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Tipps und Informationen
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27.07.2024
3 Tipps zum Schulbeginn: Sicher und gut vorbereitet ins neue Schuljahr starten
In einigen Wochen sind die Sommerferien vorbei und die Schule geht wieder los. Damit die Kinder gut in den neuen Lebensabschnitt starten, hat die Zurich Versicherung drei Vorsorgetipps für Eltern von Erst- und Fünftklässlern zusammengestellt.

Tipp 1: Sicherheit und Selbstständigkeit fördern
Mit der Einschulung oder dem Schulwechsel auf eine weiterführende Schule kommen neue Wege oder sogar die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Kinder zu. Hier ist es besonders wichtig, dass Eltern ihre Kinder für die neuen Herausforderungen sensibilisieren. Es ist sinnvoll, bereits einige Wochen vor dem ersten Schultag den Schulweg gemeinsam mit dem Kind zu gehen oder mit dem Fahrrad oder Bus abzufahren. Dies hilft, mögliche Gefahrenstellen zu identifizieren und dem Kind zu zeigen, wie es den Schulweg sicher meistert. Eltern können mit ihrem Kind wichtige Verkehrsregeln besprechen und das Überqueren von Straßen an Ampeln und Zebrastreifen üben.

Tipp 2: Versicherungsschutz überprüfen
Zum Schulbeginn sollten auch bestehende Versicherungen überprüft und bei Bedarf an die neue Lebenssituation angepasst werden. Besonders empfehlenswert ist eine Haftpflichtversicherung der Eltern, die vor finanziellen Forderungen Dritter schützt. Denn im Alltag können selbst kleinste Fehltritte Folgen haben. Auch die unachtsamen Handlungen von Kindern bleiben davon nicht unberührt. Kinder können erst ab dem siebten Lebensjahr und im Straßenverkehr ab dem zehnten Lebensjahr haftbar gemacht werden. Bei den Policen ist daher darauf zu achten, dass auch Schäden, die durch nicht deliktfähige Kinder (unter sieben Jahren) verursacht werden, abgesichert sind.
Auch eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, da Kinder ein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko als Erwachsene haben. Oft können sie Risiken noch nicht richtig einschätzen. „Die gesetzliche Unfallversicherung greift aber nur bei Unfällen in der Schule sowie auf dem jeweiligen Hin- und Rückweg. Das bedeutet: Unfälle in der Freizeit werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt“, erklärt Gabriel Gallinger, Experte für Sachversicherungen bei der Zurich Versicherung. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich jedoch 60 Prozent der Unfälle im häuslichen Umfeld. Eine private Unfallversicherung bietet daher zusätzlichen Schutz, der über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgeht.

Tipp 3: Gesundheit im Blick behalten
In der weiterführenden Schule steigen die schulischen Anforderungen für die Schülerinnen und Schüler. Eine gute Gesundheitsvorsorge, ausgewogene Ernährung und viel Bewegung helfen, den Schulalltag zu meistern. Dennoch können Unfälle, aber auch Erkrankungen, zum Beispiel ausgelöst durch Stress sowie Mobbing, dazu führen, dass Kinder nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen können.

Es ist daher sinnvoll, über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler nachzudenken. Die Idee, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind im Schulalter abzuschließen, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen. Doch tatsächlich zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler zu den essenziellsten Versicherungen. „Diese sichert Kinder nicht nur in der Schulzeit, sondern auch später während der Ausbildung oder des Studiums und im Berufsleben ab. Die schulische Tätigkeit ist von Beginn an mitversichert, falls das Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr zur Schule gehen kann. Darüber hinaus ist auch der Verlust von sensorischen und motorischen Fähigkeiten während der Schulzeit abgesichert.“, erklärt Rüdiger Feilen, Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Zurich Versicherung. Eltern und Großeltern können ihre Schützlinge bereits im schulpflichtigen Alter gegen die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit absichern. Der Experte betont den Vorteil: „Die Absicherung erfolgt bereits in jungen, meist gesunden Jahren zu entsprechend niedrigen Beiträgen für die gesamte Vertragslaufzeit, und zwar unabhängig von der späteren beruflichen Entwicklung des Kindes.“

25.07.2024
Freundschaftsdienst: Wer haftet beim Umzugsschaden?
Echte Freunde siehst du erst, wenn du umziehst. Am 30. Juli ist Tag der Freundschaft – ein guter Anlass, besonders die Freunde zu würdigen, die auch bei einem Umzug unterstützen. Laut der Umzugsstudie 2024 der Deutschen Post Adress ziehen jährlich rund neun Millionen Deutsche in eine neue Bleibe. Dabei beauftragen nicht alle ein professionelles Umzugsunternehmen, das im Schadensfall durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommt. Stattdessen werden oft Freunde als Umzugshelfer eingesetzt. Doch beim Tragen passieren vor allem unerfahrenen Umzugshelfern zuweilen Missgeschicke und es kann etwas zu Bruch gehen. Für diesen Fall klärt die Zurich Versicherung die wichtigsten Haftungsfragen.

Wann wird Gefälligkeit zur Verpflichtung?
Was als Gefälligkeitsschaden gilt, ist durchaus Auslegungssache. Der Gesetzgeber sieht auch in diesem Fall keine Haftung vor. Doch wenn Freunde beim Umzug helfen und ihnen ein Missgeschick passiert, sollte das nicht die Freundschaft belasten. Niemand möchte, dass so ein Vorfall zu Streitigkeiten führt, nur weil der Geschädigte selbst auf den Kosten sitzen bleibt. Wohl dann dem, der eine aktuelle Privathaftpflichtversicherung hat. Denn seit dem BGH-Urteil aus 2016 bietet die Versicherung auch für sogenannte Gefälligkeitsschäden bei Freundschaftsdiensten wie einem Umzug Versicherungsschutz. Diese Klausel ist automatisch im Versicherungsvertrag enthalten. Doch Vorsicht: Die Regelung bezieht sich überwiegend auf Verträge, die nach dem Urteil abgeschlossen wurden. „Ältere Verträge müssen eine Gefälligkeitsklausel enthalten, die zusätzlich mit aufgenommen wurde. Ansonsten leistet der Versicherungsvertrag bei einem Schaden nicht. Es empfiehlt sich den Vertrag auf die Klausel hin zu überprüfen. Ansonsten sollte die Police erneuert werden“, erklärt Frank Ruhig, Experte für Sachversicherungen bei der Zurich Versicherung.

Ausnahmefall: Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Wird ein Schaden absichtlich verursacht, greift die Versicherung des Verursachers nicht. In solchen Fällen müssen die Kosten selbst getragen werden. Die Versicherung deckt auch keine Schäden ab, die von Personen wie z.B. Familienmitgliedern oder Ehepartnern herbeigeführt wurden, wenn sie im selben Vertrag wie der Geschädigte versichert sind.

24.07.2024
Rechtliche Regelungen für Nachwuchs-Radler
Worauf Eltern mit Kindern im Straßenverkehr achten sollten

Fahrradfahren macht Spaß und ist gut für die Gesundheit – kein Wunder, dass das Zweirad im Sommer beliebt ist, um von A nach B zu kommen. Auch Familien schwingen sich für Ausflüge ins Grüne gerne mit ihren Kindern aufs Rad. Viele Eltern sind jedoch unsicher, ab wann sich ihr Kind zum ersten Mal auf den Sattel setzen sollte. Mit welchem Alter die kleinen Radler am Straßenverkehr teilnehmen und wo sie fahren dürfen, was bei der Aufsichtspflicht gilt und welche weiteren rechtlichen Regelungen Eltern kennen sollten, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Ab wann Fahrradfahren erlaubt ist
Viele Familien unternehmen im Sommer gerne die ein oder andere Fahrradtour, denn da können sogar schon die Kleinsten mit. Allerdings sollten die Kinder schon selbstständig sicher sitzen können. Da sie in der ersten Zeit besonders anfällig für Stöße und Erschütterungen sind, sollten Eltern Babys erst etwa ab dem elften Monat mit einem geeigneten Kindersitz bei Ausflügen mitnehmen. Auch sie sollten selbstständig sitzen können. „Spätestens mit sieben Jahren müssen die Kleinen dann laut Straßenverkehrsordnung (StVO) auf ein eigenes Rad umsatteln. Eine Ausnahme gilt für Kinder mit Behinderungen“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Meist sind Kinder zwischen drei und vier in einem Alter, in dem sie selbstständig Fahrradfahren lernen können.“ Dabei sollten Eltern unbedingt auf eine sichere Umgebung achten, zum Beispiel einen leeren Parkplatz. Um den Straßenverkehr alleine zu bewältigen, empfiehlt Brandl, bis etwa zum achten Lebensjahr zu warten. Erst dann besitzen die meisten Kinder die Fähigkeiten, Gefahren und Situationen einschätzen zu können. „Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu allerdings nicht“, ergänzt die ERGO Juristin.

Gehweg, Straße oder Fahrradweg?
Erwachsene dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem Gehweg radeln. Doch wie sieht das beim Nachwuchs aus? „Laut § 2 der Straßenverkehrsordnung sind Kinder bis zum achten Lebensjahr dazu verpflichtet, auf dem Gehweg oder einem baulich abgetrennten Radweg zu fahren“, so Brandl. „Machen Verschmutzungen, Schnee oder sonstige Hindernisse die Nutzung des Radwegs unzumutbar, erlauben Gerichtsurteile Radfahrern ausnahmsweise das Ausweichen auf die Fahrbahn.“ Kinder zwischen acht und zehn Jahren können wählen, ob sie den Gehweg, den Radweg oder die Fahrbahn sowie darauf aufgemalte Radfahr- oder Schutzstreifen benutzen. Für ältere Fahrradfahrer ist der Gehweg tabu – sie müssen auf Radweg, Fahrradschutzstreifen oder Fahrbahnen fahren.

Weitere rechtliche Regelungen
Meist ist der Nachwuchs nicht alleine mit dem Drahtesel unterwegs. Begleitet eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren einen höchstens achtjährigen Radler, darf diese ebenfalls den Fußweg nutzen. Die Regel gilt jedoch nur für eine Person. „Eine weitere besondere Vorschrift: Fahren Kinder und gegebenenfalls der begleitende Radler auf dem Gehweg, sind sie dazu verpflichtet, beim Überqueren einer Straße abzusteigen“, so Brandl. „Und auch wenn der Nachwuchs noch keine acht Jahre alt ist, aber mit einem Lastenrad oder Kindersitz transportiert wird, berechtigt dies Eltern nicht zur Nutzung des Fußwegs.“ Die StVO sieht übrigens auch spezielle Regelungen für Autofahrer in Bezug auf Kinder vor: Sie müssen sich diesen gegenüber laut § 3 besonders vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten.

Haften Eltern für ihre kleinen Radler?
Auch wenn Eltern ihren Nachwuchs gut auf den Straßenverkehr und die hier lauernden Gefahren vorbereitet haben, sind Kinder leicht ablenkbar und erkennen riskante Situationen unter Umständen nicht rechtzeitig. Ein Unfall ist daher schnell passiert. Laut § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Kinder bis sieben Jahre nicht für verursachte Schäden. „Zwischen dem siebten und 18. Geburtstag können sie dann allerdings für Unfälle mit anderen Radlern, Fußgängern und Co. zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie die erforderliche Einsichtsfähigkeit besitzen, um zu erkennen, dass sie etwas falsch machen. Ausnahme: Verursachen Kinder zwischen sieben und zehn Jahren einen Schaden bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen oder Schienenfahrzeugen, haften sie nur bei vorsätzlichem Handeln“, erläutert die ERGO Juristin. Eltern, die ihre Aufsichtspflicht verletzen, müssen außerdem für den von ihrem minderjährigen Nachwuchs-Radler verursachten Schaden geradestehen. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt von der Entwicklung des Kindes und der Situation im individuellen Einzelfall ab.

24.07.2024
Richtig gut versichert
Sparen bei Versicherungsbeiträgen – Versicherungsordner regelmäßig pflegen

Wenn in vielen Bereichen die Lebenshaltungskosten steigen, lohnt es sich auch bei Versicherungen genauer hinzuschauen, um mit einfachen Tricks bares Geld zu sparen. Weniger ist mehr lautet die Devise. Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale, rät, den Versicherungsordner regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen und an die aktuellen Lebensumstände etwa aufgrund von Heirat, Hausbau, Geburt oder Renteneintritt anzupassen.

„Unerlässlich sind die Krankenversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und zur Absicherung der Arbeitskraft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Immobilienbesitzer:innen ist eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz wichtig und für Autobesitzer:innen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben. Weitere Versicherungen können bei Bedarf sinnvoll sein“, erläutert Follmann.

Es empfiehlt sich Prioritäten zu setzen und sich einen Überblick über sämtliche Versicherungsverträge zu verschaffen. Werden alle monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Ausgaben zusammengerechnet, kann diese Zahl möglicherweise ganz schön hoch sein.

Die Spartipps der Verbraucherzentrale:
  • Je nach Versicherungssparte können Neuverträge teilweise bessere Bedingungen bieten und sogar günstiger sein als Altverträge.
  • Bei Gründung eines gemeinsamen Haushaltes wird teilweise nur eine Familienpolice statt zweier Singleversicherungen gebraucht. Bei einer Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung ermöglichen viele Anbieter, dass der jüngere Vertrag gekündigt wird und der ältere bestehen bleibt.
  • Verträge bedarfsgerecht umzustellen und unnötige Bausteine rauszuwerfen, schont den Geldbeutel. Ändert sich beispielsweise das Fahrverhalten, könnten in der Kfz-Versicherung die vereinbarten Kilometer angepasst oder der Mitfahrerkreis eingeschränkt werden. Typische Beispiele für überflüssige Bestandteile sind etwa eine Glasversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung oder ein Arbeitsrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung für Ruheständler:innen
  • Bei Wohngebäudeversicherung und Co. können mit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes Versicherungsbeiträge reduziert werden.
  • Monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung kostet zusätzlich. Wer auf eine jährliche Zahlweise umstellt, kann damit oft bis zu 5 Prozent Beitrag im Jahr sparen.
  • Auch der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann sinnvoll sein. Es empfiehlt sich mehrere Angebote einzuholen. Einen unabhängigen Anbietervergleich bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de. Manchmal auch hilfreich, um sich eine erste Marktübersicht zu verschaffen, aber nicht unabhängig sind Vergleichsportale im Internet.

Fragen rund um Versicherungen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.  

19.07.2024
So schützen Sie sich vor Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen-Portalen
So praktisch Online-Plattformen wie beispielsweise „kleinanzeigen.de“, „Quoka.de“ oder „Shpock.com“ sein können, so risikoreich ist mitunter auch die Nutzung. Kriminelle lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Geld, Waren und Daten abzugreifen. Besonders gern nutzen sie dafür den Bezahldienst PayPal aus. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt informieren über gängige Betrugsmaschen und geben Tipps, worauf Verbraucher:innen achten sollten.

Käuferschutz-Trick über PayPal – Verbraucher:innen berichten

Eine Verbraucherin berichtete von ihrem Erlebnis: „Hallo ich wurde auf „kleinanzeigen“ betrogen! Ich wollte ein Stylingprodukt kaufen. Der Händler wollte Zahlungen nur über Paypal. Also haben wir uns auf „Waren und Dienstleistungen“ geeinigt. Das wurde mir aber irgendwie nicht angezeigte und dann haben wir es über die Bezahlfunktion: „Freunde und Bekannte“ gemacht. Eine Stunde später erhielt ich von „kleinanzeigen“ eine Mail, dass es sich um Betrug handele – jetzt aber möchte Paypal trotz Falleröffnung und Erklärung, dass ich alles bezahle.“

Ebenso schilderte uns ein Verbraucher: „Ich habe bei kleinanzeigen.de einen Kauf getätigt und nach einer sehr unauffälligen Kommunikation per Paypal, allerdings ohne Käuferschutz, gezahlt. Am gleichen Tag habe ich von kleinanzeigen.de eine Mail erhalten mit dem Hinweis, dass das Verkäuferkonto vermutlich missbräuchlich durch Dritte genutzt wurde. Auf meine Nachrichten hin wurde nicht mehr geantwortet. Auch die Aufforderung, das Geld zurückzuzahlen, wurde nicht befolgt. Die Ware wurde auch nicht geliefert.“

Das Problem: Bei dieser Bezahlmethode über „Freunde und Familie“ genießen die Zahlenden keinen Käuferschutz. Dieser greift bei Paypal nur, wenn man Geld über die Option „Für Waren und Dienstleistungen“ versendet.

Vorsicht bei Verkauf mit „Sicher bezahlen“

Eine Verbraucherin inserierte einen Kaffeevollautomaten bei „kleinanzeigen“ zum Verkauf. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existente „kleinanzeigen“-Bezahlmethode "Sicher bezahlen" abwickeln. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere hundert Euro aus.

Betrugsmails angeblich von „kleinanzeigen.de“ – Achtung Phishing!

Ebenso sind gefälschte Mails unterwegs, in denen sich Kriminelle den Namen „kleinanzeigen.de“ zu eigen machen: Klicken Verbraucher:innen die Links in den Mail-Nachrichten an, landen sie auf einer gefälschten Webseite. Auf der sogenannten Phishing-Seite werden Daten für das Onlinebanking und oft auch persönlichen Daten abgefragt. Farbgebung und Logos auf den nachgemachten Seiten wirken echt und geben ein trügerisches Sicherheitsgefühl.

Hierzu berichtet uns ein Verbraucher: „Ich bin leider Opfer eines Phishing-Betruges bei einer Transaktion in Höhe von 2.000 Euro geworden. Ich dachte, die Mail sei von kleinanzeigen.de selbst. Dieser Vorfall wurde von mir unmittelbar bei meiner kartenausgebenden Sparkasse und bei der Polizei angezeigt. Leider konnte der Sachverhalt bis heute nicht geklärt werden.“

Mit folgenden Tipps von Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt können Betrüger im Netz entlarvt werden:
  • Bei Online-Geschäften greift der Käuferschutz nur beim Punkt „Waren und Dienstleistungen“. Wählt man „Freunde und Familie“, um ein „kleinanzeigen“-Geschäft abzuwickeln, hat man im Betrugsfall schlechte Karten.
  • Bei dem Bezahlsystem „sicher Bezahlen“ muss man nicht aktiv werden oder einem Link folgen. Wir raten: Niemals auf Links in SMS oder Mails klicken.
  • Seien Sie misstrauisch: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch.
  • Wählen Sie immer eine sichere Zahlungsmethode und lassen sich niemals zu einer Überweisung in Vorkasse überreden.
  • Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen, hat die Verbraucherzentrale in einem Artikel zusammengefasst.
  • „kleinanzeigen“ hat selbst einige hilfreiche Sicherheitstipps auf der Website zusammengestellt.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, sollte man sich auf jeden Fall an die zuständige Polizei-Dienststelle wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz unter www.polizei.rlp.de/onlinewache möglich.

Ausführliche weitere Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce

15.07.2024
Urlaubsstimmung ade
Welche Ansprüche Urlaubern bei Reisemängeln zustehen und wie sie vorgehen sollten

Sobald der Urlaub gebucht ist, steigt mit jedem Tag die Freude auf die Auszeit vom Alltag. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn Flugverspätungen, ein dreckiger Pool, Ungeziefer oder Baulärm die Urlaubsstimmung ruinieren. Wann ein Reisemangel vorliegt, welche Preisminderungen Pauschalreisenden zustehen und wie sie vorgehen sollten, um ihre Ansprüche durchzusetzen, beantwortet Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Was gilt als Mangel?
Endlich steht der lang ersehnte Urlaub bevor. Am Reiseziel angekommen, können es die meisten kaum erwarten, Pool, Strand, Sonne und Ruhe zu genießen. Doch nicht immer ist vor Ort alles so wie in den schönen Vorstellungen. „Urlauber, die bei einem Reiseveranstalter mindestens zwei Leistungen gebucht haben, also zum Beispiel Flug plus Unterkunft, sind dann im Vorteil“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Wer eine Pauschalreise bucht, hat gewisse Rechte. Bei einem erheblichen Mangel sind das unter anderem dessen Beseitigung und eine Reisepreisminderung.“ Doch nicht jede Unannehmlichkeit gilt als Reisemangel. „In südlichen Ländern müssen Urlauber beispielsweise Ungeziefer im Hotelzimmer in gewissem Umfang hinnehmen“, erläutert Brandl. „Auch wenn die tatsächliche von der versprochenen Leistung abweicht, können Pauschalreisenden Ansprüche gegen den Reiseveranstalter zustehen.“ Oft ist das zum Beispiel bei – trotz Zusage – fehlendem Pool, Balkon, Meerblick oder Sportangeboten der Fall. Auch Baulärm oder ein verschmutzter Strand oder Pool können zu Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter führen. Entschädigungsansprüche bei großen Flugverspätungen oder Flugausfällen haben Urlauber nach der Europäischen Verordnung über Fluggastrechte hingegen gegenüber der Fluggesellschaft – sowohl bei Pauschal- als auch Individualreisen.

Beseitigung des Mangels und Reisepreisminderung
Liegt ein Reisemangel vor, muss der Veranstalter diesen innerhalb einer vom Urlauber gesetzten, angemessenen Frist beheben. Verfügt das Hotelzimmer beispielsweise nicht über den zugesicherten Balkon, kann die Abhilfe im Umzug in ein entsprechendes Alternativzimmer bestehen. „Geschieht dies nicht, können Urlauber eine Reisepreisminderung verlangen“, so die ERGO Juristin. Die Höhe ist vom Einzelfall abhängig, Orientierung bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle. „Die angegebenen Prozentsätze hängen von der Schwere der Beeinträchtigung ab und werden auf den Gesamtpreis beziehungsweise den entsprechenden Anteil der Tage erhoben“, ergänzt Brandl.

Wenn die Beseitigung des Mangels nicht möglich ist
Der Veranstalter kann eine Abhilfe jedoch auch verweigern, wenn diese nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer ist. Betrifft das einen erheblichen Teil der Reise, muss er jedoch für eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung sorgen, etwa ein anderes Hotel. „Geschieht auch das nicht fristgerecht und stellt der Mangel eine erhebliche Beeinträchtigung dar, dürfen Urlauber den Reisevertrag in manchen Fällen sogar kündigen und die Rückreise antreten, die der Veranstalter organisiert“, erläutert die Rechtsexpertin von ERGO. „Außerdem müssen Urlauber den Teil der Reiseleistungen, den sie nicht mehr in Anspruch nehmen, nicht bezahlen beziehungsweise erhalten bei Vorauszahlung das Geld zurück.“ Übrigens: Bei erheblichen Beeinträchtigungen können auch Schadenersatzforderungen in Frage kommen.

Vorgehensweise bei Reisemangel
Eine lange Schlange am Büfett oder Regen in tropischen Ländern müssen Urlauber meist hinnehmen, da es sich hierbei um zumutbare Unannehmlichkeiten handelt. Wer allerdings der Meinung ist, dass eine gravierende Einschränkung eine Erholung unmöglich macht, sollte dies umgehend vor Ort der Reiseleitung oder dem Veranstalter melden – am besten persönlich und schriftlich. „Dabei ist es wichtig, den Mangel so detailliert wie möglich zu beschreiben und mit Fotos zu dokumentieren“, rät Brandl. „Ohne eine Mängelmeldung vor Ort haben Reisende sonst keine Ansprüche.“ Zusätzlich kann es sinnvoll sein, sich das Problem vom Personal bestätigen zu lassen. Für die Behebung des Mangels müssen Urlauber dem Veranstalter eine angemessene Frist setzen. Lässt er diese verstreichen, besteht die Möglichkeit, auf eigene Faust für Besserung zu sorgen und beispielsweise ein Zimmer umzubuchen oder in ein anderes Hotel umzuziehen. Die zusätzlichen Kosten hierfür können Urlauber anschließend vom Veranstalter zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt, wenn er berechtigt war, die Abhilfe abzulehnen. Nach der Rückkehr sollten Reisende umgehend die zustehenden Ansprüche einfordern. „Hierzu eignet sich ein Einschreiben mit einer genauen Mängelbeschreibung“, so die ERGO Juristin. Auch wenn die Ansprüche erst nach zwei Jahren verjähren, empfiehlt Brandl, so schnell wie möglich zu handeln. Sollte der Veranstalter einen Reisegutschein anbieten, haben Urlauber das Recht, diesen abzulehnen und eine Auszahlung zu verlangen.

15.07.2024
Es blüht und rankt – Zimmerpflanzen für unser Wohlbefinden
Die Natur tut uns gut. Wenn wir uns in ihr bewegen, können wir den Alltag vergessen. Termine, Probleme oder Verpflichtungen rücken für eine kurze Zeit in den Hintergrund. Wir können entspannen, wenn wir die Ruhe eines dichten Waldes erleben, unsere Augen in dem in allen Schattierungen erscheinenden Blattgrün erholen oder über ein Feld wandern und Tiere beobachten. Ob wir aktiven Sport betreiben, nur gemütlich spazieren gehen oder auf einer Parkbank sitzen – in der Natur geht es uns einfach gut. Doch nicht immer können wir uns im Freien aufhalten und nicht jeder Mensch hat ein Naherholungsgebiet vor der Haustür. Also holen wir uns doch die Natur in die Wohnung! Zimmerpflanzen verschönern nicht nur das Wohnambiente, sondern sorgen für ein gutes Raumklima und ein Wohlgefühl in unseren eigenen vier Wänden. Und es gibt viel Auswahl unter den blühenden und rankenden Gewächsen.

Zimmerpflanzen bringen uns Wohlbefinden
Zimmerpflanzen sind unser kleiner Mini-Wald in unserem Zuhause. Wenn wir Zimmerpflanzen in unseren Wohnräumen verteilen, sieht das nicht nur dekorativ und wohnlich aus, sondern tut auch unserem Wohlbefinden gut. Verschiedene Studien legen nahe, dass Menschen, die mit Pflanzen ihre Räume teilen, sich weniger emotional belastet fühlen und ausgeglichener sind. Forschende konnten mittels Speichelproben und Blutdruckmessungen nachweisen, dass von Pflanzen umgebene Menschen ein geringeres Stresslevel aufweisen.

Die positiven Effekte von Zimmerpflanzen
Pflanzen im Wohnbereich aufzustellen, bringt mehrere positive Effekte. Sie sind eine schöne Wohndekoration. Wenn wir uns mit schönen Dingen umgeben und uns in unserer ganz privaten Umwelt angenehm und gemütlich einrichten, gefällt uns dies, wir fühlen uns zu diesem Platz zugehörig, den wir nach unserem Empfinden so gestaltet haben. Das alles bewirkt, dass wir uns wohlfühlen und entspannen. Daneben aber fordern uns die Gewächse auch. Sie müssen gepflegt werden, brauchen Wasser und Dünger. Wir müssen unsere Aufmerksamkeit auf sie richten. Wir haben eine Aufgabe, eine gewisse Verantwortung. Das gibt uns auch ein Gefühl der Kontrolle. Wenn wir mit wunderbaren Blüten belohnt werden, erfreut uns dies und unsere Arbeit und Aufmerksamkeit wird belohnt.

Weitere positive Eigenschaften von Zimmerpflanzen sind ihre luftreinigende Wirkung und die Verbesserung des Raumklimas.

Pflanzen als Sauerstoffspender und Luftreiniger
Pflanzen filtern durch ihre biochemischen Vorgänge die Luft in den Innenräumen. Auch so tun sie etwas Gutes für unsere Gesundheit. Um Energie zu gewinnen, betreiben die Pflanzen Photosynthese. Hierbei wird Kohlenstoffdioxid verbraucht und Sauerstoff produziert. So werden auch andere Schadstoffe, die von Möbeln, Textilien oder Baustoffen austreten, aus der Luft aufgenommen und als Abfallprodukt über die Wurzeln abgeben – die Luft wird gefiltert, gereinigt und befeuchtet, was den Atemwegen guttut. Eine mit Sauerstoff angereicherte und gefilterte Luft kann auch zu einem besseren Konzentrationsvermögen beitragen.

Zimmerpflanzen sind nicht nur Sauerstofflieferanten und Luftbefeuchter. Einige Arten können sogar Umweltgifte wie Formaldehyd, Benzol oder Trichlorethylen absorbieren. Bei empfindlichen Menschen können austretende Mikropartikel Schwindel, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Allergien oder Asthma auslösen. Grüne Zimmerpflanzen können hier also gegensteuern – je mehr Pflanzen, desto größer ist die Sauerstoff- und Befeuchtungsleistung. Gerade großblättrige Arten wie beispielsweise Zimmerlinde, Nestfarn, Zyperngras, Ficus oder Aralien-Arten sind hierfür geeignet.

Auch im Schlafzimmer spielt ein gutes Raumklima eine wichtige Rolle. Hier können Bogenhanf, Echte Aloe, Bromelie und Orchidee aufgestellt werden. Um den Pflegeaufwand durch häufiges Gießen zu reduzieren, ist die Verwendung von Tongranulaten empfehlenswert. Sie sind außerdem weniger anfällig für gesundheitsschädlichen Schimmelpilzbefall als normale Blumenerde.

Auch etwas Gutes für die Psyche
In Studien konnte belegt werden, dass sich Zimmerpflanzen positiv auf die psychische Gesundheit auswirken – ähnlich einem Haustier. Nicht in demselben Maß natürlich, dennoch ist eine Pflanze auch ein lebendiges Wesen, das unsere Fürsorge benötigt. Wir müssen sie hegen und pflegen, gießen und düngen und ab und zu umtopfen. Tun wir das mit Regelmäßigkeit und sehen es als unsere kleine Verantwortung an, uns zu kümmern, werden wir mit schönem Wachstum belohnt. Eine hübsche Blüte erweckt Freude, sie anzusehen und kann so für eine entspannte Stimmung sorgen. Man kann sogar das Gefühl entwickeln, nicht alleine im Raum zu sein. Pflanzen um uns herum können Stress und Angst, sogar depressive Stimmungen mindern, dadurch kann langfristig der Blutdruck gesenkt werden. Der Effekt verstärkt sich, je häufiger man sich mit der Pflanze beschäftigt.

Gesundheitsfördernde Wirkungen aus eigener Zucht
Der Griff zum Arzneischränkchen ist schnell getan. Eine Tablette schnell geschluckt. Doch wie wäre es, wenn wir auf unsere eigenen pflanzlichen Heilmittel zurückgreifen könnten?

Es gibt Pflanzen, die gut in Innenräumen gedeihen und denen bei richtiger Anwendung gesundheitsfördernde Wirkungen nachgesagt werden. Ein kleiner Kräutergarten kann sogar in der Küche stehen, die Fensterbank ist ein idealer Standort dafür.

Aus Zitronengras lässt sich ein Tee zubereiten. Zitronengras wird eine antibakterielle Wirkung zugesprochen und kann krankheitserregende Bakterien zerstören. Das ätherische Öl und der hohe Vitamin C Gehalt unterstützt die Heilung von Erkältungskrankheiten. Auch die schleimlösende Wirkung hilft hier enorm, schnell die Gesundheit wiederzufinden.

Basilikum soll ebenfalls eine antibakterielle Wirkung haben und das Immunsystem stärken. Bei Kopfschmerzen, Migräne oder Übelkeit kann er wahre Wunder wirken.

Lavendel ist nicht nur besonders schön anzusehen, man sag ihm auch eine beruhigende Wirkung nach. Zudem kann er helfen, Einschlafstörungen, Nervosität und Kreislaufprobleme deutlich zu lindern. Auch bei der Behandlung von Oberbauchschmerzen, rheumatischen Leiden und Atemwegserkrankungen ist Lavendel eine gute Hilfe. Lavendel kann als Tee, Öl oder Bad genutzt werden.

Johanniskraut wird von den Menschen bereits seit über 200 Jahren zur Behandlung von Verletzungen, Verbrennungen oder Wunden angewendet. Das Kraut kann zusätzlich bei Gicht, Rheuma und Verbrennungen eingesetzt werden. Selbst bei Depressionen und Stimmungsschwankungen kann das Johanniskraut-Öl helfen.

Salbei als Tinktur oder Tee hilft bei Zahnfleischentzündungen, Halsschmerzen oder Heiserkeit. Auch bei starkem Schwitzen kann Salbei helfen.

Kamille wirkt heilend, weil sie ätherische Öle, Schleimstoffe und Flavonoide enthält. Die Heilpflanze kann antibakteriell, entzündungshemmend, verdauungsfördernd, wundheilend und krampflösend wirken. Kamillentees, -Tinkturen und -Öle wirken außerdem entspannend. Bei Magen-Darm-Erkrankungen und Verdauungsproblemen kann ein Kamillentee die Beschwerden lindern. Ein Dampfbad mit Kamille entspannt gereizte Atemwege, zum Beispiel bei einer Erkältung. Äußerlich angewendet helfen Kamillenöle bei Haut- und Schleimhautentzündungen sowie bei bakteriellen Hauterkrankungen. Kamille kann als Tee, Öl oder Tinktur angewendet werden.

Thymian ist als Heilpflanze ein wirkungsvolles Mittel bei Atemwegserkrankungen wie Grippe und Erkältungen mit festsitzendem Husten. Er hilft aber zum Beispiel auch bei Zahnfleischentzündungen, Verdauungsproblemen, Hautunreinheiten, Mundgeruch, Gelenkbeschwerden und psychischen Leiden wie Depressionen. Man kann die Blätter frisch aufbrühen als Tee, aber auch trocknen. Thymian-Öl hilft verdünnt zum Beispiel als Aufguss zum Inhalieren, als Umschlag bei Hautunreinheiten oder als Massageöl bei Gelenkbeschwerden. Jedoch Thymian-Öl niemals unverdünnt anwenden, da es die Haut reizen kann.

Und dann noch der Genuss in der Kochkunst. Selbstgemachte Salate mit den eigenen frischen Kräutern schmecken nicht nur gut, sie tun auch der Gesundheit etwas Gutes.

Also, warum nicht mal ausprobieren, was man alles mit Zimmerpflanzen machen kann. Von der Dekoration, über die Luftverbesserung bis hin zum psychischen Wohlbefinden und zur Gesundheitsstärkung.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de

09.07.2024
Nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs: Mieter in der Kabel-Falle
Die Verbraucherzentralen Hessen und Rheinland-Pfalz warnen vor Durchleitungsgebühren für Kabel-Internet und Telefon

Seit dem 01.07.2024 dürfen Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Miet-Nebenkosten abgerechnet werden. Doch viele Betroffene sehen sich nun gezwungen, einen TV-Kabelanschluss bei den Gebäudenetzbetreibern abzuschließen, wenn sie Internet und Telefon über das Kabelnetz beziehen möchten.

Mieterinnen und Mieter im Rhein-Main-Gebiet erhalten derzeit Post von privaten Gebäudenetzbetreibern, wie beispielsweise Medicom Dreieich GmbH oder der Rehnig Group. In diesen Schreiben werden sie darüber informiert, dass ein Kabelinternet- und Telefonvertrag mit Vodafone oder Pyur nur möglich ist, wenn sie einen TV- und Kabelanschlussvertrag mit ihnen abschließen. Sie werden darin aufgefordert, eine Durchleitungsgebühr an die Gebäudenetzbetreiber zu entrichten, um Kabel-Internet und Telefonie von Vodafone weiterhin nutzen zu können. „Eine solche Durchleitungsgebühr ohne technischen Grund ist aus unserer Sicht unangemessen“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Hohe Hürde für Mieter: Durchleitungsgebühr für Internet-Signale

Wenn kein Vertrag mit Medicom Dreieich GmbH oder Rehnig abgeschlossen wird, droht die Sperrung des Zugangs zu Kabel-Internet und Telefonie. Einige Kunden haben berichtet, dass Vodafone, ihre Kabel-Internetverträge gekündigt hat, da die privaten Gebäudenetzbetreiber die Weiterleitung der Internet-Signale beendet haben und Vodafone deshalb keinen Internetzugang bieten kann. Betroffene Mieterinnen und Mieter sehen sich nun mit der Herausforderung konfrontiert, entweder eine alternative Internetversorgung zu finden, also ihre alten Telefonleitungen von der Telekom wieder zu benutzen oder höhere Kosten in Form der Durchleitungsgebühr zu tragen.

Betroffene sehen sich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert:

„Mieter müssen für Kabelinternet einen zusätzlichen KabelTV-Vertrag mit den Gebäudenetzbetreibern abschließen, selbst wenn sie gar kein Kabel-TV nutzen möchten. Das belastet sie doppelt und schränkt ihre Wahlfreiheit ein", kritisiert Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Kosten liegen teilweise über den bisher über die Nebenkosten abrechenbaren Kabelfernsehgebühren. Betroffene sehen sich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert.“

„Damit Mieter nicht zusätzlich belastet werden, gibt es die Möglichkeit, einen Sperrfilter oder einen Sperraufsatz für das TV-Signal einbauen zu lassen. Doch viele Gebäudenetzbetreiber zeigen sich zögerlich bei der Umsetzung dieser Option und verlangen stattdessen den Abschluss von eigentlich nicht benötigten TV-Verträgen, um keine Kunden zu verlieren“, so Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Keine voreiligen Verträge mit privaten Kabelnetzbetreibern

Die Verbraucherzentralen empfehlen Mietern, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und keine voreiligen Vertragsabschlüsse zu tätigen. Stattdessen sollten betroffene Kunden prüfen, ob möglicherweise eine alternative Internetversorgung, beispielsweise über VDSL oder Glasfaser, in Betracht kommt und günstiger ist.

Sollten es keine Alternativen zum Internetanschluss über Kabel geben, weil beispielsweise kein Glasfaser verfügbar und VDSL nur in sehr unzureichender Geschwindigkeit, so empfiehlt die Verbraucherzentrale den TV-Vertrag mit dem Gebäudenetzbetreiber zunächst abzuschließen, da andernfalls die Sperrung des Anschlusses droht. Ob die fraglichen Durchleitungsgebühren rechtlich zulässig sind, wird durch die Verbraucherzentralen geprüft und gegebenenfalls angegriffen und könnte für die Betroffenen zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Damit bleibt ihnen die Möglichkeit offen, die Kosten zurück zu verlangen, falls ein Gericht oder der Gesetzgeber die Durchleitungsgebühren für unzulässig erklären.

„Mieter haben das Recht, einen funktionsfähigen Telekommunikationsanschluss in ihrer Wohnung zu verlangen, der die Nutzung des Internets ermöglicht. Dazu sollte auch die Möglichkeit gehören, diesen Anschluss nach Abschluss eines Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter ohne Weiteres nutzen zu können“, fordert Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Hintergrund

Eigentlich ist es der Regelfall, dass der Vermieter als Eigentümer für die Kabel im Haus verantwortlich ist. Er kann jedoch die komplette Verwaltung der Fernseh-, Telefon- und Internetkabel (Netzebene 4 oder NE-4) des Hauses an einen externen Dienstleister auslagern. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben, etwa das aufgrund der Größe des Hauses und der Menge an Kabeln und Anschlüssen eine Fachfirma mit der Wartung betraut werden soll. Häufig beauftragen Vermieter diese Wartung direkt bei den Netzbetreibern. Manchmal übernehmen dies auch Drittunternehmen. Immer gilt jedoch: Diese Wartungsleistung soll bezahlt werden. In der Vergangenheit geschah dies über die Nebenkostenabrechnung, heute wird ein separates Entgelt für die Nutzung des Netzes verlangt, die Durchleitungsgebühr.  

09.07.2024
Tipps für Senioren bei Sommerhitze
Warum sie besonders gefährdet sind und worauf sie achten sollten

Der Sommer ist da und damit steigen die Temperaturen wieder an. Während es für manche gar nicht heiß genug sein kann, macht die Hitze besonders älteren Menschen zu schaffen. Temperaturen über 30 Grad belasten den Körper und vor allem das Herz stark. Wie sich Hitze auf den Organismus auswirkt, warum Senioren besonders gefährdet sind und was sie an heißen Tagen beachten sollten, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV.

Extreme Hitze belastet das Herz
Heiß, heißer, die Sommer in Deutschland – mittlerweile sind auch hierzulande Temperaturen über 30 Grad keine Seltenheit. Diese extreme Hitze ist eine große Belastung für den Körper und vor allem ältere Menschen leiden darunter. „Denn um die Körpertemperatur zu regeln, weiten sich bei Wärme die Blutgefäße, wodurch mehr Blut in die Haut verlagert wird, so dass die überschüssige Wärme an die Umgebung abgestrahlt werden kann. Die Folge: Der Blutdruck sinkt und das Herz muss schneller pumpen“, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und Ärztin der DKV. „Da ältere Menschen häufig bereits ein geschwächtes Herz haben, ist Hitze für sie eine echte gesundheitliche Herausforderung.“

Weitere Risikofaktoren für Senioren
Bei großer Hitze sind zahlreiche Vorerkrankungen wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Niereninsuffizienz, Diabetes oder psychische Leiden eine besondere Gefährdung für Betroffene. Vor allem Schwitzen stellt im Sommer ein enormes Risiko dar. „Da ältere Menschen über ein vermindertes Durstempfinden verfügen, ist es für den Körper im Sommer schwieriger, den Flüssigkeits- und Mineralverlust auszugleichen“, so Haw. „Das kann sich negativ auf Nieren, Gedächtnis, Verdauung sowie Blutdruck auswirken.“ Wer Symptome wie starkes Schwitzen, Rötungen des Gesichts, Erschöpfung, Kreislaufschwäche, Übelkeit oder Kopfschmerzen bemerkt, sollte daher schnellstmöglich eine schattige und wenn möglich kühlere Umgebung aufsuchen und sich mit raumtemperierten Getränken versorgen.

Gesund durch den Sommer
Aber auch ältere Menschen können den Sommer genießen, wenn sie ein paar Dinge berücksichtigen. „Um die Gesundheit zu schonen, ist es besonders wichtig, direkte Sonneneinstrahlung – vor allem die intensive Mittagshitze – sowie körperliche Anstrengung zu vermeiden“, rät die DKV Expertin. Extreme Temperaturwechsel, etwa beim Betreten eines klimatisierten Gebäudes, belasten den Körper zusätzlich. Haw empfiehlt daher, Aktivitäten wie Einkäufe möglichst früh oder spät zu erledigen. „Luftige und locker sitzende Kleidung verhindert zudem einen Hitzestau. Außerdem ist es für Senioren essenziell, genügend zu trinken – am besten Wasser, Saftschorlen oder ungesüßte Tees“, ergänzt die Gesundheitsexpertin. „Dabei kann zum Beispiel ein Trinkplan helfen.“ Auch eine nährstoffreiche und leichte Ernährung wirkt sich positiv auf die Gesundheit im Sommer aus. Auf Alkohol sowie sehr kalte oder heiße Getränke sollten ältere Menschen bei großer Hitze besser verzichten. Zum Lüften der Wohnung empfehlen sich die kühlen Morgen- und Abendstunden. Für einen Frische-Kick zwischendurch sorgt kaltes Wasser auf Handgelenken, Unterarmen oder an den Füßen – das regt gleichzeitig den Kreislauf an.

Medikamenteneinnahme mit dem Arzt abklären
Senioren, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten dies im Sommer mit ihrem Arzt besprechen. „Denn unter Umständen ist es ratsam, bei Hitze die Dosierung zu reduzieren“, erläutert Haw. Manche Medikamente, zum Beispiel bei Herzschwäche, sind zudem wassertreibend und sorgen für einen vermehrten Flüssigkeitsverlust. Daher empfiehlt die Gesundheitsexpertin der DKV Senioren, auch die empfohlene Trinkmenge mit einem Arzt abzustimmen.

05.07.2024
Unterwegs klimafreundlich und gesund essen?
Verbraucherzentrale prüft das Angebot an Pflanzendrinks und veganen Backwaren

Rein pflanzliche verzehrfertige Backwaren und Pflanzendrinks für Heißgetränke, wie etwa Haferdrink, sind in Bäckereien und Tankstellen noch eine Seltenheit, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigt. Dafür wurde im April 2024 in sechs Tankstellen und sechs Bäckereien in Mainz, Ludwigshafen, Koblenz und Trier das Angebot an verzehrfertigen Produkten sowie Pflanzendrinks unter die Lupe genommen.

Insgesamt wurden in der Stichprobe 117 belegte Backwaren in Bäckereien und Tankstellen untersucht. Davon enthielten 41 Prozent einen vegetarischen Brotbelag wie zum Beispiel Käse. Nur zwei der untersuchten Brötchen waren vegan, also völlig frei von tierischen Produkten. Die beiden veganen Angebote waren teurer als die übrigen untersuchten Backwaren. Drei Produkte wurden mit Nachhaltigkeitsaspekten gekennzeichnet. So wurde beispielsweise die "Bruderhahn"-Initiative bei einem mit Ei belegten Brötchen ausgezeichnet. Bei dieser werden auch die männlichen Geschwisterküken der Legehennen aufgezogen. Als Alternative zur Kuhmilch boten im Erhebungszeitraum vier der zwölf besuchten Bäckereien und Tankstellen Pflanzendrinks an. Zwei der Bäckereien verlangten für den Pflanzendrink einen Aufpreis von 20 bzw. 30 Cent.

Das Speisen- und Lebensmittelangebot beeinflusst entscheidend, was und wie viel von Verbraucher:innen verzehrt wird. Pflanzliche Lebensmittel sind dabei deutlich klimafreundlicher und verursachen weniger Treibhausgase als tierische. Auch für die Gesundheit ist eine ausgewogene Ernährung mit reichlich Gemüse und Obst die beste Wahl. „Ein größeres Angebot an pflanzlichen Speisen kann Verbraucher:innen eine umweltfreundliche Ernährung im Alltag erleichtern“, sagt Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale. Außerdem ist eine deutliche und nachvollziehbare Kennzeichnung von Nachhaltigkeitsaspekten wichtig. Darüber hinaus kann auch ein günstigerer Preis ein Anreiz für eine klimafreundlichere und gesundheitsfördernde Wahl sein.

So betont auch der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutzes in einem Gutachten, dass der Einfluss von Ernährungsumgebungen oft unterschätzt wird. Die Ernährungsumgebung umfasst alle Faktoren in der Umgebung und Umwelt, die das Ernährungsverhalten beeinflussen. Verbraucher:innen sollten durch die Gestaltung angemessener Ernährungsumgebungen besser in der Umsetzung einer nachhaltigeren Ernährung unterstützt werden. Dazu zählt vor allem ein größeres Angebot an umweltfreundlichen Produkten und das einfache Erkennen dieser.  

02.07.2024
Richtiges Verhalten bei Auto-Unfällen im Ausland
Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist für die meisten Reisenden die praktischste und entspannteste Option - zudem ist die Autofahrt in der Regel weniger umweltschädlich als eine Flugreise. Unsicher werden aber viele, wenn es im Urlaubsland zu einem Unfall kommt. Die Zurich Gruppe Deutschland gibt die wichtigsten Tipps, wenn es im Ausland kracht:

Internationale Versicherungskarte für alle Fälle
Die ehemals grüne („Grüne Karte“), inzwischen weiße, internationale Versicherungskarte muss in 28 Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes – dank Kennzeichenabkommen als Nachweis für eine Versicherung – nicht mehr mitgeführt werden. Dennoch ist es empfehlenswert, diese dabei zu haben. Bei einem Unfall erkennt man so gleich, dass der Wagen versichert ist. In anderen Ländern, wie beispielsweise der Türkei oder Serbien ist das Mitführen hingegen verpflichtend, um den Haftpflichtschutz nachzuweisen.

Drei W‘s beachten
Ob in Deutschland oder im Ausland: Wer bei einem Unfall die drei W’s im Kopf hat, sorgt für eine sichere Unfallstelle. Das bedeutet, zuerst den Warnblinker einschalten, anschließend Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Als Abstand zur Unfallstelle sind innerorts 50 und außerorts in 100 Meter empfohlen. Auf Autobahnen sind mindestens 150 Meter Abstand vom Warndreieck zur Pannenstelle einzukalkulieren.

Polizeieinsatz bei Bedarf
Bei Verletzen sollte immer die Polizei gerufen werden, außerdem bei größeren Schäden. Ist nur ein Blechschaden passiert, variiert der Polizeiruf von Land zu Land. In Frankreich beispielsweise sind die Beamten gar nicht verpflichtet, Bagatellschäden aufzunehmen. In vielen osteuropäischen Ländern hingegen ist das auch bei kleineren Unfällen erforderlich. Definitiv sollte die Polizei aber – egal in welchem Land – gerufen werden, wenn man sich nicht mit dem Unfallgegner einigen kann oder er bzw. sie Fahrerflucht begeht. Auch ein fehlender Versicherungsnachweis sollte ein Grund für den Polizeiruf sein. Wer nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist: Viele Mietwagenfirmen bestehen darauf, dass die Polizei bei einem Unfall gerufen wird. Die Polizisten sollten ein Unfallprotokoll anfertigen, das hilft später bei der Schadenregulierung. Viele Versicherungsgesellschaft in osteuropäischen Ländern erkennen beispielsweise ausschließlich das Polizeiprotokoll an.

Hilfreiche Schnappschüsse
Eine eigene Dokumentation ist aber in jedem Fall zusätzlich hilfreich. Dank Smartphone inzwischen kein Problem mehr: Den Unfallort aus verschiedenen Perspektiven fotografieren. Dabei die Details nicht vergessen: Bremsspuren, Glassplitter und natürlich der Schaden am Wagen. Zudem sollte der Europäische Unfallbericht ausgefüllt werden. Darin sind dann die Personalie sowie Versicherung des Unfallgegners, der Unfallhergang, Namen und Adressen von Zeugen enthalten. Die Fotos sollten dem Bericht beigefügt werden.

Ein Protokoll des Unfallgegners in einer Sprache zu unterschreiben, die man nicht versteht, ist hingegen keine gute Idee. Es könnte als Schuldeingeständnis verstanden werden. Bei widersprüchlichen Aussagen oder gegenseitigen Sprachschwierigkeiten sollte jeder, der im Unfall verwickelt ist, seinen eigenen Bericht ausfüllen und unterschreiben. Die Kopien können anschließend ausgetauscht werden.

Schaden ohne Stress
Nach dem Unfall müssen verschiedene Parteien informiert werden. Beim eigenen Auto ist das die Kfz-Versicherung, bei einem Mietwagen muss auch die Mietwagenfirma benachrichtigt werden. Wer den Schaden bezahlt, hängt wie auch in Deutschland davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Ist man selbst schuld, zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners. Schäden am eigenen Auto sind idealerweise über eine Vollkasko-Versicherung gedeckt. Ist der Unfallgegner der Verursacher, muss seine Versicherung den Schaden übernehmen. Für alle Länder der EU, Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein gibt es dazu eine Besonderheit: Die Versicherungsgesellschaften aus diesen Ländern haben in jedem EU-Land einen Regulierungsbeauftragten. So ist es möglich, seine Ansprüche auch in Deutschland geltend zu machen. Dazu kann man sich an den Zentralruf der Deutschen Autoversicherer wenden und kostenlos telefonisch oder per Online-Formular die Versicherung des Gegners ermitteln lassen.

In außereuropäischen Ländern muss man sich direkt an die ausländische Versicherung wenden. Hier kann ein Anwalt helfen. Auch der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unterstützt bei bürokratischen Hürden. Sollte nach drei Monaten noch nichts geschehen sein, kann man sich auch an die deutsche Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Sie kann helfen, wenn die gegnerische Partei sich weigert für den Schaden aufzukommen oder wenn der Unfallgegner, z.B. wegen Fahrerflucht nicht bekannt ist oder nicht ermittelt werden konnte.

Hilfestellung durch Zusatzversicherung
Bei der Regulierung eines Unfalls im Ausland durch die Versicherungsunternehmen gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllandes bzw. der gegnerischen Versicherung. Es kann daher sein, dass nicht dieselben Kosten wie in Deutschland erstattet werden. Beispielsweise liegt die Mindestdeckungssumme für Kfz-Haftpflichtschäden in Deutschland bei 2,5 Millionen Euro. Im Ausland sind die Deckungssummen oft erheblich niedriger. Auch Ausgaben für Anwalt und Gutachter werden oft nicht ersetzt. Bezüglich eines Mietwagens und dessen Nutzungsausfall gelten teils wieder andere Regeln. Hier hilft bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall ein Auslandsschadenschutz des eigenen Kfz-Versicherers: „Mit dem Auslandsschadenschutz wird sichergestellt, dass Fahrer und Auto ebenso abgesichert sind, als hätte sich der Unfall in Deutschland zugetragen. Reicht also die Haftpflichtsumme des Gegners nicht für den Schaden aus, zahlt die eigene Versicherung die Differenz“, erklärt Sandra Ersfeld, Leiterin Kfz-Schaden bei der Zurich Gruppe Deutschland.

Für Mietwagen gibt es für selbst verschuldete Unfälle zudem noch die sogenannte Mallorca-Police: Verursacht man einen Unfall und die Deckungssumme des Leihwagens reicht nicht aus, um die Ansprüche des Unfallgegners zu bezahlen, springt die Mallorca-Police ein. So bleibt der Urlauber nicht selbst auf den Kosten sitzen. Wichtig: Sie gilt nur für Schäden des Gegners und nicht für die am Miet-Auto. Eine Mallorca-Police kann man entweder über die eigene Kfz-Versicherung oder über die Privathaftpflicht abschließen. Bei vielen Tarifen ist dieser Schutz für das europäische Ausland aber schon enthalten. Ist man im außereuropäischen Ausland unterwegs, kann eine sogenannte Traveller-Police helfen, diese Lücke zu füllen.

Ob Auslandsschaden-Schutz oder Mallorca-Police: Vor Fahrtantritt sollte geprüft werden, ob das entsprechende Reiseland inkludiert und welcher Fahrerkreis mit eingeschlossen ist. So steht dem Urlaubsvergnügen nichts mehr im Wege.

Kleine Packliste für das Auto:
  • Grüne Versicherungskarte (Nur Pflicht für Nicht-EU-Staaten, in EU-Staaten dennoch hilfreich)
  • Europäischer Unfallbericht
  • Warndreieck
  • Warnwesten für alle Insassen
  • Verbandskasten  

01.07.2024
Finanziell abgesichert im Alter
Mit der richtigen Planung entspannt in Rente gehen

Den Ruhestand genießen und dabei den gewohnten Lebensstandard halten – wer wünscht sich das nicht? Es ist kein Geheimnis, dass die gesetzliche Rente bei den meisten dafür nicht ausreicht. Doch für viele ist es schwierig, Geld fürs Alter beiseitezulegen. Was auch mit kleinem Geldbeutel möglich ist, weiß Rene Wördemann, Vorsorgeexperte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung.

Plan für die Rente
Die gesetzliche Rente reicht für einen Großteil der Deutschen nicht aus, um im Alter sorgenfrei leben zu können – und nicht wenigen droht sogar Altersarmut. Eine fundierte Planung ist daher das A und O, um später finanziell abgesichert zu sein. Dafür gilt es im ersten Schritt, die sogenannte Rentenlücke zu berechnen. „Das ist die Differenz zwischen der zu erwartenden gesetzlichen Rente und dem letzten Nettogehalt als Berufstätiger“, so Rene Wördemann, Vorsorgeexperte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung.

Wie groß ist die Rentenlücke?
Einen Überblick liefert die jährliche Renteninformation, welche die Deutsche Rentenversicherung an alle Arbeitnehmer ab 27 und mit mindestens fünf Jahren Beitragszeit verschickt. Außerdem bietet die sogenannte Digitale Rentenübersicht seit Juni 2023 online eine Zusammenfassung der eigenen Rentenansprüche – inklusive betrieblicher und privater Altersvorsorge. Auch Rentenrechner im Internet liefern einen Anhaltspunkt. „Wichtig ist zu beachten, dass sich die angegebenen Werte später noch durch Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge reduzieren. Und auch die Inflation ist zu berücksichtigen“, so Wördemann.

Je früher, desto besser
Wer seine Rentenlücke kennt, weiß, wie viel Geld er fürs Alter zurücklegen sollte – und kann die Planungen dementsprechend ausrichten. „Grundsätzlich gilt: Je früher die Menschen anfangen zu sparen, desto stärker können sie vom Zinseszins-Effekt profitieren“, erklärt der Vorsorgeexperte. „Außerdem können sie über einen längeren Zeitraum insgesamt flexibler agieren.“

Kleinvieh macht auch Mist
Wer früh anfängt zu sparen, bei dem reichen meist auch kleine monatliche Beträge aus, um vorzusorgen. Eine Lebensversicherung beispielsweise läuft oft über 30 Jahre, in denen sich eine große Summe ansammeln kann. „Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung im Schnitt um sieben Jahre“, so Wördemann. „Daher ist eine lebenslange Rente wichtig.“ Dies garantiert eine Lebensversicherung als einziges Produkt auf dem deutschen Vorsorgemarkt. Welche Absicherung die richtige ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Interessenten sollten sich daher vor der Entscheidung ausführlich von einem Experten beraten lassen.

Steuerliche Vorteile nutzen
Einige Produkte bieten auch steuerliche Vorteile, die Sparer für sich nutzen können. Die Basisrente beispielsweise sorgt schon in der Ansparphase für finanzielle Entlastung. „Denn die Beiträge lassen sich als Vorsorgeaufwendungen vollständig von der Steuer absetzen“, erklärt der Experte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung. „Das bedeutet, der Staat finanziert die Altersvorsorge mit.“ Versicherte müssen das Einkommen aus der Versicherung im Alter zwar versteuern – dann aber mit niedrigeren Sätzen. „Eine Basisrente ist nicht nur für Selbstständige und Gutverdiener interessant“, so Wördemann. „Von den steuerlichen Vorteilen und den geringen Beiträgen können alle Anleger profitieren.“ Bei ERGO beispielsweise liegt der Mindestbeitrag bei 25 Euro monatlich.

Garantien oder Chancen?
Garantien sind heute nicht mehr das entscheidende Kriterium bei der Wahl der passenden Vorsorge. Anleger denken deutlich stärker chancenorientiert. „Das bedeutet: Investitionen in fondsgebundene Versicherungen oder in Fonds werden immer beliebter“, ergänzt der Vorsorgeexperte.

Auf Flexibilität achten
Das Leben hält immer wieder Überraschungen bereit. Hinzu kommen die heute immer vielfältigeren Erwerbsbiografien mit Umorientierungen und Neuausrichtungen. Wördemann empfiehlt Anlegern daher, auf eine Altersvorsoge zu setzen, die sich flexibel an die unterschiedlichen Lebensumstände anpassen lässt. „Es sollte beispielsweise jederzeit möglich sein, Beiträge zu erhöhen, zu reduzieren oder auch auszusetzen“, rät der Vorsorgeexperte. Auch den Renteneintritt sollten sie flexibel bestimmen können und entscheiden, ob sie davor oder danach Kapital entnehmen möchten.

Absicherung existenzieller Risiken
Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Ruhestandsplanung ist die Absicherung der Liebsten für den Ernstfall. Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist kein angenehmes Thema. Trotzdem: „Damit Angehörige finanziell abgesichert sind, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein“, weiß Wördemann. „Sie zahlt im Todesfall eine feste Summe an die Hinterbliebenen.“ Den Betrag können sie dann beispielsweise für die laufenden Lebenshaltungskosten, das Studium der Kinder oder zur Kreditabzahlung nutzen. Das nimmt in schwierigen Zeiten wenigstens die Sorge vor finanziellen Engpässen. Der Vorsorgeexperte rät vor allem Ehepartnern und Paaren sowie Familien mit Kindern, sich gegen existenzbedrohende Risiken abzusichern.

01.07.2024
Vorsicht Ambrosia – eine Pflanze als Allergieauslöser
Ambrosia – so heißt eine Nymphe aus der griechischen Sagenwelt. Auch die Speise der Götter wird so genannt. Übersetzt bedeutet der Name „die Unsterbliche“ oder „die Göttliche“. Die hierzulande als Ambrosia bekannte Pflanze hat allerdings kein gutes Image: Ihre Pollen gehören mit zu den stärksten Allergieauslösern. In den Monaten von Juli bis September, wenn Ambrosia blüht, werden Pollen freigesetzt, die bei vielen Menschen sehr heftige Reaktionen wie Heuschnupfen, juckende Augen, triefende Nasen und im schlimmsten Fall sogar saisonales Asthma auslösen können. In Deutschland ist sie mittlerweile so weit verbreitet, dass sie aktiv bekämpft wird.

Pflanze mit großem Allergiepotenzial
Ambrosia-Pollen haben ein fünfmal höheres Allergiepotenzial als Gräserpollen. Menschen, die bereits an einer Allergie leiden, reagieren mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 80 Prozent allergisch auf Ambrosia. Es kommt zu Kreuzallergien mit Sellerie, Gewürzen, Gurken, Melonen und Bananen. Personen, die auf den heimischen Beifuß allergisch reagieren, sind besonders gefährdet – die beiden Pflanzen sind nämlich eng verwandt.

Aber auch für eigentlich nicht-allergische Personen kann der Kontakt mit Ambrosia unangenehm werden und eine Allergie auslösen. Das gilt vor allem für die behaarten Stiele, die zu einer Kontaktallergie führen können.

Zu ihrem hohen Allergie-Potenzial kommt, dass eine große Ambrosia-Pflanze an die 60.000 Samen bildet und bis zu einer Milliarde Pollen produziert. Die Samen bleiben jahrzehntelang keimfähig, und die Pollen können durch den Wind bis zu 100 Kilometer weit getragen werden. Fachleute schätzen Ambrosia mittlerweile als ernsthaftes Gesundheitsproblem ein.

Ambrosia breitet sich aus
Ursprünglich aus Nordamerika stammend, hat diese Pflanze ihren Weg über den großen Teich gefunden und fühlt sich in europäischen Gärten pudelwohl. Seit den 1990er-Jahren hat ihre Verbreitung auch in Deutschland stark zugenommen.

Dabei profitiert die Pflanze von der Erderwärmung durch den Klimawandel, denn sie gedeiht an sonnigen, warmen Standorten und liebt milde Herbstmonate. In die Privatgärten gelangt sie oft mit Vogelfutter, so dass der Boden unter Futterplätzen gut kontrolliert werden sollte. Das Umweltbundesamt gibt weitreichende Informationen auch zum Aussehen der Pflanze, denn die Ambrosia-Pflanze ist nicht ganz einfach zu erkennen. Mit ihren fiedrigen Blättern kann sie leicht mit Wermut oder der wilden Karotte verwechselt werden. Besonders ähnelt sie dem verwandten heimischen Beifuß. Im Unterschied zu diesem sind ihre Blattunterseiten aber nicht silbrig-weiß, sondern grün, und ihre Stängel sind behaart. Die Blüten sind unscheinbar: Sie sind wie kleine Trauben an einem länglichen Stiel angeordnet und ähneln einer Ähre. Beim Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, dem Julius-Kühn-Institut, gibt es neben einer Online-Meldestelle zahlreiche Hilfen zur Bestimmung der Ambrosia.

Beim Entfernen der Pflanze aus dem Garten ist Vorsicht angesagt. Tragen Sie Handschuhe und, sobald die Blüten sichtbar sind, einen Mund- und Atemschutz. Graben Sie nach Möglichkeit die gesamte Wurzel aus. Auf keinen Fall gehört die blühende Ambrosia auf den Kompost oder in den Biomüll. Verpacken Sie die Pflanze gut in einer Tüte und entsorgen Sie sie über den Hausmüll. Sind größere Flächen bewachsen, ist dies am besten an der Meldestelle vorzubringen, damit dann fachgerecht und unter Berücksichtigung ökologischer Verhältnisse die Bekämpfung vorgenommen werden kann.

Symptome und Behandlung
Die Symptome einer Ambrosia-Allergie unterscheiden sich nicht weiter von denen vieler anderer Allergien: eine laufende Nase, Nies- und Juckreiz sowie gerötete und tränende Augen sind auch hier typisch. Besonders im Spätsommer, wenn die Pollenbelastung insgesamt stark ist, kann sich allergisches Asthma mit trockenem Husten und Atemnot entwickeln. Die Leistungsfähigkeit ist insgesamt herabgesetzt. Ob ein Asthma-Leiden durch Ambrosia oder ein anderes Allergen ausgelöst wurde, kann durch einen Haut- und Bluttest festgestellt werden.

Die Behandlung erfolgt wie bei anderen Allergien mit der Einnahme von Medikamenten, die die Wirkung des Hormons Histamin blockieren, sogenannte Antihistaminika. Unterstützt werden sie durch Kortison haltiges Nasenspray und Augentropfen. Zeichnet sich die Gefahr von Asthma ab, wird zu einer Behandlung geraten, bei der das Immunsystems mit Hilfe von Tabletten oder Spritzen allmählich an das Allergen gewöhnt wird. Diese Behandlung nennt man Hyposensibilisierung oder Desensibilisierung.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Text und Redaktion: Andrea Sudiana, asudiana@lzg-rlp.de

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
nin@mainz-neustadt.de - Tel. 06131 6367034 (AB mit Rückruf) oder 01515 19 221 21
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