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Tipps und Informationen
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26.03.2024
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Wie Arbeitnehmer von der Familienpflegezeit profitieren können

Tritt innerhalb der Familie ein Pflegefall auf, stellt das Angehörige nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch vor große Herausforderungen. Um die Pflegebedürftigen nicht aus dem gewohnten Umfeld zu reißen, entscheiden sich viele, die Pflege zu Hause selbst zu übernehmen. Vor allem für Berufstätige ist es dann schwierig, Job, Pflege und Privatleben unter einen Hut zu kriegen. Hier kann die Familienpflegezeit helfen. Was das ist, wer einen Anspruch darauf hat und was es zu beachten gilt, weiß Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV.

Was ist die Familienpflegezeit?
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt und rund 80 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt – meist durch Angehörige. Vor allem für Berufstätige ist das oft nicht einfach. Mit der sogenannten Familienpflegezeit bietet der Gesetzgeber eine Unterstützungsmöglichkeit für pflegende Angehörige, mit der sie die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. „Die verkürzte Arbeitszeit bezieht sich dabei auf den Jahresdurchschnitt“, erläutert Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV. „Mit dem sogenannten Blockmodell können sich Berufstätige die Zeit nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber so einteilen, dass sie zu den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen passt. „Insgesamt ist das maximal für zwei Jahre möglich. Entsprechend der reduzierten Arbeitszeit sinkt auch das Gehalt des Beschäftigten“, so Görgen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Familienpflegezeit zu beantragen, ist das Vorliegen eines Pflegegrads Voraussetzung. Die pflegende Person muss außerdem ein naher Angehöriger sein. Dazu gehören unter anderem Eltern, Großeltern, Stief- oder Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder oder Enkelkinder. „Darüber hinaus ist es entscheidend, dass die Pflege im häuslichen Umfeld – Ausnahmen gelten bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen – und durch einen Arbeitnehmer, Auszubildenden oder einen Heimarbeiter erfolgt“, erklärt der Pflegeexperte der DKV. Übrigens: Ein Anspruch auf Familienpflegezeit besteht grundsätzlich nur, wenn im Unternehmen mindestens 26 Mitarbeiter beschäftigt sind. „Es ist aber in jedem Fall sinnvoll, beim Arbeitgeber nachzufragen und das Gespräch zu suchen“, rät Görgen.

Familienpflegezeit beantragen – so geht‘s
Um die Familienpflegezeit zu beantragen, müssen Arbeitnehmer laut § 2a Abs. 1 des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) ihren Arbeitgeber mindestens acht Wochen vorher schriftlich darüber informieren und ihm die gewünschte Dauer und Arbeitszeit mitteilen. Der Arbeitgeber hat den Wünschen des Arbeitnehmers zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Parteien sollten die getroffene Vereinbarung schriftlich festhalten. Es ist außerdem mit Zustimmung des Arbeitgebers jederzeit möglich, auch während der laufenden Familienpflegezeit, die angegebene Dauer bis auf die maximalen zwei Jahre zu verlängern. Ein Musterformular für die Beantragung beim Arbeitgeber bietet beispielsweise die Website wege-zur-pflege.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zinsloses Darlehen zur finanziellen Unterstützung
Während der Familienpflegezeit verdienen Arbeitnehmer weniger, müssen aber natürlich weiter ihre laufenden Kosten decken. Damit sie dann durch den geringeren Lohn nicht in finanzielle Schieflage geraten, haben sie Anspruch auf ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). „Im Rahmen der Förderung erhalten sie jeden Monat eine Rate in Höhe der halben Differenz zwischen dem alten und dem gekürzten monatlichen Nettogehalt“, so Görgen. Mit dem sogenannten Familienpflegezeit-Rechner des BAFzA können Arbeitnehmer herausfinden, wie hoch ihr Darlehen voraussichtlich ausfällt. Die Rückzahlung nach Beendigung der Freistellung erfolgt dann ebenfalls in monatlichen Raten. „Für die Beantragung beim BAFzA benötigen Arbeitnehmer ihre Entgeltbescheinigung, die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit sowie die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber“, erklärt der Pflegeexperte der DKV. Ein Musterformular für die Antragsstellung steht ebenfalls auf der Website des BAFzA zur Verfügung.

22.03.2024
Seltsame Anrufe der Firma „Solar Check“
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche

Trotz hoher Strafandrohungen steigt die Zahl der unerlaubten Werbeanrufe. Zudem steckt nicht hinter jedem Anruf eine seriöse Absicht. Aktuell ist „Photovoltaik“ ein Hauptthema. Derzeit geben sich Anrufende als Angestellte einer Firma namens "Solar Check" aus. Dieses Unternehmen findet sich aber nicht im Handelsregister.

Das ist die Masche
In den meisten Fällen wurde direkt versucht, die Angerufenen zu einem Beratungsbesuch von "Solar Check" zu überreden. Eine Verbraucherin schilderte uns: „Gestern und heute habe ich mehrere Anrufe von einer angeblichen Firma „Solar Check“ erhalten. Es wurde gar nicht gefragt, ob ich Interesse hätte an einer Solaranlage, sondern es geht direkt damit los, dass man gefragt wird, wann denn mal jemand vorbeikommen könnte wegen einer Beratung. Die angezeigten Telefonnummern waren immer unterschiedliche Nummern aus dem Mobilfunkbereich, wahrscheinlich gefälscht, aber das kann ich nicht sagen.“

Das steckt dahinter
Die Beweggründe der Anrufenden können verschieden sein. Im besten Fall wird auf eine schnelle Abwicklung von Vertragsabschlüssen durch Haustürgeschäfte oder direkt am Telefon gedrängt. Andere nutzen Hausbesuche gegebenenfalls, um die Gegend und das Wohngebäude auszukundschaften, um Straftaten zu begehen. Auch kann am Telefon erfragt werden, wann man zu Hause ist – und vor allem, wann nicht. Diese Informationen sind für Kriminelle äußerst wertvoll.

Das rät die Verbraucherzentrale
  • Wenn ein Anruf mit Werbung für Photovoltaikanlagen unseriös wirkt, sollte man das Gespräch sofort beenden.
  • Beratungsgespräche, die man nicht aus eigenem Antrieb bei einer Fachfirma vereinbart hat, sollte man konsequent ablehnen.
  • Ungebetene Personen, die ohne entsprechende Beratungsvereinbarung an der Haustür klingeln, muss man nicht ins Haus lassen.
  • Sollte es zu einem Vertragsschluss gekommen sein: Verbraucher:innen können bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  • Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb ungewollte Werbeanrufe zu melden. Das kann man hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.
  • Mehr Informationen zu ungewollten Werbeanrufen sowie Musterbriefe finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

21.03.2024
Fünf Fakten über Zecken, die Sie noch nicht wussten
Zecken schon zum Frühlingsanfang? Aber hallo. Es ist längst Zeit, sich wieder mit den lästigen Krabblern zu beschäftigen. Die Zurich Versicherung räumt mit vermeintlichen Zecken-Weisheiten auf und gibt Tipps zum richtigen Umgang mit den Tieren.

Zecken sind auch schon bei Kälte aktiv
Sommerzeit ist Zeckenzeit? Von wegen: Bereits ab 7 Grad Celsius sind die Spinnentiere aktiv. Das bedeutet, dass es auch jetzt an warmen Winter- und Frühlingstagen schon zecken-gefährlich werden kann. Durch den milden Winter haben viele der Tiere überlebt und sind hungrig!

Ganz Deutschland ist Zeckengebiet
Nicht nur im süddeutschen Raum gibt es Zecken, die die Erreger für gefährliche Krankheiten wie Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose in sich tragen. Der Schwerpunkt liegt zwar weiterhin in Bayern und Baden-Württemberg, aber inzwischen treten in ganz Deutschland Fälle auf. Zecken sind vor allem in hohen Gräsern und im Unterholz zu finden.

Zecken sind ausdauernd, um zum Biss zu kommen
Auch, wer Kniestrümpfe und lange Hosen trägt, ist vor Zecken nicht sicher. Die Biester krabbeln zum Teil sehr lange auf dem Körper umher, bis sie eine geeignete Stelle zum Beißen gefunden haben. Nach Ausflügen in die Natur gilt daher immer: Gründlich absuchen. Auch Haustiere, vor allem Hunde und Katzen, fungieren oft als „Zecken-Taxi“. Sie sollten daher regelmäßig auf Zecken kontrolliert und mit einem Zeckenschutzmittel behandelt werden.

Zecken nur mit Pinzette oder Zeckenzange entfernen
Öl, Klebstoff, Nagellack oder Benzin haben beim Entfernen von Zecken nichts zu suchen! Die Zecke wird dadurch zwar erstickt, gibt aber im Todeskampf vermehrt gefährliche Viren ins Blut ab. Daher bitte nur mit Pinzette oder Zeckenzange arbeiten. Und vor allem: Ruhe bewahren! Wenn Zecken zu abrupt von der Haut entfernt werden, können Teile ihres Körpers abreißen und zu Infektionen führen. Im Zweifelsfall lieber zum Hausarzt gehen.

Zeckenbisse gelten als Unfall
Nach einem Zeckenbiss sollte die Einstichstelle gut beobachtet werden. Wer eine Rötung rund um die Stelle feststellt oder nach einem Zeckenbiss erste Krankheitssymptome wie Fieber oder Kopfschmerzen bemerkt, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen. Dieser kann feststellen, ob eventuell FSME oder Borreliose vorliegt. „Kommt es durch diese Krankheiten zu Langzeitschäden Lähmungen, Gelenkschmerzen und Herzschäden, ist das ein Fall für die Unfallversicherung,“ erklärt Gabriel Gallinger von der Zurich Gruppe Deutschland. „Allerdings haben nicht alle Anbieter Zeckenbissinfektionen mit eingeschlossen – hier hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Gespräch mit seinem Vermittler oder Makler.“

18.03.2024
Auslandsaufenthalt richtig planen
Checkliste der Verbraucherzentrale für junge Leute

Viele junge Menschen in Deutschland entscheiden sich für einen Auslandsaufenthalt, um neue Kulturen kennen zu lernen, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder spannende Erfahrungen zu sammeln. Wer länger als wenige Urlaubswochen im Ausland bleiben will, arbeiten oder studieren möchte, muss diesen Umzug gut organisieren. Aber was muss ich beachten, wenn ich ins Ausland ziehe? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Dokumente und Versicherungen benötige ich? Was passiert mit meinen laufenden Verträgen in Deutschland während dieser Zeit? Und wie organisiere ich meine Finanzen vor und während meines Auslandsaufenthalts?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. Mit ihrer Hilfe kann man sich schnell einen umfassenden Überblick über die notwendigen To-dos verschaffen, um nichts Wichtiges zu vergessen. Das kostenlose Online-Angebot gibt rechtliche Informationen und hilft dabei, Sparmöglichkeiten zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Die Umzugs-Checkliste deckt alle wichtigen Themenbereiche rund um Miete, Geld, Verträge, Gesundheit und Behörden ab. Die kostenlose Umzugs-Checkliste ist hier zu finden.

Fokuswoche Ziele - Neue Wege. Nach der Schule.

Vom 13. bis 17. Mai findet die bundesweite „Fokuswoche Ziele. Neue Wege. Nach der Schule.“ statt. In dieser Woche informiert die Verbraucherzentrale junge Menschen zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Ins Ausland gehen“, „Studienfinanzierung“, „Versicherungen“, „Auslandspraktikum“ und „Freiwilligendienst“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start ihre Zukunft.
Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden.

18.03.2024
Auto aufgebrochen oder gestohlen: was tun und wer zahlt?
Präventionsmaßnahmen und Verhaltenstipps für Autofahrer

Die Zahl der Autodiebstähle stieg laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent. Dabei entstand ein wirtschaftlicher Schaden von fast 250 Millionen Euro. Auch die Menge der aus Autos gestohlenen Bordcomputer, Lenkräder, Airbags und Co. hat sich um 15 Prozent erhöht. Die Folgen eines gestohlenen oder aufgebrochenen Wagens: großer Ärger und hohe Kosten. Wie sich Autofahrer vor Diebstahl schützen können, was im Ernstfall zu tun ist und welche Versicherung aufkommt, weiß Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.

Keyless-Go-Systeme als Einfallstor für Diebe
Die meisten neuen Automodelle verfügen mittlerweile über ein schlüsselloses Fahrzeugzugangs- und -startsystem, das sogenannte Keyless-Go-System. Der Pkw lässt sich ohne aktive Benutzung eines Autoschlüssels ent- und verriegeln und durch das Betätigen des Startknopfes starten, Autofahrer müssen diesen lediglich bei sich tragen. Das ist praktisch, bietet aber auch ein Einfallstor für Diebe. „Über eine Funkwellen-Verlängerung können sie das Signal des Schlüssels verstärken und sich dadurch Zugriff zum Wagen verschaffen, obwohl sich der Schlüssel gar nicht mehr in der Nähe des Autos befindet“, erläutert Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Das gelingt Kriminellen, indem sie versuchen, durch das Vorbeilaufen an Wagenbesitzern auf Parkplätzen oder dem Gehen durch Mietshäuser Signale abzufangen. Der Schlüssel sollte daher möglichst weit entfernt von Fenstern und Türen lagern. Alufolie, eine Metalldose oder eine spezielle RFID-Schutztasche können ebenfalls helfen, Funkwellen zu blockieren. Manche Hersteller ermöglichen zudem eine Deaktivierung der Keyless-Go-Funktion. „Darüber hinaus kann das Parken in einer abgeschlossenen Garage den Diebstahl verhindern“, ergänzt der Kfz-Experte.

Weitere Präventionsmaßnahmen
Aber auch die herkömmlichen Einbruchsmethoden wie Scheibe einschlagen, Tür oder Schloss ausstechen oder Kofferraum aufhebeln sind nach wie vor weit verbreitet. „Um sich davor zu schützen, lautet die oberste Regel: Beim Verlassen des Fahrzeugs niemals Wertsachen offen liegen lassen“, appelliert Schnitzler. „Autofahrer sollten potenzielles Diebesgut nicht einsehbar verstauen oder es am besten mitnehmen.“ Außerdem ist es wichtig, Fenster, Türen, Kofferraum sowie Cabrio- oder Schiebedach immer fest zu verschließen und auf das Absperrsignal zu achten. Das gilt auch für einen kurzen Stopp beim Bäcker oder an der Tankstelle. Ergänzend kann eine Lenkradkralle Kriminelle abschrecken.

Autodiebstahl – was tun?
Ist das Auto aufgebrochen oder verschwunden, ist der Schock meist groß. Der Kfz-Experte von ERGO empfiehlt Diebstahlopfern, möglichst ruhig zu bleiben. Als Erstes heißt es, die Polizei über das gestohlene Fahrzeug oder entwendete Gegenstände zu informieren und Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. Alle Schäden am Fahrzeug sollten Betroffene mit Fotos dokumentieren. „Zusätzlich kann eine Liste mit allen entwendeten Teilen sinnvoll sein“, so Schnitzler. Gestohlene Fahrzeuge sollten Autofahrer außerdem mit der Zulassungsbescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle stilllegen lassen. „Außerdem gilt es, so schnell wie möglich die Versicherung zu informieren“, rät Schnitzler. „Für die Schadensmeldung benötigen Autobesitzer das Protokoll der Polizeidienststelle, den Kfz-Brief, alle Autoschlüssel und die Bescheinigung über die Stilllegung.“

Welche Versicherung aufkommt
Welche Versicherung für die Regulierung zuständig ist, hängt vom Schaden ab. „Für gestohlene Fahrzeuge sowie entwendete fest verbaute Teile wie zum Beispiel Lenkrad, Radio, Airbag oder Felgen ist die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner“, erklärt der Kfz-Experte von ERGO. „Sie erstattet den Wiederbeschaffungswert des Diebesguts und kommt für durch den Einbruch am Fahrzeug entstandene Schäden auf.“ Manche Hausratversicherungen leisten auch für lose Gegenstände, die Diebe aus dem Auto entwendet haben – manchmal allerdings nur über einen Zusatzbaustein.

Und was gilt im Ausland?
Ist das Auto im Urlaub plötzlich weg oder aufgebrochen, ist das besonders ärgerlich und die Urlaubsfreude hinüber. Um das zu verhindern, empfiehlt Schnitzler, wenn möglich nur auf bewachten Parkplätzen zu parken. Ist der Wagen dennoch weg, müssen Betroffene ebenfalls umgehend die Polizei informieren und Anzeige erstatten. „Um den Diebstahl bei der Versicherung zu melden, ist es wichtig, sich alle relevanten Dokumente von der Polizei im Ausland aushändigen zu lassen,“ so der Kfz-Experte. Er rät außerdem, die Versicherung sofort zu informieren. Denn auch auf Urlaubsfahrten außerhalb Deutschlands ist das Auto abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören. Sind Ausweisdokumente weg, sollten sich bestohlene Urlauber für einen Ersatzausweis an die diplomatische Vertretung wenden.

15.03.2024
Wenn der Stress auf den Rücken schlägt
Wenn wir von Stress reden, denken viele von uns an einen vollen Terminkalender, eine unendliche To-do-Liste oder an das Jonglieren von Arbeit und Privatleben. Aber Stress ist viel mehr als das; er kann sich buchstäblich auf unseren Rücken legen. In Deutschland leidet fast ein Drittel der Bevölkerung unter Rückenschmerzen und sucht deshalb ärztliche Hilfe auf. Bei einem Großteil der Fälle handelt es sich um unspezifische Rückenschmerzen ohne erkennbare Ursache. Dahinter können psychische Belastungen stehen, die unsere körperliche Gesundheit beeinflussen.

Stellen wir uns vor, unser Körper wäre ein Auto. Psychischer Stress ist dann wie ständiges Gasgeben, ohne eine Pause einzulegen. Wenn wir dauerhaft unter Druck stehen, sei es durch Mehrfachbelastung – das heißt, wenn gleichzeitig mehrere Aufgaben oder Rollen bewältigt werden müssen, wie Arbeit, Haushalt und die Betreuung von Angehörigen – oder sei es durch finanzielle Sorgen, Armut oder andere stressige Lebensumstände, dann reagiert unser Körper darauf.

Stress führt oft dazu, dass sich unsere Muskeln, vor allem im Rücken- und Nackenbereich, unbewusst zusammenziehen. Das kann Verspannungen und Schmerzen verursachen, die, wenn sie unbehandelt bleiben, langfristige Probleme hervorrufen. Folgende Bereiche sind besonders anfällig für die Auswirkungen von Stress:

Oberer Rücken und Schultern
Viele Menschen tragen Stress und Anspannung in den Schultern und im oberen Rückenbereich. Lange Stunden unter Druck am Computer, häufige Smartphone-Nutzung und eine damit verbundene schlechte Haltung können diese Probleme verschärfen, was zu Schmerzen und Steifheit führt.

Nackenbereich
Ähnlich wie der obere Rücken ist auch der Nacken ein häufiger Ort für stressbedingte Verspannungen. Diese Verspannungen können Kopfschmerzen und Migräne auslösen und die Beweglichkeit einschränken.

Unterer Rücken
Der untere Rücken wird oft durch eine Kombination aus schlechter Haltung und Stress belastet. Langes Sitzen, insbesondere mit gebeugtem Rücken oder nach vorne geneigtem Kopf, kann die Belastung erhöhen und zu Schmerzen führen.

Außerdem kann Stress unseren Schlaf beeinträchtigen. Weniger oder schlechter Schlaf bedeutet, dass sich unser Körper nicht richtig erholen kann, was wiederum zu mehr Schmerzen und Verspannungen führt.

Eine Minute Entspannung kann helfen
Um den Kreislauf von Stress und fehlender Entspannung zu durchbrechen, ist es wichtig, bewusst Schritte zum Stressabbau zu unternehmen. Eine einfache Methode hierfür ist die 1-Minuten-Meditation, die jederzeit und überall durchgeführt werden kann:

  1. Suchen Sie sich einen ruhigen Ort. Das kann überall sein, wo Sie für eine Minute ungestört sind.
  2. Nehmen Sie eine bequeme Sitzhaltung ein. Sitzen Sie aufrecht auf einem Stuhl oder auf dem Boden. Wenn möglich, halten Sie Ihren Rücken gerade, aber nicht steif.
  3. Schließen Sie die Augen, um Ablenkungen zu minimieren.
  4. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Atem. Atmen Sie tief durch die Nase ein und fühlen Sie, wie Ihr Bauch sich hebt. Atmen Sie langsam durch den Mund aus und spüren Sie, wie sich Ihr Bauch senkt.
  5. Führen Sie Ihre Aufmerksamkeit immer wieder sanft zurück. Es ist normal, dass Gedanken auftauchen. Wenn Sie bemerken, dass Ihre Gedanken abschweifen, bringen Sie Ihre Aufmerksamkeit sanft zurück zu Ihrem Atem.

Diese kurze Pause kann helfen, den Geist zu beruhigen und Muskelverspannungen zu lösen. Indem wir uns bewusst Zeit nehmen, um zu entspannen und den Stress in unserem Leben zu managen, können wir die negativen Auswirkungen auf unseren Rücken reduzieren und unser allgemeines Wohlbefinden verbessern.

Bewegung ist wichtig
Um stressbedingten Rückenproblemen frühzeitig entgegenzuwirken, ist Bewegung ein Schlüsselelement. Hier sind einige Tipps, die mit Bewegung verbunden sind:

  • Bewegungspausen einführen: Legen Sie regelmäßige Pausen ein, in denen Sie aufstehen, sich strecken und umhergehen. Dies hilft, die Muskeln zu lockern und die Durchblutung zu fördern. Ein einfacher Zeitplan könnte sein, alle 30 bis 60 Minuten eine kurze Pause von 1-2 Minuten einzulegen.
  • Gezielte Dehnübungen: Integrieren Sie Dehnübungen für den Nacken, die Schultern und den unteren Rücken in Ihren Alltag. Diese Übungen können helfen, Verspannungen zu lösen und die Flexibilität zu verbessern. Yoga und Pilates sind beispielsweise hervorragende Praktiken, die auf die Stärkung und Dehnung des Rückens abzielen.
  • Regelmäßige Spaziergänge an der frischen Luft sind eine einfache und effektive Methode, um Stress abzubauen und gleichzeitig den Körper zu bewegen. Spaziergänge fördern die Durchblutung und können helfen, den Geist zu entspannen.
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Achten Sie darauf, dass Ihr Arbeitsplatz rückengerecht eingerichtet ist. Ein ergonomischer Stuhl, der die natürliche Krümmung der Wirbelsäule unterstützt, und ein Schreibtisch in der richtigen Höhe können dazu beitragen, die Belastung des Rückens zu verringern.
  • Regelmäßige körperliche Aktivität: Ein Fitnessprogramm, das sowohl Kraft- als auch Ausdauerübungen umfasst, stärkt die Muskeln und verbessert die Haltung. Dies kann langfristig dazu beitragen, stressbedingte Rückenschmerzen zu verhindern.

Indem wir diese einfachen Ideen in unseren Alltag einbinden, können wir nicht nur die Auswirkungen von Stress auf unseren Rücken mindern, sondern auch unser allgemeines Wohlbefinden und unsere Lebensqualität verbessern. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche
Angebote zur Rückengesundheit dort unterstützt werden. Bei anhaltenden Rückenschmerzen sollten Sie sich jedoch Rat in Ihrer hausärztlichen Praxis holen.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text Sandra Helms, Redaktion Birgit Kahl-Rüther, E-Mail bkahl@lzg-rlp.de

13.03.2024
Augen auf beim Online-Kauf
Billigware aus Fernost oder Ware, die erst gar nicht ankommt: Wer gern im Internet shoppt, hat es zwar bequem, sollte aber auch die Augen offen halten. Ein schneller Klick – und schon bleiben die Verbraucher:innen auf den Kosten sitzen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt geben Tipps, wie man sicher online Shoppen kann.

Fake-Shops oder Ware aus Fernost
In den letzten Jahren haben die Beschwerden zu Fake-Shops und über minderwertiger Ware aus Fernost sehr stark zugenommen. Mit Billigpreisen drängen Online-Shops aus Asien in den deutschen Markt und bieten vor allem Kleidung zu überaus günstigen Preisen an. Auch andere Dinge für den Alltag wie beispielsweise Haushaltswaren, technische Geräte, Möbel oder Accessoires gibt es zu Schnäppchenpreisen. Neu ist: Auch auf Social-Media-Plattformen schalten diese Anbieter massiv Werbung für ihre Produkte.

Unseriöse Online-Anbieter erkennen

Eine auffällige Internetadresse, als Zahlungsweise Vorkasse per Überweisung, eine Häufung ungewöhnlich niedriger Preise, die Nutzung erfundener Gütesiegel, allgemeine Geschäftsbedingungen in schlechtem Deutsch oder ein fehlendes Impressum deuten auf einen Fake-Shop hin. Es wird jedoch immer schwieriger, unseriöse Anbieter zu entlarven.

Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale ein kostenloses Tool, um Shop URLs zu überprüfen. Zudem hat die Verbraucherzentrale auf einer interaktiven Website wichtige Merkmale unseriöser Shops zusammengestellt.

Ein weiterer Tipp: Die Informationsplattform „watchlist“ warnt tagesaktuell vor bekannten betrügerischen und unseriösen Internetadressen.

Was tun, wenn man einem Fake-Shop aufgesessen ist?
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online.

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12.03.2024
Teure Süßigkeiten zu Ostern
Stichprobe zum Preisunterschied zwischen den Oster- und Standardausfertigungen von Süßigkeiten

Zu Ostern gibt es Süßigkeiten, wie Kokos-Mandel Konfekt oder Überraschungseier, neben der Standardverpackung oft in einer besonderen Osterverpackung. Auch Tafelschokolade, die das ganze Jahr erhältlich ist, gibt es während den Ostertagen zusätzlich in Form eines Hasen.

Im Rahmen einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Februar 2024 genau hingeschaut und 13 ausgewählte Ostereditionen mit ihren Standardausfertigungen verglichen. Die untersuchten Produkte enthielten die gleichen oder geringfügig abweichende Zutaten. Zudem stammen die Produktpaare immer von der gleichen Marke. So wird zum Beispiel ein Vollmilch-Schokohase mit der Vollmilch-Tafelschokolade desselben Herstellers verglichen.

Das Ergebnis: Für die Osterverpackung oder -form müssen Verbraucher:innen mehr Geld zahlen. In zwölf von 13 untersuchten Fällen kosten die Ostersüßigkeiten mehr als die Standardprodukte. Der höchste Preisaufschlag betrug dabei 186 Prozent. Bei einem Produkt gab es allerdings auch keinen Preisunterschied zwischen den beiden Ausfertigungen. Der durchschnittliche Preisaufschlag lag bei 92 Prozent. Auffällig waren die kleineren Produktgrößen bei den meisten Ostervarianten. Dabei gilt oft: Je kleiner die Produktgröße desto höher der Grundpreis.

„Für alle, die zu Ostern etwas Geld sparen wollen, lohnt sich der Griff zum Standardprodukt“ empfiehlt Caroline Brunnbauer, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. Für den Preisvergleich lohnt sich immer ein Blick auf den Grundpreis. Dieser ist gesetzlich verpflichtend und bezieht sich auf ein Kilogramm oder ein Liter des Produkts.  

11.03.2024
Volkskrankheit Kopfschmerzen
Formen, Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten

Laut einer Statista-Umfrage leiden knapp 40 Prozent der Erwachsenen mehrmals im Monat unter Kopfschmerzen. Das Leiden gehört damit zu den am weitesten verbreiteten gesundheitlichen Beschwerden und lässt sich in viele verschiedene Arten unterteilen. Die meisten Betroffenen klagen über Spannungskopfschmerzen, dicht gefolgt von Migräne. Solveig Haw, Ärztin und Gesundheitsexpertin der DKV, erklärt, worin sich die einzelnen Arten unterscheiden, gibt Tipps für Vorbeugung und Behandlung und weiß, wann Betroffene einen Arzt aufsuchen sollten.

Primäre und sekundäre Kopfschmerzen
Kopfschmerzen sind eine Volkskrankheit und lassen sich in zwei Kategorien einteilen. „Primäre Kopfschmerzen sind eine eigenständige Krankheit, während es sich bei sekundären Kopfschmerzen um ein Symptom einer anderen Erkrankung oder Verletzung handelt. So können sekundäre Kopfschmerzen zum Beispiel durch Hirnblutungen nach Stürzen auftreten. Bei plötzlich einsetzenden, vernichtenden Kopfschmerzen sollten Betroffene deshalb umgehend einen Arzt rufen,“ erläutert Solveig Haw, Ärztin und Gesundheitsexpertin der DKV.

Wie ein zu enger Hut: Spannungskopfschmerzen
Spannungskopfschmerzen gehören zu den häufigsten primären Kopfschmerzen. „Sie betreffen den ganzen Kopf und äußern sich durch einen drückenden, dumpfen Schmerz, der meist allerdings weniger stark ist“, so die DKV Expertin. „Begleitsymptome wie beispielsweise Erbrechen sind bei dieser Art von Schmerz eher untypisch.“ Die Ursachen für Spannungskopfschmerzen können eine Überempfindlichkeit von Schmerzrezeptoren in der Muskulatur des Kopfes oder des Nackens, eine hohe Anspannung in der Nackenmuskulatur, aber auch genetische Faktoren sein. „Entsteht der Schmerz als Folge verspannter Muskeln, helfen Betroffenen oft Wärme, Massagen oder Dehnübungen für den Schulter- und Nackenbereich, um die Schmerzen zu lindern“, rät Haw.

Pulsierende Schmerzattacke: Migräne
Auch Migräne ist weit verbreitet. Die Schmerzen breiten sich anfallartig aus und sind heftiger als bei Spannungskopfschmerzen. Betroffene beschreiben sie oft als pulsierend oder stechend und bei Bewegung besonders stark. „Typisch sind auch Übelkeit, Erbrechen sowie eine besonders hohe Licht-, Geruchs- und Geräuschempfindlichkeit“, erläutert die Gesundheitsexpertin der DKV. Hinzu kommt bei vielen Patienten im Vorfeld der Attacke eine sogenannte Aura, die für Einschränkungen in der Wahrnehmung sorgen kann. „Während eines Migräneanfalls können der Rückzug an einen dunklen, ruhigen Ort, Pfefferminzöl an den Schläfen oder das Kühlen der Stirn schmerzlindernd wirken“, empfiehlt Haw. Bei einer akuten Migräne sind außerdem möglichst frühzeitig eingenommene Schmerzmittel hilfreich. „Patienten sollten mit ihrem Haus- oder Nervenarzt klären, welche Medikamente in welcher Dosis bei einer Attacke am besten sind. Seltene Kopfschmerzformen und komplizierte Verläufe gehören in die Hand des Facharztes oder in eine Migräne-Sprechstunde, die meist an großen Kliniken zu finden ist,“ rät die Expertin.

Kopfschmerzen als Folge von Zähneknirschen
Ein weiterer Auslöser von Kopfschmerzen kann nächtliches Zähneknirschen sein. Bei der sogenannten Myoarthropathie des Kausystems – auch bezeichnet als Craniomandibuläre Dysfunktion – arbeitet die Kiefer- und Kaumuskulatur von Betroffenen auch während dem Schlaf. Meist äußert sich dies durch ein starkes Zusammenpressen von Ober- und Unterkiefer, eine mahlende Bewegung und einen angespannten Kauapparat. Die Folge: Kopfschmerzen am nächsten Morgen. Sie strahlen meist von der Kaumuskulatur in die Schläfen aus. Weitere Anzeichen für Zähneknirschen sind unter anderem ein schmerzendes Gesicht, eine verspannte Nacken- und Schultermuskulatur, Zahnfleischschwund sowie abgeschliffene Zähne. Um das Zähneknirschen und damit auch die Kopfschmerzen zu behandeln, empfiehlt sich eine Beißschiene, die die Zähne vor weiteren Schäden schützt. Darüber hinaus sollten Betroffene Stress reduzieren. Um Verspannungen zu lösen, können außerdem Übungen wie beispielsweise progressive Muskelentspannung helfen.

Auslöser herausfinden und Diagnose stellen
Um herauszufinden, an welcher Art von Kopfschmerzen Patienten leiden, kann ein sogenanntes Kopfschmerztagebuch helfen. „Hier tragen sie neben Häufigkeit, Dauer, Art, Stärke und möglichen Begleitsymptomen auch weitere Faktoren ein, die mit den Schmerzen in Zusammenhang stehen könnten“, erklärt die Gesundheitsexpertin. „Für eine möglichst genaue Diagnose ist es wichtig, täglich Buch zu führen und möglichst viele Informationen und Details zu notieren.“ Das unterstützt den Arzt nicht nur bei der Diagnose, sondern kann auch dazu beitragen, mögliche Auslöser, sogenannte Trigger, zu identifizieren. Eine Vorlage zum Ausfüllen für ein Kopfschmerztagebuch finden Betroffene beispielsweise auf der Website der DKV zum Downloaden und Ausdrucken.

Behandlung der Schmerzen
Auch wenn die Behandlung je nach Art der Kopfschmerzen und Betroffenheit individuell ganz unterschiedlich ausfallen kann, haben sich bei vielen Patienten Schmerzmittel bewährt, die frei verkäuflich sind. Vor der Einnahme eines bestimmten Präparates empfiehlt Haw, hinsichtlich des richtigen Wirkstoffs sowie möglicher Neben- oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten mit einem Arzt zu sprechen. „Manche Medikamente können bei längerer Einnahme selbst ein Auslöser für Kopfschmerzen sein“, warnt die Expertin. „Daher sollten Patienten bei wiederholter oder längerer Einnahme, spätestens ab drei Tagen, ebenfalls Rücksprache mit einem Arzt halten.“

Risikofaktoren kennen und Kopfschmerzen vorbeugen
Für viele der über 200 Kopfschmerzarten sind die genauen Ursachen noch unbekannt. „Doch es existieren einige Faktoren, die Schmerzen begünstigen können“, so Haw. Zu den Risikofaktoren zählen unter anderem Alkohol, Dehydrierung, Wetterwechsel, Koffein, Stress oder Lärm. „Wer seine ‚Trigger‘ kennt, kann diese bewusst vermeiden und so die Häufigkeit der Kopfschmerzen reduzieren“, erklärt die Gesundheitsexpertin der DKV. Darüber hinaus können auch leichter Ausdauersport, Bewegung an der frischen Luft, zum Beispiel Spaziergänge, oder Entspannungsmethoden dazu beitragen, Kopfschmerzen vorzubeugen.

06.03.2024
Weltverbrauchertag am 15. März: Sicher Online trotz Fakeshops & pay later
Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Gleichzeitig hat der Fakeshop-Finder mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Neue Herausforderungen stellen sich auch durch komplizierte Vertragskonstruktionen bei „buy now, pay later”. Online-Shopping steht deshalb im Zentrum der bundesweiten Kampagne der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag.

„Das Konzept „Buy now – pay later“ verführt leider zu unbedachten Käufen,“ erläutert Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Erst wenn es schon zu spät ist, kommen die monatlichen Raten. Hinter diesen Angeboten verbergen sich Kredite, die den ursprünglichen Kaufpreis durch Zinsen erhöhen können. Es ist daher ratsam, sich bewusst zu sein, dass solche Finanzierungsoptionen langfristige Auswirkungen auf die finanzielle Situation haben können.“

Beschwerden wegen Online-Shopping
Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden wegen Online-Shopping. Im Jahr 2023 gab es über 6.900 Verbraucherbeschwerden, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht.

Fakeshop-Finder
Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucher:innen Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich geben sie im Monat etwa 200.000 Mal Shop-Adressen ein. Insgesamt wurden so 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.

Pay later – Das Gegenteil von Bequem
Immer öfter bieten insbesondere Online-Shops Möglichkeiten an, die Zahlung des gekauften Artikels zu „verzögern“. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. Das verkompliziert den Kauf erheblich, weil die Verbraucher:innen nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen, und erhöht zudem das Verschuldungsrisiko.

06.03.2024
Internet oder Telefon ausgefallen? So gibt es Schadenersatz
Wenn der Internet- oder Telefonanschluss ausgefallen ist, sind viele Verbraucher:innen verärgert, doch seit Dezember 2021 gibt es die Möglichkeit einen Schadenersatz vom Anbieter zu verlangen.

Um einen Anspruch auf den Schadenersatz zu haben, müssen Verbraucher:innen zunächst umgehend nach dem Ausfall des Anschlusses den Anbieter informieren. Hat der Anbieter den Schaden zu vertreten und behebt er den Ausfall binnen zwei Tagen nicht, so kann ab dem dritten Ausfalltag eine Entschädigung verlangt werden. Allerdings nur, wenn keine Ersatzversorgung angeboten wurde. Die Höhe der Entschädigung ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

So stehen dem Verbraucher am dritten und vierten Tag des Ausfalls je fünf Euro Schadenersatz pro Ausfalltag zu oder zehn Prozent der monatlichen Grundgebühr, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ab dem fünften Ausfalltag verdoppelt sich der Schadenersatz, dies bedeutet, dass dann zehn Euro pro Ausfalltag oder 20 Prozent der monatlichen Grundgebühr geltend gemacht werden können. So können beispielsweise für eine Woche Internetausfall 30 Euro Schadenersatz geltend gemacht werden, bei 4 Wochen wären es schon 240 Euro Schadenersatz.

„Anbieter versuchen bei diesen Störungen oft die Verbraucher:innen mit dem Erlass der Grundgebühr abzuspeisen“, so Michael Gundall, Telefonexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Daher hat die Verbraucherzentrale einen neuen Musterbrief entworfen, den Verbraucher:innen an den Anbieter schicken können. Dieser kann hier runtergeladen oder schriftlich angefordert werden.

Der Musterbrief enthält Hinweise, wie der Schadenersatz genau zu berechnen ist. Sollten dennoch Fragen offen sein, werden diese per Mail unter telekommunikation@vz-rlp.de beantwortet.

04.03.2024
Mehr Schutz bei sexualisierter Gewalt in Familien
Frauennotruf Mainz begrüßt Reformierung des Kindschaftsrechts

Männer-Gewalt an Frauen ist weit verbreitet in Deutschland und wird in unterschiedlichen Formen ausgeübt: als körperliche, seelische, wirtschaftliche und insbesondere auch als sexualisierte Gewalt.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul Konvention, verpflichtet alle staatlichen Stellen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – insbesondere in engen sozialen Beziehungen wie bei Partnerschaftsgewalt.

Dies stellt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren eine besondere Herausforderung dar, weil hier die Rechte von Eltern und Kindern aufeinandertreffen – z.B., wenn ein mit Gewalt beschuldigten Vater weiterhin Umgang mit den Kindern haben möchte. Laut Artikel 31 der Istanbul Konvention darf der Gewaltschutz nicht hinter dem Umgangs- und Sorgerecht des gewaltausübenden Elternteils zurücktreten. Die Sicherheit der Betroffenen und der Kinder muss demnach gewährleistet werden.

„In Sorgerechtsverfahren erleben wir in unserer Arbeit häufig jedoch Anderes,“ sagt Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz. „Der Schutz von Betroffenen bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen ist häufig nicht sichergestellt. Auch wenn geschlagene oder vergewaltigte Ehefrauen von ihrem Partner getrennt sind, können diese über den Umgang mit den Kindern weiter Druck ausüben.“

Im Januar 2024 veröffentlichte aus diesem Grund das Bundesministerium der Justiz ein Eckpunkte-Papier für die Reformierung des Kindschaftsrechts - nachdem bei einer Überprüfung dringender Handlungsbedarf festgestellt wurde. Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts sollen modernisiert werden und unter der Überschrift „Schutz vor Häuslicher Gewalt bei Sorge und Umgang“ geht das Ministerium auf die besondere Schutzbedürftigkeit auch von gewaltbetroffenen Elternteilen – in den meisten Fällen sind das Frauen - ein.

„Wir begrüßen diese lange überfällige Anerkennung des Schutzbedürfnisses von gewaltbetroffenen Frauen,“ so Anette Diehl vom Frauennotruf Mainz. „Dies sind wichtige Schritte für die Sicherheit von Frauen und Kindern. Unser Bundesverband der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff: Frauen gegen Gewalt e.V.) legt unsere Haltung hierzu in der ausführlichen Stellungnahme dar:

„Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe begrüßt die vorgeschlagenen Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz für die Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts, die wichtige Aspekte der Istanbul-Konvention aufgreifen und das Schutzbedürfnis gewaltbetroffener Elternteile in Sorge- und Umgangsverfahren anerkennen. Die geplanten Maßnahmen, wie die systematische Untersuchung von Anhaltspunkten für häusliche Gewalt durch Familiengerichte und die Klarstellung, dass bei Partnerschaftsgewalt ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Frage kommt, sind wichtige Schritte für eine verbesserte Sicherheit von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern.“

Die 215 ambulanten Fachberatungsstellen im Bundesverband bff fordern weiterhin u.a.:
  • angemessene Rahmenbedingungen wie z.B. mehr Zeit für Familienrichter*innen bei der umfassenden und systematischen Ermittlung, Schulungen von Familienrichter*innen,
  • ausreichende Kapazitäten in den Jugendämtern,
  • getrennte Anhörungen der Elternteile bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt,
  • die Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe.

Der Frauennotruf Mainz unterstützt als Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt in seiner Arbeit seit 1979 Frauen* und Mädchen* ab 12 Jahren: „Wir erleben sowohl in der Beratungsarbeit als auch in unserer Psychosozialen Prozessbegleitung eindrücklich welche Folgen und Auswirkungen fehlende schützende Rahmenbedingungen z.B. bei Umgangsregelungen haben können - nicht nur für die beteiligten Kinder, sondern besonders auch für die von gewaltbetroffenen Frauen.“

Daher sei eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts wichtig, die das Schutzbedürfnis sowohl der Kinder als auch der gewaltbetroffenen Frauen in den Fokus nimmt.  „Das bedeutet z.B., dass bei Partnerschaftsgewalt ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig ausscheiden soll, dass Familiengerichte in Umgangsverfahren Anhaltspunkten für Gewalt umfassend nachgehen und eine Risikoanalyse vornehmen etc. So kann eine Kehrtwende zum besseren Schutz gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder erfolgen.“

Text: Anette Diehl, Frauennotruf Mainz  

03.03.2024
Vorsicht bei Erkältungsmedikamenten
Kombi-Präparate nicht immer geeignet
Immer noch sind zahlreiche Menschen in der Region von Atemwegsinfekten geplagt und krankgeschrieben. Viele greifen dann gerne zu Grippostad C, Aspirin Complex, WickMediNait & Co. – sogenannte Kombipräparate. Das sind Arzneimittel, die mehrere Wirkstoffe gleichzeitig enthalten. Sie sind nicht immer hilfreich und können sogar gesundheitsschädlich sein.

Sie sind in der Regel ohne ärztliche Verordnung erhältlich und gerade in der jetzigen Erkältungszeit oft sichtbar in den Auslagen der Apotheken präsent: Erkältungspräparate. Viele unter ihnen sind mit dem Versprechen einer vermeintlichen Genesung „über Nacht“ oder „voller Leistungsfähigkeit trotz Infekt“ verbunden. Doch halten die Hersteller ihre Versprechen? „Vollständig gesund wird man durch die Einnahme von Kombipräparaten nicht schneller“ erklärt Julia Prantner, Apothekerin der IKK Südwest. „Die Wirkstoffkombination lindert lediglich die Symptome, bekämpft jedoch nicht die Ursache einer Erkältung.“

Viele Wirkstoffe auf einmal oft unnötig
Nichtsdestotrotz erfüllen viele Erkältungsmedikamente ihre Versprechen und geben Betroffenen zumindest das Gefühl, verhältnismäßig schnell wieder leistungsfähig zu sein. Das sei aber oft trügerisch, betont Prantner und zielt vor allem auf jene Kombipräparate ab, die Schmerzmittel, wie zum Beispiel Ibuprofen, enthalten: „Durch das Schmerzmittel wird häufig das Gefühl vermittelt, man sei fit und müsse sich nicht schonen. Das birgt die Gefahr, dass Erkältete ihrem Körper nicht ausreichend Zeit zur Regeneration geben oder ein notwendiger Arztbesuch zu spät oder gar nicht erst erfolgt.“

Neben Schmerzmitteln enthalten Kombipräparate oft gleichzeitig Wirkstoffe zur Linderung von Reizhusten und zum Abschwellen der Nasenschleimhaut. Andere wiederum können Alkohol oder schlafanstoßende Wirkstoffe enthalten. „Wer ein kombiniertes Erkältungspräparat einnimmt, schluckt immer gleich einen Medikamenten-Cocktail. Dadurch nimmt man häufig nicht nur Wirkstoffe zu sich, die laut Beschwerdebild unnötig sind, sondern auch der Gesundheit schaden können.“

Im Zweifelsfall beraten lassen
Die Expertin der IKK Südwest weist darauf hin, dass besonders bei Vorerkrankungen und gleichzeitiger Einnahme weiterer Medikamente Vorsicht geboten sei: Je mehr Medikamente gleichzeitig eingenommen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass es zu Wechselwirkungen und damit zu unerwünschten Nebenwirkungen kommt. Ebenfalls sind Kombipräparate für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, aber auch für Schwangere und Stillende ungeeignet. „Wir empfehlen daher sich vor der Einnahme eines solchen Präparates in einer Apotheke vor Ort beraten zu lassen. Das pharmazeutische Fachpersonal kann einschätzen, ob die Einnahme eines Kombipräparates sinnvoll ist und falls nicht, passende Alternativen, zum Beispiel auch pflanzliche Präparate, vorschlagen. Das Personal kann anhand der Symptome auch abschätzen, ob und wann ein Arztbesuch empfehlenswert ist.“

Ausruhen, viel trinken, frische Luft, gesunde Ernährung, Nasenspülungen mit Salz – das sind einige der Tipps, die Julia Prantner für Erkältungsgeplagte parat hat. Und wenn es dann doch mal ein Medikament bei Husten, Schnupfen und Co. sein soll oder muss, lautet die Devise der IKK-Pharmazeutin: „Weniger ist oft mehr, denn meistens ist es bei den sich schnell verändernden Symptomen sinnvoller, Einzelwirkstoffe zu wählen, die ganz individuell nach Bedarf eingesetzt werden können.“

01.03.2024
Chronobiologie – wie die Tageszeit unseren Körper beeinflusst
Eulen und Lerchen – es gibt sie nicht nur in der Tierwelt. So bezeichnet man – leicht augenzwinkernd – zu welcher Tageszeit eine Person am aktivsten ist. Während die Eulen erst spät am Tag zu Höchstformen auflaufen, sind die Lerchen schon in den frühen Morgenstunden munter. Jeder Mensch tickt in seiner inneren Uhr anders. Und dies kann man sich nicht aussuchen – es scheint genetisch festgelegt zu sein, ob man ein Frühaufsteher oder ein Morgenmuffel ist. Die Wissenschaft der Chronobiologie befasst sich mit der zeitlichen Organisation von biologischen Systemen und bezieht sich darauf, dass der Organismus sich nicht dem Tag-Nacht-Zyklus entziehen kann und untersucht Regelmäßigkeiten und rhythmisch wiederkehrende Faktoren in der Lebensweise von Individuen.

Was lässt die innere Uhr ticken?
Jeder Organismus ist wechselnden Phasen von Helligkeit und Dunkelheit und anderen wiederkehrenden Faktoren wie z.B. Umgebungstemperatur ausgesetzt. Organismen stehen diesen zyklischen Zuständen nicht passiv gegenüber, sondern haben ihre „innere Uhr“. Damit können sie die Umweltrhythmen antizipieren. Diese biologische Uhr findet man bei Tieren, Pflanzen, Pilzen. Was jedoch treibt diese innere Uhr an? Es ist nicht der Wechsel von Licht und Dunkel. Die innere Uhr läuft auch ohne Einwirkung oder Zeitinformation von außen und auch bei konstanten Bedingungen. Innere Uhren sind endogene Oszillatoren, d. h. angeborene, innere Rhythmusgeber. Ihre Periode ist nicht genau, sondern nur ungefähr 24 Stunden, daher der Name circadiane Uhren (circa: "ungefähr"; dies: "der Tag"). Ihre Hauptschaltzentrale sitzt im Gehirn. Die innere Uhr steuert beispielsweise die Ausschüttung des Hormons Melatonin, sie steuert die Körpertemperatur, den Blutdruck, den Stoffwechsel. Sie lässt physiologische und biochemische Prozesse in Zyklen ablaufen.

Das circadiane Rhythmus
Der circadiane Rhythmus wurde erstmals 1959 vom Biologen Franz Halberg so bezeichnet und beschreibt die biologischen Anpassungen von Lebensformen, die sich am Verlauf der Sonne orientieren und daher einen 24 Stunden Rhythmus aufweisen. Halberg gilt in diesem  Zusammenhang als Mitbegründer der Chronobiologie. Die allgegenwärtigste Ausformung davon ist der Rhythmus zwischen dem Wachsein und von Müdigkeit und Schlaf. Tests zeigen, dass Personen unter Isolationsbedingungen ohne Kontakt zum Tagesablauf und zum Tageslichtrhythmus mehrere Wochen in künstlich beleuchteten Räumen bereits nach kurzer Zeit einen veränderten Schlaf-Wach-Rhythmus aufzeigen. Damit diese zeitlichen Verschiebungen in Bezug zur Tageszeit im realen Leben korrigiert wird, muss die innere Uhr mit der Tageszeit synchronisiert werden. Licht ist hierfür der stärkste Zeitgeber. Das Umgebungslicht wird zur Synchronisation der inneren Uhr genutzt. Die Effekte dieser Synchronisation können durch den Verlauf des natürlichen Tageslichts erklärt werden, welches evolutionär gesehen den einzigen Licht-Zeitgeber darstellt. So kann besonders helles Licht in den Mittagsstunden einer Nachmittagsmüdigkeit vorbeugen.

Der zirkadiane Rhythmus ist also die Fähigkeit eines Organismus, physiologische Vorgänge auf eine Periodenlänge von etwa 24 Stunden zu synchronisieren. Er ist weitgehend unabhängig von äußeren Faktoren, die auf die jeweilige Tages-, Nacht- oder sogar Jahreszeit hinweisen könnten. Er dient dazu, sich zeitlich orientieren zu können und die periodisch durchgeführten Tätigkeiten, wie z. B. Schlafen, Nahrungsaufnahme, Winterschlaf, Fortpflanzung etc. in einem relativ konstant bleibenden Rhythmus durchzuführen.

Man kann es sich nicht aussuchen
Zu welchem Chronotyp man gehört, ist wohl genetisch festgelegt. Auch wenn es einen stört – man kann es nicht ändern. Allerdings verschiebt er sich im Laufe des Lebens ein wenig. Kinder sind oftmals Lerchen und werden als pubertierende Teenager eher zu Eulentypen. Ältere Menschen hingegen werden meist wieder zu Lerchen. Da Jugendliche eher Eulentypen sind, sind viele Forschende der Meinung, dass der deutsche Schulbeginn um acht Uhr besonders kontraproduktiv und leistungshemmend ist.

Der soziale Jetlag
Die eigene biologische Uhr kann im Konflikt zur gesellschaftlichen Tagesstruktur stehen. Eine dauerhafte Diskrepanz zwischen innerer Uhr und festgelegten Zeiten des alltäglichen Lebens wie Schulbeginn, Arbeitsstart können zum sogenannten sozialen Jetlag führen. D. h. Permanent ist der Körper einer „falschen“ Zeiteinteilung ausgesetzt. Dies kann zu gesundheitlichen Problemen wie Schlafstörungen, einem geschwächten Immunsystem, verringerter Konzentrations- und Merkfähigkeit, eingeschränkter Reaktionsgeschwindigkeit oder Herz-/Kreislaufkrankheiten führen.

Wenn der Schlafrhythmus an der inneren Uhr rüttelt
Montagsblues – das kennt jeder, der auch am Wochenanfang eigentlich noch lieber etwas länger schlafen möchte, als sich auf den Weg zur Arbeit machen zu müssen. Man ist schlecht gelaunt, unkonzentriert und lustlos. Ursache ist das Rütteln an der inneren Uhr. Am Wochenende verändert man gerne den Schlafrhythmus. Man hat freie Tage vor sich, die man so lange wie möglich ausnutzen will – man bleibt länger auf als den Rest der Woche üblich. Im Gegenzug schläft man am Wochenende meist länger. Mit dem Effekt, dass der Wecker am Montagmorgen einen grausam aus dieser kurzen – der inneren Uhr angepassten - Zeit herausholt und in die gesellschaftlich vorgegebene Tagesstruktur hineinpresst. Kein Wunder, dass der Körper schlapp macht, und seinen eigenen Rhythmus wieder erhalten möchte.

Der moderne Lebensstil und die biologische Uhr
Der moderne Lebensstil weicht immer mehr von der ursprünglichen biologischen Uhr ab. Auch wenn die Wochenarbeitszeit idealerweise bei ca. 38 Stunden liegt, so nehmen doch Schichtdienst, ständige Abrufbereitschaft und die immer stärker verwischte Abgrenzung von Freizeit und Arbeitszeit durch moderne Techniken mehr und mehr zu. Freie Zeit oder gar Schlaf haben ein Imageproblem. Viele Menschen leiden zudem unter Lichtmangel. Alle diese Faktoren begünstigen das Auftreten von Erkrankungen wie Depressionen oder sonstige psychiatrische Störungen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass man auch mal wieder mehr auf seine eigene innere Uhr hört, sich Auszeiten nimmt, wenn es möglich ist, sich einen regelmäßigen Tagesablauf angewöhnt und in freien Zeiten nicht „über die Stränge“ schlägt, weil jede übermäßige Veränderung des Tagesablaufs eine Herausforderung für unseren Körper darstellt.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de

01.03.2024
Ökotipp: Wasser sparen
In viele Haushaltskassen reißt die Abrechnung der Nebenkosten ein großes Loch. Auch Wasser ist vielerorts deutlich teurer geworden. Umso mehr lohnt es, den Verbrauch zu senken. Wer Wasser spart, entschärft die nächste Kostenabrechnung – und entlastet gleichzeitig Natur und Umwelt. Denn mit steigender Temperatur wird Wasser auch in Deutschland mancherorts zur Mangelware. Die wichtigsten Tipps für Mieter*innen und Hausbesitzer*innen kennt Sascha Maier, Wasser-Experte beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Doppelt sparen
Trinkwasser ist ein kostbares Gut. Und nicht billig. Wir zahlen das Wasser, das aus der Leitung fließt. Auch die Reinigung des Abwassers kostet – bis zu fünf Euro werden pro Kubikmeter fällig. Und wir zahlen dafür, dass Wasser erwärmt wird, besonders wenn dies ein Durchlauferhitzer oder Boiler übernimmt. Wer hier sparsam ist, profitiert doppelt, durch geringere Wasser- und Energiekosten.

Sascha Maier, BUND Wasser-Experte: „Etwa 125 Liter Wasser verbrauchen wir Deutschen pro Tag im Durchschnitt – 80 Liter würden ausreichen. Gut zwei Drittel benötigen wir für Baden, Duschen, Körperpflege und die Toilettenspülung. Hier vor allem lohnt es anzusetzen.“

Wer kurz duscht statt badet, spart schon einmal deutlich Wasser und Energie. Kalt duschen mag gesund sein und verringert die Heizkosten, ist aber nicht jedermanns Sache. Doch für jede Minute, die wir täglich unter der warmen Dusche stehen, werden bis zu 60 Euro im Jahr fällig. Wer nun regelmäßig zum Waschlappen greift statt zu duschen, kommt mit noch weit weniger Wasser und Energie aus – und tut auch seiner Haut etwas Gutes.

Sinnvolles neu anschaffen
Verwenden Sie einen sparsamen Duschkopf. Aus den besten fließen nur sechs (statt bis zu 20) Liter pro Minute. Dank beigemischter Luftblasen bleibt der Wasserstrahl voll. Alternativ können Sie Durchflussbegrenzer zwischen Armatur und Schlauch oder auf alle Wasserhähne montieren. Wasser spart auch, wer beim Zähneputzen, Einseifen oder Rasieren den Hahn zudreht.

Eine Spül-Stopp-Funktion – heute Standard in fast allen WC-Spülkästen – kann die Menge des Spülwassers glatt halbieren. Gerade hier kann sich der Einsatz von Regenwasser lohnen.

Dazu Sascha Maier: „Lassen Sie sich von Fachleuten beraten! Am einfachsten nutzen Sie Regenwasser, wenn Sie es aus der Regenrinne in einem Fass oder unterirdischem Tank sammeln und zum Gießen nutzen. Pflanzen vertragen Regenwasser sowieso meist besser als Leitungswasser.“

Weitere entscheidende Verbrauchsgrößen sind Waschmaschine und Spülmaschine. Neue Geräte benötigen deutlich weniger Wasser. Im Standardprogramm liegen die besten Werte bei 40 Litern (Waschen/6 kg-Trommel) und unter zehn Litern (Spülen).

Virtuelles Wasser
Viel Wasser können wir übrigens auch jenseits von Haushalt und Garten sparen. Machen Sie sich beim Einkauf bewusst, welche Produkte in der Herstellung große Mengen Wasser beanspruchen. So stecken beispielsweise in einer Getränkedose rund 25 Liter „virtuelles Wasser“, in einem Kilo Import-Tomaten 40 Liter, in einem Kilo Rindfleisch 5000 Liter und in einem Neuwagen bis zu 20.000 Liter. Auch dieses Wasser zählt letztlich zu unserem persönlichen Verbrauch.

01.03.2024
Warum Verpackungsabfall anders entsorgt wird als Restmüll – und wer die Kosten dafür trägt
Verpackungsabfall wird in Deutschland gesammelt, sortiert und wiederverwertet. Zuständig dafür sind die sogenannten Dualen Systeme. Anders als beim Hausmüll kostet die Abholung von gelbem Sack und gelber Tonne aber keine Gebühr. Warum ist das so? Und wer zahlt letztendlich für die Entsorgung?

Die Deutschen sehen sich selbst gerne als Weltmeister im Mülltrennen. So wurde früher und konsequenter als in anderen Ländern die gesonderte Entsorgung von Verpackungsabfall umgesetzt. Seit Anfang der 1990er Jahre wird diese über die sogenannten Dualen Systeme organisiert. Die gelben Tonnen und Säcke stehen heute ebenso selbstverständlich an den Straßenrändern und werden abtransportiert wie der Hausmüll. Ein wesentlicher Unterschied ist: Die Abholung von Verpackungsabfall kostet keine Gebühr, weder den Mieter noch den Hausbesitzer. Wie kann das sein? Transport und Recycling kosten doch Geld. Wer also zahlt für die Entsorgung unseres Verpackungsabfalls?

Inverkehrbringer zahlen Beteiligungsentgelte an Duale Systeme

Die einfache Antwort lautet: die Inverkehrbringer. Das sind alle Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in den Handel bringen, also Hersteller und Einzelhandel. Seit 1991 sind sie verpflichtet, die Verpackungen der von ihnen verkauften Produkte zurückzunehmen. Da das für die meisten kaum praktikabel wäre, wurde das erste „Duale System“ begründet, der Grüne Punkt. Die Organisation kümmerte sich fortan um die Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsabfalls. Die Kosten dafür trugen nach einigen Anpassungen in den Anfangsjahren die Inverkehrbringer, und zwar entsprechend dem Gewicht der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen. Das ist bis heute so geblieben, wenn auch seit einer Entscheidung des Bundeskartellamtes Anfang der Nullerjahre weitere Systembetreiber zugelassen wurden. Heute teilen sich etwa zehn Unternehmen den Markt der Verpackungsentsorgung in Deutschland.

Mit der Aufhebung des Monopols des Grünen Punkts haben sich aber auch die sogenannten „Beteiligungsentgelte“, das sind die Zahlungen, die die Inverkehrbringer für die Übernahme der Verwertungsverpflichtungen an die Dualen Systeme zu leisten haben, verschoben – und zwar zu Ungunsten des eigentlich leicht zu recycelnden Weißblechs. So haben sich in den letzten 15 Jahren die Beteiligungsentgelte für Weißblech je Tonne mehr als verdoppelt. Im gleichen Zeitraum sanken die Entgelte für Kunststoffverpackungen um fast die Hälfte. Dabei lässt sich Weißblech mithilfe von Magneten leicht und kostengünstig aussortieren und ist zu fast 100 Prozent recyclingfähig. Insgesamt verursacht das Recycling von Verpackungen aus Weißblech über die Dualen Systeme kaum 2 Prozent der gesamten Systemkosten und das, obwohl sie 10 Prozent aller Abfälle in gelber Tonne und gelbem Sack ausmachen. Bei Kunststoffen ist es umgekehrt: Ihr Recycling verschlingt 74 Prozent der Gesamtkosten, dabei machen sie nur rund 50 Prozent der Masse der Verpackungsabfalls aus. Das liegt unter anderem daran, dass die Sortierung der Kunststoffe sehr kostenintensiv ist und ein Großteil der aussortierten Kunststoffsorten – anders als Weißblech – gar nicht zu hochwertigem Granulat verarbeitet werden kann. Und so keinen Erlös bringt, sondern im Gegenteil weitere Kosten verursacht. Unter dem Strich zahlt Weißblech also viel mehr ein, als es – wenn man das Verursacherprinzip zu Grunde legt – müsste.

Entsorgungskosten für Verpackungen tragen letztlich die Verbraucher

Diese ungerechte Kostenverteilung schlägt letztlich auch auf die Verbraucher durch. Denn die Inverkehrbringer tragen die Entsorgungskosten natürlich nicht selbst, sondern holen sie sich zurück – und zwar vom Verbraucher. So liegt beispielsweise das Beteiligungsentgelt für eine Weißblechdose zwischen 3 und 4 Cent. Kosten, die Hersteller und Händler in ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen und die letztendlich jeder Kunde im Einzelhandel mitbezahlt. Umso wichtiger ist es, Verpackungen in den gelben Sack oder die gelbe Tonne und nicht etwa im Restmüll zu entsorgen, denn sonst zahlt der Bürger doppelt: einmal beim Kauf und dann nochmal bei den Müllgebühren.

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
nin@mainz-neustadt.de - Tel. 06131 6367034 (AB mit Rückruf) oder 01515 19 221 21
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