31.01.2023
Sicheres Passwort - Tipps zum Schutz vor Datendiebstahl(ots) - Ob Emails, Online Banking oder Online-Shopping: Den Zugang zu den eigenen Daten schützt man oft mit einem Passwort. Doch ist dieses wirklich sorgsam genug ausgewählt?
Anlässlich des "Sicherer Login-Tages" am 01.Februar haben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie Sie sich in Zukunft optimal vor Hackerangriffen im Internet schützen können.
Beim Blick in Ihr Kundenkonto stellen Sie fest, dass fremde Personen auf Ihr Konto zugegriffen haben und munter unter Ihrem Account einkaufen. Wenn so etwas passiert, war möglicherweise Ihr persönliches Passwort nicht sicher genug.
Die beliebtesten Passwörter der Deutschen sind laut Studien die Zahlenkombinationen "0000" und "1234", Kosenamen oder Wörter mit Bezug auf die eigene Person oder das unmittelbare Umfeld. All diese Passwörter stellen keine wirkliche Sicherheit dar, da sie viel zu leicht erraten oder schlicht ausprobiert werden können.
Zudem ist vielen Internetnutzern nicht bewusst, dass sie für jedes angelegte Konto ein eigenes Passwort verwenden sollten. Ein solches Passwort besteht optimaler Weise aus mindestens zehn Zeichen, kommt nicht im Wörterbuch vor und besteht sowohl aus Klein-und Großbuchstaben, als auch aus Zahlen und Sonderzeichen. Zusätzlich kann ein Passwort durch eine Mehr-Faktor-Authentisierung abgesichert werden, beispielsweise durch einen Fingerabdruck, eine Bestätigung per App oder eine PIN: www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Accountschutz/Sichere-Passwoerter-erstellen/sichere-passwoerter-erstellen_node.html
Das LKA und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, der Kreativität bezüglich Passwörter keine Grenzen zu setzen. Tipps für sichere Passwörter finden Sie hier:
Um sich die hohe Anzahl an verschiedenen Passwörtern nicht mehr selbst merken zu müssen, sind sogenannte Passwort-Manager empfehlenswert. Diese Programme verwahren Ihre gesamten Passwörter verschlüsselt und kennwortgeschützt und helfen Ihnen zusätzlich bei der Generierung von neuen sicheren Passwörtern. Diese warnen auch vor sogenannten "Phishing-Attacken", bei denen versucht wird über gefälschte Webseiten Passwörter zu entwenden.
Ein sensibler und sicherer Umgang mit den eigenen Daten fängt daher schon bei der Nutzung der elektronischen Medien an, so sollte jedes Gerät, mit dem Sie im Internet unterwegs sind oder auf dem sich sensible Daten wie Bilder, Dokumente, Rechnungen und sonstige private Unterlagen befinden, mit einem Passwort geschützt sein.
Anlässlich des "Sicherer Login-Tages" am 01.Februar haben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie Sie sich in Zukunft optimal vor Hackerangriffen im Internet schützen können.
Beim Blick in Ihr Kundenkonto stellen Sie fest, dass fremde Personen auf Ihr Konto zugegriffen haben und munter unter Ihrem Account einkaufen. Wenn so etwas passiert, war möglicherweise Ihr persönliches Passwort nicht sicher genug.
Die beliebtesten Passwörter der Deutschen sind laut Studien die Zahlenkombinationen "0000" und "1234", Kosenamen oder Wörter mit Bezug auf die eigene Person oder das unmittelbare Umfeld. All diese Passwörter stellen keine wirkliche Sicherheit dar, da sie viel zu leicht erraten oder schlicht ausprobiert werden können.
Zudem ist vielen Internetnutzern nicht bewusst, dass sie für jedes angelegte Konto ein eigenes Passwort verwenden sollten. Ein solches Passwort besteht optimaler Weise aus mindestens zehn Zeichen, kommt nicht im Wörterbuch vor und besteht sowohl aus Klein-und Großbuchstaben, als auch aus Zahlen und Sonderzeichen. Zusätzlich kann ein Passwort durch eine Mehr-Faktor-Authentisierung abgesichert werden, beispielsweise durch einen Fingerabdruck, eine Bestätigung per App oder eine PIN: www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Accountschutz/Sichere-Passwoerter-erstellen/sichere-passwoerter-erstellen_node.html
Das LKA und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, der Kreativität bezüglich Passwörter keine Grenzen zu setzen. Tipps für sichere Passwörter finden Sie hier:
Um sich die hohe Anzahl an verschiedenen Passwörtern nicht mehr selbst merken zu müssen, sind sogenannte Passwort-Manager empfehlenswert. Diese Programme verwahren Ihre gesamten Passwörter verschlüsselt und kennwortgeschützt und helfen Ihnen zusätzlich bei der Generierung von neuen sicheren Passwörtern. Diese warnen auch vor sogenannten "Phishing-Attacken", bei denen versucht wird über gefälschte Webseiten Passwörter zu entwenden.
Ein sensibler und sicherer Umgang mit den eigenen Daten fängt daher schon bei der Nutzung der elektronischen Medien an, so sollte jedes Gerät, mit dem Sie im Internet unterwegs sind oder auf dem sich sensible Daten wie Bilder, Dokumente, Rechnungen und sonstige private Unterlagen befinden, mit einem Passwort geschützt sein.
31.01.2023
Bezahlen mit dem Smartphone
Wie es funktioniert und was zu beachten ist
In vielen Geschäften können Kunden mittlerweile nicht nur mit Bargeld oder Karte, sondern auch mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen. Ein Vorteil dabei ist, dass Handy und Uhr immer griffbereit sind – im Gegensatz zum Geldbeutel, der sich oft ganz unten in der Tasche versteckt. Wie mobiles Bezahlen im Detail abläuft und worauf Käufer dabei achten sollten, erklärt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.
Seit 2018 gibt es in Deutschland das sogenannte Mobile Payment oder auch Bezahlen mit dem Smartphone. Während die mobile Bezahlungsmethode in Ländern wie Schweden, China oder in den USA schon vor Corona zum Alltag gehörte, gewann sie bei den Deutschen durch den pandemiebedingten Trend hin zum kontaktlosen Bezahlen ebenfalls an Beliebtheit: Laut einer Bitkom-Umfrage haben im dritten Quartal 2022 45 Prozent der Deutschen mindestens einmal kontaktlos mit Smartphone oder Smartwatch bezahlt. Vor allem die jüngere Generation nutzt gern diese Möglichkeit. „Gleichzeitig haben aber auch viele Deutsche Bedenken bezüglich Sicherheit und Datenschutz beim mobilen Bezahlen oder bevorzugen Bargeld. Denn Münzen und Scheine erleichtern den Überblick über die eigenen Ausgaben und sollen insbesondere in schwierigen Zeiten die Liquidität sichern“, so Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. Manche wissen auch einfach nicht, wie Bezahlen mit dem Smartphone funktioniert oder wo sie mobil bezahlen können.
So funktioniert mobiles Bezahlen
Wer mit seinem Smartphone an der Kasse bezahlen möchte, benötigt zunächst ein Modell mit NFC-Chip. Dieser ist bei neueren Geräten ab der mittleren Preisklasse in der Regel eingebaut. NFC steht für Near-Field-Communication, was übersetzt Nahfeldkommunikation bedeutet. Die beiden kommunizierenden Geräte müssen sich also nah sein. Darüber hinaus muss eine Zahlungs-App wie Apple Pay oder Google Pay auf dem Smartphone installiert und mit dem Bankkonto verknüpft sein. „Abhängig vom Gerätehersteller variiert das App-Angebot. Hinzu kommt, dass viele Banken nur mit bestimmten Bezahldiensten zusammenarbeiten oder eine eigene App bereitstellen“, erläutert Gedde. Bezahlen können Kunden überall, wo sie das Symbol mit den Funkwellen oder den Hinweis „NFC“ sehen – also nicht nur im Supermarkt, sondern beispielsweise auch beim Bäcker nebenan. Um zu bezahlen, einfach das Smartphone wenige Zentimeter vor das Bezahlterminal halten, sobald es aktiviert ist. Die Bankkarten-PIN brauchen Käufer hierbei nicht ins PIN-Pad eingeben. Stattdessen findet eine Authentifizierung durch das Entsperren des Smartphones mittels benutzerdefinierter PIN, Muster, Fingerabdruckscan oder Gesichtsscan statt.
Wie sicher ist das mobile Bezahlen?
Bezahlen mit dem Smartphone ist sehr sicher – und das nicht nur aufgrund der notwendigen Entsperrung des Geräts an der Kasse. „Am Bezahlterminal baut sich erst eine Verbindung auf, wenn der Käufer sein Handy unmittelbar davorhält“, erläutert die Digital-Expertin von ERGO. Empfängt das Terminal mehrere Funksignale, sollte es die Transaktion sofort abbrechen. Eine Übermittlung der Bankdaten oder sonstiger personenbezogener Daten findet beim Bezahlvorgang übrigens nicht statt. Stattdessen überträgt das Smartphone einen einmaligen Transaktionscode, einen sogenannten Token, an das Lesegerät. Nach jeder Transaktion muss der Kassierer das NFC-Terminal neu aktivieren. Das Zahlen größerer Geldbeträge ist zudem nur nach einer Bestätigung der Identität des Käufers möglich. Zusätzlich prüfen viele Anbieter die Identität des Nutzers nach mehreren Bezahlvorgängen. Was Nutzern trotz der geringen Sicherheitsrisiken beim mobilen Bezahlen bewusst sein sollte: Die Anbieter von Zahlungs-Apps analysieren unter Umständen ihr Kaufverhalten. „Daher am besten einen genauen Blick in die Datenschutzerklärung werfen“, rät Gedde.
Darauf sollten Einkäufer achten
Für größtmögliche Sicherheit sollten Smartphone-Nutzer, die ihre Einkäufe mit dem Handy bezahlen, die Gerätesoftware immer auf dem neuesten Stand halten, indem sie regelmäßige Updates durchführen. Die Digitalexpertin empfiehlt außerdem: „Auch die Bezahl-App sollten sie laufend aktualisieren.“ Falls ein Handy verloren geht, auf dem die mobile Bezahlmethode eingerichtet ist, sollte der Besitzer Smartphone und Bankkarte umgehend sperren lassen. Das geht entweder über den Mobilfunkanbieter beziehungsweise die Bank oder über den zentralen Sperrnotruf, der unter der Telefonnummer 116 116 rund um die Uhr erreichbar ist. Wer ein Android-Gerät hat und die Möglichkeit zum Bezahlen mit dem Smartphone generell nicht nutzen möchte, kann den NFC-Chip in den Geräteeinstellungen deaktivieren. Bei neueren Apple-Geräten ist es nicht möglich, diese Funktion abzuschalten.
Bezahlen mit der Smartwatch
Mit einer Smartwatch ist mobiles Bezahlen ebenfalls möglich – vorausgesetzt, das Modell ist mit einem NFC-Chip ausgestattet. Allerdings sind die meisten Smartwatches an die bereits vorinstallierte Bezahl-App gebunden. Die eigene Bank kooperiert aber womöglich gar nicht mit diesem Anbieter. Es kann also sein, dass Smartwatch-Besitzer keine Möglichkeit haben, mit ihrem Gerät zu bezahlen, obwohl es NFC-fähig ist. „Legt ein Nutzer besonderen Wert auf mobiles Bezahlen mit der Smartwatch, sollte er daher schon beim Kauf prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind“, rät Gedde.
31.01.2023
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und JugendlicheEin gesundes Baby – das wünschen sich alle Eltern! Und die meisten dürfen dieses Glück auch erfahren. Damit das Kind gesund bleibt, sind vom ersten Lebensmoment bis zum 18. Lebensjahr eine Reihe von Untersuchungen vorgesehen. Sie dienen der Vorsorge und der Überprüfung der altersgemäßen Entwicklung und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Denn die meisten Krankheiten und Entwicklungsstörungen lassen sich behandeln, wenn sie nur früh genug erkannt werden.
Die neun Us
U 1, 2, 3 bis 9 – diese Chiffren gehören in Elternkreisen zum Alltagsvokabular. Sie bezeichnen die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen, die bis zum 64. Lebensmonat eines Kindes anstehen. Anschließend sind weitere Untersuchungen empfohlen: U10, U11, J1 und J2. Hiervon wird jedoch lediglich die J1 automatisch von den Kassen übernommen. Auch zu den U2- bis U9-Untersuchungen werden zusätzliche Leistungen angeboten, die zunächst kostenpflichtig sind. Es lohnt sich aber, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen – viele bieten die Kostenübernahme bereits an. Dasselbe gilt für die zahnärztliche Vorsorge. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.
Das gelbe Heft
Gleich nach der Geburt erhalten alle Mütter ein „gelbes Heft“, in dem diese Untersuchungen aufgelistet sind und in das die Untersuchungsergebnisse eingetragen werden. Im Heft ist außerdem ein herausnehmbares Blatt, auf dem nur die Teilnahme an den Untersuchungen bestätigt wird. Dieser Nachweis kann dann im Kindergarten und an anderen Stellen vorgelegt werden, ohne dass vertrauliche Informationen preisgegeben werden.
Für die Zusatzuntersuchungen, die nicht Teil des allgemeinen Screenings sind, gibt es ein grünes Heft, in dem die empfohlenen Leistungen dokumentiert sind.
Beratung gehört dazu
Bei den U-Terminen steht nicht nur die körperliche Untersuchung bei den Kindern an. Seit einigen Jahren wird verstärkt auf die emotionale und soziale Entwicklung des Kindes geschaut, auch die Interaktion zwischen Eltern und Kind ist dabei im Blick. Bei Auffälligkeiten erhalten Eltern Tipps zum Umgang mit dem Kind und gegebenenfalls Empfehlungen für weiterführende Hilfsangebote. Wichtige Themen in der Sprechstunde sind auch Impfungen, gesunde Ernährung, die Vermeidung von Übergewicht und UV-Schutz. Zu den Untersuchungen für Jugendliche gehört eine Art Lebensberatung. Arzt oder Ärztin agieren dann als Vertrauensperson.
Die Untersuchungen
Zu den Untersuchungen wird auf jeden Fall das gelbe Vorsorgeheft benötigt, je nach gewünschter Zusatzleistung auch das grüne Heft.
U 1 – der Neugeborenencheck
Sofort nach der Geburt werden Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag, Hautfarbe und Reflexe kontrolliert, der Sauerstoffgehalt des Blutes wird gemessen und das Baby auf Missbildungen und Hörfähigkeit untersucht.
U2 – 3. bis 10. Lebenstag
Alle Organe, Sinnesorgane und Reflexe werden untersucht. Etwas Blut, entnommen aus der Ferse des Babys, wird ins Labor geschickt, um einen Stoffwechsel-Screening-Test machen zu können. Dieser beantwortet folgende Fragen: Hat das Baby eine Neugeborenengelbsucht entwickelt? Funktioniert der Stoffwechsel? Arbeitet die Schilddrüse richtig? Auch auf Mukoviszidose kann das Blut untersucht werden. Ab der U2 erhalten die Eltern eine Beratung zu altersspezifischen Themen. Jetzt stehen beispielsweise das Stillen und die Vorbeugung von plötzlichem Kindstod an.
U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
Die U3 ist meist die erste Untersuchung außerhalb der Geburtsklinik. Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob sich Reflexe, Motorik, Gewicht und Reaktionen altersgemäß entwickeln. Von Interesse ist, ob das Baby gut trinkt, verdaut und schläft. Die Organe werden abgetastet und abgehört, die Augen auf eine mögliche Linsentrübung überprüft. Außerdem wird eine Untersuchung auf Fehlbildungen und Verrenkungen des Hüftgelenks durchgeführt.Im Gespräch mit den Eltern geht es um das Impfen, Unfallverhütung, Kariesvorbeugung oder auch den Umgang mit so genannten Schreibabys.
U4 und U5 – 3. bis 4. und 6. bis 7. Lebensmonat
Hier wird erneut die altersgerechte Entwicklung überprüft, zum Beispiel die der Sinne: Lächelt das Kind zurück? Verfolgt es Gegenstände mit den Augen? Und wie ist es mit der Motorik: Kann sich das Baby in Bauchlage schon auf die Arme aufstützen? Beratungsthemen sind zum Beispiel der Impfschutz, mit dem jetzt begonnen werden kann, und der UV-Schutz.
U6 – 10. bis 12. Lebensmonat
Bei der U6 steht die geistige Entwicklung im Mittelpunkt. Plappert das Kind bereits Doppellaute wie Mama oder Dada? Reagiert es auf seinen Namen? Versteht es kleine Aufforderungen? Außerdem wird geprüft, ob es krabbeln, sitzen oder stehen kann, und in vielen Praxen wird auf die Bedeutung des Vorlesens hingewiesen.
U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
Jetzt werden die sprachliche Entwicklung, die Feinmotorik und die Körperbeherrschung getestet. Kann das Kind laufen, sich bücken und wieder aufrichten? Kann es einen Schlüssel in ein Schloss stecken? Kann es einfache Gegenstände benennen? Die Milchzähne werden kontrolliert und der Impfstatus überprüft. Die Sprachfähigkeit variiert in diesem Alter übrigens enorm.
U7a – mit drei Jahren
Diese Zwischenuntersuchung wird von den Kassen bezahlt und kann durch freiwillige Leistungen ergänzt werden. Hier werden die verschiedensten Befunde erhoben. Neigt das Kind zu Krämpfen, Schlafstörungen oder Infektionen? Ist es in irgendeiner Weise auffällig? Auch auf allergische Erkrankungen, Übergewicht, Zahn- und Kieferanomalien sowie Sprachentwicklungsstörungen wird geachtet.
U8 – mit vier Jahren
Alle Organe, die Bewegungsabläufe und die generelle Entwicklung werden intensiv überprüft. Besonders die Kommunikation steht im Mittelpunkt: Wie verständlich ist die Sprache? Spricht das Kind in ganzen Sätzen, bezeichnet es sich selbst mit „ich“?
U9 – mit fünf Jahren
Im Jahr vor der Einschulung wird besonders auf die Fähigkeiten geachtet, die im Unterricht gebraucht werden. Kann das Kind gut sehen und hören? Ist es feinmotorisch entwickelt, um einen Stift führen zu können? Hat sich die Sprache fortentwickelt? Wie steht es um sein Sozialverhalten, um die psychische und emotionale Entwicklung? Aber auch: Gelingt die Kontrolle von Blase und Darm?
U10 und U11 – mit sieben bis zehn Jahren
Der Arzt spricht mit den Kindern über soziale und psychische Aspekte ihres Alltags, zum Beispiel über die Schule, sowie über Fernseh-, Computer- und Ernährungsgewohnheiten. Zudem wird auf Zahn-, Mund-, und Kieferanomalien geachtet. Diese Untersuchungen werden nicht von allen Krankenkassen erstattet, sie sind im grünen Checkheft enthalten.
Jugendliche ab 13 Jahren können kostenlos je nach Krankenkasse ein oder zwei weitere Untersuchungen in Anspruch nehmen:
J1 – mit 12 bis 14 Jahren
Hier wird eine gründliche körperliche Untersuchung durchgeführt. Außerdem werden die Jugendlichen auf Rauchen und Drogen sowie ihr Ernährungsverhalten befragt. Der Impfstatus wird erhoben und eine eventuelle Nachimpfung empfohlen. Fehlhaltungen und Hautprobleme können
jetzt behandelt werden. Essstörungen, Fragen zur Sexualität, Probleme in der Familie und andere typische Pubertätsthemen werden mit den Jugendlichen besprochen.
J2 – mit 16 bis 17 Jahren
Hier wird erneut die Entwicklung überprüft, insbesondere im Hinblick auf Körperhaltung, Diabetes, Impfstatus und Schilddrüsenfunktionen. Die Jugendlichen finden auch Beratung in Bezug auf Berufswahl und Sexualität. Die Untersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet, sie ist Teil des grünen Checkhefts. Ab dem 18. Lebensjahr haben die jungen Erwachsenen dann Anspruch auf die regulären Vorsorgeuntersuchungen.
Sind die Gesundheitsuntersuchungen verpflichtend?
Alle Kinder und Jugendlichen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die 11 gesetzlich festgelegten Untersuchungen U1 bis U9 und J1. Sie werden von allen Krankenversicherungen – gesetzlich wie privat – bezahlt.
Eine generelle gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen gibt es nicht. In den meisten Bundesländern existiert ein verbindliches Einlade- und Meldewesen. Die Kinderärzte melden die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen den Behörden. Geht keine Vorsorgemeldung ein, werden die Eltern um Rückmeldung gebeten.
Jedoch sind die Vorsorgeuntersuchungen in einigen Bundesländern verpflichtend: In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind die Früherkennungsuntersuchungen U1–U9 vorgeschrieben.
Doch auch in den anderen Bundesländern ist das Einhalten der Termine empfehlenswert. Falls sie nicht wahrgenommen werden, erhalten sowohl das Jugendamt als auch das Gesundheitsamt eine Benachrichtigung darüber. Hintergrund ist, dass nicht nur Krankheiten so früh wie möglich erkannt, sondern auch Vernachlässigungen und Misshandlungen des Kindes durch die Eltern schneller aufgedeckt werden sollen.
Und was ist mit den Zähnen?
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr sind insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen, vom 7. bis 18. Lebensjahr sind es halbjährliche Untersuchungen mit individueller Zahnprophylaxe. Diese werden ab dem 12. Lebensjahr in ein Bonusheft eingetragen, was sich auf die Höhe der Zuschüsse auswirkt, falls ein Zahnersatz nötig ist.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Redaktion: Andrea Sudiana, asudiana@lzg-rlp.de
27.01.2023
Notvertretungsrecht: Was sich für
Ehegatten und Lebenspartner nun ändert
Für Menschen, die sich in einer
Lebenspartnerschaft oder einer Ehe befinden, gilt seit Jahresbeginn
das sogenannte Notvertretungsrecht. Was es damit auf sich hat – und
warum eine Vorsorgevollmacht trotzdem weiterhin sinnvoll ist können
Sie in diesem PDF lesen.
27.01.2023
Schutz vor dem Enkeltrick per Messenger Viele kennen den Enkeltrick per Telefon, bei dem Betrüger ältere Menschen anrufen, sich als deren Kinder oder Enkel ausgeben und wegen einer angeblichen Notlage nach einer Geldüberweisung fragen. Inzwischen versuchen es die Täter auch über Messenger wie WhatsApp. Meist wird so vorgegangen: Die Betrüger schicken als angebliche Verwandte eine Nachricht per SMS oder Messenger, in der sie behaupten, ihr Handy sei kaputt und darum bitten, ihre neue Nummer abzuspeichern sowie per Messenger Kontakt aufzunehmen. Geht das Opfer darauf ein, geben die Betrüger beispielsweise vor, mit dem neuen Smartphone dringend eine Echtzeit- oder Sofortüberweisung tätigen zu müssen. Weil das Onlinebanking aber noch nicht funktionieren würde, bitten sie ihr Opfer, die Zahlung für sie zu tätigen und versprechen, das Geld zeitnah zurückzuzahlen.
Zum Schutz vor dieser Betrugsmasche ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln: Fremde Nummern sollten Smartphone-Nutzer nicht sofort auf dem Handy abspeichern. Stattdessen empfiehlt es sich, unter der bereits bekannten Nummer anzurufen, um sicherzugehen, dass es sich wirklich um den Verwandten handelt. Falls der Betroffene das Geld bereits überwiesen hat, gilt: Schnell Kontakt mit der Bank aufnehmen, denn je weniger Zeit vergeht, desto höher ist die Chance, dass der Betrag zurückgeholt werden kann. Außerdem sollte das Betrugsopfer Anzeige bei der Polizei erstatten und Chatverläufe nicht löschen, da sie als Beweismittel dienen.
Text: Percy Wippler, Digitalexperte der IDEAL Versicherung
25.01.2023
Fast jeder Bürger verfügt über
Smartphone-Altgerät
Gesamtmetallwert ungenutzter Handys
bei 240 Millionen Euro
- 87 % der Bundesbürger besitzen mindestens ein ausrangiertes Smartphone
- Gesamtmetallwert ungenutzter Handys in Deutschland bei 240 Millionen Euro
- 79 % geben an, prinzipiell bereit für Smartphone-Verkauf zu sein, doch vor allem Datenschutz-Bedenken hindern sie daran
- Weltweit wurden 2022 282,6 Millionen gebrauchte und offiziell aufgearbeitete Smartphones ausgeliefert
- Gegenüber Vorjahr Anstieg von 11,5 %
- Wiederaufbereitete Altgeräte mit bis zu 78 % geringerem CO²-Fußabdruck als Neugeräte
87 Prozent der Bundesbürger verfügen
über mindestens ein ausrangiertes Smartphone. Die allermeisten
hiervon schlummern ungenutzt in Schubladen, dabei wäre eine
Wiederverwertung nicht zuletzt aus ökologischen Gründen
wünschenswert.
Gemäß einer aktuellen Studie des
Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e.V. beläuft sich alleine
der Gesamtmetallwert ungenutzter Handys in Deutschland auf 240
Millionen Euro. Zum Vergleich: im Jahr 2021 lag der Gesamtmetallwert
der Smartphones, die über die Ladentheke gingen, bei 23,5 Millionen
Euro. Die mobilen Endgeräte bestehen im Durchschnitt zu 45 Prozent
aus Metallen.
79 Prozent der Bürger geben an,
prinzipiell dazu bereit zu sein, ein altes Smartphone zu verkaufen.
In der Praxis zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Lediglich 26
Prozent haben bereits ein gebrauchtes Gerät veräußert, weitere 11
Prozent eines zum Recycling gegeben. Unterschiedlichen Umfragen
zufolge sind es vor allem Datenschutz-Bedenken, welche den Bürgern
bei einem Verkauf Sorgen machen.
Doch auch wenn es bei einigen noch
Bedenken zu geben scheint: insgesamt zeigt sich ein deutlicher Trend
hin zur Wiederverwertung von Smartphones. So wurden im Jahr 2022
weltweit 282,6 Millionen gebrauchte und offiziell aufgearbeitete
Smartphones ausgeliefert, gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 11,5
Prozent, so eine IDC-Studie. Dabei erwarten die Marktforscher, dass
sich diese Entwicklung bis mindestens 2026 fortsetzt.
Unterschiedliche Unternehmen haben sich
auf den Wiederaufbereitungsprozess gebrauchter Smartphones
spezialisiert. Eines hiervon: Swappie. Nach Aussagen von Maurizio
Hein, Swappie Country-Manager in Deutschland, haben iPhones, welche
von Swappie refurbished – also geprüft und oder gewartet sowie
erneuert – wurden, einen um 78 Prozent geringeren CO²-Fußabdruck
als ein Neugerät.
23.01.2023
Weniger Müll – mehr Nachhaltigkeit
Wie sich Abfall im Alltag vermeiden lässt
Egal ob Plastik, ausgelesene Bücher oder Lebensmittel: Zahlreiche Dinge landen im Abfall, obwohl sich dies ganz oder teilweise vermeiden ließe. Josef Pommerening, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung der ERGO Group, hat praktische und einfache Tipps, um den eigenen Müll zu reduzieren.
Unverpackt einkaufen
Mittlerweile ist es für die meisten Supermarktkunden selbstverständlich, wiederverwendbare Stofftaschen oder einen Korb mit in den Laden zu nehmen und auf Tüten aus Papier oder Plastik zu verzichten. Viele Geschäfte und natürlich Unverpacktläden bieten zudem Lebensmittel komplett ohne Verpackung an, zum Beispiel loses Obst und Gemüse oder selbst abfüllbare Produkte wie Getreide, Frühstücksflocken, Hülsenfrüchte oder Nüsse. So entsteht nicht nur weniger Verpackungsmüll: „Frei wählbare Mengen können außerdem die Lebensmittelverschwendung reduzieren, da Kunden hier nach ihrem eigenen Bedarf einkaufen und nicht die Großpackung nehmen müssen“, erläutert Josef Pommerening, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung der ERGO Group. Darüber hinaus rät er, Mehrwegprodukte Einwegprodukten vorzuziehen – beispielsweise bei Flaschen oder Rasierern.
Gebraucht gekauft, getauscht, geliehen
Viele Dinge müssen nicht neu gekauft werden. Auf Onlineplattformen, in Second-Hand-Läden und auf Flohmärkten gibt es eine große Auswahl an gebrauchten Waren in gutem Zustand. Das gilt natürlich auch für Kleidung. Es haben sich mittlerweile aber auch viele Mode-Label etabliert, die auf Nachhaltigkeit setzen und fair produzieren. Insgesamt gilt: „Besser weniger kaufen und dafür auf gute Qualität achten, damit die Kleidung lange hält“, so Pommerening. Auch das Mieten von Kleidungsstücken – von Babykleidung bis Anzug – ist möglich. Das ist nicht nur nachhaltig, sondern spart bei einer kurzen Nutzungsdauer – Stichwort Brautkleid – sogar Geld. Selbst Kinderwagen, Elektronikartikel oder Spielzeug sind im Mietmodell erhältlich. Außerdem gibt es viele Plattformen im Internet, auf denen Nutzer Dinge zum Ausleihen oder Tauschen anbieten.
Aussortieren für den guten Zweck
Umgekehrt gilt natürlich auch: Wer zu Hause aussortiert, muss Möbel, Kleidungsstücke, Geschirr oder Spielsachen nicht einfach entsorgen. Neben dem Verkauf auf Onlineplattformen oder Flohmärkten kommen auch Sozialkaufhäuser als Abnehmer infrage. Sie nehmen gut erhaltene Spenden gerne entgegen und geben sie gegen kleines Geld weiter.
Bücher teilen
Gerade wer viel liest, profitiert von einer – für Kinder und Jugendliche häufig kostenlosen – Mitgliedschaft in einer öffentlichen Bücherei. Hier gibt es neben einer Vielzahl an Büchern quer durch alle Genres auch DVDs, Hörspiele, Brettspiele und Tonies. Mitglieder sparen so nicht nur viel Platz im Regal, sondern schonen auch ihren Geldbeutel. Viele Städte bieten auch öffentliche Bücherschränke an: „Jeder darf die Bücher darin umsonst mitnehmen und eigene Bücher hineinstellen. Auf diese Weise landen bereits gelesene Exemplare nicht im Altpapier“, so der Nachhaltigkeitsexperte. Die digitale Karte von OpenBookCase listet eine große Anzahl dieser öffentlichen Bücherschränke auf und erleichtert damit die Suche.
Putzen ohne Müll
Auch beim Putzen ist es möglich, mit wenig Aufwand viel Abfall einzusparen. „Reinigungsmittel lassen sich beispielsweise mit Natron, Essigessenz, Zitronensäure und Soda ganz einfach selbst herstellen“, weiß Pommerening. „Das vermeidet Plastikmüll, und das selbstgemachte Mittel enthält keine bedenklichen Chemikalien, die beim Putzen ins Abwasser gelangen.“ Verbraucher können auch Reinigungstabletten kaufen, die sich in Wasser auflösen und so ein Putzmittel ergeben. Passend dazu sind wiederverwendbare Glassprühflaschen erhältlich. „Darüber hinaus gibt es viele Hygieneprodukte wie Shampoos, Duschgele und sogar Zahnpasta auch in fester Form ganz ohne Plastikverpackung“, informiert der Nachhaltigkeitsexperte. Wer lieber zur klassischen Plastikflasche greift, kann darauf achten, dass diese aus recyceltem Plastik besteht – nicht zu verwechseln mit recycelbarem Plastik, daher am besten genau das Etikett lesen.
„To go“ – aber „low waste“
Unterwegs kaufen sich viele gerne einen Kaffee oder ein Mittagessen „to go“. Wer wenig Müll produzieren möchte, kann sich mit etwas Planung selbst versorgen und die Verpflegung in einem wiederverwendbaren Becher und einer Lunchbox mitnehmen. Mittlerweile gibt es auch viele Cafés oder Restaurants, die Getränke oder Essen in mitgebrachte Behälter füllen. Übrigens: Seit Anfang dieses Jahres sind Lieferdienste und Restaurants ab sechs Beschäftigten und mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sogar dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter anzubieten. „Aber auch viele kleinere Läden bieten diesen Service an. Es lohnt sich, einfach nachzufragen“, rät der Experte.
22.01.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen - (K)ein Buch mit sieben Siegeln Sie sind oft lang, klein gedruckt und schwer verständlich: Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Doch wer einen Vertrag abschließt, ganz gleich in welchem EU-Land, kommt an ihnen nicht vorbei. Und manchmal werden sie auch ohne Vorwarnung geändert. Das führt dazu, dass viele Verbraucher einfach nur zustimmen, ohne die AGB zu lesen. Oder unsicher sind, wie sie sich richtig verhalten. So erging es in den vergangenen Wochen beispielsweise Verbrauchern, die Ferienhäuser im europäischen Ausland gebucht haben.
Die neue Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland erklärt, was AGB sind und wie man sie richtig liest. Zudem gibt es Tipps, was man beim Umgang mit AGB beachten sollte.
Was sind AGB?
AGB sind Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen einseitig vorgibt. Der Vorteil: Das Unternehmen kann so für jeden Vertrag die gleichen Bedingungen verwenden und braucht nicht jeden Vertrag neu mit den Kunden auszuhandeln. In den AGB werden beispielsweise Liefer- und Zahlungsbedingungen, Storno-Regelungen, Haftung und Gewährleistung geregelt. AGB gibt es für nahezu alle Vertragstypen. Von der Reisebuchung, über den Online-Einkauf bis hin zur Kontoeröffnung.
Wie lese ich AGB richtig?
Erst einmal die gute Nachricht: Sie müssen die AGB nicht Satz für Satz durcharbeiten. Doch: Je höher der Kauf- oder Reisepreis und je gewichtiger die Konsequenzen, desto gründlicher sollten Sie sie lesen. Wer einfach nur zustimmt, ohne gelesen zu haben, riskiert böse Überraschungen. Beispiel: Man hat eine Reise gebucht, muss diese aus Krankheitsgründen stornieren und ist der Meinung, das wäre kostenlos möglich. Doch es werden Stornogebühren fällig. Hätte man die AGB gelesen, hätte man das gewusst.
AGB sind Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen einseitig vorgibt. Der Vorteil: Das Unternehmen kann so für jeden Vertrag die gleichen Bedingungen verwenden und braucht nicht jeden Vertrag neu mit den Kunden auszuhandeln. In den AGB werden beispielsweise Liefer- und Zahlungsbedingungen, Storno-Regelungen, Haftung und Gewährleistung geregelt. AGB gibt es für nahezu alle Vertragstypen. Von der Reisebuchung, über den Online-Einkauf bis hin zur Kontoeröffnung.
Wie lese ich AGB richtig?
Erst einmal die gute Nachricht: Sie müssen die AGB nicht Satz für Satz durcharbeiten. Doch: Je höher der Kauf- oder Reisepreis und je gewichtiger die Konsequenzen, desto gründlicher sollten Sie sie lesen. Wer einfach nur zustimmt, ohne gelesen zu haben, riskiert böse Überraschungen. Beispiel: Man hat eine Reise gebucht, muss diese aus Krankheitsgründen stornieren und ist der Meinung, das wäre kostenlos möglich. Doch es werden Stornogebühren fällig. Hätte man die AGB gelesen, hätte man das gewusst.
Kann es vorkommen, dass mehrere AGB gleichzeitig gelten?
Ja. Wenn zum Beispiel ein Ferienhaus in Italien über ein deutsches Online-Portal gebucht wurde. Dann gelten die AGB des italienischen Vermieters und die AGB des deutschen Online-Portals.
Ja. Wenn zum Beispiel ein Ferienhaus in Italien über ein deutsches Online-Portal gebucht wurde. Dann gelten die AGB des italienischen Vermieters und die AGB des deutschen Online-Portals.
Darf das Unternehmen die AGB einfach so ändern?
Eine Änderung der AGB gilt als einseitige Vertragsänderung. Das ist bei einmaligen Verträgen eigentlich verboten. Doch solche Änderungen kommen in der Praxis vor. Und was gilt dann? Die AGB, die bei Vertragsschluss galten. Anders bei laufenden Verträgen wie beispielsweise Bank- oder Mobilfunkverträge: Hier muss der Kunde einer Änderung aktiv zustimmen. Stimmt der Kunde nicht zu, kann dies zur Folge haben, dass das Unternehmen den Vertrag kündigt, weil neue und alte AGB sich widersprechen.
Eine Änderung der AGB gilt als einseitige Vertragsänderung. Das ist bei einmaligen Verträgen eigentlich verboten. Doch solche Änderungen kommen in der Praxis vor. Und was gilt dann? Die AGB, die bei Vertragsschluss galten. Anders bei laufenden Verträgen wie beispielsweise Bank- oder Mobilfunkverträge: Hier muss der Kunde einer Änderung aktiv zustimmen. Stimmt der Kunde nicht zu, kann dies zur Folge haben, dass das Unternehmen den Vertrag kündigt, weil neue und alte AGB sich widersprechen.
Tipps zum richtigen Umgang mit AGB
- Manche Verträge können Sie nur bei vorherigem Download der AGB abschließen. Für alle anderen gilt: Speichen Sie die AGB bei Vertragsschluss auf ihrem Computer. So haben Sie bei Streitigkeiten einen Nachweis und können Änderungen nachvollziehen.
- Wie finde ich die Änderungen? Legen Sie alte und neue AGB nebeneinander. Oft sind die geänderten Passagen auf diese Weise schon optisch schnell auffindbar.
- Lesen Sie zumindest die Punkte, die für einen möglichen Streitfall relevant sind. Nutzen Sie hierzu die Suchfunktion für Browser und PDF („Strg“ + „F“). Die wichtigsten Schlagwörter sind: Kosten, Laufzeit, Lieferung, Kündigung, Widerruf, Rücktritt, Mangel, Gewährleistung, Zahlungsbedingungen und Stornierung.
- Kommen Ihnen die AGB unfair vor, oder erscheinen sie Ihnen unverständlich? Überlegen Sie, ob Sie sich einen anderen Vertragspartner suchen.
19.01.2023
Gute Vorsätze? Erstmal mehr
bewegen!
Herzstiftung rät für einen
herzgesunden Lebensstil mit mehr Bewegung anzufangen. Warum das Sinn
macht, in welcher Dosis man körperlich aktiv werden sollte und was
man sonst noch für ein gesundes Herz tun sollte, erläutert ein
Kardiologe und Reha-Spezialist
Aller Anfang ist schwer: Das gilt
besonders bei Neujahrsvorsätzen, wenn es um die eigene Gesundheit
geht. Wie schafft man es nur, seine Vorsätze auch konsequent
durchzuhalten? Angesichts der Flut an Gesundheitstipps tappt man
leicht in die Falle, sich zu viel auf einmal vorzunehmen. Fragt man
Spezialisten, die sich täglich mit Menschen beschäftigen, die nach
einem Herzinfarkt oder Schlaganfall ihren Lebensstil umstellen
müssen, dann geht man schrittweise vor und sucht sich ein Thema
heraus, zum Beispiel Bewegung, und fängt zunächst damit an, wie der
Kardiologe und Reha-Spezialist Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab,
Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Chefarzt der
Curschmann-Klinik am Timmendorfer Strand, weiß: „Mit Bewegung
fühlt man sich schnell besser und ist leistungsfähiger. Herzkranke
kommen mit mehr körperlicher Aktivität häufig auch besser mit der
herzmedizinischen Behandlung zurecht.“
Wer sich regelmäßig bewegt, fühlt
sich nicht nur körperlich und seelisch besser, sondern geht zugleich
gegen mehrere Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie
Übergewicht und Bluthochdruck vor, senkt aber auch sein Risiko für
Volksleiden wie Diabetes, Krebserkrankungen (Darm- oder Brustkrebs)
und Depression. Bewegung schützt nicht nur vor Arteriosklerose
(„Gefäßverkalkung“), sondern wirkt sich positiv auf andere
Körper- und Organfunktionen wie Zellerneuerung, Anregung der
Hirnaktivität, Stoffwechselprozesse in Leber und anderen Organen
aus. Die Herzstiftung bietet auf ihrer Website hilfreiche Tipps für
alle an, die sich mehr bewegen möchten
unter www.herzstiftung.de/bewegung oder man macht gleich
die Herzstiftungs-Fitness-Workouts unter
www.herzstiftung.de/fitness-videos
mit.
Welche Dosis Bewegung pro Woche und
welche Art von Training sind sinnvoll?
Experten wie Kardiologe Prof. Schwaab
raten Erwachsenen und älteren Menschen über 65 Jahre 150 bis 300
Minuten pro Woche körperlich aktiv zu sein. Sie folgen dabei den
Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur körperlichen
Aktivität (1). Die Bewegungen sollten ausdauerorientiert und mäßig
anstrengend sein, zum Beispiel schnelleres Gehen oder Nordic Walking,
Radfahren, Schwimmen, Ergometertraining oder auch Tanzen. Wer aber
nur 75 bis 150 Minuten pro Woche trainieren möchte, kann dafür
anstrengend ausdauerorientiert trainieren, zum Beispiel mit Joggen,
schnellem Radfahren oder schnellem Schwimmen. Oder man kombiniert
beide Varianten (mäßig anstrengend/anstrengend). „Herzpatienten
sollten aber vorher ihre Belastbarkeit mit ihrem Arzt besprechen. Das
gilt auch für Menschen ohne Erkrankung nach längerer Pause ohne
sportliche Aktivität“, betont Kardiologe Schwaab. Zusätzlich zur
Ausdauerbewegung sollte man an zwei Tagen der Woche zum Kräftigen
der Muskulatur mit einem leichten Hanteltraining oder
funktionsgymnastischen Übungen (z. B. Muskelkräftigungs-, Dehnungs-
oder Entspannungsübungen) aktiv sein, so die WHO-Empfehlung. Älteren
ab 65 Jahren werden an drei Tagen pro Woche zusätzlich
Gleichgewichts- und Koordinationsübungen zur Sturzprävention
empfohlen.
Auch ein guter Vorsatz: Sitzen
vermeiden, wo es geht
Generell sollte jeder zu viel
dauerhaftes Sitzen vermeiden. „Am besten man gestaltet auch seinen
Alltag so bewegt wie möglich, indem man kleine Spaziergänge in den
Tag einbaut, ins Büro oder zum Einkaufen mit dem Fahrrad statt dem
Auto oder E-Roller fährt, Treppen steigt statt den Aufzug zu nehmen,
den spannenden Film am Abend auf dem Hometrainer anschaut oder
Telefonate konsequent im Stehen führt“, rät Schwaab. Bewegung
sollte in der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen nie alleine
stehen, sondern in Kombination mit anderen Lebensstilmaßnahmen wie
herzgesunde Ernährung (Mittelmeerküche), Rauchstopp und Stressabbau
stehen. Hilfreiche Infos zu den Lebensstilfaktoren bietet die
Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/gesund-bleiben
Mit mehr Bewegung fällt das
Abnehmen leichter
Bewegung fördert – neben einer
herzgesunden Ernährungsweise wie die Mittelmeerküche - das
schrittweise Abnehmen für ein gesundes Normalgewicht. Übergewicht
ist für Bluthochdruck ein wichtiger und häufiger Auslöser.
Bluthochdruck ist tückisch, weil man ihn zunächst nicht spürt und
ihn nicht sieht („stiller Killer“). Unerkannt und unbehandelt
steigt bei Bluthochdruck das Risiko, einen Herzinfarkt, Schlaganfall
oder eine Nierenschädigung zu erleiden erheblich. Deshalb regelmäßig
Blutdruck messen! Wie das geht und worauf zu achten ist, erfährt man
unter www.herzstiftung.de/blutdruck-messen.
Starkes Übergeweicht begünstigt zudem Herzkrankheiten wie
Vorhofflimmern. Angestrebt werden sollte ein Gewicht mit einem
Body-Mass-Index (BMI*) zwischen 22 und 25. Beim Taillenumfang sollten
Männer weniger als 102 und Frauen weniger als 88 cm anstreben. Das
Bauchfett produziert Hormone und entzündungsfördernde Botenstoffe,
die sich unter anderem auf den Blutdruck auswirken. „Jedes Kilo und
jeder Zentimeter weniger wirken sich günstig auf den Blutdruck und
den Zucker aus. Wer sich daher regelmäßig bewegt und herzgesund
ernährt, trägt effektiv zum Schutz vor Herzinfarkt und Schlaganfall
bei“, betont Schwaab, der auch Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von
Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR) ist.
Innerer Schweinehund? Wie man
trotzdem mehr Bewegung hinbekommt
Für Lebensstiländerungen müssen wir
meistens alte gewohnte Strukturen im eigenen Leben aufbrechen. „Das
ist in der Regel schwierig“, weiß Schwaab aus seiner Erfahrung mit
Reha-Patienten und empfiehlt: „Oftmals ist es hilfreich, in sein
Lebensumfeld feste Ankerpunkte einzurichten und Mitstreiter zu
suchen: die regelmäßige Lauf-, Walker- oder Herzgruppe im Verein,
das mehrmalige gemeinsame Kochen mit der Familie oder mit Freunden zu
Hause und für Raucher der Austausch mit Ex-Rauchern in der
Selbsthilfegruppe.“ Infos für Herzpatienten zu Herzgruppen in
ihrer Nähe unter: www.herzstiftung.de/herzgruppen
*Der BMI berechnet sich aus dem
Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch das Quadrat der Körpergröße
in Metern. Bei einer Person, die 75 kg schwer und 1,75 m groß ist,
berechnet sich der BMI folgendermaßen: 75 kg/1,75m x 1,75m = 24,49
kg/m². Laut WHO besteht:
- Normalgewicht bei einem BMI zwischen 18,5, und 24,9
- Übergewicht bei BMI ab 25 bis 29,9
- Adipositas bei BMI ab 30
19.01.2023
Feuchtigkeit im Auto vermeiden Viele Autofahrer kennen dieses typische Winterproblem: Die Scheiben ihres Wagens sind innen beschlagen oder bei niedrigen Temperaturen sogar gefroren. Denn besonders in der kalten Jahreszeit gelangt zum Beispiel durch kaputte Dichtungen oder Filter Feuchtigkeit ins Fahrzeug. Aber auch das Fahren mit feuchter Kleidung, nassen Schirmen oder nassen Schuhen kann dazu beitragen, dass sich die Luftfeuchtigkeit im Wagen erhöht.
Das sorgt schnell für beschlagene Scheiben. Um das zu vermeiden, sollten Autofahrer zunächst die Dichtungen und Filter überprüfen und bei Bedarf austauschen. Außerdem kann es sinnvoll sein, nasse Kleidung oder Schirme vor dem Einsteigen auszuschütteln und schneebedeckte Schuhe vor dem Einsteigen gut abzuklopfen.
Darüber hinaus sollten Autofahrer im Winter darauf achten, die Scheiben regelmäßig mit Wasser und beispielsweise Geschirrspülmittel zu reinigen. Denn auf sauberen Scheiben setzt sich weniger Kondenswasser ab. Beschlagen die Fenster während der Fahrt von innen, Heizung und Lüftung am besten kurz auf die stärkste Stufe stellen und auf die Frontscheibe ausrichten.
Neuere Fahrzeuge haben häufig auch einen Knopf mit Frontscheibensymbol, der die Lüftungs- und Heiz-Systeme auf maximale Leistung schaltet. Ist es nicht so kalt, hilft es, kurz das Fenster zu öffnen. Wer ein Microfasertuch zur Hand hat, kann damit auch die Scheibe freiwischen – aber bitte nicht während der Fahrt. Übrigens: Im Fachhandel finden Autofahrer auch spezielle Entfeuchterkissen, die dafür sorgen, dass der Innenraum trocken und die Sicht frei bleibt.
18.01.2023
Verbraucherzentrale
und LKA warnen: Täuschend echte Phishing-Mails im Umlauf
(ots) - Die Verbraucherzentrale und das LKA RLP warnen vor betrügerischen Phishing-Mails, die aussehen als kämen sie von der Hausbank. Mit täuschend echt aussehenden Mails versuchen Kriminelle, persönliche Daten wie Zugangsdaten, Passwörter oder Transaktionsnummern abzugreifen. Mit einem Link in den fingierten Nachrichten führen sie auf professionell gestaltete Internetseiten, auf denen persönliche Daten eingegeben werden sollen.
In aktuellen Phishing-Mails fordern angeblich die Deutsche Bank oder die Volksbank dazu auf, das neue Web-Sicherheitssystem oder die Kontoinformation über einen Link zu aktualisieren. In anderen Mails wird angeblich im Namen der DKB zu einer Verifizierung des Kontos aufgrund von "unregelmäßiger Aktivitäten im Zusammenhang mit einer Kreditkarte" aufgerufen oder es wird die Aktualisierung der Kundendaten gefordert, damit das Bundesministerium der Finanzen eine Überweisung tätigen könne. Auch in diesen Fällen ist ein Link beigefügt. In allen Fällen ist äußerste Vorsicht geboten. Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt raten, keine Links in verdächtigen Mails anzuklicken und keinen Anhang zu öffnen, sondern einen Plausibilitätscheck zu machen, mit dem Phishing-Mails entlarvt werden können:
Der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale informiert kontinuierlich über aktuelle Phishing-Betrugsmaschen:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059
Weitere Informationen rund um das Thema Phishing bietet die Verbraucherzentrale unter: www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073
Unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/phishing gibt es Informationen der Polizei.
(ots) - Die Verbraucherzentrale und das LKA RLP warnen vor betrügerischen Phishing-Mails, die aussehen als kämen sie von der Hausbank. Mit täuschend echt aussehenden Mails versuchen Kriminelle, persönliche Daten wie Zugangsdaten, Passwörter oder Transaktionsnummern abzugreifen. Mit einem Link in den fingierten Nachrichten führen sie auf professionell gestaltete Internetseiten, auf denen persönliche Daten eingegeben werden sollen.
In aktuellen Phishing-Mails fordern angeblich die Deutsche Bank oder die Volksbank dazu auf, das neue Web-Sicherheitssystem oder die Kontoinformation über einen Link zu aktualisieren. In anderen Mails wird angeblich im Namen der DKB zu einer Verifizierung des Kontos aufgrund von "unregelmäßiger Aktivitäten im Zusammenhang mit einer Kreditkarte" aufgerufen oder es wird die Aktualisierung der Kundendaten gefordert, damit das Bundesministerium der Finanzen eine Überweisung tätigen könne. Auch in diesen Fällen ist ein Link beigefügt. In allen Fällen ist äußerste Vorsicht geboten. Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt raten, keine Links in verdächtigen Mails anzuklicken und keinen Anhang zu öffnen, sondern einen Plausibilitätscheck zu machen, mit dem Phishing-Mails entlarvt werden können:
- Fehlerhaftes Deutsch und
Grammatikfehler im Text können auf den Einsatz von
Übersetzungsdiensten hinweisen.
- Viele
Phishing-Mails sind in Englisch oder Französisch verfasst.
- Oft fehlt eine persönliche Anrede; manche Phishing-Mails
enthalten aber auch eine persönliche Ansprache.
- Viele Phishing-Mails fordern dazu auf, innerhalb kürzester Zeit zu
reagieren. Gleichzeitig drohen sie mit negativen Konsequenzen wie der
Sperrung eines Online-Zugangs.
- Besondere
Vorsicht ist geboten, wenn man persönliche Daten wie PIN und TAN
eingeben soll. Banken schreiben ihren Kunden niemals E-Mails, in
denen sie nach PIN-Codes oder anderen Zugangsdaten fragen.
- In keinem Fall sollten Datei-Anhänge unerwarteter E-Mails
geöffnet werden, denn diese enthalten oft Viren oder andere
Schadsoftware.
- Auch Internetlinks in E-Mails
sollten am besten nicht angeklickt werden. Sie könnten auf
gefälschte Seiten führen. Besser ist es, die Internetseite selbst
aufzurufen, indem die Adresse in den Browser eingetippt wird.
- Auch wenn die E-Mail noch so gut gemacht ist: Es könnte auch
ein Betrugsversuch sein. Im Zweifelsfall auf anderem Wege
beispielsweise durch einen Anruf bei der Bank nachfragen .
Der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale informiert kontinuierlich über aktuelle Phishing-Betrugsmaschen:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059
Weitere Informationen rund um das Thema Phishing bietet die Verbraucherzentrale unter: www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingmails-woran-sie-sie-erkennen-und-worauf-sie-achten-muessen-6073
Unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/phishing gibt es Informationen der Polizei.
18.01.2023
Besser versorgt für ein gesundes Leben
Individuelle Leistungen für gesetzlich Versicherte
Wer im Krankheitsfall Wert auf die Behandlung durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker oder Naturheilverfahren sowie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen legt, muss das als gesetzlich krankenversicherte Person selbst bezahlen. Selbst einige Behandlungen, die nach Ansicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sinnvoll sind, werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Das gilt auch für zahlreiche Heil- und Hilfsmittel. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können sich Kassenpatientinnen und Patienten den Zugang zu spezialisierten und modernsten Behandlungsmethoden sichern und genießen damit dann den Service von Privatversicherten.
„Während der Arzt Privatversicherten in der Regel die bestmögliche Behandlung empfiehlt, erhält ein Kassenpatient oft nur die notwendigste Standardversorgung. Mit ambulanten Zusatzversicherungen lässt sich zusätzlich genau das versichern, was einem darüber hinaus für die eigene Gesundheit und die seiner Familie wichtig ist“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Nach seiner Aussage beginnen die Vorteile bereits bei der größeren Auswahl an fachärztlichem Personal, da viele Top-Behandelnde sowie Spezialistinnen und Spezialisten ausschließlich private Kundschaft behandeln. Besonders in Facharztpraxen existieren oft unterschiedliche Warteräume – ein Komfort, der während laufender Erkältungswellen und Corona-Wintern sehr begehrt ist. Vor allem aber spricht der mit dem Versicherer individuell vereinbarte Leistungsumfang und der Schutz vor ungeplanten Ausgaben für eine ambulante Zusatzversicherung.
Große Auswahl
Die zu den eigenen Wünschen passende Zusatzversicherung zu finden, ist angesichts der großen Anzahl der Versicherer und Angebote nicht immer einfach: Nahezu alle Versicherungsunternehmen bieten entsprechende Tarife an. Sind aufgrund persönlicher Bedürfnisse bestimmte Leistungen gefragt, sollte man sich deshalb umfassend beraten lassen, viele Versicherungsbedingungen studieren, vergleichen und entscheiden, was einem persönlich wichtig ist. Vorsorgeuntersuchungen wie die Früherkennung des „Grünen Stars, die Augeninnendruck-Messung, die Behandlung von Depressionen per Lichttherapie oder die Migränevorbeugung durch Akupunktur lassen sich so versichern. Und auch die für Reisen ins Ausland nötigen Schutzimpfungen, die von den Kassen in der Regel nicht übernommen werden, können mit einer privaten Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Gesundheitsbudget versichern
Wer keine Lust auf das aufwändige Studium von Versicherungsbedingungen hat, sucht sich einen Versicherer, der neben klassischen Tarifen solche mit einem versicherbarten Jahresbudget anbietet. Diese Tarife bieten Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der modernen Medizin inklusive Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, ohne dass sich die Versicherten vorab entscheiden müssen. Im Krankheitsfall übernimmt die Versicherung dann die Behandlungskosten bis zur vertraglich vereinbarten Obergrenze.
Wer im Krankheitsfall Wert auf die Behandlung durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker oder Naturheilverfahren sowie bestimmte Vorsorgeuntersuchungen legt, muss das als gesetzlich krankenversicherte Person selbst bezahlen. Selbst einige Behandlungen, die nach Ansicht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sinnvoll sind, werden von den Krankenkassen nicht erstattet. Das gilt auch für zahlreiche Heil- und Hilfsmittel. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung können sich Kassenpatientinnen und Patienten den Zugang zu spezialisierten und modernsten Behandlungsmethoden sichern und genießen damit dann den Service von Privatversicherten.
„Während der Arzt Privatversicherten in der Regel die bestmögliche Behandlung empfiehlt, erhält ein Kassenpatient oft nur die notwendigste Standardversorgung. Mit ambulanten Zusatzversicherungen lässt sich zusätzlich genau das versichern, was einem darüber hinaus für die eigene Gesundheit und die seiner Familie wichtig ist“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Nach seiner Aussage beginnen die Vorteile bereits bei der größeren Auswahl an fachärztlichem Personal, da viele Top-Behandelnde sowie Spezialistinnen und Spezialisten ausschließlich private Kundschaft behandeln. Besonders in Facharztpraxen existieren oft unterschiedliche Warteräume – ein Komfort, der während laufender Erkältungswellen und Corona-Wintern sehr begehrt ist. Vor allem aber spricht der mit dem Versicherer individuell vereinbarte Leistungsumfang und der Schutz vor ungeplanten Ausgaben für eine ambulante Zusatzversicherung.
Große Auswahl
Die zu den eigenen Wünschen passende Zusatzversicherung zu finden, ist angesichts der großen Anzahl der Versicherer und Angebote nicht immer einfach: Nahezu alle Versicherungsunternehmen bieten entsprechende Tarife an. Sind aufgrund persönlicher Bedürfnisse bestimmte Leistungen gefragt, sollte man sich deshalb umfassend beraten lassen, viele Versicherungsbedingungen studieren, vergleichen und entscheiden, was einem persönlich wichtig ist. Vorsorgeuntersuchungen wie die Früherkennung des „Grünen Stars, die Augeninnendruck-Messung, die Behandlung von Depressionen per Lichttherapie oder die Migränevorbeugung durch Akupunktur lassen sich so versichern. Und auch die für Reisen ins Ausland nötigen Schutzimpfungen, die von den Kassen in der Regel nicht übernommen werden, können mit einer privaten Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Gesundheitsbudget versichern
Wer keine Lust auf das aufwändige Studium von Versicherungsbedingungen hat, sucht sich einen Versicherer, der neben klassischen Tarifen solche mit einem versicherbarten Jahresbudget anbietet. Diese Tarife bieten Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der modernen Medizin inklusive Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, ohne dass sich die Versicherten vorab entscheiden müssen. Im Krankheitsfall übernimmt die Versicherung dann die Behandlungskosten bis zur vertraglich vereinbarten Obergrenze.
16.01.2023
Günstig Recht bekommen
Wie sich ein Rechtsstreit auch mit kleinem Budget finanzieren lässt
Anlässe für eine Rechtsberatung gibt es oft im Leben – sei es bei einer Scheidung, Mietangelegenheiten oder beim Streit ums Erbe. Aus finanziellen Gründen scheuen jedoch viele den Gang zum Anwalt. Damit auch Menschen mit sehr knappem Budget ihr Recht durchsetzen können und ein mögliches Gerichtsverfahren nicht an den Kosten scheitert, gibt es verschiedene Unterstützungs- und Beratungsangebote. Wo sie Hilfe bekommen und was dabei zu beachten ist, beantwortet Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Wer hat Anspruch?
Wer sich zum Beispiel bei einer Scheidung oder einer Kündigung durch den Vermieter keinen Anwalt leisten kann oder sich vor den hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens fürchtet, dem hilft das sogenannte Beratungshilfegesetz. Es ermöglicht Menschen mit wenig Geld den Zugang zu einer rechtlichen Beratung oder, bei Bedarf, einer außergerichtlichen Vertretung durch einen Anwalt. „Anspruch darauf haben in der Regel Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe, aber auch Erwerbstätige – abhängig von deren Einkommen, Finanzlage und Familiensituation“, erläutert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Beratungshilfe gibt es, wenn dem Betroffenen keine anderen zumutbaren Möglichkeiten der Rechtsberatung zur Verfügung stehen, zum Beispiel als Mitglied im Mieterverein, und die Inanspruchnahme nicht mutwillig erscheint. Übrigens: Im Bereich des Strafrechts beschränkt sich eine Unterstützungshilfe auf die Beratung. Eine Vertretung oder Verteidigung durch einen Anwalt gehört nicht dazu. Beschuldigte in einem strafrechtlichen Verfahren bekommen abhängig von Art und Schwere der Straftat in bestimmten Fällen einen Pflichtverteidiger vom Gericht zur Seite gestellt. Einige Bundesländer haben besondere Regelungen: In Hamburg gibt es etwa die öffentliche Rechtsberatung anstelle der Beratungshilfe, sie nennt sich hier "öffentliche Rechtsauskunft" (ÖRA). In Berlin haben Ratsuchende mit geringem Einkommen die Wahl zwischen beiden Modellen.
Was müssen Interessenten tun?
Wer Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss beim zuständigen Amtsgericht nachweisen, dass er die Kosten für eine Rechtsberatung nicht selbst aufbringen kann. „Bei dem Termin prüft ein Rechtspfleger Vermögen und Einkommen des Interessenten anhand von finanziellen Unterlagen wie Kontoauszüge oder Jobcenter-Bescheide“, informiert die Rechtsexpertin. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Berechtigte einen Beratungsschein, mit dem er zu einem Anwalt seiner Wahl gehen kann. Übrigens: In Deutschland sind alle Anwälte gesetzlich dazu verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten. Betroffene müssen in der Regel beim Anwalt eine kleine Gebühr in Höhe von 15 Euro zahlen. Auch ein Nachreichen des Beratungsscheins ist möglich. Hierfür haben Antragssteller bis zu vier Wochen nach dem Beginn der Beratung Zeit.
Ablauf des Beratungsgesprächs
In dem Beratungsgespräch erklärt der Anwalt zunächst die vorherrschende Rechtslage und berät anschließend zum Vorgehen. „Dies kann auch eine sogenannte außergerichtliche Vertretung beinhalten“, weiß Rassat. Das bedeutet: „Der Anwalt nimmt schriftlich oder telefonisch Kontakt mit der Gegenseite auf, um die Interessen seines Mandanten durchzusetzen.“ Beispielsweise kann er einen Brief an den Vermieter schreiben, der unberechtigterweise die Wohnung gekündigt hat. Viele Fälle lassen sich so bereits klären.
Prozesskostenhilfe
Lässt sich der Konflikt nicht außergerichtlich lösen, haben Betroffene die Möglichkeit, eine sogenannte Prozesskostenhilfe zu beantragen. Mit dieser lassen sich die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten decken. Sie steht für Verfahren im Zivilrecht sowie für Prozesse vor den Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten zur Verfügung. Eine wichtige Voraussetzung ist immer, dass das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Betroffene können sie auch beantragen, wenn sie sich den Prozess zumindest teilweise selbst leisten könnten: In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten anteilig. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die die Prozesskosten mit ihrem Einkommen in vier monatlichen Raten und einem möglichen Restbetrag aus ihrem Vermögen bezahlen können. „Betroffenen sollte zudem Folgendes bewusst sein: Verlieren sie das Gerichtsverfahren, müssen sie die Kosten des gegnerischen Anwalts selbst übernehmen“, so Rassat. Daher ist es wichtig, sich über drohende Kosten vorab von einem Anwalt beraten zu lassen.
Sonstige Möglichkeiten
Darüber hinaus gibt es weitere Optionen für eine günstige Rechtsberatung. Online finden Interessenten beispielsweise viele Portale, die eine günstige Erstberatung bieten. „Hier können sie ihr Problem schriftlich schildern und nach kurzer Zeit meldet sich ein Anwalt zum Beispiel für einen Chat. Die Kosten unterscheiden sich je nach Variante und liegen oft unter 50 Euro“, so die Juristin von ERGO. Auch die Verbraucherzentralen können eine erste Anlaufstelle bei rechtlichen Problemen sein. In Hamburg beispielsweise kostet eine telefonische Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale 2 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz.
16.01.2023
Wie der Darm unsere Haut beeinflusst Es ist allgemein bekannt, dass die Ernährung Auswirkungen auf unsere Gesundheit hat. Das gilt auch für die Haut: Viele Menschen mit Hautkrankheiten, zum Beispiel mit Akne oder Neurodermitis, beobachten, dass bestimmte Nahrungsmittel ihre Erkrankung positiv oder negativ beeinflussen. Eine wichtige Rolle scheint hier der Darm zu spielen. Aber wie hängen Ernährung, Verdauung und Hautgesundheit zusammen?
Darm und Haut – Lebensort für Bakterien
Hätten Sie gedacht, dass der Mensch aus etwa ebenso vielen Bakterien wie Körperzellen besteht – nämlich aus ca. 30 bis 40 Billionen? Das berechneten israelische und kanadische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor einigen Jahren im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten.
Die größte mikrobielle Besiedlungsdichte findet man im Dickdarm. Dort leben Bakterien und andere Einzeller sowie Pilze und Viren in enger Verbundenheit miteinander. Die meisten dieser Darmbewohner haben nützliche Eigenschaften: Sie sind an Verdauungsvorgängen und Stoffwechselprozessen beteiligt, produzieren bestimmte Vitamine, regulieren Entzündungsreaktionen und halten das Immunsystem in Schach. Doch das empfindliche Gleichgewicht zwischen „guten“ und „schlechten“ Darmbesiedlern kann kippen. Wenn schädliche Bakterien oder Pilze Überhand nehmen, können Verdauungsprobleme entstehen, zum Beispiel Völlegefühl, Blähungen oder Bauchkrämpfe. Darüber hinaus können krankmachende Entzündungs- und Immunreaktionen ausgelöst werden.
Neben dem Verdauungssystem bietet auch die Haut eine riesige Besiedlungsfläche für Bakterien und andere Winzlinge. Sie helfen, die Barrierefunktion der Haut aufrecht zu erhalten und schützen uns vor Krankheitserregern. Ganz ähnlich wie im Darm halten die nützlichen Bakterien auf der Hautoberfläche krankmachende Stämme davon ab, sich zu vermehren.
Das Mikrobiom – so nennt man die Gesamtheit der Bakterien und anderer Mikroorganismen, die auf und in uns leben – übernimmt also wichtige Funktionen in unserem Körper und trägt zu unserer Gesundheit und unserem Wohlbefinden bei.
Die Haut als Spiegel des Darms
Wissenschaftliche Arbeiten legen den Schluss nahe, dass es einen engen Zusammenhang zwischen dem Darm- und dem Hautmikrobiom gibt – man spricht hier von einer „Darm-HautAchse“. Wie diese funktioniert, ist noch nicht ganz klar. Es gibt Vermutungen, die davon ausgehen, dass Darm und Haut über das Immunsystem miteinander verbunden sind. Es wird angenommen, dass Schädlinge in der Darmflora das Immunsystem beeinflussen und so zu krankhaften Entzündungsvorgängen auf der Haut führen können.
Möglicherweise werden bestimmte Immunzellen, so genannte T-Zellen, aktiviert. Sie beeinflussen Entzündungsmediatoren und lösen dadurch eine Reihe von chronischen Entzündungsvorgängen aus. Das Immunsystem gerät schließlich aus den Fugen, weil es sich nicht mehr selbst auf ein normales Niveau herunterregulieren kann.
Zu den Hautkrankheiten, die mit einem immunologischen Ungleichgewicht im Darm in Verbindung gebracht werden, gehören Akne, Neurodermitis, Psoriasis (also Schuppenflechte) und Rosacea.
Was dem Darm gefällt, ist auch gut für die Haut
Die gute Nachricht ist: Untersuchungen deuten darauf hin, dass die Art der Ernährung einen Einfluss auf den Hautzustand haben kann. So fördert eine gesunde, ausgewogene Ernährung mit abwechslungsreicher ballast- und mikronährstoffreicher Kost nicht nur die Darmgesundheit, sondern kann sich auch positiv auf die Haut auswirken. Der Speiseplan sollte einen hohen Anteil an Gemüse und Obst sowie viel Vollkornprodukte und Hülsenfrüchte enthalten. Auch eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr gehört dazu – am besten in Form von stillem Wasser.
Neben einer ausgewogenen Ernährung gibt es ergänzende Möglichkeiten, die Darmflora zu beeinflussen und darüber den Zustand der Haut zu verbessern. Manchen Menschen mit Hautproblemen hilft es, Nahrungsbausteine wie Zucker, ungesunde Fette und Salz zu reduzieren bzw. wegzulassen und auf Alkohol sowie stark verarbeitete Nahrungsmittel und Fertiggerichte zu verzichten.
Auch das Zuführen von Probiotika und Präbiotika scheint die Hautgesundheit zu verbessern. Als Probiotika werden lebensfähige Mikroorganismen bezeichnet, die in Lebensmitteln enthalten sind, zum Beispiel in Sauermilchprodukten wie Joghurt, Kefir und Buttermilch oder in fermentierten Lebensmitteln wie Sauerkraut. Probiotische Lebensmittel sollten regelmäßig auf dem Speiseplan stehen. Probiotika können aber auch als Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform eingenommen werden.
Unter Präbiotika versteht man nicht verdaubare Nahrungsbestandteile, also Ballaststoffe. Sie dienen den Probiotika als Nahrung und fördern dadurch das Bakterienwachstum. Präbiotika finden sich in Gemüsesorten wie Lauch, Artischocken, Spargel oder Chicorée, in Knoblauch und Zwiebeln sowie in Vollkornweizen, Roggen und Hafer.
Wer unter Hautirritationen leidet, der sollte also nicht nur seine Hautpflege überprüfen, sondern auch seine Ernährungsgewohnheiten hinterfragen und sich im Zweifel ernährungsmedizinisch beraten lassen. Denn die Haut ist nicht nur der sprichwörtliche „Spiegel der Seele“, sondern gleichzeitig auch der Spiegel des Darms.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Elke Matuschek, KOMPASS Gesundheitskommunikation, www.kompass-pr.de
Redaktion: Birgit Kahl-Rüther
12.01.2023
Brrr, ist das kalt! – Warum manche Menschen schneller frieren
Das Kälteempfinden von Menschen ist sehr individuell: Während einige auch im Winter ohne Socken durch die Wohnung laufen, fröstelt es andere sogar unter einer Wolldecke. Wie schnell jemand anfängt zu frieren, wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt. Welche das sind und was jeder selbst tun kann, um mit kalten Temperaturen besser zurechtzukommen, weiß Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung.
Woher kommt das Kälteempfinden?
Frieren schützt vor einer Unterkühlung des Körpers und ist damit überlebenswichtig. „Die Kälterezeptoren in der Haut erfassen bereits eine geringe Absenkung der Umgebungstemperatur“, erläutert Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung. „Diese Information geben sie an das zentrale Nervensystem weiter. Anschließend gelangt sie über das Rückenmark ins Gehirn und den Hypothalamus.“ Dort findet die Regulation der Körperkerntemperatur statt. Schicken die Rezeptoren vermehrt Signale, sendet der Hypothalamus bestimmte Befehle, die dafür sorgen, dass sich die Kerntemperatur erhöht: Es kommt zu einer Konzentration des Blutstroms auf die Körpermitte mit ihren lebenswichtigen Organen sowie zum Gehirn. Weitere Signale des Körpers sind Muskelzittern zur Wärmeproduktion, „Gänsehaut“ zum Verschließen der Hautporen und eine Verengung der Blutgefäße. „Da die Anzahl und Verteilung der Kälterezeptoren genetisch bedingt und deshalb bei jedem Menschen individuell ist, ist auch das Kälteempfinden unterschiedlich stark ausgeprägt“, informiert Sellmer.
Frieren Frauen und schlanke Menschen wirklich schneller?
Auch wer wenig Körperfett hat, friert schneller, da der Körper dann schlechter isoliert ist. Entscheidender ist jedoch die Muskelmasse: Mehr Muskelmasse erhöht die Energieverbrennung und steigert so die Wärmeproduktion. „Während der Muskelanteil bei Männern altersabhängig ungefähr 40 bis 50 Prozent ausmacht, gelten bei Frauen rund 30 bis knapp 40 Prozent als normal“, so der IDEAL Gesundheitsexperte. Männer haben noch einen weiteren Vorteil: Ihre Haut ist um bis zu fünfzehn Prozent dicker als die von Frauen. Bei einer kältebedingten Verengung der Gefäße wird dünnere Haut schlechter durchblutet, wodurch die Oberhaut schneller an Wärme verliert. Damit ein Ungeborenes im Falle einer Schwangerschaft nicht gefährdet ist, verlagert sich der warme Blutstrom von Frauen bei Kältewahrnehmung zudem schneller ins Körperzentrum. Die Folge: kalte Hände und Füße.
Weitere Faktoren, die das Frieren begünstigen
Besonders kälteempfindlich sind darüber hinaus ältere Menschen. Sie haben weniger Muskeln, dünnere Haut sowie einen geringeren Grundumsatz. Bei Kindern stehen Körperoberfläche und -volumen in einem anderen Verhältnis als bei Erwachsenen, weshalb auch sie leichter frieren. Ein niedriger Blutdruck kann ebenfalls dazu führen, dass Betroffene mehr unter kühlen Temperaturen leiden. „Friert jemand stärker als andere, kann außerdem eine Erkrankung dahinterstecken“, weiß Sellmer. Neben grippalen Infekten in Verbindung mit Fieber kann beispielsweise auch eine Schilddrüsenunterfunktion, Eisenmangel sowie eine Krebserkrankung oder Magersucht mit körperlichem Auszehren die Ursache sein. Wer vor allem an bestimmten Stellen friert, leidet womöglich an einer Durchblutungsstörung, wie sie etwa bei Arteriosklerose oder Diabetes auftreten kann. Durchblutungsstörungen sind manchmal auch eine unerwünschte Nebenwirkung von Medikamenten wie hormonellen Verhütungsmitteln, Betablockern oder Diuretika.
Aktiv gegen die Kälte
Doch was tun, wenn einem die Kälte dauerhaft zusetzt? „Bewegung hilft dabei, den Körper aufzuwärmen, weil die Muskeln mehr Abwärme freisetzen“, so der Gesundheitsexperte. „Zudem profitieren kälteempfindliche Menschen durch den erhöhten Grundumsatz auch dann von mehr Muskeln, wenn sie gerade keinen Sport treiben.“ Abhärtung funktioniert ebenfalls bis zu einem gewissen Grad: Bei regelmäßigen Aufenthalten im Freien, Wechselduschen und -bädern oder Saunagängen passen sich die Gefäße schneller an neue Temperaturen an. Darüber hinaus rät Sellmer: Kleidung im Zwiebellook tragen und so wählen, dass sie die Körpertemperatur konstant hält, Heißgetränke wie Ingwertee trinken sowie ausreichend und gesund essen, gerne auch scharf gewürzt. Außerdem sollten Frostbeulen auf genug Schlaf achten und Stress vermeiden. Denn bei Übermüdung und Stress schüttet der Körper vermehrt Adrenalin aus und schaltet auf Sparflamme, was sich auf die Körperkerntemperatur auswirkt. Alkohol gilt es besser zu vermeiden: Obwohl er die Gefäße erweitert und die Rezeptoren daraufhin ein Wärmesignal ans Gehirn schicken, geht dem Körper in Wahrheit mehr Wärme verloren.
12.01.2023
Verkürzte Kündigungsfristen in
Fitnessstudios
Neues Jahr, neue Vorsätze: Ein
Klassiker unter den Neujahrsvorsätzen ist die Anmeldung im
Fitnessstudio. Wer jedoch irgendwann nicht mehr die Motivation oder
auch die nötige Zeit aufbringen kann, hatte es in der Vergangenheit
schwer, wieder aus dem Vertrag herauszukommen.
Das hat sich im letzten Jahr geändert:
Am 1. März 2022 sind weitere Regelungen des sogenannten Gesetzes für
faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Verträge mit
Fitnessstudios verlängern sich seitdem nicht mehr wie bisher
automatisch um ein weiteres Jahr. Eine stillschweigende Verlängerung
ist nur noch möglich, wenn der Vertrag danach ohne feste Laufzeit
gilt und jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat
gekündigt werden kann.
Wer neu im Fitnessstudio ist, für den
gilt: Die Erstlaufzeit des Vertrages darf maximal zwei Jahre
betragen. Danach können die Mitglieder den Vertrag mit einmonatiger
Frist zum Ende der Laufzeit kündigen. Früher war eine dreimonatige
Frist üblich.
Wichtig zu wissen: Die verkürzte
Kündigungsfrist und die Vorgaben zur Vertragsverlängerung gelten
nur für Verträge, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes
abgeschlossen wurden. Wer noch einen alten Vertrag hat, kann diesen
aber fristgerecht kündigen und neu abschließen, um von der Regelung
zu profitieren. Darüber hinaus sind Fitnessstudios, bei denen die
Mitglieder Verträge online abschließen können, seit 1. Juli 2022
dazu verpflichtet, auf ihrer Website auch eine einfache Möglichkeit
zur Online-Kündigung anzubieten.
Text: Michaela Rassat, Juristin der
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
10.01.2023
Urlaubsplanung im Job
Welche Regelungen für Arbeitnehmer gelten
Zu Jahresbeginn schmieden viele Arbeitnehmer neue Urlaubspläne – Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude. Leider gibt es dabei aber oft Ärger mit den Kollegen oder dem Chef. Um böse Überraschungen zu vermeiden, informiert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, über die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitnehmer und die Rechte, die sie bei Resturlaub haben.
Wie viel Urlaub bekommen Arbeitnehmer?
Zum Ausgleich des oft stressigen Joballtags haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage. „Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen ihnen bei einer 5-Tage-Woche jährlich 20, bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage zu“, erläutert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. In Tarif- und Arbeitsverträgen können aber auch großzügigere Regelungen – häufig 30 Urlaubstage – festgelegt sein. Bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern kommt es auf die Anzahl der Arbeitstage an: Ihr Anspruch verringert sich anteilig, je nachdem, wie viele Tage sie arbeiten. Übrigens: „Kommt bei der Berechnung eine Zahl mit Nachkommastelle heraus, müssen Arbeitgeber ab einem halben Urlaubstag aufrunden“, so die ERGO Juristin. Bei Kurzarbeit "Null" oder Elternzeit dürfen sie den Urlaubsanspruch kürzen.
Muss der Chef den Urlaub genehmigen?
Wer Urlaub beantragt, muss diesen genehmigt bekommen, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. „Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich die Auftragslage überraschend erhöht oder viele Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen“, informiert Rassat. Neue Mitarbeiter, die sich noch in der Probezeit befinden, erwerben mit jedem Monat einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs, erst nach sechs Monaten dürfen sie dann den vollen Urlaub beantragen. Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber ihn nur in einem echten Notfall zurücknehmen, zum Beispiel, wenn bei Abwesenheit des Mitarbeiters der Betrieb nicht mehr weiterlaufen könnte. “Wer seinen Urlaub ohne Genehmigung vom Chef einfach antritt, dem droht eine fristlose Kündigung“, ergänzt die Rechtsexpertin.
Wer kommt zuerst dran?
Doch welche Regelungen gelten, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig freinehmen wollen? „Urlaub bekommt häufig derjenige, der ihn zuerst beantragt“, erklärt Rassat. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die ERGO Juristin, Urlaubswünsche vorab mit den Kollegen abzusprechen und eine faire Lösung für alle zu finden. Ist eine Einigung zwischen den Mitarbeitern nicht möglich, muss der Arbeitgeber nach sozialen Kriterien entscheiden, wer den Urlaub bekommt. Das bedeutet: „Wer zum Beispiel lange keinen Urlaub hatte oder aufgrund einer Krankheit besonders dringend Erholung benötigt, hat Vorrang“, weiß Rassat. Aber auch schulpflichtige Kinder oder die Frage, wer in den vergangenen Jahren zu welchem Zeitpunkt frei hatte, können eine Rolle spielen.
Resturlaub: Aktuelles Urteil stärkt Rechte von Arbeitnehmern
Manche Arbeitnehmer haben ihren Urlaub nicht aufgebraucht und starten daher mit Resturlaub ins neue Jahr „Hier hat sich die Rechtslage zugunsten der Arbeitnehmer geändert. Der Urlaubsanspruch aus dem alten Jahr verfällt nun nicht mehr automatisch“, informiert die Rechtsexpertin. „Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten rechtzeitig dazu auffordern, den Resturlaub zu nehmen und sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Tun sie das nicht, bleibt der Urlaubsanspruch unbegrenzt bestehen.“ Arbeitnehmer haben nun sogar die Möglichkeit, Urlaubsansprüche aus vergangenen Jahren rückwirkend geltend zu machen, wenn sie ihr jetziger oder ehemaliger Arbeitgeber nicht auf das drohende Verfallen des Urlaubs hingewiesen hat.
Dürfen sich Arbeitnehmer Urlaub auszahlen lassen?
Auch wenn es für einige Mitarbeiter verlockend ist, das Gehalt durch eine Auszahlung der Urlaubstage aufzubessern, ist das rechtlich nicht möglich. Denn die ausreichende Erholung des Arbeitnehmers ist dadurch nicht mehr gewährleistet. „Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es allerdings vorkommen, dass der Mitarbeiter seinen Resturlaub nicht mehr antreten kann. Unter diesen Umständen kann eine Abgeltung der restlichen Urlaubstage möglich sein“, informiert Rassat.
03.01.2023
Diesmal schaffe ich es bestimmt
Gute Vorsätze fürs neue Jahr
Alle Jahre wieder kommt nach den Weihnachtsfeiertagen die Zeit der guten Vorsätze: Sich gesünder ernähren, weniger Alkohol trinken, mit dem Rauchen aufhören, regelmäßig Sport treiben, ein paar Pfund abnehmen... komisch, viele der Vorsätze hatte man bereits in den Vorjahren gefasst – und nicht eingehalten. Woran liegt das bloß?
„Es erfordert viel Disziplin und Ausdauer, um Gewohnheiten abzulegen. Da wir Menschen sehr unterschiedlich sind, ist es schwer, allgemeingültige Ratschläge zu geben“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Während es einigen beispielsweise leichter fällt, schlagartig auf Alkohol oder Nikotin zu verzichten, ist für andere eine schrittweise Reduzierung ihres Konsums der bessere Weg. Positive Auswirkungen auf die Gesundheit hat beides, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. Jede Verhaltensänderung beginnt im Kopf, man muss es wollen. Deshalb sollte das Ziel realistisch sein. Wer seinen Konsum in einem ersten Schritt zum Beispiel deutlich verringert und sich anschließend besser fühlt, ist motiviert, es im nächsten Anlauf ganz zu schaffen.
Tricks zum Abnehmen
Beispiel Abnehmen: Zehn Kilogramm Körpergewicht zu verlieren, kann nach schnellen Anfangserfolgen schnell frustrierend sein, wenn sich nach ein paar Wochen kaum noch etwas ändert. Wegen des gefürchteten Jo-Jo-Effekts raten Ernährungsexperten von Diäten ab und empfehlen stattdessen eine dauerhafte Änderung der Ernährungsgewohnheiten. Wer statt Mineralwasser einen Liter Cola, Limonade oder Fruchtsaft trinkt, nimmt damit mehr Kalorien zu sich als mit einem vollwertigen Mittagessen. Ein Glas Wasser vor dem Essen trickst dagegen das Hungergefühl aus. Ballaststoffreiche Lebensmittel wie Salat und Gemüse, gesundes Fett und Eiweiß machen schneller satt, während Kohlenhydrate wie Zucker und die Stärke aus Kartoffeln, Nudeln und Reis den Heißhunger befeuern. Wer abends auf Kohlenhydrate verzichtet, hilft seinem Körper im Schlaf, Fett zu verbrennen. Das Essen auf kleineren Tellern anzurichten, hilft ebenfalls, den Hunger zu überlisten.
Bewegung hält gesund
Während etwa 70 Prozent des Abnehm-Erfolgs von der Kalorienaufnahme abhängen, werden rund 30 Prozent durch den Kalorienverbrauch bestimmt. Bewegung kurbelt den Verbrauch an und hält Kreislauf, Muskulatur, Bindegewebe und Knochen gesund. Neuere Studien über Krafttraining belegen dessen positive Effekte auf den gesamten Körper: Wer damit abnehmen will, darf sich nicht wundern, sollte das Körpergewicht anfangs steigen. Muskeln sind schwerer als Fett, sehen aber besser aus! Menschen, die gerne früh aufstehen, können ihre Fitness steigern, indem sie nach dem Aufstehen eine Tasse Kaffee trinken, anschließend Sport treiben und erst danach frühstücken. Der Körper greift dann besonders effektiv auf seine Fettreserven zurück. Weniger Sportliche können sich durch einen täglichen Spaziergang Bewegung verschaffen, konsequent die Treppe statt eines Aufzugs nehmen und die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen öfter mit dem Fahrrad zurücklegen.
Andere Erfolgserlebnisse verschaffen
„Sollte es zu Beginn des neuen Jahres mit einigen guten Vorsätzen nicht funktionieren, kann man sich im Laufe des Jahres andere sinnvolle Ziele vornehmen“, rät Köster. Heizkosten und Strom sparen, weniger Müll verursachen, Dienstleister wie Banken und Versicherungen nach nachhaltigen Aspekten auswählen, keine Wegwerfmode kaufen oder saisonale Lebensmittel aus der eigenen Region bevorzugen. Das hilft zwar nicht der eigenen Gesundheit, ist aber gut für die Seele und macht ein positives Lebensgefühl. Und für das nächste neue Jahr müssen schließlich auch noch ein paar gute Vorsätze übrigbleiben.
Gute Vorsätze fürs neue Jahr
Alle Jahre wieder kommt nach den Weihnachtsfeiertagen die Zeit der guten Vorsätze: Sich gesünder ernähren, weniger Alkohol trinken, mit dem Rauchen aufhören, regelmäßig Sport treiben, ein paar Pfund abnehmen... komisch, viele der Vorsätze hatte man bereits in den Vorjahren gefasst – und nicht eingehalten. Woran liegt das bloß?
„Es erfordert viel Disziplin und Ausdauer, um Gewohnheiten abzulegen. Da wir Menschen sehr unterschiedlich sind, ist es schwer, allgemeingültige Ratschläge zu geben“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Während es einigen beispielsweise leichter fällt, schlagartig auf Alkohol oder Nikotin zu verzichten, ist für andere eine schrittweise Reduzierung ihres Konsums der bessere Weg. Positive Auswirkungen auf die Gesundheit hat beides, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. Jede Verhaltensänderung beginnt im Kopf, man muss es wollen. Deshalb sollte das Ziel realistisch sein. Wer seinen Konsum in einem ersten Schritt zum Beispiel deutlich verringert und sich anschließend besser fühlt, ist motiviert, es im nächsten Anlauf ganz zu schaffen.
Tricks zum Abnehmen
Beispiel Abnehmen: Zehn Kilogramm Körpergewicht zu verlieren, kann nach schnellen Anfangserfolgen schnell frustrierend sein, wenn sich nach ein paar Wochen kaum noch etwas ändert. Wegen des gefürchteten Jo-Jo-Effekts raten Ernährungsexperten von Diäten ab und empfehlen stattdessen eine dauerhafte Änderung der Ernährungsgewohnheiten. Wer statt Mineralwasser einen Liter Cola, Limonade oder Fruchtsaft trinkt, nimmt damit mehr Kalorien zu sich als mit einem vollwertigen Mittagessen. Ein Glas Wasser vor dem Essen trickst dagegen das Hungergefühl aus. Ballaststoffreiche Lebensmittel wie Salat und Gemüse, gesundes Fett und Eiweiß machen schneller satt, während Kohlenhydrate wie Zucker und die Stärke aus Kartoffeln, Nudeln und Reis den Heißhunger befeuern. Wer abends auf Kohlenhydrate verzichtet, hilft seinem Körper im Schlaf, Fett zu verbrennen. Das Essen auf kleineren Tellern anzurichten, hilft ebenfalls, den Hunger zu überlisten.
Bewegung hält gesund
Während etwa 70 Prozent des Abnehm-Erfolgs von der Kalorienaufnahme abhängen, werden rund 30 Prozent durch den Kalorienverbrauch bestimmt. Bewegung kurbelt den Verbrauch an und hält Kreislauf, Muskulatur, Bindegewebe und Knochen gesund. Neuere Studien über Krafttraining belegen dessen positive Effekte auf den gesamten Körper: Wer damit abnehmen will, darf sich nicht wundern, sollte das Körpergewicht anfangs steigen. Muskeln sind schwerer als Fett, sehen aber besser aus! Menschen, die gerne früh aufstehen, können ihre Fitness steigern, indem sie nach dem Aufstehen eine Tasse Kaffee trinken, anschließend Sport treiben und erst danach frühstücken. Der Körper greift dann besonders effektiv auf seine Fettreserven zurück. Weniger Sportliche können sich durch einen täglichen Spaziergang Bewegung verschaffen, konsequent die Treppe statt eines Aufzugs nehmen und die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen öfter mit dem Fahrrad zurücklegen.
Andere Erfolgserlebnisse verschaffen
„Sollte es zu Beginn des neuen Jahres mit einigen guten Vorsätzen nicht funktionieren, kann man sich im Laufe des Jahres andere sinnvolle Ziele vornehmen“, rät Köster. Heizkosten und Strom sparen, weniger Müll verursachen, Dienstleister wie Banken und Versicherungen nach nachhaltigen Aspekten auswählen, keine Wegwerfmode kaufen oder saisonale Lebensmittel aus der eigenen Region bevorzugen. Das hilft zwar nicht der eigenen Gesundheit, ist aber gut für die Seele und macht ein positives Lebensgefühl. Und für das nächste neue Jahr müssen schließlich auch noch ein paar gute Vorsätze übrigbleiben.
01.01.2023
Endometriose – mehr als nur Regelschmerzen
Endometriose ist die Bezeichnung für eine schmerzhafte Wucherung der Gebärmutterschleimhaut, an der in Deutschland jedes Jahr rund 40.000 Frauen neu erkranken. Insgesamt sind hierzulande mehr als zwei Millionen Frauen davon betroffen. Ihr Leidensdruck – körperlich und auch psychisch – ist mitunter groß. Dennoch wird Endometriose oft tabuisiert oder als „Regelschmerzen“ abgetan. Wie sich die gutartige, aber ernstzunehmende und oft belastende Erkrankung äußert, und was Betroffene selbst dagegen tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist Endometriose?
Als Endometriose werden Gebärmutterschleimhaut-ähnliche Gewebewucherungen außerhalb der Gebärmutterhöhle bezeichnet. Sie können zum Beispiel im Bauchraum, am Eierstock oder an den Eileitern auftreten, seltener an Blase oder Darm. Die Schleimhautwucherungen unterliegen den monatlichen weiblichen Hormonzyklen. Das heißt: Wie die Gebärmutterschleimhaut wachsen auch Endometriose-Wucherungen heran und werden anschließend wieder abgestoßen. Allerdings können sie nicht während der Monatsblutungen über die Scheide abfließen, sondern verbleiben im Körper. Dort kann sich das angestaute Gewebe entzünden und verwachsen. Manchmal entstehen im Eierstock blutgefüllte Hohlräume, sogenannte Zysten, und beeinträchtigen die Funktion der umliegenden Organe.
Das Krankheitsbild
Endometriose kann sich auf sehr unterschiedliche Art bemerkbar machen. Bei vielen Frauen sind die Beschwerden mild, bei anderen sind sie so stark, dass die Betroffenen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Zu den häufigen Anzeichen der Endometriose gehören:
- Starke Schmerzen während der Monatsblutung
- Starke bzw. verlängerte Monatsblutungen
- Heftige Unterleibsschmerzen unabhängig von der Monatsblutung
- Schmerzen beim Geschlechtsverkehr
- Schmerzen oder Blutungen bei der Blasen- und Darmentleerung
- Ausbleiben einer Schwangerschaft trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr
Diagnose und Behandlung
Die genauen Ursachen der Endometriose sind noch nicht bekannt. Meist beginnen die Beschwerden im Alter von 20 bis 30 Jahren. Bis klar ist, dass eine Frau unter Endometriose leidet, vergehen durchschnittlich sieben bis zehn Jahre. Manche Frauen erhalten die Diagnose erst dann, wenn sie bei unerfülltem Kinderwunsch ärztlichen Rat suchen. Bei etwa der Hälfte der Frauen, die ungewollt kinderlos bleiben, ist eine Endometriose der Grund.
Besteht der Verdacht auf Endometriose, tastet die Ärztin oder der Arzt den Unterbauch zunächst ab und führt dann meist eine Ultraschalluntersuchung durch. Noch mehr Klarheit bringt eine Bauchspiegelung – auch Laparoskopie genannt: Dazu wird unter Vollnarkose über einen kleinen Schnitt am Bauchnabel ein Endoskop eingeführt. Das ist ein Gerät, mit dem man in das Körperinnere hineinsehen und schädliches Gewebe abtragen kann. Damit ist es möglich, verdächtige Wucherungen im Unterbauch zu entdecken und sie gegebenenfalls gleich zu entfernen.
Endometriose ist zwar nicht heilbar. Mit Hilfe geeigneter Maßnahmen lassen sich die Beschwerden aber häufig in den Griff bekommen. Zu den möglichen Therapien gehört neben der operativen Entfernung der Wucherungen auch die Behandlung mit Hormonpräparaten und Schmerzmitteln.
Einige Frauen haben überhaupt keine Beschwerden. Sofern kein Kinderwunsch besteht und alle Organe normal arbeiten, ist bei ihnen keine Behandlung notwendig. Nach der Menopause, also der letzten Monatsblutung einer Frau, verschwinden die Symptome oft von ganz von allein wieder.
Was Betroffene selbst tun können
Zuallererst: Endometriose sind keine „Regelschmerzen“. Leichte Schmerzen während der ersten ein bis zwei Tage der Regel sind normal. Wenn diese sich aber ohne Medikamente kaum ertragen lassen oder sie außerhalb der Periode auftreten, sollten Sie eine frauenärztliche Praxis aufsuchen und dort offen über Ihre Schmerzen sprechen. Schmerzmittel dürfen nicht über längere Zeit ohne ärztliche Rücksprache eingenommen werden, denn auch Schmerzmittel haben Nebenwirkungen.
Es bestehen in Deutschland etwa 100 Endometriose-Zentren, die auf diese Krankheit speziell ausgerichtet sind. Außerdem gibt es auf Endometriose spezialisierte Kinderwunschzentren und Reha-Kliniken. Adressen und Informationen finden dazu Sie auf der Website der Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V..
Vielen Frauen tut körperliche Bewegung gut. Probieren Sie aus, was Ihnen am meisten Spaß macht, zum Beispiel Nordic Walking, Beckenbodentraining oder vielleicht Wassergymnastik. Yoga, autogenes Training und andere Entspannungsmethoden können zudem helfen, Schmerzen, Stress und Ängste zu verringern. Auch alternative Methoden wie Akupunktur, chinesische Kräutermedizin, Osteopathie oder Bewegungstherapie werden von vielen Frauen als hilfreich empfunden. Führen Sie Tagebuch – so können Sie herausfinden, was Ihnen guttut und die Beschwerden verringert.
Es gibt auch Selbsthilfegruppen, in denen sich Betroffene austauschen können und sich gegenseitig unterstützen und informieren. Die Kontakte zu Endometriose-Selbsthilfegruppen in Rheinland-Pfalz finden Sie im Internet auf der Website der „Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützung in Rheinland-Pfalz" – kurz LAG KISS RLP.
Die Endometriose-Vereinigung Deutschland e.V. ist eine bundesweite Selbsthilfeorganisation von und für Endometriose-Betroffene. Auf ihrer Website finden Sie zahlreiche Informationen und Kontakte.
Gut zu wissen!
Die Bundesregierung hat im Oktober 2022 beschlossen, die Aufklärungsarbeit im Bereich Endometriose zu verbessern und die Ursachen der Krankheit besser zu ergründen. Dazu will sie im Jahr 2023 erstmals Forschungsmittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitstellen.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Elke Matuschek, KOMPASS Gesundheitskommunikation, www.kompass-pr.de
Redaktion: Birgit Kahl-Rüther