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27.05.2024
Ist das Konto gehackt, muss es schnell gehen
Erste-Hilfe-Tipps der Verbraucherzentralen, um wieder Zugriff auf das Konto zu erlangen

Wenn sich Fremde Zugang zu Online-Konten verschaffen, auf Daten zugreifen oder für weiteren Betrug missbrauchen, ist schnelles Handeln entscheidend. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Sommer 2023 zeigt jedoch, dass gut die Hälfte der Befragten nicht weiß, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollte. Die Verbraucherzentralen haben daher Erste-Hilfe-Tipps für den Fall eines Hacker-Angriffs zusammengestellt. Mit einem interaktiven Tool lassen sich zudem Anbieterhilfen für den Notfall ermitteln.

Ob E-Mail, Social-Media oder Shopping-Portal – Hacker können alle diese Konten angreifen. „Wer dann schnell und besonnen handelt, kann den Zugriff auf das eigene Konto zurückerhalten und größeren Schaden vermeiden“, sagt Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dafür sei es zunächst wichtig, Anzeichen für einen Missbrauch ernst zu nehmen. „Ist das Konto gesperrt, wurden Daten geändert oder teilt der Anbieter mit, dass sich jemand mit einem anderen Gerät angemeldet hat, sollten Betroffene diesen Hinweisen unbedingt nachgehen“, so Heitkämper.

Erste Hilfe für den Notfall

Stellt sich heraus, dass ein Online-Account gehackt wurde, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Betroffene können selbst versuchen, die Kontrolle zurückzuerlangen. Dafür muss in den meisten Fällen ein neues Passwort eingerichtet werden. Für nahezu jedes Online-Konto lässt sich ein neues Passwort anfordern, dass der Anbieter automatisiert an das hinterlegte Mail-Postfach versendet. Anschließend lässt sich ein neues, sicheres Passwort im Kunden-Konto hinterlegen.

Sind Betroffene in der Situation überfordert, oder wurde etwa das E-Mail-Konto gesperrt, bleibt nur der Kontakt zum Anbieter, um weiteren Schaden abzuwenden. „Leider ist nicht bei allen Konten sofort ersichtlich, wie dieser Kontakt erfolgen kann. Hier helfen unsere Informationen sowie eine digitale Anwendung, über die sich mit wenigen Klicks Kontaktdaten zu verschiedenen Hilfsangeboten der Anbieter ermitteln lassen“, erklärt Heitkämper.

Denn die Umfrage aus dem Sommer 2023 ergab auch, dass deutlich mehr Menschen, die sich in einem solchen Fall von ihrem Anbieter haben helfen lassen, die Kontrolle über ihr Online-Konto zurückerlangten.

Das interaktive Tool und die ausführliche Erste-Hilfe-Maßnahmen sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Ausführliche Informationen

Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten

Online-Konten vor Hacking-Angriffen schützen

Starke Passwörter – so geht`s

Umfrage: Account gehackt – das erwarten Betroffene von den Unternehmen

27.05.2024
Urlaub ohne Hund und Co.
Was gilt für die Haftung in der Tierpension?

Es gibt Urlaube, die mit Hund einfach nicht möglich sind. Damit das tierische Familienmitglied während der Abwesenheit von Herrchen und Frauchen gut versorgt ist, sind Tierpensionen eine gute Möglichkeit. Doch müssen Hundebesitzer auch dafür haften, wenn ihr Vierbeiner während der Unterbringung einen Schaden verursacht? Diese und weitere Fragen rund um Haftung und Betreuungsvertrag beantworten Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, und Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO.

Schaden in der Tierpension – wer haftet?
Die meisten Hundebesitzer verbringen am liebsten jede freie Minute mit ihrer Fellnase und nehmen den tierischen Begleiter überallhin mit. Ist dann doch mal eine Fernreise oder ein Wellnessurlaub ohne Vierbeiner geplant, ist ihnen eine gute Unterbringung wichtig, zum Beispiel in einer Tierpension. Hier ist in der Regel eine professionelle Betreuung gewährleistet. „Haustierbesitzer sollten allerdings über mögliche Haftungsrisiken Bescheid wissen“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet Tierhalter, für Personen- oder Sachschäden aufzukommen, die ihr Tier verursacht – unabhängig von einem Verschulden und auch, während sich der Hund in einer professionellen Betreuung befindet.“ Beißt der Hund beispielsweise einen Mitarbeiter, haftet der Halter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Welche Besonderheiten gelten, wenn der Hund in einer Tierpension ist?
Unter bestimmten Umständen haftet auch der Tierpensionsbetreiber, wenn ein Hund während der Betreuung bei jemand anderem einen Schaden anrichtet. „Als sogenannter Tieraufseher hat er laut § 834 BGB während der Unterbringung eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Vierbeiner“, so Brandl. „Verletzt er diese und entsteht dadurch dritten Personen ein Schaden, kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden.“ Ob ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliegt, kommt auf den individuellen Einzelfall an. Darüber hinaus gilt: Ist der Geschädigte der Tieraufseher und trifft ihn eine Teilschuld, müssen Tierhalter und -aufseher möglicherweise anteilig für den Schaden aufkommen. „Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es für Herrchen und Frauchen sinnvoll, sich mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung zu schützen. In fast allen Bundesländern ist diese ohnehin Pflicht – manchmal auch nur für bestimmte Hunderassen“, erläutert Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO.

Rechte und Pflichten laut Betreuungsvertrag
Um die Rahmenbedingungen der Betreuung festzuhalten, ist ein sogenannter Betreuungsvertrag zwischen Hundebesitzer und Tierpension üblich. Neben Rechten und Pflichten sind hier oft auch Details zur Haftung enthalten. „Manche Tierpensionen schränken ihre Haftung beispielsweise ein“, so Brandl. „Klauseln mit kompletten Haftungsausschlüssen sind allerdings nicht zulässig und damit unwirksam.“ Zusätzlich können weitere wichtige Informationen, zum Beispiel was bei Verletzungen des Tiers gilt, im Betreuungsvertrag geregelt sein. „Tierhalter sollten diesen daher vorab gründlich prüfen“, rät die Rechtsexpertin von ERGO. „Außerdem kann ein solches Dokument hilfreich sein, um für den Schadensfall einen Nachweis über die Unterbringung zu haben.“

21.05.2024
Mit „Vollgas“ sicher in den Motorradurlaub
Worauf Biker bei Gepäck, Ladungssicherung und Fahrweise achten sollten

Die Motorrad-Saison ist im vollen Gange und viele Biker waren in diesem Jahr bereits auf Tour. Eine größere Reise mit dem Zweirad benötigt eine gute Vorbereitung. Neben dem Fahrzeug-Check kurz vor der Abreise dürfen die richtige Ladungssicherung und eine Probefahrt nicht fehlen, damit im Urlaub nichts schiefgeht. Worauf Motorradfahrer dabei unbedingt achten sollten und welche Regeln im Ausland gelten, erklären Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, und Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Sicherheitscheck vor Abreise
Sobald die Temperaturen steigen, holen die meisten Motorradfahrer ihre Maschine aus dem Winterschlaf. Dazu gehört ein gründlicher Fahrzeug-Check, um das Zweirad fit für die Saison zu machen. „Wer eine mehrtägige Motorradtour plant, sollte rechtzeitig vor der Abfahrt noch einmal Profiltiefe, Antriebskette, Bremsen, Öl- und Hydraulikflüssigkeitsstände, Beleuchtung sowie das zulässige Gesamtgewicht kontrollieren“, so Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. „Außerdem kann es sinnvoll sein, Reifendruck, Federung und Scheinwerfer an die zusätzliche Beladung durch das Gepäck anzupassen.“

Probefahrt und Sicherheitstipps
Das erhöhte Gewicht durch Koffer, Taschen, Rucksäcke und Co. macht sich nicht nur bei Licht und Dämpfung bemerkbar, sondern wirkt sich auch auf das Fahrverhalten der Maschine aus. Um sich an die veränderte Handhabung zu gewöhnen, empfiehlt Schnitzler, vor Reisebeginn eine kleine Test-Tour mit dem beladenen Bike zu unternehmen. Motorradfahrer sollten ihren Fokus hierbei vor allem auf Bremsweg, Kurvenverhalten, Schräglage und Ausweichmanöver legen. „Außerdem können sie so testen, ob das Gepäck optimal befestigt ist und Spiegel, Scheinwerfer und Sitzhöhe richtig eingestellt sind“, so der Kfz-Experte. Eine Probefahrt hilft zudem dabei, mögliche Defekte rechtzeitig zu entdecken.

Das darf im Gepäck nicht fehlen
Egal ob längere oder kürzere Tour: Die richtige Schutzausrüstung darf nicht fehlen. Die Grundausstattung besteht aus einem Motorradhelm, einer Jacke sowie Motorradhose mit Protektoren, Handschuhen und Stiefeln. Je nach geplanter Route können Temperatur und Witterung während der Tour sehr unterschiedlich sein. Das sollten Biker bei ihrer Schutzausrüstung und Kleiderwahl stets berücksichtigen. „Weil Pannen schnell die Urlaubsstimmung ruinieren, ist es außerdem sinnvoll, ein kleines Werkzeugset, Flickmaterial sowie ein paar Ersatzteile wie beispielsweise Glühbirnen, Sicherungen, Schläuche und Isolierband dabei zu haben“, rät der Kfz-Experte. Damit können Motorradfahrer kleine Reparaturen während der Reise selbst durchführen. Auch Kabelbinder und zusätzliche Spanngurte sind praktische Helfer für unterwegs. „Zudem gehört der richtige Versicherungsschutz ins Gepäck“, so Schnitzler. „Motorradfahrer sollten vorab prüfen, welche Leistungen inkludiert sind und ob die Police auch im Ausland gilt.“

Gepäck sicher befestigen
Um das Gepäck am Zweirad zu befestigen, gibt es viele Möglichkeiten. Welches System geeignet ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen, der Tour und dem Motorrad ab. Je nachdem können zum Beispiel Tankrucksäcke, Gepäckrollen, Satteltaschen, Seitenkoffer oder ein Topcase in Frage kommen. „Beim Beladen ist vor allem wichtig, das zulässige Gesamtgewicht der Maschine nicht zu überschreiten und das Gepäck sicher zu befestigen“, erläutert der Kfz-Experte von ERGO. Motorradfahrer sollten sich dabei unbedingt an die Empfehlung und Anleitung des Herstellers halten. Schnitzler empfiehlt außerdem, alles so zu fixieren, dass bei einer Vollbremsung nichts verrutschen oder herunterfallen kann. Durch eine gleichmäßige Gewichtsverteilung beim Beladen sorgen Motorradfahrer dafür, dass sich Handhabung und Schwerpunkt der Maschine so wenig wie möglich verändern. „Circa 45 Prozent der Achslast sollten auf dem Vorderrad liegen“, so der Experte. Beim Packen für den Motorradurlaub gilt: Weniger ist mehr.

Besondere Regelungen im Ausland
Wer einen Motorradurlaub im Ausland plant, sollte sich vorab unbedingt über die vor Ort gültigen Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen informieren. Denn in so manchen Ländern können spezielle Regelungen herrschen, die Urlauber kennen sollten. „Eine Helmpflicht besteht allerdings überall in der EU“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. In vielen Ländern müssen Motorradhelme darüber hinaus der ECE-22-Norm entsprechen. „Das Mitführen oder Tragen einer Warnweste ist ebenfalls in einigen EU-Ländern Pflicht, zum Beispiel in Frankreich – zum Teil auch für den Sozius“, weiß Brandl. In Dänemark ist es Bikern hingegen nicht erlaubt, mit ihren Krafträdern nebeneinander zu fahren. Und ein Verbandskasten darf beispielsweise in Tschechien nicht fehlen. Frankreich und Belgien verpflichten Motorradfahrer und -beifahrer zum Tragen von Handschuhen. „Beim Check der Verkehrsregeln auch die Durchreiseländer nicht vergessen“, ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO.

20.05.2024
Internationaler Tag des Tees - Fluoride im Tee
Schützt Teetrinken die Zähne?
Schwarzer Tee belebt, grüner Tee entspannt – und beide stärken tatsächlich die Zähne. Der Grund: Tee enthält mehr zahnfreundliches Fluorid als andere Lebensmittel. Dieses schützt nachweislich vor Karies. Anlässlich des Internationalen Tag des Tees am 21. Mai 2024 gibt Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK) daher Tipps für einen zahnfreundlichen Teekonsum.

Ein heißer Gesundheitstipp
Ob Assam oder Darjeeling, Earl Grey, Ostfriesenmischung oder Matcha: Diese und viele weitere Teesorten stammen von derselben Pflanze, dem immergrünen Teebaum Camellia sinensis. Seine Besonderheit ist, dass das in den Blättern angereicherte Fluorid bei der Zubereitung in den Tee-Aufguss übergeht.1 Zwar braucht der Körper Fluorid nicht direkt zum Überleben, wie zum Beispiel Eisen oder Jod, die Zähne schützt es dennoch erwiesenermaßen vor Karies. In jeder Tasse steckt somit Gutes für die Kauknochen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) stuft die Salze deshalb als „gesundheitlich notwendig“ ein.2 „Das Fluorid tut im Mundraum dreifach Gutes: Zum einen wird es in den Zahnschmelz eingelagert und härtet ihn. Zum anderen fördert es durch seine remineralisierende Wirkung die Reparatur kleinerer Zahnschäden, die stets besonders nach zucker- oder säurehaltigen Mahlzeiten auftreten. Darüber hinaus hemmt es die Ausbreitung zahnangreifender, säurebildender Bakterien im Mund“, erklärt Prof. Dr. Stefan Zimmer, Sprecher der Informationsstelle für Kariesprophylaxe und Lehrstuhlinhaber für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin an der Universität Witten/Herdecke.

Schwarztee als Fluoridbooster
Für einen optimalen Kariesschutz empfiehlt die DGE eine tägliche Aufnahme von 3,1 Milligramm Fluorid für Frauen und 3,8 Milligramm für Männer.2 Diese Richtwerte werden mit der üblichen Ernährung normalerweise nicht erreicht, denn die meisten Lebensmittel enthalten nur sehr wenig Fluorid. Eine Ausnahme sind die Blätter des Teebaums. Sie gehören zu den wenigen Lebensmitteln mit beachtlichem Fluoridgehalt und somit zahnschützenden Eigenschaften.

Jedoch schwanken die Werte je nach Herkunft, Sorte und Zubereitung zum Teil enorm. Das zeigt eine aktuelle polnische Studie, in der der Fluoridgehalt in 28 Aufgüssen verschiedener Tees untersucht wurde: Die Werte lagen zwischen 0,71 und fast 8 Milligramm pro Liter. Je kleiner der Blattgrad, sprich je feiner der Tee, und je länger die Ziehdauer, desto mehr Fluorid löste sich aus den Blättern. Spitzenreiter war Schwarztee aus Teebeuteln mit im Schnitt circa 6 Milligramm Fluorid/Liter. Deutlich geringer waren der Gehalt in Schwarztee aus losen Blättern mit ca. 3,7 Milligramm/Liter, und in grünem Tee mit ca. 2,4 Milligramm/Liter. Am wenigsten Fluorid enthielt Pu-Errh-Tee – eine spezielle, südchinesische Teesorte – mit knapp 0,9 Milligramm/Liter.

Regelmäßig Tee trinken – aber in Maßen
Nach diesen Ergebnissen kann bereits circa ein halber Liter Schwarztee aus dem Beutel beziehungsweise circa ein Liter loser Blatttee die optimale Tagesmenge an Fluorid liefern. Das bedeutet aber auch: Wer sehr viel Tee trinkt, kann die Richtwerte der DGE überschreiten. Pauschale Empfehlungen sind aufgrund der unterschiedlichen Fluoridmengen in den verschiedenen Teesorten nicht möglich. Die maximale Menge, die man täglich dauerhaft aufnehmen sollte, liegt für Erwachsene bei einer Gesamtaufnahme von rund 7 Milligramm Fluorid/Tag.

Allein durch Teetrinken erreichen statistisch betrachtet aber nicht einmal die Ostfriesen diesen Grenzwert. Nirgendwo auf der Welt wird mehr Tee getrunken als an Deutschlands Nordseeküste – 2021 waren es rund 300 Liter pro Kopf und Jahr; das entspricht 0,8 Liter pro Tag. Der Rest der Nation trinkt knapp 29 Liter Schwarz- und Grüntee pro Kopf und Jahr, also etwa zehnmal weniger.

Bestandteile einer zahnfreundlichen Ernährung
„Neben ausgewogener und knackiger Kost empfiehlt sich zusätzlich zur Zahnpflege mit fluoridierter Zahnpasta die Verwendung von fluoridiertem Speisesalz in der täglichen Ernährung“, rät Zimmer. Mit 0,25 – 0,31 Milligramm Fluorid pro Gramm trägt es zuverlässig zur Fluoridversorgung bei und wirkt sogar noch etwa 30 Minuten nach der Mahlzeit lokal an den Zähnen. Generell ist auch Salz in Maßen zu verzehren. Daher gilt: Wenn Salz, dann Salz mit Fluorid! Neben bestimmten Lebensmitteln sind Mineralwässer sowie Trinkwasser weitere Quellen. Die natürlichen Fluoridkonzentrationen schwanken dabei deutlich zwischen 0,1 und 4,5 Milligramm Fluorid pro Liter, wobei 90 Prozent des Trinkwassers in Deutschland weniger als 0,25 Milligramm/Liter enthält. Zu den wenigen Regionen mit höheren Gehältern gehören etwa die Eifel oder das Münsterland. Auskunft über den jeweiligen Gehalt gibt das zuständige Gesundheitsamt.

15.05.2024
Das erste Smartphone fürs Kind
Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung

Smartphones sind ein fester Bestandteil unseres Lebens geworden. Vom simplen Kommunikationsmedium hat sich das Mobilgerät über die Zeit zu einem richtigen Allrounder entwickelt. Viele Eltern nutzen den Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule, um ihre Kinder mit einem eigenen Smartphone auszustatten.
Ab einem Alter von 10 bis 12 Jahren besitzen schon über 90 Prozent der Kinder ein eigenes Smartphone, so die Kinder- & Jugendstudie von bitcom. Diese Zahlen sind jedoch keine Richtwerte. Wann für ein Kind ein Smartphone geeignet ist, sollte individuell am Reifegrad des Kindes festgemacht werden. Mit der Checkliste von SCHAU HIN! können Eltern sich einen Überblick verschaffen, ob ihr Kind bereit für ein eigenes Smartphone ist.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfehlen, vor der ersten Nutzung Einstellungen zu treffen, um den Medienkonsum gezielt zu steuern:

Internetführerschein:
Um eine erste Wissensgrundlage zu schaffen, können Kinder mit dem Surfschein vom Internet-ABC ihr Wissen rund um das Internet, den Computer, das Smartphone und seinen Apps überprüfen und spielerisch erweitern.

Das Smartphone kindersicher einstellen:
Einen kompletten Schutz vor negativen Inhalten und Erfahrungen bei der Nutzung des Smartphones gibt es nicht. Dennoch ist es sehr ratsam, die Möglichkeiten der technischen Schutzmaßnahmen auszuschöpfen. Die Website www.klicksafe.de der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gibt Eltern in einem Infoblatt „Technische-Einstellungen: Smartphone und Tablet“ eine Anleitung zu den wichtigsten Jugendschutzeinstellungen auf Geräten mit den Betriebssystemen iOS und Android.

Drittanbietersperre einrichten:
Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. In vielen Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Damit es gar nicht erst zu ungewollten Rechnungsposten kommt, kann beim Mobilfunkunternehmen eine so genannte Drittanbietersperre eingerichtet werden. Dann wird die Telefonnummer nicht automatisch an die Anbieter von Apps und Abos übermittelt.

App-Berechtigungen und Datenschutz in den Blick nehmen:
Oft geben Apps ganz unbemerkt persönliche Daten weiter. Daher empfiehlt es sich, die bereits auf dem Gerät installierten Apps genau unter die Lupe zu nehmen. Apps, die nicht benötigt werden, sollten deinstalliert werden. Am besten ist es, die Berechtigungen der Apps, wie Zugriff auf Fotos oder Senden von Benachrichtigungen, so weit wie möglich zu entziehen. In jedem Fall sollten die Berechtigungen zu den Funktionen der App passen. Es ist zudem ratsam, sich eine PIN für App-Käufe einzurichten.

Die richtige Suchmaschine nutzen:
Beim Surfen im Internet sollte der Nachwuchs auf Kinder-Browser wie beispielsweise fragFINN setzen. Diese Kinder-Suchmaschinen spucken nur geprüfte Inhalte aus, die mit Sicherheit für Kinder geeignet sind.

Nutzungszeit begrenzen:
Weniger Zeit am Smartphone verbringen? Was einfach klingt, gestaltet sich in der Praxis oft schwieriger als gedacht. Mit den richtigen Einstellungen und Tools kann es aber doch gelingen, die Bildschirmzeit zu reduzieren. Einige Apps helfen Eltern dabei, diese Zeit im Auge zu behalten. Teilweise ist die Begrenzung der Bildschirmzeit für bestimmte Apps sogar schon in der Kindersicherung des Systems integriert.

Medienkompetenz stärken
Es ist wichtig, sich nicht allein auf Filter und Einstellungen zu verlassen. Stattdessen gilt es, die Online-Kompetenz des Kindes zu stärken, um es vor bestimmten Gefahren im Netz zu schützen. Daher ist es sinnvoll, sich regelmäßig mit dem Kind über die Gefahren des Internets auszutauschen und gemeinsame Regeln beispielsweise über zulässige Apps und Websites sowie die Nutzungsdauer festzulegen.

Die Verbraucherzentrale bietet Themenabende und Workshops für Schulen und Kitas an, um Klein und Groß Informationen rund um Themen der Mediennutzung oder des nachhaltigen Konsums zu vermitteln. Interessierte finden weitere Informationen auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und der Polizei.

Kita-Abend: Kinder im Netz begleiten
Schulworkshop: Medien sicher nutzen
Polizei: Kinder sicher im Netz
Polizei: Das erste Smartphone fürs Kind

15.05.2024
Es muss nicht gleich Chemie sein:
Alternative Mittel gegen Mücken und Mückenstiche

Sommer, Sonne, Mückenstiche! Nicht nur wir freuen uns über die neu erblühende Natur, auch die Insektenwelt erwacht zum Leben. Es summt und brummt allerorten, was ja auch gut ist. Allerdings spielt sich dabei auch viel auf unserer Haut ab. Bei der Frage, wie Mücken und Insekten davon abgehalten werden können, uns zu stechen, denken viele Menschen auch über Hausmittel nach, um nicht immer gleich zur Chemiekeule zu greifen.

Nur nicht kratzen!
Wenn eine Mücke uns beißt, gelangen über den Speichel Proteine in die Haut, die die Blutgerinnung verhindern. Der Körper reagiert, indem er das Gewebshormon Histamin ausschüttet, das für den unangenehmen Juckreiz, die Schwellung und die Rötung verantwortlich ist.

Wenn man von einer Mücke gestochen wurde, gilt vor allem eines: Nicht kratzen! Aufgekratzte Mückenstiche sehen nicht nur unschön aus, sie können sich auch entzünden. Besser ist es also, den Juckreiz auf anderem Wege zu lindern – oder es erst gar nicht so weit kommen zu lassen.

Mechanischer Schutz
Zunächst einmal ist ein mechanischer Schutz wichtig. Anstatt mit einer Spraydose jede Mücke im Zimmer einzunebeln – und das Insektengift hinterher einzuatmen – sollten Sie ein Fliegengitter vor dem Fenster anbringen. Dieses gibt es im Baumarkt oder auch in Drogeriemärkten und ist eicht selbst zu montieren. Damit sorgen Sie dafür, dass die Insekten gar nicht erst in die eigenen vier Wände hineingelangen. Können Sie kein Fliegengitter anbringen, hängen Sie ein Moskitonetz über Ihr Bett, wie es in tropischen Ländern gang und gäbe ist. Achten Sie auf ein feinmaschiges Netz, damit es nicht nur der Optik dient, sondern auch nützlich ist.

Wenn Sie einzelnen Mücken zu Leibe rücken möchten, können Sie eine Fliegenklatsche benutzen. Neu sind die elektrischen Fliegenklatschen. Sie besitzen statt einer Schlagfläche aus Plastik ein Drahtgeflecht, an dem eine Spannung aufgebaut wird. Schaltet man das Gerät ein und kommt der Mücke damit nahe, bildet sich ein Lichtbogen und das Insekt erleidet einen elektrischen Schock, der oft, aber nicht immer tödlich ist. Aber bitte achten Sie darauf, tatsächlich nur Mücken und Fliegen zu töten. Denn beispielsweise Bienen, Wespen und Schmetterlinge sollten, wenn möglich, nach draußen ins Freie gelockt werden.

Ebenfalls eine insektenfreundliche Vorgehensweise ist es – vor allem bei allzu hungrigen Wespen – mit einer Sprühflasche mit sauberem Wasser in Richtung der Insekten zu sprühen. Sie meinen dann, es fange an zu regnen, folgen ihrem Instinkt und ziehen sich in ihr Nest zurück. Das Wasser und die Flasche sollten allerdings gut gereinigt sein. Ansonsten könnten Reste von Putzmitteln den Tieren schaden.

Hilfe durch Gerüche
Wie aber können Sie sich schützen, wenn Sie sich selbst im Freien aufhalten? Mücken werden von unserem menschlichen Geruch angezogen, insbesondere dann, wenn wir verschwitzt sind. Insofern empfehlen wir für die Abendstunden noch einmal kurz zu duschen oder ins Wasser zu springen. Daneben hilft es auch, abends lange und leichte Kleidung anzuziehen, so dass Arme und Beine bedeckt sind. In der Apotheke gibt es zudem sogenannte Repellentien zum Auftragen. Es handelt sich dabei um synthetische Mittel mit Duftstoffen, die auf die Haut aufgetragen werden und auf Insekten abschreckend wirken. Doch wenn Sie die Mücken chemiefrei abhalten möchten, sollten Sie auf diese Mittel verzichten. Besonders in der Schwangerschaft ist von der Nutzung von Repellentien abzuraten, da eine Wirkung auf das Erbgut nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Biologische Mittel
Wählen Sie lieber biologische Mittel. Reiben Sie sich mit einem Öl ein, dem Zedernholz, Zitrusfrüchte oder Eukalyptus beigegeben wurde, denn diese Substanzen mögen Mücken nicht. Außerdem riechen sie so stark, dass sie den menschlichen Eigengeruch überdecken. Vermeiden Sie hingegen Parfüme mit Blumenduft, sie ziehen nämlich die Insekten erst so richtig an.

Achten Sie auch auf die Pflanzen in Ihrer Umgebung. Wenn Sie einen Balkon oder Garten haben, dann pflanzen Sie dort, wo Sie sitzen, Farne, Geranien oder Zitronenmelisse an. Auch Duftkerzen mit Citronella- oder Lavendelduft sollen die lästigen Insekten fernhalten – und sie sorgen abends auf dem Balkon oder der Terrasse für eine gemütliche Stimmung.

Hilfe bei Stichen
Was können Sie tun, wenn eine Mücke Sie trotzdem gestochen hat?
Es gibt einige Hausmittel, die wohltuende und schnelle Wirkung bei Insektenstichen zeigen:

  1. Kühlung – etwa mit Eiswürfeln oder Kühlpacks – ist die beste Hilfe bei jeder Art von Insektenstich. Kälte verengt die Blutgefäße, verringert so die Ausschüttung von Substanzen, die den Juckreiz fördern und hemmt damit Entzündungsprozesse.
  2. Eine frisch aufgeschnittene Zwiebel desinfiziert die Wunde und mindert den Juckreiz.
  3. Aloe Vera spendet nicht nur Feuchtigkeit, sondern reduziert auch den Juckreiz.
  4. Spitzwegerich: Stechen die Mücken unterwegs, einfach Spitzwegerich-Blätter kleinreißen und auf den Stich legen. Der austretende Pflanzensaft lindert den Juckreiz.
  5. Efeutinktur: Dazu Efeublätter zerhacken und den Brei mit Alkohol ansetzen. Nach einiger Zeit durch einen Kaffeefilter oder ein Geschirrtuch abseihen. Von dieser Tinktur ein wenig auf die Stichstelle geben und leicht einreiben.
  6. Weißkohlblätter: Die Blätter zerkleinern und den ausgetretenen Saft auf den Insektenstich tupfen. Das wirkt entzündungshemmend und lindert den Juckreiz.
  1. Eine Kompresse mit Essigwasser kühlt, desinfiziert und lindert auch den Juckreiz.
  2. Hitze: Proteine im Mückenspeichel zerfallen ab einer Temperatur von circa 45 Grad. Heißes Metall – etwa ein Löffel – oder ein mit heißem Wasser getränkter Wattebausch können also auch Linderung bringen. Vorsicht: Nicht übertreiben! Der Löffel sollte nicht zu heiß sein und Verbrennungen verursachen. Mittlerweile sind auch sogenannte Thermostifte oder Stichheiler erhältlich. Damit wird die vom Insektenstich betroffene Hautstelle auf kurz über 50 °Celsius erhitzt. Die genaue Wirkungsweise ist noch nicht völlig erschlossen Man geht davon aus, dass zwei unterschiedliche Vorgänge aktiviert werden: Die Insekten-Proteine werden zerstört (denaturiert), und die Histamin-Ausschüttung des Körpers reduziert. So kommt es zu einer Linderung der Symptome.

Achtung bei allergischen Reaktionen
Bei Bienen- oder Wespenstichen müssen Sie jedoch zunächst den Stachel entfernen und das Gift aussaugen. Manche Menschen reagieren mit einer allergischen Reaktion, die zum Kreislaufkollaps führen kann. Hier müssen Sie sofort den Notarzt rufen. Gefahr besteht auch beim Stich in den Mund- und Rachenraum. Dabei können die Atemwege anschwellen, was das Einatmen behindern und zu Luftnot und Sauerstoffmangel und damit zu einer lebensbedrohlichen Situation führen kann. Kühlen Sie schnellstmöglich von außen, lassen Sie die betroffene Person, wenn möglich, einen Eiswürfel lutschen und rufen Sie den Notarzt

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner ▪ Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de

13.05.2024
Mein Balkon, meine Freiheit?
Worauf Mieter bei Sonnenschutz, Grillen, Wäschetrocknen und Co. achten sollten

Die Temperaturen steigen und der Sommer steht bevor. Wer einen Balkon hat, kann ihn jetzt wieder richtig genießen. Aber ein solch lauschiges Plätzchen an der frischen Luft lädt nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet zum Beispiel auch Möglichkeiten zum Gärtnern, Wäschetrocknen oder Grillen. Was Mietern erlaubt ist und was nicht, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie informiert auch über Regelungen rund um sogenannte Balkonkraftwerke.

Sonnenschirm und Sonnensegel?
Ein Südbalkon ist Fluch und Segen zugleich: Mieter haben hier meist besonders viele Sonnenstunden, allerdings kann es auch schnell unerträglich heiß werden. „Einen Sonnenschirm als Schattenspender dürfen sie jederzeit ohne Probleme aufstellen“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Wer allerdings Wände oder Decken anbohren möchte, um eine Markise zu befestigen, benötigt vorab die Erlaubnis des Vermieters, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt.“ Außerdem können Vermieter besonders auffällige Verkleidungen oder einen Sichtschutz, der über die Brüstung ragt, untersagen, sollte dies das Erscheinungsbild des Hauses stark beeinflussen.

Ein Beet auf dem Balkon?
Für eigenes Obst oder Gemüse braucht es nicht unbedingt einen Garten. Auch auf dem Balkon lassen sich in Kisten, Kübeln oder Blumenkästen viele Pflanzen anbauen. „Bevor Mieter mit dem Gärtnern loslegen, sollten sie einen Blick in Mietvertrag und Hausordnung werfen“, rät Brandl. „Sind keine entsprechenden Regelungen enthalten, können sie davon ausgehen, dass das Anpflanzen und sturmfeste Anbringen von Blumenkästen sowie das Aufstellen von Töpfen erlaubt sind.“ Hobbygärtner, die größere Veränderungen wie besonders schwere Pflanzkübel, Hochbeete oder Rankgitter mit Wandbohrungen planen, benötigen das Einverständnis des Vermieters. Übrigens: Außenfensterbänke gehören nicht zur Mietsache. Daher können Blumentöpfe und -kästen hier tabu sein. Mieter sollten auch das Rücksichtnahmegebot unter Nachbarn kennen und darauf achten, dass das Gießwasser nicht auf den Balkon darunter tropft.

Wäsche trocknen an der frischen Luft
Im Sommer Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, geht meist schneller als drinnen und ist daher sehr beliebt. Auch hierfür können die Hausordnung oder der Mietvertrag Regelungen enthalten. „Die Gerichte sehen jedoch pauschale Verbote des Wäscheaufhängens in der Wohnung und auf dem Balkon meist als unwirksam an“, erläutert die ERGO Juristin. Mieter sollten allerdings keine großen Wäschestücke wie Bettlaken über das Balkongitter hängen, die Nachbarn die Sicht aus dem Fenster versperren oder das äußere Gesamtbild des Hauses beeinträchtigen können.

Grillen auf dem Balkon
Sobald die Temperaturen steigen, brutzelt und qualmt es wieder auf zahlreichen Balkonen. „Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, steht meist in der Hausordnung oder dem Mietvertrag“, so Brandl. Mietern, die ein Verbot ignorieren, droht eine Abmahnung. „Ist Grillen erlaubt, sollten sie dennoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Dazu gehört, darauf zu achten, dass diese sich durch Qualm und Gerüche nicht belästigt fühlen“, rät die Rechtsexpertin von ERGO. Wie häufig Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, beurteilen die Gerichte sehr unterschiedlich, die Urteile hängen stark vom Einzelfall ab. Maßgabe sollte sein, es nicht zu übertreiben.

Sommer, Sonne, Balkonparty?
Zur Heim-EM eine kleine Fußballparty auf dem Balkon schmeißen? „Gegen eine Feier auf dem Balkon ist an sich nichts einzuwenden“, weiß Brandl. „Mieter müssen dabei allerdings die Ruhezeiten der Hausordnung berücksichtigen.“ Ab 22 Uhr gilt in jedem Fall die Nachtruhe. Wer bis in die späte Nacht feiern will, sollte die Party dann lieber nach drinnen verlegen. Aber auch hier ist es wichtig, Zimmerlautstärke einzuhalten. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Rechtsexpertin, Nachbarn vorab zu informieren – oder sie einfach direkt einzuladen.

Und was gilt für die Solaranlage?
Immer mehr Mieter überlegen, aus Umwelt- oder Kostengründen eine Solaranlage auf dem Balkon zu installieren. Sogenannte Stecker-Solargeräte können Strom für den Eigenbedarf produzieren und einige Städte und Kommunen bezuschussen eine Anschaffung sogar. „Mieter müssen ihren Vermieter vor dem Aufstellen eines solchen Balkonkraftwerks um Erlaubnis fragen“, so Brandl. Aber: „Ist die Montage baurechtlich zulässig, stört die Anlage optisch nicht, ist fachmännisch installiert, leicht zurückbaubar und besteht keine Brandgefahr, darf der Vermieter die Anlage nach einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart nur aus einem triftigen und sachlichen Grund ablehnen.“

06.05.2024
Blitzsauber unterwegs: Tipps rund um die Autowäsche
Wo Autowaschen erlaubt ist und wer bei Schäden in der Waschanlage haftet

Pollen, Blüten und Saharastaub sorgen im Frühjahr schnell für dreckige Autos. Damit der Lack wieder glänzt, steht dann eine Wäsche an. Dafür stellt sich die Frage: zu Hause oder in der Waschstraße? Ob eine Autowäsche in der eigenen Einfahrt erlaubt ist und worauf es bei der Haftung in der Waschanlage ankommt, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Auto selbst waschen?
Ab dem Frühjahr sammeln sich schnell Pollen, Blütenstaub, Insektenreste oder Vogelkot auf dem Auto. In der Sonne trocknet der Dreck fest und kann auf Dauer den Lack angreifen. Daher ist eine regelmäßige Autowäsche wichtig. Warum also nicht bei gutem Wetter einfach in der eigenen Einfahrt oder auf der Straße selbst zu Eimer und Lappen greifen? „Das ist vielerorts nicht gestattet“, warnt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Denn bei der Autowäsche können umweltbelastende Stoffe wie Bremsstaub, Ölrückstände, Benzinreste sowie Reinigungsmittel ins Grundwasser gelangen. In den meisten Gemeinden ist es daher verboten, das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu waschen.“ Dies gilt auch auf öffentlichen Straßen, denn die Entwässerungskanäle leiten nur Regenwasser ab und führen meist nicht in die Kläranlage, sondern zum nächsten Gewässer. Erlaubt ist hingegen meistens, die Scheiben zu reinigen, Politur aufzutragen, den Innenraum zu saugen oder andere kleine Säuberungsaktionen durchzuführen. „Autofahrer sollten sich daher vorab bei ihrer Gemeinde über die geltenden Regelungen informieren“, so Brandl.

Waschanlage: Wer haftet für Kratzer im Lack?
Gilt am Wohnort ein Waschverbot, bleibt Autobesitzern nur die Waschanlage oder eine SB-Waschbox, um ihren Wagen zu säubern. Viele schätzen vor allem den Komfort der automatischen Wäsche in einer Anlage. Doch ist das Fahrzeug anschließend nicht nur blitzeblank, sondern auch beschädigt, ist das ärgerlich. „Sind beispielsweise Kratzer im Lack oder ist ein Außenspiegel abgerissen, haftet nicht automatisch der Waschanlagenbetreiber“, so die ERGO Juristin. „Er ist nur für Schäden verantwortlich, die nachweislich durch den Waschvorgang entstanden sind.“ Betreiber sind dazu verpflichtet, das Risiko für Beschädigungen so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, sie müssen dafür sorgen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden und die Technik auf dem neusten Stand ist. Außerdem müssen sie ihre Kunden über die Benutzung der Anlage und eventuelle Gefahren informieren. „Details zur Haftung legen meist die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers fest“, erläutert Brandl. „Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Klauseln zu Haftungsausschlüssen, nach denen Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften, jedoch unwirksam.“

Schadenrisiko minimieren
Damit ein Schaden gar nicht erst entsteht, sollten sich Autofahrer an die Betriebsanleitung der Waschanlage halten. Das kann zum Beispiel heißen: Außenspiegel einklappen, Antennen abmontieren, Handbremse anziehen oder eine Schutzhülle über den Heckscheibenwischer stülpen. Beachten Autofahrer entsprechende Hinweise nicht, muss der Waschanlagenbetreiber im Schadensfall nicht haften. „Die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs kann ebenfalls Hinweise zur Benutzung einer Waschanlage enthalten“, so Brandl. Vor der Fahrt in die Waschanlage empfiehlt sie zudem zu prüfen, ob Tankklappe und Fenster verschlossen sind.

Vorgehensweise im Schadensfall
Haben Autofahrer alle Hinweise berücksichtigt, aber trotzdem einen Kratzer im Lack, müssen sie nachweisen, dass der Betreiber der Waschanlage dafür verantwortlich ist. „Das ist meist schwierig. Daher sind Rechtsstreitigkeiten um Haftungsfragen nicht ohne Risiko“, so die ERGO Juristin. Autofahrer sollten ihr Fahrzeug direkt nach dem Waschgang kontrollieren und bei Schäden umgehend einen Mitarbeiter informieren und sich diese schriftlich bestätigen lassen. „Um zu beweisen, dass ein Schaden durch die Anlage entstanden ist, ist es hilfreich, den Zustand des Wagens vor dem Waschen mit Fotos zu dokumentieren“, rät Brandl. Auch wenn der Kunde bewiesen hat, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, kann der Betreiber eine Haftung vermeiden, wenn er beweist, dass er die Waschanlage fachgerecht gewartet und regelmäßig kontrolliert hat – das ist allerdings oft nicht einfach.

Wer haftet fürs Ausrutschen?
Aber nicht nur für Autos sind Waschanlagen und -boxen ein Risiko. Wasser und Reinigungsmittel machen den Boden rutschig und sorgen schneller als gedacht für einen Sturz. Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass Waschanlagenbetreiber nicht haftbar gemacht werden können, wenn ein Kunde in einer Anlage oder einer Box ausrutscht. „Das Risiko der Rutschgefahr müssen Autofahrer bei der Benutzung einer Waschanlage aufgrund ihrer Lebenserfahrung einkalkulieren“, erläutert die ERGO Juristin. „Um nicht zu stürzen, gilt daher: vorsichtig sein.“

03.05.2024
Überraschend: Tierhalter haben mehr Stress
Haustierbesitzer fühlen sich häufiger gestresst als Menschen ohne Haustiere. So klagen 34 Prozent der Haustierhalter, aber nur 28 Prozent der Deutschen ohne Haustiere über eine hohe Stressbelastung. Dennoch sind fast drei Viertel (71%) der Tierhalter überzeugt, damit den Stress im Alltag reduzieren. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Mensch-Haustier Studie des Direktversicherers DA Direkt.

Sind Haustiere gar nicht der Stress-Ausgleich, für den Sie häufig gehalten werden? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, weiß Prof. Dr. Andrea Beetz, Psychologin und Mensch-Tier-Beziehungsforscherin: „Wer sich aus den falschen Gründen für ein Haustier entscheidet oder keine artgerechte Haltung gewährleisten kann, wird die Tierhaltung primär als Stressfaktor erleben.“ Immer mehr überlastete Tierheime zeugen von unüberlegten Haustier-Anschaffungen. Laut Deutschem Tierschutzbund haben zwei Drittel aller Tierheime in Deutschland einen Aufnahmestopp.

Der Anteil derjenigen, die nach eigener Aussage viel Zeit mit ihren Haustieren verbringen, ist mit 68 Prozent in etwa auf einem Niveau mit denjenigen, die die Tierhaltung als Stressreduktion erleben. 63 Prozent der Tierhalter fühlen sich seit dem Einzug des tierischen Mitbewohners sogar glücklicher. „Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass aktive Beziehungsarbeit mit dem Haustier ein Invest ist, das sich auch für den Menschen auszahlt. Damit die Tierhaltung gelingt, muss es beiden Seiten gut gehen“, erläutert Prof. Dr. Beetz.

Als belastend erleben Tierhalter vor allem den Zeitaufwand sowie die Erziehung des Haustieres. Hundebesitzer bleiben beispielsweise oft hinter den eigenen Erwartungen zurück. Fast ein Viertel von ihnen haben ein schlechtes Gewissen, weil sie nicht mehr Zeit mit ihrem Hund verbringen können. 37 Prozent kommen täglich auf weniger als zwei Stunden aktive Beschäftigung mit ihrem Vierbeiner, Gassigehen inklusive.

Einer Entscheidung für ein Haustier sollte eine genaue Abwägung der eigenen Lebenssituation mit den Bedürfnissen des gewünschten Tieres vorausgehen. Womöglich fällt die Wahl dann auf ein anderes Tier oder auch gegen die Haustieranschaffung aus. „Vor allem sollte man sich klar darüber sein, welche Verantwortung ein Haustier langfristig mit sich bringt und welche Kosten, beispielsweise durch die Hundesteuer oder notwendige Tierarztbesuche zukünftig anfallen. Zumindest dem finanziellen Stressfaktor lässt sich mit einer guten Tierkranken- und Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorbeugen“, sagt Christian Brodhun, Experte für Tierkrankenversicherungen bei der DA Direkt.

01.05.2024
Reiseschutzimpfung – Empfehlungen zur Urlaubszeit
Die Urlaubszeit steht bevor und viele Menschen freuen sich schon auf ihre geplante Reise. Es winken andere Länder, andere Natureindrücke, andere Sitten – aber leider auch: andere Krankheitserreger. Vor diesen können Sie sich schützen, wenn Sie frühzeitig, am besten sechs Wochen vor Reiseantritt, an Ihren Impfschutz denken.

Empfehlungen für den Urlaub in Deutschland und Europa
Die beliebtesten Urlaubsziele liegen vor unserer Haustür: in Deutschland, seinen Nachbarstaaten und den Mittelmeerländern. Obwohl diese Ziele so nah sind, können zusätzliche Impfungen sinnvoll sein.

  • Die FSME-Impfung schützt vor einer von Zecken übertragenen Entzündung des Gehirns, der Hirnhaut oder des Rückenmarks. Sie empfiehlt sich, wenn Sie einen Wanderurlaub oder natur-nahen Urlaub in folgenden Gebieten planen: Baden-Württemberg, Bayern, Süd- und Mittelhessen, Thüringen, Sachsen oder südöstliches Brandenburg. Auch in einigen Gegenden im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind Zecken aktiv, die FSME-Viren (Abkürzung für „Frühsommer-Meningoenzephalitis“) auf den Menschen übertragen können. Eine aktuelle Karte der FSME-Risikogebiete in Deutschland finden Sie auf www.impfen-info.de. Für die Schweiz, Österreich, Skandinavien oder Osteuropa ist die FSME-Impfung ebenso empfehlenswert. Menschen ab 40 Jahren und vor allem Seniorinnen und Senioren haben ein höheres Risiko für eine schwere FSME-Erkrankung.
  • Vor Reisen in Länder südlich der Alpen oder östlich der Oder sollten Sie an eine Impfung gegen Hepatitis A denken. Dies gilt besonders für ältere Menschen, da die Krankheit bei ihnen häufig einen schweren Verlauf nimmt. Hepatitis A-Erreger sind in verunreinigten Lebensmitteln zu finden.
  • Bei Reisen in ländliche Gebiete der Türkei ist eine Impfung gegen Typhus zu überlegen, um sich gegen eine schwere Erkrankung des Verdauungstraktes zu schützen.
  • Insbesondere im Osten von Polen, in Osteuropa, im Baltikum und auf dem Balkan kann die Tollwut zu einer Gefahr werden. Mit Tollwut-Erregern kommen Sie in der Regel nur dann in Berührung, wenn Sie Kontakt zu einem befallenen Tier haben. Tollwütige Tiere wirken krankheitsbedingt oft mitleiderregend, sie sind meist abgemagert, zittrig und ängstlich. Wenn Sie befürchten, von einem tollwütigen Tier gebissen oder gekratzt worden zu sein, dann suchen Sie sofort eine ärztliche Praxis auf. Helfen kann nämlich nur eine Impfung – auch noch direkt nach dem Kontakt und vor Ausbruch von Krankheitsanzeichen.

Empfehlungen für Fernreisen
  • Wer in die Tropen reist, muss sich um einen den Schutz vor Malaria kümmern. Der Malariaerreger wird von einer Tropenmücke übertragen und führt zu einer lebensgefährlichen fiebrigen Infektion. Hiervor kann zwar kein Impfstoff schützen, wohl aber gibt es vorsorglich einzunehmende Medikamente. Weil in unterschiedlichen Gebieten verschiedene Varianten des Malariaerregers leben, sollten Sie sich in einer reisemedizinisch erfahrenen Arztpraxis oder in einem Tropeninstitut individuell beraten lassen.
  • Fernreisende nach Asien, Afrika oder Lateinamerika sollten sich generell gegen Hepatitis A und in der Regel auch gegen Kinderlähmung, Typhus und Tollwut impfen lassen, bei längeren Reisen zusätzlich gegen Hepatitis B. Für Personen über 50 Jahre ist bei Reisen nach Indien und Japan eine Impfung gegen die japanische Enzephalitis – eine durch Viren ausgelöste Tropenerkrankung – sinnvoll. Auch eine Cholera-Schluckimpfung bei Reisen nach Südasien und Afrika ist angeraten. Für das tropische Afrika wird ein Impfschutz gegen Meningokokken, die lebensbedrohliche Erkrankungen hervorrufen können, empfohlen.
  • In Lateinamerika und Afrika besteht für einige Länder eine Impfpflicht gegen Gelbfieber – der Impfnachweis ist hier Bedingung für die Einreiseerlaubnis. Allerdings ist die GelbfieberImpfung bei bestimmten genetischen Defekten und bei älteren Menschen mit Risiken verbunden. Deswegen darf die Gelbfieber-Impfung als aktive Lebendimpfung nur an so genannten Gelbfieber-Impfstellen von speziell weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten verabreicht werden.
  • Genauso wichtig wie Vorsorgemaßnahmen ist auch der Schutz vor Mückenstichen auf der Reise: Tragen Sie möglichst lange, bis zu den Knöcheln reichende Hosen und langärmelige Oberteile. Sie können Ihre Kleidung mit geeigneten Mitteln imprägnieren oder bereits imprägnierte Kleidung kaufen. Die Haut sollten Sie regelmäßig mit Mückenschutzmittel behandeln, das bei Fernreisen jedoch andere Inhaltsstoffe benötigt als in unseren Breitengraden. Für Reiseziele mit Denguefieber, Malaria, Zika Virus oder Gelbfieber-Risiko werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) spezielle hochwirksame Moskitomittel empfohlen. Erkundigen Sie sich danach in Ihrer Apotheke.

Wo finden Sie weitere Informationen?
Diese allgemeinen Tipps bieten eine grobe Orientierung – länderspezifische Empfehlungen können wir hier nicht geben. Entscheidend für die Bestimmung der erforderlichen Impfungen ist das Reiseland. Vor allem bei Fernreisen in ländliche Gebiete empfehlen wir, sich in einer auf Reisemedizin spezialisierten Arztpraxis beraten zu lassen. Auch manche Apotheken haben reisemedizinisch geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, um die Kostenübernahme zu klären: Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten freiwillig die Impfungen für den privaten Auslandsurlaub.

Welche Impfungen sind generell wichtig?
Unabhängig von einer Reise sollten Erwachsene immer mal wieder prüfen, ob ihr Impfschutz ausreichend ist.

  • Gegen Wundstarrkrampf, also Tetanus, sowie gegen Diphtherie sollten Sie sich alle zehn Jahre impfen lassen.
  • Die Impfung gegen Kinderlähmung (Polio) wird in der Regel im Säuglingsalter verabreicht und im Jugendalter aufgefrischt. Ist dies nicht erfolgt, wird eine Auffrischungsimpfung oder eine Grundimmunisierung im Erwachsenenalter empfohlen.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen einmalig eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten).
  • Das Masernvirus befällt nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und Erwachsene. Deshalb wird allen nach 1970 geborenen Personen eine Impfung gegen Masern empfohlen, wenn der Impfstatus unklar oder der Impfschutz aus der Kindheit unvollständig ist. Für bestimmte Berufsgruppen ist eine vollständige Immunität gegen Masern sogar verpflichtend. Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter www.masernschutz.de.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Frauen im gebärfähigen Alter, die noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Röteln geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, die Masern-Mumps-Röteln-Impfung.
  • Menschen über 60 ist eine einmalige Impfung gegen Pneumokokken zu empfehlen. Ebenso ist eine Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) sinnvoll, die in der Regel zwei Mal im Abstand von zwei bis sechs Monaten durchgeführt wird.
  • Jeden Herbst ist für ältere und chronisch kranke Menschen, Schwangere und medizinisches Personal zudem eine Grippeimpfung empfehlenswert. Bedenken Sie, dass in tropischen und subtropischen Gebieten die Grippe (Influenza) ganzjährig auftritt.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, E-Mail bkahl@lzg-rlp.de

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
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