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Die Meldungen von Dezember 2025 - Die Themen des Monats

03.12.2025
Mann uriniert auf Schlafenden im Hauptbahnhof Mainz
Am frühen Morgen des 3. Dezember 2025 meldete sich ein 30-jähriger Mann im Bundespolizeirevier Mainz und gab an, dass während des Schlafens unter einer Sitzbank ein Mann auf ihn uriniert habe. Die Auswertung der Videoaufzeichnungen bestätigte den geschilderten Vorfall und der Tatverdächtige konnte so eindeutig identifiziert werden.

Eine Streife stellte den 37-jährigen Deutschen kurz an der Rolltreppe des Bahnhofs fest. Bei der Kontrolle seiner Personalien wurde bekannt, dass er zudem von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen Körperverletzung sowie vom Amtsgericht Rüsselsheim wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gesucht wird.

Der 37-Jährige bestritt die Vorwürfe trotz vorliegenden Videomaterials vehement. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet.

03.12.2025
Ermittlungen zur Brandursache nach Wohnungsbrand mit Explosion in Mainzer Neustadt dauern an
Nach einem Wohnungsbrand mit vorangegangener Explosion in einem Mehrparteienhaus im Bereich Kreyßigstraße/Ecke Goethestraße in der Mainzer Neustadt am Sonntagabend, 16.11.2025, gegen 20:20 Uhr dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Brandursache weiter an. Inzwischen wurde auch ein Brandsachverständiger hinzugezogen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand gibt es Hinweise, dass Explosion und Brand im Zusammenhang mit einem defekten gasbetriebenen Heizlüfter stehen könnten.  

03.12.2025
Tierheim und Stadt Mainz rufen zu Rücksicht an Silvester auf
Hund, Katze und Papagei leiden an Silvester. Letztes Jahr gab es durch eine Infokampagne mehr Rücksicht –die Stadt Mainz und das Tierheim führen diese für dieses Jahr fort - AZ Mainz (plus)
(Foto: Sascha Kopp)


02.12.2025
Stadt Mainz hofft auf Förderung für Rheinufer-Gestaltung
Die Stadt will sich für die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm bewerben, um die Umgestaltung des Areals zwischen Tiefgarage und Zollhafen umsetzen zu können - AZ Mainz (plus)
(Bild: Bierbaum-Aichele-Landschaftsarchitekten/Stadt Mainz)


02.12.2025
Mainzer Mobilität ändert Abfahrtszeiten bei fast allen Linien
Zum 14. Dezember gibt es in Mainz einen großen Fahrplanwechsel. Viele Linien haben dann neue Abfahrtszeiten, einige Routen ändern sich und Haltestellen bekommen neue Namen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick - Merkurist
(Foto: Sandra Werner)


02.12.2025
Jodgehalt in Algenprodukten: gesund oder gefährlich?
Analyse im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt teils bedenkliche Jodgehalte

Algen liegen als nährstoffreiche Lebensmittel im Trend und können einen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Einige Algenarten sind jedoch sehr jodreich. Problematisch ist daher, dass Algenprodukte oft keine Angaben zum Jodgehalt und zur empfohlenen Verzehrmenge tragen. Eine von den Verbraucherzentralen in Auftrag gegebene Analyse zeigt: Beim Verzehr einzelner Algenprodukte droht eine überhöhte Jodaufnahme und damit ein Gesundheitsrisiko. Entsprechende Warnhinweise fehlen jedoch auf den Verpackungen. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine rechtsverbindliche Kennzeichnung des Jodgehaltes auf algenhaltigen Lebensmitteln und verbindliche Höchstmengen.

Jod - das richtige Maß ist entscheidend
150 Mikrogramm Jod sollten Jugendliche und Erwachsene täglich zu sich nehmen, empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Viele Menschen erreichen diesen Wert nicht. Doch auch zu viel Jod kann die Gesundheit beeinträchtigen. Deshalb sollte die tägliche Aufnahme 600 Mikrogramm nicht überschreiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt ab bestimmten Jodgehalten einen Warnhinweis, dass eine übermäßige Jodaufnahme die Schilddrüsenfunktion stören kann. Zusätzlich sollten der Jodgehalt und Verzehrmengen angegeben sein. Das gilt jedoch nur für getrocknete Algen.

Da essbare Algen je nach Art, Herkunft und Umweltbedingungen sehr unterschiedliche Jodgehalte aufweisen, sind klare Verbraucherinformationen auch auf algenhaltigen Lebensmitteln notwendig. „Die Kennzeichnung des Jodgehalts, der empfohlenen Verzehrmenge und Warnhinweise sind bei hohen Jodgehalten dringend erforderlich,“ sagt Isabel Kreuznacht von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher eine übermäßige Jodzufuhr vermeiden.“ Im Handel fehlen diese Angaben jedoch oft.

Analyseergebnis: sichere Auswahl fällt schwer
Im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden 13 algenhaltige Lebensmittel – darunter Snacks, Nudeln und Salate – in einem Labor untersucht. Zudem prüften die Verbraucherzentralen alle Proben auf Angaben zu Warnhinweisen, empfohlenen Verzehrmengen und Jodgehalten. Das Ergebnis:
  • Die Jodgehalte variierten stark zwischen 11 und 8.720 Mikrogramm pro 100 Gramm.
  • 8 von 13 Produkten enthielten hohe Jodgehalte und müssten daher einen Warnhinweis tragen.
  • Keines der 8 Produkte trägt alle vom BfR empfohlenen Angaben.
Eine sichere Produktauswahl ist dadurch nicht immer möglich. Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen. So bewerten die Verbraucherzentralen einen Rooibostee mit Kombu als unsicher. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tolerierbare tägliche Jodmenge von 600 Mikrogramm auszuschöpfen – eine normale Tasse von etwa 150 Milliliter enthält fast das Dreifache“, sagt Isabel Kreuznacht von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten. Auch zwei untersuchte algenhaltige Nudelprodukte fielen durch sehr hohe Jodgehalte auf. Besonders problematisch: Auf einer der Verpackungen stand ein völlig unbedenklicher, allerdings falscher Jodgehalt. Tatsächlich beinhalten bereits 12 Gramm dieser Nudeln die maximale Tagesmenge an Jod – für Pasta eine unrealistisch kleine Portion.

Verzehrmenge der Algenprodukte für Jodaufnahme ausschlaggebend
Auch verschiedene Algensnacks und ein algenhaltiges Gewürz wiesen hohe Jodgehalte auf. Allerdings kommen Gewürze üblicherweise nur in geringen Mengen zum Einsatz. Die Algensnacks wurden in sehr kleinen Packungsgrößen mit nur wenigen Gramm angeboten. Durch diese Produkte ist eine übermäßige Jodaufnahme daher unwahrscheinlich. Stattdessen könnten sie zur täglichen Jodversorgung beitragen.

Andere algenhaltige Lebensmittel im Test wiesen moderate Jodgehalte auf und können ebenfalls, in üblichen Mengen gegessen, geeignete Jodlieferanten sein. Dazu gehörten beispielsweise Salate aus der Wakame-Alge.

Forderungen nach gesetzlicher Kennzeichnungspflicht
Damit Verbraucher:innen sich bei der Auswahl von algenhaltigen Lebensmitteln sicher entscheiden können, fordern die Verbraucherzentralen:
  • Pflichtangabe des Jodgehalts in der Nährwertdeklaration
  • klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
  • Warnhinweise bei hohen Jodgehalten
  • gesetzliche Höchstmengen für Jod in Algenprodukten
  • Hersteller müssen ihrer Sorgfaltspflicht besser nachkommen, um sichere Lebensmittel zur Verfügung zu stellen
Weitere Informationen zum Test und zum Thema Jod sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/lebensmittel-mit-algen.

Hintergrund der Vorgehensweise:
Im Rahmen eines Marktchecks zu Lebensmitteln mit und aus Algen untersuchten die Verbraucherzentralen im Jahr 2024 die Kennzeichnung von 142 Produkten. Im Mai und Juni 2025 erwarben die Verbraucherzentralen 13 dieser Produkte im stationären oder im Onlinehandel, darunter ein Aufstrich, Tee, Nudeln, Snacks, Salate und ein Gewürz, und versendeten diese direkt im Anschluss, je nach Anforderung bei Raumtemperatur, gekühlt oder gefroren, an das Labor AGROLAB LUFA GmbH (akkreditiert nach DIN EN 17025). Die Stichprobe ist nicht repräsentativ. Die Jodgehalte in Algen, und damit auch in den daraus hergestellten Produkten, können stark schwanken.

02.12.2025
Kostenlose Shows im Dezember bei Walpodenakademie in Mainz
Der Walpodencekalender bietet bis zum 23. Dezember täglich eine Performance im Schaufenster. Das Programm ist bunt. Ziel ist es, die Menschen aus ihrem Alltagstrott zu holen - AZ Mainz (plus)
(Foto: Kristina Schäfer)


01.12.2025
Widerstand und Beleidigung - Bundespolizei nimmt Randalierer im Gleisbereich in Gewahrsam
Am Sonntagmorgen (30.11.2025) gegen 2:30 Uhr kam es im Gleisüberbau des Hauptbahnhofes in Mainz zu einem Polizeieinsatz. Verängstigte Passanten hatten eine Streife der Bundespolizei auf einen Mann aufmerksam gemacht, der gegen mehrere Glasscheiben schlug und Reisende belästigte.

Als die Beamten den Mann ansprachen, reagierte er sofort aggressiv. Er warf seine mitgeführten Gegenstände weg, ballte die Fäuste und schrie den Einsatzkräften Beleidigungen entgegen. Auf die deutliche Androhung des Einsatzes von Pfefferspray hin, signalisierte der Mann noch aggressiver seine Absicht, sich mit den Beamten zu prügeln.

Diese brachten ihn mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden. Während der anschließenden Fesselung leistete der Mann erheblichen Widerstand. Er wurde zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Dort wurden seine mündlich angegebenen Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem abgeglichen, womit diese bestätigt werden konnten.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest verlief negativ. Der Mann war nicht alkoholisiert. Während der Durchsuchung stellten die Beamten Blutanhaftungen an der Hose des Mannes fest. Daraufhin wurden weiterführende Recherchen eingeleitet. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann bereits einen Tag zuvor, am 29. November 2025, in Köln in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt war und dort auf zwei Mitarbeiter der DB Sicherheit eingeschlagen hatte.

Der aggressive Mann wurde im Anschluss an die Maßnahmen der Landespolizei zur weiteren Prüfung übergeben, um eine mögliche Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung aufgrund von Fremd- und Eigengefährdung zu veranlassen.

Gegen den 20-jährigen Deutschen wurden Ermittlungsverfahren aufgrund Widerstands gegen sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eingeleitet.  

01.12.2025
E-Scooter-Fahrer bei Sturz schwer verletzt
Am 30.11.2025 kam es gegen 03:22 Uhr in der Alicenstraße in Mainz zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 24-jähriger E-Scooter-Fahrer geriet beim Befahren der Straßenbahnschienen ins Straucheln und stürzte daraufhin auf den Hinterkopf. Der Mann verlor für etwa zwei Minuten das Bewusstsein.

Kurz nach Eintreffen der Polizeibeamten kam der Verunfallte wieder zu sich. Er wurde vor Ort durch den Rettungsdienst erstversorgt und anschließend in ein Mainzer Krankenhaus gebracht. Dort konnten mehrere Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich festgestellt werden. Lebensgefahr besteht nach aktuellem Stand jedoch nicht. Derzeit ist von einem Alleinunfall ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmender auszugehen.

01.12.2025
Bundespolizei nimmt gesuchte Person in Mainz fest
Am 29. November 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Mann am Hauptbahnhof in Mainz.

Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystems stellte sich heraus, dass gegen den 40-jährigen amerikanischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Körperverletzung sowie eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Mainz aufgrund eines unerlaubten Aufenthalts vorlagen.

Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zum Bundespolizeirevier Mainz gebracht.

Dem Festgenommen war es nicht möglich die Geldstrafe von 1500 Euro zu zahlen, weshalb er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen in die JVA Rohrbach gebracht wurde.

Ebenso konnte der Amerikaner zu seinem Aufenthalt in Deutschland keine Aufenthaltspapiere vorzeigen. Aus diesem Grund wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.

01.12.2025
Allgemeine Zeitung überträgt den Jugendmaskenzug 2026 live
Nachdem sich der SWR von der Übertragung des Jugendmaskenzugs zurückgezogen hat, gibt es für das kommende Jahr nun eine Alternative. Die Hintergründe - AZ Mainz
(Foto: Sascha Kopp)


01.12.2025
Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung
Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft, Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen

Viele Menschen sind nicht ausreichend gegen existenzielle Risiken abgesichert. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen. Gleichzeitig genießen einige Versicherungsprodukte hohes Ansehen, obwohl sie für die wenigsten Menschen einen echten Nutzen bieten. Um den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen, hilft der Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen: Das Online-Tool liefert eine erste Einschätzung, welche Versicherungen sinnvoll und welche vermutlich überflüssig sind.

Check: Welche Versicherungen brauche ich?
Viele Verbraucher:innen finden es schwer zu beurteilen, welche Versicherungen für sie wirklich wichtig sind. Fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) einer repräsentativen Umfrage des Instituts infas quo im Auftrag der Verbraucherzentralen empfindet das Angebot an Versicherungsprodukten als unübersichtlich und schwer verständlich. Um bei der Einschätzung zu helfen, haben die Verbraucherzentralen den Versicherungs-Check entwickelt. Das Online-Tool bietet eine erste Orientierung und stuft Versicherungsprodukte nach Relevanz ein. „Der Versicherungs-Check ist ein guter Einstieg, um sich mit dem aktuellen Schutz auseinanderzusetzen. Er gibt einen Überblick, zeigt mögliche Lücken und hilft damit zu entscheiden, wie sinnvoll die eigenen Versicherungen sind“, erklärt Philipp Wolf, Referent Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Absicherung existenzieller Risiken hat Priorität
Wie wichtig es ist, sich mit der eigenen Absicherung auseinanderzusetzen, zeigen die Antworten der Befragten: Jeder Zehnte (13 Prozent) ist nicht privat haftpflichtversichert, 67 Prozent der Berufstätigen geben keine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit an. Beide Versicherungen decken Situationen ab, die gravierende Folgen für Einkommen oder Vermögen haben können und sind daher besonders wichtig. „Wir empfehlen, existenzbedrohende Risiken immer abzusichern. Wer zum Beispiel versehentlich einen Brand auslöst oder bleibende Personenschäden verursacht, ist ohne Haftpflichtversicherung oft finanziell ruiniert. Diese Versicherung hat daher absolute Priorität. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden sinnvoll, der finanziell von seinem Arbeitseinkommen abhängig ist“, sagt Wolf.

Unnötige Versicherungen vermeiden
Gleichzeitig hält laut der Repräsentativbefragung jeder Zweite (50 Prozent) eine private Rentenversicherung, jeder Vierte (24 Prozent) eine Kapitallebensversicherung und jeder Fünfte (20 Prozent) eine Sterbegeldversicherung für wichtig. „Nach unserer Erfahrung werden solche Versicherungen intensiv beworben. Diese kapitalbildenden Versicherungsprodukte sind nach Einschätzung der Verbraucherzentralen jedoch für die wenigsten Menschen sinnvoll“, so Wolf.

Überprüfung der Versicherungen alle zwei bis drei Jahre sinnvoll
Positiv ist: Laut eigenen Angaben kümmert sich die Mehrheit der Befragten regelmäßig um ihren Versicherungsschutz und schätzt unabhängige Informationen. „Verbraucher:innen sollten alle zwei bis drei Jahre ihre Versicherungen überprüfen und zusätzlich immer dann, wenn sich die Lebensumstände wesentlich ändern, etwa durch Auszug, Heirat, Scheidung, Familienzuwachs oder Renteneintritt“, empfiehlt Wolf. Wer dabei überflüssige Versicherungen anpasst oder kündigt, kann deutlich sparen.

01.12.2025
Outdoor-Sport – gesund und fit im Winter
Sport im Winter – da denken die meisten an klassische Schneesportarten, Hallensport oder das Fitnessstudio. Aber es geht auch anders: flexibel und spontan, direkt vor der eigenen Haustür. Joggen, Walken und Wandern etwa sind das ganze Jahr über möglich. Wer sicher Rad fährt, kann dies auch im Winter tun. An vielen Orten gibt es offene Bewegungsangebote oder es finden sich Gruppen zu Ballspielen zusammen – alles kein Problem, solange der Boden nicht rutschig ist oder die Temperaturen zu niedrig sind. Ein paar einfache Regeln sollten allerdings beachtet werden.

Bewegung im Freien tut gut – auch im wenn’s kalt ist
Wer bei feuchtem, kühlem Winterwetter nur an Erkältung denkt, irrt gewaltig. Die kühle, frische Luft befeuchtet nämlich die Schleimhäute beim Atmen und hilft ihnen so, eindringende Erkältungserreger besser abzuwehren. Trockene Heizungsluft dagegen schwächt die Schleimhäute. Die Bewegung draußen sowie der Wechsel zwischen warm und kalt regen zusätzlich die Immunabwehr an. Wer seinen Sport tagsüber im Freien betreiben kann, profitiert außerdem vom Tages- oder sogar Sonnenlicht: Der Körper produziert dann zumindest kleine Mengen Vitamin D, die den im Sommer angelegten Speicher auffüllen. Das so genannte „Sonnenvitamin“ stärkt Knochen und Muskeln. Gerade im Winter hebt es die Stimmung und kann sogar vor Depression schützen.

Wichtig: die passende Kleidung
Wer sich für den Sport im Freien einkleidet, sollte bedenken, dass sich der Körper durch die Bewegung erwärmt. Profis empfehlen sogar, dass man vor dem Loslaufen ruhig ein wenig frösteln sollte. Statt einer dicken Thermojacke ist also Zwiebellook angesagt. Die unterste Lage besteht am besten aus Funktionsunterwäsche. Sie leitet die Feuchtigkeit ab und hält die Wärme am Körper – anders als Baumwollwäsche, die feucht bleibt und abkühlt. Darüber kommen beliebige Lagen an Sportkleidung. Die oberste Schicht sollte eine wind- und regenundurchlässige Jacke sein, die bei Bedarf ausgezogen und umgebunden werden kann. Da der Körper einen Großteil seiner Wärme über den Kopf abgibt, darf eine Mütze oder ein Stirnband nicht fehlen. Auch die Hände sollten geschützt und die Füße gut eingepackt sein. Für den Hals empfiehlt sich ein Schlauchschal, der auch als Mundschutz dienen kann.

Apropos Atmen…
Atmen Sie, solange es geht, durch die Nase. Ist dies nicht mehr möglich, sollten Sie vielleicht die Intensität der Anstrengung reduzieren. Die Nase wirkt nämlich wie ein Filter, durch den die kalte Atemluft feucht und angewärmt in die Bronchien gelangt. Bei anhaltender Mundatmung dagegen trocknen die Schleimhäute im Rachen aus, die Bronchien ziehen sich zusammen und es entstehen Hustenreiz und Halsschmerzen. Kurzfristig schützt davor ein über den Mund gezogener leichter Schal.

Darauf sollten Sie beim Outdoor-Sport im Winter achten

  • Gut aufwärmen: Je tiefer die Grade auf dem Thermometer sinken, desto wichtiger ist es, Gelenke, Bänder und Sehnen auf Betriebstemperatur und den Kreislauf in Schwung zu bringen.
  • Extreme Anstrengungen vermeiden: Vergessen Sie Höchstleistungen, vermeiden Sie Sprints und abrupte Bewegungen.
  • Ausreichend trinken: Auch wenn sich im Winter kein oder nur ein geringes Durstgefühl einstellt – bei Anstrengung braucht der Körper Flüssigkeit.
  • Vorsicht bei Herzproblemen: Da der Körper immer versucht, seine Kerntemperatur zu halten, verengen sich bei Kälte die Gefäße. Der Blutdruck steigt und das Herz muss mehr arbeiten. Passen Sie die Intensität Ihrer Bewegungen also unbedingt an. Hierbei kann eine Smartwatch hilfreich sein, also eine Art tragbarer Computer, der wie eine Armbanduhr aussieht und Funktionen wie Schrittzählung, Herzfrequenzmessung und Smartphone-Verbindung bietet.  Am besten stimmen Sie Ihren Trainingsplan jedoch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
  • Bei extremen Temperaturen aussetzen: Wie große Hitze ist auch extreme Kälte sehr belastend für den Körper. 5 °C bis 15 °C gelten als ideal für Ausdauersport. Kraftsport ist im Winter besser im Innenraum aufgehoben – zumindest für Durchschnittsmenschen. Temperaturen unter -5 °C sind nur für Profis geeignet.
  • Ab ins Warme: Nach dem Sport sollten Sie sich schnell von den verschwitzten Kleidern befreien und sich gut durchwärmen. Nach der Anstrengung ist der Körper nämlich zunächst anfälliger für Infekte. Auf lange Sicht jedoch regt die Bewegung im Freien das Immunsystem an und schützt vor Erkältungen.

Wenn Bewegung in Gesellschaft mehr Spaß macht
Wer sich alleine nicht gut motivieren kann, entdeckt auf der Website der Landesinitiative „Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung" zahlreiche Angebote zum Mitmachen – und zwar das ganze Jahr über. Die Bewegungs- und Sportangebote finden überwiegend auf öffentlichen Plätzen und Grünflächen, aber auch in Sport- und Freizeiteinrichtungen statt. Sie sollen kostenfrei zugänglich sein und richten sich an Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, ob mit oder ohne Behinderung.

Speziell auf ältere Menschen zielt die Bewegungskampagne der LZG „Dabei sein bewegt!“. Auch hier gibt es viele kostenlose und unkomplizierte Angebote drinnen und draußen. Auf der Website www.lzg-bewegungslandkarte.de können Sie nach einer Bewegungsgruppe an Ihrem Wohnort suchen.

Und schließlich stehen die Vereine in Rheinland-Pfalz für eine große Vielfalt an Sportmöglichkeiten. Der Deutsche Olympische Sportbund macht sie auf der Website www.bewegungslandkarte.de zugänglich. Viel Erfolg beim Finden eines passenden Angebots!

Zum Schluss noch ein Hinweis: Wenn Sie sich einen Infekt eingefangen haben, sollte der Sport besser ausfallen – denn wer im Zweifel pausiert, ist meist schneller wieder fit!

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail: bkahl@lzg-rlp.de

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
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