27.05.2024
Ist das Konto gehackt, muss es
schnell gehen
Erste-Hilfe-Tipps der Verbraucherzentralen, um wieder Zugriff auf das Konto zu erlangen
Erste-Hilfe-Tipps der Verbraucherzentralen, um wieder Zugriff auf das Konto zu erlangen
Wenn sich Fremde Zugang zu
Online-Konten verschaffen, auf Daten zugreifen oder für weiteren
Betrug missbrauchen, ist schnelles Handeln entscheidend. Eine Umfrage
der Verbraucherzentralen aus dem Sommer 2023 zeigt
jedoch, dass gut die Hälfte der Befragten nicht weiß, wie sie sich
in dieser Situation verhalten sollte. Die Verbraucherzentralen haben
daher Erste-Hilfe-Tipps für den Fall eines Hacker-Angriffs
zusammengestellt. Mit einem interaktiven Tool lassen sich zudem
Anbieterhilfen für den Notfall ermitteln.
Ob E-Mail, Social-Media oder Shopping-Portal – Hacker können alle diese Konten angreifen. „Wer dann schnell und besonnen handelt, kann den Zugriff auf das eigene Konto zurückerhalten und größeren Schaden vermeiden“, sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dafür sei es zunächst wichtig, Anzeichen für einen Missbrauch ernst zu nehmen. „Ist das Konto gesperrt, wurden Daten geändert oder teilt der Anbieter mit, dass sich jemand mit einem anderen Gerät angemeldet hat, sollten Betroffene diesen Hinweisen unbedingt nachgehen“, so Heitkämper.
Erste Hilfe für den Notfall
Stellt sich heraus, dass ein Online-Account gehackt wurde, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Betroffene können selbst versuchen, die Kontrolle zurückzuerlangen. Dafür muss in den meisten Fällen ein neues Passwort eingerichtet werden. Für nahezu jedes Online-Konto lässt sich ein neues Passwort anfordern, dass der Anbieter automatisiert an das hinterlegte Mail-Postfach versendet. Anschließend lässt sich ein neues, sicheres Passwort im Kunden-Konto hinterlegen.
Sind Betroffene in der Situation überfordert, oder wurde etwa das E-Mail-Konto gesperrt, bleibt nur der Kontakt zum Anbieter, um weiteren Schaden abzuwenden. „Leider ist nicht bei allen Konten sofort ersichtlich, wie dieser Kontakt erfolgen kann. Hier helfen unsere Informationen sowie eine digitale Anwendung, über die sich mit wenigen Klicks Kontaktdaten zu verschiedenen Hilfsangeboten der Anbieter ermitteln lassen“, erklärt Heitkämper.
Denn die Umfrage aus dem Sommer 2023 ergab auch, dass deutlich mehr Menschen, die sich in einem solchen Fall von ihrem Anbieter haben helfen lassen, die Kontrolle über ihr Online-Konto zurückerlangten.
Das interaktive Tool und die ausführliche Erste-Hilfe-Maßnahmen sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Ausführliche Informationen
Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten
Online-Konten vor Hacking-Angriffen schützen
Starke Passwörter – so geht`s
Umfrage: Account gehackt – das erwarten Betroffene von den Unternehmen
Ob E-Mail, Social-Media oder Shopping-Portal – Hacker können alle diese Konten angreifen. „Wer dann schnell und besonnen handelt, kann den Zugriff auf das eigene Konto zurückerhalten und größeren Schaden vermeiden“, sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dafür sei es zunächst wichtig, Anzeichen für einen Missbrauch ernst zu nehmen. „Ist das Konto gesperrt, wurden Daten geändert oder teilt der Anbieter mit, dass sich jemand mit einem anderen Gerät angemeldet hat, sollten Betroffene diesen Hinweisen unbedingt nachgehen“, so Heitkämper.
Erste Hilfe für den Notfall
Stellt sich heraus, dass ein Online-Account gehackt wurde, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Betroffene können selbst versuchen, die Kontrolle zurückzuerlangen. Dafür muss in den meisten Fällen ein neues Passwort eingerichtet werden. Für nahezu jedes Online-Konto lässt sich ein neues Passwort anfordern, dass der Anbieter automatisiert an das hinterlegte Mail-Postfach versendet. Anschließend lässt sich ein neues, sicheres Passwort im Kunden-Konto hinterlegen.
Sind Betroffene in der Situation überfordert, oder wurde etwa das E-Mail-Konto gesperrt, bleibt nur der Kontakt zum Anbieter, um weiteren Schaden abzuwenden. „Leider ist nicht bei allen Konten sofort ersichtlich, wie dieser Kontakt erfolgen kann. Hier helfen unsere Informationen sowie eine digitale Anwendung, über die sich mit wenigen Klicks Kontaktdaten zu verschiedenen Hilfsangeboten der Anbieter ermitteln lassen“, erklärt Heitkämper.
Denn die Umfrage aus dem Sommer 2023 ergab auch, dass deutlich mehr Menschen, die sich in einem solchen Fall von ihrem Anbieter haben helfen lassen, die Kontrolle über ihr Online-Konto zurückerlangten.
Das interaktive Tool und die ausführliche Erste-Hilfe-Maßnahmen sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Ausführliche Informationen
Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten
Online-Konten vor Hacking-Angriffen schützen
Starke Passwörter – so geht`s
Umfrage: Account gehackt – das erwarten Betroffene von den Unternehmen
27.05.2024
Urlaub ohne Hund und Co.
Was gilt für die Haftung in der
Tierpension?
Es gibt Urlaube, die mit Hund einfach
nicht möglich sind. Damit das tierische Familienmitglied während
der Abwesenheit von Herrchen und Frauchen gut versorgt ist, sind
Tierpensionen eine gute Möglichkeit. Doch müssen Hundebesitzer auch
dafür haften, wenn ihr Vierbeiner während der Unterbringung einen
Schaden verursacht? Diese und weitere Fragen rund um Haftung und
Betreuungsvertrag beantworten Sabine Brandl, Juristin der ERGO
Rechtsschutz Leistungs-GmbH, und Janna Nguyen, Versicherungsexpertin
von ERGO.
Schaden in der Tierpension – wer
haftet?
Die meisten Hundebesitzer verbringen am
liebsten jede freie Minute mit ihrer Fellnase und nehmen den
tierischen Begleiter überallhin mit. Ist dann doch mal eine
Fernreise oder ein Wellnessurlaub ohne Vierbeiner geplant, ist ihnen
eine gute Unterbringung wichtig, zum Beispiel in einer Tierpension.
Hier ist in der Regel eine professionelle Betreuung gewährleistet.
„Haustierbesitzer sollten allerdings über mögliche
Haftungsrisiken Bescheid wissen“, so Sabine Brandl, Juristin der
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „§ 833 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) verpflichtet Tierhalter, für Personen- oder
Sachschäden aufzukommen, die ihr Tier verursacht – unabhängig von
einem Verschulden und auch, während sich der Hund in einer
professionellen Betreuung befindet.“ Beißt der Hund beispielsweise
einen Mitarbeiter, haftet der Halter auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld.
Welche Besonderheiten gelten, wenn
der Hund in einer Tierpension ist?
Unter bestimmten Umständen haftet auch
der Tierpensionsbetreiber, wenn ein Hund während der Betreuung bei
jemand anderem einen Schaden anrichtet. „Als sogenannter
Tieraufseher hat er laut § 834 BGB während der Unterbringung eine
Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Vierbeiner“, so Brandl.
„Verletzt er diese und entsteht dadurch dritten Personen ein
Schaden, kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden.“ Ob ein
Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliegt, kommt auf den
individuellen Einzelfall an. Darüber hinaus gilt: Ist der
Geschädigte der Tieraufseher und trifft ihn eine Teilschuld, müssen
Tierhalter und -aufseher möglicherweise anteilig für den Schaden
aufkommen. „Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es für Herrchen
und Frauchen sinnvoll, sich mit einer
Hundehalter-Haftpflichtversicherung zu schützen. In fast allen
Bundesländern ist diese ohnehin Pflicht – manchmal auch nur für
bestimmte Hunderassen“, erläutert Janna Nguyen,
Versicherungsexpertin von ERGO.
Rechte und Pflichten laut
Betreuungsvertrag
Um die Rahmenbedingungen der Betreuung
festzuhalten, ist ein sogenannter Betreuungsvertrag zwischen
Hundebesitzer und Tierpension üblich. Neben Rechten und Pflichten
sind hier oft auch Details zur Haftung enthalten. „Manche
Tierpensionen schränken ihre Haftung beispielsweise ein“, so
Brandl. „Klauseln mit kompletten Haftungsausschlüssen sind
allerdings nicht zulässig und damit unwirksam.“ Zusätzlich können
weitere wichtige Informationen, zum Beispiel was bei Verletzungen des
Tiers gilt, im Betreuungsvertrag geregelt sein. „Tierhalter sollten
diesen daher vorab gründlich prüfen“, rät die Rechtsexpertin von
ERGO. „Außerdem kann ein solches Dokument hilfreich sein, um für
den Schadensfall einen Nachweis über die Unterbringung zu haben.“
21.05.2024
Mit „Vollgas“ sicher in den
Motorradurlaub
Worauf Biker bei Gepäck,
Ladungssicherung und Fahrweise achten sollten
Die Motorrad-Saison ist im vollen Gange
und viele Biker waren in diesem Jahr bereits auf Tour. Eine größere
Reise mit dem Zweirad benötigt eine gute Vorbereitung. Neben dem
Fahrzeug-Check kurz vor der Abreise dürfen die richtige
Ladungssicherung und eine Probefahrt nicht fehlen, damit im Urlaub
nichts schiefgeht. Worauf Motorradfahrer dabei unbedingt achten
sollten und welche Regeln im Ausland gelten, erklären Peter
Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, und Sabine Brandl, Juristin der
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Sicherheitscheck vor Abreise
Sobald die Temperaturen steigen, holen
die meisten Motorradfahrer ihre Maschine aus dem Winterschlaf. Dazu
gehört ein gründlicher Fahrzeug-Check, um das Zweirad fit für die
Saison zu machen. „Wer eine mehrtägige Motorradtour plant, sollte
rechtzeitig vor der Abfahrt noch einmal Profiltiefe, Antriebskette,
Bremsen, Öl- und Hydraulikflüssigkeitsstände, Beleuchtung sowie
das zulässige Gesamtgewicht kontrollieren“, so Peter Schnitzler,
Kfz-Experte von ERGO. „Außerdem kann es sinnvoll sein,
Reifendruck, Federung und Scheinwerfer an die zusätzliche Beladung
durch das Gepäck anzupassen.“
Probefahrt und Sicherheitstipps
Das erhöhte Gewicht durch Koffer,
Taschen, Rucksäcke und Co. macht sich nicht nur bei Licht und
Dämpfung bemerkbar, sondern wirkt sich auch auf das Fahrverhalten
der Maschine aus. Um sich an die veränderte Handhabung zu gewöhnen,
empfiehlt Schnitzler, vor Reisebeginn eine kleine Test-Tour mit dem
beladenen Bike zu unternehmen. Motorradfahrer sollten ihren Fokus
hierbei vor allem auf Bremsweg, Kurvenverhalten, Schräglage und
Ausweichmanöver legen. „Außerdem können sie so testen, ob das
Gepäck optimal befestigt ist und Spiegel, Scheinwerfer und Sitzhöhe
richtig eingestellt sind“, so der Kfz-Experte. Eine Probefahrt
hilft zudem dabei, mögliche Defekte rechtzeitig zu entdecken.
Das darf im Gepäck nicht fehlen
Egal ob längere oder kürzere Tour:
Die richtige Schutzausrüstung darf nicht fehlen. Die
Grundausstattung besteht aus einem Motorradhelm, einer Jacke sowie
Motorradhose mit Protektoren, Handschuhen und Stiefeln. Je nach
geplanter Route können Temperatur und Witterung während der Tour
sehr unterschiedlich sein. Das sollten Biker bei ihrer
Schutzausrüstung und Kleiderwahl stets berücksichtigen. „Weil
Pannen schnell die Urlaubsstimmung ruinieren, ist es außerdem
sinnvoll, ein kleines Werkzeugset, Flickmaterial sowie ein paar
Ersatzteile wie beispielsweise Glühbirnen, Sicherungen, Schläuche
und Isolierband dabei zu haben“, rät der Kfz-Experte. Damit können
Motorradfahrer kleine Reparaturen während der Reise selbst
durchführen. Auch Kabelbinder und zusätzliche Spanngurte sind
praktische Helfer für unterwegs. „Zudem gehört der richtige
Versicherungsschutz ins Gepäck“, so Schnitzler. „Motorradfahrer
sollten vorab prüfen, welche Leistungen inkludiert sind und ob die
Police auch im Ausland gilt.“
Gepäck sicher befestigen
Um das Gepäck am Zweirad zu
befestigen, gibt es viele Möglichkeiten. Welches System geeignet
ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen, der Tour und dem
Motorrad ab. Je nachdem können zum Beispiel Tankrucksäcke,
Gepäckrollen, Satteltaschen, Seitenkoffer oder ein Topcase in Frage
kommen. „Beim Beladen ist vor allem wichtig, das zulässige
Gesamtgewicht der Maschine nicht zu überschreiten und das Gepäck
sicher zu befestigen“, erläutert der Kfz-Experte von ERGO.
Motorradfahrer sollten sich dabei unbedingt an die Empfehlung und
Anleitung des Herstellers halten. Schnitzler empfiehlt außerdem,
alles so zu fixieren, dass bei einer Vollbremsung nichts verrutschen
oder herunterfallen kann. Durch eine gleichmäßige
Gewichtsverteilung beim Beladen sorgen Motorradfahrer dafür, dass
sich Handhabung und Schwerpunkt der Maschine so wenig wie möglich
verändern. „Circa 45 Prozent der Achslast sollten auf dem
Vorderrad liegen“, so der Experte. Beim Packen für den
Motorradurlaub gilt: Weniger ist mehr.
Besondere Regelungen im Ausland
Wer einen Motorradurlaub im Ausland
plant, sollte sich vorab unbedingt über die vor Ort gültigen
Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen informieren. Denn
in so manchen Ländern können spezielle Regelungen herrschen, die
Urlauber kennen sollten. „Eine Helmpflicht besteht allerdings
überall in der EU“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO
Rechtsschutz Leistungs-GmbH. In vielen Ländern müssen Motorradhelme
darüber hinaus der ECE-22-Norm entsprechen. „Das Mitführen oder
Tragen einer Warnweste ist ebenfalls in einigen EU-Ländern Pflicht,
zum Beispiel in Frankreich – zum Teil auch für den Sozius“, weiß
Brandl. In Dänemark ist es Bikern hingegen nicht erlaubt, mit ihren
Krafträdern nebeneinander zu fahren. Und ein Verbandskasten darf
beispielsweise in Tschechien nicht fehlen. Frankreich und Belgien
verpflichten Motorradfahrer und -beifahrer zum Tragen von
Handschuhen. „Beim Check der Verkehrsregeln auch die
Durchreiseländer nicht vergessen“, ergänzt die Rechtsexpertin von
ERGO.
20.05.2024
Internationaler Tag des Tees -
Fluoride im Tee
Schützt Teetrinken die Zähne?
Schwarzer Tee belebt, grüner Tee
entspannt – und beide stärken tatsächlich die Zähne. Der Grund:
Tee enthält mehr zahnfreundliches Fluorid als andere Lebensmittel.
Dieses schützt nachweislich vor Karies. Anlässlich des
Internationalen Tag des Tees am 21. Mai 2024 gibt Informationsstelle
für Kariesprophylaxe (IfK) daher Tipps für einen zahnfreundlichen
Teekonsum.
Ein heißer Gesundheitstipp
Ob Assam oder Darjeeling, Earl Grey,
Ostfriesenmischung oder Matcha: Diese und viele weitere Teesorten
stammen von derselben Pflanze, dem immergrünen Teebaum Camellia
sinensis. Seine Besonderheit ist, dass das in den Blättern
angereicherte Fluorid bei der Zubereitung in den Tee-Aufguss
übergeht.1 Zwar braucht der Körper Fluorid nicht direkt zum
Überleben, wie zum Beispiel Eisen oder Jod, die Zähne schützt es
dennoch erwiesenermaßen vor Karies. In jeder Tasse steckt somit
Gutes für die Kauknochen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung
(DGE) stuft die Salze deshalb als „gesundheitlich notwendig“
ein.2 „Das Fluorid tut im Mundraum dreifach Gutes: Zum einen wird
es in den Zahnschmelz eingelagert und härtet ihn. Zum anderen
fördert es durch seine remineralisierende Wirkung die Reparatur
kleinerer Zahnschäden, die stets besonders nach zucker- oder
säurehaltigen Mahlzeiten auftreten. Darüber hinaus hemmt es die
Ausbreitung zahnangreifender, säurebildender Bakterien im Mund“,
erklärt Prof. Dr. Stefan Zimmer, Sprecher der Informationsstelle für
Kariesprophylaxe und Lehrstuhlinhaber für Zahnerhaltung und
Präventive Zahnmedizin an der Universität Witten/Herdecke.
Schwarztee als Fluoridbooster
Für einen optimalen Kariesschutz
empfiehlt die DGE eine tägliche Aufnahme von 3,1 Milligramm
Fluorid für Frauen und 3,8 Milligramm für Männer.2 Diese
Richtwerte werden mit der üblichen Ernährung normalerweise nicht
erreicht, denn die meisten Lebensmittel enthalten nur sehr wenig
Fluorid. Eine Ausnahme sind die Blätter des Teebaums. Sie gehören
zu den wenigen Lebensmitteln mit beachtlichem Fluoridgehalt und somit
zahnschützenden Eigenschaften.
Jedoch schwanken die Werte je nach
Herkunft, Sorte und Zubereitung zum Teil enorm. Das zeigt eine
aktuelle polnische Studie, in der der Fluoridgehalt in 28 Aufgüssen
verschiedener Tees untersucht wurde: Die Werte lagen zwischen 0,71
und fast 8 Milligramm pro Liter. Je kleiner der Blattgrad, sprich je
feiner der Tee, und je länger die Ziehdauer, desto mehr Fluorid
löste sich aus den Blättern. Spitzenreiter war Schwarztee aus
Teebeuteln mit im Schnitt circa 6 Milligramm Fluorid/Liter. Deutlich
geringer waren der Gehalt in Schwarztee aus losen Blättern mit ca.
3,7 Milligramm/Liter, und in grünem Tee mit ca.
2,4 Milligramm/Liter. Am wenigsten Fluorid enthielt Pu-Errh-Tee
– eine spezielle, südchinesische Teesorte – mit knapp
0,9 Milligramm/Liter.
Regelmäßig Tee trinken – aber in
Maßen
Nach diesen Ergebnissen kann bereits
circa ein halber Liter Schwarztee aus dem Beutel beziehungsweise
circa ein Liter loser Blatttee die optimale Tagesmenge an Fluorid
liefern. Das bedeutet aber auch: Wer sehr viel Tee trinkt, kann die
Richtwerte der DGE überschreiten. Pauschale Empfehlungen sind
aufgrund der unterschiedlichen Fluoridmengen in den verschiedenen
Teesorten nicht möglich. Die maximale Menge, die man täglich
dauerhaft aufnehmen sollte, liegt für Erwachsene bei einer
Gesamtaufnahme von rund 7 Milligramm Fluorid/Tag.
Allein durch Teetrinken erreichen
statistisch betrachtet aber nicht einmal die Ostfriesen diesen
Grenzwert. Nirgendwo auf der Welt wird mehr Tee getrunken als an
Deutschlands Nordseeküste – 2021 waren es rund 300 Liter pro Kopf
und Jahr; das entspricht 0,8 Liter pro Tag. Der Rest der Nation
trinkt knapp 29 Liter Schwarz- und Grüntee pro Kopf und Jahr, also
etwa zehnmal weniger.
Bestandteile einer zahnfreundlichen
Ernährung
„Neben ausgewogener und knackiger
Kost empfiehlt sich zusätzlich zur Zahnpflege mit fluoridierter
Zahnpasta die Verwendung von fluoridiertem Speisesalz in der
täglichen Ernährung“, rät Zimmer. Mit 0,25 – 0,31 Milligramm
Fluorid pro Gramm trägt es zuverlässig zur Fluoridversorgung bei
und wirkt sogar noch etwa 30 Minuten nach der Mahlzeit lokal an den
Zähnen. Generell ist auch Salz in Maßen zu verzehren. Daher gilt:
Wenn Salz, dann Salz mit Fluorid! Neben bestimmten Lebensmitteln sind
Mineralwässer sowie Trinkwasser weitere Quellen. Die natürlichen
Fluoridkonzentrationen schwanken dabei deutlich zwischen 0,1 und
4,5 Milligramm Fluorid pro Liter, wobei 90 Prozent des
Trinkwassers in Deutschland weniger als 0,25 Milligramm/Liter
enthält. Zu den wenigen Regionen mit höheren Gehältern gehören
etwa die Eifel oder das Münsterland. Auskunft über den jeweiligen
Gehalt gibt das zuständige Gesundheitsamt.
15.05.2024
Das erste Smartphone fürs
Kind
Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung
Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung
Smartphones sind ein fester Bestandteil
unseres Lebens geworden. Vom simplen Kommunikationsmedium hat sich
das Mobilgerät über die Zeit zu einem richtigen Allrounder
entwickelt. Viele Eltern nutzen den Wechsel von der Grundschule zur
weiterführenden Schule, um ihre Kinder mit einem eigenen Smartphone
auszustatten.
Ab einem Alter von 10 bis 12 Jahren besitzen schon über 90 Prozent der Kinder ein eigenes Smartphone, so die Kinder- & Jugendstudie von bitcom. Diese Zahlen sind jedoch keine Richtwerte. Wann für ein Kind ein Smartphone geeignet ist, sollte individuell am Reifegrad des Kindes festgemacht werden. Mit der Checkliste von SCHAU HIN! können Eltern sich einen Überblick verschaffen, ob ihr Kind bereit für ein eigenes Smartphone ist.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfehlen, vor der ersten Nutzung Einstellungen zu treffen, um den Medienkonsum gezielt zu steuern:
Internetführerschein:
Um eine erste Wissensgrundlage zu schaffen, können Kinder mit dem Surfschein vom Internet-ABC ihr Wissen rund um das Internet, den Computer, das Smartphone und seinen Apps überprüfen und spielerisch erweitern.
Das Smartphone kindersicher einstellen:
Einen kompletten Schutz vor negativen Inhalten und Erfahrungen bei der Nutzung des Smartphones gibt es nicht. Dennoch ist es sehr ratsam, die Möglichkeiten der technischen Schutzmaßnahmen auszuschöpfen. Die Website www.klicksafe.de der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gibt Eltern in einem Infoblatt „Technische-Einstellungen: Smartphone und Tablet“ eine Anleitung zu den wichtigsten Jugendschutzeinstellungen auf Geräten mit den Betriebssystemen iOS und Android.
Drittanbietersperre einrichten:
Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Damit es gar nicht erst zu ungewollten Rechnungsposten kommt, kann beim Mobilfunkunternehmen eine so genannte Drittanbietersperre eingerichtet werden. Dann wird die Telefonnummer nicht automatisch an die Anbieter von Apps und Abos übermittelt.
App-Berechtigungen und Datenschutz in den Blick nehmen:
Oft geben Apps ganz unbemerkt persönliche Daten weiter. Daher empfiehlt es sich, die bereits auf dem Gerät installierten Apps genau unter die Lupe zu nehmen. Apps, die nicht benötigt werden, sollten deinstalliert werden. Am besten ist es, die Berechtigungen der Apps, wie Zugriff auf Fotos oder Senden von Benachrichtigungen, so weit wie möglich zu entziehen. In jedem Fall sollten die Berechtigungen zu den Funktionen der App passen. Es ist zudem ratsam, sich eine PIN für App-Käufe einzurichten.
Die richtige Suchmaschine nutzen:
Beim Surfen im Internet sollte der Nachwuchs auf Kinder-Browser wie beispielsweise fragFINN setzen. Diese Kinder-Suchmaschinen spucken nur geprüfte Inhalte aus, die mit Sicherheit für Kinder geeignet sind.
Nutzungszeit begrenzen:
Weniger Zeit am Smartphone verbringen? Was einfach klingt, gestaltet sich in der Praxis oft schwieriger als gedacht. Mit den richtigen Einstellungen und Tools kann es aber doch gelingen, die Bildschirmzeit zu reduzieren. Einige Apps helfen Eltern dabei, diese Zeit im Auge zu behalten. Teilweise ist die Begrenzung der Bildschirmzeit für bestimmte Apps sogar schon in der Kindersicherung des Systems integriert.
Medienkompetenz stärken
Es ist wichtig, sich nicht allein auf Filter und Einstellungen zu verlassen. Stattdessen gilt es, die Online-Kompetenz des Kindes zu stärken, um es vor bestimmten Gefahren im Netz zu schützen. Daher ist es sinnvoll, sich regelmäßig mit dem Kind über die Gefahren des Internets auszutauschen und gemeinsame Regeln beispielsweise über zulässige Apps und Websites sowie die Nutzungsdauer festzulegen.
Die Verbraucherzentrale bietet Themenabende und Workshops für Schulen und Kitas an, um Klein und Groß Informationen rund um Themen der Mediennutzung oder des nachhaltigen Konsums zu vermitteln. Interessierte finden weitere Informationen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und der Polizei.
Kita-Abend: Kinder im Netz begleiten
Schulworkshop: Medien sicher nutzen
Polizei: Kinder sicher im Netz
Polizei: Das erste Smartphone fürs Kind
Ab einem Alter von 10 bis 12 Jahren besitzen schon über 90 Prozent der Kinder ein eigenes Smartphone, so die Kinder- & Jugendstudie von bitcom. Diese Zahlen sind jedoch keine Richtwerte. Wann für ein Kind ein Smartphone geeignet ist, sollte individuell am Reifegrad des Kindes festgemacht werden. Mit der Checkliste von SCHAU HIN! können Eltern sich einen Überblick verschaffen, ob ihr Kind bereit für ein eigenes Smartphone ist.
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfehlen, vor der ersten Nutzung Einstellungen zu treffen, um den Medienkonsum gezielt zu steuern:
Internetführerschein:
Um eine erste Wissensgrundlage zu schaffen, können Kinder mit dem Surfschein vom Internet-ABC ihr Wissen rund um das Internet, den Computer, das Smartphone und seinen Apps überprüfen und spielerisch erweitern.
Das Smartphone kindersicher einstellen:
Einen kompletten Schutz vor negativen Inhalten und Erfahrungen bei der Nutzung des Smartphones gibt es nicht. Dennoch ist es sehr ratsam, die Möglichkeiten der technischen Schutzmaßnahmen auszuschöpfen. Die Website www.klicksafe.de der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gibt Eltern in einem Infoblatt „Technische-Einstellungen: Smartphone und Tablet“ eine Anleitung zu den wichtigsten Jugendschutzeinstellungen auf Geräten mit den Betriebssystemen iOS und Android.
Drittanbietersperre einrichten:
Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Damit es gar nicht erst zu ungewollten Rechnungsposten kommt, kann beim Mobilfunkunternehmen eine so genannte Drittanbietersperre eingerichtet werden. Dann wird die Telefonnummer nicht automatisch an die Anbieter von Apps und Abos übermittelt.
App-Berechtigungen und Datenschutz in den Blick nehmen:
Oft geben Apps ganz unbemerkt persönliche Daten weiter. Daher empfiehlt es sich, die bereits auf dem Gerät installierten Apps genau unter die Lupe zu nehmen. Apps, die nicht benötigt werden, sollten deinstalliert werden. Am besten ist es, die Berechtigungen der Apps, wie Zugriff auf Fotos oder Senden von Benachrichtigungen, so weit wie möglich zu entziehen. In jedem Fall sollten die Berechtigungen zu den Funktionen der App passen. Es ist zudem ratsam, sich eine PIN für App-Käufe einzurichten.
Die richtige Suchmaschine nutzen:
Beim Surfen im Internet sollte der Nachwuchs auf Kinder-Browser wie beispielsweise fragFINN setzen. Diese Kinder-Suchmaschinen spucken nur geprüfte Inhalte aus, die mit Sicherheit für Kinder geeignet sind.
Nutzungszeit begrenzen:
Weniger Zeit am Smartphone verbringen? Was einfach klingt, gestaltet sich in der Praxis oft schwieriger als gedacht. Mit den richtigen Einstellungen und Tools kann es aber doch gelingen, die Bildschirmzeit zu reduzieren. Einige Apps helfen Eltern dabei, diese Zeit im Auge zu behalten. Teilweise ist die Begrenzung der Bildschirmzeit für bestimmte Apps sogar schon in der Kindersicherung des Systems integriert.
Medienkompetenz stärken
Es ist wichtig, sich nicht allein auf Filter und Einstellungen zu verlassen. Stattdessen gilt es, die Online-Kompetenz des Kindes zu stärken, um es vor bestimmten Gefahren im Netz zu schützen. Daher ist es sinnvoll, sich regelmäßig mit dem Kind über die Gefahren des Internets auszutauschen und gemeinsame Regeln beispielsweise über zulässige Apps und Websites sowie die Nutzungsdauer festzulegen.
Die Verbraucherzentrale bietet Themenabende und Workshops für Schulen und Kitas an, um Klein und Groß Informationen rund um Themen der Mediennutzung oder des nachhaltigen Konsums zu vermitteln. Interessierte finden weitere Informationen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und der Polizei.
Kita-Abend: Kinder im Netz begleiten
Schulworkshop: Medien sicher nutzen
Polizei: Kinder sicher im Netz
Polizei: Das erste Smartphone fürs Kind
15.05.2024
Es muss nicht gleich Chemie sein:
Alternative Mittel gegen Mücken und
Mückenstiche
Sommer, Sonne, Mückenstiche! Nicht nur
wir freuen uns über die neu erblühende Natur, auch die Insektenwelt
erwacht zum Leben. Es summt und brummt allerorten, was ja auch gut
ist. Allerdings spielt sich dabei auch viel auf unserer Haut ab. Bei
der Frage, wie Mücken und Insekten davon abgehalten werden können,
uns zu stechen, denken viele Menschen auch über Hausmittel nach, um
nicht immer gleich zur Chemiekeule zu greifen.
Nur nicht kratzen!
Wenn eine Mücke uns beißt, gelangen
über den Speichel Proteine in die Haut, die die Blutgerinnung
verhindern. Der Körper reagiert, indem er das Gewebshormon Histamin
ausschüttet, das für den unangenehmen Juckreiz, die Schwellung und
die Rötung verantwortlich ist.
Wenn man von einer Mücke gestochen
wurde, gilt vor allem eines: Nicht kratzen! Aufgekratzte Mückenstiche
sehen nicht nur unschön aus, sie können sich auch entzünden.
Besser ist es also, den Juckreiz auf anderem Wege zu lindern – oder
es erst gar nicht so weit kommen zu lassen.
Mechanischer Schutz
Zunächst einmal ist ein mechanischer
Schutz wichtig. Anstatt mit einer Spraydose jede Mücke im Zimmer
einzunebeln – und das Insektengift hinterher einzuatmen – sollten
Sie ein Fliegengitter vor dem Fenster anbringen. Dieses gibt es im
Baumarkt oder auch in Drogeriemärkten und ist eicht selbst zu
montieren. Damit sorgen Sie dafür, dass die Insekten gar nicht erst
in die eigenen vier Wände hineingelangen. Können Sie kein
Fliegengitter anbringen, hängen Sie ein Moskitonetz über Ihr Bett,
wie es in tropischen Ländern gang und gäbe ist. Achten Sie auf ein
feinmaschiges Netz, damit es nicht nur der Optik dient, sondern auch
nützlich ist.
Wenn Sie einzelnen Mücken zu Leibe
rücken möchten, können Sie eine Fliegenklatsche benutzen. Neu sind
die elektrischen Fliegenklatschen. Sie besitzen statt einer
Schlagfläche aus Plastik ein Drahtgeflecht, an dem eine Spannung
aufgebaut wird. Schaltet man das Gerät ein und kommt der Mücke
damit nahe, bildet sich ein Lichtbogen und das Insekt erleidet einen
elektrischen Schock, der oft, aber nicht immer tödlich ist. Aber
bitte achten Sie darauf, tatsächlich nur Mücken und Fliegen zu
töten. Denn beispielsweise Bienen, Wespen und Schmetterlinge
sollten, wenn möglich, nach draußen ins Freie gelockt werden.
Ebenfalls eine insektenfreundliche
Vorgehensweise ist es – vor allem bei allzu hungrigen Wespen –
mit einer Sprühflasche mit sauberem Wasser in Richtung der Insekten
zu sprühen. Sie meinen dann, es fange an zu regnen, folgen ihrem
Instinkt und ziehen sich in ihr Nest zurück. Das Wasser und die
Flasche sollten allerdings gut gereinigt sein. Ansonsten könnten
Reste von Putzmitteln den Tieren schaden.
Hilfe durch Gerüche
Wie aber können Sie sich schützen,
wenn Sie sich selbst im Freien aufhalten? Mücken werden von unserem
menschlichen Geruch angezogen, insbesondere dann, wenn wir
verschwitzt sind. Insofern empfehlen wir für die Abendstunden noch
einmal kurz zu duschen oder ins Wasser zu springen. Daneben hilft es
auch, abends lange und leichte Kleidung anzuziehen, so dass Arme und
Beine bedeckt sind. In der Apotheke gibt es zudem sogenannte
Repellentien zum Auftragen. Es handelt sich dabei um synthetische
Mittel mit Duftstoffen, die auf die Haut aufgetragen werden und auf
Insekten abschreckend wirken. Doch wenn Sie die Mücken chemiefrei
abhalten möchten, sollten Sie auf diese Mittel verzichten. Besonders
in der Schwangerschaft ist von der Nutzung von Repellentien
abzuraten, da eine Wirkung auf das Erbgut nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden kann.
Biologische Mittel
Wählen Sie lieber biologische Mittel.
Reiben Sie sich mit einem Öl ein, dem Zedernholz, Zitrusfrüchte
oder Eukalyptus beigegeben wurde, denn diese Substanzen mögen Mücken
nicht. Außerdem riechen sie so stark, dass sie den menschlichen
Eigengeruch überdecken. Vermeiden Sie hingegen Parfüme mit
Blumenduft, sie ziehen nämlich die Insekten erst so richtig an.
Achten Sie auch auf die Pflanzen in
Ihrer Umgebung. Wenn Sie einen Balkon oder Garten haben, dann
pflanzen Sie dort, wo Sie sitzen, Farne, Geranien oder
Zitronenmelisse an. Auch Duftkerzen mit Citronella- oder Lavendelduft
sollen die lästigen Insekten fernhalten – und sie sorgen abends
auf dem Balkon oder der Terrasse für eine gemütliche Stimmung.
Hilfe bei Stichen
Was können Sie tun, wenn eine Mücke
Sie trotzdem gestochen hat?
Es gibt einige Hausmittel, die
wohltuende und schnelle Wirkung bei Insektenstichen zeigen:
- Kühlung – etwa mit
Eiswürfeln oder Kühlpacks – ist die beste Hilfe bei jeder Art
von Insektenstich. Kälte verengt die Blutgefäße, verringert so
die Ausschüttung von Substanzen, die den Juckreiz fördern und
hemmt damit Entzündungsprozesse.
- Eine frisch aufgeschnittene
Zwiebel desinfiziert die Wunde und mindert den Juckreiz.
- Aloe Vera spendet nicht nur
Feuchtigkeit, sondern reduziert auch den Juckreiz.
- Spitzwegerich: Stechen die
Mücken unterwegs, einfach Spitzwegerich-Blätter kleinreißen und
auf den Stich legen. Der austretende Pflanzensaft lindert den
Juckreiz.
- Efeutinktur: Dazu Efeublätter
zerhacken und den Brei mit Alkohol ansetzen. Nach einiger Zeit
durch einen Kaffeefilter oder ein Geschirrtuch abseihen. Von dieser
Tinktur ein wenig auf die Stichstelle geben und leicht einreiben.
- Weißkohlblätter: Die
Blätter zerkleinern und den ausgetretenen Saft auf den Insektenstich
tupfen. Das wirkt entzündungshemmend und lindert den Juckreiz.
- Eine Kompresse mit Essigwasser kühlt, desinfiziert und lindert auch den Juckreiz.
- Hitze: Proteine im Mückenspeichel zerfallen ab einer Temperatur von circa 45 Grad. Heißes Metall – etwa ein Löffel – oder ein mit heißem Wasser getränkter Wattebausch können also auch Linderung bringen. Vorsicht: Nicht übertreiben! Der Löffel sollte nicht zu heiß sein und Verbrennungen verursachen. Mittlerweile sind auch sogenannte Thermostifte oder Stichheiler erhältlich. Damit wird die vom Insektenstich betroffene Hautstelle auf kurz über 50 °Celsius erhitzt. Die genaue Wirkungsweise ist noch nicht völlig erschlossen Man geht davon aus, dass zwei unterschiedliche Vorgänge aktiviert werden: Die Insekten-Proteine werden zerstört (denaturiert), und die Histamin-Ausschüttung des Körpers reduziert. So kommt es zu einer Linderung der Symptome.
Achtung bei allergischen Reaktionen
Bei Bienen- oder Wespenstichen müssen
Sie jedoch zunächst den Stachel entfernen und das Gift aussaugen.
Manche Menschen reagieren mit einer allergischen Reaktion, die zum
Kreislaufkollaps führen kann. Hier müssen Sie sofort den Notarzt
rufen. Gefahr besteht auch beim Stich in den Mund- und Rachenraum.
Dabei können die Atemwege anschwellen, was das Einatmen behindern
und zu Luftnot und Sauerstoffmangel und damit zu einer
lebensbedrohlichen Situation führen kann. Kühlen Sie
schnellstmöglich von außen, lassen Sie die betroffene Person, wenn
möglich, einen Eiswürfel lutschen und rufen Sie den Notarzt
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner ▪
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
13.05.2024
Mein Balkon, meine Freiheit?
Worauf Mieter bei Sonnenschutz,
Grillen, Wäschetrocknen und Co. achten sollten
Die Temperaturen steigen und der Sommer
steht bevor. Wer einen Balkon hat, kann ihn jetzt wieder richtig
genießen. Aber ein solch lauschiges Plätzchen an der frischen Luft
lädt nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet zum Beispiel auch
Möglichkeiten zum Gärtnern, Wäschetrocknen oder Grillen. Was
Mietern erlaubt ist und was nicht, weiß Sabine Brandl, Juristin der
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie informiert auch über
Regelungen rund um sogenannte Balkonkraftwerke.
Sonnenschirm und Sonnensegel?
Ein Südbalkon ist Fluch und Segen
zugleich: Mieter haben hier meist besonders viele Sonnenstunden,
allerdings kann es auch schnell unerträglich heiß werden. „Einen
Sonnenschirm als Schattenspender dürfen sie jederzeit ohne Probleme
aufstellen“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz
Leistungs-GmbH. „Wer allerdings Wände oder Decken anbohren möchte,
um eine Markise zu befestigen, benötigt vorab die Erlaubnis des
Vermieters, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt.“
Außerdem können Vermieter besonders auffällige Verkleidungen oder
einen Sichtschutz, der über die Brüstung ragt, untersagen, sollte
dies das Erscheinungsbild des Hauses stark beeinflussen.
Ein Beet auf dem Balkon?
Für eigenes Obst oder Gemüse braucht
es nicht unbedingt einen Garten. Auch auf dem Balkon lassen sich in
Kisten, Kübeln oder Blumenkästen viele Pflanzen anbauen. „Bevor
Mieter mit dem Gärtnern loslegen, sollten sie einen Blick in
Mietvertrag und Hausordnung werfen“, rät Brandl. „Sind keine
entsprechenden Regelungen enthalten, können sie davon ausgehen, dass
das Anpflanzen und sturmfeste Anbringen von Blumenkästen sowie das
Aufstellen von Töpfen erlaubt sind.“ Hobbygärtner, die größere
Veränderungen wie besonders schwere Pflanzkübel, Hochbeete oder
Rankgitter mit Wandbohrungen planen, benötigen das Einverständnis
des Vermieters. Übrigens: Außenfensterbänke gehören nicht zur
Mietsache. Daher können Blumentöpfe und -kästen hier tabu sein.
Mieter sollten auch das Rücksichtnahmegebot unter Nachbarn kennen
und darauf achten, dass das Gießwasser nicht auf den Balkon darunter
tropft.
Wäsche trocknen an der frischen
Luft
Im Sommer Wäsche auf dem Balkon zu
trocknen, geht meist schneller als drinnen und ist daher sehr
beliebt. Auch hierfür können die Hausordnung oder der Mietvertrag
Regelungen enthalten. „Die Gerichte sehen jedoch pauschale Verbote
des Wäscheaufhängens in der Wohnung und auf dem Balkon meist als
unwirksam an“, erläutert die ERGO Juristin. Mieter sollten
allerdings keine großen Wäschestücke wie Bettlaken über das
Balkongitter hängen, die Nachbarn die Sicht aus dem Fenster
versperren oder das äußere Gesamtbild des Hauses beeinträchtigen
können.
Grillen auf dem Balkon
Sobald die Temperaturen steigen,
brutzelt und qualmt es wieder auf zahlreichen Balkonen. „Ob Grillen
auf dem Balkon erlaubt ist, steht meist in der Hausordnung oder dem
Mietvertrag“, so Brandl. Mietern, die ein Verbot ignorieren, droht
eine Abmahnung. „Ist Grillen erlaubt, sollten sie dennoch Rücksicht
auf die Nachbarn nehmen. Dazu gehört, darauf zu achten, dass diese
sich durch Qualm und Gerüche nicht belästigt fühlen“, rät die
Rechtsexpertin von ERGO. Wie häufig Grillen auf dem Balkon erlaubt
ist, beurteilen die Gerichte sehr unterschiedlich, die Urteile hängen
stark vom Einzelfall ab. Maßgabe sollte sein, es nicht zu
übertreiben.
Sommer, Sonne, Balkonparty?
Zur Heim-EM eine kleine Fußballparty
auf dem Balkon schmeißen? „Gegen eine Feier auf dem Balkon ist an
sich nichts einzuwenden“, weiß Brandl. „Mieter müssen dabei
allerdings die Ruhezeiten der Hausordnung berücksichtigen.“ Ab 22
Uhr gilt in jedem Fall die Nachtruhe. Wer bis in die späte Nacht
feiern will, sollte die Party dann lieber nach drinnen verlegen. Aber
auch hier ist es wichtig, Zimmerlautstärke einzuhalten. Um Ärger zu
vermeiden, empfiehlt die Rechtsexpertin, Nachbarn vorab zu
informieren – oder sie einfach direkt einzuladen.
Und was gilt für die Solaranlage?
Immer mehr Mieter überlegen, aus
Umwelt- oder Kostengründen eine Solaranlage auf dem Balkon zu
installieren. Sogenannte Stecker-Solargeräte können Strom für den
Eigenbedarf produzieren und einige Städte und Kommunen bezuschussen
eine Anschaffung sogar. „Mieter müssen ihren Vermieter vor dem
Aufstellen eines solchen Balkonkraftwerks um Erlaubnis fragen“, so
Brandl. Aber: „Ist die Montage baurechtlich zulässig, stört die
Anlage optisch nicht, ist fachmännisch installiert, leicht
zurückbaubar und besteht keine Brandgefahr, darf der Vermieter die
Anlage nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart nur aus einem
triftigen und sachlichen Grund ablehnen.“
06.05.2024
Blitzsauber unterwegs: Tipps rund um
die Autowäsche
Wo Autowaschen erlaubt ist und wer
bei Schäden in der Waschanlage haftet
Pollen, Blüten und Saharastaub sorgen
im Frühjahr schnell für dreckige Autos. Damit der Lack wieder
glänzt, steht dann eine Wäsche an. Dafür stellt sich die Frage: zu
Hause oder in der Waschstraße? Ob eine Autowäsche in der eigenen
Einfahrt erlaubt ist und worauf es bei der Haftung in der Waschanlage
ankommt, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz
Leistungs-GmbH.
Auto selbst waschen?
Ab dem Frühjahr sammeln sich schnell
Pollen, Blütenstaub, Insektenreste oder Vogelkot auf dem Auto. In
der Sonne trocknet der Dreck fest und kann auf Dauer den Lack
angreifen. Daher ist eine regelmäßige Autowäsche wichtig. Warum
also nicht bei gutem Wetter einfach in der eigenen Einfahrt oder auf
der Straße selbst zu Eimer und Lappen greifen? „Das ist vielerorts
nicht gestattet“, warnt Sabine Brandl, Juristin der ERGO
Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Denn bei der Autowäsche können
umweltbelastende Stoffe wie Bremsstaub, Ölrückstände, Benzinreste
sowie Reinigungsmittel ins Grundwasser gelangen. In den meisten
Gemeinden ist es daher verboten, das Fahrzeug auf dem eigenen
Grundstück zu waschen.“ Dies gilt auch auf öffentlichen Straßen,
denn die Entwässerungskanäle leiten nur Regenwasser ab und führen
meist nicht in die Kläranlage, sondern zum nächsten Gewässer.
Erlaubt ist hingegen meistens, die Scheiben zu reinigen, Politur
aufzutragen, den Innenraum zu saugen oder andere kleine
Säuberungsaktionen durchzuführen. „Autofahrer sollten sich daher
vorab bei ihrer Gemeinde über die geltenden Regelungen informieren“,
so Brandl.
Waschanlage: Wer haftet für Kratzer
im Lack?
Gilt am Wohnort ein Waschverbot, bleibt
Autobesitzern nur die Waschanlage oder eine SB-Waschbox, um ihren
Wagen zu säubern. Viele schätzen vor allem den Komfort der
automatischen Wäsche in einer Anlage. Doch ist das Fahrzeug
anschließend nicht nur blitzeblank, sondern auch beschädigt, ist
das ärgerlich. „Sind beispielsweise Kratzer im Lack oder ist ein
Außenspiegel abgerissen, haftet nicht automatisch der
Waschanlagenbetreiber“, so die ERGO Juristin. „Er ist nur für
Schäden verantwortlich, die nachweislich durch den Waschvorgang
entstanden sind.“ Betreiber sind dazu verpflichtet, das Risiko für
Beschädigungen so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, sie
müssen dafür sorgen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten
werden und die Technik auf dem neusten Stand ist. Außerdem müssen
sie ihre Kunden über die Benutzung der Anlage und eventuelle
Gefahren informieren. „Details zur Haftung legen meist die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers fest“, erläutert
Brandl. „Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Klauseln zu
Haftungsausschlüssen, nach denen Betreiber nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit haften, jedoch unwirksam.“
Schadenrisiko minimieren
Damit ein Schaden gar nicht erst
entsteht, sollten sich Autofahrer an die Betriebsanleitung der
Waschanlage halten. Das kann zum Beispiel heißen: Außenspiegel
einklappen, Antennen abmontieren, Handbremse anziehen oder eine
Schutzhülle über den Heckscheibenwischer stülpen. Beachten
Autofahrer entsprechende Hinweise nicht, muss der
Waschanlagenbetreiber im Schadensfall nicht haften. „Die
Bedienungsanleitung des Fahrzeugs kann ebenfalls Hinweise zur
Benutzung einer Waschanlage enthalten“, so Brandl. Vor der Fahrt in
die Waschanlage empfiehlt sie zudem zu prüfen, ob Tankklappe und
Fenster verschlossen sind.
Vorgehensweise im Schadensfall
Haben Autofahrer alle Hinweise
berücksichtigt, aber trotzdem einen Kratzer im Lack, müssen sie
nachweisen, dass der Betreiber der Waschanlage dafür verantwortlich
ist. „Das ist meist schwierig. Daher sind Rechtsstreitigkeiten um
Haftungsfragen nicht ohne Risiko“, so die ERGO Juristin. Autofahrer
sollten ihr Fahrzeug direkt nach dem Waschgang kontrollieren und bei
Schäden umgehend einen Mitarbeiter informieren und sich diese
schriftlich bestätigen lassen. „Um zu beweisen, dass ein Schaden
durch die Anlage entstanden ist, ist es hilfreich, den Zustand des
Wagens vor dem Waschen mit Fotos zu dokumentieren“, rät Brandl.
Auch wenn der Kunde bewiesen hat, dass der Schaden in der Waschanlage
entstanden ist, kann der Betreiber eine Haftung vermeiden, wenn er
beweist, dass er die Waschanlage fachgerecht gewartet und regelmäßig
kontrolliert hat – das ist allerdings oft nicht einfach.
Wer haftet fürs Ausrutschen?
Aber nicht nur für Autos sind
Waschanlagen und -boxen ein Risiko. Wasser und Reinigungsmittel
machen den Boden rutschig und sorgen schneller als gedacht für einen
Sturz. Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass
Waschanlagenbetreiber nicht haftbar gemacht werden können, wenn ein
Kunde in einer Anlage oder einer Box ausrutscht. „Das Risiko der
Rutschgefahr müssen Autofahrer bei der Benutzung einer Waschanlage
aufgrund ihrer Lebenserfahrung einkalkulieren“, erläutert die ERGO
Juristin. „Um nicht zu stürzen, gilt daher: vorsichtig sein.“
03.05.2024
Überraschend: Tierhalter haben mehr
Stress
Haustierbesitzer fühlen sich häufiger
gestresst als Menschen ohne Haustiere. So klagen 34 Prozent der
Haustierhalter, aber nur 28 Prozent der Deutschen ohne Haustiere über
eine hohe Stressbelastung. Dennoch sind fast drei Viertel (71%) der
Tierhalter überzeugt, damit den Stress im Alltag reduzieren. Zu
diesem Ergebnis kommt die aktuelle Mensch-Haustier Studie des
Direktversicherers DA Direkt.
Sind Haustiere gar nicht der
Stress-Ausgleich, für den Sie häufig gehalten werden? Pauschal
lässt sich diese Frage nicht beantworten, weiß Prof. Dr. Andrea
Beetz, Psychologin und Mensch-Tier-Beziehungsforscherin: „Wer sich
aus den falschen Gründen für ein Haustier entscheidet oder keine
artgerechte Haltung gewährleisten kann, wird die Tierhaltung primär
als Stressfaktor erleben.“ Immer mehr überlastete Tierheime zeugen
von unüberlegten Haustier-Anschaffungen. Laut Deutschem
Tierschutzbund haben zwei Drittel aller Tierheime in Deutschland
einen Aufnahmestopp.
Der Anteil derjenigen, die nach eigener
Aussage viel Zeit mit ihren Haustieren verbringen, ist mit 68 Prozent
in etwa auf einem Niveau mit denjenigen, die die Tierhaltung als
Stressreduktion erleben. 63 Prozent der Tierhalter fühlen sich seit
dem Einzug des tierischen Mitbewohners sogar glücklicher. „Die
Ergebnisse zeigen deutlich, dass aktive Beziehungsarbeit mit dem
Haustier ein Invest ist, das sich auch für den Menschen auszahlt.
Damit die Tierhaltung gelingt, muss es beiden Seiten gut gehen“,
erläutert Prof. Dr. Beetz.
Als belastend erleben Tierhalter vor
allem den Zeitaufwand sowie die Erziehung des Haustieres.
Hundebesitzer bleiben beispielsweise oft hinter den eigenen
Erwartungen zurück. Fast ein Viertel von ihnen haben ein schlechtes
Gewissen, weil sie nicht mehr Zeit mit ihrem Hund verbringen können.
37 Prozent kommen täglich auf weniger als zwei Stunden aktive
Beschäftigung mit ihrem Vierbeiner, Gassigehen inklusive.
Einer Entscheidung für ein Haustier
sollte eine genaue Abwägung der eigenen Lebenssituation mit den
Bedürfnissen des gewünschten Tieres vorausgehen. Womöglich fällt
die Wahl dann auf ein anderes Tier oder auch gegen die
Haustieranschaffung aus. „Vor allem sollte man sich klar darüber
sein, welche Verantwortung ein Haustier langfristig mit sich bringt
und welche Kosten, beispielsweise durch die Hundesteuer oder
notwendige Tierarztbesuche zukünftig anfallen. Zumindest dem
finanziellen Stressfaktor lässt sich mit einer guten Tierkranken-
und Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorbeugen“, sagt Christian
Brodhun, Experte für Tierkrankenversicherungen bei der DA Direkt.
01.05.2024
Reiseschutzimpfung – Empfehlungen zur Urlaubszeit
Die Urlaubszeit steht bevor und viele Menschen freuen sich schon auf ihre geplante Reise. Es winken andere Länder, andere Natureindrücke, andere Sitten – aber leider auch: andere Krankheitserreger. Vor diesen können Sie sich schützen, wenn Sie frühzeitig, am besten sechs Wochen vor Reiseantritt, an Ihren Impfschutz denken.
Empfehlungen für den Urlaub in Deutschland und Europa
Die beliebtesten Urlaubsziele liegen vor unserer Haustür: in Deutschland, seinen Nachbarstaaten und den Mittelmeerländern. Obwohl diese Ziele so nah sind, können zusätzliche Impfungen sinnvoll sein.
- Die FSME-Impfung schützt vor einer von Zecken übertragenen Entzündung des Gehirns, der Hirnhaut oder des Rückenmarks. Sie empfiehlt sich, wenn Sie einen Wanderurlaub oder natur-nahen Urlaub in folgenden Gebieten planen: Baden-Württemberg, Bayern, Süd- und Mittelhessen, Thüringen, Sachsen oder südöstliches Brandenburg. Auch in einigen Gegenden im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind Zecken aktiv, die FSME-Viren (Abkürzung für „Frühsommer-Meningoenzephalitis“) auf den Menschen übertragen können. Eine aktuelle Karte der FSME-Risikogebiete in Deutschland finden Sie auf www.impfen-info.de. Für die Schweiz, Österreich, Skandinavien oder Osteuropa ist die FSME-Impfung ebenso empfehlenswert. Menschen ab 40 Jahren und vor allem Seniorinnen und Senioren haben ein höheres Risiko für eine schwere FSME-Erkrankung.
- Vor Reisen in Länder südlich der Alpen oder östlich der Oder sollten Sie an eine Impfung gegen Hepatitis A denken. Dies gilt besonders für ältere Menschen, da die Krankheit bei ihnen häufig einen schweren Verlauf nimmt. Hepatitis A-Erreger sind in verunreinigten Lebensmitteln zu finden.
- Bei Reisen in ländliche Gebiete der Türkei ist eine Impfung gegen Typhus zu überlegen, um sich gegen eine schwere Erkrankung des Verdauungstraktes zu schützen.
- Insbesondere im Osten von Polen, in Osteuropa, im Baltikum und auf dem Balkan kann die Tollwut zu einer Gefahr werden. Mit Tollwut-Erregern kommen Sie in der Regel nur dann in Berührung, wenn Sie Kontakt zu einem befallenen Tier haben. Tollwütige Tiere wirken krankheitsbedingt oft mitleiderregend, sie sind meist abgemagert, zittrig und ängstlich. Wenn Sie befürchten, von einem tollwütigen Tier gebissen oder gekratzt worden zu sein, dann suchen Sie sofort eine ärztliche Praxis auf. Helfen kann nämlich nur eine Impfung – auch noch direkt nach dem Kontakt und vor Ausbruch von Krankheitsanzeichen.
Empfehlungen für Fernreisen
- Wer in die Tropen reist, muss sich um einen den Schutz vor Malaria kümmern. Der Malariaerreger wird von einer Tropenmücke übertragen und führt zu einer lebensgefährlichen fiebrigen Infektion. Hiervor kann zwar kein Impfstoff schützen, wohl aber gibt es vorsorglich einzunehmende Medikamente. Weil in unterschiedlichen Gebieten verschiedene Varianten des Malariaerregers leben, sollten Sie sich in einer reisemedizinisch erfahrenen Arztpraxis oder in einem Tropeninstitut individuell beraten lassen.
- Fernreisende nach Asien, Afrika oder Lateinamerika sollten sich generell gegen Hepatitis A und in der Regel auch gegen Kinderlähmung, Typhus und Tollwut impfen lassen, bei längeren Reisen zusätzlich gegen Hepatitis B. Für Personen über 50 Jahre ist bei Reisen nach Indien und Japan eine Impfung gegen die japanische Enzephalitis – eine durch Viren ausgelöste Tropenerkrankung – sinnvoll. Auch eine Cholera-Schluckimpfung bei Reisen nach Südasien und Afrika ist angeraten. Für das tropische Afrika wird ein Impfschutz gegen Meningokokken, die lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen können, empfohlen.
- In Lateinamerika und Afrika besteht für einige Länder eine Impfpflicht gegen Gelbfieber – der Impfnachweis ist hier Bedingung für die Einreiseerlaubnis. Allerdings ist die GelbfieberImpfung bei bestimmten genetischen Defekten und bei älteren Menschen mit Risiken verbunden. Deswegen darf die Gelbfieber-Impfung als aktive Lebendimpfung nur an so genannten Gelbfieber-Impfstellen von speziell weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten verabreicht werden.
- Genauso wichtig wie Vorsorgemaßnahmen ist auch der Schutz vor Mückenstichen auf der Reise: Tragen Sie möglichst lange, bis zu den Knöcheln reichende Hosen und langärmelige Oberteile. Sie können Ihre Kleidung mit geeigneten Mitteln imprägnieren oder bereits imprägnierte Kleidung kaufen. Die Haut sollten Sie regelmäßig mit Mückenschutzmittel behandeln, das bei Fernreisen jedoch andere Inhaltsstoffe benötigt als in unseren Breitengraden. Für Reiseziele mit Denguefieber, Malaria, Zika Virus oder Gelbfieber-Risiko werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) spezielle hochwirksame Moskitomittel empfohlen. Erkundigen Sie sich danach in Ihrer Apotheke.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Diese allgemeinen Tipps bieten eine grobe Orientierung – länderspezifische Empfehlungen können wir hier nicht geben. Entscheidend für die Bestimmung der erforderlichen Impfungen ist das Reiseland. Vor allem bei Fernreisen in ländliche Gebiete empfehlen wir, sich in einer auf Reisemedizin spezialisierten Arztpraxis beraten zu lassen. Auch manche Apotheken haben reisemedizinisch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, um die Kostenübernahme zu klären: Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten freiwillig die Impfungen für den privaten Auslandsurlaub.
Welche Impfungen sind generell wichtig?
Unabhängig von einer Reise sollten Erwachsene immer mal wieder prüfen, ob ihr Impfschutz ausreichend ist.
- Gegen Wundstarrkrampf, also Tetanus, sowie gegen Diphtherie sollten Sie sich alle zehn Jahre impfen lassen.
- Die Impfung gegen Kinderlähmung (Polio) wird in der Regel im Säuglingsalter verabreicht und im Jugendalter aufgefrischt. Ist dies nicht erfolgt, wird eine Auffrischungsimpfung oder eine Grundimmunisierung im Erwachsenenalter empfohlen.
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen einmalig eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten).
- Das Masernvirus befällt nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene. Deshalb wird allen nach 1970 geborenen Personen eine Impfung gegen Masern empfohlen, wenn der Impfstatus unklar oder der Impfschutz aus der Kindheit unvollständig ist. Für bestimmte Berufsgruppen ist eine vollständige Immunität gegen Masern sogar verpflichtend. Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de.
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Frauen im gebärfähigen Alter, die noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Röteln geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, die Masern-Mumps-Röteln-Impfung.
- Menschen über 60 ist eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken zu empfehlen. Ebenso ist eine Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) sinnvoll, die in der Regel zwei Mal im Abstand von zwei bis sechs Monaten durchgeführt wird.
- Jeden Herbst ist für ältere und chronisch kranke Menschen, Schwangere und medizinisches Personal zudem eine Grippeimpfung empfehlenswert. Bedenken Sie, dass in tropischen und subtropischen Gebieten die Grippe (Influenza) ganzjährig auftritt.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, E-Mail bkahl@lzg-rlp.de