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15.05.2024
Das erste Smartphone fürs Kind
Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung

Smartphones sind ein fester Bestandteil unseres Lebens geworden. Vom simplen Kommunikationsmedium hat sich das Mobilgerät über die Zeit zu einem richtigen Allrounder entwickelt. Viele Eltern nutzen den Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule, um ihre Kinder mit einem eigenen Smartphone auszustatten.
Ab einem Alter von 10 bis 12 Jahren besitzen schon über 90 Prozent der Kinder ein eigenes Smartphone, so die Kinder- & Jugendstudie von bitcom. Diese Zahlen sind jedoch keine Richtwerte. Wann für ein Kind ein Smartphone geeignet ist, sollte individuell am Reifegrad des Kindes festgemacht werden. Mit der Checkliste von SCHAU HIN! können Eltern sich einen Überblick verschaffen, ob ihr Kind bereit für ein eigenes Smartphone ist.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfehlen, vor der ersten Nutzung Einstellungen zu treffen, um den Medienkonsum gezielt zu steuern:

Internetführerschein:
Um eine erste Wissensgrundlage zu schaffen, können Kinder mit dem Surfschein vom Internet-ABC ihr Wissen rund um das Internet, den Computer, das Smartphone und seinen Apps überprüfen und spielerisch erweitern.

Das Smartphone kindersicher einstellen:
Einen kompletten Schutz vor negativen Inhalten und Erfahrungen bei der Nutzung des Smartphones gibt es nicht. Dennoch ist es sehr ratsam, die Möglichkeiten der technischen Schutzmaßnahmen auszuschöpfen. Die Website www.klicksafe.de der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gibt Eltern in einem Infoblatt „Technische-Einstellungen: Smartphone und Tablet“ eine Anleitung zu den wichtigsten Jugendschutzeinstellungen auf Geräten mit den Betriebssystemen iOS und Android.

Drittanbietersperre einrichten:
Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Damit es gar nicht erst zu ungewollten Rechnungsposten kommt, kann beim Mobilfunkunternehmen eine so genannte Drittanbietersperre eingerichtet werden. Dann wird die Telefonnummer nicht automatisch an die Anbieter von Apps und Abos übermittelt.

App-Berechtigungen und Datenschutz in den Blick nehmen:
Oft geben Apps ganz unbemerkt persönliche Daten weiter. Daher empfiehlt es sich, die bereits auf dem Gerät installierten Apps genau unter die Lupe zu nehmen. Apps, die nicht benötigt werden, sollten deinstalliert werden. Am besten ist es, die Berechtigungen der Apps, wie Zugriff auf Fotos oder Senden von Benachrichtigungen, so weit wie möglich zu entziehen. In jedem Fall sollten die Berechtigungen zu den Funktionen der App passen. Es ist zudem ratsam, sich eine PIN für App-Käufe einzurichten.

Die richtige Suchmaschine nutzen:
Beim Surfen im Internet sollte der Nachwuchs auf Kinder-Browser wie beispielsweise fragFINN setzen. Diese Kinder-Suchmaschinen spucken nur geprüfte Inhalte aus, die mit Sicherheit für Kinder geeignet sind.

Nutzungszeit begrenzen:
Weniger Zeit am Smartphone verbringen? Was einfach klingt, gestaltet sich in der Praxis oft schwieriger als gedacht. Mit den richtigen Einstellungen und Tools kann es aber doch gelingen, die Bildschirmzeit zu reduzieren. Einige Apps helfen Eltern dabei, diese Zeit im Auge zu behalten. Teilweise ist die Begrenzung der Bildschirmzeit für bestimmte Apps sogar schon in der Kindersicherung des Systems integriert.

Medienkompetenz stärken
Es ist wichtig, sich nicht allein auf Filter und Einstellungen zu verlassen. Stattdessen gilt es, die Online-Kompetenz des Kindes zu stärken, um es vor bestimmten Gefahren im Netz zu schützen. Daher ist es sinnvoll, sich regelmäßig mit dem Kind über die Gefahren des Internets auszutauschen und gemeinsame Regeln beispielsweise über zulässige Apps und Websites sowie die Nutzungsdauer festzulegen.

Die Verbraucherzentrale bietet Themenabende und Workshops für Schulen und Kitas an, um Klein und Groß Informationen rund um Themen der Mediennutzung oder des nachhaltigen Konsums zu vermitteln. Interessierte finden weitere Informationen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und der Polizei.

Kita-Abend: Kinder im Netz begleiten
Schulworkshop: Medien sicher nutzen
Polizei: Kinder sicher im Netz
Polizei: Das erste Smartphone fürs Kind

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15.05.2024
Es muss nicht gleich Chemie sein:
Alternative Mittel gegen Mücken und Mückenstiche

Sommer, Sonne, Mückenstiche! Nicht nur wir freuen uns über die neu erblühende Natur, auch die Insektenwelt erwacht zum Leben. Es summt und brummt allerorten, was ja auch gut ist. Allerdings spielt sich dabei auch viel auf unserer Haut ab. Bei der Frage, wie Mücken und Insekten davon abgehalten werden können, uns zu stechen, denken viele Menschen auch über Hausmittel nach, um nicht immer gleich zur Chemiekeule zu greifen.

Nur nicht kratzen!
Wenn eine Mücke uns beißt, gelangen über den Speichel Proteine in die Haut, die die Blutgerinnung verhindern. Der Körper reagiert, indem er das Gewebshormon Histamin ausschüttet, das für den unangenehmen Juckreiz, die Schwellung und die Rötung verantwortlich ist.

Wenn man von einer Mücke gestochen wurde, gilt vor allem eines: Nicht kratzen! Aufgekratzte Mückenstiche sehen nicht nur unschön aus, sie können sich auch entzünden. Besser ist es also, den Juckreiz auf anderem Wege zu lindern – oder es erst gar nicht so weit kommen zu lassen.

Mechanischer Schutz
Zunächst einmal ist ein mechanischer Schutz wichtig. Anstatt mit einer Spraydose jede Mücke im Zimmer einzunebeln – und das Insektengift hinterher einzuatmen – sollten Sie ein Fliegengitter vor dem Fenster anbringen. Dieses gibt es im Baumarkt oder auch in Drogeriemärkten und ist eicht selbst zu montieren. Damit sorgen Sie dafür, dass die Insekten gar nicht erst in die eigenen vier Wände hineingelangen. Können Sie kein Fliegengitter anbringen, hängen Sie ein Moskitonetz über Ihr Bett, wie es in tropischen Ländern gang und gäbe ist. Achten Sie auf ein feinmaschiges Netz, damit es nicht nur der Optik dient, sondern auch nützlich ist.

Wenn Sie einzelnen Mücken zu Leibe rücken möchten, können Sie eine Fliegenklatsche benutzen. Neu sind die elektrischen Fliegenklatschen. Sie besitzen statt einer Schlagfläche aus Plastik ein Drahtgeflecht, an dem eine Spannung aufgebaut wird. Schaltet man das Gerät ein und kommt der Mücke damit nahe, bildet sich ein Lichtbogen und das Insekt erleidet einen elektrischen Schock, der oft, aber nicht immer tödlich ist. Aber bitte achten Sie darauf, tatsächlich nur Mücken und Fliegen zu töten. Denn beispielsweise Bienen, Wespen und Schmetterlinge sollten, wenn möglich, nach draußen ins Freie gelockt werden.

Ebenfalls eine insektenfreundliche Vorgehensweise ist es – vor allem bei allzu hungrigen Wespen – mit einer Sprühflasche mit sauberem Wasser in Richtung der Insekten zu sprühen. Sie meinen dann, es fange an zu regnen, folgen ihrem Instinkt und ziehen sich in ihr Nest zurück. Das Wasser und die Flasche sollten allerdings gut gereinigt sein. Ansonsten könnten Reste von Putzmitteln den Tieren schaden.

Hilfe durch Gerüche
Wie aber können Sie sich schützen, wenn Sie sich selbst im Freien aufhalten? Mücken werden von unserem menschlichen Geruch angezogen, insbesondere dann, wenn wir verschwitzt sind. Insofern empfehlen wir für die Abendstunden noch einmal kurz zu duschen oder ins Wasser zu springen. Daneben hilft es auch, abends lange und leichte Kleidung anzuziehen, so dass Arme und Beine bedeckt sind. In der Apotheke gibt es zudem sogenannte Repellentien zum Auftragen. Es handelt sich dabei um synthetische Mittel mit Duftstoffen, die auf die Haut aufgetragen werden und auf Insekten abschreckend wirken. Doch wenn Sie die Mücken chemiefrei abhalten möchten, sollten Sie auf diese Mittel verzichten. Besonders in der Schwangerschaft ist von der Nutzung von Repellentien abzuraten, da eine Wirkung auf das Erbgut nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Biologische Mittel
Wählen Sie lieber biologische Mittel. Reiben Sie sich mit einem Öl ein, dem Zedernholz, Zitrusfrüchte oder Eukalyptus beigegeben wurde, denn diese Substanzen mögen Mücken nicht. Außerdem riechen sie so stark, dass sie den menschlichen Eigengeruch überdecken. Vermeiden Sie hingegen Parfüme mit Blumenduft, sie ziehen nämlich die Insekten erst so richtig an.

Achten Sie auch auf die Pflanzen in Ihrer Umgebung. Wenn Sie einen Balkon oder Garten haben, dann pflanzen Sie dort, wo Sie sitzen, Farne, Geranien oder Zitronenmelisse an. Auch Duftkerzen mit Citronella- oder Lavendelduft sollen die lästigen Insekten fernhalten – und sie sorgen abends auf dem Balkon oder der Terrasse für eine gemütliche Stimmung.

Hilfe bei Stichen
Was können Sie tun, wenn eine Mücke Sie trotzdem gestochen hat?
Es gibt einige Hausmittel, die wohltuende und schnelle Wirkung bei Insektenstichen zeigen:

  1. Kühlung – etwa mit Eiswürfeln oder Kühlpacks – ist die beste Hilfe bei jeder Art von Insektenstich. Kälte verengt die Blutgefäße, verringert so die Ausschüttung von Substanzen, die den Juckreiz fördern und hemmt damit Entzündungsprozesse.
  2. Eine frisch aufgeschnittene Zwiebel desinfiziert die Wunde und mindert den Juckreiz.
  3. Aloe Vera spendet nicht nur Feuchtigkeit, sondern reduziert auch den Juckreiz.
  4. Spitzwegerich: Stechen die Mücken unterwegs, einfach Spitzwegerich-Blätter kleinreißen und auf den Stich legen. Der austretende Pflanzensaft lindert den Juckreiz.
  5. Efeutinktur: Dazu Efeublätter zerhacken und den Brei mit Alkohol ansetzen. Nach einiger Zeit durch einen Kaffeefilter oder ein Geschirrtuch abseihen. Von dieser Tinktur ein wenig auf die Stichstelle geben und leicht einreiben.
  6. Weißkohlblätter: Die Blätter zerkleinern und den ausgetretenen Saft auf den Insektenstich tupfen. Das wirkt entzündungshemmend und lindert den Juckreiz.
  1. Eine Kompresse mit Essigwasser kühlt, desinfiziert und lindert auch den Juckreiz.
  2. Hitze: Proteine im Mückenspeichel zerfallen ab einer Temperatur von circa 45 Grad. Heißes Metall – etwa ein Löffel – oder ein mit heißem Wasser getränkter Wattebausch können also auch Linderung bringen. Vorsicht: Nicht übertreiben! Der Löffel sollte nicht zu heiß sein und Verbrennungen verursachen. Mittlerweile sind auch sogenannte Thermostifte oder Stichheiler erhältlich. Damit wird die vom Insektenstich betroffene Hautstelle auf kurz über 50 °Celsius erhitzt. Die genaue Wirkungsweise ist noch nicht völlig erschlossen Man geht davon aus, dass zwei unterschiedliche Vorgänge aktiviert werden: Die Insekten-Proteine werden zerstört (denaturiert), und die Histamin-Ausschüttung des Körpers reduziert. So kommt es zu einer Linderung der Symptome.

Achtung bei allergischen Reaktionen
Bei Bienen- oder Wespenstichen müssen Sie jedoch zunächst den Stachel entfernen und das Gift aussaugen. Manche Menschen reagieren mit einer allergischen Reaktion, die zum Kreislaufkollaps führen kann. Hier müssen Sie sofort den Notarzt rufen. Gefahr besteht auch beim Stich in den Mund- und Rachenraum. Dabei können die Atemwege anschwellen, was das Einatmen behindern und zu Luftnot und Sauerstoffmangel und damit zu einer lebensbedrohlichen Situation führen kann. Kühlen Sie schnellstmöglich von außen, lassen Sie die betroffene Person, wenn möglich, einen Eiswürfel lutschen und rufen Sie den Notarzt

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner ▪ Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de

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13.05.2024
Mein Balkon, meine Freiheit?
Worauf Mieter bei Sonnenschutz, Grillen, Wäschetrocknen und Co. achten sollten

Die Temperaturen steigen und der Sommer steht bevor. Wer einen Balkon hat, kann ihn jetzt wieder richtig genießen. Aber ein solch lauschiges Plätzchen an der frischen Luft lädt nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet zum Beispiel auch Möglichkeiten zum Gärtnern, Wäschetrocknen oder Grillen. Was Mietern erlaubt ist und was nicht, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie informiert auch über Regelungen rund um sogenannte Balkonkraftwerke.

Sonnenschirm und Sonnensegel?
Ein Südbalkon ist Fluch und Segen zugleich: Mieter haben hier meist besonders viele Sonnenstunden, allerdings kann es auch schnell unerträglich heiß werden. „Einen Sonnenschirm als Schattenspender dürfen sie jederzeit ohne Probleme aufstellen“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Wer allerdings Wände oder Decken anbohren möchte, um eine Markise zu befestigen, benötigt vorab die Erlaubnis des Vermieters, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt.“ Außerdem können Vermieter besonders auffällige Verkleidungen oder einen Sichtschutz, der über die Brüstung ragt, untersagen, sollte dies das Erscheinungsbild des Hauses stark beeinflussen.

Ein Beet auf dem Balkon?
Für eigenes Obst oder Gemüse braucht es nicht unbedingt einen Garten. Auch auf dem Balkon lassen sich in Kisten, Kübeln oder Blumenkästen viele Pflanzen anbauen. „Bevor Mieter mit dem Gärtnern loslegen, sollten sie einen Blick in Mietvertrag und Hausordnung werfen“, rät Brandl. „Sind keine entsprechenden Regelungen enthalten, können sie davon ausgehen, dass das Anpflanzen und sturmfeste Anbringen von Blumenkästen sowie das Aufstellen von Töpfen erlaubt sind.“ Hobbygärtner, die größere Veränderungen wie besonders schwere Pflanzkübel, Hochbeete oder Rankgitter mit Wandbohrungen planen, benötigen das Einverständnis des Vermieters. Übrigens: Außenfensterbänke gehören nicht zur Mietsache. Daher können Blumentöpfe und -kästen hier tabu sein. Mieter sollten auch das Rücksichtnahmegebot unter Nachbarn kennen und darauf achten, dass das Gießwasser nicht auf den Balkon darunter tropft.

Wäsche trocknen an der frischen Luft
Im Sommer Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, geht meist schneller als drinnen und ist daher sehr beliebt. Auch hierfür können die Hausordnung oder der Mietvertrag Regelungen enthalten. „Die Gerichte sehen jedoch pauschale Verbote des Wäscheaufhängens in der Wohnung und auf dem Balkon meist als unwirksam an“, erläutert die ERGO Juristin. Mieter sollten allerdings keine großen Wäschestücke wie Bettlaken über das Balkongitter hängen, die Nachbarn die Sicht aus dem Fenster versperren oder das äußere Gesamtbild des Hauses beeinträchtigen können.

Grillen auf dem Balkon
Sobald die Temperaturen steigen, brutzelt und qualmt es wieder auf zahlreichen Balkonen. „Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, steht meist in der Hausordnung oder dem Mietvertrag“, so Brandl. Mietern, die ein Verbot ignorieren, droht eine Abmahnung. „Ist Grillen erlaubt, sollten sie dennoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Dazu gehört, darauf zu achten, dass diese sich durch Qualm und Gerüche nicht belästigt fühlen“, rät die Rechtsexpertin von ERGO. Wie häufig Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, beurteilen die Gerichte sehr unterschiedlich, die Urteile hängen stark vom Einzelfall ab. Maßgabe sollte sein, es nicht zu übertreiben.

Sommer, Sonne, Balkonparty?
Zur Heim-EM eine kleine Fußballparty auf dem Balkon schmeißen? „Gegen eine Feier auf dem Balkon ist an sich nichts einzuwenden“, weiß Brandl. „Mieter müssen dabei allerdings die Ruhezeiten der Hausordnung berücksichtigen.“ Ab 22 Uhr gilt in jedem Fall die Nachtruhe. Wer bis in die späte Nacht feiern will, sollte die Party dann lieber nach drinnen verlegen. Aber auch hier ist es wichtig, Zimmerlautstärke einzuhalten. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Rechtsexpertin, Nachbarn vorab zu informieren – oder sie einfach direkt einzuladen.

Und was gilt für die Solaranlage?
Immer mehr Mieter überlegen, aus Umwelt- oder Kostengründen eine Solaranlage auf dem Balkon zu installieren. Sogenannte Stecker-Solargeräte können Strom für den Eigenbedarf produzieren und einige Städte und Kommunen bezuschussen eine Anschaffung sogar. „Mieter müssen ihren Vermieter vor dem Aufstellen eines solchen Balkonkraftwerks um Erlaubnis fragen“, so Brandl. Aber: „Ist die Montage baurechtlich zulässig, stört die Anlage optisch nicht, ist fachmännisch installiert, leicht zurückbaubar und besteht keine Brandgefahr, darf der Vermieter die Anlage nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart nur aus einem triftigen und sachlichen Grund ablehnen.“

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06.05.2024
Blitzsauber unterwegs: Tipps rund um die Autowäsche
Wo Autowaschen erlaubt ist und wer bei Schäden in der Waschanlage haftet

Pollen, Blüten und Saharastaub sorgen im Frühjahr schnell für dreckige Autos. Damit der Lack wieder glänzt, steht dann eine Wäsche an. Dafür stellt sich die Frage: zu Hause oder in der Waschstraße? Ob eine Autowäsche in der eigenen Einfahrt erlaubt ist und worauf es bei der Haftung in der Waschanlage ankommt, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Auto selbst waschen?
Ab dem Frühjahr sammeln sich schnell Pollen, Blütenstaub, Insektenreste oder Vogelkot auf dem Auto. In der Sonne trocknet der Dreck fest und kann auf Dauer den Lack angreifen. Daher ist eine regelmäßige Autowäsche wichtig. Warum also nicht bei gutem Wetter einfach in der eigenen Einfahrt oder auf der Straße selbst zu Eimer und Lappen greifen? „Das ist vielerorts nicht gestattet“, warnt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Denn bei der Autowäsche können umweltbelastende Stoffe wie Bremsstaub, Ölrückstände, Benzinreste sowie Reinigungsmittel ins Grundwasser gelangen. In den meisten Gemeinden ist es daher verboten, das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu waschen.“ Dies gilt auch auf öffentlichen Straßen, denn die Entwässerungskanäle leiten nur Regenwasser ab und führen meist nicht in die Kläranlage, sondern zum nächsten Gewässer. Erlaubt ist hingegen meistens, die Scheiben zu reinigen, Politur aufzutragen, den Innenraum zu saugen oder andere kleine Säuberungsaktionen durchzuführen. „Autofahrer sollten sich daher vorab bei ihrer Gemeinde über die geltenden Regelungen informieren“, so Brandl.

Waschanlage: Wer haftet für Kratzer im Lack?
Gilt am Wohnort ein Waschverbot, bleibt Autobesitzern nur die Waschanlage oder eine SB-Waschbox, um ihren Wagen zu säubern. Viele schätzen vor allem den Komfort der automatischen Wäsche in einer Anlage. Doch ist das Fahrzeug anschließend nicht nur blitzeblank, sondern auch beschädigt, ist das ärgerlich. „Sind beispielsweise Kratzer im Lack oder ist ein Außenspiegel abgerissen, haftet nicht automatisch der Waschanlagenbetreiber“, so die ERGO Juristin. „Er ist nur für Schäden verantwortlich, die nachweislich durch den Waschvorgang entstanden sind.“ Betreiber sind dazu verpflichtet, das Risiko für Beschädigungen so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, sie müssen dafür sorgen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden und die Technik auf dem neusten Stand ist. Außerdem müssen sie ihre Kunden über die Benutzung der Anlage und eventuelle Gefahren informieren. „Details zur Haftung legen meist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers fest“, erläutert Brandl. „Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Klauseln zu Haftungsausschlüssen, nach denen Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften, jedoch unwirksam.“

Schadenrisiko minimieren
Damit ein Schaden gar nicht erst entsteht, sollten sich Autofahrer an die Betriebsanleitung der Waschanlage halten. Das kann zum Beispiel heißen: Außenspiegel einklappen, Antennen abmontieren, Handbremse anziehen oder eine Schutzhülle über den Heckscheibenwischer stülpen. Beachten Autofahrer entsprechende Hinweise nicht, muss der Waschanlagenbetreiber im Schadensfall nicht haften. „Die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs kann ebenfalls Hinweise zur Benutzung einer Waschanlage enthalten“, so Brandl. Vor der Fahrt in die Waschanlage empfiehlt sie zudem zu prüfen, ob Tankklappe und Fenster verschlossen sind.

Vorgehensweise im Schadensfall
Haben Autofahrer alle Hinweise berücksichtigt, aber trotzdem einen Kratzer im Lack, müssen sie nachweisen, dass der Betreiber der Waschanlage dafür verantwortlich ist. „Das ist meist schwierig. Daher sind Rechtsstreitigkeiten um Haftungsfragen nicht ohne Risiko“, so die ERGO Juristin. Autofahrer sollten ihr Fahrzeug direkt nach dem Waschgang kontrollieren und bei Schäden umgehend einen Mitarbeiter informieren und sich diese schriftlich bestätigen lassen. „Um zu beweisen, dass ein Schaden durch die Anlage entstanden ist, ist es hilfreich, den Zustand des Wagens vor dem Waschen mit Fotos zu dokumentieren“, rät Brandl. Auch wenn der Kunde bewiesen hat, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, kann der Betreiber eine Haftung vermeiden, wenn er beweist, dass er die Waschanlage fachgerecht gewartet und regelmäßig kontrolliert hat – das ist allerdings oft nicht einfach.

Wer haftet fürs Ausrutschen?
Aber nicht nur für Autos sind Waschanlagen und -boxen ein Risiko. Wasser und Reinigungsmittel machen den Boden rutschig und sorgen schneller als gedacht für einen Sturz. Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass Waschanlagenbetreiber nicht haftbar gemacht werden können, wenn ein Kunde in einer Anlage oder einer Box ausrutscht. „Das Risiko der Rutschgefahr müssen Autofahrer bei der Benutzung einer Waschanlage aufgrund ihrer Lebenserfahrung einkalkulieren“, erläutert die ERGO Juristin. „Um nicht zu stürzen, gilt daher: vorsichtig sein.“

03.05.2024
Überraschend: Tierhalter haben mehr Stress
Haustierbesitzer fühlen sich häufiger gestresst als Menschen ohne Haustiere. So klagen 34 Prozent der Haustierhalter, aber nur 28 Prozent der Deutschen ohne Haustiere über eine hohe Stressbelastung. Dennoch sind fast drei Viertel (71%) der Tierhalter überzeugt, damit den Stress im Alltag reduzieren. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Mensch-Haustier Studie des Direktversicherers DA Direkt.

Sind Haustiere gar nicht der Stress-Ausgleich, für den Sie häufig gehalten werden? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, weiß Prof. Dr. Andrea Beetz, Psychologin und Mensch-Tier-Beziehungsforscherin: „Wer sich aus den falschen Gründen für ein Haustier entscheidet oder keine artgerechte Haltung gewährleisten kann, wird die Tierhaltung primär als Stressfaktor erleben.“ Immer mehr überlastete Tierheime zeugen von unüberlegten Haustier-Anschaffungen. Laut Deutschem Tierschutzbund haben zwei Drittel aller Tierheime in Deutschland einen Aufnahmestopp.

Der Anteil derjenigen, die nach eigener Aussage viel Zeit mit ihren Haustieren verbringen, ist mit 68 Prozent in etwa auf einem Niveau mit denjenigen, die die Tierhaltung als Stressreduktion erleben. 63 Prozent der Tierhalter fühlen sich seit dem Einzug des tierischen Mitbewohners sogar glücklicher. „Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass aktive Beziehungsarbeit mit dem Haustier ein Invest ist, das sich auch für den Menschen auszahlt. Damit die Tierhaltung gelingt, muss es beiden Seiten gut gehen“, erläutert Prof. Dr. Beetz.

Als belastend erleben Tierhalter vor allem den Zeitaufwand sowie die Erziehung des Haustieres. Hundebesitzer bleiben beispielsweise oft hinter den eigenen Erwartungen zurück. Fast ein Viertel von ihnen haben ein schlechtes Gewissen, weil sie nicht mehr Zeit mit ihrem Hund verbringen können. 37 Prozent kommen täglich auf weniger als zwei Stunden aktive Beschäftigung mit ihrem Vierbeiner, Gassigehen inklusive.

Einer Entscheidung für ein Haustier sollte eine genaue Abwägung der eigenen Lebenssituation mit den Bedürfnissen des gewünschten Tieres vorausgehen. Womöglich fällt die Wahl dann auf ein anderes Tier oder auch gegen die Haustieranschaffung aus. „Vor allem sollte man sich klar darüber sein, welche Verantwortung ein Haustier langfristig mit sich bringt und welche Kosten, beispielsweise durch die Hundesteuer oder notwendige Tierarztbesuche zukünftig anfallen. Zumindest dem finanziellen Stressfaktor lässt sich mit einer guten Tierkranken- und Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorbeugen“, sagt Christian Brodhun, Experte für Tierkrankenversicherungen bei der DA Direkt.

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01.05.2024
Reiseschutzimpfung – Empfehlungen zur Urlaubszeit
Die Urlaubszeit steht bevor und viele Menschen freuen sich schon auf ihre geplante Reise. Es winken andere Länder, andere Natureindrücke, andere Sitten – aber leider auch: andere Krankheitserreger. Vor diesen können Sie sich schützen, wenn Sie frühzeitig, am besten sechs Wochen vor Reiseantritt, an Ihren Impfschutz denken.

Empfehlungen für den Urlaub in Deutschland und Europa
Die beliebtesten Urlaubsziele liegen vor unserer Haustür: in Deutschland, seinen Nachbarstaaten und den Mittelmeerländern. Obwohl diese Ziele so nah sind, können zusätzliche Impfungen sinnvoll sein.

  • Die FSME-Impfung schützt vor einer von Zecken übertragenen Entzündung des Gehirns, der Hirnhaut oder des Rückenmarks. Sie empfiehlt sich, wenn Sie einen Wanderurlaub oder natur-nahen Urlaub in folgenden Gebieten planen: Baden-Württemberg, Bayern, Süd- und Mittelhessen, Thüringen, Sachsen oder südöstliches Brandenburg. Auch in einigen Gegenden im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind Zecken aktiv, die FSME-Viren (Abkürzung für „Frühsommer-Meningoenzephalitis“) auf den Menschen übertragen können. Eine aktuelle Karte der FSME-Risikogebiete in Deutschland finden Sie auf www.impfen-info.de. Für die Schweiz, Österreich, Skandinavien oder Osteuropa ist die FSME-Impfung ebenso empfehlenswert. Menschen ab 40 Jahren und vor allem Seniorinnen und Senioren haben ein höheres Risiko für eine schwere FSME-Erkrankung.
  • Vor Reisen in Länder südlich der Alpen oder östlich der Oder sollten Sie an eine Impfung gegen Hepatitis A denken. Dies gilt besonders für ältere Menschen, da die Krankheit bei ihnen häufig einen schweren Verlauf nimmt. Hepatitis A-Erreger sind in verunreinigten Lebensmitteln zu finden.
  • Bei Reisen in ländliche Gebiete der Türkei ist eine Impfung gegen Typhus zu überlegen, um sich gegen eine schwere Erkrankung des Verdauungstraktes zu schützen.
  • Insbesondere im Osten von Polen, in Osteuropa, im Baltikum und auf dem Balkan kann die Tollwut zu einer Gefahr werden. Mit Tollwut-Erregern kommen Sie in der Regel nur dann in Berührung, wenn Sie Kontakt zu einem befallenen Tier haben. Tollwütige Tiere wirken krankheitsbedingt oft mitleiderregend, sie sind meist abgemagert, zittrig und ängstlich. Wenn Sie befürchten, von einem tollwütigen Tier gebissen oder gekratzt worden zu sein, dann suchen Sie sofort eine ärztliche Praxis auf. Helfen kann nämlich nur eine Impfung – auch noch direkt nach dem Kontakt und vor Ausbruch von Krankheitsanzeichen.

Empfehlungen für Fernreisen
  • Wer in die Tropen reist, muss sich um einen den Schutz vor Malaria kümmern. Der Malariaerreger wird von einer Tropenmücke übertragen und führt zu einer lebensgefährlichen fiebrigen Infektion. Hiervor kann zwar kein Impfstoff schützen, wohl aber gibt es vorsorglich einzunehmende Medikamente. Weil in unterschiedlichen Gebieten verschiedene Varianten des Malariaerregers leben, sollten Sie sich in einer reisemedizinisch erfahrenen Arztpraxis oder in einem Tropeninstitut individuell beraten lassen.
  • Fernreisende nach Asien, Afrika oder Lateinamerika sollten sich generell gegen Hepatitis A und in der Regel auch gegen Kinderlähmung, Typhus und Tollwut impfen lassen, bei längeren Reisen zusätzlich gegen Hepatitis B. Für Personen über 50 Jahre ist bei Reisen nach Indien und Japan eine Impfung gegen die japanische Enzephalitis – eine durch Viren ausgelöste Tropenerkrankung – sinnvoll. Auch eine Cholera-Schluckimpfung bei Reisen nach Südasien und Afrika ist angeraten. Für das tropische Afrika wird ein Impfschutz gegen Meningokokken, die lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen können, empfohlen.
  • In Lateinamerika und Afrika besteht für einige Länder eine Impfpflicht gegen Gelbfieber – der Impfnachweis ist hier Bedingung für die Einreiseerlaubnis. Allerdings ist die GelbfieberImpfung bei bestimmten genetischen Defekten und bei älteren Menschen mit Risiken verbunden. Deswegen darf die Gelbfieber-Impfung als aktive Lebendimpfung nur an so genannten Gelbfieber-Impfstellen von speziell weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten verabreicht werden.
  • Genauso wichtig wie Vorsorgemaßnahmen ist auch der Schutz vor Mückenstichen auf der Reise: Tragen Sie möglichst lange, bis zu den Knöcheln reichende Hosen und langärmelige Oberteile. Sie können Ihre Kleidung mit geeigneten Mitteln imprägnieren oder bereits imprägnierte Kleidung kaufen. Die Haut sollten Sie regelmäßig mit Mückenschutzmittel behandeln, das bei Fernreisen jedoch andere Inhaltsstoffe benötigt als in unseren Breitengraden. Für Reiseziele mit Denguefieber, Malaria, Zika Virus oder Gelbfieber-Risiko werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) spezielle hochwirksame Moskitomittel empfohlen. Erkundigen Sie sich danach in Ihrer Apotheke.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Diese allgemeinen Tipps bieten eine grobe Orientierung – länderspezifische Empfehlungen können wir hier nicht geben. Entscheidend für die Bestimmung der erforderlichen Impfungen ist das Reiseland. Vor allem bei Fernreisen in ländliche Gebiete empfehlen wir, sich in einer auf Reisemedizin spezialisierten Arztpraxis beraten zu lassen. Auch manche Apotheken haben reisemedizinisch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, um die Kostenübernahme zu klären: Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten freiwillig die Impfungen für den privaten Auslandsurlaub.

Welche Impfungen sind generell wichtig?
Unabhängig von einer Reise sollten Erwachsene immer mal wieder prüfen, ob ihr Impfschutz ausreichend ist.

  • Gegen Wundstarrkrampf, also Tetanus, sowie gegen Diphtherie sollten Sie sich alle zehn Jahre impfen lassen.
  • Die Impfung gegen Kinderlähmung (Polio) wird in der Regel im Säuglingsalter verabreicht und im Jugendalter aufgefrischt. Ist dies nicht erfolgt, wird eine Auffrischungsimpfung oder eine Grundimmunisierung im Erwachsenenalter empfohlen.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen einmalig eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten).
  • Das Masernvirus befällt nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene. Deshalb wird allen nach 1970 geborenen Personen eine Impfung gegen Masern empfohlen, wenn der Impfstatus unklar oder der Impfschutz aus der Kindheit unvollständig ist. Für bestimmte Berufsgruppen ist eine vollständige Immunität gegen Masern sogar verpflichtend. Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Frauen im gebärfähigen Alter, die noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Röteln geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, die Masern-Mumps-Röteln-Impfung.
  • Menschen über 60 ist eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken zu empfehlen. Ebenso ist eine Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) sinnvoll, die in der Regel zwei Mal im Abstand von zwei bis sechs Monaten durchgeführt wird.
  • Jeden Herbst ist für ältere und chronisch kranke Menschen, Schwangere und medizinisches Personal zudem eine Grippeimpfung empfehlenswert. Bedenken Sie, dass in tropischen und subtropischen Gebieten die Grippe (Influenza) ganzjährig auftritt.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, E-Mail bkahl@lzg-rlp.de

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29.04.2024
Weißen Hautkrebs erkennen und behandeln
Wissenswertes zu Risikofaktoren, Vorbeugung und Therapie

Der weiße Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebsarten in Deutschland. Im Frühstadium ist er noch gut behandelbar, aber leider bemerken viele Menschen die ersten Symptome sehr spät. Welche das sind, was den Krebs auslösen kann und welche Behandlung hilft, erklärt Solveig Haw, Ärztin und Gesundheitsexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Wie unterscheidet sich weißer von schwarzem Hautkrebs?
Der weiße Hautkrebs kommt sehr viel häufiger vor als der schwarze, der überall auf der Haut entstehen kann, deutlich aggressiver ist und häufig zur Ausbildung von Metastasen führt, also Absiedlungen des Ursprungstumors in anderen Regionen des Körpers. Das geschieht bei weißem Hautkrebs nur selten. Ausgelöst wird der weiße Hautkrebs durch langjährige Sonnenexposition vor allem an Hautstellen, die häufiger ungeschützt der Sonne und UV-Strahlung ausgesetzt sind, wie Gesicht, Kopf, Dekolleté, Nacken oder Arme und Hände. „Typische Anzeichen sind farbliche Veränderungen, schuppige oder krustige Hautstellen, die nicht heilen wollen, glänzende Knötchen, die langsam wachsen oder offene Geschwüre ausbilden“, so Solveig Haw, Ärztin und Gesundheitsexpertin der DKV. „Diese Veränderungen der Haut heißen Basalzell- oder Plattenepithelkarzinome und sind meist gut heilbar, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.“

UV-Strahlung erhöht das Risiko
Einer der größten Risikofaktoren für weißen Hautkrebs ist intensive UV-Strahlung. „Wer privat oder beruflich viel Zeit draußen in der Sonne verbringt und sich nicht schützt, hat eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, daran zu erkranken“, erläutert die Gesundheitsexpertin der DKV. Weißer Hautkrebs ist daher auch als Berufskrankheit anerkannt. „Darüber hinaus können auch häufige Sonnenbrände, regelmäßiges Bräunen im Solarium, ein heller Hauttyp, in seltenen Fällen ein geschwächtes Immunsystem, bestimmte Vorerkrankungen oder Medikamente sowie eine familiäre Vorbelastung eine Erkrankung begünstigen“, so Haw.

Frühzeitige Entdeckung steigert die Heilungschancen
Am Anfang sehen die betroffenen Hautstellen oft harmlos und unauffällig aus. „Daher ist es wichtig, sich regelmäßig selbst zu untersuchen und auch auf kleine Veränderungen zu achten“, rät die DKV-Expertin. „Wer bei der Kontrolle eine verdächtige Stelle sieht oder fühlt, sollte diese zunächst beobachten. Zeigen sich beispielsweise kleine Knötchen, wunde Stellen oder Krusten, weiße Flecken an Lippe oder Mund, schuppige, rote Flecken oder narbenartige Veränderungen, sollten Betroffene einen Termin beim Hautarzt vereinbaren.“ Zusätzlich ist ein regelmäßiges Hautkrebs-Screening sinnvoll.

Damit der weiße Hautkrebs erst gar nicht ausbricht
Jeder kann selbst dazu beitragen, das eigene Risiko zu senken. Da vor allem eine intensive UV-Belastung weißen Hautkrebs auslösen kann, ist ein gründlicher Sonnenschutz das A und O, um einer Erkrankung vorzubeugen. „Vor allem im Sommer heißt das: intensive Mittagssonne meiden, 30 Minuten vor dem Rausgehen großzügig Sonnencreme mit einem zum Hauttyp passenden Lichtschutzfaktor auftragen und bei längeren Aufenthalten in der Sonne regelmäßig nachcremen“, so Haw. Was viele unterschätzen: Auch im Winter, im Schatten oder bei bewölktem Himmel sollte das Gesicht durch Sonnencreme mit LSF 15 oder höher geschützt sein. Die Gesundheitsexpertin der DKV rät zudem, bei intensiver Sonneneinstrahlung den Kopf und die exponierten Hautareale durch entsprechende Kleidung zu bedecken sowie eine Sonnenbrille zu tragen. Übrigens: In den Bergen, am Wasser, bei Schnee oder am Strand ist ein erhöhter Sonnenschutz empfehlenswert, da hier die UV-Belastung besonders stark ist.

Behandlung
Um weißen Hautkrebs zu diagnostizieren, verwendet der Arzt ein sogenanntes Auflichtmikroskop, auch Dermatoskop genannt. Ist der Befund nicht eindeutig, kann zusätzlich eine Gewebeentnahme, eine sogenannte Biopsie, für Klarheit sorgen. Eine Krebsbehandlung ist je nach Stadium und Patient individuell unterschiedlich und hängt unter anderem von Art, Größe und Stelle des Tumors sowie dem allgemeinen Gesundheitszustand ab. „Meist ist es mit einer Operation möglich, den Krebs vollständig zu entfernen“, so Haw. In Frage kommen aber auch Strahlen- und Lichttherapie, Vereisung, Laserbehandlung oder örtlich aufgetragene Cremes. „Wer weißen Hautkrebs einmal erfolgreich bekämpft hat, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt, erneut daran zu erkranken“, warnt die Gesundheitsexpertin der DKV. „Daher sind regelmäßige Hautkontrolle und Schutz vor Sonne auch nach abgeschlossener Behandlung sehr wichtig, um krebsfrei zu bleiben.“

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26.04.2024
Giftstofffrei unterwegs: Outdoor-Produkte ohne PFAS
Giftige Chemikalien in Outdoor-Kleidung sind ein unsichtbares Risiko

Mit dem Frühling kommt auch die Zeit für Outdoor-Aktivitäten: Wandern, Zelten, Radfahren – die Liste ist endlos. Doch bevor Sie sich in die Natur stürzen, sollten Sie einen kritischen Blick auf ihre Outdoor-Bekleidung werfen. Denn viele dieser Kleidungsstücke sind mit PFAS-Chemikalien behandelt, die zwar den Regen abhalten, aber auch Gefahren für unsere Gesundheit und die Umwelt bergen. BUND-Chemieexpertin Luise Körner zeigt Ihnen, wie Sie ohne Giftstoffe auskommen können.

Unsichtbare Gefahr
PFAS sind „Ewigkeits-Chemikalien“, die sich in der Umwelt ansammeln, weil sie dort nur sehr langsam abgebaut werden und sich immer weiter in Wasser, im Boden, in Pflanzen, Tieren und in unserem Körper anreichern. Studien konnten bestimmte Chemikalien dieser Stoffgruppe sogar im Blut aller untersuchten Kinder in Deutschland nachweisen.

PFAS werden oft in Outdoor-Kleidung und -Ausrüstung verwendet – wie Jacken, Schuhen, Rucksäcken, Zelten und Kletterseilen –, weil sie wasser-, öl- und schmutzabweisend und hoch temperaturbeständig sind. Während des Gebrauchs dünsten sie teilweise aus und werden ausgewaschen. Luise Körner warnt: „Tests von Umweltschutzgruppen aus 13 Ländern, darunter auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), haben in 62,5 Prozent der getesteten Kinder-Outdoorjacken PFAS nachgewiesen. Das ist alarmierend!“

Die meisten PFAS-Verbindungen sind weder ausreichend auf mögliche gesundheits- und umweltschädliche Eigenschaften hin untersucht noch gesetzlich reguliert. Besser untersuchte PFAS werden mit Gesundheitsrisiken in Verbindung gebracht, darunter Brustkrebs, Diabetes sowie Fruchtbarkeits- und Entwicklungsstörungen.

Was Sie tun können
Körner: „Die gute Nachricht lautet: Es gibt bereits sichere Alternativen, die den Einsatz von PFAS unnötig machen. Gewebte oder pflanzenbasierte Materialien erfüllen auch ohne chemische Zusatzstoffe den gleichen Zweck. 21 der 65 getesteten Kinder-Outdoorjacken wiesen keine PFAS-Belastung auf. Diese Jacken bieten den gleichen Schutz vor Wind und Regen, aber ohne die giftigen Chemikalien.

Achten Sie beim Kauf von Textilien auf klare Kennzeichnungen wie "PFAS-frei", "Fluorcarbon-frei" oder "PFC-frei". Sind Produkte nur als "PFOA-frei" gekennzeichnet, können Sie dennoch andere PFAS enthalten. Seien Sie hier also besonders aufmerksam. Achten Sie auch darauf, dass Sie bei der Nach-Imprägnierung von Outdoor-Kleidung auf PFAS-freie Imprägnier-Mittel zurückgreifen. Diese bieten Schutz ohne schädliche Folgen.

Wenn Sie direkte Informationen von den Herstellern erhalten möchten, können Sie die ToxFox-App nutzen, um die Giftfrage zu stellen. Auch wenn die Hersteller nicht verpflichtet sind, alle PFAS offenzulegen, können solche Anfragen dazu beitragen, dass sich die Produktion in Richtung umweltfreundlicher Alternativen entwickelt. Weitere Informationen zur ToxFox-App finden Sie unter www.bund.net/toxfox.“

Indem Sie bewusste Kaufentscheidungen treffen und sich für PFAS-freie Produkte entscheiden, können Sie nicht nur ihre eigene Gesundheit schützen, sondern auch einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.

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26.04.2024
Volle Zufriedenheit mit Hörgeräteversorgung
Schwerhörige zeigen sich hochzufrieden mit der Hörgeräteversorgung durch ihren Hörakustiker vor Ort. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung der IKK Südwest unter ihren Versicherten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, die im vergangenen Jahr ein Hörgerät erhalten haben. Besonders wichtig ist den Befragten die persönliche Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal vor Ort.

93 % der Befragten sind mit ihrer Hörgeräteversorgung zufrieden oder sehr zufrieden. Das zeigt eine Befragung der IKK Südwest, die die regionale Krankenkasse unter rund 600 Versicherten durchgeführt hat, die auf eine Hörhilfe angewiesen sind. Ein sehr gutes Zeugnis bescheinigten die Befragten auch ihrem vor-Ort-Akustiker: 97 % der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie mit der Beratung ebenfalls zufrieden oder sehr zufrieden sind. „Unsere Versicherten legen großen Wert auf die fachliche Beratungskompetenz eines der zukunftsfähigsten Gesundheitshandwerke. Eine nahezu außergewöhnlich hohe Weiterempfehlungsrate, die die Befragten ihrem Hörakustiker im Ergebnis ausstellen, untermauert die enge und persönliche Bindung zum Hörakustiker vor Ort, die uns als Innungskrankenkasse ebenfalls sehr am Herzen liegt“, sagt Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest.

„Wir sind stolz darauf, dass die Befragten die Beratungsleistung von uns Hörakustikern als herausragend bewerten. Dadurch wird ein weiteres Mal deutlich, wie wichtig die Arbeit mit und am Menschen für unser Handwerk ist. Diese lässt sich durch digitale Tools nicht ersetzen“, sagt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).

Nachfrage nach Hörsystemen immer größer
Weltweit sind nach Schätzungen der WHO rund 400 Millionen Menschen von einer beeinträchtigenden Schwerhörigkeit betroffen, rund 30 Millionen Menschen sind nahezu oder vollkommen taub. Allein in Deutschland sind mehr als 9 % der Menschen von einer Hörminderung betroffen – mit steigender Tendenz.

Auch die IKK Südwest kann diesen Trend bestätigen. Allein im ersten Quartal 2024 ist die Anzahl der Verordnungen für Hörhilfen um rund 6 % gestiegen.

Nicht zu hören bedeutet häufig auch, nicht richtig am Leben teilhaben zu können“, erklärt Schilling. „Hörsysteme geben vielen Menschen ein Stück Lebensqualität zurück und die Nachfrage nach ihnen wird in den kommenden Jahren immer weiter steigen. Wir, die IKK Südwest, unterstützen bei einer optimalen Versorgung mit Hörhilfen nach Kräften.“

Versorgung mit Hörhilfen von Krankenkassen getragen
Jeder Versicherter mit einer leistungsbegründenden Diagnose hat Anspruch auf Hörhilfen. Dazu gehören Innenohrschwerhörigkeit (Schallempfindungsstörungen / Luftleitung, Versicherte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, Hörbehinderte mit Schallleitungsschwerhörigkeit) und Patienten mit Schädigungen des Mittelohrs oder des Außenohrs. Bei einer Erstversorgung und einer Wiederversorgung vor dem Ende der Laufzeit ist eine Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt erforderlich.

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
nin@mainz-neustadt.de - Tel. 06131 6367034 (AB mit Rückruf) oder 01515 19 221 21
Spendenkonto: DE47 5519 0000 1548 0530 14 (Mainzer Volksbank - BIC: MVBMDE55)
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