27.09.2023
Tipps rund um die Schadensmeldung
Was bei Hausrat- und Haftpflichtversicherung zu beachten ist
Wer einen Schaden hat oder bei anderen einen verursacht, ist froh, wenn er mit einer Versicherung gegen die finanziellen Folgen abgesichert ist. Vor allem eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss, aber auch eine Hausratversicherung kann für viele sinnvoll sein. Damit die Versicherung den Schaden im Ernstfall reguliert, gibt es bei der Schadensmeldung jedoch einiges zu beachten. Wie Versicherte Schäden richtig melden und ob die Versicherung den Zeitwert oder den Neupreis erstattet, erläutert Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO.
Haftpflichtversicherung: ein Muss
Wer beim Abendessen mit Freunden ein Glas Rotwein umschüttet und dadurch den wertvollen Designerteppich ruiniert, muss unter Umständen für die Reinigungskosten oder einen Ersatz aufkommen. Das kann richtig ins Geld gehen. Hat der Unglücksrabe eine Haftpflichtversicherung, ist er aus dem Schneider: „Sie kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten auf“, erklärt Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO. „Außerdem wehrt sie auch unbegründete Ansprüche anderer ab – notfalls auf dem Rechtsweg.“
Hausratversicherung für Einrichtung und Mobiliar
Beim Braten mit heißem Öl reicht manchmal ein kurzer Augenblick, um in der Küche ein Feuer zu entfachen. Neue Küchengeräte oder -schränke sind aber teuer. „Mit einer Hausratversicherung ist das eigene Hab und Gut gegen Schäden durch Brand, Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl abgesichert“, so die ERGO Expertin. Über zusätzliche Bausteine lässt sich bei vielen Anbietern der Schutz beispielsweise mit einer extra Glas- oder Fahrradversicherung erweitern. „Auch der Einschluss von ‚weiteren Naturgefahren‘ ist sehr empfehlenswert, denn nur dann kommt die Versicherung für Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen auf“, rät Brandl.
Schadensmeldung: Was ist zu beachten?
Im Schadensfall gilt es, die Versicherung so schnell wie möglich zu informieren. „Manche Anbieter legen in den Versicherungsbedingungen sogar konkrete Fristen fest“, erklärt Brandl. Sie empfiehlt, der Versicherung innerhalb einer Woche Bescheid zu geben. „Damit die Versicherung leistet, ist es wichtig, die Schadensmeldung möglichst detailliert und vollständig auszufüllen“, so die ERGO Expertin. Auf keinen Fall fehlen darf eine ausführliche Schilderung des Falls sowie des Schadens – am besten mit Fotos. Bei Haftpflichtschäden sind zudem die persönlichen Daten des Geschädigten sowie mögliche Zeugenaussagen anzugeben. „Vorab sollten Versicherte einen Blick in ihren Vertrag werfen“, rät Brandl. Sind zum Beispiel Gefälligkeitshandlungen miteingeschlossen und wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Wichtig: Versicherte sollten die Schadensmeldung sowie Rückfragen immer wahrheitsgemäß beantworten. Denn Versicherungsbetrug kann eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Was bedeutet Neuwert?
Hat die Versicherung den Schaden überprüft und reguliert ihn, zahlt sie entweder den Zeit- oder den Neuwert. „Beim Neuwert handelt es sich um den Betrag, den ein Gegenstand mit den gleichen Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften zum jetzigen Zeitpunkt kostet“, so die Schadenexpertin. Das kann mehr oder weniger sein, als die Anschaffung gekostet hat. Die Hausratversicherung zahlt den auch als Wiederbeschaffungswert bezeichneten Betrag, sollte eine Reparatur nicht möglich oder sehr teuer sein. „Hat ein Leitungswasserschaden beispielsweise den alten Röhrenfernseher zerstört, würde die Versicherung die Summe zahlen, die ein einfacher Flachbildfernseher gleicher Größe kostet“, ergänzt die ERGO Expertin.
Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung
Beim Zeitwert handelt es sich um den Betrag, den der beschädigte Gegenstand zum jetzigen Zeitpunkt noch wert ist. Er setzt sich aus dem Neuwert minus Alter und Abnutzung zusammen und wird von den meisten Haftpflichtversicherungen im Schadensfall erstattet. „Denn laut Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sollen Geschädigte nach einem Schaden nicht schlechter gestellt sein als davor“, so Brandl. Das bedeutet: Lässt sich der beschädigte Gegenstand nicht reparieren, erhalten Betroffene den Wert ersetzt, den er vor dem Schaden tatsächlich noch hatte. „Vor allem bei elektronischen Gegenständen ist der Wertverlust sehr hoch. Daher kann es unter Umständen sein, dass Geschädigte weniger bekommen, als sie beim Kauf gezahlt haben“, erklärt die Schadenexpertin. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Manche Anbieter legen beispielsweise bestimmte Prozentsätze fest, die je nach Alter vom Neupreis abgezogen werden.
23.09.2023
Achtung Abzocke: Für
Führungszeugnisse und Co. braucht es keine teuren Dienstleister
Viele Dokumente wie das
Führungszeugnis, Nachsendeauftrag oder eine SCHUFA-Bonitätsauskunft
kann man online beantragen. Bei der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz häuften sich derzeit Anfragen und Beschwerden zu
fragwürdigen Angeboten.
Überteuerte und unbrauchbare Dienstleistungen
Die Internetseiten heißen „mein-Sozialversicherungsausweis.de“, „Fahrkartenerstattung.de“, „selbstauskunft.de“, „nachsendeauftrag-direkt.com“ oder auch „fuehrungszeugnis-beantragen.de“. Mit diesen Angeboten machen dubiose Anbieter groß Kasse. „Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Erfahrung von Andrea Steinbach, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale. „Einige Unternehmen nehmen Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. Andere stellen anstatt des gewünschten Dokuments lediglich Informationen zur Beantragung aus.“
Nachsendeauftrag-direkt.com: Viel teurer als bei der Deutschen Post
„Achtung Abzocke!“ schrieb ein Betroffener zum Angebot von nachsendeauftrag-direkt.com. Über das Smartphone wollte er einen Nachsendeauftrag beantragen und bekam auf der Seite den Eindruck, bei der Deutschen Post gelandet zu sein. Am Ende kam die böse Überraschung: Er musste 109,90 Euro zahlen, obwohl die gleiche Dienstleistung bei der Deutschen Post nur 37,90 Euro gekostet hätte. Das Perfide an diesen Maschen: Bei Bestellungen auf den dubiosen Seiten muss man in der Regel vorzeitig auf sein Widerrufsrecht verzichten. So erging es auch einem Verbraucher, der sich an die Verbraucherzentrale gewandt hatte: Ein Widerruf wurde ihm verwehrt und er musste den Betrag letztendlich zahlen.
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man zweifelhafte Online-Anbieter erkennt und richtig handelt
- Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob man bei der offiziellen Seite eines Anbieters oder der zuständigen Behörde gelandet ist oder bei einem zweifelhaften Anbieter. Hier lohnt sich oft ein Blick ins Impressum. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen und die Adresse anzugeben.
- Am besten schaut man auch auf den Webseiten der eigenen Gemeinde nach, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird.
- Bekommt man dennoch eine Rechnung oder Mahnung, sollte man widersprechen, auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat. Möglicherweise wurde gegen die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung verstoßen, die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft erfolgt oder das Widerrufsrecht wurde zu Unrecht verweigert.
- Ist die Bestellung durch Screenshots, E-Mails oder andere Nachweise dokumentiert, kann die Verbraucherzentrale den Fall in einer Rechtsberatung überprüfen.
23.09.2023
Eigener Strom von Dach und Balkon: Was ist bei der Planung und Versicherung von Photovoltaikanlagen zu beachten?
Aufgrund der gestiegenen Energiepreise denken viele Eigentümer und Mieter darüber nach, ihren Strom selbst zu produzieren. Das spart langfristig nicht nur Geld, sondern ist auch umweltfreundlich. Einfach und vergleichsweise günstig geht das mit einer Photovoltaikanlage. Dennoch gibt es bei der Installation und Inbetriebnahme einige rechtliche Regelungen zu beachten. Worauf Mieter und Eigentümer bei Genehmigung, Planung und Versicherungsschutz achten müssen, erklären die IDEAL-Experten.
Mieter müssen Genehmigung einholen
Wer als Mieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach bzw. an der Fassade oder eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon betreiben möchte, muss zuallererst die schriftliche Genehmigung seines Vermieters einholen. Handelt es sich um ein in Eigentumswohnungen aufgeteiltes Mehrparteienhaus, ist zudem die Zustimmung der Eigentümerversammlung notwendig. „Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf den Betrieb einer Solaranlage besteht nicht“, so Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Gründe für ein Veto sind beispielsweise eine bauliche und optische Veränderung des Gebäudes oder eine Beeinträchtigung anderer Bewohner sowie von Nachbarn, beispielsweise durch eine mögliche Blendwirkung der Solarmodule.“
Rechtliche Vorschriften: Bauordnung, Bebauungsplan und Co. beachten
Aber auch Eigentümer dürfen nicht einfach eine Photovoltaikanlage anbringen. Der Rechtsexperte der IDEAL Versicherung rät, sich vorab bei der Gemeinde über baurechtliche Vorgaben zu informieren. Denn je nach Bundesland kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. „Auch lokal geltende Bebauungspläne und Vorgaben bezüglich des Denkmalschutzes müssen Betreiber beachten“, so Müller. „Außerdem dürfen die Module selbst nicht absturzgefährdet sein oder für einen möglichen Einsturz des Daches sorgen.“
Vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage mögliche Förderungen beantragen
Wer selbst Sonnenstrom produzieren möchte, kann dafür verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten nutzen. So gilt beispielsweise seit 1.1.2023 ein Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen, die Installation und Zubehör. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zudem vergünstigte Kredite an, mit denen sich Photovoltaik-Projekte teils komplett finanzieren lassen. „Um die Förderung zu erhalten, müssen Hausbesitzer den Kreditantrag vor dem Kauf der Anlage bei der KfW einreichen. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich“, erklärt der IDEAL-Rechtsexperte. „Zudem besteht nur dann ein Anspruch, wenn mindestens ein Teil des produzierten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist wird.“ Auch die einzelnen Bundesländer und Kommunen bieten immer wieder Förderprogramme an, die sich regional unterscheiden können. Müller empfiehlt daher, sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu informieren. Eine ausführliche Übersicht bietet auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Übrigens: Für manche Fördermittel müssen Hausbesitzer bestimmte Voraussetzungen, zum Beispiel die Installation durch einen Fachbetrieb, erfüllen. „Aber auch wer keine finanzielle Unterstützung nutzt, sollte besser nicht selbst Hand anlegen“, ergänzt der Experte der IDEAL Versicherung.
Anmeldung bei Netzbetreiber und Bundesnetzagentur
Bevor die Anlage in Betrieb gehen darf, müssen Betreiber diese dann vorab bei ihrem zuständigen Anschlussnetzbetreiber registrieren. Darüber hinaus ist eine Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verpflichtend. „Das muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme geschehen und kann bequem über ein Onlineformular erfolgen“, weiß der Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Veränderungen an der Anlage – etwa eine Erweiterung oder Stilllegung – müssen Eigentümer und Mieter dem MaStR ebenfalls zeitnah mitteilen.“ Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom auch in das öffentliche Netz einspeisen, müssen dies zusätzlich beim Finanzamt angeben. Übrigens: Für 2024 plant die Bundesregierung wesentliche Erleichterungen für Betreiber von Solaranlagen: „‘Balkonkraftwerke‘ dürfen dann beispielsweise mehr Strom produzieren, zudem soll die Anmeldung vereinfacht und weitere bürokratische Hürden abgebaut werden“, so Müller.
Für jede PV-Anlage der passende Versicherungsschutz
Eine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen besteht nicht. „Da die Anlagen meist teuer sind, sollten Betreiber diese trotzdem absichern. Bei vielen Versicherern ist das innerhalb bestimmter Leistungspakete der Wohngebäudeversicherung möglich. Sie kommt etwa für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel auf“, so Markus Gabriel, Schadenexperte der IDEAL Versicherung. Spezielle Photovoltaik-Versicherungen sichern zudem gegen finanzielle Verluste durch Diebstahl, Vandalismus, Bedienfehler, Tierbiss und Überspannung ab. Je nach Police kommen manche Versicherungen auch für Nutzungs- und Ertragsausfälle auf. Mini-Solaranlagen können bei der Hausratversicherung miteingeschlossen sein. „Solaranlagenbetreiber sollten sich vorab gründlich informieren, welche Schäden die Versicherung abdeckt“, so Gabriel.
23.09.2023
Barrierefreier Wohnraum -
Fehlanzeige
Warum es wichtig ist, rechtzeitig zu handeln
Warum es wichtig ist, rechtzeitig zu handeln
Beim altersgerechten Wohnen rollt die
nächste Krise auf uns zu und trifft uns fast unvorbereitet – so
ist es in der jüngsten Vierteljahresschrift IW-Trends des Instituts
der Deutschen Wirtschaft nachzulesen. In Deutschland besteht laut dem
Institut bei barrierereduzierten und altersgerechten Wohnungen
derzeit eine große Versorgungslücke. Einem Bedarf von etwa 3
Millionen Wohnungen steht lediglich ein Bestand von etwa 1 bis 1,2
Millionen Wohnungen gegenüber. Dieser Mangel an Wohnungen für
ältere Menschen oder Menschen mit Beeinträchtigungen wird sich in
den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der
aktuellen Schwierigkeiten im Bausektor noch verschärfen. „Umso
wichtiger ist es, selbst tätig zu werden und rechtzeitig den eigenen
Wohnraum anzupassen“, so Petra Ruß, Leiterin der
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen. „Denn die
meisten Menschen möchten gerne möglichst lange selbstbestimmt in
ihrer vertrauten Wohnumgebung bleiben.“
Der Anteil der älteren Menschen in der Gesellschaft nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung stetig zu. Daher gibt es immer mehr Menschen mit einer Beeinträchtigung durch Krankheit, Unfall oder Alter. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich rechtzeitig mit der Barrierefreiheit der eigenen Wohnumgebung auseinanderzusetzen. Eine barrierefreie Wohnung bietet allen Menschen unabhängig von Alter oder körperlicher Verfassung uneingeschränkten Komfort. Wichtig sind stufenlose Zugänge, breite Türen, ausreichend Bewegungsflächen und ein barrierefreies Bad.
"Barrierefreiheit sollte nicht erst dann Thema werden, wenn ein Notfall eingetreten ist", so Petra Ruß. "Eine frühzeitige Planung ermöglicht die Wohnumgebung individuell auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen und langfristig ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen."
Qualifizierte Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten landesweit in 15 Städten kostenfreie und firmenunabhängige Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause. Sie beraten und unterstützen sowohl bei der Bauplanung als auch bei Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter der Telefonnummer 06131 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.
Der Anteil der älteren Menschen in der Gesellschaft nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung stetig zu. Daher gibt es immer mehr Menschen mit einer Beeinträchtigung durch Krankheit, Unfall oder Alter. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich rechtzeitig mit der Barrierefreiheit der eigenen Wohnumgebung auseinanderzusetzen. Eine barrierefreie Wohnung bietet allen Menschen unabhängig von Alter oder körperlicher Verfassung uneingeschränkten Komfort. Wichtig sind stufenlose Zugänge, breite Türen, ausreichend Bewegungsflächen und ein barrierefreies Bad.
"Barrierefreiheit sollte nicht erst dann Thema werden, wenn ein Notfall eingetreten ist", so Petra Ruß. "Eine frühzeitige Planung ermöglicht die Wohnumgebung individuell auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen und langfristig ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen."
Qualifizierte Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten landesweit in 15 Städten kostenfreie und firmenunabhängige Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause. Sie beraten und unterstützen sowohl bei der Bauplanung als auch bei Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter der Telefonnummer 06131 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de
Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.
19.09.2023
Klimafreundlich ins Büro
CO2-sparende Alternativen für Pendler
Das Auto ist gerade bei Pendlern nach wie vor das Verkehrsmittel Nummer eins. Wer nach einer klimafreundlicheren Alternative für den Arbeitsweg sucht, kann zum Beispiel E-Autos, die Bahn oder das Fahrrad nutzen. Was die jeweiligen Vorteile sind und worauf zu achten ist, wenn beispielsweise der E-Scooter mit in den Zug soll, erklären Josef Pommerening, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung der ERGO Group, und Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Bus und Bahn als klimafreundliche Alternativen
Die naheliegende Alternative zum Auto ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV). Vor allem in Städten und Ballungsgebieten sind die ÖPNV-Netze gut ausgebaut. „Wer Bus oder Bahn für den Arbeitsweg nutzt, sorgt nicht nur für einen geringeren CO2-Ausstoß, sondern spart auch noch Sprit“, so Josef Pommerening, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung der ERGO Group. „Immer mehr Verkehrsbetriebe stellen ihre Busflotten auch auf regenerative Antriebe um.“ Weitere Vorteile: Staus und Parkplatzsuche entfallen. Außerdem ist es so möglich, die Zeit auf dem Weg ins Büro zu nutzen, um etwa zu lesen oder E-Mails zu bearbeiten. Berufspendler können zudem vom Deutschlandticket profitieren, mit dem sie günstig und bundesweit öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. Manche Arbeitgeber bezuschussen das Ticket sogar oder bieten beispielsweise das sogenannte Job-Ticket an. „Wer auf den ÖPNV umsteigen möchte, sollte beim Arbeitgeber nach Unterstützungsmöglichkeiten fragen“, ergänzt Pommerening.
Mit dem Fahrrad oder zu Fuß emissionsfrei ins Büro
Für Berufstätige, deren Arbeitsweg nicht allzu lang ist, bietet sich das Fahrrad als klimafreundliches Transportmittel an. Darüber hinaus ist es eine günstige, flexible und gesunde Alternative für Pendler – Gleiches gilt natürlich ebenfalls für Fußgänger. Wer einen längeren Arbeitsweg hat und nicht verschwitzt und erschöpft ankommen möchte, kann über ein E-Bike oder einen E-Scooter nachdenken. Damit lassen sich auch etwas längere Strecken problemlos bewältigen.
Klimafreundlich mit dem Auto pendeln
Gerade für Arbeitnehmer, die auf dem Land und fernab des nächsten Bahnhofs wohnen, ist das Auto oft schon aus Mangel an Alternativen die erste Wahl für den Weg ins Büro. „Mit einem Elektroauto lässt sich unter gewissen Bedingungen im Vergleich zum Verbrenner jede Menge CO2 einsparen. Die Berechnung der CO2-Bilanz des Elektroautos erfordert allerdings eine vorsichtige Abwägung, beispielsweise auf Basis des Nutzerprofils des Fahrers und des Produktionsprozesses des Elektrofahrzeugs“, so Pommerening. „Auch eine Fahrgemeinschaft mit Kolleginnen und Kollegen reduziert den CO2-Ausstoß. Bietet es sich im persönlichen Umfeld nicht an, Fahrgemeinschaften zu bilden, können Arbeitnehmer zum Beispiel auch entsprechende Online-Plattformen nutzen.“ Dadurch fahren Pendler nicht nur „grüner“ zur Arbeit, sondern sparen gleichzeitig Geld, wenn sie sich die Benzinkosten teilen. Darüber hinaus ist es ratsam, spritsparend zu fahren und die Hauptverkehrszeiten zu meiden. „Denn wer zu den Stoßzeiten mit einem Verbrenner unterwegs ist, verbraucht meist mehr und stößt so eine größere Menge an Schadstoffen aus“, erklärt der ERGO Nachhaltigkeitsexperte.
Verschiedene Verkehrsmittel kombinieren
Eine andere Möglichkeit für Pendler mit langem Arbeitsweg und schlechtem ÖPNV-Anschluss ist die Kombination des Autos mit anderen, klimafreundlicheren Verkehrsmitteln wie Zug oder S-Bahn. An vielen Haltestellen im „Speckgürtel“ größerer Städte gibt es sogenannte Park-and-Ride-Angebote. Hier können Pendler ihr Auto abstellen und den Arbeitsweg auf der Schiene fortsetzen. Wer beispielsweise einen eigenen E-Scooter nutzt, um zur nächsten ÖPNV-Station zu gelangen, kann diesen unter bestimmten Voraussetzungen auch mit in Bus und Bahn nehmen: „In den verschiedenen regionalen Verkehrsverbänden können jedoch unterschiedliche Regelungen gelten“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „E-Scooter-Fahrer sollten sich daher vor dem Einstieg ausführlich informieren, worauf sie achten müssen.“ So ist beispielsweise in der Hamburger U-Bahn die Mitnahme aus Brandschutzgründen untersagt. Oft ist eine Mitnahme auch nur in zusammengeklapptem Zustand zulässig. In keinem Fall darf der Akku während der Fahrt entnommen oder geladen werden. Darüber hinaus gibt es natürlich noch weitere Möglichkeiten, wie Pendler ihren Weg zur Arbeit gestalten können. Welche Transportmittel für wen am besten passen, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen ab.
19.09.2023
Kochen und Essen nach Maß –
Lebensmittelabfälle vermeiden
Verbraucherzentralen beteiligen sich an der bundesweiten Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“
Verbraucherzentralen beteiligen sich an der bundesweiten Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“
Nicht nur in Kantinen, Mensen und
Gaststätten, auch in privaten Haushalten landen viele überschüssige
Lebensmittel und Speisereste im Müll. Unter dem diesjährigen Motto
„Kochen und Essen nach Maß“ setzt die bundesweite Aktionswoche
„Deutschland rettet Lebensmittel“ vom 29. September bis 6.
Oktober ein Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung. Die
Verbraucherzentralen beteiligen sich an dieser Aktionswoche mit
verschiedenen Veranstaltungen und bieten auf ihrer Internetseite
einen Portionsplaner an.
Produktion, Verarbeitung und Transport von Lebensmitteln verschlingen wertvolle Ressourcen und belasten die Umwelt. Durch Lebensmittelverschwendung gelangen jährlich Milliarden Tonnen Treibhausgase unnötig in die Atmosphäre. „Dadurch werden Lebensgrundlagen zerstört und die Hungersituation im globalen Süden verschärft sich“, so Sophie Röckert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wer Lebensmittel vor der Tonne rettet, schont überlebenswichtige Ressourcen und schützt unsere Umwelt.“
Bei der Planung von Geburtstagsessen, Buffets oder Menüs verschätzt man sich leicht mit den Mengen. Speisereste landen dann oft im Abfall. Der Portionsplaner der Verbraucherzentralen bietet Orientierung für die benötigen Lebensmittelmengen sowohl für einfache Mahlzeiten als auch für mehrgängige Menüs oder ein Buffet. Mit wenigen Klicks kann man Durchschnittswerte für die benötigten Mengen errechnen und bequem seine Einkaufsliste erstellen. „Jeder Haushalt kann so seinen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten und den Einkauf, die Zubereitung und die Portionen besser planen“, so Röckert.
Ausführliche Informationen zu den Workshops und Aktionen der Verbraucherzentralen in der Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ sind zu finden unter diesem Link.
Am 4. Oktober 2023 um 17 Uhr bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Online-Vortrag „Genießen statt wegwerfen“ an. In ca. 90 Minuten erfahren Interessierte, wie sie Lebensmittel retten können. Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit zum Web-Seminar
Produktion, Verarbeitung und Transport von Lebensmitteln verschlingen wertvolle Ressourcen und belasten die Umwelt. Durch Lebensmittelverschwendung gelangen jährlich Milliarden Tonnen Treibhausgase unnötig in die Atmosphäre. „Dadurch werden Lebensgrundlagen zerstört und die Hungersituation im globalen Süden verschärft sich“, so Sophie Röckert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wer Lebensmittel vor der Tonne rettet, schont überlebenswichtige Ressourcen und schützt unsere Umwelt.“
Bei der Planung von Geburtstagsessen, Buffets oder Menüs verschätzt man sich leicht mit den Mengen. Speisereste landen dann oft im Abfall. Der Portionsplaner der Verbraucherzentralen bietet Orientierung für die benötigen Lebensmittelmengen sowohl für einfache Mahlzeiten als auch für mehrgängige Menüs oder ein Buffet. Mit wenigen Klicks kann man Durchschnittswerte für die benötigten Mengen errechnen und bequem seine Einkaufsliste erstellen. „Jeder Haushalt kann so seinen Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten und den Einkauf, die Zubereitung und die Portionen besser planen“, so Röckert.
Ausführliche Informationen zu den Workshops und Aktionen der Verbraucherzentralen in der Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel“ sind zu finden unter diesem Link.
Am 4. Oktober 2023 um 17 Uhr bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Online-Vortrag „Genießen statt wegwerfen“ an. In ca. 90 Minuten erfahren Interessierte, wie sie Lebensmittel retten können. Weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit zum Web-Seminar
18.09.2023
100 BPM: Zur Woche der Wiederbelebung veröffentlichen DGAI und BDA eine Playlist mit Songs für die Herzdruckmassage
100 Beats per minute – 100 Schläge pro Minute. So ist der Rhythmus, den man bei einer Herzdruckmassage anwenden sollte. Doch wie genau findet man den richtigen Takt, wenn es um Leben und Tod geht und man keine Zeit zum Zählen hat? Ganz leicht: mit der Hilfe von Songs, die genau den richtigen Rhythmus haben.
Zur Woche der Wiederbelebung, die vom 18. bis zum 24. September stattfindet, haben die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie e.V. (DGAI) und der Berufsverband der Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) deshalb eine Playlist erstellt, die eine Auswahl bekannter Songs enthält – und die passende Frequenz für die optimale Herzdruckmassage mitliefert.
In der Playlist enthalten ist natürlich „Staying Alive“ von den Bee Gees - der Klassiker für die Herzdruckmassage, den viele bereits kennen. Aber auch der Takt des berühmten Abba-Songs „Dancing Queen“ liefert genau die richtige Anzahl an Beats pro Minute. Genauso wie der Ohrwurm „I will survive“ von Gloria Gaynor. Interessanter Nebeneffekt: „Staying Alive“ oder „I will survive“ liefern nicht nur den richtigen Rhythmus, sondern auch noch den passenden Text – und bleiben damit im Gedächtnis. Genauso übrigens wie der Song „Stay“ von Rihanna oder „Wake me up“ von Avicii.
Auf der Playlist, die insgesamt 86 Songs umfasst, sind bekannte Lieder zahlreicher Stilrichtungen enthalten, so dass sich jeder einen Song ganz nach dem eigenen Geschmack merken kann und ihn im Ernstfall als Ohrwurm parat hat. Darunter beispielsweise „Yellow Submarine“ von den Beatles, „Could you be loved“ von Bob Marley, „Livin‘ on a prayer“ von Bon Jovi und „Rock your body“ von Justin Timberlake.
Überlebenschance sinkt binnen weniger Minuten
Mit der Playlist, die auf der Plattform Spotify veröffentlicht wurde, wollen DGAI und BDA für die überlebenswichtige Hilfe bei Herz-Kreislauf-Stillständen werben – und einmal mehr darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, dass man im Ernstfall weiß, was zu tun ist. Über die Initiative „Ein Leben retten“ und die jährliche „Woche der Wiederbelebung“ rücken DGAI und BDA das Thema immer wieder in den Mittelpunkt.
Die Bedeutung dessen zeigt sich allein an der Statistik: jedes Jahr erleiden rund 50.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Ihre Überlebenschance hängt dann von wenigen Minuten ab: Das Gehirn beginnt bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bereits nach nur drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss, unwiederbringlich zu sterben. Das ist ein wichtiges Zeitfenster, in dem man mit einer sofortigen Herzdruckmassage Leben retten kann.
Und so geht’s:
- Der Patient oder die Patientin sollte auf dem Rücken auf einer harten Unterlage liegen.
- Handballen der einen Hand auf dem Brustbein des Patienten in der Mitte des Brustkorbes platzieren. Die andere Hand über die erste Hand legen.
- Den Brustkorb fünf bis sechs Zentimeter nach unten drücken. Die Frequenz sollte dabei bei 100 bis 120 mal Drücken pro Minute liegen (hier hilft die Songauswahl auf der Playlist).
- Wer in Mund-zu-Mund-Beatmung ausgebildet ist, wendet dieses Verfahren zusätzlich zur Herzdruckmassage im Verhältnis 30 Herzdruckmassagen zu zwei Beatmungen an. Wenn nicht: Konzentration auf die Herzdruckmassage.
- Nicht aufhören, bis der Rettungsdienst kommt und übernehmen kann.
Die Playlist „100BPM – der Rhythmus der Herzdruckmassage“ ist auf Spotify zu finden.
Weitere Informationen und Material zur Initiative „Ein Leben retten“: www.einlebenretten.de
15.09.2023
Pflege – wenn das Geld zu Ende
geht
Wie viel Geld wird für Pflege
benötigt?
Plötzlich pflegebedürftig zu sein,
ist oft nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell eine
Herausforderung. Wie viel Pflege kostet, ist abhängig von der Art
der Pflege: Häufig übernehmen sie Angehörige – unterstützt
durch einen ambulanten Pflegedienst. Welche Kosten hierfür auf
Pflegebedürftige zukommen, ist von folgenden Faktoren abhängig: dem
Bundesland, den Vergütungssätzen, die die Pflegekasse für
Leistungspakete wie „Grundpflege“ bestimmt, sowie dem Anbieter,
der Häufigkeit, den Leistungen und dem Pflegegrad. „Im
Durchschnitt fallen zwischen 500 und 2.500 Euro pro Monat für einen
ambulanten Pflegedienst an“, so Birger Mählmann, Pflegeexperte der
IDEAL Versicherung. So kosten beispielsweise eine große Grundpflege
zweimal und eine kleine dreimal wöchentlich etwa 820 Euro. Bei einem
anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil davon.
„Bei einer Pflege daheim kommen dann unter Umständen noch Kosten
für mögliche Umbaumaßnahmen hinzu.“ Wie viel ein Platz im
Pflegeheim kostet, kommt ebenfalls auf das Bundesland und die
Einrichtung an. In der Stadt ist die Unterbringung meist teurer als
auf dem Land – und zum Beispiel Zweibettzimmer günstiger als
Einzelzimmer. Der Eigenanteil in Sachsen-Anhalt liegt beispielsweise
bei 2.047 Euro durchschnittlich, während in Baden-Württemberg etwa
2.990 Euro fällig sind. Im Bundesdurchschnitt müssen
Pflegebedürftige mit circa 2.548 Euro pro Monat rechnen.
Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat mindestens einen anerkannten
Pflegegrad 2. Ohne diese Anerkennung sind die Kosten deutlich höher,
da es keine Zuzahlung von der Pflegekasse gibt. Auch eine
24-Stunden-Pflege ist denkbar. Die möglichen Leistungen reichen hier
von medizinischer Behandlung über Körperpflege bis hin zur
Unterstützung im Haushalt. Betroffene müssen hierfür je nach
Pflegegrad und Leistungen mit Eigenanteilen bis zu 3.000 Euro pro
Monat rechnen.
Welche finanziellen
Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Damit die Kosten für die Pflege nicht
zur finanziellen Belastung werden, ist es wichtig,
Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. „Wer seine
Angehörigen selbst pflegt, kann in der Steuererklärung
beispielsweise den Pflegepauschbetrag geltend machen, der unabhängig
von den tatsächlichen Ausgaben ist“, erklärt Birger Mählmann,
Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Dieser beträgt 600 Euro etwa
für Pflegegrad 2 und ab Pflegegrad 4 sogar 1.800 Euro. Auch höhere
Pflegeausgaben lassen sich mit dem entsprechenden Nachweis als
„außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen. Wer
einen Pflegegrad hat und zu Hause von Angehörigen oder
ehrenamtlichen Helfern gepflegt wird, erhält zudem einen Zuschuss
von der Pflegekasse. Die Höhe ist vom jeweiligen Pflegegrad
abhängig. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die häusliche
Pflege, gibt es Pflegesachleistungen. „Unterstützt dieser
pflegende Angehörige, können Pflegegeld und -sachleistungen auch
kombiniert werden“, so der IDEAL-Pflegeexperte. Weitere 40 Euro pro
Monat erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse für Hilfsmittel
wie Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Den pflegegerechten
Umbau von Wohnung oder Haus bezuschusst sie ebenfalls mit einmalig
4.000 Euro. Einen Überblick über finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Website des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Welche
Leistungen ihnen außerdem zustehen, erfahren Pflegebedürftige in
der Broschüre “Pflegeleistungen zum Nachschlagen“ des
Bundesministeriums für Gesundheit.
Wann beteiligt sich das Sozialamt an
den Pflegekosten?
Pflegebedürftige haben einen
sogenannten Vermögensfreibetrag in Höhe von 10.000 Euro, den sie
nicht für die Finanzierung der Pflege aufwenden müssen. Für
Ehepartner kommen weitere 10.000 Euro hinzu. Reicht das restliche
Geld nicht aus, sollten sich Betroffene rechtzeitig an das Sozialamt
wenden. Es beteiligt sich in bestimmten Fällen an den Pflegekosten.
„Die sogenannte Hilfe zur Pflege, die in § 63 Sozialgesetzbuch XII
geregelt ist, erhalten zum Beispiel Personen, die keinen Anspruch auf
Leistungen der Pflegeversicherung haben, etwa weil sie nicht
versichert sind oder die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger
als sechs Monate anhält“, so Birger Mählmann, Pflegeexperte der
IDEAL Versicherung. Auch bei einer sehr kostenintensiven
Schwerstpflege oder wenn Pflegebedürftige und deren Ehepartner ein
zu geringes Einkommen beziehungsweise Vermögen besitzen, um die
Kosten selbst zu tragen, übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten.
Kommen Pflegebedürftige über ein gewisses Einkommen oder Vermögen,
zahlt das Sozialamt die Kosten gegebenenfalls nur anteilig. Übrigens:
Kinder von Pflegebedürftigen, deren Jahresbruttoeinkommen über
100.000 Euro liegt, sind verpflichtet, für die Pflegekosten ihrer
Eltern aufzukommen. Da die Berechnung der Kostenbeteiligung sehr
komplex ist, empfiehlt Mählmann, sich von einer örtlichen
Beratungsstelle oder dem Sozialamt beraten zu lassen.
Wie funktioniert die Antragsstellung
für Hilfe zur Pflege und was müssen Betroffene dabei beachten?
Um schnellstens finanzielle
Unterstützung zu erhalten, sollten Pflegebedürftige die Hilfe zur
Pflege beim Sozialamt so früh wie möglich beantragen. „Denn das
Amt zahlt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung“, erklärt
Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Das Formular
erhalten Pflegebedürftige bei den Sozialämtern oder auf deren
Websites zum Download. Es muss schriftlich eingereicht werden. Meist
benötigen Pflegebedürftige dafür zusätzliche Dokumente wie Belege
über Einkommen beziehungsweise Rente und Vermögen sowie den
Pflegegrad-Bescheid. Um Nachfragen zu vermeiden, empfiehlt Mählmann,
sich vorab zu informieren, welche Dokumente genau nötig sind.
„Bewilligt das Sozialamt nach Prüfung den Antrag, müssen
Pflegebedürftige einen weiteren sogenannten Leistungsantrag – etwa
auf ambulante oder stationäre Pflege – stellen, der ebenfalls vom
Sozialamt genehmigt werden muss“, so der IDEAL-Pflegeexperte. „Erst
dann können die Leistungen in Anspruch genommen werden.“
Pflegebedürftige sollten zudem beachten, dass nach Leistungszusage
viele Rechte auf das Sozialamt übergehen, wie beispielsweise das
Recht auf Auskunft über Einkommen und Vermögen des Betroffenen und
der Familie. Außerdem wichtig zu wissen: Ändert sich die
finanzielle Situation, sind Pflegebedürftige dazu verpflichtet, dies
dem Sozialamt zu melden.
15.09.2023
Kein Gerätezwang für
Glasfaserkunden
Verbraucherzentrale setzt sich bei der Bundesnetzagentur für Wahlfreiheit ein
Verbraucherzentrale setzt sich bei der Bundesnetzagentur für Wahlfreiheit ein
Bereits seit Ende 2019 stellt die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz immer wieder fest, dass sich
einige Glasfaseranbieter nicht an die gesetzlich vorgeschriebene
sogenannte Endgerätefreiheit halten. Diese Wahlfreiheit garantiert
Verbraucher:innen das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie bei ihrem
Glasfaseranschluss ein gekauftes Endgerät oder ein Mietgerät des
Netzbetreibers einsetzen möchten. Mit einem Antrag bei der
Bundesnetzagentur wollen die Anbieterverbände vatm, anga, Breko und
vku aktuell erreichen, dass Verbraucher:innen das Glasfasermodem
(ONT) des Anbieters nutzen müssen. Damit würden gesetzliche
Vorschriften ausgehebelt und bislang immer wieder festgestellten
Gesetzesverstöße der Anbieter legalisiert.
Kombigeräte nur noch als Mietgerät anschließbar
„Laut Telekommunikationsgesetz endet die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten passiven Netzabschlusspunkt“, so Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose.“ Die meisten Glasfaseranbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem, auch ONT (Optical Network Termination) genannt. Hinter diesem Glasfasermodem kann dann entweder ein eigener Router oder ein Mietrouter des Anbieters angeschlossen werden. Die Haushalte haben dann zwei getrennte Geräte, die beide eine Stromversorgung benötigen. Inzwischen gibt es im Handel auch Kombigeräte, also Router mit integriertem Glasfasermodem, wie sie bei Internetanschlüssen über VDSL oder Kabel schon seit Jahren Standard sind. „Kombigeräte bieten den Vorteil, dass am Glasfaseranschluss nur ein Gerät notwendig ist“, so Gundall. „Hinsichtlich des Energieverbrauchs sind Kombigeräte wesentlich sparsamer als zwei getrennte Geräte. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise und im Hinblick darauf, dass diese Geräte im Dauerbetrieb laufen, ist dies ein wichtiger Aspekt.“
Falls die Bundesnetzagentur den Antrag der Verbände genehmigt, könnten Verbraucher:innen energiesparende Kombigeräte, also Router mit integriertem Glasfasermodem, nur noch beim Anbieter mieten. „Es kann nicht sein, dass ein im Handel erworbenes Kombigerät am Glasfaseranschluss nicht betrieben werden kann, aber dasselbe Modell als Mietgerät vom Anbieter zum Einsatz kommt“, so Gundall.
Anbietergespräche blieben erfolglos
In zwei Gesprächen mit Anbietern und Anbieterverbänden versuchte die Verbraucherzentrale erfolglos, eine Einigung in Sachen Endgerätefreiheit zu erzielen. Die Anbieter argumentieren mit angeblichen Störungen durch Geräte anderer Anbieter. Trotz mehrfacher Aufforderung haben die Anbieterverbände der Verbraucherzentrale bisher aber keinen geeigneten Nachweis über die angeblichen Störungen vorgelegt. Nachdem die maßgeblichen Anbieter nicht zu einer Einigung bereit waren, mahnte die Verbraucherzentrale bereits 2022 die Deutsche Glasfaser und Vodafone ab. Die Deutsche Glasfaser gab eine Unterlassungserklärung ab, das Verfahren mit Vodafone ist noch nicht abgeschlossen. Im Juli 2023 haben einige Anbieterverbände nun bei der Bundesnetzagentur eine Ausnahmeregelung beantragt. Die Verbraucherzentrale setzt sich mit einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur für die Endgerätewahlfreiheit ein und hofft, dass die Bundesnetzagentur den Antrag der Anbieterverbände ablehnt.
Positivbeispiel Telekom
Nicht alle Anbieter stehen hinter dem Antrag der Anbieterverbände. Bei Glasfaseranschlüssen der Deutschen Telekom können Verbraucher:innen bereits seit Ende 2021 im Bestellprozess auswählen, ob sie ein eignes Glasfasermodem bzw. einen Router mit integriertem Glasfasermodem nutzen wollen, oder ein Gerät des Anbieters kaufen oder mieten möchten.
Kombigeräte nur noch als Mietgerät anschließbar
„Laut Telekommunikationsgesetz endet die Zuständigkeit des Telekommunikationsanbieters am sogenannten passiven Netzabschlusspunkt“, so Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Dies ist beim VDSL-Anschluss die Telefonbuchse, beim Kabelanschluss die Kabeldose und beim Glasfaseranschluss die Glasfaseranschlussdose.“ Die meisten Glasfaseranbieter installieren in den Wohnungen hinter der Glasfaseranschlussdose noch ein fest verbautes Glasfasermodem, auch ONT (Optical Network Termination) genannt. Hinter diesem Glasfasermodem kann dann entweder ein eigener Router oder ein Mietrouter des Anbieters angeschlossen werden. Die Haushalte haben dann zwei getrennte Geräte, die beide eine Stromversorgung benötigen. Inzwischen gibt es im Handel auch Kombigeräte, also Router mit integriertem Glasfasermodem, wie sie bei Internetanschlüssen über VDSL oder Kabel schon seit Jahren Standard sind. „Kombigeräte bieten den Vorteil, dass am Glasfaseranschluss nur ein Gerät notwendig ist“, so Gundall. „Hinsichtlich des Energieverbrauchs sind Kombigeräte wesentlich sparsamer als zwei getrennte Geräte. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise und im Hinblick darauf, dass diese Geräte im Dauerbetrieb laufen, ist dies ein wichtiger Aspekt.“
Falls die Bundesnetzagentur den Antrag der Verbände genehmigt, könnten Verbraucher:innen energiesparende Kombigeräte, also Router mit integriertem Glasfasermodem, nur noch beim Anbieter mieten. „Es kann nicht sein, dass ein im Handel erworbenes Kombigerät am Glasfaseranschluss nicht betrieben werden kann, aber dasselbe Modell als Mietgerät vom Anbieter zum Einsatz kommt“, so Gundall.
Anbietergespräche blieben erfolglos
In zwei Gesprächen mit Anbietern und Anbieterverbänden versuchte die Verbraucherzentrale erfolglos, eine Einigung in Sachen Endgerätefreiheit zu erzielen. Die Anbieter argumentieren mit angeblichen Störungen durch Geräte anderer Anbieter. Trotz mehrfacher Aufforderung haben die Anbieterverbände der Verbraucherzentrale bisher aber keinen geeigneten Nachweis über die angeblichen Störungen vorgelegt. Nachdem die maßgeblichen Anbieter nicht zu einer Einigung bereit waren, mahnte die Verbraucherzentrale bereits 2022 die Deutsche Glasfaser und Vodafone ab. Die Deutsche Glasfaser gab eine Unterlassungserklärung ab, das Verfahren mit Vodafone ist noch nicht abgeschlossen. Im Juli 2023 haben einige Anbieterverbände nun bei der Bundesnetzagentur eine Ausnahmeregelung beantragt. Die Verbraucherzentrale setzt sich mit einer Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur für die Endgerätewahlfreiheit ein und hofft, dass die Bundesnetzagentur den Antrag der Anbieterverbände ablehnt.
Positivbeispiel Telekom
Nicht alle Anbieter stehen hinter dem Antrag der Anbieterverbände. Bei Glasfaseranschlüssen der Deutschen Telekom können Verbraucher:innen bereits seit Ende 2021 im Bestellprozess auswählen, ob sie ein eignes Glasfasermodem bzw. einen Router mit integriertem Glasfasermodem nutzen wollen, oder ein Gerät des Anbieters kaufen oder mieten möchten.
14.09.2023
Mund-und Zahngesundheit – auch für Senioren wichtig
Sorgfältige Zahnpflege und regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen bilden die Grundlage für Zahngesundheit – dies gilt vom ersten Milchzahn bis ins hohe Alter. Dabei brauchen die Zähne im Alter nicht weniger Aufmerksamkeit als in der Jugend – im Gegenteil: Körperliche Belastungen, Alterungsprozesse, hormonelle Veränderungen, Erkrankungen und Medikamenteneinnahmen wirken sich auf Dauer auch auf Mundhöhle und Zähne aus. Daher bringt das Älterwerden in Fragen der Mundhygiene einige ganz neue Themen mit sich.
Damit Seniorinnen und Senioren ihre eigenen Zähne – und damit auch ein großes Stück Lebensqualität – möglichst lange erhalten bleiben, sind die folgenden Informationen hilfreich.
Was ist Parodontitis
Ein besonders häufiges Problem, das sich im Alter verstärkt, ist Parodontitis. Hierbei scheinen die Zähne immer länger zu werden. Tatsächlich gehen jedoch das Zahnfleisch und schließlich auch der Knochen zurück, und es wird immer mehr Zahnbein freigelegt.
Auslöser sind aggressive Bakterien, die eigentlich ganz normal in der Mundhöhle leben. Doch wenn sie es schaffen, sich im Zahnbelag oder im Zahnstein festzusetzen, können sie Unheil anrichten. Die Bakterien führen nicht nur dazu, dass sich das Zahnfleisch entzündet (Gingivitis), sondern dringen auch zwischen Zahn und Zahnfleisch an der Wurzel entlang in die Tiefe vor. Die daraus entstehende Entzündung des Zahnbetts, das den Zahn mit dem Kiefer verbindet, heißt Parodontitis. Sie führt oft dazu, dass Gewebe, das den Zahn verankert, abgebaut wird. Die Zähne lockern sich, beginnen zu wackeln und können sogar ausfallen. Zudem kann sich eine Parodontitis auf die gesamte Gesundheit auswirken, denn sie öffnet eine Eintrittspforte, durch die Bakterien in die Blutbahn gelangen und an anderer Stelle krankhafte Prozesse auslösen können.
Bestimmte Krankheiten oder Umstände, die sich verstärkt mit dem Älterwerden einstellen, begünstigen eine Parodontitis. Dazu zählen insbesondere hormonelle Veränderungen, Diabetes, ein geschwächtes Immunsystem, Stress und Rauchen. Herz-Kreislaufstörungen können die Parodontitis verstärken, aber auch durch sie verursacht werden.
Zähneputzen – aber richtig
Es gibt keine allgemeingültige Grundregel, wie man Zähne richtig putz, aber empfohlene Praktiken und Tipps für ein wirksames und zugleich schonendes Zähneputzen.
- Vermeiden Sie seitliches auf-und-ab-Bürsten bzw. „Querschrubben“. Das ist ineffektiv und kann Zähnen und Zahnfleisch schaden. Zudem kommen die Borsten der Zahnbürste nicht richtig in die Zahnzwischenräume.
- Beim Zähneputzen sollten Sie sanft vorgehen und die Zahnbürste immer nur soweit andrücken, dass sich die Enden der Borsten leicht umbiegen. Ein zu starker Druck beim Putzen fördert den Rückgang des Zahnfleisches und das Freilegen von Zahnhälsen.
- Achten Sie besonders auf „Risikostellen“ im Gebiss. Das sind Regionen, an die man eher schlecht drankommt wie die hinteren Backenzähne oder die Weisheitszähne. Gerade diese „vergessenen“ Stellen werden dann schnell zu Brutplätzen für schädliche Bakterien und Angriffsstellen für Karies und Zahnfleischentzündungen.
- Achten Sie beim Zähneputzen nicht nur auf alle vier bzw. fünf Seiten des Zahnes, sondern auch auf die Zwischenräume zwischen Zahn und Zahnfleisch. Gerade hier sammeln sich leicht Bakterien, die zu Entzündungen in sogenannten „Taschen“ führen können. Ungereinigt sind diese Bereiche besonders anfällig für Karies, Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und Parodontose.
- Benutzen Sie eine Zahnbürste mit mittelharten Borsten, damit das Zahnfleisch nicht übermäßig strapaziert wird.
- Zum Putzen die Zahnbürste schräg ansetzen, damit die Bürsten auch in die Zahnzwischenräume reichen und durch leichtes Rütteln den Belag lockern und dann wegwischen von „rot“ nach „weiß – also weg vom Zahnfleisch hin zur Zahnkrone. Diese Technik für die Innen- und Außenseiten der Zähne anwenden, die Kauflächen mit kurzen Hin- und Her-Bewegungen reinigen.
- Lassen Sie Zahnstein regelmäßig in der Zahnarztpraxis entfernen.
- Magnesium spielt eine wichtige Rolle. Bei ausreichend hoher Magnesium-Konzentration im Blut treten weniger Entzündungen des Zahnfleisches auf. Von einem Magnesiummangel sind insbesondere Diabetiker betroffen. Auch wer viel Stress hat, viel Sport treibt oder viel schwitzt, braucht oft eine zusätzliche Versorgung. Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, ob etwas dagegenspricht, wenn Sie regelmäßig ein Magnesiumpräparat einnehmen. Achten Sie dabei auf die empfohlene Tagesdosis von 300 bis 400 mg.
Mundtrockenheit
Ein weiteres häufiges Leiden von Menschen in der zweiten Lebenshälfte ist ein trockener Mund. Das ist nicht nur unangenehm – das Fehlen des Speichels kann auch zu Problemen mit den Zähnen führen. Der Speichel spült Speisereste fort, er neutralisiert Säuren, die den Zahnschmelz angreifen, er liefert Kalzium für den Erhalt der Zahnsubstanz und er verhindert, dass Mundschleimhäute und Zähne von schädlichen Keimen besiedelt werden.
Lassen Sie die Ursache für Ihren trockenen Mund ärztlich untersuchen. Manchmal stehen Autoimmunerkrankungen dahinter, also Abwehrreaktionen gegen körpereigene Substanzen. Eine weitere häufige Ursache sind Medikamente zur Entwässerung oder solche gegen Allergien, Herzrhythmusstörungen, Depressionen, Magengeschwüre und vieles mehr. Fragen Sie, ob Ihr Medikament Mundtrockenheit hervorrufen kann, und besprechen Sie, ob es eine Alternative gibt.
Was Sie selbst tun können: Knabbern Sie öfter zwischendurch eine Karotte oder kauen Sie einen Kaugummi. Beides regt die Speicheldrüsen an und schützt somit letzten Endes vor Karies.
Wie entsteht Sekundärkaries
Nur wenige ältere Menschen bleiben von Füllungen, Zahnimplantaten, Brücken und Kronen verschont. Hier lauert Sekundärkaries. Davon spricht man, wenn es in den Übergangsbereichen zwischen Füllung oder Zahnersatz und der eigentlichen Zahnsubstanz zu einem Mineralverlust gekommen ist.
Das Risiko einer Sekundärkaries können Sie vor allem mit einer zahngesunden Ernährung verringern. Essen Sie wenig Süßes und viel Gesundes! Besonders wichtig ist, nach dem Verzehr von etwas Saurem – wie Apfel oder Zitrone – oder etwas Süßem – wie Schokolade – nicht direkt die Zähne zu putzen. Diese Speisen weichen den Zahnschmelz auf, der dann mit der Bürste weiter abgerieben wird. Warten Sie lieber eine halbe Stunde mit dem Zähneputzen, denn in dieser Zeit tritt ein natürlicher Remineralisierungseffekt ein.
Vorbeugend wirkt der Mineralstoff Fluorid. Er unterstützt den natürlichen Reparaturmechanismus des Speichels und macht den Zahnschmelz widerstandsfähiger. Lassen Sie sich in Ihrer Zahnarztpraxis zur richtigen Zahncreme beraten und gehen Sie regelmäßig zur Kontrolluntersuchung.
Ein weiteres Risiko: Wurzelkaries
Ein weiteres Risiko für die Zahngesundheit älterer Menschen ist die Wurzelkaries. Sie entsteht, wenn durch freiliegende Zahnhälse, z. B. im Rahmen einer Parodontitis oder bedingt durch falsche Zahnputztechnik, die Wurzeloberfläche nicht ausreichend geschützt. Dadurch können Bakterien eindringen und Karies verursachen.
Hier ist ebenfalls Vorsorge wichtig, beispielsweise durch das Zuführen von Fluoriden in Form von speziellen Zahncremes, Zahnspülungen, Lacken oder Gelen. Neben der mechanischen Reinigung kann unterstützend ein Antiseptikum wie Chlorhexidin zielführend sein. Am besten sprechen Sie das Thema bei Ihrer nächsten Vorsorgeuntersuchung an.
Und wie sieht es bei Zahnersatz aus?
Besondere Pflege braucht schließlich der Zahnersatz. Ist er festsitzend, sollten Sie bei der Reinigung neben der Zahnbürste eine spezielle Art von Zahnseide verwenden. Ansonsten vermehren sich in den Zahnzwischenräumen Bakterien, die das Zahnfleisch oder die noch gesunden Zähne angreifen können.
Haben Sie einen herausnehmbaren Zahnersatz, gilt: Spülen Sie den Zahnersatz nach jeder Mahlzeit unter fließendem Wasser ab und säubern Sie ihn einmal am Tag mit einer Prothesenbürste und einer für Prothesen geeigneten Zahnpasta.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, www.beatrice-wagner.de ▪ Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
13.09.2023
Achtung Fake-Shop: Wenn günstig
richtig teuer wird
Verbraucherzentrale und
Landeskriminalamt raten, genau hinzusehen
Die gefälschten Verkaufsplattformen
mit unseriösen Angeboten sind auf den ersten Blick schwer zu
erkennen, denn die Aufmachungen der Websites werden immer
authentischer. Was das Entlarven der Betrüger noch schwieriger
macht: Die Internetadressen wechseln häufig und die Shops gehen
schnell auf saisonale Kaufbedürfnisse ein. Doch wie kann man
Fake-Shops entlarven? Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt
raten, genau hinzuschauen und auf kleinste Details zu achten.
Besondere Wachsamkeit ist bei bestimmten Konstellationen
angesagt:
Markenprodukte – außergewöhnlich günstig:
Wirbt ein Online-Shop mit unschlagbar günstigen Angeboten gilt es, sich nicht blenden zu lassen, sondern skeptisch zu sein. Auffällig günstige Preise können ein Hinweis auf einen Fake-Shop sein, besonders bei Marken- und Elektronikartikeln ist Vorsicht geboten. Gern wird mit zeitlich begrenzten Angeboten gelockt, um Käufer unter Druck zu setzten.
Kein oder mangelhaftes Impressum vorhanden:
Ist in einem Online-Shop kein Impressum angegeben, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden. Aber auch Seiten mit einem Impressum darf nicht mehr blind vertraut werden. Meist lässt sich durch eine Internetrecherche herausfinden, dass mit der angegebenen Adresse etwas nicht stimmen kann, weil es entweder die Adresse gar nicht gibt oder ein anderes Unternehmen an dieser Adresse seinen Geschäftssitz hat. Die Betrüger haben im letzteren Fall das Impressum einfach von einer seriösen Firma übernommen.
Links auf Verkaufsseiten von Social Media wie Instagram oder Facebook:
Zunehmend wird auch in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram und Co sowie in Shopping-Apps geworben. Über Werbeanzeigen leiten die Betreiber dieser Shops die Nutzer dann auf betrügerische Internet-Seiten.
Unsichere Zahlung per Vorkasse:
Auf fragwürdigen Seiten werden meist bis zum letzten Bestellschritt verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Bei Abschluss der Bestellung ist dann aber nur noch Vorkasse möglich. Dies ist mit Abstand die schlechteste Zahlungsmethode, da der Kaufpreis vorab überwiesen werden muss und letztlich keine Ware geliefert wird.
Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale nutzen:
Wer sich trotzdem nicht sicher ist, ob ein Shop seriös ist, findet bei der Verbraucherzentrale den Fake-Shop-Finder. Dieser prüft beliebige Internetseiten auf Auffälligkeiten und listet positive und negative Aspekte übersichtlich auf. So bekommt man direkt eine Einschätzung darüber, ob eine Seite vertrauenswürdig ist oder man besser doch woanders kaufen sollte.
Was tun, wenn man einem Fake-Shop aufgesessen ist?
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Bei Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online.
Weitere ausführliche Informationen wie Sie Fake-Shops entlarven, finden Sie online unter:
Fake-Shops erkennen - Fake-Shops Polizei-Beratung
Markenprodukte – außergewöhnlich günstig:
Wirbt ein Online-Shop mit unschlagbar günstigen Angeboten gilt es, sich nicht blenden zu lassen, sondern skeptisch zu sein. Auffällig günstige Preise können ein Hinweis auf einen Fake-Shop sein, besonders bei Marken- und Elektronikartikeln ist Vorsicht geboten. Gern wird mit zeitlich begrenzten Angeboten gelockt, um Käufer unter Druck zu setzten.
Kein oder mangelhaftes Impressum vorhanden:
Ist in einem Online-Shop kein Impressum angegeben, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden. Aber auch Seiten mit einem Impressum darf nicht mehr blind vertraut werden. Meist lässt sich durch eine Internetrecherche herausfinden, dass mit der angegebenen Adresse etwas nicht stimmen kann, weil es entweder die Adresse gar nicht gibt oder ein anderes Unternehmen an dieser Adresse seinen Geschäftssitz hat. Die Betrüger haben im letzteren Fall das Impressum einfach von einer seriösen Firma übernommen.
Links auf Verkaufsseiten von Social Media wie Instagram oder Facebook:
Zunehmend wird auch in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram und Co sowie in Shopping-Apps geworben. Über Werbeanzeigen leiten die Betreiber dieser Shops die Nutzer dann auf betrügerische Internet-Seiten.
Unsichere Zahlung per Vorkasse:
Auf fragwürdigen Seiten werden meist bis zum letzten Bestellschritt verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Bei Abschluss der Bestellung ist dann aber nur noch Vorkasse möglich. Dies ist mit Abstand die schlechteste Zahlungsmethode, da der Kaufpreis vorab überwiesen werden muss und letztlich keine Ware geliefert wird.
Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale nutzen:
Wer sich trotzdem nicht sicher ist, ob ein Shop seriös ist, findet bei der Verbraucherzentrale den Fake-Shop-Finder. Dieser prüft beliebige Internetseiten auf Auffälligkeiten und listet positive und negative Aspekte übersichtlich auf. So bekommt man direkt eine Einschätzung darüber, ob eine Seite vertrauenswürdig ist oder man besser doch woanders kaufen sollte.
Was tun, wenn man einem Fake-Shop aufgesessen ist?
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Bei Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online.
Weitere ausführliche Informationen wie Sie Fake-Shops entlarven, finden Sie online unter:
Fake-Shops erkennen - Fake-Shops Polizei-Beratung
12.09.2023
Gute Energieberatung finden
Hohe Qualität trotz begrenztem Angebot
Geringer Energieverbrauch, weniger CO2-Emissionen – das ist nicht nur für das Klima, sondern auch für den eigenen Geldbeutel erstrebenswert. Das gilt vor allem bei bestehenden Häusern und Wohnungen. Um die Energieeffizienz einer Immobilie mithilfe von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen, bedarf es einer umfassenden fachlichen Beratung. Die Nachfrage ist groß: 2022 wurden rund 1,15 Mio. Energieeffizienz-Beratungen durchgeführt. In der Folge gibt es immer mehr unseriöse oder qualitativ minderwertige Beratungsangebote. Wie eine gute Energieberatung aussieht, wann sie sinnvoll ist und was sie kostet, erklärt Jennifer Radke, Modernisierungsberaterin bei Schwäbisch Hall.
Was macht ein Energieberater?
Ein Energieberater liefert die Grundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung: ein ganzheitliches Konzept, das zum Gebäude und dessen Bewohnern passt. Er analysiert dafür den Zustand des Gebäudes und der Haustechnik sowie den Energieverbrauch. Auch die Nutzungsgewohnheiten und Wünsche der Bewohner fließen in das Sanierungskonzept mit ein, so-dass es schlussendlich Vorschläge zum Energiesparen, für einzelne Baumaßnahmen oder für eine Komplettsanierung umfasst. Der Energieberater plant aber nicht nur die Sanierung, sondern überwacht auch die anschließenden Arbeiten.
Warum eine Energieberatung?
Wer überlegt sein Zuhause energetisch zu sanieren, den kann der Sanierungsplan eines Experten vor Fehlinvestitionen, Förder-Dschungel und baulichen Fehlern bewahren. Denn: Ein guter Energieberater geht auf die individuelle Wohnsituation ein und kann Wechselwirkungen einzelner Maßnahmen abschätzen. Er kennt die Fördermöglichkeiten und kann die Qualität sowie die Effizienz der Sanierungsmaßnahmen gewährleisten. Die Energieberatung ist also der erste Schritt, Kosten bei der Sanierung zu sparen, den Wert der Immobilie zu steigern und den Wohnkomfort zu erhöhen. „Es ist außerdem nicht immer eine freie Entscheidung, einen Energieberater ins Boot zu holen. Wer zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen möchte, ist dazu verpflichtet, einen Energieeffizienz-Experten zu konsultieren“, erklärt Radke
Wie sollte eine (gute) Energieberatung aussehen?
Der Ablauf einer Energieberatung folgt einem bestimmten Schema: Zunächst führt der Energieberater eine Bestandsaufnahme durch. Die Leitfrage lautet: Wie ist der energetische Zustand der Immobilie? Hierfür werden unter anderem die Gebäudehülle und die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage untersucht, um mögliche Einsparpotenziale zu ermitteln. Auf Basis der Bestandsaufnahme unterbreitet der Experte Vorschläge, wie diese Potenziale ausgeschöpft werden können und mit welchen Kosten das verbunden ist. Nachdem sich auf konkrete Sanierungsmaßnahmen festgelegt wurde, geht es an die detaillierte energetische Fachplanung, sprich ein maßgeschneidertes Gesamtkonzept.
Aber was zeichnet eine gute Beratung aus? Der Berater sollte auf die individuelle Nutzung, Lebenssituation, Wünsche und Motive der Sanierer eingehen. Dabei sollte die Beratung neutral und umfassend über sämtliche auf dem Markt befindlichen Produkte und Lösungen informieren. „Wichtig ist die Auswahl eines professionellen und geschulten Energieberaters. Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, kann das leichter gesagt als getan sein. Der Weg zu einem guten Energieberater führt entweder über die Verbraucherzentralen oder über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird“, weiß die Expertin.
Hohe Qualität trotz begrenztem Angebot
Geringer Energieverbrauch, weniger CO2-Emissionen – das ist nicht nur für das Klima, sondern auch für den eigenen Geldbeutel erstrebenswert. Das gilt vor allem bei bestehenden Häusern und Wohnungen. Um die Energieeffizienz einer Immobilie mithilfe von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen, bedarf es einer umfassenden fachlichen Beratung. Die Nachfrage ist groß: 2022 wurden rund 1,15 Mio. Energieeffizienz-Beratungen durchgeführt. In der Folge gibt es immer mehr unseriöse oder qualitativ minderwertige Beratungsangebote. Wie eine gute Energieberatung aussieht, wann sie sinnvoll ist und was sie kostet, erklärt Jennifer Radke, Modernisierungsberaterin bei Schwäbisch Hall.
Was macht ein Energieberater?
Ein Energieberater liefert die Grundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung: ein ganzheitliches Konzept, das zum Gebäude und dessen Bewohnern passt. Er analysiert dafür den Zustand des Gebäudes und der Haustechnik sowie den Energieverbrauch. Auch die Nutzungsgewohnheiten und Wünsche der Bewohner fließen in das Sanierungskonzept mit ein, so-dass es schlussendlich Vorschläge zum Energiesparen, für einzelne Baumaßnahmen oder für eine Komplettsanierung umfasst. Der Energieberater plant aber nicht nur die Sanierung, sondern überwacht auch die anschließenden Arbeiten.
Warum eine Energieberatung?
Wer überlegt sein Zuhause energetisch zu sanieren, den kann der Sanierungsplan eines Experten vor Fehlinvestitionen, Förder-Dschungel und baulichen Fehlern bewahren. Denn: Ein guter Energieberater geht auf die individuelle Wohnsituation ein und kann Wechselwirkungen einzelner Maßnahmen abschätzen. Er kennt die Fördermöglichkeiten und kann die Qualität sowie die Effizienz der Sanierungsmaßnahmen gewährleisten. Die Energieberatung ist also der erste Schritt, Kosten bei der Sanierung zu sparen, den Wert der Immobilie zu steigern und den Wohnkomfort zu erhöhen. „Es ist außerdem nicht immer eine freie Entscheidung, einen Energieberater ins Boot zu holen. Wer zum Beispiel die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen möchte, ist dazu verpflichtet, einen Energieeffizienz-Experten zu konsultieren“, erklärt Radke
Wie sollte eine (gute) Energieberatung aussehen?
Der Ablauf einer Energieberatung folgt einem bestimmten Schema: Zunächst führt der Energieberater eine Bestandsaufnahme durch. Die Leitfrage lautet: Wie ist der energetische Zustand der Immobilie? Hierfür werden unter anderem die Gebäudehülle und die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage untersucht, um mögliche Einsparpotenziale zu ermitteln. Auf Basis der Bestandsaufnahme unterbreitet der Experte Vorschläge, wie diese Potenziale ausgeschöpft werden können und mit welchen Kosten das verbunden ist. Nachdem sich auf konkrete Sanierungsmaßnahmen festgelegt wurde, geht es an die detaillierte energetische Fachplanung, sprich ein maßgeschneidertes Gesamtkonzept.
Aber was zeichnet eine gute Beratung aus? Der Berater sollte auf die individuelle Nutzung, Lebenssituation, Wünsche und Motive der Sanierer eingehen. Dabei sollte die Beratung neutral und umfassend über sämtliche auf dem Markt befindlichen Produkte und Lösungen informieren. „Wichtig ist die Auswahl eines professionellen und geschulten Energieberaters. Da die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, kann das leichter gesagt als getan sein. Der Weg zu einem guten Energieberater führt entweder über die Verbraucherzentralen oder über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird“, weiß die Expertin.
„Wer bei der Suche Unterstützung
braucht: Bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall arbeiten rund 1.600
zertifizierte Modernisierungsberater im Außendienst und beraten
Verbraucher bei der Suche nach einer qualifizierten Energieberatung.
Zusätzlich können sie Ersteinschätzungen geben und
Fördermöglichkeiten aufzeigen.“ Und diejenigen, die sich schon
vor dem ersten Gespräch ein grobes Bild des Sanierungsbedarfs und
der möglichen Kosten machen möchten, finden im „SanierungsGuide“
von Wohnglück.de eine erste Einschätzung.
Und die Kosten?
Als Richtwert für die Kosten einer Beratung inkl. Erstellung eines Sanierungskonzepts gilt: für Ein- und Zweifamilienhäuser unabhängig von der Wohnfläche maximal 1.300 Euro und für ein Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohnungen maximal 1.700 Euro. Immobilienbesitzer sollten sich in jedem Falle vorher einen Kostenvoranschlag geben lassen. „Die gute Nachricht ist, dass es für Energieberatungen Fördermittel gibt. Die Kosten müssen nicht allein getragen werden, sondern können zum Beispiel als Zuschuss vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder als Teil einer Kreditförderung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gedeckt werden“, betont Modernisierungsberaterin Jennifer Radke.
Und die Kosten?
Als Richtwert für die Kosten einer Beratung inkl. Erstellung eines Sanierungskonzepts gilt: für Ein- und Zweifamilienhäuser unabhängig von der Wohnfläche maximal 1.300 Euro und für ein Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohnungen maximal 1.700 Euro. Immobilienbesitzer sollten sich in jedem Falle vorher einen Kostenvoranschlag geben lassen. „Die gute Nachricht ist, dass es für Energieberatungen Fördermittel gibt. Die Kosten müssen nicht allein getragen werden, sondern können zum Beispiel als Zuschuss vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder als Teil einer Kreditförderung von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gedeckt werden“, betont Modernisierungsberaterin Jennifer Radke.
12.09.2023
Autofahren im Herbst
Trotz Nebel, Nässe und Laub sicher unterwegs
Nebel, rutschige Straßen und schlechte Sichtverhältnisse können das Autofahren im Herbst zu einer ungemütlichen Angelegenheit machen. Worauf Autofahrer achten sollten, um trotz Schmuddelwetter sicher ans Ziel zu kommen, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Er hat außerdem Tipps, um im Nebel den Durchblick zu behalten, und kennt das richtige Verhalten bei Wildwechsel.
Winterreifenpflicht?
Ab Oktober ist es wieder Zeit für Winterreifen. Auch wenn in Deutschland nur eine sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt, empfiehlt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, spätestens beim ersten Raureif den Reifenwechsel. Denn Autofahrer, die bei Eis, Glätte und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld. „Um zu prüfen, ob das Reifenprofil noch die empfohlenen vier Millimeter aufweist, können Kfz-Besitzer beispielsweise ein Zwei-Euro-Stück in die Rille halten“, so Schnitzler. „Verschwindet der silberne Rand, ist es noch tief genug.“ Außerdem wichtig: Reifendruck prüfen. Übrigens: Werden die Sommerreifen unter Verschluss gelagert, besteht meist ein Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung.
Licht und Scheibenwischer checken
Sobald es morgens später hell und abends früher dunkel wird, sollten Autofahrer die Beleuchtung ihres Fahrzeugs prüfen. „Manche Autohäuser bieten im Herbst kostenlose Lichttests an“, weiß der Kfz-Experte. Für einen klaren Durchblick während der Fahrt empfiehlt er außerdem, die Scheiben regelmäßig zu reinigen, Scheibenwischer zu testen und gegebenenfalls auszutauschen.
Gute Sicht mit dem richtigen Licht
Nebel und Regen sorgen im Herbst häufig auch tagsüber für schlechte Lichtverhältnisse. „Das Tagfahrlicht reicht dann oft nicht aus, um andere Autos, Fahrradfahrer oder Fußgänger rechtzeitig zu erkennen“, so Schnitzler. „Bei schlechter Sicht sollten Autofahrer daher das Abblendlicht einschalten.“ Bei erheblicher Sichtbehinderung ist dies laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar Pflicht. „Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt es die StVO, Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer einzuschalten. Der Fahrer muss sie aber umgehend wieder ausschalten, wenn sich die Sichtverhältnisse bessern“, erklärt der ERGO Experte.“ Übrigens: Das Fernlicht sorgt nicht für bessere Sicht bei Nebel. Es reflektiert zu stark und blendet nicht nur entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, sondern auch den Fahrer selbst.
Fahrweise anpassen
Laub, Nässe und Glätte machen Straßen im Herbst oft rutschig. Das sorgt für einen längeren Bremsweg. „Autofahrer sollten daher besonders vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein“, rät der Kfz-Experte. Um Unfälle zu vermeiden, ist es zudem sinnvoll, nicht schneller zu fahren, als es die eigene Sichtweite zulässt. Das bedeutet: Wer 40 Meter weit sieht, sollte auch maximal mit dieser Geschwindigkeit unterwegs sein. Um die Sichtweite einzuschätzen, rät der Experte, sich an den 50 Meter auseinanderstehenden Leitpfosten am Fahrbahnrand zu orientieren. Besondere Vorsicht gilt zudem bei laubbedeckten Straßen. „Die Blätter können Schlaglöcher oder Hindernisse verdecken“, erklärt Schnitzler. Insgesamt sollten Autofahrer im Herbst ihre Fahrweise und Geschwindigkeit an Witterung und Straßenverhältnisse anpassen sowie ausreichend Abstand zum Vordermann einhalten. Taucht plötzlich eine Nebelwand auf, heißt es: Langsam die Geschwindigkeit reduzieren und eine Vollbremsung vermeiden.
Achtung, Wildwechsel!
Wer in der Dämmerung durch Wälder oder an Feldern entlangfährt, sollte besonders vorsichtig sein. Denn dann ist das Risiko für einen Wildunfall sehr hoch. „Daher ist es ratsam, ständig die Straßenränder im Blick zu behalten“, so Schnitzler. Taucht ein Tier auf: abblenden, hupen und vorsichtig bremsen. Ist es dafür zu spät, sollten Fahrer das Lenkrad festhalten und auf keinen Fall ausweichen – auch wenn das ein natürlicher Reflex ist. „Einem Wildtier auszuweichen ist in den meisten Fällen gefährlicher und die Teilkaskoversicherung greift bei einem Schaden nicht“, erklärt der Kfz-Experte. Anschließend die Unfallstelle sichern und die Polizei rufen. Sie informiert den Jäger und stellt eine sogenannte Wildschadenbescheinigung für die Versicherung aus. „Ohne das Dokument kommt eine Teilkaskoversicherung unter Umständen nicht für die Kosten auf“, erläutert der ERGO Experte. Mit einer Vollkaskoversicherung hingegen sind Autofahrer auch ohne Nachweis und zum Beispiel bei Selbstverschulden finanziell abgesichert. Schnitzler rät außerdem, das Unfallauto erst dann zu waschen und reparieren zu lassen, wenn die Versicherung den Wildschaden anerkannt hat.
11.09.2023
Jodmangel vorbeugen: Wie eine jodgesunde Ernährung gelingt
Arbeitskreis Jodmangel e.V. unterstützt Informationsoffensive des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
In Deutschland sind viele Menschen nicht ausreichend mit Jod versorgt. Das kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit sowie für die Entwicklung von Kindern haben. „Eine ausgewogene Ernährung mit jodhaltigen Nahrungsmitteln sowie Jodsalz kann dem entgegenwirken und ist mit einfachen Maßnahmen für jeden umsetzbar“, erklärt Prof. Dr. Roland Gärtner, Endokrinologe und erster Vorsitzender des Arbeitskreises Jodmangel e.V. (AKJ) und unterstützt damit die aktuelle Informationsoffensive des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Jodmangel – ein weitverbreitetes Problem
In Deutschland nehmen viele Erwachsene und Jugendliche zu wenig Jod zu sich. Knapp 30 Prozent der Erwachsenen und 44 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben ein erhöhtes Risiko für eine Jodunterversorgung – so die Zahlen der letzten Erhebungen des Jodmonitorings, das regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums durchgeführt wird. Damit die Bevölkerung für die eigene Jodversorgung mehr sensibilisiert wird, klärt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft derzeit in einer Informationsoffensive über die Bedeutung von Jod auf. Der Arbeitskreis Jodmangel begrüßt und unterstützt diese Informationsoffensive, und hofft zudem auf weitere Maßnahmen wie die Anhebung des Jodgehaltes im angereicherten Speisesalz nach Schweizer Vorbild. „Die Informationsoffensive und weitere Maßnahmen sind wichtig, um dem negativen Trend der vergangenen Jahre entgegenzuwirken und langfristig die Jodversorgung der Bevölkerung und somit auch die Schilddrüsengesundheit in Deutschland zu verbessern“, so der Vorsitzende des Arbeitskreises.
Zentraler Baustein für die Gesundheit
Jod ist ein zentraler Baustein der Schilddrüsenhormone Thyroxin (T4) und Trijodthyronin (T3), die an zahlreichen Körperfunktionen und dem Stoffwechsel beteiligt sind. Sie steuern unter anderem den Energiestoffwechsel, Herzrhythmus sowie Blutdruck und unterstützen die gesunde Entwicklung und das Wachstum von Kindern. „Bei anhaltendem Jodmangel verringert sich die Hormonproduktion der Schilddrüse, was ernsthafte Gesundheitsfolgen wie Schilddrüsenerkrankungen und Beeinträchtigungen der körperlichen und geistigen Entwicklung nach sich ziehen kann“, erläutert Gärtner. Eine gute Jodversorgung ist deshalb für alle Menschen essenziell – in besonderem Maße allerdings für Kinder sowie für Frauen während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Während der Schwangerschaft kann bereits eine leichte Unterversorgung die Gehirnreifung des Babys beeinträchtigen. Auch in der späteren Entwicklung ist Jod für Kinder entscheidend, um psychomotorische Entwicklungsstörungen, Hördefekte, verminderte intellektuelle Leistung oder Lernschwäche vorzubeugen.
Jodbilanz verbessern: So gelingt es
Jod ist ein Spurenelement, das ausschließlich mit der Nahrung aufgenommen werden kann. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt für Jugendliche und Erwachsene eine tägliche Jodzufuhr von 180 und 200 Mikrogramm. Für Kinder je nach Alter 100 und 180 Mikrogramm. Frauen, die schwanger sind oder stillen, haben einen erhöhten Jodbedarf von 230 beziehungsweise 260 Mikrogramm pro Tag. „Die meisten Lebensmittel enthalten allerdings von Natur aus einfach zu wenig Jod. Um diesen Bedarf zu decken, sollte deshalb konsequent auf jodhaltige Lebensmittel in der Ernährung geachtet werden“, so Professor Gärtner. Nur so könne die Jodbilanz verbessert und eine optimale Versorgung mit diesem wichtigen Nährstoff erreicht werden. Damit das gelingt, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Zum Kochen und Würzen ausschließlich Jodsalz verwenden.
- Ein- bis zweimal pro Woche Seefisch wie Kabeljau, Seelachs, Makrele oder Hering essen.
- Regelmäßiger Verzehr von Milch und Milchprodukten.
- Beim Einkauf Lebensmittel bevorzugen, die mit Jodsalz hergestellt sind. Zugesetztes Jod muss in Lebensmitteln immer gekennzeichnet sein. Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen das an den Bezeichnungen „Kaliumjodat“ oder „Natriumjodat“. Bei loser Ware wie Brot, Back- und Wurstwaren erfragen, ob Jodsalz enthalten ist.
- In Kantinen, Betriebsrestaurants, Mensen oder Restaurants erfragen, ob die Speisen mit Jodsalz zubereitet sind.
- In der Schwangerschaft und Stillzeit wird die zusätzliche Einnahme von 100-150 Mikrogramm Jod in Tablettenform empfohlen.
Menschen, die sich zum Beispiel vegetarisch oder vegan ernähren, müssen besonders auf ihre Jodversorgung achten. Tierische Lebensmittel sind wichtige Lieferanten für Jod. Der Verzicht darauf kann eine Jodunterversorgung begünstigen. Ergänzend zur Verwendung von Jodsalz können Algen oder Algenprodukte eine alternative Jodquelle sein. Der Jodgehalt in diesen Produkten kann allerdings sehr schwanken. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass auf diesen Produkten der Jodgehalt sowie die maximal empfohlene Verzehrmenge pro Tag angegeben sind und nicht überschritten werden. Gelingt es nicht, den Jodbedarf über die Ernährung abzudecken, sollte ärztlich abgeklärt werden, ob eine Einnahme von Jodtabletten notwendig ist.
11.09.2023
„Mach-Dein-Bett-Tag“
Morgens das Bett machen: Sinnvoll oder Zeitverschwendung?
Morgens das Bett machen: Sinnvoll oder Zeitverschwendung?
Kurios, aber es gibt ihn tatsächlich:
den „Mach-Dein-Bett-Tag“. Zu diesem Anlass am 11. September hat
SchlafHarmonie die Wissenschaft hinter den glattgezogenen Laken unter
die Lupe genommen. Mit überraschenden Erkenntnissen: Die kleine
Morgenroutine hat Einfluss auf das Tagwerk, den Schlaf und die
Gesundheit. Was spricht dafür, was dagegen?
Startsignal für den Tag
Decke aufschütteln, ausbreiten und
glattstreichen, aufs Kissen klopfen, fertig. Sein Bett zu machen,
dauert keine Minute. Für viele gehören die paar Handgriffe zur
Morgenroutine, wie Zähneputzen und duschen. Psychologisch betrachtet
ist das genau richtig: Es ist ein Startsignal, den Tag zu beginnen.
Schon vor dem Frühstück ist etwas erledigt – das bringt positive
Energie, die idealerweise einen Dominoeffekt hat. Denn wer es
schafft, morgens die Laken glattzuziehen, entwickelt einen Sinn für
Struktur und Ordnung und kriegt sein Tagwerk besser gebacken. Das
erklärt der ehemalige Offizier William McRaven in seinem Bestseller
„Mach dein Bett“. Die kleine Routine ist für ihn der Schlüssel
zu mehr Erfolg im Leben.
Ein gemachtes Bett trägt aber auch zu
einer erholsamen Nacht bei. Denn dafür ist neben einer ruhigen
Umgebung ohne störende Schnarchgeräusche auch eine ordentliche,
harmonische Atmosphäre im Schlafzimmer wichtig. Eine Umfrage der
amerikanischen National Sleep Foundation ergab: Wer sein Bett
regelmäßig machte, berichtete häufiger von gutem Schlaf als
Befragte, die ihr Bett selten oder nie machten. Eine Erklärung
könnte sein, dass man es als angenehmer empfindet, in die kühlen,
glattgestrichenen Laken eines gemachten Bettes zu schlüpfen als in
ein unordentlich chaotisches.
Bett nicht machen, sondern lüften
Nach einer britischen Studie ist es
allerdings gesünder, das Bett morgens unordentlich zu lassen. Der
Grund sind Hausstaubmilben. Die winzigen Spinnentierchen lieben es
warm und feucht. Sie fühlen sich pudelwohl im Bett, in dem man
nachts schwitzt und die Hautschuppen verliert, von denen sie sich
ernähren. Milben können Allergien verursachen und Symptome wie eine
laufende Nase, juckende Augen oder Asthmaanfälle auslösen. Jeder,
der an dieser Allergie leidet, weiß, wie unerträglich diese
Symptome sein können. Die dafür verantwortlichen Stoffe stecken im
Milbenkot, von dem man im Schlaf winzige Partikel mit dem Hausstaub
einatmet.
Der beste Schutz ist, die Milben zu
reduzieren – und dabei spielen die Bettmach-Gewohnheiten eine
Rolle. Auf keinen Fall sollte man die Bettlaken gleich nach dem
Aufstehen glattziehen und womöglich noch eine Tagesdecke darüber
ausbreiten. Damit wird das feucht-warme Mikroklima der Nacht nämlich
konserviert – die Milben überleben und vermehren sich munter.
Das Fazit von SchlafHarmonie
Bleibt das Bett tagsüber ungemacht,
können Matratze, Laken, Decken und Kissen trocknen. Das ist gut,
denn ohne Feuchtigkeit gehen die Milben ein – und weniger Milben
bedeuten weniger allergische Symptome. Wer abends aber nicht in das
während des Schlafs zerwühlte, unordentliche Bett steigen will,
sollte sein Bett einfach lüften, statt es zu machen. Heißt:
Bettdecke zurückschlagen oder ausschütteln und tagsüber
aufgeklappt lassen – das lässt die Laken atmen und vertreibt die
Milben. Es sieht aufgeräumt aus und wirkt genauso als positives
Startsignal in den Tag wie ein akkurat gefaltetes Bett.
07.09.2023
Jeder kann zum Lebensretter werden
Woche der Wiederbelebung rückt lebenswichtige Hilfe bei Herz-Kreislauf-Stillstand in den Fokus
Zu Hause, im Büro oder auf der Straße: Jedes Jahr erleiden rund 50.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Damit die Betroffenen überleben, ist vor allem eines wichtig: Dass ihnen schnell geholfen wird. Durch das sofortige Rufen des Rettungsdienstes, aber auch durch den sofortigen Start der Wiederbelebung. Jede und jeder kann so zum Lebensretter werden.
Doch nur, wenn man weiß, was zu tun ist. Einmal im Jahr steht deshalb die Reanimation im Fokus: Bei der „Woche der Wiederbelebung“, die in diesem Jahr vom 18. bis zum 24. September stattfindet, soll das Thema in die Öffentlichkeit gerückt werden – mit zahlreichen Aktionen in verschiedenen Orten in ganz Deutschland.
Die Aktionswoche wurde 2012 vom Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) ins Leben gerufen und steht jährlich unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Gesundheit. Dem Ziel, die Quote der Laienreanimation deutlich zu erhöhen, ist man durch die vielfältigen Aktionen im Rahmen aber auch außerhalb der Woche bereits ein großes Stück nähergekommen. So ist die Quote laut den Daten des Deutschen Reanimationsregisters von knapp 30 Prozent im Jahr 2012 auf rund 50 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. Doch noch immer liegt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt und weit entfernt von den skandinavischen Ländern als Spitzenreitern.
Bei Vorführungen, Trainings und Kursen im Rahmen der Aktionswoche bieten Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Krankenhäuser und viele andere Institutionen daher zahlreiche anschauliche Wiederholungs- und Auffrischungseinheiten zum Thema Reanimation an. Damit jeder im Notfall die richtigen Handgriffe ausführen kann.
Jeder kann helfen
„Erste Hilfe bei einem Herz-Kreislaufstillstand ist überlebenswichtig und eine Bürgerpflicht“, sagt Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin (IRuN) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und Sprecher der Sektion Notfallmedizin der DGAI. „Jede Bürgerin und jeder Bürger, auch schon im Schulalter, kann bei einem Herz-Kreislaufstillstand helfen und mit einfachen Maßnahmen der Wiederbelebung beginnen, um die Zeit bis zum Eintreffen von Notarzt- und Rettungsdienst zu überbrücken.“
Der Ablauf, den sich jeder merken kann, lautet dabei: „Prüfen, rufen, drücken“: Das Bewusstsein prüfen, den Notruf 112 wählen und mit der Herzdruckmassage beginnen. Dabei wird der Brustkorb in Rückenlage der Patientin oder des Patienten mit einer Frequenz von 100 Mal pro Minute etwa fünf Zentimeter zum Boden gedrückt. Und zwar so lange, bis der Rettungsdienst eintrifft. Nimmt man die Beatmung hinzu, sei das umso effektiver, erklärt Professor Gräsner. „Dafür ist kein Studium notwendig. Ein normaler Erste-Hilfe-Kurs reicht voll und ganz aus.“
Sein Kollege, Prof. Dr. Andreas Sielenkämper, der als BDA-Landesvorsitzender des Saarlandes einen landesweiten Aktionstag im Rahmen der Woche der Wiederbelebung organisiert, ergänzt: „Man kann nichts falsch machen! Der einzige Fehler ist nichts zu tun.“
Die Experten fordern aber auch von der Politik in Bund und Ländern mehr Engagement. „Die Bemühungen, alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen zu befähigen, bei einem Herz-Kreislaufstillstand helfen zu können, müssen ausgebaut und, wo möglich, gesetzlich verankert werden“, erklärt Jan-Thorsten Gräsner. Die Wiederbelebungs-Ausbildung von Schülerinnen und Schülern müsse fester Bestandteil der Lehrpläne werden. Zusätzlich müssten Schulungsangebote aber auch allen anderen Altersgruppen zur Verfügung gestellt werden, „denn jeder kann ein Leben retten“, so Gräsner.
04.09.2023
Karies vorbeugen
Für wen eine Fissurenversiegelung sinnvoll ist und worauf zu achten ist
Karies ist in Deutschland weitverbreitet und betrifft einen großen Teil der Bevölkerung. Um die Zahnkrankheit zu vermeiden, ist gründliche Pflege das A und O. Was viele nicht wissen: Auch eine sogenannte Fissurenversiegelung kann Karies vorbeugen und vor allem bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll sein. Was das ist und wie die Behandlung abläuft, erklärt Nicola Blidschun, Expertin für Zahngesundheit der ERGO Krankenversicherung.
Volkskrankheit Karies
Karies schädigt die Zähne, kann schmerzhaft sein und zum Verlust von Zähnen führen. Die Ursache von Karies sind Bakterien und Zahnbelag. Bakterien ernähren sich von Zucker und produzieren dabei Säuren, die die Zahnsubstanz angreifen, wenn sie nicht regelmäßig weggeputzt werden. Kinder sind besonders anfällig für Karies, denn bei Milchzähnen ist der Zahnschmelz empfindlicher als bei bleibenden Zähnen. Auch letztere sind anfangs empfindlich: Wenn sie durchbrechen, ist ihr Zahnschmelz noch nicht vollständig ausgehärtet. „Besonders gefährdet sind die sogenannten Fissuren, das sind Furchen oder Rillen im Zahnschmelz auf den Kauflächen der Backenzähne“, so Nicola Blidschun, Expertin für Zahngesundheit der ERGO Krankenversicherung. Bei mangelnder Mundhygiene sammeln sich hier schnell kleine Partikel aus Speiseresten, von denen sich Bakterien ernähren können. Eine Versiegelung dieser Fissuren kann daher sinnvoll sein.
Fissurenversiegelung: Was ist das?
Bei der Fissurenversiegelung wird eine dünne Kunststoffschicht aufgetragen, um Rillen und Vertiefungen der Zähne zu schließen. „Die geglättete Oberfläche sorgt dafür, dass sich Speisereste und Mikroorganismen nicht mehr so leicht festsetzen können und Karies gar nicht erst entsteht“, erläutert Blidschun. „Das erleichtert zudem die Reinigung der Zähne und unterstützt damit die Mundgesundheit.“ Weiterer Vorteil: Zahnbehandlungen sind dann meist seltener notwendig. „Eine Fissurenversiegelung kann bis zu zehn Jahre halten“, ergänzt die Expertin der ERGO Krankenversicherung.
Für wen ist eine Behandlung sinnvoll?
Besonders Menschen, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Bildung von Karies haben, sollten über eine Fissurenversiegelung nachdenken. „Hierzu zählen vor allem Kinder und Jugendliche“, so die Zahnexpertin. „Eine zuckerhaltige Ernährung, ausgeprägte Vertiefungen in den Backenzähnen, eine Zahnspange oder Mundtrockenheit sind ebenfalls Risikofaktoren.“ Aber auch für Personen, die schon einmal Karies hatten oder Schwierigkeiten mit der Zahnreinigung haben, beispielsweise aufgrund einer Behinderung, kann die Behandlung sinnvoll sein.
Ablauf der Versiegelung
Neben der sogenannten präventiven Fissurenversiegelung, bei der die Zähne kariesfrei sind, kommt die erweiterte Fissurenversiegelung zum Einsatz, wenn sich bereits eine kleine Schmelzkaries im Bereich einer Fissur gebildet hat. „Vor der eigentlichen Behandlung entfernt der Zahnarzt zunächst die befallenen Stellen“, erklärt die Expertin der ERGO Krankenversicherung. Um zu vermeiden, dass sich unter der Versiegelung später Karies bildet, reinigt er anschließend die Zähne. Sind sie trocken, kommt ein Säure-Gel zum Anrauen der Oberfläche zum Einsatz. Schließlich versiegelt der Arzt die Fissuren mit einem Kunststoff und härtet ihn durch ein spezielles Licht aus. Nach dem Prüfen des Bisses poliert er die Stellen und trägt eventuell sogar noch ein Fluorid-Präparat auf. Die Behandlung ist schmerzfrei und dauert meist nicht länger als 30 Minuten. „Auch die Risiken sind sehr gering. In seltenen Fällen tritt eine allergische Reaktion auf oder die Versiegelung platzt kurze Zeit später ab“, so Blidschun. „Um den Schutz aufrechtzuerhalten, sollten Patienten unbedingt die Kontrolluntersuchungen wahrnehmen.“
Kosten einer Behandlung
Kinder und Jugendliche, die zwischen sechs und 17 Jahre alt sind, bekommen die Behandlung der ersten und zweiten bleibenden Backenzähne von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des Individualprophylaxe-Programms erstattet. Bei anderen Zähnen, Milchzähnen oder Erwachsenen übernimmt sie die Kosten nicht. Betroffene müssen für die Fissurenversiegelung mit 15 bis 50 Euro pro Zahn rechnen. „Da die Behandlung viele Vorteile für die Zahngesundheit haben kann, kann sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung lohnen“, so die Zahnexpertin. „Je nach Tarif leistet sie auch für weitere Prophylaxe-Behandlungen.“
03.09.2023
Ökotipp: Umweltbewusste und klimaschonende ErnährungUnterschiedlichste Label und Siegel sollen beim Einkauf im Supermarkt Orientierung bieten. Doch die verschiedenen Kennzeichnungen sind oft unverständlich. Patrick Müller, Experte für Agrarpolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), gibt Tipps, was Sie beim Einkauf beachten können, wenn Sie sich klimaschonend und umweltbewusst ernähren wollen.
Produkte aus ökologischem Landbau klimafreundlicher
„Lebensmittel aus ökologischem Anbau sind gut für den Menschen, die Umwelt und das Klima. Man erkennt sie am europäischen Biosiegel mit einem Blatt auf grünem Hintergrund oder dem deutschen sechseckigen Biosiegel. Zudem tragen viele Bioprodukte die Siegel der Anbauverbände. Die Öko-Produkte sind im Durchschnitt besser für Umwelt und Klima besser als konventionell hergestellte, weil im Ökolandbau ohne chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide gewirtschaftet wird. Deren Produktion ist sehr energieintensiv“, erklärt BUND-Experte Patrick Müller. Zudem werden im Öko-Landbau Tiere häufiger auf der Weide gehalten. Das erhält Grünland, was wiederum CO2 speichert, also wichtig für den Klimaschutz ist. Ohne die Tierhaltung würde dieses Land verbuschen oder Wald entstehen – und in der Folge im Boden weniger CO2 gespeichert werden.
Tierische Produkte reduzieren
Bei der Haltung von Tieren entstehen fast immer viele Emissionen, die das Klima massiv belasten. „Niemand muss fürs Klima auf tierische Produkte verzichten. Weniger Fleisch, Milch und Käse wären aber gut. Wenn wir die Klimaziele einhalten wollen, sollten wir jede zweite Portion tierischer Produkte weglassen. Das haben inzwischen viele renommierte Forschungsgruppen festgestellt. Daran führt also kein Weg vorbei“, so Patrick Müller. „Weniger Tiere brauchen weniger Tierfutter. Mit den frei gewordenen Anbauflächen könnten wir auch in Zukunft alle Menschen auf dieser Welt ernähren – und das sogar mit umweltschonenderer, extensiverer Bewirtschaftungsweise wie beispielsweise im Ökolandbau.“ Essen Sie weniger tierische Produkte, helfen Sie damit also der Umwelt unmittelbar und sparen eine Menge Treibhausgase ein.
Regional und saisonal essen – und möglichst nichts verschwenden
Viele Produkte wie beispielsweise Tomaten oder Äpfel werden sowohl in Deutschland produziert als auch aus anderen Gegenden der Welt importiert. Je kürzer der Transportweg ist, desto besser ist es fürs Klima. Auch den Speiseplan an die Saison anzupassen, spart viel Energie. Denn die Lagerung von Obst und Gemüse frisst viel Strom. Saisonkalender von heimischem Obst und Gemüse finden Sie im Internet. Kaufen Sie nur soviel, wie Sie tatsächlich verbrauchen. Denn weggeworfene Lebensmittel sind ein großes Problem fürs Klima. Anschauen, riechen, probieren – was diesen einfachen Test besteht, kann oft auch nach Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums problemlos gegessen werden.
01.09.2023
Das Diabetische Fußsyndrom: regelmäßige Kontrolle ist wichtig!Der Begriff „Diabetisches Fußsyndrom“ oder „diabetischer Fuß“ steht für verschiedene Krankheitsbilder, deren gemeinsame Ursache ein jahrelang überhöhter Blutzucker ist. Sein Hauptkennzeichen sind schlecht heilende, chronische Wunden und Gewebsschäden am Fuß, die im schlimmsten Fall zu einer Amputation führen können. Um dem vorzubeugen und so früh wie möglich präventiv gegenzusteuern, ist es ratsam, frühe Anzeichen eines diabetischen Fußsyndroms zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Vorsorge zu ergreifen.
Erste Anzeichen erkennen
Der diabetische Fuß ist darauf zurückzuführen, dass bei einem unbehandelten oder schlecht eingestellten Diabetes Mellitus dauerhaft zu viel Zucker im Blut kreist. Der Zucker greift die Blutgefäße und die sensiblen Nerven an. Ein erstes Anzeichen können „eingeschlafene“ Füße sein. Die Fußsohlen brennen, es kribbelt und schmerzt in den Beinen. Kleine Risse und schlecht heilende Wunden kommen hinzu. Dies sind Folgen der sich verschlechternden Durchblutung. Sie ist übrigens auch dafür verantwortlich, dass die für Empfindungen zuständigen Nerven weniger sensibel sind, und betroffene Personen Schmerzreize weniger oder gar nicht mehr wahrnehmen. In der Folge werden Schwielen, Blasen oder kleine Verletzungen erst spät erkannt, und leichte Verletzungen können sich unbemerkt vergrößern.
Die Schweregrade
Medizinisch wird der diabetische Fuß je nach Grad der Verletzung beziehungsweise Funktionsstörung des Fußes in fünf Stadien eingeteilt. Im Einzelnen ist die Abfolge der verschiedenen Stadien folgende:
• Stadium 1: Oberflächliche, schlecht heilende Wunden.
• Stadium 2: Die Wunde dringt in die Tiefe zu Sehnen und Gelenkkapseln.
• Stadium 3: Es kommt zu einer Entzündung des Knochens und des Knochenmarks.
• Stadium 4: Aufgrund der Mangeldurchblutung stirbt das Gewebe des Vorfußes ab (Teilnekrose)
• Stadium 5: Letztlich ist der gesamte Fuß von einer Nekrose, also das Absterben von Zellen, betroffen
Das ist dramatisch, doch es gibt auch Hoffnung, denn mit Ausnahme der letzten und schwersten Ausprägung sind die Symptome potentiell reversibel und können wieder heilen.
Welche Faktoren begünstigen den Ausbruch der Erkrankung?
Eine Reihe von Faktoren können das Auftreten eines Diabetischen Fußsyndroms begünstigen:
• Verengte und geschädigte Gefäße in den Beinen
• Langjährig erhöhte Blutzuckerwerte
• Schlechte Bewegungsfähigkeit der Gelenke
• Schlechtes oder zu enges Schuhwerk
• Fehlstellungen der Füße
• Hornhautschwielen, Hühneraugen, eingewachsene Zehennägel
• Schlechte Fußpflege oder mangelnde Hygiene
• Rauchen, Alkoholabhängigkeit
• Starkes Übergewicht
Pflege und Vorsorge
Wenn Sie zur Risikogruppe gehören, sollten Sie also frühzeitig Vorsorge treffen. Die beste Maßnahme ist ein gut eingestellter Diabetes. Dazu gehört neben dem regelmäßigen Messen und der Einnahme Ihrer Medikamente beziehungsweise der Gabe der Insulinspritzen auch die regelmäßige Bewegung, mit welcher Sie hohen Blutzuckerwerten buchstäblich davonlaufen können.
Zusätzlich sollten Betroffene ihren Füßen jeden Tag ganz besondere Beachtung schenken. Dazu kann man die tägliche Fußkontrolle und -pflege zu einem festen Bestandteil des Tagesprogramms machen. Untersuchen Sie Ihre Füße nach Schwellungen, Wunden, Rötungen, kühlen und bläulichen Hautstellen. Wenn Sie Veränderungen nicht mehr wahrnehmen können, gar nicht mehr spüren oder beim Duschen den Unterschied zwischen warm und kalt auch nicht mehr richtig unterscheiden können, sprechen Sie dies in Ihrer Hausarztpraxis an. Dort können Ihre Füße mit speziellen Tests und Untersuchungen überprüft werden.
Gönnen Sie Ihren Füßen zudem ein tägliches Fußbad mit einer milden, rückfettenden Seife. Massieren Sie sie anschließend mit einer milden feuchtigkeitsspendenden Fußcreme, die die Haut geschmeidig hält.
Achten Sie darauf, Ihre Füße nicht unbeabsichtigt zu verletzen. Entfernen Sie Hornhaut mit einem Bimsstein und nicht mit einem Hornhauthobel. Knipsen oder schneiden Sie die Fußnägel nicht, sondern feilen Sie sie gerade ab. So ist die Gefahr, dass Fußnägel einwachsen geringer. Überlassen Sie die Behandlung von Hühneraugen der medizinischen Fußpflege oder fachärztlichen Praxis. Benutzen Sie keine Hühneraugenpflaster oder -salbe. Laufen Sie auf flachen, nicht einengenden Schuhen ohne drückende Innennähte. Und nutzen Sie die Kenntnisse von diabetologisch geschulten Orthopädie-Schuhmachereien. Dort können Sie sich zu passenden Schuhen beraten lassen.
Welche medizinischen Therapien gibt es?
Neben einem unpassenden Schuhwerk, das zu Druckstellen führen kann, findet sich in rund der Hälfte der Fälle eine Fehlstellung der Zehen als Auslöser. Bei sogenannten „Hamme-Kallenzehen“, auch als Plantarisation bezeichnet, nutzt der Betroffene nicht den Fußballen zum Abrollen, sondern die ungeschützte Zehenspitze. Sechzig Prozent der diabetischen Fußgeschwüre beginnen deshalb an den Zehen. Hier gibt es eine chirurgische Therapie: das Durchtrennen der langen Beugesehne der betroffenen Zehe. Das Geschwür heilt rasch ab, die drohende Amputation bleibt erspart.
Wenn die pflegenden Methoden zur Behandlung der Grunderkrankung und zur Abheilung der Wunden nicht mehr ausreichen, sollte man mit der Praxis über andere Behandlungsansätze sprechen. So gibt es Hinweise auf eine schnellere Wundheilung durch eine Therapie mit Kaltplasma und eine Verringerung größerer Amputationen durch eine spezielle Sauerstofftherapie (hyperbare Oxygenierung (HBO)). Dennoch ersetzen diese nicht eine konsequente Wundpflege und Druckentlastung.
Fazit: Welche Maßnahmen konkret in Ihrem Fall ratsam sind, besprechen Sie am besten mit Ihrer diabetischen Facharztpraxis, die Sie betreut. Hier sollten Sie auch einmal jährlich routinemäßig eine Begutachtung Ihrer Füße durchführen lassen.