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15.02.2025
Fasten – Verzicht für die Gesundheit
Der Aschermittwoch leitet die Fastenzeit ein – nicht nur in religiösen Gegenden. Die 40 Tage bis Ostern sind heute für viele Menschen ein willkommener Anlass, die Bremse zu ziehen und bewusst auf Nahrung oder bestimmte Nahrungsmittel zu verzichten. Immer öfter geht es dabei nicht nur ums Abnehmen - sondern darum, sich von eingeschliffenen Ernährungsgewohnheiten zu lösen und zu einer gesünderen Lebensweise zu finden.

Woher kommt das Fasten?
Die Fastenzeit, die mit dem Aschermittwoch beginnt, hat ihren Ursprung im Christentum. Seit dem frühen Mittelalter bereiten sich Gläubige damit auf das Osterfest und die Feier der Auferstehung Jesu Christi vor. Auch die meisten anderen Religionen kennen das Fasten, etwa der Islam mit dem Ramadan oder das Judentum und der Hinduismus mit bestimmten Fastentagen. Hinter dem Verzicht auf Nahrung steht beim religiösen Fasten das Streben nach spiritueller Vertiefung und Besinnung. Abschalten, zur Ruhe kommen, das seelische Gleichgewicht wiederfinden – diese Aspekte verbinden meist auch nicht-gläubige Menschen mit dem Fasten. Neben der Gewichtsreduktion und der Gesundheitsvorsorge ist daher auch Stressabbau häufig ein Ziel, wenn man sich zum Fasten entschließt.

Fasten in der Medizin
In der Medizin ist das „Heilfasten“ schon seit tausenden von Jahren bekannt, und bei manchen Erkrankungen ist seine lindernde Wirkung weitgehend anerkannt. Bei Diabetes Typ 2 kann das Fasten den Stoffwechsel positiv beeinflussen. Da der Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel die Entzündungsaktivität im Körper einschränkt, kann Fasten bei rheumatischen Erkrankungen zur Schmerzlinderung beitragen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass gerade Menschen mit Vorerkrankungen ihre Fastenpläne unbedingt ärztlich abklären sollten. Hinter dem Begriff „Heilfasten“ stehen in der Regel spezielle Kuren unter ärztlicher Aufsicht.

Weit verbreitet: Wetten-dass-Fasten
Wetten, dass … ich es schaffe, bis Ostern auf meine geliebte Schokolade, das Glas Wein am Abend oder den Schinken auf dem Brot zu verzichten? Wer sich in der Zeit zwischen Fastnacht und Ostern für das Fasten entschließt, stellt sich oft selbst vor eine Herausforderung, die gleichzeitig der Gesundheit dient. Meist verzichtet man auf ein bestimmtes Lebens- oder Genussmittel, zum Beispiel Alkohol. So hat die Leber Gelegenheit, sich zu erholen, und oft sinkt der Blutdruck. Werden die Kalorien aus dem Alkohol nicht durch andere ersetzt, schwinden auch ein paar Pfunde. Wer vorübergehend „trocken“ lebt, schläft in der Regel besser, tut seiner Haut Gutes und kann sich meist über mehr Energie freuen. Und im besten Fall ist es der Beginn eines dauerhaften Verzichts.

Andere verbannen während ihrer Fastenzeit den Zucker aus ihrem Leben – wobei viele Lebensmittel auf natürliche Art und Weise Zucker enthalten und man deshalb besser von Süßigkeiten-fasten spricht. Die vielen süßen Kleinigkeiten zwischendurch, die vermeintlich die Nerven stärken, die der Körper aber nicht braucht, belasten unter anderem die Bauchspeicheldrüse. Sie steuert den Insulinhaushalt, über den Zucker in Energie verwandelt wird. Ist die Zuckerzufuhr zu groß, werden die überflüssigen Kalorien in Fett umgesetzt. Fett wiederum gilt als entzündungsfördernd, was bei der Entstehung von Krebs, bei Arthritis und anderen entzündlichen Krankheiten eine Rolle spielen kann.

Egal auf welches Lebensmittel man eine Zeitlang verzichtet – das Fasten bringt den Stoffwechsel auf Trab, es unterstützt die Zellreinigungsprozesse und kann auch das Immunsystem stärken. Und hat man es erst geschafft, mehrere Wochen auf Fleisch und Wurst, Milchprodukte, Fast Food oder fettige Chips zu verzichten, kann man sich schon allein deshalb besser fühlen.

Im Trend: Intervallfasten
Das Intervallfasten erfreut sich seit einiger Zeit großer Beliebtheit, weil es als besonders erfolgreiche Methode gilt, um abzunehmen oder das Gewicht zu halten. Außerdem lässt es sich flexibel in den Alltag integrieren, da es keine strengen Diätvorschriften erfordert. Intervallfasten beruht darauf, dass man phasenweise nichts oder nur wenig isst. Am bekanntesten sind die so genannte 16:8- und die 5:2-Methode. Bei der 16:8-Methode nimmt man 16 Stunden lang nichts zu sich, in den verbleibenden 8 Stunden des Tages können zwei beliebige Mahlzeiten eingenommen werden. Bei der 5:2-Methode isst man an 5 Tagen die Woche normal, an den anderen zwei Tagen nur sehr wenig. Intervallfasten ist sinnvoll, wenn es nicht als kurzfristige Diät gesehen wird, sondern als bewusste Ernährungsform, die regelmäßig in die eigene Lebensweise integriert wird. Dann kann es nachhaltig zur Gewichtsreduzierung führen und sich so auf Krankheiten wie Bluthochdruck oder Diabetes auswirken. Wichtig ist: Wer dauerhaft Medikamente einnehmen muss, sollte vor dem Intervallfasten ärztlichen Rat einholen, da einige Präparate Nahrung zur besseren Verträglichkeit benötigen.

Im Gespräch: Basenfasten
Beim Basenfasten verzichtet man auf Nahrungsmittel, die beim Verdauen saure chemische Verbindungen bilden. Das sind nicht unbedingt sauer schmeckende Produkte, sondern vor allem tierische Lebensmittel, viele Hülsenfrüchte, Nudeln, Brot, Zucker sowie Kaffee und Alkohol. Während des Basenfastens wird hauptsächlich Gemüse und säurearmes Obst gegessen. Auch Nüsse und Samen, Kartoffeln und sogar Zitronen sind erlaubt. Die Idee dahinter ist, dass der menschliche Körper so vor einer Übersäuerung geschützt werden kann. Allerdings ist es umstritten, ob der Körper überhaupt übersäuern kann. Kritisch gesehen wird auch, dass beim Basenfasten viele gesunde Lebensmittel entfallen und häufig Nahrungsergänzungsmittel zum Einsatz kommen. Als Einstieg in eine stärker vegetarische Ernährung kann das Basenfasten über einen Zeitraum von maximal zwei Wochen gegebenenfalls sinnvoll sein. Auch hier gilt: Lassen Sie sich vor Fastenbeginn von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten.

Am besten unter Aufsicht: Heilfasten
Das moderne Heilfasten wurde von dem Arzt Otto Buchinger Anfang des 20. Jahrhunderts begründet. Während der Fastendauer sind lediglich klare Gemüsebrühe, Obst- und Gemüsesäfte, Honig sowie große Mengen an Kräutertee oder Wasser erlaubt. Die gesamte Fastenzeit unterliegt genauen Regeln. Das Heilfasten sollte – zumindest beim ersten Mal – unter ärztlicher oder therapeutischer Anleitung vorgenommen werden. In Kliniken kann das Heilfasten nach Buchinger bis zu vier Wochen dauern, leichter zu realisieren sind sieben bis zehn Tage, da auch die körperliche Aktivität und der Alltagsstress in dieser Zeit heruntergefahren werden sollen. Heilfasten gilt als Mittel zur Krankheitsprävention und als spirituelle Pause. Es kann aber auch im Rahmen einer Therapie eingesetzt werden, beispielsweise bei Diabetes, Gelenk- und Hauterkrankungen, chronischen Darmerkrankungen, Durchblutungsstörungen und Asthma. Zur Gewichtsabnahme ist Heilfasten nur bedingt geeignet, da es leicht zu Jo-Jo-Effekten kommt. Aber es kann ein guter Einstieg in eine dauerhafte Ernährungsumstellung sein.

Vorsicht: Nicht allen tut Fasten gut
Bei all dem Positiven, das Fasten bewirkt – es kann auch unerwünschte Wirkungen haben. Wer für eine Weile komplett oder weitgehend auf Nahrung verzichtet, ist anfällig für Kopfschmerzen und Kreislaufstörungen. Auch Herzbeschwerden, Gichtanfälle, Seh- und Schlafstörungen können auftreten. Auf keinen Fall sollten Menschen mit schweren Herz- und Nierenerkrankungen, Krebs, Gicht oder Gallenproblemen fasten, ebenso Schwangere und Stillende. Auch alten Menschen und Menschen mit Untergewicht wird vom Fasten abgeraten, Kindern sowieso. Grundsätzlich ist die Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin vor Fastenbeginn sinnvoll, unbedingt nötig ist sie für Menschen mit Stoffwechselerkrankungen und jeder Art von chronischer Erkrankung.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Redaktion: Andrea Sudiana, Mail: asudiana@lzg-rlp.de

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12.02.2025
Versicherungsschutz bei Cyberattacken, Internetbetrug & Co.: Welche Versicherung hilft?
Ob Virusbefall, Datenklau oder Ärger beim Online-Shopping, viele gängigen aktuellen Versicherungsverträge sichern bereits Aspekte der Cyberrisiken ab. Ist man Opfer eines Phishing-Angriffs und wird das Konto geplündert, kann man das Geld gegebenenfalls über die Bank zurückholen. Bei nicht autorisierten Abbuchungen haftet grundsätzlich zunächst die Bank als Zahlungsdienstleister. „Wer jedoch grob fahrlässig etwa bei der Verwahrung der PIN gehandelt hat, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Erstattung“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale.

Eine Übersicht über die gängigen Versicherungen und deren Schutz bei Cyberangriffen und Co.:

Leitet jemand unabsichtlich durch eine Mail oder Nachricht einen schädigenden Virus weiter und ein Dritter wird dadurch geschädigt, kann die private Haftpflichtversicherung für die Übernahme der Folgekosten in Betracht kommen. Daneben wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab.

Der Hausratversicherungsvertrag kann Schutz beim Onlinebanking enthalten und deckt damit die entstandenen Schäden. Darüber hinaus kann eine Hausratversicherung für Schäden aufkommen, die durch gestohlene Daten entstehen können, wie beispielsweise Einkäufe im Internet durch Dritte.

Eine Rechtsschutzversicherung kann, je nach Vertragsvereinbarungen, im Fall von Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Internetkriminalität oder der Nutzung des Internets die Kosten übernehmen.

„Die Angebote in den verschiedenen Versicherungssparten sind aufgrund großer Leistungsunterschiede schwer vergleichbar“, so Follmann. Der Versicherungsschutz variiert oft von Versicherer zu Versicherer. Es lohnt sich genau hinzuschauen, welche Schadensfälle in welcher Höhe abgedeckt sind und ob nur eng definierte Standardfälle abgesichert sind, oder ob auch bei neu auftretenden Betrugsmaschen mit einer Übernahme des Schadens gerechnet werden kann. Im Schadensfall ist eine Strafanzeige bei der Polizei unerlässlich, da dies in der Regel von Versicherern und Banken verlangt wird.

Damit ein Schaden übernommen wird, setzen Versicherer meist voraus, dass Internetnutzer:innen mit eigenen Sicherheitsmaßnahmen vorgesorgt haben:
  • aktuelles Virenschutzprogramm verwenden
  • regelmäßige Systemupdates durchführen
  • mit Daten sparsam umgehen
  • sichere Passwörter verwenden
  • Sicherheitstipps von Banken berücksichtigen
  • regelmäßig das Konto überprüfen

Eine spezielle Cyberversicherung für den privaten Bereich ist oft überflüssig. Bevor eine Cyberversicherung abgeschlossen wird, sollten erst die bereits bestehenden Versicherungen dahingehend geprüft werden, welche Fälle schon abgedeckt sind, und gegebenenfalls aktualisiert werden. Bleibt dann noch ein nicht versichertes Risiko, könnte über eine separate Versicherung nachgedacht werden. Wenig sinnvoll sind in vielen Fällen pauschale Pakete.

Die Stiftung Warentest bietet aktuelle Testberichte zu Cyberversicherungen und weiteren Versicherungssparten unter: https://www.test.de.

Fragen rund um das Thema Versicherungsschutz bei Cyberattacken beantworten die Versicherungsexpert:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 06131 28 48 122.  

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07.02.2025
Algen – Jodquelle mit Gesundheitsrisiko
Marktcheck zeigt Mängel bei der Kennzeichnung von Algenprodukten

Die Nachfrage nach essbaren Algen steigt. Sie gelten als nährstoffreiche und nachhaltige Lebensmittel. Doch der Verzehr kann schnell zum Gesundheitsrisiko werden. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, fehlen bei vielen Algenprodukten essenzielle Informationen wie Warnhinweise, Jodgehalt und Verzehrmengen. Die Verbraucherzentralen fordern eine gesetzlich geregelte, transparente Kennzeichnung.

Gesundheitsrisiko durch fehlende Jodangaben
Algen können je nach Art und Herkunft große Mengen Jod enthalten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt Erwachsenen, nicht mehr als 500 Mikrogramm Jod täglich zu sich zu nehmen. Eine zu hohe Jodaufnahme kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Deshalb sind Warnhinweise sowie Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten besonders wichtig. Trotzdem fehlten bei zwei Dritteln der 56 untersuchten jodreichen Produkte im Marktcheck diese notwendigen Angaben. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktuell unzureichend geschützt“, sagt Sophie Ickler, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Algenart und Algenanteil häufig unklar
Die Untersuchung von insgesamt 142 Algenprodukten zeigte außerdem, dass die Deklaration der Algenarten häufig ungenau ist. Statt der spezifischen Algenart wurden oft Sammelbezeichnungen wie „Meeresalgen“ oder „Seetang“ verwendet. „Mindestens der geläufige Name der verwendeten Algenart wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Ickler. „Auch der Algenteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden”. Doch bei über der Hälfte der Produkte fehlt diese Information. Dabei variiert der Algenanteil je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2 Prozent bis 100 Prozent.

Werbung mit „viel Protein“ ohne Mehrwert
Rund 40 Prozent der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben. Diese können zu einer höheren Aufnahme verleiten, obwohl Algen aufgrund ihres Jodgehaltes nur in kleinen Mengen konsumiert werden sollten. Kritisch sind auch Angaben wie „reich an Protein“, da die kleinen Verzehrmengen keinen relevanten Beitrag zur Proteinversorgung leisten können. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“.

Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben
Verbraucher:innen sollten beim Kauf von Algenprodukten besonders auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten ihre Jodaufnahme besonders im Blick behalten und ärztlichen Rat einholen.

Um Verbraucher:innen besser zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen daher, dass Angaben zum Jodgehalt in die Nährwertdeklaration aufgenommen werden und bei hohen Jodgehalten ein Warnhinweis erfolgt. Für den sicheren Verzehr ist es außerdem wichtig, dass die Produkte mit klaren Verzehrsempfehlungen und Zubereitungshinweisen versehen werden. Genaue Angaben zu Algenarten und Algenanteilen sind für einen informierten Einkauf ebenfalls erforderlich.

Die vollständigen Ergebnisse des Marktchecks sind als PDF hier abrufbar.  

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02.02.2025
Tipps für den Schutz vor Hackerangriffen
Fremde Zugriffe auf Kundenkonten und unerwünschte Online-Bestellungen sind oft die Folge unsicherer Passwörter. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben die wichtigsten Tipps für mehr Sicherheit im Internet zusammengestellt.

Warum sichere Passwörter entscheidend sind
Ob E-Mails, Online-Banking oder Shopping – Passwörter sind der Schlüssel zu persönlichen Daten. Doch viele Nutzer:innen setzen immer noch auf unsichere Kombinationen wie „1234“ oder „0000“, Kosenamen oder Begriffe aus dem eigenen Umfeld. Diese lassen sich leicht erraten und bieten Hackern Tür und Tor.

So erstellen Sie ein starkes Passwort
Ein sicheres Passwort sollte:
  • mindestens zehn Zeichen lang sein,
  • Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen sowie Sonderzeichen enthalten,
  • nicht in Wörterbüchern vorkommen,
  • für jedes Konto einzigartig sein.
Zusätzliche Sicherheit bieten Mehr-Faktor-Authentisierung wie Fingerabdruck, PIN oder App-Bestätigungen.

Passwort-Manager als hilfreiche Lösung
Für die Verwaltung zahlreicher Passwörter sind Passwort-Manager empfehlenswert. Sie speichern alle Zugangsdaten verschlüsselt, generieren sichere Passwörter und warnen vor Phishing-Angriffen, die versuchen, Daten über gefälschte Webseiten zu stehlen.

Sicherer Umgang mit elektronischen Geräten

Nicht nur Konten, sondern auch Geräte sollten durch Passwörter geschützt sein. Smartphones, Tablets und Computer enthalten oft sensible Daten wie Bilder, Dokumente und Rechnungen. Ein Passwortschutz ist daher unverzichtbar, um diese Daten vor unbefugtem Zugriff zu sichern.

Ein sicherer Umgang mit Passwörtern und persönlichen Daten ist der erste Schritt, um sich im Internet effektiv vor Cyberangriffen zu schützen.

Weitere Tipps zur Erstellung sicherer Passwörter

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01.02.2025
Bewegung als Medizin: Sportliche Wege zur Prävention und Therapie von Krebs
Bewegung unterstützt die Krebstherapie – diese Erkenntnis hat sich in der Krebsmedizin durchgesetzt. Wurde früher während der Behandlung vor Anstrengung gewarnt und Ruhe verordnet, ist heute wissenschaftlich belegt, dass körperliche Aktivität den Krankheitsverlauf bei Krebs positiv beeinflusst. In der Nachsorge unterstützt Sport Patientinnen und Patienten dabei, wieder fit zu werden. Und auch zur Vorbeugung verschiedener Krebserkrankungen kann regelmäßige Bewegung einen Beitrag leisten.

Krebsrisiko sinkt durch körperliche Aktivität
Die Wissenschaft schätzt, dass in Deutschland mehr als fünf Prozent aller Krebsfälle durch sportliche Bewegung vermeidbar wären. Bei den häufigsten Tumorarten zeigen Untersuchungen, dass ihre Entstehung sogar zu 15 Prozent auf Bewegungsmangel zurückgeht.

Zu den Krebsarten, gegen die Sport vorbeugt, gehören Dickdarmkrebs, Brustkrebs nach den Wechseljahren, Gebärmutterkörperkrebs, Blasenkrebs, Speiseröhrenkrebs, Magenkrebs und Nierenkrebs. Aber auch bei Lungenkrebs, Leberkrebs, Eierstockkrebs sowie Prostata- und Bauch-speicheldrüsenkrebs wird eine risikosenkende Wirkung festgestellt. Langes Sitzen scheint dagegen das Risiko für Dickdarmkrebs, Gebärmutterkörperkrebs und Lungenkrebs zu erhöhen.

So beugt Bewegung Krebserkrankungen vor
Auch wenn über die genauen Mechanismen noch relativ wenig bekannt ist, lässt sich sagen: Sport wirkt sich vor allem auf die Risikofaktoren für Krebs aus. Dazu gehört zum Beispiel Übergewicht – das man mit regelmäßiger Bewegung zumeist verhindern kann. Übergewicht birgt die Gefahr, dass das Fettgewebe chronische Entzündungen im Körper auslöst. Diese wiederum fördern die Entstehung von Krebszellen. Gleichzeitig verstärkt Bewegung die Produktion von entzündungshemmenden T-Zellen.

Die gesteigerte Durchblutung beim Sport stärkt das Immunsystem, so dass es besser in der Lage ist, Krebszellen abzuwehren. Beim Sport verbraucht der Körper außerdem viel Glukose – ein Stoff, den Krebszellen für ihr Wachstum benötigen.
Da Sport den Spiegel von Sexualhormonen senkt, reduziert er das Risiko, an hormonabhängigen Krebsarten, wie bestimmten Formen von Brustkrebs, zu erkranken. Und indem der Stoffwechsel angeregt wird, werden krebserregende Stoffe schneller ausgeschieden, haben also weniger Zeit, Schaden anzurichten.

Weitere Effekte sind, dass sportliche Menschen oft zu einer generell gesünderen Lebensweise neigen, ihren Körper aufmerksamer wahrnehmen und so Veränderungen schneller bemerken.

Sport hilft bei der Krebstherapie
Wer sich im Alltag viel bewegt und eine gute Kondition hat, kommt möglicherweise schon deshalb besser durch eine Krebserkrankung. Doch auch bei bisher Ungeübten wird Bewegung immer öfter als Ergänzung der medizinischen Krebstherapie eingesetzt. Die Stärkung der Ausdauer, die Verbesserung des Immunsystems und der Aufbau verlorener Muskelmasse können die Nebenwirkungen von Chemotherapie, Bestrahlung oder Medikamenten lindern.

Bewegung fördert die Schlafqualität und trägt so zu besserer Regeneration während der Behandlung bei. Gleichzeitig ist Sport ein wichtiger therapeutischer Ansatz gegen das Fatigue-Syndrom. Unter dieser chronischen Erschöpfung leiden viele Krebserkrankte. Sie kann als Therapie-Nebenwirkung auftreten oder als Langzeitfolge.

Nicht zu vernachlässigen sind die Effekte von körperlicher Aktivität auf das seelische Wohlbefinden. Sie kann helfen, den eigenen, vielleicht durch die Krankheit veränderten Körper anzunehmen und Selbstvertrauen aufzubauen. Körperliche Aktivität hilft beim Stressabbau und verbessert die Schlafqualität. Dadurch, dass Sport Glückshormone freisetzt, kann er die Stimmung aufhellen und auch so zu einer schnelleren Genesung beitragen. Empfehlenswert ist es, sich zum Sport einer Gruppe anzuschließen oder sich mit anderen Krebsbetroffenen zusammenzutun. Das soziale Miteinander steigert die Motivation, sich regelmäßig zu bewegen, und der Austausch mit anderen tut den meisten Menschen gut.

Nach der Therapie: In Bewegung bleiben
Sport ist auch fester Bestandteil der Krebsnachsorge, denn körperliche Aktivität senkt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Krebserkrankung erneut auftritt. Zu den meisten Rehas gehört ein Sportprogramm, das anschließend fortgeführt werden sollte. Krebsbetroffene haben deshalb das Anrecht auf Reha-Sport, der ärztlich verordnet werden kann. Die Krankenkassen unterstützen die Teilnahme an entsprechenden zertifizierten Sportangeboten.

Welcher Sport ist bei Krebs geeignet?
Es gibt keine spezielle Sportart, keine besonderen Übungen ausschließlich für Krebsbetroffene. Allgemein sprechen sich Fachleute für einen Mix aus Ausdauer- und Muskeltraining aus. Es kann jedoch sein, dass bestimmte Sportarten nach einer Erkrankung weniger gut geeignet sind. Nach einer Brustkrebsoperation beispielsweise sind Sportarten ungünstig, bei denen Arme und Schultern belastet werden. Sanftes Yoga, Schwimmen oder Radfahren dagegen tun Brustkrebspatientinnen gut. Nach einer Prostata-OP ist das Fahrradfahren für längere Zeit tabu, Beckenbodengymnastik dagegen hilfreich. Welche Bewegungsform für Sie ratsam ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder speziell ausgebildeten Trainingsfachleuten, ebenso die Dauer und die Intensität der Belastung.

Um Krebs vorzubeugen, gelten die üblichen Empfehlungen für gesunde Bewegung bei Erwachsenen:
• Je nach Anstrengung 75 bis 300 Minuten Ausdauersport wie Radfahren, Schwimmen, Joggen oder Walken pro Woche
• Muskeltraining für den ganzen Körper an zwei Tagen pro Woche
• Koordinations- und Gleichgewichtsübungen für ältere Erwachsene an drei Tagen pro Woche.

Viele Krankenkassen bieten im Rahmen ihrer Präventionsprogramme Bewegungskurse an oder fördern sie finanziell – damit leisten Sie für Ihren Körper umfassende Gesundheitsvorsorge, nicht nur im Hinblick auf eine Krebserkrankung.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail: bkahl@lzg-rlp.de

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31.01.2025
Routerfreiheit: Bundesnetzagentur bestätigt freie Wahl des Endgerätes bei Glasfaser
Die Endgerätefreiheit gilt auch weiterhin für Glasfaseranschlüsse. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen keine Geräte des Anbieters nutzen. Dies hat die Bundesnetzagentur entschieden. Verbraucher:innen können auch weiterhin darauf bestehen, dass sie selbst gekaufte Geräte (Glasfasermodems auch ONT bzw. NT genannt, oder auch Kombigeräte mit integriertem ONT) an ihren Glasfaseranschlüssen einsetzen können.

Bereits seit August 2016 gilt die Endgerätefreiheit in Deutschland. Telekommunikationsanbieter dürfen ihren Kund:innen seither nicht bestimmte Geräte vorschreiben. Während sich dies bei Internetanschlüssen über VDSL und Kabel im Laufe der Jahre etabliert hat und inzwischen Verbraucher:innen Geräte aus dem freien Handel erwerben und anschließen können, gibt es im Glasfaserbereich immer wieder Beschwerden, dass Anbieter versuchen, bestimmte Mietgeräte vorzuschreiben. Die Anbieter argumentierten häufig mit angeblichen Störungen durch kundeneigene Endgeräte.

Im Sommer 2023 hatten daher die Anbieterverbände VATM, BREKO, Buglas, VKU einen Ausnahmeantrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht, mit dem Ziel, dass die gesetzlichen Regelungen zu Gunsten der Anbieter aufgeweicht werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie viele andere hatten im Herbst 2023 zu dem Ausnahmeantrag Stellung genommen und der Bundesnetzagentur empfohlen, den Antrag abzulehnen. Dies hat die Bundesnetzagentur nun auch getan.

„Es liegt nun an den Anbieterverbänden, ob sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur gerichtlich vorgehen wollen, oder die Entscheidung zu akzeptieren und Verbraucher:innen zukünftig bei der Nutzung eigener Endgeräte zu unterstützen.“ so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Hintergrund:
Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Herkömmliche Internetanschlüsse, beispielsweise über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Glasfaser-Anschlüsse sind zukunftssicher. Doch die Glasfaser-Kabel müssen als neuer Anschluss - ähnlich wie beim Wasser- oder Gasanschluss – zuerst in die Häuser verlegt werden. Wer die Möglichkeit hat, sich einen Glasfaseranschluss in die Wohnung legen zu lassen, sollte dies auch tun.

Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Glasfaseranschlüsse finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser. Technische Fragen zum Thema beantwortet ein Experte der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 222

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29.01.2025
Ökotipp: Ungebetener Hausgast – so bleibt der Gartenschläfer draußen
Der Gartenschläfer kommt in Deutschland überwiegend in Gärten vor. Manchmal schlägt die stark gefährdete Schlafmaus ihr Quartier jedoch auch im Haus auf. BUND-Expertin Katrin Hüsken erklärt, was Sie tun können, damit der ungebetene Gast mit der Zorromaske draußen bleibt.

Katrin Hüsken, BUND-Expertin für Naturschutz: „Gartenschläfer suchen ihren Lebensraum manchmal in direkter Umgebung von Menschen. In Deutschland sind sie auch in Gärten heimisch. Mitunter finden die kleinen Gartenbewohner draußen jedoch keinen geeigneten Unterschlupf für den Winterschlaf oder die Aufzucht ihres Nachwuchses. Dann kommt es vor, dass sie sich in Dachböden, Rolladenkästen oder Wärmedämmungen einrichten.“

Machen Sie es dem Gartenschläfer im Haus unbequem
Der Gartenschläfer steht unter Naturschutz. Es ist verboten, die Tiere während der Fortpflanzungszeit zwischen April und September zu stören oder aus dem Winterschlaf aufzuschrecken. Wenn sich ein Gartenschläfer bei Ihnen eingenistet hat und der Auszug der kleinen Schlafmaus wegen starker Verunreinigung oder Schäden an Isolierungen oder Stromkabeln nicht bis zum Saisonende warten kann, können Sie es Ihrem Mitbewohner mit sanften Methoden ungemütlich machen. Der Gartenschläfer mag keine stark riechenden Substanzen. Stellen Sie kleine Schälchen mit Eukalyptus- oder Pfefferminzöl in der Nähe des Schlafplatzes oder an den Zugangslöchern auf. Auch Putzaktionen, Staubsaugen, Aufräumen und Wischen mit Essigessenz kann der Gartenschläfer überhaupt nicht leiden. Sollten diese Versuche vergebens sein, kontaktieren Sie die zuständige Untere Naturschutzbehörde oder das Umweltamt, wenn Sie in einer kreisfreien Stadt leben. Das Fangen von besonders geschützten Arten muss genehmigt werden und darf nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Eigene Einfangversuche, Fallen oder gar Gift sind absolut tabu.


Der Gartenschläfer ist der "Zorro" unter den Schlafmäusen (Foto: Jiří Bohdal / BUND)      

Laden Sie den Gartenschläfer nicht unnötig ins Haus ein
„Wenn der Gartenschläfer einmal einen passenden Unterschlupf gefunden, ist es wahrscheinlich, dass er im nächsten Jahr wieder einzieht. Deshalb ist es ratsam vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Verschließen Sie mögliche Zugänge ins Haus und entfernen Sie Äste, die direkt ans oder über das Haus ragen. Stellen Sie Ihre Vogelfutterstationen nicht unmittelbar am Haus auf und halten Sie Vorräte unzugänglich, denn sonst könnte sich der Gartenschläfer eingeladen fühlen“, rät die BUND-Expertin.

Machen Sie es dem Gartenschläfer draußen gemütlich
„Schaffen Sie dem Gartenschläfer ein gemütliches Zuhause in ihrem Garten. Gestalten Sie Ihren Garten abwechslungsreich mit dichten Hecken und Sträuchern, wilden Ecken und Unterschlupfmöglichkeiten. Bringen Sie Nistkästen an, in denen sich die Schlafmaus verkriechen und geschützt Winterschlaf halten kann. Damit beugen Sie nicht nur ungebetenen Hausbesuchen vor, Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz und den Erhalt der seltenen Art“, erklärt Katrin Hüsken.

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28.01.2025
Vorsicht vor ADHS-Coachings
Unwissenschaftliche Therapien können Schaden anrichten

Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz hat mehrere Anbieter abgemahnt und warnt vor zweifelhaften Angeboten im Internet.
  • „Coach“ ist kein geschützter Begriff: Verbraucher:innen sollten bei Coaching-Angeboten für ADHS-Betroffene sehr vorsichtig sein.
  • Diagnose und Therapie von ADHS gehören in die Hände von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen mit spezieller Qualifikation.
  • Abgemahnte Angebote reichen von Hypnose über mentales Training bis zum Heilungsversprechen durch Einnahme von Selleriesaft.

„Ich helfe Eltern dabei, ADHS zu reduzieren – ohne Medikamente oder lange Therapien.“ Mit diesen und ähnlichen Versprechen werben zahlreiche Coaches derzeit auf ihren Websites, auf Instagram oder Facebook. Nicht immer stecken dahinter qualifizierte Fachleute und seriöse Therapien. Manche Coaches behaupten, ADHS-betroffene Kinder mit Coaching, Nahrungsergänzungsmitteln oder Hypnose erfolgreich therapieren zu können. Andere leugnen sogar die Existenz der Entwicklungsstörung oder machen die Eltern verantwortlich. Gegen mehrere unzulässige Werbeversprechen ist „Faktencheck Gesundheitswerbung“, ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und NRW, nun rechtlich vorgegangen.

Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist eine der am häufigsten diagnostizierten psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Etwa fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen sind betroffen, Jungen etwa doppelt so oft wie Mädchen. Kinder mit einer ADHS sind besonders unaufmerksam, impulsiv und aktiv. Die Störung wird am besten durch Expert:innen diagnostiziert, im Regelfall durch Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendmedizin, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von ADHS spezialisiert haben. „Coaches dürfen keine ADHS-Diagnose stellen“, erklärt Susanne Punsmann, Juristin im Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“. „In Deutschland gibt es kein festgelegtes und geschütztes Berufsbild ,Coach‘. Jede und jeder darf sich so nennen, dann aber keine Heilbehandlung anbieten. Die gibt es nur bei Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen.“

Heilen mit Hypnose? Coach hat Video nach Abmahnung gelöscht
Die Verbraucherzentralen haben sich diesen sensiblen Bereich genauer angeschaut und ist online auf zahlreiche irreführende Heilsversprechen gestoßen. „Erfolgreich abgemahnt haben wir beispielsweise einen Hypnotiseur und ,Mental-Coach‘, der in einem Video auf seinem Instagram-Kanal behauptet hatte, dass er ADHS-Kinder mit ,ein bis zwei Sitzungen‘ Hypnose heilen könne. Das ist aus unserer Sicht ein unzulässiges Erfolgsversprechen, denn dass Hypnose bei ADHS die Symptome lindert, ist nicht wissenschaftlich belegt“, so Punsmann. Der Coach hatte außerdem behauptet, ADHS sei in seinen Augen „Schwachsinn und die größte Verarsche der Menschheit“. Das verunsichere viele Eltern, kritisiert Punsmann: „Durch Pauschalaussagen wie diese wird die Krankheit nicht ernst genommen und den Eltern die Schuld für die Diagnose aufgebürdet. Für eine erfolgreiche Behandlung ist das kontraproduktiv. Natürlich muss man genau abgrenzen, wer wirklich unter ADHS leidet und wer nicht. Aber ist es von Fachleuten diagnostiziert, handelt es sich um eine neurologische Entwicklungsstörung.“ Der Coach hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale das Video gelöscht.

Zweifelhafte Angebote ohne medizinische Grundlage
Eine andere Coachin verspricht in ihrer sogenannten „ADHS-Revolution“, sie könne Symptome der Störung „ohne Medikamente in nur zwei bis zehn Monaten reduzieren“. Betroffene Heranwachsende hätten „in frühester Kindheit einige negative, schädliche Programme eingespeichert“. Ihr Ziel sei es, diese zu „löschen“ und mit „positiven Programmen“ zu „ersetzen“. Eine weitere Coachin behauptet, mit Nahrungsergänzungsmitteln und Selleriesaft helfen zu können. „Das hat nichts mit Medizin zu tun“, betont Projektmitarbeiterin Danijela Milosevic der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Das sind Lebensmittel, die per Definition eine ernährungsphysiologische, aber keine pharmakologische Wirkung haben.“
Ebenfalls abgemahnt hat das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ eine weitere Coachin ohne medizinische oder psychotherapeutische Ausbildung sowie einen Anbieter, der mit einer Kombination aus analytischer Hypnose und mentalem Training zur Tiefenentspannung sowohl die Symptome als auch die Ursachen der ADHS-Erkrankung zu „heilen“ verspricht.

Elterntraining ist Teil der klassischen Behandlung
Auch Coaching-Angebote für die Eltern von betroffenen Kindern finden sich im Internet. „Ein solches Elterntraining gehört aber bei Kinderärzt:innen zur Behandlung dazu“, erklärt Danijela Milosevic. „Am besten erkundigt man sich in der Arztpraxis oder bei der Krankenkasse danach.“  

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
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