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30.04.2022
Medikamente sinnvoll und sicher einnehmen: der Medikationsplan
Manchmal kann einen schon die regelmäßige Einnahme eines einzigen Medikaments überfordern – im hektischen Alltag geht sie schnell vergessen. Und jetzt? Tatsächlich ist es wichtig, Medikamente in der exakten Dosierung und zur empfohlenen Tageszeit einzunehmen. Richtig kompliziert wird es, wenn mehrere Präparate über den Tag oder die Woche verteilt eingenommen werden müssen. Hier kann ein Medikationsplan helfen. Er dient nicht nur als Gedächtnisstütze, sondern auch als wichtige Informationsquelle für Ärztinnen, Apotheker und andere
medizinische Fachkräfte.

Ein Lotse durch den Arzneimitteldschungel
Seit 2016 haben gesetzlich versicherte Menschen, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan – entweder als Ausdruck oder in digitaler Form über die Versicherungskarte. Angelegt wird der Medikationsplan in der Regel in der hausärztlichen Praxis, da hier meist alle Behandlungen und weiterführenden Therapien bekannt sind. Hat jemand keinen Hausarzt, kann dies auch die hauptsächlich behandelnde und koordinierende Facharztpraxis übernehmen. Sinn des Plans ist zunächst, dass für das medizinische Fachpersonal ersichtlich ist, welche Medikamente eine Patientin oder ein Patient insgesamt einnimmt. So können sie Doppelmedikationen vermeiden und darauf achten, dass sich Medikamente in ihrer Wirksamkeit nicht gegenseitig beeinflussen.

Immer dabei – immer aktuell
Selbstverständlich muss der Medikationsplan regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Patientinnen und Patienten sollten den Plan also immer bei sich führen – auch, um Rettungskräften im Notfall einen schnellen Überblick über die benötigten Medikamente und damit den Gesundheitszustand zu ermöglichen. Bei Arztbesuchen sollte der Medikationsplan grundsätzlich vorgezeigt werden. Für die Zahnbehandlung zum Beispiel ist es wichtig zu wissen, ob die Person blutverdünnende Medikamente einnimmt oder ob Wechselwirkungen bei der Gabe von Schmerzmitteln zu erwarten sind.

Was gehört auf den Medikationsplan?
Auf den Medikationsplan gehören Name und Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten, die Kontaktdaten der ausstellenden Praxis und das Datum des Ausdrucks. Außerdem natürlich alle Angaben zu den regelmäßig eingenommenen Medikamenten:

  • Handelsname
  • Wirkstoffe und Wirkstärke
  • Darreichungsform
  • verordnete Einnahme und Menge sowie
  • spezielle Hinweise und der Grund für die Medikation.

Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie zum Beispiel Insulin-Pens, sollten aufgeführt werden, ebenso frei verkäufliche Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die über längere Zeit eingenommen werden.

Kann man Medikamente weglassen?
Grundsätzlich gilt: Je vollständiger der Medikationsplan ist, desto sinnvoller ist er. Gleichzeitig ist es verständlich, wenn jemand nicht möchte, dass der Orthopäde über die Einnahme von Psychopharmaka informiert wird oder die Hautärztin erfährt, dass ihr Patient Potenzmittel nutzt. Betroffene besprechen ihre Bedenken am besten mit dem verordnenden Arzt oder der Ärztin ihres Vertrauens, um zu einer sinnvollen und gesundheitsdienlichen Lösung zu kommen. Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Medikationsplanung jedoch freiwillig.

Wertvoll im Alltag
Ein sorgfältig geführter Medikationsplan ist eine große Unterstützung bei der täglichen Einnahme der Medikamente – vor allem, wenn diese immer mehr werden und die Konzentrationsfähigkeit im Alter abnimmt. Mit seiner Hilfe können auch wechselnde Personen die richtige Dosierung vorbereiten oder überprüfen. Der Medikationsplan entfaltet aber auch präventive Wirkung: Er schützt vor Arzneimittelvergiftungen und vor Abhängigkeiten. Beides sind unterschätzte Risiken.

Schutz vor Vergiftung und Abhängigkeit
Arzneimittelvergiftungen werden oft im Umgang mit rezeptfreien Medikamenten herbeigeführt, weil diese als ungefährlich angesehen werden. Doch auch sie haben Risiken und Nebenwirkungen. Kritische Punkte sind vor allem die Dosis und die Anwendungsdauer. Der Wirkstoff Paracetamol beispielsweise kann bei Überdosierung oder dauerhafter Einnahme bis zum Leberversagen führen. Auch andere nicht verschreibungspflichtige Schmerzmittel sind bei Überdosierung gefährlich, so zum Beispiel Ibuprofen und Acetylsalicylsäure (ASS). Wer diese Arzneistoffe dauerhaft oder in hoher Dosierung zu sich nimmt, riskiert eine lebensgefährliche Magenblutung sowie Herz- und Leberschäden. Vor allem Beruhigungsmittel können zu Abhängigkeiten führen. Dies gilt beispielsweise für Benzodiazepine. Diese Wirkstoffe sind in Mitteln enthalten, die häufig bei Unruhe, Angst, Schlaflosigkeit und Verstimmung verordnet werden.

Auf einem sorgfältig geführten Medikationsplan fallen zu häufig oder zu lang eingenommene Medikamente meist auf, bevor sie größeren Schaden anrichten können.

Gleich anfangen!
Wer einen Medikationsplan hat, empfindet dies meist als Erleichterung. Fangen Sie also am besten gleich damit an. Listen Sie Ihre Medikamente mit den entsprechenden Angaben auf – entweder in einer selbst angelegten Liste oder mit Hilfe einer Vorlage, die Krankenkassen, Gesundheitsinformationsdienste und viele Ärztinnen und Ärzte zum Download bereithalten. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt geht die Liste dann gerne mit Ihnen durch, bespricht Risiken und Empfehlungen und überträgt sie in die bundeseinheitliche Form, damit alle relevanten Stellen darauf zugreifen können.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail: asudiana@lzg-rlp.de

27.04.2022
Was tun bei WLAN-Problemen?
Nicht erst seit Corona ist eine gute Internetverbindung zu Hause für viele Menschen enorm wichtig. Bei langsamem Internet oder einem kompletten Ausfall reicht es manchmal schon, PC, Smartphone, Tablet oder Fernseher neu zu starten. Funktioniert das Internet auf anderen Endgeräten ebenfalls nicht? Dann empfiehlt es sich, vorübergehend ein LAN-Kabel zu nutzen. So lässt sich herausfinden, ob eine Störung des Internets oder der WLAN-Verbindung vorliegt.  

Handelt es sich um ein WLAN-Problem, kann die Änderung des Frequenzbandes in den Router-Einstellungen sinnvoll sein. Ein Wechsel von 2,4 Gigahertz (GHz) auf 5 GHz führt zwar zu einer geringeren Reichweite, dafür zu schnellerem Internet. Voraussetzung: Das Endgerät kann 5 GHz empfangen. Ist das Internet danach immer noch langsam, muss womöglich der Funkkanal manuell geändert werden. Der Grund: Wird der Kanal von zu vielen Haushalten gleichzeitig genutzt, gerät der Datenverkehr ins Stocken. Manchmal hilft hier auch schon ein Reset durch das Ziehen des Stromsteckers.  

Auch zu viele gelistete Endgeräte im Heimnetzwerk können die Verbindung beeinflussen. Daher nicht mehr verwendete Geräte im Router-Menü löschen. Außerdem sollte der Router immer das aktuellste Software-Update erhalten. Werden keine Updates mehr angeboten, besser ein neues Modell anschaffen. Die schlimmsten „Feinde“ des WLANs sind übrigens Wasser, Holz und Metall.

Der Router sollte nicht in Schränken, hinter Regalen oder dem Sofa versteckt werden, sondern frei, nicht in Fußbodennähe und zentral aufgestellt sein. Ist die WLAN-Reichweite zu gering, kann die dauerhafte Nutzung eines Repeaters oder eines LAN-Kabels Abhilfe schaffen.  

Übrigens: Ob die vom Provider vertraglich zugesicherte Datenübertragungsrate stimmt, lässt sich beispielsweise unter breitbandmessung.de überprüfen – für ein korrektes Ergebnis am besten ein LAN-Kabel verwenden.

Text; Percy Wippler, Digitalexperte der IDEAL Versicherung

27.04.2022
Top versichert für den Ernstfall
Zusatzversicherungen im Krankenhaus

Etwa jeder vierte Deutsche musste in Vor-Corona-Zeiten mindestens einen Tag und eine Nacht im Jahr in einem Krankenhaus verbringen und damit stationär behandelt werden. Auch wenn deutsche Krankenhäuser hohen Standards entsprechen, sind sie „beschränkt auf Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Patientin oder des Patienten notwendig sind“ – so definiert das Bundesministerium für Gesundheit die allgemeinen Krankenhausleistungen. Wer mehr möchte, etwa die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder eine exklusive Chefarztbehandlung, muss selbst dafür aufkommen oder eine private Zusatzversicherung abschließen.

„Mit einer Krankenhauszusatzversicherung genießen auch gesetzlich Versicherte den Komfort von Privatversicherten. Vor allem bestimmen sie selbst und nicht der Dienstplan der nächstgelegenen Klinik, welche Ärzt*innen sie behandeln“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Ist mit der Versicherung die sogenannte Chefarztbehandlung vereinbart, können Patient*innen den Chefarzt oder die Chefärztin oder andere hochqualifizierte und erfahrene Spezialisten für ihre Behandlung selbst auswählen. Gerade bei komplizierten oder seltenen Eingriffen können es auch besonders routinierte Fachärzt*innen sein, die die besten Heilungschancen versprechen.

Die Besten auswählen
Wie in allen anderen Bereichen gibt es auch im Gesundheitssystem zwischen den einzelnen Krankenhäusern Qualitätsunterschiede. Während sich gesetzlich Versicherte ihr Krankenhaus nicht aussuchen können, haben Zusatzversicherte die Wahl. Durch Empfehlungen von Freund*innen und Bekannten sowie von großen Tageszeitungen, Zeitschriften und Internetseiten regelmäßig veröffentlichte Bestenlisten können sie die ihnen am besten geeignet erscheinende Klinik selbst auswählen. Legen Zusatzversicherte während ihres Krankenhausaufenthalts außerdem Wert auf Privatsphäre, können sie den Komfort eines Einzel- oder Zweibettzimmers als Vertragsleistung vereinbaren. Sollten sie eine solche Unterbringung im Ernstfall spontan doch nicht in Anspruch nehmen wollen, erhalten sie einen finanziellen Ausgleich.

Zusätzlich Lebensstandard absichern
Überhaupt empfehlen Expert*innen sowohl festangestellten Arbeitnehmer*innen als auch Selbstständigen, über die finanziellen Folgen eines Krankenhausaufenthalts nachzudenken: Während hauptberuflich Selbstständige in jedem Fall eine Krankentagegeldversicherung abschließen sollten, erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen während der ersten sechs Wochen weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber. Eventuelle Überstunden oder Prämien fallen in dieser Zeit weg. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt ihnen die Krankenkasse ein Krankengeld, das mit 70 Prozent des Bruttoverdienstes, höchstens aber 90 Prozent des Nettoverdienstes niedriger ausfällt als das Gehalt. Außerdem wird der Verdienst nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro Bruttogehalt im Monat berücksichtigt. Mit einem Krankenhausaufenthalt oder einer längeren Arbeitsunfähigkeit drohen daher auch vielen Arbeitnehmer*innen erhebliche finanzielle Einbußen, die sich mit einer Krankentagegeldversicherung vermeiden lassen.  

26.04.2022
LKA-RP: Warnung vor Betrug per WhatsApp
(ots) - Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) warnt vor einer Betrugsmasche, die aktuell vermehrt über den Messenger-Dienst WhatsApp kursiert. Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne.

So oder so ähnlich lauten die Textnachrichten der Betrüger:

"Hallo Mama, mein Handy ist kaputt gegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen."

"Ich muss heute noch Rechnungen überweisen, komm aber nicht an meine Daten. Kannst du das für mich übernehmen? Morgen kriegst du das Geld zurück."

Doch das Geld, meist einige tausend Euro, landet auf einem Konto der Betrüger.

Der Betrug fällt meist erst nach einer Überweisung auf, wenn die echten Bekannten oder Verwandten angerufen werden oder sich selbst bei dem Opfer melden.

Die Polizei rät:
  • Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der "alten" Nummer. Sollten Sie Zweifel an der Identität haben, kontaktieren Sie die Polizei. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt und gegebenenfalls ein Anzeigenverfahren einleiten.
  • Tätigen Sie keine Überweisung nur aufgrund eines Chatverlaufs.
  • Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis. Die Screenshots können wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

25.04.2022
Mythen über E-Bikes und Lastenräder
Welche Regeln wirklich für Radfahrer gelten
Fahrradfahren liegt hierzulande im Trend und vor allem der Anteil an E-Bikes und Lastenrädern nimmt weiter zu. Allerdings ist nicht immer klar, welche rechtlichen Regelungen für diese speziellen Zweiräder gelten. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, beantwortet die wichtigsten Fragen und klärt auf, was für E-Bikes und Lastenräder im Straßenverkehr vorgeschrieben ist.

Mythos 1: Für E-Bikes ist ein Führerschein Pflicht
Im Alltag wird das Wort E-Bike meist als Überbegriff für Fahrräder mit Elektroantrieb verwendet. Doch E-Bike ist nicht gleich E-Bike, hier gibt es wichtige Unterschiede. Sogenannte Pedelecs unterstützen Radfahrer während des Tretens bis zu 25 km/h. „Seit 2017 gelten sie laut § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes als normale Fahrräder und erfordern keinen Führerschein“, erklärt Michaela Rassat. „Anders sieht das bei den eigentlichen E-Bikes aus. Manche erreichen ohne zusätzliche Muskelkraft bereits eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h und sind daher mit einem Elektromofa zu vergleichen.“ Voraussetzung ist deshalb für alle, die ab dem 1. April 1965 geboren sind, ein Mofa-Führerschein, auch „Prüfbescheinigung“ genannt. Zu den Kleinkrafträdern zählen hingegen die S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell fahren können, sowie E-Bikes, die ohne Tretunterstützung bis 45 km/h schaffen. Fahrer benötigen hier einen Führerschein der Klasse AM.

Mythos 2: E-Bikes dürfen nicht auf dem Fahrradweg fahren
Auch hier lässt sich keine pauschale Aussage treffen: Pedelecfahrer beispielsweise dürfen auf Radwegen fahren und müssen dies auch, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist. „E-Bikes bis 25 km/h hingegen dürfen nur außerorts auf Radwegen fahren, innerorts ist die Straße Pflicht. Eine Ausnahme: Ist der Radweg mit einem „E-Bike frei“-Schild gekennzeichnet, ist die Nutzung mit diesen schwächer motorisierten Rädern ebenfalls vorgesehen“, so die ERGO Juristin. Wer mit einem S-Pedelec oder einem E-Bike über 25 km/h unterwegs ist, muss immer die Straße nutzen – Rad- und Gehwege sind dann tabu.

Mythos 3: Für E-Bike-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrradfahrer
Für Pedelecfahrer gelten in der Tat die gleichen Promillegrenzen wie für Radfahrer. Das bedeutet: Fahrer dürfen maximal 1,6 Promille im Blut haben. Dann besteht – unabhängig von auffälligem Fahrverhalten – absolute Fahruntüchtigkeit und wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat. „Bei Fahrauffälligkeiten ist das schon ab 0,3 Promille der Fall und es drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr“, so Rassat. Kommt es zu einer „Gefährdung des Straßenverkehrs“, sind es sogar bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe. „Für E-Bikes und S-Pedelecs, die unter die Kraftfahrzeuge fallen, gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer“, warnt die Rechtsexpertin. „Wer mit über 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hier drohen Ersttätern ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.“ Kommt es zu Fahrauffälligkeiten, kann wie bei Fahrradfahrern bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Hier führt der Weg vor Gericht. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei Kraftfahrzeugen bei 1,1 Promille. Wenn ein Fahrer mit diesem Alkoholpegel unterwegs ist, ist das ebenfalls eine Straftat. Das Gericht setzt dann eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe fest – auch Freiheitsstrafen sind möglich. Zusätzlich gibt es drei Punkte in Flensburg. Oft wird außerdem die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt. Ab 1,6 Promille oder bei Anzeichen für eine Alkoholabhängigkeit macht die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung des Führerscheins von einer erfolgreich bestandenen MPU abhängig.

Mythos 4: Für E-Bikes gilt eine Helmpflicht
Auch hier muss wieder zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec unterschieden werden. Für Fahrrad- und damit auch Pedelecfahrer existiert in Deutschland keine Helmpflicht. Übersteigt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines E-Bikes 20km/h nicht, müssen Fahrer ebenfalls keinen Helm tragen. Für schnellere Modelle sowie S-Pedelecs gilt hingegen eine Helmpflicht. Um welche Art von Helm es sich dabei handeln muss, ist allerdings nicht vorgeschrieben, der Helm muss nur „geeignet“ sein. „Fahrradhelme zählen meist nicht dazu, da sie nur für Geschwindigkeiten bis 20 km/h ausgelegt sind. Dies kann nicht nur zu Verletzungen, sondern auch zu Problemen vor Gericht führen. Wer also schneller unterwegs ist, sollte beispielsweise einen Helm nach der niederländischen Norm NTA 8776 kaufen, der für Geschwindigkeiten bis 45 km/h geeignet ist“, erläutert die ERGO Juristin. Doch auch wenn es nicht Pflicht ist: Zum Schutz vor schweren Kopfverletzungen sollten auch nichtmotorisierte Rad- sowie Pedelecfahrer immer einen Helm tragen.

Mythos 5: Lastenräder dürfen nicht auf dem Radweg fahren
Lastenräder sind zwar mit einer Transportbox ausgestattet und damit länger und breiter als herkömmliche Fahrräder, rechtlich gesehen gelten für sie aber dieselben Regelungen. Demnach dürfen Fahrer auch auf dem Radweg unterwegs sein – in manchen Fällen ist dies sogar vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für mehrspurige Lastenräder, die über drei bis vier Räder verfügen und daher meist breiter sind. „Laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zu § 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Rn. 23, sind Fahrer solcher Räder nicht verpflichtet, den Radweg zu nutzen, wenn dies unter den Umständen des Einzelfalls unzumutbar wäre“, erläutert Rassat.

Mythos 6: Kinder dürfen nur bis 7 Jahre im Lastenrad mitgenommen werden
Die StVO besagt, dass Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres auf geeigneten Kindersitzen oder in einem geeigneten Kinderanhänger auf dem Fahrrad mitfahren dürfen – ausgenommen sind Kinder mit Behinderung. In einem Lastenfahrrad dürfen jedoch auch ältere Kinder mitgenommen werden. Voraussetzung: „Das Rad muss zur Personenbeförderung geeignet sein und jedem Kind muss ein Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen“, so die Rechtsexpertin von ERGO. Außerdem wichtig: Die mitfahrenden Kinder sollten während der Fahrt vor aufgeschleuderten Steinen oder Kieseln geschützt sein und dürfen keine Möglichkeit haben, sich und andere zu gefährden, indem sie beispielsweise in die Speichen greifen.

Eine Grußkarte mit eigenem Motiv verschicken? Kein Problem.

Welches Motiv es auch sein soll - Klicken Sie einfach die Bilder an, wählen Sie danach ein Foto aus Ihrer Sammlung aus und
schicken Sie es an die Person(en), die es erhalten soll(en). Einzige Bedingung: Das Foto darf nicht mehr als 200 kB haben.

21.04.2022
Ab Ende Mai: Mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel
Welche Informationen zukünftig bei der Kaufentscheidung helfen sollen

Modernisierung des Verbraucherschutzes sowie mehr Transparenz im Onlinehandel: Das sind die Ziele einer EU-Richtlinie, die der Gesetzgeber ab Ende Mai 2022 in Deutschland umsetzt. Onlinehändler, aber auch Marktplätze wie Amazon, e-Bay und Co. müssen ihre Angebote dann transparenter gestalten. Welche Informationspflichten die neuen Regelungen vorschreiben und welche Vorteile Verbraucher dadurch haben, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH zusammen.

Grundlage: EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften
Bereits letztes Jahr hat der Bundestag im Rahmen der Schuldrechtsreform 2022 dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften zugestimmt. Diese sogenannte Omnibus-Richtlinie erforderte die Änderung mehrerer Gesetze, die der Onlinehandel ab 28. Mai 2022 beachten muss. Die Ziele: den Verbraucherschutz modernisieren und die Regeln besser durchsetzbar machen. „Die Änderungen betreffen Onlinehändler, aber auch Online-Marktplätze wie Amazon und e-Bay“, so Michaela Rassat. Diese müssen Verbrauchern zukünftig bestimmte Informationen über von ihnen angewendete Methoden zur Verfügung stellen, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können. Rassat erläutert: „Damit ist zum Beispiel gemeint: Welche Faktoren spielen für das Ranking der Angebote eine Rolle? Welche Anbieter werden bei Vergleichen berücksichtigt? Verkaufen Warenanbieter gewerblich oder privat? Oder: Bestehen geschäftliche Abhängigkeiten zwischen Anbieter und Marktplatz?“

Neuerungen auf Online-Marktplätzen
Die zusätzlich geforderten Informationen sollen Onlineshoppern eine höhere Transparenz beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bieten und sie damit bei der Kaufentscheidung unterstützen. Michaela Rassat fasst die wichtigsten Neuerungen für Online-Marktplätze zusammen:

Ranking von Suchergebnissen
  • Käufer müssen erkennen können, wie die Reihenfolge der angezeigten Suchergebnisse zustande gekommen ist und welche Kriterien bei dem Ranking eine Rolle gespielt haben. Das soll verhindern, dass Kunden ihre Kaufentscheidung aufgrund eines Rankings treffen, welches durch versteckte Werbung oder Zahlungen beeinflusst ist. Dazu können Online-Marktplätze Kunden beispielsweise folgende Informationen zur Verfügung stellen: Datum der Einstellung, Anzahl der Aufrufe, Anzahl der Verkäufe bei Produkten oder der Nutzung bei Dienstleistungen sowie Provisionen oder Entgelte.

Informationen über Anbieter
  • Online-Markplätze müssen außerdem darauf hinweisen, ob mit einem Anbieter eine wirtschaftliche Verbindung besteht, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt und ob der Anbieter das Produkt selbst vertreibt. Denn dies hat Einfluss darauf, welche Rechte Verbraucher zum Beispiel bei Mängeln oder bei einem Widerruf haben und an wen sie sich dafür wenden müssen. Stammt das Angebot von einer Privatperson, muss das Portal darauf hinweisen, dass die Regeln des Verbraucherschutzes nicht gelten.

Weitere Regelungen für mehr Verbraucherschutz
Aber nicht nur Online-Marktplätze müssen sich in Zukunft an strengere Regelungen halten. Auch auf Vergleichsportale und Onlinehändler kommen neue Informationspflichten zu. Für Vergleichsportale heißt das zum Beispiel: Sie müssen Nutzer künftig darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs einbezogen wurden. Darüber hinaus gelten ab Ende Mai neue Regelungen für Ticketbörsen: Portale, die Eintrittskarten weiterverkaufen, sind dann dazu verpflichtet, den Originalpreis vom Veranstalter anzugeben. Hinzu kommen folgende Regelungen, an die sich alle Onlinehändler halten müssen:

Bewertungen
  • Veröffentlichen Händler Bewertungen, müssen sie Auskunft darüber geben, wie sie deren Echtheit sicherstellen. Außerdem sind gefälschte Bewertungen künftig ausdrücklich verboten.

Preisgestaltung
  • Ist der Preis personalisiert, das heißt mithilfe von persönlichen Daten durch einen Algorithmus berechnet worden, müssen Online-Händler Käufer klar darauf aufmerksam machen.

Strafen
Online-Marktplätzen, die sich nicht an die neuen Informationspflichten halten, sollen empfindliche Strafen drohen: „Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder bei großen Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes möglich“, so die ERGO Juristin. „Neben der Verletzung von Hinweispflichten kann dann beispielsweise auch die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen geahndet werden.“ Außerdem drohen bei vielen Verstößen teure Abmahnungen, da sie nun ausdrücklich auch das Wettbewerbsrecht verletzen. Dies gilt zum Beispiel für die Regelung über Bewertungen.

Zukünftig Schadenersatzansprüche?
Außerdem neu sind individuelle Schadenersatzansprüche für Verbraucher bei bestimmten Wettbewerbsverstößen. Das bedeutet: Wurden sie durch unlautere geschäftliche Handlungen des Online-Marktplatzes geschädigt, können sie Schadenersatz verlangen. Dies wäre zum Beispiel bei unzulässigen Lockangeboten oder falschen Angaben zu Gütezeichen möglich. „In der Praxis könnte diese Regelung allerdings schwierig umzusetzen sein. Denn die Verbraucher müssen beweisen, dass der Schaden durch den Verstoß des Online-Marktplatzes entstanden ist“, sagt Rassat.

16.04.2022
Tipps für eine gesunde Blase
Über die Harnblase erfolgt die Ausscheidung von Giftstoffen aus dem Körper sehr einfach – jedenfalls, wenn sie gesund ist. Das ballonartige Organ sammelt den Urin, der beim Stoffwechsel anfällt, und gibt ihn ab. Für die meisten Menschen ist dies der Normalzustand, aber es kann auch zu Störungen kommen. Blasenentzündungen und so genannte Blasenschwächen sind nicht selten. Grundsätzlich lohnt es sich also, auf die Gesundheit der Blase zu achten – und dafür kann man einiges tun.

Blasenentzündung – unangenehm bis schmerzhaft
Ständiger Harndrang sowie Brennen und Schmerzen beim Wasserlassen sind oftmals untrügliche Anzeichen einer Blasenentzündung, medizinisch Zystitis genannt. Sie wird in den meisten Fällen durch Bakterien – häufig Coli-Bakterien, die natürlichen Bewohner des Darms – ausgelöst. Die Keime gelangen in der Regel von außen über die Harnröhre in die Blase und führen dort zu einer Entzündung und Reizung der Blasenwand.

Männer sind eher selten von einer Blasenentzündung betroffen, wogegen schätzungsweise jede zweite Frau einmal im Leben unter der Erkrankung leidet. Grund dafür sind wohl die kurze Harnröhre der Frau sowie die Nähe des Harnröhrenausgangs zum After. Eine Blasenentzündung kann durch verschiedene Faktoren begünstigt werden: durch eine Abwehrschwäche und bestimmte Stoffwechselstörungen, z. B. Diabetes mellitus, durch Unterkühlung, Geschlechtsverkehr, Schwangerschaft, durch Harnstau oder Restharn in der Blase sowie durch einen Dauerkatheter.

Wer erste Anzeichen einer Entzündung verspürt, kann meist mit Hausmitteln gegensteuern: viel trinken, Unterleib und Füße warmhalten und sich am besten hinlegen. Um zu verhindern, dass sich die Entzündung ausweitet, etwa auf Nieren oder Nierenbecken, sollte eine hausärztliche Praxis aufgesucht werden. Das gilt insbesondere:
  • wenn Schwangere, Kinder oder Diabeteskranke betroffen sind
  • wenn Männer betroffen sind, da bei ihnen die Blasenentzündung oft mit einer akuten oder chronischen Prostataentzündung einhergehen kann
  • wenn die Schmerzen zunehmen oder die Krankheitszeichen nicht nach ca. drei Tagen verschwinden
  • wenn der Harn weißlich trübe ist oder sogar Blut enthält
  • wenn Fieber auftritt
  • wenn Schmerzen in der Rückengegend auftreten

Häufig wird dann ein Antibiotikum verschrieben, das unbedingt vollständig einzunehmen ist, auch wenn die Beschwerden verschwunden sind. Wird es zu früh abgesetzt, können die nicht vollständig bekämpften Keime resistent werden.

Wer anfällig für Blasenentzündungen ist, sollte Unterleib und Füße generell warmhalten, also Wärmflasche und dicke Socken bereithalten. Frauen sollten nach dem Toilettengang von vorne nach hinten wischen, um das Eindringen von Darmbakterien in die Harnröhre zu vermeiden.

Dranginkontinenz – weit verbreitet und meist verschwiegen
Ungewollten Urinverlust erleben keineswegs nur alte Menschen. An der Dranginkontinenz, der häufigsten Form von Harninkontinenz, erkranken Männer und vor allem Frauen aller Altersgruppen. Betroffene spüren ohne Vorzeichen das starke Bedürfnis, die Toilette aufzusuchen, schaffen es aber oft nicht bis dorthin. Bei ihnen ist die Steuerung der Blasenentleerung über das zentrale Nervensystem gestört: Der Blasenmuskel zieht sich unabhängig vom Füllstand der Blase zusammen – ohne, dass dies zu beeinflussen ist. Die Blase entleert sich in den unpassendsten Situationen, was zu Scham führt und Menschen in die Isolation treiben kann.

Als Ursachen kommen Nervenerkrankungen wie Multiple Sklerose und Parkinson in Frage, Rücken- und Rückenmarksverletzungen, ein Schlaganfall, Blasensteine oder Blasenentzündungen und selten Tumore zählen ebenfalls dazu. Auch psychische Faktoren wie Stress oder Ängste können Auslöser sein. In den meisten Fällen ist jedoch keine konkrete Ursache zu erkennen.

Da es unterschiedliche Formen der Dranginkontinenz und damit auch unterschiedliche Arten der Behandlung gibt, ist es wichtig, mit einer Ärztin oder einem Arzt des Vertrauens ohne Scheu über die Erkrankung zu sprechen. Für den Alltag stehen unzählige Hilfsmittel zur Verfügung – von der anatomisch angepassten Einlage über Spezialunterwäsche bis zur Toiletten-App.

Eine gesunde Blase – wertvoll und schützenswert
Blasenentzündungen kann man vorbeugen, für die Dranginkontinenz ist dies zurzeit leider nicht bekannt. Jedoch können die Empfehlungen zur Prävention auch der erkrankten Blase helfen und den Umgang mit der Inkontinenz erleichtern.

Ausreichend und richtig trinken
Viel trinken spült die Blase und hält den gesamten Stoffwechsel in Gang. Empfohlen werden 1,5 bis zwei Liter pro Tag. Wichtig, vor allem für Menschen mit Dranginkontinenz, ist dabei die Wahl der Getränke und die gleichmäßig über den Tag verteilte Aufnahme. Stilles oder Leitungswasser und ungesüßte Tees sind am besten. Kaffee, Alkohol und kohlensäurehaltige Getränke wirken dagegen harntreibend.

Die Blase trainieren
Indem man in festgelegten Abständen – unabhängig vom Harndrang – die Toilette aufsucht, wird die Blase auf eine regelmäßige Entleerung trainiert. Für Menschen mit Dranginkontinenz können so im Idealfall die Abstände zwischen den Toilettengängen nach und nach verlängert werden. Menschen mit einer Neigung zu Blasenentzündungen lernen, die Blase regelmäßig und vollständig zu entleeren, denn „alter“ Urin ist ebenfalls anfällig für Keime.

Den Beckenboden trainieren
Eine starke Beckenbodenmuskulatur ist wichtig, um den Urin halten zu können. Durch Geburten und Operationen sowie im Alter wird diese Muskulatur geschwächt. Spezielle Übungen, die zunächst unter Anleitung erlernt werden und später in vielen Alltagssituationen einfach anzuwenden sind, stärken sie wieder. Männer beugen mit einem Beckenbodentraining übrigens Prostatabeschwerden vor.

Das Gewicht reduzieren
Auch das Körpergewicht macht der Beckenbodenmuskulatur zu schaffen: Sie muss Kilo um Kilo tragen. Und wer mehr gesund trinkt, weniger isst und sich viel bewegt, tut letztlich dem gesamten Körper etwas Gutes.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, www.beatrice-wagner.de / Susanne Schneider, freistil-texte.de
Redaktion: Andrea Sudiana, Mail asudiana@lzg-rlp.de

14.04.2022
Warum ist eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll?
So unbeliebt die Steuererklärung auch ist – für die meisten lohnt sich der Aufwand: Steuerzahler mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bekommen durchschnittlich über 1.000 Euro vom Fiskus zurück. Auf eine freiwillige Steuererklärung zu verzichten, bedeutet daher oft, Geld zu verschenken. Stichtag für die Steuererklärung 2021 ist der 1. August 2022. Wichtig dabei: Belege auf keinen Fall entsorgen. Nachweise wie Quittungen, Verträge oder Rechnungen müssen seit 2017 zwar nicht mehr eingereicht werden, trotzdem kann das Finanzamt im Nachhinein Belege anfordern.

Wer bei der Steuer sparen möchte, sollte zudem außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- oder Pflegekosten geltend machen. Auch Nebenkosten, zum Beispiel für Hausmeister und Schornsteinfeger, Handwerkerrechnungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa die Beschäftigung einer Putzkraft, lassen sich von der Steuer absetzen. Darüber hinaus kann die Nutzung der Homeoffice-Pauschale für eine Erstattung sorgen, ebenso wie die Angabe von Aufwendungen für die private Altersvorsorge. Steuerzahler sollten die Formulare unbedingt in aller Ruhe ausfüllen. Anderenfalls machen sie womöglich falsche Angaben, irren sich in der Zeile oder nutzen ihre Steuervorteile nicht voll aus. All das kann bares Geld kosten.

Gut zu wissen: Droht bei einer freiwillig abgegebenen Steuererklärung eine Nachzahlung, ist es möglich, die Steuererklärung innerhalb eines Monats einfach zurückziehen. Dabei am besten auch gleich die Aussetzung der Vollziehung beantragen. So kann, bis der Steuerbescheid aufgehoben wurde, eine Zahlung vermieden werden.

Text: Andreas Wagner, Finanzexperte der IDEAL Versicherung  


14.04.2022
Diebstahl- und Versicherungsschutz für Fahrräder
LKA und Verbraucherzentrale geben Tipps

(ots) - Frühling und besseres Wetter locken wieder viele Menschen auf ihr Zweirad. Die Radsaison beginnt und somit werden auch wieder verstärkt die Fahrraddiebe aktiv. Allein im Jahr 2021 gab es in Rheinland-Pfalz rund 5100 Fahrraddiebstähle. Es ist zwar ein Rückgang von über zehn Prozent zum Vorjahr zu verzeichnen, jedoch machen gerade günstige Gelegenheiten an großen Stellplätzen, wie zum Beispiel an Bahnhöfen und Sport- und Freizeiteinrichtungen – aufgrund der großen Auswahl der Fahrräder - die Diebe wieder sehr aktiv.

Gerade in dunklen Ecken, an einsamen Plätzen oder schlecht einsehba-ren Straßen schlagen sie besonders gerne zu. Allerdings kann das ei-gene Rad bestens gegen Langfinger geschützt werden, wenn man fol-gende Tipps des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz (LKA) und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beachtet:

  • Der Diebstahlschutz von Fahrrädern beginnt mit einem guten Schloss. Zur Sicherung eignen sich massive Stahlketten-, Falt-, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Das Fahrrad sollte dabei immer mit dem Rahmen, Vorder- und Hinterrad an einen festen Gegenstand angeschlossen werden, damit es nicht weggetragen werden kann.
  • Ein GPS-Tracker unter Nutzung einer entsprechenden App erleichtert die Ortung des Fahrrades im Falle eines Diebstahls.
  • Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren oder auf andere Weise dauerhaft individuell kennzeichnen. Im Falle eines Diebstahls benötigt die Polizei nämlich die individuellen Daten des Rads, zum Beispiel Rahmen- oder Codiernummer. Diese sollte der Radbesitzer in einem Fahrradpass festhalten. Smartphone-Nutzer können hierfür die kostenlose Fahrradpass-App der Polizei nutzen. Mit der App können alle für eine Identifizierung wichtigen Daten gespeichert werden, um sie bei Bedarf sofort an die Polizei beziehungsweise den Versicherer weiterleiten zu können

Hier geht es zum Download der Fahrradpass-App:  App Store   Google Play Store

Es wird außerdem dazu geraten, teure Fahrräder zu versichern. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Hausratversicherung kann das Rad gegen Einbruchdiebstähle innerhalb und außerhalb der eigenen vier Wände abgesichert werden. Wer nicht hausratversichert ist oder umfangreichere Leistungen möchte, fährt mit einer speziellen Fahr-radversicherung besser.

"Gute Spezialversicherungen bieten oft einen wesentlich umfassenderen Schutz, als die klassische Hausratversicherung", so Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale. "Bei diesen Policen sind auch einfacher Diebstahl, Vandalismus, Unfall- oder Elektronikschäden mit abgesichert." Diese Schäden sind wesentlich häufiger als etwa der Einbruchdiebstahl aus einem Fahrradkeller. Bei teureren Rädern, wie zum Beispiel City Bikes oder Rennrädern, kann eine solche Zweiradversicherung sinnvoll sein. Wem der Schutz durch die Hausratversicherung genügt, der sollte sich lediglich vergewissern, dass seine Police die entsprechenden Klauseln zum Fahrrad beinhaltet. Radfans können Spezialpolicen online oder beim Fahrradhändler abschließen. Die Verbraucherzentrale rät allerdings zu einem umfassenden Preis-Leistungs-Vergleich. Die Beiträge für E-Bike-Versicherungen sind in den letzten Jahren drastisch gesunken.

Hinweise und Tipps zum Thema Fahrradsicherheit und Diebstahlschutz bei Fahrrädern/Pedelecs gibt es in einem Web-Seminar des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und dem Polizeipräsidium Mainz "Sicher - fahr ich Rad" am 17. Mai 2022 ab 10 Uhr und am 28. Juni 2022 ab 10 Uhr. Nähere Infos hierzu folgen.

Fragen beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs 14 bis 17 Uhr unter 06131 28 48 122.


13.04.2022
Folgen eines Zeckenstichs versichern?
Wer in der Natur unterwegs ist, muss mit Zecken rechnen: Sie lauern nicht nur in Wäldern, sondern auch auf Wiesen oder in Gebüschen und somit auch im eigenen Garten. Und sie breiten sich hierzulande immer weiter aus. Stechen sie zu, kann das schnell gefährlich werden. Denn die Parasiten können schwere Krankheiten wie Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.

Vor allem der Süden und Osten in Deutschland sind Risikogebiete für FSME. (Übersichtskarte des Robert Koch-Instituts). Menschen in diesen Regionen sollten sich besonders vor Zeckenstichen schützen und sich gegen FSME impfen lassen. Was aber viele nicht wissen: Oft schließen private Unfallversicherungen die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung nach einem Zeckenstich mit ein – auch wenn es sich hierbei nicht um einen klassischen Unfall handelt.

Borreliose und FSME können etwa zu gefährlichen Hirnhaut- und Gelenkentzündungen, Herzerkrankungen oder Lähmungen führen. Mit einer privaten Unfallversicherung sind dann zum Beispiel ein Krankenhaustagegeld oder Rehabilitationskosten abgedeckt. Bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen als Folge eines Zeckenstichs zahlt sie außerdem eine lebenslange Rente.

Text: Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO  


08.04.2022
Die Polizei warnt: Betrügerische "Mahnschreiben" einer nicht existierenden Münchner Anwaltskanzlei in Umlauf

  • Angebliche Rechtsanwaltskanzlei "Kanzlei Schmidt und Kollegen" bzw. "KS Anwaltssozietät" verschickt derzeit betrügerische Forderungsschreiben.
  • Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" angemeldet.

(ots) - Betrüger verschicken aktuell zahlreiche Forderungsschreiben der Kanzlei Schmidt und Kollegen für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen mittels Lastschrift rund 290 Euro bezahlen. Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit "Vorgerichtliche Mahnung". Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann allerdings nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden. Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" zustande gekommen.

Die Polizei warnt: Die unberechtigte Forderung sollte auf keinen Fall bezahlt werden!

Unter der angegebenen Adresse existiert keine Kanzlei. Die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen "Benjamin Kowalski" und "Michael Schmidt" sind keine in München zugelassenen Rechtsanwälte und keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München. Auch die genannte "Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH" scheint tatsächlich nicht zu existieren. Anrufe unter der angegebenen Telefonnummer führen lediglich zu einer Mailboxansage, die keine Zugehörigkeit zu einer Kanzlei erkennen lässt.

Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale auf www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.

Weitere Informationen von der Verbraucherzentrale zum Thema "Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen"

Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale bieten außerdem eine individuelle Beratung zu dem Thema an.

Ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist und damit unter dieser Berufsbezeichnung auftreten darf, kann unter www.rechtsanwaltsregister.org von
jedermann nachgeprüft werden.  

07.04.2022
Ökotipp: Grüne Ostern – Kein Ei mit der Zwei oder Drei
Ostern steht vor der Tür. Damit das Fest ein voller Erfolg für Familie, Umwelt und Tiere wird, kann man ein beim Einkaufen und Dekorieren auf ein paar Dinge achten. Aber wie können wir Ostern nachhaltig feiern?

Zu Ostern finden sich viele bunt gefärbte Ostereier in den Läden. Doch der Großteil der gefärbten Eier im Supermarkt oder Discounter stammt in der Regel von Hühnern aus Käfighaltung und bleibt nach wie vor ohne Kennzeichnung. Dabei gibt es gute Alternativen, weiß Christian Rehmer, Referent für Agrarpolitik des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): „Machen Sie Ostern auch zu einem Fest für Natur und Tiere: Kaufen Sie Eier aus besserer Haltung und färben Sie diese selbst – so vermeiden Sie gesundheitsschädliche Farben.“

Aber wie erkennt man Eier von glücklichen Hühnern? „Grundsätzlich gilt: Kein Ei mit der 2 oder der 3, denn diese Hühner werden nicht artgerecht gehalten. Die Zahlen sind auf das Ei gestempelt. Aber auch die Eierkartons geben Auskunft“, erklärt der Agrarreferent. Eier mit der Kennzeichnung 3 stammen aus der nicht tiergerechten Käfighaltung, Eier mit der Kennzeichnung 2 wiederum von Hühnern aus der Bodenhaltung. Rehmer: „In der Bodenhaltung sind die Hennen zwar nicht im Käfig, aber es gibt nur sehr wenig Platz für die Tiere – der Auslauf fehlt. Deshalb sind Eier mit der Kennzeichnung 2 keine Alternative für Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf eine artgerechte Haltung der Tiere Wert legen. Daher empfehle ich Eier mit der 1 aus der Freilandhaltung oder noch besser mit der 0 vom Bio-Hof. Der BUND fordert von der Bundesregierung, auch andere Tierhaltungen, angelehnt an die Eier-Kategorien, zu kennzeichnen.“

„Am besten sind Eier vom Zweinutzungshuhn, denn bei Zweinutzungshühnern werden die Brüderhähne nicht nach dem Schlüpfen getötet“, sagt Christian Rehmer. Unter dem sogenannten Zweinutzungshuhn versteht man Hühnerrassen, die sowohl zur Eier- als auch zu Fleischerzeugung gehalten werden können. Das heißt, die Hennen eignen sich zur Eierproduktion und die Hähne gleichzeitig zur Mast. Die Vereinigung dieser beiden Eigenschaften in einer Rasse ist heute in der Landwirtschaft leider nicht mehr üblich. „Fragen Sie in ihrem Bioladen nach Eiern vom Zweinutzungshuhn“, rät Rehmer. „Nicht nur im Biobereich gibt es Zweinutzungshühner – auch aus besonders artgerechter Haltung – wie zum Beispiel von Neuland-Höfen – gibt es Eier von diesen Hühnerrassen.“

Weitere BUND-Tipps für grüne Ostern:

Eierfärben: Zum Einfärben der Eier sollten Natur- bzw. Pflanzenfarben verwendet werden. Diese erzeugen warme, natürliche Farbtöne und enthalten keine umwelt­schädlichen Chemikalien. Die Natur hält für das häusliche Eierfärben einiges bereit: Birkenblätter, Zwiebelschalen, Kurkuma oder Johanniskraut ergeben eine gelbe bis rot-braune Färbung, Gras oder Brennnesseln eine grüne. Für eine braune Färbung sind Zwiebelschalensud, Kaffee oder Schwarztee geeignet. Rotkohl sorgt für eine violette Färbung. Kleine Blätter und Blüten hinterlassen beim Färben kunstvolle Abdrücke auf den Eiern oder können im Anschluss um die Eier gewickelt werden.

Und so funktioniert es: Die Pflanzenteile müssen etwa 30 bis 45 Minuten in circa einem Liter Wasser ausgekocht werden. Danach wird der Sud gefiltert. Ein Schuss Essig erhöht die Kraft und Brillanz der Farben. Nun noch die Eier hinzugeben: Nach zehn Minuten im kochenden Sud sind die Eier hart und gefärbt. Blätter und Blüten können vorher mit einem alten Strumpf an den Eiern fixiert werden. Wenn Sie eine intensivere Färbung erreichen wollen, sollten Sie die Eier nach dem Abschrecken mit kaltem Wasser zurück in die Farbe legen. Gebrauchsfertige Naturfarben sind eine gute Alternative und können in Bioläden oder Apotheken gekauft werden.  

Osterstrauß: Für den Osterstrauß können Sie Seitentriebe von Laubbäumen verwenden. Auch frische neue Zweige von Forsythiensträuchern sind dekorativ. Allerdings dürfen diese nicht aus dichten Hecken herausgeschnitten werden, da dies beliebte Nistplätze für Vögel sind. Das Abschneiden von Weidenkätzchen ist generell verboten, weil sich davon im Frühjahr die Bienen ernähren.

Osternest: Als Ostergras in Gestecken, Körbchen oder Osternestern eignen sich Naturmaterialien wie Heu aus dem Garten oder pflanzengefärbter Schafswolle, die es in Bioläden gibt. Auf keinen Fall dürfen dafür Moose ausgegraben oder Wiesen- bzw. Rasenstücke verwendet werden. Diese bieten vielen Kleinstlebewesen wichtigen Lebensraum.

Naturschutz beim Osterfrühstück: Beim Osterfrühstück die Natur schützen? Ist ganz einfach, wenn man zum Bio-Brot und Bio-Aufschnitt greift, am besten in der Region hergestellt. In der ökologischen Landwirtschaft wird auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel verzichtet. Lebensräume für Schmetterlinge, Bienen und Kleintiere bleiben so erhalten. Es gelangen weniger Schadstoffe in die Umwelt.

Osterfeuer: Mit Osterfeuern soll am Osterwochenende traditionell der Winter vertrieben werden. Doch in den großen Reisighaufen suchen häufig Kleintiere wie Käfer, Kröten, Kleinvögel und Igel Unterschlupf. Damit die Tiere nicht verbrennen, darf der Baum- und Strauchschnitt erst kurz vor dem Abbrennen zusammengestellt oder muss vorsichtig, nicht mit spitzen Mistgabeln, umgeschichtet werden. Wer auf das Feuer verzichtet, bringt Tiere nicht in Gefahr und schafft ganzjährige Lebensräume für die heimische Tierwelt. Private Osterfeuer müssen in einigen Kommunen bei der Feuerwehr angemeldet werden.

Osterglocken und Co.: Mit Schnittblumen kann man sich zwar ein Stück Frühling ins Haus holen. Doch die Freude ist schnell getrübt, wenn man sich die zum Teil menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen auf Blumenfarmen vor Augen hält. Sehr viele Rosen, Nelken oder Lilien auf dem deutschen Markt kommen aus dem Ausland, z.B. aus Ostafrika und Lateinamerika. Illegale Kinderarbeit, hohe Pestizidbelastung von Arbeiter*innen, geringe Löhne oder Gewerkschaftsverbot sind oftmals keine Seltenheit. Wenn das Siegel "Fairtrade" auf dem Blumentopf, der Rose oder dem Blumenstrauß erkennbar ist, so verläuft die Blumenzucht nach besseren sozialen und ökologischen Standards als bei herkömmlichen Produkten

  
07.04.2022
Der Heuschnupfen ist zurück
Astronom*innen definieren den Frühlingsanfang als erste der zwei Tag-und-Nachtgleichen eines Kalenderjahres. In Deutschland ist das in diesem und den kommenden Jahren der 20. März. Meteorolog*innen haben den 1. März als Tag des Frühlingsanfangs für die Nordhalbkugel festgelegt. Für Pollenallergiker*innen beginnt der Frühling dagegen meist im April, wenn neben Gräsern und Getreiden auch Haselnuss, Erle und Birke zu heftigen Nießattacken führen – der Heuschnupfen meldet sich zurück.

„Neben einer laufenden oder verstopften Nase leiden viele der Pollenallergiker*innen auch unter tränenden, juckenden und geschwollenen Augen. Kommen Müdigkeit, Schlafstörungen und vor allem nächtliche Atemnot hinzu, sollten Betroffene eine Facharztpraxis aufsuchen“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. In schweren Fällen ist eine Immuntherapie erforderlich. Bei manchen Allergiker*innen löst der Heuschnupfen auch einen Schub der entzündlichen Hauterkrankung Neurodermitis aus. Diese ist zwar nicht ansteckend, äußert sich aber durch entzündliche Hautveränderungen und sehr starken Juckreiz. Säuglinge und Kinder sind davon besonders betroffen.

Pollen vermeiden
Die beste Vorsorge gegen Heuschnupfen ist es, sich gar nicht erst den allergieauslösenden Pollen auszusetzen. Leichter gesagt als getan, weil sie vom Wind über viele Kilometer weit vertrieben werden können. Ein Umzug in eine Region, in der die reizenden Pollen nicht auftreten, ist nur den wenigsten Betroffenen möglich. Linderung versprechen ein paar einfache Tipps, mit denen sie die Pollenbelastung verringern können: Für Heuschnupfen-Patient*innen, die gerne bei offenem Fenster schlafen, sind Pollenschutzgitter am Schlafzimmerfenster ein Muss. Sie helfen nicht nur gegen Pollen, sondern auch gegen Fliegen und Stechmücken. Auch regelmäßiges Staubsaugen hilft, die Pollenkonzentration zu verringern. Das Staubsaugen selbst sollten Heuschnupfen-Patient*innen allerdings besser anderen überlassen oder eine Feinstaubmaske tragen. Wer seine Wohnung zu den richtigen Tageszeiten lüftet, kann die Pollenbelastung ebenfalls senken: In dicht bebauten Städten ist die Pollenkonzentration zwischen vier und sechs Uhr morgens am geringsten. Auf dem Land ist dagegen die Zeit zwischen 19 und 0 Uhr am besten zum Lüften geeignet.

Weniger Pollen mit ins Haus bringen
In der Wohnung aufgehängte feuchte Handtücher filtern die Pollen aus der Luft und binden sie. Für einen ungestörten Schlaf sollten sich möglichst wenig Pollen im Schlafzimmer befinden: Die frisch gewaschene Bettwäsche daher besser nicht im Freien trocknen, da sich sonst Pollen daran heften. Vor dem Schlafengehen die Haare waschen und die Straßenkleidung außerhalb des Schlafzimmers ablegen, sorgt für eine niedrigere Pollenbelastung im Schlafzimmer. Übrigens: „Medizinische Mund-Nasen- oder FFP-Masken, wie sie coronabedingt derzeit von vielen Menschen getragen werden, verhindern auch das Einatmen von umherfliegenden Pollen. Vermutlich werden Pollenallergiker*innen in dieser Saison dadurch etwas weniger mit den typischen Heuschnupfensymptomen zu kämpfen haben“, erklärt Köster.  

07.04.2022
Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups für den Mann
Viele Männer gehen ungern zum Arzt – erst recht, wenn sie keine Beschwerden haben. Doch diese Nachlässigkeit kann sich rächen: Denn schwere Krankheiten sind oft viel besser behandelbar, wenn sie bei routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen frühzeitig erkannt werden. Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung, weiß, in welchem Alter Männer welche Check-ups und Früherkennungsangebote wahrnehmen sollten.

Wann, wo und wie oft?
Bei den Todesursachen in Deutschland zählen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs zu den häufigsten. „Zudem steigt ab einem gewissen Alter das Risiko für weitere ernsthafte Erkrankungen, für die es im Frühstadium bessere Heilungschancen gibt“, informiert Carsten Sellmer. Daher übernehmen die Krankenkassen die Kosten für regelmäßige Check-ups und Früherkennungsmaßnahmen in bestimmten Lebensphasen. Folgende Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den wichtigsten:

Zwischen 18 und 35 Jahren: Einmaliger, allgemeiner Check-up
Volljährige haben bis zum 35. Lebensjahr einmalig Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up beim Allgemeinarzt. „Bei der Anamnese werden neben Beschwerden auch Risikofaktoren wie Rauchen oder Übergewicht sowie bestimmte Erkrankungen in der Familie erfasst“, weiß der Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung. Aus den Daten erstellt der Arzt ein Risikoprofil und ordnet gegebenenfalls noch eine entsprechende Blutuntersuchung an. Zum Check-up gehören auch eine körperliche Untersuchung sowie ein Beratungsgespräch.

Ab 35 Jahren: Allgemeiner Check-up alle drei Jahre sowie Hautscreening alle zwei Jahre
Ab diesem Alter übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den allgemeinen Check-up alle drei Jahre. Eine Blut- und Urinuntersuchung im Labor gehört dann standardmäßig dazu. Auch ein Screening zum Ausschluss einer Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion führt der Arzt zusammen mit dem Check-up einmalig durch. Darüber hinaus ist alle zwei Jahre ein Hautscreening bei Dermatologen oder berechtigten Hausärzten möglich. Hierbei überprüft der Arzt die Muttermale am ganzen Körper, um Hautkrebs frühzeitig zu erkennen.

Ab 45 Jahren: Jährliche Prostatakrebsvorsorge
Die Tastuntersuchung der Genitalien und der Prostata dient der Erkennung von Tumoren. Sie kann von Männern ab 45 Jahren jährlich in Anspruch genommen werden. Die Untersuchung führen Fachärzte für Urologie, aber auch einige Allgemeinmediziner durch.

Ab 50 Jahren: Darmkrebsvorsorge mit zwei Optionen
Für die Darmkrebsvorsorge haben Männer zwei Möglichkeiten: „Entweder lassen sie ihren Stuhl im Alter zwischen 50 und 54 Jahren jährlich und ab 55 Jahren alle zwei Jahre auf nicht sichtbares Blut untersuchen. Oder sie entscheiden sich für zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren“, erläutert der IDEAL-Experte. Der Stuhltest ist beim Hausarzt oder Urologen erhältlich. Er kann zu Hause durchgeführt werden. Für Darmspiegelungen ist der Gastroenterologe der richtige Ansprechpartner.

Ab 65 Jahren: Einmaliger Ausschluss von Aneurysmen der Bauchschlagader
Zur frühzeitigen Erkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader können sich Männer ab 65 Jahren einmalig einer Ultraschalluntersuchung unterziehen. Diese kann bei Ärzten mit einer Genehmigung zur Ultraschalldiagnostik stattfinden, etwa beim Hausarzt, Internisten, Urologen oder Chirurgen.

Was ist sonst noch wichtig?
Auch Schutzimpfungen gehören zur Vorsorge. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für sämtliche Impfungen, die die STIKO empfiehlt, beispielsweise für Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten oder Pneumokokken. Die Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt dürfen Krankenversicherte zweimal jährlich in Anspruch nehmen, die Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr und ein Screening zur Parodontitis-Früherkennung ist alle zwei Jahre möglich. „Generell ist es sinnvoll, sich bei seiner Krankenkasse über zusätzliche Vorsorgeangebote zu informieren“, rät Sellmer. Einige Versicherungen bieten auch Bonusprogramme an, mit denen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen belohnt werden.

05.04.2022
Hund und Katze sicher auf dem Fahrrad transportieren
Immer mehr Deutsche nutzen ihr Fahrrad, um von A nach B zu kommen. Auch Ausflüge mit dem Hund oder der Transport von Katzen zum Tierarzt sind unter bestimmten Bedingungen mit dem Fahrrad machbar. Größere Hunde laufen beispielsweise einfach neben dem Fahrrad her. Dann aber bitte die Leine nicht am Lenker befestigen, sondern in der Hand halten oder an einem speziellen Fahrradhalter befestigen. Sonst kann eine plötzliche Bewegung des Tieres das Fahrrad schnell zu Fall bringen.  

Kleinere Hunde und Katzen dürfen Tierhalter rechtlich gesehen auf dem Fahrrad transportieren, solange es den Verkehr nicht gefährdet. Konkret bedeutet das: Haustiere, die im Fahrradkorb mitfahren, sollten nicht mehr als fünf Kilo wiegen, da sonst die Fahrstabilität und Balance gefährdet sind. Lastenfahrräder können Frauchen und Herrchen mit speziellen Transportboxen nachrüsten und so auch größere Tiere ohne Probleme mitnehmen. Eine Alternative sind extra Hundeanhänger, diese sind sogar meist günstiger zu haben.  

Im Notfall ist auch ein Transport im Kinderanhänger möglich. Fahrradfahrer sollten hierbei allerdings beachten, dass oft Haare und Schmutz zurückbleiben und das Sichern des Tieres schwierig ist. Bei Katzen ist ein Korb mit Gittern ratsam, um zu vermeiden, dass sie herausspringen. Für das Rad gilt: Ist es für das zusätzliche Gewicht geeignet? Funktionieren Schaltung und Bremsen noch einwandfrei? Um das zu testen und sich an das veränderte Fahrverhalten zu gewöhnen, empfiehlt sich eine Testfahrt, zum Beispiel auf einem leeren Parkplatz. Wer während der Fahrt merkt, dass das Haustier unruhig wird, sollte lieber eine Pause einlegen.  

Text: Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO  

01.04.2022
Die Schilddrüse – Kleines Organ mit großem Einfluss
Die Schilddrüse ist mit einem Normgewicht von nur 20 bis 30 Gramm bei einem gesunden Menschen ein winziges Organ – und dennoch ist sie lebenswichtig. Schilddrüsenhormone haben nämlich Einfluss auf nahezu den gesamten Stoffwechsel. Erkrankungen an der Schilddrüse sind häufig, am bekanntesten dürften die Gewichtsveränderungen bei einer Über- oder Unterfunktion sein. Aber sogar die Psyche kann unter einer Schilddrüsenerkrankung leiden. Auf keinen Fall sollte die Gesundheit der kleinen Power-Drüse unterschätzt werden.

Schilddrüsenerkrankungen zu unterschätzen, ist fatal
Schilddrüsenhormone haben Einfluss auf nahezu den gesamten Stoffwechsel. Sie steuern die Geschwindigkeit der ablaufenden Funktionen. Versagt diese Steuerung – etwa durch eine Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse – kann dies Einfluss auf Gewicht, Wärmehaushalt, Sexualfunktionen und allgemeine Vitalität haben. Zudem besitzen Schilddrüsenhormone Eigenschaften, die die psychische Grundstimmung beeinflussen und zu Wesensveränderungen führen können. Schilddrüsenerkrankungen können also auch zu den Ursachen von Depressionen und Angstzuständen zählen.

Der Schmetterling an unserer Kehle
Die Schilddrüse befindet sich im Bereich des Kehlkopfes, vor und zu beiden Seiten der Luftröhre. Sie besteht aus einem rechten und einem linken Seitenlappen. Da beide miteinander verbunden sind, spricht man auch von einem schmetterlingsförmigen Organ.

Die Hauptfunktion des Organs ist die Bildung jodhaltiger Schilddrüsenhormone. Diese Hormone sind Thyroxin – kurz T3 genannt – und Tetrajod-Thyronin – abgekürzt T4. Die Produktion von T3 und T4 wird mit Hilfe des Hormons TSH, welches von der Hirnanhangsdrüse gebildet wird, je nach Bedarf verstärkt oder gebremst.

Das geschieht bei einer Schilddrüsen-Überfunktion
Bei einer Überfunktion produziert die Schilddrüse zu viele Hormone und der Stoffwechsel läuft auf Hochtouren. Anzeichen hierfür können sein: Gewichtsverlust trotz gutem Appetit, Ruhelosigkeit, beschleunigter Puls, Zittern, Durchfälle, übermäßiges Schwitzen, Schlafstörungen oder Zyklusstörungen. Oft liegt der Überfunktion ein länger andauernder Jodmangel zugrunde. Die Schilddrüse versucht dann nämlich, dieser Unterversorgung entgegenzuwirken. Sie bildet autonomes Gewebe, auch bezeichnet als „warmer“ beziehungsweise „heißer Knoten“, und vergrößert sich somit. Die Vergrößerung der Schilddrüse, der sogenannte Kropf, produziert nun unkontrolliert Schilddrüsenhormone.

Eine besonders ausgeprägte Form der Schilddrüsenüberfunktion ist Morbus Basedow. Bei dieser Krankheit produziert das Immunsystem Abwehrstoffe gegen Strukturen der Schilddrüse, wodurch sie dazu angeregt wird, immer mehr Hormone zu bilden. Kennzeichen sind neben einem Kropf auch das Hervortreten der Augäpfel sowie Herzjagen.

... und das geschieht bei einer Unterfunktion
Bei einer Schilddrüsenunterfunktion entsteht im Körper ein Mangel an Schilddrüsenhormonen. Sie ist oft schwer zu erkennen, denn die Symptome Müdigkeit, Konzentrationsmangel, Desinteresse, Kälteempfindlichkeit und Gewichtszunahme können auch auf viele andere Ursachen hindeuten. Bei einer Schilddrüsenunterfunktion ist der Stoffwechsel verlangsamt, Grund dafür ist häufig eine chronische Entzündung. Eine besondere Form der chronischen Entzündung ist die Hashimoto-Thyreoiditis, die zu den Autoimmunerkrankungen gehört.

So wird die Schilddrüsenfunktion überprüft
Wenn Sie unklare Beschwerden haben, sollten Sie immer auch die Schilddrüse untersuchen lassen. Einige Hausärzte und Internisten haben sich darauf spezialisiert. Es gibt auch spezielle Schilddrüsenambulanzen und Schwerpunktpraxen. Ersten Aufschluss über die Schilddrüsenfunktion liefern die Blutwerte. Bei einer Überfunktion ist das regulierende Hormon TSH erniedrigt, die Hormone T3 und T4 sind erhöht. Bei einer Unterfunktion hingegen ist der TSH-Wert erhöht, die Werte der Schilddrüsenhormone T3 und T4 sind erniedrigt. Als Folge des verlangsamten Stoffwechsels bei einer Unterfunktion zeigen sich oft auch erhöhte Fett- und Cholesterinwerte.

Veränderungen der Schilddrüse können zunächst mit einer Ultraschalluntersuchung erkannt werden. Die Szintigraphie, eine nuklearmedizinische Methode, kann eine mögliche Fehlfunktion sichtbar machen. Dabei wird eine leicht radioaktive Substanz in die Blutbahn injiziert. Diese verteilt sich in der Schilddrüse und ermöglicht, die Jodkonzentration in einzelnen Bereichen bildlich darzustellen. Eine besonders aktive Stelle wird als „heißer Knoten“ bezeichnet, eine inaktive Stelle als „kalter Knoten“. Um darüber hinaus eine Autoimmunerkrankung zu erkennen, sind manchmal auch Gewebeproben nötig.

Therapien sind meist erfolgreich
Je nach Art und Schwere der Erkrankung gestaltet sich die Therapie unterschiedlich. Bei einer Überfunktion werden zunächst oft sogenannte Schilddrüsenhormonhemmstoffe eingesetzt. Diese bremsen die Hormonproduktion schnell, können aber die Überfunktion nicht ursächlich beseitigen. Deswegen folgt oft eine Radiojodtherapie oder eine Operation. Bei der Radiojodtherapie wird eine geringe Menge radioaktives Jod in einer Kapsel geschluckt. Über die Blutbahn erreicht das Jod die Schilddrüse, wird dort aufgenommen und zerstört überschüssige Schilddrüsenzellen. Damit beginnt die Schilddrüse zu schrumpfen. Der Erfolg dieser Therapiemethode kann einige Monate in Anspruch nehmen. Bei einem operativen Eingriff wird genau so viel von dem funktionsfähigen Schilddrüsengewebe entfernt, dass das verbleibende Gewebe nicht mehr in der Lage ist, den Körper mit Schilddrüsenhormonen zu überschwemmen. Bei einer Schilddrüsenüberfunktion ist es wichtig, kein zusätzliches Jod einzunehmen beziehungsweise sich genau an die ärztlichen Empfehlungen zu halten.

Bei einer Unterfunktion besteht die Therapie aus der Einnahme von Schilddrüsenhormonen. Mit ihrer Hilfe werden der Stoffwechsel und alle vom Schilddrüsenhormon abhängigen Vorgänge wieder aktiviert.

Fazit
Schilddrüsenerkrankungen kommen häufig vor und sind meist gut behandelbar. Sollten Sie Symptome bemerken, die mit einer Schilddrüsenfehlfunktion in Zusammenhang stehen könnten oder wenn Sie sich einfach unsicher sind, empfehlen wir, rechtzeitig zu einer Internistin oder einem Internisten zu gehen, oder suchen Sie eine Praxis für Endokrinologie auf.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, www.beatrice-wagner.de, Susanne Schneider, freistil-texte.de
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail: asudiana@lzg-rlp.de

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