26.06.2024
Kindergeld nach der Schule
Auch über 18-Jährige können
Kindergeld erhalten.
Viele Jugendliche haben in diesem
Frühjahr mit der Abiturprüfung ihre Schulzeit beendet. Oft sind die
Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes
weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden bis
es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?
Die Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit klärt auf: eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in
Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn
zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder
Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit
beginnt. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher
Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten
im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.
Aber auch wenn sich die Unterbrechung
unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin
Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich,
wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die
entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang
nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil
beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht
eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des
Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.
Wichtig ist immer, die Pläne des
Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür
vorgesehenen Formulare (zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) sowie alle weiteren Infos zum
Kindergeld stehen unter www.familienkasse.de bereit.
Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren:
Die Familienkasse ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555
30 erreichbar.
Falls das Kind nach dem Ende der
Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar
anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während
der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der
Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden.
26.06.2024
So schützen Sie sich vor
Schockanrufen mit Künstlicher Intelligenz
Immer wieder versuchen Betrüger mit
sogenannten Schockanrufen, an Geld oder Wertsachen der Angerufenen zu
gelangen. Sie täuschen am Telefon eine Notsituation vor, die
angeblich schnelles Handeln erfordert. So wollen sie die mit der
Situation überforderten Angerufenen dazu bringen, Geld zu überweisen
oder Bargeld und Wertsachen an sie zu übergeben. Die Anrufer:innen
geben sich meist als verwandte Person oder als ein mit dem Vorgang
betrauter Polizeibeamter aus.
Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen darauf aufmerksam, dass sich die Kriminellen beim Telefonbetrug auch die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) zunutze machen könnten. Die Betrüger haben durch die Nutzung von KI die Option, Stimmen nachzustellen, die täuschend echt nach den angeblichen Verwandten klingen. Das soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Angerufenen tatsächlich glauben, eine ihnen nahestehende Person am Telefon zu haben, die dringend Hilfe braucht und Geld benötigt. Den Betrug zu erkennen wird für die Angerufenen umso schwieriger. Die Stimmen nachahmen könnten die Täter zum Beispiel mit Audioaufnahmen aus sozialen Medien, beispielsweise durch das Sprechen einer Person in einem Video.
Wie kann man sich vor den Betrügern schützen? Das LKA und die Verbraucherzentrale geben folgende Tipps:
Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen darauf aufmerksam, dass sich die Kriminellen beim Telefonbetrug auch die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) zunutze machen könnten. Die Betrüger haben durch die Nutzung von KI die Option, Stimmen nachzustellen, die täuschend echt nach den angeblichen Verwandten klingen. Das soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Angerufenen tatsächlich glauben, eine ihnen nahestehende Person am Telefon zu haben, die dringend Hilfe braucht und Geld benötigt. Den Betrug zu erkennen wird für die Angerufenen umso schwieriger. Die Stimmen nachahmen könnten die Täter zum Beispiel mit Audioaufnahmen aus sozialen Medien, beispielsweise durch das Sprechen einer Person in einem Video.
Wie kann man sich vor den Betrügern schützen? Das LKA und die Verbraucherzentrale geben folgende Tipps:
- Seien Sie misstrauisch. Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Anrufs, sollte das Gespräch beendet werden.
- Rufen Sie die vermeintlich anrufende Person unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.
- Stellen Sie Fragen, deren Antwort nur die echte Person kennen kann.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte.
- Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer von Betrügern geworden sind.
- Gehen Sie möglichst sparsam mit persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken um.
Weitere Informationen zu Betrug mit
Schockanrufen finden Sie auf der Internetseite der Polizei.
26.06.2024
Wenn der Urlaub baden geht
Die Reiserücktrittskosten- und
Reiseabbruchversicherung
Urlaubsreisen werden oft lange vor dem
Reisetermin gebucht. Zwischen Buchung und Reiseantritt kann viel
Unvorhergesehenes passieren. Bei teuren Reisen und vor allem bei
Reisen mit Kindern sollte über den Abschluss einer Reiserücktritts-
mit Reiseabbruchversicherung nachgedacht werden. Bei Insolvenz eines
Reiseveranstalters greift die Reiserücktrittsversicherung jedoch in
der Regel nicht.
Wer seine gebuchte Reise zum Beispiel wegen einer unerwarteten, schweren Krankheit nicht antreten kann, muss mit Stornogebühren rechnen. In solchen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und erstattet die Rücktritts- bzw. Stornokosten. Die Reiseabbruchversicherung hingegen übernimmt die entstandenen Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise beispielsweise wegen einer Erkrankung oder eines Trauerfalles vorzeitig abgebrochen werden muss. Voraussetzung ist jedoch, dass die richtigen Bedingungen im Vertrag vereinbart wurden.
„Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Reisepreis entspricht“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Nur so ist sichergestellt, dass außer dem möglicherweise vereinbarten Selbstbehalt keine weiteren Zahlungen wegen Unterversicherung geleistet werden müssen.“
Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag. Dann ist jede einzelne Reise im Jahr bis zum versicherten Reisepreis abgesichert. Familien sollten einen Familienjahresvertrag abschließen. Versicherungsschutz besteht dann auch für einzelne Familienmitglieder, wenn sie allein reisen.
Die Tipps der Verbraucherzentrale zu Reiseversicherungen:
Wer seine gebuchte Reise zum Beispiel wegen einer unerwarteten, schweren Krankheit nicht antreten kann, muss mit Stornogebühren rechnen. In solchen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und erstattet die Rücktritts- bzw. Stornokosten. Die Reiseabbruchversicherung hingegen übernimmt die entstandenen Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise beispielsweise wegen einer Erkrankung oder eines Trauerfalles vorzeitig abgebrochen werden muss. Voraussetzung ist jedoch, dass die richtigen Bedingungen im Vertrag vereinbart wurden.
„Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Reisepreis entspricht“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Nur so ist sichergestellt, dass außer dem möglicherweise vereinbarten Selbstbehalt keine weiteren Zahlungen wegen Unterversicherung geleistet werden müssen.“
Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag. Dann ist jede einzelne Reise im Jahr bis zum versicherten Reisepreis abgesichert. Familien sollten einen Familienjahresvertrag abschließen. Versicherungsschutz besteht dann auch für einzelne Familienmitglieder, wenn sie allein reisen.
Die Tipps der Verbraucherzentrale zu Reiseversicherungen:
- Neben den Reiseteilnehmenden sollten zusätzlich weitere Risikopersonen vom Versicherungsschutz mitumfasst sein, damit etwa bei schwerer Krankheit oder Unfall eines nichtmitreisenden Angehörigen bzw. einer Pflegeperson die Versicherung eintritt.
- Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten Angebote und Bedingungen mehrerer Versicherer miteinander verglichen werden.
- Der Beitrag hängt vom Reisepreis und Leistungsumfang und oft vom Alter des Versicherten ab.
- Ein Tarif ohne Selbstbehalt ist wichtig. Dieser kann bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen.
- Der Abschluss von Reiseversicherungen direkt bei einer Reisebuchung ist weniger empfehlenswert, da Vergleichsmöglichkeiten fehlen und häufig Versicherungspakete mit unnötigen Bestandteilen wie Gepäckversicherung oder Reiseunfallversicherung den Schutz verteuern.
- Wenn die Versicherung in Anspruch genommen wird, müssen das Versicherungsunternehmen unverzüglich informiert und gleichzeitig die Reise storniert werden. Die Versicherung wird Nachweise zu den Gründen verlangen, zum Beispiel ein ärztliches Attest als Nachweis der Krankheit, oder eine Sterbeurkunde beim Tod eines Verwandten.
- Bei Reisen ins Ausland sollte auch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese kostet nur wenige Euro im Jahr und erstattet die Behandlungskosten oder einen Rücktransport.
Weitere Informationen zu
Reiseversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer
Internetseite.
Fragen rund um Reiserversicherungen beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale in einer kostenlosen Erstberatung unter (06131) 2848122 montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr.
Fragen rund um Reiserversicherungen beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale in einer kostenlosen Erstberatung unter (06131) 2848122 montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr.
25.06.2024
KI im Alltag
Wie ChatGPT und Co. das Leben
leichter machen können
Künstliche Intelligenz (KI) ist in
aller Munde, und viele Deutsche haben bereits Erfahrungen damit
gemacht. Vor allem sogenannte Large Language Models (LLMs) wie
ChatGPT gewinnen immer mehr an Popularität, denn die Technologie
kann dabei unterstützen, den Alltag leichter zu gestalten. Was LLMs
sind und welche Anwendungsmöglichkeiten sie bieten, weiß Alina
Gedde, Digitalexpertin von ERGO. Sie erklärt außerdem, worauf es
bei Nutzung und Datenschutz ankommt.
Was sind LLMs?
Large Language Models sind
Technologien, die mithilfe künstlicher Intelligenz menschliche
Sprache verstehen, analysieren und generieren können. Zu den
bekanntesten LLMs zählt derzeit ChatGPT der Firma OpenAI. Die
„Großen Sprachmodelle“ bieten vielfältige
Anwendungsmöglichkeiten, sowohl im Beruf als auch im Privaten.
„Unternehmen können die Technologie nutzen, um beispielsweise
Prozesse zu automatisieren und Arbeitsabläufe zu vereinfachen, etwa
in der Verwaltung oder bei der Datenextraktion“, so Alina Gedde,
Digitalexpertin von ERGO. „Aber auch im Privaten können sie
vielfältig unterstützen.“
ChatGPT und Co. im Alltag
Die Digitalisierung hat bereits dazu
beigetragen, das tägliche Leben zu vereinfachen. Mit LLMs wie
ChatGPT eröffnen sich nun zahlreiche weitere nützliche
Alltagshilfen. Viele Schüler und Studenten nutzen die Technik etwa
zur Recherche als Alternative zu klassischen Suchmaschinen. „Darüber
hinaus bieten Sprachmodelle noch einiges mehr: Sie liefern Antworten
auf Fragen, helfen mit praktischen Lösungen, fassen Texte zusammen
und schreiben Briefe oder Bewerbungen“, erläutert Gedde. Eine
konkrete Anwendungsidee im Alltag ist die Unterstützung bei
organisatorischen Aufgaben wie der Erstellung von Wochenplänen oder
Einkaufslisten sowie der Planung von Feiern. „Auch das Erlernen von
neuen Sprachen oder Hobbys können Chatbots vereinfachen“, weiß
die Digitalexpertin von ERGO. Gedde empfiehlt, der Kreativität
freien Lauf zu lassen und verschiedene Anwendungsmöglichkeiten
auszuprobieren.
Was ist bei der Nutzung zu beachten?
Wer sich mit LLMs das Leben erleichtern
möchte, hat die Möglichkeit, je nach Anbieter über den Browser
oder eine App darauf zuzugreifen. In einem Chat können Nutzer Fragen
stellen oder Anweisungen erteilen, welche die KI verarbeitet und
schriftlich beantwortet. „Um das volle Potenzial von Sprachmodellen
ausschöpfen zu können, ist es wichtig, Anfragen so konkret wie
möglich zu formulieren“, so die Digitalexpertin. Je mehr Details
Nutzer aufgreifen, desto hilfreicher und relevanter ist die
Rückmeldung. „Dafür kann es sinnvoll sein, spezifische Fragen zu
stellen und mit Folgefragen die Angaben zu konkretisieren – falls
nötig“, rät Gedde. Doch Vorsicht: Nicht immer können sich Nutzer
auf die Inhalte verlassen. Auch wenn der Output der Modelle
qualitativ überzeugend erscheint, kann er falsch sein. Denn die
Systeme neigen dazu, Wissenslücken mit erfundenen Inhalten zu
füllen. Daher gilt: Die Antworten von LLMs immer kritisch lesen und
Informationen gegebenenfalls separat überprüfen.
Datenschutzeinstellungen prüfen
Auch wenn ChatGPT und Co. noch so
nützlich sein mögen: Nutzer sollten immer auch an die Sicherheit
ihrer Daten denken. Es ist davon auszugehen, dass die Anbieter diese
speichern und auswerten. Die Digitalexpertin von ERGO rät daher,
zurückhaltend mit privaten, vertraulichen und personenbezogenen
Informationen zu sein. „Nutzer sollten die Eingabe von
beispielsweise Namen, E-Mails, Adressen, Zahlungs- oder
Gesundheitsdaten absolut vermeiden“, so Gedde. „Dasselbe gilt für
Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, etwa Geschäftsgeheimnisse
und sensible Geschäftsinformationen.“ Allerdings ist es bei
ChatGPT möglich, die Datennutzung in den Einstellungen
einzuschränken. „Im Browser funktioniert das über die Menüpunkte
‚Settings‘ und ‚Data controls‘. Unter ‚General‘ ist es
außerdem möglich, bisherige Chatverläufe zu löschen“. Doch
selbst mit eingeschränkter Datennutzung dürfen Nutzer auf keinen
Fall sensible Daten eingeben.
21.06.2024
Achtung Telefonbetrug! - Warnung vor
neuer Lotto-Abzockmasche
Im Juni haben mehrere Betroffene über
Anrufe informiert, bei denen sich die Anrufenden als Angestellte von
Gewinnspielfirmen ausgeben und behaupten, man hätte ein
Gewinnspielvertrag abgeschlossen und vergessen diesen zu kündigen.
Im weiteren Gespräch wird den Angerufenen unterbreitet, dass man nun
die einmalige Möglichkeit zur Sonderkündigung für nur 79 Euro habe
– Das Abo laufe ansonsten weiter. Die Verbraucherzentrale rät:
Nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall auf das Angebot
eingehen.
Eine Verbraucherin berichtet
Eine Verbraucherin rief bei der Hotline der Verbraucherzentrale an, nachdem sie einen unseriösen Anruf erhalten hatte: „Guten Tag, ich habe eben einen Anruf bekommen. Ein Herr sprach mit mir wegen eines angeblichen Lotto Abos, dass ich auf Probe abgeschlossen habe und – wie in den AGB angegeben – hätte kündigen müssen. Es gäbe jetzt die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes für einmalig 79,00 Euro. Hierfür müsse ich jedoch meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts abgeschlossen habe. Daraufhin lachte er und wiederholte sich, dass das Abo dann jetzt weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht würde. Ich fragte nach seinem Namen und von wessen Gesellschaft er anruft. Er hörte mir nicht zu und wiederholte sich einfach.“ Die Verbraucherin ging nicht weiter auf den Anrufer ein. Immer wieder versuchen Betrüger:innen, Verbraucher:innen am Telefon sensible Daten zu entlocken.
Unseriöse Anrufe abwehren – die Verbraucherzentrale gibt Tipps
Eine Verbraucherin berichtet
Eine Verbraucherin rief bei der Hotline der Verbraucherzentrale an, nachdem sie einen unseriösen Anruf erhalten hatte: „Guten Tag, ich habe eben einen Anruf bekommen. Ein Herr sprach mit mir wegen eines angeblichen Lotto Abos, dass ich auf Probe abgeschlossen habe und – wie in den AGB angegeben – hätte kündigen müssen. Es gäbe jetzt die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes für einmalig 79,00 Euro. Hierfür müsse ich jedoch meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts abgeschlossen habe. Daraufhin lachte er und wiederholte sich, dass das Abo dann jetzt weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht würde. Ich fragte nach seinem Namen und von wessen Gesellschaft er anruft. Er hörte mir nicht zu und wiederholte sich einfach.“ Die Verbraucherin ging nicht weiter auf den Anrufer ein. Immer wieder versuchen Betrüger:innen, Verbraucher:innen am Telefon sensible Daten zu entlocken.
Unseriöse Anrufe abwehren – die Verbraucherzentrale gibt Tipps
- Am besten lässt man sich erst gar nicht auf ein ungewolltes Gespräch ein: Das schützt vor untergeschobenen Verträgen, aber auch davor, in Zukunft immer wieder angerufen zu werden. Auffällige Gespräche daher lieber vorzeitig beenden: Das ist nicht unhöflich, sondern unser gutes Recht.
- Am Telefon sollte man unbekannten Personen keine Auskünfte über personenbezogenen Daten und Konten erteilen. Telefonisch werden niemals Bankdaten abgefragt oder abgeglichen.
- Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb unseriöse Anrufe zu melden. Das kann man hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.
- Wurde bei einem Werbeanruf ein Vertrag untergeschoben, können Betroffene sich wehren. Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Die telefonische Erstberatungshotline bei rechtlichen Fragen ist jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer 06131 2848120 zu erreichen.
19.06.2024
Fünf Tipps für Autoreisende bei
Panne oder Unfall im Ausland
Etwa die Hälfte der Deutschen nutzt
für Reisen ins Ausland das Auto. Mit vollen Straßen und hohem
Verkehrsaufkommen steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit von Pannen und
Unfällen. Dies zeigt sich auch in der Einsatzbilanz des ACV, der in
den Reisemonaten Juli und August am häufigsten Pannen- und
Unfallhilfe leistet.
Wenn es im Ausland zu einem Unfall oder
einer Panne kommt, kann dies Reisende vor besondere Herausforderungen
stellen: Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung
zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung. Der
ACV Automobil-Club Verkehr gibt daher zur Reisezeit wichtige Hinweise
für Urlaubsfahrten mit dem Auto.
1. Vor der Reise: Fahrzeug und
notwendige Dokumente checken
Ein gründlicher Check des Fahrzeugs
vor Reiseantritt kann viele Pannen verhindern. Dazu gehört die
Überprüfung von Scheinwerfern, Batterie, Zündkerzen, Ölstand,
Reifendruck und Profiltiefe. Zudem sollten Warndreieck,
Verbandskasten und Warnwesten für alle Insassen an Bord sein. In
Spanien beispielsweise sind zwei Warnwesten im Kofferraum Pflicht, in
vielen anderen Ländern müssen Warnwesten sogar für alle Insassen
vorgehalten werden. Der ACV empfiehlt, sich vor Reisebeginn über
wichtige Fakten rund um die Mobilität im Reiseland zu informieren.
Wichtige Dokumente wie Pässe und
Notfallkontakte sollten griffbereit sein. Die Internationale
Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) weist eine abgeschlossene
Kfz-Haftpflichtversicherung nach und erleichtert im Ernstfall die
Schadensabwicklung. Die Karte ist in einigen Nicht-EU-Ländern
verpflichtend, sie vereinfacht aber auch innerhalb der EU den
Verwaltungsaufwand, falls im Urlaub etwas passiert.
2. Versicherungsschutz und
Pannenschutz überprüfen
Bei Unfällen im Ausland gilt immer das
Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Um auf alle
Eventualitäten vorbereitet zu sein, ist ein umfassender
Versicherungsschutz unerlässlich. Neben der regulären
Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch eine
Auslandsschadenschutz-Versicherung in Betracht gezogen werden. Diese
deckt zusätzliche Kosten ab, die bei Unfällen im Ausland entstehen
können, und schützt vor den hohen finanziellen Belastungen, die
durch Sach- und Personenschäden entstehen können. Zudem bietet eine Mitgliedschaft in
einem Automobilclub Sicherheit.
3. Bei einer Panne oder einem
Unfall: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern und wenn nötig Erste
Hilfe leisten
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls
gelten im Ausland dieselben Regeln wie in Deutschland: Ruhe bewahren
und die Unfallstelle absichern. Dazu gehört, die Warnblinkanlage
einzuschalten, das Fahrzeug – wenn möglich – auf den
Seitenstreifen oder in eine Parkbucht zu lenken, und vor dem
Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anzuziehen. Das Warndreieck
sollte in ausreichendem Abstand aufgestellt werden: auf Autobahnen
mindestens 150 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und innerorts 50
Meter. Zudem sollte die Beleuchtung des Fahrzeugs tagsüber und
nachts eingeschaltet sein, um andere Verkehrsteilnehmer bestmöglich
auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.
Sollte bei einem Unfall jemand verletzt
worden sein, muss Erste Hilfe geleistet werden und bei schweren
Verletzungen der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Die
Notrufnummer 112 gilt europaweit.
4. Polizei und Pannenhilfe
verständigen
Auch wenn es bei einem Unfall nur zu
Sachschäden gekommen ist, sollte die Polizei benachrichtigt werden,
damit sie den Unfall aufnehmen kann. In einigen Ländern kommt die
Polizei zwar nur bei Personenschäden, trotzdem rät der ACV dazu,
sie zu informieren. Oft ist eine polizeiliche Unfallaufnahme
Voraussetzung für einen späteren Schadensersatz.
Ist das Fahrzeug nicht mehr
fahrtüchtig, sollten Betroffene ihren Automobilclub anfordern. Ohne
Mitgliedschaft besteht die Option, einen lokalen Abschleppdienst zu
kontaktieren. Hierbei können allerdings Kosten von mehreren Hundert
Euro entstehen. Damit der Pannenservice so schnell wie möglich
eintrifft, empfiehlt es sich, den eigenen Standort so genau wie
möglich anzugeben, zum Beispiel mit Hilfe von Navigations-Apps für
das Smartphone. Über die ACV App kann eine Pannenmeldung inklusive
Standortbestimmung direkt digital übermittelt werden.
5. Den Schaden melden und
dokumentieren
Eine umfassende Dokumentation des
Unfalls oder der Panne erleichtert die spätere Schadensregulierung
erheblich. Orientierung bietet dabei der mehrsprachige und europaweit
einheitliche Europäische Unfallbericht. Dieser ist als Vordruck zum
Download auf der Website oder in der App des ACV frei verfügbar.
Zudem ist es hilfreich, den Unfallort sowie Schäden, Bremsspuren
oder Glassplitter zu fotografieren. Bei Anwesenheit der Polizei
sollte zudem ein Schadensprotokoll ausgestellt werden.
Nach dem sicheren Räumen der Pannen-
oder Unfallstelle ist es wichtig, die Versicherung zeitnah über den
Schaden zu informieren. Reisende, die selbst die Schuld an einem
Verkehrsunfall tragen, wenden sich an ihre eigene Kfz-Versicherung.
Der Fall sollte umgehend, spätestens jedoch nach einer Woche,
gemeldet werden. Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall gerät,
kann sich zur Schadensregulierung an den Zentralruf der
Autoversicherer wenden. Jeder Versicherer in der EU ist verpflichtet,
in jedem EU-Land einen Vertreter zu benennen, der die
Schadensansprüche abwickelt.
Außerhalb der EU müssen Ansprüche
direkt an den jeweiligen Versicherer gerichtet werden, was oft
bürokratischen Aufwand und sprachliche Hindernisse mit sich bringt.
In solchen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts.
17.06.2024
Sicher im Freibad
Was bei Badeunfällen und Diebstahl gilt
Sommerzeit ist Badezeit. Auf der Suche nach einer Abkühlung an heißen Tagen zieht es viele Deutsche in die umliegenden Freibäder. Doch Langfinger oder Unfälle sorgen schneller als gedacht dafür, dass der Badetag ins Wasser fällt. Wie Besucher ihre Wertsachen diebstahlsicher machen und was für die Haftung gilt, beantwortet Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO, erklärt außerdem die wichtigsten Baderegeln und weiß, wie sich Stürze und Kollisionen vermeiden lassen.
Wertgegenstände während des Planschens sichern
Sommer, Sonne, Freibad lautet bei steigenden Temperaturen bei vielen das Motto. Während der Abkühlung im Becken, beim spaßigen Rutschen oder beim Bahnenziehen bleiben die Wertsachen meist unbeaufsichtigt am Platz auf der Liegewiese zurück. Alleingelassene Geldbeutel, Handys oder Schmuck sind in Schwimmbädern ein beliebtes Ziel von Langfingern. „Um Wertsachen vor Diebstählen zu schützen, sollten Besucher nur das Nötigste mitnehmen“, rät Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Außerdem gilt, Smartphones und Co. nie offen liegen zu lassen und am besten immer abwechselnd ins Wasser zu gehen. „Denn Schwimmbadbetreiber haften nicht für gestohlene Gegenstände“, erklärt Nguyen. Alternativ kann es sinnvoll sein, Geldbeutel und Schmuck in Schließfächern zu verstauen.
Versicherungsschutz bei Diebstahl
Wer Wertgegenstände im Schwimmbadspind abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. „Denn die Hausratversicherung ersetzt die gestohlenen Sachen aus dem Spind, sollten Diebe diesen aufbrechen“, erklärt Versicherungsexpertin Nguyen. Entwenden diese versteckte oder am Platz zurückgelassene Gegenstände, ist dies nur ein „einfacher Diebstahl“ und daher nicht mitversichert.
Allgemeine Baderegeln
Im Freibad herrscht allerdings nicht nur Diebstahlgefahr: Auf rutschigen Fliesen oder im Wasser kommt es immer wieder zu Unfällen. „Um sicher im kühlen Nass zu planschen, sollten sich Besucher – insbesondere Kinder – an die allgemeinen Baderegeln halten“, so Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO. Das bedeutet, nicht überhitzt und mit vollem Magen ins Wasser zu gehen, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen sowie bei einsetzender Kälte oder sobald ein Gewitter aufzieht, das Becken umgehend zu verlassen. „Nichtschwimmer und Kinder sollten zudem nur bis zum Bauch ins Wasser gehen und sich in der Nähe des Beckenrandes aufhalten“, so Biewer. Luftmatratzen und Schwimmtiere eignen sich darüber hinaus nicht als Schwimmhilfen. Die Expertin rät Eltern, den Nachwuchs niemals aus den Augen zu lassen und ihnen vor allem das Schwimmen beizubringen.
Unfallgefahr beim Badespaß vermeiden
Aber auch beim Toben im Wasser können sich durch Zusammenstöße Unfälle ereignen. Wasserbomben und Co. von Sprungtürmen oder -brettern machen Kindern meist besonders großen Spaß. „Vor dem Sprung gilt es sicherzustellen, dass der Landebereich frei ist“, so Biewer. „Sprünge vom Beckenrand sind häufig verboten. Ist dies nicht der Fall, sollten Kinder darauf achten, dass das Wasser tief genug ist.“ Um Kollisionen beim Rutschen zu vermeiden, ist es wichtig, genügend Abstand zum Vordermann zu lassen und das Auffangbecken so rasch wie möglich freizumachen. Nasse Fließen sorgen zudem schnell für rutschige Beckenränder. Die Unfallexpertin rät Eltern, dem Nachwuchs zu erklären, dass Rennen daher schnell zu schmerzhaften Stürzen führen kann. „Damit ein verdrehtes Knie, Kopfverletzungen oder Knochenbrüche nicht den Sommer verderben, sollten Badegäste generell Rücksicht auf andere Besucher nehmen und sich umsichtig verhalten“, ergänzt Biewer. Übrigens: Um auf der sicheren Seite zu sein, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, da die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle in der Freizeit aufkommt.
15.06.2024
Hitzeschutz von Anfang an – Babys und Kinder sind besonders gefährdet
Der Sommer ist da und die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt, dass die kommenden Monate nicht nur erhöhte Temperaturen, sondern längere Hitzeperioden mit sich bringen können. Da sollte man als Eltern immer im Blick behalten, dass Kinder anders auf Hitze reagieren als Erwachsene. Die Haut von Babys und Kleinkindern ist noch sehr empfindlich und muss vor Sonneneinstrahlung besonders schützt werden, auch Körperreaktionen sind bei Kindern anders als bei Erwachsenen. Aber es gibt Maßnahmen, den kindlichen Körper zu schützen und den heißen Sommermonaten auch mit Spaß und Spiel gut zu begegnen.
Hitze als besonderes Risiko bei Babys und Kindern
Je jünger ein Kind ist, desto empfindlicher reagiert es auf Hitzebelastungen. Daher ist es wichtig, bei längeren Hitzeperioden auf etwaige gesundheitsgefährdende Symptome zu achten und sich mit Schutzmaßnahmen vertraut zu machen.
Bei den Kleinen ist der körpereigene Schutz noch nicht voll ausgebildet. Durch die Besonderheiten des kindlichen Körpers kann ein erwachsener Mensch nicht von seinem eigenen Temperaturempfinden auf den eines Kindes schließen. Der kindliche Körper arbeitet noch anders. Erwachsene erzielen durch Schweißbildung eine Abkühlung und können sich höheren Temperaturen anpassen. Kinder können in dem Maße noch nicht ausreichend schwitzen – die Kühlung durch Verdunstung von Schweiß ist geringer. Auch die Stoffwechselrate ist bei Kindern höher. Sie sind viel aktiver als Erwachsene und erhöhen ihre Körpertemperatur dadurch noch mehr. Hinzu kommt, dass ihre Hautoberfläche im Verhältnis zum Körpervolumen größer ist als bei Erwachsenen, weshalb sie mehr Zeit brauchen, um sich an Hitze anzupassen. Zudem ist Kinderhaut wesentlich empfindlicher gegen UV-Strahlung.
Babys und Kleinkinder leiden also schneller an Hitzebeschwerden als Erwachsene. Sie dehydrieren schneller, bekommen schneller einen Sonnenstich und zeigen schneller Symptome von Hitzeerschöpfung.
Schutzmaßnahmen gegen Hitzeeinwirkungen
Wir können einer länger andauernden Hitzewelle kaum entrinnen, wollen aber die schönen, hellen Sommermonate genießen und das, ohne gesundheitliche Schäden davonzutragen. Es gibt einige Maßnahmen, der Hitze zu begegnen.
- Informieren Sie sich regelmäßig über Wetterdienste über die Wetterlage und bevorstehende Hitzeperioden. Hitzewarnungen werden vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben, wenn eine starke Wärmebelastung vorhergesagt wird und eine ausreichende nächtliche Auskühlung der Wohnräume nicht mehr gewährleistet ist. Zum Hitzewarnsystem des DWD
- Kühlen Sie Ihre Wohnung. Damit die Tageshitze nicht in die Zimmer dringt, sollten die Fenster abgedunkelt werden mit Rollläden, Jalousien, blickdichten Gardinen. Lüften Sie am besten in den Abendstunden oder nachts. Tagsüber die Fenster nicht öffnen, damit keine warme Luft eindringen kann. Ventilatoren kühlen zwar die Luft nicht ab, ihr Luftzug wird aber als kühlend empfunden. Der Ventilator darf jedoch nicht direkt auf den Körper des Kindes oder Babys gerichtet sein, weil die Zugluft zu sehr auskühlen kann. Diese Geräte sollten nicht für Kinder zugänglich sein wegen möglicher Verletzungsgefahr. • Schatten schaffen im Freien. Wer einen Garten hat oder über eine Terrasse oder einen Balkon verfügt, kann diese Bereiche durch Markisen, Sonnenschirme oder Sonnensegel verschatten. So können hier Spielbereiche für einen kurzen Aufenthalt im Freien geschaffen werden.
- Meiden Sie die heißeste Tageszeit. Im Freien ist der Zeitraum von 10:00 bis 17:00 Uhr mit der größten Hitze verbunden. Wenn möglich, lassen Sie die Kinder dann in kühleren Innenräumen. Kinder sollten gerade jetzt nicht durch wilde Bewegungsspiele noch mehr erhitzen.
- Die richtige Kleidung zu tragen ist wichtig. Dünne Naturfasern und nicht mehrere Kleidungsschichten übereinander, locker und luftig sitzend, aber sonnendicht - das ist ideal. Denn wenn zwischen Haut und Stoff etwas Luft ist, kann eine Kühlung bei Bewegung entstehen. Lange Ärmel oder Hosenbeine bieten der Haut Schatten. Es gibt auch für Kinder spezielle UV-Kleidung – gerade bei Schwimmkleidung ist dies empfehlenswert. Der Kopf reagiert besonders empfindlich auf Überhitzung, weswegen eine Kopf- und Nackenbedeckung unerlässlich ist. Die Augen schützt eine kindgerechte und bruchsichere Sonnenbrille, die den Standard „UV 400“ erfüllt.
- Trinken, trinken, trinken. Kinder vergessen beim Spiel auch ohne große Hitze oft das Trinken. Aber gerade jetzt ist es wichtig, den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Babys, die gestillt werden, häufiger anlegen. Bei Fläschchen Gabe auch häufiger Flüssigkeiten anbieten. Reichen Sie den Kindern so häufig wie möglich gekühlte, nicht eiskalte Getränke wie Wasser, ungesüßte Früchte- oder Kräutertees. Trinken Sie gemeinsam mit dem Kind, indem Sie einen „Wettkampf“ austragen. Wer wird wohl als Erster sein Glas leer getrunken haben?
- Das Essen sollte leicht und frisch sein, also wenig Fett und viel Wasser enthalten. Dazu eignen sich Salate, Gemüse (z. B. Gurke, Tomaten), kühle Suppen und Obst (Melonen, Nektarinen). Über den Tag hinweg sollten die Mahlzeiten eher klein, aber häufiger sein.
- Für einen guten Schlaf bei Hitze wäre ein Umzug in das kühlste Zimmer der Wohnung sinnvoll. Neben den Empfehlungen für eine kühle Wohnung ist in der Nacht ein dünner Schlafanzug ohne Füße oder ein lockerer Baumwoll-Body ausreichend. Bei älteren Kindern genügt eine sehr dünne Decke oder lediglich ein Baumwolllaken. Sollte das Fenster nachts geöffnet sein, an einen guten Insektenschutz, z. B. Fliegennetze am Fenster, denken.
- Achtung! Kinder niemals alleine im Auto lassen. Die Metallkarosserie heizt den Innenraum des PKW schnell extrem auf.
Und was sonst noch Spaß macht
Kinder wollen ins Freie, sie wollen auf den Spielplatz, ins Schwimmbad, in den Park. Wenn nun Manches nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, sollten wir versuchen, die Hitzeperioden so abwechslungsreich und lustig wie möglich für die Kinder zu gestalten. Neben den Schutzmaßnahmen, die helfen sollen, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, kann man mit den Kindern spielerisch an das Thema herangehen. So kann man
- sich gemeinsam mit dem Kind überlegen, was für ein Getränk wir heute herstellen. Da könnte man gemeinsam Obst auspressen oder Früchtetee zubereiten. Oder zusammen frisches Obst schnippeln für einen Obstsalat
- Gläser bemalen, denn bunte Gläser sind viel lustiger. Mit etwas älteren Kindern kann man mit speziellen Stiften kreativ und individuell Gläser gestalten. So hat jeder sein eigenes kleines Kunstwerk. Und daraus schmeckt es natürlich viel besser.
- einen Trinkwettbewerb veranstalten. Wer hat als Erster sein Glas leer getrunken? Sonderbar, dass immer die Eltern verlieren.
- eigenes Eis herstellen: so geht’s: Fruchtsaft ohne Zuckerzusatz oder frisches Obst wie Beeren oder Bananen pürieren mit Naturjoghurt verrühren und einfrieren. Ein paar Mal dabei umrühren.
- oder auch: Eis mit Eiswürfelformen herstellen. Hier einfach dünne Saftschorlen ohne Zucker oder Tees, z.B. Pfefferminztee, in Eiswürfelformen geben und in den Eisschrank geben. Dann nur noch lutschen!
- draußen Wasserspiele entdecken. Mit einfachen Sprühflaschen sorgt ein Fangspiel für feuchte Erfrischung. Jeder darf jeden nassspritzen. Mittlerweile gibt es auch in einigen Städten öffentliche Wasser-Spielplätze. Wenn genügend Schatten vorhanden ist, lässt es sich hier auch eine Weile plantschend und spritzend aushalten.
- wenn es ruhiger zugehen soll: Eine kühle Ecke suchen, sich gemütlich machen und sich von den Erwachsenen etwas vorlesen lassen.
Dennoch wichtig
Sollten Sie bemerken, dass sich Ihr Kind nicht wohl fühlt, sind direkte Maßnahmen angeraten. Bringen Sie es in den Schatten an einen kühleren Ort und befeuchten Sie es mit kühlen (nicht zu kalten) Umschlägen, legen Sie die Beine hoch und entfernen Sie einengende Bekleidung und ermuntern Sie es zum Trinken.
Folgende Symptome können bei Überhitzung eintreten:
- starkes Schwitzen,
- kühle Haut,
- gerötetes Gesicht,
- trockene Lippen (zu geringe Trinkmenge).
- Kopfschmerzen,
- Übelkeit,
- Ohrgeräusche.
Im Zweifel sollten Sie den Notdienst unter der 112 anrufen.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
11.10.2024
EM 2024: Autokorso und Fan-Kolonne –
die wichtigsten Tipps für feiernde Fans
Am 14. Juni wird die deutsche
Fußball-Nationalmannschaft ihr erstes Spiel bei der EM bestreiten.
Mit den ersten Gruppensiegen könnte es dann auch wieder Autokorsos
geben, die inzwischen zum Feier-Repertoire vieler Fußballfans
gehören. Doch trotz Euphorie und ausgelassener Stimmung gelten
weiterhin die üblichen Verkehrsregeln und Haftungsgrundsätze. Die
Zurich Versicherung erklärt die wichtigsten Situationen:
Verkehrsregeln und Haftungsfragen
beim Autokorso
Laut der Straßenverkehrsordnung sind
Autokorsos nicht erlaubt, da sie als „unnützes Auf- und Abfahren
in einer geschlossenen Ortschaft“ und damit als Ordnungswidrigkeit
gewertet werden können. Gleiches gilt für das Hupen als Ausdruck
von „Freude“. Die Behörden drücken bei Fußballspielen aber
normalerweise ein Auge zu und zeigen Nachsicht. Trotzdem kann ein
Fehlverhalten beim Autokorso den Versicherungsschutz beeinflussen.
Denn gerade in einer Fahrzeugkolonne ist das Risiko eines
Auffahrunfalls beim Missachten des Mindestsicherheitsabstands
besonders hoch. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, übernimmt seine
Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Entschädigung. Das Unfallopfer
riskiert aber seinen Anspruch auf einen entsprechenden
Schadensersatz, wenn Verletzungen durch das eigene Mitverschulden
zustande kommen. „Wer während der Fahrt auf den Sitzen steht, auf
der Motorhaube sitzt oder sich mit dem Oberkörper aus dem
Seitenfenster lehnt, kann sich schwere Verletzungen zuziehen. Zudem
kann es sein, dass sich eventuell bestehende Schadenersatzansprüche
reduzieren. Dies nennt sich Mitverschuldensanteil und kommt
beispielsweise bei der sogenannten fehlenden ‚Eigensicherung‘ zu
tragen – also, wenn man selbst nicht aufpasst bzw. sich nicht an
die Verkehrsregeln hält,“ erklärt Frank Edelmeier, Leiter
Kfz-Versicherungen bei der Zurich Versicherung Deutschland.
Auch wichtig zu wissen: Wird das eigene
Fahrzeug während des Korsos in Mitleidenschaft gezogen, ist es
wichtig, sich sofort die Personalien geben zu lassen. Denn ist der
Verursacher nicht mehr aufzufinden, bleibt der Geschädigte selbst
auf den Kosten sitzen.
In Deutschland gilt zudem die
Anschnallpflicht. Nur bei Schrittgeschwindigkeit darf diese
vernachlässigt werden – Autokorsos fahren aber durchaus mit ein
wenig mehr Tempo. Und auch die vorgebebene Insassenanzahl des Wagens
darf nicht überschritten werden. Ist der Wagen für fünf Personen
ausgelegt, darf keine sechste mitfahren.
Mit Alkohol und Cannabis am Steuer
Versicherungsschutz riskieren
Wie grundsätzlich im Straßenverkehr,
gilt auch bei Jubelfahrten: Alkoholisiertes Fahren über der
Promillegrenze ist verboten, ebenso wie das Fahren unter dem Einfluss
von Cannabis. Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum für
Erwachsene in Deutschland legal, doch wie Alkohol beeinträchtigt er
die Reaktionsfähigkeit. Laut der kürzlich beschlossenen
Gesetzesänderung gilt daher nun ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC
je Milliliter im Blutserum. Wer im Straßenverkehr mit einer höheren
Konzentration erwischt wird, dem droht ein Bußgeld sowie ein
Fahrverbot. Weil sich die Cannabis-Wirkung zudem in Mischkombination
mit alkoholischen Getränken verstärkt, greift bei THC-Konsum eine
Null-Promille-Grenze für Alkoholika.
Drogen- oder Alkoholkonsum kann sich
auch auf den Versicherungsschutz auswirken: Verursacht ein Fahrer
unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen einen Unfall, wird die
geschädigte Person zwar zunächst von der
Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. Allerdings kann die
Versicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen und den
Schadensanspruch entweder ganz oder teilweise zurückfordern. Auf der
sichersten Seite ist man also weiterhin mit dem Credo: Fahrer oder
Fahrerin trinkt – und kifft – nicht.
Beim Autofahren Flagge zeigen
Das Schmücken des Autos ist
grundsätzlich nicht verboten. Fahnen und andere Accessoires dürfen
am Fahrzeug montiert werden, sofern sie das Sichtfeld des Fahrers
nicht einschränken. Eine Flagge darf zudem maximal so breit sein wie
das Auto selbst. Der Autoschmuck muss außerdem sicher befestigt
sein, damit er sich nicht bei hohen Geschwindigkeiten löst und den
umliegenden Verkehr gefährdet. Andernfalls haftet der Fahrer für
den verursachten Schaden. Um sicherzugehen, sollten lose
Dekorationsmaterialien nach langsamer Kolonnen-Fahrt entfernt werden.
Vorsicht gilt zudem beim Schwenken von Fahnen aus dem Fenster: Hier
sind besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet.
10.06.2024
Panne auf dem Weg in den Urlaub
Was tun, wenn der Wagen auf der
Autobahn liegen bleibt
Ist das Auto vollgepackt und die
Urlaubsvorfreude groß, wollen alle nur noch eins: zügig am
Reiseziel ankommen. Stockt auf der Autobahn jedoch plötzlich der
Motor und bleibt das Auto liegen, ist das nicht nur ärgerlich,
sondern unter Umständen auch gefährlich. Wie sich Urlauber bei
einer Panne auf der Autobahn verhalten sollten, was es beim Verlassen
des Fahrzeugs zu beachten gilt und ob die Versicherung mögliche
Abschleppkosten übernimmt, weiß Peter Schnitzler, Kfz-Experte von
ERGO.
Bei den ersten Anzeichen reagieren
Die meisten Urlauber, die mit dem Auto
verreisen, führt der Weg über die Autobahn. Wer hier plötzlich ein
ungewöhnliches Fahrverhalten feststellt, sollte schnell reagieren.
„Fällt das Lenken schwerer als sonst, macht der Motor
ungewöhnliche Geräusche oder wird das Fahrzeug immer langsamer,
können das die ersten Anzeichen für einen Defekt sein“, erklärt
Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Dann heißt es:
Warnblinkanlage einschalten, um die anderen Verkehrsteilnehmer über
die missliche Lage zu informieren. „Wenn das Fahrzeug noch
fahrtüchtig ist, sollten Fahrer versuchen, den nächsten Parkplatz
oder eine Haltebucht anzusteuern“, so der Experte. Ist das nicht
machbar: auf dem Standstreifen oder so nah wie möglich am rechten
Fahrbahnrand anhalten. Geht auch das nicht mehr, kommt als Notlösung
noch die unmittelbare Nähe der mittleren Leitplanke infrage.
Im Auto bleiben oder aussteigen?
Bei einer Panne gilt: Keine Panik.
Steht das Auto an einem sicheren Ort, sollten die Insassen das
Fahrzeug verlassen. Denn: Die Gefahr, dass ein weiteres Fahrzeug
auffährt, ist groß. „Fahrer und Mitfahrer sollten auf der Seite
aussteigen, die von der Fahrbahn abgekehrt ist. Steht das Auto auf
dem Standstreifen, heißt das, auf der Beifahrerseite auszusteigen“,
so Schnitzler. Auch wenn die Warnwestenpflicht in Deutschland nur für
den Fahrer gilt, empfiehlt der Experte allen Insassen, aus
Sicherheitsgründen eine solche zu tragen. Daher ist es ratsam, für
den Fall der Fälle immer mehrere Warnwesten im Kofferraum
dabeizuhaben. „Damit der restliche Verkehr über die Panne
informiert ist, sollten Autofahrer ein Warndreieck circa 150 Meter
von dem liegengebliebenen Fahrzeug entfernt aufstellen. Ein offener
Kofferraum kann zusätzlich warnen“, so der Kfz-Experte. „Ist es
bereits dunkel, empfiehlt es sich zudem, die Beleuchtung anzulassen.“
Anschließend gilt es, einen geschützten Warteplatz, beispielsweise
hinter der Leitplanke, aufzusuchen.
Abschleppdienst rufen
Sind alle in Sicherheit, sollte einer
der Insassen die Pannenhilfe informieren. Schnitzler empfiehlt, nicht
die Notrufnummern 110 oder 112 zu wählen, sondern direkt bei einem
Pannendienst anzurufen. Das erspart die Weiterverbindung. Wer kein
Mitglied bei einem Automobilclub ist, kann die Notrufnummer der
deutschen Autoversicherer 0800 – 6683663 wählen. Ist kein Handy
parat, können Autofahrer auch über eine Notrufsäule einen
Pannendienst anfordern. Die nächstgelegene Säule ist mit schwarzen
Pfeilen auf den Leitpfosten ausgeschildert.
04.06.2024
EM – wo dürfen Flaggen hängen?
Um
zu zeigen, dass sie zur diesjährigen Fußball-Europameisterschaft
hinter ihrer Mannschaft stehen, hängen bald wieder viele Fans Fahnen
und Co. auf. Besonders das Schmücken des Balkons mit
Fußball-Dekoartikeln ist beliebt. Das ist auch erlaubt, solange
andere Anwohner dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Das
könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Flagge aufgrund von
Überlänge die Aussicht der Nachbarn versperrt. Möchten Mieter zum
Aufhängen Löcher in die Fassade bohren, benötigen sie die
Erlaubnis des Vermieters. Um Konflikte zu vermeiden, sollten
Fußballfans vorab alle Beteiligten über ihr Vorhaben informieren.
Außerdem
gilt es, darauf zu achten, dass Flaggen und Co. bei starkem Wind oder
Sturm nicht herunterfallen und Passanten verletzen oder Schäden
anrichten.
Fahnen
am Auto sind zugelassen, wenn sie weder die eigene Verkehrssicherheit
und -tauglichkeit noch die anderer Verkehrsteilnehmer beeinflussen.
Flaggen an Windschutz- und Heckscheibe und an den vorderen
Seitenscheiben sind demnach tabu, da sie die Rundumsicht des Fahrers
einschränken. Auch Scheinwerfer, Blinker, Außenspiegel, Kennzeichen
oder Sensoren von Assistenzsystemen darf die Deko nicht verdecken. Da
sich die kleinen Fahnen mit Klemmhalterung für Seitenfenster ab 50
km/h lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, sollten
Fußballfans mit diesen nur im Stadtverkehr fahren.
Wer
auch im Büro die Nationalmannschaft mit Fahnen oder anderen
Deko-Artikeln unterstützen möchte, sollte darauf achten, keine
Fluchtwege zu versperren oder gegen Arbeitsschutzregeln zu verstoßen.
Obwohl es keine rechtlichen Regelungen zur Gestaltung des
Arbeitsplatzes gibt, darf der Arbeitgeber aufgrund seines Hausrechts
Vorgaben zum Schreibtisch machen. Daher kann es sinnvoll sein, vor
dem Dekorieren mit dem Chef abzuklären, was erlaubt ist.
03.06.2024
Augen auf bei beim Online-Ticketkauf
Was gilt für leere Akkus,
Tippfehler und Widerrufsrecht?
Egal ob Konzert, Zoobesuch, Freibad
oder Hotel und Flug für den nächsten Urlaub – für vieles, was im
Sommer Spaß macht, ist ein Ticket notwendig. Bei immer mehr
Anbietern erhalten Kunden dieses als Online-Ticket direkt auf ihr
Smartphone. Das ist praktisch, spart Papier und ist nachhaltiger als
gedruckte Eintrittskarten. Doch digitale Dokumente haben auch so ihre
Tücken. Was gilt, wenn der Handyakku leer ist, und welche
Auswirkungen Tippfehler haben, beantwortet Sabine Brandl, Juristin
der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie klärt außerdem über das
Online-Widerrufsrecht auf.
Akku leer – Flug verwehrt?
Mittlerweile ist von Reservierungen
über Terminvereinbarungen, Rezepte einlösen und Überweisungen
tätigen bis hin zum Einkaufen so gut wie alles schnell und bequem
online möglich. Auch Flüge und Hotels buchen viele Deutsche gerne
im Netz. Wer online ein Ticket kauft, erhält dies digital – häufig
per E-Mail oder direkten Download – zugestellt. „Ist am Flughafen
dann der Akku leer oder gibt es andere technische Probleme mit dem
Smartphone, können Urlauber mit Personalausweis oder Reisepass meist
trotzdem einchecken“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO
Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Sie erhalten in diesem Fall am
Schalter der Fluggesellschaft ein ausgedrucktes Ticket, um dieses bei
Sicherheitskontrolle und Boarding vorzeigen zu können.“ Einige
Fluggesellschaften verlangen dafür jedoch eine Gebühr. Daher kann
es sinnvoll sein, das Flugticket vor der Abreise selbst auszudrucken.
Übrigens: Manche Länder wie Marokko akzeptieren am Flughafen keine
digitalen Tickets.
Ohne Akku zum Schwarzfahrer?
Anders sieht das in Zug, Bus oder Bahn
aus: Ist es bei einer Kontrolle nicht möglich, das Online-Ticket
vorzuweisen, gilt das als Schwarzfahren. Hier haben Fahrgäste
allerdings die Möglichkeit, ihr Ticket nachzureichen. „Bei der
Deutschen Bahn gilt: Wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums
nachträglich ein gültiges Ticket bei einem Reisezentrum oder online
vorzeigt, muss nur mit einer geringen Bearbeitungsgebühr rechnen“,
erläutert Brandl. Bei den örtlichen Verkehrsverbünden im ÖPNV
kann der Preis den für eine Einzelfahrkarte jedoch deutlich
übersteigen. Die genauen Fristen finden Kunden meist auf der
sogenannten Fahrpreisnacherhebung. „Um auf der sicheren Seite zu
sein, kann es sinnvoll sein, Tickets dennoch auszudrucken oder
offline auf dem Handy zu speichern – so ist zumindest schlechter
Empfang kein Problem“, rät die Rechtsexpertin von ERGO.
Kleinere oder größere Tippfehler
Vor allem auf kleinen
Smartphone-Displays passiert ein Tippfehler schneller als gedacht.
Welche Konsequenzen das hat, unterscheidet sich je nach Fehler. „Ist
beispielsweise bei einer Flug- oder Hotelbuchung ein Zahlendreher im
Datum, haben Kunden kein Recht auf Änderung oder Widerruf“, so
Brandl. Häufig bleibt dann nur die Stornierung gegen eine Gebühr.
Es ist unter Umständen auch möglich, den Vertrag wegen Irrtums
anzufechten. Kunden sollten sich in diesem Fall von einem Anwalt
beraten lassen. „Stimmt jedoch der Name auf dem Flugticket nicht
mit dem im Ausweis überein, kann die Fluggesellschaft die
Beförderung verweigern“, erklärt die ERGO Juristin. „Kunden
können die Angabe bei vielen Airlines nachträglich korrigieren
lassen – das ist allerdings meist teuer.“ Brandl empfiehlt daher,
vor der Buchung alle Angaben gründlich zu prüfen.
Widerrufsrecht bei Reisebuchungen
Beim Einkaufen im Internet haben
Onlineshopper in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. „Das
gilt allerdings nicht für individuelle Hotel- oder Flugbuchungen
oder für Pauschalreisen“, so Brandl. „Wer die Reise doch nicht
antreten möchte, hat nur die Möglichkeit, zu stornieren oder vom
Vertrag zurückzutreten.“ Hierfür verlangen die meisten Anbieter
eine Gebühr, die häufig vom Stornierungszeitpunkt abhängt. Bei
einzeln gebuchten Flügen können Urlauber allerdings in manchen
Fällen Steuern, Flughafengebühren sowie Treibstoffzuschlag
zurückfordern. Bei Pauschalreisen dürfen Reiseveranstalter keine
Stornogebühren verlangen, wenn der Rücktritt wegen unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände wie etwa einer Naturkatastrophe am
Urlaubsort stattfindet. „Auch termingebundene Veranstaltungen wie
Museums- oder Konzertbesuche fallen nicht unter das Widerrufsrecht“,
ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO.
03.06.2024
Heuschnupfen auf dem Vormarsch
Triefende Nase, juckende Augen,
kratzender Hals – gerade ist Hauptblütezeit in der Natur, was für
viele Menschen in der Region mit einer unangenehmen
Begleiterscheinung verbunden ist: dem Heuschnupfen. Nach einer
aktuellen Analyse der IKK Südwest unter ihren Versicherten im
Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hessen gibt es immer mehr
Betroffene.
Zwischen den Jahren 2017 und 2022
verzeichnet die IKK Südwest zwischen fünf und acht Prozent mehr
Pollenallergiker unter ihren Versicherten. „Die Zahl der Menschen
mit Heuschnupfenallergie nimmt kontinuierlich zu. Große Unterschiede
sind in den jeweiligen Altersgruppen zu verzeichnen. So stieg die
Zahl der Pollenallergiker in den oberen Altersgruppen am stärksten.
Etwa jeder neunte Versicherte der IKK Südwest war bereits wegen
Heuschnupfen beim Arzt“, erläutert IKK-Südwest-Vorstandschef
Prof. Dr. Jörg Loth die Ergebnisse der Auswertung und führt aus:
„Die Gründe dafür sind vielfältig. Es ist zu beobachten, dass
sich durch die Klimaveränderungen die Pollensaison oftmals
verlängert, aber auch höhere Pollenkonzentrationen spielen eine
Rolle. Ebenso sind eine individuelle genetische Disposition sowie die
zunehmende Umweltbelastung Prädiktoren zur Ausweitung der
Allergieentwicklung.“
Die saisonale Heuschnupfenallergie,
auch bekannt als allergische Rhinitis, ist eine Reaktion des
Immunsystems auf bestimmte Pollen, die in der Luft schweben. Zu den
häufigsten Auslösern zählen Pollen von Bäumen wie Birke, Erle und
Hasel, sowie Gräser- und Kräuterpollen. Die Symptome reichen von
Niesen, juckenden und tränenden Augen bis hin zu Atembeschwerden und
Müdigkeit. Die Lebensqualität der Betroffenen kann dadurch
erheblich beeinträchtigt werden.
Die IKK Südwest setzt sich für das
Wohlergehen ihrer Versicherten ein und möchte auf die Bedeutung
einer frühzeitigen Diagnose und einer adäquaten Behandlung
hinweisen. "Eine rechtzeitige Diagnose und eine individuell
angepasste Therapie können den Betroffenen helfen, die Symptome zu
lindern und den Alltag während der Pollensaison besser zu
bewältigen. Es ist wichtig, dass Betroffene rechtzeitig ärztlichen
Rat einholen und mögliche Therapieformen mit einem Allergologen
besprechen, um nicht zuletzt eine Chronifizierung zu vermeiden“,
erklärt Prof. Loth weiter.
Rechtzeitige Heuschnupfen-Therapie
kann Asthma verhindern
Auch Prof. Dr. med. Jörg Reichrath,
Leitender Oberarzt der Klinik für Dermatologie, Venerologie und
Allergologie am Universitätsklinikum des Saarlandes bestätigt, dass
sich in den vergangenen Jahren immer mehr Patienten mit
Pollenallergien beim Arzt vorstellen. Er betont aber: „Bei
Heuschnupfen stehen verschiedene Therapieformen zur Verfügung. Die
Beschwerden können durch antiallergische Medikamente und vorbeugende
Maßnahmen deutlich verringert werden. Eine spezifische
Immuntherapie, auch bekannt als Hyposensibilisierung, kann erwogen
werden, wenn der Auslöser der Allergie identifiziert wurde.“
Bei der Hyposensibilisierung wird der
Körper langsam an die Allergie auslösenden Stoff gewöhnt, sodass
das Abwehrsystem nach einer erfolgreichen Behandlung schließlich
nicht mehr auf den Allergieauslöser reagiert. Studien zeigen, dass
diese Behandlung auch das Risiko für die Entwicklung von Asthma
reduzieren kann. Betroffene Kinder sollten allerdings in der Regel
mindestens fünf bis sechs Jahre alt sein.
Da es nicht möglich sei, den Kontakt
zu den Allergie auslösenden Pollen gänzlich zu vermeiden, sei es
nach Meinung des Allergologen hilfreich zu wissen, wann bestimmte
Pollen unterwegs sind und wann deren Konzentration in der Luft
besonders hoch ist: „Entscheidend für die Pollenkonzentration in
der Luft ist neben dem saisonalen Blühbeginn auch das Wetter. So ist
die Pollenbelastung bei Regen sehr gering. Warmes, trockenes Wetter
mit mäßigem Wind begünstigt dagegen den Pollenflug“, führt
Prof. Reichrath aus.
„Auf dem Land“ abends, in der
Stadt morgens lüften
Menschen mit Heuschnupfen flüchten oft
in die eigene Wohnung, um starkem Pollenflug an heißen Sommertagen
zu entgehen. Doch auch hier können sich Pollen verstecken. Daher rät
Prof. Reichrath Allergikern bei hohem Pollenflug nur kurz und zu
bestimmten Zeiten zu lüften: „In ländlichen Gebieten ist die
Pollenkonzentration morgens am höchsten, deshalb hier erst abends
lüften. In der Stadt ist es aber genau umgekehrt. Hier sollte
frühmorgens gelüftet werden, da die Pollen in städtischen Gebieten
besonders in den Abendstunden nach unten sinken.“ Nach dem
Aufenthalt im Freien am besten Haare und Kleidung gründlich
reinigen, um das Einatmen von Pollen zu vermeiden. Im Auto sollten
die Fenster geschlossen sein und spezielle Pollenfilter können
helfen. Zigarettenrauch und andere Reizfaktoren sollten vermieden
werden.
Kassen unterstützen
Allergieabklärung
Bei Verdacht auf Heuschnupfen
(Pollenallergie) sollte in der Regel eine ärztliche Abklärung
erfolgen, auch weil sich aus einem unbehandelten Heuschnupfen ein
allergisches Asthma bronchiale entwickeln kann. Um die Versicherten
bestmöglich zu unterstützen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen
eine Vielzahl von Leistungen an. Dazu gehören unter anderem die
Erstattung von Allergietests, die Kostenübernahme von
allergenspezifischer Immuntherapie sowie die Bereitstellung von
Informationen und Beratung rund um das Thema Allergien.
01.06.2024
Hinaus ins Grüne – Worauf achten
im Wald und an Gewässern?
Der Sommer steht vor der Tür. Mehr
Menschen als sonst zieht es nun ins Grüne, zum Wandern und
Radfahren, Grillen oder Baden. Worauf sollten Sie
achten, wenn Sie Wälder betreten oder schwimmen gehen
wollen? Die wichtigsten Tipps kennen Nicola Uhde
und Sascha Maier, Fachleute für Wald und Wasser
beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Waldbrände vermeiden
Naturnahe Wälder beherbergen nicht nur
eine Fülle von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Sie sind auch
schutzwürdige Naherholungsgebiete und Orte der Entschleunigung. Mit
der sommerlichen Trockenheit steigt in vielen Wäldern die Gefahr von
Bränden. Und die gehen fast immer auf menschliche Unachtsamkeit
zurück. Verhalten Sie sich darum umsichtig, wenn Ihr nächster
Ausflug in den Wald führt.
Um nicht versehentlich einen Brand
auszulösen, rät Nicola Uhde, BUND-Waldexpertin: „Parken Sie in
Waldnähe nur auf ausgewiesenen Parkplätzen. Noch heiße
Katalysatoren können unter geparkten Autos mit Leichtigkeit
trockenes Gras entzünden. Zugeparkte Waldwege blockieren zudem
Feuerwehren, wenn diese im Wald löschen müssen.“
Im Wald selbst genügt oft ein kleiner
Funke. Dazu Waldexpertin Nicola Uhde: „In vielen Wäldern ist das
Rauchen verboten. Wer in der Natur raucht, sollte die Zigarette in
einem Taschenascher oder leeren Glas ausdrücken, auch um Müll zu
vermeiden.“ Denn Müll hat in der Natur grundsätzlich nichts
verloren. Das gilt auch für Glasflaschen oder Scherben. Doch anders
als oft behauptet wurde der Brennglaseffekt noch nie als Ursache
eines Brandes nachgewiesen.
Grillen nur, wenn es erlaubt ist
Je wärmer es wird, desto mehr Menschen
werfen den Grill an oder entzünden abends ein
Lagerfeuer. Das ist tatsächlich brandgefährlich und im
Wald generell verboten. Auf ausgewiesenen Plätzen ist
Grillen erlaubt, soweit die aktuelle Waldbrandstufe dies
zulässt. Jenseits des eigenen Gartens muss also ein Schild
das Feuermachen oder Grillen ausdrücklich erlauben. Bei
Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.
Noch einmal Nicola Uhde: „Ist der
Grillspaß vorbei, entsorgen Sie die
Asche bitte in einem Aschecontainer, wie
er für Grillplätze vorgesehen ist. Ist dies nicht
möglich, löschen Sie die Glut mit Wasser oder Sand und
entsorgen Sie die kalte Asche im Müll – denn Grillasche
enthält viele Schadstoffe.“ Apropos: Verwenden Sie doch
bitte Grillkohle ohne Tropenholz. Und wenn Sie
nicht sowieso auf Gemüse statt Fleisch
setzen, braten Sie Steaks und Würstchen am
besten mit Biosiegel oder aus regionaler Weidehaltung.
Wo schwimmen, wo besser nicht?
Und was gibt es Schöneres, als an
heißen Tagen Abkühlung in Seen und Flüssen zu suchen? Doch nicht
überall empfiehlt sich ein Bad, mancherorts ist es gar verboten.
BUND-Gewässerexperte Sascha Maier
weiß, was es zu beachten gilt: „An den bundesweit rund 2.000
ausgewiesenen Badestellen und Naturbädern steht einem ungestörten
Badevergnügen nichts im Weg, die Wasserqualität wird behördlich
überwacht. Ansonsten rate ich vorab zu recherchieren, wo das Baden
erlaubt ist. Verbote können zeitweise oder dauerhaft gelten, etwa
zum Schutz der Natur oder aufgrund von Blaualgen (Cyanobakterien)
oder starkem Schiffsverkehr.“
Abseits der offiziellen Badegewässer
ist es ratsam, sich über mögliche Belastungen zu informieren. Viele
Verunreinigungen sind als solche nicht erkennbar. Als Richtschnur
empfiehlt Sascha Maier: „Ist ein See glasklar, hat er meist gute
Wasserqualität. Grüne Algen sind wenig einladend, aber in der Regel
ungefährlich. Meiden sollten Sie Seen, die faulig riechen. Sie
enthalten kaum Sauerstoff und sind ein Nährboden für Bakterien.
Speziell Blaualgen können der Gesundheit schwer schaden.“
Vorsicht ist auch an den meisten
Flüssen geboten. Nicht nur in Ballungsgebieten leiten
viele Unternehmen und Kläranlagen ihr Abwasser ein. Die oft
hohe Belastung mit Keimen ist ein guter Grund, auf ein
Bad im Fluss besser zu verzichten.
01.06.2024
Risiko Hitze – Gesundheitsgefahren
durch den Klimawandel
Sommer ist schön, und Wärme tut gut.
Im Prinzip. Durch die Klimaerhitzung treten jedoch immer stärker die
Risiken der hohen Temperaturen in den Vordergrund. Wir sprechen
längst nicht mehr von starkem Schwitzen und verminderter
Leistungsfähigkeit. Höchsttemperaturen an die 40 Grad, warme Nächte
und langanhaltende Hitzeperioden bergen ernsthafte
Gesundheitsgefahren, vor denen man sich aber zum Glück schützen
kann.
Steigt die Temperatur auf mehr als 30
Grad Celsius, spricht die Meteorologie von einem heißen Tag. Dabei
kann es in stark versiegelten, aufgeheizten und schlecht
durchlüfteten Städten schnell noch heißer werden. Bleibt die
Temperatur nachts bei über 20 Grad Celsius, gilt sie als
Tropennacht. Hält beides zusammen über mehrere Tage an, erleben wir
eine Hitzewelle. Spätestens dann wird es gefährlich – besonders
für ältere Menschen, chronisch Kranke und Kinder.
Die große Hitze wirkt sich auf den
menschlichen Organismus aus
Das Herz-Kreislauf-System und das
körpereigene Kühl-System werden bei hohen Temperaturen enorm
belastet. So kann es zum Kreislaufkollaps oder gar zum Hitzschlag
kommen. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen belegt, dass auch
Thrombosen und Herzinfarkte in Hitzeperioden häufiger auf als sonst
auftreten. Hält man sich in der Sonne auf – beispielsweise bei der
Arbeit – steigt dieses Risiko um ein Vielfaches. Hinzu kommen die
Gefahren von Sonnenbrand und Sonnenstich. In tropischen Nächten
leidet zudem die Qualität des Schlafs, denn unser Körper kann keine
Wärme an die Umgebung abgeben und nicht abkühlen.
Ältere Menschen sind gleich
mehrfach gefährdet
Der Stoffwechsel von älteren Menschen
ist verlangsamt, sie schwitzen tendenziell weniger als junge
Menschen, der Temperaturausgleich des Körpers ist beeinträchtigt.
Das Durstempfinden lässt im Alter nach, und Vorerkrankungen können
sich verstärken. Viele ältere Menschen nehmen regelmäßig
Medikamente ein, deren Wirkung sich durch Hitze verändern kann. Ein
weiterer Risikofaktor ist Einsamkeit: Fehlt ein aufmerksames Umfeld,
fallen hitzebedingte Gesundheitsprobleme nicht auf.
Chronisch oder akut erkrankte Menschen
sind ebenfalls besonders anfällig für Gesundheitsrisiken durch
Hitze. Auch Säuglinge und kleine Kinder müssen extra gut geschützt
werden, da ihr Organismus die Körpertemperatur noch nicht so gut
regeln kann. Dies sollten Eltern auch im Urlaub bedenken. Oberstes
Gebot für alle ist, auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten.
Bei Aufenthalten im Freien kommt außerdem dem Sonnenschutz eine
wichtige Rolle zu. Das gilt natürlich auch für alle Menschen, die
im Freien arbeiten.
Anzeichen für hitzebedingte
Beschwerden
Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe, trockene
Schleimhäute, Übelkeit sowie Erschöpfung bis hin zur Lethargie
sind deutliche Alarmsignale. Sie sind meist die Folge von
Flüssigkeitsmangel. Dieser entsteht, wenn wir den
Flüssigkeitsverlust durch das Schwitzen nicht durch ausreichendes
Trinken ausgleichen. Schwere Beine und geschwollene Knöchel zeigen
an, dass das Lymphsystem durch die Hitze beeinträchtigt ist.
Richtig gefährlich kann ein Hitzschlag
werden. Er deutet sich durch gerötete, heiße und trockene Haut,
Übelkeit, Kopfschmerzen sowie Bewusstseinsveränderungen und
Bewusstlosigkeit an. Treten diese Symptome auf, sollten Angehörige
oder andere Anwesende unter der Telefonnummer 112 sofort den
Rettungsdienst rufen und die betroffene Person möglichst an einen
kühlen Ort bringen. Kühle Umschläge helfen zusätzlich, die
Überhitzung zu verringern.
Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen,
Fieber, ein roter Kopf und möglicherweise Bewusstseinsstörungen und
Krampfanfälle sind Zeichen für einen Sonnenstich. Hier sind ein
schattiger Platz, Trinken und die Abkühlung mit kalten Umschlägen
wichtige Maßnahmen.
Auch Medikamente und ihre Wirkung
leiden unter der Hitze
In zweifacher Hinsicht beeinflusst
große Hitze die Wirksamkeit von Medikamenten. Einerseits ist es
wichtig, die Medikamente kühl zu lagern – so, wie es auf der
Verpackung angegeben ist. Ansonsten kann ihre Wirksamkeit
beeinträchtigt werden.
Weniger bekannt ist, dass bei großer
Hitze auch die Wirkung von Medikamenten im Körper verändert ist.
Ein Beispiel sind blutdrucksenkende Mittel. Die meisten von ihnen
funktionieren über die Erweiterung der Blutgefäße. Da aber auch
die Hitze zu Gefäßerweiterungen führt, kann die Dosierung während
der Hitzemonate zu hoch sein, so dass der Blutdruck zu stark abfällt.
Der Hautschutz im Sommer ist nach
wie vor ein wichtiges Thema
Die schädliche Wirkung der
UV-Strahlung ist mittlerweile seit vielen Jahren im Gespräch – und
wird trotzdem noch häufig unterschätzt. Dabei nehmen die Gefahren
durch den Klimawandel weiter zu: In den immer länger werdenden
Schönwetterperioden halten sich die Menschen immer mehr im Freien
auf. Zudem nimmt die Wolkenbildung in Mitteleuropa ab, so dass die
Strahlen immer öfter ungehindert auf die Erde – und unsere Haut –
auftreffen.
Auch bei Hitze gilt: Vorbeugen ist
möglich. Diese Tipps helfen:
- Bereiten Sie sich mit dem Blick auf
die Wetterkarte auf Hitzetage vor und passen Sie Ihren Tagesablauf
nach Möglichkeit daran an.
- Trinken Sie ausreichend, d.h. zwei
bis drei Liter am Tag. Am besten sind Wasser, ungesüßte Tees oder
Fruchtschorlen. Trinken Sie, bevor Sie Durst verspüren. Vermeiden
Sie eiskalte Getränke und Alkohol.
- Tragen Sie leichte, lockere Kleidung
aus natürlichen Materialien, bevorzugt in hellen Farben, da diese
sich in der Sonne weniger aufheizen.
- Halten Sie Innenräume kühl. Lüften
Sie in den Nacht- oder frühen Morgenstunden und Verdunkeln Sie
tagsüber die Fenster. Ein Ventilator kann übrigens für
Erfrischung, wenn auch nicht für kühlere Raumtemperaturen sorgen.
- Kühle Armbäder oder auch ein
schlichter Fächer verschaffen dem Körper vorübergehende Abkühlung.
- Meiden Sie die Sonne. Denken Sie
trotzdem beim Rausgehen immer an Sonnenschutz für Kopf, Haut und
Augen, besonders bei Kindern! Sonnenhut, hoher Lichtschutzfaktor,
UV-undurchlässige Kleidung und eine gute Sonnenbrille sind die
Mittel der Wahl. Und denken Sie daran: Auch im Schatten gibt es
UV-Strahlung.
- Legen Sie anstrengende Arbeiten,
Sport und ähnliche Aktivitäten auf die kühleren Morgen- oder
Abendstunden und verringern Sie die Intensität!
- Nehmen Sie mehrere leichte
Mahlzeiten über den Tag verteilt zu sich. Auch wenn normalerweise
von zu viel Salzkonsum abgeraten wird: In Hitzeperioden darf es ruhig
ein bisschen mehr sein, denn Salz wird durch Schwitzen verstärkt
ausgeschieden.
- Medikamente müssen eventuell an den
veränderten Stoffwechsel angepasst werden. Vor allem die Wirkung von
Blutdrucksenkern, Schlaf- und Beruhigungsmitteln, Antidepressiva und
Medikamentenpflastern kann sich durch die Hitze verändern. Auch
Medikamente, die über Niere oder Leber ausgeschieden werden, sollten
überprüft werden. Besprechen Sie dies in Ihrer Arztpraxis oder
lassen Sie sich in der Apotheke beraten. Bewahren Sie Medikamente
kühl auf.
- Schlafen Sie möglichst im kühlsten
Raum der Wohnung – auch wenn dies nicht das Schlafzimmer ist.
Tragen Sie leichte, lockere Nachtwäsche und verwenden Sie ein
Baumwoll- oder Leinentuch als Decke.
Noch ein wichtiger Hinweis: Das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bittet
darum, in Hitzeperioden besonders auf alleinlebende, ältere oder
pflegebedürftige Personen im eigenen Umfeld zu achten. Ein aktiver
Kontakt durch Telefonate oder Besuche kann dazu beitragen, frühzeitig
Anzeichen von Hitzestress oder Hitzeerkrankungen zu erkennen und
entsprechende Maßnahmen zu initiieren.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
freistil-texte.de; Redaktion: Andrea Sudiana, asudiana@lzg-rl.de