29.01.2024
Vorsorge für den Ernstfall
Wissenswertes zu Vollmachten, Patientenverfügung, Testament und Co.
Nicht erst im Alter können ein schwerer Unfall oder eine Krankheit dazu führen, dass es nicht mehr möglich ist, selbst zu entscheiden oder zu handeln. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um Vollmachten, Patientenverfügung und Testament zu kümmern. Welche Vorsorgemöglichkeiten es gibt und was jeweils zu beachten ist, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Die Mutter aller Vollmachten: Vorsorgevollmacht
Niemand setzt sich gerne mit dem Gedanken auseinander, alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig handeln oder entscheiden zu können. Trotzdem ist es wichtig, für den Fall der Fälle vorzusorgen, zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht. „Damit können Verfasser eine Vertrauensperson bestimmen, die unterschiedliche Angelegenheiten regelt, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind“, erläutert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Dazu zählen zum Beispiel Immobilienfragen, der Umgang mit Social-Media-Accounts, Pflegewünsche oder der Kontakt mit Behörden. „Postmortal wirkt die Vorsorgevollmacht nur, wenn sie den Hinweis ‚gilt über den Tod hinaus‘ enthält“, ergänzt Brandl. „Die Vollmacht sollte unbedingt schriftlich auf Papier verfasst und mit Ort und Datum unterschrieben sein. Eine notarielle Beglaubigung erhöht die Glaubwürdigkeit, ist jedoch nur in bestimmten Fällen nötig, zum Beispiel bei Immobiliengeschäften.“ Es ist außerdem ratsam, sie im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer unter vorsorgeregister.de registrieren zu lassen. Existiert keine Vorsorgevollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der dann die Aufgaben übernimmt. „Es ist wichtig, nur einer engen Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, denn sie gibt dieser Person erhebliche Macht über die Angelegenheiten des Vollmachtgebers“, so die Rechtsexpertin.
Betreuungsverfügung
Zwar ist mit einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung nicht unbedingt nötig, kann aber sinnvoll sein, falls erstere ungültig ist, der Bevollmächtigte seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann oder sich die gesetzliche Lage verändert. Ein Betreuer unterliegt einer gewissen Kontrolle durch das Betreuungsgericht. Dies ist bei einem Bevollmächtigten nicht der Fall. Damit das Betreuungsgericht im Fall der Fälle die gewünschte Person des Vertrauens bestimmt, besteht die Möglichkeit, jemanden über eine Betreuungsverfügung vorzuschlagen oder auszuschließen. Das Gericht muss den Vorschlag bei der Entscheidung berücksichtigen. „Eine Garantie, dass es dem Wunsch nachgeht, gibt es jedoch nicht“, weiß die ERGO Juristin.
Notvertretungsrecht für Ehepaare und Lebenspartnerschaften
Seit 1. Januar 2023 dürfen sich laut § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Paare in medizinischen Notfällen sechs Monate lang gegenseitig vertreten – auch ohne Vorsorgevollmacht. „Das Notvertretungsrecht bezieht sich nur auf gesundheitliche Angelegenheiten. Es schließt unter anderem Entscheidungen zu Operationen oder Reha-Maßnahmen mit ein und entbindet Ärzte gegenüber dem Partner von ihrer Schweigepflicht“, erläutert Brandl. Das Notvertretungsrecht gilt nicht, wenn ein gerichtlicher Betreuer bestellt ist, eine Vorsorgevollmacht für medizinische Angelegenheiten existiert und bei Trennung. Für manche Entscheidungen benötigt der Ehegatte die Genehmigung des Betreuungsgerichts. „Arzt und Partner müssen die Vertretung schriftlich bestätigen, damit sie wirksam ist“, ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO. „Ehepartner können allerdings auch vorab einer Ausübung des Notvertretungsrechts gegenüber dem Arzt widersprechen.“
Mit einer Patientenverfügung die medizinische Vorsorge regeln
Mit einer Patientenverfügung können Verfasser Entscheidungen über medizinische Eingriffe und Behandlungen für Situationen treffen, in denen sie selbst nicht mehr kommunizieren können. „Damit stellen sie nicht nur sicher, dass Ärzte nach den eigenen Vorstellungen handeln, sondern entlasten zusätzlich ihre Angehörigen, die sonst entscheiden müssten“, so Brandl. Das Dokument muss aus eigenem Willen und schriftlich verfasst, datiert sowie unterschrieben sein. „Es ist wichtig, die gewünschte Behandlung für die konkrete Situation so genau wie möglich zu beschreiben“, erklärt die ERGO Juristin. Orientierungshilfe liefert beispielsweise die Broschüre „Patientenverfügung” des Bundesministeriums für Justiz. Ein Notar ist nicht notwendig. Das Hinzuziehen des Hausarztes kann jedoch sinnvoll sein, da er die jeweiligen Entscheidungen am besten erläutern kann. Die Rechtsexpertin empfiehlt, die Verfügung zu Hause aufzubewahren und Angehörige darüber zu informieren. Auch der behandelnde Arzt sollte wissen, dass ein solches Dokument existiert. Eine Patientenverfügung können Verfasser jederzeit widerrufen oder anpassen.
Für finanzielle Angelegenheiten: Bankvollmacht
Eine Bankvollmacht legt eine Person des Vertrauens fest, die auf das Konto bezogene Bankgeschäfte für den Verfasser übernehmen darf. Denn selbst Ehepartner sind dazu nicht berechtigt. „Mit dem Dokument erhält die Person freien Zugriff auf Konten und kann beispielsweise Überweisungen tätigen, Geld abheben, den Dispo nutzen oder mit Wertpapieren handeln“, erläutert Brandl. „Einen Kredit aufzunehmen, ist allerdings nicht möglich.“ Bei den meisten Banken erhalten Kunden für die Erstellung der Bankvollmacht ein vorgefertigtes Formular in der Filiale oder können es online downloaden. Viele Banken akzeptieren auch nur ihr eigenes Formular.
Testament: Den letzten Willen dokumentieren
Damit das eigene Vermögen nach dem Tod nicht unter die gesetzliche Regelung zur Erbfolge fällt, um Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden oder um den unehelichen Partner zu berücksichtigen, kann ein Testament sinnvoll sein. Damit ist es möglich festzulegen, wie das Erbe verteilt werden soll. „Es ist nicht möglich, bestimmten Personen einzelne Gegenstände wie Schmuck oder ein Auto zu vererben“, so die ERGO Juristin. „Allerdings kann ein Testament auch ein sogenanntes Vermächtnis vorsehen, durch das Verfasser einer Person einen Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand hinterlassen können.“ Diese sind jedoch keine Erben, sondern haben nur einen Herausgabeanspruch der betreffenden Gegenstände. Damit das Dokument wirksam ist, muss der Verfasser geistig gesund und mindestens 16 Jahre alt sein. Ist der Verfasser noch minderjährig, ist nur ein notarielles Testament wirksam. Wer das Testament selbst verfasst, muss es vollständig eigenhändig und per Hand schreiben. Außerdem dürfen Ort, Datum und Unterschrift nicht fehlen. Die Expertin rät, das Schriftstück mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ zu betiteln und es bei einem Nachlassgericht zu hinterlegen. Übrigens: Kinder, die im Testament enterbt werden, haben trotzdem das Recht auf ihren gesetzlichen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
23.01.2024
Wohngebäude und Hausrat gut versichert?
Mangelnder Schutz kann zum finanziellen Desaster werden
Die Hochwasserereignisse der letzten Wochen haben vielerorts große Schäden verursacht. „Viele Menschen unterschätzen den Wert ihres Hausrates“, so die Erfahrungen von Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Muss nach einem Totalschaden beispielsweise durch Überschwemmung oder einem Rückstau aus der Kanalisation alles ersetzt werden, kommen schnell Ausgaben in vier- oder fünfstelliger Höhe auf die Betroffenen zu.“
In diesen Fällen springt die Hausratversicherung ein, sofern ein Schutz gegen Elementarschäden enthalten ist. Die Hausratversicherung ersetzt bei gutem Schutz im Versicherungsfall den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Hauseigentümer:innen sollten darüber hinaus unbedingt eine Wohngebäudeversicherung haben. Sie entschädigt für Sachschäden am Gebäude. „Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung sollte hoch genug sein“, rät Follmann. „Wird ein Haus beispielsweise durch Feuer oder Sturm ganz zerstört, muss mit den Versicherungsleistungen ein neuwertiges Haus gleicher Größe und Ausstattung wiederaufgebaut werden können.“
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei der Ermittlung der Versicherungssumme zum Wohnflächenmetermodell. Hierbei wird mit jedem Quadratmeter Wohnfläche ein pauschaler Wert verbunden und die so genannte Unterversicherung vermieden.
Bei der Gebäudeversicherung sind Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel versichert. Bei der Hausratversicherung ist automatisch auch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub inbegriffen. Die Verbraucherzentrale rät, auch Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten etc. mit zu versichern.
Da heftige Naturereignisse immer mehr zunehmen, sollte sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung unbedingt ein Zusatzbaustein für Elementarschäden vereinbart werden. Die Elementarschadensversicherung ersetzt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Besonders wichtig ist, dass ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle mitversichert werden, denn dieses Risiko besteht für jedes Gebäude bzw. jeden Hausrat. Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann ein hoher Versicherungsbeitrag reduziert werden.
Eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale telefonisch unter (06131) 28 48 126 (montags 10-13 Uhr, mittwochs 14-17 Uhr).
Ausführliche Informationen rund um Versicherungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden:
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
In diesen Fällen springt die Hausratversicherung ein, sofern ein Schutz gegen Elementarschäden enthalten ist. Die Hausratversicherung ersetzt bei gutem Schutz im Versicherungsfall den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Hauseigentümer:innen sollten darüber hinaus unbedingt eine Wohngebäudeversicherung haben. Sie entschädigt für Sachschäden am Gebäude. „Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung sollte hoch genug sein“, rät Follmann. „Wird ein Haus beispielsweise durch Feuer oder Sturm ganz zerstört, muss mit den Versicherungsleistungen ein neuwertiges Haus gleicher Größe und Ausstattung wiederaufgebaut werden können.“
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei der Ermittlung der Versicherungssumme zum Wohnflächenmetermodell. Hierbei wird mit jedem Quadratmeter Wohnfläche ein pauschaler Wert verbunden und die so genannte Unterversicherung vermieden.
Bei der Gebäudeversicherung sind Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel versichert. Bei der Hausratversicherung ist automatisch auch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub inbegriffen. Die Verbraucherzentrale rät, auch Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten etc. mit zu versichern.
Da heftige Naturereignisse immer mehr zunehmen, sollte sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung unbedingt ein Zusatzbaustein für Elementarschäden vereinbart werden. Die Elementarschadensversicherung ersetzt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Besonders wichtig ist, dass ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle mitversichert werden, denn dieses Risiko besteht für jedes Gebäude bzw. jeden Hausrat. Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann ein hoher Versicherungsbeitrag reduziert werden.
Eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale telefonisch unter (06131) 28 48 126 (montags 10-13 Uhr, mittwochs 14-17 Uhr).
Ausführliche Informationen rund um Versicherungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden:
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
22.01.2024
Mit der Dachbox in den Urlaub
Was ist zu beachten und wer haftet?
Fliegen ist teuer und nicht besonders
nachhaltig. Immer mehr Deutsche möchten daher mit dem Auto in den
Urlaub fahren. Vor allem für den Skiurlaub, ist es meist die erste
Wahl. Vielen stellt sich dann jedoch die Frage: Wohin mit dem ganzen
Gepäck? Eine Dachbox bietet viel Stauraum und kann damit eine gute
Lösung sein. Allerdings ist die Fahrt mit der zusätzlichen Last
nicht ungefährlich. Worauf Autofahrer beim Beladen, Sichern und
unterwegs achten sollten, ob die Versicherung für gestohlenes Gepäck
aufkommt und wer haftet, wenn die Dachbox abrutscht, erklärt Peter
Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.
Worauf beim Beladen zu achten ist
Bei einem längeren Urlaub mit der
ganzen Familie kommt schnell einiges an Gepäck zusammen. Ist der
Kofferraum voll, bietet eine praktische Dachbox zusätzlichen
Stauraum. Sie hat außerdem den Vorteil, dass die Sicht nach hinten
frei bleibt. „Wer sich für eine Dachbox entscheidet, muss beim
Beladen darauf achten, dass das Gewicht des Gepäcks die zulässige
Gesamtlast des Pkw nicht überschreitet“, so Peter Schnitzler,
Kfz-Experte von ERGO. „Diese finden Autofahrer meist in der
Betriebsanleitung.“ Um das Fahrverhalten möglichst nicht zu
verändern, sollten sie nur leichte Gepäckstücke in der Dachbox
verstauen und diese gleichmäßig verteilen. Gepäckbänder oder
Zuggurte sorgen zudem dafür, dass die Ladung während der Fahrt
nicht verrutscht.
Dachbox richtig sichern
Bei der Montage ist es besonders
wichtig, dass die Dachbox gut und sicher am Dachgepäckträger
befestigt und der Deckel vor Beginn der Fahrt fest verschlossen ist.
Schnitzler empfiehlt, vor jeder Fahrt zu prüfen, ob noch alle
Halterungen sitzen und alles richtig gesichert ist. „Laut § 22 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer sicherstellen, dass
bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nichts
verrutschen, umfallen oder herumrollen kann“, so der Kfz-Experte.
Fahrstil anpassen
Wer mit einer Dachbox auf dem Auto
verreisen möchte, sollte berücksichtigen, dass sich nicht nur der
Luftwiderstand, sondern auch das Gewicht des Fahrzeugs durch die
zusätzliche Last verändert. „Das hat Auswirkungen auf den
Bremsweg und das Kurvenverhalten“, erklärt Schnitzler. Auch wenn
kein Tempolimit für das Fahren mit einer Box existiert, schreibt die
StVO vor, die Geschwindigkeit so anzupassen, dass Fahrer das Auto
noch sicher beherrschen können. Der Kfz-Experte von ERGO empfiehlt
daher, mit einem Dachträger nicht schneller als 130 km/h zu fahren.
Übrigens: Beim Parken in einer Garage die zusätzliche Höhe nicht
vergessen.
Was ist beim Versicherungsschutz zu
beachten?
Der Schock ist groß, wenn nach der
Pause an der Raststätte die Dachbox aufgebrochen und das Gepäck weg
ist. Viele Urlauber stellen sich dann die Frage, ob die Versicherung
für den Schaden aufkommt. „Die Dachbox selbst ist über die
Teilkaskoversicherung zwar abgesichert, jedoch nicht der Inhalt“,
so Schnitzler. Für gestohlene Gegenstände ist die
Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie leistet
allerdings meist nur, wenn das Auto mit einer verschlossenen Dachbox
in einer zugesperrten Garage steht. Der ERGO Experte rät daher, das
Fahrzeug an der Raststätte am besten nicht zu lange aus den Augen zu
lassen. Löst sich hingegen die Dachbox während der Fahrt und
beschädigt ein anderes Fahrzeug, ist das durch die
Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. „Stellt sich heraus, dass
der Fahrer grob fahrlässig gehandelt und zum Beispiel die Ladung
nicht richtig gesichert hat, kann sie allerdings unter Umständen die
Leistungen kürzen“, so Schnitzler. „Auch eine Mitschuld des
Geschädigten ist beispielsweise aufgrund erhöhter Geschwindigkeit
oder zu wenig Abstand möglich.“ Wichtig: Autofahrer sollten bei
einer verlorenen Ladung die Gefahrenstelle absichern und auf keinen
Fall versuchen, diese selbst von der Straße zu bergen.
16.01.2024
Werden „Knöllchen“ teurer?
EuGH: Kontrollgebühren im privaten
Parkraummanagement unterliegen der Umsatzsteuer
Wer auf privat bewirtschafteten
Parkplätzen sein Fahrzeug abstellt, muss künftig mit höheren
Vertragsstrafen bei Parkverstößen rechnen. Was steckt dahinter?
Parkraum ist ein begehrtes Gut. So
stieg die Anzahl der zugelassenen Pkw in Deutschland von 2008 bis
2023 nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes um über 20 Prozent
auf 48,8 Millionen Fahrzeuge. Vor allem in Innenstadtlagen
konkurrieren Pendler, Anwohner und Ladenbesucher häufig um knappe
Parkkapazitäten.
Einkaufszentren, Supermärkte,
Krankenhäuser und Gewerbebetriebe entscheiden sich daher immer
häufiger für eine private Parkraumbewirtschaftung und ein
ausgelagertes Parking Enforcement, um ihren begrenzten Parkraum gegen
Fremd- und Langzeitparker zu verteidigen.
Der Europäische Gerichtshof verkündete
mit Urteil vom 20. Januar 2022, dass im privaten Parkraummanagement
die Erhebung von Kontrollgebühren bei einem Verstoß gegen die
Nutzungsbedingungen des Parkplatzes eine Dienstleistung darstellt und
damit umsatzsteuerpflichtig ist. Das Bundesministerium der Finanzen
teilte bezugnehmend auf das Urteil des EuGH mit Schreiben vom 15.
Dezember 2023 mit, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UstAE) vom 1.
Oktober 2010 entsprechend zu ergänzen.
Was bedeutet das für Autofahrer?
„Viele private Parkraumbewirtschafter werden ihre Vertragsstrafen
für Parkverstöße erhöhen“, vermutet Marko Guljelmovic,
Geschäftsführer der ParkRaum-Management PRM GmbH. „Wir sind seit
16. Dezember 2023 in Folge des Urteils dabei, Anpassungen bei unseren
Vertragsstrafen vorzunehmen.“ Guljelmovic empfiehlt allen
Autofahrern: „Wer bisher einen privat bewirtschafteten Parkplatz
gewohnheitsmäßig nutzte, sollte vor der Einfahrt auf die Parkfläche
bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beschilderung darauf achten, ob
sich an den Konditionen bei Parkverstößen etwas änderte.“
15.01.2024
Kampfzone Straßenverkehr
Welche Bußgelder für Beleidigungen gelten
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, kommt regelmäßig in Situationen, in denen er sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer ärgert. Laut einer aktuellen Studie der Unfallforschung der Versicherer geht es dabei immer rücksichtsloser und aggressiver zu. Doch eine Beschimpfung oder eine beleidigende Geste im Straßenverkehr kann sogar eine Straftat sein. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf, ab wann Beleidigungen kein Kavaliersdelikt mehr sind und welche Bußgelder und Strafen drohen.
Gesetzliche Grundlage
Vor allem unter Zeitdruck können gewisse Verkehrssituationen Autofahrer in Rage bringen. Heftige Beschimpfungen oder beleidigende Gesten gegenüber anderen sind dabei keine Seltenheit. § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert und schließt Beleidigungen damit aus. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer – also auch Fahrradfahrer und Fußgänger. „Wer sich trotzdem zu einem Schimpfwort hinreißen lässt, begeht kein Kavaliersdelikt“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Beleidigungen sowie abwertende Gesten sind laut § 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) Straftaten und können eine Geld- und im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.“ Als Nebenstrafe ist zusätzlich auch ein Fahrverbot möglich. „Wie hoch die Geldstrafen ausfallen, ist allerdings nicht in einem einheitlichen Strafenkatalog festgelegt“, ergänzt Brandl. „Gerichte entscheiden hier je nach Einzelfall. Dabei spielen die Situation, die Schwere der Beleidigung und womöglich sogar der Tonfall eine Rolle. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet – also dem täglichen Einkommen des Täters.“
Wie hoch sind die Strafen
Auch wenn nicht konkret festgelegt ist, wie hoch die Strafen für bestimmte Schimpfwörter sind, existieren einige Gerichtsurteile, die als Orientierung dienen können. Meist belaufen sich die verhängten Strafen auf zwanzig bis dreißig Tagessätze. Das Zungerausstrecken schlug in einem Fall beispielsweise mit 150 Euro zu Buche. Für „Dumme Kuh“ oder „Leck mich doch“ wurden hingegen 300 Euro fällig. Wer anderen einen Vogel zeigt, muss mit einem Bußgeld von 750 Euro rechnen. Noch teurer waren beispielsweise die Scheibenwischer-Geste sowie „Arschl…“ und „Idiot“ mit Beträgen von 1.000 bis 1.500 Euro. Das Zeigen des Mittelfingers kann sogar 4.000 Euro kosten. Übrigens: „Auch die Androhung einer Beleidigung wie ‚Am liebsten würde ich jetzt… sagen‘ sehen Gerichte als strafbare Aussage“, erläutert Brandl. Kommt es bei allen Beteiligten zu Ausfälligkeiten, können die Gerichte laut § 199 StGB auf eine Strafe verzichten. Die beste Lösung ist allerdings, auf Beleidigungen zu verzichten, tief durchzuatmen und eine friedliche Lösung für den Konflikt zu finden.
Wie Betroffene vorgehen sollten
Damit der jeweilige Rüpel eine Geldstrafe auferlegt bekommt, müssen Betroffene innerhalb von drei Monaten Strafantrag bei der Polizei stellen. Nur dann wird die Beleidigung auch verfolgt. Eine einfache Anzeige reicht nicht aus. „Um die Beleidigung beweisen zu können, muss der Täter zweifelsfrei zu identifizieren sein“, so die ERGO Juristin. „Das Kennzeichen ist dafür allerdings nicht ausreichend.“ Denn der Fahrzeughalter muss nicht unbedingt auch der beleidigende Fahrer gewesen sein. Wichtig ist es daher, eine detaillierte Beschreibung des Täters bei der Polizei abzugeben. Auch Zeugenaussagen können dabei hilfreich sein. Die Expertin rät allerdings davon ab, für die Identifizierung Fotos oder Videos vom Täter aufzunehmen. Denn je nach Situation kann dies ein eigener Verstoß gegen fremde Rechte sein.
15.01.2024
Mentale Gesundheit - Tipps für mehr
Achtsamkeit im Alltag
Achtsam sein mit sich selbst. Was
bedeutet das? Es klingt zunächst abstrakt und doch lässt sich dieses Konzept leicht in den Alltag
einbauen. Dabei wird angestrebt, sich selbst einmal ganz bewusst wahrzunehmen, einen Moment
innezuhalten, einfach nichts tun und nichts bewerten. Aber - einfach nichts tun? Das ist für
viele von uns jedoch genau die Schwierigkeit. Ständig sind wir aktiv, den ganzen Tag über
haben wir Verpflichtungen, Termine und Aufgaben. Wann können wir da zur Ruhe kommen? Auf uns
selbst besinnen? Wie soll das gehen? Dazu ist keine Zeit!
Und doch – genau da setzt das
Achtsamkeits-Konzept an - mit gezielten Übungen lernen, Stress abzubauen. Von folgenden Grundgedanken
wird das Achtsamkeitskonzept geleitet:
Hier und Jetzt
Achtsamkeit bedeutet, im Hier und Jetzt
zu sein, genau diesen einen Moment wahrzunehmen. Das ist jedoch kein Gedanke, dem wir
normalerweise im Alltag nachgehen. Wir sind in unserem Alltag auf
Vieles gleichzeitig fixiert: „Wann springt endlich die Ampel auf
Grün, ich muss noch einkaufen gehen, morgen ist ja
dieser wichtige Termin, da muss ich pünktlich sein.“ Es ist nicht so einfach, dies alles
auszublenden, sondern einzig sich selbst wahrzunehmen, den eigenen
Herzschlag zu hören, dem Atem zu folgen, oder den Wind auf der Haut
zu spüren, wenn man an der Haltestelle steht, den Duft
von Brötchen zu erschnuppern, der aus der Bäckerei strömt. Das alles hat mit Achtsamkeit
für den Moment, den man gerade erlebt, zu tun.
Nichts bewerten
Viele Menschen sind mit ihren Gedanken
in der Vergangenheit verhaftet, denken darüber nach, was nicht gut gelaufen ist, was
man hätte besser machen können, oder aber sie grübeln über die Zukunft nach, haben Ängste
vor schwierigen Situationen, auch wenn diese vielleicht gar nicht eintreten werden. Dieses
Grübeln über Vergangenheit und Zukunft raubt jedoch wichtige Energien.
Ein achtsamer Mensch hingegen bewertet
seine momentane Situation nicht, sondern erlebt den Moment ohne jegliche Herabsetzung,
Zweifel oder Euphorie. Dies ist der zweite Aspekt der Achtsamkeit neben dem Hier und Jetzt.
Wenn es gelingt, in diesen Moment in sich hineinzuhorchen ohne
Emotionen, stellt sich allmählich eine Art Entspannung und Ruhe ein.
Denn die Emotionen sind es - so ein wichtiger
Aspekt des Achtsamkeitskonzeptes - die uns zu schaffen machen und Energie kosten.
Grundstein der Achtsamkeit
Ein wesentlicher Bestandteil der
Achtsamkeit ist die Meditation, die ihre Ursprünge im Buddhismus
hat. Während der Meditation konzentriert man sich gedanklich auf die
Gegenwart und versucht, keine Gedanken schweifen
zu lassen. Meditation geht nicht ohne Achtsamkeit, aber man kann achtsam sein, ohne zu
meditieren. Beim Achtsamkeitstraining werden an Yoga und Meditation angelehnte Übungen
ausgeführt. Man lernt, sich auf körperliche Empfindungen zu
fokussieren, ohne sie zu bewerten.
Auswirkungen auf Psyche und Körper
Achtsam den Tagesablauf zu erleben,
kann bewirken, dass wir Stresssituationen besser bewältigen können.
Wer merkt, dass schwierige Situationen negativen Einfluss auf die
eigene Psyche und körperliche Gesundheit haben, kann
mit Achtsamkeitstraining versuchen, sich selbst und die eigenen Reaktionen besser
kennenzulernen und entsprechend gegenzusteuern. Man kann sich also z.B. fragen, was genau macht
mir vor dieser Situation denn Angst? Warum bin ich hier nervös? Oft merkt man dann, dass diese
Angst zwar da ist, aber nicht hinterfragt wird, warum sie da ist. Hier kann ein achtsames
Schauen auf die eigene Gefühlswelt möglicherweise eine Hilfestellung sein, die verängstigende
Situation besser zu bewältigen.
Ein achtsamer Umgang mit sich selbst,
kann daher dabei helfen, zu entspannen, besser zu schlafen, gelassener den Alltag
anzugehen. Laut Studien werden bei Achtsamkeitsübungen rund acht verschiedene Hirnregionen
angesprochen, nimmt die Dichte der Zellen im Gehirn deutlich zu, wird die Resilienz
gegenüber Stress gestärkt, arbeitet das Gehirn intensiver und man ist konzentrierter bei der Sache.
Wer achtsam lebt, kann einer Studie zufolge, auch unter Umständen körperliche Schmerzen
besser kontrollieren.
Sicherlich braucht es etwas Übung, um
zu erreichen, dass achtsames Erleben der eigenen Gefühlswelt auch wirklich hilft. Es
gibt viele Angebote, um Achtsamkeit zu lernen.
Tipps für Achtsamkeit im Alltag
- Bewusstes Atmen: Tiefes Ein- und Ausatmen in den Bauch wirkt beruhigend und lässt innere Ruhe einkehren. Den Tag beginnen, indem man einige Minuten auf den Atem achtet. Auch vor großen Aufgaben kann man diese Übung anwenden. Man konzentriert sich auf das Bevorstehende und verbannt Ablenkungen.
- Kein Multitasking: Nur auf eine Tätigkeit konzentrieren und bewusst einzeln als Handlung ansehen, also nicht beim E-Mails lesen schnell nebenbei etwas essen.
- Die Sinne trainieren: Welche
Gerüche nehmen Sie wahr, wenn Sie sich im Freien befinden? Welche Farben sehen wir, wenn wir in
die Wolken schauen? Nach was genau schmeckt unser Getränk? Nehmen Sie sich häufiger am
Tag die Zeit, diese Eindrücke wahrzunehmen, Ihre Sinne zu schärfen.
- Ablenkungen ausschalten: Sich selbst zu fokussieren geht leichter, wenn es keine Ablenkungen gibt. Wenn der Fernseher läuft, schauen wir hin, wenn das Handy piept, greifen wir danach. Das alles stört die Konzentration auf sich selbst. Wenn wir diese mediale Welt bewusst kurzfristig ausschalten, haben wir wieder Freiräume für Anderes, andere Gedanken, bewusste Handlungen oder intensive Ruhemomente.
- Was tut mir gut: Oftmals müssen wir uns in unserem Alltag Dingen stellen, zu denen wir keine Lust haben, die uns belasten. Anderes aber tut uns gut, erfüllt uns positiv. Wenn uns klar ist, was uns guttut, können wir uns damit umso mehr beschäftigen und aus dieser Freude die Kraft gewinnen, den weniger liebsamen Aufgaben zu begegnen.
- In die Natur: Einfach mal raus gehen, einen kurzen Spaziergang machen und wenn es nur 10 Minuten um den Wohnblock ist. Gerade, wenn man in oder vor einer schwierigen Situation steht, kann diese kurze Auszeit bewirken, dass eine Entspannung eintritt – die bevorstehende Belastung rückt etwas weiter weg. Vielleicht schafft man es sogar, mit etwas Abstand, einen anderen Blick auf die Problematik zu erhalten und dann besser damit umzugehen. In dieser kurzen Auszeit sagen Sie sich „jetzt gerade in diesen 10 Minuten geht es mir gut“.
Um Erlebtes oder auch Erfolge dieser
Methode festzuhalten, kann man ein AchtsamkeitsTagebuch anlegen. Hier
kann man Gedanken bewahren, Fortschritte beschreiben, wenn Stresszustände nachgelassen haben,
schöne Fotos einkleben, die man unterwegs gemacht hat, Gespräche aufschreiben, die man
geführt hat. All das kann ein Schatzkästchen für einen selber werden, aus dem man immer neue
Kraft schöpfen kann.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana,
E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
08.01.2024
Fokuswoche Geld im Januar 2024
Verbraucherzentralen starten ins neue Jahr mit umfangreichem Service-Angebot rund um das Thema Geld
Vom 22. bis 26. Januar 2024 findet eine neue bundesweite Fokuswoche mit kostenlosen Online-Vorträgen statt.
- Fachexpert:innen referieren zu fünf Schwerpunktthemen aus dem Bereich Finanzen und bieten Möglichkeit für Austausch und Fragen.
- Mehr verstehen. Leichter entscheiden: Mit klaren Informationen und wichtigem Hintergrundwissen fällt es Verbraucher:innen leichter, sich im Finanzdschungel zu orientieren.
Über Geld spricht man nicht? Doch! Und zwar eine ganze Woche lang – unabhängig, unkompliziert und ungeschönt. Es geht um wichtige Themen für jede und jeden: private Altersvorsorge, Versicherungen, Sparen in der Krise, Geldanlage mit ETF und Teilverkauf von Immobilien.
Die Finanzexpert:innen der Verbraucherzentralen haben gemeinsam Online-Vorträge erarbeitet, die die fünf selbst gesetzten Themen einfacher und verständlicher machen. „Bei der Fokuswoche Geld geht es uns darum, Klartext zu sprechen,“ sagt Sonja Guettat, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wir fokussieren in dieser Woche das Thema Geld ganz im Sinne der Verbraucher:innen und geben Entscheidungshilfen.“
Diskutiert werden während der Fokuswoche Fragen wie:
Die Finanzexpert:innen der Verbraucherzentralen haben gemeinsam Online-Vorträge erarbeitet, die die fünf selbst gesetzten Themen einfacher und verständlicher machen. „Bei der Fokuswoche Geld geht es uns darum, Klartext zu sprechen,“ sagt Sonja Guettat, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wir fokussieren in dieser Woche das Thema Geld ganz im Sinne der Verbraucher:innen und geben Entscheidungshilfen.“
Diskutiert werden während der Fokuswoche Fragen wie:
- Welche Anlage passt zu mir?
- Kann und soll ich mich für das Alter privat absichern und wenn ja, wie?
- Sind meine Versicherungen passend?
- Mit der Immobilie die Rente absichern? Ist das sinnvoll?
- Wie und wo lässt sich der ein oder andere Euro monatlich noch einsparen?
Antworten zu diesen Fragen geben folgende Online-Vorträge:
ETF – Wie lege ich Geld sinnvoll an?
Indexfonds, auch ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform empfohlen. Sie sind kostengünstig und renditestark. Aber: Was ist eigentlich ein Index? Wie funktioniert ein Indexfonds und welche Indexfonds sind gut für eine Anlage geeignet? Wo liegen die Risiken bei einem ETF-Investment? Geht das auch in nachhaltig und grün? Der Vortrag beantwortet diese Fragen und erläutert Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen zu einem für sie passenden ETF-Sparplan kommen.
Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Wie gehe ich vor? Die private Altersvorsorge ist im Grunde nichts anderes als eine langfristige Vermögensbildung. Darum gilt: je früher man sich damit beschäftigt, desto besser. Individuelle Lebenssituation erfordern verschiedene Strategien. Denn viele der angebotenen Produkte sind teuer und passen oft nicht zum Bedarf. Für die richtige Entscheidung spielen auch Alter und Risikobereitschaft eine entscheidende Rolle. In diesem Vortrag geht es daher um einen grundsätzlichen Einstieg in dieses Thema, der einen Gesamtüberblick schafft.
Versicherungen – Welche sind wichtig?
Ob Unwetterschaden, KFZ-Unfall oder Berufsunfähigkeit, vieles im Leben lässt sich versichern – manches muss und manches sollte man versichern. Viele Versicherungen sind jedoch überflüssig. Es ist wichtig, den Überblick zu behalten, um in der jeweiligen Lebenslage die richtige Versicherung zu haben. Der Vortrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Versicherungszweige und nach welchen Kriterien sich zwischen wichtigen, sinnvollen und überflüssigen Versicherungen unterscheiden lässt.
Immobilie verrenten – Haus zu Geld machen?
Viele ältere Besitzer einer Immobilie stellen sich irgendwann die Frage: Was mache ich aus (mit) meinem Haus? Kann ich es mir noch leisten? Kann ich es weiter pflegen? Kann ich meine Rente damit aufbessern? Welche Möglichkeiten habe ich? Möchte ich es etwa vererben? Der Vortrag richtet sich an Eigenheim- oder Wohnungseigentümer und deren Angehörige und zeigt Möglichkeiten auf, wie Verbraucher:innen aus ihrer Immobilie Geld bekommen können, ohne auf „schnelle“ und „gute“ Versprechen hereinzufallen.
Sparen bei knappen Budget – Wo stecken Geldfresser?
Wie viel Geld bekomme ich im Monat? Wie viel gebe ich aus? Wofür zahle ich was und wo kann ich sparen? Mit einem Haushaltsbuch kann man sich beispielsweise einen Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen. Der Online-Vortrag hält nützliche Tipps bereit, wie sich ein Haushaltsbuch sinnvoll in den Alltag integrieren lässt, wo sich Kostenfresser verstecken und wie sich Sparpotenziale nutzen lassen. Was ist wichtig, um Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln und was ist das beste Vorgehen?
Alle Infos rund um die Fokuswoche Geld und Anmeldung zu den Webinaren auf www.verbraucherzentrale-rlp.de/fokuswoche-geld
ETF – Wie lege ich Geld sinnvoll an?
Indexfonds, auch ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform empfohlen. Sie sind kostengünstig und renditestark. Aber: Was ist eigentlich ein Index? Wie funktioniert ein Indexfonds und welche Indexfonds sind gut für eine Anlage geeignet? Wo liegen die Risiken bei einem ETF-Investment? Geht das auch in nachhaltig und grün? Der Vortrag beantwortet diese Fragen und erläutert Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen zu einem für sie passenden ETF-Sparplan kommen.
Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
Wie gehe ich vor? Die private Altersvorsorge ist im Grunde nichts anderes als eine langfristige Vermögensbildung. Darum gilt: je früher man sich damit beschäftigt, desto besser. Individuelle Lebenssituation erfordern verschiedene Strategien. Denn viele der angebotenen Produkte sind teuer und passen oft nicht zum Bedarf. Für die richtige Entscheidung spielen auch Alter und Risikobereitschaft eine entscheidende Rolle. In diesem Vortrag geht es daher um einen grundsätzlichen Einstieg in dieses Thema, der einen Gesamtüberblick schafft.
Versicherungen – Welche sind wichtig?
Ob Unwetterschaden, KFZ-Unfall oder Berufsunfähigkeit, vieles im Leben lässt sich versichern – manches muss und manches sollte man versichern. Viele Versicherungen sind jedoch überflüssig. Es ist wichtig, den Überblick zu behalten, um in der jeweiligen Lebenslage die richtige Versicherung zu haben. Der Vortrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Versicherungszweige und nach welchen Kriterien sich zwischen wichtigen, sinnvollen und überflüssigen Versicherungen unterscheiden lässt.
Immobilie verrenten – Haus zu Geld machen?
Viele ältere Besitzer einer Immobilie stellen sich irgendwann die Frage: Was mache ich aus (mit) meinem Haus? Kann ich es mir noch leisten? Kann ich es weiter pflegen? Kann ich meine Rente damit aufbessern? Welche Möglichkeiten habe ich? Möchte ich es etwa vererben? Der Vortrag richtet sich an Eigenheim- oder Wohnungseigentümer und deren Angehörige und zeigt Möglichkeiten auf, wie Verbraucher:innen aus ihrer Immobilie Geld bekommen können, ohne auf „schnelle“ und „gute“ Versprechen hereinzufallen.
Sparen bei knappen Budget – Wo stecken Geldfresser?
Wie viel Geld bekomme ich im Monat? Wie viel gebe ich aus? Wofür zahle ich was und wo kann ich sparen? Mit einem Haushaltsbuch kann man sich beispielsweise einen Überblick über die eigenen Finanzen verschaffen. Der Online-Vortrag hält nützliche Tipps bereit, wie sich ein Haushaltsbuch sinnvoll in den Alltag integrieren lässt, wo sich Kostenfresser verstecken und wie sich Sparpotenziale nutzen lassen. Was ist wichtig, um Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln und was ist das beste Vorgehen?
Alle Infos rund um die Fokuswoche Geld und Anmeldung zu den Webinaren auf www.verbraucherzentrale-rlp.de/fokuswoche-geld
08.01.2024
Auszug: Rechte und Pflichten von
Mietern
Was gilt bei Schönheitsreparaturen
und Renovierungsarbeiten?
Ein Umzug ist immer stressig und mit
einer langen To-do-Liste verbunden. Was viele dabei aber nicht auf
dem Zettel haben: Mieter müssen vor der Übergabe ihrer alten
Wohnung häufig sogenannte Schönheitsreparaturen durchführen. Doch
ist das wirklich Pflicht? Sabine Brandl, Juristin der ERGO
Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf, welche Rechte und Pflichten
Mieter beim Auszug haben.
Renovierungspflicht bei Auszug?
Kurz vor dem Auszug und damit dem
Übergabetermin mit dem alten Vermieter, steigt bei Mietern nicht nur
die Vorfreude auf die neue Wohnung, sondern auch der Stresspegel.
Denn neben dem Kistenpacken stehen oft zusätzlich
Renovierungsarbeiten auf der Agenda. Häufig ist Mietern allerdings
unklar, was genau sie tun müssen und was nicht. „Eine allgemeine
Renovierungspflicht besteht für sie nicht“, erklärt Sabine
Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Dennoch
legt der Mietvertrag in der Regel bestimmte Pflichten fest – doch
nicht immer sind diese rechtens.“ Unabhängig davon müssen Mieter
Schäden an der Wohnung, die sie selbst verursacht haben, ersetzen.
„Dies kann zum Beispiel eine gesprungene Fliese im Bad oder ein
Brandloch im Bodenbelag sein“, ergänzt Brandl.
Gesetzliche Regelung zu
Schönheitsreparaturen
Laut Gesetz sind Vermieter dazu
verpflichtet, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen.
„Allerdings können sie diese Pflicht über spezielle Klauseln im
Mietvertrag an ihre Mieter übertragen“, erklärt die ERGO
Juristin. „Um welche Arbeiten es sich dabei handelt, ist in den
sogenannten Schönheitsreparaturen-Klauseln festgehalten.“ Dabei
geht es allerdings nicht um Reparaturen, sondern um die Beseitigung
der Spuren, die Wohnen in einer Wohnung hinterlässt. Was genau
darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 28 Abs. 4 der Zweiten
Berechnungsverordnung und unterschiedlichen Gerichtsurteilen. „Nicht
immer sind die Schönheitsreparaturen-Klauseln, die der Vermieter
festgelegt hat, wirksam“, so Brandl.
Pflichten für Mieter
Wer eine Klausel zu
Schönheitsreparaturen in seinem Mietvertrag findet, sollte daher
genau prüfen, ob die aufgelisteten Renovierungsarbeiten rechtlich
gültig sind. „Zu den Pflichten, die Mieter erfüllen müssen,
gehören unter anderem das Streichen oder Tapezieren von Decken und
Wänden“, so die Rechtsexpertin. „Aber auch Heizungsrohre,
Heizkörper, Innentüren, Fenster und Außentüren jeweils auf der
Innenseite sowie Fußböden müssen Mieter unter Umständen
streichen, lackieren oder lasieren.“ Kleine Schäden im Putz oder
Holz sowie selbst verursachte Bohrlöcher sind ebenfalls vor dem
Auszug zu entfernen.
Unwirksame Klauseln
Allerdings enthalten viele Mietverträge
Arbeiten, zu denen Mieter nicht verpflichtet sind. „Dazu gehören
beispielsweise Klauseln, die vorschreiben, dass die Wohnung
unabhängig vom Zustand beim Auszug in jedem Fall zu streichen oder
zu tapezieren ist“, erklärt Brandl. Zudem ist es unwirksam, eine
Renovierung der Räume in bestimmten, festen Zeitabständen während
der Mietzeit ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit zu fordern.
Arbeiten außerhalb der Wohnung, zum Beispiel das Streichen von
Fensterrahmen, dürfen Vermieter ebenfalls nicht verlangen. „Auch
ein aufwendiges Abschleifen, Versiegeln oder Neuverlegen von Fußböden
können sie nicht fordern, da sie übliche Gebrauchsspuren wie kleine
Kratzer im Parkett oder abgenutzte Teppichböden hinnehmen müssen“,
so die ERGO Juristin. Außerdem sind Klauseln, die Mieter dazu
verpflichten, eine Fachfirma für die Arbeiten zu beauftragen,
unwirksam. Die Ausführung muss aber trotzdem fachgerecht erfolgen.
Wer die Wohnung unrenoviert übernommen hat, ist zu keinen
Schönheitsreparaturen verpflichtet. Daher rät Brandl, beim Einzug
auf ein gründliches und vollständiges Übergabeprotokoll zu achten.
Übrigens: Erfüllen Mieter ihre rechtswirksamen Pflichten nicht,
können Vermieter Schadenersatz für selbst durchgeführte
beziehungsweise selbst gezahlte Renovierungsarbeiten fordern.
02.01.2024
Zahnspangen für Kinder
Wann sich eine Zusatzversicherung
lohnt
Immer mehr Kinder und Jugendliche
bekommen eine Zahnspange, um Fehlstellungen zu korrigieren und
späteren Kiefer- und Zahn-Problemen vorzubeugen. Doch die
gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht immer für alle Kosten
auf. Bei welchen kieferorthopädischen Behandlungen die Versicherung
einspringt, wie hoch der Eigenanteil ausfallen kann und wann sich
eine Zusatzversicherung lohnt, weiß Nicola Blidschun, Zahnexpertin
der ERGO Krankenversicherung.
Bedingungen für die Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV) zahlen kieferorthopädische Behandlungen nur, wenn die
Behandlung bis zum 18. Lebensjahr begonnen hat. „Außerdem muss der
Kieferorthopäde eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung
feststellen und die Behandlung abschließen können“, erläutert
Nicola Blidschun, Zahnexpertin der ERGO Krankenversicherung. „Seit
2002 kommen bei der Diagnose die sogenannten Kieferorthopädischen
Indikationsgruppen (KIG) zum Einsatz, die den Schweregrad der
Fehlstellung bestimmen.“ Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die
Kosten der Grundversorgung. Arbeiten die Kinder und Jugendlichen gut
mit, können Eltern häufig mit einer kompletten Erstattung des
Eigenanteils seitens der Krankenkasse rechnen.
Was ist wichtig beim Eigenanteil?
Um Leistungen zu beantragen, benötigen
Eltern vom Kieferorthopäden zunächst einen Behandlungsplan, den sie
anschließend der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. „Erst nach
der Zusage kann die Behandlung beginnen, die je nach Schweregrad
durchschnittlich drei bis vier Jahre dauert“, erklärt Blidschun.
Eltern müssen den Eigenanteil der Kosten zunächst selbst tragen –
20 Prozent bei Behandlung eines und 10 Prozent bei gleichzeitiger
Behandlung eines zweiten Kindes. Erst nach erfolgreichem Abschluss
erstattet die gesetzliche Krankenversicherung diesen. „Eltern
sollten den Prozess aktiv begleiten und beispielsweise darauf achten,
dass der Nachwuchs die Kontrolltermine wahrnimmt“, rät die
Zahnexpertin. Sie empfiehlt, sich bei Problemen und
Zahnspangendefekten sofort an die Praxis zu wenden und auf eine
gründliche Zahnhygiene beim Kind zu achten. Für die Erstattung ist
es wichtig, dass Eltern alle Rechnungen im Original aufheben. Der
Krankenkasse müssen die jeweils erforderlichen Unterlagen vorliegen,
insbesondere auch die Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden.
Zusatzkosten
„Auch wenn die gesetzlichen
Krankenversicherungen die Grundversorgung abdecken, fallen meist noch
Zusatzleistungen an, über die der Kieferorthopäde die Eltern vor
Beginn der Behandlung aufklären muss“, so Blidschun. Dazu zählen
zum Beispiel durchsichtige beziehungsweise Keramik-Brackets. „Die
Zusatzkosten können sich selbst bei KIG 3, 4 oder 5 auf bis zu 2.000
Euro und mehr belaufen“, ergänzt die Zahnexpertin.
Das leisten private
Zusatzversicherungen
Bei KIG 1 oder 2 müssen Eltern die
gesamte Behandlung bezahlen. Es handelt sich hier zwar um
Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, aus medizinischer Sicht ist
eine Korrektur aber trotzdem oft sinnvoll. Denn auch beispielsweise
ein Deckbiss oder ein Platzmangel der Zähne kann je nach Ausprägung
zu gesundheitlichen Problemen führen. Private Zusatzversicherungen
springen dann ein.
01.01.2024
Neujahrsvorsatz: Ab jetzt gesund schlafen Neues Jahr, neue Vorsätze. Aber wird es wieder „The same procedure as last year? “ Ab Anfang Januar platzen die Fitnessstudios aus allen Nähten, Diäten werden gestartet – und ab etwa Mitte Februar rutscht man doch zurück in alte Gewohnheiten. Sich deshalb gar nichts vornehmen? Für SchlafHarmonie keine Option! Es gibt einen einfachen und unterschätzten Neujahrsvorsatz, auf den sich ein Blick lohnt.
Die „klassischen“ Neujahrsvorsätze – nur einer fehlt
Statista hat im letzten Jahr die Neujahrsvorsätze der Deutschen erfragt – die Ergebnisse wirken vertraut: Am häufigsten wollte das Drittel der Befragten, das überhaupt Vorsätze für 2023 aufgestellt hat, in diesem Jahr gesünder essen (49 Prozent), mehr sporteln (48 Prozent) oder mehr sparen (46 Prozent). Einen Vorsatz suchte man jedoch in der Umfrage und damit wahrscheinlich auch in den meisten Köpfen vergebens: Gesünder schlafen. Warum eigentlich? Schlaf wirkt sich auf den Alltag aus, die Gesundheit und damit generell auf alle guten Vorsätze.
Darum lohnt sich „gesünder Schlafen“ als Neujahrsvorsatz
Ein- und Durchschlafstörungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland: Ganze 45 Prozent hierzulande wachen nachts auf, und 28 Prozent haben Probleme überhaupt einzuschlafen. Dabei sichert guter Schlaf die Gesundheit und ist ein wichtiger Indikator für den eigenen körperlichen und geistigen Zustand. Denn, im gesunden Schlaf:
- erholen sich Körper und Gehirn von den Strapazen des Tages – werden startklar gemacht für den nächsten;
- liegen die Grundlagen für die eigene Konzentration und Leistungsfähigkeit;
- wird das Immunsystem gestärkt sowie der Hormonhaushalt unterstützt;
- baut man die Basis für eine gute Gesundheit. Weniger Stresshormone werden ausgeschüttet und der Blutdruck sowie der Zuckerstoffwechsel ausgeglichen. Das bedeutet geringere Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Herzinfarkte, Schlaganfälle), Diabetes oder psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen).
Ein gestörter Schlaf bedeutet immer Stress für den Körper. Die Verbesserung der Schlafqualität kann sich also nur lohnen.
Schlafstörer Schnarchen: Mehr als ein Geräusch
Nächtliches Schnarchen ist gerade für Partner nervig und schlafraubend – verringert somit deren Schlafqualität. Für einen selbst wird es gefährlich, wenn nächtliche Atemaussetzer (Schlafapnoe) dazukommen. Hierfür steigt das Risiko mit zunehmendem Alter und Übergewicht. Was dann folgt, mutet an wie ein Teufelskreis: Des Nachts sorgen die Atemaussetzer für ständiges Aufwachen und dadurch mehr Stresshormone, die den Blutdruck und die Herzfrequenz erhöhen. Da hierdurch die erholsamen Tiefschlafphasen ausbleiben, ist man tagsüber schläfrig, unkonzentriert und weniger leistungsfähig. Das bedeutet – am Tage wie in der Nacht – Stress für den Körper. Kein Wunder also, dass unbehandeltes Schnarchen mit Schlafapnoen die eigene Lebenserwartung um bis zu zehn Jahre reduzieren kann – wie Studien zeigen.
Wie wäre es daher mit einem weiteren kleinen Neujahrsvorsatz, der schnell durchgeführt ist: Einen Selbsttest machen, der hilft, das Schnarchen einzuschätzen? Das geht ganz schnell unter: www.schlafharmonie.de/de/wieso-schnarche-ich.html#test
Gesunden Schlaf in die Tat umsetzen
Nimmt ein jeder im Jahr 2024 den Vorsatz gesünder zu schlafen ernst, der Körper wird es einem danken. Neben Tests zur Abklärung des Schnarch-Risikos gibt es noch weitere Stellschrauben für gesunden Schlaf, die andere Neujahrsvorsätze prima ergänzen:
- Schlafhygiene verbessern:
Das Bett frei halten von Aktivitäten, die nicht dem Nachtschlaf dienen. Einschlafrituale helfen, in den Schlaf zu finden. - Schlafatmosphäre optimieren:
Lichtverschmutzung durch künstliches Licht von Smartphones oder Straßenlampen stört den Schlaf-Wach-Rhythmus: Raus damit aus dem Schlafzimmer!
Weitere Dos und Don’ts für besseren Schlaf einfach im Eintrag „Erholsame Nacht? Wie es wirklich geht!“ im GesunderSchlafBlog nachlesen. - Moderat sporteln:
Regelmäßiger, moderater Ausdauer- sowie Kraftsport lässt besser ein- und durchschlafen. Durch die erhöhte Muskelspannung schläft man ruhiger und gleichmäßiger. Die Tiefschlafphasen werden länger. - Schlaf-orientiert ernähren:
Ob koffeinhaltige und alkoholische Getränke oder fettige und süße Speisen: Zu viel und zu spät verzehrt verringert die Schlafqualität.
Quelle: GesunderSchlafBlog unter www.schlafharmonie.de/gesunder-schlaf-blog.html
01.01.2024
Gute Vorsätze – und wie man das schafftNatürlich gesünder essen, mehr Sport machen, das Auto öfter stehen lassen und endlich mit dem Rauchen aufhören – die Liste der guten Vorsätze im neuen Jahr ist lang. Aber leider werden die meisten von ihnen nicht eingehalten. Mit folgenden Tricks kann es uns gelingen, uns selbst zu motivieren und unsere Neujahrsvorsätze umzusetzen.
Was wir uns vornehmen
Spätestens am Silvesterabend kommen sie unermüdlich: die Vorsätze, die wir uns für das neue Jahr selbst auferlegen. Gute natürlich: gut für unsere Gesundheit, Familienleben, Karriere. Die wahrscheinlich beliebtesten sind: "Mit dem Rauchen aufhören", "Mehr Sport treiben", "Einen neuen Job finden" oder "Abnehmen". Wer allein mit solchen Allgemeinplätzen ins neue Jahr startet, hat allerdings schon verloren …
Die Ziele konkretisieren und richtig formulieren
Zu viele Vorsätze sorgen für Stress, und Stress sorgt dafür, dass Sie sich nicht mehr auf Ihre Vorhaben konzentrieren können. Fokussieren Sie sich daher nur auf ein bis zwei Vorsätze gleichzeitig. Diese Ziele sollen auch realistisch umsetzbar sein. Sie können in zu kurz bemessener Zeit nicht erwarten, eine große Menge an Körpergewicht zu verlieren. Auch strikte Selbst-Verbote wie das Konsumieren von Alkohol oder Süßigkeiten führen in den seltensten Fällen zum Erfolg. Reduzieren Sie lieber die Mengen an Genussmitteln für das Erste.
Und spezifizieren Sie Ihre Neujahrsvorsätze! Einfach nur zu sagen, man möchte sich gesünder ernähren, ist zu allgemein. Was genau verstehen Sie für sich unter gesunder Ernährung? Möchten Sie jeden Tag Obst essen? Oder zweimal die Woche auf Fleisch verzichten? Möchten Sie lieber mehr selber kochen, statt Fast Food zu kaufen? Je spezifischer Ihr Ziel ist, desto besser können Sie darauf hinarbeiten.
Teilziele stecken
Wenn man sich das Ziel zu hoch steckt oder die Aufgabe zu groß stellt, ist das Scheitern schon fast vorprogrammiert. Denn man ist schnell entmutigt, wenn man nicht sofort alles erreicht. Und schon ist die Motivation dahin. Effektiver ist es, erst einmal kleine Schritte zu gehen, etwas nur für eine kurze Dauer anzustreben, dies aber konsequent einmal oder zweimal pro Woche durchzuhalten. Z.B. statt sich mit dem Vorsatz „Ab sofort keine Schokolade mehr essen“ ein strenges „Muss“ auferlegen, es durch ein Mini-Ziel wie „pro Tag nicht mehr als einen Riegel“ ersetzen. Oder sich vornehmen, wenigstens einmal in der Woche die Treppe, statt den Aufzug zu nehmen. So erfährt man recht schnell erste, kleine Erfolgserlebnisse, das motiviert für mehr – eine gute Basis, um die Anforderung zu erhöhen und den Vorsatz auch langfristig einzuhalten.
Die passende Strategie
Es ist wohl unrealistisch, einen gefassten Vorsatz sofort und vollständig umzusetzen. Jeder Mensch hat seine eigenen Methoden und persönlichen Strategien, mit - auch unvorhersehbaren - Situationen umzugehen. Denn es lässt sich nun mal nicht alles im Voraus planen. So muss man seine Vorsätze und ihre Umsetzung immer mal wieder anpassen, aber ohne sie dabei aus dem Blick zu verlieren.
Beispielsweise könne es ja passieren, dass man mit dem Vorhaben ins neue Jahr startet, dreimal pro Woche zu joggen, dann aber eine Verletzung erleidet, die Joggen unmöglich macht. In diesem Fall könnte man Spaziergänge machen.
Eine andere Strategie könnte ein „Wenn-Dann-Plan“ sein. Hier kann man für sich festlegen, wie man sich in einer bestimmten Situation verhalten will. Denn ein konkreter Plan über das eigene Verhalten, kann sehr effektiv sein. Der persönliche Plan sollte dabei so konkret wie möglich sein. „Wenn ich Lust auf Schokolade habe, nehme ich nur ein Stück.“ Oder: „Wenn das Wetter zu schlecht für meine Jogging-Runde ist, mache ich nur die halbe Runde anstatt der ganzen.“ So kann man die gerade bestehende Situation positiv nutzen, um das übergeordnete Ziel - Gesichtsabnahme oder Sport treiben - zu stützen.
Disziplin und Willenskraft – wenn man nur will
Nach dem Sport kommt der kleine Hunger. Was soll’s, die Kalorien hat man ja schon verbrannt. Nur noch ein kleines Stückchen vom Kuchen - er wird ja sonst trocken. Laufen? Bei dem schlechten Wetter? Auf keinen Fall - man könnte sich ja erkälten.
Nicht selten findet man Ausreden, um sich um die Vorsätze drum herum zu manövrieren. Leider ist damit jede Motivation und jeder Trainingserfolg wieder zunichte gemacht. Aber: Ist Willenskraft unerschöpflich? Ist jeder diszipliniert? Die Frage, ob Willenskraft eine begrenzte Ressource oder grenzenlos verfügbar sei, wird unter Wissenschaftlern schon seit Jahrzehnten diskutiert. Tatsächlich deuten neuere Untersuchungen darauf hin, dass sie schier unerschöpflich ist. Wer sechs Tage ohne Süßigkeiten durchgehalten hat, schafft auch noch den siebten - wenn er will.
In der Psychologie wird Willenskraft mit dem Fachbegriff Volition - auch Umsetzungskompetenz - beschrieben. Er steht für einen Prozess der Selbststeuerung, um zu erreichen, was man sich vorgenommen hat. Motivation bezeichnet lediglich das Streben nach Zielen und wünschenswerten Objekten. Es besteht hier kein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Leistungsmotiv und der tatsächlichen Leistung. Erst die Volition sorgt dafür, dass aus Worten auch Taten werden, wie es auch der Volksmund formuliert. Doch wie kann man seine Umsetzungskompetenz stärken und steigern? Es gibt einige Merkmale, die willensstarkes Handeln ausmachen: Prioritäten setzen und sich auf das Wesentliche konzentrieren, emotional belastende Situationen schnell überwinden, vorausschauend planen und Probleme konsequent lösen und Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln.
Routine schaffen
Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Unsere Gewohnheiten machen uns das Leben (scheinbar) leichter und angenehmer und geben uns Stabilität. Mit lieben und bequemen Gewohnheiten zu brechen, ist ein schwieriger, mentaler Kampf mit dem eigenen Gehirn. Um unsere neuen – eher unbequemen - Vorsätze auch längerfristig umzusetzen, sollten sie zur Gewohnheit werden – zur Routine. Man macht sie dann, ohne groß darüber nachzudenken, vielleicht sogar automatisch.
Doch wie gelangt man zur Routine? Man muss die neue Verhaltensweise einen gewissen Zeitraum regelmäßig durchführen, das muss nicht jeden Tag sein, sollte aber im Intervall stets ähnlich sein und keine längeren Aussetzer haben. Es gilt im Durchschnitt die Regel, dass es 66 bis 100 Tage dauert, bis etwas zur Gewohnheit wird. Vielleicht machen Sie sich Markierungen im Kalender und zählen „rückwärts“, bis Sie diese Zeitspanne erreicht haben. Oder Sie belohnen sich bei Erreichen der Halbzeit mit etwas, dass Ihnen Freude bereitet. Aber man darf nicht zu streng mit sich sein, denn in der Regel dauert es fünf bis sechs Anläufe, bis man seinen Vorsatz langfristig einhält. Also lassen Sie sich von ein paar Ausrutschern nicht frustrieren und probieren Sie es einfach nochmal.
Ausreichend Schlaf
Schlaf wird oft als Luxus wahrgenommen. Das stimmt nicht, er ist eine absolute Notwendigkeit. Der Körper braucht Schlaf als Ruhepause. Im Schlaf läuft der Körper auf Sparflamme, Herzschlag und Blutdruck sinken beispielsweise. Parallel werden Stoffwechselprozesse wie unser Zucker- und Fettstoffwechsel optimiert, in den Zellen laufen Reparaturprozesse ab und das Immunsystem wird gestärkt. Schlaf ist also besonders wichtig für die Regeneration. Wer ausgeschlafen ist, ist fitter, ausgeruhter, aktiver, konzentrierter. Und in diesem Zustand ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, motiviert genug zu sein, um die eigenen Ziele zu erreichen.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de