Postanschrift:
Neustadttreff e.V.
im caritas-zentrum Madeleine Delbrêl
Aspeltstraße 10
55118 Mainz
E-Mail: neustadttreff [at] mainz-neustadt.de
im caritas-
Aspeltstraße 10
55118 Mainz
E-
Wer sind wir?
Ein Zusammenschluss mehrerer Initiativen und Gruppen, die sich im caritas-zentrum Delbrêl treffen.
Was machen wir?
Die Vertretung der Initiativen und Gruppen nach außen und die Verwaltung der Finanzen (Finanzamt, Berufsgenossenschaft usw.). Weitere Gruppen sind willkommen. (Kontaktformular)
Wann treffen wir uns?
Nach Vereinbarung
Wer ist Ansprechpartner/partnerin?
Michael Rüdesheim (1. Vorsitzender)
Ulrike Ludy (2. Vorsitzende)
Martin Goldenbaum (Kassenwart)
Ein Zusammenschluss mehrerer Initiativen und Gruppen, die sich im caritas-
Was machen wir?
Die Vertretung der Initiativen und Gruppen nach außen und die Verwaltung der Finanzen (Finanzamt, Berufsgenossenschaft usw.). Weitere Gruppen sind willkommen. (Kontaktformular)
Wann treffen wir uns?
Nach Vereinbarung
Wer ist Ansprechpartner/partnerin?
Michael Rüdesheim (1. Vorsitzender)
Ulrike Ludy (2. Vorsitzende)
Martin Goldenbaum (Kassenwart)
Achtung! Unter den oben genannten Mailadresse können keine Informationen zu Beratungen etc. bei der Caritas gegeben werden.
Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an unsere Ansprechpartnerin im caritas-zentrum Delbrêl:
Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an unsere Ansprechpartnerin im caritas-
Eleonore Kronwald-Najafian
Tel.: 06131 - 9083262
Fax.: 06131 - 9083242
e.kronwald-najafian [at] caritas-mz.de
Tel.: 06131 -
Fax.: 06131 -
e.kronwald-najafian [at] caritas-mz.de
Die Initiativen sind:
Frauen aktiv
Die Initiative organisiert jährlich im Januar das Jahresauftaktfrühstück der Sozialen Stadt Mainz-Neustadt.
KulturZeit
Wer sind wir?
Die KulturZeit hat sich 2007 als AG Kultur mit dem Ziel gegründet ein vielfältiges Programm anzubieten, das es auch Menschen mit wenig Geld ermöglicht an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Die meisten Veranstaltung laufen auf Spendenbasis.
Ihre Mitglieder sind haupt-
Das caritas-
Was machen wir?
Die Planung und Organisation von kulturellen Veranstaltungen im caritas-
-
-
-
Wann treffen wir uns?
Nach Vereinbarung
Wer ist Ansprechpartner/-
Ulrike Ludy, Tel. 0173-
Wanzenmarkt-aktiv
Zur Seite des Wanzenmarktes geht es hier
Satzung
gültig ab 07.05.2015
gültig ab 07.05.2015
§ 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Neustadttreff e. V.“, er ist seit dem 22.02.07 beim Amtsgericht Mainz unter der Nummer VR 40112 im Vereinsregister eingetragen, im folgenden „Verein“ genannt.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 55118 Mainz-Neustadt.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Verein widmet sich zusammen mit seinen Mitgliedern dem Spektrum sozialer und caritativer Aufgaben. Es geht darum, den Menschen in seiner Würde zu achten, Solidarität und das Zusammenleben in der Mainzer Neustadt zu fördern. Ehrenamtliche und sonstige freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen gemeinsam zur Erfüllung dieses Zwecks bei. Der Verein setzt sich aus verschiedenen Initiativen und Gruppen zusammen.
1. Der Verein widmet sich zusammen mit seinen Mitgliedern insbesondere um folgende Aufgaben:
A) Er fördert das soziale Bewusstsein und die Völkerverständigung im multikulturellen Stadtteil Mainz-Neustadt durch Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
B) Er fördert das ehrenamtliche, freiwillige und soziale Engagement und stiftet damit Solidarität und unterstützt das tolerante Zusammenleben im Stadtteil.
C) Er tritt gesellschaftlichen Entwicklungen entgegen, die zur Benachteiligung und Ausgrenzung führen.
2. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch niederschwellige soziale Angebote an die Bevölkerung der Mainzer Neustadt. Dies wird durch einen warmen Mittagstisch gewährleistet (einmal monatlich). Die Kosten hierfür werden in das Ermessen der Teilnehmer gestellt (finanzielle Leistungsfähigkeit). Weitere Initiativen sind in der aktuellen Geschäftsordnung aufgeführt.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Vereinsmitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.
2. Aktive Mitglieder sind mitarbeitende Mitglieder.
3. Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell in Erfüllung seiner Aufgaben. Das Fördermitglied hat kein Stimmrecht und ist nicht wählbar.
4. Ein Statuswechsel ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung möglich.
5. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben, deren Höhe der Mitgliederversammlung obliegt.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Es besteht eine Pflicht der Beitragsentrichtung durch Barzahlung, Banküberweisung oder durch Einzugsermächtigung.
2. Die Mitglieder haben das Recht, gegenüber der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
3. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und insbesondere den Vereinszweck in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet Ablehnungsgründe dem/der AntragstellerIn mitzuteilen.
2. Die Mitgliedschaft endet:
- durch freiwilligen Austritt
- durch Streichung von der Mitgliederliste
- durch Vereinsausschluss
- durch Verlust der Rechtsfähigkeit einer juristischen Person
- mit dem Tod einer natürlichen Person
3. Die freiwillige Mitgliedschaftsbeendigung ist jederzeit möglich und erfolgt auf schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
4. Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste gestrichen werden, falls es bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres den Jahresmitgliedsbeitrag für das vorangegangene Kalenderjahr noch nicht bezahlt hat.
5. Ein Mitglied kann ferner aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise und grob fahrlässiger Weise sowie Vorsatz gegen die Interessen des Vereins verstößt. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit gegeben, sich zu den erhobenen Vorwürfen schriftlich zu äußern. In diesem Fall gilt eine E-Mail als nicht schriftlich. Über den Ausschluss entscheidet dann der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
6. Bei Mitgliedschaftsbeendigung, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl eines neuen Vorstands im Amt.
§ 7 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung.
2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal kalenderjährlich statt, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres. Die Einladung erfolgt schriftlich durch Brief an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
3. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Die Einberufung von mindestens einem Drittel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
4. Jede Mitgliederversammlung wird von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unter Einhaltung der Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen einberufen.
5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
6. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Vereinsauflösung ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
7. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den/die VersammlungsleiterIn und den/die ProtokollführerIn.
8. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem/der VersammlungsleiterIn und dem/der ProtokollführerIn zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit, VersammlungsleiterIn und ProtokollführerIn, Zahl der erschienenen Mitglieder, Tagesordnung, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse.
9. Der Mitgliederversammlung obliegt es eine Geschäftsordnung zu beschließen.
§ 8 KassenprüferIn
1. Von der Mitgliederversammlung sind zwei KassenprüferInnen, die nicht dem Vorstand angehören, für die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Die KassenprüferInnen haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die KassenprüferInnen haben die Mitgliederversammlung über das Kassenprüfungsergebnis zu unterrichten.
§ 9 Verwendung des Vereinsvermögens
1. Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Caritasverband Mainz e. V. –caritas-zentrum Delbrêl- in Mainz, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke in der Mainzer Neustadt zu verwenden hat.
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 06.05.2015 beschlossen und trat daher mit Wirkung vom 07.05.2015 in Kraft.
IMPRESSUM
Der Neustadttreff e.V. ist registriert beim Amtsgericht Mainz unter VR 40112 und arbeitet ehrenamtlich.
Er ist wegen der „Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe“ als gemeinnützige Körperschaft von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.
Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamt Mainz-Mitte vom 27.11.2008 - AZ.: 26/675/0327/5-II/5.
Postanschrift:
Neustadttreff e.V.
c/o caritas-zentrum Delbrêl
Aspeltstraße 10
55118 Mainz
Ansprechpartner (Webmaster):
Thomas Renth
Tel. 01515 19 221 21
E-Mail: nin@mainz-neustadt.de
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Wer war Madeleine Delbrêl?
Geboren 1904 in Mussidan/Südfrankreich wächst sie in einer antiklerikalen Umgebung auf und ist, obwohl getauft, bis zu ihrem 20. Lebensjahr überzeugte Atheistin.
Mit 19.Jahren verlobt sie sich, doch ihr Verlobter verlässt sie und tritt dem Dominikanerorden bei. Sie erkrankt schwer und droht zu verbittern. Erste Begegnungen mit gläubigen Christen, die ihr einen neuen Lebenssinn geben, führen 1924 zu ihrer Bekehrung.
1926 integriert sie sich in das Leben einer kath. Gemeinde und trägt sich mit dem Gedanken Karmeliterin zu werden. Doch sie erkennt, dass Gott einen anderen Weg für sie vorgesehen hat.
Sie macht eine Ausbildung zur Sozialarbeiterin und nimmt sich der Not der Arbeiter an.
1933 gründet sie mit zwei Freundinnen eine Gemeinschaft in Ivry, der ersten von Kommunisten regierten Stadt in Frankreich.
Sie nimmt Kontakt mit den kommunistischen Vertretern auf und unterstützt deren Bewegung “Ausgestreckter Arm“. Dadurch gerät sie in die Kritik der Kirchenleitung.
Die damals aufkommende Bewegung der Arbeiterpriester findet ebenfalls ihre Unterstützung.
Sie wird zur Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils hinzugezogen und Bischöfe suchen ihren Rat.
Madeleine Delbrêl lebt die Nächstenliebe ohne wenn und aber, keiner wird an ihrer Tür abgewiesen.
Sie schreibt mehrere Bücher. Das bekannteste ist der “Kleine Mönch”, die Lebensweisheiten eines kleinen Mönches.
Man nennt sie „Missionarin der Straße“
1964 stirbt sie an den Folgen eines Schlaganfalls.
1998 spricht Papst Johannes Paul II. sie selig.
Text: Ulrike Ludy
Mit 19.Jahren verlobt sie sich, doch ihr Verlobter verlässt sie und tritt dem Dominikanerorden bei. Sie erkrankt schwer und droht zu verbittern. Erste Begegnungen mit gläubigen Christen, die ihr einen neuen Lebenssinn geben, führen 1924 zu ihrer Bekehrung.
1926 integriert sie sich in das Leben einer kath. Gemeinde und trägt sich mit dem Gedanken Karmeliterin zu werden. Doch sie erkennt, dass Gott einen anderen Weg für sie vorgesehen hat.
Sie macht eine Ausbildung zur Sozialarbeiterin und nimmt sich der Not der Arbeiter an.
1933 gründet sie mit zwei Freundinnen eine Gemeinschaft in Ivry, der ersten von Kommunisten regierten Stadt in Frankreich.
Sie nimmt Kontakt mit den kommunistischen Vertretern auf und unterstützt deren Bewegung “Ausgestreckter Arm“. Dadurch gerät sie in die Kritik der Kirchenleitung.
Die damals aufkommende Bewegung der Arbeiterpriester findet ebenfalls ihre Unterstützung.
Sie wird zur Vorbereitung des Zweiten Vatikanischen Konzils hinzugezogen und Bischöfe suchen ihren Rat.
Madeleine Delbrêl lebt die Nächstenliebe ohne wenn und aber, keiner wird an ihrer Tür abgewiesen.
Sie schreibt mehrere Bücher. Das bekannteste ist der “Kleine Mönch”, die Lebensweisheiten eines kleinen Mönches.
Man nennt sie „Missionarin der Straße“
1964 stirbt sie an den Folgen eines Schlaganfalls.
1998 spricht Papst Johannes Paul II. sie selig.
Text: Ulrike Ludy