29.04.2024
Weißen Hautkrebs erkennen und
behandeln
Wissenswertes zu Risikofaktoren,
Vorbeugung und Therapie
Der weiße Hautkrebs zählt zu den
häufigsten Krebsarten in Deutschland. Im Frühstadium ist er noch
gut behandelbar, aber leider bemerken viele Menschen die ersten
Symptome sehr spät. Welche das sind, was den Krebs auslösen kann
und welche Behandlung hilft, erklärt Solveig Haw, Ärztin und
Gesundheitsexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
Wie unterscheidet sich weißer von
schwarzem Hautkrebs?
Der weiße Hautkrebs kommt sehr viel
häufiger vor als der schwarze, der überall auf der Haut entstehen
kann, deutlich aggressiver ist und häufig zur Ausbildung von
Metastasen führt, also Absiedlungen des Ursprungstumors in anderen
Regionen des Körpers. Das geschieht bei weißem Hautkrebs nur
selten. Ausgelöst wird der weiße Hautkrebs durch langjährige
Sonnenexposition vor allem an Hautstellen, die häufiger ungeschützt
der Sonne und UV-Strahlung ausgesetzt sind, wie Gesicht, Kopf,
Dekolleté, Nacken oder Arme und Hände. „Typische Anzeichen sind
farbliche Veränderungen, schuppige oder krustige Hautstellen, die
nicht heilen wollen, glänzende Knötchen, die langsam wachsen oder
offene Geschwüre ausbilden“, so Solveig Haw, Ärztin und
Gesundheitsexpertin der DKV. „Diese Veränderungen der Haut heißen
Basalzell- oder Plattenepithelkarzinome und sind meist gut heilbar,
wenn sie rechtzeitig erkannt werden.“
UV-Strahlung erhöht das Risiko
Einer der größten Risikofaktoren für
weißen Hautkrebs ist intensive UV-Strahlung. „Wer privat oder
beruflich viel Zeit draußen in der Sonne verbringt und sich nicht
schützt, hat eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, daran zu erkranken“,
erläutert die Gesundheitsexpertin der DKV. Weißer Hautkrebs ist
daher auch als Berufskrankheit anerkannt. „Darüber hinaus können
auch häufige Sonnenbrände, regelmäßiges Bräunen im Solarium, ein
heller Hauttyp, in seltenen Fällen ein geschwächtes Immunsystem,
bestimmte Vorerkrankungen oder Medikamente sowie eine familiäre
Vorbelastung eine Erkrankung begünstigen“, so Haw.
Frühzeitige Entdeckung steigert die
Heilungschancen
Am Anfang sehen die betroffenen
Hautstellen oft harmlos und unauffällig aus. „Daher ist es
wichtig, sich regelmäßig selbst zu untersuchen und auch auf kleine
Veränderungen zu achten“, rät die DKV-Expertin. „Wer bei der
Kontrolle eine verdächtige Stelle sieht oder fühlt, sollte diese
zunächst beobachten. Zeigen sich beispielsweise kleine Knötchen,
wunde Stellen oder Krusten, weiße Flecken an Lippe oder Mund,
schuppige, rote Flecken oder narbenartige Veränderungen, sollten
Betroffene einen Termin beim Hautarzt vereinbaren.“ Zusätzlich ist
ein regelmäßiges Hautkrebs-Screening sinnvoll.
Damit der weiße Hautkrebs erst gar
nicht ausbricht
Jeder kann selbst dazu beitragen, das
eigene Risiko zu senken. Da vor allem eine intensive UV-Belastung
weißen Hautkrebs auslösen kann, ist ein gründlicher Sonnenschutz
das A und O, um einer Erkrankung vorzubeugen. „Vor allem im Sommer
heißt das: intensive Mittagssonne meiden, 30 Minuten vor dem
Rausgehen großzügig Sonnencreme mit einem zum Hauttyp passenden
Lichtschutzfaktor auftragen und bei längeren Aufenthalten in der
Sonne regelmäßig nachcremen“, so Haw. Was viele unterschätzen:
Auch im Winter, im Schatten oder bei bewölktem Himmel sollte das
Gesicht durch Sonnencreme mit LSF 15 oder höher geschützt sein. Die
Gesundheitsexpertin der DKV rät zudem, bei intensiver
Sonneneinstrahlung den Kopf und die exponierten Hautareale durch
entsprechende Kleidung zu bedecken sowie eine Sonnenbrille zu tragen.
Übrigens: In den Bergen, am Wasser, bei Schnee oder am Strand ist
ein erhöhter Sonnenschutz empfehlenswert, da hier die UV-Belastung
besonders stark ist.
Behandlung
Um weißen Hautkrebs zu
diagnostizieren, verwendet der Arzt ein sogenanntes
Auflichtmikroskop, auch Dermatoskop genannt. Ist der Befund nicht
eindeutig, kann zusätzlich eine Gewebeentnahme, eine sogenannte
Biopsie, für Klarheit sorgen. Eine Krebsbehandlung ist je nach
Stadium und Patient individuell unterschiedlich und hängt unter
anderem von Art, Größe und Stelle des Tumors sowie dem allgemeinen
Gesundheitszustand ab. „Meist ist es mit einer Operation möglich,
den Krebs vollständig zu entfernen“, so Haw. In Frage kommen aber
auch Strahlen- und Lichttherapie, Vereisung, Laserbehandlung oder
örtlich aufgetragene Cremes. „Wer weißen Hautkrebs einmal
erfolgreich bekämpft hat, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt,
erneut daran zu erkranken“, warnt die Gesundheitsexpertin der DKV.
„Daher sind regelmäßige Hautkontrolle und Schutz vor Sonne auch
nach abgeschlossener Behandlung sehr wichtig, um krebsfrei zu
bleiben.“
26.04.2024
Giftstofffrei unterwegs:
Outdoor-Produkte ohne PFAS
Giftige Chemikalien in Outdoor-Kleidung sind ein unsichtbares Risiko
Giftige Chemikalien in Outdoor-Kleidung sind ein unsichtbares Risiko
Mit dem Frühling kommt auch die Zeit
für Outdoor-Aktivitäten: Wandern, Zelten, Radfahren – die Liste
ist endlos. Doch bevor Sie sich in die Natur stürzen, sollten Sie
einen kritischen Blick auf ihre Outdoor-Bekleidung werfen. Denn viele
dieser Kleidungsstücke sind mit PFAS-Chemikalien behandelt, die zwar
den Regen abhalten, aber auch Gefahren für unsere Gesundheit und die
Umwelt bergen. BUND-Chemieexpertin Luise Körner zeigt Ihnen, wie Sie
ohne Giftstoffe auskommen können.
Unsichtbare Gefahr
PFAS sind „Ewigkeits-Chemikalien“,
die sich in der Umwelt ansammeln, weil sie dort nur sehr langsam
abgebaut werden und sich immer weiter in Wasser, im Boden, in
Pflanzen, Tieren und in unserem Körper anreichern. Studien konnten
bestimmte Chemikalien dieser Stoffgruppe sogar im Blut aller
untersuchten Kinder in Deutschland nachweisen.
PFAS werden oft in Outdoor-Kleidung und
-Ausrüstung verwendet – wie Jacken, Schuhen, Rucksäcken, Zelten
und Kletterseilen –, weil sie wasser-, öl- und schmutzabweisend
und hoch temperaturbeständig sind. Während des Gebrauchs dünsten
sie teilweise aus und werden ausgewaschen. Luise Körner warnt:
„Tests von Umweltschutzgruppen aus 13 Ländern, darunter auch der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), haben in 62,5
Prozent der getesteten Kinder-Outdoorjacken PFAS nachgewiesen. Das
ist alarmierend!“
Die meisten PFAS-Verbindungen sind
weder ausreichend auf mögliche gesundheits- und umweltschädliche
Eigenschaften hin untersucht noch gesetzlich reguliert. Besser
untersuchte PFAS werden mit Gesundheitsrisiken in Verbindung
gebracht, darunter Brustkrebs, Diabetes sowie Fruchtbarkeits- und
Entwicklungsstörungen.
Was Sie tun können
Körner: „Die gute Nachricht lautet:
Es gibt bereits sichere Alternativen, die den Einsatz von PFAS
unnötig machen. Gewebte oder pflanzenbasierte Materialien erfüllen
auch ohne chemische Zusatzstoffe den gleichen Zweck. 21 der 65
getesteten Kinder-Outdoorjacken wiesen keine PFAS-Belastung auf.
Diese Jacken bieten den gleichen Schutz vor Wind und Regen, aber ohne
die giftigen Chemikalien.
Achten Sie beim Kauf von Textilien auf
klare Kennzeichnungen wie "PFAS-frei", "Fluorcarbon-frei"
oder "PFC-frei". Sind Produkte nur als "PFOA-frei"
gekennzeichnet, können Sie dennoch andere PFAS enthalten. Seien Sie
hier also besonders aufmerksam. Achten Sie auch darauf, dass Sie bei
der Nach-Imprägnierung von Outdoor-Kleidung auf PFAS-freie
Imprägnier-Mittel zurückgreifen. Diese bieten Schutz ohne
schädliche Folgen.
Wenn Sie direkte Informationen von den
Herstellern erhalten möchten, können Sie die ToxFox-App nutzen, um
die Giftfrage zu stellen. Auch wenn die Hersteller nicht verpflichtet
sind, alle PFAS offenzulegen, können solche Anfragen dazu beitragen,
dass sich die Produktion in Richtung umweltfreundlicher Alternativen
entwickelt. Weitere Informationen zur ToxFox-App finden Sie unter
www.bund.net/toxfox.“
Indem Sie bewusste Kaufentscheidungen
treffen und sich für PFAS-freie Produkte entscheiden, können Sie
nicht nur ihre eigene Gesundheit schützen, sondern auch einen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.
26.04.2024
Volle Zufriedenheit mit
Hörgeräteversorgung
Schwerhörige zeigen sich hochzufrieden
mit der Hörgeräteversorgung durch ihren Hörakustiker vor Ort. Das
zeigen die Ergebnisse einer Befragung der IKK Südwest unter ihren
Versicherten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, die im
vergangenen Jahr ein Hörgerät erhalten haben. Besonders wichtig ist
den Befragten die persönliche Beratung durch qualifiziertes
Fachpersonal vor Ort.
93 % der Befragten sind mit ihrer
Hörgeräteversorgung zufrieden oder sehr zufrieden. Das zeigt eine
Befragung der IKK Südwest, die die regionale Krankenkasse unter rund
600 Versicherten durchgeführt hat, die auf eine Hörhilfe angewiesen
sind. Ein sehr gutes Zeugnis bescheinigten die Befragten auch ihrem
vor-Ort-Akustiker: 97 % der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie mit
der Beratung ebenfalls zufrieden oder sehr zufrieden sind. „Unsere
Versicherten legen großen Wert auf die fachliche Beratungskompetenz
eines der zukunftsfähigsten Gesundheitshandwerke. Eine nahezu
außergewöhnlich hohe Weiterempfehlungsrate, die die Befragten ihrem
Hörakustiker im Ergebnis ausstellen, untermauert die enge und
persönliche Bindung zum Hörakustiker vor Ort, die uns als
Innungskrankenkasse ebenfalls sehr am Herzen liegt“, sagt Daniel
Schilling, Vorstand der IKK Südwest.
„Wir sind stolz darauf, dass die
Befragten die Beratungsleistung von uns Hörakustikern als
herausragend bewerten. Dadurch wird ein weiteres Mal deutlich, wie
wichtig die Arbeit mit und am Menschen für unser Handwerk ist. Diese
lässt sich durch digitale Tools nicht ersetzen“, sagt Eberhard
Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
Nachfrage nach Hörsystemen immer
größer
Weltweit sind nach Schätzungen der WHO
rund 400 Millionen Menschen von einer beeinträchtigenden
Schwerhörigkeit betroffen, rund 30 Millionen Menschen sind nahezu
oder vollkommen taub. Allein in Deutschland sind mehr als 9 % der
Menschen von einer Hörminderung betroffen – mit steigender
Tendenz.
Auch die IKK Südwest kann diesen Trend
bestätigen. Allein im ersten Quartal 2024 ist die Anzahl der
Verordnungen für Hörhilfen um rund 6 % gestiegen.
Nicht zu hören bedeutet häufig auch,
nicht richtig am Leben teilhaben zu können“, erklärt Schilling.
„Hörsysteme geben vielen Menschen ein Stück Lebensqualität
zurück und die Nachfrage nach ihnen wird in den kommenden Jahren
immer weiter steigen. Wir, die IKK Südwest, unterstützen bei einer
optimalen Versorgung mit Hörhilfen nach Kräften.“
Versorgung mit Hörhilfen von
Krankenkassen getragen
Jeder Versicherter mit einer
leistungsbegründenden Diagnose hat Anspruch auf Hörhilfen. Dazu
gehören Innenohrschwerhörigkeit (Schallempfindungsstörungen /
Luftleitung, Versicherte mit einer an Taubheit grenzenden
Schwerhörigkeit, Hörbehinderte mit Schallleitungsschwerhörigkeit)
und Patienten mit Schädigungen des Mittelohrs oder des Außenohrs.
Bei einer Erstversorgung und einer Wiederversorgung vor dem Ende der
Laufzeit ist eine Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt
erforderlich.
25.04.2024
Schluss mit Schnarchen: Weniger Lärm bedeutet besser schlafen
Ein Schnarcher, so laut wie ein Jet – kann das sein? Tatsächlich können die lautesten Schnarcher einen solchen Geräuschpegel erreichen. Doch bereits bei geringeren Lautstärken stellt das nächtliche Sägen im Schlafzimmer eine ernstzunehmende Lärmbelastung für Mitmenschen dar. Für ganze 69 Prozent der in Partnerschaft lebenden Menschen ist es daher Anlass für getrennte Betten – eine zusätzliche Belastung für viele Beziehungen. Anlässlich des internationalen Tags gegen Lärm / Noise Awareness Day am 26.04.2024 macht Orthos auf Schnarchlärm und dessen Folgen aufmerksam.
Was ist eigentlich Schnarchen?
Schnarchen entsteht in der Regel durch eine Verengung der Atemwege. Wenn sich die Muskeln im Halsbereich während des Schlafs entspannen und den Rachen verengen, führt die beim Atmen durchströmende Luft zu einer Vibration des umliegenden Gewebes. Das entstehende Schnarchgeräusch kann von einem leichten Brummen bis hin zu einem ohrenbetäubenden Rasseln reichen, das sowohl Schnarchende als auch Bettnachbarn stört.
Als Risikofaktoren für das Auftreten von Schnarchen gelten bereits leichtes Übergewicht, da eine Ansammlung von Fettgewebe im Halsbereich eine stärkere Verengung der Atemwege begünstigt, und zunehmendes Alter, da die Muskelspannung im Nasen-Rachenraum abnimmt. Aber auch Alkohol vor dem Schlafen, Rauchen oder die Einnahme von Schlafmitteln erhöhen das Risiko.
Lärm im Schlafzimmer: Wenn Schnarchen zur Ruhestörung wird
Wie laut Schnarchen werden kann, ist von Person zu Person unterschiedlich. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Stärke der Vibrationen, der Schlafposition von Kopf und Körper sowie von der Atmungsfrequenz. Durchschnittlich beschallen Schnarchende ihre Umwelt mit Lautstärken von etwa 50 bis 65 Dezibel. Zum Vergleich: Das entspricht einem konstanten, normalen Gespräch bis zum Lärm einer zehn Meter entfernten Straße – direkt im eigenen Bett. Das lauteste, jemals gemessene Schnarchen erreichte sogar 93 Dezibel, was für Bettnachbarn vergleichbar mit dem Schlafen neben einer Flughafenstartbahn ist.
Chronisches Schnarchen ist somit eine ernste Lärmbelastung: Durchschnittlich raubt es anderen ein bis zwei Stunden Schlaf pro Nacht und kann teilweise bis in benachbarte Räume vordringen. Gestörte Schlafmuster und eine schlechte Schlafqualität sind meist die Folge; manche Schnarchende wachen obendrein vom eigenen Schlaflärm auf. Das kann zu Erschöpfung, Konzentrationsproblemen und verminderter Leistungsfähigkeit während des Tages führen. Schlafzeiten von nur fünf Stunden bereits vier Nächte hintereinander wirken vergleichbar wie 0,6 Promille Alkohol im Blut – also ein erhöhtes Risiko für Unfälle und Fehler. Die ausbleibende Erholung begünstigt zudem die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen und hohem Blutdruck. Beschnarchte leiden häufig unter Nackenverspannungen oder Zähneknirschen aufgrund der nächtlichen Abwehrhaltungen. Hierbei gilt die Daumenregel: Je lauter das Schnarchen, desto stärker die Auswirkungen.
Wie kann ich schnarch-frei werden?
Schnarchen stellt viele Beziehungen auf eine harte Probe, der nächtliche Lärm sägt an den Grundpfeilern einer harmonischen Partnerschaft. Neben den gesundheitlichen Risiken sind vor allem die sozialen Nebenwirkungen ein guter Grund, etwas gegen das Schnarchen zu tun. Denn ernsthafte Konflikte in einer Beziehung aufgrund des nächtlichen Lärms bis hin zu getrennten Schlafzimmern sind gar nicht so selten: Laut einer Umfrage des Orthos Fachlabor für Kieferorthopädie ist das Schnarchen für 69 Prozent der in Partnerschaft lebenden Menschen Anlass für getrennte Betten. Dabei bietet nicht jede Wohnung die Möglichkeit ins Nebenzimmer zu ziehen. Außerdem tut die nächtliche Trennung keiner Partnerschaft gut, da die körperliche Nähe wichtig ist für eine gute Beziehung. Was also tun?
Hilfreich ist sicherlich, den Lebensstil zu ändern: Gewicht reduzieren, weniger Alkohol trinken und Zigaretten verbannen. Je nachdem wie stark das Schnarchen ausgeprägt ist, reicht das mitunter nicht aus – gerade, wenn nächtliche Atemaussetzer (Schlafapnoe) vorhanden sind. Selbsttests können, zur Einschätzung des Schnarchens, Anhaltspunkte zum Schweregrad und so zum eigenen Schnarch-Typen geben. Auffälligkeiten sollten stets bei Zahnärzten oder Schlafmedizinern abgeklärt werden. Während des Vorsorgebesuchs beim Zahnarzt sollte die Schnarchproblematik angesprochen werden. Denn was viele nicht wissen: Oftmals kann moderates Schnarchen bereits ganz unkompliziert mit einer speziellen zahnmedizinischen Schiene beseitigt werden. Eine solche „Anti-Schnarchschiene“ (Unterkiefer-Protrussionsschiene; z. B. SchlafHarmonie-Gerät von Orthos) lässt der Zahnarzt in Zusammenarbeit mit einem Fachlabor individuell anpassen. Die Schiene verändert leicht die Kieferstellung und ermöglicht so einen besseren Luftstrom beim nächtlichen Atmen. Die einfache Anti-Schnarchtherapie ist auch für starker Schnarcher meist deutlich komfortabler als beispielsweise eine Überdrucktherapie mittels Atemmaske (CPAP). Wenn das Schnarchen Atemaussetzer auslöst, wird ein Schlaflabor hinzugezogen. Auch hier kann die Zahnarztpraxis zusammen mit Schlafmedizinern die passenden Schritte in die Wege leiten.
Wie sorgen SchlafHarmonie-Geräte für ruhige Nächte? Mehr erfahren unter www.schlafharmonie.de/wer-hilft.html
Fakten rund ums Schnarchen (Orthos Schlafreport)
- Mit dem Alter steigt das Risiko zu schnarchen: 13 Prozent der 16- bis 34-Jährigen schnarchen nur hin und wieder. Bei den 35- bis 54-Jährigen sind es schon 29 Prozent. In der Altersgruppe 55+ schnarchen 31 Prozent hin und wieder.
- 24,4 Prozent der Frauen und 18,3 Prozent der Männer schlafen sehr unruhig aufgrund des eigenen Schnarchens bzw. des Schnarchens der Partnerin/des Partners.
- 52 Prozent der Befragten, deren Partnerin/Partner schnarcht, wacht mehrmals nachts auf. Aber auch 30,4 Prozent der Betroffenen selbst geben an, dass sie mehrmals durch das eigene Schnarchen aufwachen.
- Schnarchen stört den Schlaf und macht müde – jede und jeder vierte Betroffene gibt an, tagsüber müde zu sein (25,2 Prozent).
Weitere Stellschrauben für einen gesunden Schlaf
- Schlafhygiene verbessern:
Das Bett frei halten von Aktivitäten, die nicht dem Nachtschlaf dienen. Einschlafrituale helfen, in den Schlaf zu finden.
- Schlafatmosphäre optimieren:
Lichtverschmutzung durch künstliches Licht von Smartphones oder Straßenlampen stört den Schlaf-Wach-Rhythmus: Raus damit aus dem Schlafzimmer!
Weitere Dos und Don’ts für besseren Schlaf einfach im Eintrag „Erholsame Nacht? Wie es wirklich geht!“ im GesunderSchlafBlog nachlesen.
- Moderat sporteln:
Regelmäßiger, moderater Ausdauer- sowie Kraftsport lässt besser ein- und durchschlafen. Durch die erhöhte Muskelspannung schläft man ruhiger und gleichmäßiger. Die Tiefschlafphasen werden länger.
- Schlaf-orientiert ernähren:
Ob koffeinhaltige und alkoholische Getränke oder fettige und süße Speisen: Zu viel und zu spät verzehrt verringert die Schlafqualität.
Quelle: GesunderSchlafBlog unter www.schlafharmonie.de/de/gesunder-schlaf-blog.html
23.04.2024
Garantieversicherung für Handy, Waschmaschine & Co. – teuer und oft überflüssig
„Auch, wenn es zunächst sinnvoll scheint, das vermeintliche Rundum-Sorglos-Paket hat seine Tücken und nutzt in den meisten Fällen nur dem Vermittler und dem Versicherer“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Denn die Policen für Geräteversicherungen sind in der Regel nicht nur teuer, sondern greifen auch in vielen Fällen nicht.“
Mit einer Geräteversicherung kommen zusätzlich zwischen zehn und 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr dazu – je nach Neuwert des Gerätes. So können leicht Zusatzkosten von einigen hundert Euro im Jahr entstehen. Die Versicherungsleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter, und die haften längst nicht immer. Vor allem bei einfachen Geräteversicherungen ist oftmals kein Schaden durch Diebstahl abgedeckt.
Einige Geräteversicherungen beinhalten hohe Selbstbeteiligungen. Außerdem kann es sein, dass es im Schadensfall kein Geld für eine Reparatur gibt, sondern lediglich ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang. Spezielle Nachtklauseln sorgen oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden.
Keinerlei Entschädigung gibt es zudem, falls ein Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. In vielen Fällen lassen sich Unglücke wie ein gesprungenes Display bereits für sehr viel weniger Geld reparieren als der Versicherungsbeitrag im Jahr kostet.
„Bei einer Neuanschaffung sollte man sich nicht vom Verkaufspersonal unter Druck setzen lassen, gleich im Laden eine Geräteversicherung abzuschließen“, empfiehlt Follmann. Vor Vertragsschluss sollten die Versicherungsbedingungen immer aufmerksam gelesen und im Vertrag geprüft werden, ob und welche Nachweise im Schadensfall zu erbringen sind. Nachzuweisen, dass bei Fallenlassen oder Diebstahl das Gerät „sicher mitgeführt“ wurde, ist schwierig.
Geht das Gerät kaputt, greift für den Kauf von mangelhafter Ware in den ersten zwei Jahren ab Kaufdatum die gesetzliche Gewährleistung des Händlers mit kostenloser Reparatur bzw. Ersatzgerät, auch ohne teure Geräteversicherung. Bei Schäden eines elektronischen Gerätes, wenn diese durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstanden sind, springt die Hausratversicherung ein.
Fragen rund um Garantieversicherungen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 06131 2848122.
Beim Kauf eines neuen Smartphones, Tablets oder Haushaltsgerätes wird im Laden häufig eine Garantieversicherung angeboten. Sie soll das teure Gerät bei ungewolltem Fallenlassen, bei Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Wasserschäden absichern.
„Auch, wenn es zunächst sinnvoll scheint, das vermeintliche Rundum-Sorglos-Paket hat seine Tücken und nutzt in den meisten Fällen nur dem Vermittler und dem Versicherer“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Denn die Policen für Geräteversicherungen sind in der Regel nicht nur teuer, sondern greifen auch in vielen Fällen nicht.“
Mit einer Geräteversicherung kommen zusätzlich zwischen zehn und 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr dazu – je nach Neuwert des Gerätes. So können leicht Zusatzkosten von einigen hundert Euro im Jahr entstehen. Die Versicherungsleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter, und die haften längst nicht immer. Vor allem bei einfachen Geräteversicherungen ist oftmals kein Schaden durch Diebstahl abgedeckt.
Einige Geräteversicherungen beinhalten hohe Selbstbeteiligungen. Außerdem kann es sein, dass es im Schadensfall kein Geld für eine Reparatur gibt, sondern lediglich ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang. Spezielle Nachtklauseln sorgen oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden.
Keinerlei Entschädigung gibt es zudem, falls ein Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. In vielen Fällen lassen sich Unglücke wie ein gesprungenes Display bereits für sehr viel weniger Geld reparieren als der Versicherungsbeitrag im Jahr kostet.
„Bei einer Neuanschaffung sollte man sich nicht vom Verkaufspersonal unter Druck setzen lassen, gleich im Laden eine Geräteversicherung abzuschließen“, empfiehlt Follmann. Vor Vertragsschluss sollten die Versicherungsbedingungen immer aufmerksam gelesen und im Vertrag geprüft werden, ob und welche Nachweise im Schadensfall zu erbringen sind. Nachzuweisen, dass bei Fallenlassen oder Diebstahl das Gerät „sicher mitgeführt“ wurde, ist schwierig.
Geht das Gerät kaputt, greift für den Kauf von mangelhafter Ware in den ersten zwei Jahren ab Kaufdatum die gesetzliche Gewährleistung des Händlers mit kostenloser Reparatur bzw. Ersatzgerät, auch ohne teure Geräteversicherung. Bei Schäden eines elektronischen Gerätes, wenn diese durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstanden sind, springt die Hausratversicherung ein.
Fragen rund um Garantieversicherungen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 06131 2848122.
23.04.2024
Pflegegradrechner der
Verbraucherzentralen hilft bei Selbsteinschätzung
Kostenlose Online-Anwendung steht ab sofort zur Verfügung
Kostenlose Online-Anwendung steht ab sofort zur Verfügung
Wer Leistungen der gesetzlichen
Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld erhalten möchte,
muss pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung
sein. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt immer im Wege einer
Begutachtung des Medizinischen Dienstes, bei privat
pflegeversicherten Personen durch Medicproof. Wer bereits vor
Antragstellung einschätzen will, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob
es sich lohnt, einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung
zu stellen, dem hilft der neue Pflegegradrechner der
Verbraucherzentralen – kostenlos, werbefrei und mit vielen
praktischen Erläuterungen.
Bettina M. stellte vor zwei Jahren einen Antrag auf einen Pflegegrad. Sie konnte die Fenster in ihrer Altbauwohnung nicht mehr putzen und brauchte Unterstützung beim Einkaufen. Sie erreichte damals keinen Pflegegrad, da sie in allen anderen Bereichen des Lebens selbstständig war und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt wurde. Nach einem Schlaganfall änderte sich die Situation. Frau M. braucht jetzt Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- und Ergotherapie. Auf Anraten ihrer Tochter stellte Frau M. einen neuen Antrag.
Mit Hilfe des Pflegegradrechners können Frau M. und ihre Tochter vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie können bei der Nutzung des Rechners erkennen, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, den Modulen, gestellt werden. Sie können sich so auch auf eine Begutachtung vorbereiten.
„Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist nicht nur kostenlos und werbefrei“, sagt Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“
Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.
Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der Verbraucherzentralen viele Informationen rund um das Thema „der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt: https://www.verbraucherzentrale.de/der-weg-zum-pflegegrad. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.
Bettina M. stellte vor zwei Jahren einen Antrag auf einen Pflegegrad. Sie konnte die Fenster in ihrer Altbauwohnung nicht mehr putzen und brauchte Unterstützung beim Einkaufen. Sie erreichte damals keinen Pflegegrad, da sie in allen anderen Bereichen des Lebens selbstständig war und kein weiterer Hilfebedarf festgestellt wurde. Nach einem Schlaganfall änderte sich die Situation. Frau M. braucht jetzt Unterstützung bei der Körperpflege und regelmäßige Begleitung zur Physio- und Ergotherapie. Auf Anraten ihrer Tochter stellte Frau M. einen neuen Antrag.
Mit Hilfe des Pflegegradrechners können Frau M. und ihre Tochter vorab einschätzen, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Sie können bei der Nutzung des Rechners erkennen, dass Fragen zur Selbstständigkeit und zu Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, den Modulen, gestellt werden. Sie können sich so auch auf eine Begutachtung vorbereiten.
„Der Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen ist nicht nur kostenlos und werbefrei“, sagt Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die vielen Erläuterungen machen die Anwendung verständlich. Zudem lässt sich die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortführen.“
Der Pflegegradrechner ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Erstbegutachtung muss immer persönlich erfolgen, Folgebegutachtungen sind auch telefonisch möglich.
Zusätzlich zum Pflegegradrechner sind auf der Webseite der Verbraucherzentralen viele Informationen rund um das Thema „der Weg zum Pflegegrad“ zusammengestellt: https://www.verbraucherzentrale.de/der-weg-zum-pflegegrad. Sie geben einen Überblick von der Antragstellung über die Pflegebegutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse und den Möglichkeiten, auf eine Ablehnung zu reagieren.
23.04.2024
Krankenkasse macht auf niedrige
HPV-Impfquote aufmerksam
Anlässlich der Europäischen Impfwoche
möchte die IKK Südwest auf die alarmierend niedrige Inanspruchnahme
der HPV-Impfung hinweisen. Das zeigt eine Auswertung der regionalen
Krankenkassen unter ihren Versicherten im Saarland, in
Rheinland-Pfalz und Hessen. Gleichzeitig fordert sie verstärkte
Maßnahmen, um die Impfquote zu verbessern. Das Humane Papillomvirus
(HPV) ist eine der häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen und
kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen, darunter
Gebärmutterhalskrebs und andere Krebsarten.
Trotz der klaren Empfehlungen von
medizinischen Fachgesellschaften lassen sich vor allem Jugendliche
und junge Erwachsene zu selten gegen HPV impfen. Die IKK Südwest
sieht dringenden Handlungsbedarf, um diese Impflücke zu schließen.
Aus diesem Grund setzt sich die regionale Innungskrankenkasse dafür
ein, die Bevölkerung noch intensiver über die Bedeutung der
HPV-Impfung aufzuklären, mit dem Ziel, die Impfrate deutlich zu
steigern. Die Europäische Impfwoche (21. bis 27. April 2024) biete
eine ideale Gelegenheit, das Bewusstsein für die HPV-Impfung zu
stärken und die öffentliche Aufmerksamkeit auf dieses wichtige
Thema zu lenken. Die IKK Südwest ruft daher dazu auf, sich aktiv an
der Europäischen Impfwoche zu beteiligen und die Impfangebote gegen
HPV als wirksame Maßnahme wahrzunehmen.
„Aktuelle Daten zeigen, dass die
HPV-Impfquote weit unter dem gewünschten Ziel liegt. Von der
angestrebten Impfquote von 90 Prozent sind wir in Deutschland derzeit
weit entfernt. Nach Angaben des Robert Koch-Institut liegt aktuell
die HPV-Impfquote für eine vollständige Impfserie bei 15-jährigen
Mädchen bei 54 Prozent und bei 15-jährigen Jungen bei 27 Prozent.
Dies ist sehr besorgniserregend, da die HPV-Impfung als wirksame
Präventionsmaßnahme gilt.“, betont IKK-Chef Professor Dr. Jörg
Loth.
Ein Drittel weniger HPV-Impfungen
Die Europäische Impfwoche hat das
Ziel, das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Impfungen allgemein
zur Vorbeugung von Krankheiten und zum Schutz von Menschenleben
europaweit zu schärfen. „Die niedrige Impfquote der HPV-Impfung
ist alarmierend und ein deutliches Zeichen dafür, dass mehr
Aufklärung und Sensibilisierung notwendig sind. Die Auswertung
unserer Versichertendaten ergab, dass es innerhalb eines Jahres
(2022) einen starken Rückgang von HPV-Impfungen um rund ein Drittel
bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen gab ", berichtet Loth
weiter.
Niedrigschwellige Angebote gefordert
Um die Impfquote zu erhöhen, fordert
die IKK Südwest eine verstärkte Aufklärungskampagne über die
Wirksamkeit, Sicherheit und langfristigen gesundheitlichen
Auswirkungen der HPV-Impfung. Insbesondere Eltern, Jugendliche und
medizinisches Fachpersonal sollten umfassend informiert werden, um
eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Darüber hinaus
appelliert die IKK Südwest an die Politik und das Gesundheitssystem,
die Rahmenbedingungen für die HPV-Impfung zu verbessern. Dazu gehört
eine bessere Verfügbarkeit der Impfung in Arztpraxen und Kliniken
sowie eine stärkere Integration der HPV-Impfung in den regulären
Impfplan. „Wir müssen die Öffentlichkeit über die Vorteile der
HPV-Impfung informieren und die Bedenken und Vorurteile ausräumen,
um die Gesundheit der Menschen zu schützen. Zudem wäre es sinnvoll,
niedrigschwellige Impfangebote an Schulen zu verankern, um gezielt
junge Menschen anzusprechen und von den Vorteilen einer HPV-Impfung
zu überzeugen“, fordert Loth und ergänzt: „Es ist wichtig, dass
die HPV-Impfung als integraler Bestandteil der Gesundheitsvorsorge
betrachtet und den Impfempfehlungen zufolge realisiert wird.“
Krankenkassen übernehmen Kosten für
die Impfung
Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung ab
dem Alter von 9 Jahren. Ist die Impfung nicht bis zum Alter von 14
Jahren erfolgt, empfiehlt sie, diese noch bis zum Alter von 17 Jahren
nachzuholen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet die
Kosten für die Impfung in dieser Altersgruppe für Jungen und
Mädchen zu zahlen.
15.04.2024
Wärmedämmung führt nicht zu
Schimmel – im Gegenteil
Neuer Faktencheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt über Vorurteile auf
Neuer Faktencheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt über Vorurteile auf
Hartnäckig hält sich bei manchen
Menschen das Vorurteil, dass die Wärmedämmung von Außenwänden
Schimmel verursachen würde. Dabei ist das Gegenteil richtig: Das
Risiko einer Schimmelbildung ist bei gedämmten Wänden deutlich
geringer als bei nicht gedämmten. Denn eine Wärmedämmung sorgt
dafür, dass die Oberflächen auf der Innenseite der Außenwand warm
und trocken bleiben. So hat der feuchtigkeitsliebende Schimmel kaum
eine Chance.
Auch die Befürchtung, die Wärmedämmung würde die „Atmung der Wände“ und somit die Feuchteabfuhr aus den Wohnräumen behindern, ist unbegründet. Denn Wände können gar nicht atmen im Sinne eines Luftaustausches und lassen nur eine geringe Menge an Wasserdampf nach außen - egal ob gedämmt oder nicht gedämmt. Diese geringe Menge beeinflusst das Raumklima nicht spürbar. Nur ausreichendes Lüften sorgt für frische Luft und ein gesundes Raumklima.
Tritt nach einer Sanierung dennoch Schimmel auf, liegt das häufig an einer mangelhaften Planung oder an Fehlern, die bei der Ausführung der Wärmedämmmaßnahmen gemacht werden. Verbliebene oder durch falsche Verarbeitung neu entstandene Wärmebrücken können die Wirkung der Dämmung einschränken und trotz Sanierung zu Schimmel führen.
Im neu veröffentlichten Faktencheck „Zieht Wärmedämmung Schimmel an?“ geht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Vorurteilen genau auf den Grund und erläutert anschaulich die bauphysikalischen Zusammenhänge.
Verbraucher:innen aus Rheinland-Pfalz können sich im Rahmen der Aktion „Fassade dämmen... bringt was!“ dazu beraten lassen, was eine Fassadendämmung konkret an ihrem Gebäude an Einsparungen und weiteren Vorteilen bringt.
Nach Einsendung eines Datenbogens erhalten Verbraucher:innen eine Einschätzung, welche Einsparungen an Energie und Heizkosten durch eine Dämmung der Außenwand möglich sind und wie dick die Dämmung sein muss, um eine staatliche Förderung erhalten zu können. Gezeigt wird dabei auch, welchen Einfluss die Außenwanddämmung auf die Behaglichkeit und das Schimmelrisiko im Innenraum hat und wie viel Treibhausgase eingespart werden können.
Auch die Befürchtung, die Wärmedämmung würde die „Atmung der Wände“ und somit die Feuchteabfuhr aus den Wohnräumen behindern, ist unbegründet. Denn Wände können gar nicht atmen im Sinne eines Luftaustausches und lassen nur eine geringe Menge an Wasserdampf nach außen - egal ob gedämmt oder nicht gedämmt. Diese geringe Menge beeinflusst das Raumklima nicht spürbar. Nur ausreichendes Lüften sorgt für frische Luft und ein gesundes Raumklima.
Tritt nach einer Sanierung dennoch Schimmel auf, liegt das häufig an einer mangelhaften Planung oder an Fehlern, die bei der Ausführung der Wärmedämmmaßnahmen gemacht werden. Verbliebene oder durch falsche Verarbeitung neu entstandene Wärmebrücken können die Wirkung der Dämmung einschränken und trotz Sanierung zu Schimmel führen.
Im neu veröffentlichten Faktencheck „Zieht Wärmedämmung Schimmel an?“ geht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Vorurteilen genau auf den Grund und erläutert anschaulich die bauphysikalischen Zusammenhänge.
Verbraucher:innen aus Rheinland-Pfalz können sich im Rahmen der Aktion „Fassade dämmen... bringt was!“ dazu beraten lassen, was eine Fassadendämmung konkret an ihrem Gebäude an Einsparungen und weiteren Vorteilen bringt.
Nach Einsendung eines Datenbogens erhalten Verbraucher:innen eine Einschätzung, welche Einsparungen an Energie und Heizkosten durch eine Dämmung der Außenwand möglich sind und wie dick die Dämmung sein muss, um eine staatliche Förderung erhalten zu können. Gezeigt wird dabei auch, welchen Einfluss die Außenwanddämmung auf die Behaglichkeit und das Schimmelrisiko im Innenraum hat und wie viel Treibhausgase eingespart werden können.
15.04.2024
Mit dem Mietwagen ferne Länder
erkunden
Worauf Urlauber bei Buchung und
Übergabe eines Leihautos achten sollten
Wer im Urlaubsland mobil sein möchte,
aber nicht mit dem eigenen Auto anreist, bucht häufig einen
Mietwagen. Damit vor Ort keine bösen Überraschungen drohen, sollten
Urlauber dabei einiges beachten. Was bei Buchung und Vertrag wichtig
ist und worauf es bei Über- und Rückgabe im Reiseland ankommt,
erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz
Leistungs-GmbH.
Online oder vor Ort buchen?
Urlauber, die mit einem Mietwagen ihr
Urlaubsland erkunden wollen, stehen vorab vor der Frage: Das Auto
noch in Deutschland oder erst vor Ort buchen? Viele reservieren ihren
Mietwagen bereits von zu Hause aus. So gehen sie sicher, das
gewünschte Modell zu erhalten, haben genügend Zeit, Preise und
Leistungen ausführlich zu vergleichen, und vermeiden
Sprachbarrieren. Besonders beliebt und unkompliziert ist die Buchung
über Online-Vergleichsportale. Alternativ können Kurzentschlossene
auch erst vor Ort ein Auto mieten. Hier liegt der Vorteil darin,
spontan entscheiden zu können, welches Modell oder welcher Zeitraum
es sein soll.
Vertragliche Abwicklung vor Ort
Online-Plattformen agieren nur als
Vermittler und sind nicht Vertragspartner. „Der Mietvertrag besteht
daher ausschließlich mit dem ausländischen Anbieter vor Ort“, so
Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Urlauber unterschreiben den Vertrag erst dort und müssen mögliche
Reklamationen auch direkt mit dem Ansprechpartner vor Ort klären.
Bei der Abholung des Mietwagens ist es wichtig zu prüfen, ob alle
gebuchten Leistungen vollständig in dem vor Ort ausgehändigten
Vertragsdokument enthalten und korrekt sind. Liegen deutliche
Abweichungen vor, empfiehlt die ERGO Juristin, den Vertrag nicht zu
unterzeichnen.
Vertragsbedingungen prüfen
Besondere Aufmerksamkeit sollten
Urlauber den Vertragsbedingungen schenken. „Zu beachten sind
insbesondere Inklusivleistungen, Versicherungsschutz, zugelassene
Fahrer, Bezahlung, Abhol- und Rückgabezeiten sowie -fristen,
Stornierungsmöglichkeiten und -bedingungen, inkludierte
Freikilometer und Tankregelungen“, erläutert Brandl. Bei der
Haftpflichtversicherung ist eine hohe Deckungssumme von mindestens
einer Million Euro oder mehr wichtig. Die Vollkaskoversicherung
sollten Urlauber ohne Selbstbeteiligung abschließen. Manche Anbieter
verlangen zudem eine Mietkaution. Oft sind bestimmte Schäden –
etwa durch das Fahren auf schlechten Straßen oder unter
Alkoholeinfluss – vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Urlauber
sollten sich daher rechtzeitig über die Versicherungsbedingungen
informieren. „Außerdem gilt es zu berücksichtigen, ob die
Anbieter auf den Preis noch zusätzliche Servicepauschalen oder
Steuern abrechnen“, ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO.
Übergabeprotokoll sorgfältig
ausfüllen
Bei der Übergabe vor Ort sollten
Urlauber ihren Mietwagen genau unter die Lupe nehmen. „Es ist
ratsam, den Wagen von allen Seiten zu begutachten und insbesondere
den Zustand von Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Scheibenwischer und
Lack zu checken“, so Brandl. Im Übergabeprotokoll heißt es dann,
alle Mängel, Kratzer, Beulen und Schäden zu vermerken, am besten
mit Fotos zu dokumentieren und diese vom Vermieter bestätigen zu
lassen. Das kann Ärger bei der Rückgabe vermeiden. Außerdem
empfiehlt Brandl zu prüfen, ob alle Gegenstände, die im Urlaubsland
mitzuführen sind, im Wagen vorhanden sind. Neben Warndreieck,
Verbandskasten und Warnwesten kann das beispielsweise wie in
Griechenland auch ein Feuerlöscher sein. Wer bei der Übergabe
gravierende Schäden, technische Defekte oder eine mangelnde
Verkehrssicherheit feststellt, sollte einen Ersatzwagen verlangen.
Rückgabe ohne Komplikationen
Ist der Urlaub vorbei, muss der
Mietwagen wieder zurück zum Verleiher. Dabei gibt es ebenfalls
einiges zu beachten. „Um zu verhindern, dass der Anbieter im
Nachgang mögliche Forderungen für Schäden stellt, sollten sich
Mieter im Rückgabeprotokoll eine mangelfreie Abgabe bestätigen
lassen. Auch hierfür kann es sinnvoll sein, Fotos anzufertigen“,
so die Rechtsexpertin von ERGO. Sie empfiehlt außerdem, die letzte
Tankquittung aufzuheben. Auch damit sind Mieter gegen spätere
Konflikte gewappnet.
15.04.2024
Pflanzliche Heilmittel –
tatsächlich ohne Risiken und Nebenwirkungen?
Gegen Halsweh hilft ein Salbeibonbon,
Kamillentee lindert Bauchschmerzen. Baldrian beruhigt, und Arnika wirkt bei Prellungen. Viele
Pflanzen werden seit jeher als Medizin geschätzt, und das entsprechende Wissen wandert von
Generation zu Generation. Gerade bei leichteren Beschwerden sind pflanzliche Arzneimittel –
so genannte hytopharmaka – sehr beliebt. Kein Wunder: Sie gelten als sanft und frei von
Nebenwirkungen. Doch genau hier ist Vorsicht geboten.
Was nicht verschrieben werden muss,
kann ja nicht schaden…
So denken viele und greifen bedenkenlos
zu pflanzlichen Arzneien. Tatsächlich füllen pflanzenbasierte Mittel die Regale in
Drogerien, Reformhäusern und sogar Supermärkten. Doch die Tatsache, dass die Mittel frei verkäuflich
sind, heißt nicht, dass sie frei von Neben- oder Wechselwirkungen sind. So beschleunigt
beispielsweise Johanniskraut, das gerne gegen depressive Stimmungen eingenommen wird, den Abbau
bestimmter anderer Medikamente. Diese verlieren dadurch einen Teil ihrer Wirkung.
Johanniskraut verändert auch die Lichtempfindlichkeit der Haut. Bei intensiver Sonneneinstrahlung
können sich braune Flecken bilden. Die Wirkstoffe der Süßholzwurzel beruhigen die
Magenschleimhaut, können aber auch den Blutdruck und den Blutzuckerspiegel erhöhen. Noch ernster
wird es, wenn etwa Kinder ätherische Öle oder gar giftige Pflanzenextrakte einnehmen.
Fragen ist besser als Bauchweh
Einnahmefehler und nicht bedachte
Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind meist die Gründe für unerwünschte
Nebenwirkungen von pflanzlichen Arzneimitteln. Hautprobleme, Magen-Darm-Beschwerden und Allergien
zählen zu den häufigsten Auswirkungen. Deshalb gilt: Bei Vorerkrankungen, regelmäßiger
Einnahme von Medikamenten und in der Schwangerschaft sollte man sich fachlich beraten
lassen, bevor man zu pflanzlichen Mitteln greift. Pflanzenbasierte Medikamente sind in der
Medizin durchaus anerkannt – Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kennt also die passenden Mittel gegen
Beschwerden und kann sie empfehlen oder verschreiben. Einige Krankenkassen bezahlen diese
Medikamente. Gut beraten ist man auch in Apotheken, denn diese sind für die Qualität und
Sicherheit der von ihnen angebotenen Produkte verantwortlich. Dort erhält man eine fundierte
Einschätzung, welche Arznei in welcher Form beim vorliegenden Gesundheitsproblem geeignet ist.
Besser auf Nummer sicher gehen!
Auch das ist weithin unbekannt:
Pflanzliche Arzneimittel müssen amtlich geprüft und zugelassen sein. Sie tragen deshalb eine
Zulassungs- oder Registrierungsnummer auf der Verpackung – anders
als zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, die aus den gleichen
Pflanzen hergestellt werden. Zwei Verfahren führen zur
Zulassung als pflanzliche Arzneimittel. In beiden Fällen werden die Medikamente genau wie
synthetische Präparate auf Unbedenklichkeit, pharmazeutische Qualität und Wirksamkeit geprüft.
Die Wirksamkeit muss in groß angelegten Studien nachgewiesen werden – es sei denn, ein
Mittel gilt als „traditionelles“ Pflanzenmedikament. Bei diesen genügen weniger strenge Belege
für die Wirksamkeit, etwa Berichte über erfolgreiche Anwendungen. Entscheidend ist dann die
Zeitspanne, aus der es solche Berichte gibt. In beiden Fällen kann man davon ausgehen, dass
die Mittel sowohl sicher als auch wirksam sind.
Vorsicht ist geboten…
…bei exotischen Pflanzenwirkstoffen,
etwa aus der Traditionellen Chinesischen oder der Ayurvedischen Medizin. Dazu gibt es kaum
wissenschaftlich belegte Informationen oder gar Studien nach hiesigen medizinischen Standards.
Besonders günstig angebotenen Wirkstoffen sollte man ebenfalls kritisch gegenüberstehen –
zumal, wenn sie von dubiosen Händlern im Internet stammen. Bei der Herstellung pflanzlicher
Arzneien ist nämlich oft besondere und deshalb kostspielige Sorgfalt nötig, etwa um
Verwechslungen auszuschließen. Man denke nur an die hochgiftigen Maiglöckchen und das
Feinschmeckergewächs Bärlauch – das einigen Menschen übrigens Durchfall beschert! Auch mit
Pflanzengiften oder Umweltgiften belastete Inhaltsstoffe dürften zur Genesung wenig beitragen.
Und wie war das nochmal mit der
Homöopathie?
An homöopathischen Mitteln scheiden
sich in aller Regel die Geister. Die pflanzlichen Wirkstoffe werden in der Homöopathie extrem stark
verdünnt, so dass eine Wirkung im medizinisch-wissenschaftlichen Sinn nicht mehr
nachweisbar ist. Die Ärzteschaft ist gespalten: Teile befürworten homöopathische Mittel, andere lehnen
sie als unwirksam ab. Dennoch schwören viele Menschen darauf und nehmen eine Besserung
ihrer Beschwerden wahr. Homöopathische Arzneien durchlaufen einen eigenen
Zulassungsprozess und müssen gekennzeichnet sein. Da sie auch Nebenwirkungen haben können, sollten
sie nur nach einer Beratung in der Apotheke oder einer homöopathisch tätigen Arztpraxis
eingenommen werden.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail:
bkahl@lzg-rlp.de
09.04.2024
40 Jahre Engagement gegen Jodmangel
Arbeitskreis Jodmangel e. V.
feiert Jubiläum und wirft kritischen Blick auf aktuelle
Jodversorgung
Seit seiner Gründung 1984 trägt der
Arbeitskreis Jodmangel (AKJ) maßgeblich zur Aufklärung über das
Spurenelement und zur besseren Jodversorgung in Deutschland bei. „Für
das Engagement in den letzten 40 Jahren danken wir allen Mitgliedern
des wissenschaftlichen Beirats sehr“, sagt Prof. Roland Gärtner,
Endokrinologe und 1. Vorsitzender des AKJ. „Doch leider beobachten
wir seit rund 10 Jahren eine stetige Verschlechterung der
Jodversorgung.“ Die Gründe dafür sind vielschichtig.
Veränderungen in den Ernährungsgewohnheiten, eine abnehmende
Verwendung von Jodsalz in der Lebensmittelherstellung und
Handelshemmnisse spielen eine Rolle. „Werden jodreiche Lebensmittel
wie Seefisch, Milch- und Milchprodukte weniger verzehrt und enthalten
zudem immer weniger Lebensmittel Jodsalz, wird es schwer mit der
adäquaten Zufuhr“, erklärt der 2. Vorsitzende Prof. Thomas Remer.
„Laut Daten des Robert Koch-Instituts weisen über 30 Prozent
der Erwachsenen und 44 Prozent der Kinder und Jugendlichen ein
Jodmangelrisiko auf“, so der Ernährungswissenschaftler weiter.
Fatal, denn als Baustein der Schilddrüsenhormone ist Jod essenziell
für die körperliche und geistige Entwicklung von der
Schwangerschaft bis ins Erwachsenenalter sowie für die
Schilddrüsengesundheit allgemein. „Um diesem Negativtrend
entgegenzuwirken, bedarf es Maßnahmen wie einer Erhöhung des
Jodgehaltes im Speisesalz und einer stärkeren Verwendung in der
Lebensmittelproduktion. Aber auch eine intensivere Aufklärung der
Verbraucherinnen und Verbraucher ist notwendig“, fassen Gärtner
und Remer zusammen. Daher unterstützt der Arbeitskreis die aktuelle
Informationsoffensive des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft „Wenn Salz, dann Jodsalz“.
Wichtige Meilensteine erreicht, doch
Herausforderungen bleiben
Besonders zu Beginn seiner Tätigkeit
konnte der AKJ mit seinem wissenschaftlichen Beirat bedeutende
Fortschritte in der Jodversorgung begleiten und erreichen. „Dazu
zählen sicherlich, dass in den 80er Jahren der Jodgehalt im
Speisesalz auf das heutige Niveau erhöht und die Verwendung von
Jodsalz in der Lebensmittelherstellung sowie in Großküchen und der
Gastronomie ermöglicht wurde“, resümiert Gärtner. Aber auch der
stetige Austausch mit wissenschaftlichen Institutionen, der
Lebensmittelindustrie, dem Lebensmittelhandwerk sowie den Medien und
der Politik hat das Bewusstsein für die Bedeutung von Jod für die
Gesundheit. gestärkt. „Auch die Jodierung von Futtermitteln aus
Gründen der Tiergesundheit trägt zu einem relevanten Jodgehalt in
Lebensmitteln wie Milch- und Milchprodukten sowie Eiern bei“,
erklärt Remer. Somit stellen diese Produkte neben maritimen
Lebensmitteln wie Seefisch und Meeresfrüchte sowie Jodsalz und die
damit hergestellten Lebensmittel wichtige Jodquellen dar. So wird
schnell klar – fallen einzelne Lebensmittel oder gleich ganze
Lebensmittelgruppen weg, wird es schwer, den Jodbedarf zu decken.
„Die abnehmende Verwendung von Jodsalz in der
Lebensmittelproduktion erschwert die Situation zusätzlich. Weniger
als 30 Prozent der mit Salz hergestellten Lebensmittel wie zum
Beispiel Back- und Wurstwaren weisen Jodsalz in der Zutatenliste
auf“, betont Remer und ergänzt: „Aber auch das sinkende
Bewusstsein um die Bedeutung von Jod für die Schilddrüsengesundheit
und damit für die körperliche und geistige Entwicklung gilt es zu
adressieren. Zudem sind wiederkehrende jodkritische Behauptungen
fachlich richtig zu stellen.“ Ist die Jodzufuhr generell zu
gering oder besteht ein Mehrbedarf, wie bei Schwangeren und
Stillenden, wird die zusätzliche Einnahme von Jod empfohlen.
Aktueller Negativtrend erfordert
dringende Maßnahmen
Für eine langfristige Verbesserung der
Jodversorgung bedarf es einiger Maßnahmen. „Ein wichtiger Punkt
wäre den Jodgehalt im Speisesalz adäquat zu erhöhen und den
Verwendungsgrad in der Lebensmittelproduktion zu steigern, wie es das
Bundesinstitut für Risikobewertung in entsprechenden Modellszenarien
beschrieben hat“, sagt Gärtner. „Diese Maßnahmen müssen durch
regelmäßige wissenschaftliche Bewertung der Jodversorgung auf
Bevölkerungsebene begleiten werden“, fügt Remer hinzu. Darüber
hinaus stellen die Vereinheitlichung von gesetzlichen Regelungen zur
Jodierung von Lebensmitteln und lebensmittelrechtlicher Vorschriften
sowie der Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der Europäischen
Union weitere Stellschrauben dar. Aber die Aufklärung von
Verbrauchern, Fachkreisen, Wirtschaft und Politik bleibt eine
entscheidende Aufgabe, die der Arbeitskreis auch in Zukunft
gewissenhaft erfüllen wird, wie die beiden Vorsitzenden des
Arbeitskreis Jodmangel versichern.
09.04.2024
Barrierefrei - auch im
Urlaub
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen gibt Tipps
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen gibt Tipps
Barrierefreies Reisen ist ein
wesentliches Element der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Inzwischen werden weltweit von Reiseunternehmen Unterkünfte
angeboten, die Barrierefreiheit versprechen. Diese Angebote können
über spezielle Internet-Portale sowie über Reisebüros gebucht
werden.
„Während es in Deutschland mit dem Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ einheitliche Informationen und Bewertungen für barrierefreie Unterkünfte gibt, fehlen in anderen Ländern festgelegte Kriterien“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Menschen mit Beeinträchtigungen sollten alle für sie persönlich wichtigen Punkte vor der Buchung immer genau prüfen.“
Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen der Verbraucherzentrale gibt nachfolgend einige Tipps für die Suche nach einem barrierefreien Urlaubsquartier.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollte schon der Weg zur Unterkunft barrierefrei sein, also ohne große Steigungen, Unebenheiten oder Treppen. Nur dann ist er gut mit Rollstuhl und Rollator zu nutzen. Wichtig sind auch Geländer und Handläufe sowie eine gute Beleuchtung entlang der Wege. Reisende sollten zudem darauf achten, dass Gemeinschafts- und Speiseräume sowie Außenanlagen der Unterkunft bequem erreichbar sind. In der Unterkunft sollte ein barrierefreier Aufzug mit einer Kabinengröße von mindestens 1,10 Meter mal 1,40 Meter vorhanden sein. In den Zimmern und im dazugehörigen Bad sind großzügig bemessene Bewegungsflächen vor Betten und Schränken oder Sanitärobjekten wichtig. Sicher und barrierefrei ist eine bodengleiche, schwellenlose Dusche, die auch Platz für eine Hilfsperson bietet.
Auch über die Barrierefreiheit von Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten vor Ort wie Museen, Kirchen und Strandanlagen sollten sich Reisende - je nach Interessenslage - vorher informieren.
In Deutschland bietet das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Informations- und Bewertungssystem „Reisen für Alle“ unter der Internetadresse: www.reisen-fuer-alle.de die nötige Hilfe. Es unterscheidet nach Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung, Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zusätzlich werden die Betriebe in die Qualitätsstufen „teilweise barrierefrei“ und „barrierefrei“ unterteilt. „Gäste können die Eignung des Angebots für verschiedene Beeinträchtigungen auf den ersten Blick anhand von Symbolen erkennen“, informiert Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. „Ist den Symbolen Brille, Ohr, Rollstuhl oder Mensch mit Stock ein kleines „i“ beigefügt, steht das für „teilweise barrierefrei“. Betroffene sollten dann noch einmal genauer nachlesen oder nachfragen, ob die Unterkunft den eigenen Ansprüchen genügt.“
Für alle Menschen in Rheinland-Pfalz, die lieber zuhause Urlaub machen möchten, bietet die Landesberatungsstelle kostenfreie, individuelle Beratungsangebote zum barrierefreien Bauen, Modernisieren und Wohnen in den eigenen vier Wänden an. Denn in einer barrierefreien Wohnumgebung lebt man komfortabler und sicherer - ob im Alltag oder im Urlaub.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.
„Während es in Deutschland mit dem Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ einheitliche Informationen und Bewertungen für barrierefreie Unterkünfte gibt, fehlen in anderen Ländern festgelegte Kriterien“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Menschen mit Beeinträchtigungen sollten alle für sie persönlich wichtigen Punkte vor der Buchung immer genau prüfen.“
Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen der Verbraucherzentrale gibt nachfolgend einige Tipps für die Suche nach einem barrierefreien Urlaubsquartier.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollte schon der Weg zur Unterkunft barrierefrei sein, also ohne große Steigungen, Unebenheiten oder Treppen. Nur dann ist er gut mit Rollstuhl und Rollator zu nutzen. Wichtig sind auch Geländer und Handläufe sowie eine gute Beleuchtung entlang der Wege. Reisende sollten zudem darauf achten, dass Gemeinschafts- und Speiseräume sowie Außenanlagen der Unterkunft bequem erreichbar sind. In der Unterkunft sollte ein barrierefreier Aufzug mit einer Kabinengröße von mindestens 1,10 Meter mal 1,40 Meter vorhanden sein. In den Zimmern und im dazugehörigen Bad sind großzügig bemessene Bewegungsflächen vor Betten und Schränken oder Sanitärobjekten wichtig. Sicher und barrierefrei ist eine bodengleiche, schwellenlose Dusche, die auch Platz für eine Hilfsperson bietet.
Auch über die Barrierefreiheit von Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten vor Ort wie Museen, Kirchen und Strandanlagen sollten sich Reisende - je nach Interessenslage - vorher informieren.
In Deutschland bietet das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Informations- und Bewertungssystem „Reisen für Alle“ unter der Internetadresse: www.reisen-fuer-alle.de die nötige Hilfe. Es unterscheidet nach Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung, Menschen im Rollstuhl, Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zusätzlich werden die Betriebe in die Qualitätsstufen „teilweise barrierefrei“ und „barrierefrei“ unterteilt. „Gäste können die Eignung des Angebots für verschiedene Beeinträchtigungen auf den ersten Blick anhand von Symbolen erkennen“, informiert Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. „Ist den Symbolen Brille, Ohr, Rollstuhl oder Mensch mit Stock ein kleines „i“ beigefügt, steht das für „teilweise barrierefrei“. Betroffene sollten dann noch einmal genauer nachlesen oder nachfragen, ob die Unterkunft den eigenen Ansprüchen genügt.“
Für alle Menschen in Rheinland-Pfalz, die lieber zuhause Urlaub machen möchten, bietet die Landesberatungsstelle kostenfreie, individuelle Beratungsangebote zum barrierefreien Bauen, Modernisieren und Wohnen in den eigenen vier Wänden an. Denn in einer barrierefreien Wohnumgebung lebt man komfortabler und sicherer - ob im Alltag oder im Urlaub.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.
09.04.2024
Privatverkäufe bei eBay,
Kleinanzeigen und Co.
Was Nutzer beim Online-Handel
beachten müssen
Verkaufsplattformen wie eBay,
Kleinanzeigen, Vinted und Co. erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch
Vorsicht: Ab Ende März 2024 gelten neue steuerliche Regelungen, die
Privatverkäufer kennen sollten. Worauf sie außerdem bei ihrer
Anzeige achten sollten und welche rechtlichen Regelungen für
Bezahlung, Versand sowie Haftung gelten, erklärt Sabine Brandl,
Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Online-Marktplätze müssen Verkäufe
an das Finanzamt melden
Anfang 2023 trat das sogenannte
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft. Bis spätestens
31. März 2024 müssen digitale Plattformen die entsprechenden Regeln
umgesetzt haben und ihrer Meldepflicht für das Kalenderjahr 2023
nachkommen. Sie sind ab dann verpflichtet, einmal pro Jahr Einkünfte
und weitere Daten von Verkäufern – etwa Name, Geburtstag und
Bankverbindung – an das Bundeszentralamt für Steuern zu
übermitteln. „Das Gesetz soll den Finanzbehörden helfen,
gewerbliche Verkäufer auf Online-Marktplätzen wie eBay, Vinted und
Co. zu identifizieren, die dort als Privatverkäufer auftreten, um
keine Steuern zahlen zu müssen“, erläutert Sabine Brandl,
Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Wer nur gelegentlich
Artikel verkauft, müsse sich jedoch keine Sorgen machen. „Die
Meldepflicht betrifft ausschließlich Nutzer, die innerhalb eines
Jahres mindestens 30 Verkäufe abschließen oder mindestens 2.000
Euro Umsatz erzielen“, erklärt Brandl. Privatverkäufer, die diese
Grenzen überschreiten, verstoßen nicht automatisch gegen das
Gesetz. Das Finanzamt kann jedoch prüfen, ob sie nicht doch
steuerlich als Gewerbetreibende zu behandeln sind, sollten sie zum
Beispiel regelmäßig mit Gewinnabsicht Waren verkaufen. Der
gelegentliche private Verkauf von selbst genutzten alltäglichen
Gebrauchsgegenständen wie etwa getragener Kleidung ist steuerfrei.
Bei Wertsachen wie Schmuck oder Antiquitäten wird das Finanzamt
jedoch schnell hellhörig. „Was Verkäufer innerhalb eines Jahres
kaufen und wieder verkaufen müssen sie in der Steuererklärung
angeben, wenn der Gewinn pro Jahr über 600 Euro liegt“, so die
ERGO Juristin. „Um zu beweisen, dass keine Steuerpflicht besteht,
sollten Privatverkäufer ihre Verkäufe gut dokumentieren und
möglichst auch die Kaufbelege aufbewahren.“
Privatverkäufer können Haftung
ausschließen
Während gewerbliche Händler innerhalb
der zweijährigen Gewährleistung für Mängel an verkauften Waren
haften müssen, können Privatverkäufer die Haftung ausschließen.
Eine mögliche Formulierung für einen solchen
Gewährleistungsausschluss lautet: „Die Ware wird unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher
Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit“. Aber Vorsicht: „Die
Artikelbeschreibung muss der Wahrheit entsprechen. Verschweigen
Privatverkäufer bekannte Mängel oder machen sie bewusst Angaben,
die nicht stimmen, haften sie trotz Gewährleistungsausschluss“, so
Brandl. „Das bedeutet, sie sind verpflichtet, den Mangel zu
beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Ist
dies nicht möglich, kann der Käufer unter Umständen vom
Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.“
Vorsicht vor
Urheberrechtsverletzungen
Auch bei der Auswahl von Bildern und
Texten für Verkaufsanzeigen ist Vorsicht geboten. Denn wer aus dem
Internet heruntergeladene Produktfotos und -beschreibungen verwendet
beziehungsweise kopiert, begeht schnell eine Urheberrechtsverletzung
und riskiert eine teure Abmahnung sowie Schadensersatzforderungen.
„Privatverkäufer sollten ihre angebotenen Waren daher selbst
fotografieren und sämtliche Texte eigenhändig verfassen“, so der
Rat der Rechtsexpertin.
Käufer müssen gekaufte Gegenstände
bezahlen
Kommt es zu einem Kaufabschluss, steht
die Bezahlung an. „Käufer müssen ihre Artikel innerhalb einer
bestimmten Frist bezahlen, die je nach Plattform unterschiedlich ist.
Bei eBay sind es zum Beispiel vier Tage“, so Brandl. Ist bis dahin
kein Geld eingegangen, empfiehlt die ERGO Juristin, den Käufer über
die Plattform zu kontaktieren und ihm eine angemessene Zahlungsfrist
von mindestens einer Woche zu setzen. Bei eBay können Verkäufer
nach Ablauf von vier Tagen und innerhalb von 30 Tagen nach Eingang
der Bestellung den Kauf abbrechen, wenn der Käufer nicht zahlt, und
den Artikel neu einstellen. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden,
bieten Kleinanzeigen, Vinted und Co. oft Funktionen wie „Sicheres
Bezahlen“ an, bei denen der Online-Marktplatz die
Zahlungsabwicklung, teilweise gegen einen Aufpreis, übernimmt. Dann
ist häufig auch ein Käufer- und Verkäuferschutz inklusive.
Der Käufer trägt das Versandrisiko
Immer wieder kommt es vor, dass Pakete
auf dem Weg verschwinden. Wer bei einem privaten Verkäufer kauft,
trägt das Versandrisiko. Geht das Paket verloren, können Käufer
kein Geld zurückverlangen. Ist der Artikel vom Verkäufer
unzureichend verpackt und deshalb beschädigt, kann er allerdings
Schadensersatz fordern. Brandl rät daher, einen versicherten Versand
anzubieten. Bei den meisten Versanddienstleistern ist dieser bei
Paketen bis zu einem Warenwert von circa 500 Euro inklusive. „Handelt
es sich um hochpreisige Waren, kann zudem eine Transportversicherung
sinnvoll sein“, so die Rechtsexpertin von ERGO. „Außerdem hat
ein Paketversand den Vorteil, dass eine Sendungsverfolgung möglich
ist, mit der Verkäufer notfalls beweisen können, dass sie das Paket
tatsächlich abgeschickt haben.“
09.04.2024
Achtung, Dark Patterns!
Mit Smart Surfer manipulative Designs im Internet erkennen
Mit Smart Surfer manipulative Designs im Internet erkennen
Ein neues Kapitel mit vielen
Praxisbeispielen informiert zu Dark Patterns (zu Deutsch: „dunkle
Muster“). Solche manipulativen Designs werden eingesetzt, um
Verbraucher:innen zu ungewollten Handlungen zu verleiten.
Das sind häufige Beispiele für Dark Patterns:
Das sind häufige Beispiele für Dark Patterns:
- Beim Onlineshopping erzeugt unwahre Verknappung Druck, den Kauf abzuschließen, weil man fälschlicherweise denkt, es gebe nur noch wenige verfügbare Exemplare.
- Beim Abschließen von Abonnements werden wichtige Informationen verborgen und die wahren Kosten nicht transparent gemacht.
- In Sozialen Medien wird man durch endloses Scrollen dazu verleitet, länger online zu sein und dadurch etwa auch länger dort platzierte Werbung zu rezipieren.
- In Online-Kündigungsprozessen wird Verbraucher:innen ein schlechtes Gewissen gemacht und werden Schuldgefühle geweckt.
- Auf Webseiten werden durch umfangreiche, sehr textlastige Cookie-Banner Verbraucher:innen ermüdet und dazu gebracht, zuzustimmen. Das Ablehnen von Cookies erfordert nämlich einfach zu viel Zeit zum Durchlesen oder deutlich mehr Klicks als die Zustimmung.
Das neue Kapitel ist eingebettet in Modul 4 „Wie man Risiken im Netz vermeidet“, und kann online abgerufen oder per E-Mail (smartsurfer@vz-rlp.de) bestellt werden.
Unterrichtsmaterial für die eigene Arbeit
Wie immer entsteht zu jedem neuen Modul im Smart Surfer auch Unterrichtsmaterial. Es setzt sich zusammen aus einer Präsentationsvorlage und einem didaktischen Plan, der den möglichen Ablauf einer Unterrichtseinheit zum Thema beinhaltet. Jegliches Material kann kostenfrei genutzt und für den eigenen Unterricht adaptiert werden.
Es liegt in einem internen Bereich auf www.smart-surfer.net. Die Zugangsdaten zu diesem Bereich stellt die Projektkoordination gerne all jenen zur Verfügung, die selbst Menschen bei der Digitalisierung unterstützen und begleiten. Eine kurze E-Mail an smartsurfer@vz-rlp.de genügt.
Smart Surfer-Inhalte schneller finden
Smart Surfer ist inzwischen eine sehr umfangreiche Wissensdatenbank rund ums Leben im Digitalen. Für diejenigen, die sich gerne online zu Datenschutz, E-Rezept, Hatespeech und vielem mehr informieren, ist die Webseite weiterentwickelt worden. Die Inhalte aus allen elf Modulen stehen hier nicht nur als herunterladbare PDF, sondern nun auch zum direkten Durchlesen bereit – und mit nur einem Mausklick werden unbekannte Begriffe im Smart Surfer Glossar erklärt. Ein neues Erklärvideo zeigt, wo was zu finden ist – beispielsweise die vier interaktiven E-Learning-Einheiten zu den Themen Ambient Assisted Living (zu Deutsch: altersgerechte Assistenzsysteme), Mobile Payment, Einkaufen im Netz und Elektroschrott.
Länderübergreifende Zusammenarbeit – bundesweite Strahlkraft
Die vielen Neuerungen im Projekt Smart Surfer wurden ermöglicht durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz, des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein, des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Inhaltlich arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eng zusammen mit Expertinnen und Experten des Verbraucher- und des Datenschutzes und der Medienpädagogik. Sie alle steuern ihr Fachwissen bei und entwickeln Smart Surfer als anbieterneutrales, wissenschaftliches fundiertes große Nachschlagewerk kontinuierlich weiter.
Über das Projekt Smart Surfer
Smart Surfer ist ein Bildungsangebot, das die Verbraucherzentrale seit mehr als zwölf Jahren gemeinsam mit Kooperationspartner:innen und unterschiedlichen fördernden Institutionen und Verbraucherschutz- und Sozialministerien erarbeitet hat und stets weiterentwickelt. Neben den inzwischen 11 Modulen bietet die Verbraucherzentrale Schulungen für interessierte Lehrkräfte sowie umfangreiches Unterrichtsmaterial an. Die Angebote richten sich an Menschen ab 50 Jahre. Die Inhalte sowie E-Learning-Einheiten stehen auf www.smart-surfer.net bereit.
05.04.2024
Feierliche Anlässe, weitsichtige
Vorsorge
Die Erstkommunion in der katholischen
Kirche und die Konfirmation in der evangelischen Kirche sind in
diesen Tagen wichtige Meilensteine im Leben vieler Kinder und
Jugendlicher. Sie sind ein besonderer Anlass, um mit Familie und
Freunden zu feiern. Neben traditionellen Geschenken wie einer Kerze
oder einem Andachtsbuch möchten Eltern, Paten, Großeltern und Co.
ihren Sprösslingen meist auch mit einem Geldgeschenk eine Freude
machen, um sie damit bei zukünftigen Wünschen zu unterstützen.
Dabei können Geldgeschenke aber auch in Verbindung mit einer
Vorsorgeabsicherung ein Grundstein für die Zukunft des Kindes
bilden. Die Zurich Versicherung rät Schenkenden daher, auch den
Vorsorgeaspekt in die Geschenküberlegungen mit einzubeziehen.
„Statt das x-te Spielzeug oder
Kleidungsstück zu verschenken, sollte man zu diesem besonderen
Anlass nach Alternativen schauen. Ein Geldgeschenk, das an ein
bestimmtes Ereignis wie etwa die Führerscheinprüfung gekoppelt ist,
unterstreicht den persönlichen Bezug. Alternativ können Angehörige
das Kind aber auch schon heute bei der Vorsorge für morgen
unterstützen, zum Beispiel in Form einer Renten- oder
Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit geben Angehörige langfristig
Sicherheit und Unterstützung für die Zukunft“, betont Frank
Ruhig, Vorsorge-Experte bei der Zurich Versicherung.
Weichen für die finanzielle Sicherheit
stellen
„Die Zukunft der Kinder ist keine
Nebensache. Mit einer Rentenversicherung können die Schenkenden
jetzt schon die Weichen für ihre finanzielle Sicherheit stellen“,
sagt der Experte. Diese bietet eine Möglichkeit, Kapital anzusparen
und gewährleistet ein regelmäßiges Einkommen im Alter, das den
Lebensstandard sichert. Außerdem bietet sie oft steuerliche Vorteile
und eine Garantie auf eine lebenslange Rente.
„Zudem kann für Schülerinnen und
Schüler ab zehn Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine
sinnvolle Ergänzung sein, da sie im Falle von Krankheit oder Unfall
die finanzielle Absicherung gewährleistet und somit die
Zukunftsaussichten des Kindes schützt“, so Ruhig.
02.04.2024
Diabetes: eine
Zivilisationskrankheit auf dem Vormarsch
Welche Risikofaktoren die
Stoffwechselerkrankung begünstigen und wie sie behandelt wird
Zu viel Essen, darin reichlich Zucker,
und mangelnde Bewegung: Diese typischen Merkmale unseres modernen
Lebensstils können Diabetes mellitus Typ 2 – kurz Diabetes –
verursachen, der sich in Deutschland rasant verbreitet. Er beginnt
schleichend und bleibt daher oft lange unentdeckt. Welche Symptome
auf die Erkrankung hinweisen können, welche Risikofaktoren sie
begünstigen und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt, erklärt
Solveig Haw, Ärztin und Gesundheitsexpertin der DKV.
Was ist Diabetes – und was
unterscheidet Typ 1 von Typ 2?
Der Begriff Diabetes mellitus
beschreibt Stoffwechselkrankheiten, die zu erhöhten Blutzuckerwerten
führen. Insgesamt sind hierzulande etwa 8,5 Millionen Menschen
betroffen. Am häufigsten kommen Diabetes Typ 1 und Diabetes Typ 2
vor. „Bei Diabetes Typ 1 produziert die Bauchspeicheldrüse zu
wenig oder gar kein Insulin, weil sie vom eigenen Immunsystem
angegriffen wird“, erläutert Solveig Haw, Ärztin und
Gesundheitsexpertin der DKV. Es handelt sich also um eine
Autoimmunerkrankung. Sie beginnt oft abrupt und in jüngeren
Lebensjahren. „Bei Menschen mit Diabetes Typ 2 stellt die
Bauchspeicheldrüse noch Insulin her, die Ausschüttung des Hormons
wird jedoch aufgrund einer ‚Ermüdung‘ der Bauchspeicheldrüse
durch lange Phasen der Überproduktion immer weniger und mit der Zeit
haben die Rezeptoren eine immer größere Resistenz gegen das Insulin
entwickelt“, so Haw. Von dieser bisher als „Altersdiabetes“
geltenden Variante sind mittlerweile auch immer mehr Kinder und
Jugendliche betroffen.
Risikofaktoren für Diabetes Typ 2
Mehr als 90 Prozent der
Diabetes-Patienten leiden an Typ 2 – Tendenz steigend. Die Ursachen
sind vielfältig und noch nicht gänzlich erforscht. Aber es gibt
einige Risikofaktoren, die eine Erkrankung wahrscheinlicher machen
können. Dazu zählt zum Beispiel Übergewicht. „Immer mehr
Deutsche haben zu viel auf den Rippen und bewegen sich zu wenig –
vor allem auch Kinder und Jugendliche“, so die Gesundheitsexpertin
der DKV. „Dies begünstigt eine Diabeteserkrankung enorm.“
Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen, sind eine erbliche
Veranlagung, ungesunde fett- und zuckerreiche Ernährung, Rauchen,
Bluthochdruck, Stress, erhöhte Leberwerte oder bestimmte
Medikamente.
Erste Anzeichen und Symptome
Das Tückische: Diabetes Typ 2 beginnt
schleichend und bleibt daher häufig lange unentdeckt. „Typische
Symptome wie starker Durst, vermehrter Harndrang, Müdigkeit,
Schwäche, Schwindel, Übelkeit, Bauchschmerzen, trockene Haut,
Muskelkrämpfe oder Sehverschlechterung zeigen sich meist erst nach
Jahren, wenn die Krankheit schon weit fortgeschritten ist“,
erläutert Haw. „Das macht Diabetes so gefährlich.“ Der
chronisch erhöhte Blutzucker greift die Gefäßinnenwände an, was
zu Gerinnseln und Ablagerungen führen kann. Unbehandelt schädigt
das die Blutgefäße und Nerven und erhöht das Risiko für
Herzinfarkte oder Schlaganfälle. Weitere mögliche Folgeschäden
sind unter anderem Sehkraftverluste durch Netzhautschäden, ein
diabetischer Fuß durch gestörte Wundheilung oder Nierenschäden
durch vermehrte Ausscheidung von Wasser. Daher ist es wichtig, auf
die ersten Anzeichen zu achten. „Wer sich anhaltend müde und
abgeschlagen fühlt, stark durstig ist, häufig unter Infektionen
leidet oder eine gestörte Wundheilung hat, sollte zur Sicherheit
einen Arzt aufsuchen“, empfiehlt die Gesundheitsexpertin der DKV.
Diagnose durch Blutzuckerwertmessung
Da der Gelegenheitsblutzucker, der
unabhängig von der Nahrungsaufnahme gemessen wird, unzuverlässig
ist, erfolgt die Diagnose der Zuckerkrankheit über die Messung des
Nüchternblutzuckers. „Liegt der Wert des Nüchternblutzuckers über
125 Milligramm pro Deziliter, ist mit sehr hoher Wahrscheinlich eine
Diabetes Typ 2-Erkrankung vorhanden“, so Haw. Zur weiteren
Sicherung der Diagnose wird der HbA1c-Wert bestimmt, der den
durchschnittlichen Blutzuckerspiegel der letzten acht bis zehn Wochen
anzeigt.
Lebensstiländerung kann viel
bewirken
Da in den meisten Fällen ein
ungesunder Lebensstil die Ursache der Diabetes Typ 2-Erkrankung ist,
können bei einem Großteil der Betroffenen kleine Veränderungen im
Alltag ausreichen, um die Blutzuckerwerte zu senken und den
Stoffwechsel zu stabilisieren. „Zu einem gesunden Lebensstil zählen
vor allem eine ausgewogene und bewusste Ernährung sowie regelmäßige
Bewegung“, erläutert die DKV Expertin. „Häufig gelingt es durch
die Lebensstilverbesserung sogar, die Insulinresistenz umzukehren,
sodass die Blutzuckerwerte wieder den Normalzustand erreichen.“ In
manchen Fällen ist jedoch eine Behandlung mit Medikamenten wie
Tabletten oder Insulininjektionen unausweichlich. „Wer einmal
erkrankt ist, muss sein Leben lang seinen Stoffwechsel im Blick
behalten“, ergänzt Haw.
02.04.2024
Finanzprodukte an der Uni: Einfach
mal nein sagen
Verbraucherzentralen warnen Studierende vor Vertriebsmaschen von Finanzberatern
Verbraucherzentralen warnen Studierende vor Vertriebsmaschen von Finanzberatern
Gerade zu Semesterbeginn, aber auch
während der gesamten Vorlesungszeit, sind Promotionsstände oder
Seminarangebote von Finanzdienstleistern allgegenwärtig auf dem
Universitätsgelände. Ziel ist es, Studierende mit nützlichen
Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als
potenzielle Kundengruppe zu erschließen. Die Verbraucherzentrale
Rheinland Pfalz rät Studierenden jedoch davon ab, Verträge über
Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen, die ihnen auf
dem Universitätsgelände angeboten wurden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen diese Produkte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei, sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder der Anwendung gängiger Software locken“, so Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen“.
Produkte sind oft ungeeignet und teuer
Die Verbraucherzentralen kritisieren zudem die Praxis der Vertriebe, Ratsuchenden in den Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Dynamisierung der Beitragszahlungen unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe aus. Die dadurch verursachten Abschlusskosten bewirken, dass derartige Verträge sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen können.
Basisrente ist Verkaufsrenner auf dem Uni-Gelände
Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Für Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, dass sich eine Risikoabsicherung (Versicherung) nicht für den Vermögensaufbau (Sparen) eignet. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, so Holzhäuser. „Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“
Ein solcher Vertrag ist nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals sind nicht möglich. Aus den Beratungen der Verbraucherzentrale geht außerdem hervor, dass Sparende 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen tatsächlich in Form einer versteuerten Rente erhalten haben. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiegt somit alle mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.
Info-Aktion für Studierende gestartet
Die Beratungsfälle der Verbraucherzentralen in ganz Deutschland zeigen: Noch immer werden Studierenden nicht bedarfsgerechte Finanzprodukte empfohlen und verkauft – noch dazu auf einem neutralen Boden wie dem Universitätsgelände. Oftmals fällt dies jedoch erst nach Jahren der Einzahlung auf. Daher haben die Verbraucherschützer nun eine bundesweite Informationskampagne gestartet. Wichtige Informationen zu den Maschen der Finanzdienstleister, wie man sich dagegen wappnet und was man tun kann, wenn man bereits einen Vertrag unterschrieben hat, erfährt man auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Aus Sicht der Verbraucherschützer gehen diese Produkte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei, sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder der Anwendung gängiger Software locken“, so Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen“.
Produkte sind oft ungeeignet und teuer
Die Verbraucherzentralen kritisieren zudem die Praxis der Vertriebe, Ratsuchenden in den Versicherungsverträgen häufig eine viel zu hohe Dynamisierung der Beitragszahlungen unterzuschieben. Die jährliche Beitragserhöhung löst automatisch auch in Zukunft neue, stattliche Provisionszahlungen der Versicherer an die Finanzvertriebe aus. Die dadurch verursachten Abschlusskosten bewirken, dass derartige Verträge sogar auf Sicht von über zehn Jahren noch Minusrenditen verursachen können.
Basisrente ist Verkaufsrenner auf dem Uni-Gelände
Das Standard-Produkt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge kombiniert mit Risikoabsicherung wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkauft. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Für Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, dass sich eine Risikoabsicherung (Versicherung) nicht für den Vermögensaufbau (Sparen) eignet. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, so Holzhäuser. „Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“
Ein solcher Vertrag ist nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals sind nicht möglich. Aus den Beratungen der Verbraucherzentrale geht außerdem hervor, dass Sparende 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen tatsächlich in Form einer versteuerten Rente erhalten haben. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiegt somit alle mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.
Info-Aktion für Studierende gestartet
Die Beratungsfälle der Verbraucherzentralen in ganz Deutschland zeigen: Noch immer werden Studierenden nicht bedarfsgerechte Finanzprodukte empfohlen und verkauft – noch dazu auf einem neutralen Boden wie dem Universitätsgelände. Oftmals fällt dies jedoch erst nach Jahren der Einzahlung auf. Daher haben die Verbraucherschützer nun eine bundesweite Informationskampagne gestartet. Wichtige Informationen zu den Maschen der Finanzdienstleister, wie man sich dagegen wappnet und was man tun kann, wenn man bereits einen Vertrag unterschrieben hat, erfährt man auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
01.04.2024
Schlaflose Nächte? Wichtiges zum
Schlafmittelgebrauch
Abends ewig nicht einschlafen können,
unter der Nacht wach liegen oder viel zu früh aufwachen –
Schlafstörungen sind quälend und schränken auch tagsüber die
Lebensqualität ein. Schlafmittel versprechen hier schnelle Hilfe.
Doch sie bergen erhebliche Risiken, nicht wenige Menschen geraten
sogar in eine Abhängigkeit. Daher ist Vorsicht geboten, auch bei
frei verkäuflichen und pflanzlichen Mitteln. Einige Tipps können
helfen, dem Griff zum Schlafmittel vorzubeugen.
Was bedeutet Schlaflosigkeit?
Rund ein Drittel der Deutschen schlafen
schlecht, etwa sechs Prozent leiden an Insomnie. So nennt man den
Schlafmangel, wenn die Beschwerden mindestens drei Mal pro Woche
auftreten, über mehrere Wochen bestehen und der fehlende Schlaf sich
auf die Bewältigung des Alltags auswirkt. Die Beschwerden sind
durchaus unterschiedlich: Manche können ewig nicht einschlafen,
andere wachen nachts grundlos auf. Wieder andere werden morgens sehr
früh wach, obwohl sie unausgeschlafen sind. Auch wenn das
Schlafbedürfnis von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist, gelten
sieben Stunden erholsamer Schlaf als ideal.
Warum schläft man schlecht?
Außer äußeren und seelisch bedingten
Ursachen können auch organische Erkrankungen zu Schlafstörungen
führen. Das sind vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
neurologische Erkrankungen, Schmerzen oder Schlafapnoe. Diese
schlafbezogene Atemstörung verhindert durch Atemaussetzer die
nächtliche Erholung. Bei Frauen können hormonelle Veränderungen
Schlafstörungen auslösen, etwa rund um die Monatsblutung, in der
Schwangerschaft und während der Wechseljahre.
Was tun?
Dauern die Schlafstörungen und
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit am Tag länger an, sollte
eine hausärztliche Praxis aufgesucht werden. Ärztin oder Arzt
können die Ursachen klären und entsprechende Handlungsempfehlungen
geben. Je nach Schwere und Ursache der Schlafprobleme wird man
zunächst versuchen, ohne Medikamente auszukommen. Gerade bei
psychisch bedingten Schlafstörungen können Verhaltensänderungen
hilfreich sein.
Schlaf auf Rezept
Bei der medikamentösen Behandlung von
Schlafstörungen unterscheidet man zwei Gruppen von
verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Zum einen können Antidepressiva und
Neuroleptika gegen Schlafstörungen eingesetzt werden. Sie enthalten
beruhigende oder dämpfende Stoffe und wirken, in niedriger Dosierung
eingenommen, schlaffördernd. Ähnlich verhält es sich bei den
Neuroleptika, die beispielsweise gegen Psychosen verordnet werden.
Die Medikamente dieser Gruppe machen nicht körperlich abhängig –
ganz anders als Benzodiazepine und so genannte Z-Substanzen, deren
Namen alle mit einem Z beginnen. Diese Schlafmittel wirken direkt auf
das menschliche Nervensystem ein. Generell können Schlafmittel
ernsthafte Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen
Medikamenten auslösen.
Vorsicht: Suchtgefahr!
Bereits nach ca. vier Wochen hat sich
der Körper an den Wirkstoff von Schlafmedikamenten gewöhnt. Dann
lässt die Wirkung nach, und oft beginnt ein Teufelskreis aus immer
höheren Dosierungen und immer schlechterem Schlaf.
Eine Abhängigkeit kündigt sich auf
verschiedene Weise an. So kann der dringende Wunsch oder gar der
gefühlte Zwang bestehen, das Mittel einzunehmen. Die Kontrolle über
die Dosierung geht verloren. Die Dosis muss ständig erhöht werden,
um eine Wirkung zu erzielen. Beruf, Freizeit, Familie und Freunde
werden vernachlässigt. Das Schlafmittel wird weiter eingenommen,
obwohl man die schädlichen Folgen spürt. Mehrere Arztpraxen werden
aufgesucht, um einen geheimen Vorrat anzulegen... Um aus einer
solchen Suchtspirale zu entkommen, ist ärztliche Hilfe notwendig!
Geht’s auch ohne Rezept?
In Apotheken und Drogeriemärkten
verspricht ein großes Sortiment an rezeptfreien Schlafmitteln
nächtliche Erholung. Diese nutzen entweder die müde machende
Wirkung von Antihistamnika, die normalerweise gegen
Allergieerkrankungen eingesetzt werden, oder von Melatonin. Dieser
körpereigene Botenstoff ist auch als „Schlafhormon“ bekannt.
All diese Produkte gelten als nicht
süchtig machend. Allerdings kann die regelmäßige Einnahme das
Gefühl auslösen, ohne ein Schlafmittel nicht schlafen zu können –
und so zu immer weiterem Gebrauch führen. Dann liegt eine psychische
Abhängigkeit vor. Gleichzeitig besteht auch hier die Gefahr von
Neben- und Wechselwirkungen, weshalb eine Beratung durch die
hausärztliche Praxis oder die Apotheke immer sinnvoll ist.
Pflanzliche Mittel – eine
Alternative?
Auch pflanzliche Schlafmittel gibt es
in vielfältiger Form. Die bekanntesten – und ältesten – nutzen
Baldrian, Melisse, Hopfen oder Passionsblume. Allerdings gilt ihre
Wirksamkeit als nicht ausreichend wissenschaftlich bewiesen. Dazu
kommt, dass oft Geduld nötig ist, bevor ein Effekt zu spüren ist.
Baldrian beispielsweise wirkt erst nach zwei bis vier Wochen
regelmäßiger Einnahme. Gleichzeitig geht die Wirkung pflanzlicher
Schlafmittel meist schon nach kurzer Zeit wieder verloren. Auch bei
pflanzlichen Schlafmitteln können Nebenwirkungen auftreten, deshalb
ist eine Beratung durch Arzt oder Apotheke wichtig – vor allem,
wenn chronische Erkrankungen vorliegen.
Was hilft, um dem
Schlafmittelgebrauch vorzubeugen?
Die folgenden Tipps können dazu
beitragen, zur Ruhe zu kommen und erholsamen Schlaf zu fördern.
- Eine strukturierte Tagesroutine kann helfen, den Schlaf-Wach-Zyklus zu stabilisieren. Dazu gehört eine regelmäßige Abfolge von Mahlzeiten, Bewegung, Arbeits- oder Lernzeiten und Entspannungsphasen sowie eine regelmäßige Zubettgehzeit.
- Licht unterdrückt die Produktion des Schlafhormons Melatonin. Studien legen nahe, dass das für blaues Licht in einem besonderen Maße gilt und man möglicherweise schlechter schläft, wenn man sich abends dem Licht von Bildschirm und Handy aussetzt. Das spricht dafür, einige Zeit vor dem Schlafengehen keine elektronischen Geräte mehr zu benutzen. Falls doch nötig, sollte der Nachtmodus eingeschaltet werden. Es gibt auch Brillen mit Spezialbeschichtung, die das Blaulicht blockieren.
- Viele Menschen, die nicht durchschlafen können, wachen zur so genannten „Wolfsstunde“ gegen 3 Uhr morgens auf. Das hat einen biologischen Grund und hängt mit dem speziellen Zusammenspiel der Hormone in dieser Phase zusammen. Wenn es längere Zeit schwerfällt, wieder in den Schlaf zu finden, sollte man das Licht anmachen, kurz aufstehen und vielleicht etwas lesen. Das unterbricht das Gedankenkarussell und macht wieder müde.
- Wichtig ist ein angenehmes Klima im Schlafzimmer: Dazu gehören frische Luft und eine kühle Temperatur.
- Verbannen Sie – wenn möglich – den Alltag in Form von Fernseher, Schreibtisch und Wäschekorb aus der Nähe Ihres Bettes.
- Versuchen Sie, etwa eine Stunde vor dem Schlafengehen bewusst zur Ruhe zu kommen – beispielsweise indem Sie sich mit einem Schlaftee auf die Couch zurückziehen oder eine Wohlfühldusche nehmen.
- Vermeiden Sie schwere und fettige Mahlzeiten kurz vor dem Schlafengehen, um die Verdauung nicht damit zu belasten.
- Tagsüber sollten Sie zwar ausreichend trinken, aber vor dem Schlafengehen ist es besser, die Flüssigkeitsaufnahme zu reduzieren. Damit können nächtliche Toilettenbesuche minimiert werden.
- Vermeiden Sie koffeinhaltige Getränke wie Kaffee, Tee, Cola und Energydrinks bereits am Nachmittag. Auch Alkohol und Nikotin können sich negativ auf die Schlafqualität auswirken.
- Lassen Sie Ihre die Gedanken zur Ruhe kommen und legen Sie die To-do-Liste für den nächsten Tag zur Seite.
- Wählen Sie statt anregendem Sporttraining am Abend lieber einen Yoga-Kurs oder Entspannungstechniken. Auch tagsüber können Meditation, Progressive Muskelentspannung oder Atemübungen dazu beitragen, den Alltagsstress zu bewältigen und insgesamt ruhiger zu werden.
- Vielleicht hören Sie sich auch mal im Internet um – es gibt mittlerweile eine Fülle an beruhigender Musik und eintönigen Podcasts als Einschlafhilfen.
- Langfristige Schlafprobleme können Anzeichen für – vielleicht unbewusste – psychische Probleme oder Konflikte sein. Hier kann eine Psychotherapie angesagt sein. Erkundigen Sie sich in Ihrer hausärztlichen Praxis oder bei Ihrer Krankenkasse, wo Sie Hilfe finden.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail:
bkahl@lzg-rlp.de