27.07.2024
3 Tipps zum Schulbeginn: Sicher und gut vorbereitet ins neue Schuljahr starten
In einigen Wochen sind die Sommerferien vorbei und die Schule geht wieder los. Damit die Kinder gut in den neuen Lebensabschnitt starten, hat die Zurich Versicherung drei Vorsorgetipps für Eltern von Erst- und Fünftklässlern zusammengestellt.
3 Tipps zum Schulbeginn: Sicher und gut vorbereitet ins neue Schuljahr starten
In einigen Wochen sind die Sommerferien vorbei und die Schule geht wieder los. Damit die Kinder gut in den neuen Lebensabschnitt starten, hat die Zurich Versicherung drei Vorsorgetipps für Eltern von Erst- und Fünftklässlern zusammengestellt.
Tipp 1: Sicherheit und
Selbstständigkeit fördern
Mit der Einschulung oder dem
Schulwechsel auf eine weiterführende Schule kommen neue Wege oder
sogar die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Kinder
zu. Hier ist es besonders wichtig, dass Eltern ihre Kinder für die
neuen Herausforderungen sensibilisieren. Es ist sinnvoll, bereits
einige Wochen vor dem ersten Schultag den Schulweg gemeinsam mit dem
Kind zu gehen oder mit dem Fahrrad oder Bus abzufahren. Dies hilft,
mögliche Gefahrenstellen zu identifizieren und dem Kind zu zeigen,
wie es den Schulweg sicher meistert. Eltern können mit ihrem Kind
wichtige Verkehrsregeln besprechen und das Überqueren von Straßen
an Ampeln und Zebrastreifen üben.
Tipp 2: Versicherungsschutz
überprüfen
Zum Schulbeginn sollten auch bestehende
Versicherungen überprüft und bei Bedarf an die neue Lebenssituation
angepasst werden. Besonders empfehlenswert ist eine
Haftpflichtversicherung der Eltern, die vor finanziellen Forderungen
Dritter schützt. Denn im Alltag können selbst kleinste Fehltritte
Folgen haben. Auch die unachtsamen Handlungen von Kindern bleiben
davon nicht unberührt. Kinder können erst ab dem siebten Lebensjahr
und im Straßenverkehr ab dem zehnten Lebensjahr haftbar gemacht
werden. Bei den Policen ist daher darauf zu achten, dass auch
Schäden, die durch nicht deliktfähige Kinder (unter sieben Jahren)
verursacht werden, abgesichert sind.
Auch eine Unfallversicherung kann
sinnvoll sein, da Kinder ein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko
als Erwachsene haben. Oft können sie Risiken noch nicht richtig
einschätzen. „Die gesetzliche Unfallversicherung greift aber nur
bei Unfällen in der Schule sowie auf dem jeweiligen Hin- und
Rückweg. Das bedeutet: Unfälle in der Freizeit werden von der
gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt“, erklärt Gabriel
Gallinger, Experte für Sachversicherungen bei der Zurich
Versicherung. Laut dem Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich jedoch 60 Prozent der
Unfälle im häuslichen Umfeld. Eine private Unfallversicherung
bietet daher zusätzlichen Schutz, der über die gesetzliche
Unfallversicherung hinausgeht.
Tipp 3: Gesundheit im Blick behalten
In der weiterführenden Schule steigen
die schulischen Anforderungen für die Schülerinnen und Schüler.
Eine gute Gesundheitsvorsorge, ausgewogene Ernährung und viel
Bewegung helfen, den Schulalltag zu meistern. Dennoch können
Unfälle, aber auch Erkrankungen, zum Beispiel ausgelöst durch
Stress sowie Mobbing, dazu führen, dass Kinder nicht mehr am
Schulunterricht teilnehmen können.
Es ist daher sinnvoll, über den
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
nachzudenken. Die Idee, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für das
Kind im Schulalter abzuschließen, mag auf den ersten Blick
ungewöhnlich erscheinen. Doch tatsächlich zählt die
Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler zu den essenziellsten
Versicherungen. „Diese sichert Kinder nicht nur in der Schulzeit,
sondern auch später während der Ausbildung oder des Studiums und im
Berufsleben ab. Die schulische Tätigkeit ist von Beginn an
mitversichert, falls das Kind aufgrund einer Krankheit oder eines
Unfalls nicht mehr zur Schule gehen kann. Darüber hinaus ist auch
der Verlust von sensorischen und motorischen Fähigkeiten während der Schulzeit abgesichert.“, erklärt Rüdiger Feilen,
Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der Zurich
Versicherung. Eltern und Großeltern können ihre Schützlinge
bereits im schulpflichtigen Alter gegen die finanziellen Risiken
einer Berufsunfähigkeit absichern. Der Experte betont den Vorteil:
„Die Absicherung erfolgt bereits in jungen, meist gesunden Jahren
zu entsprechend niedrigen Beiträgen für die gesamte
Vertragslaufzeit, und zwar unabhängig von der späteren beruflichen
Entwicklung des Kindes.“
25.07.2024
Freundschaftsdienst: Wer haftet beim
Umzugsschaden?
Echte Freunde siehst du erst, wenn du
umziehst. Am 30. Juli ist Tag der Freundschaft – ein guter Anlass,
besonders die Freunde zu würdigen, die auch bei einem Umzug
unterstützen. Laut der Umzugsstudie 2024 der Deutschen Post Adress
ziehen jährlich rund neun Millionen Deutsche in eine neue Bleibe.
Dabei beauftragen nicht alle ein professionelles Umzugsunternehmen,
das im Schadensfall durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für
die entstandenen Kosten aufkommt. Stattdessen werden oft Freunde als
Umzugshelfer eingesetzt. Doch beim Tragen passieren vor allem
unerfahrenen Umzugshelfern zuweilen Missgeschicke und es kann etwas
zu Bruch gehen. Für diesen Fall klärt die Zurich Versicherung die
wichtigsten Haftungsfragen.
Wann wird Gefälligkeit zur
Verpflichtung?
Was als Gefälligkeitsschaden gilt, ist
durchaus Auslegungssache. Der Gesetzgeber sieht auch in diesem Fall
keine Haftung vor. Doch wenn Freunde beim Umzug helfen und ihnen ein
Missgeschick passiert, sollte das nicht die Freundschaft belasten.
Niemand möchte, dass so ein Vorfall zu Streitigkeiten führt, nur
weil der Geschädigte selbst auf den Kosten sitzen bleibt. Wohl dann
dem, der eine aktuelle Privathaftpflichtversicherung hat. Denn seit
dem BGH-Urteil aus 2016 bietet die Versicherung auch für sogenannte
Gefälligkeitsschäden bei Freundschaftsdiensten wie einem Umzug
Versicherungsschutz. Diese Klausel ist automatisch im
Versicherungsvertrag enthalten. Doch Vorsicht: Die Regelung bezieht
sich überwiegend auf Verträge, die nach dem Urteil abgeschlossen
wurden. „Ältere Verträge müssen eine Gefälligkeitsklausel
enthalten, die zusätzlich mit aufgenommen wurde. Ansonsten leistet
der Versicherungsvertrag bei einem Schaden nicht. Es empfiehlt sich
den Vertrag auf die Klausel hin zu überprüfen. Ansonsten sollte die
Police erneuert werden“, erklärt Frank Ruhig, Experte für
Sachversicherungen bei der Zurich Versicherung.
Ausnahmefall: Wann zahlt die
Haftpflichtversicherung nicht?
Wird ein Schaden absichtlich
verursacht, greift die Versicherung des Verursachers nicht. In
solchen Fällen müssen die Kosten selbst getragen werden. Die
Versicherung deckt auch keine Schäden ab, die von Personen wie z.B.
Familienmitgliedern oder Ehepartnern herbeigeführt wurden, wenn sie
im selben Vertrag wie der Geschädigte versichert sind.
24.07.2024
Rechtliche Regelungen für
Nachwuchs-Radler
Worauf Eltern mit Kindern im
Straßenverkehr achten sollten
Fahrradfahren macht Spaß und ist gut
für die Gesundheit – kein Wunder, dass das Zweirad im Sommer
beliebt ist, um von A nach B zu kommen. Auch Familien schwingen sich
für Ausflüge ins Grüne gerne mit ihren Kindern aufs Rad. Viele
Eltern sind jedoch unsicher, ab wann sich ihr Kind zum ersten Mal auf
den Sattel setzen sollte. Mit welchem Alter die kleinen Radler am
Straßenverkehr teilnehmen und wo sie fahren dürfen, was bei der
Aufsichtspflicht gilt und welche weiteren rechtlichen Regelungen
Eltern kennen sollten, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO
Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Ab wann Fahrradfahren erlaubt ist
Viele Familien unternehmen im Sommer
gerne die ein oder andere Fahrradtour, denn da können sogar schon
die Kleinsten mit. Allerdings sollten die Kinder schon selbstständig
sicher sitzen können. Da sie in der ersten Zeit besonders anfällig
für Stöße und Erschütterungen sind, sollten Eltern Babys erst
etwa ab dem elften Monat mit einem geeigneten Kindersitz bei
Ausflügen mitnehmen. Auch sie sollten selbstständig sitzen können.
„Spätestens mit sieben Jahren müssen die Kleinen dann laut
Straßenverkehrsordnung (StVO) auf ein eigenes Rad umsatteln. Eine
Ausnahme gilt für Kinder mit Behinderungen“, so Sabine Brandl,
Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Meist sind Kinder
zwischen drei und vier in einem Alter, in dem sie selbstständig
Fahrradfahren lernen können.“ Dabei sollten Eltern unbedingt auf
eine sichere Umgebung achten, zum Beispiel einen leeren Parkplatz. Um
den Straßenverkehr alleine zu bewältigen, empfiehlt Brandl, bis
etwa zum achten Lebensjahr zu warten. Erst dann besitzen die meisten
Kinder die Fähigkeiten, Gefahren und Situationen einschätzen zu
können. „Eine gesetzliche Regelung gibt es hierzu allerdings
nicht“, ergänzt die ERGO Juristin.
Gehweg, Straße oder Fahrradweg?
Erwachsene dürfen nur in
Ausnahmefällen auf dem Gehweg radeln. Doch wie sieht das beim
Nachwuchs aus? „Laut § 2 der Straßenverkehrsordnung sind Kinder
bis zum achten Lebensjahr dazu verpflichtet, auf dem Gehweg oder
einem baulich abgetrennten Radweg zu fahren“, so Brandl. „Machen
Verschmutzungen, Schnee oder sonstige Hindernisse die Nutzung des
Radwegs unzumutbar, erlauben Gerichtsurteile Radfahrern ausnahmsweise
das Ausweichen auf die Fahrbahn.“ Kinder zwischen acht und zehn
Jahren können wählen, ob sie den Gehweg, den Radweg oder die
Fahrbahn sowie darauf aufgemalte Radfahr- oder Schutzstreifen
benutzen. Für ältere Fahrradfahrer ist der Gehweg tabu – sie
müssen auf Radweg, Fahrradschutzstreifen oder Fahrbahnen fahren.
Weitere rechtliche Regelungen
Meist ist der Nachwuchs nicht alleine
mit dem Drahtesel unterwegs. Begleitet eine Aufsichtsperson ab 16
Jahren einen höchstens achtjährigen Radler, darf diese ebenfalls
den Fußweg nutzen. Die Regel gilt jedoch nur für eine Person. „Eine
weitere besondere Vorschrift: Fahren Kinder und gegebenenfalls der
begleitende Radler auf dem Gehweg, sind sie dazu verpflichtet, beim
Überqueren einer Straße abzusteigen“, so Brandl. „Und auch wenn
der Nachwuchs noch keine acht Jahre alt ist, aber mit einem Lastenrad
oder Kindersitz transportiert wird, berechtigt dies Eltern nicht zur
Nutzung des Fußwegs.“ Die StVO sieht übrigens auch spezielle
Regelungen für Autofahrer in Bezug auf Kinder vor: Sie müssen sich
diesen gegenüber laut § 3 besonders vorsichtig und rücksichtsvoll
verhalten.
Haften Eltern für ihre kleinen
Radler?
Auch wenn Eltern ihren Nachwuchs gut
auf den Straßenverkehr und die hier lauernden Gefahren vorbereitet
haben, sind Kinder leicht ablenkbar und erkennen riskante Situationen
unter Umständen nicht rechtzeitig. Ein Unfall ist daher schnell
passiert. Laut § 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften
Kinder bis sieben Jahre nicht für verursachte Schäden. „Zwischen
dem siebten und 18. Geburtstag können sie dann allerdings für
Unfälle mit anderen Radlern, Fußgängern und Co. zur Rechenschaft
gezogen werden, wenn sie die erforderliche Einsichtsfähigkeit
besitzen, um zu erkennen, dass sie etwas falsch machen. Ausnahme:
Verursachen Kinder zwischen sieben und zehn Jahren einen Schaden bei
Unfällen mit Kraftfahrzeugen oder Schienenfahrzeugen, haften sie nur
bei vorsätzlichem Handeln“, erläutert die ERGO Juristin. Eltern,
die ihre Aufsichtspflicht verletzen, müssen außerdem für den von
ihrem minderjährigen Nachwuchs-Radler verursachten Schaden
geradestehen. Wie viel Aufsicht nötig ist, hängt von der
Entwicklung des Kindes und der Situation im individuellen Einzelfall
ab.
24.07.2024
Richtig gut versichert
Sparen bei Versicherungsbeiträgen – Versicherungsordner regelmäßig pflegen Richtig gut versichert
Wenn in vielen Bereichen die Lebenshaltungskosten steigen, lohnt es sich auch bei Versicherungen genauer hinzuschauen, um mit einfachen Tricks bares Geld zu sparen. Weniger ist mehr lautet die Devise. Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale, rät, den Versicherungsordner regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen und an die aktuellen Lebensumstände etwa aufgrund von Heirat, Hausbau, Geburt oder Renteneintritt anzupassen.
„Unerlässlich sind die Krankenversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und zur Absicherung der Arbeitskraft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Immobilienbesitzer:innen ist eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz wichtig und für Autobesitzer:innen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben. Weitere Versicherungen können bei Bedarf sinnvoll sein“, erläutert Follmann.
Es empfiehlt sich Prioritäten zu setzen und sich einen Überblick über sämtliche Versicherungsverträge zu verschaffen. Werden alle monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Ausgaben zusammengerechnet, kann diese Zahl möglicherweise ganz schön hoch sein.
Die Spartipps der Verbraucherzentrale:
„Unerlässlich sind die Krankenversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und zur Absicherung der Arbeitskraft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Immobilienbesitzer:innen ist eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz wichtig und für Autobesitzer:innen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben. Weitere Versicherungen können bei Bedarf sinnvoll sein“, erläutert Follmann.
Es empfiehlt sich Prioritäten zu setzen und sich einen Überblick über sämtliche Versicherungsverträge zu verschaffen. Werden alle monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Ausgaben zusammengerechnet, kann diese Zahl möglicherweise ganz schön hoch sein.
Die Spartipps der Verbraucherzentrale:
- Je nach Versicherungssparte können Neuverträge teilweise bessere Bedingungen bieten und sogar günstiger sein als Altverträge.
- Bei Gründung eines gemeinsamen Haushaltes wird teilweise nur eine Familienpolice statt zweier Singleversicherungen gebraucht. Bei einer Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung ermöglichen viele Anbieter, dass der jüngere Vertrag gekündigt wird und der ältere bestehen bleibt.
- Verträge bedarfsgerecht umzustellen und unnötige Bausteine rauszuwerfen, schont den Geldbeutel. Ändert sich beispielsweise das Fahrverhalten, könnten in der Kfz-Versicherung die vereinbarten Kilometer angepasst oder der Mitfahrerkreis eingeschränkt werden. Typische Beispiele für überflüssige Bestandteile sind etwa eine Glasversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung oder ein Arbeitsrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung für Ruheständler:innen
- Bei Wohngebäudeversicherung und Co. können mit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes Versicherungsbeiträge reduziert werden.
- Monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung kostet zusätzlich. Wer auf eine jährliche Zahlweise umstellt, kann damit oft bis zu 5 Prozent Beitrag im Jahr sparen.
- Auch der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann sinnvoll sein. Es empfiehlt sich mehrere Angebote einzuholen. Einen unabhängigen Anbietervergleich bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de. Manchmal auch hilfreich, um sich eine erste Marktübersicht zu verschaffen, aber nicht unabhängig sind Vergleichsportale im Internet.
Fragen rund um Versicherungen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
19.07.2024
So schützen Sie sich vor Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen-Portalen
So praktisch Online-Plattformen wie beispielsweise „kleinanzeigen.de“, „Quoka.de“ oder „Shpock.com“ sein können, so risikoreich ist mitunter auch die Nutzung. Kriminelle lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Geld, Waren und Daten abzugreifen. Besonders gern nutzen sie dafür den Bezahldienst PayPal aus. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt informieren über gängige Betrugsmaschen und geben Tipps, worauf Verbraucher:innen achten sollten.So schützen Sie sich vor Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen-Portalen
Käuferschutz-Trick über PayPal – Verbraucher:innen berichten
Eine Verbraucherin berichtete von ihrem Erlebnis: „Hallo ich wurde auf „kleinanzeigen“ betrogen! Ich wollte ein Stylingprodukt kaufen. Der Händler wollte Zahlungen nur über Paypal. Also haben wir uns auf „Waren und Dienstleistungen“ geeinigt. Das wurde mir aber irgendwie nicht angezeigte und dann haben wir es über die Bezahlfunktion: „Freunde und Bekannte“ gemacht. Eine Stunde später erhielt ich von „kleinanzeigen“ eine Mail, dass es sich um Betrug handele – jetzt aber möchte Paypal trotz Falleröffnung und Erklärung, dass ich alles bezahle.“
Ebenso schilderte uns ein Verbraucher: „Ich habe bei kleinanzeigen.de einen Kauf getätigt und nach einer sehr unauffälligen Kommunikation per Paypal, allerdings ohne Käuferschutz, gezahlt. Am gleichen Tag habe ich von kleinanzeigen.de eine Mail erhalten mit dem Hinweis, dass das Verkäuferkonto vermutlich missbräuchlich durch Dritte genutzt wurde. Auf meine Nachrichten hin wurde nicht mehr geantwortet. Auch die Aufforderung, das Geld zurückzuzahlen, wurde nicht befolgt. Die Ware wurde auch nicht geliefert.“
Das Problem: Bei dieser Bezahlmethode über „Freunde und Familie“ genießen die Zahlenden keinen Käuferschutz. Dieser greift bei Paypal nur, wenn man Geld über die Option „Für Waren und Dienstleistungen“ versendet.
Vorsicht bei Verkauf mit „Sicher bezahlen“
Eine Verbraucherin inserierte einen Kaffeevollautomaten bei „kleinanzeigen“ zum Verkauf. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existente „kleinanzeigen“-Bezahlmethode "Sicher bezahlen" abwickeln. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere hundert Euro aus.
Betrugsmails angeblich von „kleinanzeigen.de“ – Achtung Phishing!
Ebenso sind gefälschte Mails unterwegs, in denen sich Kriminelle den Namen „kleinanzeigen.de“ zu eigen machen: Klicken Verbraucher:innen die Links in den Mail-Nachrichten an, landen sie auf einer gefälschten Webseite. Auf der sogenannten Phishing-Seite werden Daten für das Onlinebanking und oft auch persönlichen Daten abgefragt. Farbgebung und Logos auf den nachgemachten Seiten wirken echt und geben ein trügerisches Sicherheitsgefühl.
Hierzu berichtet uns ein Verbraucher: „Ich bin leider Opfer eines Phishing-Betruges bei einer Transaktion in Höhe von 2.000 Euro geworden. Ich dachte, die Mail sei von kleinanzeigen.de selbst. Dieser Vorfall wurde von mir unmittelbar bei meiner kartenausgebenden Sparkasse und bei der Polizei angezeigt. Leider konnte der Sachverhalt bis heute nicht geklärt werden.“
Mit folgenden Tipps von Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt können Betrüger im Netz entlarvt werden:
- Bei Online-Geschäften greift der Käuferschutz nur beim Punkt „Waren und Dienstleistungen“. Wählt man „Freunde und Familie“, um ein „kleinanzeigen“-Geschäft abzuwickeln, hat man im Betrugsfall schlechte Karten.
- Bei dem Bezahlsystem „sicher Bezahlen“ muss man nicht aktiv werden oder einem Link folgen. Wir raten: Niemals auf Links in SMS oder Mails klicken.
- Seien Sie misstrauisch: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch.
- Wählen Sie immer eine sichere Zahlungsmethode und lassen sich niemals zu einer Überweisung in Vorkasse überreden.
- Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen, hat die Verbraucherzentrale in einem Artikel zusammengefasst.
- „kleinanzeigen“ hat selbst einige hilfreiche Sicherheitstipps auf der Website zusammengestellt.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, sollte man sich auf jeden Fall an die zuständige Polizei-Dienststelle wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz unter www.polizei.rlp.de/onlinewache möglich.
Ausführliche weitere Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce
15.07.2024
Urlaubsstimmung ade
Urlaubsstimmung ade
Welche Ansprüche Urlaubern bei
Reisemängeln zustehen und wie sie vorgehen sollten
Sobald der Urlaub gebucht ist, steigt
mit jedem Tag die Freude auf die Auszeit vom Alltag. Umso ärgerlicher
ist es dann, wenn Flugverspätungen, ein dreckiger Pool, Ungeziefer
oder Baulärm die Urlaubsstimmung ruinieren. Wann ein Reisemangel
vorliegt, welche Preisminderungen Pauschalreisenden zustehen und wie
sie vorgehen sollten, um ihre Ansprüche durchzusetzen, beantwortet
Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Was gilt als Mangel?
Endlich steht der lang ersehnte Urlaub
bevor. Am Reiseziel angekommen, können es die meisten kaum erwarten,
Pool, Strand, Sonne und Ruhe zu genießen. Doch nicht immer ist vor
Ort alles so wie in den schönen Vorstellungen. „Urlauber, die bei
einem Reiseveranstalter mindestens zwei Leistungen gebucht haben,
also zum Beispiel Flug plus Unterkunft, sind dann im Vorteil“, so
Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Wer
eine Pauschalreise bucht, hat gewisse Rechte. Bei einem erheblichen
Mangel sind das unter anderem dessen Beseitigung und eine
Reisepreisminderung.“ Doch nicht jede Unannehmlichkeit gilt als
Reisemangel. „In südlichen Ländern müssen Urlauber
beispielsweise Ungeziefer im Hotelzimmer in gewissem Umfang
hinnehmen“, erläutert Brandl. „Auch wenn die tatsächliche von
der versprochenen Leistung abweicht, können Pauschalreisenden
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter zustehen.“ Oft ist das zum
Beispiel bei – trotz Zusage – fehlendem Pool, Balkon, Meerblick
oder Sportangeboten der Fall. Auch Baulärm oder ein verschmutzter
Strand oder Pool können zu Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter
führen. Entschädigungsansprüche bei großen Flugverspätungen oder
Flugausfällen haben Urlauber nach der Europäischen Verordnung über
Fluggastrechte hingegen gegenüber der Fluggesellschaft – sowohl
bei Pauschal- als auch Individualreisen.
Beseitigung des Mangels und
Reisepreisminderung
Liegt ein Reisemangel vor, muss der
Veranstalter diesen innerhalb einer vom Urlauber gesetzten,
angemessenen Frist beheben. Verfügt das Hotelzimmer beispielsweise
nicht über den zugesicherten Balkon, kann die Abhilfe im Umzug in
ein entsprechendes Alternativzimmer bestehen. „Geschieht dies
nicht, können Urlauber eine Reisepreisminderung verlangen“, so die
ERGO Juristin. Die Höhe ist vom Einzelfall abhängig, Orientierung
bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle. „Die angegebenen
Prozentsätze hängen von der Schwere der Beeinträchtigung ab und
werden auf den Gesamtpreis beziehungsweise den entsprechenden Anteil
der Tage erhoben“, ergänzt Brandl.
Wenn die Beseitigung des Mangels
nicht möglich ist
Der Veranstalter kann eine Abhilfe
jedoch auch verweigern, wenn diese nicht möglich oder
unverhältnismäßig teuer ist. Betrifft das einen erheblichen Teil
der Reise, muss er jedoch für eine mindestens gleichwertige
Ersatzleistung sorgen, etwa ein anderes Hotel. „Geschieht auch das
nicht fristgerecht und stellt der Mangel eine erhebliche
Beeinträchtigung dar, dürfen Urlauber den Reisevertrag in manchen
Fällen sogar kündigen und die Rückreise antreten, die der
Veranstalter organisiert“, erläutert die Rechtsexpertin von ERGO.
„Außerdem müssen Urlauber den Teil der Reiseleistungen, den sie
nicht mehr in Anspruch nehmen, nicht bezahlen beziehungsweise
erhalten bei Vorauszahlung das Geld zurück.“ Übrigens: Bei
erheblichen Beeinträchtigungen können auch Schadenersatzforderungen
in Frage kommen.
Vorgehensweise bei Reisemangel
Eine lange Schlange am Büfett oder
Regen in tropischen Ländern müssen Urlauber meist hinnehmen, da es
sich hierbei um zumutbare Unannehmlichkeiten handelt. Wer allerdings
der Meinung ist, dass eine gravierende Einschränkung eine Erholung
unmöglich macht, sollte dies umgehend vor Ort der Reiseleitung oder
dem Veranstalter melden – am besten persönlich und schriftlich.
„Dabei ist es wichtig, den Mangel so detailliert wie möglich zu
beschreiben und mit Fotos zu dokumentieren“, rät Brandl. „Ohne
eine Mängelmeldung vor Ort haben Reisende sonst keine Ansprüche.“
Zusätzlich kann es sinnvoll sein, sich das Problem vom Personal
bestätigen zu lassen. Für die Behebung des Mangels müssen Urlauber
dem Veranstalter eine angemessene Frist setzen. Lässt er diese
verstreichen, besteht die Möglichkeit, auf eigene Faust für
Besserung zu sorgen und beispielsweise ein Zimmer umzubuchen oder in
ein anderes Hotel umzuziehen. Die zusätzlichen Kosten hierfür
können Urlauber anschließend vom Veranstalter zurückverlangen.
Eine Ausnahme gilt, wenn er berechtigt war, die Abhilfe abzulehnen.
Nach der Rückkehr sollten Reisende umgehend die zustehenden
Ansprüche einfordern. „Hierzu eignet sich ein Einschreiben mit
einer genauen Mängelbeschreibung“, so die ERGO Juristin. Auch wenn
die Ansprüche erst nach zwei Jahren verjähren, empfiehlt Brandl, so
schnell wie möglich zu handeln. Sollte der Veranstalter einen
Reisegutschein anbieten, haben Urlauber das Recht, diesen abzulehnen
und eine Auszahlung zu verlangen.
15.07.2024
Es blüht und rankt – Zimmerpflanzen für unser Wohlbefinden
Es blüht und rankt – Zimmerpflanzen für unser Wohlbefinden
Die Natur tut uns gut. Wenn wir uns in
ihr bewegen, können wir den Alltag vergessen. Termine, Probleme oder
Verpflichtungen rücken für eine kurze Zeit in den Hintergrund. Wir
können entspannen, wenn wir die Ruhe eines dichten Waldes erleben,
unsere Augen in dem in allen Schattierungen erscheinenden Blattgrün
erholen oder über ein Feld wandern und Tiere beobachten. Ob wir
aktiven Sport betreiben, nur gemütlich spazieren gehen oder auf
einer Parkbank sitzen – in der Natur geht es uns einfach gut. Doch
nicht immer können wir uns im Freien aufhalten und nicht jeder
Mensch hat ein Naherholungsgebiet vor der Haustür. Also holen wir
uns doch die Natur in die Wohnung! Zimmerpflanzen verschönern nicht
nur das Wohnambiente, sondern sorgen für ein gutes Raumklima und ein
Wohlgefühl in unseren eigenen vier Wänden. Und es gibt viel Auswahl
unter den blühenden und rankenden Gewächsen.
Zimmerpflanzen bringen uns
Wohlbefinden
Zimmerpflanzen sind unser kleiner
Mini-Wald in unserem Zuhause. Wenn wir Zimmerpflanzen in unseren
Wohnräumen verteilen, sieht das nicht nur dekorativ und wohnlich
aus, sondern tut auch unserem Wohlbefinden gut. Verschiedene Studien
legen nahe, dass Menschen, die mit Pflanzen ihre Räume teilen, sich
weniger emotional belastet fühlen und ausgeglichener sind.
Forschende konnten mittels Speichelproben und Blutdruckmessungen
nachweisen, dass von Pflanzen umgebene Menschen ein geringeres
Stresslevel aufweisen.
Die positiven Effekte von
Zimmerpflanzen
Pflanzen im Wohnbereich aufzustellen,
bringt mehrere positive Effekte. Sie sind eine schöne
Wohndekoration. Wenn wir uns mit schönen Dingen umgeben und uns in
unserer ganz privaten Umwelt angenehm und gemütlich einrichten,
gefällt uns dies, wir fühlen uns zu diesem Platz zugehörig, den
wir nach unserem Empfinden so gestaltet haben. Das alles bewirkt,
dass wir uns wohlfühlen und entspannen. Daneben aber fordern uns die
Gewächse auch. Sie müssen gepflegt werden, brauchen Wasser und
Dünger. Wir müssen unsere Aufmerksamkeit auf sie richten. Wir haben
eine Aufgabe, eine gewisse Verantwortung. Das gibt uns auch ein
Gefühl der Kontrolle. Wenn wir mit wunderbaren Blüten belohnt
werden, erfreut uns dies und unsere Arbeit und Aufmerksamkeit wird
belohnt.
Weitere positive Eigenschaften von
Zimmerpflanzen sind ihre luftreinigende Wirkung und die Verbesserung
des Raumklimas.
Pflanzen als Sauerstoffspender und
Luftreiniger
Pflanzen filtern durch ihre
biochemischen Vorgänge die Luft in den Innenräumen. Auch so tun sie
etwas Gutes für unsere Gesundheit. Um Energie zu gewinnen, betreiben
die Pflanzen Photosynthese. Hierbei wird Kohlenstoffdioxid verbraucht
und Sauerstoff produziert. So werden auch andere Schadstoffe, die von
Möbeln, Textilien oder Baustoffen austreten, aus der Luft
aufgenommen und als Abfallprodukt über die Wurzeln abgeben – die
Luft wird gefiltert, gereinigt und befeuchtet, was den Atemwegen
guttut. Eine mit Sauerstoff angereicherte und gefilterte Luft kann
auch zu einem besseren Konzentrationsvermögen beitragen.
Zimmerpflanzen sind nicht nur
Sauerstofflieferanten und Luftbefeuchter. Einige Arten können sogar
Umweltgifte wie Formaldehyd, Benzol oder Trichlorethylen absorbieren.
Bei empfindlichen Menschen können austretende Mikropartikel
Schwindel, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Allergien oder Asthma
auslösen. Grüne Zimmerpflanzen können hier also gegensteuern –
je mehr Pflanzen, desto größer ist die Sauerstoff- und
Befeuchtungsleistung. Gerade großblättrige Arten wie beispielsweise
Zimmerlinde, Nestfarn, Zyperngras, Ficus oder Aralien-Arten sind
hierfür geeignet.
Auch im Schlafzimmer spielt ein gutes
Raumklima eine wichtige Rolle. Hier können Bogenhanf, Echte Aloe,
Bromelie und Orchidee aufgestellt werden. Um den Pflegeaufwand durch
häufiges Gießen zu reduzieren, ist die Verwendung von Tongranulaten
empfehlenswert. Sie sind außerdem weniger anfällig für
gesundheitsschädlichen Schimmelpilzbefall als normale Blumenerde.
Auch etwas Gutes für die Psyche
In Studien konnte belegt werden, dass
sich Zimmerpflanzen positiv auf die psychische Gesundheit auswirken –
ähnlich einem Haustier. Nicht in demselben Maß natürlich, dennoch
ist eine Pflanze auch ein lebendiges Wesen, das unsere Fürsorge
benötigt. Wir müssen sie hegen und pflegen, gießen und düngen und
ab und zu umtopfen. Tun wir das mit Regelmäßigkeit und sehen es als
unsere kleine Verantwortung an, uns zu kümmern, werden wir mit
schönem Wachstum belohnt. Eine hübsche Blüte erweckt Freude, sie
anzusehen und kann so für eine entspannte Stimmung sorgen. Man kann
sogar das Gefühl entwickeln, nicht alleine im Raum zu sein. Pflanzen
um uns herum können Stress und Angst, sogar depressive Stimmungen
mindern, dadurch kann langfristig der Blutdruck gesenkt werden. Der
Effekt verstärkt sich, je häufiger man sich mit der Pflanze
beschäftigt.
Gesundheitsfördernde Wirkungen aus
eigener Zucht
Der Griff zum Arzneischränkchen ist
schnell getan. Eine Tablette schnell geschluckt. Doch wie wäre es,
wenn wir auf unsere eigenen pflanzlichen Heilmittel zurückgreifen
könnten?
Es gibt Pflanzen, die gut in
Innenräumen gedeihen und denen bei richtiger Anwendung
gesundheitsfördernde Wirkungen nachgesagt werden. Ein kleiner
Kräutergarten kann sogar in der Küche stehen, die Fensterbank ist
ein idealer Standort dafür.
Aus Zitronengras lässt sich ein
Tee zubereiten. Zitronengras wird eine antibakterielle Wirkung
zugesprochen und kann krankheitserregende Bakterien zerstören. Das
ätherische Öl und der hohe Vitamin C Gehalt unterstützt die
Heilung von Erkältungskrankheiten. Auch die schleimlösende Wirkung
hilft hier enorm, schnell die Gesundheit wiederzufinden.
Basilikum soll ebenfalls eine
antibakterielle Wirkung haben und das Immunsystem stärken. Bei
Kopfschmerzen, Migräne oder Übelkeit kann er wahre Wunder wirken.
Lavendel ist nicht nur besonders
schön anzusehen, man sag ihm auch eine beruhigende Wirkung nach.
Zudem kann er helfen, Einschlafstörungen, Nervosität und
Kreislaufprobleme deutlich zu lindern. Auch bei der Behandlung von
Oberbauchschmerzen, rheumatischen Leiden und Atemwegserkrankungen ist
Lavendel eine gute Hilfe. Lavendel kann als Tee, Öl oder Bad genutzt
werden.
Johanniskraut wird von den
Menschen bereits seit über 200 Jahren zur Behandlung von
Verletzungen, Verbrennungen oder Wunden angewendet. Das Kraut kann
zusätzlich bei Gicht, Rheuma und Verbrennungen eingesetzt werden.
Selbst bei Depressionen und Stimmungsschwankungen kann das
Johanniskraut-Öl helfen.
Salbei als Tinktur oder Tee
hilft bei Zahnfleischentzündungen, Halsschmerzen oder Heiserkeit.
Auch bei starkem Schwitzen kann Salbei helfen.
Kamille wirkt heilend, weil sie
ätherische Öle, Schleimstoffe und Flavonoide enthält. Die
Heilpflanze kann antibakteriell, entzündungshemmend,
verdauungsfördernd, wundheilend und krampflösend wirken.
Kamillentees, -Tinkturen und -Öle wirken außerdem entspannend. Bei
Magen-Darm-Erkrankungen und Verdauungsproblemen kann ein Kamillentee
die Beschwerden lindern. Ein Dampfbad mit Kamille entspannt gereizte
Atemwege, zum Beispiel bei einer Erkältung. Äußerlich angewendet
helfen Kamillenöle bei Haut- und Schleimhautentzündungen sowie bei
bakteriellen Hauterkrankungen. Kamille kann als Tee, Öl oder Tinktur
angewendet werden.
Thymian ist als Heilpflanze ein
wirkungsvolles Mittel bei Atemwegserkrankungen wie Grippe und
Erkältungen mit festsitzendem Husten. Er hilft aber zum Beispiel
auch bei Zahnfleischentzündungen, Verdauungsproblemen,
Hautunreinheiten, Mundgeruch, Gelenkbeschwerden und psychischen
Leiden wie Depressionen. Man kann die Blätter frisch aufbrühen als
Tee, aber auch trocknen. Thymian-Öl hilft verdünnt zum Beispiel als
Aufguss zum Inhalieren, als Umschlag bei Hautunreinheiten oder als
Massageöl bei Gelenkbeschwerden. Jedoch Thymian-Öl niemals
unverdünnt anwenden, da es die Haut reizen kann.
Und dann noch der Genuss in der
Kochkunst. Selbstgemachte Salate mit den eigenen frischen Kräutern
schmecken nicht nur gut, sie tun auch der Gesundheit etwas Gutes.
Also, warum nicht mal ausprobieren, was
man alles mit Zimmerpflanzen machen kann. Von der Dekoration, über
die Luftverbesserung bis hin zum psychischen Wohlbefinden und zur
Gesundheitsstärkung.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana,
E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
09.07.2024
Nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs: Mieter in der Kabel-Falle
Nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs: Mieter in der Kabel-Falle
Die
Verbraucherzentralen Hessen und Rheinland-Pfalz warnen vor
Durchleitungsgebühren für Kabel-Internet und Telefon
Seit dem 01.07.2024 dürfen
Kabel-TV-Gebühren nicht mehr über die Miet-Nebenkosten abgerechnet
werden. Doch viele Betroffene sehen sich nun gezwungen, einen
TV-Kabelanschluss bei den Gebäudenetzbetreibern abzuschließen, wenn
sie Internet und Telefon über das Kabelnetz beziehen
möchten.
Mieterinnen und Mieter im Rhein-Main-Gebiet erhalten derzeit Post von privaten Gebäudenetzbetreibern, wie beispielsweise Medicom Dreieich GmbH oder der Rehnig Group. In diesen Schreiben werden sie darüber informiert, dass ein Kabelinternet- und Telefonvertrag mit Vodafone oder Pyur nur möglich ist, wenn sie einen TV- und Kabelanschlussvertrag mit ihnen abschließen. Sie werden darin aufgefordert, eine Durchleitungsgebühr an die Gebäudenetzbetreiber zu entrichten, um Kabel-Internet und Telefonie von Vodafone weiterhin nutzen zu können. „Eine solche Durchleitungsgebühr ohne technischen Grund ist aus unserer Sicht unangemessen“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Hohe Hürde für Mieter: Durchleitungsgebühr für Internet-Signale
Wenn kein Vertrag mit Medicom Dreieich GmbH oder Rehnig abgeschlossen wird, droht die Sperrung des Zugangs zu Kabel-Internet und Telefonie. Einige Kunden haben berichtet, dass Vodafone, ihre Kabel-Internetverträge gekündigt hat, da die privaten Gebäudenetzbetreiber die Weiterleitung der Internet-Signale beendet haben und Vodafone deshalb keinen Internetzugang bieten kann. Betroffene Mieterinnen und Mieter sehen sich nun mit der Herausforderung konfrontiert, entweder eine alternative Internetversorgung zu finden, also ihre alten Telefonleitungen von der Telekom wieder zu benutzen oder höhere Kosten in Form der Durchleitungsgebühr zu tragen.
Betroffene sehen sich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert:
„Mieter müssen für Kabelinternet einen zusätzlichen KabelTV-Vertrag mit den Gebäudenetzbetreibern abschließen, selbst wenn sie gar kein Kabel-TV nutzen möchten. Das belastet sie doppelt und schränkt ihre Wahlfreiheit ein", kritisiert Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Kosten liegen teilweise über den bisher über die Nebenkosten abrechenbaren Kabelfernsehgebühren. Betroffene sehen sich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert.“
„Damit Mieter nicht zusätzlich belastet werden, gibt es die Möglichkeit, einen Sperrfilter oder einen Sperraufsatz für das TV-Signal einbauen zu lassen. Doch viele Gebäudenetzbetreiber zeigen sich zögerlich bei der Umsetzung dieser Option und verlangen stattdessen den Abschluss von eigentlich nicht benötigten TV-Verträgen, um keine Kunden zu verlieren“, so Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Keine voreiligen Verträge mit privaten Kabelnetzbetreibern
Die Verbraucherzentralen empfehlen Mietern, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und keine voreiligen Vertragsabschlüsse zu tätigen. Stattdessen sollten betroffene Kunden prüfen, ob möglicherweise eine alternative Internetversorgung, beispielsweise über VDSL oder Glasfaser, in Betracht kommt und günstiger ist.
Sollten es keine Alternativen zum Internetanschluss über Kabel geben, weil beispielsweise kein Glasfaser verfügbar und VDSL nur in sehr unzureichender Geschwindigkeit, so empfiehlt die Verbraucherzentrale den TV-Vertrag mit dem Gebäudenetzbetreiber zunächst abzuschließen, da andernfalls die Sperrung des Anschlusses droht. Ob die fraglichen Durchleitungsgebühren rechtlich zulässig sind, wird durch die Verbraucherzentralen geprüft und gegebenenfalls angegriffen und könnte für die Betroffenen zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Damit bleibt ihnen die Möglichkeit offen, die Kosten zurück zu verlangen, falls ein Gericht oder der Gesetzgeber die Durchleitungsgebühren für unzulässig erklären.
„Mieter haben das Recht, einen funktionsfähigen Telekommunikationsanschluss in ihrer Wohnung zu verlangen, der die Nutzung des Internets ermöglicht. Dazu sollte auch die Möglichkeit gehören, diesen Anschluss nach Abschluss eines Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter ohne Weiteres nutzen zu können“, fordert Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Hintergrund
Eigentlich ist es der Regelfall, dass der Vermieter als Eigentümer für die Kabel im Haus verantwortlich ist. Er kann jedoch die komplette Verwaltung der Fernseh-, Telefon- und Internetkabel (Netzebene 4 oder NE-4) des Hauses an einen externen Dienstleister auslagern. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben, etwa das aufgrund der Größe des Hauses und der Menge an Kabeln und Anschlüssen eine Fachfirma mit der Wartung betraut werden soll. Häufig beauftragen Vermieter diese Wartung direkt bei den Netzbetreibern. Manchmal übernehmen dies auch Drittunternehmen. Immer gilt jedoch: Diese Wartungsleistung soll bezahlt werden. In der Vergangenheit geschah dies über die Nebenkostenabrechnung, heute wird ein separates Entgelt für die Nutzung des Netzes verlangt, die Durchleitungsgebühr.
Mieterinnen und Mieter im Rhein-Main-Gebiet erhalten derzeit Post von privaten Gebäudenetzbetreibern, wie beispielsweise Medicom Dreieich GmbH oder der Rehnig Group. In diesen Schreiben werden sie darüber informiert, dass ein Kabelinternet- und Telefonvertrag mit Vodafone oder Pyur nur möglich ist, wenn sie einen TV- und Kabelanschlussvertrag mit ihnen abschließen. Sie werden darin aufgefordert, eine Durchleitungsgebühr an die Gebäudenetzbetreiber zu entrichten, um Kabel-Internet und Telefonie von Vodafone weiterhin nutzen zu können. „Eine solche Durchleitungsgebühr ohne technischen Grund ist aus unserer Sicht unangemessen“, sagt Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen.
Hohe Hürde für Mieter: Durchleitungsgebühr für Internet-Signale
Wenn kein Vertrag mit Medicom Dreieich GmbH oder Rehnig abgeschlossen wird, droht die Sperrung des Zugangs zu Kabel-Internet und Telefonie. Einige Kunden haben berichtet, dass Vodafone, ihre Kabel-Internetverträge gekündigt hat, da die privaten Gebäudenetzbetreiber die Weiterleitung der Internet-Signale beendet haben und Vodafone deshalb keinen Internetzugang bieten kann. Betroffene Mieterinnen und Mieter sehen sich nun mit der Herausforderung konfrontiert, entweder eine alternative Internetversorgung zu finden, also ihre alten Telefonleitungen von der Telekom wieder zu benutzen oder höhere Kosten in Form der Durchleitungsgebühr zu tragen.
Betroffene sehen sich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert:
„Mieter müssen für Kabelinternet einen zusätzlichen KabelTV-Vertrag mit den Gebäudenetzbetreibern abschließen, selbst wenn sie gar kein Kabel-TV nutzen möchten. Das belastet sie doppelt und schränkt ihre Wahlfreiheit ein", kritisiert Olesja Jäger, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Kosten liegen teilweise über den bisher über die Nebenkosten abrechenbaren Kabelfernsehgebühren. Betroffene sehen sich mit zusätzlichen Kosten konfrontiert.“
„Damit Mieter nicht zusätzlich belastet werden, gibt es die Möglichkeit, einen Sperrfilter oder einen Sperraufsatz für das TV-Signal einbauen zu lassen. Doch viele Gebäudenetzbetreiber zeigen sich zögerlich bei der Umsetzung dieser Option und verlangen stattdessen den Abschluss von eigentlich nicht benötigten TV-Verträgen, um keine Kunden zu verlieren“, so Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Keine voreiligen Verträge mit privaten Kabelnetzbetreibern
Die Verbraucherzentralen empfehlen Mietern, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und keine voreiligen Vertragsabschlüsse zu tätigen. Stattdessen sollten betroffene Kunden prüfen, ob möglicherweise eine alternative Internetversorgung, beispielsweise über VDSL oder Glasfaser, in Betracht kommt und günstiger ist.
Sollten es keine Alternativen zum Internetanschluss über Kabel geben, weil beispielsweise kein Glasfaser verfügbar und VDSL nur in sehr unzureichender Geschwindigkeit, so empfiehlt die Verbraucherzentrale den TV-Vertrag mit dem Gebäudenetzbetreiber zunächst abzuschließen, da andernfalls die Sperrung des Anschlusses droht. Ob die fraglichen Durchleitungsgebühren rechtlich zulässig sind, wird durch die Verbraucherzentralen geprüft und gegebenenfalls angegriffen und könnte für die Betroffenen zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Damit bleibt ihnen die Möglichkeit offen, die Kosten zurück zu verlangen, falls ein Gericht oder der Gesetzgeber die Durchleitungsgebühren für unzulässig erklären.
„Mieter haben das Recht, einen funktionsfähigen Telekommunikationsanschluss in ihrer Wohnung zu verlangen, der die Nutzung des Internets ermöglicht. Dazu sollte auch die Möglichkeit gehören, diesen Anschluss nach Abschluss eines Vertrags mit einem Telekommunikationsanbieter ohne Weiteres nutzen zu können“, fordert Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Hintergrund
Eigentlich ist es der Regelfall, dass der Vermieter als Eigentümer für die Kabel im Haus verantwortlich ist. Er kann jedoch die komplette Verwaltung der Fernseh-, Telefon- und Internetkabel (Netzebene 4 oder NE-4) des Hauses an einen externen Dienstleister auslagern. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben, etwa das aufgrund der Größe des Hauses und der Menge an Kabeln und Anschlüssen eine Fachfirma mit der Wartung betraut werden soll. Häufig beauftragen Vermieter diese Wartung direkt bei den Netzbetreibern. Manchmal übernehmen dies auch Drittunternehmen. Immer gilt jedoch: Diese Wartungsleistung soll bezahlt werden. In der Vergangenheit geschah dies über die Nebenkostenabrechnung, heute wird ein separates Entgelt für die Nutzung des Netzes verlangt, die Durchleitungsgebühr.
09.07.2024
Tipps für Senioren bei Sommerhitze
Tipps für Senioren bei Sommerhitze
Warum sie besonders gefährdet sind
und worauf sie achten sollten
Der Sommer ist da und damit steigen die
Temperaturen wieder an. Während es für manche gar nicht heiß genug
sein kann, macht die Hitze besonders älteren Menschen zu schaffen.
Temperaturen über 30 Grad belasten den Körper und vor allem das
Herz stark. Wie sich Hitze auf den Organismus auswirkt, warum
Senioren besonders gefährdet sind und was sie an heißen Tagen
beachten sollten, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und
Ärztin der DKV.
Extreme Hitze belastet das Herz
Heiß, heißer, die Sommer in
Deutschland – mittlerweile sind auch hierzulande Temperaturen über
30 Grad keine Seltenheit. Diese extreme Hitze ist eine große
Belastung für den Körper und vor allem ältere Menschen leiden
darunter. „Denn um die Körpertemperatur zu regeln, weiten sich bei
Wärme die Blutgefäße, wodurch mehr Blut in die Haut verlagert
wird, so dass die überschüssige Wärme an die Umgebung abgestrahlt
werden kann. Die Folge: Der Blutdruck sinkt und das Herz muss
schneller pumpen“, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin und
Ärztin der DKV. „Da ältere Menschen häufig bereits ein
geschwächtes Herz haben, ist Hitze für sie eine echte
gesundheitliche Herausforderung.“
Weitere Risikofaktoren für Senioren
Bei großer Hitze sind zahlreiche
Vorerkrankungen wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Niereninsuffizienz, Diabetes oder psychische Leiden eine besondere
Gefährdung für Betroffene. Vor allem Schwitzen stellt im Sommer ein
enormes Risiko dar. „Da ältere Menschen über ein vermindertes
Durstempfinden verfügen, ist es für den Körper im Sommer
schwieriger, den Flüssigkeits- und Mineralverlust auszugleichen“,
so Haw. „Das kann sich negativ auf Nieren, Gedächtnis, Verdauung
sowie Blutdruck auswirken.“ Wer Symptome wie starkes Schwitzen,
Rötungen des Gesichts, Erschöpfung, Kreislaufschwäche, Übelkeit
oder Kopfschmerzen bemerkt, sollte daher schnellstmöglich eine
schattige und wenn möglich kühlere Umgebung aufsuchen und sich mit
raumtemperierten Getränken versorgen.
Gesund durch den Sommer
Aber auch ältere Menschen können den
Sommer genießen, wenn sie ein paar Dinge berücksichtigen. „Um die
Gesundheit zu schonen, ist es besonders wichtig, direkte
Sonneneinstrahlung – vor allem die intensive Mittagshitze – sowie
körperliche Anstrengung zu vermeiden“, rät die DKV Expertin.
Extreme Temperaturwechsel, etwa beim Betreten eines klimatisierten
Gebäudes, belasten den Körper zusätzlich. Haw empfiehlt daher,
Aktivitäten wie Einkäufe möglichst früh oder spät zu erledigen.
„Luftige und locker sitzende Kleidung verhindert zudem einen
Hitzestau. Außerdem ist es für Senioren essenziell, genügend zu
trinken – am besten Wasser, Saftschorlen oder ungesüßte Tees“,
ergänzt die Gesundheitsexpertin. „Dabei kann zum Beispiel ein
Trinkplan helfen.“ Auch eine nährstoffreiche und leichte Ernährung
wirkt sich positiv auf die Gesundheit im Sommer aus. Auf Alkohol
sowie sehr kalte oder heiße Getränke sollten ältere Menschen bei
großer Hitze besser verzichten. Zum Lüften der Wohnung empfehlen
sich die kühlen Morgen- und Abendstunden. Für einen Frische-Kick
zwischendurch sorgt kaltes Wasser auf Handgelenken, Unterarmen oder
an den Füßen – das regt gleichzeitig den Kreislauf an.
Medikamenteneinnahme mit dem Arzt
abklären
Senioren, die regelmäßig Medikamente
einnehmen müssen, sollten dies im Sommer mit ihrem Arzt besprechen.
„Denn unter Umständen ist es ratsam, bei Hitze die Dosierung zu
reduzieren“, erläutert Haw. Manche Medikamente, zum Beispiel bei
Herzschwäche, sind zudem wassertreibend und sorgen für einen
vermehrten Flüssigkeitsverlust. Daher empfiehlt die
Gesundheitsexpertin der DKV Senioren, auch die empfohlene Trinkmenge
mit einem Arzt abzustimmen.
05.07.2024
Unterwegs klimafreundlich und gesund
essen?
Verbraucherzentrale prüft das Angebot an Pflanzendrinks und veganen Backwaren
Verbraucherzentrale prüft das Angebot an Pflanzendrinks und veganen Backwaren
Rein pflanzliche verzehrfertige
Backwaren und Pflanzendrinks für Heißgetränke, wie etwa
Haferdrink, sind in Bäckereien und Tankstellen noch eine Seltenheit,
wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale zeigt. Dafür wurde im
April 2024 in sechs Tankstellen und sechs Bäckereien in Mainz,
Ludwigshafen, Koblenz und Trier das Angebot an verzehrfertigen
Produkten sowie Pflanzendrinks unter die Lupe genommen.
Insgesamt wurden in der Stichprobe 117 belegte Backwaren in Bäckereien und Tankstellen untersucht. Davon enthielten 41 Prozent einen vegetarischen Brotbelag wie zum Beispiel Käse. Nur zwei der untersuchten Brötchen waren vegan, also völlig frei von tierischen Produkten. Die beiden veganen Angebote waren teurer als die übrigen untersuchten Backwaren. Drei Produkte wurden mit Nachhaltigkeitsaspekten gekennzeichnet. So wurde beispielsweise die "Bruderhahn"-Initiative bei einem mit Ei belegten Brötchen ausgezeichnet. Bei dieser werden auch die männlichen Geschwisterküken der Legehennen aufgezogen. Als Alternative zur Kuhmilch boten im Erhebungszeitraum vier der zwölf besuchten Bäckereien und Tankstellen Pflanzendrinks an. Zwei der Bäckereien verlangten für den Pflanzendrink einen Aufpreis von 20 bzw. 30 Cent.
Das Speisen- und Lebensmittelangebot beeinflusst entscheidend, was und wie viel von Verbraucher:innen verzehrt wird. Pflanzliche Lebensmittel sind dabei deutlich klimafreundlicher und verursachen weniger Treibhausgase als tierische. Auch für die Gesundheit ist eine ausgewogene Ernährung mit reichlich Gemüse und Obst die beste Wahl. „Ein größeres Angebot an pflanzlichen Speisen kann Verbraucher:innen eine umweltfreundliche Ernährung im Alltag erleichtern“, sagt Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale. Außerdem ist eine deutliche und nachvollziehbare Kennzeichnung von Nachhaltigkeitsaspekten wichtig. Darüber hinaus kann auch ein günstigerer Preis ein Anreiz für eine klimafreundlichere und gesundheitsfördernde Wahl sein.
So betont auch der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutzes in einem Gutachten, dass der Einfluss von Ernährungsumgebungen oft unterschätzt wird. Die Ernährungsumgebung umfasst alle Faktoren in der Umgebung und Umwelt, die das Ernährungsverhalten beeinflussen. Verbraucher:innen sollten durch die Gestaltung angemessener Ernährungsumgebungen besser in der Umsetzung einer nachhaltigeren Ernährung unterstützt werden. Dazu zählt vor allem ein größeres Angebot an umweltfreundlichen Produkten und das einfache Erkennen dieser.
Insgesamt wurden in der Stichprobe 117 belegte Backwaren in Bäckereien und Tankstellen untersucht. Davon enthielten 41 Prozent einen vegetarischen Brotbelag wie zum Beispiel Käse. Nur zwei der untersuchten Brötchen waren vegan, also völlig frei von tierischen Produkten. Die beiden veganen Angebote waren teurer als die übrigen untersuchten Backwaren. Drei Produkte wurden mit Nachhaltigkeitsaspekten gekennzeichnet. So wurde beispielsweise die "Bruderhahn"-Initiative bei einem mit Ei belegten Brötchen ausgezeichnet. Bei dieser werden auch die männlichen Geschwisterküken der Legehennen aufgezogen. Als Alternative zur Kuhmilch boten im Erhebungszeitraum vier der zwölf besuchten Bäckereien und Tankstellen Pflanzendrinks an. Zwei der Bäckereien verlangten für den Pflanzendrink einen Aufpreis von 20 bzw. 30 Cent.
Das Speisen- und Lebensmittelangebot beeinflusst entscheidend, was und wie viel von Verbraucher:innen verzehrt wird. Pflanzliche Lebensmittel sind dabei deutlich klimafreundlicher und verursachen weniger Treibhausgase als tierische. Auch für die Gesundheit ist eine ausgewogene Ernährung mit reichlich Gemüse und Obst die beste Wahl. „Ein größeres Angebot an pflanzlichen Speisen kann Verbraucher:innen eine umweltfreundliche Ernährung im Alltag erleichtern“, sagt Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale. Außerdem ist eine deutliche und nachvollziehbare Kennzeichnung von Nachhaltigkeitsaspekten wichtig. Darüber hinaus kann auch ein günstigerer Preis ein Anreiz für eine klimafreundlichere und gesundheitsfördernde Wahl sein.
So betont auch der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutzes in einem Gutachten, dass der Einfluss von Ernährungsumgebungen oft unterschätzt wird. Die Ernährungsumgebung umfasst alle Faktoren in der Umgebung und Umwelt, die das Ernährungsverhalten beeinflussen. Verbraucher:innen sollten durch die Gestaltung angemessener Ernährungsumgebungen besser in der Umsetzung einer nachhaltigeren Ernährung unterstützt werden. Dazu zählt vor allem ein größeres Angebot an umweltfreundlichen Produkten und das einfache Erkennen dieser.
02.07.2024
Richtiges Verhalten bei Auto-Unfällen im Ausland
Richtiges Verhalten bei Auto-Unfällen im Ausland
Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren,
ist für die meisten Reisenden die praktischste und entspannteste
Option - zudem ist die Autofahrt in der Regel weniger umweltschädlich
als eine Flugreise. Unsicher werden aber viele, wenn es im
Urlaubsland zu einem Unfall kommt. Die Zurich Gruppe Deutschland gibt
die wichtigsten Tipps, wenn es im Ausland kracht:
Internationale Versicherungskarte
für alle Fälle
Die ehemals grüne („Grüne Karte“),
inzwischen weiße, internationale Versicherungskarte muss in 28
Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes – dank
Kennzeichenabkommen als Nachweis für eine Versicherung – nicht
mehr mitgeführt werden. Dennoch ist es empfehlenswert, diese dabei
zu haben. Bei einem Unfall erkennt man so gleich, dass der Wagen
versichert ist. In anderen Ländern, wie beispielsweise der Türkei
oder Serbien ist das Mitführen hingegen verpflichtend, um den
Haftpflichtschutz nachzuweisen.
Drei W‘s beachten
Ob in Deutschland oder im Ausland: Wer
bei einem Unfall die drei W’s im Kopf hat, sorgt für eine sichere
Unfallstelle. Das bedeutet, zuerst den Warnblinker einschalten,
anschließend Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Als
Abstand zur Unfallstelle sind innerorts 50 und außerorts in 100
Meter empfohlen. Auf Autobahnen sind mindestens 150 Meter Abstand vom
Warndreieck zur Pannenstelle einzukalkulieren.
Polizeieinsatz bei Bedarf
Bei Verletzen sollte immer die Polizei
gerufen werden, außerdem bei größeren Schäden. Ist nur ein
Blechschaden passiert, variiert der Polizeiruf von Land zu Land. In
Frankreich beispielsweise sind die Beamten gar nicht verpflichtet,
Bagatellschäden aufzunehmen. In vielen osteuropäischen Ländern
hingegen ist das auch bei kleineren Unfällen erforderlich. Definitiv
sollte die Polizei aber – egal in welchem Land – gerufen werden,
wenn man sich nicht mit dem Unfallgegner einigen kann oder er bzw.
sie Fahrerflucht begeht. Auch ein fehlender Versicherungsnachweis
sollte ein Grund für den Polizeiruf sein. Wer nicht mit dem eigenen
Auto unterwegs ist: Viele Mietwagenfirmen bestehen darauf, dass die
Polizei bei einem Unfall gerufen wird. Die Polizisten sollten ein
Unfallprotokoll anfertigen, das hilft später bei der
Schadenregulierung. Viele Versicherungsgesellschaft in
osteuropäischen Ländern erkennen beispielsweise ausschließlich das
Polizeiprotokoll an.
Hilfreiche Schnappschüsse
Eine eigene Dokumentation ist aber in
jedem Fall zusätzlich hilfreich. Dank Smartphone inzwischen kein
Problem mehr: Den Unfallort aus verschiedenen Perspektiven
fotografieren. Dabei die Details nicht vergessen: Bremsspuren,
Glassplitter und natürlich der Schaden am Wagen. Zudem sollte der
Europäische Unfallbericht ausgefüllt werden. Darin sind dann die
Personalie sowie Versicherung des Unfallgegners, der Unfallhergang,
Namen und Adressen von Zeugen enthalten. Die Fotos sollten dem
Bericht beigefügt werden.
Ein Protokoll des Unfallgegners in
einer Sprache zu unterschreiben, die man nicht versteht, ist hingegen
keine gute Idee. Es könnte als Schuldeingeständnis verstanden
werden. Bei widersprüchlichen Aussagen oder gegenseitigen
Sprachschwierigkeiten sollte jeder, der im Unfall verwickelt ist,
seinen eigenen Bericht ausfüllen und unterschreiben. Die Kopien
können anschließend ausgetauscht werden.
Schaden ohne Stress
Nach dem Unfall müssen verschiedene
Parteien informiert werden. Beim eigenen Auto ist das die
Kfz-Versicherung, bei einem Mietwagen muss auch die Mietwagenfirma
benachrichtigt werden. Wer den Schaden bezahlt, hängt wie auch in
Deutschland davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Ist man selbst
schuld, zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des
Gegners. Schäden am eigenen Auto sind idealerweise über eine
Vollkasko-Versicherung gedeckt. Ist der Unfallgegner der Verursacher,
muss seine Versicherung den Schaden übernehmen. Für alle Länder
der EU, Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein
gibt es dazu eine Besonderheit: Die Versicherungsgesellschaften aus
diesen Ländern haben in jedem EU-Land einen
Regulierungsbeauftragten. So ist es möglich, seine Ansprüche auch
in Deutschland geltend zu machen. Dazu kann man sich an den
Zentralruf der Deutschen Autoversicherer wenden und kostenlos
telefonisch oder per Online-Formular die Versicherung des Gegners
ermitteln lassen.
In außereuropäischen Ländern muss
man sich direkt an die ausländische Versicherung wenden. Hier kann
ein Anwalt helfen. Auch der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes
unterstützt bei bürokratischen Hürden. Sollte nach drei Monaten
noch nichts geschehen sein, kann man sich auch an die deutsche
Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Sie kann helfen, wenn die
gegnerische Partei sich weigert für den Schaden aufzukommen oder
wenn der Unfallgegner, z.B. wegen Fahrerflucht nicht bekannt ist oder
nicht ermittelt werden konnte.
Hilfestellung durch
Zusatzversicherung
Bei der Regulierung eines Unfalls im
Ausland durch die Versicherungsunternehmen gilt das
Schadensersatzrecht des Unfalllandes bzw. der gegnerischen
Versicherung. Es kann daher sein, dass nicht dieselben Kosten wie in
Deutschland erstattet werden. Beispielsweise liegt die
Mindestdeckungssumme für Kfz-Haftpflichtschäden in Deutschland bei
2,5 Millionen Euro. Im Ausland sind die Deckungssummen oft erheblich
niedriger. Auch Ausgaben für Anwalt und Gutachter werden oft nicht
ersetzt. Bezüglich eines Mietwagens und dessen Nutzungsausfall
gelten teils wieder andere Regeln. Hier hilft bei einem nicht selbst
verschuldeten Unfall ein Auslandsschadenschutz des eigenen
Kfz-Versicherers: „Mit dem Auslandsschadenschutz wird
sichergestellt, dass Fahrer und Auto ebenso abgesichert sind, als
hätte sich der Unfall in Deutschland zugetragen. Reicht also die
Haftpflichtsumme des Gegners nicht für den Schaden aus, zahlt die
eigene Versicherung die Differenz“, erklärt Sandra Ersfeld,
Leiterin Kfz-Schaden bei der Zurich Gruppe Deutschland.
Für Mietwagen gibt es für selbst
verschuldete Unfälle zudem noch die sogenannte Mallorca-Police:
Verursacht man einen Unfall und die Deckungssumme des Leihwagens
reicht nicht aus, um die Ansprüche des Unfallgegners zu bezahlen,
springt die Mallorca-Police ein. So bleibt der Urlauber nicht selbst
auf den Kosten sitzen. Wichtig: Sie gilt nur für Schäden des
Gegners und nicht für die am Miet-Auto. Eine Mallorca-Police kann
man entweder über die eigene Kfz-Versicherung oder über die
Privathaftpflicht abschließen. Bei vielen Tarifen ist dieser Schutz
für das europäische Ausland aber schon enthalten. Ist man im
außereuropäischen Ausland unterwegs, kann eine sogenannte
Traveller-Police helfen, diese Lücke zu füllen.
Ob Auslandsschaden-Schutz oder
Mallorca-Police: Vor Fahrtantritt sollte geprüft werden, ob das
entsprechende Reiseland inkludiert und welcher Fahrerkreis mit
eingeschlossen ist. So steht dem Urlaubsvergnügen nichts mehr im
Wege.
Kleine Packliste für das Auto:
- Grüne Versicherungskarte (Nur Pflicht für Nicht-EU-Staaten, in EU-Staaten dennoch hilfreich)
- Europäischer Unfallbericht
- Warndreieck
- Warnwesten für alle Insassen
- Verbandskasten
01.07.2024
Finanziell abgesichert im Alter
Finanziell abgesichert im Alter
Mit der richtigen Planung entspannt
in Rente gehen
Den Ruhestand genießen und dabei den
gewohnten Lebensstandard halten – wer wünscht sich das nicht? Es
ist kein Geheimnis, dass die gesetzliche Rente bei den meisten dafür
nicht ausreicht. Doch für viele ist es schwierig, Geld fürs Alter
beiseitezulegen. Was auch mit kleinem Geldbeutel möglich ist, weiß
Rene Wördemann, Vorsorgeexperte der ERGO Vorsorge
Lebensversicherung.
Plan für die Rente
Die gesetzliche Rente reicht für einen
Großteil der Deutschen nicht aus, um im Alter sorgenfrei leben zu
können – und nicht wenigen droht sogar Altersarmut. Eine fundierte
Planung ist daher das A und O, um später finanziell abgesichert zu
sein. Dafür gilt es im ersten Schritt, die sogenannte Rentenlücke
zu berechnen. „Das ist die Differenz zwischen der zu erwartenden
gesetzlichen Rente und dem letzten Nettogehalt als Berufstätiger“,
so Rene Wördemann, Vorsorgeexperte der ERGO Vorsorge
Lebensversicherung.
Wie groß ist die Rentenlücke?
Einen Überblick liefert die jährliche
Renteninformation, welche die Deutsche Rentenversicherung an alle
Arbeitnehmer ab 27 und mit mindestens fünf Jahren Beitragszeit
verschickt. Außerdem bietet die sogenannte Digitale Rentenübersicht
seit Juni 2023 online eine Zusammenfassung der eigenen
Rentenansprüche – inklusive betrieblicher und privater
Altersvorsorge. Auch Rentenrechner im Internet liefern einen
Anhaltspunkt. „Wichtig ist zu beachten, dass sich die angegebenen
Werte später noch durch Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge
reduzieren. Und auch die Inflation ist zu berücksichtigen“, so
Wördemann.
Je früher, desto besser
Wer seine Rentenlücke kennt, weiß,
wie viel Geld er fürs Alter zurücklegen sollte – und kann die
Planungen dementsprechend ausrichten. „Grundsätzlich gilt: Je
früher die Menschen anfangen zu sparen, desto stärker können sie
vom Zinseszins-Effekt profitieren“, erklärt der Vorsorgeexperte.
„Außerdem können sie über einen längeren Zeitraum insgesamt
flexibler agieren.“
Kleinvieh macht auch Mist
Wer früh anfängt zu sparen, bei dem
reichen meist auch kleine monatliche Beträge aus, um vorzusorgen.
Eine Lebensversicherung beispielsweise läuft oft über 30 Jahre, in
denen sich eine große Summe ansammeln kann. „Menschen
unterschätzen ihre Lebenserwartung im Schnitt um sieben Jahre“, so
Wördemann. „Daher ist eine lebenslange Rente wichtig.“ Dies
garantiert eine Lebensversicherung als einziges Produkt auf dem
deutschen Vorsorgemarkt. Welche Absicherung die richtige ist, hängt
von vielen individuellen Faktoren ab. Interessenten sollten sich
daher vor der Entscheidung ausführlich von einem Experten beraten
lassen.
Steuerliche Vorteile nutzen
Einige Produkte bieten auch steuerliche
Vorteile, die Sparer für sich nutzen können. Die Basisrente
beispielsweise sorgt schon in der Ansparphase für finanzielle
Entlastung. „Denn die Beiträge lassen sich als
Vorsorgeaufwendungen vollständig von der Steuer absetzen“, erklärt
der Experte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung. „Das bedeutet,
der Staat finanziert die Altersvorsorge mit.“ Versicherte müssen
das Einkommen aus der Versicherung im Alter zwar versteuern – dann
aber mit niedrigeren Sätzen. „Eine Basisrente ist nicht nur für
Selbstständige und Gutverdiener interessant“, so Wördemann. „Von
den steuerlichen Vorteilen und den geringen Beiträgen können alle
Anleger profitieren.“ Bei ERGO beispielsweise liegt der
Mindestbeitrag bei 25 Euro monatlich.
Garantien oder Chancen?
Garantien sind heute nicht mehr das
entscheidende Kriterium bei der Wahl der passenden Vorsorge. Anleger
denken deutlich stärker chancenorientiert. „Das bedeutet:
Investitionen in fondsgebundene Versicherungen oder in Fonds werden
immer beliebter“, ergänzt der Vorsorgeexperte.
Auf Flexibilität achten
Das Leben hält immer wieder
Überraschungen bereit. Hinzu kommen die heute immer vielfältigeren
Erwerbsbiografien mit Umorientierungen und Neuausrichtungen.
Wördemann empfiehlt Anlegern daher, auf eine Altersvorsoge zu
setzen, die sich flexibel an die unterschiedlichen Lebensumstände
anpassen lässt. „Es sollte beispielsweise jederzeit möglich sein,
Beiträge zu erhöhen, zu reduzieren oder auch auszusetzen“, rät
der Vorsorgeexperte. Auch den Renteneintritt sollten sie flexibel
bestimmen können und entscheiden, ob sie davor oder danach Kapital
entnehmen möchten.
Absicherung existenzieller Risiken
Ein weiterer wichtiger Aspekt in der
Ruhestandsplanung ist die Absicherung der Liebsten für den
Ernstfall. Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist kein
angenehmes Thema. Trotzdem: „Damit Angehörige finanziell
abgesichert sind, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein“,
weiß Wördemann. „Sie zahlt im Todesfall eine feste Summe an die
Hinterbliebenen.“ Den Betrag können sie dann beispielsweise für
die laufenden Lebenshaltungskosten, das Studium der Kinder oder zur
Kreditabzahlung nutzen. Das nimmt in schwierigen Zeiten wenigstens
die Sorge vor finanziellen Engpässen. Der Vorsorgeexperte rät vor
allem Ehepartnern und Paaren sowie Familien mit Kindern, sich gegen
existenzbedrohende Risiken abzusichern.
01.07.2024
Vorsicht Ambrosia – eine Pflanze als Allergieauslöser
Vorsicht Ambrosia – eine Pflanze als Allergieauslöser
Ambrosia – so heißt eine Nymphe aus
der griechischen Sagenwelt. Auch die Speise der Götter wird so
genannt. Übersetzt bedeutet der Name „die Unsterbliche“ oder
„die Göttliche“. Die hierzulande als Ambrosia bekannte Pflanze
hat allerdings kein gutes Image: Ihre Pollen gehören mit zu den
stärksten Allergieauslösern. In den Monaten von Juli bis September,
wenn Ambrosia blüht, werden Pollen freigesetzt, die bei vielen
Menschen sehr heftige Reaktionen wie Heuschnupfen, juckende Augen,
triefende Nasen und im schlimmsten Fall sogar saisonales Asthma
auslösen können. In Deutschland ist sie mittlerweile so weit
verbreitet, dass sie aktiv bekämpft wird.
Pflanze mit großem
Allergiepotenzial
Ambrosia-Pollen haben ein fünfmal
höheres Allergiepotenzial als Gräserpollen. Menschen, die bereits
an einer Allergie leiden, reagieren mit einer Wahrscheinlichkeit von
bis zu 80 Prozent allergisch auf Ambrosia. Es kommt zu Kreuzallergien
mit Sellerie, Gewürzen, Gurken, Melonen und Bananen. Personen, die
auf den heimischen Beifuß allergisch reagieren, sind besonders
gefährdet – die beiden Pflanzen sind nämlich eng verwandt.
Aber auch für eigentlich
nicht-allergische Personen kann der Kontakt mit Ambrosia unangenehm
werden und eine Allergie auslösen. Das gilt vor allem für die
behaarten Stiele, die zu einer Kontaktallergie führen können.
Zu ihrem hohen Allergie-Potenzial
kommt, dass eine große Ambrosia-Pflanze an die 60.000 Samen bildet
und bis zu einer Milliarde Pollen produziert. Die Samen bleiben
jahrzehntelang keimfähig, und die Pollen können durch den Wind bis
zu 100 Kilometer weit getragen werden. Fachleute schätzen Ambrosia
mittlerweile als ernsthaftes Gesundheitsproblem ein.
Ambrosia breitet sich aus
Ursprünglich aus Nordamerika stammend,
hat diese Pflanze ihren Weg über den großen Teich gefunden und
fühlt sich in europäischen Gärten pudelwohl. Seit den
1990er-Jahren hat ihre Verbreitung auch in Deutschland stark
zugenommen.
Dabei profitiert die Pflanze von der
Erderwärmung durch den Klimawandel, denn sie gedeiht an sonnigen,
warmen Standorten und liebt milde Herbstmonate. In die Privatgärten
gelangt sie oft mit Vogelfutter, so dass der Boden unter
Futterplätzen gut kontrolliert werden sollte. Das Umweltbundesamt
gibt weitreichende Informationen auch zum Aussehen der Pflanze, denn
die Ambrosia-Pflanze ist nicht ganz einfach zu erkennen. Mit ihren
fiedrigen Blättern kann sie leicht mit Wermut oder der wilden
Karotte verwechselt werden. Besonders ähnelt sie dem verwandten
heimischen Beifuß. Im Unterschied zu diesem sind ihre
Blattunterseiten aber nicht silbrig-weiß, sondern grün, und ihre
Stängel sind behaart. Die Blüten sind unscheinbar: Sie sind wie
kleine Trauben an einem länglichen Stiel angeordnet und ähneln
einer Ähre. Beim Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, dem
Julius-Kühn-Institut, gibt es neben einer Online-Meldestelle
zahlreiche Hilfen zur Bestimmung der Ambrosia.
Beim Entfernen der Pflanze aus dem
Garten ist Vorsicht angesagt. Tragen Sie Handschuhe und, sobald die
Blüten sichtbar sind, einen Mund- und Atemschutz. Graben Sie nach
Möglichkeit die gesamte Wurzel aus. Auf keinen Fall gehört die
blühende Ambrosia auf den Kompost oder in den Biomüll. Verpacken
Sie die Pflanze gut in einer Tüte und entsorgen Sie sie über den
Hausmüll. Sind größere Flächen bewachsen, ist dies am besten an
der Meldestelle vorzubringen, damit dann fachgerecht und unter
Berücksichtigung ökologischer Verhältnisse die Bekämpfung
vorgenommen werden kann.
Symptome und Behandlung
Die Symptome einer Ambrosia-Allergie
unterscheiden sich nicht weiter von denen vieler anderer Allergien:
eine laufende Nase, Nies- und Juckreiz sowie gerötete und tränende
Augen sind auch hier typisch. Besonders im Spätsommer, wenn die
Pollenbelastung insgesamt stark ist, kann sich allergisches Asthma
mit trockenem Husten und Atemnot entwickeln. Die Leistungsfähigkeit
ist insgesamt herabgesetzt. Ob ein Asthma-Leiden durch Ambrosia oder
ein anderes Allergen ausgelöst wurde, kann durch einen Haut- und
Bluttest festgestellt werden.
Die Behandlung erfolgt wie bei anderen
Allergien mit der Einnahme von Medikamenten, die die Wirkung des
Hormons Histamin blockieren, sogenannte Antihistaminika. Unterstützt
werden sie durch Kortison haltiges Nasenspray und Augentropfen.
Zeichnet sich die Gefahr von Asthma ab, wird zu einer Behandlung
geraten, bei der das Immunsystems mit Hilfe von Tabletten oder
Spritzen allmählich an das Allergen gewöhnt wird. Diese Behandlung
nennt man Hyposensibilisierung oder Desensibilisierung.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
freistil-texte.de; Text und Redaktion: Andrea Sudiana,
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