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02.02.2025
Tipps für den Schutz vor Hackerangriffen
Fremde Zugriffe auf Kundenkonten und unerwünschte Online-Bestellungen sind oft die Folge unsicherer Passwörter. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben die wichtigsten Tipps für mehr Sicherheit im Internet zusammengestellt.

Warum sichere Passwörter entscheidend sind
Ob E-Mails, Online-Banking oder Shopping – Passwörter sind der Schlüssel zu persönlichen Daten. Doch viele Nutzer:innen setzen immer noch auf unsichere Kombinationen wie „1234“ oder „0000“, Kosenamen oder Begriffe aus dem eigenen Umfeld. Diese lassen sich leicht erraten und bieten Hackern Tür und Tor.

So erstellen Sie ein starkes Passwort
Ein sicheres Passwort sollte:
  • mindestens zehn Zeichen lang sein,
  • Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen enthalten,
  • nicht in Wörterbüchern vorkommen,
  • für jedes Konto einzigartig sein.
Zusätzliche Sicherheit bieten Mehr-Faktor-Authentisierung wie Fingerabdruck, PIN oder App-Bestätigungen.

Passwort-Manager als hilfreiche Lösung
Für die Verwaltung zahlreicher Passwörter sind Passwort-Manager empfehlenswert. Sie speichern alle Zugangsdaten verschlüsselt, generieren sichere Passwörter und warnen vor Phishing-Angriffen, die versuchen, Daten über gefälschte Webseiten zu stehlen.

Sicherer Umgang mit elektronischen Geräten

Nicht nur Konten, sondern auch Geräte sollten durch Passwörter geschützt sein. Smartphones, Tablets und Computer enthalten oft sensible Daten wie Bilder, Dokumente und Rechnungen. Ein Passwortschutz ist daher unverzichtbar, um diese Daten vor unbefugtem Zugriff zu sichern.

Ein sicherer Umgang mit Passwörtern und persönlichen Daten ist der erste Schritt, um sich im Internet effektiv vor Cyberangriffen zu schützen.

Weitere Tipps zur Erstellung sicherer Passwörter

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01.02.2025
Bewegung als Medizin: Sportliche Wege zur Prävention und Therapie von Krebs
Bewegung unterstützt die Krebstherapie – diese Erkenntnis hat sich in der Krebsmedizin durchgesetzt. Wurde früher während der Behandlung vor Anstrengung gewarnt und Ruhe verordnet, ist heute wissenschaftlich belegt, dass körperliche Aktivität den Krankheitsverlauf bei Krebs positiv beeinflusst. In der Nachsorge unterstützt Sport Patientinnen und Patienten dabei, wieder fit zu werden. Und auch zur Vorbeugung verschiedener Krebserkrankungen kann regelmäßige Bewegung einen Beitrag leisten.

Krebsrisiko sinkt durch körperliche Aktivität
Die Wissenschaft schätzt, dass in Deutschland mehr als fünf Prozent aller Krebsfälle durch sportliche Bewegung vermeidbar wären. Bei den häufigsten Tumorarten zeigen Untersuchungen, dass ihre Entstehung sogar zu 15 Prozent auf Bewegungsmangel zurückgeht.

Zu den Krebsarten, gegen die Sport vorbeugt, gehören Dickdarmkrebs, Brustkrebs nach den Wechseljahren, Gebärmutterkörperkrebs, Blasenkrebs, Speiseröhrenkrebs, Magenkrebs und Nierenkrebs. Aber auch bei Lungenkrebs, Leberkrebs, Eierstockkrebs sowie Prostata- und Bauch-speicheldrüsenkrebs wird eine risikosenkende Wirkung festgestellt. Langes Sitzen scheint dagegen das Risiko für Dickdarmkrebs, Gebärmutterkörperkrebs und Lungenkrebs zu erhöhen.

So beugt Bewegung Krebserkrankungen vor
Auch wenn über die genauen Mechanismen noch relativ wenig bekannt ist, lässt sich sagen: Sport wirkt sich vor allem auf die Risikofaktoren für Krebs aus. Dazu gehört zum Beispiel Übergewicht – das man mit regelmäßiger Bewegung zumeist verhindern kann. Übergewicht birgt die Gefahr, dass das Fettgewebe chronische Entzündungen im Körper auslöst. Diese wiederum fördern die Entstehung von Krebszellen. Gleichzeitig verstärkt Bewegung die Produktion von entzündungshemmenden T-Zellen.

Die gesteigerte Durchblutung beim Sport stärkt das Immunsystem, so dass es besser in der Lage ist, Krebszellen abzuwehren. Beim Sport verbraucht der Körper außerdem viel Glukose – ein Stoff, den Krebszellen für ihr Wachstum benötigen.
Da Sport den Spiegel von Sexualhormonen senkt, reduziert er das Risiko, an hormonabhängigen Krebsarten, wie bestimmten Formen von Brustkrebs, zu erkranken. Und indem der Stoffwechsel angeregt wird, werden krebserregende Stoffe schneller ausgeschieden, haben also weniger Zeit, Schaden anzurichten.

Weitere Effekte sind, dass sportliche Menschen oft zu einer generell gesünderen Lebensweise neigen, ihren Körper aufmerksamer wahrnehmen und so Veränderungen schneller bemerken.

Sport hilft bei der Krebstherapie
Wer sich im Alltag viel bewegt und eine gute Kondition hat, kommt möglicherweise schon deshalb besser durch eine Krebserkrankung. Doch auch bei bisher Ungeübten wird Bewegung immer öfter als Ergänzung der medizinischen Krebstherapie eingesetzt. Die Stärkung der Ausdauer, die Verbesserung des Immunsystems und der Aufbau verlorener Muskelmasse können die Nebenwirkungen von Chemotherapie, Bestrahlung oder Medikamenten lindern.

Bewegung fördert die Schlafqualität und trägt so zu besserer Regeneration während der Behandlung bei. Gleichzeitig ist Sport ein wichtiger therapeutischer Ansatz gegen das Fatigue-Syndrom. Unter dieser chronischen Erschöpfung leiden viele Krebserkrankte. Sie kann als Therapie-Nebenwirkung auftreten oder als Langzeitfolge.

Nicht zu vernachlässigen sind die Effekte von körperlicher Aktivität auf das seelische Wohlbefinden. Sie kann helfen, den eigenen, vielleicht durch die Krankheit veränderten Körper anzunehmen und Selbstvertrauen aufzubauen. Körperliche Aktivität hilft beim Stressabbau und verbessert die Schlafqualität. Dadurch, dass Sport Glückshormone freisetzt, kann er die Stimmung aufhellen und auch so zu einer schnelleren Genesung beitragen. Empfehlenswert ist es, sich zum Sport einer Gruppe anzuschließen oder sich mit anderen Krebsbetroffenen zusammenzutun. Das soziale Miteinander steigert die Motivation, sich regelmäßig zu bewegen, und der Austausch mit anderen tut den meisten Menschen gut.

Nach der Therapie: In Bewegung bleiben
Sport ist auch fester Bestandteil der Krebsnachsorge, denn körperliche Aktivität senkt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Krebserkrankung erneut auftritt. Zu den meisten Rehas gehört ein Sportprogramm, das anschließend fortgeführt werden sollte. Krebsbetroffene haben deshalb das Anrecht auf Reha-Sport, der ärztlich verordnet werden kann. Die Krankenkassen unterstützen die Teilnahme an entsprechenden zertifizierten Sportangeboten.

Welcher Sport ist bei Krebs geeignet?
Es gibt keine spezielle Sportart, keine besonderen Übungen ausschließlich für Krebsbetroffene. Allgemein sprechen sich Fachleute für einen Mix aus Ausdauer- und Muskeltraining aus. Es kann jedoch sein, dass bestimmte Sportarten nach einer Erkrankung weniger gut geeignet sind. Nach einer Brustkrebsoperation beispielsweise sind Sportarten ungünstig, bei denen Arme und Schultern belastet werden. Sanftes Yoga, Schwimmen oder Radfahren dagegen tun Brustkrebspatientinnen gut. Nach einer Prostata-OP ist das Fahrradfahren für längere Zeit tabu, Beckenbodengymnastik dagegen hilfreich. Welche Bewegungsform für Sie ratsam ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder speziell ausgebildeten Trainingsfachleuten, ebenso die Dauer und die Intensität der Belastung.

Um Krebs vorzubeugen, gelten die üblichen Empfehlungen für gesunde Bewegung bei Erwachsenen:
• Je nach Anstrengung 75 bis 300 Minuten Ausdauersport wie Radfahren, Schwimmen, Joggen oder Walken pro Woche
• Muskeltraining für den ganzen Körper an zwei Tagen pro Woche
• Koordinations- und Gleichgewichtsübungen für ältere Erwachsene an drei Tagen pro Woche.

Viele Krankenkassen bieten im Rahmen ihrer Präventionsprogramme Bewegungskurse an oder fördern sie finanziell – damit leisten Sie für Ihren Körper umfassende Gesundheitsvorsorge, nicht nur im Hinblick auf eine Krebserkrankung.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail: bkahl@lzg-rlp.de

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31.01.2025
Routerfreiheit: Bundesnetzagentur bestätigt freie Wahl des Endgerätes bei Glasfaser
Die Endgerätefreiheit gilt auch weiterhin für Glasfaseranschlüsse. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen keine Geräte des Anbieters nutzen. Dies hat die Bundesnetzagentur entschieden. Verbraucher:innen können auch weiterhin darauf bestehen, dass sie selbst gekaufte Geräte (Glasfasermodems auch ONT bzw. NT genannt, oder auch Kombigeräte mit integriertem ONT) an ihren Glasfaseranschlüssen einsetzen können.

Bereits seit August 2016 gilt die Endgerätefreiheit in Deutschland. Telekommunikationsanbieter dürfen ihren Kund:innen seither nicht bestimmte Geräte vorschreiben. Während sich dies bei Internetanschlüssen über VDSL und Kabel im Laufe der Jahre etabliert hat und inzwischen Verbraucher:innen Geräte aus dem freien Handel erwerben und anschließen können, gibt es im Glasfaserbereich immer wieder Beschwerden, dass Anbieter versuchen, bestimmte Mietgeräte vorzuschreiben. Die Anbieter argumentierten häufig mit angeblichen Störungen durch kundeneigene Endgeräte.

Im Sommer 2023 hatten daher die Anbieterverbände VATM, BREKO, Buglas, VKU einen Ausnahmeantrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht, mit dem Ziel, dass die gesetzlichen Regelungen zu Gunsten der Anbieter aufgeweicht werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie viele andere hatten im Herbst 2023 zu dem Ausnahmeantrag Stellung genommen und der Bundesnetzagentur empfohlen, den Antrag abzulehnen. Dies hat die Bundesnetzagentur nun auch getan.

„Es liegt nun an den Anbieterverbänden, ob sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur gerichtlich vorgehen wollen, oder die Entscheidung zu akzeptieren und Verbraucher:innen zukünftig bei der Nutzung eigener Endgeräte zu unterstützen.“ so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Hintergrund:
Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Herkömmliche Internetanschlüsse, beispielsweise über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Glasfaser-Anschlüsse sind zukunftssicher. Doch die Glasfaser-Kabel müssen als neuer Anschluss - ähnlich wie beim Wasser- oder Gasanschluss – zuerst in die Häuser verlegt werden. Wer die Möglichkeit hat, sich einen Glasfaseranschluss in die Wohnung legen zu lassen, sollte dies auch tun.

Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Glasfaseranschlüsse finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser. Technische Fragen zum Thema beantwortet ein Experte der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 222

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29.01.2025
Ökotipp: Ungebetener Hausgast – so bleibt der Gartenschläfer draußen
Der Gartenschläfer kommt in Deutschland überwiegend in Gärten vor. Manchmal schlägt die stark gefährdete Schlafmaus ihr Quartier jedoch auch im Haus auf. BUND-Expertin Katrin Hüsken erklärt, was Sie tun können, damit der ungebetene Gast mit der Zorromaske draußen bleibt.

Katrin Hüsken, BUND-Expertin für Naturschutz: „Gartenschläfer suchen ihren Lebensraum manchmal in direkter Umgebung von Menschen. In Deutschland sind sie auch in Gärten heimisch. Mitunter finden die kleinen Gartenbewohner draußen jedoch keinen geeigneten Unterschlupf für den Winterschlaf oder die Aufzucht ihres Nachwuchses. Dann kommt es vor, dass sie sich in Dachböden, Rolladenkästen oder Wärmedämmungen einrichten.“

Machen Sie es dem Gartenschläfer im Haus unbequem
Der Gartenschläfer steht unter Naturschutz. Es ist verboten, die Tiere während der Fortpflanzungszeit zwischen April und September zu stören oder aus dem Winterschlaf aufzuschrecken. Wenn sich ein Gartenschläfer bei Ihnen eingenistet hat und der Auszug der kleinen Schlafmaus wegen starker Verunreinigung oder Schäden an Isolierungen oder Stromkabeln nicht bis zum Saisonende warten kann, können Sie es Ihrem Mitbewohner mit sanften Methoden ungemütlich machen. Der Gartenschläfer mag keine stark riechenden Substanzen. Stellen Sie kleine Schälchen mit Eukalyptus- oder Pfefferminzöl in der Nähe des Schlafplatzes oder an den Zugangslöchern auf. Auch Putzaktionen, Staubsaugen, Aufräumen und Wischen mit Essigessenz kann der Gartenschläfer überhaupt nicht leiden. Sollten diese Versuche vergebens sein, kontaktieren Sie die zuständige Untere Naturschutzbehörde oder das Umweltamt, wenn Sie in einer kreisfreien Stadt leben. Das Fangen von besonders geschützten Arten muss genehmigt werden und darf nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Eigene Einfangversuche, Fallen oder gar Gift sind absolut tabu.


Der Gartenschläfer ist der "Zorro" unter den Schlafmäusen (Foto: Jiří Bohdal / BUND)      

Laden Sie den Gartenschläfer nicht unnötig ins Haus ein
„Wenn der Gartenschläfer einmal einen passenden Unterschlupf gefunden, ist es wahrscheinlich, dass er im nächsten Jahr wieder einzieht. Deshalb ist es ratsam vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Verschließen Sie mögliche Zugänge ins Haus und entfernen Sie Äste, die direkt ans oder über das Haus ragen. Stellen Sie Ihre Vogelfutterstationen nicht unmittelbar am Haus auf und halten Sie Vorräte unzugänglich, denn sonst könnte sich der Gartenschläfer eingeladen fühlen“, rät die BUND-Expertin.

Machen Sie es dem Gartenschläfer draußen gemütlich
„Schaffen Sie dem Gartenschläfer ein gemütliches Zuhause in ihrem Garten. Gestalten Sie Ihren Garten abwechslungsreich mit dichten Hecken und Sträuchern, wilden Ecken und Unterschlupfmöglichkeiten. Bringen Sie Nistkästen an, in denen sich die Schlafmaus verkriechen und geschützt Winterschlaf halten kann. Damit beugen Sie nicht nur ungebetenen Hausbesuchen vor, Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz und den Erhalt der seltenen Art“, erklärt Katrin Hüsken.

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28.01.2025
Vorsicht vor ADHS-Coachings
Unwissenschaftliche Therapien können Schaden anrichten

Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz hat mehrere Anbieter abgemahnt und warnt vor zweifelhaften Angeboten im Internet.
  • „Coach“ ist kein geschützter Begriff: Verbraucher:innen sollten bei Coaching-Angeboten für ADHS-Betroffene sehr vorsichtig sein.
  • Diagnose und Therapie von ADHS gehören in die Hände von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen mit spezieller Qualifikation.
  • Abgemahnte Angebote reichen von Hypnose über mentales Training bis zum Heilungsversprechen durch Einnahme von Selleriesaft.

„Ich helfe Eltern dabei, ADHS zu reduzieren – ohne Medikamente oder lange Therapien.“ Mit diesen und ähnlichen Versprechen werben zahlreiche Coaches derzeit auf ihren Websites, auf Instagram oder Facebook. Nicht immer stecken dahinter qualifizierte Fachleute und seriöse Therapien. Manche Coaches behaupten, ADHS-betroffene Kinder mit Coaching, Nahrungsergänzungsmitteln oder Hypnose erfolgreich therapieren zu können. Andere leugnen sogar die Existenz der Entwicklungsstörung oder machen die Eltern verantwortlich. Gegen mehrere unzulässige Werbeversprechen ist „Faktencheck Gesundheitswerbung“, ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und NRW, nun rechtlich vorgegangen.

Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist eine der am häufigsten diagnostizierten psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Etwa fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen sind betroffen, Jungen etwa doppelt so oft wie Mädchen. Kinder mit einer ADHS sind besonders unaufmerksam, impulsiv und aktiv. Die Störung wird am besten durch Expert:innen diagnostiziert, im Regelfall durch Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendmedizin, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von ADHS spezialisiert haben. „Coaches dürfen keine ADHS-Diagnose stellen“, erklärt Susanne Punsmann, Juristin im Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“. „In Deutschland gibt es kein festgelegtes und geschütztes Berufsbild ,Coach‘. Jede und jeder darf sich so nennen, dann aber keine Heilbehandlung anbieten. Die gibt es nur bei Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen.“

Heilen mit Hypnose? Coach hat Video nach Abmahnung gelöscht
Die Verbraucherzentralen haben sich diesen sensiblen Bereich genauer angeschaut und ist online auf zahlreiche irreführende Heilsversprechen gestoßen. „Erfolgreich abgemahnt haben wir beispielsweise einen Hypnotiseur und ,Mental-Coach‘, der in einem Video auf seinem Instagram-Kanal behauptet hatte, dass er ADHS-Kinder mit ,ein bis zwei Sitzungen‘ Hypnose heilen könne. Das ist aus unserer Sicht ein unzulässiges Erfolgsversprechen, denn dass Hypnose bei ADHS die Symptome lindert, ist nicht wissenschaftlich belegt“, so Punsmann. Der Coach hatte außerdem behauptet, ADHS sei in seinen Augen „Schwachsinn und die größte Verarsche der Menschheit“. Das verunsichere viele Eltern, kritisiert Punsmann: „Durch Pauschalaussagen wie diese wird die Krankheit nicht ernst genommen und den Eltern die Schuld für die Diagnose aufgebürdet. Für eine erfolgreiche Behandlung ist das kontraproduktiv. Natürlich muss man genau abgrenzen, wer wirklich unter ADHS leidet und wer nicht. Aber ist es von Fachleuten diagnostiziert, handelt es sich um eine neurologische Entwicklungsstörung.“ Der Coach hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale das Video gelöscht.

Zweifelhafte Angebote ohne medizinische Grundlage
Eine andere Coachin verspricht in ihrer sogenannten „ADHS-Revolution“, sie könne Symptome der Störung „ohne Medikamente in nur zwei bis zehn Monaten reduzieren“. Betroffene Heranwachsende hätten „in frühester Kindheit einige negative, schädliche Programme eingespeichert“. Ihr Ziel sei es, diese zu „löschen“ und mit „positiven Programmen“ zu „ersetzen“. Eine weitere Coachin behauptet, mit Nahrungsergänzungsmitteln und Selleriesaft helfen zu können. „Das hat nichts mit Medizin zu tun“, betont Projektmitarbeiterin Danijela Milosevic der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Das sind Lebensmittel, die per Definition eine ernährungsphysiologische, aber keine pharmakologische Wirkung haben.“
Ebenfalls abgemahnt hat das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ eine weitere Coachin ohne medizinische oder psychotherapeutische Ausbildung sowie einen Anbieter, der mit einer Kombination aus analytischer Hypnose und mentalem Training zur Tiefenentspannung sowohl die Symptome als auch die Ursachen der ADHS-Erkrankung zu „heilen“ verspricht.

Elterntraining ist Teil der klassischen Behandlung
Auch Coaching-Angebote für die Eltern von betroffenen Kindern finden sich im Internet. „Ein solches Elterntraining gehört aber bei Kinderärzt:innen zur Behandlung dazu“, erklärt Danijela Milosevic. „Am besten erkundigt man sich in der Arztpraxis oder bei der Krankenkasse danach.“  

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15.01.2025
Neues Jahr, alte Maschen: Phishing, Smishing und Quishing im Fokus
So schützen Sie sich vor Online-Betrug

Dubiose Absender geben sich oft als vertrauenswürdige Quellen aus und versenden so jedes Jahr massenhaft Phishing-Mails und Textnachrichten. So erreichen Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise angebliche E-Mails der Hausbank, dass aufgrund des Jahreswechsels die ID aus sicherheitstechnischen Gründen aktualisiert werden muss. Typisch für solche Mails: es wird meistens eine sehr kurze Frist genannt, in der man handeln könne. Ziel der Absender ist es, an persönliche Daten zu gelangen.

Auch kurz nach Weihnachten noch sehr beliebt: das sogenannte Smishing. In diesen Fällen schicken Betrüger gefälschte SMS von Paketdiensten an Verbraucher:innen mit dem Ziel, persönliche Daten abzugreifen. Besonders beliebt sind Vorwände wie: "Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden", "ein Zollbetrag muss gezahlt werden" oder "Die Anschrift muss erneut angeben werden". Die vermeintliche Lösung ist immer ein externer Link, der auf eine gefälschte Webseite führt. Dort werden dann persönliche Daten abgefragt.

Eine etwas neuere Betrugsmasche ist das „Quishing“: Kriminelle machen sich die Technik zunutze und missbrauchen QR-Codes für ihre Zwecke. Das wird als "Quishing" bezeichnet – eine Zusammensetzung der Worte "QR-Code" und "Phishing" – also Fischen nach Passworten. Hier sollten Verbraucher:innen  vor allem im öffentlichen Raum wachsam sein, z. B. auf Parkplätzen, an Parkuhren, E-Ladesäulen, an Bahnhöfen oder Bushaltestellen. Nach dem Scannen soll man auf gefälschten Webseiten seine Bankdaten eingeben.

Was ist das Ziel?

Betrügerinnen und Betrüger wollen an persönlichen Daten und/oder an Geld gelangen. Mit Daten lässt sich Geld verdienen, wenn E-Mail-Adressen, Namen und sonstige Informationen in kriminellen Kreisen weitergegeben werden. Mit den gewonnenen Daten können Cyber-Kriminelle zukünftige Phishing-Attacken zudem gezielter adressieren, ihre Angriffe werden effektiver. Auch kann man sich durch das Klicken auf einen unseriösen Link Schadsoftware einfangen.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt geben Tipps, um sich zu schützen:

  • Klicken Sie auf keinen Fall auf Links, die Ihnen von unbekannter Seite oder unerwartet von Ihren Kontakten zugeschickt werden.
  • Wir empfehlen Ihnen Phishing-Mails immer in den Spam-Ordner zu verschieben. Wenn man bei der betreffenden Bank ein Konto hat, sollte man auf der offiziellen Seite oder in der App nachprüfen, ob man dort ähnliche Aufforderungen findet.
  • Erwartet man tatsächlich ein Paket, öffnet man am besten die Internetseite des Paketdienstes in einem Browser und gibt dort die Sendungsnummer ein, um den Status zu prüfen.
  • Scannen Sie einen QR-Code nur, wenn Sie sich sicher sind, dass er seriös ist. Inzwischen erkennen viele Smartphones einen QR-Code über die Kamera-App. Die sollten Sie aber nur nutzen, wenn die Infos des Codes (z.B. Internet-Adresse) zunächst angezeigt und nicht direkt geöffnet werden. Sehen Sie sich die Adresse genau an und lassen Sie die Internetseite nur dann öffnen, wenn Sie sicher sind, dass sie dem echten Anbieter gehört.
  • Die Verbraucherzentrale gibt auf ihren Webseiten umfassende Informationen zu Phishing, Smishing und Quishing - woran man die Maschen erkennt und worauf man achten sollte.
  • Auf unserem Phishing-Radar zeigen wir tagesaktuelle Warnungen und Betrugsversuche.

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14.01.2025
Leben mit COPD
COPD ist eine Lungenerkrankung, die sich durch entzündete und dauerhaft verengte Atemwege bemerkbar macht. Betroffene leiden unter hartnäckigem Husten und Auswurf, sie keuchen bei jeder Anstrengung und sind kurzatmig. Im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung geraten viele selbst im Ruhezustand in Atemnot, weil die Lunge so stark angegriffen ist. Da Infekte zu einer schubartigen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen können, sollten COPD-Patientinnen und -Patienten in der kalten Jahreszeit besonders vorsichtig sein und auf ihren Impfschutz achten: Es drohen Atemwegserkrankungen und nach wie vor auch COVID-19.

Was ist COPD?
Der Begriff COPD (Chronic Obstructiv Pulmonary Disease) ist aus dem Englischen abgeleitet und bedeutet: Dauerhaft atemwegsverengende Lungenkrankheit. COPD ist eine weit verbreitete und gleichzeitig unterschätzte Erkrankung der Lunge. Weltweit zählt COPD neben Herzinfarkt und Schlaganfall zu den häufigsten Todesursachen. Dabei kennt man den Hauptrisikofaktor für COPD sehr genau: das Rauchen. Knapp 90 Prozent der an COPD Erkrankten rauchen oder haben geraucht. Und etwa 40 bis 50 Prozent aller lebenslangen Raucherinnen und Raucher erkranken an COPD, wobei Frauen besonders gefährdet zu sein scheinen.

Der Verlauf von COPD
COPD beginnt mit einer chronischen Bronchitis, der sogenannten „Raucherbronchitis“ mit Husten und Auswurf. Die feinen Verzweigungen der Bronchien entzünden sich, dehnen sich aus und verschleimen. Zu den entzündeten Atemwegen kommt oft auch ein Lungenemphysem. Dabei werden die Lungenbläschen, die für den Sauerstoffaustausch zuständig sind, unwiederbringlich zerstört, was die Sauerstoffaufnahme erheblich beeinträchtigt. Mit der Zeit verschlechtert sich die Lungenfunktion durch die Kombination aus blockierten Atemwegen und geschädigtem Lungengewebe immer mehr, sodass selbst einfache Aktivitäten anstrengend werden. Infekte können den Verlauf der COPD zusätzlich verschlimmern. Ohne Behandlung können Sauerstoffmangel und schwere Atemnot auftreten, was die Lebensqualität stark einschränkt.

Früherkennung
Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie COPD haben, denn die Krankheit entwickelt sich schleichend. Der morgendliche Husten und die verschleimte Lunge werden häufig als „Raucherhusten“ heruntergespielt und die Kurzatmigkeit als Alterserscheinung abgetan. Nehmen Sie aber solche Symptome ernst und lassen Sie Ihr Risiko für COPD fachärztlich klären. Das gilt auch, wenn Sie selbst nicht rauchen, aber sich dauerhaft in einer verrauchten Umgebung aufhalten oder als Kind mehrere Jahre Zigarettenrauch ausgesetzt waren. Denn was viele nicht wissen: Auch Passivrauchen stellt ein Risiko dar.

Mit Rauchstopp gegensteuern
Die wichtigste präventive Maßnahme besteht darin, sich das Rauchen abzugewöhnen bzw. sich nicht weiter der Rauchbelastung auszusetzen. Ein Rauchstopp kann auch bei bestehender COPD erheblich helfen. Obwohl die Schäden an der Lunge irreversibel sind, kann er das Fortschreiten der Krankheit deutlich verlangsamen, die Entzündung der Atemwege reduzieren und die Lungenfunktion stabilisieren. Zudem verbessert sich oft die allgemeine Lebensqualität, die Häufigkeit von Infekten nimmt ab, und die Wirksamkeit von Medikamenten kann steigen. Jeder Tag ohne Rauchen ist ein Gewinn für die Gesundheit, selbst im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung.

Eine Kombination aus persönlichen Strategien, professioneller Unterstützung und medikamentösen Hilfen kann den Rauchstopp erleichtern. Motivierend kann nicht nur die Stabilisierung der eigenen Gesundheit sein, sondern auch der Gedanke an die Zukunft der Familie. Um mit dem Rauchen aufzuhören, sollten Betroffene Auslöser vermeiden, in denen der Griff zur Zigarette Gewohnheit oder besonders verlockend ist. Stattdessen ist es wichtig, Ersatzroutinen für das Rauchen zu finden. Ob Teetrinken, Atemübungen, Telefonieren oder kurze Spaziergänge – alles, was ablenkt und neue Rituale darstellt, kann helfen.

Viele Krankenkassen bieten Entwöhnungsprogramme an. Auch Selbsthilfegruppen unterstützen bei der Umstellung auf ein Leben ohne Tabak. Daneben stehen Online-Programme, Apps und jede Menge Ratgeber zur Rauchentwöhnung zur Verfügung. Unter ärztlicher Begleitung können Nikotin-Ersatzpräparate – wie Nikotinpflaster, Kaugummis oder Sprays – sowie verschreibungspflichtige Medikamente zum Einsatz kommen und die Entzugserscheinungen mildern. Auch eine psychologische Beratung kann hilfreich sein. Nicht zu unterschätzen ist ein unterstützendes Umfeld, also Familie und Freunde, die zum Rauchstopp motivieren und helfen, Rückfälle zu vermeiden.

Behandlung von COPD
Zwar ist COPD nicht heilbar, aber es gibt viele Möglichkeiten, die Krankheit günstig zu beeinflussen! Neben dem möglichst frühzeitigen kompletten Rauchstopp helfen Medikamente, die meist inhaliert werden. Sie erweitern die Atemwege, reduzieren die Entzündung und lösen den Schleim. Ganz wichtig ist regelmäßiges körperliches Training, das in jeder Krankheitsphase zu einer Besserung der Beschwerden und zur Vorbeugung einer Verschlechterung sinnvoll und möglich ist. Dazu eignet sich besonders der Lungensport, der unter Aufsicht besonders geschulter Trainerinnen und Trainer erfolgt. In fortgeschrittenen Stadien kann eine Sauerstofftherapie, eine nächtliche Heimbeatmung oder in manchen Fällen eine Operation zur Verkleinerung des Emphysems notwendig werden.

Zusatzrisiko COVID
Sobald es draußen kalt wird, kommt die Infektzeit. Verschiedene Atemwegsinfekte, besonders aber Viren wie das Influenza-Virus, das Corona-Virus oder das RS-Virus haben nun leichtes Spiel. Das liegt unter anderem daran, dass wir mehr Zeit mit anderen Menschen in Innenräumen verbringen. Wegen der Kälte sind diese dann oft auch noch schlecht gelüftet. Für Menschen mit einer COPD-Erkrankung heißt es jetzt, besonders vorsichtig zu sein – denn diese Infekte können zu einer krisenhaften Verschlechterung der COPD führen. Auch wenn COVID-19 mittlerweile weit weniger aggressiv ist als zu Pandemie-Zeiten, gehören COPD-Betroffene nach wie vor zur Gruppe der Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf. Bestehen weitere Vorerkrankungen, etwa des Herzens, steigt die Gefahr weiter.

COPD-Erkrankte sollten deshalb
  • Hygieneregeln aus Pandemiezeiten beachten und medizinische Masken tragen, wenn sie sich unter Menschen begeben,
  • ihre Medikamente besonders sorgfältig einnehmen,
  • mit zusätzlichen Therapieformen ihre Lungenfunktion stärken,
  • ihr Immunsystem durch gesunde Ernährung, ausreichend Flüssigkeit und leichtes körperliches Training unterstützen,
  • bei ersten Anzeichen oder der Verstärkung von Symptomen wie Atemnot oder Fieber ärztlichen Rat einholen.

Da auch mit Vorsichtsmaßnahmen ein Kontakt mit Krankheitserregern nicht sicher zu vermeiden ist, sollten Menschen mit COPD konsequent geimpft sein. Besonders gegen Influenza (die „echte“ Grippe), Pneumokokken (die häufigsten Bakterien, die Lungenentzündung und Blutvergiftung verursachen), aber auch gegen Covid-19 und das RS-Virus. Die Impfstoffe sind auch an Personen mit COPD getestet. Dabei wurden keine außergewöhnlichen Nebenwirkungen festgestellt, auch keine Wechselwirkungen mit Medikamenten.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, www.freistil-texte.de ▪ Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail: bkahl@lzg-rlp.de
Fachliches Lektorat: Roland Gerigk, Facharzt für Innere Medizin und Lungenheilkunde

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14.01.2025
Greenpeace warnt: Die Konzentration von PFOS im Rhein überschreitet Grenzwerte
Chemikalie baut sich in der Umwelt nicht ab und ist gesundheitsgefährdend

Die Konzentration der gesundheitsgefährdenden Ewigkeitschemikalie Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) überschreitet im Rhein den durchschnittlichen Jahresgrenzwert. Das ist das Ergebnis von acht Stichproben, die Greenpeace-Umweltschützerinnen an unterschiedlichen Stellen in Dormagen, Leverkusen, Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf und Krefeld genommen haben. Demnach weisen alle im August und Oktober vergangenen Jahres gesammelten Proben Werte auf, die hochgerechnet bis zum Sechsfachen über dem Umweltgrenzwert von 0,65 Nanogramm pro Liter, dem durchschnittlichen Jahreswert für PFOS in Oberflächengewässer liegen. PFOS darf in der EU seit 2009 nur eingeschränkt verwendet werden. In Deutschland ist die Produktion seit 2015 offiziell eingestellt worden. Seitdem wurden nur noch Lagerbestände für bestimmte Produkte wie Feuerlöschschaum verwendet. “Es ist ein Skandal, dass wir ein Jahrzehnt nach dem Ende der Produktion in Deutschland derart hohe PFOS-Werte messen”, sagt Julios Kontchou, Ökotoxikologe von Greenpeace. “Jetzt müssen die zuständigen Landesämter in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die PFOS-Quellen finden und entschärfen."

PFOS gehören zur tausende Chemikalien umfassenden Produktgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und sind gesundheitsschädlich. PFAS bauen sich in der Umwelt nicht ab und reichern sich in der Nahrungskette an. Viele der Stoffe bleiben lange im menschlichen Körper. Einige davon, darunter PFOS und PFOA, sind krebserregend, beeinflussen das Hormonsystem und schädigen die Fortpflanzung. PFAS sind vor allem beim Aufbereiten von Trinkwasser eine Gefahr für dessen Qualität. Nur mit hohem technischen Aufwand lassen sich die Ewigkeitschemikalien aus dem Wasser filtern. Die Niederlande, die ihr Trinkwasser zu einem Großteil aus dem Rhein beziehen, haben sich deshalb bereits an die Bundesregierung gewendet. Von der Bundesumweltministerin Steffi Lemke (B90/Die Grünen) wünschen sich die Niederlande gesetzlich festgelegte Grenzwerte für die Emissionen aus deutschen Industrieanlagen.

PFAS finden sich in alltäglichen Produkten - Alternativen sind möglich

PFAS sind wasser- und fettabweisende Chemikalien. Zu den Anwendungsgebieten von PFAS zählen Sport- und Outdoorbekleidung, Teppichböden und Autositze, Reinigungsmittel, Lebensmittelverpackungen wie Pizzakartons und Backpapier. Für fast alle Anwendungen in Gebrauchsgegenständen stehen PFAS-freie Alternativen zur Verfügung. Trotzdem will die Chemieindustrie an PFAS festhalten und lehnt bisher alle Vorschläge zu einer Regulierung auf europäischer Ebene ab. Die Bundesregierung folgt überwiegend den Interessen der Industrie, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer Rede auf dem Chemie Summit 2024 betonte. “Wir fordern die Bundesregierung auf, Menschen und Umwelt vor ungerechtfertigte Interessen der Chemiebranche zu stellen. Der Einsatz von PFAS in Gebrauchsgegenständen ist ohne Wenn und Aber zu verbieten”, sagt Kontchou.

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
nin@mainz-neustadt.de - Tel. 06131 6367034 (AB mit Rückruf) oder 01515 19 221 21
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