26.03.2024
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Wie Arbeitnehmer von der
Familienpflegezeit profitieren können
Tritt innerhalb der Familie ein
Pflegefall auf, stellt das Angehörige nicht nur emotional, sondern
auch organisatorisch vor große Herausforderungen. Um die
Pflegebedürftigen nicht aus dem gewohnten Umfeld zu reißen,
entscheiden sich viele, die Pflege zu Hause selbst zu übernehmen.
Vor allem für Berufstätige ist es dann schwierig, Job, Pflege und
Privatleben unter einen Hut zu kriegen. Hier kann die
Familienpflegezeit helfen. Was das ist, wer einen Anspruch darauf hat
und was es zu beachten gilt, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der
DKV.
Was ist die Familienpflegezeit?
Die Zahl der Pflegebedürftigen in
Deutschland steigt und rund 80 Prozent von ihnen werden zu Hause
versorgt – meist durch Angehörige. Vor allem für Berufstätige
ist das oft nicht einfach. Mit der sogenannten Familienpflegezeit
bietet der Gesetzgeber eine Unterstützungsmöglichkeit für
pflegende Angehörige, mit der sie die Möglichkeit haben, ihre
Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. „Die
verkürzte Arbeitszeit bezieht sich dabei auf den
Jahresdurchschnitt“, erläutert Dirk Görgen, Pflegeexperte der
DKV. „Mit dem sogenannten Blockmodell können sich Berufstätige
die Zeit nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber so einteilen, dass sie
zu den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen passt. „Insgesamt ist
das maximal für zwei Jahre möglich. Entsprechend der reduzierten
Arbeitszeit sinkt auch das Gehalt des Beschäftigten“, so Görgen.
Welche Voraussetzungen müssen
erfüllt sein?
Um die Familienpflegezeit zu
beantragen, ist das Vorliegen eines Pflegegrads Voraussetzung. Die
pflegende Person muss außerdem ein naher Angehöriger sein. Dazu
gehören unter anderem Eltern, Großeltern, Stief- oder
Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer
eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft,
Geschwister, Kinder oder Enkelkinder. „Darüber hinaus ist es
entscheidend, dass die Pflege im häuslichen Umfeld – Ausnahmen
gelten bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen –
und durch einen Arbeitnehmer, Auszubildenden oder einen Heimarbeiter
erfolgt“, erklärt der Pflegeexperte der DKV. Übrigens: Ein
Anspruch auf Familienpflegezeit besteht grundsätzlich nur, wenn im
Unternehmen mindestens 26 Mitarbeiter beschäftigt sind. „Es ist
aber in jedem Fall sinnvoll, beim Arbeitgeber nachzufragen und das
Gespräch zu suchen“, rät Görgen.
Familienpflegezeit beantragen – so
geht‘s
Um die Familienpflegezeit zu
beantragen, müssen Arbeitnehmer laut § 2a Abs. 1 des
Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) ihren Arbeitgeber mindestens acht
Wochen vorher schriftlich darüber informieren und ihm die gewünschte
Dauer und Arbeitszeit mitteilen. Der Arbeitgeber hat den Wünschen
des Arbeitnehmers zu entsprechen, es sei denn, dass dringende
betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Parteien sollten die
getroffene Vereinbarung schriftlich festhalten. Es ist außerdem mit
Zustimmung des Arbeitgebers jederzeit möglich, auch während der
laufenden Familienpflegezeit, die angegebene Dauer bis auf die
maximalen zwei Jahre zu verlängern. Ein Musterformular für die
Beantragung beim Arbeitgeber bietet beispielsweise die Website
wege-zur-pflege.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.
Zinsloses Darlehen zur finanziellen
Unterstützung
Während der Familienpflegezeit
verdienen Arbeitnehmer weniger, müssen aber natürlich weiter ihre
laufenden Kosten decken. Damit sie dann durch den geringeren Lohn
nicht in finanzielle Schieflage geraten, haben sie Anspruch auf ein
zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). „Im Rahmen der Förderung
erhalten sie jeden Monat eine Rate in Höhe der halben Differenz
zwischen dem alten und dem gekürzten monatlichen Nettogehalt“, so
Görgen. Mit dem sogenannten Familienpflegezeit-Rechner des BAFzA
können Arbeitnehmer herausfinden, wie hoch ihr Darlehen
voraussichtlich ausfällt. Die Rückzahlung nach Beendigung der
Freistellung erfolgt dann ebenfalls in monatlichen Raten. „Für die
Beantragung beim BAFzA benötigen Arbeitnehmer ihre
Entgeltbescheinigung, die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit
sowie die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber“, erklärt
der Pflegeexperte der DKV. Ein Musterformular für die
Antragsstellung steht ebenfalls auf der Website des BAFzA zur
Verfügung.
22.03.2024
Seltsame Anrufe der Firma „Solar
Check“
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche
Trotz hoher Strafandrohungen steigt
die Zahl der unerlaubten Werbeanrufe. Zudem steckt nicht hinter jedem
Anruf eine seriöse Absicht. Aktuell ist „Photovoltaik“ ein
Hauptthema. Derzeit geben sich Anrufende als Angestellte einer Firma
namens "Solar Check" aus. Dieses Unternehmen findet sich
aber nicht im Handelsregister.
Das ist die Masche
In den meisten Fällen wurde direkt versucht, die Angerufenen zu einem Beratungsbesuch von "Solar Check" zu überreden. Eine Verbraucherin schilderte uns: „Gestern und heute habe ich mehrere Anrufe von einer angeblichen Firma „Solar Check“ erhalten. Es wurde gar nicht gefragt, ob ich Interesse hätte an einer Solaranlage, sondern es geht direkt damit los, dass man gefragt wird, wann denn mal jemand vorbeikommen könnte wegen einer Beratung. Die angezeigten Telefonnummern waren immer unterschiedliche Nummern aus dem Mobilfunkbereich, wahrscheinlich gefälscht, aber das kann ich nicht sagen.“
Das steckt dahinter
Die Beweggründe der Anrufenden können verschieden sein. Im besten Fall wird auf eine schnelle Abwicklung von Vertragsabschlüssen durch Haustürgeschäfte oder direkt am Telefon gedrängt. Andere nutzen Hausbesuche gegebenenfalls, um die Gegend und das Wohngebäude auszukundschaften, um Straftaten zu begehen. Auch kann am Telefon erfragt werden, wann man zu Hause ist – und vor allem, wann nicht. Diese Informationen sind für Kriminelle äußerst wertvoll.
Das rät die Verbraucherzentrale
Das ist die Masche
In den meisten Fällen wurde direkt versucht, die Angerufenen zu einem Beratungsbesuch von "Solar Check" zu überreden. Eine Verbraucherin schilderte uns: „Gestern und heute habe ich mehrere Anrufe von einer angeblichen Firma „Solar Check“ erhalten. Es wurde gar nicht gefragt, ob ich Interesse hätte an einer Solaranlage, sondern es geht direkt damit los, dass man gefragt wird, wann denn mal jemand vorbeikommen könnte wegen einer Beratung. Die angezeigten Telefonnummern waren immer unterschiedliche Nummern aus dem Mobilfunkbereich, wahrscheinlich gefälscht, aber das kann ich nicht sagen.“
Das steckt dahinter
Die Beweggründe der Anrufenden können verschieden sein. Im besten Fall wird auf eine schnelle Abwicklung von Vertragsabschlüssen durch Haustürgeschäfte oder direkt am Telefon gedrängt. Andere nutzen Hausbesuche gegebenenfalls, um die Gegend und das Wohngebäude auszukundschaften, um Straftaten zu begehen. Auch kann am Telefon erfragt werden, wann man zu Hause ist – und vor allem, wann nicht. Diese Informationen sind für Kriminelle äußerst wertvoll.
Das rät die Verbraucherzentrale
- Wenn ein Anruf mit Werbung für Photovoltaikanlagen unseriös wirkt, sollte man das Gespräch sofort beenden.
- Beratungsgespräche, die man nicht aus eigenem Antrieb bei einer Fachfirma vereinbart hat, sollte man konsequent ablehnen.
- Ungebetene Personen, die ohne entsprechende Beratungsvereinbarung an der Haustür klingeln, muss man nicht ins Haus lassen.
- Sollte es zu einem Vertragsschluss gekommen sein: Verbraucher:innen können bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
- Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb ungewollte Werbeanrufe zu melden. Das kann man hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.
- Mehr Informationen zu ungewollten Werbeanrufen sowie Musterbriefe finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
21.03.2024
Fünf Fakten über Zecken, die Sie
noch nicht wussten
Zecken schon zum Frühlingsanfang? Aber
hallo. Es ist längst Zeit, sich wieder mit den lästigen Krabblern
zu beschäftigen. Die Zurich Versicherung räumt mit vermeintlichen
Zecken-Weisheiten auf und gibt Tipps zum richtigen Umgang mit den
Tieren.
Zecken sind auch schon bei Kälte
aktiv
Sommerzeit ist Zeckenzeit? Von wegen:
Bereits ab 7 Grad Celsius sind die Spinnentiere aktiv. Das bedeutet,
dass es auch jetzt an warmen Winter- und Frühlingstagen schon
zecken-gefährlich werden kann. Durch den milden Winter haben viele
der Tiere überlebt und sind hungrig!
Ganz Deutschland ist Zeckengebiet
Nicht nur im süddeutschen Raum gibt es
Zecken, die die Erreger für gefährliche Krankheiten wie
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose in sich
tragen. Der Schwerpunkt liegt zwar weiterhin in Bayern und
Baden-Württemberg, aber inzwischen treten in ganz Deutschland Fälle
auf. Zecken sind vor allem in hohen Gräsern und im Unterholz zu
finden.
Zecken sind ausdauernd, um zum Biss
zu kommen
Auch, wer Kniestrümpfe und lange Hosen
trägt, ist vor Zecken nicht sicher. Die Biester krabbeln zum Teil
sehr lange auf dem Körper umher, bis sie eine geeignete Stelle zum
Beißen gefunden haben. Nach Ausflügen in die Natur gilt daher
immer: Gründlich absuchen. Auch Haustiere, vor allem Hunde und
Katzen, fungieren oft als „Zecken-Taxi“. Sie sollten daher
regelmäßig auf Zecken kontrolliert und mit einem Zeckenschutzmittel
behandelt werden.
Zecken nur mit Pinzette oder
Zeckenzange entfernen
Öl, Klebstoff, Nagellack oder Benzin
haben beim Entfernen von Zecken nichts zu suchen! Die Zecke wird
dadurch zwar erstickt, gibt aber im Todeskampf vermehrt gefährliche
Viren ins Blut ab. Daher bitte nur mit Pinzette oder Zeckenzange
arbeiten. Und vor allem: Ruhe bewahren! Wenn Zecken zu abrupt von der
Haut entfernt werden, können Teile ihres Körpers abreißen und zu
Infektionen führen. Im Zweifelsfall lieber zum Hausarzt gehen.
Zeckenbisse gelten als Unfall
Nach einem Zeckenbiss sollte die
Einstichstelle gut beobachtet werden. Wer eine Rötung rund um die
Stelle feststellt oder nach einem Zeckenbiss erste Krankheitssymptome
wie Fieber oder Kopfschmerzen bemerkt, sollte umgehend einen Arzt
aufsuchen. Dieser kann feststellen, ob eventuell FSME oder Borreliose
vorliegt. „Kommt es durch diese Krankheiten zu Langzeitschäden
Lähmungen, Gelenkschmerzen und Herzschäden, ist das ein Fall für
die Unfallversicherung,“ erklärt Gabriel Gallinger von der Zurich
Gruppe Deutschland. „Allerdings haben nicht alle Anbieter
Zeckenbissinfektionen mit eingeschlossen – hier hilft ein Blick in
die Versicherungsbedingungen oder ein Gespräch mit seinem Vermittler
oder Makler.“
18.03.2024
Auslandsaufenthalt richtig planen
Checkliste der Verbraucherzentrale für junge Leute
Checkliste der Verbraucherzentrale für junge Leute
Viele junge Menschen in Deutschland
entscheiden sich für einen Auslandsaufenthalt, um neue Kulturen
kennen zu lernen, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder spannende
Erfahrungen zu sammeln. Wer länger als wenige Urlaubswochen im
Ausland bleiben will, arbeiten oder studieren möchte, muss diesen
Umzug gut organisieren. Aber was muss ich beachten, wenn ich ins
Ausland ziehe? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche
Dokumente und Versicherungen benötige ich? Was passiert mit meinen
laufenden Verträgen in Deutschland während dieser Zeit? Und wie
organisiere ich meine Finanzen vor und während meines
Auslandsaufenthalts?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. Mit ihrer Hilfe kann man sich schnell einen umfassenden Überblick über die notwendigen To-dos verschaffen, um nichts Wichtiges zu vergessen. Das kostenlose Online-Angebot gibt rechtliche Informationen und hilft dabei, Sparmöglichkeiten zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Die Umzugs-Checkliste deckt alle wichtigen Themenbereiche rund um Miete, Geld, Verträge, Gesundheit und Behörden ab. Die kostenlose Umzugs-Checkliste ist hier zu finden.
Fokuswoche Ziele - Neue Wege. Nach der Schule.
Vom 13. bis 17. Mai findet die bundesweite „Fokuswoche Ziele. Neue Wege. Nach der Schule.“ statt. In dieser Woche informiert die Verbraucherzentrale junge Menschen zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Ins Ausland gehen“, „Studienfinanzierung“, „Versicherungen“, „Auslandspraktikum“ und „Freiwilligendienst“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start ihre Zukunft.
Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden.
Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. Mit ihrer Hilfe kann man sich schnell einen umfassenden Überblick über die notwendigen To-dos verschaffen, um nichts Wichtiges zu vergessen. Das kostenlose Online-Angebot gibt rechtliche Informationen und hilft dabei, Sparmöglichkeiten zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Die Umzugs-Checkliste deckt alle wichtigen Themenbereiche rund um Miete, Geld, Verträge, Gesundheit und Behörden ab. Die kostenlose Umzugs-Checkliste ist hier zu finden.
Fokuswoche Ziele - Neue Wege. Nach der Schule.
Vom 13. bis 17. Mai findet die bundesweite „Fokuswoche Ziele. Neue Wege. Nach der Schule.“ statt. In dieser Woche informiert die Verbraucherzentrale junge Menschen zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Ins Ausland gehen“, „Studienfinanzierung“, „Versicherungen“, „Auslandspraktikum“ und „Freiwilligendienst“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start ihre Zukunft.
Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden.
18.03.2024
Auto aufgebrochen oder gestohlen:
was tun und wer zahlt?
Präventionsmaßnahmen und
Verhaltenstipps für Autofahrer
Die Zahl der Autodiebstähle stieg laut
dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) 2022 im Vergleich zum Vorjahr
um 25 Prozent. Dabei entstand ein wirtschaftlicher Schaden von fast
250 Millionen Euro. Auch die Menge der aus Autos gestohlenen
Bordcomputer, Lenkräder, Airbags und Co. hat sich um 15 Prozent
erhöht. Die Folgen eines gestohlenen oder aufgebrochenen Wagens:
großer Ärger und hohe Kosten. Wie sich Autofahrer vor Diebstahl
schützen können, was im Ernstfall zu tun ist und welche
Versicherung aufkommt, weiß Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.
Keyless-Go-Systeme als Einfallstor
für Diebe
Die meisten neuen Automodelle verfügen
mittlerweile über ein schlüsselloses Fahrzeugzugangs- und
-startsystem, das sogenannte Keyless-Go-System. Der Pkw lässt sich
ohne aktive Benutzung eines Autoschlüssels ent- und verriegeln und
durch das Betätigen des Startknopfes starten, Autofahrer müssen
diesen lediglich bei sich tragen. Das ist praktisch, bietet aber auch
ein Einfallstor für Diebe. „Über eine Funkwellen-Verlängerung
können sie das Signal des Schlüssels verstärken und sich dadurch
Zugriff zum Wagen verschaffen, obwohl sich der Schlüssel gar nicht
mehr in der Nähe des Autos befindet“, erläutert Peter Schnitzler,
Kfz-Experte von ERGO. Das gelingt Kriminellen, indem sie versuchen,
durch das Vorbeilaufen an Wagenbesitzern auf Parkplätzen oder dem
Gehen durch Mietshäuser Signale abzufangen. Der Schlüssel sollte
daher möglichst weit entfernt von Fenstern und Türen lagern.
Alufolie, eine Metalldose oder eine spezielle RFID-Schutztasche
können ebenfalls helfen, Funkwellen zu blockieren. Manche Hersteller
ermöglichen zudem eine Deaktivierung der Keyless-Go-Funktion.
„Darüber hinaus kann das Parken in einer abgeschlossenen Garage
den Diebstahl verhindern“, ergänzt der Kfz-Experte.
Weitere Präventionsmaßnahmen
Aber auch die herkömmlichen
Einbruchsmethoden wie Scheibe einschlagen, Tür oder Schloss
ausstechen oder Kofferraum aufhebeln sind nach wie vor weit
verbreitet. „Um sich davor zu schützen, lautet die oberste Regel:
Beim Verlassen des Fahrzeugs niemals Wertsachen offen liegen lassen“,
appelliert Schnitzler. „Autofahrer sollten potenzielles Diebesgut
nicht einsehbar verstauen oder es am besten mitnehmen.“ Außerdem
ist es wichtig, Fenster, Türen, Kofferraum sowie Cabrio- oder
Schiebedach immer fest zu verschließen und auf das Absperrsignal zu
achten. Das gilt auch für einen kurzen Stopp beim Bäcker oder an
der Tankstelle. Ergänzend kann eine Lenkradkralle Kriminelle
abschrecken.
Autodiebstahl – was tun?
Ist das Auto aufgebrochen oder
verschwunden, ist der Schock meist groß. Der Kfz-Experte von ERGO
empfiehlt Diebstahlopfern, möglichst ruhig zu bleiben. Als Erstes
heißt es, die Polizei über das gestohlene Fahrzeug oder entwendete
Gegenstände zu informieren und Anzeige gegen unbekannt zu erstatten.
Alle Schäden am Fahrzeug sollten Betroffene mit Fotos dokumentieren.
„Zusätzlich kann eine Liste mit allen entwendeten Teilen sinnvoll
sein“, so Schnitzler. Gestohlene Fahrzeuge sollten Autofahrer
außerdem mit der Zulassungsbescheinigung bei der
Kfz-Zulassungsstelle stilllegen lassen. „Außerdem gilt es, so
schnell wie möglich die Versicherung zu informieren“, rät
Schnitzler. „Für die Schadensmeldung benötigen Autobesitzer das
Protokoll der Polizeidienststelle, den Kfz-Brief, alle Autoschlüssel
und die Bescheinigung über die Stilllegung.“
Welche Versicherung aufkommt
Welche Versicherung für die
Regulierung zuständig ist, hängt vom Schaden ab. „Für gestohlene
Fahrzeuge sowie entwendete fest verbaute Teile wie zum Beispiel
Lenkrad, Radio, Airbag oder Felgen ist die Teilkaskoversicherung der
richtige Ansprechpartner“, erklärt der Kfz-Experte von ERGO. „Sie
erstattet den Wiederbeschaffungswert des Diebesguts und kommt für
durch den Einbruch am Fahrzeug entstandene Schäden auf.“ Manche
Hausratversicherungen leisten auch für lose Gegenstände, die Diebe
aus dem Auto entwendet haben – manchmal allerdings nur über einen
Zusatzbaustein.
Und was gilt im Ausland?
Ist das Auto im Urlaub plötzlich weg
oder aufgebrochen, ist das besonders ärgerlich und die Urlaubsfreude
hinüber. Um das zu verhindern, empfiehlt Schnitzler, wenn möglich
nur auf bewachten Parkplätzen zu parken. Ist der Wagen dennoch weg,
müssen Betroffene ebenfalls umgehend die Polizei informieren und
Anzeige erstatten. „Um den Diebstahl bei der Versicherung zu
melden, ist es wichtig, sich alle relevanten Dokumente von der
Polizei im Ausland aushändigen zu lassen,“ so der Kfz-Experte. Er
rät außerdem, die Versicherung sofort zu informieren. Denn auch auf
Urlaubsfahrten außerhalb Deutschlands ist das Auto abgesichert. Der
Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas
sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören. Sind
Ausweisdokumente weg, sollten sich bestohlene Urlauber für einen
Ersatzausweis an die diplomatische Vertretung wenden.
15.03.2024
Wenn der Stress auf den Rücken
schlägt
Wenn wir von Stress reden, denken viele
von uns an einen vollen Terminkalender, eine unendliche To-do-Liste
oder an das Jonglieren von Arbeit und Privatleben. Aber Stress ist
viel mehr als das; er kann sich buchstäblich auf unseren Rücken
legen. In Deutschland leidet fast ein Drittel der Bevölkerung unter
Rückenschmerzen und sucht deshalb ärztliche Hilfe auf. Bei einem
Großteil der Fälle handelt es sich um unspezifische Rückenschmerzen
ohne erkennbare Ursache. Dahinter können psychische Belastungen
stehen, die unsere körperliche Gesundheit beeinflussen.
Stellen wir uns vor, unser Körper wäre
ein Auto. Psychischer Stress ist dann wie ständiges Gasgeben, ohne
eine Pause einzulegen. Wenn wir dauerhaft unter Druck stehen, sei es
durch Mehrfachbelastung – das heißt, wenn gleichzeitig mehrere
Aufgaben oder Rollen bewältigt werden müssen, wie Arbeit, Haushalt
und die Betreuung von Angehörigen – oder sei es durch finanzielle
Sorgen, Armut oder andere stressige Lebensumstände, dann reagiert
unser Körper darauf.
Stress führt oft dazu, dass sich
unsere Muskeln, vor allem im Rücken- und Nackenbereich, unbewusst
zusammenziehen. Das kann Verspannungen und Schmerzen verursachen,
die, wenn sie unbehandelt bleiben, langfristige Probleme hervorrufen.
Folgende Bereiche sind besonders anfällig für die Auswirkungen von
Stress:
Oberer Rücken und Schultern
Viele Menschen tragen Stress und
Anspannung in den Schultern und im oberen Rückenbereich. Lange
Stunden unter Druck am Computer, häufige Smartphone-Nutzung und eine
damit verbundene schlechte Haltung können diese Probleme
verschärfen, was zu Schmerzen und Steifheit führt.
Nackenbereich
Ähnlich wie der obere Rücken ist auch
der Nacken ein häufiger Ort für stressbedingte Verspannungen. Diese
Verspannungen können Kopfschmerzen und Migräne auslösen und die
Beweglichkeit einschränken.
Unterer Rücken
Der untere Rücken wird oft durch eine
Kombination aus schlechter Haltung und Stress belastet. Langes
Sitzen, insbesondere mit gebeugtem Rücken oder nach vorne geneigtem
Kopf, kann die Belastung erhöhen und zu Schmerzen führen.
Außerdem kann Stress unseren Schlaf
beeinträchtigen. Weniger oder schlechter Schlaf bedeutet, dass sich
unser Körper nicht richtig erholen kann, was wiederum zu mehr
Schmerzen und Verspannungen führt.
Eine Minute Entspannung kann helfen
Um den Kreislauf von Stress und
fehlender Entspannung zu durchbrechen, ist es wichtig, bewusst
Schritte zum Stressabbau zu unternehmen. Eine einfache Methode
hierfür ist die 1-Minuten-Meditation, die jederzeit und überall
durchgeführt werden kann:
- Suchen Sie sich einen ruhigen Ort.
Das kann überall sein, wo Sie für eine Minute ungestört sind.
- Nehmen Sie eine bequeme Sitzhaltung
ein. Sitzen Sie aufrecht auf einem Stuhl oder auf dem Boden. Wenn
möglich, halten Sie Ihren Rücken gerade, aber nicht steif.
- Schließen Sie die Augen, um
Ablenkungen zu minimieren.
- Konzentrieren Sie sich auf Ihren Atem. Atmen Sie tief durch die Nase ein und fühlen Sie, wie Ihr Bauch sich hebt. Atmen Sie langsam durch den Mund aus und spüren Sie, wie sich Ihr Bauch senkt.
- Führen Sie Ihre Aufmerksamkeit
immer wieder sanft zurück. Es ist normal, dass Gedanken auftauchen.
Wenn Sie bemerken, dass Ihre Gedanken abschweifen, bringen Sie Ihre
Aufmerksamkeit sanft zurück zu Ihrem Atem.
Diese kurze Pause kann helfen, den
Geist zu beruhigen und Muskelverspannungen zu lösen. Indem wir uns
bewusst Zeit nehmen, um zu entspannen und den Stress in unserem Leben
zu managen, können wir die negativen Auswirkungen auf unseren Rücken
reduzieren und unser allgemeines Wohlbefinden verbessern.
Bewegung ist wichtig
Um stressbedingten Rückenproblemen
frühzeitig entgegenzuwirken, ist Bewegung ein Schlüsselelement.
Hier sind einige Tipps, die mit Bewegung verbunden sind:
- Bewegungspausen einführen: Legen
Sie regelmäßige Pausen ein, in denen Sie aufstehen, sich strecken
und umhergehen. Dies hilft, die Muskeln zu lockern und die
Durchblutung zu fördern. Ein einfacher Zeitplan könnte sein, alle
30 bis 60 Minuten eine kurze Pause von 1-2 Minuten einzulegen.
- Gezielte Dehnübungen: Integrieren
Sie Dehnübungen für den Nacken, die Schultern und den unteren
Rücken in Ihren Alltag. Diese Übungen können helfen, Verspannungen
zu lösen und die Flexibilität zu verbessern. Yoga und Pilates sind
beispielsweise hervorragende Praktiken, die auf die Stärkung und
Dehnung des Rückens abzielen.
- Regelmäßige Spaziergänge an der
frischen Luft sind eine einfache und effektive Methode, um Stress
abzubauen und gleichzeitig den Körper zu bewegen. Spaziergänge
fördern die Durchblutung und können helfen, den Geist zu
entspannen.
- Ergonomische
Arbeitsplatzgestaltung: Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitsplatz
rückengerecht eingerichtet ist. Ein ergonomischer Stuhl, der die
natürliche Krümmung der Wirbelsäule unterstützt, und ein
Schreibtisch in der richtigen Höhe können dazu beitragen, die
Belastung des Rückens zu verringern.
- Regelmäßige körperliche
Aktivität: Ein Fitnessprogramm, das sowohl Kraft- als auch
Ausdauerübungen umfasst, stärkt die Muskeln und verbessert die
Haltung. Dies kann langfristig dazu beitragen, stressbedingte
Rückenschmerzen zu verhindern.
Indem wir diese einfachen Ideen in
unseren Alltag einbinden, können wir nicht nur die Auswirkungen von
Stress auf unseren Rücken mindern, sondern auch unser allgemeines
Wohlbefinden und unsere Lebensqualität verbessern. Fragen Sie bei
Ihrer Krankenkasse nach, welche
Angebote zur Rückengesundheit dort
unterstützt werden. Bei anhaltenden Rückenschmerzen sollten Sie
sich jedoch Rat in Ihrer hausärztlichen Praxis holen.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text Sandra Helms, Redaktion Birgit Kahl-Rüther, E-Mail bkahl@lzg-rlp.de
13.03.2024
Augen auf beim Online-Kauf
Billigware aus Fernost oder Ware, die
erst gar nicht ankommt: Wer gern im Internet shoppt, hat es zwar
bequem, sollte aber auch die Augen offen halten. Ein schneller Klick
– und schon bleiben die Verbraucher:innen auf den Kosten sitzen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt
geben Tipps, wie man sicher online Shoppen kann.
Fake-Shops oder Ware aus Fernost
In den letzten Jahren haben die Beschwerden zu Fake-Shops und über minderwertiger Ware aus Fernost sehr stark zugenommen. Mit Billigpreisen drängen Online-Shops aus Asien in den deutschen Markt und bieten vor allem Kleidung zu überaus günstigen Preisen an. Auch andere Dinge für den Alltag wie beispielsweise Haushaltswaren, technische Geräte, Möbel oder Accessoires gibt es zu Schnäppchenpreisen. Neu ist: Auch auf Social-Media-Plattformen schalten diese Anbieter massiv Werbung für ihre Produkte.
Unseriöse Online-Anbieter erkennen
Eine auffällige Internetadresse, als Zahlungsweise Vorkasse per Überweisung, eine Häufung ungewöhnlich niedriger Preise, die Nutzung erfundener Gütesiegel, allgemeine Geschäftsbedingungen in schlechtem Deutsch oder ein fehlendes Impressum deuten auf einen Fake-Shop hin. Es wird jedoch immer schwieriger, unseriöse Anbieter zu entlarven.
Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale ein kostenloses Tool, um Shop URLs zu überprüfen. Zudem hat die Verbraucherzentrale auf einer interaktiven Website wichtige Merkmale unseriöser Shops zusammengestellt.
Ein weiterer Tipp: Die Informationsplattform „watchlist“ warnt tagesaktuell vor bekannten betrügerischen und unseriösen Internetadressen.
Was tun, wenn man einem Fake-Shop aufgesessen ist?
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online.
Weitere Informationen zum Thema
Fake-Shops oder Ware aus Fernost
In den letzten Jahren haben die Beschwerden zu Fake-Shops und über minderwertiger Ware aus Fernost sehr stark zugenommen. Mit Billigpreisen drängen Online-Shops aus Asien in den deutschen Markt und bieten vor allem Kleidung zu überaus günstigen Preisen an. Auch andere Dinge für den Alltag wie beispielsweise Haushaltswaren, technische Geräte, Möbel oder Accessoires gibt es zu Schnäppchenpreisen. Neu ist: Auch auf Social-Media-Plattformen schalten diese Anbieter massiv Werbung für ihre Produkte.
Unseriöse Online-Anbieter erkennen
Eine auffällige Internetadresse, als Zahlungsweise Vorkasse per Überweisung, eine Häufung ungewöhnlich niedriger Preise, die Nutzung erfundener Gütesiegel, allgemeine Geschäftsbedingungen in schlechtem Deutsch oder ein fehlendes Impressum deuten auf einen Fake-Shop hin. Es wird jedoch immer schwieriger, unseriöse Anbieter zu entlarven.
Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale ein kostenloses Tool, um Shop URLs zu überprüfen. Zudem hat die Verbraucherzentrale auf einer interaktiven Website wichtige Merkmale unseriöser Shops zusammengestellt.
Ein weiterer Tipp: Die Informationsplattform „watchlist“ warnt tagesaktuell vor bekannten betrügerischen und unseriösen Internetadressen.
Was tun, wenn man einem Fake-Shop aufgesessen ist?
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online.
Weitere Informationen zum Thema
12.03.2024
Teure Süßigkeiten zu Ostern
Stichprobe zum Preisunterschied zwischen den Oster- und Standardausfertigungen von Süßigkeiten
Stichprobe zum Preisunterschied zwischen den Oster- und Standardausfertigungen von Süßigkeiten
Zu Ostern gibt es Süßigkeiten, wie
Kokos-Mandel Konfekt oder Überraschungseier, neben der
Standardverpackung oft in einer besonderen Osterverpackung. Auch
Tafelschokolade, die das ganze Jahr erhältlich ist, gibt es während
den Ostertagen zusätzlich in Form eines Hasen.
Im Rahmen einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Februar 2024 genau hingeschaut und 13 ausgewählte Ostereditionen mit ihren Standardausfertigungen verglichen. Die untersuchten Produkte enthielten die gleichen oder geringfügig abweichende Zutaten. Zudem stammen die Produktpaare immer von der gleichen Marke. So wird zum Beispiel ein Vollmilch-Schokohase mit der Vollmilch-Tafelschokolade desselben Herstellers verglichen.
Das Ergebnis: Für die Osterverpackung oder -form müssen Verbraucher:innen mehr Geld zahlen. In zwölf von 13 untersuchten Fällen kosten die Ostersüßigkeiten mehr als die Standardprodukte. Der höchste Preisaufschlag betrug dabei 186 Prozent. Bei einem Produkt gab es allerdings auch keinen Preisunterschied zwischen den beiden Ausfertigungen. Der durchschnittliche Preisaufschlag lag bei 92 Prozent. Auffällig waren die kleineren Produktgrößen bei den meisten Ostervarianten. Dabei gilt oft: Je kleiner die Produktgröße desto höher der Grundpreis.
„Für alle, die zu Ostern etwas Geld sparen wollen, lohnt sich der Griff zum Standardprodukt“ empfiehlt Caroline Brunnbauer, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. Für den Preisvergleich lohnt sich immer ein Blick auf den Grundpreis. Dieser ist gesetzlich verpflichtend und bezieht sich auf ein Kilogramm oder ein Liter des Produkts.
Im Rahmen einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Februar 2024 genau hingeschaut und 13 ausgewählte Ostereditionen mit ihren Standardausfertigungen verglichen. Die untersuchten Produkte enthielten die gleichen oder geringfügig abweichende Zutaten. Zudem stammen die Produktpaare immer von der gleichen Marke. So wird zum Beispiel ein Vollmilch-Schokohase mit der Vollmilch-Tafelschokolade desselben Herstellers verglichen.
Das Ergebnis: Für die Osterverpackung oder -form müssen Verbraucher:innen mehr Geld zahlen. In zwölf von 13 untersuchten Fällen kosten die Ostersüßigkeiten mehr als die Standardprodukte. Der höchste Preisaufschlag betrug dabei 186 Prozent. Bei einem Produkt gab es allerdings auch keinen Preisunterschied zwischen den beiden Ausfertigungen. Der durchschnittliche Preisaufschlag lag bei 92 Prozent. Auffällig waren die kleineren Produktgrößen bei den meisten Ostervarianten. Dabei gilt oft: Je kleiner die Produktgröße desto höher der Grundpreis.
„Für alle, die zu Ostern etwas Geld sparen wollen, lohnt sich der Griff zum Standardprodukt“ empfiehlt Caroline Brunnbauer, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. Für den Preisvergleich lohnt sich immer ein Blick auf den Grundpreis. Dieser ist gesetzlich verpflichtend und bezieht sich auf ein Kilogramm oder ein Liter des Produkts.
11.03.2024
Volkskrankheit Kopfschmerzen
Formen, Ursachen und
Behandlungsmöglichkeiten
Laut einer Statista-Umfrage leiden
knapp 40 Prozent der Erwachsenen mehrmals im Monat unter
Kopfschmerzen. Das Leiden gehört damit zu den am weitesten
verbreiteten gesundheitlichen Beschwerden und lässt sich in viele
verschiedene Arten unterteilen. Die meisten Betroffenen klagen über
Spannungskopfschmerzen, dicht gefolgt von Migräne. Solveig Haw,
Ärztin und Gesundheitsexpertin der DKV, erklärt, worin sich die
einzelnen Arten unterscheiden, gibt Tipps für Vorbeugung und
Behandlung und weiß, wann Betroffene einen Arzt aufsuchen sollten.
Primäre und sekundäre
Kopfschmerzen
Kopfschmerzen sind eine Volkskrankheit
und lassen sich in zwei Kategorien einteilen. „Primäre
Kopfschmerzen sind eine eigenständige Krankheit, während es sich
bei sekundären Kopfschmerzen um ein Symptom einer anderen Erkrankung
oder Verletzung handelt. So können sekundäre Kopfschmerzen zum
Beispiel durch Hirnblutungen nach Stürzen auftreten. Bei plötzlich
einsetzenden, vernichtenden Kopfschmerzen sollten Betroffene deshalb
umgehend einen Arzt rufen,“ erläutert Solveig Haw, Ärztin und
Gesundheitsexpertin der DKV.
Wie ein zu enger Hut:
Spannungskopfschmerzen
Spannungskopfschmerzen gehören zu den
häufigsten primären Kopfschmerzen. „Sie betreffen den ganzen Kopf
und äußern sich durch einen drückenden, dumpfen Schmerz, der meist
allerdings weniger stark ist“, so die DKV Expertin.
„Begleitsymptome wie beispielsweise Erbrechen sind bei dieser Art
von Schmerz eher untypisch.“ Die Ursachen für
Spannungskopfschmerzen können eine Überempfindlichkeit von
Schmerzrezeptoren in der Muskulatur des Kopfes oder des Nackens, eine
hohe Anspannung in der Nackenmuskulatur, aber auch genetische
Faktoren sein. „Entsteht der Schmerz als Folge verspannter Muskeln,
helfen Betroffenen oft Wärme, Massagen oder Dehnübungen für den
Schulter- und Nackenbereich, um die Schmerzen zu lindern“, rät
Haw.
Pulsierende Schmerzattacke: Migräne
Auch Migräne ist weit verbreitet. Die
Schmerzen breiten sich anfallartig aus und sind heftiger als bei
Spannungskopfschmerzen. Betroffene beschreiben sie oft als pulsierend
oder stechend und bei Bewegung besonders stark. „Typisch sind auch
Übelkeit, Erbrechen sowie eine besonders hohe Licht-, Geruchs- und
Geräuschempfindlichkeit“, erläutert die Gesundheitsexpertin der
DKV. Hinzu kommt bei vielen Patienten im Vorfeld der Attacke eine
sogenannte Aura, die für Einschränkungen in der Wahrnehmung sorgen
kann. „Während eines Migräneanfalls können der Rückzug an einen
dunklen, ruhigen Ort, Pfefferminzöl an den Schläfen oder das Kühlen
der Stirn schmerzlindernd wirken“, empfiehlt Haw. Bei einer akuten
Migräne sind außerdem möglichst frühzeitig eingenommene
Schmerzmittel hilfreich. „Patienten sollten mit ihrem Haus- oder
Nervenarzt klären, welche Medikamente in welcher Dosis bei einer
Attacke am besten sind. Seltene Kopfschmerzformen und komplizierte
Verläufe gehören in die Hand des Facharztes oder in eine
Migräne-Sprechstunde, die meist an großen Kliniken zu finden ist,“
rät die Expertin.
Kopfschmerzen als Folge von
Zähneknirschen
Ein weiterer Auslöser von
Kopfschmerzen kann nächtliches Zähneknirschen sein. Bei der
sogenannten Myoarthropathie des Kausystems – auch bezeichnet als
Craniomandibuläre Dysfunktion – arbeitet die Kiefer- und
Kaumuskulatur von Betroffenen auch während dem Schlaf. Meist äußert
sich dies durch ein starkes Zusammenpressen von Ober- und
Unterkiefer, eine mahlende Bewegung und einen angespannten
Kauapparat. Die Folge: Kopfschmerzen am nächsten Morgen. Sie
strahlen meist von der Kaumuskulatur in die Schläfen aus. Weitere
Anzeichen für Zähneknirschen sind unter anderem ein schmerzendes
Gesicht, eine verspannte Nacken- und Schultermuskulatur,
Zahnfleischschwund sowie abgeschliffene Zähne. Um das Zähneknirschen
und damit auch die Kopfschmerzen zu behandeln, empfiehlt sich eine
Beißschiene, die die Zähne vor weiteren Schäden schützt. Darüber
hinaus sollten Betroffene Stress reduzieren. Um Verspannungen zu
lösen, können außerdem Übungen wie beispielsweise progressive
Muskelentspannung helfen.
Auslöser herausfinden und Diagnose
stellen
Um herauszufinden, an welcher Art von
Kopfschmerzen Patienten leiden, kann ein sogenanntes
Kopfschmerztagebuch helfen. „Hier tragen sie neben Häufigkeit,
Dauer, Art, Stärke und möglichen Begleitsymptomen auch weitere
Faktoren ein, die mit den Schmerzen in Zusammenhang stehen könnten“,
erklärt die Gesundheitsexpertin. „Für eine möglichst genaue
Diagnose ist es wichtig, täglich Buch zu führen und möglichst
viele Informationen und Details zu notieren.“ Das unterstützt den
Arzt nicht nur bei der Diagnose, sondern kann auch dazu beitragen,
mögliche Auslöser, sogenannte Trigger, zu identifizieren. Eine
Vorlage zum Ausfüllen für ein Kopfschmerztagebuch finden Betroffene
beispielsweise auf der Website der DKV zum Downloaden und Ausdrucken.
Behandlung der Schmerzen
Auch wenn die Behandlung je nach Art
der Kopfschmerzen und Betroffenheit individuell ganz unterschiedlich
ausfallen kann, haben sich bei vielen Patienten Schmerzmittel
bewährt, die frei verkäuflich sind. Vor der Einnahme eines
bestimmten Präparates empfiehlt Haw, hinsichtlich des richtigen
Wirkstoffs sowie möglicher Neben- oder Wechselwirkungen mit anderen
Medikamenten mit einem Arzt zu sprechen. „Manche Medikamente können
bei längerer Einnahme selbst ein Auslöser für Kopfschmerzen sein“,
warnt die Expertin. „Daher sollten Patienten bei wiederholter oder
längerer Einnahme, spätestens ab drei Tagen, ebenfalls Rücksprache
mit einem Arzt halten.“
Risikofaktoren kennen und
Kopfschmerzen vorbeugen
Für viele der über 200
Kopfschmerzarten sind die genauen Ursachen noch unbekannt. „Doch es
existieren einige Faktoren, die Schmerzen begünstigen können“, so
Haw. Zu den Risikofaktoren zählen unter anderem Alkohol,
Dehydrierung, Wetterwechsel, Koffein, Stress oder Lärm. „Wer seine
‚Trigger‘ kennt, kann diese bewusst vermeiden und so die
Häufigkeit der Kopfschmerzen reduzieren“, erklärt die
Gesundheitsexpertin der DKV. Darüber hinaus können auch leichter
Ausdauersport, Bewegung an der frischen Luft, zum Beispiel
Spaziergänge, oder Entspannungsmethoden dazu beitragen,
Kopfschmerzen vorzubeugen.
06.03.2024
Weltverbrauchertag am 15. März:
Sicher Online trotz Fakeshops & pay later
Im Vergleich zu 2020 hat sich die
Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen im
Jahr 2023 fast versechsfacht. Gleichzeitig hat der Fakeshop-Finder
mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Neue Herausforderungen
stellen sich auch durch komplizierte Vertragskonstruktionen bei „buy
now, pay later”. Online-Shopping steht deshalb im Zentrum der
bundesweiten Kampagne der Verbraucherzentralen zum
Weltverbrauchertag.
„Das Konzept „Buy now – pay later“ verführt leider zu unbedachten Käufen,“ erläutert Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Erst wenn es schon zu spät ist, kommen die monatlichen Raten. Hinter diesen Angeboten verbergen sich Kredite, die den ursprünglichen Kaufpreis durch Zinsen erhöhen können. Es ist daher ratsam, sich bewusst zu sein, dass solche Finanzierungsoptionen langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Situation haben können.“
Beschwerden wegen Online-Shopping
Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden wegen Online-Shopping. Im Jahr 2023 gab es über 6.900 Verbraucherbeschwerden, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht.
Fakeshop-Finder
Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucher:innen Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich geben sie im Monat etwa 200.000 Mal Shop-Adressen ein. Insgesamt wurden so 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.
Pay later – Das Gegenteil von Bequem
Immer öfter bieten insbesondere Online-Shops Möglichkeiten an, die Zahlung des gekauften Artikels zu „verzögern“. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. Das verkompliziert den Kauf erheblich, weil die Verbraucher:innen nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen, und erhöht zudem das Verschuldungsrisiko.
06.03.2024
Internet oder Telefon ausgefallen?
So gibt es Schadenersatz
Wenn der Internet- oder
Telefonanschluss ausgefallen ist, sind viele Verbraucher:innen
verärgert, doch seit Dezember 2021 gibt es die Möglichkeit einen
Schadenersatz vom Anbieter zu verlangen.
Um einen Anspruch auf den Schadenersatz zu haben, müssen Verbraucher:innen zunächst umgehend nach dem Ausfall des Anschlusses den Anbieter informieren. Hat der Anbieter den Schaden zu vertreten und behebt er den Ausfall binnen zwei Tagen nicht, so kann ab dem dritten Ausfalltag eine Entschädigung verlangt werden. Allerdings nur, wenn keine Ersatzversorgung angeboten wurde. Die Höhe der Entschädigung ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
So stehen dem Verbraucher am
dritten und vierten Tag des Ausfalls je fünf Euro Schadenersatz pro
Ausfalltag zu oder zehn Prozent der monatlichen Grundgebühr, je
nachdem, welcher Betrag höher ist. Ab dem fünften Ausfalltag
verdoppelt sich der Schadenersatz, dies bedeutet, dass dann zehn Euro
pro Ausfalltag oder 20 Prozent der monatlichen Grundgebühr geltend
gemacht werden können. So können beispielsweise für eine Woche
Internetausfall 30 Euro Schadenersatz geltend gemacht werden, bei 4
Wochen wären es schon 240 Euro Schadenersatz.
„Anbieter versuchen
bei diesen Störungen oft die Verbraucher:innen mit dem Erlass der
Grundgebühr abzuspeisen“, so Michael Gundall, Telefonexperte der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Daher hat die
Verbraucherzentrale einen neuen Musterbrief entworfen, den
Verbraucher:innen an den Anbieter schicken können. Dieser kann hier
runtergeladen oder schriftlich angefordert werden.
Der Musterbrief enthält Hinweise, wie der Schadenersatz genau zu berechnen ist. Sollten dennoch Fragen offen sein, werden diese per Mail unter telekommunikation@vz-rlp.de beantwortet.
Der Musterbrief enthält Hinweise, wie der Schadenersatz genau zu berechnen ist. Sollten dennoch Fragen offen sein, werden diese per Mail unter telekommunikation@vz-rlp.de beantwortet.
04.03.2024
Mehr Schutz bei sexualisierter
Gewalt in Familien
Frauennotruf Mainz begrüßt
Reformierung des Kindschaftsrechts
Männer-Gewalt an Frauen ist weit
verbreitet in Deutschland und wird in unterschiedlichen Formen
ausgeübt: als körperliche, seelische, wirtschaftliche und
insbesondere auch als sexualisierte Gewalt.
Das Übereinkommen des Europarats zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt, die sogenannte Istanbul Konvention, verpflichtet alle
staatlichen Stellen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene zur
Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – insbesondere
in engen sozialen Beziehungen wie bei Partnerschaftsgewalt.
Dies stellt in Umgangs- und
Sorgerechtsverfahren eine besondere Herausforderung dar, weil hier
die Rechte von Eltern und Kindern aufeinandertreffen – z.B., wenn
ein mit Gewalt beschuldigten Vater weiterhin Umgang mit den Kindern
haben möchte. Laut Artikel 31 der Istanbul Konvention darf der
Gewaltschutz nicht hinter dem Umgangs- und Sorgerecht des
gewaltausübenden Elternteils zurücktreten. Die Sicherheit der
Betroffenen und der Kinder muss demnach gewährleistet werden.
„In Sorgerechtsverfahren erleben wir
in unserer Arbeit häufig jedoch Anderes,“ sagt Anette Diehl vom
Frauennotruf Mainz. „Der Schutz von Betroffenen bei Gewalt in engen
sozialen Beziehungen ist häufig nicht sichergestellt. Auch wenn
geschlagene oder vergewaltigte Ehefrauen von ihrem Partner getrennt
sind, können diese über den Umgang mit den Kindern weiter Druck
ausüben.“
Im Januar 2024 veröffentlichte aus
diesem Grund das Bundesministerium der Justiz ein Eckpunkte-Papier
für die Reformierung des Kindschaftsrechts - nachdem bei einer
Überprüfung dringender Handlungsbedarf festgestellt wurde.
Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts sollen modernisiert werden und
unter der Überschrift „Schutz vor Häuslicher Gewalt bei Sorge und
Umgang“ geht das Ministerium auf die besondere Schutzbedürftigkeit
auch von gewaltbetroffenen Elternteilen – in den meisten Fällen
sind das Frauen - ein.
„Wir begrüßen diese lange
überfällige Anerkennung des Schutzbedürfnisses von
gewaltbetroffenen Frauen,“ so Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz.
„Dies sind wichtige Schritte für die Sicherheit von Frauen und
Kindern. Unser Bundesverband der Frauennotrufe und
Frauenberatungsstellen (bff: Frauen gegen Gewalt e.V.) legt unsere
Haltung hierzu in der ausführlichen Stellungnahme dar:
„Der bff: Bundesverband
Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe begrüßt die
vorgeschlagenen Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für die
Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts, die wichtige Aspekte
der Istanbul-Konvention aufgreifen und das Schutzbedürfnis
gewaltbetroffener Elternteile in Sorge- und Umgangsverfahren
anerkennen. Die geplanten Maßnahmen, wie die systematische
Untersuchung von Anhaltspunkten für häusliche Gewalt durch
Familiengerichte und die Klarstellung, dass bei Partnerschaftsgewalt
ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Frage kommt, sind
wichtige Schritte für eine verbesserte Sicherheit von
gewaltbetroffenen Frauen und Kindern.“
Die 215 ambulanten Fachberatungsstellen
im Bundesverband bff fordern weiterhin u.a.:
- angemessene Rahmenbedingungen wie z.B. mehr Zeit für
Familienrichter*innen bei der umfassenden und systematischen
Ermittlung, Schulungen von Familienrichter*innen,
- ausreichende Kapazitäten in den Jugendämtern,
- getrennte Anhörungen der Elternteile bei Anhaltspunkten für
Partnerschaftsgewalt,
- die Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe.
Der Frauennotruf Mainz unterstützt als
Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt in seiner Arbeit seit 1979
Frauen* und Mädchen* ab 12 Jahren: „Wir erleben sowohl in der
Beratungsarbeit als auch in unserer Psychosozialen Prozessbegleitung
eindrücklich welche Folgen und Auswirkungen fehlende schützende
Rahmenbedingungen z.B. bei Umgangsregelungen haben können - nicht
nur für die beteiligten Kinder, sondern besonders auch für die von
gewaltbetroffenen Frauen.“
Daher sei eine umfassende Reform des
Kindschaftsrechts wichtig, die das Schutzbedürfnis sowohl der Kinder
als auch der gewaltbetroffenen Frauen in den Fokus nimmt. „Das
bedeutet z.B., dass bei Partnerschaftsgewalt ein gemeinsames
Sorgerecht regelmäßig ausscheiden soll, dass Familiengerichte in
Umgangsverfahren Anhaltspunkten für Gewalt umfassend nachgehen und
eine Risikoanalyse vornehmen etc. So kann eine Kehrtwende zum
besseren Schutz gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder erfolgen.“
Text: Anette Diehl, Frauennotruf Mainz
03.03.2024
Vorsicht bei Erkältungsmedikamenten
Kombi-Präparate nicht immer
geeignet
Immer noch sind zahlreiche Menschen in
der Region von Atemwegsinfekten geplagt und krankgeschrieben. Viele
greifen dann gerne zu Grippostad C, Aspirin Complex, WickMediNait &
Co. – sogenannte Kombipräparate. Das sind Arzneimittel, die
mehrere Wirkstoffe gleichzeitig enthalten. Sie sind nicht immer
hilfreich und können sogar gesundheitsschädlich sein.
Sie sind in der Regel ohne ärztliche
Verordnung erhältlich und gerade in der jetzigen Erkältungszeit oft
sichtbar in den Auslagen der Apotheken präsent: Erkältungspräparate.
Viele unter ihnen sind mit dem Versprechen einer vermeintlichen
Genesung „über Nacht“ oder „voller Leistungsfähigkeit trotz
Infekt“ verbunden. Doch halten die Hersteller ihre Versprechen?
„Vollständig gesund wird man durch die Einnahme von
Kombipräparaten nicht schneller“ erklärt Julia Prantner,
Apothekerin der IKK Südwest. „Die Wirkstoffkombination lindert
lediglich die Symptome, bekämpft jedoch nicht die Ursache einer
Erkältung.“
Viele Wirkstoffe auf einmal oft
unnötig
Nichtsdestotrotz erfüllen viele
Erkältungsmedikamente ihre Versprechen und geben Betroffenen
zumindest das Gefühl, verhältnismäßig schnell wieder
leistungsfähig zu sein. Das sei aber oft trügerisch, betont
Prantner und zielt vor allem auf jene Kombipräparate ab, die
Schmerzmittel, wie zum Beispiel Ibuprofen, enthalten: „Durch das
Schmerzmittel wird häufig das Gefühl vermittelt, man sei fit und
müsse sich nicht schonen. Das birgt die Gefahr, dass Erkältete
ihrem Körper nicht ausreichend Zeit zur Regeneration geben oder ein
notwendiger Arztbesuch zu spät oder gar nicht erst erfolgt.“
Neben Schmerzmitteln enthalten
Kombipräparate oft gleichzeitig Wirkstoffe zur Linderung von
Reizhusten und zum Abschwellen der Nasenschleimhaut. Andere wiederum
können Alkohol oder schlafanstoßende Wirkstoffe enthalten. „Wer
ein kombiniertes Erkältungspräparat einnimmt, schluckt immer gleich
einen Medikamenten-Cocktail. Dadurch nimmt man häufig nicht nur
Wirkstoffe zu sich, die laut Beschwerdebild unnötig sind, sondern
auch der Gesundheit schaden können.“
Im Zweifelsfall beraten lassen
Die Expertin der IKK Südwest weist
darauf hin, dass besonders bei Vorerkrankungen und gleichzeitiger
Einnahme weiterer Medikamente Vorsicht geboten sei: Je mehr
Medikamente gleichzeitig eingenommen werden, desto wahrscheinlicher
ist es, dass es zu Wechselwirkungen und damit zu unerwünschten
Nebenwirkungen kommt. Ebenfalls sind Kombipräparate für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren, aber auch für Schwangere und Stillende
ungeeignet. „Wir empfehlen daher sich vor der Einnahme eines
solchen Präparates in einer Apotheke vor Ort beraten zu lassen. Das
pharmazeutische Fachpersonal kann einschätzen, ob die Einnahme eines
Kombipräparates sinnvoll ist und falls nicht, passende Alternativen,
zum Beispiel auch pflanzliche Präparate, vorschlagen. Das Personal
kann anhand der Symptome auch abschätzen, ob und wann ein Arztbesuch
empfehlenswert ist.“
Ausruhen, viel trinken, frische Luft,
gesunde Ernährung, Nasenspülungen mit Salz – das sind einige der
Tipps, die Julia Prantner für Erkältungsgeplagte parat hat. Und
wenn es dann doch mal ein Medikament bei Husten, Schnupfen und Co.
sein soll oder muss, lautet die Devise der IKK-Pharmazeutin: „Weniger
ist oft mehr, denn meistens ist es bei den sich schnell verändernden
Symptomen sinnvoller, Einzelwirkstoffe zu wählen, die ganz
individuell nach Bedarf eingesetzt werden können.“
01.03.2024
Chronobiologie – wie die Tageszeit unseren Körper beeinflusst
Eulen und Lerchen – es gibt sie nicht nur in der Tierwelt. So bezeichnet man – leicht augenzwinkernd – zu welcher Tageszeit eine Person am aktivsten ist. Während die Eulen erst spät am Tag zu Höchstformen auflaufen, sind die Lerchen schon in den frühen Morgenstunden munter. Jeder Mensch tickt in seiner inneren Uhr anders. Und dies kann man sich nicht aussuchen – es scheint genetisch festgelegt zu sein, ob man ein Frühaufsteher oder ein Morgenmuffel ist. Die Wissenschaft der Chronobiologie befasst sich mit der zeitlichen Organisation von biologischen Systemen und bezieht sich darauf, dass der Organismus sich nicht dem Tag-Nacht-Zyklus entziehen kann und untersucht Regelmäßigkeiten und rhythmisch wiederkehrende Faktoren in der Lebensweise von Individuen.
Was lässt die innere Uhr ticken?
Jeder Organismus ist wechselnden Phasen von Helligkeit und Dunkelheit und anderen wiederkehrenden Faktoren wie z.B. Umgebungstemperatur ausgesetzt. Organismen stehen diesen zyklischen Zuständen nicht passiv gegenüber, sondern haben ihre „innere Uhr“. Damit können sie die Umweltrhythmen antizipieren. Diese biologische Uhr findet man bei Tieren, Pflanzen, Pilzen. Was jedoch treibt diese innere Uhr an? Es ist nicht der Wechsel von Licht und Dunkel. Die innere Uhr läuft auch ohne Einwirkung oder Zeitinformation von außen und auch bei konstanten Bedingungen. Innere Uhren sind endogene Oszillatoren, d. h. angeborene, innere Rhythmusgeber. Ihre Periode ist nicht genau, sondern nur ungefähr 24 Stunden, daher der Name circadiane Uhren (circa: "ungefähr"; dies: "der Tag"). Ihre Hauptschaltzentrale sitzt im Gehirn. Die innere Uhr steuert beispielsweise die Ausschüttung des Hormons Melatonin, sie steuert die Körpertemperatur, den Blutdruck, den Stoffwechsel. Sie lässt physiologische und biochemische Prozesse in Zyklen ablaufen.
Das circadiane Rhythmus
Der circadiane Rhythmus wurde erstmals 1959 vom Biologen Franz Halberg so bezeichnet und beschreibt die biologischen Anpassungen von Lebensformen, die sich am Verlauf der Sonne orientieren und daher einen 24 Stunden Rhythmus aufweisen. Halberg gilt in diesem Zusammenhang als Mitbegründer der Chronobiologie. Die allgegenwärtigste Ausformung davon ist der Rhythmus zwischen dem Wachsein und von Müdigkeit und Schlaf. Tests zeigen, dass Personen unter Isolationsbedingungen ohne Kontakt zum Tagesablauf und zum Tageslichtrhythmus mehrere Wochen in künstlich beleuchteten Räumen bereits nach kurzer Zeit einen veränderten Schlaf-Wach-Rhythmus aufzeigen. Damit diese zeitlichen Verschiebungen in Bezug zur Tageszeit im realen Leben korrigiert wird, muss die innere Uhr mit der Tageszeit synchronisiert werden. Licht ist hierfür der stärkste Zeitgeber. Das Umgebungslicht wird zur Synchronisation der inneren Uhr genutzt. Die Effekte dieser Synchronisation können durch den Verlauf des natürlichen Tageslichts erklärt werden, welches evolutionär gesehen den einzigen Licht-Zeitgeber darstellt. So kann besonders helles Licht in den Mittagsstunden einer Nachmittagsmüdigkeit vorbeugen.
Der zirkadiane Rhythmus ist also die Fähigkeit eines Organismus, physiologische Vorgänge auf eine Periodenlänge von etwa 24 Stunden zu synchronisieren. Er ist weitgehend unabhängig von äußeren Faktoren, die auf die jeweilige Tages-, Nacht- oder sogar Jahreszeit hinweisen könnten. Er dient dazu, sich zeitlich orientieren zu können und die periodisch durchgeführten Tätigkeiten, wie z. B. Schlafen, Nahrungsaufnahme, Winterschlaf, Fortpflanzung etc. in einem relativ konstant bleibenden Rhythmus durchzuführen.
Man kann es sich nicht aussuchen
Zu welchem Chronotyp man gehört, ist wohl genetisch festgelegt. Auch wenn es einen stört – man kann es nicht ändern. Allerdings verschiebt er sich im Laufe des Lebens ein wenig. Kinder sind oftmals Lerchen und werden als pubertierende Teenager eher zu Eulentypen. Ältere Menschen hingegen werden meist wieder zu Lerchen. Da Jugendliche eher Eulentypen sind, sind viele Forschende der Meinung, dass der deutsche Schulbeginn um acht Uhr besonders kontraproduktiv und leistungshemmend ist.
Der soziale Jetlag
Die eigene biologische Uhr kann im Konflikt zur gesellschaftlichen Tagesstruktur stehen. Eine dauerhafte Diskrepanz zwischen innerer Uhr und festgelegten Zeiten des alltäglichen Lebens wie Schulbeginn, Arbeitsstart können zum sogenannten sozialen Jetlag führen. D. h. Permanent ist der Körper einer „falschen“ Zeiteinteilung ausgesetzt. Dies kann zu gesundheitlichen Problemen wie Schlafstörungen, einem geschwächten Immunsystem, verringerter Konzentrations- und Merkfähigkeit, eingeschränkter Reaktionsgeschwindigkeit oder Herz-/Kreislaufkrankheiten führen.
Wenn der Schlafrhythmus an der inneren Uhr rüttelt
Montagsblues – das kennt jeder, der auch am Wochenanfang eigentlich noch lieber etwas länger schlafen möchte, als sich auf den Weg zur Arbeit machen zu müssen. Man ist schlecht gelaunt, unkonzentriert und lustlos. Ursache ist das Rütteln an der inneren Uhr. Am Wochenende verändert man gerne den Schlafrhythmus. Man hat freie Tage vor sich, die man so lange wie möglich ausnutzen will – man bleibt länger auf als den Rest der Woche üblich. Im Gegenzug schläft man am Wochenende meist länger. Mit dem Effekt, dass der Wecker am Montagmorgen einen grausam aus dieser kurzen – der inneren Uhr angepassten - Zeit herausholt und in die gesellschaftlich vorgegebene Tagesstruktur hineinpresst. Kein Wunder, dass der Körper schlapp macht, und seinen eigenen Rhythmus wieder erhalten möchte.
Der moderne Lebensstil und die biologische Uhr
Der moderne Lebensstil weicht immer mehr von der ursprünglichen biologischen Uhr ab. Auch wenn die Wochenarbeitszeit idealerweise bei ca. 38 Stunden liegt, so nehmen doch Schichtdienst, ständige Abrufbereitschaft und die immer stärker verwischte Abgrenzung von Freizeit und Arbeitszeit durch moderne Techniken mehr und mehr zu. Freie Zeit oder gar Schlaf haben ein Imageproblem. Viele Menschen leiden zudem unter Lichtmangel. Alle diese Faktoren begünstigen das Auftreten von Erkrankungen wie Depressionen oder sonstige psychiatrische Störungen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass man auch mal wieder mehr auf seine eigene innere Uhr hört, sich Auszeiten nimmt, wenn es möglich ist, sich einen regelmäßigen Tagesablauf angewöhnt und in freien Zeiten nicht „über die Stränge“ schlägt, weil jede übermäßige Veränderung des Tagesablaufs eine Herausforderung für unseren Körper darstellt.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
01.03.2024
Ökotipp: Wasser sparen
In viele Haushaltskassen reißt die
Abrechnung der Nebenkosten ein großes Loch. Auch Wasser ist
vielerorts deutlich teurer geworden. Umso mehr lohnt es, den
Verbrauch zu senken. Wer Wasser spart, entschärft die nächste
Kostenabrechnung – und entlastet gleichzeitig Natur und Umwelt.
Denn mit steigender Temperatur wird Wasser auch in Deutschland
mancherorts zur Mangelware. Die wichtigsten Tipps für Mieter*innen
und Hausbesitzer*innen kennt Sascha Maier, Wasser-Experte beim Bund
für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Doppelt sparen
Trinkwasser ist ein kostbares Gut. Und
nicht billig. Wir zahlen das Wasser, das aus der Leitung fließt.
Auch die Reinigung des Abwassers kostet – bis zu fünf Euro werden
pro Kubikmeter fällig. Und wir zahlen dafür, dass Wasser erwärmt
wird, besonders wenn dies ein Durchlauferhitzer oder Boiler
übernimmt. Wer hier sparsam ist, profitiert doppelt, durch geringere
Wasser- und Energiekosten.
Sascha Maier, BUND Wasser-Experte:
„Etwa 125 Liter Wasser verbrauchen wir Deutschen pro Tag im
Durchschnitt – 80 Liter würden ausreichen. Gut zwei Drittel
benötigen wir für Baden, Duschen, Körperpflege und die
Toilettenspülung. Hier vor allem lohnt es anzusetzen.“
Wer kurz duscht statt badet, spart
schon einmal deutlich Wasser und Energie. Kalt duschen mag gesund
sein und verringert die Heizkosten, ist aber nicht jedermanns Sache.
Doch für jede Minute, die wir täglich unter der warmen Dusche
stehen, werden bis zu 60 Euro im Jahr fällig. Wer nun regelmäßig
zum Waschlappen greift statt zu duschen, kommt mit noch weit weniger
Wasser und Energie aus – und tut auch seiner Haut etwas Gutes.
Sinnvolles neu anschaffen
Verwenden Sie einen sparsamen
Duschkopf. Aus den besten fließen nur sechs (statt bis zu 20) Liter
pro Minute. Dank beigemischter Luftblasen bleibt der Wasserstrahl
voll. Alternativ können Sie Durchflussbegrenzer zwischen Armatur und
Schlauch oder auf alle Wasserhähne montieren. Wasser spart auch, wer
beim Zähneputzen, Einseifen oder Rasieren den Hahn zudreht.
Eine Spül-Stopp-Funktion – heute
Standard in fast allen WC-Spülkästen – kann die Menge des
Spülwassers glatt halbieren. Gerade hier kann sich der Einsatz von
Regenwasser lohnen.
Dazu Sascha Maier: „Lassen Sie sich
von Fachleuten beraten! Am einfachsten nutzen Sie Regenwasser, wenn
Sie es aus der Regenrinne in einem Fass oder unterirdischem Tank
sammeln und zum Gießen nutzen. Pflanzen vertragen Regenwasser
sowieso meist besser als Leitungswasser.“
Weitere entscheidende Verbrauchsgrößen
sind Waschmaschine und Spülmaschine. Neue Geräte benötigen
deutlich weniger Wasser. Im Standardprogramm liegen die besten Werte
bei 40 Litern (Waschen/6 kg-Trommel) und unter zehn Litern (Spülen).
Virtuelles Wasser
Viel Wasser können wir übrigens auch
jenseits von Haushalt und Garten sparen. Machen Sie sich beim Einkauf
bewusst, welche Produkte in der Herstellung große Mengen Wasser
beanspruchen. So stecken beispielsweise in einer Getränkedose rund
25 Liter „virtuelles Wasser“, in einem Kilo Import-Tomaten 40
Liter, in einem Kilo Rindfleisch 5000 Liter und in einem Neuwagen bis
zu 20.000 Liter. Auch dieses Wasser zählt letztlich zu unserem
persönlichen Verbrauch.
01.03.2024
Warum Verpackungsabfall anders entsorgt wird als Restmüll – und wer die Kosten dafür trägt
Verpackungsabfall wird in Deutschland gesammelt, sortiert und wiederverwertet. Zuständig dafür sind die sogenannten Dualen Systeme. Anders als beim Hausmüll kostet die Abholung von gelbem Sack und gelber Tonne aber keine Gebühr. Warum ist das so? Und wer zahlt letztendlich für die Entsorgung?
Die Deutschen sehen sich selbst gerne als Weltmeister im Mülltrennen. So wurde früher und konsequenter als in anderen Ländern die gesonderte Entsorgung von Verpackungsabfall umgesetzt. Seit Anfang der 1990er Jahre wird diese über die sogenannten Dualen Systeme organisiert. Die gelben Tonnen und Säcke stehen heute ebenso selbstverständlich an den Straßenrändern und werden abtransportiert wie der Hausmüll. Ein wesentlicher Unterschied ist: Die Abholung von Verpackungsabfall kostet keine Gebühr, weder den Mieter noch den Hausbesitzer. Wie kann das sein? Transport und Recycling kosten doch Geld. Wer also zahlt für die Entsorgung unseres Verpackungsabfalls?
Inverkehrbringer zahlen Beteiligungsentgelte an Duale Systeme
Die einfache Antwort lautet: die Inverkehrbringer. Das sind alle Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in den Handel bringen, also Hersteller und Einzelhandel. Seit 1991 sind sie verpflichtet, die Verpackungen der von ihnen verkauften Produkte zurückzunehmen. Da das für die meisten kaum praktikabel wäre, wurde das erste „Duale System“ begründet, der Grüne Punkt. Die Organisation kümmerte sich fortan um die Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsabfalls. Die Kosten dafür trugen nach einigen Anpassungen in den Anfangsjahren die Inverkehrbringer, und zwar entsprechend dem Gewicht der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen. Das ist bis heute so geblieben, wenn auch seit einer Entscheidung des Bundeskartellamtes Anfang der Nullerjahre weitere Systembetreiber zugelassen wurden. Heute teilen sich etwa zehn Unternehmen den Markt der Verpackungsentsorgung in Deutschland.
Mit der Aufhebung des Monopols des Grünen Punkts haben sich aber auch die sogenannten „Beteiligungsentgelte“, das sind die Zahlungen, die die Inverkehrbringer für die Übernahme der Verwertungsverpflichtungen an die Dualen Systeme zu leisten haben, verschoben – und zwar zu Ungunsten des eigentlich leicht zu recycelnden Weißblechs. So haben sich in den letzten 15 Jahren die Beteiligungsentgelte für Weißblech je Tonne mehr als verdoppelt. Im gleichen Zeitraum sanken die Entgelte für Kunststoffverpackungen um fast die Hälfte. Dabei lässt sich Weißblech mithilfe von Magneten leicht und kostengünstig aussortieren und ist zu fast 100 Prozent recyclingfähig. Insgesamt verursacht das Recycling von Verpackungen aus Weißblech über die Dualen Systeme kaum 2 Prozent der gesamten Systemkosten und das, obwohl sie 10 Prozent aller Abfälle in gelber Tonne und gelbem Sack ausmachen. Bei Kunststoffen ist es umgekehrt: Ihr Recycling verschlingt 74 Prozent der Gesamtkosten, dabei machen sie nur rund 50 Prozent der Masse der Verpackungsabfalls aus. Das liegt unter anderem daran, dass die Sortierung der Kunststoffe sehr kostenintensiv ist und ein Großteil der aussortierten Kunststoffsorten – anders als Weißblech – gar nicht zu hochwertigem Granulat verarbeitet werden kann. Und so keinen Erlös bringt, sondern im Gegenteil weitere Kosten verursacht. Unter dem Strich zahlt Weißblech also viel mehr ein, als es – wenn man das Verursacherprinzip zu Grunde legt – müsste.
Entsorgungskosten für Verpackungen tragen letztlich die Verbraucher
Diese ungerechte Kostenverteilung schlägt letztlich auch auf die Verbraucher durch. Denn die Inverkehrbringer tragen die Entsorgungskosten natürlich nicht selbst, sondern holen sie sich zurück – und zwar vom Verbraucher. So liegt beispielsweise das Beteiligungsentgelt für eine Weißblechdose zwischen 3 und 4 Cent. Kosten, die Hersteller und Händler in ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen und die letztendlich jeder Kunde im Einzelhandel mitbezahlt. Umso wichtiger ist es, Verpackungen in den gelben Sack oder die gelbe Tonne und nicht etwa im Restmüll zu entsorgen, denn sonst zahlt der Bürger doppelt: einmal beim Kauf und dann nochmal bei den Müllgebühren.