29.01.2022
Was tun, wenn der Stromanbieter kündigt?
Derzeit kündigen viele preisgünstige Stromanbieter die Verträge ihrer Kunden. Grund dafür sind die massiv gestiegenen Einkaufspreise für Strom. Betroffene stehen dann aber trotzdem nicht ohne Stromversorgung da. Denn der örtliche Grundversorger – oft die Stadtwerke – ist gesetzlich dazu verpflichtet, die sogenannte Ersatzversorgung zu übernehmen. Allerdings ist dieser Ersatztarif meist teurer. Kunden können dann innerhalb von drei Monaten fristlos kündigen und einen neuen, günstigeren Vertrag abschließen. Reagieren sie nicht, setzt der Grundversorger nach drei Monaten die Belieferung mit Strom zum Grundversorgungstarif fort. Ab dann gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Eigentlich sind Stromanbieter nicht dazu berechtigt, den Liefervertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, weil ihre Einkaufspreise gestiegen sind. Hier handelt es sich um das unternehmerische Risiko des Anbieters. Stromkunden können in diesem Fall Schadenersatz für den Betrag fordern, den sie im Rahmen der Ersatzversorgung mehr bezahlen müssen – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Stromanbieter den Vertrag regulär, zum Beispiel durch eine fristgerechte Kündigung, hätte beenden können. Dafür ist es ratsam, den Zählerstand zum Zeitpunkt der Kündigung als Beweis zu fotografieren. Außerdem sollten Betroffene gegenüber dem alten Versorger die Einzugsermächtigung widerrufen oder den Dauerauftrag kündigen. Meldet der Stromanbieter Insolvenz an, verringern sich die Chancen für Schadenersatzforderungen.
Text: Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
29.01.2022
Ambulante
Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte
Optimale Behandlung beim Haus- und beim Facharzt
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können sich auch Kassenpatient*innen den Zugang zu Spezialist*innen und zu modernsten medizinischen Leistungen sichern. Sie werden dann in den Arztpraxen als Privatpatient*innen behandelt. Gerade in den Facharztpraxen existieren oft gesonderte Warteräume für Privatpatient*innen – ein Komfort, der seit Ausbruch der Corona-Pandemie besonders geschätzt wird. Denn Corona bedeutet auch für Arztpraxen einen erheblichen Mehraufwand: Praxisabläufe ändern, Hygienemaßnahmen verstärken, Abstände einhalten. Hinzu kommt, dass viele Praxen ihre Patient*innen auch gegen Corona impfen. „Wer einen Impftermin benötigt oder dringend einen ärztlichen Rat braucht, ist heutzutage doppelt froh, wenn er bestmöglich versorgt wird“, erklärt Philipp Köster, Gesundheitsexperte und Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Neben dem besseren Service spricht vor allem der eingeschränkte Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen für eine private Zusatzversicherung.
Bestmögliche Behandlung
Während der Arzt Privatpatient*innen in der Regel die bestmögliche Behandlung empfiehlt, erhalten Kassenpatient*innen oft nur die notwendigste und einfachste Versorgung. Wer Wert auf Naturheilverfahren oder Behandlungen durch Heilpraktiker*innen legt oder Vorsorgeuntersuchungen wie die Augeninnendruck-Messung oder die Früherkennung des „Grünen Stars“ wünscht, muss das als gesetzlich Versicherte*r aus eigener Tasche bezahlen oder eine ambulante Zusatzversicherung haben. Selbst Behandlungen, die nach Ansicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sinnvoll sind, werden gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen nicht erstattet – darunter zum Beispiel die Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne oder die Lichttherapie zur Behandlung von Depressionen. Auch einige dringend erforderliche Schutzimpfungen vor Auslandsreisen müssen ohne Zusatzversicherung selbst bezahlt werden.
Besonders praktisch: Budget-Tarife
Die richtige Zusatzversicherung zu finden, ist nicht immer einfach: Nahezu alle Versicherungsunternehmen bieten entsprechende Tarife an. Wer Wert auf bestimmte Leistungen legt, muss sich umfassend beraten lassen, viele Versicherungsbedingungen studieren und vergleichen. Einige Versicherer beschreiten seit Kurzem andere Wege: Statt ihren Kund*innen viele Seiten Kleingedrucktes zuzumuten, bieten sie Tarife mit jährlichen Budgets für solche medizinische Leistungen an, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Die Versicherten können so selbst entscheiden, was ihnen wichtig ist: Sie haben vollen Zugang zum Leistungsspektrum der modernen Medizin inklusive Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen und erforderlichen Impfungen für Auslands- oder Urlaubsreisen – auch wenn es mal schnell gehen muss.
28.01.2022
Klimaschutz für Wohnungen in Mainz kostet 381 Mio. Euro pro Jahr
Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“ warnt: „Mieter nicht arm sanieren“
Mieter nicht „arm sanieren“: Rund 119.100 Wohnungen gibt es in Mainz – und auf die kommt eine gewaltige Sanierungswelle zu. Grund sind die Klimaschutz-Ziele der Bundesregierung – und die kosten Geld: Rund 381 Millionen Euro pro Jahr werden Wohnungseigentümer in Mainz nach und nach in Sanierungen investieren müssen, um die Wohnungen auf einen hohen Energiespar-Standard zu bringen, der bis 2045 erforderlich ist. Das geht aus einer Analyse zum regionalen Wohnungsmarkt hervor, die das Pestel-Institut (Hannover) für das Mieter-Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“ gemacht hat. Allein 214 Millionen Euro jährlich sind demnach notwendig, um die 78.600 Mietwohnungen in Mainz energetisch zu sanieren.
Das Mieterschutz-Label warnt dabei vor einer „Klima-Miete“: „Die enormen Sanierungskosten dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter abgeladen werden. Der Staat muss unbedingt verhindern, dass Mieter ‚arm saniert‘ werden. Wer eine Wohnung mietet, darf – wenn überhaupt – nur mit einem Bruchteil der Kosten belastet werden. Klimaschutzsanierungen sind Investitionen ins Haus. Sie erhöhen den Wert der Immobilie – bei Miethäusern genauso wie beim Einfamilienhaus. Nutznießer sind damit in erster Linie also die Hauseigentümer“, sagt Matthias Günther vom Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“.
Es sei daher die Aufgabe des Staates, Klimaschutz-Sanierungen bei Mietwohnungen „mit Augenmaß und effektiv zu fördern“. Gleichzeitig müsse es dabei eine klare Deckelung bei den Mieten geben, also keine Förderung ohne Gegenleistung der Eigentümer. Das Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“, das als Verbraucherschutz-Instrument bundesweit faire Vermieter auszeichnet, kündigte an, Mieterhöhungen im Zuge von Klimaschutz-Sanierungen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Bei der Vergabe des Mieter-Labels werde dies als ein Kriterium künftig verstärkt Berücksichtigung finden.
Die Experten von „Mein Fair-Mieter“ erwarten, dass die erforderliche Klimaschutz-Offensive auf dem heimischen Wohnungsmarkt bereits in diesem Jahr startet. „Die Ampel-Regierung in Berlin wird neben dem Neubau auch die energetische Gebäudesanierung jetzt zügig voranbringen. Deshalb ist es umso wichtiger, gleich Pflöcke gegen Mietentreiberei bei Sanierungen zu setzen“, so Matthias Günther. Er appelliert an die heimischen Bundestagsabgeordneten der Koalitionsparteien von SPD, Grünen und FDP, bei allen Klimaschutz-Aktivitäten den „Mieten-Rechner“ mitlaufen zu lassen. „Mein Fair-Mieter“ kündigte an, sich in den nächsten Tagen auch direkt an die Bundestagsabgeordneten zu wenden, um ihnen Know-how zum Wohnungsmarkt bereitzustellen.
Immerhin gehe es um das angestrebte Ziel, bis 2045 auch beim Gebäudebestand in Mainz eine neutrale Treibhausgasbilanz zu erreichen. „Das werden 23 lange Jahre für die Sanierung und den Wechsel von fossilen zu regenerativen Energien. Die Bundesregierung wird den Start der energetischen Gebäudesanierung allerdings nicht auf die lange Bank schieben“, sagt Matthias Günther. Auch in Mainz gehe es darum, etwa 80 Prozent der Wohnfläche – rund 7,5 Millionen Quadratmeter – energetisch zu sanieren. Das restliche Fünftel sei entweder bereits auf einem hohen Klimaschutz-Niveau oder die Bausubstanz lasse – technisch/wirtschaftlich betrachtet – eine sinnvolle Sanierung nicht zu.
„Verteilt auf die Jahre werden bis 2045 in den Wohngebäude-Bestand von Mainz – berechnet auf aktueller Kostenbasis – rund 8,8 Milliarden Euro in Energiespar-Sanierungen investiert werden müssen. Die Herausforderung ist es jetzt, Klimaneutralität zu einem hohen Maß auch ‚Mieten-neutral‘ hinzubekommen“, so Günther vom Label „Mein Fair-Mieter“. Mit dem Gütesiegel werden insbesondere öffentliche und kirchliche Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften ausgezeichnet.
Das Mieterschutz-Label warnt dabei vor einer „Klima-Miete“: „Die enormen Sanierungskosten dürfen nicht auf dem Rücken der Mieter abgeladen werden. Der Staat muss unbedingt verhindern, dass Mieter ‚arm saniert‘ werden. Wer eine Wohnung mietet, darf – wenn überhaupt – nur mit einem Bruchteil der Kosten belastet werden. Klimaschutzsanierungen sind Investitionen ins Haus. Sie erhöhen den Wert der Immobilie – bei Miethäusern genauso wie beim Einfamilienhaus. Nutznießer sind damit in erster Linie also die Hauseigentümer“, sagt Matthias Günther vom Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“.
Es sei daher die Aufgabe des Staates, Klimaschutz-Sanierungen bei Mietwohnungen „mit Augenmaß und effektiv zu fördern“. Gleichzeitig müsse es dabei eine klare Deckelung bei den Mieten geben, also keine Förderung ohne Gegenleistung der Eigentümer. Das Gütesiegel „Mein Fair-Mieter“, das als Verbraucherschutz-Instrument bundesweit faire Vermieter auszeichnet, kündigte an, Mieterhöhungen im Zuge von Klimaschutz-Sanierungen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Bei der Vergabe des Mieter-Labels werde dies als ein Kriterium künftig verstärkt Berücksichtigung finden.
Die Experten von „Mein Fair-Mieter“ erwarten, dass die erforderliche Klimaschutz-Offensive auf dem heimischen Wohnungsmarkt bereits in diesem Jahr startet. „Die Ampel-Regierung in Berlin wird neben dem Neubau auch die energetische Gebäudesanierung jetzt zügig voranbringen. Deshalb ist es umso wichtiger, gleich Pflöcke gegen Mietentreiberei bei Sanierungen zu setzen“, so Matthias Günther. Er appelliert an die heimischen Bundestagsabgeordneten der Koalitionsparteien von SPD, Grünen und FDP, bei allen Klimaschutz-Aktivitäten den „Mieten-Rechner“ mitlaufen zu lassen. „Mein Fair-Mieter“ kündigte an, sich in den nächsten Tagen auch direkt an die Bundestagsabgeordneten zu wenden, um ihnen Know-how zum Wohnungsmarkt bereitzustellen.
Immerhin gehe es um das angestrebte Ziel, bis 2045 auch beim Gebäudebestand in Mainz eine neutrale Treibhausgasbilanz zu erreichen. „Das werden 23 lange Jahre für die Sanierung und den Wechsel von fossilen zu regenerativen Energien. Die Bundesregierung wird den Start der energetischen Gebäudesanierung allerdings nicht auf die lange Bank schieben“, sagt Matthias Günther. Auch in Mainz gehe es darum, etwa 80 Prozent der Wohnfläche – rund 7,5 Millionen Quadratmeter – energetisch zu sanieren. Das restliche Fünftel sei entweder bereits auf einem hohen Klimaschutz-Niveau oder die Bausubstanz lasse – technisch/wirtschaftlich betrachtet – eine sinnvolle Sanierung nicht zu.
„Verteilt auf die Jahre werden bis 2045 in den Wohngebäude-Bestand von Mainz – berechnet auf aktueller Kostenbasis – rund 8,8 Milliarden Euro in Energiespar-Sanierungen investiert werden müssen. Die Herausforderung ist es jetzt, Klimaneutralität zu einem hohen Maß auch ‚Mieten-neutral‘ hinzubekommen“, so Günther vom Label „Mein Fair-Mieter“. Mit dem Gütesiegel werden insbesondere öffentliche und kirchliche Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften ausgezeichnet.
26.01.2022
LKA-RP: Sicheres Passwort - So schützen Sie sich vor Datendiebstahl
(ots) - Ob Emails, Online Banking oder Online-Shopping: Den Zugang zu den eigenen Daten schützt man oft mit einem Passwort. Doch ist dieses wirklich sorgsam genug ausgewählt? Anlässlich des Europäischen Datenschutztages am 28. Januar und des "Ändere-dein-Passwort-Tages" am 01.Februar haben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie Sie sich in Zukunft optimal vor Hackerangriffen im Internet schützen können.
Beim Blick in Ihr Kundenkonto stellen Sie fest, dass fremde Personen Zugriff auf das Konto haben und munter unter Ihrem Account einkaufen. Wenn so etwas passiert, war möglicherweise Ihr persönliches Passwort nicht sicher genug. Die beliebtesten Passwörter der Deutschen sind laut Studien die Zahlenkombinationen "0000" und "1234", Kosenamen oder Wörter mit Bezug auf die eigene Person oder das unmittelbare Umfeld. All diese Passwörter stellen keine wirkliche Sicherheit dar, da sie viel zu leicht erraten oder schlicht ausprobiert werden können.
Zudem ist vielen Internetnutzern nicht bewusst, dass sie für jedes angelegte Konto ein eigenes Passwort verwenden sollten. Ein solches Passwort besteht optimaler Weise aus mindestens zehn Zeichen, kommt nicht im Wörterbuch vor und besteht sowohl aus Klein-und Großbuchstaben, als auch aus Zahlen und Sonderzeichen.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, der Kreativität bezüglich Passwörter keine Grenzen zu setzen. Tipps für sichere Passwörter finden Sie hier:
Beim Blick in Ihr Kundenkonto stellen Sie fest, dass fremde Personen Zugriff auf das Konto haben und munter unter Ihrem Account einkaufen. Wenn so etwas passiert, war möglicherweise Ihr persönliches Passwort nicht sicher genug. Die beliebtesten Passwörter der Deutschen sind laut Studien die Zahlenkombinationen "0000" und "1234", Kosenamen oder Wörter mit Bezug auf die eigene Person oder das unmittelbare Umfeld. All diese Passwörter stellen keine wirkliche Sicherheit dar, da sie viel zu leicht erraten oder schlicht ausprobiert werden können.
Zudem ist vielen Internetnutzern nicht bewusst, dass sie für jedes angelegte Konto ein eigenes Passwort verwenden sollten. Ein solches Passwort besteht optimaler Weise aus mindestens zehn Zeichen, kommt nicht im Wörterbuch vor und besteht sowohl aus Klein-und Großbuchstaben, als auch aus Zahlen und Sonderzeichen.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, der Kreativität bezüglich Passwörter keine Grenzen zu setzen. Tipps für sichere Passwörter finden Sie hier:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sicherheitskompass/sichere-passwoerter sowie unter
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/sichere-passwoerter-so-gehts-11672
Das Thema Passwortsicherheit ist Teil des Sicherheitskompasses von Polizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Der Sicherheitskompass soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, die zehn häufigsten Sicherheitsrisiken zu erkennen - und sich rechtzeitig vor Problemen zu schützen.
Mit dem Sicherheitskompass vermitteln wir Ihnen praktische und umsetzbare Tipps, um für mehr Schutz im Heimnetzwerk zu sorgen. Wir zeigen, wie Sie sichere Passwörter anlegen, im E-Mail-Postfach für Sicherheit sorgen oder Ihre persönlichen Daten wirksam schützen:
Das Thema Passwortsicherheit ist Teil des Sicherheitskompasses von Polizei und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Der Sicherheitskompass soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, die zehn häufigsten Sicherheitsrisiken zu erkennen - und sich rechtzeitig vor Problemen zu schützen.
Mit dem Sicherheitskompass vermitteln wir Ihnen praktische und umsetzbare Tipps, um für mehr Schutz im Heimnetzwerk zu sorgen. Wir zeigen, wie Sie sichere Passwörter anlegen, im E-Mail-Postfach für Sicherheit sorgen oder Ihre persönlichen Daten wirksam schützen:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sicherheitskompass/sicherheitskompass-installationsanleitung
Um sich die hohe Anzahl an verschiedenen Passwörtern nicht mehr selbst merken zu müssen, sind sogenannte Passwort-Manager empfehlenswert. Diese Programme verwahren ihre gesamten Passwörter verschlüsselt und kennwortgeschützt und helfen Ihnen zusätzlich bei der Generierung von neuen sicheren Passwörtern. Diese watnen auch vor sogenannten "Phishing-Attacken", bei denen versucht wird über gefälschte Webseiten Passwörter zu entwenden.
Ein sensibler und sicherer Umgang mit den eigenen Daten fängt daher schon bei der Nutzung der elektronischen Medien an, so sollte jedes Gerät, mit dem Sie im Internet unterwegs sind oder auf dem sich sensible Daten wie Bilder, Dokumente, Rechnungen und sonstige private Unterlagen befinden, mit einem Passwort geschützt sein.
Um sich die hohe Anzahl an verschiedenen Passwörtern nicht mehr selbst merken zu müssen, sind sogenannte Passwort-Manager empfehlenswert. Diese Programme verwahren ihre gesamten Passwörter verschlüsselt und kennwortgeschützt und helfen Ihnen zusätzlich bei der Generierung von neuen sicheren Passwörtern. Diese watnen auch vor sogenannten "Phishing-Attacken", bei denen versucht wird über gefälschte Webseiten Passwörter zu entwenden.
Ein sensibler und sicherer Umgang mit den eigenen Daten fängt daher schon bei der Nutzung der elektronischen Medien an, so sollte jedes Gerät, mit dem Sie im Internet unterwegs sind oder auf dem sich sensible Daten wie Bilder, Dokumente, Rechnungen und sonstige private Unterlagen befinden, mit einem Passwort geschützt sein.
26.01.2022
Genuss nicht auf Kosten der
Gesundheit
IKK Südwest kritisch bei
Cannabis-Legalisierung
Die IKK Südwest teilt die Sorge der
saarländischen Ärzteschaft zu möglichen gesundheitlichen Folgen
der geplanten Cannabis-Legalisierung. Seit Jahren müssen immer
mehr Menschen im Saarland, in Hessen und in Rheinland-Pfalz mit
psychischen Verhaltensstörungen und Erkrankungen in Folge des
Cannabis-Konsums zum Arzt. Eine streng regulierte Abgabe sollte daher
nur mit verbindlich geregelten Aufklärungsgesprächen für den
Konsumenten durchgeführt werden.
„Die bekannten schlimmen
gesundheitlichen Folgen eines Alkohol- oder Nikotinmissbrauchs
sollten uns aufhorchen lassen. Auch dort haben wir über Jahre
gesehen, dass eine Zunahme des Konsums zwangsläufig auch bei Kindern
und Jugendlichen ankommen kann. Diese Gefahr sehe ich jetzt auch.
Eine Legalisierung darf nicht zu inflationärem Genuss auf Kosten der
Gesundheit führen, sie bleibt aktuell ein Spiel mit dem Feuer,
gerade bei jungen Menschen und Heranwachsenden“, so Prof. Dr. Jörg
Loth, Vorstand der IKK Südwest. „Daher braucht es ein Modell, das
die Abgabe sicherer macht.“
Häufiger psychische Erkrankungen
nach Cannabis-Konsum
Eine immer größere Rolle spielen in
der Region dabei die psychischen Erkrankungen in Folge des Konsums
von Cannabis. Immer mehr Menschen aus dem Saarland, aus Hessen und
aus Rheinland-Pfalz waren in den vergangenen Jahren zum Beispiel
aufgrund depressiver Zustände, Angst- und Verhaltensstörungen
oder weiterer, teils schwerer psychischer Erkrankungen in
Behandlung: zwischen 2016 und 2020 hat die Zahl der Betroffenen um
rund 50 Prozent zugenommen.
Presseinformation
Die IKK Südwest empfiehlt bei einer
Legalisierung die Aufklärung über diese und weitere
gesundheitlichen Gefahren mit einem Aufklärungsgespräch gesetzlich
zu regeln und den Konsumenten so besser zu schützen. Auch das
abgebende Personal sollte in verbindlichen Schulungsmaßnahmen im
Vorfeld sensibilisiert werden.
Freizeitlicher Konsum ersetzt keine
Therapie
Im Falle einer medizinisch indizierten
Abgabe kann Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen Bestandteil
eines ganzheitlichen Therapiekonzeptes sein. Auch darin sieht Prof.
Loth wichtige Inhalte für die Ausgestaltung der Aufklärungsarbeit
bei Konsument und Personal. „Es muss darin bewusst gemacht werden,
dass Konsum aus Genusszwecken weder die ärztliche noch eine
medikamentöse Behandlung ersetzt“, ergänzt Loth, „um so bei
Bedarf den Konsumenten an medizinisches Personal zu verweisen und
unsachgemäßen Konsum zu verhindern.“
Die regionale Krankenkasse spricht sich
zudem dafür aus, den Konsum, egal in welcher Form, begleitend mit
Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen einzudämmen.
24.01.2022
Bilder auf der Haut: ein Leben lang?
Methoden und Risiken bei der Tattoo-Entfernung
Ein Tattoo ist für das ganze Leben gedacht. Doch Trends kommen und gehen und auch die Liebe hält nicht immer ewig. Wer den Namen, das Motiv oder den Schriftzug auf der Haut loswerden möchte, kann es sich entfernen lassen, zum Beispiel mit einem Laser. Doch das ist nicht ganz ungefährlich. Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, informiert über Möglichkeiten und Risiken bei der Tattoo-Entfernung.
Häufige Wahl: das Lasern
Die effektivste Methode der Tattoo-Entfernung ist die Laserbehandlung. Seit Januar 2021 dürfen diese Behandlung nur noch Ärzte mit entsprechender Fachkenntnis durchführen. Denn nicht sachgerechtes Lasern kann Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen oder Narben zur Folge haben. Bei der Methode dringt das Laserlicht bis zu vier Millimeter in die Haut und bringt die Farbpigmente des Tattoos zum Platzen. „Die Einzelteile transportiert der Körper anschließend über die Blut- und Lymphbahnen langsam ab“, erklärt Dr. Wolfgang Reuter. „Die Tätowierung verblasst so nach und nach.“ In der Regel sind mehrere Lasersitzungen im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig. Wichtig zu wissen: Selbst nach einer umfangreichen Laserbehandlung kann im Bereich des Tattoos eine helle Fläche oder eine veränderte Hautstruktur zurückbleiben.
Risiken durch Tattoo-Pigmente
Die Anzahl der notwendigen Laserbehandlungen hängt von der Größe, den Farben und der Dichte der Tätowierung ab. Bestimmte Farben wie beispielsweise Gelb und Lila sind besonders schwer zu entfernen. Das Lasern ist durchaus mit Risiken verbunden: „Es besteht die Gefahr, dass bei der Zerstörung der Pigmente giftige und unter Umständen krebserregende Stoffe entstehen“, warnt der Gesundheitsexperte. Zudem bleibt ein Teil der Partikel dauerhaft im Körper zurück. Übrigens: Um schädliche Stoffe in der Tattoo-Tinte zu verhindern, sind nach der EU-Verordnung „REACH“ bestimmte Chemikalien, die in fast allen bunten Tattoo-Farben enthalten sind, seit 4. Januar 2022 in Europa verboten.
Weitere Methoden der Tattoo-Entfernung
Eine Laserbehandlung ist nicht für jeden geeignet. Ein dunkler Teint, eine Veranlagung zur Narbenbildung oder ein festes Narbengewebe unter dem Tattoo sprechen beispielsweise dagegen. Die sogenannte Dermabrasion ist dann eine Alternative, um Tätowierungen zu entfernen. „Hier schleift oder fräst der Arzt die oberste Hautschicht ab“, erklärt Dr. Reuter. Bei kleinen Tattoos ist auch eine Operation möglich, bei der der Arzt die Tätowierung chirurgisch entfernt. Bei diesen beiden Methoden besteht jedoch ein erhöhtes Risiko, dass eine Narbe zurückbleibt.
Erst beraten lassen
Wichtig ist eine ausführliche ärztliche Beratung vor der Wahl der Behandlung. Unter Umständen kann der Arzt die Behandlungsmethode auch probeweise an einer kleinen Hautstelle testen. Das hilft dabei, Dauer und Kosten der Behandlung besser einzuschätzen.
Anschließend schonen und pflegen
Da der Laser die Haut stark angreift, ist sie nach einer Sitzung oft gerötet, geschwollen oder aufgeschürft. Dr. Reuter rät, die betroffenen Stellen zu kühlen, etwa mit Kühlpads. Schorf oder Wundbläschen sollten Betroffene möglichst nicht anfassen und warten, bis sich die Kruste oder die Blase von alleine löst. Für die Hautpflege sind milde Mittel wie Wund- oder Narbensalben empfehlenswert. „Während des Heilungsprozesses ist es wichtig, dem Körper Erholungszeit zu gönnen“, ergänzt der Gesundheitsexperte. „Auf Sport, Sauna, Schwimmbad oder direktes Sonnenlicht sollten Betroffene dann besser verzichten.“
22.01.2022
Eine Sekunde zu lang …
Wie können Autofahrer den gefährlichen „Sekundenschlaf“ verhindern?
Die Augen fallen kurz zu und schon ist es passiert: Müdigkeit am Steuer gilt als eine der häufigsten Unfallursachen auf deutschen Straßen. Welche Warnsignale auf den sogenannten Sekundenschlaf hinweisen, weiß Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, informiert über technische Hilfsmittel und drohende Strafen bei einem Unfall.
Sekundenlang ohne Kontrolle
Jeder Autofahrer hat schon mal mit Müdigkeit am Steuer gekämpft. Im schlimmsten Fall kommt es dann zum Sekundenschlaf. „Betroffene schlafen dann plötzlich ungewollt ein, meist nur wenige Sekunden lang“, erläutert Dr. Wolfgang Reuter. Die Gefahren, die trotz der kurzen Zeit daraus entstehen können, sind groß: Wer beispielsweise bei Tempo 100 eine Sekunde einnickt, fährt rund 28 Meter, ohne das Fahrzeug unter Kontrolle zu haben.
Ursachen: Schlafmangel und monotone Strecken
Die Wahrscheinlichkeit, für ein paar Sekunden einzuschlafen, ist für Autofahrer besonders bei monotoner Straßenführung sowie zwischen Mitternacht und den frühen Morgenstunden hoch. „Schlafmangel gehört zu den häufigsten Ursachen für die plötzliche Müdigkeit“, so der Gesundheitsexperte der DKV. Doch auch unregelmäßige und lange Arbeitszeiten, große Hitze oder Medikamente können Auslöser sein.
Warnsignale beachten!
Um Sekundenschlaf zu verhindern, ist es wichtig, erste Warnsignale zu erkennen und umgehend zu reagieren. Wer zum Beispiel plötzlich mit seinen Gedanken abschweift, fröstelt, unscharf sieht, brennende Augen und schwere Lider hat sowie häufig gähnen muss, sollte sofort die nächste Parkmöglichkeit ansteuern. Auch das Übersehen von Verkehrszeichen, Schwierigkeiten beim Halten der Fahrspur oder ungewollte Geschwindigkeitsänderungen sind erste Anzeichen.
Müdigkeitswarner
Häufig deuten Autofahrer diese Warnsignale falsch oder missachten sie, mit fatalen Folgen. Um das zu verhindern, gibt es mittlerweile auch technische Hilfsmittel, die Müdigkeit bei Autofahrern erkennen können: „Sogenannte Müdigkeitswarner bewerten zum Beispiel die Bewegungen des Lenkrads und die Geschwindigkeit und warnen den Fahrer mit Tönen oder einer aufblinkenden Kaffeetasse, wenn die gemessenen Werte auf Müdigkeit schließen lassen“, erläutert Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.
Was wirklich hilft …
„Autofahrer, die Anzeichen von Müdigkeit spüren, sollten eine Pause von 15 bis 20 Minuten einlegen und diese beispielsweise für einen kurzen Schlaf – einen sogenannten Powernap – nutzen“, rät Dr. Reuter. Damit das Nickerchen nicht ausufert, am besten den Handywecker stellen. Zudem hilft Bewegung an der frischen Luft, um den Kreislauf anzukurbeln. Und vor der Weiterfahrt sollte der Fahrer das Auto gut durchlüften. Wenn vorhanden, können außerdem Notbrems- und Spurhalteassistenten bei einer sicheren Weiterfahrt unterstützen.
… und was nicht
Vorsichtig sollten Autofahrer bei vermeintlichen Wachmachern wie Kaffee, lauter Musik oder offenen Autofenstern sein. Sie können zwar kurzfristig gegen Müdigkeit helfen, bekämpfen jedoch nicht den Schlafmangel. „Vor allem die Wirkung von Kaffee sollte nicht überschätzt werden: Es braucht Zeit, bis er wirkt und der Wacheffekt lässt schnell wieder nach“, so der Gesundheitsexperte.
Strafrechtliche Folgen
Da Müdigkeit am Steuer die Gefahr für schwere Unfälle stark erhöht, hat der Gesetzgeber im Strafgesetzbuch (Paragraph 315c) empfindliche Strafen festgelegt: „Ein durch Einschlafen am Steuer verursachter Unfall kann für den Fahrer eine Geldstrafe, fünf Jahre Gefängnis und den Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot bedeuten“, so Mauelshagen.
19.01.2022
Wie lässt sich öffentliches WLAN
sicher nutzen?
Mit WLAN-Hotspots in Restaurants,
Geschäften, Zügen und Bussen können Internetnutzer ihr mobiles
Datenvolumen schonen oder von unterwegs aus am Laptop arbeiten. Was
viele jedoch nicht beachten, wenn sie sich in ein öffentliches WLAN
einwählen: Meist sind die Netze unverschlüsselt – selbst wenn
dafür Benutzername und Passwort notwendig sind. Es besteht also das
Risiko, dass Fremde den Datenverkehr einsehen und beispielsweise den
Inhalt von Websites manipulieren.
Grundsätzlich empfiehlt es sich,
das WLAN-Modul nur dann zu aktivieren, wenn es auch benötigt wird
und gespeicherte Netzwerke zu entfernen. So lässt sich verhindern,
dass sich das Endgerät beim nächsten Mal unbemerkt ins öffentliche
WLAN oder in eine von Hackern angelegte Kopie des Netzwerks einwählt.
Wichtig ist zudem die Deaktivierung der Datei- und
Verzeichnisfreigabe in den Systemeinstellungen, bevor Nutzer ihr
Gerät mit dem WLAN verbinden. Darüber hinaus sollten Nutzer
sicherstellen, dass sie das richtige WLAN-Netzwerk auswählen. Beim
Surfen unbedingt auf die durchgängige Verschlüsselung von Websites
achten: Steht vor der URL nur „http“ anstelle von „https“,
können Fremde sogar Kreditkartendaten und Passwörter abgreifen.
Loggen sich Nutzer in ein Konto ein, sollten sie sich anschließend
unbedingt auch wieder ausloggen. Die größte Sicherheit bietet das
Einrichten eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN), das die Daten
für andere Nutzer des Hotspots komplett verschlüsselt.
Text: Percy Wippler, Digitalexperte der
IDEAL Versicherung
18.01.2022
Ökotipp: Wie Sie Kosmetik ohne Mikroplastik finden
Ob Duschgel, Peeling oder Lippenstift: Viele Kosmetikprodukte enthalten Mikroplastik. Häufig wird es als Schleifmittel, Bindemittel oder Filmbildner zugesetzt. Im Abwasser gelangen diese Kunststoffe über die Kläranlagen direkt in unsere Flüsse oder im Klärschlamm auf die Felder und somit in den Naturkreislauf.
Beim Einkauf von Kosmetika können Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Verpackung nur schwer erkennen, ob Mikroplastik enthalten ist. Ein Missstand, den der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht hinnehmen wollte und deshalb seine erfolgreiche „Tox-Fox-App“ zum Aufspüren gesundheits- und umweltschädlicher Chemikalien erweitert hat. Ab sofort prüft der Produkt-Check „ToxFox“ Kosmetika nicht nur auf hormonelle Schadstoffe und Nanopartikel, sondern auch auf Mikroplastik. Darüber hinaus gibt der Einkaufsratgeber Auskunft zu Schadstoffen in fast allen Alltagsprodukten.
Luise Körner, BUND-Chemieexpertin: „Mikroplastik hat in Kosmetik nichts verloren – weder auf unserer Haut, noch in der Umwelt. Einmal freigesetzt kann Mikroplastik weite Wege zurücklegen. Ob an der Meeresoberfläche, im Sediment der Tiefsee oder in der Arktis – überall wurde Mikroplastik schon nachgewiesen.“ So wurde in Schneeproben aus Deutschland, den Schweizer Alpen und der Arktis Mikroplastik nachgewiesen. Dies belegt, dass die kleinen Plastikpartikel auch in entlegene Orte gelangen und ein weltweites Problem sind.
Mikroplastik ist biologisch meist schwer bis gar nicht abbaubar. Kleinstlebewesen im Meer nehmen es auf, bevor sie von Fischen gefressen werden. Von Fischen und Muscheln ernähren sich Meeressäuger, Vögel – und wir Menschen. Mikroplastik wirkt zudem in der Umwelt wie ein „Magnet“ für Schadstoffe, die sich an die Plastikpartikel binden. Fressen Tiere die Partikel, nehmen sie also auch jede Menge andere Gifte auf. „Ein Viertel aller Frauen in westlichen Industrieländern verwenden bis zu 15 unterschiedliche Kosmetikprodukte täglich“, so die BUND-Expertin abschießend. „Die Produkte sind verbraucht, aber das Mikroplastik bleibt in der Umwelt erhalten. Deshalb ist es aus Sicht des BUND empfehlenswert, möglichst alle Produkte ohne Mikroplastik zu verwenden.“
Erläuterung Mikroplastik:
Als Mikroplastik werden feste und unlösliche Kunststoffe bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Feines Plastikgranulat und flüssiges Plastik findet Anwendung in der Kosmetikproduktion. Zu finden sind sie beispielsweise in Peelings oder als Massageperlen in Duschgels, aber zum Beispiel auch in flüssiger Form als Bindemittel.
Weitere Informationen:
Die ToxFox-App können Sie für Android und iOS kostenlos unter www.bund.net/toxfox beziehen.
Der „Plastikatlas“ umreißt das Ausmaß der Plastikkrise und verdeutlicht, dass die wahren Gründe für die Verschmutzung unserer Umwelt mit Plastik nicht ein Problem der Entsorgung oder der Verbraucher*innen sind, sondern dass insbesondere international agierende Unternehmen ihrer großen Verantwortung nicht nachkommen. www.bund.net/plastikatlas
16.01.2022
Mit Ruhe und Geduld gegen Bronchitis
Der Mund-Nasen-Schutz, den uns Corona aufzwingt, schützt auch vor der Ansteckung mit Erkältungsviren. Dennoch werden im Winter Menschen von Husten gequält. Und selbst wenn sich nicht jedes Husten als Symptom einer Covid-Erkrankung entpuppt, ist es doch ernst zu nehmen. Denn aus einem einfachen Erkältungshusten kann sich rasch eine Bronchitis entwickeln – und aus dieser weitere, schwerere Atemwegserkrankungen.
Was ist das eigentlich genau – Bronchitis?
Bronchitis ist eine Entzündung der Schleimhaut in den tiefen Atemwegen, die unbedingt behandelt werden sollte. Denn eine Bronchitis schädigt die Schleimhaut der Bronchien und schwächt deren Abwehrkraft gegenüber dem nächsten Erreger. Auch kann sich eine Bronchitis dauerhaft festsetzen und chronisch werden, insbesondere wenn sie nicht auskuriert wird. Wichtig ist es deshalb, die Anzeichen für eine Bronchitis zu kennen und richtig zu reagieren.
Akute Bronchitis
Typisch für eine akute Bronchitis ist ein trockener, schmerzhafter Husten, der sich mit der Zeit verschlimmert. Gewöhnlich haben die Betroffenen auch mit leichtem Fieber und mit schleimigem Auswurf zu kämpfen. Der Auswurf ist meist weiß, kann aber auch gelb bis grünlich verfärbt sein. Atemgeräusche sowie gelegentliche Luftnot sind ebenfalls Symptome.
Oft geht der Bronchitis eine Erkältung voran. Sie sollten alarmiert sein, wenn Husten und Auswurf einfach nicht aufhören, obwohl die Erkältung schon vorüber ist. Eine leichte Bronchitis kann bis zu drei Wochen andauern. Gehen Sie zu Ihrer Hausarztpraxis, wenn der Husten
schmerzt, nicht weggeht, und Sie zudem Auswurf haben.
In der Praxis kann man feststellen, ob Bakterien oder Viren die Bronchitis verursachen. Sind es Bakterien, hat der Auswurf eine grünliche oder gelbliche Farbe und es wird in der Regel ein Antibiotikum verschrieben. In den allermeisten Fällen jedoch ist der Auswurf farblos, und es stehen Viren hinter der Bronchitis. Gegen Viren helfen jedoch keine Antibiotika, und andere Bronchitis-Medikamente gibt es in diesem Stadium ebenfalls nicht.
Abwarten und Tee trinken – die Mittel der Wahl
Sie selbst können Ihrem Körper helfen, mit dem Infekt fertig zu werden. Vor allem ist Schonung angesagt, vielleicht sogar Bettruhe und viel Flüssigkeitszufuhr.
Den Husten sollten Sie nicht gleich mit Hustenblockern unterbinden. Er stellt nämlich den Versuch des Körpers dar, die Bronchien vom Schleim zu befreien. Besser ist es, die Lösung des Schleims zu erleichtern. Dazu gibt es Mittel aus der Apotheke. Pastillen mit den ätherischen Ölen des Thymians, aber auch Huflattich und Isländisch Moos, dies ist ein pflanzliches Mittel, das zu den Flechten gehört und Schleimstoffe enthält, die sich wie eine Art Schutzfilm über die Schleimhaut in Mund und Rachen legen. Diese Wirkstoffe können so gegen Erkältungsbeschwerden helfen und lindern die Reizung der Bronchien. Nachts kann es allerdings trotzdem sinnvoll sein, hustenstillende Mittel einzunehmen –und zwar dann, wenn der Husten Sie allzu sehr am erholsamen Schlaf hindert. Bei einer schweren Bronchitis wird oft Cortison zur Bronchienerweiterung eingesetzt. Zigarettenrauch einzuatmen ist in dieser Zeit allerdings ein absolutes Tabu.
Chronische Bronchitis
Der Übergang von der akuten zur chronischen Bronchitis ist fließend. Die Symptome sind ähnlich: Der Husten kehrt immer wieder, er ist vor allem morgens besonders stark und von Auswurf begleitet. Laut WHO gilt eine Bronchitis als chronisch, wenn Husten und Auswurf an den meisten Tagen des Jahres da sind, jedoch mindestens drei Monate lang in zwei aufeinander folgenden Jahren, und weitere Erkrankungen, die Husten hervorrufen können, ausgeschlossen wurden.
Hauptgrund für die Chronifizierung einer Bronchitis ist Zigarettenrauch. Im Falle einer solchen Raucherbronchitis ist die wirkungsvollste Maßnahme das Einstellen des Rauchens. Dies führt meist innerhalb von vier Wochen zu einem deutlichen Rückgang von Husten und Auswurf. Wenn Sie eine Raucherbronchitis jedoch ignorieren, kann daraus eine sogenannte COPD entstehen, eine chronische, die Luftröhrenäste verengende Entzündung der Bronchienschleimhaut. Die größte Gefahr der COPD besteht darin, dass die eingeatmete Luftmenge immer kleiner wird. Für Betroffene ist es besonders wichtig, das Rauchen einzustellen. Daneben gibt es Medikamente, welche die Bronchien erweitern und lebenslang eingenommen werden müssen.
Eine chronische Bronchitis kann weitere Folgekrankheiten nach sich ziehen, wie ein Lungenemphysem, eine Vergrößerung des rechten Herzens oder eine Krebsgeschwulst an den Bronchien. Die chronische Bronchitis ist hierzulande eine der wichtigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Gehen Sie also Ihrer Gesundheit zuliebe nicht allzu sorglos mit einem länger andauernden Husten um und beachten Sie die Ratschläge Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes!
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Beatrice Wagner, beatrice-wagner.de / Susanne Schneider freistil-texte.de
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
13.01.2022
Wie wir gute
Vorsätze tatsächlich einhalten
Neues Jahr, neue gute Vorsätze: Wäre es doch bloß nicht so schwer, sie dauerhaft umzusetzen. Wer bis jetzt daran festhält, zählt zumindest nicht zu den neun Prozent, die Umfragen zufolge ihr Vorhaben schon nach einem Tag oder wenigen Stunden wieder verwerfen. Nur jeder Fünfte gibt an, seine Neujahrsvorsätze nicht zu brechen. Damit die häufig gesetzten Ziele, mehr Sport zu treiben, sich gesünder zu ernähren und Gewicht zu verlieren, nicht auf der langen Bank landen, braucht es einen starken Willen, ein wenig Motivation und feste Routinen.
Auch wenn es unseren Körper betrifft, es beginnt in unserem Kopf: Nur wer vollkommen von seinem Vorhaben überzeugt ist, wird es dauerhaft verfolgen können. Außerdem gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Wer abnehmen möchte, sollte die Schuld für zu viele Kilos nicht in seinen Genen, im Zeitmangel oder im Umfeld suchen, sondern sich bewusst machen, nur selbst etwas daran ändern zu können. Gerade Abnehmziele sollten realistisch und möglichst in kleine Etappen aufgeteilt sein: Es ist einfacher, jeden Monat zwei Kilo abzunehmen als in einem halben Jahr zwölf Kilo – regelmäßige Erfolge motivieren. „Auch wenn Diät-Shakes oder Crash-Diäten den schnellen Erfolg versprechen, kommt es später oft zum sogenannten Jojo-Effekt, sobald sich die alten Essgewohnheiten wieder einschleichen“, erklärt Philipp Köster, Gesundheitsexperte und Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. „Neben möglichen Nebenwirkungen wie Nährstoffmangel oder Müdigkeit treten anschließend verstärkt Heißhungerattacken auf. Zusätzlich verlangsamt sich der Stoffwechsel, sodass der Körper in einen „Hungermodus“ schaltet und weniger Energie verbraucht. Das Gegenteil des gewünschten Effekts tritt ein: Der Aufbau von Fettpölsterchen wird stimuliert.“
Auch kleine Umstellungen zeigen Wirkung
Dauerhafte Gewohnheitsänderungen müssen nicht gleich radikale Umstellungen sein – es ist bereits ein Anfang, die Portionsgrößen etwas zu reduzieren, ausgewogener zu essen und bestimmte Lebensmittel auszutauschen. Fett ist nicht gleich Fett: Beispielsweise sind Nüsse, Samen und Kerne wegen vieler Ballaststoffe vergleichsweise gesund und wichtig für die Verdauung. Ungesättigte Fettsäuren, die auch in Fisch vorkommen, sind positiv für den Cholesterinspiegel und die Organe. Mit fünf kleinen Portionen Obst und Gemüse täglich ist der Vitaminbedarf weitestgehend gedeckt und der Hunger hat Pause.
Zu einem gesunden Lebensstil gehört auch ausreichend Bewegung. „Das kann es auch ein täglicher kurzer Spaziergang in der Mittagspause, Treppensteigen statt Aufzugfahren oder die kurze Fahrt mit dem Fahrrad statt dem Auto sein. Alles, was hilft, den Stoffwechsel anzukurbeln und den Kalorienverbrauch zu erhöhen, ist gut“, sagt Köster. Zusätzliche Motivation beim Durchhalten bringen Verbündete, die dasselbe Ziel verfolgen, oder etwa Familienmitglieder, die mit darauf achten. Und: Selbst wenn uns etwas von unserem guten Vorsatz abgebracht hat, müssen wir ihn nicht über Bord werfen, sondern können einen neuen Anlauf nehmen – unser Körper und Geist werden es mit einem Mehr an Gesundheit danken.
Neues Jahr, neue gute Vorsätze: Wäre es doch bloß nicht so schwer, sie dauerhaft umzusetzen. Wer bis jetzt daran festhält, zählt zumindest nicht zu den neun Prozent, die Umfragen zufolge ihr Vorhaben schon nach einem Tag oder wenigen Stunden wieder verwerfen. Nur jeder Fünfte gibt an, seine Neujahrsvorsätze nicht zu brechen. Damit die häufig gesetzten Ziele, mehr Sport zu treiben, sich gesünder zu ernähren und Gewicht zu verlieren, nicht auf der langen Bank landen, braucht es einen starken Willen, ein wenig Motivation und feste Routinen.
Auch wenn es unseren Körper betrifft, es beginnt in unserem Kopf: Nur wer vollkommen von seinem Vorhaben überzeugt ist, wird es dauerhaft verfolgen können. Außerdem gilt es, Verantwortung zu übernehmen. Wer abnehmen möchte, sollte die Schuld für zu viele Kilos nicht in seinen Genen, im Zeitmangel oder im Umfeld suchen, sondern sich bewusst machen, nur selbst etwas daran ändern zu können. Gerade Abnehmziele sollten realistisch und möglichst in kleine Etappen aufgeteilt sein: Es ist einfacher, jeden Monat zwei Kilo abzunehmen als in einem halben Jahr zwölf Kilo – regelmäßige Erfolge motivieren. „Auch wenn Diät-Shakes oder Crash-Diäten den schnellen Erfolg versprechen, kommt es später oft zum sogenannten Jojo-Effekt, sobald sich die alten Essgewohnheiten wieder einschleichen“, erklärt Philipp Köster, Gesundheitsexperte und Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. „Neben möglichen Nebenwirkungen wie Nährstoffmangel oder Müdigkeit treten anschließend verstärkt Heißhungerattacken auf. Zusätzlich verlangsamt sich der Stoffwechsel, sodass der Körper in einen „Hungermodus“ schaltet und weniger Energie verbraucht. Das Gegenteil des gewünschten Effekts tritt ein: Der Aufbau von Fettpölsterchen wird stimuliert.“
Auch kleine Umstellungen zeigen Wirkung
Dauerhafte Gewohnheitsänderungen müssen nicht gleich radikale Umstellungen sein – es ist bereits ein Anfang, die Portionsgrößen etwas zu reduzieren, ausgewogener zu essen und bestimmte Lebensmittel auszutauschen. Fett ist nicht gleich Fett: Beispielsweise sind Nüsse, Samen und Kerne wegen vieler Ballaststoffe vergleichsweise gesund und wichtig für die Verdauung. Ungesättigte Fettsäuren, die auch in Fisch vorkommen, sind positiv für den Cholesterinspiegel und die Organe. Mit fünf kleinen Portionen Obst und Gemüse täglich ist der Vitaminbedarf weitestgehend gedeckt und der Hunger hat Pause.
Zu einem gesunden Lebensstil gehört auch ausreichend Bewegung. „Das kann es auch ein täglicher kurzer Spaziergang in der Mittagspause, Treppensteigen statt Aufzugfahren oder die kurze Fahrt mit dem Fahrrad statt dem Auto sein. Alles, was hilft, den Stoffwechsel anzukurbeln und den Kalorienverbrauch zu erhöhen, ist gut“, sagt Köster. Zusätzliche Motivation beim Durchhalten bringen Verbündete, die dasselbe Ziel verfolgen, oder etwa Familienmitglieder, die mit darauf achten. Und: Selbst wenn uns etwas von unserem guten Vorsatz abgebracht hat, müssen wir ihn nicht über Bord werfen, sondern können einen neuen Anlauf nehmen – unser Körper und Geist werden es mit einem Mehr an Gesundheit danken.
13.01.2022
Supermarktbesuch mit Knöllchen
Ein Knöllchen nach dem Einkauf im Supermarkt oder Shoppingcenter ist keine Seltenheit. Denn auf vielen Kundenparkplätzen dürfen Autofahrer beispielsweise nur für eine bestimmte Zeit mit eingestellter Parkscheibe parken. Für die Kontrolle ihrer Parkplätze engagieren Supermarktbetreiber oft private Unternehmen, die auch die „Strafzettel“ ausstellen. Aber nicht alle Strafen und Maßnahmen müssen Betroffene akzeptieren. Was rechtens ist und wogegen sich Betroffene wehren können, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung.
Sind Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz erlaubt?
Ist der Supermarktbetreiber Eigentümer des Parkplatzes, darf er im Rahmen der gültigen Gesetze die Regeln festlegen. „Er kann die Kunden also kostenlos parken lassen, aber beispielsweise auch eine Höchstparkdauer festsetzen oder die Nutzung einer Parkscheibe verlangen“, weiß Wolfgang Müller. Entweder kümmert sich der Betreiber selbst um die Parkplatzkontrolle, oder er lagert die Überwachung an eine Firma aus. „Wer eine solche Parkfläche nutzt, geht mit dem Grundbesitzer einen Vertrag ein und akzeptiert mit der Nutzung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, so der IDEAL-Rechtsexperte. Hält sich ein Parkplatznutzer nicht daran, verletzt er den Vertrag und der Besitzer oder die Überwachungsfirma darf einen „Strafzettel“ ausstellen. Da es sich um einen privaten Parkplatz handelt, fällt hier kein klassisches Verwarnungsgeld, sondern eine Vertragsstrafe an. Hinter dem Vorgehen der Supermarktbetreiber steckt nicht etwa böser Wille: Der Grund für begrenztes Parken ist häufig, dass Dauerparker oder Pendler die Parkplätze für Supermarktkunden blockieren.
Worauf sollten Parkplatznutzer achten?
Damit sich Parkplatznutzer überhaupt über die Geschäftsbedingungen informieren können, müssen gut lesbare Schilder etwa auf eine begrenzte Parkdauer beziehungsweise die Pflicht zur Nutzung einer Parkscheibe hinweisen. Zudem muss auf den Schildern angegeben sein, dass Strafen drohen, wenn die Nutzungsbedingungen verletzt werden. „Solche Hinweisschilder können gleich am Eingang der Parkfläche stehen, aber den Parkplatznutzern kann auch zugemutet werden, dass sie sich kurz nach großen, übersichtlichen Schildern umsehen“, erläutert der Experte der IDEAL Versicherung.
Wie hoch sind die Vertragsstrafen?
Wer eine Vertragsstrafe kassiert, muss mit Kosten in Höhe von 20 bis 30 Euro rechnen. „Die Beträge liegen zwar deutlich über dem, was im öffentlichen Verkehrsraum bei einem Parkverstoß fällig wird – häufig handelt es sich sogar um das Doppelte. Allerdings sehen Gerichte dies als angemessen an“, so Müller. Eine Faustregel lautet: Ist die Vertragsstrafe mehr als doppelt so hoch wie das Verwarnungsgeld, das im öffentlichen Raum fällig wäre, ist die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 307 Abs. 2 Nr. 1 ist dann von einer unangemessenen Benachteiligung auszugehen.
Einwendung erheben: häufig sinnvoll
Betroffene Einkäufer sollten in jedem Fall prüfen, ob sich eine Einwendung lohnt. Wer beispielsweise eine unangemessen hohe Strafe von 50 Euro zahlen soll, kann dagegen vorgehen. Zudem kann es gerade bei Großeinkäufen vorkommen, dass die zulässige Höchstparkdauer überschritten wird. In einem solchen Fall zeigen sich viele Supermarktbetreiber kulant und verzichten zum Beispiel gegen Vorlage des Kassenbons, auf dem die Zeit festgehalten ist, auf die Forderung. „War das Hinweisschild nicht gut sichtbar oder verdreckt oder war die Schrift viel zu klein, empfiehlt es sich, ein Foto zu machen, um die Umstände nachweisen zu können.“, so der IDEAL-Experte. Weiterhin ist es ratsam, einen genauen Blick auf das Knöllchen zu werfen: Sind hier etwa Punkte wie „Abschleppvorbereitung“ aufgelistet, aber das Auto wurde nie abgeschleppt und das Abschleppen nie vorbereitet? Auch dann gilt es, die Überwachungsfirma oder den Parkplatzbetreiber zu kontaktieren. Der Ansprechpartner ist sogar dazu verpflichtet, entsprechende Nachweise dafür vorzulegen. „Wer eine Einwendung vortragen möchte, sollte sich schriftlich an den Betreiber oder das Überwachungsunternehmen wenden und in einer Stellungnahme darlegen, warum die Forderung ungerechtfertigt ist“, so der Tipp des IDEAL-Rechtsexperten.
12.01.2022
Genug Betrug - Unseriöse Geschäfte mit Kryptowährungen
(ots) - Vor einem angeblich lukrativen Geschäftsmodell mit Kryptowährungen warnen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Per Mail werden beispielsweise gefälschte Online-Artikel der bekanntesten deutschen Boulevardzeitung verschickt. Darin gaukeln Kriminelle vor, selbst Prominente hätten auf diversen Online-Trading-Plattformen Geld investiert und seien innerhalb kürzester Zeit noch reicher geworden. Herhalten muss beispielsweise der Name einer Fernseh-Show, in der mit der Vorstellung von Geschäftsideen Investoren für Produkte gesucht werden. Geworben wird auch über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste. Immer öfter werden Verbraucher auch durch Spam-Mails auf das Geschäftsmodell aufmerksam.
"Wer sich auf die Handelsplattform locken lässt, muss zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer übermitteln. In einem darauffolgenden Telefonat wird außerdem eine Kopie des Führerscheins angefordert", informiert Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Anschluss kann die erste Investition von 250 Euro per Kreditkarte erfolgen. Und dann beginnt der Telefonterror, bei dem angeblich hoch professionelle Berater zu weiteren Geldeinzahlungen drängen.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man unseriöse Geschäftemacher entlarven kann.
Impressum prüfen
Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.
Geschäftsmodell auf seine Transparenz hin prüfen
Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen.
Vorsicht bei Aufforderungen Freunde zu werben
Wird man aufgefordert, Freunde und Bekannte anzuwerben, sollte man hellhörig werden. Hinter der Aufforderung stecken sogenannte Schneeballsysteme. Diese brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmenden, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen.
Auf eine Lizenz achten
Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do abgefragt werden.
Misstrauisch sein und bei Verdacht die Polizei und die BaFin kontaktieren
Wer die Befürchtung hat, auf eine unseriöse Masche hereingefallen zu sein, sollte dies der Polizei melden und Strafanzeige erstatten. Wem ein Angebot suspekt vorkommt, kann die BaFin per E-Mail informieren.
Beschwerden oder Hinweise zu einem Unternehmen, Produkt oder Anbieter können Sie über das Beschwerde-Formular unter www.verbraucherzentrale.de/beschwerde der Verbraucherzentrale mitteilen.
Weitere Informationen bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/kryptowaehrungen-unserioese-geschaefte-rund-um-bitcoin-co-23516
www.cybersicherheit-rlp.de
kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/kryptowaehrungen
"Wer sich auf die Handelsplattform locken lässt, muss zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer übermitteln. In einem darauffolgenden Telefonat wird außerdem eine Kopie des Führerscheins angefordert", informiert Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Anschluss kann die erste Investition von 250 Euro per Kreditkarte erfolgen. Und dann beginnt der Telefonterror, bei dem angeblich hoch professionelle Berater zu weiteren Geldeinzahlungen drängen.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man unseriöse Geschäftemacher entlarven kann.
Impressum prüfen
Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.
Geschäftsmodell auf seine Transparenz hin prüfen
Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen.
Vorsicht bei Aufforderungen Freunde zu werben
Wird man aufgefordert, Freunde und Bekannte anzuwerben, sollte man hellhörig werden. Hinter der Aufforderung stecken sogenannte Schneeballsysteme. Diese brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmenden, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen.
Auf eine Lizenz achten
Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do abgefragt werden.
Misstrauisch sein und bei Verdacht die Polizei und die BaFin kontaktieren
Wer die Befürchtung hat, auf eine unseriöse Masche hereingefallen zu sein, sollte dies der Polizei melden und Strafanzeige erstatten. Wem ein Angebot suspekt vorkommt, kann die BaFin per E-Mail informieren.
Beschwerden oder Hinweise zu einem Unternehmen, Produkt oder Anbieter können Sie über das Beschwerde-Formular unter www.verbraucherzentrale.de/beschwerde der Verbraucherzentrale mitteilen.
Weitere Informationen bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter folgenden Links:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/kryptowaehrungen-unserioese-geschaefte-rund-um-bitcoin-co-23516
www.cybersicherheit-rlp.de
kriminalpraevention.rlp.de/de/cybersicherheit/phaenomene/kryptowaehrungen
11.01.2022
Widerrufsrecht bei Online-Apotheken
Wer online etwas bestellt, hat ein
14-tägiges Widerrufsrecht und kann die Ware ohne Angabe von Gründen
zurückschicken. Ausgenommen sind allerdings zum Beispiel Produkte,
die leicht verderben und sich daher nicht zur Rücksendung eignen.
Bei Medikamenten hängt es davon ab, ob der Kunde ein fertiges
Medikament, wie Kopfschmerztabletten oder Hustensaft, bestellt hat
oder ein speziell für ihn auf Rezept angefertigtes Präparat, etwa
eine Salbe. Für individuell hergestellte Waren steht Kunden nach §
312 g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht zu.
Luftdicht versiegelte Arzneien, etwa eine Salbe, können vom
Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn die Versiegelung vom
Verbraucher entfernt wurde. Auch bei schnell verderblichen Arzneien
kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Anders sieht es bei
länger haltbaren Fertigarzneien aus: Hier gilt das Widerrufsrecht
und die Versandapotheke darf es nicht vertraglich ausschließen. Dies
hat auch das Berliner Kammergericht in seinem Urteil vom 9.11.2018
(Az. 5 U 185/17) bestätigt. Übrigens: Auch Versandapotheken sind,
wie Apotheken vor Ort, zur pharmazeutischen Beratung verpflichtet.
Allerdings ist diese nur telefonisch oder über E-Mail möglich und
erfordert manchmal eine Terminvereinbarung, da nicht immer sofort ein
Ansprechpartner verfügbar ist.
Text: Michaela Rassat, Juristin der
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH