29.03.2023
Rundum-Schutz für Kinder
Krankheit, Invalidität, Unfall und Alterseinkommen absichern
Der Start in das Familienleben ist für Eltern mit vielen neuen Emotionen und aufregenden Erfahrungen verbunden. Zur Freude über das neue Familienmitglied kommen aber auch einige Sorgen: Was ist, wenn das Kind schwer krank wird oder einen ernsten Unfall mit bleibenden Folgen hat? Können beide Eltern dann überhaupt noch arbeiten? Wer hilft in so einer Situation? Und wie lässt sich die Zukunft des Kindes finanziell absichern?
Versicherungsunternehmen versuchen den Eltern ihre Sorgen um das Wohl ihrer Kinder meist mit zahlreichen einzelnen Versicherungen zu nehmen. Da darin meist die Folgen von Krankheit, Invalidität, Unfall oder eine finanzielle Vorsorge einzeln und in separaten Verträgen versichert werden, ist der Abschluss entsprechend aufwändig. Für Eltern ist es schwer, dabei den Überblick zu behalten und die Details des Versicherungsschutzes nachzuvollziehen. Erste Versicherer haben dieses Problem erkannt und bieten nun innovative Komplettlösungen an, die mit nur wenigen Fragen etwa zur Gesundheit des Kindes auskommen und es den Eltern ermöglichen, ihr Kind unkompliziert, umfassend und individuell abzusichern.
„Die Familie ist das höchste Gut, das man schützen kann. Für uns ist eine Familie eine Einheit und besteht nicht nur aus einzelnen Personen. Deshalb sollte auch der Versicherungsschutz aus einem Guss sein und vor allem die Kinder mit einbeziehen“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Nach Meinung des Experten sollten für Kinder passende Versicherungslösungen neben dem Krankheits- und Invaliditätsfall auch Unfälle sowie eine Berufsunfähigkeit absichern. Gerade bei Komplettlösungen ist Flexibilität wichtig: Im Rahmen einer fachkundigen Beratung sollten Eltern die Leistungen auswählen können, die ihnen für das Wohl des Kindes am wichtigsten sind.
Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, sollten beispielsweise überlegen, die Basisleistungen der Kassen durch ambulante, stationäre und weitere Zusatzversicherungen wie z. B. für Sehhilfen, Zahnvorsorge und Zahnersatz zu ergänzen. Beim Kinder-Invaliditäts-Schutz ist der Grad der Behinderung entscheidend, und es sollte keine Ausnahmen bei der Ursache der Invalidität geben. Zusätzlich sollte eine Absicherung für den Fall einer eintretenden Invalidität durch Krankheit oder Unfall abgeschlossen werden. Sinnvoll sind Vertragsbedingungen, die eine Sofortzahlung und eine lebenslange Rente vorsehen, falls ein Elternteil aufgrund einer Beeinträchtigung des Kindes nicht arbeiten kann. Auch an das Alterseinkommen der Kleinen sollte gedacht werden, da die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen dürfte. Eine im Kindesalter abgeschlossene zusätzliche, private Rentenversicherung, idealerweise in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung, kostet nicht viel.
Häufig sind Komplettlösungen besonders vorteilhaft für den Rundum-Schutz von Kindern. Bei einigen Versicherern enthalten sie kostenlose Zusatzoptionen mit der das Kind zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert werden kann. Bedarfsgerecht geschützt hat das Kind gute Aussichten für die Zukunft und die Eltern haben einige schwerwiegende Sorgen weniger.
Der Start in das Familienleben ist für Eltern mit vielen neuen Emotionen und aufregenden Erfahrungen verbunden. Zur Freude über das neue Familienmitglied kommen aber auch einige Sorgen: Was ist, wenn das Kind schwer krank wird oder einen ernsten Unfall mit bleibenden Folgen hat? Können beide Eltern dann überhaupt noch arbeiten? Wer hilft in so einer Situation? Und wie lässt sich die Zukunft des Kindes finanziell absichern?
Versicherungsunternehmen versuchen den Eltern ihre Sorgen um das Wohl ihrer Kinder meist mit zahlreichen einzelnen Versicherungen zu nehmen. Da darin meist die Folgen von Krankheit, Invalidität, Unfall oder eine finanzielle Vorsorge einzeln und in separaten Verträgen versichert werden, ist der Abschluss entsprechend aufwändig. Für Eltern ist es schwer, dabei den Überblick zu behalten und die Details des Versicherungsschutzes nachzuvollziehen. Erste Versicherer haben dieses Problem erkannt und bieten nun innovative Komplettlösungen an, die mit nur wenigen Fragen etwa zur Gesundheit des Kindes auskommen und es den Eltern ermöglichen, ihr Kind unkompliziert, umfassend und individuell abzusichern.
„Die Familie ist das höchste Gut, das man schützen kann. Für uns ist eine Familie eine Einheit und besteht nicht nur aus einzelnen Personen. Deshalb sollte auch der Versicherungsschutz aus einem Guss sein und vor allem die Kinder mit einbeziehen“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Nach Meinung des Experten sollten für Kinder passende Versicherungslösungen neben dem Krankheits- und Invaliditätsfall auch Unfälle sowie eine Berufsunfähigkeit absichern. Gerade bei Komplettlösungen ist Flexibilität wichtig: Im Rahmen einer fachkundigen Beratung sollten Eltern die Leistungen auswählen können, die ihnen für das Wohl des Kindes am wichtigsten sind.
Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, sollten beispielsweise überlegen, die Basisleistungen der Kassen durch ambulante, stationäre und weitere Zusatzversicherungen wie z. B. für Sehhilfen, Zahnvorsorge und Zahnersatz zu ergänzen. Beim Kinder-Invaliditäts-Schutz ist der Grad der Behinderung entscheidend, und es sollte keine Ausnahmen bei der Ursache der Invalidität geben. Zusätzlich sollte eine Absicherung für den Fall einer eintretenden Invalidität durch Krankheit oder Unfall abgeschlossen werden. Sinnvoll sind Vertragsbedingungen, die eine Sofortzahlung und eine lebenslange Rente vorsehen, falls ein Elternteil aufgrund einer Beeinträchtigung des Kindes nicht arbeiten kann. Auch an das Alterseinkommen der Kleinen sollte gedacht werden, da die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen dürfte. Eine im Kindesalter abgeschlossene zusätzliche, private Rentenversicherung, idealerweise in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung, kostet nicht viel.
Häufig sind Komplettlösungen besonders vorteilhaft für den Rundum-Schutz von Kindern. Bei einigen Versicherern enthalten sie kostenlose Zusatzoptionen mit der das Kind zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert werden kann. Bedarfsgerecht geschützt hat das Kind gute Aussichten für die Zukunft und die Eltern haben einige schwerwiegende Sorgen weniger.
28.03.2023
THG-Quote – mit dem E-Auto Geld
dazuverdienen
Mit der Treibhausgasminderungsquote
(THG-Quote) verpflichtet die Bundesregierung Mineralölunternehmen
dazu, ihre CO2 Emissionen jährlich zu reduzieren. Erreichen die
Unternehmen die Vorgaben nicht, müssen sie eine Strafe zahlen oder
Verschmutzungsrechte nachkaufen. Alternativ dazu können sie seit
2022 auch die „sauberen“ Anteile von Verbrauchern, die ein
Elektroauto besitzen, erwerben und ihre CO2-Bilanz damit ausgleichen.
Die Auszahlung der Prämie an Halter von E-Autos erfolgt über
Zwischenhändler, die das eingesparte CO2 von Privatpersonen und
Unternehmen gebündelt an die Mineralölunternehmen verkaufen.
So können Verbraucher einige hundert
Euro pro Jahr für ihr Elektrofahrzeug erhalten. Um ein gutes Angebot
zu finden, empfiehlt es sich, die AGB unterschiedlicher Dienstleister
zu vergleichen. Den Antrag auf Auszahlung prüft und zertifiziert das
Umweltbundesamt. Dafür müssen Halter von E-Autos eine Kopie ihrer
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) beim
gewählten Dienstleister einreichen. Der vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
errechnete Schätzwert für die CO2-Einsparung von Elektrofahrzeugen
ist auf alle E-Autos anwendbar – individuelle Faktoren wie
Fahrzeugalter und -größe, Energieverbrauch und Jahresfahrleistung
spielen keine Rolle. Nach Abzug einer Provision geht die Prämie an
den Fahrzeughalter.
Übrigens: Der Quotenhandel ist für
alle reinen Elektrofahrzeuge, zum Beispiel auch Zweiräder oder
Lieferwagen, möglich. Voraussetzung ist, dass eine
Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorliegt.
Text: Peter Schnitzler, Kfz-Experte von
ERGO
27.03.2023
Wie gesund ist Schokolade?
Worauf bei Kakaoanteil und Inhaltsstoffen zu achten ist
Zu Ostern sind die Supermarktregale wieder voll mit leckeren Osterhasen, gefüllten Schokoladeneiern und Co. Die Verlockung ist groß – aber Schokolade ist nicht besonders gesund, oder? Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV, erklärt, worauf Naschkatzen achten sollten und was an Kakao so besonders ist.
Schokolade ist nicht gleich Schokolade
Weiß, Vollmilch, dunkel oder mit Nüssen – Schokolade gibt es in unzähligen Variationen. Einer der wichtigsten Unterschiede ist der Anteil der enthaltenen Kakaomasse – je mehr Kakao, desto dunkler die Schokolade. „Den höchsten Kakaoanteil mit 70 Prozent und mehr hat die Bitterschokolade, die Zartbitter-Variante enthält etwa 50 Prozent und Vollmilchschokolade sogar nur etwa 25 Prozent“, erklärt Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. „Mittlerweile gibt es auch Produkte, die einen Kakaoanteil von 100 Prozent haben.“ Weiße Schokolade hingegen enthält gar keinen Kakao, sondern Kakaobutter.
Superfood Kakao
Purer Kakao ist reich an vielen gesunden Inhaltsstoffen und damit ein echtes Superfood. „Er enthält wertvolle Antioxidantien, die die Zellen vor Membranschäden und frühzeitiger Alterung schützen“, so die Gesundheitsexpertin der DKV. „Außerdem ist Kakao die größte natürliche Quelle für Magnesium. Auch weitere wertvolle Mineralien und Spurenelemente wie Eisen, Kalzium und Kalium sind enthalten.“ Darüber hinaus ist Kakao ein Lieferant für Vitamin E, B1, B2 und Niacin, auch der Wachmacher Koffein ist in geringen Mengen enthalten. Bestandteil sind auch die sogenannten Flavanole, sie erhöhen die Elastizität der Blutgefäße und sorgen dafür, dass das Blut besser durchfließen kann. „Das kann den Blutdruck senken und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlaganfällen vorbeugen,“ erläutert Haw. Das Kalzium und Magnesium im Kakao können zudem sowohl Knochen als auch Muskeln stärken, während das Eisen die Blutbildung unterstützen kann.
So geht gesundes Naschen
Auch wenn Kakao an sich viel Gutes und Gesundes enthält, sollten Naschkatzen berücksichtigen, dass Schokolade auch Fett und Zucker enthält“, so die Gesundheitsexpertin. „Wer auf eine besonders gesunde Variante Wert legt, sollte zu Produkten greifen, die mindestens 70 bis 80 Prozent Kakao und möglichst wenig Zucker und Fett enthalten. Mittlerweile gibt es auch Produkte, die natürlich gesüßt sind, beispielsweise durch Datteln“, so Haw. Zudem empfiehlt sie, auf eine möglichst kurze Zutatenliste zu achten. Darüber hinaus gilt: Je naturbelassener die Zutaten sind, die in der Schokolade verarbeitet wurden, desto mehr gesunde Inhaltsstoffe sind enthalten. Übrigens: Die meisten guten Inhaltsstoffe enthalten Kakaonibs. Das sind in kleine Stücke gebrochene Bohnen, die ausschließlich getrocknet und fermentiert werden. Beim Naschen von Schokolade gilt: Ein bis zwei Stückchen am Tag sind auf jeden Fall in Ordnung.
23.03.2023
Darum sollten Paare ihre
Versicherungen beim Zusammenziehen prüfen
Wenn Paare das erste Mal
zusammenziehen, stehen Versicherungen oft nicht ganz oben auf der
Prioritätenliste. Doch wer so schnell wie möglich seine Absicherung
prüft, kann bares Geld sparen. Denn bei vielen Versicherungen reicht
ein gemeinsamer Vertrag aus – auch bei unverheirateten Paaren.
Unter anderem bei Hausrat-, privater Haftpflicht- und
Rechtsschutzversicherung können sich Partner in den jeweiligen
Vertrag des anderen aufnehmen lassen und die eigene Police kündigen.
Bei einem Umzug ist es generell
wichtig, die Hausratversicherung so schnell wie möglich darüber zu
informieren und, wenn nötig, die Versicherungssumme anzupassen, um
so eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden. Bei der privaten
Haftpflichtversicherung gilt bei einem gemeinsamen Vertrag zu
beachten, dass Schäden am Partner nicht mitversichert sind. Auch bei
einer gemeinsamen Rechtsschutzversicherung können sich Paare nicht
gegenseitig verklagen. Mit einer gemeinsamen Kfz-Versicherung können
Paare ebenso sparen. Derjenige mit der günstigeren
Schadensfreiheitsklasse kann den Partner in seinen Tarif hinzufügen.
Generell gilt: Paare, die
zusammenziehen, sollten ihren Versicherungsschutz prüfen, Tarife
vergleichen und sich zeitnah darüber informieren, welche
Versicherung sie sich unter Umständen teilen können, um Geld zu
sparen.
Text: Ramona Paul, Vorsorgeexpertin der
IDEAL Versicherung
20.03.2023
Damit Frau im Alter finanziell abgesichert ist
Versorgungslücke erkennen und gezielt handeln
Im Alter nicht genügend Geld zur Verfügung zu haben, ist eine reale Gefahr. Frauen sind davon häufiger betroffen als Männer. Laut dem aktuellen ERGO Risiko-Report befürchtet über die Hälfte der Frauen (56 Prozent), sich im Alter einschränken zu müssen. Gleichzeitig geben 37 Prozent an, dass sie gerne mehr vorsorgen würden, es sich aber aktuell nicht leisten können. Die Experten von ERGO erklären, welche Möglichkeiten es auch mit geringen Beiträgen gibt und was bei der Vorsorge fürs Alter zu beachten ist.
Wie hoch ist die Rentenlücke?
Wer für sein Alter vorsorgen möchte, sollte zunächst prüfen, wie hoch die eigene sogenannte Rentenlücke ist. Das ist die Differenz zwischen der zu erwartenden gesetzlichen Rente und dem letzten Nettogehalt als Berufstätiger. Bei Frauen fällt diese Lücke oft deutlich höher aus als bei Männern. „Frauen verdienen für die geleisteten Arbeitsstunden durchschnittlich immer noch rund 20 Prozent weniger, sie arbeiten oft in Branchen oder Berufen mit schlechterer Bezahlung und gleichzeitig leben sie im Schnitt fünf Jahre länger“, erklärt Thorsten Dasbach, Vorsorgeexperte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG. So ermittelte kürzlich auch das Statistische Bundesamt ein geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Alterseinkünften von fast 30 Prozent. Wie hoch ihre eigene Rente sein wird, können laut ERGO Risiko-Report 56 Prozent der Frauen schwer einschätzen. „Einen Überblick liefert die jährliche Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung an alle Arbeitnehmer ab 27 und mit mindestens fünf Jahren Beitragszeit, verschickt“, so Dasbach. Wichtig dabei: Die Werte reduzieren sich später noch durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und auch die Inflation ist zu berücksichtigen. Unterstützung und Beratung finden Frauen beispielsweise bei den Sozialverbänden, dem Bundesverband der Rentenberater e.V. oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Außerdem gibt es online spezielle Rentenlücken-Rechner.
Rentenversicherung: Lange leben, lange Geld bekommen
Aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung ist es für Frauen besonders wichtig, auf die „Langlebigkeit“ ihrer Altersvorsorge zu achten. Ein wichtiger Baustein ist daher eine Rentenversicherung, die eine lebenslange Auszahlung garantiert. Geeignet ist dafür beispielsweise die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. „Sie hat den weiteren Vorteil, dass Frauen die Beiträge von der Steuer absetzen können und so bereits in der Ansparphase für finanzielle Entlastung sorgen“, erklärt Dasbach. „2023 können sie bis zu 26.528 Euro als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen.“ Ein Abschluss ist aber natürlich auch mit deutlich geringeren Beiträgen möglich, bei ERGO liegt der Mindestbeitrag bei nur 25 Euro monatlich. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen und den steigenden Lebenshaltungskosten empfiehlt es sich, auf einen flexiblen Tarif zu setzen, der sich unterschiedlichen Lebenslagen anpassen kann. Das heißt: „Es sollte jederzeit möglich sein, die Beiträge zu erhöhen, zu reduzieren oder auch auszusetzen“, so der Vorsorgeexperte. Es ist außerdem von Vorteil, wenn Versicherte den Rentenbeginn im Rahmen der Gesetzgebung individuell festlegen können und passend dazu auch die Kapitalanlage.
Mit Fondssparplänen Inflation und niedrigen Zinsen trotzen
Auch der Aktienmarkt bietet attraktive Chancen, gerade in Zeiten von Inflation und niedrigen Zinsen. Laut ERGO Risiko-Report investieren aktuell aber nur 25 Prozent der Frauen in Aktien, Anleihen oder Fonds – bei den Männern sind es 43 Prozent. „Ich möchte Frauen ermutigen, die Chancen der Aktienmärkte mehr für sich zu nutzen“, sagt Anke Schaks, Geschäftsführerin der MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH und Leiterin des Bereichs Investmentprodukte bei der ERGO Group AG. Wer sich nicht selbst damit auseinandersetzen möchte, ist mit Investmentfonds gut beraten. Hier übernehmen Fondsmanager das Anlegen und die Verwaltung des Geldes. Für Einsteiger sind etwa Fondssparpläne gut geeignet. „Bei ERGO beispielsweise können sie bereits ab 25 Euro monatlich einsteigen und dafür auch die vermögenswirksamen Leistungen nutzen“, informiert die Anlageexpertin. „Investmentfonds bieten Anlegerinnen und Anlegern die Chance, über verschiedene Titel, Branchen und gegebenenfalls Länder breit gestreut und somit risikoreduziert am Erfolg der Kapitalmärkte teilzuhaben.“ Darüber hinaus ist die Anlage sehr flexibel: Ein- und auch Auszahlungen sind börsentäglich möglich, auch teilweise Rückgaben der Fondsinvestments. So kann der restliche Teil der Fondsinvestition weiterarbeiten. Wichtig: Vor einer Entscheidung sollten sich Interessierte ausführlich von einem Profi beraten lassen, damit die Anlage zu den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten sowie der Risiko-Neigung passt. Dass gerade Frauen mehr an der Börse investieren sollten, zeigen viele Studien: „Sie sind eher langfristig orientiert, lassen sich nicht so schnell aus der Ruhe bringen und vermeiden zu hohe Risiken – auf lange Sicht führt diese Strategie zu guten Ergebnissen", sagt Schaks.
17.03.2023
Berufsunfähigkeitsversicherung: Je früher, desto besser
Das Familieneinkommen bis zur Rente absichern
Wirtschaftsforscher haben ausgerechnet: Wer bis zur Rente Vollzeit arbeitet, verdient damit im Schnitt je nach Tätigkeit zwischen 800.000 und 1,4 Millionen Euro. Ganz schön viel Geld, das größtenteils für den Lebensunterhalt, für Anschaffungen, Freizeitaktivitäten, Hobbys und Urlaube wieder ausgegeben wird. Fällt die eigene Arbeitskraft zum Beispiel wegen einer Berufsunfähigkeit weg, übernimmt der Staat allenfalls einen minimalen Teil des finanziellen Verlustes. Wer als Arbeitnehmer*in seine Lebensträume und die seiner Familie dennoch verwirklichen möchte, sollte sich gegen Berufsunfähigkeit versichern.
„Der Staat zahlt Erwerbstätigen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, im Durchschnitt nur etwa 400 Euro Erwerbsminderungsrente pro Monat. Allerdings müssen Betroffene zuvor mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und währenddessen mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt haben“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Ohne es zu wissen, droht vielen jungen Erwachsenen eine riskante Lücke. Sie zahlen meist erst nach dem Ende der Ausbildung oder des Studiums erste Rentenversicherungsbeiträge. Nach dem Motto „je früher, desto besser“ raten die Versicherungsexpert*innen der Verbraucherzentralen daher schon vor dem Schulabschluss zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die zahlt im Ernstfall monatlich den vereinbarten Betrag.
Volle Leistungen zu niedrigen Beiträgen
Da sich der Beitrag neben der Höhe der monatlichen Zahlung auch nach Alter, Gesundheitszustand und Risikofaktoren wie gefährlichen Berufen oder Hobbys bemisst, können sich junge Menschen besonders günstig versichern. Die meisten Versicherer prüfen die Risiken und die Gesundheit der Antragsteller*innen einmalig vor dem Vertragsabschluss. Spätere Erkrankungen oder neue, riskante Freizeitaktivitäten haben keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Wer dagegen im Laufe seines Berufslebens schwer krank wird, sich ein gefährliches Hobby zulegt und sich erst dann versichern möchte, muss einen wesentlich höheren Beitrag zahlen, sofern er überhaupt einen Versicherer findet. Studierende wissen oft nicht, welchen Beruf sie später ausüben werden. Daher ist es für sie wichtig, dass ihr Versicherungsschutz auch den angestrebten Beruf nach dem Studium umfasst.
Auf Nachversicherungsgarantie achten
Wie hoch die monatliche Zahlung sein muss, sollte im Rahmen einer fachkundigen Beratung geklärt werden. In den letzten Jahren hat eine sogenannte erweiterte Infektionsklausel zunehmend Bedeutung erlangt: Wird der versicherten Person beispielsweise aufgrund einer Infektion die Ausübung ihres Berufs ganz oder teilweise untersagt, zahlt die Versicherung den vereinbarten monatlichen Betrag. Expert*innen empfehlen zum Einstieg mindestens eine monatliche Absicherung in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro. Bei der Auswahl des Versicherers sollte zudem auf eine sogenannte Nachversicherungsgarantie geachtet werden. Ändern sich später die Lebensbedingungen zum Beispiel durch die Gründung einer Familie oder den Kauf eines Hauses, kann die monatliche Zahlung ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung erhöht werden. Darüber hinaus sollte ein Tarif mit Dynamik gewählt werden. Damit erhöhen sich die Beiträge und die Versicherungsleistung jährlich, um der Inflation entgegenzuwirken. Idealerweise sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren laufen.
Das Familieneinkommen bis zur Rente absichern
Wirtschaftsforscher haben ausgerechnet: Wer bis zur Rente Vollzeit arbeitet, verdient damit im Schnitt je nach Tätigkeit zwischen 800.000 und 1,4 Millionen Euro. Ganz schön viel Geld, das größtenteils für den Lebensunterhalt, für Anschaffungen, Freizeitaktivitäten, Hobbys und Urlaube wieder ausgegeben wird. Fällt die eigene Arbeitskraft zum Beispiel wegen einer Berufsunfähigkeit weg, übernimmt der Staat allenfalls einen minimalen Teil des finanziellen Verlustes. Wer als Arbeitnehmer*in seine Lebensträume und die seiner Familie dennoch verwirklichen möchte, sollte sich gegen Berufsunfähigkeit versichern.
„Der Staat zahlt Erwerbstätigen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, im Durchschnitt nur etwa 400 Euro Erwerbsminderungsrente pro Monat. Allerdings müssen Betroffene zuvor mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und währenddessen mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt haben“, sagt Philipp Köster, Leiter des Vertriebszentrums der Barmenia Versicherungen Frankfurt am Main. Ohne es zu wissen, droht vielen jungen Erwachsenen eine riskante Lücke. Sie zahlen meist erst nach dem Ende der Ausbildung oder des Studiums erste Rentenversicherungsbeiträge. Nach dem Motto „je früher, desto besser“ raten die Versicherungsexpert*innen der Verbraucherzentralen daher schon vor dem Schulabschluss zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die zahlt im Ernstfall monatlich den vereinbarten Betrag.
Volle Leistungen zu niedrigen Beiträgen
Da sich der Beitrag neben der Höhe der monatlichen Zahlung auch nach Alter, Gesundheitszustand und Risikofaktoren wie gefährlichen Berufen oder Hobbys bemisst, können sich junge Menschen besonders günstig versichern. Die meisten Versicherer prüfen die Risiken und die Gesundheit der Antragsteller*innen einmalig vor dem Vertragsabschluss. Spätere Erkrankungen oder neue, riskante Freizeitaktivitäten haben keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Wer dagegen im Laufe seines Berufslebens schwer krank wird, sich ein gefährliches Hobby zulegt und sich erst dann versichern möchte, muss einen wesentlich höheren Beitrag zahlen, sofern er überhaupt einen Versicherer findet. Studierende wissen oft nicht, welchen Beruf sie später ausüben werden. Daher ist es für sie wichtig, dass ihr Versicherungsschutz auch den angestrebten Beruf nach dem Studium umfasst.
Auf Nachversicherungsgarantie achten
Wie hoch die monatliche Zahlung sein muss, sollte im Rahmen einer fachkundigen Beratung geklärt werden. In den letzten Jahren hat eine sogenannte erweiterte Infektionsklausel zunehmend Bedeutung erlangt: Wird der versicherten Person beispielsweise aufgrund einer Infektion die Ausübung ihres Berufs ganz oder teilweise untersagt, zahlt die Versicherung den vereinbarten monatlichen Betrag. Expert*innen empfehlen zum Einstieg mindestens eine monatliche Absicherung in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro. Bei der Auswahl des Versicherers sollte zudem auf eine sogenannte Nachversicherungsgarantie geachtet werden. Ändern sich später die Lebensbedingungen zum Beispiel durch die Gründung einer Familie oder den Kauf eines Hauses, kann die monatliche Zahlung ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung erhöht werden. Darüber hinaus sollte ein Tarif mit Dynamik gewählt werden. Damit erhöhen sich die Beiträge und die Versicherungsleistung jährlich, um der Inflation entgegenzuwirken. Idealerweise sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren laufen.
17.03.2023
Zahnpasta, Mundspülung, Zahnseide, Bürstchen: In welcher Reihenfolge die Zähne putzen?
Den Weltmundgesundheitstag am 20. März nimmt sich die Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) gemeinsam mit ihrem Sprecher Professor Stefan Zimmer zum Anlass, vielgestellte Fragen zur Zahnpflege zu beantworten. So auch die Frage von Jens A. aus Wuppertal an Herrn Professor Zimmer:
In welcher Reihenfolge putze ich mir eigentlich am gründlichsten die Zähne?
Das gründliche Entfernen von bakteriellem Zahnbelag, auch Plaque genannt, ist ein effektiver Schutz vor der Entstehung von Zahnfleischentzündungen bis hin zur Parodontitis. Für Karies gilt das vor allem in Verbindung mit fluoridhaltiger Zahnpasta. Aber rund 40 Prozent der Zahnflächen sind schwer zugängliche Zahnzwischenräume; dort lagern sich Essensreste und bakterielle Beläge oft ungehindert ab. Mit der richtigen Reihenfolge lassen sich auch diese gründlich reinigen: Am effektivsten putzt, wer zuerst zu Interdentalbürsten oder Zahnseide greift und die Zähne anschließend mit einer Zahnbürste samt Zahnpasta mit Fluorid reinigt. Das hat den Vorteil, dass der aus den Zwischenräumen entfernte „Unrat“ durch die Zahnbürste mit weggebürstet wird und nicht auf den Zähnen verbleibt.
Gleichzeitig kann das in der Zahnpasta enthaltene Fluorid besser in die nun freien Zahnzwischenräume eindringen und dort wirken. Diese Abfolge führt zu gründlicherem Entfernen schädlicher Bakterien und höheren Konzentrationen von Fluorid an den Zähnen. Dabei gilt: Mindestens zweimal täglich putzen und die Zahnzwischenräume nach Bedarf, mindestens aber einmal am Abend gründlich reinigen. Für einen umfangreicheren Kariesschutz können in einem ergänzenden, dritten Schritt zudem Mundspüllösungen mit Fluorid angewendet werden. Das erhöht die Kontaktzeit zusätzlich.
Die Verwendung von Fluorid ist für die Zahngesundheit sehr bedeutsam: Es schützt die Zähne vor weiterer Zerstörung, indem es einer Demineralisierung durch Säuren entgegenwirkt und die Bildung von Plaque hemmt. Ebenso unterstützt Fluorid die Reparatur geschädigter Zahnoberflächen durch seine remineralisierende Wirkung. Erwachsene sollten daher stets eine Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 1.450 ppm verwenden. Abseits des Zähneputzens fördert eine zahngesunde Ernährung unter anderem mit dem Verzehr von fluoridiertem Speisesalz die Zahngesundheit. Das Salz entfaltet noch etwa eine halbe Stunde nach dem Essen seine Wirkung an den Zähnen.
Zusammengefasst: Für die gründlichsten Ergebnisse bei der häuslichen Zahnreinigung empfiehlt sich erst die Reinigung der Zahnzwischenräume, anschließend das Putzen der anderen Zahnoberflächen mit der Zahnbürste samt fluoridierter Zahnpasta und abschließend gegebenenfalls angepasst an die individuellen Bedürfnisse das Nachspülen mit einer Mundspüllösung, sowie allgemein eine zahngesunde Ernährung.
15.03.2023
Auch Fußgänger können Punkte in Flensburg bekommen
Dass Fußgänger die Straße bei Rot nicht überqueren dürfen, weiß jedes Kind. Aber was ist, wenn sie die Ampel oder den Zebrastreifen umgehen und einfach ein paar Meter weiter die Straßenseite wechseln, weil sie beispielsweise noch den Bus erwischen möchten? In welchen Fällen Fußgänger verpflichtet sind, einen Übergang zu nutzen, ob sie umkehren müssen, wenn die Ampel beim Betreten der Fahrbahn auf Rot schaltet und welche Strafen bei Verstößen drohen, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung.
Gesetzliche Grundlage: Die Straßenverkehrsordnung
Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie auch als Fußgänger Teilnehmer am Straßenverkehr sind. Daher gelten auch für sie, genau wie für Auto- und Radfahrer, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). § 25 legt fest, an welche Regeln sie sich halten müssen. „Fußgänger sind unter anderem dazu verpflichtet, den Gehweg zu benutzen“, erläutert Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Missachten sie die Vorschriften der StVO drohen ihnen ebenfalls Verwarn- oder Bußgelder.
Wartepflicht an der Ampel
Bei Rot musst du stehen, bei Grün darfst du gehen – diese Redewendung ist den meisten bekannt. Doch was gilt eigentlich, wenn Fußgänger einige Meter von der Ampel entfernt über die Straße gehen? „Der sogenannte Wirkungsbereich von Ampeln liegt bei fünf Metern“, so Müller. „Wer innerhalb dieses Bereichs die Straße bei grün überquert, verstößt demnach nicht gegen seine Wartepflicht.“ Der Abstand wird ab der gestrichelten Linie, die sich am Übergang für Fußgänger befindet, gemessen. „Fußgänger, die die Straße weiter entfernt oder einem gänzlich anderen Bereich kreuzen, missachten streng genommen das Rotlicht nicht“, so der IDEAL-Experte. Ihnen droht dennoch ein Bußgeld von fünf Euro, weil sie die laut § 25, Abs. 3 vorgeschriebene Nutzung der „Fußgängerfurt“ – so der Fachbegriff für den mit Ampeln und Markierung gekennzeichneten Fußgängerüberweg an Kreuzungen – nicht beachtet haben. Kommt es zu einem Unfall, sind zehn Euro fällig. Gegen Wiederholungstäter können unter Umständen sogar Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhängt werden. Übrigens: Ist die Ampel abgeschaltet oder blinkt nur gelb, hat immer der fließende Verkehr Vorrang.
Welche Entfernung ist zumutbar?
Passanten müssen außerdem sogenannte Fußgängerüberwege, also Zebrastreifen, nutzen, wenn vorhanden. Müller rät ihnen daher, sich nicht nur zur Unfallvermeidung nach gesicherten Übergängen umzusehen. Doch auch hier stellt sich die Frage, in welcher Entfernung diese Pflicht gilt und welche Distanz zur nächsten Ampel oder dem Zebrastreifen zumutbar ist? „Hierfür gibt es keine einheitliche Regelung“, weiß der Rechtsexperte. „So hat das OLG Hamm beispielsweise entschieden, dass bei starkem Verkehr 30 Meter bis zum nächsten Zebrastreifen oder 40 Meter zur nächsten Ampel tragbar sind.“ Je nach Umständen und Einzelfall können die Entscheidungen hierzu unterschiedlich ausfallen.
Weit und breit kein Fußgängerüberweg in Sicht?
Falsches oder unvorsichtiges Überqueren der Straße ist eine der häufigsten Unfallursachen bei Fußgängern. „Ist keine Ampel oder kein Zebrastreifen in der Nähe, sollten Fußgänger laut StVO die Fahrbahn unter ständiger Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf der kürzesten Strecke zügig und quer zur Fahrtrichtung überschreiten“, so Müller. Egal ob an Ampel, Zebrastreifen, Verkehrsinsel, Einmündung oder Kreuzung: Fußgänger sollten sich vor dem Überqueren der Straße mit einem Blick nach links und rechts vergewissern, dass kein Auto kommt oder herannahende Fahrzeuge sie wahrnehmen, bevor sie die Straße betreten. Vor allem bei Dunkelheit, Regen oder lebhaftem Verkehr empfiehlt der IDEAL Experte Fußgängern die sicherste Option zu wählen und am besten nur an einer Ampel oder einem Zebrastreifen über die Straße zu gehen, um das Unfallrisiko zu reduzieren.
15.03.2023
Zucker – die süße Versuchung
lauert auch zu Ostern
Zu Ostern landen wieder jede Menge
Süßigkeiten in den Ostereiernestern und anschließend in unseren Mägen. Da kann man sich schon
einmal fragen, warum Süßes so begehrt ist. Das Verlangen nach Süßem ist ein natürliches
Phänomen und hat evolutionäre Wurzeln. Früher war Zucker eine seltene und kostbare
Ressource. Das Verlangen nach Süßem veranlasste unsere Vorfahren, nach Früchten oder Honig zu
suchen, die wiederum wichtige Energiequellen waren.
Warum essen wir so gerne Süßes?
Heutzutage ist Zucker leicht verfügbar
und häufig wird er in unserer Ernährung überkonsumiert. Das zeigt sich insbesondere bei Fest-
und Feiertagen – das Osterfest ist hier eine besonders „süße“ Versuchung.
Der Konsum von Zucker aktiviert das
Belohnungssystem im Gehirn und löst positive Emotionen aus. Das macht es uns schwer, auf süße
Lebensmittel zu verzichten. Es gibt auch eine kulturelle Komponente beim Verlangen nach Süßem:
Süßigkeiten dienen oft als Belohnung, sind ein fester Bestandteil von Feierlichkeiten oder
werden als eine Art Trostpflaster verwendet.
Wenn wir Süßes essen, befriedigen wir
mehrere Bedürfnisse auf verschiedenen Ebenen. Zunächst einmal stillen wir unser Hungergefühl,
da Zucker eine schnelle Energiequelle ist. Wenn wir süße Lebensmittel konsumieren, wird auch
unser Belohnungssystem im Gehirn aktiviert, was zu einer Freisetzung von Glückshormonen wie
Serotonin und Dopamin führt. Dies kann uns in einen angenehmen und wohligen Gemütszustand
versetzen.
Der Heißhunger auf Süßes
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass
das Verlangen nach Süßem oft auch aus emotionalen oder stressbedingten Gründen entstehen
kann. Sogenannte Stressesser haben bei Anspannung häufig selbst dann Appetit, wenn ihr
Körper gar keine Nahrung benötigt. Wer jedoch bei Stress dauerhaft zu viel Süßes und
Fetthaltiges isst, nimmt die Konzentration der beiden Hormone Leptin und Insulin, die die
Nahrungsaufnahme zügeln, nicht mehr richtig wahr. Insulin- und Leptinresistenz nennen Wissenschaftler
dieses Phänomen. Die Folge ist Übergewicht. Oft geraten die Betroffenen in einen
Teufelskreis: Weil ihrem Körper durch die unausgewogene Ernährung wichtige Mineralstoffe und
Vitamine fehlen, neigen sie zu Heißhungerattacken. Die wiederum führen zu noch mehr
Übergewicht und weiterem Stress.
Was macht Zucker ungesund?
Ein übermäßiger Konsum von Zucker
kann zu gesundheitlichen Problemen wie Übergewicht, Karies, Diabetes und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Es ist daher ratsam, den Konsum
von Zucker und süßen Lebensmitteln zu
begrenzen und sich ausgewogen zu ernähren.
Hier sind einige der wichtigsten
gesundheitlichen Auswirkungen von einem hohen Zuckerkonsum:
- Übergewicht und Fettleibigkeit:
Zucker kann zu einer erhöhten Kalorienzufuhr und damit zu einer Zunahme des Körpergewichts führen. - Diabetes:
Ein hoher Zuckerkonsum kann zu Insulinresistenz und zur Entwicklung von Diabetes beitragen. - Herzerkrankungen:
Ein hoher Zuckerkonsum kann das Risiko für Herzerkrankungen erhöhen, da er den Cholesterinspiegel und den Blutdruck negativ beeinflussen kann. - Karies:
Zucker kann Karies verursachen, indem er die Zähne angreift und zu Löchern und Entkalkung führt. - Leberschäden:
Zucker kann zur Bildung einer Fettleber beitragen.
Deshalb ist es wichtig, dass wir Zucker
nur in Maßen zu uns nehmen und uns auf gesunde, nährstoffreiche Lebensmittel konzentrieren,
um unsere Gesundheit zu erhalten. Eine ausgewogene Ernährung sollte reich an Früchten,
Gemüse, Vollkornprodukten sein. Sie sollte mit „guten“ Fetten
angereichert sein, zu denen z.B.
Fischöl sowie pflanzliche Öle gehören, die alle reich an Omega-3-Fettsäuren sind. Zudem sollte sie
proteinreiche Lebensmittel enthalten. Diese Zusammensetzung der Nährstoffe kann helfen, das
Risiko von gesundheitlichen Problemen zu minimieren.
Sind Zuckerersatzstoffe die Lösung?
Es ist wichtig zu beachten, dass
Zuckerersatzstoffe keine Wunderlösung für gesundheitliche Probleme darstellen und dass eine
ausgewogene Ernährung und regelmäßige körperliche Aktivität immer noch die besten Wege sind, um die
Gesundheit zu fördern. Eine bewusste Ernährung, die reich an frischen Lebensmitteln ist,
kann zudem helfen, die Lust auf Zucker zu reduzieren.
Zuckerersatzstoffe können in einigen
Fällen eine Alternative zu zugesetztem Zucker sein, insbesondere für Menschen, die ihren
Zuckerkonsum reduzieren möchten oder gesundheitliche Bedenken haben. Aber Achtung: Auch
Zuckerersatzstoffe sollten nicht vorbehaltlos verwendet werden. Hier sind einige Punkte zu
beachten.
Nachteile von Zuckerersatzstoffen
und Süßstoffen:
Besonders beachten sollte man, dass
Zuckerersatzstoffe bzw. Süßstoffe appetitanregend wirken können. Sie treiben den Insulinspiegel
in die Höhe, wodurch der Aufbau von Fettgewebe gefördert und der Abbau von Fett erschwert
wird.
Die Verwendung von Zuckersatzstoffen
kann bewirken, dass man – weil man ja am Zucker spart – bei anderen Lebensmitteln
ungehemmter zugreift. Das kann sogar dazu führen, dass Menschen, die zu viel Süßstoff zu sich
nehmen, stärker zu Übergewicht neigen, als diejenigen, die weniger Zucker essen. Damit erreichen
sie das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollen. Ein erhöhter Zuckerkonsum kann sich
sehr schnell ungünstig auf die Darmflora auswirken. Schon geringe Mengen an Zucker fördern die
Vermehrung schädlicher Darmbakterien, was zu chronischen Darmentzündungen führen kann.
Einnahme von Zuckerersatzstoffen kann
ein gesteigertes Risiko für den Diabetes Typ 2-Risiko bedeuten.
Wie kann man Zucker umgehen?
Um Zucker zu umgehen, kann man einiges
beachten:
Versteckte Zucker in Lebensmitteln
erkennen
Viele verarbeitete Lebensmittel
enthalten versteckten Zucker. Dessen sollte man sich beim Einkaufen bewusst sein. Es ist
angeraten, die Nährwertangaben und Zutatenlisten auf den Verpackungen lesen, um die Zuckermengen zu
erkennen.
Frische
Lebensmittel bevorzugen
Frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse,
Nüsse, Samen, Vollkornprodukte und mageres Fleisch und Fisch enthalten wenig bis keinen
Zucker.
Süßgetränke vermeiden
Limonade, Energydrinks, gesüßte Tees
und andere süße Getränke enthalten oft große Mengen an zugesetztem Zucker. Wasser,
ungesüßter Tee und gering gezuckerte Fruchtsäfte sind gesündere Alternativen.
Natürliche Süßstoffe verwenden
Statt zugesetztem Zucker kann man
natürliche Süßstoffe wie Honig, Ahornsirup oder Stevia verwenden, um Lebensmittel zu süßen.
Süßes in
Maßen genießen
Es ist in Ordnung, ab und zu
Süßigkeiten zu genießen, aber es ist wichtig, sie nur in Maßen zu konsumieren.
Bewegung und ausreichender Schlaf
Regelmäßige körperliche Aktivität
und ausreichender Schlaf können helfen, das Verlangen nach Süßem zu reduzieren.
Wenn Sie diese Hinweise für eine
ausgewogenere Ernährung beachten, reduzieren Sie Ihren Zuckerkonsum und stärken auf diese
Weise Ihre Gesundheit. Dass eine solche Umstellung nicht von heute auf morgen geht, sollte man
sich bewusst sein. Geben Sie sich die Zeit – gehen Sie Schritt für Schritt in eine zuckerarme
Ernährung, um so etwas Gutes für Ihre Gesundheit zu tun. Und Ostern kann eine gute Gelegenheit
sein, einen bewussten Umgang mit dem Zucker anzustreben.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Hedda Werner, LZG
Redaktion: Andrea Sudiana; E-Mail:
asudiana@lzg-rlp.de
14.03.2023
Holländischer Griff – wie Autofahrer Radler schützen können Sobald die Temperaturen steigen, füllen sich auch die Radwege wieder. Diese verlaufen vor allem in Städten oft entlang der Parkstreifen. Hier kommt es vermehrt zu sogenannten Dooring-Unfällen, bei denen Fahrradfahrer mit einer sich plötzlich öffnenden Autotür zusammenstoßen.
Der holländische Griff kann einen solchen Unfall verhindern. Dazu öffnen die Autoinsassen ihre jeweilige Tür nicht mit der Hand, die näher am Griff ist, sondern mit der anderen, weiter entfernten Hand. Der Trick: Oberkörper und Kopf drehen sich dann mit und der tote Winkel rückt ins Sichtfeld. So können Fahrer oder Beifahrer rechtzeitig erkennen, ob sich ein Radfahrer nähert.
In den Niederlanden lernen Anfänger diesen Kniff bereits in der Fahrschule, daher auch der Name. Hierzulande ist der holländische Griff zwar keine Pflicht, laut §14 der Straßenverkehrsordnung müssen sich Autofahrer beim Aussteigen aber vorsichtig verhalten, um Unfälle und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Text: Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO
13.03.2023
Notvertretungsrecht für Ehepaare und Lebenspartnerschaften
Neue Regelungen für medizinische Notfälle
Ein Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt – ganz plötzlich kann jemand nicht mehr in der Lage sein, seinen Willen zu äußern. Ohne Vollmacht konnten auch Ehepartner hier bisher nicht einspringen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das anders: Welche rechtlichen Regelungen jetzt gelten, worauf Eheleute achten müssen und warum Vollmachten und Co. trotzdem sinnvoll sind, erklärt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Vertretung bisher nur mit Vollmacht
In medizinischen Notfällen, in denen sich der Betroffene selbst nicht mehr äußern kann, durften Ehe- oder Lebenspartner bisher nur mit einer Vorsorgevollmacht Entscheidungen übernehmen. „Ansonsten bekamen Betroffene vom Betreuungsgericht einen Betreuer zur Seite gestellt“, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Seit Jahresbeginn 2023 hat sich die Rechtslage geändert. „Laut dem neuen § 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches dürfen sich nun verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Paare in medizinischen Notfällen gegenseitig vertreten – auch ohne Vollmacht“, so die Juristin.
Neue Rechte für Ehepaare und Lebenspartnerschaften
Das heißt zum Beispiel, dass Ehepartner zu operativen Eingriffen oder vorgeschlagenen Untersuchungen schnell Entscheidungen fällen können. „Darüber hinaus sind sie zum Beispiel auch dazu berechtigt, sich um die Kommunikation mit dem Krankenhaus oder eilige Reha-Maßnahmen zu kümmern“, erläutert Rassat. Allerdings gilt: Finanzielle Angelegenheiten des Patienten sind tabu und auch Verträge darf die vertretende Person nur abschließen, wenn diese für medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder Pflege nötig sind. „Ein Auto im Namen des Ehepartners zu kaufen ist beispielsweise nicht möglich“, so die ERGO Juristin.
Nur sechs Monate
Das Notvertretungsrecht gilt allerdings nur für sechs Monate – ohne Vollmacht übernimmt anschließend ebenfalls ein gesetzlicher Betreuer. In diesem Zeitraum sind die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Ehepartner entbunden. Das heißt: Ärzte dürfen ihn über alles aufklären, was die Gesundheit des Partners betrifft und müssen ihm Auskunft dazu geben.
Wann das Notvertretungsrecht nicht gilt
In einigen Ausnahmefällen ist eine gegenseitige Vertretung bei Eheleuten und Lebenspartnern jedoch nicht möglich. „Gibt es beispielsweise eine Vorsorgevollmacht oder ist bereits ein gesetzlicher Betreuer bestellt, greift das Notvertretungsrecht nicht“, erläutert Rassat. Weitere Ausnahmen sind: Getrennt lebende Paare oder wenn die erkrankte Person einer Vertretung durch ihren Partner explizit widersprochen hat. „Ein solcher Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden“, so die Juristin der ERGO Rechtschutz Leistungs-GmbH. Seit 1. Januar 2023 erhalten Ärzte diese Auskunft über ein automatisiertes Abrufverfahren.
Schriftliche Bestätigung als Beweis
Außerdem wichtig zu wissen: Der Partner muss gegenüber dem behandelnden Arzt schriftlich bestätigen, dass er das Notvertretungsrecht bisher nicht ausgeübt hat und dass keiner der gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegt. Auch der Arzt muss eine schriftliche Bestätigung erstellen, dass die erkrankte Person sich nicht mehr selbst um ihre gesundheitlichen Angelegenheiten kümmern kann. Diese Bestätigung kann der Partner dann gegenüber anderen Stellen, etwa einer Reha-Klinik, vorlegen, um sein Notvertretungsrecht zu beweisen“, ergänzt Rassat.
Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bestmöglich abgesichert
Trotz Notvertretungsrecht rät die ERGO Juristin, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Nicht nur, weil das Notvertretungsrecht nur sechs Monate gilt, sondern auch weil eine Vorsorgevollmacht dem Partner erlaubt, beispielsweise auch finanzielle oder versicherungstechnische Angelegenheiten ohne Gesundheitsbezug zu regeln. Eine zusätzliche Patientenverfügung kann dem Partner zudem dabei helfen, die Entscheidungen umzusetzen, die sich der Betroffene wünscht.
09.03.2023
Ungewollt unter Vertrag Verbraucherzentrale und LKA warnen vor Abzocke per Telefon
Die Verbraucherzentrale erhält viele Beschwerden über lästige Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Zeitschriftenverlagen, Energieversorgern, Banken oder Versicherungen. Solche Anrufe können ärgerliche Folgen haben: Betroffene erhalten anschließend Rechnungen oder es wird Geld vom Konto abgebucht. Häufig werden auch persönliche Daten abgefragt und weitergegeben, was noch mehr unerwünschte Anrufe von anderen Anbietern nach sich zieht.
Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung rechtswidrig, aber Betrüger schert das wenig und telefonisch untergeschobene Verträge können trotzdem wirksam sein. Ausnahmen gelten für Strom- und Gaslieferungsverträge sowie für Telekommunikations- und Gewinnspielverträge. Diese können nicht am Telefon abgeschlossen werden und müssen schriftlich bestätigt werden.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben Tipps, wie man sich vor unerlaubten Anrufen und untergeschobenen Verträgen schützen kann:
Wer einen Abo-Vertrag am Telefon, an der Haustür, auf der Straße oder im Internet abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Ist der Vertrag unwissentlich zustande gekommen und der Anbieter hat nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, kann das Abo auch länger widerrufen werden. Die Frist beträgt dann ein Jahr und 14 Tage. In anderen Fällen gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Musterbrief für den Widerruf bereit.
Weitere Informationen zum Thema bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt unter folgenden Links:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-30056
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/ungewollte-werbeanrufe-hilfe-gegen-telefonwerbung-13857
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe
Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung rechtswidrig, aber Betrüger schert das wenig und telefonisch untergeschobene Verträge können trotzdem wirksam sein. Ausnahmen gelten für Strom- und Gaslieferungsverträge sowie für Telekommunikations- und Gewinnspielverträge. Diese können nicht am Telefon abgeschlossen werden und müssen schriftlich bestätigt werden.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben Tipps, wie man sich vor unerlaubten Anrufen und untergeschobenen Verträgen schützen kann:
- Bei unerwünschten Anrufen sollte nach dem Namen des Anrufers, des Unternehmens und am besten auch nach einer Rückrufnummer und der Geschäftsadresse gefragt werden.
- Auch der Grund des Anrufes sollte erfragt werden.
- Betroffene sollten deutlich darauf hinweisen, dass sie künftig nicht mehr angerufen werden möchten und sämtliche Daten gelöscht werden sollen.
- Im Zweifelsfall muss das Unternehmen nachweisen, dass der Kunde den Vertrag über die Dienstleistung abgeschlossen hat.
Wer einen Abo-Vertrag am Telefon, an der Haustür, auf der Straße oder im Internet abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Ist der Vertrag unwissentlich zustande gekommen und der Anbieter hat nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, kann das Abo auch länger widerrufen werden. Die Frist beträgt dann ein Jahr und 14 Tage. In anderen Fällen gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite einen kostenlosen Musterbrief für den Widerruf bereit.
Weitere Informationen zum Thema bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt unter folgenden Links:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-30056
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/ungewollte-werbeanrufe-hilfe-gegen-telefonwerbung-13857
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe
09.03.2023
Kann Sport bei Heuschnupfen helfen?
Die winterliche Verschnaufpause für
Pollenallergiker wird immer kürzer. Wer schon ab Jahresbeginn unter
Niesreiz, einer laufenden Nase und tränenden Augen leidet, hat dann
meist wenig Lust auf Sport im Freien. Dabei hat das Training für
Heuschnupfengeplagte sogar einen positiven Effekt, solange sie ein
paar Dinge beachten.
Denn gerade Ausdauersport wie Joggen,
Wandern oder Radfahren stärkt nicht nur das Herz-Kreislauf-System,
sondern kräftigt auch die Lunge, sodass Betroffene mit ihren
Symptomen insgesamt besser zurechtkommen. Mit Antihistaminika können
sie zudem Beschwerden beim Outdoor-Sport vorbeugen.
Vor Trainingsbeginn empfiehlt es sich,
die aktuelle Pollenbelastung für die Region zu prüfen – etwa über
den Pollenflug-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes oder eine
Pollenflug-App. Wenn möglich, sollten Betroffene in der Stadt eher
morgens, auf dem Land eher abends Sport treiben, da die Konzentration
an Pollen dann am niedrigsten ist.
Bei starker Pollenbelastung besser das
Fitnessstudio oder Schwimmbad besuchen. Hat es gerade für mindestens
eine halbe Stunde stark geregnet, ist ein guter Zeitpunkt für eine
Trainingsrunde an der frischen Luft.
Außerdem wichtig: Nicht überanstrengen
und moderat trainieren. Kommt es dennoch zu starken allergischen
Reaktionen, Atembeschwerden oder Atemnot, gilt: Sporteinheit beenden
und Rücksprache mit einem Arzt halten. Auch wer allergisches Asthma
hat, sollte seinen Trainingsplan zunächst mit einem Allergologen
abstimmen.
Text: Carsten Sellmer,
Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung
06.03.2023
Wohin mit dem alten Handy?
Am nachhaltigsten ist es, das Handy so
lange wie möglich zu nutzen und beispielsweise einen Sprung im
Display reparieren oder einen schwächelnden Akku austauschen zu
lassen. Wenn schließlich gar nichts mehr geht, zählen die
ausgedienten Handys zum Elektroschrott.
Also bitte nicht in den Hausmüll
werfen, das schadet der Umwelt und ist sogar verboten. Außerdem
können so die wertvollen Rohstoffe nicht wiederverwendet werden. Die
Entsorgung ist bei allen Wertstoffhöfen kostenfrei möglich. Eine
weitere Option: Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Fläche für
elektrische oder elektronische Geräte sowie Supermärkte und
Discounter, die Elektrogeräte verkaufen, sind laut Elektro- und
Elektronikgerätegesetz dazu verpflichtet, alte Geräte
zurückzunehmen.
Alternativ können Handybesitzer ihr
altes Gerät bei manchen Mobilfunkanbietern abgeben. Wer gleichzeitig
etwas Gutes tun möchte, bringt sein Handy plus Ladekabel zu
Sammelboxen von Umwelt- oder Sozialorganisationen, die sich um die
fachgerechte und nachhaltige Entsorgung kümmern oder im Idealfall
das Gerät zum Wiederverkauf aufbereiten.
Denn: Auch der Kauf eines gebrauchten
Mobiltelefons ist nachhaltig und umweltfreundlich. Die Standorte
solcher Sammelboxen sind im Internet zu finden. Für jedes gesammelte
Handy geht ein pauschaler Betrag an die jeweilige Organisation.
Wichtig: Vor der Abgabe des Handys im
Laden oder in der Sammelbox alle Daten löschen und das Gerät auf
die Werkseinstellungen zurücksetzen.
Übrigens: Die EU-Kommission plant für
2023 einen Gesetzesvorschlag zum „Recht auf Reparatur“.
Hersteller sind dann verpflichtet, genormte Ersatzteile für einen
bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen und Geräte so zu
bauen, dass sie länger halten sowie einfach zu recyceln sind.
01.03.2023
Bei Hautpflege auf Schadstoffe und Mikroplastik verzichten
Wie wäre es, wenn Sie in der Fastenzeit auf Schadstoffe und Mikroplastik in Ihrer Kosmetik verzichten? Damit tun Sie ihrer Haut und Ihrer Gesundheit einen ebenso großen Gefallen, wie der Umwelt. Luise Körner, Chemieexpertin beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt, wie das gelingt.
Kosmetik- und Körperpflegeartikel können Chemikalien enthalten, die Gesundheit und Umwelt schaden. Worauf sollte man beim Kauf achten?
Luise Körner: „Ob Duschgel, Shampoo oder Lippenstift: Die meisten von uns verwenden täglich eine Vielzahl von Kosmetik- und Körperpflegeartikeln. Viele Produkte enthalten aber Stoffe, die der Gesundheit und der Umwelt schaden können. Zum Beispiel werden hormonelle Schadstoffe wie Parabene oder bestimmte UV-Filter beigemischt, die im Verdacht stehen, das menschliche Hormonsystem zu stören. Ein weiteres Problem sind flüssige Kunststoffe und Mikroplastik. Über das Abwasser beim Duschen geraten sie in die Naturkreisläufe und können dort nur sehr schwer abgebaut werden. Kleinstlebewesen im Meer nehmen Plastikpartikel auf, bevor sie von Fischen gefressen werden. Von Fischen und Muscheln ernähren sich wiederum Meeressäuger, Vögel – und wir Menschen. Mikroplastik wirkt zudem in der Umwelt wie ein ‚Magnet‘ für Schadstoffe, die sich an die Plastikpartikel binden. Fressen Tiere die Partikel, nehmen sie also auch so jede Menge andere Gifte auf.“
Kürzlich wurde bekannt, wie weit verbreitet und wie gefährlich die Ewigkeitschemikalien PFAS sind. Kommen sie auch in Kosmetika vor?
Luise Körner: „PFAS werden wegen ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften auch in Kosmetikprodukten eingesetzt. Diese sogenannten Ewigkeitschemikalien können in der Umwelt so gut wie gar nicht abgebaut werden und reichern sich daher immer weiter im Wasser und in Böden an. Einige PFAS werden mit Stoffwechsel- und Schilddrüsenerkrankungen in Verbindung gebracht.“
Wie erkenne ich umweltschädliche Kosmetik und Körperpflege im Drogerieregal?
Luise Körner: „Möchten Sie Ihre Haut wirklich verwöhnen, achten Sie auf zertifizierte Naturkosmetik. Hier gibt es strenge Auflagen bei der Rohstoffauswahl und -qualität. Diese Produkte sind frei von synthetischen Inhaltsstoffen. Die kostenlose ToxFox-App vom BUND prüft Kosmetik- und Körperpflegeprodukte auf darin enthaltene hormonelle Schadstoffe, PFAS, Nanopartikel, Mikroplastik und flüssige Kunststoffe. Scannen Sie einfach den Barcode auf dem Produkt mit der App und der ToxFox gibt sofort Auskunft, ob diese Stoffe darin enthalten sind. Über die Protestfunktion in der App können Sie auch direkt Hersteller und Händler anschreiben und ihnen klar machen, dass Sie Produkte ohne gesundheits- und umweltschädliche Stoffe wollen.“
Gibt es andere Alternativen zu gekauften Produkten?
Luise Körner: „Probieren Sie doch, Haarkur oder Hautcreme aus frischen natürlichen Zutaten selbst herzustellen. Besonders Kindern macht das Spaß. Dies kostet wenig und lässt sich schnell und unkompliziert in der eigenen Küche umsetzen. Dafür eignen sich unter anderem Milch, Honig, Butter und Kräuter. Milch kann beispielsweise den natürlichen Feuchtigkeitsschutz der Haut erneuern. Buttermilch und Joghurt wiederum sind für Reinigungszwecke geeignet und können so teure Abschminklotionen ersetzen. Selbstgemachte Kosmetika mit Honigbestandteilen machen die Haut weich, entsprechende Shampoos das Haar füllig und glänzend. Duftende Früchte, aromatische Gewürze und frische Kräuter stärken mit ihrer heilenden Wirkung die Haut ebenfalls.“
01.03.2023
Fingernägel als Spiegel der Gesundheit
Schöne, gepflegte Fingernägel gelten als Aushängeschild einer Person. Wer damit nicht aufwarten kann, versteckt die Fingerspitzen lieber oder überdeckt sie mit künstlichen Nägeln. Dabei wird oft übersehen, dass Fingernägel Auskunft geben können über Krankheiten, die im Körper schlummern. Deshalb sollten Veränderungen aufmerksam beobachtet werden.
Wie sehen Fingernägel normalerweise aus?
Gesunde Fingernägel haben eine glatte, leicht gewölbte Oberfläche, sie sind fest und gleichzeitig elastisch. Sie schimmern rosa, sind zum Finger hin durch die Nagelhaut abgeschlossen und am oberen Ende strahlt ein kleiner, weißer Halbmond. So weit die Theorie. In der Praxis sehen die Fingernägel oft anders aus, nicht nur, wenn sie ungepflegt sind. Es gibt harmlose Veränderungen und solche, die auf eine Erkrankung – oder zumindest eine drohende Erkrankung – aufmerksam machen.
Welche Arten von Veränderung gibt es?
Fingernägel können sich in der Struktur, in der Farbe und in der Form verändern. Man nimmt an, dass dies im weitesten Sinne mit Störungen im Stoffwechsel und der Durchblutung zusammenhängt.
Veränderungen in der Struktur
- Veränderungen der Struktur sind leicht zu fühlen. Meist handelt es sich um Längsrillen. Sie sind in aller Regel vollkommen harmlos und kommen einfach mit dem Alter. Ganz selten stehen sie in Zusammenhang mit einer rheumatischen Erkrankung oder einer Lebererkrankung. • Ähnlich sieht es mit Querrillen aus. Sie gelten als unbedenklich, sind allerdings Ausdruck einer Wachstumsstörung auf Grund vorangegangener Erkrankungen. Infektionen, hohes Fieber, Chemotherapie oder extremer Stress können die Störung hervorrufen. Auch eine Verletzung des Nagelbetts, etwa durch eine Quetschung oder zu festes Zurückschieben der Nagelhaut, kann eine Ursache sein. Die Rillen treten meist lange nach dem eigentlichen Anlass auf und wachsen sich in der Regel wieder aus.
- Poröse, splitternde Fingernägel sind meist auf den intensiven Kontakt mit Wasser, Putzmitteln oder anderen Chemikalien zurückzuführen – all das kann dazu führen, dass die Nägel austrocknen. Auch Nagellackentferner, künstliche Nägel und Gelnägel tragen übrigens dazu bei. Bei einseitiger Ernährung kann das Splittern der Fingernägel ein Hinweis auf Vitaminmangel sein. Taucht das Problem plötzlich oder immer wieder auf, ist Vorsicht geraten: Es könnte ein Hinweis auf Schuppenflechte oder eine Schilddrüsenerkrankung sein und sollte ärztlich abgeklärt werden.
- Auch bei Tüpfelnägeln ist die Oberfläche nicht intakt, sondern hat kleine Grübchen. Dies kann eine Begleiterscheinung von Schuppenflechte und kreisrundem Haarausfall sein.
Veränderungen in der Farbe
- Die meisten Menschen dürften schon einmal weiße Wölkchen auf ihren Fingernägeln bemerkt haben. Nach wie vor ist der Glaube verbreitet, sie seien Ausdruck eines Ernährungsmangels – aber sie sind genauso harmlos wie ihre Namensgeber. Es sind Lufteinschlüsse, die durch kleine Verletzungen – zum Beispiel bei der Maniküre an der Nagelhaut – oder durch leichte Stöße entstehen und ganz natürlich wieder herauswachsen.
- Größere, milchig-weiße Verfärbungen sind manchmal Zeichen von entzündlichen Darmerkrankungen, Leberzirrhose oder Magengeschwüren.
- Gelbliche bis bräunliche Verfärbungen der Fingernägel können durch Nikotin oder dauerhaftes Lackieren der Nägel entstehen – in beiden Fällen helfen Verzicht oder längeres Pausieren. Oft ist die Gelbfärbung auch Vorbote eines Nagelpilzes. Da eine Pilzerkrankung sehr langwierig ist, lohnt es sich also, den verfärbten Nagel gut zu beobachten und ihn eventuell mit einem Mittel aus der Apotheke zu behandeln. Wird er dicker und poröser, ist der Gang in die hautärztliche Praxis angesagt.
- Ernsthafte Erkrankungen von Lunge, Galle und Leber gehen ebenfalls oft mit einer Gelbfärbung einher – der Name „Gelbsucht“ kann also auch auf die Nägel bezogen werden. Ebenso können Schuppenflechte, Lymphödeme und bestimmte Antibiotika Auslöser für gelbliche Nägel sein.
- Auffällig sind deutlich zweigeteilte, weiß-rötlichbraune Verfärbungen. Sie signalisieren eine schwere Nierenerkrankung, bei der eine Dialyse nötig ist.
- Sauerstoffmangel im Blut und Kreislaufstörungen zeigen sich, ähnlich wie bei den Lippen, durch eine bläuliche Färbung, die sich bei einem chronischen Herz-Lungen-Leiden in tiefes Blau wandelt.
- Blau-schwarze Fingernägel sind im harmlosen Fall auf einen Bluterguss nach einer Quetschung oder einer ähnlichen Verletzung zurückzuführen. Dunkle Flecken können aber auch Ausdruck von schwarzem Hautkrebs unter dem Nagel sein und müssen sofort untersucht werden. Vergiftungen können sich ebenfalls durch schwarze oder auch grüne Verfärbungen bemerkbar machen. Sie können durch Metalle, Medikamente oder Bakterien hervorgerufen sein.
Veränderungen in der Form
Fingernägel bzw. die Nagelbetten, in denen sie sitzen, sind von Natur aus unterschiedlich geformt: breiter oder schmaler, länger oder kürzer. Auch wenn kurz und breit vielleicht nicht dem aktuellen Fingernageltrend entspricht, ist dies kein Grund zur Besorgnis, sondern maximal ein Fall für die Maniküre. Anders verhält es sich mit deutlich abweichenden Formen, die meist schon durch ihre Namen gut beschrieben sind.
- Da wäre etwa der Uhrglasnagel. Er ist wie das Glas einer klassischen Armbanduhr nach oben gewölbt und geht meist mit verbreiterten Fingerspitzen, den so genannten Trommelschlegelfingern, einher. Diese Form deutet auf eine Herz- oder Lungenkrankheit hin.
- Beim Löffelnagel ist das Nagelbett nach unten gewölbt und die Spitze des Fingernagels zeigt nach oben. Ursache hierfür sind häufiger Wasserkontakt oder Eisenmangel.
- Krallennägel sind verdickt und stark gekrümmt, ähnlich wie Tierkrallen. Sie weisen auf Durchblutungsstörungen und Nervenschäden hin.
- Plateaunägel dagegen haben eine platte Oberfläche und fallen zu den Seiten hin steil ab. Magen-Darm-Erkrankungen und Störungen bei der Blutbildung können die Ursache sein.
Was bewirken Nagellack und Co.?
Gerade wenn die Nägel angegriffen sind, ist die Versuchung groß, Unregelmäßigkeiten abzudecken. Allerdings können die eigenen Fingernägel unter Lack, Gel und aufgeklebten Nägeln nicht atmen, sie trocknen aus oder werden porös und damit weiter anfällig für Keime. Deshalb wird empfohlen, auf Nagelschmuck in hygienisch sensiblen Umgebungen zu verzichten. Auch gesunde Nägel sollten nicht ununterbrochen abgedeckt werden, um Schäden zu vermeiden. Forschungen legen überdies nahe, dass das UV-Licht, wie es vor allem in Nagelstudios zum Trocknen und Härten verwendet wird, das Hautkrebsrisiko erhöht.
Welche Rolle spielt die Nagelpflege?
Sorgfältige und schonende Nagelpflege ist wichtig für gesunde Nägel. Benutzen Sie möglichst eine Glasfeile zum Kürzen, sie hinterlässt die glattesten Kanten. Verletzten Sie die Nagelhaut nicht, indem Sie sie schneiden oder ganz und gar entfernen. Weichen Sie sie mit einem Öl etwas ein und benutzen Sie ein Holzstäbchen zum sanften Zurückschieben. Die Hautbarriere schützt das Nagelbett und die Nagelwurzel nämlich vor dem Eindringen von Bakterien und Keimen, die zu Entzündungen führen können. Generell halten Cremes und Öle die Nägel geschmeidig und gesund.
Vorsicht ist übrigens geboten, wenn zur Stärkung der Nägel Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden. Das wird zwar oft empfohlen, die Wirkung dieser Mittel ist jedoch wissenschaftlich nicht belegt. Sie können helfen, aber auch schaden. So kann etwa Biotin, ein häufig genanntes Mittel gegen brüchige Nägel, bei einer Überdosierung die Aufnahme von Vitamin C behindern. Eine gesunde, vielseitige Ernährung dient dagegen auch der Gesundheit unserer Nägel.
Die Zeichen der Nägel ernst nehmen
So unterschiedlich die Ursachen von Veränderungen an den Fingernägeln auch sein mögen – sie sind erwiesenermaßen ein Spiegel unserer Gesundheit und sollten nicht ignoriert werden. Vor allem, wenn die Veränderungen plötzlich und ohne offensichtlichen Grund auftreten, muss ärztlicher Rat eingeholt werden.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail: bkahl@lzg-rlp.de