15.05.2024
Das erste Smartphone fürs
Kind
Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung
Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung
Smartphones sind ein fester Bestandteil
unseres Lebens geworden. Vom simplen Kommunikationsmedium hat sich
das Mobilgerät über die Zeit zu einem richtigen Allrounder
entwickelt. Viele Eltern nutzen den Wechsel von der Grundschule zur
weiterführenden Schule, um ihre Kinder mit einem eigenen Smartphone
auszustatten.
Ab einem Alter von 10 bis 12 Jahren besitzen schon über 90 Prozent der Kinder ein eigenes Smartphone, so die Kinder- & Jugendstudie von bitcom. Diese Zahlen sind jedoch keine Richtwerte. Wann für ein Kind ein Smartphone geeignet ist, sollte individuell am Reifegrad des Kindes festgemacht werden. Mit der Checkliste von SCHAU HIN! können Eltern sich einen Überblick verschaffen, ob ihr Kind bereit für ein eigenes Smartphone ist.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfehlen, vor der ersten Nutzung Einstellungen zu treffen, um den Medienkonsum gezielt zu steuern:
Internetführerschein:
Um eine erste Wissensgrundlage zu schaffen, können Kinder mit dem Surfschein vom Internet-ABC ihr Wissen rund um das Internet, den Computer, das Smartphone und seinen Apps überprüfen und spielerisch erweitern.
Das Smartphone kindersicher einstellen:
Einen kompletten Schutz vor negativen Inhalten und Erfahrungen bei der Nutzung des Smartphones gibt es nicht. Dennoch ist es sehr ratsam, die Möglichkeiten der technischen Schutzmaßnahmen auszuschöpfen. Die Website www.klicksafe.de der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gibt Eltern in einem Infoblatt „Technische-Einstellungen: Smartphone und Tablet“ eine Anleitung zu den wichtigsten Jugendschutzeinstellungen auf Geräten mit den Betriebssystemen iOS und Android.
Drittanbietersperre einrichten:
Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Damit es gar nicht erst zu ungewollten Rechnungsposten kommt, kann beim Mobilfunkunternehmen eine so genannte Drittanbietersperre eingerichtet werden. Dann wird die Telefonnummer nicht automatisch an die Anbieter von Apps und Abos übermittelt.
App-Berechtigungen und Datenschutz in den Blick nehmen:
Oft geben Apps ganz unbemerkt persönliche Daten weiter. Daher empfiehlt es sich, die bereits auf dem Gerät installierten Apps genau unter die Lupe zu nehmen. Apps, die nicht benötigt werden, sollten deinstalliert werden. Am besten ist es, die Berechtigungen der Apps, wie Zugriff auf Fotos oder Senden von Benachrichtigungen, so weit wie möglich zu entziehen. In jedem Fall sollten die Berechtigungen zu den Funktionen der App passen. Es ist zudem ratsam, sich eine PIN für App-Käufe einzurichten.
Die richtige Suchmaschine nutzen:
Beim Surfen im Internet sollte der Nachwuchs auf Kinder-Browser wie beispielsweise fragFINN setzen. Diese Kinder-Suchmaschinen spucken nur geprüfte Inhalte aus, die mit Sicherheit für Kinder geeignet sind.
Nutzungszeit begrenzen:
Weniger Zeit am Smartphone verbringen? Was einfach klingt, gestaltet sich in der Praxis oft schwieriger als gedacht. Mit den richtigen Einstellungen und Tools kann es aber doch gelingen, die Bildschirmzeit zu reduzieren. Einige Apps helfen Eltern dabei, diese Zeit im Auge zu behalten. Teilweise ist die Begrenzung der Bildschirmzeit für bestimmte Apps sogar schon in der Kindersicherung des Systems integriert.
Medienkompetenz stärken
Es ist wichtig, sich nicht allein auf Filter und Einstellungen zu verlassen. Stattdessen gilt es, die Online-Kompetenz des Kindes zu stärken, um es vor bestimmten Gefahren im Netz zu schützen. Daher ist es sinnvoll, sich regelmäßig mit dem Kind über die Gefahren des Internets auszutauschen und gemeinsame Regeln beispielsweise über zulässige Apps und Websites sowie die Nutzungsdauer festzulegen.
Die Verbraucherzentrale bietet Themenabende und Workshops für Schulen und Kitas an, um Klein und Groß Informationen rund um Themen der Mediennutzung oder des nachhaltigen Konsums zu vermitteln. Interessierte finden weitere Informationen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und der Polizei.
Kita-Abend: Kinder im Netz begleiten
Schulworkshop: Medien sicher nutzen
Polizei: Kinder sicher im Netz
Polizei: Das erste Smartphone fürs Kind
Ab einem Alter von 10 bis 12 Jahren besitzen schon über 90 Prozent der Kinder ein eigenes Smartphone, so die Kinder- & Jugendstudie von bitcom. Diese Zahlen sind jedoch keine Richtwerte. Wann für ein Kind ein Smartphone geeignet ist, sollte individuell am Reifegrad des Kindes festgemacht werden. Mit der Checkliste von SCHAU HIN! können Eltern sich einen Überblick verschaffen, ob ihr Kind bereit für ein eigenes Smartphone ist.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfehlen, vor der ersten Nutzung Einstellungen zu treffen, um den Medienkonsum gezielt zu steuern:
Internetführerschein:
Um eine erste Wissensgrundlage zu schaffen, können Kinder mit dem Surfschein vom Internet-ABC ihr Wissen rund um das Internet, den Computer, das Smartphone und seinen Apps überprüfen und spielerisch erweitern.
Das Smartphone kindersicher einstellen:
Einen kompletten Schutz vor negativen Inhalten und Erfahrungen bei der Nutzung des Smartphones gibt es nicht. Dennoch ist es sehr ratsam, die Möglichkeiten der technischen Schutzmaßnahmen auszuschöpfen. Die Website www.klicksafe.de der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gibt Eltern in einem Infoblatt „Technische-Einstellungen: Smartphone und Tablet“ eine Anleitung zu den wichtigsten Jugendschutzeinstellungen auf Geräten mit den Betriebssystemen iOS und Android.
Drittanbietersperre einrichten:
Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Damit es gar nicht erst zu ungewollten Rechnungsposten kommt, kann beim Mobilfunkunternehmen eine so genannte Drittanbietersperre eingerichtet werden. Dann wird die Telefonnummer nicht automatisch an die Anbieter von Apps und Abos übermittelt.
App-Berechtigungen und Datenschutz in den Blick nehmen:
Oft geben Apps ganz unbemerkt persönliche Daten weiter. Daher empfiehlt es sich, die bereits auf dem Gerät installierten Apps genau unter die Lupe zu nehmen. Apps, die nicht benötigt werden, sollten deinstalliert werden. Am besten ist es, die Berechtigungen der Apps, wie Zugriff auf Fotos oder Senden von Benachrichtigungen, so weit wie möglich zu entziehen. In jedem Fall sollten die Berechtigungen zu den Funktionen der App passen. Es ist zudem ratsam, sich eine PIN für App-Käufe einzurichten.
Die richtige Suchmaschine nutzen:
Beim Surfen im Internet sollte der Nachwuchs auf Kinder-Browser wie beispielsweise fragFINN setzen. Diese Kinder-Suchmaschinen spucken nur geprüfte Inhalte aus, die mit Sicherheit für Kinder geeignet sind.
Nutzungszeit begrenzen:
Weniger Zeit am Smartphone verbringen? Was einfach klingt, gestaltet sich in der Praxis oft schwieriger als gedacht. Mit den richtigen Einstellungen und Tools kann es aber doch gelingen, die Bildschirmzeit zu reduzieren. Einige Apps helfen Eltern dabei, diese Zeit im Auge zu behalten. Teilweise ist die Begrenzung der Bildschirmzeit für bestimmte Apps sogar schon in der Kindersicherung des Systems integriert.
Medienkompetenz stärken
Es ist wichtig, sich nicht allein auf Filter und Einstellungen zu verlassen. Stattdessen gilt es, die Online-Kompetenz des Kindes zu stärken, um es vor bestimmten Gefahren im Netz zu schützen. Daher ist es sinnvoll, sich regelmäßig mit dem Kind über die Gefahren des Internets auszutauschen und gemeinsame Regeln beispielsweise über zulässige Apps und Websites sowie die Nutzungsdauer festzulegen.
Die Verbraucherzentrale bietet Themenabende und Workshops für Schulen und Kitas an, um Klein und Groß Informationen rund um Themen der Mediennutzung oder des nachhaltigen Konsums zu vermitteln. Interessierte finden weitere Informationen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und der Polizei.
Kita-Abend: Kinder im Netz begleiten
Schulworkshop: Medien sicher nutzen
Polizei: Kinder sicher im Netz
Polizei: Das erste Smartphone fürs Kind
Wir danken
unseren Sponsoren
(bitte Logos anklicken)
|
|
|
|
15.05.2024
Es muss nicht gleich Chemie sein:
Alternative Mittel gegen Mücken und
Mückenstiche
Sommer, Sonne, Mückenstiche! Nicht nur
wir freuen uns über die neu erblühende Natur, auch die Insektenwelt
erwacht zum Leben. Es summt und brummt allerorten, was ja auch gut
ist. Allerdings spielt sich dabei auch viel auf unserer Haut ab. Bei
der Frage, wie Mücken und Insekten davon abgehalten werden können,
uns zu stechen, denken viele Menschen auch über Hausmittel nach, um
nicht immer gleich zur Chemiekeule zu greifen.
Nur nicht kratzen!
Wenn eine Mücke uns beißt, gelangen
über den Speichel Proteine in die Haut, die die Blutgerinnung
verhindern. Der Körper reagiert, indem er das Gewebshormon Histamin
ausschüttet, das für den unangenehmen Juckreiz, die Schwellung und
die Rötung verantwortlich ist.
Wenn man von einer Mücke gestochen
wurde, gilt vor allem eines: Nicht kratzen! Aufgekratzte Mückenstiche
sehen nicht nur unschön aus, sie können sich auch entzünden.
Besser ist es also, den Juckreiz auf anderem Wege zu lindern – oder
es erst gar nicht so weit kommen zu lassen.
Mechanischer Schutz
Zunächst einmal ist ein mechanischer
Schutz wichtig. Anstatt mit einer Spraydose jede Mücke im Zimmer
einzunebeln – und das Insektengift hinterher einzuatmen – sollten
Sie ein Fliegengitter vor dem Fenster anbringen. Dieses gibt es im
Baumarkt oder auch in Drogeriemärkten und ist eicht selbst zu
montieren. Damit sorgen Sie dafür, dass die Insekten gar nicht erst
in die eigenen vier Wände hineingelangen. Können Sie kein
Fliegengitter anbringen, hängen Sie ein Moskitonetz über Ihr Bett,
wie es in tropischen Ländern gang und gäbe ist. Achten Sie auf ein
feinmaschiges Netz, damit es nicht nur der Optik dient, sondern auch
nützlich ist.
Wenn Sie einzelnen Mücken zu Leibe
rücken möchten, können Sie eine Fliegenklatsche benutzen. Neu sind
die elektrischen Fliegenklatschen. Sie besitzen statt einer
Schlagfläche aus Plastik ein Drahtgeflecht, an dem eine Spannung
aufgebaut wird. Schaltet man das Gerät ein und kommt der Mücke
damit nahe, bildet sich ein Lichtbogen und das Insekt erleidet einen
elektrischen Schock, der oft, aber nicht immer tödlich ist. Aber
bitte achten Sie darauf, tatsächlich nur Mücken und Fliegen zu
töten. Denn beispielsweise Bienen, Wespen und Schmetterlinge
sollten, wenn möglich, nach draußen ins Freie gelockt werden.
Ebenfalls eine insektenfreundliche
Vorgehensweise ist es – vor allem bei allzu hungrigen Wespen –
mit einer Sprühflasche mit sauberem Wasser in Richtung der Insekten
zu sprühen. Sie meinen dann, es fange an zu regnen, folgen ihrem
Instinkt und ziehen sich in ihr Nest zurück. Das Wasser und die
Flasche sollten allerdings gut gereinigt sein. Ansonsten könnten
Reste von Putzmitteln den Tieren schaden.
Hilfe durch Gerüche
Wie aber können Sie sich schützen,
wenn Sie sich selbst im Freien aufhalten? Mücken werden von unserem
menschlichen Geruch angezogen, insbesondere dann, wenn wir
verschwitzt sind. Insofern empfehlen wir für die Abendstunden noch
einmal kurz zu duschen oder ins Wasser zu springen. Daneben hilft es
auch, abends lange und leichte Kleidung anzuziehen, so dass Arme und
Beine bedeckt sind. In der Apotheke gibt es zudem sogenannte
Repellentien zum Auftragen. Es handelt sich dabei um synthetische
Mittel mit Duftstoffen, die auf die Haut aufgetragen werden und auf
Insekten abschreckend wirken. Doch wenn Sie die Mücken chemiefrei
abhalten möchten, sollten Sie auf diese Mittel verzichten. Besonders
in der Schwangerschaft ist von der Nutzung von Repellentien
abzuraten, da eine Wirkung auf das Erbgut nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden kann.
Biologische Mittel
Wählen Sie lieber biologische Mittel.
Reiben Sie sich mit einem Öl ein, dem Zedernholz, Zitrusfrüchte
oder Eukalyptus beigegeben wurde, denn diese Substanzen mögen Mücken
nicht. Außerdem riechen sie so stark, dass sie den menschlichen
Eigengeruch überdecken. Vermeiden Sie hingegen Parfüme mit
Blumenduft, sie ziehen nämlich die Insekten erst so richtig an.
Achten Sie auch auf die Pflanzen in
Ihrer Umgebung. Wenn Sie einen Balkon oder Garten haben, dann
pflanzen Sie dort, wo Sie sitzen, Farne, Geranien oder
Zitronenmelisse an. Auch Duftkerzen mit Citronella- oder Lavendelduft
sollen die lästigen Insekten fernhalten – und sie sorgen abends
auf dem Balkon oder der Terrasse für eine gemütliche Stimmung.
Hilfe bei Stichen
Was können Sie tun, wenn eine Mücke
Sie trotzdem gestochen hat?
Es gibt einige Hausmittel, die
wohltuende und schnelle Wirkung bei Insektenstichen zeigen:
- Kühlung – etwa mit
Eiswürfeln oder Kühlpacks – ist die beste Hilfe bei jeder Art
von Insektenstich. Kälte verengt die Blutgefäße, verringert so
die Ausschüttung von Substanzen, die den Juckreiz fördern und
hemmt damit Entzündungsprozesse.
- Eine frisch aufgeschnittene
Zwiebel desinfiziert die Wunde und mindert den Juckreiz.
- Aloe Vera spendet nicht nur
Feuchtigkeit, sondern reduziert auch den Juckreiz.
- Spitzwegerich: Stechen die
Mücken unterwegs, einfach Spitzwegerich-Blätter kleinreißen und
auf den Stich legen. Der austretende Pflanzensaft lindert den
Juckreiz.
- Efeutinktur: Dazu Efeublätter
zerhacken und den Brei mit Alkohol ansetzen. Nach einiger Zeit
durch einen Kaffeefilter oder ein Geschirrtuch abseihen. Von dieser
Tinktur ein wenig auf die Stichstelle geben und leicht einreiben.
- Weißkohlblätter: Die
Blätter zerkleinern und den ausgetretenen Saft auf den Insektenstich
tupfen. Das wirkt entzündungshemmend und lindert den Juckreiz.
- Eine Kompresse mit Essigwasser kühlt, desinfiziert und lindert auch den Juckreiz.
- Hitze: Proteine im Mückenspeichel zerfallen ab einer Temperatur von circa 45 Grad. Heißes Metall – etwa ein Löffel – oder ein mit heißem Wasser getränkter Wattebausch können also auch Linderung bringen. Vorsicht: Nicht übertreiben! Der Löffel sollte nicht zu heiß sein und Verbrennungen verursachen. Mittlerweile sind auch sogenannte Thermostifte oder Stichheiler erhältlich. Damit wird die vom Insektenstich betroffene Hautstelle auf kurz über 50 °Celsius erhitzt. Die genaue Wirkungsweise ist noch nicht völlig erschlossen Man geht davon aus, dass zwei unterschiedliche Vorgänge aktiviert werden: Die Insekten-Proteine werden zerstört (denaturiert), und die Histamin-Ausschüttung des Körpers reduziert. So kommt es zu einer Linderung der Symptome.
Achtung bei allergischen Reaktionen
Bei Bienen- oder Wespenstichen müssen
Sie jedoch zunächst den Stachel entfernen und das Gift aussaugen.
Manche Menschen reagieren mit einer allergischen Reaktion, die zum
Kreislaufkollaps führen kann. Hier müssen Sie sofort den Notarzt
rufen. Gefahr besteht auch beim Stich in den Mund- und Rachenraum.
Dabei können die Atemwege anschwellen, was das Einatmen behindern
und zu Luftnot und Sauerstoffmangel und damit zu einer
lebensbedrohlichen Situation führen kann. Kühlen Sie
schnellstmöglich von außen, lassen Sie die betroffene Person, wenn
möglich, einen Eiswürfel lutschen und rufen Sie den Notarzt
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner ▪
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
Wir danken
unseren Sponsoren
(bitte Logos anklicken)
|
|
|
|
13.05.2024
Mein Balkon, meine Freiheit?
Worauf Mieter bei Sonnenschutz,
Grillen, Wäschetrocknen und Co. achten sollten
Die Temperaturen steigen und der Sommer
steht bevor. Wer einen Balkon hat, kann ihn jetzt wieder richtig
genießen. Aber ein solch lauschiges Plätzchen an der frischen Luft
lädt nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet zum Beispiel auch
Möglichkeiten zum Gärtnern, Wäschetrocknen oder Grillen. Was
Mietern erlaubt ist und was nicht, weiß Sabine Brandl, Juristin der
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie informiert auch über
Regelungen rund um sogenannte Balkonkraftwerke.
Sonnenschirm und Sonnensegel?
Ein Südbalkon ist Fluch und Segen
zugleich: Mieter haben hier meist besonders viele Sonnenstunden,
allerdings kann es auch schnell unerträglich heiß werden. „Einen
Sonnenschirm als Schattenspender dürfen sie jederzeit ohne Probleme
aufstellen“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz
Leistungs-GmbH. „Wer allerdings Wände oder Decken anbohren möchte,
um eine Markise zu befestigen, benötigt vorab die Erlaubnis des
Vermieters, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt.“
Außerdem können Vermieter besonders auffällige Verkleidungen oder
einen Sichtschutz, der über die Brüstung ragt, untersagen, sollte
dies das Erscheinungsbild des Hauses stark beeinflussen.
Ein Beet auf dem Balkon?
Für eigenes Obst oder Gemüse braucht
es nicht unbedingt einen Garten. Auch auf dem Balkon lassen sich in
Kisten, Kübeln oder Blumenkästen viele Pflanzen anbauen. „Bevor
Mieter mit dem Gärtnern loslegen, sollten sie einen Blick in
Mietvertrag und Hausordnung werfen“, rät Brandl. „Sind keine
entsprechenden Regelungen enthalten, können sie davon ausgehen, dass
das Anpflanzen und sturmfeste Anbringen von Blumenkästen sowie das
Aufstellen von Töpfen erlaubt sind.“ Hobbygärtner, die größere
Veränderungen wie besonders schwere Pflanzkübel, Hochbeete oder
Rankgitter mit Wandbohrungen planen, benötigen das Einverständnis
des Vermieters. Übrigens: Außenfensterbänke gehören nicht zur
Mietsache. Daher können Blumentöpfe und -kästen hier tabu sein.
Mieter sollten auch das Rücksichtnahmegebot unter Nachbarn kennen
und darauf achten, dass das Gießwasser nicht auf den Balkon darunter
tropft.
Wäsche trocknen an der frischen
Luft
Im Sommer Wäsche auf dem Balkon zu
trocknen, geht meist schneller als drinnen und ist daher sehr
beliebt. Auch hierfür können die Hausordnung oder der Mietvertrag
Regelungen enthalten. „Die Gerichte sehen jedoch pauschale Verbote
des Wäscheaufhängens in der Wohnung und auf dem Balkon meist als
unwirksam an“, erläutert die ERGO Juristin. Mieter sollten
allerdings keine großen Wäschestücke wie Bettlaken über das
Balkongitter hängen, die Nachbarn die Sicht aus dem Fenster
versperren oder das äußere Gesamtbild des Hauses beeinträchtigen
können.
Grillen auf dem Balkon
Sobald die Temperaturen steigen,
brutzelt und qualmt es wieder auf zahlreichen Balkonen. „Ob Grillen
auf dem Balkon erlaubt ist, steht meist in der Hausordnung oder dem
Mietvertrag“, so Brandl. Mietern, die ein Verbot ignorieren, droht
eine Abmahnung. „Ist Grillen erlaubt, sollten sie dennoch Rücksicht
auf die Nachbarn nehmen. Dazu gehört, darauf zu achten, dass diese
sich durch Qualm und Gerüche nicht belästigt fühlen“, rät die
Rechtsexpertin von ERGO. Wie häufig Grillen auf dem Balkon erlaubt
ist, beurteilen die Gerichte sehr unterschiedlich, die Urteile hängen
stark vom Einzelfall ab. Maßgabe sollte sein, es nicht zu
übertreiben.
Sommer, Sonne, Balkonparty?
Zur Heim-EM eine kleine Fußballparty
auf dem Balkon schmeißen? „Gegen eine Feier auf dem Balkon ist an
sich nichts einzuwenden“, weiß Brandl. „Mieter müssen dabei
allerdings die Ruhezeiten der Hausordnung berücksichtigen.“ Ab 22
Uhr gilt in jedem Fall die Nachtruhe. Wer bis in die späte Nacht
feiern will, sollte die Party dann lieber nach drinnen verlegen. Aber
auch hier ist es wichtig, Zimmerlautstärke einzuhalten. Um Ärger zu
vermeiden, empfiehlt die Rechtsexpertin, Nachbarn vorab zu
informieren – oder sie einfach direkt einzuladen.
Und was gilt für die Solaranlage?
Immer mehr Mieter überlegen, aus
Umwelt- oder Kostengründen eine Solaranlage auf dem Balkon zu
installieren. Sogenannte Stecker-Solargeräte können Strom für den
Eigenbedarf produzieren und einige Städte und Kommunen bezuschussen
eine Anschaffung sogar. „Mieter müssen ihren Vermieter vor dem
Aufstellen eines solchen Balkonkraftwerks um Erlaubnis fragen“, so
Brandl. Aber: „Ist die Montage baurechtlich zulässig, stört die
Anlage optisch nicht, ist fachmännisch installiert, leicht
zurückbaubar und besteht keine Brandgefahr, darf der Vermieter die
Anlage nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart nur aus einem
triftigen und sachlichen Grund ablehnen.“
Wir danken
unseren Sponsoren
(bitte Logos anklicken)
|
|
|
|
06.05.2024
Blitzsauber unterwegs: Tipps rund um
die Autowäsche
Wo Autowaschen erlaubt ist und wer
bei Schäden in der Waschanlage haftet
Pollen, Blüten und Saharastaub sorgen
im Frühjahr schnell für dreckige Autos. Damit der Lack wieder
glänzt, steht dann eine Wäsche an. Dafür stellt sich die Frage: zu
Hause oder in der Waschstraße? Ob eine Autowäsche in der eigenen
Einfahrt erlaubt ist und worauf es bei der Haftung in der Waschanlage
ankommt, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz
Leistungs-GmbH.
Auto selbst waschen?
Ab dem Frühjahr sammeln sich schnell
Pollen, Blütenstaub, Insektenreste oder Vogelkot auf dem Auto. In
der Sonne trocknet der Dreck fest und kann auf Dauer den Lack
angreifen. Daher ist eine regelmäßige Autowäsche wichtig. Warum
also nicht bei gutem Wetter einfach in der eigenen Einfahrt oder auf
der Straße selbst zu Eimer und Lappen greifen? „Das ist vielerorts
nicht gestattet“, warnt Sabine Brandl, Juristin der ERGO
Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Denn bei der Autowäsche können
umweltbelastende Stoffe wie Bremsstaub, Ölrückstände, Benzinreste
sowie Reinigungsmittel ins Grundwasser gelangen. In den meisten
Gemeinden ist es daher verboten, das Fahrzeug auf dem eigenen
Grundstück zu waschen.“ Dies gilt auch auf öffentlichen Straßen,
denn die Entwässerungskanäle leiten nur Regenwasser ab und führen
meist nicht in die Kläranlage, sondern zum nächsten Gewässer.
Erlaubt ist hingegen meistens, die Scheiben zu reinigen, Politur
aufzutragen, den Innenraum zu saugen oder andere kleine
Säuberungsaktionen durchzuführen. „Autofahrer sollten sich daher
vorab bei ihrer Gemeinde über die geltenden Regelungen informieren“,
so Brandl.
Waschanlage: Wer haftet für Kratzer
im Lack?
Gilt am Wohnort ein Waschverbot, bleibt
Autobesitzern nur die Waschanlage oder eine SB-Waschbox, um ihren
Wagen zu säubern. Viele schätzen vor allem den Komfort der
automatischen Wäsche in einer Anlage. Doch ist das Fahrzeug
anschließend nicht nur blitzeblank, sondern auch beschädigt, ist
das ärgerlich. „Sind beispielsweise Kratzer im Lack oder ist ein
Außenspiegel abgerissen, haftet nicht automatisch der
Waschanlagenbetreiber“, so die ERGO Juristin. „Er ist nur für
Schäden verantwortlich, die nachweislich durch den Waschvorgang
entstanden sind.“ Betreiber sind dazu verpflichtet, das Risiko für
Beschädigungen so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, sie
müssen dafür sorgen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten
werden und die Technik auf dem neusten Stand ist. Außerdem müssen
sie ihre Kunden über die Benutzung der Anlage und eventuelle
Gefahren informieren. „Details zur Haftung legen meist die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers fest“, erläutert
Brandl. „Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Klauseln zu
Haftungsausschlüssen, nach denen Betreiber nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit haften, jedoch unwirksam.“
Schadenrisiko minimieren
Damit ein Schaden gar nicht erst
entsteht, sollten sich Autofahrer an die Betriebsanleitung der
Waschanlage halten. Das kann zum Beispiel heißen: Außenspiegel
einklappen, Antennen abmontieren, Handbremse anziehen oder eine
Schutzhülle über den Heckscheibenwischer stülpen. Beachten
Autofahrer entsprechende Hinweise nicht, muss der
Waschanlagenbetreiber im Schadensfall nicht haften. „Die
Bedienungsanleitung des Fahrzeugs kann ebenfalls Hinweise zur
Benutzung einer Waschanlage enthalten“, so Brandl. Vor der Fahrt in
die Waschanlage empfiehlt sie zudem zu prüfen, ob Tankklappe und
Fenster verschlossen sind.
Vorgehensweise im Schadensfall
Haben Autofahrer alle Hinweise
berücksichtigt, aber trotzdem einen Kratzer im Lack, müssen sie
nachweisen, dass der Betreiber der Waschanlage dafür verantwortlich
ist. „Das ist meist schwierig. Daher sind Rechtsstreitigkeiten um
Haftungsfragen nicht ohne Risiko“, so die ERGO Juristin. Autofahrer
sollten ihr Fahrzeug direkt nach dem Waschgang kontrollieren und bei
Schäden umgehend einen Mitarbeiter informieren und sich diese
schriftlich bestätigen lassen. „Um zu beweisen, dass ein Schaden
durch die Anlage entstanden ist, ist es hilfreich, den Zustand des
Wagens vor dem Waschen mit Fotos zu dokumentieren“, rät Brandl.
Auch wenn der Kunde bewiesen hat, dass der Schaden in der Waschanlage
entstanden ist, kann der Betreiber eine Haftung vermeiden, wenn er
beweist, dass er die Waschanlage fachgerecht gewartet und regelmäßig
kontrolliert hat – das ist allerdings oft nicht einfach.
Wer haftet fürs Ausrutschen?
Aber nicht nur für Autos sind
Waschanlagen und -boxen ein Risiko. Wasser und Reinigungsmittel
machen den Boden rutschig und sorgen schneller als gedacht für einen
Sturz. Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass
Waschanlagenbetreiber nicht haftbar gemacht werden können, wenn ein
Kunde in einer Anlage oder einer Box ausrutscht. „Das Risiko der
Rutschgefahr müssen Autofahrer bei der Benutzung einer Waschanlage
aufgrund ihrer Lebenserfahrung einkalkulieren“, erläutert die ERGO
Juristin. „Um nicht zu stürzen, gilt daher: vorsichtig sein.“
03.05.2024
Überraschend: Tierhalter haben mehr
Stress
Haustierbesitzer fühlen sich häufiger
gestresst als Menschen ohne Haustiere. So klagen 34 Prozent der
Haustierhalter, aber nur 28 Prozent der Deutschen ohne Haustiere über
eine hohe Stressbelastung. Dennoch sind fast drei Viertel (71%) der
Tierhalter überzeugt, damit den Stress im Alltag reduzieren. Zu
diesem Ergebnis kommt die aktuelle Mensch-Haustier Studie des
Direktversicherers DA Direkt.
Sind Haustiere gar nicht der
Stress-Ausgleich, für den Sie häufig gehalten werden? Pauschal
lässt sich diese Frage nicht beantworten, weiß Prof. Dr. Andrea
Beetz, Psychologin und Mensch-Tier-Beziehungsforscherin: „Wer sich
aus den falschen Gründen für ein Haustier entscheidet oder keine
artgerechte Haltung gewährleisten kann, wird die Tierhaltung primär
als Stressfaktor erleben.“ Immer mehr überlastete Tierheime zeugen
von unüberlegten Haustier-Anschaffungen. Laut Deutschem
Tierschutzbund haben zwei Drittel aller Tierheime in Deutschland
einen Aufnahmestopp.
Der Anteil derjenigen, die nach eigener
Aussage viel Zeit mit ihren Haustieren verbringen, ist mit 68 Prozent
in etwa auf einem Niveau mit denjenigen, die die Tierhaltung als
Stressreduktion erleben. 63 Prozent der Tierhalter fühlen sich seit
dem Einzug des tierischen Mitbewohners sogar glücklicher. „Die
Ergebnisse zeigen deutlich, dass aktive Beziehungsarbeit mit dem
Haustier ein Invest ist, das sich auch für den Menschen auszahlt.
Damit die Tierhaltung gelingt, muss es beiden Seiten gut gehen“,
erläutert Prof. Dr. Beetz.
Als belastend erleben Tierhalter vor
allem den Zeitaufwand sowie die Erziehung des Haustieres.
Hundebesitzer bleiben beispielsweise oft hinter den eigenen
Erwartungen zurück. Fast ein Viertel von ihnen haben ein schlechtes
Gewissen, weil sie nicht mehr Zeit mit ihrem Hund verbringen können.
37 Prozent kommen täglich auf weniger als zwei Stunden aktive
Beschäftigung mit ihrem Vierbeiner, Gassigehen inklusive.
Einer Entscheidung für ein Haustier
sollte eine genaue Abwägung der eigenen Lebenssituation mit den
Bedürfnissen des gewünschten Tieres vorausgehen. Womöglich fällt
die Wahl dann auf ein anderes Tier oder auch gegen die
Haustieranschaffung aus. „Vor allem sollte man sich klar darüber
sein, welche Verantwortung ein Haustier langfristig mit sich bringt
und welche Kosten, beispielsweise durch die Hundesteuer oder
notwendige Tierarztbesuche zukünftig anfallen. Zumindest dem
finanziellen Stressfaktor lässt sich mit einer guten Tierkranken-
und Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorbeugen“, sagt Christian
Brodhun, Experte für Tierkrankenversicherungen bei der DA Direkt.
Wir danken
unseren Sponsoren
(bitte Logos anklicken)
|
|
|
|
01.05.2024
Reiseschutzimpfung – Empfehlungen zur Urlaubszeit
Die Urlaubszeit steht bevor und viele Menschen freuen sich schon auf ihre geplante Reise. Es winken andere Länder, andere Natureindrücke, andere Sitten – aber leider auch: andere Krankheitserreger. Vor diesen können Sie sich schützen, wenn Sie frühzeitig, am besten sechs Wochen vor Reiseantritt, an Ihren Impfschutz denken.
Empfehlungen für den Urlaub in Deutschland und Europa
Die beliebtesten Urlaubsziele liegen vor unserer Haustür: in Deutschland, seinen Nachbarstaaten und den Mittelmeerländern. Obwohl diese Ziele so nah sind, können zusätzliche Impfungen sinnvoll sein.
- Die FSME-Impfung schützt vor einer von Zecken übertragenen Entzündung des Gehirns, der Hirnhaut oder des Rückenmarks. Sie empfiehlt sich, wenn Sie einen Wanderurlaub oder natur-nahen Urlaub in folgenden Gebieten planen: Baden-Württemberg, Bayern, Süd- und Mittelhessen, Thüringen, Sachsen oder südöstliches Brandenburg. Auch in einigen Gegenden im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind Zecken aktiv, die FSME-Viren (Abkürzung für „Frühsommer-Meningoenzephalitis“) auf den Menschen übertragen können. Eine aktuelle Karte der FSME-Risikogebiete in Deutschland finden Sie auf www.impfen-info.de. Für die Schweiz, Österreich, Skandinavien oder Osteuropa ist die FSME-Impfung ebenso empfehlenswert. Menschen ab 40 Jahren und vor allem Seniorinnen und Senioren haben ein höheres Risiko für eine schwere FSME-Erkrankung.
- Vor Reisen in Länder südlich der Alpen oder östlich der Oder sollten Sie an eine Impfung gegen Hepatitis A denken. Dies gilt besonders für ältere Menschen, da die Krankheit bei ihnen häufig einen schweren Verlauf nimmt. Hepatitis A-Erreger sind in verunreinigten Lebensmitteln zu finden.
- Bei Reisen in ländliche Gebiete der Türkei ist eine Impfung gegen Typhus zu überlegen, um sich gegen eine schwere Erkrankung des Verdauungstraktes zu schützen.
- Insbesondere im Osten von Polen, in Osteuropa, im Baltikum und auf dem Balkan kann die Tollwut zu einer Gefahr werden. Mit Tollwut-Erregern kommen Sie in der Regel nur dann in Berührung, wenn Sie Kontakt zu einem befallenen Tier haben. Tollwütige Tiere wirken krankheitsbedingt oft mitleiderregend, sie sind meist abgemagert, zittrig und ängstlich. Wenn Sie befürchten, von einem tollwütigen Tier gebissen oder gekratzt worden zu sein, dann suchen Sie sofort eine ärztliche Praxis auf. Helfen kann nämlich nur eine Impfung – auch noch direkt nach dem Kontakt und vor Ausbruch von Krankheitsanzeichen.
Empfehlungen für Fernreisen
- Wer in die Tropen reist, muss sich um einen den Schutz vor Malaria kümmern. Der Malariaerreger wird von einer Tropenmücke übertragen und führt zu einer lebensgefährlichen fiebrigen Infektion. Hiervor kann zwar kein Impfstoff schützen, wohl aber gibt es vorsorglich einzunehmende Medikamente. Weil in unterschiedlichen Gebieten verschiedene Varianten des Malariaerregers leben, sollten Sie sich in einer reisemedizinisch erfahrenen Arztpraxis oder in einem Tropeninstitut individuell beraten lassen.
- Fernreisende nach Asien, Afrika oder Lateinamerika sollten sich generell gegen Hepatitis A und in der Regel auch gegen Kinderlähmung, Typhus und Tollwut impfen lassen, bei längeren Reisen zusätzlich gegen Hepatitis B. Für Personen über 50 Jahre ist bei Reisen nach Indien und Japan eine Impfung gegen die japanische Enzephalitis – eine durch Viren ausgelöste Tropenerkrankung – sinnvoll. Auch eine Cholera-Schluckimpfung bei Reisen nach Südasien und Afrika ist angeraten. Für das tropische Afrika wird ein Impfschutz gegen Meningokokken, die lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen können, empfohlen.
- In Lateinamerika und Afrika besteht für einige Länder eine Impfpflicht gegen Gelbfieber – der Impfnachweis ist hier Bedingung für die Einreiseerlaubnis. Allerdings ist die GelbfieberImpfung bei bestimmten genetischen Defekten und bei älteren Menschen mit Risiken verbunden. Deswegen darf die Gelbfieber-Impfung als aktive Lebendimpfung nur an so genannten Gelbfieber-Impfstellen von speziell weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten verabreicht werden.
- Genauso wichtig wie Vorsorgemaßnahmen ist auch der Schutz vor Mückenstichen auf der Reise: Tragen Sie möglichst lange, bis zu den Knöcheln reichende Hosen und langärmelige Oberteile. Sie können Ihre Kleidung mit geeigneten Mitteln imprägnieren oder bereits imprägnierte Kleidung kaufen. Die Haut sollten Sie regelmäßig mit Mückenschutzmittel behandeln, das bei Fernreisen jedoch andere Inhaltsstoffe benötigt als in unseren Breitengraden. Für Reiseziele mit Denguefieber, Malaria, Zika Virus oder Gelbfieber-Risiko werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) spezielle hochwirksame Moskitomittel empfohlen. Erkundigen Sie sich danach in Ihrer Apotheke.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Diese allgemeinen Tipps bieten eine grobe Orientierung – länderspezifische Empfehlungen können wir hier nicht geben. Entscheidend für die Bestimmung der erforderlichen Impfungen ist das Reiseland. Vor allem bei Fernreisen in ländliche Gebiete empfehlen wir, sich in einer auf Reisemedizin spezialisierten Arztpraxis beraten zu lassen. Auch manche Apotheken haben reisemedizinisch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, um die Kostenübernahme zu klären: Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten freiwillig die Impfungen für den privaten Auslandsurlaub.
Welche Impfungen sind generell wichtig?
Unabhängig von einer Reise sollten Erwachsene immer mal wieder prüfen, ob ihr Impfschutz ausreichend ist.
- Gegen Wundstarrkrampf, also Tetanus, sowie gegen Diphtherie sollten Sie sich alle zehn Jahre impfen lassen.
- Die Impfung gegen Kinderlähmung (Polio) wird in der Regel im Säuglingsalter verabreicht und im Jugendalter aufgefrischt. Ist dies nicht erfolgt, wird eine Auffrischungsimpfung oder eine Grundimmunisierung im Erwachsenenalter empfohlen.
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen einmalig eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten).
- Das Masernvirus befällt nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene. Deshalb wird allen nach 1970 geborenen Personen eine Impfung gegen Masern empfohlen, wenn der Impfstatus unklar oder der Impfschutz aus der Kindheit unvollständig ist. Für bestimmte Berufsgruppen ist eine vollständige Immunität gegen Masern sogar verpflichtend. Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de.
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Frauen im gebärfähigen Alter, die noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Röteln geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, die Masern-Mumps-Röteln-Impfung.
- Menschen über 60 ist eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken zu empfehlen. Ebenso ist eine Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) sinnvoll, die in der Regel zwei Mal im Abstand von zwei bis sechs Monaten durchgeführt wird.
- Jeden Herbst ist für ältere und chronisch kranke Menschen, Schwangere und medizinisches Personal zudem eine Grippeimpfung empfehlenswert. Bedenken Sie, dass in tropischen und subtropischen Gebieten die Grippe (Influenza) ganzjährig auftritt.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, E-Mail bkahl@lzg-rlp.de
Wir danken
unseren Sponsoren
(bitte Logos anklicken)
|
|
|
|
29.04.2024
Weißen Hautkrebs erkennen und
behandeln
Wissenswertes zu Risikofaktoren,
Vorbeugung und Therapie
Der weiße Hautkrebs zählt zu den
häufigsten Krebsarten in Deutschland. Im Frühstadium ist er noch
gut behandelbar, aber leider bemerken viele Menschen die ersten
Symptome sehr spät. Welche das sind, was den Krebs auslösen kann
und welche Behandlung hilft, erklärt Solveig Haw, Ärztin und
Gesundheitsexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.
Wie unterscheidet sich weißer von
schwarzem Hautkrebs?
Der weiße Hautkrebs kommt sehr viel
häufiger vor als der schwarze, der überall auf der Haut entstehen
kann, deutlich aggressiver ist und häufig zur Ausbildung von
Metastasen führt, also Absiedlungen des Ursprungstumors in anderen
Regionen des Körpers. Das geschieht bei weißem Hautkrebs nur
selten. Ausgelöst wird der weiße Hautkrebs durch langjährige
Sonnenexposition vor allem an Hautstellen, die häufiger ungeschützt
der Sonne und UV-Strahlung ausgesetzt sind, wie Gesicht, Kopf,
Dekolleté, Nacken oder Arme und Hände. „Typische Anzeichen sind
farbliche Veränderungen, schuppige oder krustige Hautstellen, die
nicht heilen wollen, glänzende Knötchen, die langsam wachsen oder
offene Geschwüre ausbilden“, so Solveig Haw, Ärztin und
Gesundheitsexpertin der DKV. „Diese Veränderungen der Haut heißen
Basalzell- oder Plattenepithelkarzinome und sind meist gut heilbar,
wenn sie rechtzeitig erkannt werden.“
UV-Strahlung erhöht das Risiko
Einer der größten Risikofaktoren für
weißen Hautkrebs ist intensive UV-Strahlung. „Wer privat oder
beruflich viel Zeit draußen in der Sonne verbringt und sich nicht
schützt, hat eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, daran zu erkranken“,
erläutert die Gesundheitsexpertin der DKV. Weißer Hautkrebs ist
daher auch als Berufskrankheit anerkannt. „Darüber hinaus können
auch häufige Sonnenbrände, regelmäßiges Bräunen im Solarium, ein
heller Hauttyp, in seltenen Fällen ein geschwächtes Immunsystem,
bestimmte Vorerkrankungen oder Medikamente sowie eine familiäre
Vorbelastung eine Erkrankung begünstigen“, so Haw.
Frühzeitige Entdeckung steigert die
Heilungschancen
Am Anfang sehen die betroffenen
Hautstellen oft harmlos und unauffällig aus. „Daher ist es
wichtig, sich regelmäßig selbst zu untersuchen und auch auf kleine
Veränderungen zu achten“, rät die DKV-Expertin. „Wer bei der
Kontrolle eine verdächtige Stelle sieht oder fühlt, sollte diese
zunächst beobachten. Zeigen sich beispielsweise kleine Knötchen,
wunde Stellen oder Krusten, weiße Flecken an Lippe oder Mund,
schuppige, rote Flecken oder narbenartige Veränderungen, sollten
Betroffene einen Termin beim Hautarzt vereinbaren.“ Zusätzlich ist
ein regelmäßiges Hautkrebs-Screening sinnvoll.
Damit der weiße Hautkrebs erst gar
nicht ausbricht
Jeder kann selbst dazu beitragen, das
eigene Risiko zu senken. Da vor allem eine intensive UV-Belastung
weißen Hautkrebs auslösen kann, ist ein gründlicher Sonnenschutz
das A und O, um einer Erkrankung vorzubeugen. „Vor allem im Sommer
heißt das: intensive Mittagssonne meiden, 30 Minuten vor dem
Rausgehen großzügig Sonnencreme mit einem zum Hauttyp passenden
Lichtschutzfaktor auftragen und bei längeren Aufenthalten in der
Sonne regelmäßig nachcremen“, so Haw. Was viele unterschätzen:
Auch im Winter, im Schatten oder bei bewölktem Himmel sollte das
Gesicht durch Sonnencreme mit LSF 15 oder höher geschützt sein. Die
Gesundheitsexpertin der DKV rät zudem, bei intensiver
Sonneneinstrahlung den Kopf und die exponierten Hautareale durch
entsprechende Kleidung zu bedecken sowie eine Sonnenbrille zu tragen.
Übrigens: In den Bergen, am Wasser, bei Schnee oder am Strand ist
ein erhöhter Sonnenschutz empfehlenswert, da hier die UV-Belastung
besonders stark ist.
Behandlung
Um weißen Hautkrebs zu
diagnostizieren, verwendet der Arzt ein sogenanntes
Auflichtmikroskop, auch Dermatoskop genannt. Ist der Befund nicht
eindeutig, kann zusätzlich eine Gewebeentnahme, eine sogenannte
Biopsie, für Klarheit sorgen. Eine Krebsbehandlung ist je nach
Stadium und Patient individuell unterschiedlich und hängt unter
anderem von Art, Größe und Stelle des Tumors sowie dem allgemeinen
Gesundheitszustand ab. „Meist ist es mit einer Operation möglich,
den Krebs vollständig zu entfernen“, so Haw. In Frage kommen aber
auch Strahlen- und Lichttherapie, Vereisung, Laserbehandlung oder
örtlich aufgetragene Cremes. „Wer weißen Hautkrebs einmal
erfolgreich bekämpft hat, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt,
erneut daran zu erkranken“, warnt die Gesundheitsexpertin der DKV.
„Daher sind regelmäßige Hautkontrolle und Schutz vor Sonne auch
nach abgeschlossener Behandlung sehr wichtig, um krebsfrei zu
bleiben.“
Wir danken
unseren Sponsoren
(bitte Logos anklicken)
|
|
|
|
26.04.2024
Giftstofffrei unterwegs:
Outdoor-Produkte ohne PFAS
Giftige Chemikalien in Outdoor-Kleidung sind ein unsichtbares Risiko
Giftige Chemikalien in Outdoor-Kleidung sind ein unsichtbares Risiko
Mit dem Frühling kommt auch die Zeit
für Outdoor-Aktivitäten: Wandern, Zelten, Radfahren – die Liste
ist endlos. Doch bevor Sie sich in die Natur stürzen, sollten Sie
einen kritischen Blick auf ihre Outdoor-Bekleidung werfen. Denn viele
dieser Kleidungsstücke sind mit PFAS-Chemikalien behandelt, die zwar
den Regen abhalten, aber auch Gefahren für unsere Gesundheit und die
Umwelt bergen. BUND-Chemieexpertin Luise Körner zeigt Ihnen, wie Sie
ohne Giftstoffe auskommen können.
Unsichtbare Gefahr
PFAS sind „Ewigkeits-Chemikalien“,
die sich in der Umwelt ansammeln, weil sie dort nur sehr langsam
abgebaut werden und sich immer weiter in Wasser, im Boden, in
Pflanzen, Tieren und in unserem Körper anreichern. Studien konnten
bestimmte Chemikalien dieser Stoffgruppe sogar im Blut aller
untersuchten Kinder in Deutschland nachweisen.
PFAS werden oft in Outdoor-Kleidung und
-Ausrüstung verwendet – wie Jacken, Schuhen, Rucksäcken, Zelten
und Kletterseilen –, weil sie wasser-, öl- und schmutzabweisend
und hoch temperaturbeständig sind. Während des Gebrauchs dünsten
sie teilweise aus und werden ausgewaschen. Luise Körner warnt:
„Tests von Umweltschutzgruppen aus 13 Ländern, darunter auch der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), haben in 62,5
Prozent der getesteten Kinder-Outdoorjacken PFAS nachgewiesen. Das
ist alarmierend!“
Die meisten PFAS-Verbindungen sind
weder ausreichend auf mögliche gesundheits- und umweltschädliche
Eigenschaften hin untersucht noch gesetzlich reguliert. Besser
untersuchte PFAS werden mit Gesundheitsrisiken in Verbindung
gebracht, darunter Brustkrebs, Diabetes sowie Fruchtbarkeits- und
Entwicklungsstörungen.
Was Sie tun können
Körner: „Die gute Nachricht lautet:
Es gibt bereits sichere Alternativen, die den Einsatz von PFAS
unnötig machen. Gewebte oder pflanzenbasierte Materialien erfüllen
auch ohne chemische Zusatzstoffe den gleichen Zweck. 21 der 65
getesteten Kinder-Outdoorjacken wiesen keine PFAS-Belastung auf.
Diese Jacken bieten den gleichen Schutz vor Wind und Regen, aber ohne
die giftigen Chemikalien.
Achten Sie beim Kauf von Textilien auf
klare Kennzeichnungen wie "PFAS-frei", "Fluorcarbon-frei"
oder "PFC-frei". Sind Produkte nur als "PFOA-frei"
gekennzeichnet, können Sie dennoch andere PFAS enthalten. Seien Sie
hier also besonders aufmerksam. Achten Sie auch darauf, dass Sie bei
der Nach-Imprägnierung von Outdoor-Kleidung auf PFAS-freie
Imprägnier-Mittel zurückgreifen. Diese bieten Schutz ohne
schädliche Folgen.
Wenn Sie direkte Informationen von den
Herstellern erhalten möchten, können Sie die ToxFox-App nutzen, um
die Giftfrage zu stellen. Auch wenn die Hersteller nicht verpflichtet
sind, alle PFAS offenzulegen, können solche Anfragen dazu beitragen,
dass sich die Produktion in Richtung umweltfreundlicher Alternativen
entwickelt. Weitere Informationen zur ToxFox-App finden Sie unter
www.bund.net/toxfox.“
Indem Sie bewusste Kaufentscheidungen
treffen und sich für PFAS-freie Produkte entscheiden, können Sie
nicht nur ihre eigene Gesundheit schützen, sondern auch einen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.
Wir danken
unseren Sponsoren
(bitte Logos anklicken)
|
|
|
|
26.04.2024
Volle Zufriedenheit mit
Hörgeräteversorgung
Schwerhörige zeigen sich hochzufrieden
mit der Hörgeräteversorgung durch ihren Hörakustiker vor Ort. Das
zeigen die Ergebnisse einer Befragung der IKK Südwest unter ihren
Versicherten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, die im
vergangenen Jahr ein Hörgerät erhalten haben. Besonders wichtig ist
den Befragten die persönliche Beratung durch qualifiziertes
Fachpersonal vor Ort.
93 % der Befragten sind mit ihrer
Hörgeräteversorgung zufrieden oder sehr zufrieden. Das zeigt eine
Befragung der IKK Südwest, die die regionale Krankenkasse unter rund
600 Versicherten durchgeführt hat, die auf eine Hörhilfe angewiesen
sind. Ein sehr gutes Zeugnis bescheinigten die Befragten auch ihrem
vor-Ort-Akustiker: 97 % der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie mit
der Beratung ebenfalls zufrieden oder sehr zufrieden sind. „Unsere
Versicherten legen großen Wert auf die fachliche Beratungskompetenz
eines der zukunftsfähigsten Gesundheitshandwerke. Eine nahezu
außergewöhnlich hohe Weiterempfehlungsrate, die die Befragten ihrem
Hörakustiker im Ergebnis ausstellen, untermauert die enge und
persönliche Bindung zum Hörakustiker vor Ort, die uns als
Innungskrankenkasse ebenfalls sehr am Herzen liegt“, sagt Daniel
Schilling, Vorstand der IKK Südwest.
„Wir sind stolz darauf, dass die
Befragten die Beratungsleistung von uns Hörakustikern als
herausragend bewerten. Dadurch wird ein weiteres Mal deutlich, wie
wichtig die Arbeit mit und am Menschen für unser Handwerk ist. Diese
lässt sich durch digitale Tools nicht ersetzen“, sagt Eberhard
Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
Nachfrage nach Hörsystemen immer
größer
Weltweit sind nach Schätzungen der WHO
rund 400 Millionen Menschen von einer beeinträchtigenden
Schwerhörigkeit betroffen, rund 30 Millionen Menschen sind nahezu
oder vollkommen taub. Allein in Deutschland sind mehr als 9 % der
Menschen von einer Hörminderung betroffen – mit steigender
Tendenz.
Auch die IKK Südwest kann diesen Trend
bestätigen. Allein im ersten Quartal 2024 ist die Anzahl der
Verordnungen für Hörhilfen um rund 6 % gestiegen.
Nicht zu hören bedeutet häufig auch,
nicht richtig am Leben teilhaben zu können“, erklärt Schilling.
„Hörsysteme geben vielen Menschen ein Stück Lebensqualität
zurück und die Nachfrage nach ihnen wird in den kommenden Jahren
immer weiter steigen. Wir, die IKK Südwest, unterstützen bei einer
optimalen Versorgung mit Hörhilfen nach Kräften.“
Versorgung mit Hörhilfen von
Krankenkassen getragen
Jeder Versicherter mit einer
leistungsbegründenden Diagnose hat Anspruch auf Hörhilfen. Dazu
gehören Innenohrschwerhörigkeit (Schallempfindungsstörungen /
Luftleitung, Versicherte mit einer an Taubheit grenzenden
Schwerhörigkeit, Hörbehinderte mit Schallleitungsschwerhörigkeit)
und Patienten mit Schädigungen des Mittelohrs oder des Außenohrs.
Bei einer Erstversorgung und einer Wiederversorgung vor dem Ende der
Laufzeit ist eine Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt
erforderlich.