30.09.2022
Jetzt auf Winterreifen wechseln!
Infos zum Tausch der Bereifung
(ots) - Noch vor wenigen Wochen herrschte sonniges Freibadwetter bei Temperaturen über 30 Grad. Doch das ist vorbei, die Temperaturen sind deutlich zurückgegangen und es dauert womöglich nicht mehr lange, bis der erste Frost auftritt. Spätestens dann - und erst Recht wenn der erste Schnee fällt – wird Straßenglätte wieder zum Thema. Die Verkehrspräventionsexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) raten deshalb bereits jetzt allen Autofahrenden dazu, Winterreifen aufzuziehen.
"Verpflichtend sind Winterreifen auf allen vier Rädern in Deutschland dann, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern - also bei Glätte, Schnee oder auch Schneematsch", sagt LKA-Verkehrspräventionsexperte Volker Weicherding. Es gibt also weder eine generelle Winterreifenpflicht noch hat die Faustformel von Oktober bis Ostern (von O bis O) eine rechtliche Relevanz. Sie dient nur als Orientierung und Empfehlung. Schließlich sind vor allem in diesem Zeitraum winterliche Straßenverhältnisse jederzeit möglich.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, der muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Noch teurer - bis zu 120 Euro - wird es, wenn zusätzlich eine Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender erfolgt oder es sogar zu einem Unfall kommt. "Das kann dann auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben des Autofahrenden haben", sagt Volker Weicherding. Auch dem Halter des Fahrzeugs, ist er ist schließlich für die Bereifung verantwortlich, droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Doch was sind eigentlich die Anforderungen an einen Winterreifen? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Verkehrspräventionsexperte Volker Weicherding empfiehlt allerdings schon früher, die Winterreifen auszutauschen, um möglichst sicher unterwegs zu sein. "Vier Millimeter sind erforderlich, da sonst die Wintereigenschaften der Bereifung stark nachlassen", sagt Weicherding. Wichtig sei auch die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung. "Es empfiehlt sich aufgrund von Materialermüdung und Verhärtung der Gummimischung Winterreifen nicht länger als sechs Jahre zu verwenden." Das sorgt für den erforderlichen Grip auf der Fahrbahnoberfläche. Und der ist umso wichtiger, wenn die Fahrbahn vereist oder mit Schnee bedeckt ist.
Alle zugelassenen Winterreifen müssen übrigens seit 2018 mit dem sogenannten Alpine-Symbol - einem dreizackiges Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke - gekennzeichnet sein. Dieses Symbol löst die alte Kennung "M+S" (für Matsch und Schnee) ab. Winterreifen mit dem M+S-Symbol dürfen aber noch bis Oktober 2024 genutzt werden.
Selbstverständlich ist es auch erlaubt, mit Ganzjahresreifen unterwegs zu sein - sofern sie mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, denn erst dann sind diese im rechtlichen Sinne Winterreifen. Verkehrsexperte Volker Weicherding betont aber, dass diese bei erheblichen winterlichen Straßenverhältnisse definitiv nicht die gleiche Sicherheit wie Winterreifen bieten. Wer im Winter also auch bei Eis und Schnee nicht auf das Auto verzichten kann oder gar vor hat, in den Skiurlaub in die Berge zu fahren, der sollte unbedingt auf Winterreifen zurückgreifen.
"Vorrangig geht es um die eigene Sicherheit und die der Mitfahrenden. Und die Folgen eines kleinen ,Ausrutschers' können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten", betont Verkehrsexperte Weicherding.
(ots) - Noch vor wenigen Wochen herrschte sonniges Freibadwetter bei Temperaturen über 30 Grad. Doch das ist vorbei, die Temperaturen sind deutlich zurückgegangen und es dauert womöglich nicht mehr lange, bis der erste Frost auftritt. Spätestens dann - und erst Recht wenn der erste Schnee fällt – wird Straßenglätte wieder zum Thema. Die Verkehrspräventionsexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) raten deshalb bereits jetzt allen Autofahrenden dazu, Winterreifen aufzuziehen.
"Verpflichtend sind Winterreifen auf allen vier Rädern in Deutschland dann, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern - also bei Glätte, Schnee oder auch Schneematsch", sagt LKA-Verkehrspräventionsexperte Volker Weicherding. Es gibt also weder eine generelle Winterreifenpflicht noch hat die Faustformel von Oktober bis Ostern (von O bis O) eine rechtliche Relevanz. Sie dient nur als Orientierung und Empfehlung. Schließlich sind vor allem in diesem Zeitraum winterliche Straßenverhältnisse jederzeit möglich.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, der muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Noch teurer - bis zu 120 Euro - wird es, wenn zusätzlich eine Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender erfolgt oder es sogar zu einem Unfall kommt. "Das kann dann auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben des Autofahrenden haben", sagt Volker Weicherding. Auch dem Halter des Fahrzeugs, ist er ist schließlich für die Bereifung verantwortlich, droht ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Doch was sind eigentlich die Anforderungen an einen Winterreifen? Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Verkehrspräventionsexperte Volker Weicherding empfiehlt allerdings schon früher, die Winterreifen auszutauschen, um möglichst sicher unterwegs zu sein. "Vier Millimeter sind erforderlich, da sonst die Wintereigenschaften der Bereifung stark nachlassen", sagt Weicherding. Wichtig sei auch die Lebensdauer dieser speziellen Bereifung. "Es empfiehlt sich aufgrund von Materialermüdung und Verhärtung der Gummimischung Winterreifen nicht länger als sechs Jahre zu verwenden." Das sorgt für den erforderlichen Grip auf der Fahrbahnoberfläche. Und der ist umso wichtiger, wenn die Fahrbahn vereist oder mit Schnee bedeckt ist.
Alle zugelassenen Winterreifen müssen übrigens seit 2018 mit dem sogenannten Alpine-Symbol - einem dreizackiges Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke - gekennzeichnet sein. Dieses Symbol löst die alte Kennung "M+S" (für Matsch und Schnee) ab. Winterreifen mit dem M+S-Symbol dürfen aber noch bis Oktober 2024 genutzt werden.
Selbstverständlich ist es auch erlaubt, mit Ganzjahresreifen unterwegs zu sein - sofern sie mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind, denn erst dann sind diese im rechtlichen Sinne Winterreifen. Verkehrsexperte Volker Weicherding betont aber, dass diese bei erheblichen winterlichen Straßenverhältnisse definitiv nicht die gleiche Sicherheit wie Winterreifen bieten. Wer im Winter also auch bei Eis und Schnee nicht auf das Auto verzichten kann oder gar vor hat, in den Skiurlaub in die Berge zu fahren, der sollte unbedingt auf Winterreifen zurückgreifen.
"Vorrangig geht es um die eigene Sicherheit und die der Mitfahrenden. Und die Folgen eines kleinen ,Ausrutschers' können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten", betont Verkehrsexperte Weicherding.
29.09.2022
Herzinfarkt-Vorboten erkennen und Risikofaktoren vorbeugen
Herzstiftung bietet digitalen Helfer HerzFit-App zum Erhalt der Herzgesundheit und Risikotest zur Einschätzung des persönlichen Herzinfarkt-Risikos an
Dem Herzinfarkt geht oft jahrzehntelang unbemerkt die koronare Herzkrankheit (KHK) voraus. Bei der KHK verengen Ablagerungen aus Cholesterin, Kalk, Entzündungszellen und Bindegewebe die Blutgefäße. Sind die Koronararterien betroffen, wird der Herzmuskel nicht mehr richtig mit Blut versorgt. Es droht ein Herzinfarkt mit all seinen schwerwiegenden Folgen wie Herzschwäche oder schlimmstenfalls Tod. „Deshalb ist es wichtig, die Anzeichen eines Herzinfarkts, aber auch die persönlichen Gesundheitswerte zu kennen, um sein individuelles Risiko eines Herzinfarkts zu verringern“, betont Kardiologe Prof. Dr. med. Heribert Schunkert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung anlässlich des Weltherztags mit zahlreichen Informationen zur Prävention der Herzinfarkt-Risikokrankheiten und den Anzeichen eines Herzinfarkts unter www.herzstiftung.de/weltherztag
Pro Jahr sterben laut Deutschen Herzbericht 2021 rund 45.000 Menschen am Herzinfarkt (2020: 45.529). „Wer einen Herzinfarkt erleidet, kann sein Herz vor irreparablen Schäden und Komplikationen bis hin zum Tod nur schützen, indem er/sie bei Verdacht auf Herzinfarkt sofort den Rettungsdienst mit dem Notruf 112 alarmiert“, warnt Schunkert, der Ärztlicher Direktor des Deutschen Herzzentrums München (DHM) ist. „Zeitverluste beim Herzinfarkt durch zögerliches Verhalten von Betroffenen und Angehörigen sind fatal, weil der Infarkt jederzeit in bösartige Herzrhythmusstörungen übergehen kann.“ Dieses Kammerflimmern, bei dem das Herz über 300-mal pro Minute schlägt, führt innerhalb weniger Sekunden zum Herzstillstand. Herzinfarkte ereignen sich meistens zu Hause, daher kann nur ein über den Notruf 112 herbeigerufenes Rettungsteam mit einem Defibrillator das flimmernde Herz wieder in seinen normalen Rhythmus und den Patienten anschließend sofort in die nächstgelegene Klinik zur Infarktversorgung bringen.
Auf diese Herzinfarkt-Anzeichen achten
Ein typisches Herzinfarkt-Symptom sind schwere Schmerzen, die länger als fünf Minuten andauern. Die Schmerzen sind typisch im Brustkorb, häufig hinter dem Brustbein. Zusätzlich können Schmerzen im Rücken (zwischen den Schulterblättern) oder im Oberbauch (Verwechslung mit „Magenschmerzen“ möglich) ein Alarmzeichen sein. Die Schmerzen können in Arm, Hals oder Oberbauch ausstrahlen, sie sind flächenhaft und werden als brennend und drückend mit Engegefühl in der Brust beschrieben. Je älter die Person mit Herzinfarkt ist, desto weniger ausgeprägt kann der typische Brustschmerz sein. Bei Frauen häufiger als bei Männern können – zusätzlich zu den oben genannten Schmerzen oder auch alleine – weitere Symptome wie Atemnot, Übelkeit oder Erbrechen, Schwitzen, Benommenheit oder Schwindel sowie unerklärliche Müdigkeit ein Alarmzeichen sein. Weitere Infos zu den infarkttypischen Alarmzeichen: www.herzstiftung.de/herzinfarkt-anzeichen
HerzFit-App als digitale Hilfe zum Erhalt der Herzgesundheit
Blutdruck, Herzfrequenz, LDL-Cholesterin, Langzeitblutzucker und Gewicht sind wichtige Gesundheitswerte, die frühzeitig Hinweise auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall geben können. „Umso bedeutender ist es, diese Werte zu kennen und ihren Verlauf zu kontrollieren“, so Prof. Schunkert. In der HerzFit-App der Herzstiftung, die gemeinsam mit dem Projekt DigiMed Bayern vom DHM sowie weiteren Partnern* entwickelt wurde, können diese Werte ganz einfach eingetragen werden. Infos zur HerzFit-App sind erreichbar unter www.herzstiftung.de/herzfit-app. Ein erhöhtes Risiko kann so frühzeitig erkannt und ein schnelles Gegensteuern möglich gemacht werden. „Die HerzFit-App bei der Vorbeugung vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterstützen und motivieren, herzgesund zu bleiben“, so Schunkert. In der App ist ein von Herzspezialisten entwickelter Risikorechner integriert, mit dem das Herzalter bestimmt werden kann. Das Herzalter wird anhand von wenigen zu beantwortenden Fragen errechnet.
Herzinfarkt: Wie gefährdet sind Sie? Online-Test auf www.herzstiftung.de
Um möglichst viele Menschen vor einer lebensbedrohlichen Situation wie Herzinfarkt oder Schlaganfall zu schützen, bietet die Herzstiftung, für diejenigen, die keine App nutzen möchten, über www.herzstiftung.de/risiko einen Herzinfarkt-Risiko-Test an, der leicht verständlich nach den wichtigsten Risikofaktoren für die koronare Herzkrankheit (KHK), die meist dem Herzinfarkt vorausgeht, fragt. Der Test erfasst die Risikofaktoren Bewegungsmangel, Übergewicht, Rauchen, Stress und ungesunde Ernährung, die sich schädigend auf die Herzkrankgefäße auswirken und zu den Risikokrankheiten Bluthochdruck, Diabetes und Fettstoffwechselstörungen (hohes Cholesterin) führen. „Der Risikotest gibt Nutzer*innen eine Einschätzung ihres persönlichen Herzinfarkt-Risikos und den Hinweis, ob eine ärztliche Untersuchung notwendig ist. Das kann Tausende Betroffene vor einem lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf bewahren“, betont Schunkert.
Informationen zum Thema Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie zum Themenschwerpunkt des Weltherztags „Herzinfarkt unter 50? Blutfette beachten und Lp(a)-Wert bestimmen!“ finden Sie unter: www.herzstiftung.de/weltherztag
HerzFit-App
Die HerzFit-App ist kostenfrei im Apple Store (für iPhone) oder im Google Play Store (Android) für das Smartphone verfügbar. Informationen zur HerzFit-App und ihrer Funktionsweise sind unter www.herzstiftung.de/herzfit-app abrufbar.
Herzinfarkt-Risiko-Test
Der kostenfreie Test ist online unter www.herzstiftung.de/risiko erreichbar.
23.09.2022
Kleiner Extra-Pikser in Corona-Zeiten
Nicht nur Ältere und Kranke gegen Grippe impfen
Das Risiko für einen schweren Verlauf ist bei der meist Grippe genannten Influenza und COVID-19 (Corona) sehr ähnlich: Menschen ab 60 Jahren oder mit Grunderkrankungen, Schwangere sowie beruflich einem erhöhten Risiko ausgesetzte Menschen sollten daher neben einem vollständigen Corona-Schutz auch einen Impfschutz gegen die Grippe haben. Die Impfquoten beim Grippeschutz sind jedoch seit Jahren zu niedrig. Im Gegensatz zu den genannten Risikogruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts zwar für gesunde Kinder und Erwachsene keine Grippeschutzimpfung. Dass die STIKO damit von einer Impfung abrät, ist jedoch ein verbreitetes Missverständnis. Die Grippeschutzimpfung schützt auch Junge und Gesunde sehr effektiv. Deshalb bieten auch viele Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen eine kostenlose Grippeschutzimpfung an, um deren krankheitsbedingten Arbeitsausfall zu vermeiden.
„Die Schutzimpfung ist auch für Gesunde eine gute Möglichkeit, eine schwere Grippeerkrankung zu vermeiden“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Aufgrund der Corona-Regeln hatten die meisten Menschen in den beiden vorangegangenen Wintern keinen Kontakt mit dem Grippevirus und konnten deshalb ihren Immunschutz nicht so aufbauen, wie in den Jahren davor. Auf diesen Sachverhalt weisen seit längerem auch die Wissenschaftler der Johns-Hopkins-Universität hin. Zwischen der Grippeschutzimpfung und der Coronaimpfung sind den Experten keine gravierenden Wechselwirkungen bekannt. Sie können daher auch bei einem einzigen Arztbesuch verabreicht werden. Die beiden Pikser erfolgen dann lediglich an unterschiedlichen Gliedmaßen.
Rechtzeitig impfen lassen
Um rechtzeitig geschützt zu sein, empfiehlt die STIKO, sich im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Mitte Dezember gegen die Grippe impfen zu lassen. Dann ist auch der aktuelle Impfstoff in ausreichender Menge in den Arztpraxen verfügbar. Da das Grippevirus ständig mutiert, wird er jedes Jahr angepasst, um einen optimalen Schutz gegen neue Varianten zu bieten. Wer die Impfung am Jahresende versäumt, kann sie auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch nachholen. In Deutschland hat sie in den vergangenen Jahren erst im neuen Jahr Fahrt aufgenommen. Letztlich lässt sich nicht genau vorhersagen, wann sie beginnt und wie lange sie andauern wird. Da es nach der Impfung etwa 10 bis 14 Tage dauert, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist, sollte man sich nicht zu spät impfen lassen.
Die Impfung macht nicht krank
Die Grippeschutzimpfung führt nur sehr selten zu Nebenwirkungen, wenn überhaupt, sind sie meistens harmlos. Oft werden Symptome einer Erkältung fälschlich mit der Impfung in Verbindung gebracht. „Eine Grippeerkrankung aufgrund der Impfung ist ausgeschlossen“, räumt Köster mit einem verbreiteten Vorurteil auf. Der Impfstoff enthält nur abgetötete und damit vermehrungsunfähige Viren und kann die Krankheit daher nicht auslösen. Im seltenen Fall länger andauernder oder stärkerer Symptome sollte ein Arzt konsultiert werden. Da es auch für Ärzte schwierig ist, zwischen einer Grippe oder einer Infektion mit Corona zu unterscheiden, ist Vorsicht geboten. Sollte der Erkrankte gegen Grippe und Corona geimpft sein, bestehen in beiden Fällen gute Aussichten auf einen milden Krankheitsverlauf
Nicht nur Ältere und Kranke gegen Grippe impfen
Das Risiko für einen schweren Verlauf ist bei der meist Grippe genannten Influenza und COVID-19 (Corona) sehr ähnlich: Menschen ab 60 Jahren oder mit Grunderkrankungen, Schwangere sowie beruflich einem erhöhten Risiko ausgesetzte Menschen sollten daher neben einem vollständigen Corona-Schutz auch einen Impfschutz gegen die Grippe haben. Die Impfquoten beim Grippeschutz sind jedoch seit Jahren zu niedrig. Im Gegensatz zu den genannten Risikogruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts zwar für gesunde Kinder und Erwachsene keine Grippeschutzimpfung. Dass die STIKO damit von einer Impfung abrät, ist jedoch ein verbreitetes Missverständnis. Die Grippeschutzimpfung schützt auch Junge und Gesunde sehr effektiv. Deshalb bieten auch viele Arbeitgeber*innen ihren Mitarbeiter*innen eine kostenlose Grippeschutzimpfung an, um deren krankheitsbedingten Arbeitsausfall zu vermeiden.
„Die Schutzimpfung ist auch für Gesunde eine gute Möglichkeit, eine schwere Grippeerkrankung zu vermeiden“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Aufgrund der Corona-Regeln hatten die meisten Menschen in den beiden vorangegangenen Wintern keinen Kontakt mit dem Grippevirus und konnten deshalb ihren Immunschutz nicht so aufbauen, wie in den Jahren davor. Auf diesen Sachverhalt weisen seit längerem auch die Wissenschaftler der Johns-Hopkins-Universität hin. Zwischen der Grippeschutzimpfung und der Coronaimpfung sind den Experten keine gravierenden Wechselwirkungen bekannt. Sie können daher auch bei einem einzigen Arztbesuch verabreicht werden. Die beiden Pikser erfolgen dann lediglich an unterschiedlichen Gliedmaßen.
Rechtzeitig impfen lassen
Um rechtzeitig geschützt zu sein, empfiehlt die STIKO, sich im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Mitte Dezember gegen die Grippe impfen zu lassen. Dann ist auch der aktuelle Impfstoff in ausreichender Menge in den Arztpraxen verfügbar. Da das Grippevirus ständig mutiert, wird er jedes Jahr angepasst, um einen optimalen Schutz gegen neue Varianten zu bieten. Wer die Impfung am Jahresende versäumt, kann sie auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch nachholen. In Deutschland hat sie in den vergangenen Jahren erst im neuen Jahr Fahrt aufgenommen. Letztlich lässt sich nicht genau vorhersagen, wann sie beginnt und wie lange sie andauern wird. Da es nach der Impfung etwa 10 bis 14 Tage dauert, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist, sollte man sich nicht zu spät impfen lassen.
Die Impfung macht nicht krank
Die Grippeschutzimpfung führt nur sehr selten zu Nebenwirkungen, wenn überhaupt, sind sie meistens harmlos. Oft werden Symptome einer Erkältung fälschlich mit der Impfung in Verbindung gebracht. „Eine Grippeerkrankung aufgrund der Impfung ist ausgeschlossen“, räumt Köster mit einem verbreiteten Vorurteil auf. Der Impfstoff enthält nur abgetötete und damit vermehrungsunfähige Viren und kann die Krankheit daher nicht auslösen. Im seltenen Fall länger andauernder oder stärkerer Symptome sollte ein Arzt konsultiert werden. Da es auch für Ärzte schwierig ist, zwischen einer Grippe oder einer Infektion mit Corona zu unterscheiden, ist Vorsicht geboten. Sollte der Erkrankte gegen Grippe und Corona geimpft sein, bestehen in beiden Fällen gute Aussichten auf einen milden Krankheitsverlauf
19.09.2022
Alle Jahre wieder: Ab Oktober ist Zeit für Winterreifen
Was Autofahrer zu gesetzlichen Regelungen, Montage und Profiltiefe wissen sollten
Bald heißt es für deutsche Autofahrer wieder: Reifenwechseln nicht vergessen! Laut der altbekannten Regel „Von O bis O“ ist das Fahren mit Winterreifen zwischen Oktober und Ostern empfehlenswert. Aber ist es auch Pflicht? Diese Frage beantwortet Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. Er weiß außerdem, was Autofahrer bei Reifen und Montage beachten müssen, damit sie sicher über Schnee, Matsch und Glatteis kommen und welche Regelungen im Ausland gelten.
Reifenwechsel: Pflicht oder nicht?
Viele Autofahrer sind unsicher, ob es im Herbst wirklich Pflicht ist, die Reifen zu wechseln. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, erklärt dazu: „In Deutschland gilt laut § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Eis, Glätte und Schnee müssen Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein.“ Wer dann mit Sommerreifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Mauelshagen rät, spätestens beim ersten Raureif die Winterreifen aufzuziehen. Darüber hinaus wichtig zu wissen: Steht am Straßenrand ein blaues Schneekettenschild, sind diese bei schneebedeckter Straße auf dem folgenden Streckenabschnitt vorgeschrieben.
Alternative Ganzjahresreifen?
Autofahrer, die sich den Aufwand sparen möchten, zweimal im Jahr die Reifen zu wechseln, können sich für Allwetter- beziehungsweise Ganzjahresreifen entscheiden. Weisen die Reifen das M+S oder Schneeflockensymbol auf, sind sie auch bei leicht winterlichen Straßenverhältnissen zulässig. „Bei extremem Winterwetter wie starkem Schneefall sollten Autofahrer das Auto dann aber besser stehen lassen“, so der Kfz-Experte von ERGO. „Solche Reifen sind daher nur für Personen geeignet, die in schneearmen Gegenden wohnen oder die bei sehr winterlichen Bedingungen auch mal auf ihr Fahrzeug verzichten können.“ Übrigens: Ab 30. September 2024 sind nur noch Ganzjahresreifen mit dem Schneeflockensymbol erlaubt.
Zustand und Montage
Um starkes Rutschen bei Schnee oder Matsch zu verhindern, sollten die Winterreifen nicht älter als zehn Jahre sein. Für das Reifenprofil gilt: mindestens vier, besser fünf Millimeter tief sind empfohlen. „Prüfen können Autofahrer dies beispielsweise mit einem Zwei-Euro-Stück. Verschwindet der silberne Rand im Reifenprofil, ist es noch tief genug“, so Mauelshagen. Montieren Autofahrer die Reifen selbst, sollten sie auf die Laufrichtung – erkennbar an einem Pfeil auf der Reifenseite – achten. Denn manche Reifenmodelle sind laufrichtungsgebunden und können bei falscher Anbringung Fahrverhalten und Sicherheit beeinträchtigen. Damit die Reifen lange halten, sollten Pkw-Fahrer zudem regelmäßig den Reifendruck überprüfen.
Winterreifenaufkleber
Was viele nicht wissen: „Ist die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für die montierten Winterreifen niedriger als die des Autos, muss im Fahrzeug ein Aufkleber mit der erlaubten Maximalgeschwindigkeit der Reifen angebracht sein“, erklärt der Kfz-Experte von ERGO. Ansonsten droht ein Bußgeld. Autowerkstätten bringen den Aufkleber meist beim Wechseln der Reifen an, ansonsten gibt es diesen auch kostenlos an den TÜV-Stationen.
Regelungen im Ausland
Wer einen Winterausflug ins Ausland plant, sollte sich vorab über die dort geltenden Regeln informieren, sonst kann es teuer werden. „In Österreich gilt beispielsweise vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht sowie eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern“, so Mauelshagen. In der Schweiz kann es je nach Region sein, dass die Regionalverwaltung für einen bestimmten Zeitraum Winterreifen vorschreibt. Auch in Italien oder Frankreich kann für bestimmte Streckenabschnitte eine winterliche Bereifung verpflichtend sein. Der ERGO Kfz-Experte ergänzt: „In allen diesen Ländern gilt außerdem eine Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung.“
Was gilt für den Mietwagen?
Für das Einhalten der situativen Winterreifenpflicht ist in Deutschland immer der Fahrer des Autos und nicht der Fahrzeughalter verantwortlich. Das heißt: Wer im Winter einen Mietwagen bucht, sollte prüfen, ob der Wagen mit der richtigen Bereifung ausgestattet ist. Denn bei einem Leihwagen gibt es keinen Anspruch auf ein wintertaugliches Fahrzeug. Wer mit dem Mietwagen ins Ausland fährt oder vor Ort ein Fahrzeug mieten möchte, sollte sich vorab über die geltenden Regelungen und Vorschriften informieren.
15.09.2022
Warm up! Tipps für richtiges
Aufwärmen vor dem Sport
Sport ist gesund. Und manchmal tut es
hinterher weh… Ob es nun der berüchtigte Muskelkater ist, eine
Zerrung oder gar ein schmerzhafter Muskelfaserriss – gebrauchen
kann das niemand. Und genau deshalb ist es so wichtig, sich vor dem
Sport behutsam aufzuwärmen. Ein gutes Warm-up bringt den Körper in
Schwung, bereitet ihn auf die kommende Anstrengung vor und verringert
das Verletzungsrisiko.
Ein gutes Warm-up besteht aus mehreren
Phasen: dem Aufwärmen, dem Mobilisieren der Gelenke und dem Dehnen –
wobei das Dehnen immer am Ende steht.
Aufwärmen bringt den Körper auf
Betriebstemperatur
Tatsächlich ist das Wort Aufwärmen
wörtlich zu nehmen. Denn zuallererst wird bei den Übungen das
Herz-Kreislauf-System angeregt. So gelangt das Blut in alle
Körperregionen. Über die verstärkte Lungentätigkeit wird es mit
reichlich Sauerstoff versorgt, den es in die Muskeln transportiert.
Auch fließt das Blut schneller, was wiederum den Stoffwechsel
beschleunigt. Nährstoffe stehen besser zur Verfügung, Abfallstoffe
werden effektiver abgebaut. Genau dies beugt übrigens der
Übersäuerung der Muskeln vor, die sich unter Belastung durch ein
Brennen bemerkbar macht. Mit der verstärkten Durchblutung steigt
außerdem die Körpertemperatur leicht an. Das wirkt sich günstig
auf alle Abläufe im Körper aus: Bänder und Sehnen sind bei Wärme
elastischer und dehnbarer. Die Produktion von Gelenkschmiere läuft
an, was die Gelenke schützt und beweglich macht. Und nicht zuletzt
wird über das Nervensystem das Zusammenspiel von Bändern, Muskeln
und Gelenken angeregt, ohne das gut koordinierte Bewegungsabläufe
nicht funktionieren.
Mobilisierung bereitet die Gelenke
vor
Viele Gelenke werden im normalen Alltag
kaum benutzt. Deshalb ist es sinnvoll, sie auf die ungewohnte –
oder auch ungewohnt starke – Beanspruchung im Training
vorzubereiten. Beim Aufwärmen werden sie schonend bewegt, was
wiederum die Produktion von Gelenkflüssigkeit fördert und auf Dauer
Schmerzen vorbeugen kann. Deshalb ist die Mobilisierung ein Teil des
Aufwärmens, der auch ohne anschließenden Sport gut in die
Alltagsroutine passt. Je nach Sportart können bestimmte Gelenke
gezielt mobilisiert werden. Das erleichtert später die
Bewegungsabläufe und verbessert im Leistungssport sogar die
Ergebnisse.
Stretching macht den Körper
geschmeidig
Ist der gesamte Organismus in Schwung
und sind Muskeln, Sehnen und Bänder angewärmt, können sie mit
Dehnübungen weiter auf das vorbereitet werden, was kommt. Noch mehr
als beim Aufwärmen sollte man hier jedoch nur sachte vorgehen.
Werden Bänder etwa schon jetzt zu stark gedehnt, könnte im
eigentlichen Training ihre stützende Funktion beeinträchtigt sein.
Das Warm-up ist erst der Anfang
Das Aufwärmen soll nicht erschöpfen,
sondern den Körper auf die kommende Anstrengung vorbereiten. Die
Belastung sollte also maximal 50 Prozent betragen. Ist das Warm-up zu
anstrengend, drohen die Muskeln frühzeitig zu ermüden. Und wie
lange dauert ein ideales Warm-up? Eine Faustregel lautet: 20 Prozent
der geplanten Trainingseinheit gehören dem Aufwärmen. Bei einem
einstündigen Training wären dies also 12 Minuten. Aber auch bei
kürzerer Trainingsdauer gilt: 10 bis 15 Minuten Aufwärmen sollten
es schon sein. Wer mit dem Fahrrad zum Training fährt, hat übrigens
bereits einen Teil des Aufwärmens erledigt!
10 Übungen zum Aufwärmen
Mit den folgenden Übungen können Sie
sich vor Ihrer eigentlichen Trainingseinheit aufwärmen. Achten Sie
darauf, dass Sie im ersten Teil des Warm-ups nicht zu sehr außer
Atem kommen. Reduzieren Sie lieber die Geschwindigkeit oder verkürzen
Sie die Strecke. Am Ende sollten Sie sich angenehm angeregt, aber
nicht angestrengt fühlen.
Definieren Sie eine 10 bis 15 Meter
lange Strecke, auf der Sie die folgenden Übungen in kurzen Hin- und
Zurück-Intervallen ausführen können.
- Beginnen Sie mit einem leichten
Joggen. So kommt die Herzfrequenz in Gang und alle großen
Muskelgruppen werden erwärmt.
- Kreisen Sie beim Laufen pro
Intervall zuerst den linken, dann den rechten Arm nach vorne. Im
nächsten Intervall wechseln Sie zum Rückwärtskreisen. So
mobilisieren Sie beim Laufen die Schultergelenke.
- Als nächstes laufen Sie das
Intervall rückwärts. Das fördert die Aufmerksamkeit und schult die
Koordination.
- Joggen Sie jetzt wieder vorwärts,
heben Sie dabei die Knie ein wenig höher oder fersen Sie die Beine
am Gesäß an.
- Wenn es Sie nicht übermäßig
anstrengt, wechseln Sie für ein Intervall in einen leichten Hopser
Lauf oder Seitgalopp. Nehmen Sie dabei die Arme mit und holen Sie
dabei so richtig Schwung!Jetzt ist Ihre Herzfrequenz erhöht, die wichtigsten Muskelgruppen sind erwärmt, der Kreislauf ist in Gang. Jetzt wird weiter mobilisiert und etwas gedehnt. Suchen Sie sich dafür einen sicheren Standplatz und stellen Sie die Beine etwa hüftbreit auf.
- Heben Sie ein Bein leicht an und beschreiben Sie mit dem Fuß über dem Boden eine Acht. Lassen Sie die Acht größer werden und anschließend wieder klein. Bewegen Sie dabei Fuß-, Knie- und Hüftgelenke. Wechseln Sie die Richtung und anschließend das Bein.
- Als nächstes kreisen Sie die Hüften erst in die eine, dann in die andere Richtung. Dabei wird auch der untere Rücken bewegt, der im Alltag oft Probleme bereitet.
- Spreizen Sie die Arme waagerecht seitlich vom Körper ab und drehen Sie den Oberkörper einige Male so weit wie möglich nach links und rechts. Schauen Sie der jeweiligen Hand nach und lösen Sie die entgegengesetzte Ferse leicht vom Boden.
- Jetzt können Sie zum Dehnen übergehen. Heben Sie den linken Arm senkrecht in die Luft, der rechte Arm zeigt dabei nach unten. Ziehen Sie mit dem linken Arm über den Kopf nach rechts, so dass sich die gesamte linke Seite öffnet. Der rechte Arm bewegt sich dabei auf Hüfthöhe zur linken Seite. Die Hände ziehen also in entgegengesetzte Richtungen. Wechseln Sie zwei bis drei Mal die Seite.
- Zum Abschluss beugen Sie sich mit möglichst durchgedrückten Knien nach unten. Bewegen Sie die Arme in Richtung Fußboden. Sie müssen den Boden nicht erreichen, sollten aber ein leichtes Ziehen auf der Rückseite der Beine und im Rücken spüren. Richten Sie sich Wirbel für Wirbel wieder auf.
Jetzt sollten Sie sich rundum warm und
beweglich fühlen. Merken Sie, dass Sie guter Laune und so richtig
motiviert sind? Auch das bewirkt nämlich ein gutes Warm-up. Und
schon kann es losgehen mit dem eigentlichen Training!
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
freistil-texte.de; Redaktion: Andrea Sudiana, Mail:
asudiana@lzg-rlp.de
14.09.2022
Erneut betrügerische Forderungsschreiben im Umlauf - Inkasso-Firma existiert nicht Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) und die Verbraucherzentrale warnen vor betrügerischen Forderungsschreiben einer angeblichen MEMBER INKASSO AG mit Sitz in Berlin. Die Empfänger sollen sofort 316,90 Euro auf ein Konto mit griechischer IBAN überweisen. Die Firma droht unter anderem mit Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Pfändungen sowie der Eintragung in Schuldnerverzeichnisse, falls keine Zahlung erfolgt. Zudem entstünden weitere erebliche Kosten. Angeblich haben sich die Betroffene telefonisch für LOTTO 6 AUS 49 angemeldet. Weitere Informationen zu dem behaupteten Vertrag gibt es nicht. Das echte LOTTO-Symbol auf Seite 2 des Schreibens soll Seriosität vorgaukeln.
In dem Brief wird zudem behauptet, die Firma sei Mitglied beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Auf der Mitgliederliste des Bundesverbands ist sie jedoch nicht gelistet. Betroffene sollten sich nicht verunsichern lassen und in keinem Fall bezahlen, so der Rat von Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale. Bei diesen Anschreiben handelt es sich um Betrug. Betroffene sollten die Schreiben entsorgen. Sind bereits Zahlungen erfolgt, sollte unbedingt Anzeige erstatten.
Weitere Informationen:
Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale auf www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Inkasso bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871
Unter der Rufnummer (06131) 28 48 120 bietet die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr eine kosten-lose Erstberatung zum Thema an. Persönliche Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.
In dem Brief wird zudem behauptet, die Firma sei Mitglied beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Auf der Mitgliederliste des Bundesverbands ist sie jedoch nicht gelistet. Betroffene sollten sich nicht verunsichern lassen und in keinem Fall bezahlen, so der Rat von Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale. Bei diesen Anschreiben handelt es sich um Betrug. Betroffene sollten die Schreiben entsorgen. Sind bereits Zahlungen erfolgt, sollte unbedingt Anzeige erstatten.
Weitere Informationen:
Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale auf www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Inkasso bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871
Unter der Rufnummer (06131) 28 48 120 bietet die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr eine kosten-lose Erstberatung zum Thema an. Persönliche Beratung bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.
14.09.2022
Selbstbestimmt die Vorsorge
regeln
Verbraucherzentralen bieten Online-Vorsorgevollmacht und Online-Betreuungsverfügung an
Verbraucherzentralen bieten Online-Vorsorgevollmacht und Online-Betreuungsverfügung an
Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen
Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen – das geht
seit November letzten Jahres mit der Online-Patientenverfügung der
Verbraucherzentralen. Auf Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer dieses
Tools bieten die Verbraucherzentralen nun in der Serie
„Selbstbestimmt“ eine Online-Vorsorgevollmacht und
-Betreuungsverfügung an. Dieser neue Online-Service der
Verbraucherzentralen ist kostenfrei über
www.verbraucherzentrale-rlp.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage
für diesen neuen Service der Verbraucherzentralen sind die
Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat.
Mit Hilfe des neuen Online-Services der
Verbraucherzentralen können Verbraucherinnen und Verbraucher nun
interaktiv und Schritt für Schritt entweder eine Vorsorgevollmacht
oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen.
Erklärtexte und Hinweise helfen dabei,
die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten
die Nutzerinnen und Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte
Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt
und unterschrieben werden.
„In unseren Beratungen und bei
Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass das Interesse an den
Vorsorgeverfügungen groß ist. Viele Verbraucherinnen und
Verbraucher haben aber Angst, etwas falsch zu machen, und bleiben
vielfach auf halber Strecke stehen. Unser Wunsch ist, dass die
Online-Vorsorgevollmacht Hürden abbaut und Verbraucherinnen und
Verbrauchern ermöglicht, diese wichtige Vorsorge zu treffen“, sagt
Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Hintergrund
Eine Vorsorgevollmacht oder eine
Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass
jemand ganz Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten
kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Wer
hier nicht vorsorgt, riskiert, dass eine fremde Person vom Gericht
als Betreuer bestellt wird. Um hier vorzusorgen, gibt es zwei
Möglichkeiten:
Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich
regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es
selbst nicht mehr kann.
In einer Betreuungsverfügung lässt
sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuer
eingesetzt werden soll. Betreuer werden vom Gericht auch
kontrolliert.
13.09.2022
Eltern und Autofahrer*innen aufgepasst – Schule hat begonnen
Mit dem Ende der Sommerferien hat für viele Kinder eine aufregende, neue Zeit begonnen: Rund 800.000 Kinder sind in den vergangenen Wochen in Deutschland eingeschult worden und wurden somit auch zu regelmäßigen Verkehrsteilnehmer*innen. Viele der kleinen ABC-Schütz*innen können die Risiken des Straßenverkehrs noch nicht richtig einschätzen. Autofahrer*innen sollten daher innerstädtisch derzeit besonders vorausschauend fahren und auch die Eltern sind besonders gefordert.
Bevor die Kleinen allein zur Schule gehen, sollten Eltern den Schulweg mehrfach mit ihnen üben, ganz gleich, ob dieser zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zurückgelegt wird. Dabei ist nicht der schnellste, sondern der sicherste Weg mit guter Beleuchtung und möglichst wenigen Straßenüberquerungen der beste. „Grundschulkinder haben im Vergleich zu Erwachsenen kaum Erfahrungen im Straßenverkehr und können Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen. Deshalb ist es wichtig, ihnen das richtige Verhalten und die grundlegendsten Straßenverkehrszeichen beizubringen“, erklärt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Weil Kinder herannahende Autos aus ihrer Perspektive zudem wesentlich später bemerken, überqueren sie oft plötzlich die Straße. Auch an vermeintlich sicheren Übergängen wie grünen Fußgängerampeln oder Zebrastreifen sollten die Jüngsten mit Hilfe der Eltern lernen, so lange zu warten, bis alle Fahrzeuge anhalten. Eltern sollten ihre Kinder zudem vor allem in der dunklen Jahreszeit nur mit gut sichtbarer Kleidung zur Schule gehen lassen, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmer*innen frühestmöglich erkannt werden können.
Gefahr durch Elterntaxis
Nach der Eingewöhnungszeit können Kinder den Schulweg ohne die Eltern zurücklegen – idealerweise zu Fuß. Nur so machen sie wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr. Die regelmäßige Bewegung an der frischen Luft ist außerdem gesund und macht wach. Eine besondere Gefahr geht von sogenannten Elterntaxis aus. Eltern, die ihre Kinder bis vor das Schultor chauffieren, tun dies meist, um sie sicher ans Ziel zu bringen. Tatsächlich gefährden sie sie und andere. Denn die vielen Autos am Morgen in Halteverbotszonen und zweiter Reihe führen zu verstopften Straßen und unübersichtlichem Verkehrschaos. Wer nicht darauf verzichten möchte, die Kinder zur Schule zu fahren, sollte ein Stück weiter auf Parkplätzen oder an speziellen Elternhaltestellen halten. Das ist nicht nur sicherer, sondern fördert auf dem kurzen Fußweg zudem wenigstens noch etwas die Selbstständigkeit der Schulanfänger*innen.
Besondere Aufmerksamkeit
Für Autofahrer*innen gilt, in der Nähe von Schulen immer besonders vorausschauend fahren, den Fuß vom Gas nehmen und bremsbereit sein – genauso angesichts von Schul- und Linienbussen. Haltende Busse und Straßenbahnen dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichendem Abstand überholt werden. „Fährt ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an eine Haltestelle heran, ist das Überholen sogar verboten. Der Warnblinker signalisiert eine besonders gefährliche Verkehrssituation. Hier könnten Kinder noch leichter übersehen werden“, weiß Köster. Autofahrer*innen sollten generell auf ein überraschendes Verhalten von Kindern im Straßenverkehr gefasst sein – besonders auf das von Schulanfänger*innen.
Bevor die Kleinen allein zur Schule gehen, sollten Eltern den Schulweg mehrfach mit ihnen üben, ganz gleich, ob dieser zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zurückgelegt wird. Dabei ist nicht der schnellste, sondern der sicherste Weg mit guter Beleuchtung und möglichst wenigen Straßenüberquerungen der beste. „Grundschulkinder haben im Vergleich zu Erwachsenen kaum Erfahrungen im Straßenverkehr und können Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen. Deshalb ist es wichtig, ihnen das richtige Verhalten und die grundlegendsten Straßenverkehrszeichen beizubringen“, erklärt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Weil Kinder herannahende Autos aus ihrer Perspektive zudem wesentlich später bemerken, überqueren sie oft plötzlich die Straße. Auch an vermeintlich sicheren Übergängen wie grünen Fußgängerampeln oder Zebrastreifen sollten die Jüngsten mit Hilfe der Eltern lernen, so lange zu warten, bis alle Fahrzeuge anhalten. Eltern sollten ihre Kinder zudem vor allem in der dunklen Jahreszeit nur mit gut sichtbarer Kleidung zur Schule gehen lassen, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmer*innen frühestmöglich erkannt werden können.
Gefahr durch Elterntaxis
Nach der Eingewöhnungszeit können Kinder den Schulweg ohne die Eltern zurücklegen – idealerweise zu Fuß. Nur so machen sie wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr. Die regelmäßige Bewegung an der frischen Luft ist außerdem gesund und macht wach. Eine besondere Gefahr geht von sogenannten Elterntaxis aus. Eltern, die ihre Kinder bis vor das Schultor chauffieren, tun dies meist, um sie sicher ans Ziel zu bringen. Tatsächlich gefährden sie sie und andere. Denn die vielen Autos am Morgen in Halteverbotszonen und zweiter Reihe führen zu verstopften Straßen und unübersichtlichem Verkehrschaos. Wer nicht darauf verzichten möchte, die Kinder zur Schule zu fahren, sollte ein Stück weiter auf Parkplätzen oder an speziellen Elternhaltestellen halten. Das ist nicht nur sicherer, sondern fördert auf dem kurzen Fußweg zudem wenigstens noch etwas die Selbstständigkeit der Schulanfänger*innen.
Besondere Aufmerksamkeit
Für Autofahrer*innen gilt, in der Nähe von Schulen immer besonders vorausschauend fahren, den Fuß vom Gas nehmen und bremsbereit sein – genauso angesichts von Schul- und Linienbussen. Haltende Busse und Straßenbahnen dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichendem Abstand überholt werden. „Fährt ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an eine Haltestelle heran, ist das Überholen sogar verboten. Der Warnblinker signalisiert eine besonders gefährliche Verkehrssituation. Hier könnten Kinder noch leichter übersehen werden“, weiß Köster. Autofahrer*innen sollten generell auf ein überraschendes Verhalten von Kindern im Straßenverkehr gefasst sein – besonders auf das von Schulanfänger*innen.
08.09.2022
Ökotipp: Heizlüfter – nichts als
heiße Luft
Aus Sorge vor hohen Gaspreisen und
einem kalten Winter versuchen bereits jetzt viele Menschen in
Deutschland Vorkehrungen zu treffen. Vor allem diejenigen, die keine
Möglichkeit haben, die eigene Heizanlage zu verändern oder nur
kleinere Räume kurzfristig aufheizen wollen, greifen gerne auf
Heizlüfter zurück. Allein zwischen Januar und Juni 2022 wurden mehr
als 600.000 Heizlüfter verkauft, die nicht mit Gas, sondern mit
Strom betrieben werden. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum ein
Zuwachs von etwa 35 Prozent. Ob sich der Kauf eines Heizlüfters
lohnt, erklärt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND).
Heizlüfter: Eine Anschaffung, die
sich lohnt?
Nein. Heizlüfter sind im Vergleich zum
Heizen mit Gas teuer und klimaschädlich. Im Winter können uns
Heizlüfter finanziell, versorgungstechnisch und ökologisch große
Probleme bereiten. Sie treiben Kosten weiter in die Höhe; statt
diese zu senken. Denn neben Gas ist auch der Strompreis gestiegen, so
dass auch hier Sparen das Gebot der Stunden ist. „Aufgrund der
hohen Strompreise ist das Heizen mit einem Heizlüfter aktuell sogar
teurer als Heizen mit Gas. Laut Bundesnetzagentur ist das Heizen der
Wohnung mit Heizlüftern aktuell und trotz hoher Gaspreise rund 50
Prozent teurer als das Heizen mit Gas. Dazu kommt: Die vermehrte
Nutzung würde den Preis für Strom weiter in die Höhe treiben“,
erklärt BUND-Energieexpertin Caroline Gebauer.
Überlastung des Stromnetzes durch
Heizlüfter
Nutzen zahlreiche Haushalte Heizlüfter
gleichzeitig, kann dies zu einer lokalen Überlastung des Stromnetzes
führen. „Es besteht die Gefahr von lokalen Stromausfällen, weil
die vielen Heizlüfter nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden
müssen. Netzbetreiber können diese, anders als große Verbraucher,
nämlich nicht vom Netz nehmen“, so Gebauer. Ein anderes Problem
bei den Geräten: Die große Nachfrage nach Heizlüftern führt zu
einem Ressourcenproblem. Da gerade günstige Geräte oftmals eine
kurze Lebensdauer haben, entsteht in enorm kurzer Zeit viel
Elektroschrott. Heizlüfter sind zudem nicht an Energieeffizienz- und
Ressourcenanforderungen durch Ökodesign gebunden und haben im
Gegensatz zu anderen Haushaltsgeräten kein EU-Energielabel. Ihr
Verbrauch ist daher nicht miteinander vergleichbar.
Energiesparen ist A und O
„Das A und O ist und bleibt, Energie
zu sparen. Den Energieverbrauch muss insgesamt reduziert werden. Das
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich nicht nur an die
privaten Haushalte, sondern insbesondere an die Industrie und die
öffentliche Hand richtet“, sagt Caroline Gebauer. Um zu Hause
Energie zu sparen, lohnt es sich aber beispielsweise Elektrogeräte
nicht im Stand-By-Modus zu belassen, sondern sie ganz auszuschalten.
Die Spülmaschine sollte nur komplett voll angestellt werden und das
Eco-Programm der Waschmaschine genutzt werden.