18.04.2026
Mainzer Tierheim muss umziehen: Was bisher feststeht
Das Mainzer Tierheim muss während der Abrissarbeiten der Mombacher Hochbrücke umziehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema - AZ Mainz (plus)
Mainzer Tierheim muss umziehen: Was bisher feststeht
Das Mainzer Tierheim muss während der Abrissarbeiten der Mombacher Hochbrücke umziehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema - AZ Mainz (plus)

(Foto: Vladislav Laptev)
17.04.2026
Lebenslieder - Seniorinnen und Senioren singen ihr Leben
Lebenslieder - Seniorinnen und Senioren singen ihr Leben
Abschlusskonzert des Martinsstifts Mainz in der
Christuskirche
Ein ganz besonderes Konzert findet am 29. April von 15:30 bis 16:30 Uhr in der Christuskirche Mainz statt: die große Abschlussveranstaltung des Projekts „Lebenslieder“. Viele Menschen sind im hohen Alter pflegebedürftig und können oft nicht ohne Weiteres am kulturellen Leben teilhaben. Doch welche Lieder begleiten sie, welche Musik bewegt sie, welche Geschichten erzählen sie? Genau diesen Fragen widmet sich das Projekt „Lebenslieder“.
In einer Arbeits- und Probenphase von drei Monaten sind persönliche „Lebenslieder“ entstanden. Über diesen Zeitraum hinweg wurden biografisch bedeutsame Erzählungen, Musikstücke und Lieder von Bewohnerinnen und Bewohnern des Martinsstifts Mainz gesammelt. Mit dem Projekt rücken Dekanatskantor Arno Krokenberger (Christuskirche Mainz) und Joachim Sallmann (Sozialdienst, Martinsstift der Mission Leben) die Perspektiven der ältesten Generation in den Mittelpunkt.
Gemeinsam mit einer Projektgruppe von sieben Bewohnerinnen und Bewohnern des Martinsstifts wurden in einer dreimonatigen Recherche- und Probenphase biografisch wichtige Lieder und die dazugehörigen Geschichten erarbeitet. Diese werden nun in einem Mitsing-Konzert in der Christuskirche präsentiert.
Im beeindruckenden Kirchenraum und unterstützt von weiteren Musikerinnen und Musikern soll die Veranstaltung zu einem musikalischen Höhepunkt für die Projektgruppe und das Publikum werden. Eingeladen sind insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegeheime der Mainzer Innenstadt. Das Konzert dauert weniger als eine Stunde, der Eintritt ist frei.
Ein ganz besonderes Konzert findet am 29. April von 15:30 bis 16:30 Uhr in der Christuskirche Mainz statt: die große Abschlussveranstaltung des Projekts „Lebenslieder“. Viele Menschen sind im hohen Alter pflegebedürftig und können oft nicht ohne Weiteres am kulturellen Leben teilhaben. Doch welche Lieder begleiten sie, welche Musik bewegt sie, welche Geschichten erzählen sie? Genau diesen Fragen widmet sich das Projekt „Lebenslieder“.
In einer Arbeits- und Probenphase von drei Monaten sind persönliche „Lebenslieder“ entstanden. Über diesen Zeitraum hinweg wurden biografisch bedeutsame Erzählungen, Musikstücke und Lieder von Bewohnerinnen und Bewohnern des Martinsstifts Mainz gesammelt. Mit dem Projekt rücken Dekanatskantor Arno Krokenberger (Christuskirche Mainz) und Joachim Sallmann (Sozialdienst, Martinsstift der Mission Leben) die Perspektiven der ältesten Generation in den Mittelpunkt.
Gemeinsam mit einer Projektgruppe von sieben Bewohnerinnen und Bewohnern des Martinsstifts wurden in einer dreimonatigen Recherche- und Probenphase biografisch wichtige Lieder und die dazugehörigen Geschichten erarbeitet. Diese werden nun in einem Mitsing-Konzert in der Christuskirche präsentiert.
Im beeindruckenden Kirchenraum und unterstützt von weiteren Musikerinnen und Musikern soll die Veranstaltung zu einem musikalischen Höhepunkt für die Projektgruppe und das Publikum werden. Eingeladen sind insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegeheime der Mainzer Innenstadt. Das Konzert dauert weniger als eine Stunde, der Eintritt ist frei.
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16.04.2026
Nach Brand: Mainzer „Krokodil“ eröffnet Biergarten
Nach einem Brand im August musste die Kneipe „Krokodil“ in der Mainzer Neustadt schließen. Inhaber Pierre Scherner hat nun einen Biergarten eröffnet – mit Kiosk als „Kernzelle“ - AZ Mainz (plus)
Nach Brand: Mainzer „Krokodil“ eröffnet Biergarten
Nach einem Brand im August musste die Kneipe „Krokodil“ in der Mainzer Neustadt schließen. Inhaber Pierre Scherner hat nun einen Biergarten eröffnet – mit Kiosk als „Kernzelle“ - AZ Mainz (plus)

(Foto: Vladislav Laptev)
16.04.2026
Brandeinsatz nach Notruf über "nora"-App
Brandeinsatz nach Notruf über "nora"-App
oder:
"Der Hirtenjunge und der Wolf" als Feuerwehr Mainz
Version
Am Mittwochmittag (15.04.2026) gegen 13 Uhr wurde die Feuerwehr Mainz über die Notruf-App "nora" zu einem gemeldeten Brandereignis in einem Mehrfamilienhaus in der Mainzer Neustadt alarmiert. Über die App wurde ein piepsender Rauchwarnmelder sowie Brandgeruch gemeldet.
Die hinterlegte Rufnummer war in der Vergangenheit bereits mehrfach durch missbräuchliche Notrufe und Fehlalarmierungen über die App aufgefallen. Diese Häufung war in der Leitstelle bekannt und entsprechend dokumentiert. Der aktuelle Notruf wurde daher zunächst mit erhöhter Skepsis bewertet.
Mehrere Rückrufversuche blieben ohne direkte Gesprächsverbindung. Bei einem erfolgreichen Anruf waren im Hintergrund schließlich eindeutig die akustischen Signale eines Rauchwarnmelders zu hören. Aufgrund dieser Lagehinweise wurden ein Löschzug der Feuerwehr sowie ein Rettungswagen zur Einsatzstelle alarmiert.
Vor Ort bestätigte sich diesmal eine tatsächliche Einsatzlage. In einer Wohnung war es nach dem Kochen zu einer leichten Brandentwicklung gekommen. Eine Bewohnerin hatte ein Holzbrett auf einer eingeschalteten Herdplatte vergessen, wodurch dieses zu brennen begann. Die Bewohnerin bemerkte die Situation zeitgleich mit dem Eintreffen der Feuerwehr und konnte die Gefahr selbst beseitigen. Verletzt wurde niemand.
Der Einsatz verdeutlicht ein bekanntes Grundproblem in moderner Form. Wiederholte Fehl- und Missbrauchsmeldungen können die Bewertung echter Notrufe erschweren und im Einzelfall zu Verzögerungen führen. Das Prinzip lässt sich sinnbildlich mit der Geschichte vom Hirtenjungen und dem Wolf vergleichen. Wer wiederholt grundlos Alarm auslöst, riskiert, dass eigene Gefahrenlagen später schwerer einzuordnen sind.
Unabhängig davon gilt: Jeder Notruf wird ernst genommen. Sobald konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage bestehen, werden Einsatzkräfte entsandt. Auch in diesem Fall führte ein zunächst zweifelhaft erscheinender Notruf zu einem realen Einsatz.
Die Notruf-App nora ist ein wichtiger Baustein der Notrufstruktur, insbesondere für Menschen, die nicht telefonieren können. In der Regel ist das direkte Gespräch über die Notrufnummer 112 jedoch der schnellste und effektivste Weg, da Rückfragen durch geschultes Personal eine präzisere Lageeinschätzung ermöglichen.
Die Feuerwehr Mainz weist ausdrücklich darauf hin, dass missbräuchliche Notrufe kein Bagatelldelikt sind. Sie können Einsatzabläufe beeinträchtigen und im Ernstfall wertvolle Zeit kosten.
Am Mittwochmittag (15.04.2026) gegen 13 Uhr wurde die Feuerwehr Mainz über die Notruf-App "nora" zu einem gemeldeten Brandereignis in einem Mehrfamilienhaus in der Mainzer Neustadt alarmiert. Über die App wurde ein piepsender Rauchwarnmelder sowie Brandgeruch gemeldet.
Die hinterlegte Rufnummer war in der Vergangenheit bereits mehrfach durch missbräuchliche Notrufe und Fehlalarmierungen über die App aufgefallen. Diese Häufung war in der Leitstelle bekannt und entsprechend dokumentiert. Der aktuelle Notruf wurde daher zunächst mit erhöhter Skepsis bewertet.
Mehrere Rückrufversuche blieben ohne direkte Gesprächsverbindung. Bei einem erfolgreichen Anruf waren im Hintergrund schließlich eindeutig die akustischen Signale eines Rauchwarnmelders zu hören. Aufgrund dieser Lagehinweise wurden ein Löschzug der Feuerwehr sowie ein Rettungswagen zur Einsatzstelle alarmiert.
Vor Ort bestätigte sich diesmal eine tatsächliche Einsatzlage. In einer Wohnung war es nach dem Kochen zu einer leichten Brandentwicklung gekommen. Eine Bewohnerin hatte ein Holzbrett auf einer eingeschalteten Herdplatte vergessen, wodurch dieses zu brennen begann. Die Bewohnerin bemerkte die Situation zeitgleich mit dem Eintreffen der Feuerwehr und konnte die Gefahr selbst beseitigen. Verletzt wurde niemand.
Der Einsatz verdeutlicht ein bekanntes Grundproblem in moderner Form. Wiederholte Fehl- und Missbrauchsmeldungen können die Bewertung echter Notrufe erschweren und im Einzelfall zu Verzögerungen führen. Das Prinzip lässt sich sinnbildlich mit der Geschichte vom Hirtenjungen und dem Wolf vergleichen. Wer wiederholt grundlos Alarm auslöst, riskiert, dass eigene Gefahrenlagen später schwerer einzuordnen sind.
Unabhängig davon gilt: Jeder Notruf wird ernst genommen. Sobald konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage bestehen, werden Einsatzkräfte entsandt. Auch in diesem Fall führte ein zunächst zweifelhaft erscheinender Notruf zu einem realen Einsatz.
Die Notruf-App nora ist ein wichtiger Baustein der Notrufstruktur, insbesondere für Menschen, die nicht telefonieren können. In der Regel ist das direkte Gespräch über die Notrufnummer 112 jedoch der schnellste und effektivste Weg, da Rückfragen durch geschultes Personal eine präzisere Lageeinschätzung ermöglichen.
Die Feuerwehr Mainz weist ausdrücklich darauf hin, dass missbräuchliche Notrufe kein Bagatelldelikt sind. Sie können Einsatzabläufe beeinträchtigen und im Ernstfall wertvolle Zeit kosten.
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15.04.2026
Ortsbeirat Neustadt fordert mehr Einsatz für Spielplätze
Der Ortsbeirat Mainz-Neustadt beschließt gleich drei Anträge für eine Verbesserung der Spielplatzsituation. Dabei ist auch die Goetheschule gefragt. Und es geht natürlich ums Geld - AZ Mainz (plus)
Ortsbeirat Neustadt fordert mehr Einsatz für Spielplätze
Der Ortsbeirat Mainz-Neustadt beschließt gleich drei Anträge für eine Verbesserung der Spielplatzsituation. Dabei ist auch die Goetheschule gefragt. Und es geht natürlich ums Geld - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
15.04.2026
Auszeichnung für Mainzer Bistro Goldmarie und Hotel Brunfels
Auszeichnung für Mainzer Bistro Goldmarie und Hotel Brunfels
Das Mainzer Bistro Goldmarie und das
Hotel Brunfels hat der Callwey Verlag zu einer der schönsten im
deutschsprachigen Raum gekürt. So begründet die Jury die Auswahl -
AZ Mainz (plus)

(Foto: Goldmarie)
15.04.2026
Kaiserstraße - Konsequenter Kontrolldruck: Polizei nimmt aggressiven Randalierer in Gewahrsam
Am Dienstag, 14.04.2026, gegen 12:00 Uhr, wurde der Polizei über den Notruf mitgeteilt, dass eine Person in der Kaiserstraße im Bereich der Christuskirche randalieren würde. Der Mann habe lautstark geschrien, gegen Mülltonnen getreten und vorbeilaufende Passanten angepöbelt. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den 34-Jährigen vor Ort antreffen. Dieser zeigte sich zunächst unkooperativ und aggressiv gegenüber den Einsatzkräften, konnte jedoch im weiteren Verlauf durch kommunikatives Einwirken beruhigt werden. Es wurde festgestellt, dass der Verantwortliche erheblich alkoholisiert, jedoch ansprechbar war. Nach einem längeren Gespräch wurde ihm ein Platzverweis für die Christuskirche sowie den angrenzenden Bereich erteilt, dem er zunächst nachkam.
Kaiserstraße - Konsequenter Kontrolldruck: Polizei nimmt aggressiven Randalierer in Gewahrsam
Am Dienstag, 14.04.2026, gegen 12:00 Uhr, wurde der Polizei über den Notruf mitgeteilt, dass eine Person in der Kaiserstraße im Bereich der Christuskirche randalieren würde. Der Mann habe lautstark geschrien, gegen Mülltonnen getreten und vorbeilaufende Passanten angepöbelt. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den 34-Jährigen vor Ort antreffen. Dieser zeigte sich zunächst unkooperativ und aggressiv gegenüber den Einsatzkräften, konnte jedoch im weiteren Verlauf durch kommunikatives Einwirken beruhigt werden. Es wurde festgestellt, dass der Verantwortliche erheblich alkoholisiert, jedoch ansprechbar war. Nach einem längeren Gespräch wurde ihm ein Platzverweis für die Christuskirche sowie den angrenzenden Bereich erteilt, dem er zunächst nachkam.
Etwa eine Stunde später ging erneut ein Notruf bei der Polizei ein. Hierbei wurde gemeldet, dass sich der Verantwortliche wieder im Bereich des Brunnens vor der Christuskirche aufhalte. Zudem habe er eine Glasflasche in Richtung einer Personengruppe, bestehend aus Schülern, geworfen, lautstark geschrien und es sei beinahe zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Die Polizeibeamten trafen den Verantwortlichen erneut vor Ort an. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich seine Alkoholisierung weiter deutlich verstärkt. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 3,52 Promille. Er folgte den Anweisungen der Beamten nicht, zeigte sich zunehmend unsicher auf den Beinen und kehrte trotz mehrfacher Aufforderung sowie Androhung des Gewahrsams immer wieder zur Örtlichkeit zurück. Zur Durchsetzung des zuvor erteilten Platzverweises und Verhinderung weiterer Störungen der öffentlichen Ordnung wurde der Verantwortliche nach Anordnung durch einen Ermittlungsrichter bis 00:00 Uhr schließlich in Gewahrsam genommen, um weitere Störungen zu verhindern.
15.04.2026
Neues Gaskraftwerk in Mainz: Umweltschützer äußern Bedenken
Auf der Ingelheimer Aue könnte bereits 2027 ein neues Gaskraftwerk in Betrieb gehen. Mehrere Verbände äußern Kritik. Wie die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG damit umgeht - AZ Mainz (plus)
Neues Gaskraftwerk in Mainz: Umweltschützer äußern Bedenken
Auf der Ingelheimer Aue könnte bereits 2027 ein neues Gaskraftwerk in Betrieb gehen. Mehrere Verbände äußern Kritik. Wie die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG damit umgeht - AZ Mainz (plus)

(Foto: KMW AG)
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15.04.2026
Der kleine Snack zwischendurch – so gelingt gesunde Ernährung am Arbeitsplatz
Stress am Schreibtisch oder wechselnde Schichten, körperliche Anstrengung, ständige Rufbereitschaft oder lange Wege im Außendienst – wo soll da noch gesundes Essen hineinpassen? Dabei ist die Ernährung gerade in Stresssituationen wichtig für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Welche Nahrungsmittel also sind im Berufsalltag zu empfehlen? Und vor allem: Wie baut man sie ein? Gar nicht so einfach. Aber es gibt Routinen, die dabei helfen. Eine davon: mehrere kleine Mahlzeiten über den Tag verteilt.
Der kleine Snack zwischendurch – so gelingt gesunde Ernährung am Arbeitsplatz
Stress am Schreibtisch oder wechselnde Schichten, körperliche Anstrengung, ständige Rufbereitschaft oder lange Wege im Außendienst – wo soll da noch gesundes Essen hineinpassen? Dabei ist die Ernährung gerade in Stresssituationen wichtig für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Welche Nahrungsmittel also sind im Berufsalltag zu empfehlen? Und vor allem: Wie baut man sie ein? Gar nicht so einfach. Aber es gibt Routinen, die dabei helfen. Eine davon: mehrere kleine Mahlzeiten über den Tag verteilt.
Worauf es beim Snack zwischendurch ankommt
Der Griff in die
Süßigkeitentüte oder eine hastig vor dem Bildschirm verschlungene
Lieferpizza sind keine gute Wahl. Denn natürlich kommt es darauf an,
was man zu sich nimmt. Hier gelten wie überall die bewährten
Empfehlungen für eine ausgewogene, gesunde Ernährung: mehrere
Portionen Obst, Gemüse und Rohkost am Tag, Kohlenhydrate in
Vollwertqualität, Nüsse und Hülsenfrüchte. Regelmäßig, aber
sparsam sollte man Milchprodukte zu sich nehmen, nur ab und zu Fisch,
Fleisch, Wurst oder Eier essen und pflanzliche statt tierische Fette
verwenden. Zur gesunden Ernährung gehört auch, ausreichend zu
trinken, vor allem Wasser und ungesüßte Tees.
Wer keine Kantine mit einer reichhaltigen Essensauswahl nutzen kann, ist oft auf Bäckereiwaren, Fast-food-Angebote oder die heiße Theke im Supermarkt angewiesen. Mit deren Angebot hat man schnell zu viel Fett und zu viel Zucker zu sich genommen. Beide sind nicht nur ungesund, sondern auch schwer zu verdauen. So stehlen sie dem Körper Energie, die er für die Arbeit braucht.
Leichte Mahlzeiten und Kleinigkeiten – gut über den Tag verteilt
Wer keine Kantine mit einer reichhaltigen Essensauswahl nutzen kann, ist oft auf Bäckereiwaren, Fast-food-Angebote oder die heiße Theke im Supermarkt angewiesen. Mit deren Angebot hat man schnell zu viel Fett und zu viel Zucker zu sich genommen. Beide sind nicht nur ungesund, sondern auch schwer zu verdauen. So stehlen sie dem Körper Energie, die er für die Arbeit braucht.
Leichte Mahlzeiten und Kleinigkeiten – gut über den Tag verteilt
Wer einen geregelten
Arbeitstag – etwa im Büro – hat, kann sich relativ leicht an
einen regelmäßigen Essensrhythmus halten. Ein leichtes zweites
Frühstück am Vormittag, beispielsweise Obst und ungesüßtes
Joghurt, verhindert, dass man zur Mittagszeit Heißhunger entwickelt
und anfällig für fette, schwere Speisen wird. Wer zu Hause gar
nicht frühstückt, sollte dies nach zwei bis drei Stunden Arbeit
nachholen, zum Beispiel mit Vollkornbrot oder Müsli. In der Kantine
beugt man dem berüchtigten Verdauungstief nach dem Essen vor, indem
man zu leichten, am besten vegetarischen Varianten greift. Am
Nachmittag liefern Nüsse, frisches Obst und Milchprodukte wiederum
neue Energie für den Rest des Tages. Je nach Schwere der Arbeit sind
bis zu fünf Essenspausen empfehlenswert.
Wichtig: Zum
Essen eine Pause machen
Auch wenn sie noch
so klein ist: Die Pause zum Essen sollte unbedingt sein! So kommt man
auch im größten Stress kurz zur Ruhe, der Körper entspannt, der
Geist schöpft neue Kraft. Zudem isst man bewusster und damit in der
Regel gesünder. Weil diese Mini-Pausen im Trubel des Geschäfts oft
untergehen, sollte man sie als feste Termine in den Kalender
eintragen. Und: Vor dem Computer essen gilt nicht! Nicht wegen der
Krümel, die eventuell im die Tastatur fallen, sondern wegen der
Pause. Entfernen Sie sich auch für den Snack zwischendurch zumindest
wenige Schritte vom Arbeitsplatz und damit gedanklich von der Arbeit.
Vielleicht können Sie sogar fünf Minuten frische Luft
schnappen.
Wer braucht was?
Wer braucht was?
Ganz eindeutig
brauchen und verbrauchen Menschen, die körperlich arbeiten, mehr
Kalorien als Menschen, die hauptsächlich sitzen. Für sie darf der
Fett- und Kohlenhydratanteil durchaus etwas höher sein. Dennoch
gilt: Auch sie sollten sich ihre Energie hauptsächlich aus
Vollkornprodukten, Getreide und Obst holen. Wer viel unterwegs ist
oder von Termin zu Termin hastet, ist gut beraten, sich eine
Obstmahlzeit, Vollkornkekse oder Nüsse einzupacken. So ist man nicht
auf das gerade verfügbare (oder eben auch nicht verfügbare) Angebot
angewiesen. Schichtarbeitende sollten versuchen, sich an übliche
Essenszeiten zu halten, denn die menschliche Verdauung ist auf diesen
Rhythmus programmiert. Bei Nachtschichten bedeutet das, etwa um
Mitternacht eine im Idealfall warme Mahlzeit einzunehmen. Da die
Körpertemperatur nachts sinkt, hält diese den Energielevel
einigermaßen aufrecht. Gegen Morgen hilft ein kleiner Snack, bis zum
Arbeitsende durchzuhalten. Vor dem Schlafengehen kann dann ein
leichtes Frühstück eingenommen werden – leicht deshalb, damit es
den wichtigen Erholungsschlaf nicht beeinträchtigt.
Routinen helfen, sich am Arbeitsplatz gesund zu ernähren
Routinen helfen, sich am Arbeitsplatz gesund zu ernähren
- Essenspausen als feste Termine in den Kalender eintragen.
- Gesunde Snacks wie Obst, Nüsse, Rohkost und ähnliches am Arbeitsplatz vorrätig halten.
- Mahlzeiten zu Hause vorbereiten und mitnehmen. Es gibt ein großes Angebot an Behältern mit variablen Abteilen, die sich hierfür hervorragend eignen.
- Wenn möglich, vorgekochtes Essen portionsweise aufwärmen.
- Bei belegten Broten Vollkornbackwaren bevorzugen, ebenso fettarmen Käse oder Aufstriche, dazu Salat, Tomaten, Gurkenscheiben u.ä.
- In der Kantine oder im Restaurant zu den leichteren Speisen greifen.
- Heißhungerattacken mit kleinen Snacks zwischendurch vorbeugen.
- Süßigkeiten außer Reichweite lagern oder am besten ganz aus dem Arbeitsbereich verbannen.
- Ein Motto wählen, beispielsweise „zuckerfrei bis zwölf“ oder „vegan am Vormittag“.
- Immer ausreichend trinken!
Übrigens: Natürlich
darf es Ausnahmen geben. Die Pommes in der Mittagspause oder die
Torte am Kollegengeburtstag lassen sich am nächsten Tag wieder
ausgleichen – wichtig ist nur die langfristige Entscheidung zu
gesunder Ernährung.
© Landeszentrale
für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text:
Susanne Schneider, freistil-texte.de
14.04.2026
Sophie-Scholl-Schule bald in früherem Hochschulgebäude?
Sophie-Scholl-Schule bald in früherem Hochschulgebäude?
Der Umzug der Sophie-Scholl-Schule in
die Altstadt wird vom Stadtrat unterstützt. Doch Schadstoffe im
Gebäude könnten unerwartete Herausforderungen mit sich bringen - AZ
Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)
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13.04.2026
Haftbefehl in Hauptbahnhof Mainz vollstreckt
Haftbefehl in Hauptbahnhof Mainz vollstreckt
Am 13.04.2026 um
08:00 Uhr wurde ein 45-jähriger Deutscher durch eine
Bundespolizeistreife angehalten und kontrolliert. Hierbei stellten
die Polizisten fest, dass der Mann per Haftbefehl von der
Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wegen Betrugs gesucht wurde. Zudem
bestand eine Aufenthaltsermittlung gegen den Mann von der
Staatsanwaltschaft Schweinfurt wegen des Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz. Der 45-Jährige wurde mit zur
Dienststelle genommen, wo er angab die Geldstrafe in Höhe von
1.424,00 Euro nicht bezahlen zu können. Daher wurde er nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der
Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen in die JVA Rohrbach gebracht.
Sicherstellung
von Betäubungsmittel am Hauptbahnhof
Am Sonntag,
12.04.2026, gegen 22:20 Uhr, meldete ein Zeuge, dass ihm in einem
Kiosk im Bereich des Mainzer Hauptbahnhofs von einem bislang
unbekannten Mann Lachgas sowie Cannabis zum Kauf angeboten worden
sei. Nachdem der Zeuge dies abgelehnt hatte, informierte er die in
der Nähe befindlichen Polizeibeamten.
Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte die beschriebene Person angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen werden. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mainz wurde hierbei ein größerer Beutel mit grünlicher, pflanzlicher Substanz sowie eine Feinwaage sichergestellt.
Gegen den 26-jährigen Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Unabhängig von dem vorliegenden Sachverhalt weist die Polizei darauf hin, dass der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ab dem 12.04.2026 gesetzlich verboten ist. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor den gesundheitlichen Gefahren des Lachgaskonsums. Insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung kann es zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Bewusstlosigkeit, neurologischen Schäden oder Sauerstoffmangel kommen.
Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte die beschriebene Person angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen werden. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mainz wurde hierbei ein größerer Beutel mit grünlicher, pflanzlicher Substanz sowie eine Feinwaage sichergestellt.
Gegen den 26-jährigen Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Unabhängig von dem vorliegenden Sachverhalt weist die Polizei darauf hin, dass der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ab dem 12.04.2026 gesetzlich verboten ist. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor den gesundheitlichen Gefahren des Lachgaskonsums. Insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung kann es zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Bewusstlosigkeit, neurologischen Schäden oder Sauerstoffmangel kommen.
Bundespolizei
stellt Mann mit zwei Haftbefehlen im Hauptbahnhof Mainz
Am Abend des 12.
April 2026 gegen 21:00 Uhr wurde durch die Streife der Bundespolizei
im Hauptbahnhof Mainz ein 52-jähriger Deutscher polizeilich
kontrolliert. Der Mann verhielt sich unkooperativ und aggressiv den
Polizisten gegenüber, weshalb er zwischenzeitlich gefesselt wurde.
Außerdem beleidigte er die Beamten. Es konnte festgestellt werden,
dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft
Mainz hatte einen Untersuchungshaftbefehl wegen des besonders
schweren Falles des Diebstahls und Computerbetruges gegen den
52-Jährigen erlassen. Weiterhin bestand ein Vollstreckungshaftbefehl
der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Diebstahls. Demnach wurde der
Mann rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.850,00 Euro,
alternativ Ersatzfreiheitsstrafe von 95 Tagen, verurteilt. Der Mann
wurde mit zur Dienststelle genommen und verblieb dort über Nacht im
Gewahrsam bis zur Vorführung beim Haftrichter am Folgetag. Dieser
bestätigte heute die Untersuchungshaft. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen wurde der 52-Jährige in die JVA Rohrbach
eingeliefert.
Mann bedroht und
beleidigt Polizisten im Hauptbahnhof Mainz
Am 12. April 2026
wurde durch eine Streife der Bundespolizei gegen 16:00 Uhr ein Mann
im Hauptbahnhof Mainz kontrolliert. Der 43-jährige Italiener zeigte
sich aggressiv gegenüber den Polizisten und beleidigte diese massiv.
Nach Abschluss der Kontrolle entfernte sich der Mann zunächst auf
den Bahnhofsvorplatz. Kurz darauf kehrte er zurück und ging in
bedrohlichem Gebaren auf die Beamten zu, woraufhin dem Mann ein
Platzverweis für den Bahnhof bis zum Ablauf des Tages ausgesprochen
wurde. Dem kam er schließlich widerwillig nach, bedrohte dennoch die
Polizisten gravierend verbal während er sich entfernte. Das
Verhalten des Mannes wurde mittels Bodycam aufgezeichnet. Gegen den
43-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und
Bedrohung eingeleitet.
13.04.2026
Was passiert mit Räumen der Anna-Seghers-Bücherei?
Was passiert mit Räumen der Anna-Seghers-Bücherei?
Im Ortsbeirat der Mainzer Neustadt wird
darüber diskutiert, wie es nach dem Umzug der Anna-Seghers-Bücherei
in die Altstadt mit den Räumen weitergeht - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
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13.04.2026
18.–24. April 2026: „Fashion Revolution Week“ in Mainz
Bündnis FAIR FRIENDS MAINZ macht mit bei weltweiter Aktionswoche für FAIRE MODE – unter dem Motto „Collective Action“
18.–24. April 2026: „Fashion Revolution Week“ in Mainz
Bündnis FAIR FRIENDS MAINZ macht mit bei weltweiter Aktionswoche für FAIRE MODE – unter dem Motto „Collective Action“
Ausstellung, Mitmachaktionen, Strickkino, Flohmarkt, Kleidertausch, Pubquiz oder Modenschau: Die diesjährige Fashion Revolution Week in Mainz vom 18. bis 24. April 2026 lädt Besucher:innen auf unterschiedlichste Arten dazu ein, sich mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen der Modeindustrie auseinanderzusetzen.
Unter dem Motto „Collective Action“ hat FAIR FRIENDS MAINZ, ein Bündnis aus lokalen Initiativen und Organisationen wie dem evang. Dekanat Mainz, der BUNDjugend RLP, sowie weiterer ehrenamtlicher Einzelpersonen ein vielfältiges Programm zusammengestellt. Ziel ist es, Bewusstsein für faire und nachhaltige Mode zu schaffen und konkrete Alternativen aufzuzeigen.
Sämtliche Angebote sind kostenfrei. Alle Mainzer:innen sind herzlich eingeladen, Teil der Fashion Revolution Week 2026 zu sein.
Das Programm im Überblick
18. April – 2. Mai: Ausstellung „Stoffgeschichten“
Den Auftakt der
Fashion Revolution Week bildet die Ausstellung „Stoffgeschichten“,
die vom 18. April bis zum 2. Mai in der Römerpassage (1. OG) zu
sehen ist. Eröffnet wird sie mit einer Vernissage am 18. April um
15:00 Uhr. Besucher:innen erhalten Einblicke in die Herkunft,
Produktion und Bedeutung unserer Kleidung. Weitere Mitmachaktionen
für Junge und Junggebliebene sind in Planung.
19.–24. April: Kleiderstangen-Aktion im öffentlichen Raum
19.–24. April: Kleiderstangen-Aktion im öffentlichen Raum
Während der
gesamten Aktionswoche stehen offene Kleiderständer bei Krumm&Schepp,
im Café Stern und in der öffentlichen Bücherei Anna Seghers. Hier
können ungenutzte, aber gut erhaltene Kleidungsstücke (bis zu 5
Teile) aufgehängt, anderen zur Verfügung gestellt oder neue
Fundstücke mitgenommen werden – ganz ohne Tauschzwang. Beachten
Sie die verschiedenen Orte und Öffnungszeiten auf der
Website.
Sonntag, 19. April, 10:00 Uhr: Strickkino mit Filmvorführung „100 Dinge“
Sonntag, 19. April, 10:00 Uhr: Strickkino mit Filmvorführung „100 Dinge“
Im Capitol Arthouse
Kino Mainz wird der Film „100 Dinge“ gezeigt. Das Konsum-Drama
regt zum Nachdenken über unsere Beziehung zu Dingen und Mode
an.
Sonntag, 19. April, 12:00–14:00 Uhr: Woll-Flohmarkt
Im Anschluss (oder auch separat), laden die Netten Knitter zum Woll-Flohmarkt ein, nur wenige Geh-Minuten vom Capitol entfernt. Von 12:00 bis 14:00 Uhr können Sie in der City-Kirche St. Antonius vorbeikommen- ideal für alle, die Materialien tauschen, entdecken oder weitergeben möchten. Wenn Sie einen Verkaufsstand machen möchten, dann gerne hierüber anmelden bis zum 15.04.: netteknitter@yahoo.com
Mittwoch, 22. April, 19–22:00 Uhr: Kleidertausch KLEID@NIGHT
Sonntag, 19. April, 12:00–14:00 Uhr: Woll-Flohmarkt
Im Anschluss (oder auch separat), laden die Netten Knitter zum Woll-Flohmarkt ein, nur wenige Geh-Minuten vom Capitol entfernt. Von 12:00 bis 14:00 Uhr können Sie in der City-Kirche St. Antonius vorbeikommen- ideal für alle, die Materialien tauschen, entdecken oder weitergeben möchten. Wenn Sie einen Verkaufsstand machen möchten, dann gerne hierüber anmelden bis zum 15.04.: netteknitter@yahoo.com
Mittwoch, 22. April, 19–22:00 Uhr: Kleidertausch KLEID@NIGHT
Im Alten Dom St.
Johannis findet die beliebte Kleidertauschparty KLEID@NIGHT statt.
Bei gemütlicher Atmosphäre kann gut erhaltene Kleidung zum Teilen
und Tauschen mitgebracht und anprobiert werden. Mit dabei: eine
Nähwerkstatt, foodsharing Mainz und Informationen zu Fast Fashion.
Bitte beachtet:
nicht mehr als 10 Teile, keine Unterwäsche und Schuhe, keine
Produkte von temu&Shein.
Donnerstag, 23. April, 17-19:00 Uhr: Filzen & Siebdrucken
Donnerstag, 23. April, 17-19:00 Uhr: Filzen & Siebdrucken
Im Café Stern am
Karoline-Stern-Platz werden dir kreative Möglichkeiten aufgezeigt,
die traditionellen Handwerkstechniken mit modernen Designs zu
verbinden. Die Kombination „Do-it-yourself“ und
„Textil-Upcycling“ leistet einen wichtigen Beitrag zum
nachhaltigen Konsum. Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse
erforderlich, da die Techniken grundlegend erklärt
werden.
Donnerstag, 23. April: Vortrag (17:00 Uhr) + Fashion Pubquiz (19:00 Uhr)
Donnerstag, 23. April: Vortrag (17:00 Uhr) + Fashion Pubquiz (19:00 Uhr)
Im foodsharing Café
Krumm&Schepp in der Neustadt gibt es zunächst einen informativen
Vortrag von femnet e.V. „Ist fair schwer? - Warum wir über Mode
reden müssen“, gefolgt von einem Fashion Pubquiz für alle, die
ihr Wissen rund um die Modeindustrie testen möchten – mit
Spaßgarantie!
Donnerstag, 23. April, 19:30 Uhr: Ex und Hopp“ oder „Cool und Fair“? – Das
Donnerstag, 23. April, 19:30 Uhr: Ex und Hopp“ oder „Cool und Fair“? – Das
Dilemma unserer
Mode.
Der Weltladen Mainz
veranstaltet einen Vortrag von und mit Martin Kluck, dem Gründer von
Kipepeo Clothing. Er lädt Sie dazu ein, mit ihm über sein junges
Sozialunternehmen, über faire Lieferketten und den Herausforderungen
ökologischer Produktion ins Gespräch zu kommen.
Freitag, 24. April, 17:00 Uhr: Upcycling-Modenschau – das große Finale!
Freitag, 24. April, 17:00 Uhr: Upcycling-Modenschau – das große Finale!
Den kreativen
Abschluss der Fashion Revolution Week bildet die Upcycling-Modenschau
vor dem Staatstheater Mainz am Tritonplatz. Auf dem Laufsteg
präsentieren die Teilnehmer:innen eines Mitmachen! -Clubs von
justmainz ihre selbst gestalteten Looks. Hier wird veranschaulicht,
was aus ausgedienter Kleidung entstehen kann – Mode als Statement
für Nachhaltigkeit und kollektives Handeln.
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Die Fashion
Revolution Week 2026 in Mainz macht deutlich: Veränderung gelingt
nur gemeinsam. Alle Interessierten sind eingeladen, sich zu
informieren, auszutauschen und selbst Teil der Bewegung für eine
gerechtere Modewelt zu werden.
12.04.2026
Feuerwerk zur Frühjahrsmesse am Mainzer Rheinufer erneut inmitten der Vogelbrutzeit
Mit großem Unverständnis hat die Sylvia und Hubert Schneider Gedenkstiftung für Natur- und Tierschutz zur Kenntnis genommen, dass der Schaustellerverband Mainz e.V. zur Frühjahrsmesse wie bisher ein großes Feuerwerk inmitten der Vogelbrutzeit und zur Rückkehr der Zugvögel abgehalten hat.
Feuerwerk zur Frühjahrsmesse am Mainzer Rheinufer erneut inmitten der Vogelbrutzeit
Mit großem Unverständnis hat die Sylvia und Hubert Schneider Gedenkstiftung für Natur- und Tierschutz zur Kenntnis genommen, dass der Schaustellerverband Mainz e.V. zur Frühjahrsmesse wie bisher ein großes Feuerwerk inmitten der Vogelbrutzeit und zur Rückkehr der Zugvögel abgehalten hat.
Bereits in 2025 waren die negativen Auswirkungen von Feuerwerken umfassend öffentlich diskutiert worden. Dies hatte zur Folge, dass die Stadt Mainz zur Johannisnacht auf eine Drohnenshow umgestellt hat. Ob dies ein Erfolg war, bleibt der Meinung der Zuschauer überlassen. Zeitgemäß und folgerichtig ist der Verzicht auf Feuerwerk in jedem Fall:
Die dem Rheinufer vorgelagerte Insel Petersaue und große Teile der Wasserfläche sind internationales Vogelschutzgebiet. In unmittelbarer Nähe liegt auch das Landschaftsschutzgebiet Maaraue. Dort wurden durch Vogelexperten über 70 Vogelarten festgestellt, die auf der Halbinsel Lebensraum finden. Die Mainzer Neustadt ist Schwerpunkt sogenannter Gebäudebrüter; in Fassaden und Dachtraufen leben z.B. Sperlinge, Hausrotschwänze und Fledermäuse. Auch viele andere Grünstrukturen im städtischen Raum sind besiedelt und die Zugvögel kehren gerade erst zurück.
Vögel und Säugetiere geraten durch Feuerwerke unter massiven Stress. Sie flüchten z.T. in Panik und können schwer verunglücken. Es kommt zu energiezehrendem Umherfliegen und Schutzlosigkeit vor Beutegreifern. Dem Mainzer Tierheim werden nach Feuerwerken regelmäßig verletzte Tiere gebracht. In der Brutzeit können Nester verlassen, Eier auskühlen und Eltern von den Jungtieren getrennt werden. Häufen sich Feuerwerke, so werden Nist- und Ruhestätten dauerhaft verlassen. Auch viele Haustiere erleiden Stress und Angst. Die Auswirkungen von Feuerwerken reichen hunderte Meter weit. Zusätzlich erzeugen Feuerwerkskörper Abfall sowie giftige Stoffe, die Boden, Wasser und Luft verschmutzen.
Der Vorstand der Stiftung: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Feuerwerke in der Brutzeit und der Nähe zu Schutzgebieten abgehalten werden. Als Stiftung für Natur- und Tierschutz erneuern wir daher unseren Aufruf, von diesem überholten Brauch abzusehen. Statt eines teuren Feuerwerks könnten am Abschlusssamstag z.B. auch Freitickets oder Vergünstigungen für Fahrgeschäfte und Gastronomiestände an die Besucher ausgegeben werden.“
Informationen zur Stiftung: Die Sylvia und Hubert Schneider Gedenkstiftung für Natur- und Tierschutz wurde 2014 in Mainz durch Hubert Schneider zum Gedenken an seine Ehefrau Sylvia und beider Liebe zur Natur und Tieren gegründet. Sie widmet sich der Unterstützung von Projekten mit Schwerpunkt in der Rhein-Main-Region und ist vom Finanzamt Mainz als gemeinnützig anerkannt. Homepage - Facebook.
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11.04.2026
Mainzer Autorin eröffnet „Die mobile Schreibwerkstatt“
Mainzer Autorin eröffnet „Die mobile Schreibwerkstatt“
Henriette Clara Herborn hat sich ihren
Lebenstraum erfüllt, sich als Schriftstellerin und Dozentin
selbstständig gemacht. Was mit ihrer mobilen Schreibwerkstatt auf
sich hat - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
10.04.2026
Neubau in der Sömmerringstraße wird doch noch fertig
Neubau in der Sömmerringstraße wird doch noch fertig
Der
Baustopp in der Sömmerringstraße endet: Ein neuer Bauherr bringt
das besondere Projekt zum Abschluss. Was die 60 neuen Wohnungen
ausmacht und wie sie auf den Markt kommen - AZ Mainz (plus)

(Foto: Vladislav Laptev)
10.04.2026
Boulespielen auf dem Feldbergplatz - Unebenheiten ausgleichen
Pressemitteilung der SPD Mainz-Neustadt
„Der Feldbergplatz ist spätestens ab dem Frühjahr fest in der Hand des Boules. Zum Boulespielen kommen hier Jung und Alt zusammen, eine tolle Atmosphäre”, beschreibt Yvonne Wuttke, Mitglied des Ortsbeirats, das Treiben am Platz. Mit Antrag der SPD-Fraktion bittet der Ortsbeirat Mainz-Neustadt deshalb die Stadtverwaltung darum, die Bedingungen vor Ort zu verbessern. „Konkret soll die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Einebnung der rheinseitigen Fläche des Feldbergplatzes zumindest teilweise erfolgen kann, um ein besseres Boulespielen zu ermöglichen”, erläutert Alexander Klein, stellvertretender Ortsvorsteher und ebenfalls Mitglied des Ortsbeirats, den Antrag.
Boulespielen auf dem Feldbergplatz - Unebenheiten ausgleichen
Pressemitteilung der SPD Mainz-Neustadt
„Der Feldbergplatz ist spätestens ab dem Frühjahr fest in der Hand des Boules. Zum Boulespielen kommen hier Jung und Alt zusammen, eine tolle Atmosphäre”, beschreibt Yvonne Wuttke, Mitglied des Ortsbeirats, das Treiben am Platz. Mit Antrag der SPD-Fraktion bittet der Ortsbeirat Mainz-Neustadt deshalb die Stadtverwaltung darum, die Bedingungen vor Ort zu verbessern. „Konkret soll die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Einebnung der rheinseitigen Fläche des Feldbergplatzes zumindest teilweise erfolgen kann, um ein besseres Boulespielen zu ermöglichen”, erläutert Alexander Klein, stellvertretender Ortsvorsteher und ebenfalls Mitglied des Ortsbeirats, den Antrag.

Boulespielen auf dem Feldbergplatz soll unter besseren Bedingungen möglich sein (Foto: SPD Mainz-Neustadt)
Die besagte Fläche des Feldbergplatzes ist nicht verstellt und wird auch nicht anderweitig genutzt. Jedoch ist der Untergrund teils uneben, was das Boulespielen erschwert. „Die Einebnung würde das Boulespielen vor Ort noch attraktiver machen und die Aufenthaltsqualität des Platzes steigern”, ist sich Ulrike Ludy, Mitglied des Ortsbeirats, sicher.
10.04.2026
Nach Zeugenhinweis auf Drogenhandel: Tatverdächtiger gestellt
Am Donnerstag, 09.04.2026, gegen 16:00 Uhr, meldete ein Zeuge der Polizei zwei Personen, die in der Kaiserstraße in der Mainzer Innenstadt augenscheinlich Betäubungsmittel austauschen würden.
Nach Zeugenhinweis auf Drogenhandel: Tatverdächtiger gestellt
Am Donnerstag, 09.04.2026, gegen 16:00 Uhr, meldete ein Zeuge der Polizei zwei Personen, die in der Kaiserstraße in der Mainzer Innenstadt augenscheinlich Betäubungsmittel austauschen würden.
Vor Ort konnten die eingesetzten Beamten zwei entsprechende Personen feststellen. Beim Erblicken der Polizei ergriffen beide die Flucht.
Ein Zeuge gab Hinweise, dass eine der Personen in ein angrenzendes Gebäude gelaufen sei. Dort konnte ein 18-jähriger Tatverdächtiger angetroffen und kontrolliert werden. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Tütchen mit mutmaßlichen Betäubungsmitteln sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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10.04.2026
„Parken entgegen der Fahrtrichtung“ nimmt spürbar zu
„Parken entgegen der Fahrtrichtung“ nimmt spürbar zu
Dezernent Karsten Lange: „Stark verkehrsgefährdende Situationen
– gerade beim Ausparken und anschließenden Einscheren in den
fließenden Verkehr“.
Im zurückliegenden Jahr 2025 wurden durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz insgesamt 138.676 Ordnungswidrigkeitenverfahren im ruhenden Verkehr eingeleitet. Davon entfielen 316 Verfahren auf das „Parken entgegen der Fahrtrichtung“. Diese Zahlen belegen, dass dieser Tatbestand mit einem Anteil von nur 0,23% einen sehr kleinen Teil des Gesamtaufkommens ausmacht. Leider gehen damit aber überproportionale Gefahren einher.
Das Halten oder Parken entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf der linken Fahrbahnseite stellt einen eindeutigen und seit langem unveränderten Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 Abs. 4 StVO) dar. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Nebenstraße handelt, ob viele Fahrzeuge in gleicher Weise (falsch) parken oder ob entsprechende Verstöße in der Vergangenheit nicht oder nur eingeschränkt beanstandet wurden. Die Ahndung erfolgt gemäß dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegt zwischen 10 und 35 Euro.
In den letzten Jahren nimmt die Verkehrsüberwachung wahr, dass dieses verkehrswidrige Parkverhalten wieder spürbar häufiger auftritt. Dies ist kein auf einzelne Stadtteile beschränktes Phänomen, sondern betrifft alle Stadtteile der Landeshauptstadt Mainz. Die häufigsten Parkverstöße insgesamt betreffen nach wie vor das Parken an Parkscheinautomaten sowie das Parken im absoluten oder eingeschränkten Haltverbot.
Der für die Verkehrsüberwachung zuständige Dezernent Karsten Lange unterstreicht: „Unabhängig vom vorherrschenden Parkdruck beobachtet die Verkehrsüberwachung regelmäßig verkehrsgefährdende Situationen, die auch und gerade durch das Parken entgegen der Fahrtrichtung entstehen. Diese Gefährdungssituationen ergeben sich insbesondere beim Ausparken und beim anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr.“
Bei Dunkelheit ist ein auf der linken Fahrbahnseite abgestelltes Fahrzeug deutlich schlechter wahrnehmbar, da die rückwärtigen Reflektoren und Rückleuchten für den Verkehr aus der korrekten Fahrtrichtung nicht sichtbar sind. In schlecht beleuchteten Bereichen kann dies zu erheblichen Sichtbarkeitsproblemen führen.
Selbst bei Tageslicht sei dieses Parkverhalten in hohem Maße sicherheitskritisch, betont der Leiter des Verkehrsüberwachungsamtes, Daniel Joseph: „Bereits beim Abstellen des Fahrzeugs muss der Fahrer nach links ausscheren und damit unmittelbar in den Gegenverkehr hineinfahren. Radfahrer und andere Kraftfahrzeuge, die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrbahnseite unterwegs sind, kommen dem Fahrzeug entgegen und können aufgrund der Fahrzeugposition und eingeschränkter Sichtverhältnisse beim Ausparken erst spät erkannt werden. Da der Fahrzeugführer zugleich auf der linken Fahrzeugseite am Steuer sitzt, ist der Blick in den Verkehrsraum zusätzlich erschwert.“
Diese Situationen treten nicht vereinzelt auf, sondern stellen ein bekanntes und wiederkehrendes Phänomen in innerstädtischen Straßen dar. Vor diesem Hintergrund wurde der Tatbestand des Parkens entgegen der Fahrtrichtung in aktuellen Schulungen der Mitarbeiter:innen erneut aufgegriffen und ausdrücklich darauf hingewiesen, diesen Verstoß gleichförmig und konsequent in allen Straßen zu ahnden.
Dezernent Lange erinnert: „Dieses Fehlverhalten wurde bereits in der Vergangenheit geahndet. Der Umstand, dass dieses Parkverhalten in der Vergangenheit - in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger - teilweise nicht oder nicht konsequent beanstandet wurde, stellt keine rechtliche Duldung dar und begründet keinen Anspruch darauf, künftig von Maßnahmen abzusehen.“
Die Stadt Mainz sei sich bewusst, dass die Parkplatzsituation - insbesondere im Innenstadtbereich - angespannt bleibe und sich durch Baustellen, Veranstaltungen und temporäre Sperrungen teils weiter verschärfe. Das subjektiv nachvollziehbare Interesse, entgegen der Fahrtrichtung zu parken, dürfe hierbei jedoch kein Maßstab für das Handeln der Verkehrsüberwachung bilden.
Karsten Lange: „Die Schwierigkeit, einen Parkplatz zu finden, berechtigt nicht zu verkehrsordnungswidrigem Verhalten. Wenn wir dies zuließen, würden letztlich diejenigen begünstigt, welche die Verkehrsregeln missachten - während regelkonformes Verhalten benachteiligt würde. Eine solche Praxis ist weder rechtlich zulässig noch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern vermittelbar.“
Die Verkehrsüberwachung könne zugleich weder „Ausgleichsparkplätze schaffen“ noch abweichende Regelungen für einzelne Stadtteile oder Straßenzüge treffen. Daniel Joseph: „Eine selektive Nichtahndung wäre rechtswidrig. Festgestellte Verstöße sind daher unabhängig von ihrer Verbreitung zu ahnden - maßgeblich sind die Festlegungen der Straßenverkehrs-Ordnung.“
Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr fließen stets in den Gesamthaushalt der Stadt Mainz ein.
Im zurückliegenden Jahr 2025 wurden durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz insgesamt 138.676 Ordnungswidrigkeitenverfahren im ruhenden Verkehr eingeleitet. Davon entfielen 316 Verfahren auf das „Parken entgegen der Fahrtrichtung“. Diese Zahlen belegen, dass dieser Tatbestand mit einem Anteil von nur 0,23% einen sehr kleinen Teil des Gesamtaufkommens ausmacht. Leider gehen damit aber überproportionale Gefahren einher.
Das Halten oder Parken entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf der linken Fahrbahnseite stellt einen eindeutigen und seit langem unveränderten Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 Abs. 4 StVO) dar. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Nebenstraße handelt, ob viele Fahrzeuge in gleicher Weise (falsch) parken oder ob entsprechende Verstöße in der Vergangenheit nicht oder nur eingeschränkt beanstandet wurden. Die Ahndung erfolgt gemäß dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegt zwischen 10 und 35 Euro.
In den letzten Jahren nimmt die Verkehrsüberwachung wahr, dass dieses verkehrswidrige Parkverhalten wieder spürbar häufiger auftritt. Dies ist kein auf einzelne Stadtteile beschränktes Phänomen, sondern betrifft alle Stadtteile der Landeshauptstadt Mainz. Die häufigsten Parkverstöße insgesamt betreffen nach wie vor das Parken an Parkscheinautomaten sowie das Parken im absoluten oder eingeschränkten Haltverbot.
Der für die Verkehrsüberwachung zuständige Dezernent Karsten Lange unterstreicht: „Unabhängig vom vorherrschenden Parkdruck beobachtet die Verkehrsüberwachung regelmäßig verkehrsgefährdende Situationen, die auch und gerade durch das Parken entgegen der Fahrtrichtung entstehen. Diese Gefährdungssituationen ergeben sich insbesondere beim Ausparken und beim anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr.“
Bei Dunkelheit ist ein auf der linken Fahrbahnseite abgestelltes Fahrzeug deutlich schlechter wahrnehmbar, da die rückwärtigen Reflektoren und Rückleuchten für den Verkehr aus der korrekten Fahrtrichtung nicht sichtbar sind. In schlecht beleuchteten Bereichen kann dies zu erheblichen Sichtbarkeitsproblemen führen.
Selbst bei Tageslicht sei dieses Parkverhalten in hohem Maße sicherheitskritisch, betont der Leiter des Verkehrsüberwachungsamtes, Daniel Joseph: „Bereits beim Abstellen des Fahrzeugs muss der Fahrer nach links ausscheren und damit unmittelbar in den Gegenverkehr hineinfahren. Radfahrer und andere Kraftfahrzeuge, die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrbahnseite unterwegs sind, kommen dem Fahrzeug entgegen und können aufgrund der Fahrzeugposition und eingeschränkter Sichtverhältnisse beim Ausparken erst spät erkannt werden. Da der Fahrzeugführer zugleich auf der linken Fahrzeugseite am Steuer sitzt, ist der Blick in den Verkehrsraum zusätzlich erschwert.“
Diese Situationen treten nicht vereinzelt auf, sondern stellen ein bekanntes und wiederkehrendes Phänomen in innerstädtischen Straßen dar. Vor diesem Hintergrund wurde der Tatbestand des Parkens entgegen der Fahrtrichtung in aktuellen Schulungen der Mitarbeiter:innen erneut aufgegriffen und ausdrücklich darauf hingewiesen, diesen Verstoß gleichförmig und konsequent in allen Straßen zu ahnden.
Dezernent Lange erinnert: „Dieses Fehlverhalten wurde bereits in der Vergangenheit geahndet. Der Umstand, dass dieses Parkverhalten in der Vergangenheit - in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger - teilweise nicht oder nicht konsequent beanstandet wurde, stellt keine rechtliche Duldung dar und begründet keinen Anspruch darauf, künftig von Maßnahmen abzusehen.“
Die Stadt Mainz sei sich bewusst, dass die Parkplatzsituation - insbesondere im Innenstadtbereich - angespannt bleibe und sich durch Baustellen, Veranstaltungen und temporäre Sperrungen teils weiter verschärfe. Das subjektiv nachvollziehbare Interesse, entgegen der Fahrtrichtung zu parken, dürfe hierbei jedoch kein Maßstab für das Handeln der Verkehrsüberwachung bilden.
Karsten Lange: „Die Schwierigkeit, einen Parkplatz zu finden, berechtigt nicht zu verkehrsordnungswidrigem Verhalten. Wenn wir dies zuließen, würden letztlich diejenigen begünstigt, welche die Verkehrsregeln missachten - während regelkonformes Verhalten benachteiligt würde. Eine solche Praxis ist weder rechtlich zulässig noch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern vermittelbar.“
Die Verkehrsüberwachung könne zugleich weder „Ausgleichsparkplätze schaffen“ noch abweichende Regelungen für einzelne Stadtteile oder Straßenzüge treffen. Daniel Joseph: „Eine selektive Nichtahndung wäre rechtswidrig. Festgestellte Verstöße sind daher unabhängig von ihrer Verbreitung zu ahnden - maßgeblich sind die Festlegungen der Straßenverkehrs-Ordnung.“
Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr fließen stets in den Gesamthaushalt der Stadt Mainz ein.
10.04.2026
Nach Brand startet Pizzeria Fortuna neu in Mombach
Ein Brand hat die Pizzeria Fortuna von der Mainzer Neustadt nach Mombach geführt. Wie Stammgäste mithelfen und das Team den Stadtteil als neue Heimat entdecken und beleben will - AZ Mainz (plus)
Nach Brand startet Pizzeria Fortuna neu in Mombach
Ein Brand hat die Pizzeria Fortuna von der Mainzer Neustadt nach Mombach geführt. Wie Stammgäste mithelfen und das Team den Stadtteil als neue Heimat entdecken und beleben will - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
09.04.2026
Objekte aus über 30 Jahren CSD Mainz verliehen
Objekte aus über 30 Jahren CSD Mainz verliehen
Schwuguntia übergibt Stadthistorischem Museum Mainz
Ausstellungsstücke – Älteste Objekte von Anfang der 1990er Jahre
Verschiedene
Exponate wie alte Vereinsshirts, Veranstaltungsplakate,
Anmeldungsflyer für Tanzkurse oder Stadtmagazine lagen im
Lagerbestand des queeren Vereins vor, die nun als Dauerleihgabe dem
Museum auf der Zitadelle übergeben werden konnten. Schwuguntia
folgte damit dem Aufruf des Stadthistorischen Museums, Objekte der
queeren Stadtgeschichte auszuleihen oder zu schenken.

Lutz Luckhaupt (Stadthistorisches Museum Mainz) und Nathalie Schambach (Schwuguntia/CSD Mainz) mit übergebenen Ausstellungsstücken (Foto: Schwuguntia e.V.)
„Wir freuen uns,
unseren Teil zur Geschichtsdokumentation beizutragen“, so Nathalie
Schambach von Schwuguntia. „Beim Sichten der Objekte und Dokumente
wird deutlich, wie viel Engagement über Jahrzehnte zusammenkam und
unsere Stadtgesellschaft mitgeprägt hat. Viele von uns waren früher
in der Aidshilfe, im Asta oder bei Schlau Mainz aktiv und haben
maßgeblich mit aufgebaut, was wir heute an queeren Anlaufstellen in
der Stadt haben.“
Historisch
Interessierte können sich perspektivisch auf Ausstellungsstücke der
verschiedenen letzten Jahrzehnte freuen. Bis es zur Ausstellung über
lesbisches, schwules und transidentes Leben in Alltag, Politik und
Freizeit in Mainz kommen kann, wird es aber noch etwas dauern. Das
Stadthistorische Museum ist weiter auf Leihgaben oder Schenkungen
spannender Relikte der früheren und späteren Zeitgeschichte
angewiesen.
Hintergrund: seit
über 30 Jahren organisiert Schwuguntia e. V. ehrenamtlich die
Sommerschwüle, den Mainzer CSD. Hervorgegangen durch das Engagement
der ersten Jahre ist insbesondere das queere Zentrum, die Bar jeder
Sicht. Ebenfalls konnte der queere Verein bereits Dokumente aus der
Historie des Vereinslebens an das Stadtarchiv in der Rheinallee
übergeben. Das Team des Stadthistorischen Museums auf der Zitadelle
freut sich über viele weitere Ausstellungsobjekte aus dem queeren
Leben der Stadt. Mehr Informationen auf stadtmuseum-mainz.de
08.04.2026
Ab sofort wieder KfW-Zuschüsse für Barrierereduzierung und altersgerechtes Umbauen
Positive Nachrichten für alle, die ihre (Miet-) Wohnung oder Haus barrierefrei umbauen möchten.
Ab sofort wieder KfW-Zuschüsse für Barrierereduzierung und altersgerechtes Umbauen
Positive Nachrichten für alle, die ihre (Miet-) Wohnung oder Haus barrierefrei umbauen möchten.
Die Beantragung eines Investitionszuschusses für Maßnahmen zur Barrierereduzierung ist ab dem 8. April 2026 bei der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder möglich. Dies ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die auf barrierearmen und altersgerechten Wohnraum angewiesen sind. Umbauten wie schwellenlose Zugänge, barrierearme Bäder oder der Einbau von Treppenliften rücken erneut in den Fokus – und bieten eine wertvolle Chance, Wohnkomfort und Zukunftssicherheit mit staatlicher Förderung zu verbinden. So gibt es für Einzelmaßnahmen je Wohneinheit einen Zuschuss von 10 Prozent zu den Investitionskosten, maximal 2.500 Euro. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann man bis zu 6.250 Euro erhalten. Es werden auch bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) und Smart-Home-Anwendungen bezuschusst. Nicht förderfähig sind Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum an oder als Ersterwerberinnen und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie natürliche Personen, die Wohnungen oder Einfamilienhäuser zur Miete bewohnen. Anträge können ab sofort gestellt werden und müssen immer vor Maßnahmenbeginn bei der KfW eingereicht werden. Das Programm „Altersgerechter Umbau“ ist für das Jahr 2026 mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro vorgesehen.
„Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel stark nachgefragt und oft schnell ausgeschöpft. Interessierte sollten sich in jedem Fall fachmännisch und unabhängig beraten lassen, bevor sie Fördermittel beantragen“, empfiehlt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. „Fachleute für barrierefreies Wohnen erkennen am besten, wo überall Barrieren lauern. Sie haben das nötige Wissen und können sinnvolle Anpassungen oder Umbaumaßnahmen vorschlagen.“
Barrierereduzierende Maßnahmen verbessern nicht nur die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag, sondern steigern auch den Wert einer Immobilie. Mit der richtigen Vorbereitung können diese Vorteile optimal mit der neuen Förderung kombiniert werden.
Wer in Rheinland-Pfalz Hilfe bei der altersgerechten und barrierefreien Wohnraumanpassung sucht, kann sich in 15 Städten vom Architektenteam der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen qualifiziert und kostenfrei beraten lassen. Bei Bedarf kann die individuelle Beratung auch bei den Ratsuchenden zu Hause stattfinden.
Anfragen, Kurzinformationen und Terminvereinbarungen sind möglich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.
08.04.2026
Fahrrad sichern – Diebstahl vorbeugen
Keine Chance für Fahrraddiebe
Fahrrad sichern – Diebstahl vorbeugen
Keine Chance für Fahrraddiebe
Mit den ersten warmen Tagen zieht es wieder mehr Menschen aufs Fahrrad. Mit der steigenden Zahl von Radfahrenden steigt auch die Relevanz von Maßnahmen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl. Allein im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Rheinland-Pfalz 4.971 gestohlene Fahrräder. Besonders an stark frequentierten Stellplätzen – etwa an Bahnhöfen, Sportanlagen oder Freizeiteinrichtungen – sind Fahrraddiebe verstärkt aktiv.
Nach Beobachtungen der Polizei schlagen Täter häufig dort zu, wo Fahrräder schlecht gesichert oder unbeobachtet sind: nicht ausreichend beleuchtende Ecken, an abgelegenen Orten oder in schlecht einsehbaren Straßen.
Mit einigen einfachen Maßnahmen lässt sich das eigene Fahrrad jedoch wirksam vor Diebstahl schützen.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben dazu folgende Tipps:
- Hochwertiges Schloss verwenden:
Der beste Schutz gegen Fahrraddiebstahl ist ein stabiles Schloss. Massive Stahlketten-, Falt-, Bügel- oder Panzerkabelschlösser bieten einen deutlich besseren Schutz als einfache Modelle. Wichtig: Das Fahrrad immer mit Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad an einem festen Gegenstand anschließen, damit es nicht einfach weggetragen werden kann. - GPS-Tracker nutzen:
Moderne GPS-Tracker, die mit einer Smartphone-App verbunden sind, können helfen, ein gestohlenes Fahrrad schneller wiederzufinden. - Fahrrad codieren lassen:
Eine Fahrradcodierung oder dauerhafte Kennzeichnung erschwert den Weiterverkauf gestohlener Räder erheblich. Für Ermittlungen nach einem Diebstahl sind die individuellen Daten des Fahrrads – etwa Rahmen- oder Codiernummer – besonders wichtig. Diese sollten im sogenannten Fahrradpass dokumentiert werden.
Der Fahrradpass ist kostenlos als Faltblatt bei den polizeilichen Beratungsstellen erhältlich oder online abrufbar.
Auch ein Blick auf den Versicherungsschutz kann sinnvoll sein. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, insbesondere teure Fahrräder entsprechend abzusichern. Über eine Hausratversicherung kann das Rad gegen Einbruchdiebstahl in Keller oder Garage geschützt werden. Wer keine Hausratversicherung besitzt oder Leistungen gegen einfachen Diebstahl, Vandalismus oder umfangreicheren Kaskoschutz möchte, kann eine spezielle Fahrradversicherung in Betracht ziehen. Gute Spezialversicherungen bieten je nach Police oft einen deutlich umfassenderen Schutz als eine klassische Hausratversicherung sind aber auch entsprechend teurer.
Wer bereits eine Hausratversicherung besitzt, sollte prüfen, ob der Fahrradschutz in der Police enthalten ist. Spezialversicherungen lassen sich meist online oder direkt beim Fahrradhändler abschließen. Ein Anbietervergleich lohnt sich in jedem Fall.
Einen aktuellen Testbericht zu Fahrradversicherungen bietet die Stiftung Warentest.
08.04.2026
100 Jahre und kein bisschen leise: geistig wach und voller Neugier
100 Jahre und kein bisschen leise: geistig wach und voller Neugier
Ernalotte Schmidt feiert ihren Geburtstag auch in der Tagespflege Einklang in Mainz
„Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an!“ – diesen Satz hört Ernalotte Schmidt fast täglich. Häufig wird sie auf 80 oder 90 Jahre geschätzt, was sie mit einem Lachen oder Kopfschütteln erwidert. Tatsächlich feierte sie vor Kurzem ihren 100. Geburtstag.

(v.l.n.r.) Jasmin Mallmann, Pflegefachkraft Tagespflege Einklang; Jubilarin Ernalotte Schmidt und Maria Hirschmann, Leiterin der Tagespflege Einklang (Foto: Mission Leben)
Am 30. März beging sie diesen besonderen Anlass im Kreis von Familie und Freunden zu Hause. Auch in der Tagespflege „Einklang“ des Martinsstifts Mainz, die sie seit 2019 dreimal in der Woche besucht, wurde am Gründonnerstag gemeinsam gefeiert. Die Mitarbeitenden schmückten die Räume. Aber was wäre ein Geburtstag „im Hause Einklang“ ohne Geschenk, Kuchen, ehrende Ansprachen sowie eine von allen unterschrieben Karte. Vorgetragene Gedichte und der alljährliche Segen – gesungen von allen Anwesenden und begleitet auf der Gitarre von Leitung Maria Hirschmann – sorgten für eine feierliche Atmosphäre. „Das soll Glück für die nächsten 365 Tage garantieren“, so Maria Hirschmann.
Ernalotte Schmidt gilt als Vorbild für Gäste und Team der Tagespflege: geistig wach, körperlich beweglich und voller Neugier. In der Gymnastikrunde macht ihr bei der Übung „Wollewickeln“ niemand etwas vor. Sie ist wissbegierig und interessiert sich für aktuelle Themen. Gerne teilt sie ihre Lebenserfahrungen und ihr historisches Wissen – verbunden mit ihrem Appell an die jüngere Generation, sich für Bildung, Wachsamkeit und soziale Demokratie einzusetzen.
Auf die Frage nach ihrem Erfolgsgeheimnis antwortet sie bescheiden: „Ich fühl mich eigentlich genauso wie vorher. Aber wichtig ist, dass man zufrieden ist.“ Ihre größte Freude seien ihre Familie, ihr Zuhause und die Tagespflege, die für sie zu einer „herzlichen zweiten Familie“ geworden ist.
07.04.2026
Tierheim Mainz: Umzug in Interimslösung im Zuge des Hochstraßenabbruchs
Der Rückbau der Hochstraße in Mainz-Mombach macht einen Umzug des Tierheims Mainz erforderlich. Der rund 1,3 Kilometer lange Brückenzug weist erhebliche bauliche Mängel auf: Verbauter Spannstahl ist anfällig für Spannungsrisskorrosion, weshalb ein vollständiger Abbruch aus Sicherheitsgründen alternativlos ist. Ein Weiterbetrieb des Tierheims am bisherigen Standort während der Bauarbeiten ist nicht möglich.
Tierheim Mainz: Umzug in Interimslösung im Zuge des Hochstraßenabbruchs
Der Rückbau der Hochstraße in Mainz-Mombach macht einen Umzug des Tierheims Mainz erforderlich. Der rund 1,3 Kilometer lange Brückenzug weist erhebliche bauliche Mängel auf: Verbauter Spannstahl ist anfällig für Spannungsrisskorrosion, weshalb ein vollständiger Abbruch aus Sicherheitsgründen alternativlos ist. Ein Weiterbetrieb des Tierheims am bisherigen Standort während der Bauarbeiten ist nicht möglich.
Die Stadt Mainz hat daher in enger Abstimmung mit dem Tierschutzverein eine Interimslösung entwickelt, um den Betrieb des Tierheims auch während der Abrissarbeiten sicherzustellen. Geplant sind zwei temporäre Standorte an der Mombacher Straße sowie „Am Rondell“, die parallel betrieben werden können. Diese Flächen sind bereits in das laufende Vergabeverfahren für den Hochstraßenrückbau integriert. Die Umsetzung erfolgt unter anderem in moderner Modulbauweise, die eine funktionale und anforderungsgerechte Unterbringung der Tiere ermöglicht.
Voraussichtlich Anfang 2028 soll das Tierheim vollständig umgezogen sein, da dann der Rückbauabschnitt auf dem Standort des heutigen Standorts beginnt. Der Aufbau der Interimsstandorte soll voraussichtlich ab 2027 erfolgen, der Umzug der Tiere schrittweise im Laufe desselben Jahres.
Oberbürgermeister Nino Haase betont: „Uns als Stadt Mainz liegt die Zukunft des Tierheims sehr am Herzen. Daher stehen wir bereits seit längerer Zeit mit den Verantwortlichen in regem Austausch, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Dies gilt sowohl für ein Interim, als auch für einen dauerhaften Standort.“ Auch Umweltdezernentin Janina Steinkrüger unterstreicht die Notwendigkeit der Maßnahme: „Der Abriss der Hochstraße ist leider alternativlos. Und ein Betrieb des Tierheims ist am jetzigen Standort während der Baumaßnahme nicht möglich. Daher begrüße ich es sehr, dass wir gemeinsam mit dem Tierheim und dem beauftragten Fachplaner eine Zwischenlösung gefunden haben. Uns ist dabei sehr bewusst, dass diese Übergangslösung keine optimale Lösung darstellt. Genau aus diesem Grund ist sie auch ausdrücklich als Interimslösung gedacht. Parallel arbeiten wir mit Nachdruck daran, eine langfristig bessere und dauerhafte Perspektive für das Tierheim zu schaffen.“
Die Interimslösung stellt bewusst eine Übergangslösung dar. Parallel arbeitet die Stadt gemeinsam mit dem Tierheim weiter an einem dauerhaften Standort für das Tierheim, der den Anforderungen an Fläche, Tierwohl und Umgebung langfristig besser gerecht wird. Sollte jedoch kein geeigneter neuer Standort gefunden werden, erhält das Tierheim in jedem Fall seinen bisherigen Standort zurück.
Die Stadt Mainz ist sich der Herausforderungen bewusst, die mit dem Umzug verbunden sind. Gerade im Hinblick auf die Fläche der Interimsstandorte setzt die Planung auf eine effizientere Nutzung und moderne bauliche Konzepte. Gleichzeitig wird der Tierschutzverein eng in alle weiteren Schritte eingebunden, um praxisnahe Lösungen sicherzustellen.
Der Rückbau der Hochstraße muss so bald wie möglich erfolgen. Umso höher ist die Priorität, den Umzug des Tierheims rechtzeitig und reibungslos umzusetzen. Die Stadt unterstützt diesen Prozess umfassend – von der Bereitstellung geeigneter Flächen über die Planung bis hin zur organisatorischen und logistischen Begleitung beim Umzug.
07.04.2026
Flucht durch die Innenstadt - Motorradfahrer entzieht sich Polizeikontrolle
Am Abend des 06.04.2026 gegen 23:15 Uhr entzog sich ein bislang unbekannter Motorradfahrer in der Innenstadt einer polizeilichen Kontrolle und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit.
Flucht durch die Innenstadt - Motorradfahrer entzieht sich Polizeikontrolle
Am Abend des 06.04.2026 gegen 23:15 Uhr entzog sich ein bislang unbekannter Motorradfahrer in der Innenstadt einer polizeilichen Kontrolle und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit.
Eine Streifenwagenbesatzung befuhr die Weißliliengasse in Fahrtrichtung Große Langgasse, als aus einem Parkplatz plötzlich ein mit zwei männlichen Personen besetztes Motorrad auf die Fahrbahn einfuhr. Nachdem der Sozius den Streifenwagen bemerkte, beschleunigte der Fahrer unvermittelt stark und erreichte eine Geschwindigkeit von etwa 80 bis 90 km/h.
Das Kennzeichen des Motorrads war verdeckt und zu keinem Zeitpunkt ablesbar. Trotz eindeutiger Anhaltesignale sowie Lautsprecherdurchsagen setzte der Fahrer seine Fahrt fort und flüchtete über die Gärtnergasse. Kurzzeitig führte die Fluchtstrecke über die Parcusstraße und Kaiserstraße in die Schottstraße. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es dabei zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Als der Fahrer erneut Polizeikräfte wahrnahm, wich er über den Gehweg der Schottstraße auf den Bahnhofsvorplatz aus. Dort verlor sich seine Spur, und die eingesetzten Beamten konnten ihn nicht mehr feststellen.
Personenbeschreibung:
- zwei männliche Personen
- einer trug einen schwarzen Helm
- eine Person war mit einem grauen
Pullover bekleidet
Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zum Vorfall oder zu den beteiligten Personen geben können, sich sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131 65-34150 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
03.04.2026
Innovative Zahnarztpraxis: Wellnessoase am Alicenplatz
Umgeben von Basketballkörben und einem „Snoozle“-Raum: Dr. Sabrina Reitz erschafft in Mainz eine inklusive Zahnarztpraxis, die Wohlfühlatmosphäre bietet – speziell für Kinder - AZ Mainz (plus)
Innovative Zahnarztpraxis: Wellnessoase am Alicenplatz
Umgeben von Basketballkörben und einem „Snoozle“-Raum: Dr. Sabrina Reitz erschafft in Mainz eine inklusive Zahnarztpraxis, die Wohlfühlatmosphäre bietet – speziell für Kinder - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sabrina Reitz)
02.04.2026
Fashion Revolution Week 2026 in der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers
Die Öffentliche Bücherei- Anna Seghers freut sich, sich in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bündnis „fair. friends mainz“ an der Fashion Revolution Week 2026 beteiligen zu können. Ziel der Aktion ist es, mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Modeindustrie zu schaffen.
Fashion Revolution Week 2026 in der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers
Die Öffentliche Bücherei- Anna Seghers freut sich, sich in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bündnis „fair. friends mainz“ an der Fashion Revolution Week 2026 beteiligen zu können. Ziel der Aktion ist es, mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Modeindustrie zu schaffen.
Die Fashion Revolution Week erinnert jährlich an den Jahrestag des Einsturzes des Rana Plaza am 24. April 2013. Bei diesem kamen mehr als 1.100 Menschen ums Leben. Die Katastrophe gilt seitdem als eine der schwersten in der Geschichte der Textilindustrie.
Vor diesem Hintergrund möchte sich auch die Öffentliche Bücherei für mehr Nachhaltigkeit in der Modebranche einsetzten und ein klares Zeichen gegen Ausbeutung setzten. Daher wird es vom 1. bis 30. April einen thematischen Büchertisch zu den Themen Recycling, den ökologischen und sozialen Auswirkungen der Fast Fashion Industrie, Upcycling und vielem mehr geben.
Ergänzend dazu findet vom 21. bis 24. April in der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers als Highlight eine Kleidertausch-Aktion in den Räumlichkeiten der Bücherei statt. Hierfür werden Kleiderständer bereitgestellt, an denen gut erhaltene Kleidung abgegeben und im Gegenzug andere Stücke mitgenommen werden können.
Die Aktion setzt damit ein Zeichen für Ressourcenschonung und setzt sich für die verlängerte Nutzung von Textilien ein.
Als Orte des Teilens und der gemeinschaftlichen Nutzung sind Büchereien seit jeher eng mit dem Gedanken der Weitergabe und Wiederverwendung verbunden, weshalb sich ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit in diesem Kontext besonders anbietet.
Zentrale der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers
Bonifaziustürme am Hauptbahnhof
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10- 18 Uhr
Donnerstag: 10 - 19 Uhr
Samstag: 10 - 13 Uhr
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10- 18 Uhr
Donnerstag: 10 - 19 Uhr
Samstag: 10 - 13 Uhr
02.04.2026
Mehr Mittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten - erste Ansätze erfolgreich
Pressemitteilung der SPD Mainz-Neustadt
Mehr Mittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten - erste Ansätze erfolgreich
Pressemitteilung der SPD Mainz-Neustadt
Als Sofortmaßnahme sollen temporäre Zahlungen des Landes Hessens an die Stadt Mainz zur Kompensation von Fluglärm für die Ersatzbeschaffung schadhafter Spielgeräte auf den Spielplätzen verwendet werden. „Diese Entscheidung hilft uns in der Mainzer Neustadt schon einmal sehr weiter! Vor allem ist erfreulich, dass die Verwaltung die Ersatzbeschaffung des Spielgeräts auf dem Lessingplatz, welches wahrscheinlich alleine schon an die 75.000 Euro kosten wird, auf die Prioritätenliste zur Vorlage an den Jugendhilfeausschuss gesetzt hat“, begrüßt Alexander Klein, Mitglied des Ortsbeirats und stellvertretender Ortsvorsteher der Mainzer Neustadt, den Ansatz.

Standort des abgebauten Spielgeräts auf dem Spielplatz am Lessingplatz - neues Spielgerät in Aussicht (Animiertes Bild: SPD Mainz-Neustadt)
Mit Antrag der SPD-Fraktion forderte der Ortsbeirat Mainz-Neustadt in seiner letzten Sitzung zudem die Stadtverwaltung auf, die Mittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten grundsätzlich zu erhöhen und in den kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren zu manifestieren. „Allein in der Neustadt sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Spielgeräte auf den Spielplätzen abgebaut worden oder werden in den kommenden Monaten abgetragen. Die Sofortmittel sind ohne Frage hilfreich, jedoch müssen die Investitionen dem tatsächlichen Bedarf auch grundsätzlich im entsprechenden Haushaltstitel angepasst werden, um entsprechend planen zu können”, begründete Alexander Klein den Antrag im Ortsbeirat. „Wenn aufgrund fehlender Finanzmittel keine Ersatzbeschaffung erfolgen kann, wird dies eine dauerhafte Minderung des Angebots für Kinder auf den Spielplätzen bedeuten. Es hat sich ein großer Investitionsstau gebildet, dem muss entsprechend begegnet werden”, ergänzte Ulrike Ludy, ebenfalls Mitglied des Ortsbeirats.
02.04.2026
Frauennotrufe Rheinland-Pfalz fordern Erhaltung des Beratungsangebots für Geflüchtete
Das Bundesministerium des Innern will die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren ab 2027 nicht mehr finanzieren. Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz fordern die alte und neue Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Beratungsangebot für Geflüchtete erhalten bleibt.
Frauennotrufe Rheinland-Pfalz fordern Erhaltung des Beratungsangebots für Geflüchtete
Das Bundesministerium des Innern will die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren ab 2027 nicht mehr finanzieren. Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz fordern die alte und neue Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Beratungsangebot für Geflüchtete erhalten bleibt.
Was bedeutet das Vorhaben der Bundesregierung?
Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für die Betroffenen und dabei auch für von sexualisierter und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen, Mädchen und queere Personen.
Gerade traumatisierte Geflüchtete, von sexualisierter Gewalt Betroffene oder queere Personen benötigen zwingend diese zeitnahe, unabhängige und qualifizierte Verfahrensberatung.
Nur so können Betroffene alle relevanten – auch geschlechtsspezifischen- Schutzgründe frühzeitig vorbringen, sodass sie in das Verfahren einfließen und auch bei der Unterbringung berücksichtigt werden können. Ansonsten könnte der Schutzbedarf spezifisch vulnerabler Menschen unerkannt bleiben.
Eine gute Vorbereitung auf das Asylverfahren und die Anhörung sowie eine frühzeitige rechtliche Unterstützung ist bei geschlechtsspezifischer Gewalt unabdingbar. Denn vielen Betroffenen fällt es sehr schwer, über Gewalterfahrungen, insbesondere sexualisierte Gewalt zu sprechen und sich anderen, zudem fremden Personen gegenüber zu öffnen.
Damit Frauen erlittene geschlechtsspezifische Gewalt offenbaren können, braucht es Zeit, Sensibilität und eine unterstützende Umgebung.
Auch queerfeindliche Verfolgung und Unterdrückung lassen sich als Fluchtgrund nicht geltend machen, wenn die Umstände der Antragstellung um Asyl ein Outing in sicherer Umgebung nicht gewährleisten.
Mit Artikel 60 verpflichtet die Istanbul-Konvention die unterzeichnenden Staaten und die EU dazu, geschlechtersensible Aufnahmeverfahren und Hilfsdienste für Asylsuchende sowie geschlechtsspezifische Leitlinien und geschlechtersensible Asylverfahren auszuarbeiten.
Mit einer Streichung der Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung passiert das Gegenteil.
Eine sensible Prüfung individueller Schutzgründe durch geschultes Personal, wie von der Istanbul-Konvention gefordert, wird so verhindert. Dies erschwert es betroffenen Menschen die erlebte Gewalt als geschlechtsspezifischen Fluchtgrund geltend zu machen.
Dieses Vorgehen der Bundesregierung missachtet die Verpflichtung, alles zu unternehmen, um Frauen, Mädchen und queere Menschen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Bestehende Menschenrechtsabkommen wie die Istanbul-Konvention werden entgegen den Versprechen im Koalitionsvertrag nicht umgesetzt.
Wir fordern von der Landesregierung und allen demokratischen Parteien sich gegen die Umsetzung dieser Pläne einzusetzen und stattdessen für ein Asylverfahren einzutreten, das im Einklang mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention und anderen menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen steht.
Für die LAG der Frauennotrufe:
Astrid Rund (FNR Rhein-Hunsrück-Kreis), Anette Diehl (FNR Mainz)
01.04.2026
Stadtrat debattiert über die Zukunft der Kunsthalle
Viel Zuspruch gab es für die Kunsthalle Mainz. Doch wie das Haus in Zukunft finanziert werden kann, darauf hatte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung noch keine Antwort - AZ Mainz (plus)
Stadtrat debattiert über die Zukunft der Kunsthalle
Viel Zuspruch gab es für die Kunsthalle Mainz. Doch wie das Haus in Zukunft finanziert werden kann, darauf hatte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung noch keine Antwort - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
01.04.2026
Jugendliche begehen Körperverletzung im Hauptbahnhof Mainz
Am 1. April 2026 informierte eine Zeugin die Bundespolizei um 00:01 Uhr über eine Auseinandersetzung von Jugendlichen an einem Bahnsteig im Hauptbahnhof Mainz. Sie gab an, eine Person sei ins Gleis gestürzt.
Beim Eintreffen der Streife vor Ort konnten die Polizisten niemanden mehr im Gleisbereich feststellen. Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Ein 17-jähriger Ukrainer und ein 16-jähriger Ungar schlugen und traten gemeinschaftlich auf einen weiteren 17-jährigen Ukrainer ein. Dieser wehrte sich durch Schubsen und Schläge, dabei fiel einer der Angreifer in den Gleisbereich.
Einer der Jungen trug ein blaues Auge davon, ansonsten wurde niemand verletzt. Die Jugendlichen wurden mit zur Dienststelle genommen und die Erziehungsberechtigten verständigt, welche ihre Kinder anschließend bei der Bundespolizei abholten. Es wurde die Videosicherung veranlasst und gegen die Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Jugendliche begehen Körperverletzung im Hauptbahnhof Mainz
Am 1. April 2026 informierte eine Zeugin die Bundespolizei um 00:01 Uhr über eine Auseinandersetzung von Jugendlichen an einem Bahnsteig im Hauptbahnhof Mainz. Sie gab an, eine Person sei ins Gleis gestürzt.
Beim Eintreffen der Streife vor Ort konnten die Polizisten niemanden mehr im Gleisbereich feststellen. Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Ein 17-jähriger Ukrainer und ein 16-jähriger Ungar schlugen und traten gemeinschaftlich auf einen weiteren 17-jährigen Ukrainer ein. Dieser wehrte sich durch Schubsen und Schläge, dabei fiel einer der Angreifer in den Gleisbereich.
Einer der Jungen trug ein blaues Auge davon, ansonsten wurde niemand verletzt. Die Jugendlichen wurden mit zur Dienststelle genommen und die Erziehungsberechtigten verständigt, welche ihre Kinder anschließend bei der Bundespolizei abholten. Es wurde die Videosicherung veranlasst und gegen die Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
01.04.2026
Neue Tempo-Regeln in der Innenstadt: Was jetzt wo gilt
Mainz bekommt auf der Rheinachse ein neues Tempo-Wirrwarr: 30, 40 und 50 wechseln sich ab. Wir zeigen, wer wo wie schnell fahren darf - AZ Mainz (plus)
Neue Tempo-Regeln in der Innenstadt: Was jetzt wo gilt
Mainz bekommt auf der Rheinachse ein neues Tempo-Wirrwarr: 30, 40 und 50 wechseln sich ab. Wir zeigen, wer wo wie schnell fahren darf - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)
01.04.2026
Grünes Licht für Gelbe Tonne: 2027 könnten die Müllsäcke in Mainz verschwinden
Pünktlich zur Müllabfuhr bietet sich in Mainz ein ähnliches Stadtbild: Gelbe Säcke türmen sich auf Gehwegen und in den Fußgängerzonen. Damit könnte im Januar 2027 Schluss sein. Anwohner müssen dann allerdings selbst aktiv werden – Merkurist - AZ Mainz
Grünes Licht für Gelbe Tonne: 2027 könnten die Müllsäcke in Mainz verschwinden
Pünktlich zur Müllabfuhr bietet sich in Mainz ein ähnliches Stadtbild: Gelbe Säcke türmen sich auf Gehwegen und in den Fußgängerzonen. Damit könnte im Januar 2027 Schluss sein. Anwohner müssen dann allerdings selbst aktiv werden – Merkurist - AZ Mainz

(Foto: Serdar_A / pixabay.de)
01.04.2026
Gürtelrose: Impfung schützt Ältere und chronisch Kranke
Die Gürtelrose zählt zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland: 300.000 bis 400.000 Menschen erkranken jedes Jahr daran. Man geht davon aus, dass zwei von zehn Personen, die einmal die Windpocken hatten, später eine Gürtelrose entwickeln. Denn beide Erkrankungen haben denselben Erreger. Seit einigen Jahren wird eine Impfung empfohlen, die das Risiko einer Gürtelrose deutlich verringern kann. Sie wird für alle ab 60 sowie für Menschen ab 18 Jahren mit bestimmten chronischen Erkrankungen von den Krankenkassen bezahlt. Obwohl eine Gürtelrose sehr schmerzhaft ist und lang anhaltende, schwerwiegende Folgen haben kann, nehmen bislang zu wenige Menschen das Angebot wahr.
Gürtelrose: Impfung schützt Ältere und chronisch Kranke
Die Gürtelrose zählt zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland: 300.000 bis 400.000 Menschen erkranken jedes Jahr daran. Man geht davon aus, dass zwei von zehn Personen, die einmal die Windpocken hatten, später eine Gürtelrose entwickeln. Denn beide Erkrankungen haben denselben Erreger. Seit einigen Jahren wird eine Impfung empfohlen, die das Risiko einer Gürtelrose deutlich verringern kann. Sie wird für alle ab 60 sowie für Menschen ab 18 Jahren mit bestimmten chronischen Erkrankungen von den Krankenkassen bezahlt. Obwohl eine Gürtelrose sehr schmerzhaft ist und lang anhaltende, schwerwiegende Folgen haben kann, nehmen bislang zu wenige Menschen das Angebot wahr.
Die Impfung
Die
Impfung wird in der hausärztlichen Praxis mit einem in der Regel gut
verträglichen Totimpfstoff durchgeführt. Wichtig ist die
Wiederholung im Abstand von mindestens zwei und höchstens sechs
Monaten. Danach geht man von einem lebenslangen Schutz aus. Rund um
die Einstichstelle kann es zu manchmal schmerzhaften Rötungen und
Schwellungen kommen. Einige Geimpfte klagen zudem über
Kopfschmerzen, Müdigkeit, Fieber oder Gelenkschmerzen. Meist sind
diese leichten Beschwerden nach einem oder zwei Tagen wieder vorbei –
kein Vergleich also zu einer womöglich monatelangen Erkrankung.
Aktuelle Studien legen nahe, dass die Impfung außerdem das Risiko
von Herzinfarkt und Schlaganfall senkt und sogar vor Demenz schützen
kann.
Die möglicherweise belastenden Folgen einer Gürtelrose sollten unbedingt in die eigene Impfentscheidung einbezogen werden. Wer unsicher ist oder Fragen hat, sollte das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt suchen und die Entscheidung in Ruhe abwägen.
Von den Windpocken zur Gürtelrose
Die möglicherweise belastenden Folgen einer Gürtelrose sollten unbedingt in die eigene Impfentscheidung einbezogen werden. Wer unsicher ist oder Fragen hat, sollte das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt suchen und die Entscheidung in Ruhe abwägen.
Von den Windpocken zur Gürtelrose
Auslöser
der Gürtelrose, medizinisch Herpes Zoster,
ist das
Varizella-Zoster-Virus.
Es verursacht – meist im Kindesalter –
Windpocken. Sind
diese ausgeheilt, bleiben die Viren im
Körper. Sie verbergen sich in den
Ganglien, den Nervenknoten entlang der
Wirbelsäule. Ist das
Immunsystem über längere Zeit geschwächt,
etwa bei Dauerstress, während einer schweren Krankheit
oder im Alter, besteht die Gefahr, dass die
Viren wieder aktiv werden, sich
entlang der Spinalnerven ausbreiten und
einen schmerzhaften Ausschlag hervorrufen. Weil die Spinalnerven
gürtelförmig um den Körper herumlaufen,
kommt es zu dem charakteristischen Bild, das der Krankheit den Namen
gibt. Manchmal befallen die Viren
Hirnnerven, was zu sehr schmerzhaften Symptomen im Gesicht führt.
Dann spricht man von einer
Gesichtsrose.
Erste Anzeichen und Symptome einer Gürtelrose
Erste Anzeichen und Symptome einer Gürtelrose
Eine
Gürtelrose kann sich mit einem Ausschlag und juckenden Blasen
bemerkbar machen. Sie kann aber auch zunächst sonnenbrandartige
Schmerzen verursachen. Erst nach drei bis fünf Tagen bildet sich
dann entlang der Nervenbahnen einseitig ein Hautausschlag mit
Rötungen und eitrigen Bläschen. Der Ausschlag ist verbunden mit
einem brennenden Schmerz. Taubheitsgefühle
und andere Missempfindungen können hinzukommen, ebenso
Abgeschlagenheit, Kopf- und
Gliederschmerzen.
Meist befallen die Viren den Rumpf. Ebenso können die Extremitäten, also Arme und Beine, in Mitleidenschaft gezogen werden. Ist das Gesicht betroffen – oft entlang des sogenannten Trigeminusnervs – kommt es vor allem im Bereich der Augen und der Stirn zu schmerzhaftem Brennen und zu Gesichtsrötungen. Im Gesicht kann auch der Nervus facialis, ein weiterer Hirnnerv, befallen sein. Dann schmerzen insbesondere die Ohren, manchmal auch Zunge und Gaumen.
Wichtig ist, dass im Gesicht alles gefährlich werden kann, was sich in der Nähe des Auges befindet. Auch stark schmerzende, gerötete Augen sind ein Warnzeichen. Sie können auf einen Herpes ophthalmicus, also Gürtelrose am Auge, hinweisen. Dann ist eine augenärztliche Abklärung und Behandlung dringend erforderlich, um schwere Hornhautschäden oder Erblindung zu verhindern.
Verlauf und Komplikationen
Meist befallen die Viren den Rumpf. Ebenso können die Extremitäten, also Arme und Beine, in Mitleidenschaft gezogen werden. Ist das Gesicht betroffen – oft entlang des sogenannten Trigeminusnervs – kommt es vor allem im Bereich der Augen und der Stirn zu schmerzhaftem Brennen und zu Gesichtsrötungen. Im Gesicht kann auch der Nervus facialis, ein weiterer Hirnnerv, befallen sein. Dann schmerzen insbesondere die Ohren, manchmal auch Zunge und Gaumen.
Wichtig ist, dass im Gesicht alles gefährlich werden kann, was sich in der Nähe des Auges befindet. Auch stark schmerzende, gerötete Augen sind ein Warnzeichen. Sie können auf einen Herpes ophthalmicus, also Gürtelrose am Auge, hinweisen. Dann ist eine augenärztliche Abklärung und Behandlung dringend erforderlich, um schwere Hornhautschäden oder Erblindung zu verhindern.
Verlauf und Komplikationen
Eine
Gürtelrose klingt meist nach zwei bis vier Wochen ab. Bei über
80-jährigen Menschen geht sie jedoch in
etwa einem von zehn Fällen in eine
chronische Schmerzerkrankung über, die sogenannte
Post-Zoster-Neuralgie: Hier halten
die Schmerzen über ein bis zwei Jahre an,
auch wenn die Hautrötungen und -pusteln nicht mehr sichtbar sind.
Die Schmerzen bei Gürtelrose und
Post-Zoster-Neuralgie
können so unerträglich
werden, dass sie
mit Schmerzmitteln kaum zu bändigen sind. Bei
Menschen mit einer schweren Erkrankung und einem extrem geschwächten
Immunsystem kann es zu Lungen-, Leber- oder Hirnhautentzündungen
kommen – mit unter Umständen lebensgefährlichen Folgen.
Die Bläschen, die sich auf der Haut bilden, sollten nicht aufgekratzt werden: Die umliegende Haut kann sich entzünden und später vernarben. Die austretende Flüssigkeit ist zudem für Menschen, die noch nie an Windpocken erkrankt waren, ansteckend. Eine Gesichtsrose kann auf das Auge übergreifen und zu einer Hornhautentzündung führen. Auch kann es zu Hörproblemen und Lähmungen im Gesicht kommen. Meist verschwinden diese Beschwerden nach dem Abklingen der Krankheit wieder. Im Extremfall jedoch können Menschen erblinden.
Ärztliche Behandlung
Die Bläschen, die sich auf der Haut bilden, sollten nicht aufgekratzt werden: Die umliegende Haut kann sich entzünden und später vernarben. Die austretende Flüssigkeit ist zudem für Menschen, die noch nie an Windpocken erkrankt waren, ansteckend. Eine Gesichtsrose kann auf das Auge übergreifen und zu einer Hornhautentzündung führen. Auch kann es zu Hörproblemen und Lähmungen im Gesicht kommen. Meist verschwinden diese Beschwerden nach dem Abklingen der Krankheit wieder. Im Extremfall jedoch können Menschen erblinden.
Ärztliche Behandlung
Bei
einer leichten Form der Gürtelrose
wird die Ärztin oder der Arzt eine Zinkpaste verschreiben, welche
die Pusteln austrocknet und die Entzündung abklingen lässt. Bei
mittleren und schweren Formen wird ein virushemmender Wirkstoff
verabreicht, entweder in Tablettenform oder als Infusion. Dies soll
die Verschlimmerung der Gürtelrose verhindern und die
Krankheitsdauer verkürzen.
Gegen die quälenden Schmerzen werden meist starke Schmerzmittel verschrieben. Wichtig ist eine frühzeitige und ausreichende Schmerztherapie – Betroffene sollten also nicht warten, bis sie es nicht mehr aushalten. Bei einer rechtzeitigen antiviralen Behandlung, kombiniert mit einer effektiven Schmerztherapie, sinkt die Gefahr einer späteren Post-Zoster-Neuralgie.
Angesichts der möglichen Verläufe der Erkrankung wird deutlich, wie wichtig die Frage nach der eigenen Vorsorge ist. Ein offenes Gespräch in der hausärztlichen Praxis kann dabei helfen, die persönliche Situation einzuordnen und eine gut begründete Entscheidung zur Herpes-Zoster-Impfung zu treffen.
Gegen die quälenden Schmerzen werden meist starke Schmerzmittel verschrieben. Wichtig ist eine frühzeitige und ausreichende Schmerztherapie – Betroffene sollten also nicht warten, bis sie es nicht mehr aushalten. Bei einer rechtzeitigen antiviralen Behandlung, kombiniert mit einer effektiven Schmerztherapie, sinkt die Gefahr einer späteren Post-Zoster-Neuralgie.
Angesichts der möglichen Verläufe der Erkrankung wird deutlich, wie wichtig die Frage nach der eigenen Vorsorge ist. Ein offenes Gespräch in der hausärztlichen Praxis kann dabei helfen, die persönliche Situation einzuordnen und eine gut begründete Entscheidung zur Herpes-Zoster-Impfung zu treffen.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner,
www.beatrice-wagner.de,
Susanne Schneider, freistil-texte.de
In Zusammenarbeit mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband Rheinland-Pfalz





























