17.12.2024
Gute Vorsätze fürs neue Jahr?
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterstützt junge Frauen,
ihre Finanzen in den Mittelpunkt zu stellenUnter dem Motto „Nimm deine finanzielle Zukunft jetzt selbst in die Hand!“ startet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Dezember eine neue Kampagne, die sich speziell an junge Frauen richtet. Ziel der Kampagne ist es, jungen Frauen zu zeigen, wie sie ihre Finanzen selbstbestimmt gestalten können – für mehr finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit. Im Mittelpunkt stehen eine praxisorientierte Landingpage und eine begleitende Social-Media-Kampagne, die konkrete Tipps und verständliche Inhalte bieten.
Berufseinstieg, erste eigene Wohnung oder langfristige Ziele wie Familienplanung und Altersvorsorge – jede Lebensphase stellt junge Frauen vor finanzielle Entscheidungen. Dennoch zögern viele, sich mit ihren Finanzen auseinanderzusetzen, oft aufgrund von Unsicherheit oder dem Fehlen verständlicher Informationen. Im Vergleich zu Männern bauen Frauen im Durchschnitt weniger Vermögen auf und sind daher häufiger von Altersarmut betroffen.
„Für Frauen bedeutet Ehe und Familie heutzutage eben nicht mehr finanzielle Sicherheit. Mit unserer Kampagne möchten wir daher junge Frauen dabei unterstützen, ihre finanzielle Zukunft aktiv und selbstständig zu gestalten“, erklärt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Der Jahreswechsel bietet eine gute Gelegenheit, Vorsätze in die Tat umzusetzen und einen ersten Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit zu machen.“
Verbraucherschutzministerin Katharina Binz betont: „Frauen vernachlässigen häufig ihre eigene Vorsorge für die Zukunft. Sie tragen immer noch den Großteil der unbezahlten Arbeit und haben daher häufiger unterbrochene Erwerbsbiografien. Viele Frauen pausieren oder reduzieren ihre Arbeitszeit, wenn sie Kinder bekommen oder Angehörige pflegen. Dadurch zahlen sie weniger in die Rentenkassen oder private Altersvorsorge ein, ohne zu bedenken, welche langfristigen Folgen dies hat. Hinzu kommt, dass Frauen im Durchschnitt weniger verdienen als Männer, finanzielle Angelegenheiten oft dem Partner überlassen und bei der Geldanlage vorsichtiger sind. Deshalb freue ich mich, dass die von meinem Ministerium geförderte Kampagne der Verbraucherzentrale Frauen ermutigt, selbst die Initiative zu ergreifen und ihre Finanzen eigenverantwortlich zu gestalten.“
Die Landingpage: Wissen auf den Punkt gebracht
Die eigens entwickelte Landingpage bietet jungen Frauen einen strukturierten Einstieg in zentrale Finanzthemen wie Budgetplanung, Girokonten, Kredite, Versicherungen, Altersvorsorge und Geldanlage. Alle Inhalte sind verständlich und praxisnah aufbereitet, unterstützt durch Checklisten, Musterbriefe und Podcasts, die den Einstieg in Finanzthemen erleichtern.
Social Media: Finanzthemen anschaulich und konkret
Begleitend zur Landingpage setzt die Kampagne auf Social-Media-Plattformen wie Instagram und TikTok, um junge Frauen direkt anzusprechen. Mit kurzen, informativen Beiträgen und Storys möchte die Verbraucherzentrale das Interesse an Finanzthemen wecken und zeigen, wie der Einstieg in die eigene Finanzplanung gelingen kann.
Jetzt starten – für eine unabhängige Zukunft
Die Landingpage ist ab sofort unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/frauen-und-finanzen verfügbar. Interessierte können die Kampagne auch auf Instagram und TikTok verfolgen und ihre eigenen Erfahrungen teilen.
Die Kampagne „Frauen und Finanzen“ wird vom MFFKI mit 30.000 Euro gefördert.
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15.12.2024
Was Sie über Fieber wissen sollten
In Familien mit Kindern ist im Winter Fieber fast alltäglich – und auch Erwachsene erwischt es jetzt häufiger. Das ist zunächst nicht bedenklich, denn Fieber ist eine natürliche Abwehrreaktion des Körpers. Es bedeutet aber auch: Fieber ist nur ein Symptom, dahinter steckt etwas Anderes. Meist handelt es sich dabei um harmlose Infektionen. Aber auch schwere Erkrankungen können sich durch Fieber bemerkbar machen.
Was Sie über Fieber wissen sollten
In Familien mit Kindern ist im Winter Fieber fast alltäglich – und auch Erwachsene erwischt es jetzt häufiger. Das ist zunächst nicht bedenklich, denn Fieber ist eine natürliche Abwehrreaktion des Körpers. Es bedeutet aber auch: Fieber ist nur ein Symptom, dahinter steckt etwas Anderes. Meist handelt es sich dabei um harmlose Infektionen. Aber auch schwere Erkrankungen können sich durch Fieber bemerkbar machen.
Wie hoch ist die normale
Körpertemperatur des Menschen?
Die natürliche Körpertemperatur des
Menschen liegt bei rund 37 Grad Celsius – dann funktioniert der
Körper am besten. Allerdings schwankt sie im Laufe des Tages, ohne
dass Fieber im Spiel ist. In der Regel ist sie morgens etwas
niedriger als am Abend, und grundsätzlich sind verschiedene
Körperregionen unterschiedlich warm. Nach körperlicher Anstrengung
steigt die Temperatur genauso an wie nach einer üppigen Mahlzeit.
Frauen kennen Temperaturschwankungen während des Zyklus. Die
natürliche Körpertemperatur steigt jedoch in aller Regel nicht über
37,8 Grad Celsius.
Wie entsteht Fieber?
Die Körpertemperatur wird von einem
Teil des Gehirns gesteuert. Wird das Immunsystem beim Eindringen von
Krankheitserregern in den Körper aktiviert, erhöht sich die
Temperatur, etwa durch das Ankurbeln des Stoffwechsels. Dies
beschleunigt viele Vorgänge im Körper, auch die Immunabwehr. Fieber
weist also auf Erkrankungen hin und hilft gleichzeitig, sie zu
bekämpfen.
Wann spricht man von Fieber?
- Von Fieber spricht man ab 38 Grad
Celsius, ab 37,5 Grad von erhöhter Temperatur.
- Leichtes und mäßiges Fieber
liegen zwischen 38,1 und 39 Grad Celsius.
- Hohes Fieber beginnt bei 39,1 Grad.
- Steigt das Thermometer auf über 40
Grad Celsius, hat man sehr hohes Fieber, das unter Umständen Gewebe-
und Organschäden hervorrufen kann.
- Lebensbedrohlich wird es, wenn die
Körpertemperatur bei Erwachsenen 42 Grad und bei Kindern 41,5 Grad
übersteigt, weil dann Eiweißbausteine im Körper zerstört werden.
Fieber bei Kindern
Bei Kindern erhöht sich die
Körpertemperatur schneller als bei Erwachsenen. Sie reagieren oft
schon auf harmlose Infekte. Von Fieber spricht man bei ihnen deshalb
ab 38,5 Grad Celsius, zumal ihre Körpertemperatur generell etwas
höher sein kann als die von Erwachsenen. Dies gilt jedoch nicht für
Säuglinge unter drei Monaten. Bei ihnen ist die Fähigkeit, Fieber
zu bilden, oft noch nicht voll ausgebildet, weshalb die kritische
Grenze bei 38 Grad Celsius liegt.
Übrigens können bei Kindern auch eine
zu warme Decke oder zu warme Kleidung zu erhöhter Temperatur führen,
genauso wie körperliche Anstrengung, etwa beim Spielen oder beim
Sport.
Wie misst man zuverlässig die
Temperatur?
Am zuverlässigsten und genauesten wird
die Temperatur rektal, also mit der Thermometerspitze im Po,
gemessen. Vier Minuten gelten hier als ausreichend. Bei der Messung
im Mund wird das Thermometer für ca. fünf Minuten unter die Zunge
geschoben, die Lippen müssen fest geschlossen bleiben. Die Messung
unter dem Arm dauert rund zehn Minuten und gilt als nicht sehr
zuverlässig. Bei beiden Methoden sollten Sie 0,5 Grad zum
Messergebnis hinzurechnen. Infrarot-Thermometer liefern in wenigen
Sekunden Ergebnisse. Die zuverlässige Messung auf der Stirn oder im
Ohr braucht allerdings etwas Übung.
Bei welchen Anzeichen sollte Fieber
gemessen werden?
Abgeschlagenheit, trockene heiße Haut,
gerötete Wangen, müde Augen, kalte Hände und Füße,
Schüttelfrost, erhöhter Puls und schnelle Atmung gehen häufig mit
Fieber einher. Dazu können Kopf- und Gliederschmerzen,
Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen kommen, ebenso
Schweißausbrüche und Durst.
Worauf deutet Fieber hin?
Fieber kann die unterschiedlichsten
Ursachen haben. Am bekanntesten ist Fieber vermutlich im Zusammenhang
mit grippalen Infekten und Grippe. Entzündungen, vom eitrigen
Abszess über Blinddarmentzündung bis hin zur Entzündung der
Herzinnenwand, lösen ebenfalls Fieber aus. Manchmal ist die Ursache
des Fiebers nicht gleich zu erkennen, man spricht dann von FUO,
Fieber unbekannter Ursache. Oft werden im Laufe tiefergehender
Untersuchungen Tumorerkrankungen, rheumatische Erkrankungen oder
Auto-Immunerkrankungen als Auslöser entdeckt.
Bei Kindern steckt in den meisten
Fällen Husten, Schnupfen und Halsweh, eine Mittelohr- oder eine
Mandelentzündung oder ein Magen-Darm-Infekt hinter dem Fieber.
Typischerweise kommt die Temperaturerhöhung auch zusammen mit
sogenannten Kinderkrankheiten, zum Beispiel Scharlach oder Masern.
Was ist bei Fieber zu tun?
Grundsätzlich gilt: Behandelt werden
muss nicht das Fieber, sondern die dahinterstehende Erkrankung.
Leichtes Fieber muss auch nicht unbedingt gesenkt werden, denn es
hilft ja, Krankheitserreger abzuwehren.
Ganz wichtig ist jedoch, bei Fieber
ausreichend zu trinken – empfohlen wird mindestens ein halber Liter
mehr als gewöhnlich. Vor allem Babys und Kleinkinder sowie alte
Menschen sind von Austrocknung durch Flüssigkeitsmangel bedroht –
umso mehr, je länger das Fieber anhält und je höher die Temperatur
ist. Bei Fieberbeschwerden können die Schmerz- und Fiebermittel
Paracetamol und Ibuprofen helfen. Informieren Sie sich dabei
unbedingt über die richtige Dosierung!
Hausmittel wie kühle Wadenwickel,
Bauch- oder Pulswickel können helfen, das Fieber zu senken.
Pulswickel sind besonders für Kleinkinder geeignet. Dringend
empfohlen wird übrigens auch Bettruhe.
Wann sollte Fieber medizinisch
behandelt werden?
Es gibt keine bestimmte Temperatur, ab
der man bei Fieber eine ärztliche Praxis oder das Krankenhaus
aufsuchen sollte. Vielmehr sollte man dies vom Krankheitsgefühl
insgesamt abhängig machen.
Dennoch gibt es einige Umstände, bei
denen Erwachsene einen Arzt oder eine Ärztin hinzuziehen sollten:
- Wenn hohes Fieber länger als einen
Tag anhält.
- Wenn die Temperatur auf über 40
Grad Celsius steigt.
- Wenn Fieberkrämpfe, Benommenheit
oder Verwirrtheit dazukommen.
- Wenn die betroffene Person nicht
ausreichend Flüssigkeit aufnehmen kann.
Bei Babys und Kindern ist zusätzlich
folgendes zu beachten:
- Je kleiner das Kind, desto eher
sollte man Fieber abklären lassen.
- Fiebersenkende Medikamente sollten
nur nach ärztlicher Anweisung gegeben werden.
- Bei Babys unter drei Monaten kann
es sein, dass Schlappheit und andere Fiebersymptome auftreten, ohne
dass die Temperatur erhöht ist.
Und wenn man kein Fieber bekommt?
Manche Menschen bekommen nie oder nur
selten Fieber. Damit fehlt ihnen ein wichtiges Alarmsignal für
Infektionen und andere Erkrankungen. Dies kann eine individuelle
Veranlagung sein oder mit zunehmendem Alter auftreten, denn dann
lässt die Leistungsfähigkeit des Immunsystems nach. Deshalb gilt
es, bei Menschen mit geringer Fieberneigung und generell bei alten
Menschen besonders auf die Begleiterscheinungen von Infektionen zu
achten.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, E-Mal
bkahl@lzg-rlp.de
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12.12.2024
Gefälschte QR-Codes an Parkautomaten: 5 Tipps zum Schutz vor „Quishing“
Digitale Bezahlmethoden werden beim Parken immer beliebter – und das machen sich Kriminelle zunutze. Im Visier: Die praktischen QR-Codes an Parkautomaten, mit denen Autofahrer schnell und einfach bezahlen können. Die ParkRaum-Management PRM GmbH aus Erlangen erklärt, wie Autofahrer sich vor „Quishing“-Attacken schützen können.
Gefälschte QR-Codes an Parkautomaten: 5 Tipps zum Schutz vor „Quishing“
Digitale Bezahlmethoden werden beim Parken immer beliebter – und das machen sich Kriminelle zunutze. Im Visier: Die praktischen QR-Codes an Parkautomaten, mit denen Autofahrer schnell und einfach bezahlen können. Die ParkRaum-Management PRM GmbH aus Erlangen erklärt, wie Autofahrer sich vor „Quishing“-Attacken schützen können.
In Deutschland häufen sich derzeit
Berichte über gefälschte QR-Codes an Parkautomaten. Betrüger
überkleben dabei die echten QR-Codes von Park-Apps oder der
Bezahlwebsite des Betreibers mit manipulierten Stickern. Scannen
Autofahrer diese Codes, gelangen sie auf täuschend echt wirkende
Phishing-Seiten. Dort werden sensible Daten abgegriffen oder
Zahlungen an die Täter umgeleitet. Man spricht hierbei vom
sogenannten „Quishing“ – eine Kombination aus „QR-Code“ und
„Phishing“.
„Quishing an Parkautomaten ist ein
Problem, das wir als Unternehmen für digitale
Parkraumbewirtschaftung sehr ernst nehmen“, erklärt Marko
Guljelmovic, Geschäftsführer der ParkRaum-Management PRM GmbH.
„Autofahrer können sich jedoch sehr gut dagegen wappnen, wenn sie
wissen, worauf sie zu achten haben.“
PRM gibt Autofahrern deshalb fünf
Praxistipps an die Hand, wie sie sich vor manipulierten QR-Codes
schützen können:
- Augen auf beim Scannen: Möglicherweise ist der QR-Code einzeln als Aufkleber angebracht. Wirkt ein Code verdächtig – z. B. weil er andere Schrift erkennbar überdeckt –, verzichten Parkende besser auf das Scannen.
- Webadressen prüfen: Um zu überprüfen, ob die URL der Bezahlwebseite korrekt und vertrauenswürdig ist (z. B. https:// mit der offiziellen Domain des Betreibers), nutzen Autofahrer beim Scannen des QR-Codes am besten die Vorschau-Funktion ihres Smartphones. Betrügerische Webseiten verwenden oft leicht abgewandelte Adressen.
- Webseiten-Inhalte prüfen: Sehen der QR-Code und die URL vertrauenswürdig aus, ist bei der Website auf verdächtige Schreibweisen von Wörtern („ü“ wird zu „ue“) oder merkwürdige Formulierungen zu achten.
- Vorsicht bei persönlichen Daten: Verlangt die Website ungewöhnliche Informationen wie PIN oder Passwort des Bankkontos, ist der Vorgang sofort abzubrechen.
- Alternative Zahlungsmethoden nutzen: Falls Autofahrer sich unsicher sind, können sie auch direkt über eine Park-App oder mit Bargeld bzw. Karte bezahlen.
Ein wichtiger Hinweis zu Park-Apps: Die
regulären QR-Codes der Apps am Parkautomaten führen im Grunde nie
zu Bezahlwebseiten. Der echte QR-Code führt lediglich in die App
(falls die App schon heruntergeladen wurde) oder zum Download im
Apple App Store oder Google Play Store. Die Apps lassen sich aber
auch einfach ohne QR-Code herunterladen und die Parkflächen manuell
durch die Eingabe des Zonencodes finden. So können Park-Apps
weiterhin gefahrlos genutzt werden.
Wer auf einen verdächtigen QR-Code am
Parkautomaten stößt, informiert am besten andere Autofahrer und
meldet den Vorfall dem Betreiber oder der Polizei. Sind der QR-Code
gescannt und sensible Informationen wie Bankdaten auf einer
verdächtigen Website angegeben worden, sollten Betroffene ihre Bank
sofort informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.
12.12.2024
Damit der Fernseher 2025 nicht schwarz wird
Öffentlich-rechtliche Sender nur noch in HDTV empfangbar
Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Am 7. Januar 2025 wird zunächst die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV übertragen. Das ZDF folgt am 18. November 2025. Ab diesem Zeitpunkt sind die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF ausschließlich in hochauflösender Qualität empfangbar.
Damit der Fernseher 2025 nicht schwarz wird
Öffentlich-rechtliche Sender nur noch in HDTV empfangbar
Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Am 7. Januar 2025 wird zunächst die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV übertragen. Das ZDF folgt am 18. November 2025. Ab diesem Zeitpunkt sind die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF ausschließlich in hochauflösender Qualität empfangbar.
Verbraucherinnen und Verbraucher sehen bereits jetzt entsprechende Hinweise in den Programmen der ARD. Die Abschaltung betrifft ausschließlich die Übertragung über Satellit und Kabel. Für Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) wurde die Umstellung bereits 2017 vorgenommen.
Was müssen betroffene Verbraucher:innen nun tun, um auch weiterhin ihre Lieblingssendungen empfangen zu können? „In den meisten Fällen reicht ein einfacher Sendersuchlauf, wenn der Fernseher nicht älter als 10-12 Jahre ist“, erklärt Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Viele moderne Fernseher haben bereits einen integrierten HD-Empfänger.“ Besitzer älterer Geräte mit Satelliten- oder Kabelreceiver müssen unter Umständen einen neuen HD-Receiver anschaffen. Diese sind bereits ab ca. 30-50 Euro erhältlich. Auch Besitzer von Röhrenfernsehern können durch den Austausch des Receivers weiterhin fernsehen, sollten jedoch überlegen, ob nicht auch aus Gründen der Energieeffizienz ein neuer Fernseher mit integriertem Empfangsteil sinnvoller wäre.
Für weitere Informationen und Beratung können sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden. Die technische Hotline ist immer montags von 10 bis 16 Uhr unter 06131 28 48 222 zu erreichen. Am 16. Dezember ist die Hotline in diesem Jahr noch mal besetzt, danach wieder ab dem 13. Januar 2025. Die telefonische Beratung ist kostenlos.
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11.12.2024
Notdienste an Feiertagen
So
findet man einen passenden Handwerker außerhalb der GeschäftszeitenSchlüssel vergessen, Küche überschwemmt, Rohr verstopft oder aus der Dusche kommt nur noch eiskaltes Wasser: Es gibt mehrere Situationen im alltäglichen Leben, in denen ein Handwerkernotdienst wichtig ist. Allerdings gibt es unter vielen seriösen Firmen auch zahlreiche schwarze Schafe, die nur Geld wollen. Deshalb gilt es, genau hinzuschauen.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die am Wochenende oder an Feiertagen dringend einen Notdienst brauchen, erleben es häufig, dass der angeblich lokale Handwerker eine weite Anreise, nicht das passende Werkzeug oder Ersatzteile dabeihat, aber dafür eine überteuerte Rechnung stellt. In der Regel sollen die Verbraucher:innen diesen Betrag dann auch noch in bar zahlen, zum Teil werden Drohkulissen aufgebaut. In einer solchen Notsituation zahlen viele den geforderten Preis, denn unseriöse Firmen nutzen diese Stresssituation gezielt aus.
Ein paar Tipps vom Landeskriminalamt und der Verbraucherzentrale zeigen, wie man sich proaktiv vor unseriösen Notdiensten schützen und präventiv handeln kann:
- Absichern gegen Aussperren
Es ist ratsam, einen Zweitschlüssel bei vertrauenswürdigen Personen in der Nähe zu deponieren. Das schafft Sicherheit. - Seriösen Notdienst suchen
Vorbeugend kann man einen seriösen Anbieter am Wohnort suchen, der auch außerhalb der Geschäftszeiten seine Dienstleistungen zu transparenten Preisen anbietet. Ist die Telefonnummer im Handy gespeichert, als Notiz im Portemonnaie und/oder unter der Fußmatte vor der Tür, ist man im Ernstfall gut vorbereitet. - Vorsicht bei Online-Anzeigen
Bei der Suche im Internet sollte man kritisch sein. Viele unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen. Daher sollte man bei der Suche nicht auf die ersten Werbeanzeigen klicken. Viele dieser Anzeigen sind unseriös. Außerdem ist es ratsam, große Vermittlungsplattformen zu meiden. - Fehlendes Impressum
Ist kein Impressum vorhanden oder gibt es viele identische Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben, kann das ein Hinweis auf einen unseriösen Anbieter sein. Hier kann eine Internetsuche helfen, Informationen über das Unternehmen zu bekommen und etwaige Warnungen zu finden. - Kosten am Telefon klären
Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als ein überregionales Unternehmen. Deshalb gilt es zu klären, woher der Monteur kommt. Wer einen Notdienst unter der örtlichen Vorwahl beauftragt, zahlt nur für die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen. Wird dann doch eine längere Anfahrt berechnet, können darüberhinausgehende Beträge von der Rechnung gestrichen werden. - Zahlung nur per Rechnung
Wenn man nach der ausgeführten Reparatur mit einer horrenden Rechnung konfrontiert wird, sollte man versuchen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen, diese direkt in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Man sollte auf eine Rechnung bestehen. - Selbstsicher und bestimmt auftreten
Wer bedroht wird, sollte die Polizei unter 110 rufen. Wenn möglich sollten Nachbarn hinzu gerufen werden, die den Vorfall bezeugen und bestärken können. Denn: Nötigung ist strafbar.
Weitere Informationen unter
Polizeiberatung unseriöse Schlüsseldienste
Polizeiberatung Betrug an der Haustür
Verbraucherzentrale Rohreinigungsfirmen
Verbraucherzentrale unseriöse Schlüsseldienste
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10.12.2024
Digitales Zahnbonusheft im neuen Jahr: Das sollten Patient:innen wissen
Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte eingeführt. Das hat auch Folgen für das Bonusheft in Zahnarztpraxen
Wer regelmäßig mindestens einmal jährlich zur Vorsorge in die Zahnarztpraxis geht, wird belohnt, wenn ein Zahnersatz notwendig wird: Dann gibt es mehr Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Bisher wurden die Vorsorge-Termine in einem Bonusheft aus Papier dokumentiert, das Patient:innen in die Zahnarztpraxis mitbringen mussten. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte, in Rheinland-Pfalz voraussichtlich ab dem 15. Februar 2025, soll das automatisch eingetragen werden. Was sonst noch für Patient:innen beim Bonusheft wichtig ist und welche Regeln und Ausnahmen bei Vorsorge-Lücken gelten, erläutert Danijela Milosevic, Mitarbeiterin des Projekts „Kostenfalle Zahn“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz.
Digitales Zahnbonusheft im neuen Jahr: Das sollten Patient:innen wissen
Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte eingeführt. Das hat auch Folgen für das Bonusheft in Zahnarztpraxen
Wer regelmäßig mindestens einmal jährlich zur Vorsorge in die Zahnarztpraxis geht, wird belohnt, wenn ein Zahnersatz notwendig wird: Dann gibt es mehr Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen. Bisher wurden die Vorsorge-Termine in einem Bonusheft aus Papier dokumentiert, das Patient:innen in die Zahnarztpraxis mitbringen mussten. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte, in Rheinland-Pfalz voraussichtlich ab dem 15. Februar 2025, soll das automatisch eingetragen werden. Was sonst noch für Patient:innen beim Bonusheft wichtig ist und welche Regeln und Ausnahmen bei Vorsorge-Lücken gelten, erläutert Danijela Milosevic, Mitarbeiterin des Projekts „Kostenfalle Zahn“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz.
- Was ist das Bonusheft?
Niemand muss ein Bonusheft führen, aber jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch darauf. Es handelt sich um ein Nachweisheft (bisher aus Papier) für den regelmäßigen Zahnarztbesuch, also die regelmäßige Vorsorge. Im Bonusheft wird der Tag der Untersuchung festgehalten und mit einem Stempel der Zahnarztpraxis bestätigt. Patient:innen, die älter als 18 Jahre alt sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal im Jahr beim Zahnarzt bzw. bei der Zahnärztin gewesen sein. Kinder zwischen sechs und 18 Jahren haben zweimal im Jahr Anspruch auf eine kostenfreie Vorsorgeuntersuchung.
- Welche Vorteile bringt es?
Wer mit dem Bonusheft nachweist, dass er oder sie jedes Jahr zur Kontrolle in der Zahnarztpraxis war, erhält einen höheren Krankenkassen-Zuschuss zum Zahnersatz. Nach fünf Jahren gibt es 70 Prozent Zuschuss, nach zehn Jahren 75 Prozent. Wichtig ist ein Stempel pro Jahr, also ein möglichst lückenlos geführtes Bonusheft. Wer für dieses Jahr noch keinen Stempel hat, kann dies noch bis zum 31. Dezember 2024 nachholen. Ohne Bonus gibt es 60 Prozent Zuschuss zum Basis-Zahnersatz (sogenannte Regelversorgung). Ein Beispiel: Bei einer Einzelzahnlücke im Seitenzahnbereich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen anteilig eine Brücke aus Nicht-Edelmetall. Dafür sind 845,99 Euro als Gesamtkosten angesetzt. Ohne Bonusheft zahlt die Kasse davon 507,59Euro (60 Prozent). Ein Fünf-Jahres-Bonus erhöht den Zuschuss auf 592,19Euro (70 Prozent), nach zehn Jahren sind es 634,49 Euro (75 Prozent). Die Ersparnis bei der eigenen Zuzahlung liegt hier also im besten Fall bei gut 100 Euro. Wer eine höherwertige Brücke oder ein Implantat möchte, muss die Differenz selbst zahlen.
- Was ändert sich ab 15. Februar 2025?
Ab Januar 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle eingeführt werden, Stichtag in Rheinland-Pfalz und einigen anderen Bundesländern ist der 15. Februar 2025. Dabei gilt die sogenannte Opt-out-Funktion – wer die ePA nicht wünscht, muss also aktiv der Datenspeicherung widersprechen. Eine ePA ist Grundvoraussetzung für die Führung eines digitalen Bonusheftes. Das Bonusheft soll somit voraussichtlich ab 15. Februar für die, die es wollen, digital abrufbar sein, zum Beispiel über eine App auf dem Smartphone. Das Bonusheft in digitaler Form hat unter anderem den Vorteil, dass es nicht mehr verloren gehen kann und aufwändige nachträgliche Einträge oder Ersatzausstellungen entfallen. Bei einigen Krankenkassen wird das digitale Bonusheft schon jetzt angeboten. Sobald die Abrechnungsdaten der Zahnarztbesuche von der Zahnarztpraxis übermittelt wurden, werden sie automatisch im digitalen Bonusheft angezeigt. Technisch ist es bereits seit Jahresbeginn 2022 möglich, das Bonusheft als digitale Anwendung der ePA zu nutzen. Diese „erste“ ePA-Version nutzen jedoch die Wenigsten. Hinzu kommt: Die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen sind nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung aktuell nicht verpflichtet, das digitale Bonusheft in ihre Systeme aufzunehmen. Daher haben vermutlich nicht alle Hersteller das Bonusheft bereits in ihre Praxisverwaltungssysteme integriert. Das Bonusheft aus Papier können Patient:innen im neuen Jahr weiterhin vorlegen, um Einträge zu sammeln. Wenn das eigene Papier-Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, hilft übrigens der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin weiter – er oder sie kann ein neues Heft ausfüllen.
- Was tun, wenn man eine Kontrolle versäumt hat?
Wer schon lange zur Kontrolluntersuchung geht und sie einmal verpasst hat, kann den Zehn-Jahres-Bonus retten. Voraussetzung ist eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum man in dem betreffenden Jahr den Termin versäumt hat. Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, dies zu genehmigen, nachdem der Heil- und Kostenplan für die jeweilige Behandlung eingereicht wurde. Die Ausnahmeregelung greift nur für den sogenannten großen Bonus nach zehn Jahren. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patient:innen die Untersuchung ohne besonderen Grund versäumt haben, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine in fünf aufeinanderfolgenden Jahren lückenlos nachgewiesen werden können. Eine Ausnahme gilt für das Pandemie-Jahr 2020: Hier ist ein versäumter Zahnarztbesuch von Gesetzes wegen sowohl für den kleinen als auch für den großen Bonusanspruch folgenlos.
„Kostenfalle Zahn“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der
Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Mehr unter www.kostenfalle-zahn.de
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10.12.2024
Honig: mit gutem Gewissen genießen
Neue EU-Richtlinie sorgt für mehr Transparenz
Honig zählt zu den beliebtesten Frühstücksaufstrichen in Deutschland und wird in der Winterzeit gern als Süße im Tee genutzt. Doch kann der heimische Bedarf mit den rund eine Million Bienenvölkern im Land nicht vollständig gedeckt werden. Etwa 57 Prozent des benötigten Honigs muss importiert werden. Die größten Lieferanten sind die Ukraine, Argentinien und Mexiko, während auch Länder wie die Türkei und China eine wichtige Rolle auf dem internationalen Markt spielen.
Honig: mit gutem Gewissen genießen
Neue EU-Richtlinie sorgt für mehr Transparenz
Honig zählt zu den beliebtesten Frühstücksaufstrichen in Deutschland und wird in der Winterzeit gern als Süße im Tee genutzt. Doch kann der heimische Bedarf mit den rund eine Million Bienenvölkern im Land nicht vollständig gedeckt werden. Etwa 57 Prozent des benötigten Honigs muss importiert werden. Die größten Lieferanten sind die Ukraine, Argentinien und Mexiko, während auch Länder wie die Türkei und China eine wichtige Rolle auf dem internationalen Markt spielen.
Studien ergaben, dass zwischen 15 bis 46 Prozent der getesteten Proben von importiertem Honig auffällig waren. Besonders Honig aus der Türkei und China wies hohe Verdachtsraten auf. Die gängigste Methode Honig zu strecken besteht darin, Fremdzucker in Form von Sirupen beizumischen. Diese Sirupe werden oft aus kostengünstigen Rohstoffen wie Mais, Weizen oder Reis hergestellt. Laut der deutschen Honigverordnung ist Honig ein Naturprodukt, dem keine zusätzlichen Stoffe beigefügt werden dürfen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es nahezu unmöglich, gestreckten Honig zu erkennen. In den meisten Fällen können Fälschungen nur im Labor sicher identifiziert werden.
Die Erweiterung der Honig-Richtlinie um die so genannte Frühstücks-Richtlinie war deshalb ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz der Verbraucher:innen vor gefälschtem Honig. Bis Mitte 2026 muss die europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Dann wird es verpflichtend sein, das Ursprungsland auf dem Glas anzugeben. Damit wird der Verschleierung mit Sammelbezeichnungen wie „Aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“, ein Ende gemacht. Zudem werden prozentuale Angaben zu dem Mengenanteil der Herkunftsländer angegeben. Damit wird bei einer Mischung von beispielsweise Lindenblütenhonig aus mehreren Ländern für Verbraucher:innen transparenter, woher der Honig genau kommt und in welchem Umfang. „Die EU sendet mit der Frühstücksrichtlinie eine klare Botschaft zur Bekämpfung von Betrug mit Honig“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Außerdem soll ein System der Rückverfolgbarkeit etabliert werden, welches das Aufspüren von Betrug entlang der Lieferkette ermöglichen soll.
Einige Honigsorten, wie Orangenblüten- oder Thymianhonig, sind nur als Importware erhältlich. Wer hingegen heimische Sorten wie Linden-, Raps- oder Akazienhonig bevorzugt, sollte auf Produkte mit der Herkunftsangabe „Deutschland“ achten oder direkt beim lokalen Imker kaufen. Dies bietet nicht nur eine größeres Qualitätsversprechen, sondern unterstützt zugleich den Erhalt der heimischen Pflanzenvielfalt.
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07.12.2024
Unfallversicherung für Senior:innen hilft, Unterstützung zu organisieren
Die ältere Generation ist heute deutlich aktiver denn je. Gleichzeitig steigt im Alter das Risiko, einen Unfall zu erleiden und auf Pflege angewiesen zu sein. „Die finanziellen Belastungen tragen die gesetzlichen Versicherungen wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung aber oft nur unter bestimmten Voraussetzungen oder zumindest nicht in voller Höhe. Auch besteht mit dem Ruhestand keine gesetzliche Unfallversicherung mehr“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale.
Unfallversicherung für Senior:innen hilft, Unterstützung zu organisieren
Die ältere Generation ist heute deutlich aktiver denn je. Gleichzeitig steigt im Alter das Risiko, einen Unfall zu erleiden und auf Pflege angewiesen zu sein. „Die finanziellen Belastungen tragen die gesetzlichen Versicherungen wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung aber oft nur unter bestimmten Voraussetzungen oder zumindest nicht in voller Höhe. Auch besteht mit dem Ruhestand keine gesetzliche Unfallversicherung mehr“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale.
Anders als eine normale Unfallversicherung, welche nur bei dauerhafter Invalidität durch einen Unfall eine lebenslange monatliche Rente bzw. eine weitere Kapitalleistung bezahlt, ist die Senior:innen-Unfallversicherung ergänzend auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnitten. Sie ist eine Kombination aus umfangreichen Hilfe- und Geldleistungen und bietet zusätzlich für die Genesungszeit nach Unfällen ohne bleibende Beeinträchtigung Unterstützung. „Denn die meisten Verletzungen durch Unfälle heilen aus, eine dauerhafte Invalidität bleibt nicht zurück“, so Follmann.
Die Verbraucherzentrale rät, beim Abschluss einer Unfallversicherung für Senior:innen auf folgende Punkte zu achten:
- Die Leistungsdauer für die Hilfeleistungen sollte mindestens sechs Monate betragen.
- Die Versicherung sollte die Organisation und Bezahlung von folgenden Hilfeleistungen übernehmen, unabhängig davon, ob der Unfall zu einer Invalidität führt oder nicht:
- Hausnotrufdienst mit einer
24-Stunden-Erreichbarkeit
- Menü-Service
- Begleitung bei Arzt-, Therapie- und Behördengängen
- Unterstützung bei Besorgungen und Einkäufen
- Wohnungsreinigung
- das Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
- Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und bei der Nahrungsaufnahme und der Nahrungsausscheidung
- eine Tag- und Nachtwache nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation bei medizinischer Notwendigkeit, die Versorgung und / oder die Unterbringung von Haustieren und eine Beratung bei Umbau der Wohnung oder des Autos
- Krankheiten wie ein Oberschenkelhals- oder Armbruch, Herzinfarkt, Schlaganfall und Diabetes sollten als Unfall gelten und daher versichert sein.
- Auch müssen Unfälle, die durch die Einnahme von Medikamenten ausgelöst wurden, unter den Versicherungsschutz fallen.
- Eine Leistungseinschränkung bei mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen sollte bei Beanspruchung von Hilfeleistungen und Oberschenkel- und Armbrüchen, aber auch bei Herzinfarkten und Schlaganfällen entfallen.
- Der Vertrag sollte ohne Höchstversicherungsalter und altersunabhängig ohne Leistungseinschränkungen und Beitragserhöhungen fortgeführt werden.
Für ältere Menschen kann die Senior:innen-Unfallversicherung sinnvoll sein, wenn sie keine Verwandten oder Bekannte in ihrem Umfeld haben, die ihnen nach einem Unfall helfend zur Seite stehen.
Weitere Informationen bieten die Verbraucherzentralen online unter: Unfallversicherung für Senioren hilft, Unterstützung zu organisieren | Verbraucherzentrale-rlp.de
Fragen rund um die Unfallversicherung beantworten die Versicherungsexpert:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 06131 28 48 122.
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01.12.2024
Geschirr aus Bioplastik – ist die Verwendung sicher?
Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier
Geschirr aus Bioplastik – ist die Verwendung sicher?
Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier
Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und
Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Doch bestimmte
Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch können Schadstoffe
freisetzen, die dann in das Essen übergehen. Ein bundesweiter
Marktcheck der Verbraucherzentralen untersuchte 48 Küchenutensilien
aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen, wie Bambus, Rohrzucker oder
Holzfasern. Das Ergebnis: Einige Produkte waren nicht zulässig, bei
anderen fehlten wichtige Informationen für eine sichere
Verwendung.
Gefährliche Materialmischungen
Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden häufig ergänzt mit Rohstoffangaben wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch oft unklar. „Verbraucher:innen sollten wissen, was sie benutzen. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Materialien und Rohstoffe klar benannt werden, anstatt unspezifische Begriffe wie `pflanzenbasiert´ oder `Bioplastik´ zu verwenden”, fordert Sophie Ickler, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. „Materialmischungen aus Bambus und Kunststoff sind dafür bekannt, dass sie schädliche Stoffe auf Lebensmittel übertragen“, sagt Ickler. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel wegen fehlender Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel in das Geschirr gegeben werden oder es zu heiß gespült wird. Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, so die Expertin. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch künftig genau hinsehen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen.”
Verwendungshinweise meist nur auf der Verpackung
Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben vollständig. „Kritisch sehen wir auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn sie landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“, sagt Sophie Ickler. Zudem sind die vielen unterschiedlichen Symbole für ein und dieselbe Aussage problematisch. Einige Symbole sind schwer zu verstehen oder zu lesen. „Wir würden uns wünschen, dass einheitliche Piktogramme gesetzlich vorgeschrieben sind“, so die Fachbereichsleiterin.
Nachhaltigkeit als Verkaufsargument
Für einige Verbraucher:innen spielt der Nachhaltigkeitsaspekt eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Angaben wie „biobasiert", „umweltfreundlich", „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend rechtlich nicht definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können diese Angaben Verbraucher:innen eher verwirren, anstatt Transparenz zu schaffen. „Um übertriebene Aussagen zur Nachhaltigkeit und Irreführungen der Verbraucher:innen zu vermeiden, müssen klare Regeln für Nachhaltigkeitswerbung so schnell wie möglich im nationalen Recht verankert werden”, fordert Ickler.
Hintergrund
In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien, sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet.
Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte auf dieser Seite.
Gefährliche Materialmischungen
Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden häufig ergänzt mit Rohstoffangaben wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch oft unklar. „Verbraucher:innen sollten wissen, was sie benutzen. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Materialien und Rohstoffe klar benannt werden, anstatt unspezifische Begriffe wie `pflanzenbasiert´ oder `Bioplastik´ zu verwenden”, fordert Sophie Ickler, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. „Materialmischungen aus Bambus und Kunststoff sind dafür bekannt, dass sie schädliche Stoffe auf Lebensmittel übertragen“, sagt Ickler. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel wegen fehlender Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel in das Geschirr gegeben werden oder es zu heiß gespült wird. Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, so die Expertin. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch künftig genau hinsehen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen.”
Verwendungshinweise meist nur auf der Verpackung
Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben vollständig. „Kritisch sehen wir auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn sie landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“, sagt Sophie Ickler. Zudem sind die vielen unterschiedlichen Symbole für ein und dieselbe Aussage problematisch. Einige Symbole sind schwer zu verstehen oder zu lesen. „Wir würden uns wünschen, dass einheitliche Piktogramme gesetzlich vorgeschrieben sind“, so die Fachbereichsleiterin.
Nachhaltigkeit als Verkaufsargument
Für einige Verbraucher:innen spielt der Nachhaltigkeitsaspekt eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Angaben wie „biobasiert", „umweltfreundlich", „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend rechtlich nicht definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können diese Angaben Verbraucher:innen eher verwirren, anstatt Transparenz zu schaffen. „Um übertriebene Aussagen zur Nachhaltigkeit und Irreführungen der Verbraucher:innen zu vermeiden, müssen klare Regeln für Nachhaltigkeitswerbung so schnell wie möglich im nationalen Recht verankert werden”, fordert Ickler.
Hintergrund
In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien, sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet.
Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte auf dieser Seite.
01.12.2024
Dampfen oder Rauchen? Vapen ist nicht ohne Risiko!
Dampfen oder Rauchen? Vapen ist nicht ohne Risiko!
Das Konsumieren von E-Zigaretten, auch
vapen genannt, ist enorm populär, besonders bei jungen und sehr jungen Menschen. Es gilt
als schick, ist praktisch und bietet durch zahllose Aromastoffe Abwechslung. Andere sehen das
Vapen als Weg, sich Zigaretten abzugewöhnen. Aber so harmlos, wie es den Anschein hat,
ist das Vapen nicht.
Was ist Vapen und wie funktioniert
es?
Der Ausdruck „vapen“ ist vom
englischen Wort „vapour“ für „Dampf“ abgeleitet, im
Deutschen spricht man deshalb auch vom „Dampfen“.
Vapen bedeutet, eine elektrische Zigarette zu nutzen. E-Zigaretten gibt es als Einwegprodukte
und als nachfüllbare Systeme. Sie bestehen aus einem Vaporizer (d.h. Inhalator), der eine
Batterie, ein Heizelement sowie einen Tank für Flüssigkeit, das sogenannte E-Liquid, enthält. Auf
Knopfdruck oder beim Ziehen an der E-Zigarette wird diese Flüssigkeit in Dampf umgewandelt, der
dann inhaliert wird. Die Flüssigkeit ist mit Aromastoffen versetzt und enthält unterschiedliche
Mengen an Nikotin – bis hin zu nikotinfreien Mischungen.
Gesundheitliche Folgen von Vapen
Das herkömmliche Rauchen von Tabak ist
mit einer Vielzahl von schweren gesundheitlichen Problemen verbunden. Bei der
Tabak-Verbrennung entstehen krebserzeugende Stoffe sowie Teer, der die feinen Flimmerhärchen in
der Lunge verklebt. Lungenkrebs und andere Krebsarten, Atemwegserkrankungen sowie
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind häufige Folgen des Rauchens. E-Zigaretten werden oft als die
gesündere Alternative bezeichnet und beworben, weil sie keinen Tabak enthalten.
Zu den gesundheitlichen Folgen von
E-Zigaretten, die erst in den 2010er-Jahren in Deutschland auf den Markt kamen, liegen bislang
kaum Langzeitstudien vor. Fest steht jedoch: E-Liquids haben ein eigenes
Schädlichkeitspotenzial. Im Dampf können krebserregende Substanzen
wie Formaldehyd oder Acetaldehyd enthalten
sein, allerdings meist in geringeren Mengen als im Tabakrauch. Auch Metalle werden im
Dampf gefunden.
In pneumologischen Untersuchungen
wurden bei Vapern vermehrt Entzündungen der kleinsten Atemwege festgestellt. Einige Berichte
bringen schwere Lungenschäden und andere Organschäden in Verbindung mit dem Gebrauch von
E-Zigaretten. Auch verschiedene Aromastoffe von E-Liquids stehen im Verdacht,
gesundheitsschädlich zu sein, wobei für die meisten noch keine toxikologischen Untersuchungen
vorliegen. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass Vapen das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
erhöht.
Die größte Gefahr: Nikotin und die
Abhängigkeit davon
Genauso gefährlich wie beim
konventionellen Rauchen ist jedoch beim Vapen das Nikotin. Es ist in E-Liquids teils in sehr hohen
Konzentrationen – vergleichbar mit starken Zigaretten – enthalten. Im Suchtpotenzial des Nikotins
sehen Fachleute denn auch eine große Gefahr beim Vapen vor allem für junge Menschen.
Die Folgen von Vapen für Kinder und
Jugendliche
Mehr als jeder dritte Teenager zwischen
14 und 17 Jahren hat im Jahr 2023 E-Zigaretten konsumiert, stellt die Deutsche Gesellschaft
für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) fest. Vor allem durch die Aromastoffe der
E-Liquids, die im Geschmack oft beliebten Süßigkeiten ähneln und mit verführerischen Namen
locken, ließen sich junge Menschen zum Vapen verleiten, wird vermutet. Die Aromen
überdecken den bitteren Geschmack von Nikotin, und auch der verräterische Rauchergeruch entfällt.
Stattdessen täuschen Düfte wie Mango, Melone, Eistee oder Beeren einen harmlosen Konsum vor.
Fachleute befürchten, dass so eine
neue Generation an Nikotin herangeführt wird. Speziell bei sehr jungen Menschen beeinträchtigt
Nikotin die Hirnentwicklung und erhöht die Wahrscheinlichkeit für den Konsum
konventioneller Tabakzigaretten um mehr als das Dreifache, schreibt die DGP. Hinzu kommt: Das angenehme
Aroma lässt Vaper besonders tief inhalieren. Das verstärkt die Aufnahme von Nikotin und
anderen Schadstoffen.
Kann man mit Vapen aus dem Rauchen
aussteigen?
Hersteller von E-Zigaretten bewerben
das Vapen gerne als Mittel, um vom Tabak loszukommen. Auch in der Suchtforschung gibt es
Stimmen, die Vapen als eine Möglichkeit zum Rauchstopp ansehen. Dazu gibt es bisher jedoch
kaum belastbare Untersuchungsergebnisse, warnen die Fachleute der DGP.
Bei vielen Menschen scheint Vapen nicht
zum Ausstieg aus dem Rauchen zu führen, sondern zu „Dual use“: Sie nutzen sowohl
E-Zigaretten wie konventionelle Zigaretten. Als Hindernis bei der Entwöhnung gilt auch, dass beim Vapen
typische Rauchrituale beibehalten werden. Das steigert die Rückfallgefahr. Die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät insgesamt aufgrund nicht ausreichend erforschter
Gesundheitsrisiken von der Rauchentwöhnung durch Vapen ab.
Heat-not-Burn-Geräte
Einen Unterschied zu klassischen
E-Zigaretten stellen sogenannten Heat-not-Burn-Geräte (HNB) dar. Ein bekanntes Gerät in dieser
Kategorie ist IQOS von Philip Morris. Heat-not-Burn-Geräte enthalten sogenannte „Heets“,
kleine Tabaksticks, die jedoch nicht verbrannt, sondern auf etwa 300 Grad erhitzt werden. Durch das
Erhitzen wird ein nikotinhaltiger Dampf erzeugt. Er soll laut Hersteller weniger Schadstoffe
enthalten als der Rauch einer Zigarette, da keine Verbrennung stattfindet. Dennoch produzieren die
Geräte den Geschmack von Tabak, was sie für Raucherinnen und Raucher attraktiv macht.
Allerdings sind auch sie nicht risikofrei und werden sehr kontrovers diskutiert, insbesondere
hinsichtlich langfristiger Auswirkungen.
Unterstützung beim Rauchstopp durch
Krankenkassen und die BZgA
Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören
möchten, gibt es zahlreiche bessere Möglichkeiten als das Vapen. Viele Krankenkassen bieten
spezielle Programme und Kurse zum Rauchstopp an. Diese beinhalten oft Beratung,
Verhaltenstherapie und manchmal auch die Kostenübernahme für Nikotinersatzprodukte oder Medikamente.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die verfügbaren Angebote.
Die BZgA bietet ebenfalls umfassende
Unterstützung auf dem Weg in ein rauchfreies Leben. Sie stellt Informationen, Broschüren und
Online-Ressourcen bereit und betreibt eine kostenfreie Telefonberatung unter der Nummer 0800 8
31 31 31. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung und praktische Tipps, wie Sie mit
dem Rauchen aufhören können.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, bkahl@lzg-rlp.de