30.07.2022
Vorsicht Ambrosia – eine Pflanze als Allergieauslöser
Ambrosia – so heißt eine Nymphe aus der griechischen Sagenwelt. Auch die Speise der Götter wird so genannt. Übersetzt bedeutet der Name „die Unsterbliche“ oder „die Göttliche“. Die hierzulande als Ambrosia bekannte Pflanze hat allerdings kein gutes Image: Ihre Pollen gehören nämlich zu den stärksten Allergieauslösern, die wir kennen. Ab der Jahresmitte bis in den Oktober hinein blüht die aus Amerika stammende Pflanze und verursacht juckende Augen, triefende Nasen und im schlimmsten Fall sogar saisonales Asthma. In Deutschland ist sie mittlerweile so weit verbreitet, dass sie aktiv bekämpft wird.
Ambrosia-Pollen haben ein fünfmal höheres Allergiepotenzial als Gräserpollen. Menschen, die bereits an einer Allergie leiden, reagieren mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 80 Prozent allergisch auf Ambrosia. Es kommt zu Kreuzallergien mit Sellerie, Gewürzen, Gurken, Melonen und Bananen. Menschen, die auf den heimischen Beifuß allergisch reagieren, sind besonders gefährdet – die beiden Pflanzen sind nämlich eng verwandt.
Aber auch für eigentlich nicht-allergische Personen kann der Kontakt mit Ambrosia unangenehm werden und eine Allergie auslösen. Das gilt vor allem für die behaarten Stiele, die zu einer Kontaktallergie führen können.
Zu ihrem extrem hohen Allergie-Potenzial kommt, dass eine große Ambrosia-Pflanze an die 60.000 Samen bildet und bis zu einer Milliarde Pollen produziert. Die Samen bleiben jahrzehntelang keimfähig, und die Pollen können durch den Wind bis zu 100 Kilometer weit getragen werden. Fachleute schätzen Ambrosia mittlerweile als ernsthaftes Gesundheitsproblem ein.
Symptome und Behandlung
Die Symptome einer Ambrosia-Allergie unterscheiden sich nicht weiter von denen vieler anderer Allergien: eine laufende Nase, Nies- und Juckreiz sowie gerötete und tränende Augen sind auch hier typisch. Besonders im Spätsommer, wenn die Pollenbelastung insgesamt stark ist, kann sich allergisches Asthma mit trockenem Husten und Atemnot entwickeln. Die Leistungsfähigkeit ist insgesamt herabgesetzt. Ob ein Asthma-Leiden durch Ambrosia oder ein anderes Allergen ausgelöst wurde, kann durch einen Haut- und Bluttest festgestellt werden.
Die Behandlung erfolgt wie bei anderen Allergien mit der Einnahme von Medikamenten, die die Wirkung des Hormons Histamin blockieren, sogenannte Antihistaminika. Unterstützt werden sie durch kortisonhaltiges Nasenspray und Augentropfen. Zeichnet sich die Gefahr von Asthma ab, wird zu einer Behandlung geraten, bei der das Immunsystems mit Hilfe von Tabletten oder Spritzen allmählich an das Allergen gewöhnt wird. Diese Behandlung nennt man Hyposensibilisierung oder Desensibilisierung.
Ambrosia breitet sich aus
Ambrosia ist in Deutschland mindestens seit Mitte des 19. Jahrhunderts bekannt. Ihr Samen kam vermutlich mit Getreide aus Amerika nach Europa. Seit den 1990er-Jahren hat ihre Verbreitung auch in Deutschland stark zugenommen, vor allem in den südlichen Bundesländern und Brandenburg.
Dabei profitiert die Pflanze von der Erderhitzung, denn sie gedeiht an sonnigen, warmen Standorten und liebt milde Herbstmonate. In Privatgärten gelangt sie oft mit Vogelfutter, so dass der Boden unter Futterplätzen gut kontrolliert werden sollte. Das Umweltbundesamt ruft dazu auf, Ambrosiavorkommen im öffentlichen Raum dem örtlichen Grünflächen- oder Pflanzenschutzamt zu melden – am besten zusammen mit einem Foto. Die Ambrosiapflanze ist nämlich nicht ganz einfach zu erkennen. Mit ihren fiedrigen Blättern kann sie leicht mit Wermut oder der wilden Karotte verwechselt werden. Besonders ähnelt sie dem verwandten heimischen Beifuß. Im Unterschied zu diesem sind ihre Blattunterseiten aber nicht silbrig-weiß, sondern grün, und ihre Stängel sind behaart. Die Blüten sind unscheinbar: Sie sind wie kleine Trauben an einem länglichen Stiel angeordnet und ähneln einer Ähre. Beim Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, dem Julius-Kühn-Institut, gibt es neben einer Online-Meldestelle zahlreiche Hilfen zur Bestimmung der Ambrosia.
Beim Entfernen der Pflanze aus dem Garten ist Vorsicht angesagt. Tragen Sie Handschuhe und, sobald die Blüten sichtbar sind, einen Mundschutz. Graben Sie nach Möglichkeit die gesamte Wurzel aus. Auf keinen Fall gehört die blühende Ambrosia auf den Kompost oder in den Biomüll. Verpacken Sie die Pflanze gut in einer Tüte und entsorgen Sie sie über den Hausmüll.
29.07.2022
Wespenstiche führen öfter zu Krankmeldungen Arztbesuch nicht immer sofort notwendig
Was viele derzeit schmerzhaft zu spüren bekommen, zeigt sich jetzt in den Krankmeldungen: Arbeitnehmer sind in diesem Sommer besonders häufig aufgrund der Folgen von Wespenstichen krankgeschrieben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der IKK Südwest unter ihren Versicherten im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hessen. Nicht immer müssen Schmerzen und Schwellungen infolge eines Stiches sofort ärztlich abgeklärt werden. In welchen Fällen man aber schnellstmöglich die Notaufnahme aufsuchen sollte, erläutert Susanne Biehl, Oberärztin in der Zentralen Notaufnahme des Klinikums Saarbrücken.
Wenn der Arzt die Diagnose Insektenbiss oder -stich stellt, hängt das in erster Linie mit allergischen Reaktionen auf Wespengift zusammen. Gerade jetzt, wo die Trockenheit mehr Wespen in die Region treibt, führt das offensichtlich auch zu mehr Ausfallzeiten in den Betrieben in der Region.
Bereits Ende Juli verzeichnet die IKK Südwest mehr Krankschreibungen als im gesamten vergangenen Jahr. 2021 meldeten sich 179 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland mit der Diagnose „Insektenstich“ krank, bis Juli 2022 sind es schon 222 Krankmeldungen.
„Die Wahrnehmung vieler, wonach es dieses Jahr mehr Wespen in der Region gibt, bildet sich derzeit auch in unseren Zahlen ab. Die Krankmeldungen sind auf einem auffällig hohen Niveau“, erläutert Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest. Die Auswertung zeigt aber auch: Die meisten Betroffenen sind nur ein bis zwei Tage krankgeschrieben. „Nur ganz vereinzelt führen schlimmere allergische Reaktionen zu längeren Krankschreibungen von mehr als einer Woche“, so Loth. „Durch schnelles und richtiges Handeln können Arbeitsausfälle teilweise vermieden werden. Auch um Arztpraxen und Notaufnahmen jetzt nicht unnötig zu überlasten, ist es wichtig zu wissen, wann ein Wespenstich vom Arzt versorgt werden muss.“
Allergischer Schock ist ein Notfall
Von einem Notfall spricht man dann, wenn ein schmerzhafter Stich zu einem allergischen Schock führt. „Da sich ein allergischer Schock meist innerhalb von Minuten entwickelt, muss zügig ärztliche Hilfe aufgesucht oder der Rettungsdienst verständigt werden“, sagt Susanne Biehl. Sie behandelt als Oberärztin in der Zentralen Notaufnahme des Klinikums Saarbrücken unter anderem diejenigen, die mit typischen Symptomen eines allergischen Schocks ins Krankenhaus kommen. „Wenn zusätzlich zu der Lokalreaktion, also zu Schwellung, Schmerzen oder Rötung, allgemeine Symptome auftreten, ist Vorsicht geboten. Übelkeit, Unwohlsein, Erbrechen, Bauchschmerzen, Atemnot und Kreislaufprobleme sind Anzeichen für eine schwere allergische Reaktion, die unmittelbar ärztlich behandelt werden muss.“
Zusätzlich solle man, so Biehl, auch einen Wespenstich im Mund- oder Rachenraum sicherheitshalber medizinisch abklären lassen – auch dann, wenn er zunächst nur zu einer vermeintlich harmlosen Schwellung führt.
Auch nach einigen Tagen und ohne schwere allergische Reaktion kann eine ärztliche Abklärung noch notwendig werden. Hier empfiehlt die Notfall-Medizinerin: „Wenn eine Besserung der Rötung, der Schmerzen und der Schwellung nach einigen Tagen ausbleibt, und insbesondere dann, wenn zusätzlich Fieber auftritt, besteht der Verdacht auf eine Infektion des Stiches. Eventuell ist dann eine antibiotische Therapie erforderlich.“
Als erste Hilfe und „Hausmittel“ nach einem Wespenstich empfiehlt Biehl Hitze: „Das Wespengift besteht aus Eiweißen, auf die der Körper reagiert. Hitzestifte, wie sie zum Beispiel in Apotheken erhältlich sind, zerstören diese Eiweiße. Im Verlauf helfen dann kühlende Maßnahmen wie kaltes Wasser oder Kühlelemente. Bei diesen sollte jedoch direkter Hautkontakt vermieden werden, um Erfrierungen zu verhindern.“
27.07.2022
Richtig krankenversichert nach der
Schulzeit
Krankenversicherungsschutz für Azubis, Studis und Bufdis
Kinder und Jugendliche müssen sich keine Gedanken darüber machen, wer ihre Arznei- und Heilmittel, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte bezahlt. Sie sind in der Regel über ihre Eltern krankenversichert. Doch mit dem Ende der Schullaufbahn gibt es in puncto Krankenversicherung einiges zu bedenken und zu beachten.
„Schulabgänger*innen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen oder sich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes engagieren, sollten sich über ihren Krankenversicherungsschutz informieren. Je nachdem, ob sie künftig als Azubi, Studi oder Bufdi beschäftigt sind, bestehen unterschiedliche Regeln und Möglichkeiten“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sieht zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle vor. Deshalb sollten sich Schulabgänger*innen im Zweifelsfall beraten lassen.
Regelungen für Azubis und Studierende
Grundsätzlich gilt für Schulabgänger*innen: Wer ein Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat erhält, ist versicherungspflichtig. Alle Azubis müssen demzufolge Mitglied einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden. Studierende können bis zum Alter von 25 Jahren weiterhin kostenlos gesetzlich über ihre Eltern krankenversichert bleiben. Sie können sich von der Pflicht, sich gesetzlich zu versichern, befreien lassen. Dazu müssen sie innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen und können sich dann für die Dauer ihres Studiums privat krankenversichern. Ihre Versicherungspflicht endet mit dem 30. Geburtstag. Danach sind Studierende versicherungsfrei und können sich ebenfalls privat versichern. Gut zu wissen: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist, muss auch eine gesetzliche Pflegeversicherung abschließen, Privatversicherte eine private.
Bufdis und freiwillig Wehrdienstleistende
Anders bei Teilnehmenden eines Bundesfreiwilligendienstes (Bufdis): Sie gelten laut SGB V als versicherungspflichtige Arbeitnehmende. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Für freiwillig Wehrdienstleistende sieht die Gesetzgebung ebenfalls eigene Regelungen vor. Sie haben Anspruch auf eine truppenärztliche Versorgung. Ursprünglich privat versicherte Wehrdienstleistende sollten ihre Versicherung für die Dauer des Wehrdienstes ruhend stellen lassen. Die Kosten für diese sogenannte Anwartschaftsversicherung übernimmt auf Antrag die Bundeswehr. So können freiwillige Wehrdienstleistende sich die in jungen Jahren meist besonders niedrigen Beiträge einer privaten Krankenversicherung sichern und sie später wieder aufleben lassen, sofern sie nicht versicherungspflichtig werden.
Beamte und Beamtinnen können sich privat versichern
Schulabgänger*innen, die eine Beamtenlaufbahn einschlagen, profitieren wiederum von einer anderen Regelung im Sozialgesetzbuch. Meist werden sie zu Beginn der Ausbildung zu Beamten auf Widerruf ernannt. Sie haben damit Anspruch auf Beihilfe, eine finanzielle Unterstützung ihres Arbeitgebers in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen. Der Anspruch gilt auch für eigene Kinder sowie Ehepartner*innen, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Den Umfang der Unterstützung haben Bund und Länder in jeweils eigenen Beihilfeverordnungen festgelegt. Da der Beihilfeträger bei Beamten einen größeren Teil der Krankheitskosten als bei Angestellten übernimmt, müssen sie nur den verbleibenden Teil der Gesundheitskosten abdecken. Für angehende Beamte ist eine private Krankenversicherung daher fast immer die günstigste Lösung.
Krankenversicherungsschutz für Azubis, Studis und Bufdis
Kinder und Jugendliche müssen sich keine Gedanken darüber machen, wer ihre Arznei- und Heilmittel, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte bezahlt. Sie sind in der Regel über ihre Eltern krankenversichert. Doch mit dem Ende der Schullaufbahn gibt es in puncto Krankenversicherung einiges zu bedenken und zu beachten.
„Schulabgänger*innen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen oder sich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes engagieren, sollten sich über ihren Krankenversicherungsschutz informieren. Je nachdem, ob sie künftig als Azubi, Studi oder Bufdi beschäftigt sind, bestehen unterschiedliche Regeln und Möglichkeiten“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sieht zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle vor. Deshalb sollten sich Schulabgänger*innen im Zweifelsfall beraten lassen.
Regelungen für Azubis und Studierende
Grundsätzlich gilt für Schulabgänger*innen: Wer ein Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat erhält, ist versicherungspflichtig. Alle Azubis müssen demzufolge Mitglied einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden. Studierende können bis zum Alter von 25 Jahren weiterhin kostenlos gesetzlich über ihre Eltern krankenversichert bleiben. Sie können sich von der Pflicht, sich gesetzlich zu versichern, befreien lassen. Dazu müssen sie innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen und können sich dann für die Dauer ihres Studiums privat krankenversichern. Ihre Versicherungspflicht endet mit dem 30. Geburtstag. Danach sind Studierende versicherungsfrei und können sich ebenfalls privat versichern. Gut zu wissen: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist, muss auch eine gesetzliche Pflegeversicherung abschließen, Privatversicherte eine private.
Bufdis und freiwillig Wehrdienstleistende
Anders bei Teilnehmenden eines Bundesfreiwilligendienstes (Bufdis): Sie gelten laut SGB V als versicherungspflichtige Arbeitnehmende. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Für freiwillig Wehrdienstleistende sieht die Gesetzgebung ebenfalls eigene Regelungen vor. Sie haben Anspruch auf eine truppenärztliche Versorgung. Ursprünglich privat versicherte Wehrdienstleistende sollten ihre Versicherung für die Dauer des Wehrdienstes ruhend stellen lassen. Die Kosten für diese sogenannte Anwartschaftsversicherung übernimmt auf Antrag die Bundeswehr. So können freiwillige Wehrdienstleistende sich die in jungen Jahren meist besonders niedrigen Beiträge einer privaten Krankenversicherung sichern und sie später wieder aufleben lassen, sofern sie nicht versicherungspflichtig werden.
Beamte und Beamtinnen können sich privat versichern
Schulabgänger*innen, die eine Beamtenlaufbahn einschlagen, profitieren wiederum von einer anderen Regelung im Sozialgesetzbuch. Meist werden sie zu Beginn der Ausbildung zu Beamten auf Widerruf ernannt. Sie haben damit Anspruch auf Beihilfe, eine finanzielle Unterstützung ihres Arbeitgebers in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen. Der Anspruch gilt auch für eigene Kinder sowie Ehepartner*innen, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Den Umfang der Unterstützung haben Bund und Länder in jeweils eigenen Beihilfeverordnungen festgelegt. Da der Beihilfeträger bei Beamten einen größeren Teil der Krankheitskosten als bei Angestellten übernimmt, müssen sie nur den verbleibenden Teil der Gesundheitskosten abdecken. Für angehende Beamte ist eine private Krankenversicherung daher fast immer die günstigste Lösung.
26.07.2022
Resturlaub bei Jobwechsel
Was passiert mit den Urlaubstagen?
Die Anzahl der Berufstätigen, die über einen Jobwechsel nachdenken, ist in den letzten Jahren gestiegen. Laut einer Forsa-Studie vom Januar 2022 ist jeder Vierte offen für einen neuen Job oder hat bereits konkrete Schritte in die Wege geleitet. Wer seine Stelle dann tatsächlich kündigt, steht vor vielen rechtlichen Fragen. Was passiert zum Beispiel mit dem Resturlaub, wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln? Antworten hat Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Urlaubsanspruch: Zeitpunkt der Kündigung entscheidend
Gründe für einen Jobwechsel gibt es viele: Verbesserung des Gehalts oder der Work-Life-Balance, Interesse an einem anderen Aufgabengebiet oder Unzufriedenheit mit Führungskräften sind nur einige davon. Fällt die Kündigung nicht gerade auf den Jahreswechsel, haben viele ihren Jahresurlaub noch nicht vollständig genommen. Was passiert also mit den restlichen Tagen? „Auf wie viele Urlaubstage Arbeitnehmer noch Anspruch haben, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab“, erklärt Michaela Rassat. § 5 Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 30. Juni Mitarbeitern pro Beschäftigungsmonat anteilig der Jahresurlaub in Höhe von einem Zwölftel zusteht. Das bedeutet konkret: „Wer beispielsweise im laufenden Jahr drei Monate beschäftigt war, hat Anspruch auf drei Zwölftel seines Jahresurlaubs“, so die ERGO Juristin. „Endet das Arbeitsverhältnis hingegen erst in der zweiten Jahreshälfte, steht Beschäftigten bei ihrem alten Arbeitgeber der vollständige gesetzliche Jahresurlaub zu“, so die ERGO Juristin. Voraussetzung in beiden Fällen: Das Arbeitsverhältnis bestand mindestens sechs Monate. Denn erst nach Ablauf dieser sogenannten Wartezeit entsteht der volle Urlaubsanspruch.
Urlaub ausbezahlen lassen?
Wer noch Anspruch auf Urlaubstage von seinem bisherigen Arbeitgeber hat, aber nicht die Möglichkeit, die verbleibenden Tage auch zu nehmen, kann sich den Resturlaub ausbezahlen lassen. „Wie hoch die sogenannte Urlaubsabgeltung ausfällt, hängt vom durchschnittlichen Bruttolohn der letzten 13 Wochen ab“, so Rassat. Dieser wird durch die Zahl der Arbeitstage in diesem Zeitraum geteilt und dann mit den Urlaubstagen multipliziert. Für Arbeitnehmer wichtig zu wissen: „Wer beim alten Arbeitgeber schon den vollen Jahresurlaub genommen oder dafür Urlaubsabgeltung erhalten hat, hat beim neuen Arbeitgeber in dem Jahr keinen Anspruch mehr auf freie Tage“, erläutert die ERGO Juristin. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: „Sind im neuen Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vereinbart als beim alten Arbeitgeber oder wurde eine andere Regelung getroffen, kann der Arbeitnehmer unter Umständen trotzdem noch Urlaub nehmen“, so Rassat. Übrigens: Der neue Arbeitgeber muss erst dann Urlaub gewähren, wenn ihm ein Nachweis darüber vorliegt, wie viel Urlaub der Arbeitnehmer in diesem Jahr schon beim früheren Arbeitgeber genommen hat oder sich hat abgelten lassen. Der frühere Arbeitgeber ist daher verpflichtet, eine sogenannte Urlaubsbescheinigung zu erstellen. Wer beim neuen Arbeitgeber Urlaub beantragt, obwohl sein Jahresurlaub schon beim alten Betrieb vollständig aufgebraucht war, riskiert eine Kündigung.
Urlaub mitnehmen?
Beschäftigte, die sich ihren Urlaub nicht ausbezahlen lassen wollen, können die Tage auch auf das neue Arbeitsverhältnis übertragen lassen. „Um sogenannte Doppelansprüche zu vermeiden, benötigen sie dann ebenfalls eine Bescheinigung von ihrem alten Arbeitgeber über die bereits genommenen Urlaubstage“, so Rassat. Um dieses Dokument sollten sich Arbeitnehmer also rechtzeitig kümmern. Die ERGO Juristin weist außerdem darauf hin, dass bei einem Jobwechsel zum Jahresende übrige Urlaubstage nicht zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden können.
Urlaub bereits genommen?
Eine Frage bleibt noch offen: Was passiert, wenn Arbeitnehmer ihren gesamten Jahresurlaub bereits genommen haben und dann die Arbeitsstelle im ersten Halbjahr wechseln? „Das Problem ist: In diesem Fall haben sie mehr Urlaub genommen, als ihnen eigentlich zusteht“, erklärt die Rechtsschutzexpertin von ERGO. Laut § 5 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes müssen Angestellte das Urlaubsentgelt, also das während des Urlaubs weitergezahlte Gehalt, dann nicht zurückzahlen – so lange sie sich die Urlaubstage nicht arglistig erschlichen haben. Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitgeber. „Eine andere Rechtslage kann je nach Arbeitsvertrag für bereits gezahltes Urlaubsgeld gelten: Dieses kann der alte Chef unter Umständen anteilig zurückfordern“, ergänzt Rassat.
19.07.2022
Extraversicherung für E-Bike
notwendig?
Elektrofahrräder werden in Deutschland
immer beliebter. Sie sind aber nicht nur bequemer zu fahren, sondern
in der Anschaffung auch deutlich teurer als herkömmliche Drahtesel.
Ein Diebstahl wäre daher besonders ärgerlich und auch ein kaputter
Akku geht ins Geld. Wer ein E-Bike besitzt, sollte es also gut
absichern. Über die Hausratversicherung sind Einbruchdiebstähle
versichert. Das heißt: Wird das Fahrrad aus einem verschlossenen
Raum gestohlen, kommt sie dafür auf. Damit das abgeschlossene E-Bike
während des Einkaufs beim Bäcker oder während der Arbeit ebenfalls
gegen Diebstahl versichert ist, können Radfahrer bei den meisten
Hausratversicherungen einen speziellen Zusatzbaustein abschließen.
Einige Hausratversicherer bieten auch einen Vollkasko-Baustein für
E-Bikes an. Damit springt die Versicherung nicht nur bei Diebstahl
ein, sondern leistet unter anderem auch bei Zerstörung oder
Beschädigung, zum Beispiel nach einem Sturz. Weiterer Vorteil: Der
teure und empfindliche Akku sowie Schäden an der Elektronik sind
häufig mitversichert. Eine Alternative sind spezielle
E-Bike-Versicherungen. Sie bieten in der Regel einen ähnlichen
Schutz wie ein Vollkasko-Baustein in der Hausratversicherung.
Radfahrer sollten sich vor Abschluss einer Police ausführlich über
die enthaltenen Leistungen informieren.
Text: Peter Schnitzler,
Versicherungsexperte von ERGO
14.07.2022
Mit leerem Magen schwimmen?
Die wohl bekannteste Baderegel lautet:
Nach dem Essen sollten Schwimmer eine Pause von mindestens 30 Minuten
einhalten, bevor sie ins Wasser gehen. Die Deutsche
Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) empfiehlt darüber hinaus
aber auch, nicht mit nüchternem Magen zu schwimmen. Der Grund: Für
die Fortbewegung im Wasser benötigt der Körper viel Energie. Sind
die Kohlenhydratspeicher leer, weil die letzte Mahlzeit zu lange
zurückliegt, droht eine Unterzuckerung. Diese äußert sich
beispielsweise durch Zittern, Schweißausbrüche, Schwäche,
Schwindel oder Schwarzwerden vor den Augen. Im Wasser können diese
Symptome besonders gefährlich werden. Mit einem leicht verdaulichen
Snack, den der Körper schnell in Energie umwandeln kann, lässt sich
dieses Risiko reduzieren. Hierfür eignen sich unter anderem eine
Portion Obst, beispielsweise eine Banane, ein Müsliriegel oder auch
ein Eis.
Übrigens: Einen Nachweis, dass
Schwimmen mit vollem Magen tatsächlich zu mehr Badeunglücken führt,
gibt es bisher nicht. Trotzdem ist es ratsam, nach einer schweren
Mahlzeit ein bis zwei Stunden abzuwarten – insbesondere für
Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wird der Verdauungstrakt
sehr beansprucht, benötigt er nämlich viel Blut, was sich negativ
auf die Durchblutung des restlichen Körpers auswirkt. Dadurch kann
es beim Schwimmen zu Kreislaufproblemen kommen.
Text: Carsten Sellmer,
Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung
14.07.2022
Genug BetrugLandeskriminalamt Rheinland-Pfalz und Verbraucherzentrale warnen vor Betrugsmaschen im Internet
(ots) - Auf der Suche nach einem Schnäppchen im Internet durchforsten viele Menschen Kleinanzeigen-Portale. Doch auf diesen Seiten lauern auch einige Betrüger, die es nur auf das Geld der Interessenten abgesehen haben. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren über die gängigsten Betrugsmaschen.
Der Käuferschutz-Trick:
Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per PayPal durchzuführen und wies darauf hin, dass die Option "Geld an Freunde und Familie senden" günstiger und schneller sei. Das Geld wurde über die gewünschte Option angewiesen, der Router kam jedoch nie beim Interessenten an und der Verkäufer war danach nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von PayPal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option "Geld senden für Waren und Dienstleistungen" gewährt wird. Bei der Option "Geld an Freunde und Familie senden" gilt der Käuferschutz nicht.
Der Transportkosten-Trick:
Bei einer anderen Masche versuchen Betrüger, sich angebliche Transportkosten zu erschleichen. Ein Verbraucher bot bei eBay-Kleinanzeigen ein Klavier zum Verkauf an. Der angebliche Kaufinteressent gab vor, den Termin zur Abholung und Bezahlung der Ware aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht persönlich wahrnehmen zu können. Er bot an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Verbrauchers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verkäufer erhielt kurze Zeit später eine E-Mail mit der Bestätigung, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verbraucher auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verkäufers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.
Der Personalausweis-Trick:
Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation von Verkäufern sollte man sich nicht blenden lassen. Ein Verbraucher entdeckte auf eBay-Kleinanzeigen eine Spielekonsole für 500 Euro. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto "seines" Personalausweises, woraufhin der Verbraucher den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie an und der Verkäufer war nicht mehr zu erreichen.
Missbrauch der Funktion "Sicher bezahlen": Das sogenannte "Sicher Bezahlen" auf eBay-Kleinanzeigen soll Anbieter und Kaufinteressenten schützen. Der Käufer überweist den Kaufpreis an einen Zahlungsdienstleister von eBay-Kleinanzeigen. Der Verkäufer wird über den Geldeingang informiert und kann die Ware losschicken. Sobald die Ware beim Käufer eingegangen ist, bestätigt dieser den Wareneingang und der Verkäufer bekommt sein Geld. Doch Kriminelle nutzen auch diese scheinbar sichere Variante aus. Sie verschicken Nachrichten über SMS oder Messenger-Dienste und schlagen als Zahlungsvariante "Sicher bezahlen" vor. Allerdings enthält die Nachricht einen Link zu einer gefälschten Internetseite. Wer dort seine Bank- oder Kreditkartendaten eingibt, wird aufgefordert, zur Autorisierung die Kreditkartendaten einzugeben, die dann missbraucht werden.
Ausführliche Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter
www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce.
(ots) - Auf der Suche nach einem Schnäppchen im Internet durchforsten viele Menschen Kleinanzeigen-Portale. Doch auf diesen Seiten lauern auch einige Betrüger, die es nur auf das Geld der Interessenten abgesehen haben. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren über die gängigsten Betrugsmaschen.
Der Käuferschutz-Trick:
Auf der Suche nach einem Router wurde ein Verbraucher bei eBay-Kleinanzeigen fündig. Der Verkäufer bat darum, die Bezahlung per PayPal durchzuführen und wies darauf hin, dass die Option "Geld an Freunde und Familie senden" günstiger und schneller sei. Das Geld wurde über die gewünschte Option angewiesen, der Router kam jedoch nie beim Interessenten an und der Verkäufer war danach nicht mehr erreichbar. Auf den Käuferschutz von PayPal konnte sich der Verbraucher nicht berufen, da der Käuferschutz nur bei Transaktionen mit der Option "Geld senden für Waren und Dienstleistungen" gewährt wird. Bei der Option "Geld an Freunde und Familie senden" gilt der Käuferschutz nicht.
Der Transportkosten-Trick:
Bei einer anderen Masche versuchen Betrüger, sich angebliche Transportkosten zu erschleichen. Ein Verbraucher bot bei eBay-Kleinanzeigen ein Klavier zum Verkauf an. Der angebliche Kaufinteressent gab vor, den Termin zur Abholung und Bezahlung der Ware aufgrund eines Auslandsaufenthalts nicht persönlich wahrnehmen zu können. Er bot an, den Kaufpreis und die anfallenden Transportkosten auf das Bankkonto des Verbrauchers zu überweisen und eine Spedition mit der Abholung zu beauftragen. Der Verkäufer erhielt kurze Zeit später eine E-Mail mit der Bestätigung, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. In einer weiteren E-Mail forderte der Käufer den Verbraucher auf, die Transportkosten an eine Spedition zu zahlen. Die angebliche Überweisungsbestätigung war allerdings gefälscht. Dem Konto des Verkäufers wurde der Betrag nie gutgeschrieben und der von ihm überwiesene Betrag an die angebliche Spedition war nicht mehr rückgängig zu machen.
Der Personalausweis-Trick:
Auch von der scheinbar seriös wirkenden Legitimation von Verkäufern sollte man sich nicht blenden lassen. Ein Verbraucher entdeckte auf eBay-Kleinanzeigen eine Spielekonsole für 500 Euro. Der Verkäufer legitimierte sich mit einem Foto "seines" Personalausweises, woraufhin der Verbraucher den Kaufpreis per Echtzeitüberweisung zahlte. Die Konsole kam nie an und der Verkäufer war nicht mehr zu erreichen.
Missbrauch der Funktion "Sicher bezahlen": Das sogenannte "Sicher Bezahlen" auf eBay-Kleinanzeigen soll Anbieter und Kaufinteressenten schützen. Der Käufer überweist den Kaufpreis an einen Zahlungsdienstleister von eBay-Kleinanzeigen. Der Verkäufer wird über den Geldeingang informiert und kann die Ware losschicken. Sobald die Ware beim Käufer eingegangen ist, bestätigt dieser den Wareneingang und der Verkäufer bekommt sein Geld. Doch Kriminelle nutzen auch diese scheinbar sichere Variante aus. Sie verschicken Nachrichten über SMS oder Messenger-Dienste und schlagen als Zahlungsvariante "Sicher bezahlen" vor. Allerdings enthält die Nachricht einen Link zu einer gefälschten Internetseite. Wer dort seine Bank- oder Kreditkartendaten eingibt, wird aufgefordert, zur Autorisierung die Kreditkartendaten einzugeben, die dann missbraucht werden.
Ausführliche Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter
www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce.
12.07.2022
Sommer, Sonne, Ssss
Wissenswertes zu Insektenstichen
Mücken, Bienen oder Wespen: Wer im Sommer draußen unterwegs ist, macht gerne mal Bekanntschaft mit stechenden Insekten. Doch warum jucken Stiche eigentlich? Und stimmt es wirklich, dass bestimmte Blutgruppen Mücken anziehen? Diese Fragen beantwortet Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. Sie weiß außerdem, was am besten vor Stichen schützt und ob nun Kälte oder Wärme besser gegen Schwellung und Juckreiz helfen.
Was haben Mückenstiche mit der Blutgruppe zu tun?
Manche Menschen scheinen viel häufiger von Mücken gestochen zu werden als andere. „Tatsächlich ist es wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte Blutgruppen anziehender für Stechmücken sind“, erklärt Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. „Japanische Wissenschaftler fanden heraus, dass Personen mit Blutgruppe 0 am attraktivsten sind für die kleinen Plagegeister – sie trifft es doppelt so häufig wie Menschen mit Blutgruppe A.“ Blutgruppe B liegt auf der Beliebtheitsskala dazwischen. Über bestimmte chemische Signale auf der Haut können Mücken die Blutgruppe erkennen. Glück hat, bei wem diese Signale fehlen: Ganze 15 Prozent der Menschen weltweit sind demnach für Mücken sozusagen unsichtbar – unabhängig von der Blutgruppe. „Darüber hinaus lockt auch Schweiß die Insekten an“, so Haw. Das heißt: Auch Sportler oder Personen, die stark schwitzen, sind anfälliger.
Warum Stiche jucken
Das Unangenehmste an Insektenstichen ist das meist unerträgliche Jucken. „Bei dem Juckreiz handelt es sich um eine Reaktion der Haut auf das Speichelsekret der Mücke. Es setzt Histamine frei“, erläutert die DKV Expertin. „Die im Sekret enthaltenen Stoffe sorgen dafür, dass die Mücken das Blut aufnehmen können und verhindern die Blutgerinnung.“ Kratzen kann den Juckreiz verstärken, denn dadurch verteilt sich das ausgeschüttete Histamin weiter. Dringen Schmutzpartikel oder Bakterien durch die Einstichstelle ein, kann es unter Umständen zu einer Entzündung oder Infektion kommen. Stechen Bienen oder Wespen, injizieren sie ihr Gift. Das führt zu Rötungen, schmerzhaften Schwellungen und Juckreiz. Auch hier ist Kratzen eher kontraproduktiv, da sich das Gift dadurch nur noch weiter verteilt. Also besser Finger weg von Stichen!
Stichbehandlung: Wärme oder Kälte besser?
Um Schwellungen, Schmerzen und Juckreiz nach einem Insektenstich zu lindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wespen-, Bienen- und Mückenstiche sollten Betroffene beispielsweise sofort mit Hitze behandeln. „Temperaturen ab 40 Grad zerstören das im Speichel beziehungsweise Gift enthaltene Protein, das für die unangenehmen Symptome verantwortlich ist“, so Haw. Dazu am besten einen sogenannten Stichheiler verwenden. Sie haben eine heiße Kontaktfläche, die Gestochene einige Sekunden auf die Einstichstelle drücken. Alternativ geht auch ein erhitzter Löffel. „Aber auch Kälte kann helfen: Eiswürfel, ein kühler Umschlag mit feuchten Tüchern oder Kühlpads sorgen dafür, dass sich die Blutgefäße zusammenziehen und sich die Blutzirkulation verringert“, so die Gesundheitsexpertin. Das lindert Juckreiz und Schwellungen. Übrigens: Bleibt nach einem Bienen- oder Wespenstich der Stachel in der Haut stecken, rät Haw, diesen in einem ersten Schritt unbedingt zu entfernen und die Einstichstelle zu desinfizieren.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Am besten ist es natürlich, Stiche ganz zu vermeiden. Mit einigen Maßnahmen lässt sich das Risiko immerhin deutlich reduzieren. „Zur Mückenabwehr eignen sich vor allem Anti-Mücken-Sprays, sogenannte Repellents, die die Wirkstoffe Icaridin und Diethyltoluamid (DEET) enthalten“, so die Gesundheitsexpertin der DKV. Ebenfalls empfehlenswert sind Moskitonetze über dem Bett oder Insektenschutzgitter an Türen und Fenstern. Zum Schutz vor Bienen- und Wespenstichen gilt beim Essen im Garten, am See oder im Park: Speisen und Getränke wenn möglich abdecken und am besten vor jedem Bissen oder Schluck schauen, ob ein Insekt auf Gabel, Glas oder Flaschenrand sitzt. Anschließend Essensreste so schnell wie möglich wegräumen. „Schwirren Wespen um einen herum, ist es außerdem wichtig, ruhig zu bleiben und nicht um sich zu schlagen oder zu fuchteln“, ergänzt Haw.
Wann zum Arzt?
Insektenstiche sind meist harmlos, doch in einigen Fällen kann sich der Stich entzünden. Bei folgenden Symptomen empfiehlt die DKV-Expertin, einen Arzt aufzusuchen: Eiter an der Einstichstelle, geschwollene Lymphknoten an der betroffenen Extremität oder am Hals sowie besonders starke Schmerzen, Schwellungen oder Rötungen. Unbehandelt können entzündete Stiche im schlimmsten Fall zu einer Blutvergiftung führen. „Wenn Wespen oder Bienen im Mund, Rachen, am oder im Hals zugestochen haben, sollten Betroffene den Notarzt rufen, da auch bei Nicht-Allergikern die Schwellung so stark werden kann, dass sie die Luftzufuhr beeinträchtigt“, so Haw. „Bis der Arzt eintrifft, sollten sie die Stelle möglichst kühlen. Dazu beispielsweise einen Eiswürfel lutschen oder einen kalten Halswickel machen“. Kommt es nach einem Stich neben starken Schwellungen zu Atemnot oder Schwindel, kann es sich auch um eine allergische Reaktion handeln. Hier ist der Notarzt dringend erforderlich. Wer von seiner Allergie weiß, sollte seine Medikamente für den Notfall immer bei sich haben.
09.07.2022
Sonnencreme: So finden Sie die richtige Wahl für Haut und Umwelt!
Die Ferien stehen vielerorts vor Tür oder sind bereits in vollem Gange und die Planungen für Urlaub, Ausflüge und Aktivitäten in der Natur laufen auf Hochtouren. Doch wo darf ich eigentlich Baden, wie spare ich Wasser im Hochsommer, welche Sonnencreme ist die richtige für die Haut und die Umwelt oder wie mache ich meinen Garten fit für den Klimawandel? Im Rahmen einer Interviewreihe „Gut Leben im Sommer” gibt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Antworten auf diese und weitere Fragen.
Sonnencreme: so finden Sie die richtige Wahl für Haut und Umwelt!
Der Sommer ist da, die Sonne brennt. Es zieht uns ins kühle Nass und unsere Haut ist zwingend auf Sonnenschutz angewiesen. Doch beim Kauf von Sonnencremes sollte nicht wahllos zugegriffen werden: Viele Cremes enthalten Mikroplastik, weitere synthetische Polymere oder andere schädliche Stoffe, die beim Baden ins Wasser gelangen und dort verbleiben – mit langfristigen Folgen. Auch der eigenen Gesundheit können manche Sonnencremes schaden.
Worauf sollte ich beim Kauf einer Sonnencreme achten?
Achten Sie ganz genau auf die Inhaltsstoffe von Sonnencremes. Dafür können Sie zum Beispiel die ToxFox-App des BUND nutzen und überprüfen, ob das ausgewählte Produkt gesundheitlich und für die Umwelt unbedenklich ist. Sonnencremes schützen Ihre Haut entweder durch einen chemischen oder einen mineralischen Filter. Chemische Sonnenschutzmittel können in die Haut eindringen und UV-Strahlung in Wärme umwandeln. Einige Zusatzstoffe stehen unter Verdacht, Allergien auszulösen oder im menschlichen Körper hormonell zu wirken. Aber auch Mikroplastik oder flüssige Kunststoffe können in Sonnenschutzmitteln enthalten sein. Kunststoffverbindungen, die in den Cremes in gelöster oder flüssiger Form vorliegen, werden zum Beispiel als Bindemittel, Füllmittel oder Filmbildner eingesetzt. Diese gelangen über das Abwasser in die Umwelt und können dort nur schwer oder gar nicht abgebaut werden.
Gibt es Sonnencremes, die für die Gesundheit und die Umwelt unbedenklich sind?
Mineralischer Sonnenschutz wird häufig als ökologische Alternative angepriesen: Doch hier ist es wichtig darauf zu achten, dass keine Nanopartikel enthalten sind. Aufgrund ihrer geringen Größe können Nanopartikel sehr weit in den Organismus vordringen. Die gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Nanomaterialien sind nicht abschließend geklärt. Produkte mit Nanopartikeln erkennen Sie an der verpflichtenden Kennzeichnung mit dem Kürzel "nano" in der Inhaltsstoffliste.
Wie kann man sich anders vor der Sonne schützen?
Es gibt zwei altbewährte Methoden: Bekleidung und Vermeidung. Unser Tipp: Meiden Sie die starke Sonneneinstrahlung in der Mittagshitze und verlagern Sie den Besuch von Schwimmbädern und Strand auf die Morgen- oder späten Nachmittagsstunden. Auch ein wirksamer Sonnenschutz: Tragen Sie lange Bekleidung. Aber Vorsicht: synthetische Badebekleidung mit UV-Schutz kann Fasern verlieren, die als Mikroplastik den Meeren schaden. Deshalb ist das Tragen von Kleidungsstücken aus Naturfasern der ökologisch wirksamste Schutz von Haut und Meeren.
Mehr Informationen:
Die ToxFox-App können Sie für Android und iOS kostenlos unter www.bund.net/toxfox beziehen.
08.07.2022
Defekte Autobatterie erkennen bevor
es zu spät ist
Batteriedefekte bei Verbrennern sind
die häufigste Ursache für Autopannen. Jeder zweite Panneneinsatz
des ADAC war 2021 auf dieses Problem zurückzuführen. Die Gründe
dafür sind vielfältig: Neben dem Alter können auch hohe
Temperaturen oder eine Verunreinigung dazu beitragen, dass die
Batterie schwächelt. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und
Probleme rechtzeitig zu erkennen, können Autofahrer auf ein paar
typische Anzeichen achten.
Springt der Motor gerade noch so an,
ist der Radioempfang gestört oder flackert die Beleuchtung, besteht
Handlungsbedarf. Bei Autos mit Start-Stopp-Automatik schaltet sich
der Motor nicht mehr ab und geht in den Stromsparmodus. Wer den
Verdacht hat, dass die Batterie schwächelt, sollte zunächst einen
Blick unter die Motorhaube werfen. Verkleben Schmutz und Öl die
Batterie, ist eine Reinigung empfehlenswert – Autofahrer ohne
Vorkenntnisse sollten dazu eine Werkstatt aufsuchen. Denn
Verschmutzungen können die Lebensdauer der Batterie beeinträchtigen
und im schlimmsten Fall zu einem Kurzschluss führen.
Bleibt der Blick unter die Motorhaube
ergebnislos oder treten weiterhin Probleme auf, sollten Autofahrer
die Batterie in einer Werkstatt überprüfen lassen. Die meisten
Autobatterien halten im Durchschnitt etwa vier Jahre. Mit der
richtigen Wartung und Pflege können Autobesitzer die Lebensdauer
allerdings auf bis zu sieben Jahre erhöhen.
Dafür gilt es, regelmäßig zu
kontrollieren, ob unter anderem die Batteriepole sauber sind und die
Batterie sicher befestigt ist. Wer häufig Kurzstrecke fährt, sollte
sie außerdem in regelmäßigen Abständen laden. Dafür benötigen
Autofahrer das passende Ladegerät und Zugang zum Stromnetz. Wichtig
dabei: genau an die Bedienungsanleitungen von Batterie und Ladegerät
halten.
Text: Frank Mauelshagen, Kfz-Experte
von ERGO
08.07.2022
Was ist beim Autofahren im Sommer erlaubt?
An sonnigen Sommertagen kann es im Auto schnell heiß werden. Um sich während der Fahrt abzukühlen, werden Autofahrer daher gerne kreativ und setzen sich mit Badesachen, Flip-Flops oder einem Eis hinters Steuer. Aber ist das auch erlaubt? Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, informiert über die rechtlichen Hintergründe.
Mit Flip-Flops oder barfuß fahren?
Wer mit Flip-Flops, Badeschlappen, Sandalen oder komplett barfuß Auto fährt, verstößt damit nicht gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ausnahme: Bei beruflichen Fahrten ist festes Schuhwerk Pflicht. „Trotzdem gefährden Fahrer mit Badeschlappen oder fehlenden Schuhen die Verkehrssicherheit“, warnt Wolfgang Müller. Flip-Flops bleiben beispielsweise leicht am Pedal hängen. Beim Barfußfahren ist zudem keine Vollbremsung möglich, weil der Druck aufs Pedal hier zu gering ist. Autofahrern ohne festes Schuhwerk kann bei einem Unfall daher eine Teilschuld zugesprochen werden. Zudem riskieren sie durch ihr fahrlässiges Verhalten ihren Versicherungsschutz.
Schwimmsachen auch im Auto tragen?
Mehr Freiheiten haben Autofahrer bei der Wahl ihrer Kleidung. Wer beispielsweise direkt vom Badesee oder Schwimmbad kommt, muss sich für die Autofahrt nicht extra umziehen: „Gegen das Tragen von Badesachen wie Bikini oder Badehose ist rechtlich nichts einzuwenden“, erläutert der IDEAL-Rechtsexperte. „Steigt jemand allerdings komplett nackt aus dem Fahrzeug, kann das ein Bußgeld wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Folge haben.“
Eis essen hinterm Steuer?
Ein Eis hinterm Steuer haben wohl die meisten Autofahrer schon mal geschleckt. „Die StVO verbietet Essen und Trinken während der Fahrt grundsätzlich nicht“, weiß Müller. Aber auch hier gilt: Das Unfallrisiko ist beim Eisessen deutlich erhöht. Tropft die beliebte Kaltspeise beispielsweise auf die Sitze, ist der Fahrer schnell abgelenkt. Bei einem Zusammenstoß hat das womöglich ebenfalls Auswirkungen auf die Leistung der Versicherung.
Als Beifahrer die Füße hochlegen?
Vor allem bei längeren Fahrten, etwa auf dem Weg in den Sommerurlaub, machen es sich Beifahrer während der Fahrt gern bequem. Dazu legen sie beispielsweise die Füße auf das Armaturenbrett oder strecken sie aus dem Fenster. „Solange sie währenddessen angeschnallt bleiben, ist das erlaubt“, informiert der Rechtsexperte. Ratsam sind solche Sitzpositionen trotzdem nicht. Denn bei einem Unfall ist das Risiko für lebensgefährliche Verletzungen deutlich erhöht, insbesondere bei Autos mit Airbag. Zudem ist es auch hier möglich, dass die Versicherung nicht einspringt oder nur für einen Teil der Kosten aufkommt.
Autofenster mit Folie abdunkeln?
Damit es im Auto nicht zu heiß wird, können Fahrzeughalter eine Tönungsfolie anbringen lassen. Wichtig: Nur wenn die Folien eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben, sind sie erlaubt. Autofahrer müssen die ABG immer mitführen sowie darauf achten, dass die Prüfnummern der Folien an jeder beklebten Scheibe zu lesen sind. „Für eine uneingeschränkte Sicht dürfen die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster nicht beklebt werden“, erläutert der Rechtsexperte. „Erlaubt ist lediglich ein Tönungsstreifen mit einer Breite von bis zu zehn Zentimetern ganz oben an der Frontscheibe.“ Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 10 und 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg, wenn durch die Folien die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Die Seitenfenster ab der B-Säule sowie die Heckscheibe dürfen mit einer zulässigen Tönungsfolie foliert werden.
01.07.2022
So kommen Hunde, Katzen und Co. gut
durch heiße Sommertage
Jeden Sommer lesen wir Zeitungsberichte über Hunde, die an warmen Tagen im Auto zurückgelassen werden und damit in Lebensgefahr schweben – oft aus Unwissenheit der Besitzer*innen. Denn bereits nach wenigen Minuten können die Temperaturen im Fahrzeug auf bis zu 70 Grad Celsius ansteigen, ab 46 Grad Celsius wird es für die Gesundheit von Mensch und Tier kritisch. Deshalb sollten Tiere im Sommer niemals alleine im Auto warten. Doch auch das eigene Heim kann zur Hitzefalle werden. Frauchen und Herrchen sollten ihre Lieblinge daher bei heißen Temperaturen besonders gut im Auge behalten und vorsorglich für Abkühlung sorgen.
„Während Menschen ihre Körpertemperatur durch Schwitzen am ganzen Körper eine Zeit lang regulieren können, gelingt dies den meisten Tieren nicht, weil sie ausschließlich über wenige Schweißdrüsen an ihren Pfoten verfügen“, sagt Philipp Köster, Tierversicherungsexperte und Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. „Auch das Hecheln hilft Hunden, Katzen und kleineren Haustieren bei höheren Temperaturen nicht mehr – Kreislaufkollaps, Organschäden und schlimmstenfalls Herzstillstand drohen.“ Da ebenso die Temperaturen im Haus oder heimischen Garten schnell gefährlich hoch werden, müssen die Vierbeiner möglichst mehrere kühle Schattenplätze zur Verfügung haben, auch frisches Trinkwasser muss stets zugänglich sein. Über Tag geschlossene Fenster, heruntergelassene Rollläden und abendliches Lüften halten die Wohnräume von vornherein kühl. Spezielle kühlende Gelmatten, die auf Körperwärme reagieren, bieten Hunden und Katzen einen angenehm kalten Liegeplatz. Hier sollte auf Modelle mit spitzen Kanten und giftiger Füllung verzichtet werden. Für wasserliebende Hunde sind Tierplanschbecken zu Hause oder Spaziergänge am See die optimale Abkühlung.
An die kleinen Heimtiere denken
Auch weitere sogenannte Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und Co. leiden unter zu hohen Temperaturen – meist unbemerkt. Ihre Gehege und Volieren dürfen nicht in der direkten Sonne stehen, außerdem müssen sie mit schattigen Unterschlüpfen ausgestattet sein. Feuchte Handtücher über dem Gehege sorgen beim Verdunsten des Wassers für angenehme Kälte, Fliesenplatten kühlen von unten, Flaschen mit gefrorenem Wasser geben ebenfalls Kälte ab. Auf Kühlakkus sollten Besitzer*innen hingegen verzichten, denn werden diese angenagt, besteht Vergiftungsgefahr. Die Tiere müssen die Möglichkeit haben, der Kälte jederzeit auszuweichen. Keinesfalls sollten sie im Durchzug oder vor Ventilatoren stehen. Diese senken die Raumtemperatur nicht, können jedoch eine Erkältung oder Bindehautentzündung verursachen. Übrigens sollten auch Aquarien nie der prallen Sonne ausgesetzt sein, da sich das Wasser ebenso aufheizt.
Erste Hilfe leisten
Kommt es trotz aller Vorsorge zum Notfall, ist sofortige erste Hilfe erforderlich: die betroffenen Tiere von unten mit Fliesen oder feuchten Tüchern kühlen, statt des Kopfes die Gliedmaßen und den Nacken befeuchten, immer wieder kleine Mengen Wasser anbieten, den Tiernotruf verständigen. „Es ist sinnvoll, sich für den Notfall die Nummer des nächsten Tiernotrufs vorab einzuspeichern“, rät Köster. Entdecken Passant*innen ein offenbar angeschlagenes Tier in einem Auto, müssen sie zunächst den oder die Halter*in suchen. Ist der tierische Insasse bereits in einem kritischen Zustand, sollten zusätzlich umgehend Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden. Schlagen die Passant*innen zur Rettung des Tieres selbst eine Fensterscheibe ein, gilt dies als Sachbeschädigung. Ließ sich die Gefahr nachweislich nicht anders abwenden, gehen sie in der Regel jedoch straffrei aus.
Jeden Sommer lesen wir Zeitungsberichte über Hunde, die an warmen Tagen im Auto zurückgelassen werden und damit in Lebensgefahr schweben – oft aus Unwissenheit der Besitzer*innen. Denn bereits nach wenigen Minuten können die Temperaturen im Fahrzeug auf bis zu 70 Grad Celsius ansteigen, ab 46 Grad Celsius wird es für die Gesundheit von Mensch und Tier kritisch. Deshalb sollten Tiere im Sommer niemals alleine im Auto warten. Doch auch das eigene Heim kann zur Hitzefalle werden. Frauchen und Herrchen sollten ihre Lieblinge daher bei heißen Temperaturen besonders gut im Auge behalten und vorsorglich für Abkühlung sorgen.
„Während Menschen ihre Körpertemperatur durch Schwitzen am ganzen Körper eine Zeit lang regulieren können, gelingt dies den meisten Tieren nicht, weil sie ausschließlich über wenige Schweißdrüsen an ihren Pfoten verfügen“, sagt Philipp Köster, Tierversicherungsexperte und Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. „Auch das Hecheln hilft Hunden, Katzen und kleineren Haustieren bei höheren Temperaturen nicht mehr – Kreislaufkollaps, Organschäden und schlimmstenfalls Herzstillstand drohen.“ Da ebenso die Temperaturen im Haus oder heimischen Garten schnell gefährlich hoch werden, müssen die Vierbeiner möglichst mehrere kühle Schattenplätze zur Verfügung haben, auch frisches Trinkwasser muss stets zugänglich sein. Über Tag geschlossene Fenster, heruntergelassene Rollläden und abendliches Lüften halten die Wohnräume von vornherein kühl. Spezielle kühlende Gelmatten, die auf Körperwärme reagieren, bieten Hunden und Katzen einen angenehm kalten Liegeplatz. Hier sollte auf Modelle mit spitzen Kanten und giftiger Füllung verzichtet werden. Für wasserliebende Hunde sind Tierplanschbecken zu Hause oder Spaziergänge am See die optimale Abkühlung.
An die kleinen Heimtiere denken
Auch weitere sogenannte Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und Co. leiden unter zu hohen Temperaturen – meist unbemerkt. Ihre Gehege und Volieren dürfen nicht in der direkten Sonne stehen, außerdem müssen sie mit schattigen Unterschlüpfen ausgestattet sein. Feuchte Handtücher über dem Gehege sorgen beim Verdunsten des Wassers für angenehme Kälte, Fliesenplatten kühlen von unten, Flaschen mit gefrorenem Wasser geben ebenfalls Kälte ab. Auf Kühlakkus sollten Besitzer*innen hingegen verzichten, denn werden diese angenagt, besteht Vergiftungsgefahr. Die Tiere müssen die Möglichkeit haben, der Kälte jederzeit auszuweichen. Keinesfalls sollten sie im Durchzug oder vor Ventilatoren stehen. Diese senken die Raumtemperatur nicht, können jedoch eine Erkältung oder Bindehautentzündung verursachen. Übrigens sollten auch Aquarien nie der prallen Sonne ausgesetzt sein, da sich das Wasser ebenso aufheizt.
Erste Hilfe leisten
Kommt es trotz aller Vorsorge zum Notfall, ist sofortige erste Hilfe erforderlich: die betroffenen Tiere von unten mit Fliesen oder feuchten Tüchern kühlen, statt des Kopfes die Gliedmaßen und den Nacken befeuchten, immer wieder kleine Mengen Wasser anbieten, den Tiernotruf verständigen. „Es ist sinnvoll, sich für den Notfall die Nummer des nächsten Tiernotrufs vorab einzuspeichern“, rät Köster. Entdecken Passant*innen ein offenbar angeschlagenes Tier in einem Auto, müssen sie zunächst den oder die Halter*in suchen. Ist der tierische Insasse bereits in einem kritischen Zustand, sollten zusätzlich umgehend Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden. Schlagen die Passant*innen zur Rettung des Tieres selbst eine Fensterscheibe ein, gilt dies als Sachbeschädigung. Ließ sich die Gefahr nachweislich nicht anders abwenden, gehen sie in der Regel jedoch straffrei aus.
01.07.2022
Blut spenden – Solidarität, die
Leben retten kann
Das Deutsche Rote Kreuz und andere
Blutspendeeinrichtungen rufen derzeit verstärkt zur Blutspende auf.
Ist die Spendenbereitschaft während der Sommermonate traditionell
schwächer als im Rest des Jahres, verzeichnet das DRK jetzt schon
seit Wochen stark rückläufige Spenden. Schon drohe an manchen
Krankenhäusern die Absage von Operationen. Vor allem
Erstspenderinnen und -spender sollen sich angesprochen fühlen, das
Spenden einmal auszuprobieren – denn es könnte gut passieren, dass
sie selbst zu dem Drittel der Deutschen gehören, die einmal in ihrem
Leben auf eine Blutspende angewiesen sind.
Blutspenden retten Leben
In allen Regionen Deutschlands gibt es
regelmäßig Blutspendetermine. Diese sind wichtig, weil
Blutkonserven nicht unbegrenzt haltbar sind, und jederzeit
ausreichende Mengen vorrätig sein müssen. Nach Angaben der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werden
bundesweit täglich rund 15.000 Blutspenden benötigt.
Auch wenn sich die Corona-Lage
entspannt hat, ist sie zumindest für einen Teil des derzeitigen
Engpasses verantwortlich. Operationen, die während der Pandemie
verschoben wurden, stehen jetzt vermehrt an. Bei vielen Menschen hat
sich zudem die Bereitschaft oder die Routine des Spendens noch nicht
wieder eingestellt. Dazu kommt, dass Reisen und andere
Freizeitaktivitäten nach den Corona-Beschränkungen einen noch
höheren Stellenwert als sonst haben. Auch dürfte die Angst vor
einer Ansteckung mit COVID-19 nach wie vor existieren.
Blut spenden unter
Corona-Bedingungen
Die Angst vor einer Corona-Infektion
ist unbegründet. Blutspendeeinrichtungen unterliegen grundsätzlich
strengen Hygieneregeln. Diese schließen selbstverständlich auch
aus, dass Spendende mit dem Blut anderer in Berührung kommen.
Zusätzlich gelten nach wie vor Coronabedingte Abstands- und
Hygieneregeln.
Die DRK-Blutspendedienste passen ihre
Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig an. Derzeit gelten die
Aufforderung zur Händedesinfektion im Eingangsbereich, die
Verpflichtung aller Beteiligten zum Tragen einer medizinischen Maske
und die strenge Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5
Metern. Statt des sonst üblichen Imbisses gibt es Lunchpakete zum
Mitnehmen. Einige Blutspendedienste bitten um vorherige Anmeldung.
Die Regelungen werden mit den zuständigen Behörden abgestimmt und
können sich entsprechend ändern.
Wer kann Blut spenden?
Grundsätzlich können alle Erwachsenen
ab 18 Jahre, die sich fit und gesund fühlen und mindestens 50
Kilogramm wiegen, Blut spenden. Das Höchstalter für die erste
Spende liegt bei 60 Jahren. Bis zum 68. Lebensjahr sind regelmäßige
Spenden möglich.
Um die Gesundheit der spendenden und
der empfangenden Menschen nicht zu gefährden, ist eine gewissenhafte
Spenderauswahl wichtig. Dazu zählt, dass Menschen unter bestimmten
Bedingungen vorübergehend oder dauerhaft nicht für eine Blutspende
in Frage kommen. Über Gründe, die zu einer Rückstellung oder zu
einem Ausschluss führen können, informiert die BZgA auf der Website
www.blutspenden.de. Personen mit Erkältungssymptomen oder erhöhter
Temperatur sind von der Blutspende ausgeschlossen. Wer Kontakt zu
COVID-19-Erkrankten hatte, sich gesund fühlt, keine Symptome
aufweist und keine Quarantäne einhalten muss, kann dagegen zurzeit
Blut spenden. Auch die Corona-Impfung ist kein Hindernis. Über
Blutspenden unter aktuellen Corona-Bedingungen informiert der für
Rheinland-Pfalz zuständige DRK-Blutspendedienst West unter
www.blutspendedienst-west.de/corona.
Wie läuft eine Spende ab?
Vor einer Blutspende sollte man auf
körperliche Anstrengung verzichten, ausreichend trinken und eine
fettarme Mahlzeit zu sich nehmen. Für die Anmeldung im
Blutspendezentrum ist ein Lichtbildausweis nötig. Anhand eines
Fragebogens, weiterer Untersuchungen und eines persönlichen
Gesprächs entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt, ob die Spende
stattfinden kann. Abgefragt werden beispielsweise Medikamente, Reisen
und Impfungen. Puls, Temperatur, Blutdruck, Kreislauffunktion und
Blutwerte werden überprüft.
Ist alles in Ordnung, werden im Verlauf
von etwa zehn Minuten 500 Milliliter Blut über ein steriles System
entnommen. Anschließend sollten die Spendenden 20 bis 30 Minuten
ruhen. Insgesamt dauert der Termin normalerweise etwa eine Stunde.
Aufgrund der Corona-Bestimmungen können derzeit jedoch Wartzeiten
entstehen. Auf Sport und Sauna sollten Spenderinnen und Spender für
den Rest des Tages verzichten.
Was passiert mit dem gespendeten
Blut?
Die Blutspende wird anonymisiert
weitergegeben und im Labor auf Infektionen wie Hepatitis B und C, HIV
und Syphilis untersucht, ebenso wird die Blutgruppe ermittelt. Auf
SARS-CoV-2-Erreger wird derzeit nicht getestet – es gibt keinerlei
Hinweise auf die Übertragung des Corona-Virus durch Blut oder
Blutprodukte.
Aus dem gespendeten, einwandfreien Blut
werden unterschiedliche Produkte hergestellt. So können bis zu drei
Personen von einer Blutspende profitieren. Am häufigsten sind dies
Krebspatienten, gefolgt von Menschen mit Herz-, Magen- und
Darmkrankheiten. Außerdem kommt das Spenderblut bei
Unfallverletzungen, Blutarmut, Geburtskomplikationen und Erkrankungen
von Leber, Nieren, Knochen und Gelenken zum oft lebensrettenden
Einsatz.
Wo kann man spenden?
Blut spenden kann man in Unikliniken
und in vielen Krankenhäusern, beim Blutspendedienst des Deutschen
Roten Kreuzes und in kommunalen und privaten Blutspendezentren.
Außerdem gibt es mobile Blutspendedienste, die in abgelegeneren
Gegenden oder auch bei Firmen und in Schulen Station machen. Die
Termine werden meist in der lokalen Presse oder durch Aushänge
bekannt gemacht, auch die örtlichen Verwaltungen können Auskunft
geben.
Warum sind Blutspenden so wichtig?
Blutkonserven, Blutplasma und weitere
Präparate auf Blutbasis werden täglich in der Medizin benötigt. Jeder Dritte in Deutschland
ist einmal in seinem Leben auf ein Blutprodukt angewiesen! Einige
Präparate sind nur sehr kurz haltbar, andere können tiefgefroren
bis zu drei Jahre aufbewahrt werden. Dennoch kommt es
gerade in der Sommerzeit immer wieder zu Engpässen, so dass zum Beispiel Operationen aus
Mangel an Blutkonserven verschoben werden müssen. Blut spenden ist ein Akt der
Solidarität und zeugt von Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Mitmenschen. Viele Spenderinnen
und Spender fühlen sich aber nicht nur deshalb gut: Da die Blutentnahme beispielsweise
vorübergehend zur Senkung von hohem Blutdruck führt, können Menschen mit
Bluthochdruck unter Umständen selbst von regelmäßigen Blutspenden
profitieren.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
freistil-texte.de
Redaktion: Andrea Sudiana,
asudiana@lzg-rlp.de