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27.02.2024
Versicherungsverträge im Todesfall
Rechte und Pflichten von Angehörigen

Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation, sondern bringt auch einen enormen organisatorischen Aufwand mit sich. „Doch auch wenn der Schock tief sitzt, sollten Angehörige den Überblick bei wichtigen Fristen behalten, um Zahlungen für Todesfallleistungen nicht zu gefährden“, informiert Anna Folllmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Versicherungsunterlagen sollten regelmäßig nach Versicherungsantrag, Versicherungsschein samt Nachträgen und geltenden Bedingungen sortiert und im Todesfall für die Angehörigen gut auffindbar sein.“

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was bei Versicherungen im Todesfall zu beachten ist:
  • Egal um welche Art von Versicherung es geht, die Versicherungsgesellschaft sollte immer unverzüglich über den Tod informiert werden, z. B. per Email.
  • Als Nachweis ist auf Verlangen der Versicherungsschein im Original und eine Kopie der Sterbeurkunde vorzulegen. Originalunterlagen sollten nachweislich versendet und vorab kopiert werden.
  • Bei vielen Lebens- und Sterbegeldversicherungen muss der Tod des Versicherungsnehmenden je nach vertraglicher Vereinbarung innerhalb von 24 bis 72 Stunden ab Kenntnis mitgeteilt werden.
  • Unfallversicherer müssen in der Regel innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Die Frist beginnt ab Kenntnis des Todesfalles. War der verstorbene Versicherungsnehmer selbst versicherte Person, endet der Vertrag mit seinem Tod. Verstirbt der Versicherungsnehmer und ist er selbst nicht versicherte Person, so tritt die im Vertrag benannte versicherte Person an die Stelle des Versicherungsnehmers.
  • Private Haftpflichtversicherung: Der Schutz des mitversicherten Partners bleibt bei Weiterzahlung der Prämie bestehen. Bei Verträgen für eine einzelne Person erlischt der Vertrag mit dem Tod.
  • Autoversicherung: Übernimmt der zurückbleibende Ehepartner das Fahrzeug, geht der Kfz-Vertrag auf ihn über. Geprüft werden muss, ob der Schadensfreiheitrabatt vom verstorbenen Ehepartner übernommen werden kann.
  • Hausratversicherung: Der Versicherungsschutz endet meist zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn ein Erbe die Wohnung nicht in derselben Weise nutzt wie der Verstorbene. Bei Wohnungsauflösung endet der Versicherungsschutz wegen Wegfall des versicherten Interesses.
  • Rechtsschutzversicherung: Hatte der hintanbleibende Ehepartner Schutz als mitversicherte Person, bleibt der Schutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit bestehen.

Fragen rund um Versicherungsverträge im Todesfall beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 06131 28 48 122.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale "Was tun, wenn jemand stirbt?" erläutert wichtige Formalitäten und bietet umfangreiche Informationen und Checklisten (Buch 16,90 Euro, E-Book 13,99 Euro). Leseproben und Bestellmöglichkeiten sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.

26.02.2024
Leasen, mieten, Dienstfahrzeug – Alternativen zum Kauf eines Fahrrads
Worauf Interessenten bei den verschiedenen Modellen achten sollten und was zu wem passt
Wer mit dem Rad unterwegs sein möchte, muss sich nicht zwingend ein eigenes kaufen. Mittlerweile gibt es viele praktische Angebote, um Fahrräder für einen bestimmten Zeitraum zu mieten – für einmalige Fahrten oder auch längerfristig. Zudem bieten auch immer mehr Arbeitgeber sogenannte Diensträder an. Welche Kaufalternativen es gibt und wie sie funktionieren, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie weiß außerdem, wer für Schäden haftet und worauf beim Fahrrad vom Chef zu achten ist.

Leasingangebote für jedermann
Fahrradfahren macht Spaß und ist gut für Gesundheit und Umwelt. Ein eigenes Rad benötigt aber Platz und ist in der Anschaffung und Pflege schnell teuer. Leasing- oder Mietmodelle können eine gute Alternative zum Kauf sein. Das Prinzip: Gegen eine Gebühr lässt sich ein Fahrrad für einmalige Fahrten oder einen bestimmten Zeitraum nutzen. Unternehmen bauen dabei meist auf Leasingangebote, während Privatpersonen zwischen verschiedenen Mietvarianten wählen können. „Die Modellauswahl und die Mietzeiträume variieren je nach Anbieter“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Wer sich ein Rad mieten möchte, sollte vorab alle anfallenden Kosten durchrechnen und Anbieter vergleichen.“ So lässt sich herausfinden, ob sich ein Mietrad lohnt und das Angebot zu den individuellen Ansprüchen passt.

Vorteile von Dauermietmodellen
Wer beispielsweise nur in den Sommermonaten aufs Rad steigen möchte, kann zwischen Mietangeboten oder sogenannten Fahrradabos wählen. Die meisten Anbieter verlangen eine monatliche Gebühr sowie einen Einmalbetrag zum Einstieg und stellen dafür das ausgewählte Modell zur Verfügung. „Wer das Rad direkt für mehrere Monate mietet, erhält oft einen Rabatt“, weiß Brandl. „Ein auf Dauer gemietetes Fahrrad hat außerdem den Vorteil, dass Radfahrer nicht selbst zum Werkzeugkasten greifen müssen, wenn das Rad mal streikt, denn häufig sind Reparaturen oder der Austausch inbegriffen.“ Auch Diebstähle sind meist versichert. Bei manchen Anbietern kann im Schadensfall jedoch eine Eigenbeteiligung zwischen 60 und 120 Euro anfallen. „Bei sehr langen Mietzeiträumen können die Kosten unter Umständen den Kaufpreis übersteigen“, so die Rechtsexpertin von ERGO. Manche Verträge verlängern sich zudem von selbst, wenn Mieter sie nicht rechtzeitig kündigen. „Seit 2022 jedoch nicht mehr um einen festen Zeitraum, sondern nur auf unbestimmte Zeit. Außerdem muss sich eine sogenannte stillschweigende Vertragsverlängerung jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen lassen“, ergänzt Brandl.

Bikesharing für Gelegenheitsfahrten
Ähnlich wie beim Carsharing ist das Bikesharing für einen kurzen Zeitraum oder einmalige Fahrten konzipiert. Die Räder stehen auf Gehwegen, belebten Plätzen oder an Bahnhöfen und sind direkt vor Ort über die App des Anbieters kurzfristig und unkompliziert mietbar. Über eine virtuelle Karte in der Anwendung können Radler außerdem die verfügbaren Fahrräder in der Nähe sehen. „Die Kosten setzen sich oft aus einer Grundgebühr sowie der Mietzeit in Minuten oder in halben Stunden zusammen – sind jedoch meist auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Tag gedeckelt“, ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO. Außerdem besteht manchmal die Möglichkeit, mit einer langfristigen Buchung zu sparen. „Wer wissen möchte, was mit den eigenen Daten passiert, sollte zudem vorab die Datenschutzbestimmungen prüfen“, rät Brandl. Wichtig zu wissen: Manchmal gibt es feste Rückgabezonen, an denen Nutzer die Räder nach der Fahrt abstellen müssen. Ansonsten drohen zusätzliche Gebühren.

Das Dienstfahrrad als Alternative zum Firmenwagen
Mittlerweile bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern sogenannte Dienstfahrräder an. Oft handelt es sich um geleaste Modelle, denn die Leasingraten und Versicherungsbeiträge können sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. „Einen Anspruch auf die sportlichere Alternative zum Firmenwagen haben Arbeitnehmer allerdings nicht“, erläutert die ERGO Juristin. Es kann jedoch sinnvoll sein, trotzdem nachzufragen. Denn auch Arbeitgeber profitieren von Diensträdern und können dadurch beispielsweise die Mitarbeiterbindung erhöhen. „Um die rechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen, müssen Arbeitgeber und -nehmer eine sogenannte Nutzungsvereinbarung abschließen – entweder als Überlassungsvertrag oder als Zusatz zum Arbeitsvertrag“, erläutert Brandl. „Darin können die Parteien unter anderem die Privatnutzung, das Aufladen im Betrieb, Wartung und Reparatur sowie die Versicherung regeln.“ Handelt es sich um ein Leasingmodell und ist das Fahrrad kein Eigentum des Arbeitgebers, sollten zudem ein eventueller Gehaltsverzicht sowie die Übernahme des Leasingvertrags bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten sein. Bei der Finanzierung durch Gehaltsumwandlung fallen für die Privatnutzung Lohnsteuern an, die der Arbeitgeber ans Finanzamt abführt. Oft können Arbeitnehmer geleaste Fahrräder nach Ablauf des Leasingvertrages übernehmen. Ob dabei Lohnsteuern anfallen, hängt vom Kaufpreis und den Regelungen in den Leasingverträgen ab. „Die Entfernungspauschale für Zwecke der Werbungskosten im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerklärung gilt auch für den Arbeitsweg per Fahrrad oder E-Bike“, ergänzt die Rechtsexpertin. Das kostenlose Laden beim Arbeitgeber ist ebenfalls lohnsteuerfrei möglich.

26.02.2024
Verbraucherzentrale warnt vor Werbung mit „Cardio“-Produkten
Anbieter bewerben diverse „Cardio“-Nahrungsergänzungsmittel im Internet mit irreführenden Heilsversprechen und gefälschter Promi-Werbung

Seit Monaten erhält das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz Verbraucheranfragen zu „CardioBalance“ und ähnlichen Gesundheitsprodukten, die angeblich von Prominenten beworben werden. Die Gesundheitsversprechen für die Nahrungsergänzungsmittel sind nach Auffassung der Verbraucherschützer vielfach unzulässig. Weil ständig neue Webseiten mit Produktwerbung, aber ohne Impressum auftauchen, ist es schwer, der unzulässigen Werbung endgültig rechtlich einen Riegel vorzuschieben. Besonders pikant: Es werden regelmäßig Bilder des bekannten Arztes und Wissenschaftsjournalisten Eckart von Hirschhausen und der Moderatorin Sandra Maischberger verwendet, gleich neben vermeintlichen Empfehlungen für die „Cardio“-Produkte. Eine Fälschung, denn von Hirschhausen und Maischberger haben nie in die Werbung eingewilligt.

„In einem Interview habe ich gelesen, dass CardiOne gegen Bluthochdruck hilft. Stimmt das?“ Solche und ähnliche Fragen hat das Team von „Faktencheck Gesundheitswerbung“ in den vergangenen Monaten dutzende Male beantwortet. Viele Verbraucher:innen halten die Nahrungsergänzungsmittel fälschlicherweise für Medikamente. Kein Wunder, denn die Gesundheitsversprechen suggerieren genau das: Die Produkte mit „Cardio“ im Namen kommen daher wie vielversprechende Arzneimittel gegen Herz-Kreislauf-Beschwerden, Gefäßerkrankungen und vieles mehr. Geworben wurde zum Beispiel mit Aussagen wie „nährt das Herz, normalisiert den Blutdruck, reinigt die Gefäße”. Solche Versprechen sind aber nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW unzulässig.

Beworbene „Cardio“-Produkte sind keine Arzneimittel

Grundsätzlich gilt: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen (§ 1 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung). Rechtlich nicht zulässig sind gesundheitsbezogene Aussagen, die vermitteln, dass Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten vorbeugen, heilen oder lindern können. Genau das wurde mit der Werbung für die verschiedenen „Cardio“-Produkte“ aber vielfach in Aussicht gestellt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale NRW zwei Anbieter von „CardioBalance“ – die Geberich OÜ (Estland) und die Geberich GmbH (Schweiz) – abgemahnt und sie aufgefordert, die Verwendung derartiger Aussagen zu unterlassen. Allerdings distanzierten sich diese Anbieter von den beanstandeten Werbeversprechen: Sie würden nicht hinter den widerrechtlichen Aussagen zu „CardioBalance“ auf den Online-Seiten und den gefakten Statements von Eckart von Hirschhausen stecken. Da die Webseiten kein Impressum besitzen, ist ein Nachweis schwierig. Einer der abgemahnten Anbieter, Geberich OÜ, hat aber eine Unterlassungserklärung für eine Werbung auf seiner Firmeninternetseite abgegeben. Geberich OÜ hat sich damit verpflichtet, für „CardioBalance“ und andere Nahrungsergänzungsmittel nicht mehr damit zu werben, dass diese ordnungsgemäß beim Gesundheitsministerium registriert seien. Denn eine solche Registrierung gibt es in Deutschland nicht.

Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale stellten Eckart von Hirschhausen und Sandra Maischberger klar, dass sie nicht in die Werbung für „CardioBalance“ und andere „Cardio“-Produkte eingewilligt haben. Unbekannte hatten Bilder und ausgedachte Zitate der beiden für die Werbung verwendet. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat juristische Schritte gegen alle Webseiten mit derartiger Werbung eingeleitet, weil die Bilder aus einem WDR-Interview stammen. Einige Webseiten seien bereits gelöscht worden, teilte der WDR mit. Jedoch tauchen immer wieder neue Seiten mit diesen Inhalten auf.

Kaufvertrag widerrufen: So geht‘s

„Wer bereits auf die Werbung hereingefallen ist, kann die Vertragserklärung gegenüber dem Verkäufer widerrufen“, erklärt Susanne Punsmann, Rechtsanwältin im Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“. Die Frist beträgt bei einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung 14 Tage, andernfalls sogar ein Jahr und 14 Tage. Dafür dürfen Siegel, etwa am Deckel der Verpackung, zuvor aber nicht entfernt worden sein. „Wer für die Zahlung ‚per Nachnahme‘ ausgewählt hat, kann auch die Annahme des Pakets verweigern, muss aber zuvor den Widerruf zum Beispiel per E-Mail erklären“, empfiehlt Punsmann. Generell rät sie Verbraucher:innen, bei Promiwerbung für Gesundheitsprodukte genau hinzuschauen: „Wir beobachten einen Trend, Verbraucher:innen mit gefälschten Empfehlungen zu täuschen. In Zeiten von künstlicher Intelligenz werden solche Betrügereien vermutlich noch zunehmen.“ Wenn sich Verbraucher:innen bei Gesundheitsprodukten unsicher seien, könnten sie sich an das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ wenden, sagt Punsmann: „Am besten gleich einen Screenshot oder Links beifügen, damit die Produkte schneller geprüft werden können.“

22.02.2024
Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce
Mangelnde Kennzeichnung auf der Verpackung

Rotweinsauce enthält Wein und Rumkugeln Rum, das ist naheliegend. Aber wer erwartet Alkohol in Fertigsuppen, Grillsaucen oder gar in Fertigkuchen? In den meisten Fällen ist der Alkohol als Zutat nicht auf den ersten Blick erkennbar. Ein deutlicher Hinweis auf der Vorderseite ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Alkohol muss lediglich in der Zutatenliste aufgeführt werden, die sich meist klein auf der Rückseite der Verpackung befindet. Doch auch dort versteckt er sich teilweise unter verschiedenen Begriffen, wie Ethanol, Arrak oder Ethylalkohol. Wenn Alkohol als Trägerstoff verwendet wird, muss er nicht einmal im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein. Dies ist zum Beispiel bei manchen Aromen der Fall. Keine Kennzeichnungspflicht besteht für unverpackte Lebensmittel, wie zum Beispiel lose verkaufte Pralinen, sowie für Speisen im Restaurant oder Kuchen im Café. „Wir fordern einen gut sichtbaren Hinweis von Alkohol auf der Schauseite von verpackten Produkten sowie bei unverpackten Lebensmitteln“ betont Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale.

Die Hersteller nutzen Alkohol als Geschmacksträger. Außerdem macht er Produkte durch seine konservierende Eigenschaft haltbarer. Es kann auch sein, dass er als Trennmittel eingesetzt wird, damit Lebensmittel nicht verklumpen.

Einige Verbrauchergruppen sind besonders auf eine eindeutige Kennzeichnung angewiesen. Schwangere sollten zum Schutz des Kindes beispielsweise keinen Alkohol zu sich nehmen und auch für Kinder ist Alkohol Tabu. Denn schon durch kleine Mengen in Lebensmitteln können sie sich früh an den Geschmack gewöhnen. Bei abstinenten Alkoholiker:innen kann der Geruch sowie kleine Mengen Alkohol zu einem Rückfall führen. Auch für Menschen, die aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, ist eine entsprechende Kennzeichnung wichtig.

„Menschen, die auf Alkohol verzichten möchten oder Kinder versorgen, sollten besser einen genauen Blick auf die Zutatenliste zu werfen“ empfiehlt Caroline Brunnbauer. Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Bei unverpackten Lebensmittel oder beim Restaurantbesuch hilft es nur nachzufragen, ob Alkohol enthalten ist.  

19.02.2024
Verpasster WhatsApp-Anruf? Bei unbekannten Nummern besser nicht zurückrufen!
Wer WhatsApp nutzt, erhält derzeit mitunter Anrufe von unbekannten ausländischer Nummern. Offenbar handelt es sich hier um eine Form von Betrugsversuchen.

Whatsapp-Anruf aus dem Ausland
Die Anrufenden bedienen sich der bereits bekannten Ping-Call-Technik. Das heißt: Sie lassen das Handy kurz anklingeln, legen dann sofort auf und versuchen so die Angerufenen dazu zu bringen, zurückzurufen. Die Person, die anruft, ist nicht bekannt, der Kontakt dementsprechend nicht im digitalen Adressbuch eingespeichert. Die angesprochenen Nummern, z.B. aus Indien, sind unter anderem an der Ländervorwahl +91 zu erkennen.

Was hinter den Anrufen steckt
Das Ziel ist es, Menschen zum Rückruf zu bewegen. Whatsapp-Anrufe sind kostenlos, daher handelt es sich hier nicht um die „übliche“ Betrugsmasche, über eine kostenpflichtige Nummer Geld einzusammeln. Unsere Vermutung ist, dass es sich bei den Anrufen um eine Betrugsmasche handelt, die es ebenfalls schon seit Jahren gibt und bei der die Angerufenen überredet werden sollen, Geld zu überweisen oder persönliche Daten zu übermitteln. Eine weitere Vermutung: Womöglich versuchen die Betrüger:innen aber über in der Nummer versteckte Steuercodes fremde Whatsapp-Konten zu übernehmen.

So kann man sich schützen
Daher sollten Betroffene unbedingt vermeiden, Anrufe mit unbekannter Nummer aus dem Ausland entgegenzunehmen oder zurückzurufen. Egal, ob diese bei WhatsApp oder über einen anderen Messenger in Kontakt treten. Eine Möglichkeit zur Vermeidung von Anrufen mit unbekannter Nummern findet sich in den WhatsApp-Einstellungen.
Hierzu öffnet man die Einstellungen von WhatsApp.

  1. Steuert den Bereich „Datenschutz“ an.
  2. Hier findet man den Punkt „Anrufe“.
  3. Hier die Option „Anrufe von Unbekannt stummschalten“ aktivieren und speichern
  4. Ab sofort werden keine Telefonate mehr durchgestellt, wenn die Nummer nicht als Kontakt gespeichert ist

15.02.2024
Leben mit einem Lipödem
Lipödem – was ist das?
Ein Lipödem ist eine Störung der Fettverteilung, die vornehmlich an den Beinen, seltener an den Armen auftritt. Es sind fast ausschließlich Frauen von der Erkrankung betroffen, Männer in den seltensten Fällen.

Bei einem Lipödem ist das Unterhautfettgewebe über die Maßen vorhanden, besonders betroffen sind dabei Gesäß, Hüften und die Oberschenkel. Zusätzlich zu der Vermehrung und Vergrößerung der Fettzellen werden die Blutkapillaren durchlässiger, so dass sich Flüssigkeit im Gewebe sammelt.

Welche Symptome kennzeichnen ein Lipödem?
Vornehmlich erkennt man ein Lipödem an einer besonderen Vermehrung des Fettgewebes an den Beinen und Hüften. Gelegentlich sind auch die Arme und die Bauchregion betroffen.

Besonders auffällig: Ein Lipödem ist in der Regel symmetrisch ausgebildet. Es sind immer beide Extremitäten betroffen und Seitenunterschiede sind selten.

Während auch das Gesäß oft mit einbezogen ist, sind Füße zumeist ausgespart, ebenso die Hände, wenn die Arme betroffen sind.

Die Diagnose für ein bestehendes Lipödem ist oft nicht so einfach, denn es gibt auch andere Erkrankungen, die ein ähnliches Erscheinungsbild und vergleichbare Beschwerden verursachen. Labor- oder bildgebende Untersuchungen, mit denen die Erkrankung zweifelsfrei festgestellt werden kann, stehen bisher nicht zur Verfügung. Aber welche fachärztliche Beratung ist hier geraten? Bei Verdacht auf ein Lipödem sollten Sie sich an spezialisierte Fachpraxen wenden. Dazu zählen hautärztliche Praxen sowie Spezialisten für Venen- und Lympherkrankungen.

Beschwerden bei einem Lipödem
Die Lipödem-Schwellung ist meist weich und lässt sich durch Hochlagern der Beine kaum verringern. Entzündungen und Infektionen können sich leicht in den Haufalten bilden, die durch die Fettgewebsvermehrung entstehen. Schmerzen und Spannungsgefühle und „schwere“ Beine sind weitere Kennzeichen. In späten Stadien bilden sich Fettlappen - sogenannte Wammen, die Bewegungsabläufe für Betroffene noch schwerer machen und sie in ihrem Alltag einschränken.

Behandlung ist wichtig
Eine Lipödem-Erkrankung sollte behandelt werden, denn sie ist fortschreitend, d.h. die Symptome nehmen unbehandelt zu.

Eine Lipödem-Erkrankung kann für die Betroffenen in mehrfacher Hinsicht belastend sein, weil sie zusätzlich zu den medizinischen Beschwerden auch eine ästhetische Problematik darstellen kann, die seelisch sehr belastend ist. Erkrankte fühlen sich dann in und mit ihrem Körper nicht mehr wohl, ja sie erkennen sich selbst gar nicht mehr. Ihr Selbstwertgefühl leidet, es können sich daraus Ängste und Depressionen entwickeln. Vor allem, wenn sie vom sozialen Umfeld unverschuldet als rein übergewichtig angesehen werden.

Die Stadien eines Lipödems
Nach Struktur und Oberfläche der Haut lassen sich folgende drei Lipödem-Stadien unterscheiden:

Lipödem-Stadium 1 (Anfangsstadium)
Glatte Hautoberfläche, gleichmäßig verdickte und homogene Unterhaut

Lipödem-Stadium 2
Unebene, vorwiegend wellenartige Hautoberfläche; knotenartige Strukturen in der Unterhaut

Lipödem-Stadium 3
Ausgeprägte Umfangsvermehrung im betroffenen Körperbereich mit überhängenden Körperanteilen (Wammen)

Wodurch entsteht ein Lipödem?
Fettzellen vergrößern und vermehren sich im Unterhautfettgewebe übermäßig. Doch wodurch wird diese Überproduktion ausgelöst? Bisher sind die konkreten Ursachen für die Entstehung eines Lipödems nicht bekannt. Bisher gibt es aus medizinischen Kreisen nur Vermutungen. So könnte z. B. das Hormonsystem sowie eine genetische Veranlagung eine Rolle bei der Entstehung eines Lipödems spielen. Vor allem weibliche Hormone scheinen eine Rolle zu spielen, da fast nur Frauen betroffen sind und die Erkrankung häufig in Lebensphasen entsteht, die von Hormonumstellungen geprägt sind wie Pubertät, Schwangerschaft oder Wechseljahren. Vor allem dem Hormon Östrogen wird eine wichtige Rolle bei der Lipödem-Entstehung zugeschrieben. Fettzellen reagieren nämlich durch spezielle Andockstellen (Rezeptoren) auf ihrer Oberfläche auf Östrogen.

Oft tritt eine Lipödem-Erkrankung gehäuft in Familien auf. Das deutet auch auf eine genetische Komponente. So ist es möglich, dass Gene, die für den Aufbau von Gefäßen wichtig sind, verantwortlich für die Möglichkeit einer Erkrankung sind.

Wichtig zu wissen ist aber: Nach heutigen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise darauf, dass eine unausgewogene Ernährung, Bewegungsmangel oder der Konsum gesundheitsschädigender Genussmittel eine Lipödem-Erkrankung verursachen. Auch bei sehr schlanken Frauen kann ein Lipödem diagnostiziert werden. Die Ausbildung eines Lipödems hat also nichts mit der Körperkonstitution zu tun.

Kann man einem Lipödem vorbeugen?
Wenn nach derzeitigem Kenntnisstand die Ursachen einer Erkrankung durch Veranlagung oder hormonelle Einflüsse bedingt sind, kann man keine vorbeugenden Maßnahmen gegen eine Erkrankung treffen. Man kann jedoch das Fortschreiten und die Verschlechterung des Zustands beeinflussen - mit ausgewogener Ernährung, regelmäßiger Bewegung und einem passenden Körpergewicht. Auch eine frühzeitige Behandlung kann ein Fortschreiten verhindern. Man muss sich aber im Klaren sein: Es ist eine fortschreitende, chronische Erkrankung, eine Heilung nach  
heutigen Erkenntnissen nicht möglich. Moderne Therapiemaßnahmen können jedoch die Symptome lindern.

Mögliche Therapiemaßnahmen
Die Lipödem-Behandlung zielt vor allem auf die Linderung der Beschwerden ab. Die Therapie soll zudem eine Verschlechterung des Zustands verhindern. Eine Heilung ist nicht möglich.

Ein wichtiger Aspekt der Lipödem-Behandlung ist es, die Krankheit verstärkenden Faktoren zu reduzieren.

Dazu zählen vor allem:
  • Übergewicht
  • Wassereinlagerungen im Gewebe (Ödeme)
  • Psychische Belastungen

Man unterscheidet zwischen konservativen und / oder operativen Therapiemethoden. Die konservative Behandlung eines Lipödems basiert auf physiotherapeutischen Maßnahmen. Der Überbegriff für diese Behandlungsmethode ist "komplexe physikalische Entstauungstherapie" (KPE). Sie ist besonders bei einem gleichzeitig bestehenden Lymphödem erfolgversprechend (Lipolymphödem). Zur Therapie gehört eine manuelle Lymphdrainage in Form von Schöpf-, Dreh- und auch Pumpgriffen.

Im Anschluss an jede Sitzung wird das betroffene Areal gewickelt oder ein Kompressionsstrumpf  
angelegt. Diese Kompressionsbehandlung reduziert zwar ein Lipödem nur wenig. In vielen Fällen verlangsamt sie aber das Fortschreiten und verhindert, dass infolge eines Lipödems ein
Lymphödem entsteht.

Auch andere physiotherapeutische Verfahren sind zur Behandlung eines Lipödems mitunter hilfreich. Dazu zählt etwa die Shock-Wave-Therapie. Sie verbessert die Durchblutung im Gewebe. Die sogenannte intermittierende pneumatische Kompression übt maschinell abwechselnd niedrigen und hohen Druck auf das betroffene Areal aus.

Zudem ist Sport ein wichtiger Bestandteil der Therapie. Zwar gibt es keine speziell auf ein Lipödem ausgerichtete Bewegungstherapie, doch wirkt sich körperliche Aktivität positiv auf Mobilität und Körpergewicht aus und hilft bei psychischen Belastungen.

Die richtige Hautpflege ist ein weiterer Pfeiler der Therapie. Sie verhindert Entzündungen und Infektionen der betroffenen Hautareale. Zur ganzheitlichen Therapie gehört auch die psychische Unterstützung der Betroffenen, denn viele leiden an Depressionen, Ängsten und/oder Essstörungen.

Eine andere Therapiemaßnahme ist die operative. Mittels chirurgischer Fettabsaugung (Liposuktion) wird übermäßiges Unterhautfettgewebe dauerhaft entfernt. Der Eingriff erfolgt etwa, wenn die Beschwerden trotz konservativer Lipödem-Therapie weiter bestehen oder sogar zunehmen.

Durch die Liposuktion bessert sich das Beschwerdebild der meisten Patienten über viele Jahre. Vor allem Schmerzen und die Bluterguss-Neigung lassen sich durch den Eingriff verringern, zudem reduziert sich der Umfang der betroffenen Extremitäten.

Oft entfallen nach der Fettabsaugung konservative Maßnahmen (zum Beispiel Kompression) oder sind nur noch in geringerem Umfang nötig. Auch wenn keine Heilung der Erkrankung möglich ist, so gibt heute doch inzwischen vielfältige Möglichkeiten die damit einhergehenden Symptome deutlich zu lindern.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de

14.02.2024
Valentinstag: Doch der Partner schnarcht?
Ein Blick auf den Paarschlaf und die Liebe

Liebe schnarcht nicht – die Bettzeit gehört den Liebenden: abends im Bett zusammen kuscheln und nebeneinander in den Schlaf finden, ist für viele Teil einer gesunden Beziehung. Doch Gefahr für diesen Wunsch lauert an vielen Stellen. Der Orthos-Schlafreport zeigt, dass Paarschlaf und Beziehungen durch Schnarchen gefährdet werden. Die gute Nachricht: Es gibt Mittel gegen den Beziehungs-Killer Schnarchen. Über Paarschlaf zum Valentinstag.

Gesunder Schlaf für eine gesunde Beziehung
Zusammen schläft es sich doch am besten: Studien konnten zeigen, dass die gemeinsame Nachtruhe – so sie denn nicht gestört wird – die Schlafphasen beider Schläfer optimieren kann. Beobachtet wurden längere und gleichmäßigere REM-Schlafphasen, was das Wohlbefinden, die geistige Leistungsfähigkeit sowie die Gesundheit verbessert. Auch abendliches Kuscheln wirkt sich positiv aus: Durch gegenseitige körperliche Berührungen wird das Hormon Oxytocin ausgeschüttet. Es festigt maßgeblich zwischenmenschliche Bindungen und unterstützt den Stressabbau sowie die Entspannung. Und die Qualität der Beziehung verfolgt einen bis in den Schlaf: Paare gleichen ihre Schlafphasen, und damit die Schlafqualität, aneinander an – scheinbar umso stärker, je mehr einem die Partnerschaft bedeutet.

Schnarchen: weit verbreitete Plage
Leider gibt es in Deutschlands Schlafzimmern viel Potenzial, den gesunden Schlaf zu stören: 66 Prozent der Menschen hierzulande schnarchen oder haben Partner/Partnerinnen, die schnarchen – so die repräsentative Umfrage von Orthos gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Ipsos. 52 Prozent der Befragten, deren Partnerin oder Partner schnarcht, gaben an, mehrmals nachts aufzuwachen. 30,4 Prozent der Betroffenen wachen gar durch das eigene Schnarchen auf. Ein Problem für Schnarchende und Beschnarchte!

Mehr als nur ein Schlafstörer
Lärm bedeutet Stress. Schnarch-bedingte Schlafstörungen haben gravierende Folgen für Beschnarchte: Durchschnittlich rauben sie ein bis zwei Stunden Schlaf pro Nacht. Die anhaltenden Lärmbelästigungen führen zu Ein- und Durchschlafproblemen, die die Konzentration und Erholung mindern. Sie können aber auch nächtliche Abwehrhaltungen mit Nackenverspannungen oder Zähneknirschen zur Folge haben.

Aus dem ursprünglich „nur“ lästigen Geräusch wird ebenso für Schnarchende ein Gesundheitsproblem, wenn nächtliche Atemaussetzer (Schlafapnoen) hinzukommen: Sie sorgen für mehr körperlichen Stress durch Unterbrechung der Sauerstoffversorgung und häufiges Aufwachen. Auf Dauer bedeutet das erhöhte Risiken für ernsthafte Erkrankungen wie Herzinfarkte oder Diabetes.

Schlafprobleme kürzen zudem oft den Geduldsfaden: Man wird aggressiver. Das birgt gerade in kontaktreichen Beziehungen viel Konfliktpotenzial. Hingegen das Schnarchen angehen und sich gemeinsam um den geteilten Schlaf und die Partnerschaft kümmern, kann das Verständnis füreinander erhöhen sowie die Beziehung festigen.

Gemeinsam gegen das Schnarchen
Für 69 Prozent aller in Partnerschaft lebenden Menschen ist das Schnarchen Grund für getrennte Betten. Doch das Umziehen in ein anderes Zimmer löst keineswegs das Problem. Vielmehr sollte es gerade in Beziehungen zusammen bewältigt werden. Der entscheidende Schritt: Das Thema überhaupt ansprechen! Die eigenen Gefühle und Wünsche bezüglich des Schlafens nicht aufstauen: Die eigene Gesundheit ist das beste Argument!  

Gespräche dieser Art sind stets heikel – Anschuldigungen können schnell im Raum stehen oder Scham der Schnarchenden mitschwingen. Daher mögliche Kränkungen ernst nehmen und nicht in Abwehrhaltung gehen. Nur die gemeinsame Lösungssuche kann nachhaltige Win-Win-Situationen für beide Partner hervorbringen.

Ein erster Schritt kann bereits ein Selbsttests zur Einschätzung des Schnarchens sein – diese sind schnell und einfach durchgeführt. Helfen kann auch ein Vorsorgebesuch beim Zahnarzt. Was viele nicht wissen: Schnarchen kann mit zahnmedizinischen Schienen oft beseitigt werden. Bei Atemaussetzern wird ein Schlaflabor hinzugezogen.

Weitere Informationen für die Gespräche mit den Geliebten gibt es im GesunderSchlafBlog unter www.schlafharmonie.de/de/gesunder-schlaf-blog.html

Der Schnarch-Selbsttest ist schnell gemacht unter www.schlafharmonie.de/de/wieso-schnarche-ich.html#test

07.02.2024
Karrierenetzwerke rufen Betrüger auf den Plan
Arbeitsuchende wie Berufstätige vernetzen sich auf LinkedIn, Xing und Co. Da Karrierenetzwerke als seriös wahrgenommen werden, sind Nutzerinnen und Nutzer oft überrascht, dass diese Plattformen genauso wie andere soziale Netzwerke von Betrügern missbraucht werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) rät dazu, neuen Kontakten mit einem guten Maß an Misstrauen zu begegnen.

Handelt es sich um den Wunsch-Arbeitgeber, ist es manchmal schwierig einen kritischen Blick auf das Profil des neuen Kontaktes zu haben. Es lohnt sich jedoch, die Angaben zu überprüfen. Ein Stellenangebot ist wahrscheinlich echt, wenn die Anzeige leicht auf anderen Jobportalen sowie auf der Website des Unternehmens gefunden werden kann. „Diese rufen Sie am besten separat über eine Suchmaschine auf und nicht über einen Link in der Stellenanzeige“, so Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäische Verbraucherzentrums Deutschland.

Auch das Profil des neuen Kontakts gibt Aufschlüsse über seine Vertrauenswürdigkeit. Erst vor Kurzem erstellte Profile mit auffallend wenigen Kontakten gehören vermutlich nicht wie behauptet einer Person, die seit Jahren für das Personalwesen einer renommierten Firma verantwortlich ist. Der im Profil hinterlegte Lebenslauf sollte auch schlüssig klingen, sonst handelt es sich vielleicht um jemanden, der ein Fake-Profil für kriminelle Zwecke nutzt.

So gehen Betrüger in sozialen Netzwerken vor

Kriminelle versuchen über Karrierenetzwerke personenbezogene Daten zu stehlen. Die sogenannte „Phishing“-Methode kennen viele aus dem E-Mail-Postfach. Dort werden die Nachrichten meistens automatisch als „Spam-E-Mail“ aussortiert. Werden Nutzerinnen und Nutzer aber von einem ihrer Kontakte in einem Karrierenetzwerk angesprochen, rechnen sie weniger damit, einen schadhaften Link zugesandt zu bekommen. Schließich wurden zuerst einige freundliche, vertrauenerweckende Nachrichten ausgetauscht. Doch Betrüger nutzen dieses Einfallstor und lenken ihre Kontakte auf täuschend echt aussehenden Webseiten, denen die Nutzer vertrauen. Im Hintergrund wird allerdings eine Schadsoftware auf dem Computer installiert, die zum Beispiel Passwörter zu E-Mail-Konten oder Online-Banking ausspioniert.

Gelockt wird mit vermeintlich einfachen Jobs, die zu unglaublich guten Konditionen ein ansehnliches Gehalt versprechen. Flexible Arbeitszeiten und Arbeit ausschließlich aus dem Homeoffice klingen leider oft zu gut, um wahr zu sein. Tauchen während des Bewerbungsprozesses Bedenken auf, weil zum Beispiel verlangt wird, im eigenen Namen Bankkonten zu eröffnen oder Geld über das private Konto zu transferieren, sollten alle Alarmglocken schrillen. Hier versucht ein Betrüger, den Bewerber in Geldwäschegeschäfte zu verwickeln. Frau Wojtal empfiehlt: „Betroffene sollten den Kontakt abbrechen und den Nutzer dem Betreiber des Netzwerks melden.“

Versucht ein neuer Kontakt, die Unterhaltung auf einen anderen Kanal wie SMS oder WhatsApp zu verlegen, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln. Die Unterhaltung wird so nämlich privater und das Betrugsopfer ist für den Betrüger direkt erreichbar, zum Beispiel per Telefon. Durch geschickt geführte Gespräche wird Vertrauen aufgebaut, um dann in eine Falle zu locken. Die angepriesenen „heißen Tipps“ sind aber leider nur heiße Luft.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wird immer wieder von Verbrauchern kontaktiert, die über soziale Medien dubiose Jobangebote erhalten haben. Die Verbraucherschützer raten Betroffenen, den Kontakt abzubrechen, wenn sie befürchten, es mit Betrügern zu tun zu haben. Verdächtige Nutzer können dem Betreiber des Karrierenetzwerks gemeldet werden. Wer fürchtet, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte außerdem Beweise sichern (zum Beispiel Unterhaltungen aus einem Chat exportieren oder als Screenshot speichern) und Anzeige bei der Polizei erstatten.


06.02.2024
Medikamente im Alter

Auf diese Broschüre zu Wirkstoffen in Medikamenten, die speziell bei älteren Menschen Probleme auslösen, möchten wir Sie hinweisen.
Da diese Komplikationen normale Hausärzte vielleicht nicht immer auf dem Schirm haben, kann der Abgleich mit dem Beipackzettel durchaus einmal sinnvoll sein.

Nach einer Einleitung finden Sie auf den Seiten 16 und 17 eine Liste von problematischen Wirkstoffen, die es sich lohnt, mit den eigenen Wirkstoffen abzugleichen, die man selbst einnimmt oder in der Pflege einem lieben Menschen verabreicht. Ab S. 18 werden für gezielte Krankheitsbilder jeweils nach einem Vorspann die Wirkstoffe hinsichtlich ihrer Verträglichkeit genauer beleuchtet und alternative Wirkstoffe bis hin zu Präparaten genannt.

Die 54-seitige Broschüre können Sie hier herunterladen.


05.02.2024
Digitale Souveränität in jedem Lebensabschnitt
Neue Partnerschaft unterstützt Senioren bei der Digitalisierung

Ob bei der digitalen Transformation unseres Gesundheitssystems, beim Online-Banking oder der Kommunikation im Netz: Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, möglichst alle Menschen gut in diesen Prozessen zu begleiten. Um bei diesem Vorhaben gut vernetzt und gestärkt aufzutreten, wird die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Partnerin in der bundesweiten Initiative DigitalPakt Alter.
Anlässlich des diesjährigen Safer Internet Days unterzeichnet Vorständin Heike Troue die gemeinsame Erklärung. Ein erklärtes Ziel ist es, ältere Menschen bei der Nutzung digitaler Medien zu unterstützen.

„Wir engagieren uns im DigitalPakt Alter, um dazu beizutragen, dass alle Altersgruppen bei der Digitalisierung berücksichtigt werden. Unser Antrieb ist es, eine inklusive digitale Gesellschaft zu fördern, in der jeder die Möglichkeit hat, aktiv teilzuhaben und zu lernen, unabhängig von seinem digitalen Erfahrungsstand,“ so Troue.

Das medienpädagogische Bildungsprojekt Smart Surfer ist das Aushängeschild der Verbraucherzentrale im Bereich der Digitalbildung für ältere Generationen. Die Lernmaterialien, die zu aktuellen Themen der digitalen Transformation entstehen, werden über die Landesgrenzen hinaus von Menschen genutzt, die andere dabei begleiten, digitale Kompetenzen zu erlangen.


Über den DigitalPakt Alter
Der DigitalPakt Alter ist eine Initiative zur Stärkung der digitalen Kompetenzen älterer Menschen und wurde initiiert von der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Seit Herbst 2023 sind alle 16 Sozialministerien Partner im DigitalPakt Alter. Daneben außerdem viele Akteur:innen aus der Zivilgesellschaft, den Wissenschaften und der Wirtschaft.

Über das Projekt Smart Surfer
Smart Surfer ist ein Bildungsangebot, das die Verbraucherzentrale seit mehr als zwölf Jahren gemeinsam mit Kooperationspartner:innen und unterschiedlichen fördernden Institutionen und Verbraucherschutz- und Sozialministerien erarbeitet hat und stets weiterentwickelt. Neben den inzwischen 11 Modulen bietet die Verbraucherzentrale Fortbildungen für interessierte Lehrkräfte sowie umfangreiches Unterrichtsmaterial an. Die Angebote richten sich an Menschen ab 50 Jahre. Die Inhalte sowie E-Learning-Einheiten stehen auf www.smart-surfer.net bereit.  

03.02.2024
Stammzellenspende: Ein einfacher Schritt, ein großes Geschenk
Der Kampf gegen Blutkrebs erfordert Helden: Menschen, die bereit sind, mit einer simplen, aber kraftvollen Geste Leben zu retten. Durch die Registrierung als Stammzellenspender – ein Vorgang, so einfach, aber effektiv – können die Leben vieler erkrankter Menschen gerettet werden.

Eine solche Heldengeschichte schreibt sich gerade für die neunjährige Raffi, deren Lebensfreude und Tatendrang durch die Diagnose Blutkrebs eine abrupte Pause erfahren musste. Raffi, die es liebt, zu basteln, Gitarre zu spielen, zu schwimmen und mit ihren Geschwistern kreativ zu sein, steht nun vor der größten Herausforderung ihres Lebens. Nachdem sie eine erste Behandlungsrunde tapfer überstanden hatte, kehrte der Krebs zu Beginn des Jahres 2024 zurück. Für Raffi (Foto) und ihre Familie, die von einem neuen Leben in Spanien träumten, ein verheerender Schlag.

Raffis Schicksal unterstreicht die Dringlichkeit und Bedeutung der Stammzellenspende. Ihre Überlebenschance hängt jetzt von der Großzügigkeit eines Fremden ab, dessen genetische Merkmale mit ihren übereinstimmen. Diese Situation ist kein Einzelfall, aber sie bringt die Botschaft nach Hause: Die Registrierung als Stammzellspender kann buchstäblich lebensrettend sein.

Die Familie ruft insbesondere Menschen in Deutschland mit rumänischen Wurzeln zur Registrierung auf, da Raffi rumänischer Abstammung ist und die Wahrscheinlichkeit einer genetischen Übereinstimmung innerhalb derselben ethnischen Gruppe höher ist. Doch die Botschaft richtet sich an alle: Jeder zwischen 17 und 55 Jahren kann helfen, kann zum Lebensretter werden. Der Prozess ist schmerzfrei, die Registrierung unkompliziert über Plattformen wie www.dkms.de/raffi möglich.

„Es tut nicht weh, sich zu registrieren. Wenn man tatsächlich helfen kann, ist es ein Privileg, helfen zu dürfen“, teilt Raffis Familie mit, die sich nichts sehnlicher wünscht, als dass ihre Tochter viele weitere Geburtstage erleben darf. Diese Hoffnung teilen weltweit tausende Patienten und ihre Familien.

Die Entscheidung eines jeden Einzelnen, sich heute zu registrieren, kann morgen das Leben eines Menschen verändern. Solidarität ist der Schlüssel zu einer globalen Bewegung, die Hoffnung vermittelt und Leben rettet. Die Verbreitung dieser Botschaft und aktives Engagement können dazu beitragen, positive Veränderungen herbeizuführen und vielen, wie im Fall von Raffi, ein glückliches und gesundes Leben zu ermöglichen.

Wie funktioniert die Registrierung?

Die Registrierung als Stammzellenspender ist ein wichtiger Schritt, um Menschen mit lebensbedrohlichen Blutkrankheiten wie Leukämie zu helfen. Der Prozess ist in der Regel einfach und umfasst die folgenden Schritte:

  • Informieren: Zunächst sollte man sich über die Bedeutung und die Voraussetzungen der Stammzellenspende informieren. Viele Organisationen bieten detaillierte Informationen online oder durch Informationsmaterialien an.
  • Eligibilitätsprüfung: Potenzielle Spender müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie ein Mindest- und Höchstalter (oft zwischen 18 und 55 Jahren), einen guten Gesundheitszustand und keine relevanten Vorerkrankungen. Die genauen Kriterien können je nach Organisation variieren.
  • Registrierung und Typisierung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann sich als Spender registrieren. Dies erfolgt oft online auf der Webseite der entsprechenden Stammzellspenderdatei. Im Rahmen der Registrierung wird ein Typisierungsset angefordert, das per Post zugeschickt wird. Mit diesem Kit nimmt man eine Speichelprobe oder einen Wangenabstrich zu Hause vor und sendet ihn zurück. Die Probe wird genutzt, um die Gewebemerkmale (HLA-Merkmale) des potenziellen Spenders zu bestimmen und in der Spenderdatenbank zu speichern.
  • Aufnahme in die Spenderdatei: Nach der Analyse der Probe wird der Spender in die Spenderdatei aufgenommen. Seine Gewebemerkmale werden anonym gespeichert und mit den Merkmalen von Patienten weltweit abgeglichen, die eine Stammzelltransplantation benötigen.
  • Spende: Wird ein genetischer Zwilling gefunden, wird der Spender kontaktiert und über die nächsten Schritte informiert. Vor der Spende erfolgen weitere Gesundheitschecks und Aufklärungsgespräche. Die eigentliche Spende kann entweder durch die Entnahme von peripheren Blutstammzellen, was am häufigsten vorkommt und einem ähnlichen Verfahren wie einer Blutspende entspricht, oder durch eine Knochenmarkentnahme unter Vollnarkose erfolgen.
  • Nachsorge: Nach der Spende gibt es eine Nachsorge, um sicherzustellen, dass der Spender sich vollständig erholt und keine langfristigen Nebenwirkungen erfährt. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die konkreten Prozesse und Anforderungen je nach Organisation unterscheiden können.

Über die DKMS
Die DKMS arbeitet weltweit daran, für jeden Blutkrebspatienten einen passenden Stammzellspender zu finden. Durch Aufklärung, Registrierung neuer Spender und die Unterstützung der Forschung leistet die Organisation einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen Blutkrebs.

Werden Sie heute Teil der Lösung. Besuchen Sie www.dkms.de für weitere Informationen und um sich zu registrieren. Zusammen können wir den Unterschied machen.

02.02.2024
Erwartungen übertroffen: die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen
Über 373.000 Online-Vorsorgedokumente seit dem Start von „Selbstbestimmt“ im November 2021. Mehr als 236.000 Mal haben sich Ratsuchende mithilfe von „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ im Laufe des Jahres 2023 entweder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt.
In den Vorjahren von November 2021 (Start der Online-Tools) bis Ende Dezember 2022 wurden über 137.000 Dokumente mit „Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ gefertigt.

„Die starke Nutzung dieser Online-Angebote übertrifft unsere Erwartungen bei weitem“, sagt Gisela Rohmann, juristische Fachberaterin Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Es zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen die Hürde überwinden helfen, sich auch mit schwierigen und zum Teil auch emotional belastenden Themen zu beschäftigen.“

Am häufigsten wählten die Nutzerinnen und Nutzer Patientenverfügungen (knapp 117.000 in 2023) und Vorsorgevollmachten (über 106.000 in 2023) aus. Betreuungsverfügungen wurden in 2023 über 13.000-mal fertig gestellt. „Das entspricht der Lebensrealität vieler Menschen, denn eine Betreuungsverfügung ist nur erforderlich, wenn man keine Vertrauensperson hat, die man mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen kann, im eigenen Namen zu handeln oder wenn man möchte, dass die gewählte Person vom Amtsgericht beaufsichtigt wird“, erklärt Rohmann.

Online, kostenfrei und bequem

Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am heimischen Rechner und kostenfrei jeweils auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale-rlp.de/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.

Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen.

Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden.  

01.02.2024
Venen stärken - Risiken vorbeugen
In unserem Alltags- und Berufsleben denken wir wenig an sie – unsere Beine. Sie tragen uns selbstverständlich durch unser Leben. Sie geben uns Stütze, tragen unser Gewicht, sind unser Transportmittel. Und doch schenken wir ihnen in der Regel kaum Beachtung. Vor allem die Venen leisten tagtäglich Unglaubliches: Sie leiten kontinuierlich unser Blut in Richtung Herz zurück – etwa 7000 Liter am Tag!

Ihr Gegenstück – die Arterien – besitzen eine eigene starke Muskulatur und werden vom Herzen angetrieben. Die Venen dagegen haben keine eigene Pumpfunktion, zudem arbeiten sie gegen die Schwerkraft. Bei diesem Kraftakt müssen sie von einem zusätzlichen Motor unterstützt werden: den sogenannten Venenpumpen. Damit werden die Muskeln bezeichnet, die durch ihre Kontraktion während der Bewegung die Venen verengen und so den venösen Rückfluss antreiben. Die größte dieser Venenpumpen ist die Wadenmuskelpumpe.

Bei Bewegung - etwa beim Gehen - bewirkt das fortlaufende An- und Entspannen der Wadenmuskeln, dass immer wieder Druck auf die Venen ausgeübt wird – wie bei einer Pumpe. Dadurch wird nicht nur der Blutfluss verbessert, auch die Venenklappen, die dafür sorgen, dass das Blut nur in eine Richtung fließt, können besser schließen. Ein Rückstau des Blutes soll so verhindert werden.

Venenschwäche – ein Volksleiden
Venenerkrankungen sollten nicht unterschätzt werden. Etwa 90 Prozent der Erwachsenen in Deutschland weisen Venenveränderungen auf. Allerdings lassen sich lediglich zehn Prozent ärztlich behandeln. Dabei bergen unbehandelte Symptome die Gefahr von Krampfadern oder gar die Bildung eines Blutgerinnsels (Thrombose).

Besonders nach langem Sitzen oder Stehen können die Beine ermüden, anschwellen oder schmerzen und das hängt oftmals mit einer Schwächung der Venen zusammen. Da der wichtige Motor, die Venenpumpe, bei Bewegungsmangel nicht aktiviert wird, schaffen es die Venen nicht mehr, das verbrauchte Blut aus den Beinen zurück zum Herzen zu pumpen. Das Blut staut sich in den Blutgefäßen, und die Venen werden überlastet. Die Folge: Flüssigkeit tritt ins umliegende Gewebe aus. Es kommt zu Verkrampfungen und Schwellungen. Besenreiser und Krampfadern, Venenentzündungen und gefährliche Thrombosen sind weitere mögliche Erkrankungen der Venen. Wird ein Blutgerinnsel aus den Beinvenen in die Lunge verschleppt, droht eine Lungenembolie.

Wer seine Beinvenen gesund erhalten möchten, sollte nach Möglichkeit langes Sitzen und Stehen vermeiden. Vorbeugend wirkt viel Bewegung zur Stärkung der Beinmuskulatur. Auch Venengymnastik kann guttun.

Bei möglichen Symptomen eines Venenleiden ist ärztlicher Rat gefragt. Je nach Ursache kommen verschiedene Therapien infrage - zum Beispiel Kompressionsstrümpfe, bestimmte Medikamente oder Operationen.

Was sind Krampfadern und wie entstehen sie?
Krampfadern (Varizen) sind dauerhaft erweiterte Venen, die am oberflächlichen Venensystem der Beine auftreten. Das Krampfaderleiden (Varikose) ist weit verbreitet und wird mit zunehmendem Alter immer häufiger. Ohne Therapie kann sich die Erkrankung verschlimmern und ernste Folgeerscheinungen wie ein offenes Bein nach sich ziehen.

Krampfadern entwickeln sich, weil die Venenklappen nicht mehr vollständig schließen. Dadurch fließt das Blut in der betroffenen Beinvene fälschlicherweise fußwärts und die dadurch bedingte Überlastung dehnt die Venenwände im Laufe der Zeit aus.

Schon die "Minimalvariante", die eigentlich harmlosen Besenreiser, empfinden viele Betroffene als kosmetisch störend. Dabei handelt es sich um kleinste erweiterte Hautvenen, die mit ihren Verästelungen violett oder blau durch die Haut schimmern. Eine Verödungsbehandlung oder eine Lasertherapie kann das Hautbild verbessern.

Allerdings geht es bei dem Gefäßleiden nicht nur um Schönheit: Einmal fortgeschritten, sind Krampfadern auch ein medizinisches Problem. Häufig spannen die betroffenen Beine unangenehm oder schwellen im Laufe des Tages an. Es kann zu bleibenden Hautveränderungen und teilweise hartnäckigen Geschwüren kommen. Manchmal ist auch eine Venenthrombose die Folge.

Die wichtigsten Risikofaktoren für eine primäre Varikose sind das Lebensalter, Übergewicht und mangelnde Bewegung.

Starke Venen – was kann man tun?
Auch wenn noch kein Venenleiden vorliegt, aber erst recht, wenn krankhafte Veränderung bereits eingetreten sind – man kann etwas tun, um die Venen zu stärken und den Blutfluss zu unterstützen. Denn wenn Venen erst einmal geschädigt sind, können sie leider nicht mehr repariert werden.

Da die Venen diese enorme Pumparbeit vollbringen müssen, sollten wir jeden Tag etwas für die Kräftigung der Venen tun und so die Risiken für Venenerkrankungen minimieren. Mit viel Bewegung, vor allem Ausdauersportarten wie Radfahren und Joggen, aber auch schon Spazierengehen, werden die Venen gekräftigt. Auch spezielle Übungen im Sitzen wie das nach oben Ziehen der Zehen halten die Gefäße fit.

Wann immer es möglich ist, sollte man die Beine hochlegen. Gerade bei stehenden oder sitzenden Berufen leisten diese kleinen Entspannungen zwischendurch für Entlastung und verhindern, dass die Beine anschwellen.

Wichtig ist dabei: Bei Verdacht auf eine Venenerkrankung sollte man rechtzeitig fachärztlichen Rat einholen.

Eine ausgewogene Ernährung für gesunde Venen
Eine ausgewogene und gesunde Ernährung ist ein wichtiger Faktor für die Venengesundheit. Die Venen arbeiten permanent. Die dünnen Gefäßwände und die Venenklappen müssen dabei einiges leisten und aushalten. Um ihre Arbeit ordentlich zu erledigen, benötigen sie ausreichend Nährstoffe. Auf der Liste der Lebensmittel, die Venen stärken, finden wir die Gesundheitsklassiker schlechthin: Obst, Gemüse und Vollkornprodukte. Sie liefern dem Körper wichtige Vital- und Ballaststoffe. Wichtig für die Venenelastizität sind zudem Omega-3-Fettsäuren. Fisch, Avocados, Leinsamen und Walnüsse bieten davon besonders hohe Mengen. Da einige Obstsorten viel Fruchtzucker enthalten, sollte der Gemüseanteil höher liegen als der Obstanteil.

Neben der Ernährung benötigt der Körper ausreichend Flüssigkeit für eine gute Durchblutung. Eineinhalb bis zwei Liter Wasser oder ungesüßte Tees am Tag trinken, heißt da die Devise. Das unterstützt den venösen Blutfluss. Sparsam hingegen sollten wir mit Weißmehl, Fetten und Zucker sein, auf Alkohol verzichten und kein Nikotin konsumieren.

Medikamente als pflanzliche Helfer
Bevor man zu Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln greift, sollte man deren Nutzung und Wirkung oder auch Gefahren unbedingt in der Arztpraxis abklären lassen. Rosskastanien- und Weinlaubextrakte zum Einnehmen gelten als entzündungshemmend und können Ödemen vorbeugen, wenn man sie einige Wochen regelmäßig einnimmt. Zwar können sie Kompressionsstrümpfe nicht ersetzen, lindern aber Beschwerden bei geschwollenen und „schweren“ Beinen.

Bewegung ist das A und O
Gesunde Ernährung trägt schon sehr viel zur Stärkung der Venen bei. Doch es gibt noch mehr: Gerade bei Venenleiden kann gar nicht genug betont werden, wie wichtig Bewegung ist. Nur eine kräftige Beinmuskulatur schafft es, ausreichend auf die Venen einzuwirken und nur eine starke Wadenmuskelpumpe treibt den Blutfluss wie einen Motor kräftig an.

Es gilt also, die Beinmuskulatur so oft wie möglich zu stärken. Am besten in den Alltag einige gezielte Übungen einbauen. Zum Beispiel einfache Bewegungen wie Zehen- und Fersenstand im Wechsel, Fußkreisen oder Kniebeugen. Der wechselnde Druck auf die Venen hilft, das Blut in Richtung Herz zu transportieren.

Kompression – die äußere Unterstützung der Venen
Die Kompression der Vene ist ein weiteres Mittel, der Venenschwäche zu begegnen. Kompressionsstrümpfe, sogenannte Stützstrümpfe, werden ärztlich verschrieben und bewirken, dass die erweiterten Venen sanft zusammengedrückt werden. Dadurch wird der Transport des Blutes erleichtert, da die Venenklappen sich wieder vollständig schließen können. Die Venen werden entlastet, die Symptome gelindert und das Fortschreiten der Venenschwäche kann verlangsamt werden. Wer unter geschwollenen Beinen leidet, sollte flaches Schuhwerk tragen, denn hohe Absätze führen zu Stauungen, das Blut kann schlechter zirkulieren.

Fazit
Um die Venen gesund zu erhalten, sie zu stärken oder bei einer bereits bestehen leichten Schwäche zu unterstützen, können wir von einem Dreiklang der Venengesundheit sprechen:

  1. Gesunde und ausgewogene Ernährung, die aus abwechslungsreichen Gemüsesorten, Vollkornprodukten und ausreichend Flüssigkeit besteht und auf den Konsum von Genussmitteln wie Alkohol oder Nikotin verzichtet.
  2. Viel und regelmäßige Bewegung, die vor allem die Beinmuskulatur anspricht, wie Joggen, Spazierengehen, Dehnungs- und Muskelübungen. Dies so oft wie möglich in den Alltag einbauen.
  3. Kompression bei bereits bestehender Schwäche der Venen. Dies kann ärztlich verordnet werden.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de

01.02.2024
Genug Betrug: Wie sicher ist mein Passwort?
Beim Blick in das Kundenkonto stellt man fest, dass fremde Personen auf das Konto zugegriffen haben und munter unter dem Account einkaufen. Wenn so etwas passiert, war möglicherweise das persönliche Passwort nicht sicher genug.

Anlässlich des „Sicheren Passwort-Tages“ am 01. Februar haben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie man sich in Zukunft optimal vor Hackerangriffen im Internet schützen kann.
Ob E-Mails, Online Banking oder Online-Shopping: Den Zugang zu den eigenen Daten schützt man oft mit einem Passwort. Doch ist dieses wirklich sorgsam genug ausgewählt? Die beliebtesten Passwörter der Deutschen sind laut Studien die Zahlenkombinationen "0000" und "1234", Kosenamen oder Wörter mit Bezug auf die eigene Person oder das unmittelbare Umfeld. All diese Passwörter stellen keine wirkliche Sicherheit dar, da sie viel zu leicht erraten oder schlicht ausprobiert werden können.

Zudem ist vielen Internetnutzern nicht bewusst, dass sie für jedes angelegte Konto ein eigenes Passwort verwenden sollten. Ein solches Passwort besteht optimaler Weise aus mindestens zehn Zeichen, kommt nicht im Wörterbuch vor und besteht sowohl aus Klein-und Großbuchstaben, als auch aus Zahlen und Sonderzeichen. Zusätzlich kann ein Passwort durch eine Mehr-Faktor-Authentisierung abgesichert werden, beispielsweise durch einen Fingerabdruck, eine Bestätigung per App oder eine PIN.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, der Kreativität bezüglich Passwörter keine Grenzen zu setzen. Tipps für sichere Passwörter finden sich auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und des LKAs.

Zudem gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seiner Internetseite Tipps zur Erstellung eines sicheren Passwortes. Um sich die hohe Anzahl an verschiedenen Passwörtern nicht mehr selbst merken zu müssen, sind sogenannte Passwort-Manager empfehlenswert. Diese Programme verwahren Ihre gesamten Passwörter verschlüsselt und kennwortgeschützt und helfen Ihnen zusätzlich bei der Generierung von neuen sicheren Passwörtern. Diese warnen auch vor sogenannten ,,Phishing-Attacken", bei denen versucht wird, über gefälschte Webseiten Passwörter zu entwenden.

Ein sensibler und sicherer Umgang mit den eigenen Daten fängt daher schon bei der Nutzung der elektronischen Medien an, so sollte jedes Gerät, mit dem Sie im Internet unterwegs sind oder auf dem sich sensible Daten wie Bilder, Dokumente, Rechnungen und sonstige private Unterlagen befinden, mit einem Passwort geschützt sein  

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
nin@mainz-neustadt.de - Tel. 06131 6367034 (AB mit Rückruf) oder 01515 19 221 21
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