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Die Meldungen von März 2026 - Die Themen des Monats

11.03.2026
Mainzer Hauptbahnhof: Mehr Sicherheit und Sauberkeit
Ein Bahnhof: Drehkreuz, Reiseziel, Begegnungsstätte. Immer öfter aber auch ein Ort, an dem man sich unwohl fühlt. Das will die Bahn jetzt ändern – auch in Mainz - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)

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11.03.2026
Frauen- und Gleichstellungspolitik zur Landtagswahl 2026
Frauenbündnis befragt Parteien – Antworten jetzt veröffentlicht

Das Frauenbündnis Rheinland-Pfalz hat die Parteien zur Landtagswahl am 22. März 2026 zu ihren frauen- und gleichstellungspolitischen Zielen befragt.

Das Bündnis ist ein loser Zusammenschluss verschiedener Frauen- und Mädchenorganisationen und Interessenvertretungen. Seit seiner Gründung im Jahr 1998 gehört es zur Tradition des Bündnisses, Parteien vor Landtagswahlen mit einem Fragenkatalog zu zentralen gleichstellungspolitischen Themen zu konfrontieren.

Der Fragenkatalog zur Landtagswahl 2026 umfasst 22 Fragen zu Themen wie Gleichstellung, Gewaltschutz, Diversität, Gesundheit und soziale Teilhabe. Über ein Online-Formular konnten die Parteien ihre Positionen ausführlich darstellen. Gerade in einer Zeit, in der demokratische und rechtsstaatliche Strukturen zunehmend unter Druck geraten, sieht das Frauenbündnis darin einen wichtigen Beitrag zur politischen Transparenz.

„Wir fragen die Parteien nicht, um daraus eine Wahlempfehlung abzuleiten“, sagt Regine Hungerhausen vom Frauenzentrum Mainz für das Frauenbündnis Rheinland-Pfalz. „Die Antworten sind jedoch eine wichtige Grundlage, um die Politik der Parteien und eine mögliche Regierungsarbeit in den kommenden fünf Jahren beurteilen zu können.“

Zunächst gingen die Antworten nur zögerlich ein. Nach Erinnerungsmails und telefonischen Anfragen beteiligten sich die meisten angefragten Parteien. Eine Rückmeldung der FDP, der Freien Wähler sowie der Partei der Humanisten erfolgte bis heute nicht.

Eine eigene Bewertung oder Gegenüberstellung der Antworten nimmt das Frauenbündnis nicht vor. Ziel sei es, die Positionen der Parteien transparent zugänglich zu machen.

Die vollständigen Antworten der Parteien sind online einzusehen über die Website des Frauenzentrums Mainz.

11.03.2026
Klare Sicht bei Reinigungsangeboten im Frühjahr
So schützt man sich vor unseriösen Dienstleistern

Sobald die Gartensaison beginnt, sind auch sie mancherorts wieder in Wohngebieten unterwegs: Mobile Trupps, die spontane Reinigungsarbeiten für Einfahrten, Terrassen, Gehwege und Dächer anbieten. Diese verteilen oft ihre Werbeflyer in Briefkästen, in Zeitungen oder sprechen Hausbesitzer direkt an. Ihre Argumente: „Wir sind gerade in der Nachbarschaft fertig geworden“ oder „Ihr Dach weist akute Schäden auf, die sofort behoben werden müssen“. Hinter den Angeboten verbergen sich meist minderwertige Leistungen, die am Ende auch noch erheblich mehr kosten als zuvor vereinbart.

„In vielen Fällen entsprechen die angebotenen Leistungen nicht den fachlichen Standards oder die Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis“, erklärt Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale. „Betroffene berichten zudem von einem hohen Verkaufsdruck, der direkt vor Ort aufgebaut wird.“

Woran Sie unseriöse Anbieter erkenne
n
Ein seriöser Betrieb wird niemals unaufgefordert an der Haustür auftauchen. Man sollte außerdem auch auf folgende Warnsignale achten:
  1. Fremde Anbieter nie spontan beauftragen: Es ist ratsam, sich zunächst eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit Angaben wie Firmenname, Firmenanschrift und ggfs. Internetadresse geben zu lassen. Die Angaben können dann in Ruhe geprüft werden.
  2. Fehlendes Impressum: Aber auch auf Flyern im Briefkasten fehlt oft eine feste Firmenadresse oder eine gültige Steuernummer. Oft ist nur eine Mobilnummer angegeben. Wer durch einen solchen Flyer Kontakt mit einer Firma aufnimmt, sollte unbedingt prüfen, ob das Unternehmen tatsächlich existiert und an der angegebenen Adresse seinen Sitz hat.
  3. Druck zur Sofort-Entscheidung: Wird man gedrängt, den Auftrag sofort anzunehmen bzw. zu unterschreiben, ist Skepsis geboten.

Tipps, wie man sich schützen kann
  • Kostenvoranschlag prüfen: Seriöse Anbieter erstellen auf Anfrage ein schriftliches Angebot inklusive Mehrwertsteuer und detaillierter Leistungsbeschreibung.
  • Keine Vorleistung: Nie im Voraus zahlen, bevor die Leistung erbracht wurde.
  • Auf Rechnung bestehen: Diese ist wichtig bei Streitigkeiten oder Mängeln. Hierauf sollten der Name und die Anschrift des Dienstleisters, Menge und Art der Leistung und der Endpreis stehen.
  • Im Notfall die Polizei verständigen: Fühlt man sich bedroht oder genötigt, sollte man die Polizei anrufen. Auch, wenn nur der Verdacht auf Betrug besteht, sollte die Polizei kontaktiert werden.
  • Unterstützung anfordern: Wer allein und verunsichert ist, sollte einen Nachbarn oder eine sonstige Vertrauensperson hinzuziehen und um Unterstützung bitten.

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11.03.2026
Fußgänger beim Einsteigen in Straßenbahn verletzt
Am Dienstagabend, 10.03.2026, gegen 21:55 Uhr kam es am Bahnhofplatz in Mainz zu einem Unfall beim Einsteigen in eine Straßenbahn.

Ein 36-jähriger, auf Krücken angewiesener Mann wollte an der Haltestelle in eine Straßenbahn der Linie 51 in Richtung Lerchenberg einsteigen. Während des Einsteigens schlossen sich die Türen der Bahn und klemmten die Krücken des Mannes ein.

Der 50-jährige Straßenbahnfahrer setzte die Fahrt fort. Da der 36-Jährige die Krücken festhielt, stolperte er beim Anfahren. Durch mehrere Fahrgäste auf die Situation aufmerksam gemacht stoppte der Fahrer die Tram.

Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.

11.03.2026
Ich wollte endlich mein eigenes Ding machen“
Matthias Einig hat den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Einig Studio aus Mainz verkauft stylishe Beistelltische. Wie er seinen Traum von der eigenen Designmarke realisiert - AZ Mainz (plus)

(Foto: Rebecca Herber)

09.03.2026
Autospiegel in Mainzer Neustadt abgetreten
Am Sonntagabend, 08.03.2026, gegen 21:00 Uhr meldete ein Zeuge im Kaiser-Karl-Ring in der Mainzer Neustadt eine männliche Person, die gegen den Außenspiegel eines geparkten Fahrzeugs getreten haben soll.

Vor Ort stellten Polizeikräfte einen beschädigten Außenspiegel fest. Der Tatverdächtige konnte später im Nahbereich angetroffen und anhand eines durch den Zeugen gefertigten Fotos identifiziert werden. Ein Atemalkoholtest ergab 2,09 Promille.

09.03.2026
Wenn der Kummer einen erdrückt: So hilft „Trauerwege Mainz“
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind Betroffene am Boden zerstört. Wie der Verein „Trauerwege Mainz“ hier helfen kann und welche Rolle andere Hinterbliebene spielen - AZ Mainz (plus)

(Foto: Kristina Schäfer)

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09.03.2026
Neue Parkregeln für E-Scooter in Mainz: Klappt das schon?
In der Mainzer Innenstadt müssen E-Scooter ab sofort auf festen Abstellflächen geparkt werden. Ob sich das schon auszahlt und was die Anbieter zu der Neuregelung sagen - AZ Mainz (plus) - Merkurist

(Foto: Yannik Radloff)

08.03.2026
Restaurant mit Sushi-Bar eröffnet am Peter-Cornelius-Platz
Die Familie des bekannten Imbisses „Dì Thu“ eröffnet ein Restaurant in Mainz. Ein junger Koch will mit „Co Thu“ vietnamesische Küche, Sushi und Cocktails in die Neustadt bringen - Merkurist

(Foto: Fabio Filtzinger)

07.03.2026
Mainzer OB weist Beschwerde gegen Dezernentin zurück
Bei der Debatte um Tempo 30 auf der Mainzer Rheinachse sieht OB Haase kein Fehlverhalten von Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist vom Tisch - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)

Wohin mit dem alten Laptop
06.03.2026
Ausweitung der Parkzeiten mit Parkscheibe oder Parkschein
In den verschiedenen Bewohnerparkgebieten des Stadtgebietes gibt es Teilbereiche, welche nicht ausschließlich für Bewohner:innen zur Verfügung stehen. Dies ist für Bewohnerparkgebiete in der Straßenverkehrsordnung rechtlich vorgegeben.

Künftig wird das Parken mit Parkscheibe oder Parkschein in den Bewohnerparkgebieten auf den Zeitraum von 07.00 bis 22.00 Uhr ausgeweitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Parkdruck in den Abendstunden spürbar zu reduzieren und die Parksituation für Bewohner:innen nachhaltig zu verbessern.
Bisher war das Parken mit Parkscheibe oder Parkschein nur bis 20.00 Uhr möglich. Aufgrund der zulässigen Höchstparkdauer von 1,5 bzw. 2 Stunden konnten Fremdparker:innen bereits ab etwa 18.00 Uhr bzw. 18.30 ihr Fahrzeug abstellen - und legal über Nacht parken.

Durch die verlängerte Bewirtschaftungszeit sollte die abendliche Parksituation für Inhaber:innen eines Bewohnerparkausweises spürbar verbessert werden. Es wird dergestalt eine Neuregelung der Parkzeit, jedoch nicht der bewirtschafteten Parkflächen geben.

Die Umsetzung wird sukzessive erfolgen, um Beachtung der aktuellen Beschilderung wird gebeten.  

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06.03.2026
Intensive Polizei-Ermittlungen nach Bombendrohung in Mainz
Die Bombendrohung am Hauptbahnhof stellte sich als nicht ernsthaft heraus. Nun ermittelt die Polizei, ob der Anruf kein Einzelfall war. Was noch zu ihrer Arbeit dazugehört - AZ Mainz (plus)

(Foto: Christopher Shaw)

06.03.2026
Polizeieinsatz am Hauptbahnhof nach Bombendrohung
Ein Großeinsatz der Polizei am Mainzer Hauptbahnhof hat am Donnerstagnachmittag (05.03.2026)  zu erheblichen Beeinträchtigungen im Reise- und Berufsverkehr geführt. Nach intensiven Ermittlungen konnte schnell Entwarnung gegeben werden.

Gegen 16:00 Uhr ging beim Polizeipräsidium Mainz eine Bombendrohung ein, die sich gegen den Bereich des Hauptbahnhofs richtete. Aufgrund der unklaren Gefährdungslage leitete die Polizei umgehend umfassende Sicherheitsmaßnahmen ein.

Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit wurde das Bahnhofsgebäude in enger Abstimmung zwischen der Bundespolizei und der Polizei Mainz geräumt. Parallel dazu sperrten Einsatzkräfte die umliegenden Straßen großräumig ab, um den notwendigen Arbeitsraum für Spezialkräfte zu schaffen und Passanten aus dem potenziellen Gefahrenbereich fernzuhalten.

Spezialkräfte der Polizei sowie Spürhunde wurden zur alarmiert. Zeitgleich geführte Ermittlungen zur Herkunft der Drohung ergaben, dass die Drohung nicht ernsthaft war und keine reale Gefahr für Reisende oder Anwohner bestand. Zu keinem Zeitpunkt wurden Personen verletzt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wurden alle polizeilichen Absperrungen sowie die Räumung des Bahnhofsgebäudes wieder aufgehoben. Der Zugverkehr wurde in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn sukzessive wieder freigegeben. In der Folge kann es jedoch noch zu Verzögerungen im Betriebsablauf kommen.

Die Polizei Mainz hat die Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten aufgenommen. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und die Kooperation während der Einsatzmaßnahmen.

04.03.2026
Geberts Weinstuben“ in der Frauenlobstraße schließt
Eine Institution in der Mainzer Neustadt macht dicht: Geberts Weinstuben hat die Schließung für Sommer 2026 angekündigt - Merkurist

(Foto: Ralf Keinath)

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04.03.2026
Stadtrechtsausschuss: Tempo 40 auf der Rheinachse
zwischen Diether von-Isenburg-Straße und Am Rathaus in beiden Richtungen
  
Am 4. März verkündete der Stadtrechtsausschuss der Landeshauptstadt Mainz den noch offen gebliebenen Beschluss zur Geschwindigkeitsregelung im Teilbereich der aktuellen Tempo-30-Strecke Höhe Theodor-Heuss-Brücke / Rheinufer mit Blick auf mögliche Unfallschwerpunkte.

Eine besondere Unfallgefahr liege – bei Berücksichtigung zweier auffälligerer Spots (Einbiegung Peter-Altmeier-Allee in Große Bleiche sowie Brückenplatz) nach Ansicht des Gremiums nicht vor. Daher legte der Stadtrechtsausschuss in seinem Votum in beide Richtungen Tempo 40 als neue Geschwindigkeitsobergrenze auf dem Teilabschnitt zwischen Diether-von-Isenburg-Straße und der Straße Am Rathaus fest.

„Wir hoffen, dass sich auch Tempo 30-Befürworter mit dieser Regelung einverstanden erklären können“, betonte der Vorsitzende des Stadtrechtausschusses, Rolf Merk.

Oberbürgermeister Nino Haase: “Mit dieser Entscheidung des Stadtrechtsausschusses ist nun Rechtsklarheit geschaffen, die Oberbürgermeister, Verkehrsdezernentin und Stadtverwaltung gemeinsam tragen und nun vom Verkehrsdezernat umgesetzt wird.“

Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger betont: „Die dann gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den betroffenen Straßen werden zum 1. April 2026 angepasst.“

Vor 10 Tagen bereits hatte der Ausschuss unter Vorsitz von Rolf Merk die Klage von zwei Privatbürgern behandelt und die Reduzierung der Tempo-30-Schiene in einem ersten Beschluss mit Blick auf den Themenaspekt „Lärmschutz“ verkündet.

In der Neustadt gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung daher nur noch ab Kreuzung Mainstraße bis zur Diether-von-Isenburg-Straße. Ergänzend wird die Tempo 30-Begrenzung in Höhe des Zollhafens auf die Zeit der „gesetzlichen Nachtruhe“ (22-6 Uhr) beschränkt (tagsüber sind sonst 50 km/h erlaubt).

Tempo 30 wurde auf der Rheinstraße weitestgehend beibehalten, beginnend ab der Straße Am Rathaus bis zur Dagobertstraße sowie ebenso in der Kaiserstraße und Parcusstraße.

04.03.2026
Tempo-30-Chaos auf Mainzer Rheinachse: Ausschuss fällt neue Entscheidung
Der Mainzer Rechtsausschuss hat entschieden: Auf einem Teilstück der Rheinachse gilt künftig Tempo 40. Damit endet der Streit um die Geschwindigkeitsbegrenzung vorerst mit einem Teil-Kompromiss - Merkurist - AZ Mainz (plus)

(Foto: Deniz Gündogan / picture_sdg)

04.03.2026
Zoff um Tempo 30 in Mainz: OB Haase kritisiert Vorgehen der Verwaltung
Der Stadtrechtsausschuss kippt Tempo 30 auf Teilen der Mainzer Rheinachse. Die Verkehrsdezernentin ist empört, Oberbürgermeister Nino Haase mahnt seine Verwaltung zur Einigkeit und fordert rechtssichere Lösungen - Merkurist

(Foto: Fabio Filtzinger)

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04.03.2026
Rechenzentrum: Werden Sommer in Mainz durch Abwärme heißer?
Auf der Ingelheimer Aue entsteht ein Rechenzentrum. Durch die Abwärme könnten die Temperaturen steigen, so die Befürchtung im Klimaschutzbeirat. Der Betreiber widerspricht - AZ Mainz (plus)

(Foto: Helen-Phoebe Schuckert)

04.03.2026
Mainzer „Wurstzeit“-Blogger veröffentlicht ersten Roman
Florian Link, bekannt für seinen „Wurstzeitblog“, hat seinen ersten Roman „Die Pommes-Transformation“ veröffentlicht, ein humorvoll-surrealistisches Abenteuer - AZ Mainz (plus)

(Foto: Kristina Schäfer)

03.03.2026
Klimathemen-Wahlcheck: Positionen vergleichen und informiert wählen
MainzZero prüft Mainzer Direktkandidat*innen mit 15 Thesen – Alle Wähler*innen sind aufgerufen den Wahlcheck zu nutzen

Mit Blick auf die Landtagswahl am 22. März ruft MainzZero alle Wähler*innen dazu auf, den neuen Wahlcheck zu Klimathemen zu nutzen. Das Online-Tool bietet die Möglichkeit, die eigenen Positionen zu zentralen Klima- und Umweltfragen direkt mit denen der Direktkandidat*innen für den rheinland-pfälzischen Landtag abzugleichen – transparent, kompakt und vergleichbar.

Grundlage des Wahlchecks sind 15 präzise formulierte Thesen, zu denen die Kandidat*innen der drei Mainzer Wahlkreise Stellung beziehen konnten. Ziel ist es, klimarelevante Positionen sichtbar zu machen und eine fundierte Wahlentscheidung zu erleichtern. Der Wahlcheck wurde gemeinsam von MainzZero, KlimaLautern und Klimaentscheid Koblenz erarbeitet. Technisch umgesetzt wurde das Onlinetool vom bundesweiten Partner LocalZero.

Alle Wähler*innen sind eingeladen, den Wahlcheck aktiv zu nutzen, ihre eigenen Einstellungen zu prüfen und diese mit den Antworten der Kandidat*innen abzugleichen. So wird auf einen Blick deutlich, wo es Übereinstimmungen gibt – und wo nicht.

Klimaneutralität, Verkehrs- und Wärmewende sowie sozial gerechter Klimaschutz
Die Thesen decken zentrale Zukunftsfragen ab: von „Klimaneutralität für Rheinland-Pfalz bis 2040“ über die konsequente Verkehrs- und Wärmewende bis hin zum Grundsatz „Umweltverbund statt Straßenneubau“. Damit greifen sie auch den Schutzauftrag aus Artikel 20a des Grundgesetzes auf, der den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen festschreibt.

Ein besonderes Anliegen der Initiator*innen ist die soziale Gerechtigkeit: Klimaschutzmaßnahmen sollen so gestaltet werden, dass einkommensschwache Haushalte gezielt und verbindlich entlastet werden. Darüber hinaus fordert der Wahlcheck unter anderem, dass Rheinland-Pfalz als Vorbild beim Ausbau der Photovoltaik vorangeht und darüber hinaus durch ein ambitioniertes Landes-Bodenschutzkonzept die Flächenversiegelung auf das absolut unvermeidliche Maß begrenzt.

Gesundheit, Ernährung und Bildung zukunftsfest gestalten
Weitere Thesen betreffen den Gesundheitsschutz angesichts zunehmender Hitzeperioden und Extremwetterereignisse: Krankenhäuser, Altenheime, Schulen und Kitas sollen finanziell so ausgestattet werden, dass sie klimaresilient aufgestellt sind.

Auch die strukturelle Verankerung von Klimabildung spielt eine zentrale Rolle. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) soll bis 2030 verbindlich in Lehrplänen mit ausreichenden Ressourcen und systematischen Fortbildungen für Lehrkräfte umgesetzt werden. Zudem wird gefordert, die Subventionierung von Mensaessen so auszurichten, dass pflanzenbasierte und biologische Angebote gestärkt werden. Des Weiteren sollen Förderprogramme für nachhaltige Verpflegung in Schulen und Kitas ausgebaut werden.

Transparenz schaffen – Wahlentscheidung stärken
Der Wahlcheck ist öffentlich zugänglich und bietet allen Bürger*innen eine klare, faktenbasierte Orientierung im Vorfeld der Landtagswahl am 22. März. MainzZero appelliert an alle Wahlberechtigten: Nutzen Sie den Wahlcheck, vergleichen sie ihre Positionen mit denen der Direktkandidat*innen – und treffen sie ihre Wahlentscheidung informiert und bewusst.

Die Thesen und Antworten der Mainzer Kandidat*innen sowie am Schluss eine eigene Gewichtung von Themen sind abrufbar unter folgenden drei Links:
  • Wahlkreis 27 – Mainz I: Stadtteile Mainz-Altstadt, Mainz-Neustadt, Mainz-Oberstadt und Hartenberg/Münchfeld (Link)
  • Wahlkreis 28 – Mainz II: Stadtteile Bretzenheim, Gonsenheim, Hechtsheim, Mombach und Weisenau (Link)
  • Wahlkreis 29 – Mainz III: Stadtteile Drais, Ebersheim, Finthen, Laubenheim, Lerchenberg und Marienborn (Link)

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03.03.2026
Stadtgefühle Mainz: Großer Erfolg für das Mainzer Ehrenamt
Das Zukunftsfest wird von Alexander Schweitzer mit dem Jugendengagementpreis ausgezeichnet

Das Projekt „Stadtgefühle Mainz – Das Zukunftsfest“ wurde am 27. Februar zum zweiten Mal in
Folge beim Jugend-Engagement-Wettbewerb des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. In der Staatskanzlei nahmen Laura Stingl, Büşra Asas und Noah Schnier vom Organisationsteam den Preis persönlich von Ministerpräsident Alexander Schweitzer entgegen.


Foto: Staatskanzlei RLP / Schäfer

Der jährlich stattfindende Jugend-Engagement-Wettbewerb bietet eine 500-Euro-Förderung unter dem Motto „Sich einmischen – was bewegen“.
Eine von Ministerpräsident Alexander Schweitzer berufene Jury, die zur Hälfte aus jungen Erwachsenen besteht, wählt aus allen Einsendungen die preiswürdigen Projekte aus.

Auch diesmal konnte das innovative Festivalkonzept die Jury überzeugen. Es soll Zukunftsfragen einer nachhaltigen Entwicklung, wie Klimaschutz und die Beteiligung der Einwohner an der Gestaltung ihrer Stadt, positiv besetzen und Selbstwirksamkeit fördern.

Ein Festival von Mainzern für Mainzer
Dass das generationenübergreifende Konzept aufgeht, bewiesen die vergangenen zwei Jahre, in denen mehrere tausend Besucher die Mischung aus Bühnenprogramm, Workshops und dem Kennenlernen lokaler Initiativen feierten. Auch für den kommenden August ist wieder ein vielfältiges Programm bei kostenlosem Eintritt geplant, das komplett ehrenamtlich auf die Beine gestellt wird. Die Förderung in Höhe von 500 Euro fließt direkt in die Realisierung des Events.

Wer unterstützen, Eindrücke aus den Vorjahren finden, mithelfen oder einen Programmpunkt beisteuern möchte, findet alle Informationen auf Instagram unter @stadtgefuehle.mainz oder online unter www.stadtgefuehle-mainz.org

02.03.2026
Wechselseitige Körperverletzung in der Schottstraße
Am Sonntagabend (01.03.2026) gegen 18:00 Uhr kam es in der Schottstraße in Mainz zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern.

Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten die beiden zunächst aufgrund der Parksituation in der Schottstraße in eine verbale Streitigkeit. Im weiteren Verlauf entwickelte sich hieraus ein Gerangel, bei dem sich beide Beteiligten gegenseitig mit den Fäusten ins Gesicht schlugen und körperlich aufeinander einwirkten.

Noch vor dem Eintreffen der alarmierten Streifenwagenbesatzung entfernte sich einer der Beteiligten von der Örtlichkeit. Er konnte im Anschluss an seiner Wohnanschrift angetroffen werden.

Beide Männer erlitten leichte Verletzungen. Gegen sie wurden Strafanzeigen wegen Körperverletzung gefertigt.

Vermittlung von Computer-Zubehör
02.03.2026
Sexuelle Belästigung und tätlicher Angriff am Hauptbahnhof Mainz
Am 28. Februar 2026 gegen 23:15 Uhr wurde die Bundespolizei darüber informiert, dass es am Hauptbahnhof Mainz zu einem körperlichen Übergriff gekommen sei. Bei Eintreffen der Streife machte die Geschädigte 51-Jährige auf sich aufmerksam und zeigte auf einen Mann, der sich gerade fußläufig vom Ereignisort entfernen wollte.

Die Beamten konnten den Tatverdächtigen anhalten und kontrollieren. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme ergab sich, dass der 45-jährige Bulgare zuvor durch eine exhibitionistische Handlung gegenüber der 18-jährigen Tochter der Frau aufgefallen war. Als die Mutter ihn zur Rede stellte, kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, die in einem körperlichen Übergriff zum Nachteil der 51-Jährigen mündete.

Der Mann wurde zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen zur Dienststelle gebracht. Dort zeigte er sich unkooperativ und aggressiv. Im Verlauf der Maßnahmen schubste der 45-Jährige zuerst einen Polizeibeamten und versuchte ihn daraufhin ins Gesicht zu schlagen, sodass er gefesselt wurde. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,68 Promille.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann mit einem Platzverweis für den Hauptbahnhof Mainz auf freien Fuß entlassen. Gegen den 45-jährigen Bulgaren wurden Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen, sexueller Belästigung, Körperverletzung sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.  

02.03.2026
Familiärer Darmkrebs: früh informiert – besser geschützt
Rund 55.000 Menschen erkranken jedes Jahr in Deutschland an Darmkrebs. In etwa 30 Prozent der Fälle besteht eine familiäre oder erbliche Vorbelastung – und damit ein deutlich erhöhtes Risiko für nahe Angehörige. Durch gezielte Vorsorge lässt sich familiärer Darmkrebs oft verhindern. Aber Betroffene wissen meist nichts von ihrer Gefährdung, weil in vielen Familien nicht über Erkrankungen gesprochen wird – sei es aus Scham, aus Unsicherheit oder aus Angst. Besonders junge Menschen erfahren häufig zu spät, dass sie Anspruch auf frühere und häufigere Vorsorge hätten.

Gibt es in meiner Familie ein erhöhtes Risiko für Darmkrebs?
Der beste Weg, dies herauszufinden, ist Hemmschwellen zu überwinden und gezielt zu fragen. Dabei sollte man sich immer bewusst machen, dass es der Gesundheit aller Familienmitglieder dient, frühzeitig ihr Risiko zu kennen. Oft ist es auch erleichternd, über ein solch sensibles Thema zu reden.

Ein Verdacht auf familiäre Vorbelastung besteht, wenn eine Person aus der direkten Verwandtschaft an Darmkrebs oder einer Krebsvorstufe erkrankt ist. Das sind Eltern, Großeltern und Geschwister. Besonders aufmerksam sollte man sein, wenn die Erkrankung vor dem 50. Lebensjahr auftrat oder wenn bei mehreren Familienmitgliedern im Laufe ihres Lebens Darmkrebs oder Vorstufen davon (sogenannte Adenome) diagnostiziert wurden.

Je häufiger Darmkrebs in einer Familie vorkommt, desto wichtiger ist die rechtzeitige Vorsorge. Denn Darmkrebs entsteht meist aus zunächst harmlosen Polypen – werden diese rechtzeitig entdeckt und entfernt, kann Darmkrebs oft ganz verhindert werden.

Früherkennung rettet Leben – keine Angst vor der Vorsorge-Untersuchung!
Alle Menschen ab 50 Jahren sollten zur Darmkrebsvorsorge gehen – egal, ob es in ihrer Familie bereits Erkrankungen gab oder nicht. Sie werden von ihrer Krankenkasse dazu eingeladen. Zur Auswahl stehen alle zwei Jahre ein Stuhltest auf nicht sichtbares Blut oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren.

Der Stuhltest
Darmtumore bluten häufiger als gesunde Darmschleimhaut – aber oft ist dieses Blut im Stuhl nicht sichtbar. Der Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl (FIT) weist auch kleinste Mengen Blut nach. Er läuft ganz einfach über die hausärztliche oder die gynäkologische Praxis. Ist Blut im Stuhl, wird meist eine Darmspiegelung empfohlen.

Die Darmspiegelung (Koloskopie)
Die Darmspiegelung ist die sicherste Methode, um Darmkrebs zu erkennen. Hierbei wird der Darm – in der Regel unter Narkose – mit einem Endoskop von innen angeschaut. Auffällige Veränderungen im Darm können dabei gleich entfernt werden. Die Untersuchung gilt als sehr sicher. Am Tag zuvor muss der Darm komplett entleert werden, und für mehrere Stunden darf man nichts Festes essen.

Sind nahe Verwandte an Darmkrebs oder an Krebsvorstufen erkrankt, ist ein früherer Vorsorgebeginn wichtig. Hier gilt die Faustregel: Die erste Darmspiegelung sollte zehn Jahre vor dem Erkrankungsalter des betroffenen Familienmitglieds erfolgen. War das Familienmitglied also bei der Diagnose 45 Jahre alt, sollte man ab 35 zur Vorsorge gehen. Auch wenn bei einem Familienmitglied in jungen Jahren Krebsvorstufen (Polypen/Adenome) entdeckt wurden, gilt diese Empfehlung. Am besten sprechen Betroffene das Thema familiärer Darmkrebs bei ihrem Hausarzt oder ihrer Frauenärztin an oder lassen sich in einer gastroenterologischen Praxis beraten.

Familiärer oder erblicher Darmkrebs?
Tatsächlich sind dies nicht nur zwei Begriffe für dieselbe Erkrankung, sondern sie beschreiben unterschiedliche Phänomene. Erblicher Darmkrebs liegt vor, wenn eine vererbbare genetische Veränderung nachgewiesen werden kann. Bei familiärem Darmkrebs liegt keine genetische Veranlagung vor. Es ist nicht bekannt, woran die Häufung innerhalb der Familie liegt. Früh auftretender Darmkrebs oder mehrere betroffene Familienmitglieder können auf ein erbliches Risiko hinweisen. In solchen Fällen sind genetische Beratung und individuell angepasste Vorsorge empfehlenswert. Auch hier sind der Hausarzt, die Frauenärztin oder eine gastroenterologische Praxis die ersten Adressen.

Warnzeichen ernst nehmen
Darmkrebs verursacht lange kaum Beschwerden. Erste Anzeichen sind oft unspezifisch und können auch bei anderen Darmerkrankungen auftreten. Ein Besuch in der ärztlichen Praxis ist dringend geraten bei Blut im Stuhl, anhaltenden Bauchschmerzen, plötzlichen Veränderungen der Verdauung, unerklärlichem Gewichtsverlust oder dauerhafter Müdigkeit. Diese Symptome müssen nicht zwangsläufig auf Krebs hinweisen, sollten aber medizinisch abgeklärt werden.

Vorsorge beginnt im Alltag
Eine gesunde Lebensweise, vor allem natürlich bei der Ernährung, kommt der Darmgesundheit jedes Menschen zugute – egal, ob vorbelastet oder nicht. Übrigens ist ein gesunder Darm nicht nur besser gewappnet gegen Darmkrebs. Ein gesunder Darm ist auch ein wichtiger Bestandteil unseres Immunsystems. Es lohnt also in jedem Fall, den Darm wie einen guten Freund zu behandeln! Das heißt:
  • Fettes Essen, rotes Fleisch, verarbeitete Lebensmittel wie Wurst, Schinken und Fertigprodukte reduzieren.
  • Umso mehr Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte essen.
  • Kalorienreiche, stark gesüßte Lebensmittel und Getränke meiden.
  • Bewegung in den Alltag bringen – langes tägliches Sitzen kann ein Risiko sein.
  • Auf Nikotin und Alkohol verzichten.
  • Versuchen, Übergewicht loszuwerden.

Die LZG hat zu diesem Thema eine Wanderausstellung erarbeitet „Familiärer Darmkrebs: Früh informiert – besser geschützt“. Sie sensibilisiert für das Thema familiärer Darmkrebs, informiert über Möglichkeiten der Früherkennung und regt dazu an, im familiären und sozialen Umfeld offen über Darmkrebs zu sprechen. Eine fiktive Familiengeschichte, inspiriert von realen Erfahrungen, schafft einen niedrigschwelligen, persönlichen Zugang zu diesem oftmals tabuisierten und belastenden Thema. Die Ausstellung Familiärer Darmkrebs: Früh informiert - besser geschützt. ist ein Kooperationsprojekt der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) und der Stiftung LebensBlicke. Sie wird gefördert vom Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in Rheinland-Pfalz und der BARMER.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Fachlektorat: Prof. Dr. J. Riemann (Stiftung LebensBlicke); Redaktion: Andrea Sudiana, asudiana@lzg-rlp.de

02.03.2026
Polizei Mainz intensiviert Kontrollmaßnahmen an der Kaiserstraße zum Frühjahrsbeginn
Mit dem Ende der dunklen Jahreszeit und zwei Monate früher als zuletzt, kündigen die Kriminaldirektion und die Polizeidirektion Mainz eine erneute Intensivierung ihrer Kontrollmaßnahmen, zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität im Bereich der Kaiserstraße an. Nachdem die polizeiliche Präsenz auch über die Wintermonate aufrechterhalten wurde, soll der Kontrolldruck durch die speziell eingerichtete Ermittlungsgruppe - EG-Szene, nun wieder das hohe Niveau des erfolgreichen Vorjahres erreichen.

Rückblick auf die Wintermonate

In den vergangenen Monaten hielten sich witterungsbedingt zwar weniger polizeilich relevante Personen im öffentlichen Raum auf, dennoch wurde die Kontrollintensität nur geringfügig vermindert. Das Fachkommissariat nutzte diese Phase für weitere gezielte Maßnahmen und führte Hintergrundrecherchen zur weiteren Offenlegung der bisher erkannten Abläufe und Strukturen.

Erfolgsbilanz 2025 als Maßstab

Dass diese konsequente Strategie wirkt, belegen die Zahlen des vergangenen Jahres (Zeitraum Mai bis November 2025). Die Bilanz der EG Szene unterstreicht die Notwendigkeit der fortgeführten Präsenz:

Maßnahme / Deliktbereich Ergebnis 2025

Personenkontrollen: Über 1.800 (93 % polizeibekannt) Strafanzeigen: 171 (über 80 % wegen Btm-Handel) Sicherstellungen: Betäubungsmittel, insbesondere Kokain und Amphetamin sowie Cannabisprodukte in nicht geringen Mengen 42 Waffen (Messer, Pfefferspray) Haftbefehle: 15 vollstreckte Haftbefehle Durchsuchungen: 10 Wohnungsdurchsuchungen Gefahrenabwehr: 366 Platzverweise, 28 Aufenthaltsverbote

Besonders positiv wirkten sich die Maßnahmen auf die Begleitkriminalität aus: Im Vergleich zum Vorjahr 2024 wurde ein Rückgang von sonstigen polizeilichen Anlässen um rund 24 Prozent festgestellt. Insbesondere im Bereich Eigentumsdelikte, also Diebstähle und Taschendiebstähle wurde ein Rückgang um rund 32 % und Körperverletzungsdelikte rund 29 % reduziert werden.

Ausblick: Frühjahrsoffensive 2026

Um diesen Sicherheitsgewinn für die Bürgerinnen und Bürger zu verstetigen, wird die Polizei Mainz ab sofort wieder verstärkt vor Ort sein. Unterstützt durch Kräfte des PP ELT, Abteilung Bereitschaftspolizei, liegt der Fokus weiterhin auf der Bekämpfung der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität.

"Die Zahlen aus 2025 zeigen, dass unsere Strategie der Nulltoleranz Früchte trägt. Mit dem Beginn des Frühlings werden wir den Kontrolldruck wieder erhöhen, um den illegalen Handel sowie Gewalt- und Eigentumsdelikte bereits im Keim zu ersticken", so die Einsatzleitung.
Das Ziel bleibt unverändert: Die Aufdeckung von Verstößen und die nachhaltige Steigerung des Sicherheitsgefühls der Mainzer Bevölkerung im Bereich der Kaiserstraße und der angrenzenden Quartiere.

02.03.2026
Zollhafen Mainz: Versagte die Dienstaufsicht ADD bei der Kontrolle?
Freie Wähler stellen bohrende Fragen zur Rolle von Innenminister Ebling - Mainz&

(Foto: gik)

02.03.2026
Feuerwehreinsatz im WC des Mainzer Hauptbahnhofs
Ein Feuerwehreinsatz am Mainzer Hauptbahnhof sorgte am Samstagnachmittag (28.02.2026) für Aufregung. Die Einsatzkräfte wurden um kurz vor 15 Uhr zu einem unklaren chemischen Geruch alarmiert.

Im Bereich der öffentlichen Toilette im Untergeschoss war ein stark reizender Geruch wahrnehmbar. Durch Mitarbeiter der DB Sicherheit und die Bundespolizei wurde der betroffene Bereich noch vor Eintreffen der Feuerwehr abgesperrt. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr wurde ein Messtrupp unter Atemschutz zur Toilettenanlage geschickt.

Hierbei konnte mit den Mitteln der Feuerwehr kein Stoff nachgewiesen werden. Die Toilettenanlage wurde anschließend mittels eines Überdrucklüfters ausgiebig belüftet. Danach war kein Geruch mehr wahrnehmbar.

In der Zwischenzeit wurden insgesamt fünf Personen, welche über Reizungen der Atemwege klagten, durch den Rettungsdienst untersucht. Allesamt konnten jedoch vor Ort wieder entlassen werden. Aufgrund der vorgefundenen Lage und der Beschreibung der betroffenen Personen wird davon ausgegangen, dass eine unbekannte Person in der Toilette Pfefferspray oder einen ähnlichen reizenden Stoff versprüht hatte.

Der Betrieb des Hauptbahnhofes wurde - mit Ausnahme der Sperrung der Toilettenanlage - durch den Einsatz nicht beeinträchtigt. Nach ca. 45 Minuten konnte der Einsatz der Feuerwehr beendet werden. Im Einsatz war die Berufsfeuerwehr Mainz mit insgesamt vier Fahrzeugen und 12 Einsatzbeamten, der Rettungsdienst mit einem Rettungswagen, die Bundespolizei mit vier Beamten, sowie vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn.

 
01.03.2026
Tempo-30-Entscheidung bestätigt richtigen Kurs
Lockerungen auf der Rheinallee sind jedoch falsches Signal für die Neustadt
Pressemitteilung des Ortsverbands Mainz-Neustadt von Bündnis 90/Die Grünen

Der Ortsverband Mainz-Neustadt von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich, dass der Stadtrechtsausschuss die Tempo-30-Regelungen im Grundsatz bestätigt und deren Rechtmäßigkeit anerkannt hat. Damit wird der Kurs der Stadtverwaltung grundsätzlich gestützt, Tempo 30 als wirksames Instrument für Lärm- und Gesundheitsschutz einzusetzen. Gleichzeitig kritisiert der Ortsverband die Entscheidung, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf einzelnen Abschnitten der Rheinachse – darunter Teile der Rheinallee – aufzuheben.

Nach Angaben des Stadtrechtsausschusses wird die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Rheinallee zwischen Kaiser-Karl-Ring und Lahnstraße vollständig sowie zwischen Lahnstraße und Mainstraße tagsüber aufgehoben; im Übrigen bleibt Tempo 30 bestehen. Diese abschnittsweise Lockerung führt aus Sicht der Grünen zu einem schwer nachvollziehbaren Nebeneinander unterschiedlicher Tempozonen auf derselben Straße.

Dabei leben nach Angaben der Stadtverwaltung allein in den betroffenen Bereichen rund 5.000 Anwohnerinnen und Anwohner oberhalb gesundheitskritischer Lärmschwellen und der Stadtrat hatte daher bereits 2024 im Lärmaktionsplan Tempo 30 empfohlen. Gerade in der Neustadt mit dichter Wohnbebauung, wachsender Bevölkerung und vielen Fußwegen ist demnach ein konsequentes und einheitliches Tempolimit entscheidend für Lebensqualität und Sicherheit.

Besonders problematisch ist aus Sicht des Ortsverbands, dass die Lockerungen zwischen Kaiser-Karl-Ring und Lahnstraße ausgerechnet dort greifen sollen, wo sich die nördliche Neustadt stark entwickelt: Rund um Kulturbäckerei, Karoline-Stern-Platz und Zollhafen entstehen neue Wohnungen, Wegebeziehungen und Aufenthaltsräume. Diese Achse wird künftig ein Schwerpunkt für Fußgängerinnen und Fußgänger sein, auch weil viele Kinder zur neuen Kindertagesstätte im Zollhafen unterwegs sind und dort erst kürzlich ein zusätzlicher Ampelüberweg beschlossen wurde. Höhere zulässige Geschwindigkeiten stehen diesem städtebaulichen Ziel klar entgegen.

„Es ist richtig und wichtig, dass die grundsätzliche Rechtmäßigkeit von Tempo 30 bestätigt wurde. Das zeigt, dass konsequenter Lärm- und Gesundheitsschutz rechtlich tragfähig ist. Umso weniger nachvollziehbar ist es, gerade in einem wachsenden Wohngebiet einzelne Abschnitte wieder schneller zu machen“, erklärt Ortsvorsteher Christoph Hand.

Der Fraktionssprecher der Grünen im Ortsbeirat, Marco Neef, ergänzt: „Die Vorteile von Tempo 30 sind wissenschaftlich gut belegt: mehr Sicherheit, weniger Lärm, sauberere Luft. Dem steht lediglich ein minimaler Zeitgewinn für Autofahrende gegenüber. Für uns ist klar: Der Schutz von Menschen wiegt schwerer als wenige Sekunden Fahrzeit.“

Der Ortsverband Mainz-Neustadt unterstützt ausdrücklich die Haltung der Stadtverwaltung, Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen als Maßnahme für Gesundheit und Verkehrssicherheit einzusetzen, und fordert eine einheitliche Lösung ohne abschnittsweise Aufweichungen. Ziel müsse eine klare, verständliche und an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner orientierte Verkehrsregelung sein.


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