22-Jähriger beraubt sehbehinderte Frau
Am Dienstag, 28.04.2026, gegen kurz nach 19:00 Uhr, wurde eine 61-jährige, sehbehinderte Frau in der Goethestraße auf Höhe der Peter-Cornelius-Straße Opfer eines Raubes.
Ein 22-jähriger Mann griff nach der über der Schulter getragenen Handtasche der Geschädigten und versuchte zunächst erfolglos, das Portemonnaie zu entwenden. Im weiteren Verlauf drückte der Täter die Frau gegen eine Hauswand und entnahm das Portemonnaie samt Inhalt. Die Geschädigte stürzte hierbei zu Boden, blieb jedoch unverletzt.
Aufgrund ihrer Sehbehinderung konnte sie sich nicht körperlich zur Wehr setzen, machte jedoch durch Hilferufe auf sich aufmerksam. Der Täter flüchtete zunächst, konnte jedoch kurz darauf von einem sich zufällig in der Nähe befindlichen Polizeibeamten bis zum Eintreffen weiterer Kräfte festgehalten werden. Das entwendete Bargeld wurde bei ihm aufgefunden, das Portemonnaie in Tatortnähe sichergestellt.
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Gedränge beim Bus führt zu körperlicher Auseinandersetzung
Am Mittwochmorgen (29.04.2026), gegen 07:45 Uhr, kam es am Hauptbahnhof Mainz zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen zwei Frauen.
Nach bisherigen Erkenntnissen hielten sich eine 20-jährige und eine 23-jährige Frau an einem Bussteig auf, als es beim Eintreffen eines Busses zu einem erhöhten Personenaufkommen und Gedränge beim Einstieg kam. In diesem Zusammenhang stieß die 23-Jährige die 20-Jährige, woraufhin es zunächst zu verbalen Auseinandersetzungen kam.
Im weiteren Verlauf entwickelte sich ein Handgemenge zwischen den beiden Frauen. Hierbei kam es unter anderem zu Faustschlägen sowie Ziehen an den Haaren. Beide Beteiligten erlitten leichte Verletzungen.
Eine medizinische Versorgung vor Ort war nicht erforderlich. Gegen beide Frauen wurden Strafanzeigen wegen Körperverletzung eingeleitet.
Werkzeuge aus Firmenfahrzeug in Mainzer Neustadt entwendet
In der Nacht von Dienstag, 28.04.2026, auf Mittwoch, 29.04.2026, kam es in der Richard-Wagner-Straße in der Mainzer Neustadt zu einem Diebstahl aus einem Firmenfahrzeug.
Unbekannte Täter verschafften sich nach derzeitigem Erkenntnisstand über die seitliche Schiebetür Zugang zum Fahrzeug und entwendeten aus dem Laderaum mehrere hochwertige Werkzeuge, darunter unter anderem eine Bohrmaschine, eine Flex sowie Akku- und Schlagschrauber. Die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch unklar.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131 65-33999 in Verbindung zu setzen.
Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen
Angesichts der aktuellen Spannungen in der Straße von Hormus und möglicher Engpässe bei der Kerosinversorgung sowie steigender Kerosinpreise sollten Reisende ihre Rechte genau kennen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten und bieten Ratsuchenden einen kostenlosen Pauschalreise-Check an: Mit dem Online-Tool können Betroffene zum Beispiel schnell und unkompliziert prüfen, ob etwa Preiserhöhungen, geänderte Reiserouten oder verschobene Abflugzeiten von Reiseveranstaltern in ihrem Fall zulässig sind und welche Ansprüche sie bei abgesagten oder verspäteten Flügen im Rahmen von Pauschalreisen haben.
Wann dürfen Reiseveranstalter den Preis erhöhen?
Eine nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Vertrag in jedem Fall eine wirksame Preisanpassungsklausel enthalten, und der Veranstalter hat die Gründe und die konkrete Berechnung der Preiserhöhung offenzulegen.
„Außerdem dürfen Reiseveranstalter den Preis nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, und die Anpassung ist auf maximal acht Prozent des ursprünglichen Reisepreises begrenzt. Wird diese Schwelle überschritten, können Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei vom Vertrag zurücktreten“, erklärt Dr. Julia Gerhards von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Mit dem kostenlosen Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lässt sich schnell herausfinden, ob eine Preiserhöhung akzeptiert werden muss oder nicht. Pauschalreisen umfassen immer mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise, etwa Hotel und Flug.
Welche Ansprüche haben Reisende bei Flugausfällen oder -verspätungen?
Kommt es im Rahmen einer Pauschalreise zu Flugverspätungen oder Flugausfällen – weil Kerosin knapp wird und Flüge aufgrund von Versorgungsproblemen umgeplant werden müssen –, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Lösung zu organisieren und die Weiterreise sicherzustellen. Bei erheblichen Verzögerungen kann eine Minderung des Reisepreises in Betracht kommen. Zusätzlich können Ansprüche gegenüber der Airline nach den EU-Fluggastrechten bestehen.
„Gerade bei komplexen Problemen, etwa wenn mehrere Rechte parallel greifen, ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht so leicht, den Überblick zu behalten“, sagt Gerhards. „Der Pauschalreise-Check gibt hier mit konkreten Handlungsempfehlungen Orientierung und liefert passende Musterschreiben, um Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern durchzusetzen.“
Die Straße von Hormus zählt zu den wichtigsten Transportrouten für Rohöl weltweit. Ist die Meerenge nicht von Schiffen befahrbar, beeinträchtigt dies die Versorgung mit Rohöl. Das kann auch zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Kerosin im Flugverkehr führen. Damit einher gehen steigende Kosten für den Flugzeugtreibstoff. Reiseanbieter versuchen gegebenenfalls, diese Mehrkosten zumindest teilweise an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. In diesem Fall kann der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen Reisenden beim Durchsetzen ihrer Rechte helfen.
Der Pauschalreise-Check ist zu finden unter:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/pauschalreisecheck
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So lief der Fußverkehrscheck für die Mainzer Neustadt
Im Mobilitätsausschuss wurden die Ergebnisse des Fußverkehrschecks für die Mainzer Neustadt präsentiert. Fachmann Raphael Domin nannte auch Verbesserungsvorschläge - AZ Mainz (plus) - Abschlussbericht herunterladen

(Foto: Sascha Kopp)
Abheben ohne Risiko: Warum eine Haftpflichtversicherung für Drohnen wichtig ist
Besondere Aufnahmen aus der Luft festhalten oder einfach nur als Spielgerät – Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch bei Schäden, die durch eine Drohne verursacht werden, haftet in der Regel der Halter oder die Halterin.
Wind, Wetter oder unvorhersehbare Hindernisse sind nur einige Beispiele, warum das Gerät plötzlich abstürzen kann und ein Fahrzeug beschädigt oder sogar Personen verletzt. „Für jede Drohne, die im Freien betrieben wird, ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Da nicht jede private Haftpflichtversicherung Drohnen automatisch einschließt, sollte der Versicherungsschutz vor dem ersten Flug geprüft und schriftlich bestätigt werden. Reicht die bestehende Versicherung nicht aus, ist eine zusätzliche Police erforderlich.“
Deckt die bestehende Privathaftpflichtversicherung keine Drohnenschäden ab, ist es ratsam, beim Versicherer schriftlich anzufragen, inwieweit eine Erweiterung möglich ist, oder in einen passenden Tarif bei einem anderen Anbieter zu wechseln. Eine Privathaftpflicht mit Drohnenschutz gibt es bereits ab 50 Euro und ist in der Regel die günstigste Wahl. Für den Haftpflichtschutz ist eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden empfehlenswert, idealerweise ohne Selbstbehalt. Einige Anbieter verlangen einen Selbstbehalt von 150 Euro. Für schwerere Drohnen über 2,5 Kilo Gewicht kann der Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Wer für den Fall eines Flugunfalls auch den Wert der eigenen Drohne absichern möchte, kann eine Drohnen-Kaskoversicherung abschließen. Damit lassen sich etwa Reparaturkosten, Diebstahl oder Transportschäden abdecken.
Ein unabhängiger Testbericht zu Drohnenhaftpflicht- und Kaskoversicherungen ist bei der Stiftung Warentest unter www.test.de erhältlich.
Informationen mit Tipps zur Rechtslage bei der Verwendung von Drohnen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Denn neben möglichen Schäden muss man beispielsweise auch darauf achten, keine unerlaubten Aufnahmen von Personen mit der Drohne zu tätigen.
Für eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen steht die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter 06131 28 48 122 zur Verfügung.
„Tag der Arbeit“: Hier wird am 1. Mai in Mainz demonstriert
Als „Tag der Arbeit“ ist der 1. Mai nicht nur gesetzlicher Feiertag, sondern auch ein Datum, zu dem die Gewerkschaften traditionell zu Demonstrationen aufrufen – auch in Mainz - AZ Mainz (plus)

(Foto: Stefa Sämmer)
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Mosaikpflaster auf Mittelstreifen der Kaiserstraße beschädigt
Verwaltung kündigt weitere Reparaturen für Frühjahr 2027 an
„Der Mittelstreifen der Kaiserstraße ist ein bestimmendes Thema in der Stadt. Ein Puzzlestück, um die Aufenthaltsqualität zu steigern, ist zunächst einmal das Schöne zu erhalten. Zu den kennzeichnenden Merkmalen der Denkmalzone „Kaiserstraße“ gehört das seinerzeit in Mustern verlegte Mosaikpflaster auf dem Mittelstreifen. Leider haben sich dort Stolperfallen gebildet, weshalb hier die Stadtverwaltung aktiv werden muss”, so Alexander Klein, Mitglied des Ortsbeirats und stellvertretender Ortsvorsteher der Mainzer Neustadt.

Beschädigtes Mosaikpflaster auf dem Mittelstreifen der Kaiserstraße (Foto: SPD Mainz-Neustadt)
Aufgrund der Fehlstellen hat die SPD-Fraktion im Ortsbeirat Mainz-Neustadt eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Daraufhin teilte die Verwaltung mit, dass das Mosaikpflaster bereits in drei großen Abschnitten saniert worden sei. Eine weitere Ausbesserung sei für das Frühjahr 2027 geplant. Die denkmalgerechte Auffüllung erfolge dabei originalgetreu anhand früherer Fotodokumentationen der Muster. „Es ist sehr wichtig, dass die Stadt die Denkmalzone im Blick behält. Verfall darf keine Lösung sein”, unterstreicht Yvonne Wuttke, ebenfalls Mitglied des Ortsbeirats.
Pressemitteilung der SPD Mainz-Neustadt
Fahrraddiebstahl - Tatverdächtiger gestellt
Am Sonntag, 26.04.2026, gegen 13:50 Uhr, kam es in der Nackstraße in Mainz zu einem versuchten Fahrraddiebstahl. Ein Mitteiler beobachtete, wie ein Mann das Schloss eines an einem Straßenschild angeschlossenen Fahrrads beschädigte. Nach Ansprache ließ der Mann das Fahrrad zurück und flüchtete mit einem anderen Fahrrad in Richtung Goethestraße.
Vor Ort übergab der Mitteiler den eingesetzten Polizeibeamten eine Personenbeschreibung sowie ein Foto des Flüchtigen. Während der Sachverhaltsaufnahme fuhr eine Person, auf die die Beschreibung zutraf, an den eingesetzten Beamten vorbei und wurde daraufhin kontrolliert.
Aufgrund des bestehenden Tatverdachts wurde der 24-jährige Mann aus Wiesbaden zur Dienststelle verbracht und das Fahrrad sichergestellt.
Der Beschuldigte wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Kristian Körver ist neuer Stadtjugendpfarrer in Mainz
Kristian Körver will seine Erfahrungen in das neue Amt einbringen. Als Mainzer Stadtjugendpfarrer setzt er auf gelebte Gemeinschaft als Raum, in dem sich Jugendliche ausprobieren - AZ Mainz

(Foto: Evangelisches Dekanat Mainz)
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Mobilstationen in Mainz kombinieren Bus und Fahrrad
Die neuen Mobilstationen in Mainz bringen verschiedene Mobilitätsangebote an einem Ort zusammen und machen den Wechsel zwischen ihnen einfach und bequem. So wird nachhaltige Mobilität im Alltag greifbarer und leichter nutzbar.
Die Landeshauptstadt Mainz setzt ein starkes Zeichen für klimafreundliche und flexible Mobilität: Seit kurzem stehen an vier zentralen Standorten neue Mobilstationen. Sie verbinden verschiedene Verkehrsmittel wie z.B. Bus, Bahn, Carsharing, das Fahrradvermietsystem meinRad als auch E-Scooter – alles an einem Ort. Mobilstationen sind klar gekennzeichnete Verknüpfungspunkte im öffentlichen Raum. Je nach Standort finden sich dort verschiedene Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote.
„Viele Menschen in Mainz sind heute schon ganz selbstverständlich mit verschiedenen Verkehrsmitteln unterwegs und kombinieren diese je nach Wegstrecke. Mit den Mobilstationen greifen wir diese Entwicklung gezielt auf und unterstützen dort, wo es im Alltag besonders relevant ist. So wird das Zusammenspiel der verschiedenen Angebote weiter gestärkt und verlässlicher“, erklärt Janina Steinkrüger, Dezernentin für Mobilität.

Foto: Mainzer Mobilität
Die Mobilstationen erleichtern den Alltag durch:
- Sichtbarkeit: Angebote schneller finden, auch durch zusätzliche digitale Informationen zu den Services (per QR-Code)
- Flexibilität: Einfach zwischen Rad, Auto und Bahn wechseln
- Ordnung: Feste Plätze für Sharing-Angebote entlasten die Gehwege und schaffen kurze Wege zwischen den Verkehrsangeboten
- Klimaschutz: Für klimafreundliche Mobilität in Mainz
Die ersten Mobilstationen befinden sich am Römischen Theater, in der Heugasse, der Holzstraße und Bonifaziusstraße.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestehend aus Stadtverwaltung und Mainzer Mobilität entwickelte das Konzept und das Design. Die drei Meter hohe Stele in azurblau ist Orientierungspunkt und zeigt auf einen Blick, welche Angebote vor Ort verfügbar sind.
An jeder Mobilstation findet sich zusätzlich ein individueller QR-Code, bei dem der Mobilitätsplaner der Mainzer Mobilität hinterlegt ist - mit Stationsübersicht auf der Karte und direkter Navigation zu den einzelnen Angeboten.
„Unser Leistungsversprechen an den Mobilitätsstationen ist eindeutig: hier wächst Mobilität zusammen. Klassischer ÖPNV und smarte Sharing-Angebote. Aber auch E-Mobilität und weitere Serviceoptionen. Es ist uns gelungen, die Stelen gut sichtbar in den bestehenden Stadtraum zu integrieren. Das Design ist robust und dennoch filigran“, ergänzt Florian Wiesemann, Geschäftsführer der Mainzer Verkehrsgesellschaft.
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Richtfest für Marina B
LBBW Immobilien setzt weiteren Meilenstein im Zollhafen
Die LBBW Immobilien hat im Mainzer Zollhafen das Richtfest für das Büroprojekt Marina B gefeiert. In Anwesenheit des Mainzer Oberbürgermeisters Nino Haase sowie Vertretern der Bauherrin LBBW Immobilien, des ausführenden Bauunternehmens Nesseler Bau und zahlreicher weiterer Projektbeteiligter wurde mit dem Abschluss der Rohbauarbeiten ein wichtiger Meilenstein gewürdigt. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Gemeinsam mit den benachbarten LBBW Immobilienprojekten Rivage und Marina A prägt Marina B maßgeblich die weitere Ausgestaltung des Quartiers. Während die beiden anderen hochwertigen Wohnraum in direkter Rheinlage schaffen, ergänzt Marina B das Ensemble um moderne Arbeitswelten und vervollständigt damit das ausgewogene Zusammenspiel der unterschiedlichen Nutzungen im Zollhafen.
"Für Mainz stellt der Zollhafen weit mehr als ein neues Stadtviertel dar. Er steht für Mut zur Veränderung und für die Fähigkeit, Tradition und Zukunft miteinander zu verbinden, wie in diesem Fall mit dem Bürokomplex Marina B. Dieser zeigt, so wie der Rest des Zollhafens, wie wir als Stadt wachsen können, ohne unsere Wurzeln zu verlieren. Und genau deshalb ist der Zollhafen heute nicht nur ein Ort am Rhein – er ist ein echtes Aushängeschild für das moderne Mainz", sagt der Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Nino Haase.

(v.l.n.r.) Torsten Hauptmann (KMPG), Marco Knopp (LBBW Immobilien), Rüdiger Wissel (Polier, Nesseler Gruppe), Nino Haase (Oberbürgermeister Stadt Mainz), Daniel Gahr (Mainzer Stadtwerke), Ludwig Holle (Baudezernent Stadt Mainz), Karl Arnolds (Nesseler Gruppe) - Foto: LBBW Immobilien Development / Andreas Rudolph
"Als LBBW Immobilien begleiten wir die Entwicklung im Mainzer Zollhafen seit vielen Jahren mit großer Überzeugung und haben das Privileg, diesen besonderen Ort mit insgesamt fünf Projekten aktiv und erfolgreich mitzugestalten", ergänzt Marco Knopp, Sprecher der Geschäftsführung der LBBW Immobilien. "Marina B nimmt dabei eine zentrale Rolle ein: Sie steht für modernes Arbeiten direkt am Wasser, offen konzipiert sowie konsequent nachhaltig und zukunftsfähig geplant."
Ein Großteil der Flächen ist bereits langfristig vermietet: Das international tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG wird nach Fertigstellung rund 90 Prozent der Büroflächen beziehen. "Kleinere Standorte sind für uns eine bewusste strategische Entscheidung – sie fördern Nähe, Flexibilität und ein starkes Miteinander. Mit einer modernen, inspirierenden Arbeitsumgebung schaffen wir Raum für Wachstum, Zusammenarbeit und Transformation. Dank energieeffizienter Bauweise und nachhaltiger Konzepte gestalten wir eine verantwortungsvolle und zukunftsweisende Arbeitswelt – für unser Team und für die Umwelt", schließt Ralf J. Baukloh, Regionalvorstand Mitte bei KPMG, an.
Besonderes Augenmerk liegt auf einer nachhaltigen Bauweise: Für Marina B wird eine DGNB-Zertifizierung in Gold angestrebt. Der Einsatz von Geothermie und Photovoltaik trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren und einen langfristig effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen.
"Ein Haus entsteht nicht nur aus Steinen und Balken, sondern aus Fleiß und Teamgeist. In Rekordzeit haben wir hier nicht nur gebaut, sondern alle Beteiligte erfolgreich zusammengebracht. Das Umfeld am Hafen erinnert uns daran, dass große Projekte oftmals dann reibungslos gelingen, wenn die notwendige Ruhe und der klare Kurs gegeben ist", sagt Karl Arnolds, Vorsitzender der Geschäftsführung der Nesseler Bau GmbH, abschließend.
Marina B und die Projekte Rivage und Marina A gehören zu den insgesamt fünf Bauprojekten der LBBW Immobilien im Mainzer Zollhafen. Bereits realisiert wurden das Projekt Dock1Mainz, das 2018 fertiggestellt wurde, sowie das Bürogebäude Rheinkontor, dessen Fertigstellung 2020 erfolgte.
Verkehrsunfall mit Linienbus - mehrere Leichtverletzte
Am Mittwoch, 22.04.2026, gegen 13:20 Uhr, kam es auf der Rheinallee in Mainz zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Linienbusses.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr der Linienbus die Rheinallee vom Mombacher Kreisel kommend in Fahrtrichtung Innenstadt auf der rechten von zwei Fahrspuren. Ein Pkw befuhr die Rheinallee in gleicher Richtung auf der linken Fahrspur. Der 40-jährige Pkw-Fahrer überholte den Linienbus und scherte anschließend unmittelbar vor diesem auf die rechte Fahrspur ein, um nach rechts auf ein Firmengelände abzubiegen.
Aufgrund eines bevorrechtigten Fahrradfahrers, der den dortigen Radweg befuhr, musste der Pkw-Fahrer sein Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen. Der Busfahrer leitete daraufhin eine Gefahrenbremsung ein, um eine Kollision zu verhindern.
Infolge der Gefahrenbremsung stürzten mehrere Fahrgäste im Linienbus. Drei Personen wurden hierbei leicht verletzt und vor Ort medizinisch versorgt.
Zwischen den beteiligten Fahrzeugen kam es zu keiner Berührung.
Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131 /65-34250 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
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Trickdieb bestiehlt 80-Jährigen in Mainz
Am Montag, 20. April 2026, kam es im Bereich des Barbarossarings in Mainz zu einem Trickdiebstahl zum Nachteil eines 80-jährigen Mannes.
Der Geschädigte wurde von einem bislang unbekannten Täter angesprochen und gebeten, eine 1-Euro-Münze zu wechseln. Während der Senior sein Portemonnaie öffnete und nach passendem Kleingeld suchte, entwendete der Täter unbemerkt Bargeld in Höhe eines mittleren dreistelligen Betrags aus der Geldbörse.
Im Anschluss entfernte sich der Täter zügig vom Tatort. Der Geschädigte konnte den Mann noch kurzzeitig beobachten, bemerkte den Diebstahl selbst jedoch erst am folgenden Tag.
- männlich
- ca. 170 cm groß
- etwa 35-40 Jahre alt
- bekleidet mit einem weißen Hemd
- sprach akzentfreies Deutsch
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor sogenannten Trickdiebstählen und rät, bei derartigen Ansprachen vorsichtig zu sein und ihr Portemonnaie nicht in Gegenwart fremder Personen zu öffnen.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131 65-33999 in Verbindung zu setzen.
Soja im Faktencheck: Mythen, Risiken und Chancen
Die Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Um Soja ranken sich zahlreiche Befürchtungen und Hoffnungen wie zum Beispiel: Der Konsum von Soja schade der Schilddrüse, sei bei Brustkrebs nicht zu empfehlen, führe bei Männern zu einer „Verweiblichung“ oder lindere Wechseljahresbeschwerden. Die Verbraucherzentralen stellen alles Wissenswerte zum Verzehr von Soja in einem Web-Text zusammen.
Sojaprodukte wie Tofu, Sojadrink und Co. sind für viele Menschen selbstverständlich geworden. Soja gilt wie alle Hülsenfrüchte als sehr gesund für Mensch und Umwelt. Doch die in Sojabohnen enthaltenen Isoflavone sorgen immer wieder für Diskussionen. Diese sekundären Pflanzenstoffe ähneln in ihrer Struktur dem Hormon Östrogen – und genau das verunsichert viele Menschen. „Die meisten Sorgen sind bei einem üblichen Verzehr von Soja-Produkten oft unbegründet“, sagt Marlene Bär, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Brustkrebs: Soja in üblichen Mengen unbedenklich
So ist der Verzehr üblicher Mengen Sojalebensmittel nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand auch bei Brustkrebs unbedenklich. Ein bis zwei Portionen täglich – eine Portion entspricht etwa 100 Gramm Tofu oder 250 Milliliter Sojadrink – gelten auch während einer antihormonellen Therapie als sicher. Fachgesellschaften sehen keine Hinweise darauf, dass moderater Sojakonsum das Risiko für ein Wiederauftreten erhöht.
Männergesundheit und Wechseljahre bei Frauen
Auch die Sorge, Soja könne den Testosteronspiegel senken oder eine „Verweiblichung“ bei Männern verursachen, ist unbegründet. Studien zeigen keine relevanten hormonellen Effekte bei üblichem Konsum. Für eine verlässliche Linderung von Wechseljahresbeschwerden wie Hitzewallungen durch Soja-Isoflavone gibt es bislang keine gesicherten Belege.
Schilddrüse: Auf die Jodversorgung kommt es an
Bei ausreichender Jodversorgung sind durch normalen Sojakonsum keine relevanten negativen Auswirkungen auf die Schilddrüse zu erwarten. Anders kann es bei Jodmangel oder bestehenden Schilddrüsenerkrankungen aussehen: Isoflavone aus Sojalebensmitteln und insbesondere hohe Mengen aus isolierten, hochdosierten Nahrungsergänzungsmitteln könnten hier nachteilige Effekte haben. „In solchen Fällen empfiehlt sich eine ärztliche Begleitung“, rät Marlene Bär.
Vorsicht bei Isoflavon-Supplementen
„Vorsicht ist bei hochdosierten Nahrungsergänzungsmitteln mit Isoflavonen geboten“, so Marlene Bär weiter. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit solcher Supplemente, insbesondere für Menschen mit hormonabhängigen Krebserkrankungen oder Erkrankungen der Schilddrüse, ist nicht ausreichend belegt. Wer an östrogenabhängigem Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt ist oder war, sollte Nahrungsergänzungsmittel mit isolierten Isoflavonen nicht einnehmen.
Fazit:
Soja und Sojaprodukte wie Tofu, Tempeh oder Sojadrink können in üblichen Mengen Bestandteil einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung sein. Sie liefern hochwertiges Protein, Ballaststoffe sowie Vitamine und Mineralstoffe. Entscheidend ist – wie so oft – das Maß: Wer sich vielseitig ernährt und auf eine gute Jodversorgung achtet, muss Soja nicht meiden.
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Bundespolizei nimmt vermisste Jugendliche am Bahnhof Mainz in Obhut
Am 22. April 2026 wurde eine Streife der Bundespolizei gegen 01:45 Uhr über ein stark alkoholisiertes und desorientiertes Mädchen am Bahnhofsvorplatz informiert. Die eingesetzten Kräfte konnten vor Ort eine als zuvor vermisste gemeldete 15-Jährige antreffen.
Diese wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle der Bundespolizei in Mainz gebracht. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen deutlich erhöhten Wert. Auch ein Drogenschnelltest verlief positiv.
Lösungssuche für Erhalt der Mainzer Kunsthalle läuft an
Die Finanzierung wackelt, die Direktorin geht: Um die Zukunft der Mainzer Kunsthalle zu sichern, nennt Kulturdezernent Delbasteh jetzt erste Ansätze zur Lösungsfindung - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
Mexikanisches Restaurant plant Umzug in die Neustadt
Das mexikanische Restaurant „Moctezuma“ zieht im Herbst in die Mainzer Neustadt. Mehr Platz für Gäste und neue Möglichkeiten warten auf Mariana Ferreiro und ihr Team - AZ Mainz (plus)

(Foto: Kristina Schäfer)
Diebstahl und Hausfriedensbruch im Hauptbahnhof Mainz
Mann hat 13 Aufenthaltsermittlungen
Bei dem Mann wurden diverse neue Gegenstände aufgefunden, die im Bestand der Filiale verkauft werden, für die er aber keinen Kaufbeleg vorlegen konnte. Darunter diverse Elektroartikel, Fertiggerichte und Kaugummis. Die Gegenstände wurden durch die Polizisten sichergestellt. Die genaue Schadenshöhe wird noch ermittelt.
Weiterhin wurde festgestellt, dass gegen den Mann zwölf Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz sowie eine der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Straftaten vorlagen. Davon elf wegen Diebstahls, eine wegen Unterschlagung sowie eine wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Außerdem bestand gegen den 44-Jährigen ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Mainz.
Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß entlassen und des Bahnhofs verwiesen. Gegen den 44-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs eingeleitet.
Bei Einbruch in ein Café in der Neustadt Bargeld entwendet
In der Nacht von Donnerstag, 16.04.2026, gegen 23:30 Uhr, bis Freitag, 17.04.2026, gegen 08:30 Uhr, verschafften sich bislang unbekannte Täter durch Aufhebeln eines Küchenfensters Zutritt zu einem Café in der Mainzer Neustadt in Bahnhofsnähe. Im Inneren durchsuchten sie die Räumlichkeiten und entwendeten Bargeld in bislang unbekannter Höhe.
Anschließend verließen die Täter das Objekt vermutlich über das zuvor aufgehebelte Fenster und flüchteten in unbekannte Richtung.
Die Kriminalpolizei Mainz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Präventionstipps der Polizei:
- Achten Sie auf eine ausreichende Sicherung von Fenstern und Türen - insbesondere im rückwärtigen Bereich von Geschäftsobjekten. Mechanische Sicherungen wie einbruchhemmende Fensterbeschläge können das Aufhebeln deutlich erschweren.
- Installieren Sie Alarmanlagen oder
Videoüberwachungssysteme so, dass auch Zugangsbereiche wie Fenster
und Nebeneingänge erfasst werden.
- Lassen Sie keine
größeren Bargeldbeträge über Nacht in Geschäftsräumen zurück
und nutzen Sie geeignete Sicherungsmöglichkeiten wie Tresore.
- Sorgen Sie für eine gute Ausleuchtung des Außenbereichs,
beispielsweise durch Bewegungsmelder.
- Prüfen Sie
regelmäßig die Funktionsfähigkeit vorhandener
Sicherungstechnik.
Für weitere Tipps zum Schutz vor Einbrüchen wenden Sie sich gerne an die Einbruchschutzberatung des Polizeipräsidiums Mainz unter der Telefonnummer 06131 65-31164 oder per E-Mail an ppmainz.zentralepraevention@polizei.rlp.de.
BUND: Mehr Grün in die Städte
Zum Tag des Baums am kommenden Samstag (25. April) fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Städte und Gemeinden auf, sich besser um das Stadtgrün zu kümmern, mehr Bäume zu pflanzen und diese auch zu wässern und zu pflegen. Bäume und Stadtgrün sind die wirkungsvollste Klimaanlage in den Siedlungen und schützen die Bewohnerinnen und Bewohner vor gesundheitsgefährdender Überhitzung. Auch tragen sie zum Schutz der Artenvielfalt bei, verbessern das Stadtbild und das Wohlbefinden. Mit einem Schwerpunkt zum Tag des Baums lenkt der BUND die Aufmerksamkeit auf Aspekte rund um Bäume und Stadtgrün.
In einer repräsentativen Umfrage hat der Umweltverband Menschen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen gefragt, wie sie auf Zustand, Pflege und Umfang ihrer Stadtnatur schauen. Fast die Hälfte (47 Prozent) der Befragten ist der Meinung, dass sich die politisch Verantwortlichen nicht ausreichend um Straßenbäume und Parks kümmern. Mehr als zwei Drittel wünschen sich mehr schattenspendende Bäume. Angesichts der Häufigkeit von Hitze- und Dürre-Phasen infolge der Klimakrise ein dringliches Anliegen.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Die graue, asphaltierte, hitzegeplagte Stadt ist überholt. Die Bürgerinnen wollen grüne, lebenswerte Städte. Über zwei Drittel der Befragten sprechen sich für mehr schattenspendende Bäume in der Stadt aus. Doch Stadtnatur steht unter Druck, die Flächen werden für Bebauung in Anspruch genommen und leider fallen ihr auch Bäumen und Grünflächen zum Opfer. Hier muss ein Umdenken stattfinden und das wertvolle Grün erhalten und in Zeiten der Klimakrise sogar erweitert werden.“
Gerade im Frühjahr brauchen Straßenbäume Wasser
In vielen Städten wünschen sich die Bewohnerinnen und Bewohner, dass sich die Politik mehr für einen guten Zustand der Bäume einsetzt. Dieser Wunsch ist besonders groß in Salzgitter, Gelsenkirchen und Hannover. Besser steht es offenbar um die Pflege von Bäumen und Parks unter anderem in Städten im Rheinisch-Bergischen Kreis, in Reutlingen sowie Heidelberg.
Bandt: „Viele Menschen wollen sich engagieren, es braucht mehr Möglichkeiten, um sich einbringen zu können. Das kann eine Unterstützung von Gießgruppen sein, oder Bürgergärten auf entsiegelten Flächen. Politik und Verwaltung stehen vor der Herausforderung, die Städte auf die heraufziehende Klimakrise vorzubereiten, die Bürger*innen können da Partner sein.“
Das Institut Civey hat für den BUND vom 7. bis 11. April 2026 rund 2500 Menschen in Städten mit über 100.000 Einwohner*innen online befragt.
Hintergrund:
Der Zustand von Stadt- und Alleebäumen wird nicht einheitlich erfasst, aber auch sie haben durch die wiederkehrende Trockenheit gelitten. Vielen Straßenbäumen fehlt es an ausreichend durchwurzelbarem Raum, der Boden ist stark verdichtet und nur schlecht belüftet. Die Klimakrise bewirkt nicht nur, dass es heißer ist und seltener regnet, sondern die Niederschläge, die fallen, treten zunehmend als Starkregen auf, der von ausgetrockneten Böden nicht gut aufgenommen werden kann und ungenutzt in die Kanalisation abfließt. Das Konzept der Schwammstadt hat zum Ziel, mit Entsiegelungen und Neupflanzungen die kühlende Wirkung von Bäumen und Freiflächen optimal zu nutzen.
In Mainzer Neustadt eröffnet eine Hundephysiotherapie-Praxis
In der Mainzer Neustadt öffnet eine Praxis, die gestresste Vierbeiner wieder auf die Pfoten bringt. In der „Hundebesserei“ werden Physiotherapie und Osteopathie angeboten - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)
Mainzer Tierheim muss umziehen: Was bisher feststeht
Das Mainzer Tierheim muss während der Abrissarbeiten der Mombacher Hochbrücke umziehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema - AZ Mainz (plus)

(Foto: Vladislav Laptev)
Lebenslieder - Seniorinnen und Senioren singen ihr Leben
Ein ganz besonderes Konzert findet am 29. April von 15:30 bis 16:30 Uhr in der Christuskirche Mainz statt: die große Abschlussveranstaltung des Projekts „Lebenslieder“. Viele Menschen sind im hohen Alter pflegebedürftig und können oft nicht ohne Weiteres am kulturellen Leben teilhaben. Doch welche Lieder begleiten sie, welche Musik bewegt sie, welche Geschichten erzählen sie? Genau diesen Fragen widmet sich das Projekt „Lebenslieder“.
In einer Arbeits- und Probenphase von drei Monaten sind persönliche „Lebenslieder“ entstanden. Über diesen Zeitraum hinweg wurden biografisch bedeutsame Erzählungen, Musikstücke und Lieder von Bewohnerinnen und Bewohnern des Martinsstifts Mainz gesammelt. Mit dem Projekt rücken Dekanatskantor Arno Krokenberger (Christuskirche Mainz) und Joachim Sallmann (Sozialdienst, Martinsstift der Mission Leben) die Perspektiven der ältesten Generation in den Mittelpunkt.
Gemeinsam mit einer Projektgruppe von sieben Bewohnerinnen und Bewohnern des Martinsstifts wurden in einer dreimonatigen Recherche- und Probenphase biografisch wichtige Lieder und die dazugehörigen Geschichten erarbeitet. Diese werden nun in einem Mitsing-Konzert in der Christuskirche präsentiert.
Im beeindruckenden Kirchenraum und unterstützt von weiteren Musikerinnen und Musikern soll die Veranstaltung zu einem musikalischen Höhepunkt für die Projektgruppe und das Publikum werden. Eingeladen sind insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegeheime der Mainzer Innenstadt. Das Konzert dauert weniger als eine Stunde, der Eintritt ist frei.
Nach Brand: Mainzer „Krokodil“ eröffnet Biergarten
Nach einem Brand im August musste die Kneipe „Krokodil“ in der Mainzer Neustadt schließen. Inhaber Pierre Scherner hat nun einen Biergarten eröffnet – mit Kiosk als „Kernzelle“ - AZ Mainz (plus)

(Foto: Vladislav Laptev)
Brandeinsatz nach Notruf über "nora"-App
Am Mittwochmittag (15.04.2026) gegen 13 Uhr wurde die Feuerwehr Mainz über die Notruf-App "nora" zu einem gemeldeten Brandereignis in einem Mehrfamilienhaus in der Mainzer Neustadt alarmiert. Über die App wurde ein piepsender Rauchwarnmelder sowie Brandgeruch gemeldet.
Die hinterlegte Rufnummer war in der Vergangenheit bereits mehrfach durch missbräuchliche Notrufe und Fehlalarmierungen über die App aufgefallen. Diese Häufung war in der Leitstelle bekannt und entsprechend dokumentiert. Der aktuelle Notruf wurde daher zunächst mit erhöhter Skepsis bewertet.
Mehrere Rückrufversuche blieben ohne direkte Gesprächsverbindung. Bei einem erfolgreichen Anruf waren im Hintergrund schließlich eindeutig die akustischen Signale eines Rauchwarnmelders zu hören. Aufgrund dieser Lagehinweise wurden ein Löschzug der Feuerwehr sowie ein Rettungswagen zur Einsatzstelle alarmiert.
Vor Ort bestätigte sich diesmal eine tatsächliche Einsatzlage. In einer Wohnung war es nach dem Kochen zu einer leichten Brandentwicklung gekommen. Eine Bewohnerin hatte ein Holzbrett auf einer eingeschalteten Herdplatte vergessen, wodurch dieses zu brennen begann. Die Bewohnerin bemerkte die Situation zeitgleich mit dem Eintreffen der Feuerwehr und konnte die Gefahr selbst beseitigen. Verletzt wurde niemand.
Der Einsatz verdeutlicht ein bekanntes Grundproblem in moderner Form. Wiederholte Fehl- und Missbrauchsmeldungen können die Bewertung echter Notrufe erschweren und im Einzelfall zu Verzögerungen führen. Das Prinzip lässt sich sinnbildlich mit der Geschichte vom Hirtenjungen und dem Wolf vergleichen. Wer wiederholt grundlos Alarm auslöst, riskiert, dass eigene Gefahrenlagen später schwerer einzuordnen sind.
Unabhängig davon gilt: Jeder Notruf wird ernst genommen. Sobald konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage bestehen, werden Einsatzkräfte entsandt. Auch in diesem Fall führte ein zunächst zweifelhaft erscheinender Notruf zu einem realen Einsatz.
Die Notruf-App nora ist ein wichtiger Baustein der Notrufstruktur, insbesondere für Menschen, die nicht telefonieren können. In der Regel ist das direkte Gespräch über die Notrufnummer 112 jedoch der schnellste und effektivste Weg, da Rückfragen durch geschultes Personal eine präzisere Lageeinschätzung ermöglichen.
Die Feuerwehr Mainz weist ausdrücklich darauf hin, dass missbräuchliche Notrufe kein Bagatelldelikt sind. Sie können Einsatzabläufe beeinträchtigen und im Ernstfall wertvolle Zeit kosten.
Ortsbeirat Neustadt fordert mehr Einsatz für Spielplätze
Der Ortsbeirat Mainz-Neustadt beschließt gleich drei Anträge für eine Verbesserung der Spielplatzsituation. Dabei ist auch die Goetheschule gefragt. Und es geht natürlich ums Geld - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
Auszeichnung für Mainzer Bistro Goldmarie und Hotel Brunfels

(Foto: Goldmarie)
Kaiserstraße - Konsequenter Kontrolldruck: Polizei nimmt aggressiven Randalierer in Gewahrsam
Am Dienstag, 14.04.2026, gegen 12:00 Uhr, wurde der Polizei über den Notruf mitgeteilt, dass eine Person in der Kaiserstraße im Bereich der Christuskirche randalieren würde. Der Mann habe lautstark geschrien, gegen Mülltonnen getreten und vorbeilaufende Passanten angepöbelt. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den 34-Jährigen vor Ort antreffen. Dieser zeigte sich zunächst unkooperativ und aggressiv gegenüber den Einsatzkräften, konnte jedoch im weiteren Verlauf durch kommunikatives Einwirken beruhigt werden. Es wurde festgestellt, dass der Verantwortliche erheblich alkoholisiert, jedoch ansprechbar war. Nach einem längeren Gespräch wurde ihm ein Platzverweis für die Christuskirche sowie den angrenzenden Bereich erteilt, dem er zunächst nachkam.
Etwa eine Stunde später ging erneut ein Notruf bei der Polizei ein. Hierbei wurde gemeldet, dass sich der Verantwortliche wieder im Bereich des Brunnens vor der Christuskirche aufhalte. Zudem habe er eine Glasflasche in Richtung einer Personengruppe, bestehend aus Schülern, geworfen, lautstark geschrien und es sei beinahe zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Die Polizeibeamten trafen den Verantwortlichen erneut vor Ort an. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich seine Alkoholisierung weiter deutlich verstärkt. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 3,52 Promille. Er folgte den Anweisungen der Beamten nicht, zeigte sich zunehmend unsicher auf den Beinen und kehrte trotz mehrfacher Aufforderung sowie Androhung des Gewahrsams immer wieder zur Örtlichkeit zurück. Zur Durchsetzung des zuvor erteilten Platzverweises und Verhinderung weiterer Störungen der öffentlichen Ordnung wurde der Verantwortliche nach Anordnung durch einen Ermittlungsrichter bis 00:00 Uhr schließlich in Gewahrsam genommen, um weitere Störungen zu verhindern.
Neues Gaskraftwerk in Mainz: Umweltschützer äußern Bedenken
Auf der Ingelheimer Aue könnte bereits 2027 ein neues Gaskraftwerk in Betrieb gehen. Mehrere Verbände äußern Kritik. Wie die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG damit umgeht - AZ Mainz (plus)

(Foto: KMW AG)
Der kleine Snack zwischendurch – so gelingt gesunde Ernährung am Arbeitsplatz
Stress am Schreibtisch oder wechselnde Schichten, körperliche Anstrengung, ständige Rufbereitschaft oder lange Wege im Außendienst – wo soll da noch gesundes Essen hineinpassen? Dabei ist die Ernährung gerade in Stresssituationen wichtig für das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Welche Nahrungsmittel also sind im Berufsalltag zu empfehlen? Und vor allem: Wie baut man sie ein? Gar nicht so einfach. Aber es gibt Routinen, die dabei helfen. Eine davon: mehrere kleine Mahlzeiten über den Tag verteilt.
Worauf es beim Snack zwischendurch ankommt
Wer keine Kantine mit einer reichhaltigen Essensauswahl nutzen kann, ist oft auf Bäckereiwaren, Fast-food-Angebote oder die heiße Theke im Supermarkt angewiesen. Mit deren Angebot hat man schnell zu viel Fett und zu viel Zucker zu sich genommen. Beide sind nicht nur ungesund, sondern auch schwer zu verdauen. So stehlen sie dem Körper Energie, die er für die Arbeit braucht.
Leichte Mahlzeiten und Kleinigkeiten – gut über den Tag verteilt
Wer braucht was?
Routinen helfen, sich am Arbeitsplatz gesund zu ernähren
- Essenspausen als feste Termine in den Kalender eintragen.
- Gesunde Snacks wie Obst, Nüsse, Rohkost und ähnliches am Arbeitsplatz vorrätig halten.
- Mahlzeiten zu Hause vorbereiten und mitnehmen. Es gibt ein großes Angebot an Behältern mit variablen Abteilen, die sich hierfür hervorragend eignen.
- Wenn möglich, vorgekochtes Essen portionsweise aufwärmen.
- Bei belegten Broten Vollkornbackwaren bevorzugen, ebenso fettarmen Käse oder Aufstriche, dazu Salat, Tomaten, Gurkenscheiben u.ä.
- In der Kantine oder im Restaurant zu den leichteren Speisen greifen.
- Heißhungerattacken mit kleinen Snacks zwischendurch vorbeugen.
- Süßigkeiten außer Reichweite lagern oder am besten ganz aus dem Arbeitsbereich verbannen.
- Ein Motto wählen, beispielsweise „zuckerfrei bis zwölf“ oder „vegan am Vormittag“.
- Immer ausreichend trinken!
Sophie-Scholl-Schule bald in früherem Hochschulgebäude?

(Foto: Sascha Kopp)
Haftbefehl in Hauptbahnhof Mainz vollstreckt
Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte die beschriebene Person angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen werden. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mainz wurde hierbei ein größerer Beutel mit grünlicher, pflanzlicher Substanz sowie eine Feinwaage sichergestellt.
Gegen den 26-jährigen Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Unabhängig von dem vorliegenden Sachverhalt weist die Polizei darauf hin, dass der Verkauf von Lachgas an Minderjährige ab dem 12.04.2026 gesetzlich verboten ist. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor den gesundheitlichen Gefahren des Lachgaskonsums. Insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung kann es zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Bewusstlosigkeit, neurologischen Schäden oder Sauerstoffmangel kommen.
Was passiert mit Räumen der Anna-Seghers-Bücherei?

(Foto: Yannik Radloff)
18.–24. April 2026: „Fashion Revolution Week“ in Mainz
Bündnis FAIR FRIENDS MAINZ macht mit bei weltweiter Aktionswoche für FAIRE MODE – unter dem Motto „Collective Action“
Ausstellung, Mitmachaktionen, Strickkino, Flohmarkt, Kleidertausch, Pubquiz oder Modenschau: Die diesjährige Fashion Revolution Week in Mainz vom 18. bis 24. April 2026 lädt Besucher:innen auf unterschiedlichste Arten dazu ein, sich mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen der Modeindustrie auseinanderzusetzen.
Unter dem Motto „Collective Action“ hat FAIR FRIENDS MAINZ, ein Bündnis aus lokalen Initiativen und Organisationen wie dem evang. Dekanat Mainz, der BUNDjugend RLP, sowie weiterer ehrenamtlicher Einzelpersonen ein vielfältiges Programm zusammengestellt. Ziel ist es, Bewusstsein für faire und nachhaltige Mode zu schaffen und konkrete Alternativen aufzuzeigen.
Sämtliche Angebote sind kostenfrei. Alle Mainzer:innen sind herzlich eingeladen, Teil der Fashion Revolution Week 2026 zu sein.
Das Programm im Überblick
18. April – 2. Mai: Ausstellung „Stoffgeschichten“
19.–24. April: Kleiderstangen-Aktion im öffentlichen Raum
Sonntag, 19. April, 10:00 Uhr: Strickkino mit Filmvorführung „100 Dinge“
Sonntag, 19. April, 12:00–14:00 Uhr: Woll-Flohmarkt
Im Anschluss (oder auch separat), laden die Netten Knitter zum Woll-Flohmarkt ein, nur wenige Geh-Minuten vom Capitol entfernt. Von 12:00 bis 14:00 Uhr können Sie in der City-Kirche St. Antonius vorbeikommen- ideal für alle, die Materialien tauschen, entdecken oder weitergeben möchten. Wenn Sie einen Verkaufsstand machen möchten, dann gerne hierüber anmelden bis zum 15.04.: netteknitter@yahoo.com
Mittwoch, 22. April, 19–22:00 Uhr: Kleidertausch KLEID@NIGHT
Donnerstag, 23. April, 17-19:00 Uhr: Filzen & Siebdrucken
Donnerstag, 23. April: Vortrag (17:00 Uhr) + Fashion Pubquiz (19:00 Uhr)
Donnerstag, 23. April, 19:30 Uhr: Ex und Hopp“ oder „Cool und Fair“? – Das
Freitag, 24. April, 17:00 Uhr: Upcycling-Modenschau – das große Finale!
Gemeinsam aktiv werden
Feuerwerk zur Frühjahrsmesse am Mainzer Rheinufer erneut inmitten der Vogelbrutzeit
Mit großem Unverständnis hat die Sylvia und Hubert Schneider Gedenkstiftung für Natur- und Tierschutz zur Kenntnis genommen, dass der Schaustellerverband Mainz e.V. zur Frühjahrsmesse wie bisher ein großes Feuerwerk inmitten der Vogelbrutzeit und zur Rückkehr der Zugvögel abgehalten hat.
Bereits in 2025 waren die negativen Auswirkungen von Feuerwerken umfassend öffentlich diskutiert worden. Dies hatte zur Folge, dass die Stadt Mainz zur Johannisnacht auf eine Drohnenshow umgestellt hat. Ob dies ein Erfolg war, bleibt der Meinung der Zuschauer überlassen. Zeitgemäß und folgerichtig ist der Verzicht auf Feuerwerk in jedem Fall:
Die dem Rheinufer vorgelagerte Insel Petersaue und große Teile der Wasserfläche sind internationales Vogelschutzgebiet. In unmittelbarer Nähe liegt auch das Landschaftsschutzgebiet Maaraue. Dort wurden durch Vogelexperten über 70 Vogelarten festgestellt, die auf der Halbinsel Lebensraum finden. Die Mainzer Neustadt ist Schwerpunkt sogenannter Gebäudebrüter; in Fassaden und Dachtraufen leben z.B. Sperlinge, Hausrotschwänze und Fledermäuse. Auch viele andere Grünstrukturen im städtischen Raum sind besiedelt und die Zugvögel kehren gerade erst zurück.
Vögel und Säugetiere geraten durch Feuerwerke unter massiven Stress. Sie flüchten z.T. in Panik und können schwer verunglücken. Es kommt zu energiezehrendem Umherfliegen und Schutzlosigkeit vor Beutegreifern. Dem Mainzer Tierheim werden nach Feuerwerken regelmäßig verletzte Tiere gebracht. In der Brutzeit können Nester verlassen, Eier auskühlen und Eltern von den Jungtieren getrennt werden. Häufen sich Feuerwerke, so werden Nist- und Ruhestätten dauerhaft verlassen. Auch viele Haustiere erleiden Stress und Angst. Die Auswirkungen von Feuerwerken reichen hunderte Meter weit. Zusätzlich erzeugen Feuerwerkskörper Abfall sowie giftige Stoffe, die Boden, Wasser und Luft verschmutzen.
Der Vorstand der Stiftung: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Feuerwerke in der Brutzeit und der Nähe zu Schutzgebieten abgehalten werden. Als Stiftung für Natur- und Tierschutz erneuern wir daher unseren Aufruf, von diesem überholten Brauch abzusehen. Statt eines teuren Feuerwerks könnten am Abschlusssamstag z.B. auch Freitickets oder Vergünstigungen für Fahrgeschäfte und Gastronomiestände an die Besucher ausgegeben werden.“
Informationen zur Stiftung: Die Sylvia und Hubert Schneider Gedenkstiftung für Natur- und Tierschutz wurde 2014 in Mainz durch Hubert Schneider zum Gedenken an seine Ehefrau Sylvia und beider Liebe zur Natur und Tieren gegründet. Sie widmet sich der Unterstützung von Projekten mit Schwerpunkt in der Rhein-Main-Region und ist vom Finanzamt Mainz als gemeinnützig anerkannt. Homepage - Facebook.
Mainzer Autorin eröffnet „Die mobile Schreibwerkstatt“

(Foto: Yannik Radloff)
Neubau in der Sömmerringstraße wird doch noch fertig

(Foto: Vladislav Laptev)
Boulespielen auf dem Feldbergplatz - Unebenheiten ausgleichen
Pressemitteilung der SPD Mainz-Neustadt
„Der Feldbergplatz ist spätestens ab dem Frühjahr fest in der Hand des Boules. Zum Boulespielen kommen hier Jung und Alt zusammen, eine tolle Atmosphäre”, beschreibt Yvonne Wuttke, Mitglied des Ortsbeirats, das Treiben am Platz. Mit Antrag der SPD-Fraktion bittet der Ortsbeirat Mainz-Neustadt deshalb die Stadtverwaltung darum, die Bedingungen vor Ort zu verbessern. „Konkret soll die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Einebnung der rheinseitigen Fläche des Feldbergplatzes zumindest teilweise erfolgen kann, um ein besseres Boulespielen zu ermöglichen”, erläutert Alexander Klein, stellvertretender Ortsvorsteher und ebenfalls Mitglied des Ortsbeirats, den Antrag.

Boulespielen auf dem Feldbergplatz soll unter besseren Bedingungen möglich sein (Foto: SPD Mainz-Neustadt)
Die besagte Fläche des Feldbergplatzes ist nicht verstellt und wird auch nicht anderweitig genutzt. Jedoch ist der Untergrund teils uneben, was das Boulespielen erschwert. „Die Einebnung würde das Boulespielen vor Ort noch attraktiver machen und die Aufenthaltsqualität des Platzes steigern”, ist sich Ulrike Ludy, Mitglied des Ortsbeirats, sicher.
Nach Zeugenhinweis auf Drogenhandel: Tatverdächtiger gestellt
Am Donnerstag, 09.04.2026, gegen 16:00 Uhr, meldete ein Zeuge der Polizei zwei Personen, die in der Kaiserstraße in der Mainzer Innenstadt augenscheinlich Betäubungsmittel austauschen würden.
Vor Ort konnten die eingesetzten Beamten zwei entsprechende Personen feststellen. Beim Erblicken der Polizei ergriffen beide die Flucht.
Ein Zeuge gab Hinweise, dass eine der Personen in ein angrenzendes Gebäude gelaufen sei. Dort konnte ein 18-jähriger Tatverdächtiger angetroffen und kontrolliert werden. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Tütchen mit mutmaßlichen Betäubungsmitteln sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
„Parken entgegen der Fahrtrichtung“ nimmt spürbar zu
Im zurückliegenden Jahr 2025 wurden durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz insgesamt 138.676 Ordnungswidrigkeitenverfahren im ruhenden Verkehr eingeleitet. Davon entfielen 316 Verfahren auf das „Parken entgegen der Fahrtrichtung“. Diese Zahlen belegen, dass dieser Tatbestand mit einem Anteil von nur 0,23% einen sehr kleinen Teil des Gesamtaufkommens ausmacht. Leider gehen damit aber überproportionale Gefahren einher.
Das Halten oder Parken entgegen der Fahrtrichtung bzw. auf der linken Fahrbahnseite stellt einen eindeutigen und seit langem unveränderten Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 Abs. 4 StVO) dar. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Nebenstraße handelt, ob viele Fahrzeuge in gleicher Weise (falsch) parken oder ob entsprechende Verstöße in der Vergangenheit nicht oder nur eingeschränkt beanstandet wurden. Die Ahndung erfolgt gemäß dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog und liegt zwischen 10 und 35 Euro.
In den letzten Jahren nimmt die Verkehrsüberwachung wahr, dass dieses verkehrswidrige Parkverhalten wieder spürbar häufiger auftritt. Dies ist kein auf einzelne Stadtteile beschränktes Phänomen, sondern betrifft alle Stadtteile der Landeshauptstadt Mainz. Die häufigsten Parkverstöße insgesamt betreffen nach wie vor das Parken an Parkscheinautomaten sowie das Parken im absoluten oder eingeschränkten Haltverbot.
Der für die Verkehrsüberwachung zuständige Dezernent Karsten Lange unterstreicht: „Unabhängig vom vorherrschenden Parkdruck beobachtet die Verkehrsüberwachung regelmäßig verkehrsgefährdende Situationen, die auch und gerade durch das Parken entgegen der Fahrtrichtung entstehen. Diese Gefährdungssituationen ergeben sich insbesondere beim Ausparken und beim anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr.“
Bei Dunkelheit ist ein auf der linken Fahrbahnseite abgestelltes Fahrzeug deutlich schlechter wahrnehmbar, da die rückwärtigen Reflektoren und Rückleuchten für den Verkehr aus der korrekten Fahrtrichtung nicht sichtbar sind. In schlecht beleuchteten Bereichen kann dies zu erheblichen Sichtbarkeitsproblemen führen.
Selbst bei Tageslicht sei dieses Parkverhalten in hohem Maße sicherheitskritisch, betont der Leiter des Verkehrsüberwachungsamtes, Daniel Joseph: „Bereits beim Abstellen des Fahrzeugs muss der Fahrer nach links ausscheren und damit unmittelbar in den Gegenverkehr hineinfahren. Radfahrer und andere Kraftfahrzeuge, die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrbahnseite unterwegs sind, kommen dem Fahrzeug entgegen und können aufgrund der Fahrzeugposition und eingeschränkter Sichtverhältnisse beim Ausparken erst spät erkannt werden. Da der Fahrzeugführer zugleich auf der linken Fahrzeugseite am Steuer sitzt, ist der Blick in den Verkehrsraum zusätzlich erschwert.“
Diese Situationen treten nicht vereinzelt auf, sondern stellen ein bekanntes und wiederkehrendes Phänomen in innerstädtischen Straßen dar. Vor diesem Hintergrund wurde der Tatbestand des Parkens entgegen der Fahrtrichtung in aktuellen Schulungen der Mitarbeiter:innen erneut aufgegriffen und ausdrücklich darauf hingewiesen, diesen Verstoß gleichförmig und konsequent in allen Straßen zu ahnden.
Dezernent Lange erinnert: „Dieses Fehlverhalten wurde bereits in der Vergangenheit geahndet. Der Umstand, dass dieses Parkverhalten in der Vergangenheit - in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger - teilweise nicht oder nicht konsequent beanstandet wurde, stellt keine rechtliche Duldung dar und begründet keinen Anspruch darauf, künftig von Maßnahmen abzusehen.“
Die Stadt Mainz sei sich bewusst, dass die Parkplatzsituation - insbesondere im Innenstadtbereich - angespannt bleibe und sich durch Baustellen, Veranstaltungen und temporäre Sperrungen teils weiter verschärfe. Das subjektiv nachvollziehbare Interesse, entgegen der Fahrtrichtung zu parken, dürfe hierbei jedoch kein Maßstab für das Handeln der Verkehrsüberwachung bilden.
Karsten Lange: „Die Schwierigkeit, einen Parkplatz zu finden, berechtigt nicht zu verkehrsordnungswidrigem Verhalten. Wenn wir dies zuließen, würden letztlich diejenigen begünstigt, welche die Verkehrsregeln missachten - während regelkonformes Verhalten benachteiligt würde. Eine solche Praxis ist weder rechtlich zulässig noch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern vermittelbar.“
Die Verkehrsüberwachung könne zugleich weder „Ausgleichsparkplätze schaffen“ noch abweichende Regelungen für einzelne Stadtteile oder Straßenzüge treffen. Daniel Joseph: „Eine selektive Nichtahndung wäre rechtswidrig. Festgestellte Verstöße sind daher unabhängig von ihrer Verbreitung zu ahnden - maßgeblich sind die Festlegungen der Straßenverkehrs-Ordnung.“
Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr fließen stets in den Gesamthaushalt der Stadt Mainz ein.
Nach Brand startet Pizzeria Fortuna neu in Mombach
Ein Brand hat die Pizzeria Fortuna von der Mainzer Neustadt nach Mombach geführt. Wie Stammgäste mithelfen und das Team den Stadtteil als neue Heimat entdecken und beleben will - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
Objekte aus über 30 Jahren CSD Mainz verliehen

Ab sofort wieder KfW-Zuschüsse für Barrierereduzierung und altersgerechtes Umbauen
Positive Nachrichten für alle, die ihre (Miet-) Wohnung oder Haus barrierefrei umbauen möchten.
Die Beantragung eines Investitionszuschusses für Maßnahmen zur Barrierereduzierung ist ab dem 8. April 2026 bei der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder möglich. Dies ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die auf barrierearmen und altersgerechten Wohnraum angewiesen sind. Umbauten wie schwellenlose Zugänge, barrierearme Bäder oder der Einbau von Treppenliften rücken erneut in den Fokus – und bieten eine wertvolle Chance, Wohnkomfort und Zukunftssicherheit mit staatlicher Förderung zu verbinden. So gibt es für Einzelmaßnahmen je Wohneinheit einen Zuschuss von 10 Prozent zu den Investitionskosten, maximal 2.500 Euro. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann man bis zu 6.250 Euro erhalten. Es werden auch bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) und Smart-Home-Anwendungen bezuschusst. Nicht förderfähig sind Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, zum Beispiel Smartphone oder Tablet.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum an oder als Ersterwerberinnen und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie natürliche Personen, die Wohnungen oder Einfamilienhäuser zur Miete bewohnen. Anträge können ab sofort gestellt werden und müssen immer vor Maßnahmenbeginn bei der KfW eingereicht werden. Das Programm „Altersgerechter Umbau“ ist für das Jahr 2026 mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro vorgesehen.
„Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel stark nachgefragt und oft schnell ausgeschöpft. Interessierte sollten sich in jedem Fall fachmännisch und unabhängig beraten lassen, bevor sie Fördermittel beantragen“, empfiehlt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. „Fachleute für barrierefreies Wohnen erkennen am besten, wo überall Barrieren lauern. Sie haben das nötige Wissen und können sinnvolle Anpassungen oder Umbaumaßnahmen vorschlagen.“
Barrierereduzierende Maßnahmen verbessern nicht nur die Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag, sondern steigern auch den Wert einer Immobilie. Mit der richtigen Vorbereitung können diese Vorteile optimal mit der neuen Förderung kombiniert werden.
Wer in Rheinland-Pfalz Hilfe bei der altersgerechten und barrierefreien Wohnraumanpassung sucht, kann sich in 15 Städten vom Architektenteam der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen qualifiziert und kostenfrei beraten lassen. Bei Bedarf kann die individuelle Beratung auch bei den Ratsuchenden zu Hause stattfinden.
Anfragen, Kurzinformationen und Terminvereinbarungen sind möglich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.
Fahrrad sichern – Diebstahl vorbeugen
Keine Chance für Fahrraddiebe
Mit den ersten warmen Tagen zieht es wieder mehr Menschen aufs Fahrrad. Mit der steigenden Zahl von Radfahrenden steigt auch die Relevanz von Maßnahmen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl. Allein im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Rheinland-Pfalz 4.971 gestohlene Fahrräder. Besonders an stark frequentierten Stellplätzen – etwa an Bahnhöfen, Sportanlagen oder Freizeiteinrichtungen – sind Fahrraddiebe verstärkt aktiv.
Nach Beobachtungen der Polizei schlagen Täter häufig dort zu, wo Fahrräder schlecht gesichert oder unbeobachtet sind: nicht ausreichend beleuchtende Ecken, an abgelegenen Orten oder in schlecht einsehbaren Straßen.
Mit einigen einfachen Maßnahmen lässt sich das eigene Fahrrad jedoch wirksam vor Diebstahl schützen.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben dazu folgende Tipps:
- Hochwertiges Schloss verwenden:
Der beste Schutz gegen Fahrraddiebstahl ist ein stabiles Schloss. Massive Stahlketten-, Falt-, Bügel- oder Panzerkabelschlösser bieten einen deutlich besseren Schutz als einfache Modelle. Wichtig: Das Fahrrad immer mit Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad an einem festen Gegenstand anschließen, damit es nicht einfach weggetragen werden kann. - GPS-Tracker nutzen:
Moderne GPS-Tracker, die mit einer Smartphone-App verbunden sind, können helfen, ein gestohlenes Fahrrad schneller wiederzufinden. - Fahrrad codieren lassen:
Eine Fahrradcodierung oder dauerhafte Kennzeichnung erschwert den Weiterverkauf gestohlener Räder erheblich. Für Ermittlungen nach einem Diebstahl sind die individuellen Daten des Fahrrads – etwa Rahmen- oder Codiernummer – besonders wichtig. Diese sollten im sogenannten Fahrradpass dokumentiert werden.
Der Fahrradpass ist kostenlos als Faltblatt bei den polizeilichen Beratungsstellen erhältlich oder online abrufbar.
Auch ein Blick auf den Versicherungsschutz kann sinnvoll sein. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, insbesondere teure Fahrräder entsprechend abzusichern. Über eine Hausratversicherung kann das Rad gegen Einbruchdiebstahl in Keller oder Garage geschützt werden. Wer keine Hausratversicherung besitzt oder Leistungen gegen einfachen Diebstahl, Vandalismus oder umfangreicheren Kaskoschutz möchte, kann eine spezielle Fahrradversicherung in Betracht ziehen. Gute Spezialversicherungen bieten je nach Police oft einen deutlich umfassenderen Schutz als eine klassische Hausratversicherung sind aber auch entsprechend teurer.
Wer bereits eine Hausratversicherung besitzt, sollte prüfen, ob der Fahrradschutz in der Police enthalten ist. Spezialversicherungen lassen sich meist online oder direkt beim Fahrradhändler abschließen. Ein Anbietervergleich lohnt sich in jedem Fall.
Einen aktuellen Testbericht zu Fahrradversicherungen bietet die Stiftung Warentest.
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100 Jahre und kein bisschen leise: geistig wach und voller Neugier

Tierheim Mainz: Umzug in Interimslösung im Zuge des Hochstraßenabbruchs
Der Rückbau der Hochstraße in Mainz-Mombach macht einen Umzug des Tierheims Mainz erforderlich. Der rund 1,3 Kilometer lange Brückenzug weist erhebliche bauliche Mängel auf: Verbauter Spannstahl ist anfällig für Spannungsrisskorrosion, weshalb ein vollständiger Abbruch aus Sicherheitsgründen alternativlos ist. Ein Weiterbetrieb des Tierheims am bisherigen Standort während der Bauarbeiten ist nicht möglich.
Die Stadt Mainz hat daher in enger Abstimmung mit dem Tierschutzverein eine Interimslösung entwickelt, um den Betrieb des Tierheims auch während der Abrissarbeiten sicherzustellen. Geplant sind zwei temporäre Standorte an der Mombacher Straße sowie „Am Rondell“, die parallel betrieben werden können. Diese Flächen sind bereits in das laufende Vergabeverfahren für den Hochstraßenrückbau integriert. Die Umsetzung erfolgt unter anderem in moderner Modulbauweise, die eine funktionale und anforderungsgerechte Unterbringung der Tiere ermöglicht.
Voraussichtlich Anfang 2028 soll das Tierheim vollständig umgezogen sein, da dann der Rückbauabschnitt auf dem Standort des heutigen Standorts beginnt. Der Aufbau der Interimsstandorte soll voraussichtlich ab 2027 erfolgen, der Umzug der Tiere schrittweise im Laufe desselben Jahres.
Oberbürgermeister Nino Haase betont: „Uns als Stadt Mainz liegt die Zukunft des Tierheims sehr am Herzen. Daher stehen wir bereits seit längerer Zeit mit den Verantwortlichen in regem Austausch, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Dies gilt sowohl für ein Interim, als auch für einen dauerhaften Standort.“ Auch Umweltdezernentin Janina Steinkrüger unterstreicht die Notwendigkeit der Maßnahme: „Der Abriss der Hochstraße ist leider alternativlos. Und ein Betrieb des Tierheims ist am jetzigen Standort während der Baumaßnahme nicht möglich. Daher begrüße ich es sehr, dass wir gemeinsam mit dem Tierheim und dem beauftragten Fachplaner eine Zwischenlösung gefunden haben. Uns ist dabei sehr bewusst, dass diese Übergangslösung keine optimale Lösung darstellt. Genau aus diesem Grund ist sie auch ausdrücklich als Interimslösung gedacht. Parallel arbeiten wir mit Nachdruck daran, eine langfristig bessere und dauerhafte Perspektive für das Tierheim zu schaffen.“
Die Interimslösung stellt bewusst eine Übergangslösung dar. Parallel arbeitet die Stadt gemeinsam mit dem Tierheim weiter an einem dauerhaften Standort für das Tierheim, der den Anforderungen an Fläche, Tierwohl und Umgebung langfristig besser gerecht wird. Sollte jedoch kein geeigneter neuer Standort gefunden werden, erhält das Tierheim in jedem Fall seinen bisherigen Standort zurück.
Die Stadt Mainz ist sich der Herausforderungen bewusst, die mit dem Umzug verbunden sind. Gerade im Hinblick auf die Fläche der Interimsstandorte setzt die Planung auf eine effizientere Nutzung und moderne bauliche Konzepte. Gleichzeitig wird der Tierschutzverein eng in alle weiteren Schritte eingebunden, um praxisnahe Lösungen sicherzustellen.
Der Rückbau der Hochstraße muss so bald wie möglich erfolgen. Umso höher ist die Priorität, den Umzug des Tierheims rechtzeitig und reibungslos umzusetzen. Die Stadt unterstützt diesen Prozess umfassend – von der Bereitstellung geeigneter Flächen über die Planung bis hin zur organisatorischen und logistischen Begleitung beim Umzug.
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Flucht durch die Innenstadt - Motorradfahrer entzieht sich Polizeikontrolle
Am Abend des 06.04.2026 gegen 23:15 Uhr entzog sich ein bislang unbekannter Motorradfahrer in der Innenstadt einer polizeilichen Kontrolle und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit.
Eine Streifenwagenbesatzung befuhr die Weißliliengasse in Fahrtrichtung Große Langgasse, als aus einem Parkplatz plötzlich ein mit zwei männlichen Personen besetztes Motorrad auf die Fahrbahn einfuhr. Nachdem der Sozius den Streifenwagen bemerkte, beschleunigte der Fahrer unvermittelt stark und erreichte eine Geschwindigkeit von etwa 80 bis 90 km/h.
Das Kennzeichen des Motorrads war verdeckt und zu keinem Zeitpunkt ablesbar. Trotz eindeutiger Anhaltesignale sowie Lautsprecherdurchsagen setzte der Fahrer seine Fahrt fort und flüchtete über die Gärtnergasse. Kurzzeitig führte die Fluchtstrecke über die Parcusstraße und Kaiserstraße in die Schottstraße. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es dabei zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Als der Fahrer erneut Polizeikräfte wahrnahm, wich er über den Gehweg der Schottstraße auf den Bahnhofsvorplatz aus. Dort verlor sich seine Spur, und die eingesetzten Beamten konnten ihn nicht mehr feststellen.
Personenbeschreibung:
Die Polizei bittet Zeuginnen und Zeugen, die Hinweise zum Vorfall oder zu den beteiligten Personen geben können, sich sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131 65-34150 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Innovative Zahnarztpraxis: Wellnessoase am Alicenplatz
Umgeben von Basketballkörben und einem „Snoozle“-Raum: Dr. Sabrina Reitz erschafft in Mainz eine inklusive Zahnarztpraxis, die Wohlfühlatmosphäre bietet – speziell für Kinder - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sabrina Reitz)
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Fashion Revolution Week 2026 in der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers
Die Öffentliche Bücherei- Anna Seghers freut sich, sich in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bündnis „fair. friends mainz“ an der Fashion Revolution Week 2026 beteiligen zu können. Ziel der Aktion ist es, mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in der Modeindustrie zu schaffen.
Die Fashion Revolution Week erinnert jährlich an den Jahrestag des Einsturzes des Rana Plaza am 24. April 2013. Bei diesem kamen mehr als 1.100 Menschen ums Leben. Die Katastrophe gilt seitdem als eine der schwersten in der Geschichte der Textilindustrie.
Vor diesem Hintergrund möchte sich auch die Öffentliche Bücherei für mehr Nachhaltigkeit in der Modebranche einsetzten und ein klares Zeichen gegen Ausbeutung setzten. Daher wird es vom 1. bis 30. April einen thematischen Büchertisch zu den Themen Recycling, den ökologischen und sozialen Auswirkungen der Fast Fashion Industrie, Upcycling und vielem mehr geben.
Ergänzend dazu findet vom 21. bis 24. April in der Öffentlichen Bücherei – Anna Seghers als Highlight eine Kleidertausch-Aktion in den Räumlichkeiten der Bücherei statt. Hierfür werden Kleiderständer bereitgestellt, an denen gut erhaltene Kleidung abgegeben und im Gegenzug andere Stücke mitgenommen werden können.
Die Aktion setzt damit ein Zeichen für Ressourcenschonung und setzt sich für die verlängerte Nutzung von Textilien ein.
Als Orte des Teilens und der gemeinschaftlichen Nutzung sind Büchereien seit jeher eng mit dem Gedanken der Weitergabe und Wiederverwendung verbunden, weshalb sich ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit in diesem Kontext besonders anbietet.
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10- 18 Uhr
Donnerstag: 10 - 19 Uhr
Samstag: 10 - 13 Uhr
Mehr Mittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten - erste Ansätze erfolgreich
Pressemitteilung der SPD Mainz-Neustadt
Als Sofortmaßnahme sollen temporäre Zahlungen des Landes Hessens an die Stadt Mainz zur Kompensation von Fluglärm für die Ersatzbeschaffung schadhafter Spielgeräte auf den Spielplätzen verwendet werden. „Diese Entscheidung hilft uns in der Mainzer Neustadt schon einmal sehr weiter! Vor allem ist erfreulich, dass die Verwaltung die Ersatzbeschaffung des Spielgeräts auf dem Lessingplatz, welches wahrscheinlich alleine schon an die 75.000 Euro kosten wird, auf die Prioritätenliste zur Vorlage an den Jugendhilfeausschuss gesetzt hat“, begrüßt Alexander Klein, Mitglied des Ortsbeirats und stellvertretender Ortsvorsteher der Mainzer Neustadt, den Ansatz.

Standort des abgebauten Spielgeräts auf dem Spielplatz am Lessingplatz - neues Spielgerät in Aussicht (Animiertes Bild: SPD Mainz-Neustadt)
Mit Antrag der SPD-Fraktion forderte der Ortsbeirat Mainz-Neustadt in seiner letzten Sitzung zudem die Stadtverwaltung auf, die Mittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten grundsätzlich zu erhöhen und in den kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren zu manifestieren. „Allein in der Neustadt sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Spielgeräte auf den Spielplätzen abgebaut worden oder werden in den kommenden Monaten abgetragen. Die Sofortmittel sind ohne Frage hilfreich, jedoch müssen die Investitionen dem tatsächlichen Bedarf auch grundsätzlich im entsprechenden Haushaltstitel angepasst werden, um entsprechend planen zu können”, begründete Alexander Klein den Antrag im Ortsbeirat. „Wenn aufgrund fehlender Finanzmittel keine Ersatzbeschaffung erfolgen kann, wird dies eine dauerhafte Minderung des Angebots für Kinder auf den Spielplätzen bedeuten. Es hat sich ein großer Investitionsstau gebildet, dem muss entsprechend begegnet werden”, ergänzte Ulrike Ludy, ebenfalls Mitglied des Ortsbeirats.
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Frauennotrufe Rheinland-Pfalz fordern Erhaltung des Beratungsangebots für Geflüchtete
Das Bundesministerium des Innern will die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren ab 2027 nicht mehr finanzieren. Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz fordern die alte und neue Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Beratungsangebot für Geflüchtete erhalten bleibt.
Was bedeutet das Vorhaben der Bundesregierung?
Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für die Betroffenen und dabei auch für von sexualisierter und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen, Mädchen und queere Personen.
Gerade traumatisierte Geflüchtete, von sexualisierter Gewalt Betroffene oder queere Personen benötigen zwingend diese zeitnahe, unabhängige und qualifizierte Verfahrensberatung.
Nur so können Betroffene alle relevanten – auch geschlechtsspezifischen- Schutzgründe frühzeitig vorbringen, sodass sie in das Verfahren einfließen und auch bei der Unterbringung berücksichtigt werden können. Ansonsten könnte der Schutzbedarf spezifisch vulnerabler Menschen unerkannt bleiben.
Eine gute Vorbereitung auf das Asylverfahren und die Anhörung sowie eine frühzeitige rechtliche Unterstützung ist bei geschlechtsspezifischer Gewalt unabdingbar. Denn vielen Betroffenen fällt es sehr schwer, über Gewalterfahrungen, insbesondere sexualisierte Gewalt zu sprechen und sich anderen, zudem fremden Personen gegenüber zu öffnen.
Damit Frauen erlittene geschlechtsspezifische Gewalt offenbaren können, braucht es Zeit, Sensibilität und eine unterstützende Umgebung.
Auch queerfeindliche Verfolgung und Unterdrückung lassen sich als Fluchtgrund nicht geltend machen, wenn die Umstände der Antragstellung um Asyl ein Outing in sicherer Umgebung nicht gewährleisten.
Mit Artikel 60 verpflichtet die Istanbul-Konvention die unterzeichnenden Staaten und die EU dazu, geschlechtersensible Aufnahmeverfahren und Hilfsdienste für Asylsuchende sowie geschlechtsspezifische Leitlinien und geschlechtersensible Asylverfahren auszuarbeiten.
Mit einer Streichung der Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung passiert das Gegenteil.
Eine sensible Prüfung individueller Schutzgründe durch geschultes Personal, wie von der Istanbul-Konvention gefordert, wird so verhindert. Dies erschwert es betroffenen Menschen die erlebte Gewalt als geschlechtsspezifischen Fluchtgrund geltend zu machen.
Dieses Vorgehen der Bundesregierung missachtet die Verpflichtung, alles zu unternehmen, um Frauen, Mädchen und queere Menschen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Bestehende Menschenrechtsabkommen wie die Istanbul-Konvention werden entgegen den Versprechen im Koalitionsvertrag nicht umgesetzt.
Wir fordern von der Landesregierung und allen demokratischen Parteien sich gegen die Umsetzung dieser Pläne einzusetzen und stattdessen für ein Asylverfahren einzutreten, das im Einklang mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention und anderen menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen steht.
Für die LAG der Frauennotrufe:
Astrid Rund (FNR Rhein-Hunsrück-Kreis), Anette Diehl (FNR Mainz)
Stadtrat debattiert über die Zukunft der Kunsthalle
Viel Zuspruch gab es für die Kunsthalle Mainz. Doch wie das Haus in Zukunft finanziert werden kann, darauf hatte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung noch keine Antwort - AZ Mainz (plus)

(Foto: Yannik Radloff)
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Jugendliche begehen Körperverletzung im Hauptbahnhof Mainz
Am 1. April 2026 informierte eine Zeugin die Bundespolizei um 00:01 Uhr über eine Auseinandersetzung von Jugendlichen an einem Bahnsteig im Hauptbahnhof Mainz. Sie gab an, eine Person sei ins Gleis gestürzt.
Beim Eintreffen der Streife vor Ort konnten die Polizisten niemanden mehr im Gleisbereich feststellen. Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Ein 17-jähriger Ukrainer und ein 16-jähriger Ungar schlugen und traten gemeinschaftlich auf einen weiteren 17-jährigen Ukrainer ein. Dieser wehrte sich durch Schubsen und Schläge, dabei fiel einer der Angreifer in den Gleisbereich.
Einer der Jungen trug ein blaues Auge davon, ansonsten wurde niemand verletzt. Die Jugendlichen wurden mit zur Dienststelle genommen und die Erziehungsberechtigten verständigt, welche ihre Kinder anschließend bei der Bundespolizei abholten. Es wurde die Videosicherung veranlasst und gegen die Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Neue Tempo-Regeln in der Innenstadt: Was jetzt wo gilt
Mainz bekommt auf der Rheinachse ein neues Tempo-Wirrwarr: 30, 40 und 50 wechseln sich ab. Wir zeigen, wer wo wie schnell fahren darf - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)
Grünes Licht für Gelbe Tonne: 2027 könnten die Müllsäcke in Mainz verschwinden
Pünktlich zur Müllabfuhr bietet sich in Mainz ein ähnliches Stadtbild: Gelbe Säcke türmen sich auf Gehwegen und in den Fußgängerzonen. Damit könnte im Januar 2027 Schluss sein. Anwohner müssen dann allerdings selbst aktiv werden – Merkurist - AZ Mainz

(Foto: Serdar_A / pixabay.de)
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Gürtelrose: Impfung schützt Ältere und chronisch Kranke
Die Gürtelrose zählt zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland: 300.000 bis 400.000 Menschen erkranken jedes Jahr daran. Man geht davon aus, dass zwei von zehn Personen, die einmal die Windpocken hatten, später eine Gürtelrose entwickeln. Denn beide Erkrankungen haben denselben Erreger. Seit einigen Jahren wird eine Impfung empfohlen, die das Risiko einer Gürtelrose deutlich verringern kann. Sie wird für alle ab 60 sowie für Menschen ab 18 Jahren mit bestimmten chronischen Erkrankungen von den Krankenkassen bezahlt. Obwohl eine Gürtelrose sehr schmerzhaft ist und lang anhaltende, schwerwiegende Folgen haben kann, nehmen bislang zu wenige Menschen das Angebot wahr.
Die Impfung
Die möglicherweise belastenden Folgen einer Gürtelrose sollten unbedingt in die eigene Impfentscheidung einbezogen werden. Wer unsicher ist oder Fragen hat, sollte das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt suchen und die Entscheidung in Ruhe abwägen.
Von den Windpocken zur Gürtelrose
Erste Anzeichen und Symptome einer Gürtelrose
Meist befallen die Viren den Rumpf. Ebenso können die Extremitäten, also Arme und Beine, in Mitleidenschaft gezogen werden. Ist das Gesicht betroffen – oft entlang des sogenannten Trigeminusnervs – kommt es vor allem im Bereich der Augen und der Stirn zu schmerzhaftem Brennen und zu Gesichtsrötungen. Im Gesicht kann auch der Nervus facialis, ein weiterer Hirnnerv, befallen sein. Dann schmerzen insbesondere die Ohren, manchmal auch Zunge und Gaumen.
Wichtig ist, dass im Gesicht alles gefährlich werden kann, was sich in der Nähe des Auges befindet. Auch stark schmerzende, gerötete Augen sind ein Warnzeichen. Sie können auf einen Herpes ophthalmicus, also Gürtelrose am Auge, hinweisen. Dann ist eine augenärztliche Abklärung und Behandlung dringend erforderlich, um schwere Hornhautschäden oder Erblindung zu verhindern.
Verlauf und Komplikationen
Die Bläschen, die sich auf der Haut bilden, sollten nicht aufgekratzt werden: Die umliegende Haut kann sich entzünden und später vernarben. Die austretende Flüssigkeit ist zudem für Menschen, die noch nie an Windpocken erkrankt waren, ansteckend. Eine Gesichtsrose kann auf das Auge übergreifen und zu einer Hornhautentzündung führen. Auch kann es zu Hörproblemen und Lähmungen im Gesicht kommen. Meist verschwinden diese Beschwerden nach dem Abklingen der Krankheit wieder. Im Extremfall jedoch können Menschen erblinden.
Ärztliche Behandlung
Gegen die quälenden Schmerzen werden meist starke Schmerzmittel verschrieben. Wichtig ist eine frühzeitige und ausreichende Schmerztherapie – Betroffene sollten also nicht warten, bis sie es nicht mehr aushalten. Bei einer rechtzeitigen antiviralen Behandlung, kombiniert mit einer effektiven Schmerztherapie, sinkt die Gefahr einer späteren Post-Zoster-Neuralgie.
Angesichts der möglichen Verläufe der Erkrankung wird deutlich, wie wichtig die Frage nach der eigenen Vorsorge ist. Ein offenes Gespräch in der hausärztlichen Praxis kann dabei helfen, die persönliche Situation einzuordnen und eine gut begründete Entscheidung zur Herpes-Zoster-Impfung zu treffen.
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