Tipps und Informationen-06-2024 - Mainz-Neustadt.de

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Tipps und Informationen
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26.06.2024
Kindergeld nach der Schule
Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten.

Viele Jugendliche haben in diesem Frühjahr mit der Abiturprüfung ihre Schulzeit beendet. Oft sind die Eltern verunsichert wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.

Aber auch wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Ist eine Bewerbung derzeit noch nicht möglich, weil beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) sowie alle weiteren Infos zum Kindergeld stehen unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.

Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden.

26.06.2024
So schützen Sie sich vor Schockanrufen mit Künstlicher Intelligenz
Immer wieder versuchen Betrüger mit sogenannten Schockanrufen, an Geld oder Wertsachen der Angerufenen zu gelangen. Sie täuschen am Telefon eine Notsituation vor, die angeblich schnelles Handeln erfordert. So wollen sie die mit der Situation überforderten Angerufenen dazu bringen, Geld zu überweisen oder Bargeld und Wertsachen an sie zu übergeben. Die Anrufer:innen geben sich meist als verwandte Person oder als ein mit dem Vorgang betrauter Polizeibeamter aus.

Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen darauf aufmerksam, dass sich die Kriminellen beim Telefonbetrug auch die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) zunutze machen könnten. Die Betrüger haben durch die Nutzung von KI die Option, Stimmen nachzustellen, die täuschend echt nach den angeblichen Verwandten klingen. Das soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Angerufenen tatsächlich glauben, eine ihnen nahestehende Person am Telefon zu haben, die dringend Hilfe braucht und Geld benötigt. Den Betrug zu erkennen wird für die Angerufenen umso schwieriger. Die Stimmen nachahmen könnten die Täter zum Beispiel mit Audioaufnahmen aus sozialen Medien, beispielsweise durch das Sprechen einer Person in einem Video.

Wie kann man sich vor den Betrügern schützen? Das LKA und die Verbraucherzentrale geben folgende Tipps:

  • Seien Sie misstrauisch. Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Anrufs, sollte das Gespräch beendet werden.
  • Rufen Sie die vermeintlich anrufende Person unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.
  • Stellen Sie Fragen, deren Antwort nur die echte Person kennen kann.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte.
  • Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer von Betrügern geworden sind.
  • Gehen Sie möglichst sparsam mit persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken um.

Weitere Informationen zu Betrug mit Schockanrufen finden Sie auf der Internetseite der Polizei.

26.06.2024
Wenn der Urlaub baden geht
Die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung

Urlaubsreisen werden oft lange vor dem Reisetermin gebucht. Zwischen Buchung und Reiseantritt kann viel Unvorhergesehenes passieren. Bei teuren Reisen und vor allem bei Reisen mit Kindern sollte über den Abschluss einer Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung nachgedacht werden. Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters greift die Reiserücktrittsversicherung jedoch in der Regel nicht.

Wer seine gebuchte Reise zum Beispiel wegen einer unerwarteten, schweren Krankheit nicht antreten kann, muss mit Stornogebühren rechnen. In solchen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und erstattet die Rücktritts- bzw. Stornokosten. Die Reiseabbruchversicherung hingegen übernimmt die entstandenen Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise beispielsweise wegen einer Erkrankung oder eines Trauerfalles vorzeitig abgebrochen werden muss. Voraussetzung ist jedoch, dass die richtigen Bedingungen im Vertrag vereinbart wurden.

„Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Reisepreis entspricht“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Nur so ist sichergestellt, dass außer dem möglicherweise vereinbarten Selbstbehalt keine weiteren Zahlungen wegen Unterversicherung geleistet werden müssen.“

Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich ein Jahresvertrag. Dann ist jede einzelne Reise im Jahr bis zum versicherten Reisepreis abgesichert. Familien sollten einen Familienjahresvertrag abschließen. Versicherungsschutz besteht dann auch für einzelne Familienmitglieder, wenn sie allein reisen.

Die Tipps der Verbraucherzentrale zu Reiseversicherungen:
  • Neben den Reiseteilnehmenden sollten zusätzlich weitere Risikopersonen vom Versicherungsschutz mitumfasst sein, damit etwa bei schwerer Krankheit oder Unfall eines nichtmitreisenden Angehörigen bzw. einer Pflegeperson die Versicherung eintritt.
  • Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten Angebote und Bedingungen mehrerer Versicherer miteinander verglichen werden.
  • Der Beitrag hängt vom Reisepreis und Leistungsumfang und oft vom Alter des Versicherten ab.
  • Ein Tarif ohne Selbstbehalt ist wichtig. Dieser kann bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen.
  • Der Abschluss von Reiseversicherungen direkt bei einer Reisebuchung ist weniger empfehlenswert, da Vergleichsmöglichkeiten fehlen und häufig Versicherungspakete mit unnötigen Bestandteilen wie Gepäckversicherung oder Reiseunfallversicherung den Schutz verteuern.
  • Wenn die Versicherung in Anspruch genommen wird, müssen das Versicherungsunternehmen unverzüglich informiert und gleichzeitig die Reise storniert werden. Die Versicherung wird Nachweise zu den Gründen verlangen, zum Beispiel ein ärztliches Attest als Nachweis der Krankheit, oder eine Sterbeurkunde beim Tod eines Verwandten.
  • Bei Reisen ins Ausland sollte auch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese kostet nur wenige Euro im Jahr und erstattet die Behandlungskosten oder einen Rücktransport.

Weitere Informationen zu Reiseversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

Fragen rund um Reiserversicherungen beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale in einer kostenlosen Erstberatung unter (06131) 2848122 montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr.

25.06.2024
KI im Alltag
Wie ChatGPT und Co. das Leben leichter machen können

Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde, und viele Deutsche haben bereits Erfahrungen damit gemacht. Vor allem sogenannte Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT gewinnen immer mehr an Popularität, denn die Technologie kann dabei unterstützen, den Alltag leichter zu gestalten. Was LLMs sind und welche Anwendungsmöglichkeiten sie bieten, weiß Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. Sie erklärt außerdem, worauf es bei Nutzung und Datenschutz ankommt.

Was sind LLMs?
Large Language Models sind Technologien, die mithilfe künstlicher Intelligenz menschliche Sprache verstehen, analysieren und generieren können. Zu den bekanntesten LLMs zählt derzeit ChatGPT der Firma OpenAI. Die „Großen Sprachmodelle“ bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten, sowohl im Beruf als auch im Privaten. „Unternehmen können die Technologie nutzen, um beispielsweise Prozesse zu automatisieren und Arbeitsabläufe zu vereinfachen, etwa in der Verwaltung oder bei der Datenextraktion“, so Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. „Aber auch im Privaten können sie vielfältig unterstützen.“

ChatGPT und Co. im Alltag
Die Digitalisierung hat bereits dazu beigetragen, das tägliche Leben zu vereinfachen. Mit LLMs wie ChatGPT eröffnen sich nun zahlreiche weitere nützliche Alltagshilfen. Viele Schüler und Studenten nutzen die Technik etwa zur Recherche als Alternative zu klassischen Suchmaschinen. „Darüber hinaus bieten Sprachmodelle noch einiges mehr: Sie liefern Antworten auf Fragen, helfen mit praktischen Lösungen, fassen Texte zusammen und schreiben Briefe oder Bewerbungen“, erläutert Gedde. Eine konkrete Anwendungsidee im Alltag ist die Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben wie der Erstellung von Wochenplänen oder Einkaufslisten sowie der Planung von Feiern. „Auch das Erlernen von neuen Sprachen oder Hobbys können Chatbots vereinfachen“, weiß die Digitalexpertin von ERGO. Gedde empfiehlt, der Kreativität freien Lauf zu lassen und verschiedene Anwendungsmöglichkeiten auszuprobieren.

Was ist bei der Nutzung zu beachten?
Wer sich mit LLMs das Leben erleichtern möchte, hat die Möglichkeit, je nach Anbieter über den Browser oder eine App darauf zuzugreifen. In einem Chat können Nutzer Fragen stellen oder Anweisungen erteilen, welche die KI verarbeitet und schriftlich beantwortet. „Um das volle Potenzial von Sprachmodellen ausschöpfen zu können, ist es wichtig, Anfragen so konkret wie möglich zu formulieren“, so die Digitalexpertin. Je mehr Details Nutzer aufgreifen, desto hilfreicher und relevanter ist die Rückmeldung. „Dafür kann es sinnvoll sein, spezifische Fragen zu stellen und mit Folgefragen die Angaben zu konkretisieren – falls nötig“, rät Gedde. Doch Vorsicht: Nicht immer können sich Nutzer auf die Inhalte verlassen. Auch wenn der Output der Modelle qualitativ überzeugend erscheint, kann er falsch sein. Denn die Systeme neigen dazu, Wissenslücken mit erfundenen Inhalten zu füllen. Daher gilt: Die Antworten von LLMs immer kritisch lesen und Informationen gegebenenfalls separat überprüfen.

Datenschutzeinstellungen prüfen
Auch wenn ChatGPT und Co. noch so nützlich sein mögen: Nutzer sollten immer auch an die Sicherheit ihrer Daten denken. Es ist davon auszugehen, dass die Anbieter diese speichern und auswerten. Die Digitalexpertin von ERGO rät daher, zurückhaltend mit privaten, vertraulichen und personenbezogenen Informationen zu sein. „Nutzer sollten die Eingabe von beispielsweise Namen, E-Mails, Adressen, Zahlungs- oder Gesundheitsdaten absolut vermeiden“, so Gedde. „Dasselbe gilt für Daten, die der Geheimhaltung unterliegen, etwa Geschäftsgeheimnisse und sensible Geschäftsinformationen.“ Allerdings ist es bei ChatGPT möglich, die Datennutzung in den Einstellungen einzuschränken. „Im Browser funktioniert das über die Menüpunkte ‚Settings‘ und ‚Data controls‘. Unter ‚General‘ ist es außerdem möglich, bisherige Chatverläufe zu löschen“. Doch selbst mit eingeschränkter Datennutzung dürfen Nutzer auf keinen Fall sensible Daten eingeben.

21.06.2024
Achtung Telefonbetrug! - Warnung vor neuer Lotto-Abzockmasche
Im Juni haben mehrere Betroffene über Anrufe informiert, bei denen sich die Anrufenden als Angestellte von Gewinnspielfirmen ausgeben und behaupten, man hätte ein Gewinnspielvertrag abgeschlossen und vergessen diesen zu kündigen. Im weiteren Gespräch wird den Angerufenen unterbreitet, dass man nun die einmalige Möglichkeit zur Sonderkündigung für nur 79 Euro habe – Das Abo laufe ansonsten weiter. Die Verbraucherzentrale rät: Nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall auf das Angebot eingehen.

Eine Verbraucherin berichtet
Eine Verbraucherin rief bei der Hotline der Verbraucherzentrale an, nachdem sie einen unseriösen Anruf erhalten hatte: „Guten Tag, ich habe eben einen Anruf bekommen. Ein Herr sprach mit mir wegen eines angeblichen Lotto Abos, dass ich auf Probe abgeschlossen habe und – wie in den AGB angegeben – hätte kündigen müssen. Es gäbe jetzt die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes für einmalig 79,00 Euro. Hierfür müsse ich jedoch meine IBAN mitteilen, um alles zu verifizieren. Ich habe ihm gesagt, dass ich nichts abgeschlossen habe. Daraufhin lachte er und wiederholte sich, dass das Abo dann jetzt weiterlaufen würde und der Betrag von meinem Konto abgebucht würde. Ich fragte nach seinem Namen und von wessen Gesellschaft er anruft. Er hörte mir nicht zu und wiederholte sich einfach.“ Die Verbraucherin ging nicht weiter auf den Anrufer ein. Immer wieder versuchen Betrüger:innen, Verbraucher:innen am Telefon sensible Daten zu entlocken.

Unseriöse Anrufe abwehren – die Verbraucherzentrale gibt Tipps
  • Am besten lässt man sich erst gar nicht auf ein ungewolltes Gespräch ein: Das schützt vor untergeschobenen Verträgen, aber auch davor, in Zukunft immer wieder angerufen zu werden. Auffällige Gespräche daher lieber vorzeitig beenden: Das ist nicht unhöflich, sondern unser gutes Recht.
  • Am Telefon sollte man unbekannten Personen keine Auskünfte über personenbezogenen Daten und Konten erteilen. Telefonisch werden niemals Bankdaten abgefragt oder abgeglichen.
  • Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb unseriöse Anrufe zu melden. Das kann man hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.
  • Wurde bei einem Werbeanruf ein Vertrag untergeschoben, können Betroffene sich wehren. Weitere Informationen und Musterschreiben finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Die telefonische Erstberatungshotline bei rechtlichen Fragen ist jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer 06131 2848120 zu erreichen.

19.06.2024
Fünf Tipps für Autoreisende bei Panne oder Unfall im Ausland
Etwa die Hälfte der Deutschen nutzt für Reisen ins Ausland das Auto. Mit vollen Straßen und hohem Verkehrsaufkommen steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit von Pannen und Unfällen. Dies zeigt sich auch in der Einsatzbilanz des ACV, der in den Reisemonaten Juli und August am häufigsten Pannen- und Unfallhilfe leistet.

Wenn es im Ausland zu einem Unfall oder einer Panne kommt, kann dies Reisende vor besondere Herausforderungen stellen: Fremde Verkehrsregeln, Sprachbarrieren oder die Entfernung zu gewohnten Ansprechpartnern erschweren die Schadensabwicklung. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt daher zur Reisezeit wichtige Hinweise für Urlaubsfahrten mit dem Auto.

1. Vor der Reise: Fahrzeug und notwendige Dokumente checken
Ein gründlicher Check des Fahrzeugs vor Reiseantritt kann viele Pannen verhindern. Dazu gehört die Überprüfung von Scheinwerfern, Batterie, Zündkerzen, Ölstand, Reifendruck und Profiltiefe. Zudem sollten Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten für alle Insassen an Bord sein. In Spanien beispielsweise sind zwei Warnwesten im Kofferraum Pflicht, in vielen anderen Ländern müssen Warnwesten sogar für alle Insassen vorgehalten werden. Der ACV empfiehlt, sich vor Reisebeginn über wichtige Fakten rund um die Mobilität im Reiseland zu informieren.

Wichtige Dokumente wie Pässe und Notfallkontakte sollten griffbereit sein. Die Internationale Versicherungskarte (ehemals: Grüne Karte) weist eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung nach und erleichtert im Ernstfall die Schadensabwicklung. Die Karte ist in einigen Nicht-EU-Ländern verpflichtend, sie vereinfacht aber auch innerhalb der EU den Verwaltungsaufwand, falls im Urlaub etwas passiert.

2. Versicherungsschutz und Pannenschutz überprüfen
Bei Unfällen im Ausland gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich. Neben der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung sollte auch eine Auslandsschadenschutz-Versicherung in Betracht gezogen werden. Diese deckt zusätzliche Kosten ab, die bei Unfällen im Ausland entstehen können, und schützt vor den hohen finanziellen Belastungen, die durch Sach- und Personenschäden entstehen können. Zudem bietet eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub Sicherheit.

3. Bei einer Panne oder einem Unfall: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern und wenn nötig Erste Hilfe leisten
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls gelten im Ausland dieselben Regeln wie in Deutschland: Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Dazu gehört, die Warnblinkanlage einzuschalten, das Fahrzeug – wenn möglich – auf den Seitenstreifen oder in eine Parkbucht zu lenken, und vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anzuziehen. Das Warndreieck sollte in ausreichendem Abstand aufgestellt werden: auf Autobahnen mindestens 150 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und innerorts 50 Meter. Zudem sollte die Beleuchtung des Fahrzeugs tagsüber und nachts eingeschaltet sein, um andere Verkehrsteilnehmer bestmöglich auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen.

Sollte bei einem Unfall jemand verletzt worden sein, muss Erste Hilfe geleistet werden und bei schweren Verletzungen der Rettungsdienst benachrichtigt werden. Die Notrufnummer 112 gilt europaweit.

4. Polizei und Pannenhilfe verständigen
Auch wenn es bei einem Unfall nur zu Sachschäden gekommen ist, sollte die Polizei benachrichtigt werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann. In einigen Ländern kommt die Polizei zwar nur bei Personenschäden, trotzdem rät der ACV dazu, sie zu informieren. Oft ist eine polizeiliche Unfallaufnahme Voraussetzung für einen späteren Schadensersatz.

Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, sollten Betroffene ihren Automobilclub anfordern. Ohne Mitgliedschaft besteht die Option, einen lokalen Abschleppdienst zu kontaktieren. Hierbei können allerdings Kosten von mehreren Hundert Euro entstehen. Damit der Pannenservice so schnell wie möglich eintrifft, empfiehlt es sich, den eigenen Standort so genau wie möglich anzugeben, zum Beispiel mit Hilfe von Navigations-Apps für das Smartphone. Über die ACV App kann eine Pannenmeldung inklusive Standortbestimmung direkt digital übermittelt werden.

5. Den Schaden melden und dokumentieren
Eine umfassende Dokumentation des Unfalls oder der Panne erleichtert die spätere Schadensregulierung erheblich. Orientierung bietet dabei der mehrsprachige und europaweit einheitliche Europäische Unfallbericht. Dieser ist als Vordruck zum Download auf der Website oder in der App des ACV frei verfügbar. Zudem ist es hilfreich, den Unfallort sowie Schäden, Bremsspuren oder Glassplitter zu fotografieren. Bei Anwesenheit der Polizei sollte zudem ein Schadensprotokoll ausgestellt werden.

Nach dem sicheren Räumen der Pannen- oder Unfallstelle ist es wichtig, die Versicherung zeitnah über den Schaden zu informieren. Reisende, die selbst die Schuld an einem Verkehrsunfall tragen, wenden sich an ihre eigene Kfz-Versicherung. Der Fall sollte umgehend, spätestens jedoch nach einer Woche, gemeldet werden. Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall gerät, kann sich zur Schadensregulierung an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Jeder Versicherer in der EU ist verpflichtet, in jedem EU-Land einen Vertreter zu benennen, der die Schadensansprüche abwickelt.

Außerhalb der EU müssen Ansprüche direkt an den jeweiligen Versicherer gerichtet werden, was oft bürokratischen Aufwand und sprachliche Hindernisse mit sich bringt. In solchen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts.

17.06.2024
Sicher im Freibad
Was bei Badeunfällen und Diebstahl gilt
Sommerzeit ist Badezeit. Auf der Suche nach einer Abkühlung an heißen Tagen zieht es viele Deutsche in die umliegenden Freibäder. Doch Langfinger oder Unfälle sorgen schneller als gedacht dafür, dass der Badetag ins Wasser fällt. Wie Besucher ihre Wertsachen diebstahlsicher machen und was für die Haftung gilt, beantwortet Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO, erklärt außerdem die wichtigsten Baderegeln und weiß, wie sich Stürze und Kollisionen vermeiden lassen.

Wertgegenstände während des Planschens sichern
Sommer, Sonne, Freibad lautet bei steigenden Temperaturen bei vielen das Motto. Während der Abkühlung im Becken, beim spaßigen Rutschen oder beim Bahnenziehen bleiben die Wertsachen meist unbeaufsichtigt am Platz auf der Liegewiese zurück. Alleingelassene Geldbeutel, Handys oder Schmuck sind in Schwimmbädern ein beliebtes Ziel von Langfingern. „Um Wertsachen vor Diebstählen zu schützen, sollten Besucher nur das Nötigste mitnehmen“, rät Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO. Außerdem gilt, Smartphones und Co. nie offen liegen zu lassen und am besten immer abwechselnd ins Wasser zu gehen. „Denn Schwimmbadbetreiber haften nicht für gestohlene Gegenstände“, erklärt Nguyen. Alternativ kann es sinnvoll sein, Geldbeutel und Schmuck in Schließfächern zu verstauen.

Versicherungsschutz bei Diebstahl
Wer Wertgegenstände im Schwimmbadspind abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. „Denn die Hausratversicherung ersetzt die gestohlenen Sachen aus dem Spind, sollten Diebe diesen aufbrechen“, erklärt Versicherungsexpertin Nguyen. Entwenden diese versteckte oder am Platz zurückgelassene Gegenstände, ist dies nur ein „einfacher Diebstahl“ und daher nicht mitversichert.

Allgemeine Baderegeln
Im Freibad herrscht allerdings nicht nur Diebstahlgefahr: Auf rutschigen Fliesen oder im Wasser kommt es immer wieder zu Unfällen. „Um sicher im kühlen Nass zu planschen, sollten sich Besucher – insbesondere Kinder – an die allgemeinen Baderegeln halten“, so Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO. Das bedeutet, nicht überhitzt und mit vollem Magen ins Wasser zu gehen, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen sowie bei einsetzender Kälte oder sobald ein Gewitter aufzieht, das Becken umgehend zu verlassen. „Nichtschwimmer und Kinder sollten zudem nur bis zum Bauch ins Wasser gehen und sich in der Nähe des Beckenrandes aufhalten“, so Biewer. Luftmatratzen und Schwimmtiere eignen sich darüber hinaus nicht als Schwimmhilfen. Die Expertin rät Eltern, den Nachwuchs niemals aus den Augen zu lassen und ihnen vor allem das Schwimmen beizubringen.

Unfallgefahr beim Badespaß vermeiden
Aber auch beim Toben im Wasser können sich durch Zusammenstöße Unfälle ereignen. Wasserbomben und Co. von Sprungtürmen oder -brettern machen Kindern meist besonders großen Spaß. „Vor dem Sprung gilt es sicherzustellen, dass der Landebereich frei ist“, so Biewer. „Sprünge vom Beckenrand sind häufig verboten. Ist dies nicht der Fall, sollten Kinder darauf achten, dass das Wasser tief genug ist.“ Um Kollisionen beim Rutschen zu vermeiden, ist es wichtig, genügend Abstand zum Vordermann zu lassen und das Auffangbecken so rasch wie möglich freizumachen. Nasse Fließen sorgen zudem schnell für rutschige Beckenränder. Die Unfallexpertin rät Eltern, dem Nachwuchs zu erklären, dass Rennen daher schnell zu schmerzhaften Stürzen führen kann. „Damit ein verdrehtes Knie, Kopfverletzungen oder Knochenbrüche nicht den Sommer verderben, sollten Badegäste generell Rücksicht auf andere Besucher nehmen und sich umsichtig verhalten“, ergänzt Biewer. Übrigens: Um auf der sicheren Seite zu sein, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, da die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle in der Freizeit aufkommt.

15.06.2024
Hitzeschutz von Anfang an – Babys und Kinder sind besonders gefährdet
Der Sommer ist da und die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt, dass die kommenden Monate nicht nur erhöhte Temperaturen, sondern längere Hitzeperioden mit sich bringen können. Da sollte man als Eltern immer im Blick behalten, dass Kinder anders auf Hitze reagieren als Erwachsene. Die Haut von Babys und Kleinkindern ist noch sehr empfindlich und muss vor Sonneneinstrahlung besonders schützt werden, auch Körperreaktionen sind bei Kindern anders als bei Erwachsenen. Aber es gibt Maßnahmen, den kindlichen Körper zu schützen und den heißen Sommermonaten auch mit Spaß und Spiel gut zu begegnen.

Hitze als besonderes Risiko bei Babys und Kindern
Je jünger ein Kind ist, desto empfindlicher reagiert es auf Hitzebelastungen. Daher ist es wichtig, bei längeren Hitzeperioden auf etwaige gesundheitsgefährdende Symptome zu achten und sich mit Schutzmaßnahmen vertraut zu machen.

Bei den Kleinen ist der körpereigene Schutz noch nicht voll ausgebildet. Durch die Besonderheiten des kindlichen Körpers kann ein erwachsener Mensch nicht von seinem eigenen Temperaturempfinden auf den eines Kindes schließen. Der kindliche Körper arbeitet noch anders. Erwachsene erzielen durch Schweißbildung eine Abkühlung und können sich höheren Temperaturen anpassen. Kinder können in dem Maße noch nicht ausreichend schwitzen – die Kühlung durch Verdunstung von Schweiß ist geringer. Auch die Stoffwechselrate ist bei Kindern höher. Sie sind viel aktiver als Erwachsene und erhöhen ihre Körpertemperatur dadurch noch mehr. Hinzu kommt, dass ihre Hautoberfläche im Verhältnis zum Körpervolumen größer ist als bei Erwachsenen, weshalb sie mehr Zeit brauchen, um sich an Hitze anzupassen. Zudem ist Kinderhaut wesentlich empfindlicher gegen UV-Strahlung.

Babys und Kleinkinder leiden also schneller an Hitzebeschwerden als Erwachsene. Sie dehydrieren schneller, bekommen schneller einen Sonnenstich und zeigen schneller Symptome von Hitzeerschöpfung.

Schutzmaßnahmen gegen Hitzeeinwirkungen
Wir können einer länger andauernden Hitzewelle kaum entrinnen, wollen aber die schönen, hellen Sommermonate genießen und das, ohne gesundheitliche Schäden davonzutragen. Es gibt einige Maßnahmen, der Hitze zu begegnen.

  • Informieren Sie sich regelmäßig über Wetterdienste über die Wetterlage und bevorstehende Hitzeperioden. Hitzewarnungen werden vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben, wenn eine starke Wärmebelastung vorhergesagt wird und eine ausreichende nächtliche Auskühlung der Wohnräume nicht mehr gewährleistet ist. Zum Hitzewarnsystem des DWD

  • Kühlen Sie Ihre Wohnung. Damit die Tageshitze nicht in die Zimmer dringt, sollten die Fenster abgedunkelt werden mit Rollläden, Jalousien, blickdichten Gardinen. Lüften Sie am besten in den Abendstunden oder nachts. Tagsüber die Fenster nicht öffnen, damit keine warme Luft eindringen kann. Ventilatoren kühlen zwar die Luft nicht ab, ihr Luftzug wird aber als kühlend empfunden. Der Ventilator darf jedoch nicht direkt auf den Körper des Kindes oder Babys gerichtet sein, weil die Zugluft zu sehr auskühlen kann. Diese Geräte sollten nicht für Kinder zugänglich sein wegen möglicher Verletzungsgefahr. • Schatten schaffen im Freien. Wer einen Garten hat oder über eine Terrasse oder einen Balkon verfügt, kann diese Bereiche durch Markisen, Sonnenschirme oder Sonnensegel verschatten. So können hier Spielbereiche für einen kurzen Aufenthalt im Freien geschaffen werden.

  • Meiden Sie die heißeste Tageszeit. Im Freien ist der Zeitraum von 10:00 bis 17:00 Uhr mit der größten Hitze verbunden. Wenn möglich, lassen Sie die Kinder dann in kühleren Innenräumen. Kinder sollten gerade jetzt nicht durch wilde Bewegungsspiele noch mehr erhitzen.

  • Die richtige Kleidung zu tragen ist wichtig. Dünne Naturfasern und nicht mehrere Kleidungsschichten übereinander, locker und luftig sitzend, aber sonnendicht - das ist ideal. Denn wenn zwischen Haut und Stoff etwas Luft ist, kann eine Kühlung bei Bewegung entstehen. Lange Ärmel oder Hosenbeine bieten der Haut Schatten. Es gibt auch für Kinder spezielle UV-Kleidung – gerade bei Schwimmkleidung ist dies empfehlenswert. Der Kopf reagiert besonders empfindlich auf Überhitzung, weswegen eine Kopf- und Nackenbedeckung unerlässlich ist. Die Augen schützt eine kindgerechte und bruchsichere Sonnenbrille, die den Standard „UV 400“ erfüllt.

  • Trinken, trinken, trinken. Kinder vergessen beim Spiel auch ohne große Hitze oft das Trinken. Aber gerade jetzt ist es wichtig, den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Babys, die gestillt werden, häufiger anlegen. Bei Fläschchen Gabe auch häufiger Flüssigkeiten anbieten. Reichen Sie den Kindern so häufig wie möglich gekühlte, nicht eiskalte Getränke wie Wasser, ungesüßte Früchte- oder Kräutertees. Trinken Sie gemeinsam mit dem Kind, indem Sie einen „Wettkampf“ austragen. Wer wird wohl als Erster sein Glas leer getrunken haben?

  • Das Essen sollte leicht und frisch sein, also wenig Fett und viel Wasser enthalten. Dazu eignen sich Salate, Gemüse (z. B. Gurke, Tomaten), kühle Suppen und Obst (Melonen, Nektarinen). Über den Tag hinweg sollten die Mahlzeiten eher klein, aber häufiger sein.

  • Für einen guten Schlaf bei Hitze wäre ein Umzug in das kühlste Zimmer der Wohnung sinnvoll. Neben den Empfehlungen für eine kühle Wohnung ist in der Nacht ein dünner Schlafanzug ohne Füße oder ein lockerer Baumwoll-Body ausreichend. Bei älteren Kindern genügt eine sehr dünne Decke oder lediglich ein Baumwolllaken. Sollte das Fenster nachts geöffnet sein, an einen guten Insektenschutz, z. B. Fliegennetze am Fenster, denken.

  • Achtung! Kinder niemals alleine im Auto lassen. Die Metallkarosserie heizt den Innenraum des PKW schnell extrem auf.

Und was sonst noch Spaß macht
Kinder wollen ins Freie, sie wollen auf den Spielplatz, ins Schwimmbad, in den Park. Wenn nun Manches nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, sollten wir versuchen, die Hitzeperioden so abwechslungsreich und lustig wie möglich für die Kinder zu gestalten. Neben den Schutzmaßnahmen, die helfen sollen, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, kann man mit den Kindern spielerisch an das Thema herangehen. So kann man

  • sich gemeinsam mit dem Kind überlegen, was für ein Getränk wir heute herstellen. Da könnte man gemeinsam Obst auspressen oder Früchtetee zubereiten. Oder zusammen frisches Obst schnippeln für einen Obstsalat

  • Gläser bemalen, denn bunte Gläser sind viel lustiger. Mit etwas älteren Kindern kann man mit speziellen Stiften kreativ und individuell Gläser gestalten. So hat jeder sein eigenes kleines Kunstwerk. Und daraus schmeckt es natürlich viel besser.

  • einen Trinkwettbewerb veranstalten. Wer hat als Erster sein Glas leer getrunken? Sonderbar, dass immer die Eltern verlieren.

  • eigenes Eis herstellen: so geht’s: Fruchtsaft ohne Zuckerzusatz oder frisches Obst wie Beeren oder Bananen pürieren mit Naturjoghurt verrühren und einfrieren. Ein paar Mal dabei umrühren.

  • oder auch: Eis mit Eiswürfelformen herstellen. Hier einfach dünne Saftschorlen ohne Zucker oder Tees, z.B. Pfefferminztee, in Eiswürfelformen geben und in den Eisschrank geben. Dann nur noch lutschen!

  • draußen Wasserspiele entdecken. Mit einfachen Sprühflaschen sorgt ein Fangspiel für feuchte Erfrischung. Jeder darf jeden nassspritzen. Mittlerweile gibt es auch in einigen Städten öffentliche Wasser-Spielplätze. Wenn genügend Schatten vorhanden ist, lässt es sich hier auch eine Weile plantschend und spritzend aushalten.

  • wenn es ruhiger zugehen soll: Eine kühle Ecke suchen, sich gemütlich machen und sich von den Erwachsenen etwas vorlesen lassen.

Dennoch wichtig
Sollten Sie bemerken, dass sich Ihr Kind nicht wohl fühlt, sind direkte Maßnahmen angeraten. Bringen Sie es in den Schatten an einen kühleren Ort und befeuchten Sie es mit kühlen (nicht zu kalten) Umschlägen, legen Sie die Beine hoch und entfernen Sie einengende Bekleidung und ermuntern Sie es zum Trinken.

Folgende Symptome können bei Überhitzung eintreten:
  • starkes Schwitzen,
  • kühle Haut,
  • gerötetes Gesicht,
  • trockene Lippen (zu geringe Trinkmenge).
  • Kopfschmerzen,
  • Übelkeit,
  • Ohrgeräusche.

Im Zweifel sollten Sie den Notdienst unter der 112 anrufen.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de

11.10.2024
EM 2024: Autokorso und Fan-Kolonne – die wichtigsten Tipps für feiernde Fans
Am 14. Juni wird die deutsche Fußball-Nationalmannschaft ihr erstes Spiel bei der EM bestreiten. Mit den ersten Gruppensiegen könnte es dann auch wieder Autokorsos geben, die inzwischen zum Feier-Repertoire vieler Fußballfans gehören. Doch trotz Euphorie und ausgelassener Stimmung gelten weiterhin die üblichen Verkehrsregeln und Haftungsgrundsätze. Die Zurich Versicherung erklärt die wichtigsten Situationen:

Verkehrsregeln und Haftungsfragen beim Autokorso
Laut der Straßenverkehrsordnung sind Autokorsos nicht erlaubt, da sie als „unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft“ und damit als Ordnungswidrigkeit gewertet werden können. Gleiches gilt für das Hupen als Ausdruck von „Freude“. Die Behörden drücken bei Fußballspielen aber normalerweise ein Auge zu und zeigen Nachsicht. Trotzdem kann ein Fehlverhalten beim Autokorso den Versicherungsschutz beeinflussen. Denn gerade in einer Fahrzeugkolonne ist das Risiko eines Auffahrunfalls beim Missachten des Mindestsicherheitsabstands besonders hoch. Verursacht ein Fahrer einen Unfall, übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Entschädigung. Das Unfallopfer riskiert aber seinen Anspruch auf einen entsprechenden Schadensersatz, wenn Verletzungen durch das eigene Mitverschulden zustande kommen. „Wer während der Fahrt auf den Sitzen steht, auf der Motorhaube sitzt oder sich mit dem Oberkörper aus dem Seitenfenster lehnt, kann sich schwere Verletzungen zuziehen. Zudem kann es sein, dass sich eventuell bestehende Schadenersatzansprüche reduzieren. Dies nennt sich Mitverschuldensanteil und kommt beispielsweise bei der sogenannten fehlenden ‚Eigensicherung‘ zu tragen – also, wenn man selbst nicht aufpasst bzw. sich nicht an die Verkehrsregeln hält,“ erklärt Frank Edelmeier, Leiter Kfz-Versicherungen bei der Zurich Versicherung Deutschland.

Auch wichtig zu wissen: Wird das eigene Fahrzeug während des Korsos in Mitleidenschaft gezogen, ist es wichtig, sich sofort die Personalien geben zu lassen. Denn ist der Verursacher nicht mehr aufzufinden, bleibt der Geschädigte selbst auf den Kosten sitzen.

In Deutschland gilt zudem die Anschnallpflicht. Nur bei Schrittgeschwindigkeit darf diese vernachlässigt werden – Autokorsos fahren aber durchaus mit ein wenig mehr Tempo. Und auch die vorgebebene Insassenanzahl des Wagens darf nicht überschritten werden. Ist der Wagen für fünf Personen ausgelegt, darf keine sechste mitfahren.

Mit Alkohol und Cannabis am Steuer Versicherungsschutz riskieren
Wie grundsätzlich im Straßenverkehr, gilt auch bei Jubelfahrten: Alkoholisiertes Fahren über der Promillegrenze ist verboten, ebenso wie das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis. Seit dem 1. April 2024 ist der Cannabiskonsum für Erwachsene in Deutschland legal, doch wie Alkohol beeinträchtigt er die Reaktionsfähigkeit. Laut der kürzlich beschlossenen Gesetzesänderung gilt daher nun ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter im Blutserum. Wer im Straßenverkehr mit einer höheren Konzentration erwischt wird, dem droht ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot. Weil sich die Cannabis-Wirkung zudem in Mischkombination mit alkoholischen Getränken verstärkt, greift bei THC-Konsum eine Null-Promille-Grenze für Alkoholika.

Drogen- oder Alkoholkonsum kann sich auch auf den Versicherungsschutz auswirken: Verursacht ein Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen einen Unfall, wird die geschädigte Person zwar zunächst von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt. Allerdings kann die Versicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen und den Schadensanspruch entweder ganz oder teilweise zurückfordern. Auf der sichersten Seite ist man also weiterhin mit dem Credo: Fahrer oder Fahrerin trinkt – und kifft – nicht.

Beim Autofahren Flagge zeigen
Das Schmücken des Autos ist grundsätzlich nicht verboten. Fahnen und andere Accessoires dürfen am Fahrzeug montiert werden, sofern sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Eine Flagge darf zudem maximal so breit sein wie das Auto selbst. Der Autoschmuck muss außerdem sicher befestigt sein, damit er sich nicht bei hohen Geschwindigkeiten löst und den umliegenden Verkehr gefährdet. Andernfalls haftet der Fahrer für den verursachten Schaden. Um sicherzugehen, sollten lose Dekorationsmaterialien nach langsamer Kolonnen-Fahrt entfernt werden. Vorsicht gilt zudem beim Schwenken von Fahnen aus dem Fenster: Hier sind besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet.

10.06.2024
Panne auf dem Weg in den Urlaub
Was tun, wenn der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt

Ist das Auto vollgepackt und die Urlaubsvorfreude groß, wollen alle nur noch eins: zügig am Reiseziel ankommen. Stockt auf der Autobahn jedoch plötzlich der Motor und bleibt das Auto liegen, ist das nicht nur ärgerlich, sondern unter Umständen auch gefährlich. Wie sich Urlauber bei einer Panne auf der Autobahn verhalten sollten, was es beim Verlassen des Fahrzeugs zu beachten gilt und ob die Versicherung mögliche Abschleppkosten übernimmt, weiß Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.

Bei den ersten Anzeichen reagieren
Die meisten Urlauber, die mit dem Auto verreisen, führt der Weg über die Autobahn. Wer hier plötzlich ein ungewöhnliches Fahrverhalten feststellt, sollte schnell reagieren. „Fällt das Lenken schwerer als sonst, macht der Motor ungewöhnliche Geräusche oder wird das Fahrzeug immer langsamer, können das die ersten Anzeichen für einen Defekt sein“, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Dann heißt es: Warnblinkanlage einschalten, um die anderen Verkehrsteilnehmer über die missliche Lage zu informieren. „Wenn das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, sollten Fahrer versuchen, den nächsten Parkplatz oder eine Haltebucht anzusteuern“, so der Experte. Ist das nicht machbar: auf dem Standstreifen oder so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand anhalten. Geht auch das nicht mehr, kommt als Notlösung noch die unmittelbare Nähe der mittleren Leitplanke infrage.

Im Auto bleiben oder aussteigen?
Bei einer Panne gilt: Keine Panik. Steht das Auto an einem sicheren Ort, sollten die Insassen das Fahrzeug verlassen. Denn: Die Gefahr, dass ein weiteres Fahrzeug auffährt, ist groß. „Fahrer und Mitfahrer sollten auf der Seite aussteigen, die von der Fahrbahn abgekehrt ist. Steht das Auto auf dem Standstreifen, heißt das, auf der Beifahrerseite auszusteigen“, so Schnitzler. Auch wenn die Warnwestenpflicht in Deutschland nur für den Fahrer gilt, empfiehlt der Experte allen Insassen, aus Sicherheitsgründen eine solche zu tragen. Daher ist es ratsam, für den Fall der Fälle immer mehrere Warnwesten im Kofferraum dabeizuhaben. „Damit der restliche Verkehr über die Panne informiert ist, sollten Autofahrer ein Warndreieck circa 150 Meter von dem liegengebliebenen Fahrzeug entfernt aufstellen. Ein offener Kofferraum kann zusätzlich warnen“, so der Kfz-Experte. „Ist es bereits dunkel, empfiehlt es sich zudem, die Beleuchtung anzulassen.“ Anschließend gilt es, einen geschützten Warteplatz, beispielsweise hinter der Leitplanke, aufzusuchen.

Abschleppdienst rufen
Sind alle in Sicherheit, sollte einer der Insassen die Pannenhilfe informieren. Schnitzler empfiehlt, nicht die Notrufnummern 110 oder 112 zu wählen, sondern direkt bei einem Pannendienst anzurufen. Das erspart die Weiterverbindung. Wer kein Mitglied bei einem Automobilclub ist, kann die Notrufnummer der deutschen Autoversicherer 0800 – 6683663 wählen. Ist kein Handy parat, können Autofahrer auch über eine Notrufsäule einen Pannendienst anfordern. Die nächstgelegene Säule ist mit schwarzen Pfeilen auf den Leitpfosten ausgeschildert.  

04.06.2024
EM – wo dürfen Flaggen hängen?
Um zu zeigen, dass sie zur diesjährigen Fußball-Europameisterschaft hinter ihrer Mannschaft stehen, hängen bald wieder viele Fans Fahnen und Co. auf. Besonders das Schmücken des Balkons mit Fußball-Dekoartikeln ist beliebt. Das ist auch erlaubt, solange andere Anwohner dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Flagge aufgrund von Überlänge die Aussicht der Nachbarn versperrt. Möchten Mieter zum Aufhängen Löcher in die Fassade bohren, benötigen sie die Erlaubnis des Vermieters. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Fußballfans vorab alle Beteiligten über ihr Vorhaben informieren.
Außerdem gilt es, darauf zu achten, dass Flaggen und Co. bei starkem Wind oder Sturm nicht herunterfallen und Passanten verletzen oder Schäden anrichten.

Fahnen am Auto sind zugelassen, wenn sie weder die eigene Verkehrssicherheit und -tauglichkeit noch die anderer Verkehrsteilnehmer beeinflussen. Flaggen an Windschutz- und Heckscheibe und an den vorderen Seitenscheiben sind demnach tabu, da sie die Rundumsicht des Fahrers einschränken. Auch Scheinwerfer, Blinker, Außenspiegel, Kennzeichen oder Sensoren von Assistenzsystemen darf die Deko nicht verdecken. Da sich die kleinen Fahnen mit Klemmhalterung für Seitenfenster ab 50 km/h lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, sollten Fußballfans mit diesen nur im Stadtverkehr fahren.

Wer auch im Büro die Nationalmannschaft mit Fahnen oder anderen Deko-Artikeln unterstützen möchte, sollte darauf achten, keine Fluchtwege zu versperren oder gegen Arbeitsschutzregeln zu verstoßen. Obwohl es keine rechtlichen Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes gibt, darf der Arbeitgeber aufgrund seines Hausrechts Vorgaben zum Schreibtisch machen. Daher kann es sinnvoll sein, vor dem Dekorieren mit dem Chef abzuklären, was erlaubt ist.

03.06.2024
Augen auf bei beim Online-Ticketkauf
Was gilt für leere Akkus, Tippfehler und Widerrufsrecht?

Egal ob Konzert, Zoobesuch, Freibad oder Hotel und Flug für den nächsten Urlaub – für vieles, was im Sommer Spaß macht, ist ein Ticket notwendig. Bei immer mehr Anbietern erhalten Kunden dieses als Online-Ticket direkt auf ihr Smartphone. Das ist praktisch, spart Papier und ist nachhaltiger als gedruckte Eintrittskarten. Doch digitale Dokumente haben auch so ihre Tücken. Was gilt, wenn der Handyakku leer ist, und welche Auswirkungen Tippfehler haben, beantwortet Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Sie klärt außerdem über das Online-Widerrufsrecht auf.

Akku leer – Flug verwehrt?
Mittlerweile ist von Reservierungen über Terminvereinbarungen, Rezepte einlösen und Überweisungen tätigen bis hin zum Einkaufen so gut wie alles schnell und bequem online möglich. Auch Flüge und Hotels buchen viele Deutsche gerne im Netz. Wer online ein Ticket kauft, erhält dies digital – häufig per E-Mail oder direkten Download – zugestellt. „Ist am Flughafen dann der Akku leer oder gibt es andere technische Probleme mit dem Smartphone, können Urlauber mit Personalausweis oder Reisepass meist trotzdem einchecken“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Sie erhalten in diesem Fall am Schalter der Fluggesellschaft ein ausgedrucktes Ticket, um dieses bei Sicherheitskontrolle und Boarding vorzeigen zu können.“ Einige Fluggesellschaften verlangen dafür jedoch eine Gebühr. Daher kann es sinnvoll sein, das Flugticket vor der Abreise selbst auszudrucken. Übrigens: Manche Länder wie Marokko akzeptieren am Flughafen keine digitalen Tickets.

Ohne Akku zum Schwarzfahrer?
Anders sieht das in Zug, Bus oder Bahn aus: Ist es bei einer Kontrolle nicht möglich, das Online-Ticket vorzuweisen, gilt das als Schwarzfahren. Hier haben Fahrgäste allerdings die Möglichkeit, ihr Ticket nachzureichen. „Bei der Deutschen Bahn gilt: Wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachträglich ein gültiges Ticket bei einem Reisezentrum oder online vorzeigt, muss nur mit einer geringen Bearbeitungsgebühr rechnen“, erläutert Brandl. Bei den örtlichen Verkehrsverbünden im ÖPNV kann der Preis den für eine Einzelfahrkarte jedoch deutlich übersteigen. Die genauen Fristen finden Kunden meist auf der sogenannten Fahrpreisnacherhebung. „Um auf der sicheren Seite zu sein, kann es sinnvoll sein, Tickets dennoch auszudrucken oder offline auf dem Handy zu speichern – so ist zumindest schlechter Empfang kein Problem“, rät die Rechtsexpertin von ERGO.

Kleinere oder größere Tippfehler
Vor allem auf kleinen Smartphone-Displays passiert ein Tippfehler schneller als gedacht. Welche Konsequenzen das hat, unterscheidet sich je nach Fehler. „Ist beispielsweise bei einer Flug- oder Hotelbuchung ein Zahlendreher im Datum, haben Kunden kein Recht auf Änderung oder Widerruf“, so Brandl. Häufig bleibt dann nur die Stornierung gegen eine Gebühr. Es ist unter Umständen auch möglich, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. Kunden sollten sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten lassen. „Stimmt jedoch der Name auf dem Flugticket nicht mit dem im Ausweis überein, kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern“, erklärt die ERGO Juristin. „Kunden können die Angabe bei vielen Airlines nachträglich korrigieren lassen – das ist allerdings meist teuer.“ Brandl empfiehlt daher, vor der Buchung alle Angaben gründlich zu prüfen.

Widerrufsrecht bei Reisebuchungen
Beim Einkaufen im Internet haben Onlineshopper in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. „Das gilt allerdings nicht für individuelle Hotel- oder Flugbuchungen oder für Pauschalreisen“, so Brandl. „Wer die Reise doch nicht antreten möchte, hat nur die Möglichkeit, zu stornieren oder vom Vertrag zurückzutreten.“ Hierfür verlangen die meisten Anbieter eine Gebühr, die häufig vom Stornierungszeitpunkt abhängt. Bei einzeln gebuchten Flügen können Urlauber allerdings in manchen Fällen Steuern, Flughafengebühren sowie Treibstoffzuschlag zurückfordern. Bei Pauschalreisen dürfen Reiseveranstalter keine Stornogebühren verlangen, wenn der Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie etwa einer Naturkatastrophe am Urlaubsort stattfindet. „Auch termingebundene Veranstaltungen wie Museums- oder Konzertbesuche fallen nicht unter das Widerrufsrecht“, ergänzt die Rechtsexpertin von ERGO.

03.06.2024
Heuschnupfen auf dem Vormarsch
Triefende Nase, juckende Augen, kratzender Hals – gerade ist Hauptblütezeit in der Natur, was für viele Menschen in der Region mit einer unangenehmen Begleiterscheinung verbunden ist: dem Heuschnupfen. Nach einer aktuellen Analyse der IKK Südwest unter ihren Versicherten im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Hessen gibt es immer mehr Betroffene.

Zwischen den Jahren 2017 und 2022 verzeichnet die IKK Südwest zwischen fünf und acht Prozent mehr Pollenallergiker unter ihren Versicherten. „Die Zahl der Menschen mit Heuschnupfenallergie nimmt kontinuierlich zu. Große Unterschiede sind in den jeweiligen Altersgruppen zu verzeichnen. So stieg die Zahl der Pollenallergiker in den oberen Altersgruppen am stärksten. Etwa jeder neunte Versicherte der IKK Südwest war bereits wegen Heuschnupfen beim Arzt“, erläutert IKK-Südwest-Vorstandschef Prof. Dr. Jörg Loth die Ergebnisse der Auswertung und führt aus: „Die Gründe dafür sind vielfältig. Es ist zu beobachten, dass sich durch die Klimaveränderungen die Pollensaison oftmals verlängert, aber auch höhere Pollenkonzentrationen spielen eine Rolle. Ebenso sind eine individuelle genetische Disposition sowie die zunehmende Umweltbelastung Prädiktoren zur Ausweitung der Allergieentwicklung.“

Die saisonale Heuschnupfenallergie, auch bekannt als allergische Rhinitis, ist eine Reaktion des Immunsystems auf bestimmte Pollen, die in der Luft schweben. Zu den häufigsten Auslösern zählen Pollen von Bäumen wie Birke, Erle und Hasel, sowie Gräser- und Kräuterpollen. Die Symptome reichen von Niesen, juckenden und tränenden Augen bis hin zu Atembeschwerden und Müdigkeit. Die Lebensqualität der Betroffenen kann dadurch erheblich beeinträchtigt werden.

Die IKK Südwest setzt sich für das Wohlergehen ihrer Versicherten ein und möchte auf die Bedeutung einer frühzeitigen Diagnose und einer adäquaten Behandlung hinweisen. "Eine rechtzeitige Diagnose und eine individuell angepasste Therapie können den Betroffenen helfen, die Symptome zu lindern und den Alltag während der Pollensaison besser zu bewältigen. Es ist wichtig, dass Betroffene rechtzeitig ärztlichen Rat einholen und mögliche Therapieformen mit einem Allergologen besprechen, um nicht zuletzt eine Chronifizierung zu vermeiden“, erklärt Prof. Loth weiter.

Rechtzeitige Heuschnupfen-Therapie kann Asthma verhindern
Auch Prof. Dr. med. Jörg Reichrath, Leitender Oberarzt der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie am Universitätsklinikum des Saarlandes bestätigt, dass sich in den vergangenen Jahren immer mehr Patienten mit Pollenallergien beim Arzt vorstellen. Er betont aber: „Bei Heuschnupfen stehen verschiedene Therapieformen zur Verfügung. Die Beschwerden können durch antiallergische Medikamente und vorbeugende Maßnahmen deutlich verringert werden. Eine spezifische Immuntherapie, auch bekannt als Hyposensibilisierung, kann erwogen werden, wenn der Auslöser der Allergie identifiziert wurde.“

Bei der Hyposensibilisierung wird der Körper langsam an die Allergie auslösenden Stoff gewöhnt, sodass das Abwehrsystem nach einer erfolgreichen Behandlung schließlich nicht mehr auf den Allergieauslöser reagiert. Studien zeigen, dass diese Behandlung auch das Risiko für die Entwicklung von Asthma reduzieren kann. Betroffene Kinder sollten allerdings in der Regel mindestens fünf bis sechs Jahre alt sein.

Da es nicht möglich sei, den Kontakt zu den Allergie auslösenden Pollen gänzlich zu vermeiden, sei es nach Meinung des Allergologen hilfreich zu wissen, wann bestimmte Pollen unterwegs sind und wann deren Konzentration in der Luft besonders hoch ist: „Entscheidend für die Pollenkonzentration in der Luft ist neben dem saisonalen Blühbeginn auch das Wetter. So ist die Pollenbelastung bei Regen sehr gering. Warmes, trockenes Wetter mit mäßigem Wind begünstigt dagegen den Pollenflug“, führt Prof. Reichrath aus.

Auf dem Land“ abends, in der Stadt morgens lüften
Menschen mit Heuschnupfen flüchten oft in die eigene Wohnung, um starkem Pollenflug an heißen Sommertagen zu entgehen. Doch auch hier können sich Pollen verstecken. Daher rät Prof. Reichrath Allergikern bei hohem Pollenflug nur kurz und zu bestimmten Zeiten zu lüften: „In ländlichen Gebieten ist die Pollenkonzentration morgens am höchsten, deshalb hier erst abends lüften. In der Stadt ist es aber genau umgekehrt. Hier sollte frühmorgens gelüftet werden, da die Pollen in städtischen Gebieten besonders in den Abendstunden nach unten sinken.“ Nach dem Aufenthalt im Freien am besten Haare und Kleidung gründlich reinigen, um das Einatmen von Pollen zu vermeiden. Im Auto sollten die Fenster geschlossen sein und spezielle Pollenfilter können helfen. Zigarettenrauch und andere Reizfaktoren sollten vermieden werden.

Kassen unterstützen Allergieabklärung
Bei Verdacht auf Heuschnupfen (Pollenallergie) sollte in der Regel eine ärztliche Abklärung erfolgen, auch weil sich aus einem unbehandelten Heuschnupfen ein allergisches Asthma bronchiale entwickeln kann. Um die Versicherten bestmöglich zu unterstützen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Leistungen an. Dazu gehören unter anderem die Erstattung von Allergietests, die Kostenübernahme von allergenspezifischer Immuntherapie sowie die Bereitstellung von Informationen und Beratung rund um das Thema Allergien.

01.06.2024
Hinaus ins Grüne – Worauf achten im Wald und an Gewässern?
Der Sommer steht vor der Tür. Mehr Menschen als sonst zieht es nun ins Grüne, zum Wandern und Radfahren, Grillen oder Baden. Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Wälder betreten oder schwimmen gehen wollen? Die wichtigsten Tipps kennen Nicola Uhde und Sascha Maier, Fachleute für Wald und Wasser beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Waldbrände vermeiden
Naturnahe Wälder beherbergen nicht nur eine Fülle von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Sie sind auch schutzwürdige Naherholungsgebiete und Orte der Entschleunigung. Mit der sommerlichen Trockenheit steigt in vielen Wäldern die Gefahr von Bränden. Und die gehen fast immer auf menschliche Unachtsamkeit zurück. Verhalten Sie sich darum umsichtig, wenn Ihr nächster Ausflug in den Wald führt.

Um nicht versehentlich einen Brand auszulösen, rät Nicola Uhde, BUND-Waldexpertin: „Parken Sie in Waldnähe nur auf ausgewiesenen Parkplätzen. Noch heiße Katalysatoren können unter geparkten Autos mit Leichtigkeit trockenes Gras entzünden. Zugeparkte Waldwege blockieren zudem Feuerwehren, wenn diese im Wald löschen müssen.“

Im Wald selbst genügt oft ein kleiner Funke. Dazu Waldexpertin Nicola Uhde: „In vielen Wäldern ist das Rauchen verboten. Wer in der Natur raucht, sollte die Zigarette in einem Taschenascher oder leeren Glas ausdrücken, auch um Müll zu vermeiden.“ Denn Müll hat in der Natur grundsätzlich nichts verloren. Das gilt auch für Glasflaschen oder Scherben. Doch anders als oft behauptet wurde der Brennglaseffekt noch nie als Ursache eines Brandes nachgewiesen.

Grillen nur, wenn es erlaubt ist
Je wärmer es wird, desto mehr Menschen werfen den Grill an oder entzünden abends ein Lagerfeuer. Das ist tatsächlich brandgefährlich und im Wald generell verboten. Auf ausgewiesenen Plätzen ist Grillen erlaubt, soweit die aktuelle Waldbrandstufe dies zulässt. Jenseits des eigenen Gartens muss also ein Schild das Feuermachen oder Grillen ausdrücklich erlauben. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.

Noch einmal Nicola Uhde: „Ist der Grillspaß vorbei, entsorgen Sie die Asche bitte in einem Aschecontainer, wie er für Grillplätze vorgesehen ist. Ist dies nicht möglich, löschen Sie die Glut mit Wasser oder Sand und entsorgen Sie die kalte Asche im Müll – denn Grillasche enthält viele Schadstoffe.“ Apropos: Verwenden Sie doch bitte Grillkohle ohne Tropenholz. Und wenn Sie nicht sowieso auf Gemüse statt Fleisch setzen, braten Sie Steaks und Würstchen am besten mit Biosiegel oder aus regionaler Weidehaltung.

Wo schwimmen, wo besser nicht?
Und was gibt es Schöneres, als an heißen Tagen Abkühlung in Seen und Flüssen zu suchen? Doch nicht überall empfiehlt sich ein Bad, mancherorts ist es gar verboten.

BUND-Gewässerexperte Sascha Maier weiß, was es zu beachten gilt: „An den bundesweit rund 2.000 ausgewiesenen Badestellen und Naturbädern steht einem ungestörten Badevergnügen nichts im Weg, die Wasserqualität wird behördlich überwacht. Ansonsten rate ich vorab zu recherchieren, wo das Baden erlaubt ist. Verbote können zeitweise oder dauerhaft gelten, etwa zum Schutz der Natur oder aufgrund von Blaualgen (Cyanobakterien) oder starkem Schiffsverkehr.“

Abseits der offiziellen Badegewässer ist es ratsam, sich über mögliche Belastungen zu informieren. Viele Verunreinigungen sind als solche nicht erkennbar. Als Richtschnur empfiehlt Sascha Maier: „Ist ein See glasklar, hat er meist gute Wasserqualität. Grüne Algen sind wenig einladend, aber in der Regel ungefährlich. Meiden sollten Sie Seen, die faulig riechen. Sie enthalten kaum Sauerstoff und sind ein Nährboden für Bakterien. Speziell Blaualgen können der Gesundheit schwer schaden.“

Vorsicht ist auch an den meisten Flüssen geboten. Nicht nur in Ballungsgebieten leiten viele Unternehmen und Kläranlagen ihr Abwasser ein. Die oft hohe Belastung mit Keimen ist ein guter Grund, auf ein Bad im Fluss besser zu verzichten.

01.06.2024
Risiko Hitze – Gesundheitsgefahren durch den Klimawandel
Sommer ist schön, und Wärme tut gut. Im Prinzip. Durch die Klimaerhitzung treten jedoch immer stärker die Risiken der hohen Temperaturen in den Vordergrund. Wir sprechen längst nicht mehr von starkem Schwitzen und verminderter Leistungsfähigkeit. Höchsttemperaturen an die 40 Grad, warme Nächte und langanhaltende Hitzeperioden bergen ernsthafte Gesundheitsgefahren, vor denen man sich aber zum Glück schützen kann.

Steigt die Temperatur auf mehr als 30 Grad Celsius, spricht die Meteorologie von einem heißen Tag. Dabei kann es in stark versiegelten, aufgeheizten und schlecht durchlüfteten Städten schnell noch heißer werden. Bleibt die Temperatur nachts bei über 20 Grad Celsius, gilt sie als Tropennacht. Hält beides zusammen über mehrere Tage an, erleben wir eine Hitzewelle. Spätestens dann wird es gefährlich – besonders für ältere Menschen, chronisch Kranke und Kinder.

Die große Hitze wirkt sich auf den menschlichen Organismus aus
Das Herz-Kreislauf-System und das körpereigene Kühl-System werden bei hohen Temperaturen enorm belastet. So kann es zum Kreislaufkollaps oder gar zum Hitzschlag kommen. Die Zahl der Krankenhauseinweisungen belegt, dass auch Thrombosen und Herzinfarkte in Hitzeperioden häufiger auf als sonst auftreten. Hält man sich in der Sonne auf – beispielsweise bei der Arbeit – steigt dieses Risiko um ein Vielfaches. Hinzu kommen die Gefahren von Sonnenbrand und Sonnenstich. In tropischen Nächten leidet zudem die Qualität des Schlafs, denn unser Körper kann keine Wärme an die Umgebung abgeben und nicht abkühlen.

Ältere Menschen sind gleich mehrfach gefährdet
Der Stoffwechsel von älteren Menschen ist verlangsamt, sie schwitzen tendenziell weniger als junge Menschen, der Temperaturausgleich des Körpers ist beeinträchtigt. Das Durstempfinden lässt im Alter nach, und Vorerkrankungen können sich verstärken. Viele ältere Menschen nehmen regelmäßig Medikamente ein, deren Wirkung sich durch Hitze verändern kann. Ein weiterer Risikofaktor ist Einsamkeit: Fehlt ein aufmerksames Umfeld, fallen hitzebedingte Gesundheitsprobleme nicht auf.

Chronisch oder akut erkrankte Menschen sind ebenfalls besonders anfällig für Gesundheitsrisiken durch Hitze. Auch Säuglinge und kleine Kinder müssen extra gut geschützt werden, da ihr Organismus die Körpertemperatur noch nicht so gut regeln kann. Dies sollten Eltern auch im Urlaub bedenken. Oberstes Gebot für alle ist, auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr zu achten. Bei Aufenthalten im Freien kommt außerdem dem Sonnenschutz eine wichtige Rolle zu. Das gilt natürlich auch für alle Menschen, die im Freien arbeiten.

Anzeichen für hitzebedingte Beschwerden
Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe, trockene Schleimhäute, Übelkeit sowie Erschöpfung bis hin zur Lethargie sind deutliche Alarmsignale. Sie sind meist die Folge von Flüssigkeitsmangel. Dieser entsteht, wenn wir den Flüssigkeitsverlust durch das Schwitzen nicht durch ausreichendes Trinken ausgleichen. Schwere Beine und geschwollene Knöchel zeigen an, dass das Lymphsystem durch die Hitze beeinträchtigt ist.

Richtig gefährlich kann ein Hitzschlag werden. Er deutet sich durch gerötete, heiße und trockene Haut, Übelkeit, Kopfschmerzen sowie Bewusstseinsveränderungen und Bewusstlosigkeit an. Treten diese Symptome auf, sollten Angehörige oder andere Anwesende unter der Telefonnummer 112 sofort den Rettungsdienst rufen und die betroffene Person möglichst an einen kühlen Ort bringen. Kühle Umschläge helfen zusätzlich, die Überhitzung zu verringern.

Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Fieber, ein roter Kopf und möglicherweise Bewusstseinsstörungen und Krampfanfälle sind Zeichen für einen Sonnenstich. Hier sind ein schattiger Platz, Trinken und die Abkühlung mit kalten Umschlägen wichtige Maßnahmen.

Auch Medikamente und ihre Wirkung leiden unter der Hitze
In zweifacher Hinsicht beeinflusst große Hitze die Wirksamkeit von Medikamenten. Einerseits ist es wichtig, die Medikamente kühl zu lagern – so, wie es auf der Verpackung angegeben ist. Ansonsten kann ihre Wirksamkeit beeinträchtigt werden.

Weniger bekannt ist, dass bei großer Hitze auch die Wirkung von Medikamenten im Körper verändert ist. Ein Beispiel sind blutdrucksenkende Mittel. Die meisten von ihnen funktionieren über die Erweiterung der Blutgefäße. Da aber auch die Hitze zu Gefäßerweiterungen führt, kann die Dosierung während der Hitzemonate zu hoch sein, so dass der Blutdruck zu stark abfällt.

Der Hautschutz im Sommer ist nach wie vor ein wichtiges Thema
Die schädliche Wirkung der UV-Strahlung ist mittlerweile seit vielen Jahren im Gespräch – und wird trotzdem noch häufig unterschätzt. Dabei nehmen die Gefahren durch den Klimawandel weiter zu: In den immer länger werdenden Schönwetterperioden halten sich die Menschen immer mehr im Freien auf. Zudem nimmt die Wolkenbildung in Mitteleuropa ab, so dass die Strahlen immer öfter ungehindert auf die Erde – und unsere Haut – auftreffen.

Auch bei Hitze gilt: Vorbeugen ist möglich. Diese Tipps helfen:
  1. Bereiten Sie sich mit dem Blick auf die Wetterkarte auf Hitzetage vor und passen Sie Ihren Tagesablauf nach Möglichkeit daran an.
  2. Trinken Sie ausreichend, d.h. zwei bis drei Liter am Tag. Am besten sind Wasser, ungesüßte Tees oder Fruchtschorlen. Trinken Sie, bevor Sie Durst verspüren. Vermeiden Sie eiskalte Getränke und Alkohol.
  3. Tragen Sie leichte, lockere Kleidung aus natürlichen Materialien, bevorzugt in hellen Farben, da diese sich in der Sonne weniger aufheizen.
  4. Halten Sie Innenräume kühl. Lüften Sie in den Nacht- oder frühen Morgenstunden und Verdunkeln Sie tagsüber die Fenster. Ein Ventilator kann übrigens für Erfrischung, wenn auch nicht für kühlere Raumtemperaturen sorgen.
  5. Kühle Armbäder oder auch ein schlichter Fächer verschaffen dem Körper vorübergehende Abkühlung.
  6. Meiden Sie die Sonne. Denken Sie trotzdem beim Rausgehen immer an Sonnenschutz für Kopf, Haut und Augen, besonders bei Kindern! Sonnenhut, hoher Lichtschutzfaktor, UV-undurchlässige Kleidung und eine gute Sonnenbrille sind die Mittel der Wahl. Und denken Sie daran: Auch im Schatten gibt es UV-Strahlung.
  7. Legen Sie anstrengende Arbeiten, Sport und ähnliche Aktivitäten auf die kühleren Morgen- oder Abendstunden und verringern Sie die Intensität!
  8. Nehmen Sie mehrere leichte Mahlzeiten über den Tag verteilt zu sich. Auch wenn normalerweise von zu viel Salzkonsum abgeraten wird: In Hitzeperioden darf es ruhig ein bisschen mehr sein, denn Salz wird durch Schwitzen verstärkt ausgeschieden.
  9. Medikamente müssen eventuell an den veränderten Stoffwechsel angepasst werden. Vor allem die Wirkung von Blutdrucksenkern, Schlaf- und Beruhigungsmitteln, Antidepressiva und Medikamentenpflastern kann sich durch die Hitze verändern. Auch Medikamente, die über Niere oder Leber ausgeschieden werden, sollten überprüft werden. Besprechen Sie dies in Ihrer Arztpraxis oder lassen Sie sich in der Apotheke beraten. Bewahren Sie Medikamente kühl auf.
  10. Schlafen Sie möglichst im kühlsten Raum der Wohnung – auch wenn dies nicht das Schlafzimmer ist. Tragen Sie leichte, lockere Nachtwäsche und verwenden Sie ein Baumwoll- oder Leinentuch als Decke.

Noch ein wichtiger Hinweis: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bittet darum, in Hitzeperioden besonders auf alleinlebende, ältere oder pflegebedürftige Personen im eigenen Umfeld zu achten. Ein aktiver Kontakt durch Telefonate oder Besuche kann dazu beitragen, frühzeitig Anzeichen von Hitzestress oder Hitzeerkrankungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu initiieren.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Redaktion: Andrea Sudiana, asudiana@lzg-rl.de

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