28.11.2023
Sterbegeldversicherung – zum
Sterben zu wenig
Verbraucherzentrale informiert über Alternativen
Verbraucherzentrale informiert über Alternativen
Eine Beerdigung kann leicht mehrere
tausend Euro kosten. Viele Menschen denken daher über eine
Sterbegeldversicherung nach, um ihren Angehörigen diese finanzielle
Belastung nicht aufzubürden. „Gerade ältere Versicherte zahlen
bei dieser Versicherung oft drauf“, so Anna Follmann,
Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
„Sparpläne oder Verträge mit einem Bestatter können eine
Alternative sein.“
Sterbegeldversicherungen sind in der Regel eine Form der Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Fast alle Lebensversicherer bieten solche Policen an. Zwar sind die monatlichen Prämien recht gering, aber die Auszahlungen sind auch nicht sehr hoch. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, im Rentenalter oder kurz davor noch eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Denn die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens. „Je höher das Lebensalter, desto höher ist das Sterblichkeitsrisiko und damit der Beitrag“, so Follmann. „Häufig zahlen Versicherte während der Vertragslaufzeit mehr ein, als nachher ausgezahlt wird.“
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich zunächst einen Überblick über die anfallenden Ausgaben für eine Beerdigung und die langfristigen Kosten für eine Grabstätte zu verschaffen. Um die Kosten genauer einschätzen oder sich sogar schon einen Bestatter aussuchen zu können, lohnen sich Vergleiche mehrerer Unternehmen am Ort.
„Als Alternative zu einer Sterbegeldpolice kann es sinnvoll sein, monatlich einen bestimmten Betrag anzusparen und auf ein Festgeldkonto oder einen Banksparplan einzuzahlen“, rät Follmann. „Eine weitere Möglichkeit ist ein Bestattungsvorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen. Darin können schon zu Lebzeiten Einzelheiten wie die Form der Bestattung, die Art des Sarges oder der Urne etc. festhalten werden. Für diese Leistungen wird eine bestimmte Summe festgelegt und im Todesfall ausgezahlt.“
Für Beamt:innen des Bundes und in einigen Bundesländern gibt es noch Sterbegeld, das Hinterbliebene im Todesfall erhalten – und zwar abhängig vom Einkommen des Verstorbenen.
Bei Bedürftigen muss unter Umständen die Kommune für die Bestattungskosten einspringen. Das Sozialamt zahlt für eine Beerdigung nur, wenn Verpflichtete wie Kinder oder Eltern die Kosten nicht tragen können.
Unabhängig davon, welche Bestattungsvorsorge getroffen wird, sollte der letzte Wille immer schriftlich festgehalten werden und im Todesfall für die Angehörigen gut auffindbar sein.
Fragen rund um Sterbegeldversicherungen und die Alternativen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale "Was tun, wenn jemand stirbt?" erläutert wichtige Formalitäten und bietet umfangreiche Informationen und Checklisten (Preis 16,90 Euro). Leseproben und Bestellmöglichkeiten sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.
Sterbegeldversicherungen sind in der Regel eine Form der Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Fast alle Lebensversicherer bieten solche Policen an. Zwar sind die monatlichen Prämien recht gering, aber die Auszahlungen sind auch nicht sehr hoch. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, im Rentenalter oder kurz davor noch eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Denn die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens. „Je höher das Lebensalter, desto höher ist das Sterblichkeitsrisiko und damit der Beitrag“, so Follmann. „Häufig zahlen Versicherte während der Vertragslaufzeit mehr ein, als nachher ausgezahlt wird.“
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich zunächst einen Überblick über die anfallenden Ausgaben für eine Beerdigung und die langfristigen Kosten für eine Grabstätte zu verschaffen. Um die Kosten genauer einschätzen oder sich sogar schon einen Bestatter aussuchen zu können, lohnen sich Vergleiche mehrerer Unternehmen am Ort.
„Als Alternative zu einer Sterbegeldpolice kann es sinnvoll sein, monatlich einen bestimmten Betrag anzusparen und auf ein Festgeldkonto oder einen Banksparplan einzuzahlen“, rät Follmann. „Eine weitere Möglichkeit ist ein Bestattungsvorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen. Darin können schon zu Lebzeiten Einzelheiten wie die Form der Bestattung, die Art des Sarges oder der Urne etc. festhalten werden. Für diese Leistungen wird eine bestimmte Summe festgelegt und im Todesfall ausgezahlt.“
Für Beamt:innen des Bundes und in einigen Bundesländern gibt es noch Sterbegeld, das Hinterbliebene im Todesfall erhalten – und zwar abhängig vom Einkommen des Verstorbenen.
Bei Bedürftigen muss unter Umständen die Kommune für die Bestattungskosten einspringen. Das Sozialamt zahlt für eine Beerdigung nur, wenn Verpflichtete wie Kinder oder Eltern die Kosten nicht tragen können.
Unabhängig davon, welche Bestattungsvorsorge getroffen wird, sollte der letzte Wille immer schriftlich festgehalten werden und im Todesfall für die Angehörigen gut auffindbar sein.
Fragen rund um Sterbegeldversicherungen und die Alternativen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale "Was tun, wenn jemand stirbt?" erläutert wichtige Formalitäten und bietet umfangreiche Informationen und Checklisten (Preis 16,90 Euro). Leseproben und Bestellmöglichkeiten sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.
28.11.2023
Im Winter mit dem E-Auto unterwegs
Was Autofahrer bei Reichweite und Akku beachten sollten
Auf deutschen Straßen gehören E-Autos mittlerweile zum Alltagsbild. Wer im Winter mit seinem Elektrofahrzeug unterwegs ist, muss auf einige Besonderheiten achten. Was E-Autofahrer bei der Reichweite berücksichtigen sollten und was Kälte für den Umgang mit dem Akku bedeutet, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO.
Wie Kälte auf die Reichweite wirkt
Kalte Temperaturen im Winter sorgen nicht nur dafür, dass der Kraftstoffverbrauch von Verbrennungsmotoren steigt, auch die Reichweite von E-Autos sinkt. Einer der Gründe: Innenraum-, Heck-, Frontscheiben- und Sitzheizung ziehen sich zusätzlich Strom aus dem Akku. Wie viel Strom zum Heizen nötig ist, hängt von der eingestellten Innen- sowie der Außentemperatur ab. Aber auch der Akku selbst reagiert auf das Winterwetter und entlädt sich dadurch schneller. „E-Autofahrer müssen im Winter zwar mit Einbußen bei der Reichweite rechnen, allerdings ist die Leistung der neuen Modelle mittlerweile so hoch, dass auch bei niedrigen Temperaturen längere Strecken meist problemlos möglich sind“, so Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. „Zur Sicherheit kann es dennoch sinnvoll sein, im Winter aufgrund der Heizung mit weniger Reichweite zu planen.“
Akku schonen und Reichweite erhöhen
Damit ihr Akku E-Autofahrer im Winter nicht im Stich lässt, ist es wichtig, ihn zu schonen. Das verlängert nicht nur seine Lebensdauer, sondern gleichzeitig auch die Reichweite. „Wer die Möglichkeit hat, sollte sein Fahrzeug in einer Garage parken“, empfiehlt der Kfz-Experte von ERGO. „Denn dadurch kühlt der Akku nicht so stark aus.“ Um Leistung zu sparen, ist es zudem sinnvoll, das Elektrofahrzeug bei kalten Temperaturen bereits während des Ladens am Stromnetz vorzuheizen. „Das Vorheizen dauert circa 15 Minuten und kann über die Fahrzeugeinstellungen oder direkt per App aktiviert oder programmiert werden“, so Schnitzler. Positiver Nebeneffekt: Das Eiskratzen fällt weg. Übrigens: Die Akkus der E-Autos sind isoliert, um zu verhindern, dass sie beispielsweise über Nacht komplett auskühlen, wenn das Fahrzeug draußen parkt.
Während der Fahrt: Richtig heizen und Fahrstil anpassen
Damit es im Auto auch im Winter schön wohlig und warm ist, ist es für die meisten Autofahrer ein Muss, die Heizung aufzudrehen – das verbraucht jedoch zusätzliche Akkuleistung. Wer allerdings die richtigen Einstellungen vornimmt, kann Energie sparen. Der Kfz-Experte empfiehlt, die Umluftfunktion einzuschalten. Denn dadurch erwärmt sich der Innenraum schneller. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Heizung eher niedrig einzustellen und dafür die Sitz- und Lenkradheizung zu aktivieren. Das ist sparsamer und wärmt den Körper direkt. „Auch mit einer angepassten Fahrweise lässt sich im Winter mehr Reichweite rausholen“, so Schnitzler. „E-Autofahrer, die vorrausschauend und gleichmäßig unterwegs sind, schonen die Akkukapazität und erhöhen ihre Sicherheit.“ Viele E-Autos verfügen zudem über einen energiesparenden Eco-Modus, der dafür sorgt, dass der Motor weniger Kraft auf die Räder überträgt – das kann ebenfalls die Reichweite steigern. Wichtig: „Trotz aller Energiesparmaßnahmen, dürfen Autofahrer ihre Sicherheit nicht vergessen“, mahnt der ERGO Experte. „Die Scheiben sollten immer frei und das Licht eingeschaltet sein.“
27.11.2023
Schnelle Hilfe bei Post- und
Paketärger
Neues Tool der Verbraucherzentralen unterstützt Betroffene
Neues Tool der Verbraucherzentralen unterstützt Betroffene
Briefe kommen nicht an, Pakete werden
ungefragt in der Nachbarschaft abgegeben, der Nachsendeauftrag
funktioniert nicht oder der Kundenservice ist nicht erreichbar: Über
diese und viele weitere Probleme gibt es regelmäßig Beschwerden bei
den Verbraucherzentralen. Ein neues Angebot hilft Betroffenen ab
sofort schnell und unkompliziert weiter. Das Post-Ärger-Tool auf der
Homepage der Verbraucherzentralen unterstützt bei Beschwerden rund
um Briefe, Pakete oder die Serviceleistung der
Zustelldienste.
Handlungsempfehlungen und Ansprechpartner
Mit dem interaktiven Tool können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtliche Informationen, Handlungsempfehlungen und den richtigen Ansprechpartner für ihr Problem finden. „Wir bekommen seit vielen Jahren sehr viele Beschwerden über die Serviceleistung der Post- und Paketdienste. Im Laufe der Zeit wurden es immer mehr. Ich freue mich deshalb, dass wir Betroffenen nun mit unserem Post-Ärger-Tool schnell und unkompliziert helfen können“, sagt Dr. Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit dem Post-Ärger-Tool haben Nutzer die Möglichkeit, sich individuelle Schreiben erstellen zu lassen. Damit können sie sich direkt an das betreffende Unternehmen oder die Bundesnetzagentur wenden. „Wir hoffen dazu beitragen zu können, dass die Zustelldienstleister ihren Service künftig verbessern“, so Gerhards.
Das neue Post-Ärger-Tool ist zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/post-beschwerden.
Handlungsempfehlungen und Ansprechpartner
Mit dem interaktiven Tool können Verbraucherinnen und Verbraucher rechtliche Informationen, Handlungsempfehlungen und den richtigen Ansprechpartner für ihr Problem finden. „Wir bekommen seit vielen Jahren sehr viele Beschwerden über die Serviceleistung der Post- und Paketdienste. Im Laufe der Zeit wurden es immer mehr. Ich freue mich deshalb, dass wir Betroffenen nun mit unserem Post-Ärger-Tool schnell und unkompliziert helfen können“, sagt Dr. Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit dem Post-Ärger-Tool haben Nutzer die Möglichkeit, sich individuelle Schreiben erstellen zu lassen. Damit können sie sich direkt an das betreffende Unternehmen oder die Bundesnetzagentur wenden. „Wir hoffen dazu beitragen zu können, dass die Zustelldienstleister ihren Service künftig verbessern“, so Gerhards.
Das neue Post-Ärger-Tool ist zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/post-beschwerden.
25.11.2023
Was ist das Büroaugensyndrom?
Im Winter sind die Augen aufgrund von
Heizungsluft oder kaltem Wind besonders empfindlich. Langes Arbeiten
an Bildschirmen von Computer, Laptop oder Smartphone beansprucht sie
zusätzlich. Das kann schnell zu trockenen, gereizten, juckenden,
brennenden oder tränenden Augen führen. Manchmal treten zusätzlich
Kopfschmerzen auf.
Wer viel vor dem Bildschirm sitzt und
diese Symptome bei sich bemerkt, leidet wahrscheinlich unter dem
sogenannten Büroaugen- oder Office-Eye-Syndrom. Das lange und
konzentrierte Starren auf den Bildschirm führt dazu, dass Betroffene
weniger blinzeln und ihre Augen dadurch nicht mehr ausreichend mit
Tränenflüssigkeit benetzt werden können. Um dem entgegenzuwirken,
sollten Bürokräfte ihren Augen zur Entspannung regelmäßig Pausen
gönnen.
Dazu zum Beispiel einfach den Blick ab
und an weg vom Bildschirm schweifen lassen. Außerdem kann es
sinnvoll sein, Kontrast und Schärfe am Monitor hoch einzustellen und
grelle Farben zu vermeiden. Der Arbeitsplatz an sich sollte zudem
nicht zu hell oder zu dunkel beleuchtet sein. Regelmäßiges Lüften,
besonders bei trockener Heizungsluft, kann die Augen ebenfalls
entlasten und dem Büroaugensyndrom vorbeugen.
Text: Carsten Sellmer,
Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung
22.11.2023
Ökotipp:
Klimafreundlich warm bleiben
Richtig heizen,
Geld sparen und Klima schützen
Rund 70 Prozent des Energieverbrauchs
in privaten Haushalten wird für das Heizen benötigt. Mit richtigem
Heizen können Sie also viel Geld sparen und das Klima schonen.
Welche einfachen Tipps und Tricks Sie dabei beachten müssen, erklärt
Irmela Colaço, Energie-Expertin beim Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland (BUND).
In immer mehr Haushaltskassen reißt
die Abrechnung der Heizkosten ein Riesenloch. Doch bereits mit
kleinen Veränderungen können Sie beim Heizen richtig Geld sparen
und gleichzeitig etwas fürs Klima tun. „Schon ein Grad
Zimmertemperatur weniger spart sechs Prozent Heizenergie. Es lohnt
sich also, zu prüfen, ob einzelne Räume auch mit einigen Grad
weniger gut nutzbar sind,“ so BUND-Energie-Expertin Irmela Colaço.
Schlafzimmer, Badezimmer und Hausflur brauchen nicht durchgängig 20
Grad oder gar mehr.
Temperatur passgenau einstellen
Nachts und wenn Sie außer Haus
sind, können Sie die Heizung eine Stufe runterdrehen.
Dabei sollte die Temperatur nicht unter 16 Grad fallen. Sonst kann
sich Schimmel bilden. Mit programmierbaren Thermostaten können Sie
Zimmer automatisch auf die richtige Temperatur bringen.
Richtig lüften
Auch regelmäßiges Lüften ist
notwendig, um Schimmel zu vermeiden. Gekippte Fenster sorgen kaum für
Frischluft, kühlen aber Wände und Räume aus. Das treibt Ihren
Energieverbrauch in die Höhe. „Lüften Sie mehrmals am Tag mit
voll geöffnetem Fenster. Wenn Sie Räume haben, die sich
gegenüberliegen, sorgt die Querlüftung noch schneller für frische
Luft. Meist reichen fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern und
Türen völlig aus“, so Colaço.
Zugige Ritzen abdichten
Über ungedämmte Außenwände und
schwach isolierte Dächer, Fenster, Kellerdecken und Leitungsrohre
entweicht viel Heizwärme. Auch wer zur Miete wohnt, kann zugige
Ritzen abdichten. Wohnungstüren lassen sich mit einem Zugluftstopper
am Boden dicht machen. Geschlossene Vorhänge oder Rollläden halten
nachts zusätzlich Kälte ab.
Heizkörper freihalten
Achten Sie darauf, dass Vorhänge nicht
über den Heizkörper hängen. Auch von Möbeln und anderen
Gegenständen sollten der Heizkörper frei sein. So kann sich die
Heizungsluft ungehindert im Raum verteilen. Wenn Ihre Heizung
gluckert, ist es Zeit, den Heizkörper zu entlüften.
Heizungsanlage überprüfen
lassen
„Wer im Eigenheim wohnt, sollte die Einstellung der Heizungsanlage durch einen hydraulischen Abgleich prüfen lassen. Das übernehmen Fachleute. Denn selbst neue Heizungsanlagen sind oft falsch eingestellt und lassen wertvolle Energie verpuffen“, rät Colaço. Da Öl und Gas immer teurer werden, kann es sich rechnen, in eine ganz neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien oder in Dämmung zu investieren. Lassen Sie Ihr Haus dazu zunächst fachlich begutachten, denn jedes Haus ist anders. Sogenannte individuelle Sanierungsfahrpläne werden staatlich gefördert. Die geschulten Berater*innen wissen auch, welche Förderprogramme es für die Umsetzung Ihrer energetischen Modernisierung gibt.
„Wer im Eigenheim wohnt, sollte die Einstellung der Heizungsanlage durch einen hydraulischen Abgleich prüfen lassen. Das übernehmen Fachleute. Denn selbst neue Heizungsanlagen sind oft falsch eingestellt und lassen wertvolle Energie verpuffen“, rät Colaço. Da Öl und Gas immer teurer werden, kann es sich rechnen, in eine ganz neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien oder in Dämmung zu investieren. Lassen Sie Ihr Haus dazu zunächst fachlich begutachten, denn jedes Haus ist anders. Sogenannte individuelle Sanierungsfahrpläne werden staatlich gefördert. Die geschulten Berater*innen wissen auch, welche Förderprogramme es für die Umsetzung Ihrer energetischen Modernisierung gibt.
21.11.2023
Beim Online-Shopping gefälschte
Bewertungen erkennen
Eine große Auswahl, günstige Preise
und die komfortable Lieferung bis vor die Haustür: Es gibt viele
Gründe, online zu shoppen. Bewertungen von anderen Kunden bieten
dabei oft eine gute Entscheidungshilfe. Aber Achtung: Rezensionen im
Internet können gefälscht sein.
Ein erstes Indiz hierfür ist die
Sprache: Sind Bewertungen übermäßig positiv oder negativ ohne
konkrete Details geschrieben, sollte das stutzig machen. Haben
mehrere Bewertungen gleiche oder sehr ähnliche Formulierungen, sind
Rechtschreibung und Grammatik häufig falsch oder klingt der Text
sperrig, können das ebenfalls Anzeichen sein. Ein kritischer
Inhalts- und Produktcheck ist gerade auch im Zeitalter generativer
künstlicher Intelligenz, die schnell und professionell Bewertungen
erstellen kann, wichtig.
Darüber hinaus sollten Käufer misstrauisch
sein, wenn Produkte recht neu auf dem Markt sind, aber schon
besonders viele – meist auch begeisterte – Rezensionen bekommen
haben. Es gilt zudem, die Profile der Rezensenten kritisch zu prüfen:
Schreiben sie besonders viele Bewertungen zu bestimmten Produkten?
Dann Vorsicht, denn nicht nur auf Social-Media-Plattformen, sondern
auch bei Produktbewertungen gibt es Fake- und Bot-Accounts, die
automatisiert Inhalte erstellen und verbreiten.
Käufer sollten sich
demnach auf mehreren Portalen zu einem Produkt informieren, stets
einen wachsamen Blick behalten, Formulierungen gegebenenfalls in
Suchmaschinen auf Duplikate prüfen und auf verifizierte Accounts
achten – sowohl bei den Verkäufern als auch bei den Rezensenten.
Auch wenn es keine hundertprozentige Garantie gibt: Diese Schritte
können helfen, um Enttäuschungen und Betrügereien beim
Online-Shopping entgegenzuwirken.
Text: Alina Gedde, Digitalexpertin von
ERGO
21.11.2023
Servicezeiten der Familienkasse in Mainz werden erweitert
Die persönlichen Servicezeiten der Familienkasse in der Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 19 in Mainz werden ab dem 4. Dezember 2023 erweitert. Bei Fragen zum Kindegeld oder zum Kinderzuschlag gelten dann gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
Freitag: Geschlossen
Darüber hinaus ist die Familienkasse natürlich telefonisch erreichbar (Tel. 0800 4 5555 30) und jederzeit online unter
20.11.2023
Endlich wieder Weihnachtszeit
Rechtliche Regelungen rund um den Advent
Viele freuen sich auf die Weihnachtszeit und können es kaum erwarten, Lichterketten, Leuchtsterne, Tannen-Girlanden und Co. aus dem Keller zu holen. Doch auch in der Adventszeit ist nicht alles erlaubt. Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist zu viel? Dürfen Mieter in einem Mehrfamilienhaus den Hausflur schmücken? Und ab wieviel Uhr sollten sie die Glühweinparty nach drinnen verlegen? Diese und weitere Fragen rund um die Weihnachtszeit beantwortet Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz-Leistungs-GmbH.
Lichterketten: Je mehr, desto besser?
In der Adventszeit glitzert, funkelt, blinkt und leuchtet es überall. Für viele gehören Lichterketten und Leuchtsterne auf dem Balkon oder am Fenster fest zur Vorweihnachtszeit dazu. Meist ist das kein Problem. „Solange Mieter beim Aufhängen der Beleuchtung die Fassade nicht beschädigen und sie das äußere Gesamtbild des Hauses nicht übermäßig stören, ist das Schmücken erlaubt“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Mieter sollten allerdings darauf achten, dass das Licht nicht zu hell ist oder die ganze Nacht hindurch blinkt und dadurch die Nachbarn belästigt.“ Sonst können sie unter Umständen dazu verpflichtet sein, die Deko zu entfernen. Hierbei kommt es auf die Intensität der Beleuchtung an – und was vor Ort üblich ist. Eine einfache Lösung ist oft eine Zeitschaltuhr. „Wer einen kletternden Weihnachtsmann an Fassade oder Regenrinne anbringen möchte, sollte allerdings vorab den Vermieter um Erlaubnis fragen“, ergänzt Brandl. Außerdem ist es wichtig, größere Dekorationen sturmsicher zu befestigen: Fallen sie einem Passanten auf den Kopf, droht sonst eine Haftung.
Weihnachtsmänner und Wichtel im Hausflur
Um Festtagsstimmung zu verbreiten, schmücken manche auch gerne das Treppenhaus. Mieter in einem Mehrfamilienhaus sollten es mit der Weihnachtsdeko aber nicht übertreiben, denn der Hausflur zählt zu den Gemeinschaftsräumen, die allen gleichermaßen zustehen. „Um Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, gilt daher auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, so die ERGO Juristin. „Wer sichergehen will, kann die anderen Bewohner vorab fragen.“ Sperrige Dekorationen wie lebensgroße Weihnachtsmänner, Wichtel oder Tannenbäume sind allerdings tabu, da Treppenhäuser und Flure als Fluchtwege frei bleiben müssen. „Auch unabhängig vom Brandschutz darf der Vermieter umfangreichere Dekorationen untersagen, da Hausflur und Treppenhaus nicht zur Mietwohnung gehören. Aber: Ein festlicher Kranz an der Tür ist meist erlaubt, solange die Wohnungstür dadurch unversehrt bleibt“, informiert Brandl.
Glühweinparty bis in die Nacht
Weihnachten ist auch die Zeit, um mit Freunden, Familie und alten Bekannten zusammenzukommen. Mieter, die zur Glühweinparty zu Hause einladen, müssen allerdings auch an den Feiertagen die üblichen Ruhezeiten beachten. „Wer auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten einen privaten Weihnachtsmarkt abhält, sollte ab 22 Uhr in die Wohnung umziehen“, so die Rechtsexpertin von ERGO. Auch hier gilt dann: Bei Gesprächen und Musik auf Zimmerlautstärke achten. Wer eine längere Feier plant, kann für eine friedliche Weihnachtsstimmung die Nachbarn vorab informieren oder sie am besten direkt mit einladen.
In der Weihnachtsbäckerei
Plätzchenbacken oder Glühweinkochen in der eigenen Wohnung sind jederzeit erlaubt – auch spätnachts. „Sollten die Küchenaktivitäten nach 22 Uhr über Zimmerlautstärke hinausgehen, gilt es allerdings, diese besser auf den nächsten Tag zu verschieben“, rät Brandl. Verbreiten sich weihnachtliche oder übliche Essensgerüche im Treppenhaus, müssen Nachbarn das meist hinnehmen. Mieter sollten berücksichtigen, dass jeder Gerüche anders empfindet. Damit sich Nachbarn nicht wegen Geruchsbelästigung beschweren, gilt auch bei Zimt-, Vanille- und Glühweinduft: Die Dosis macht‘s.
Adventskranz und Weihnachtspulli im Büro?
Auch im Büro wollen manche Arbeitnehmer nicht auf Adventskranz, Lichterketten und Weihnachtsschmuck verzichten. „Rechtliche Regelungen zur Arbeitsplatzdekoration gibt es nicht, allerdings kann es in manchen Firmen üblich sein, dass Chefs Vorgaben machen, zum Beispiel bei Kundenkontakt“, erläutert die ERGO Juristin. Sorgt die Weihnachtsdekoration für Beeinträchtigung im Betriebsablauf oder fühlen sich Kollegen gestört, können Vorgesetzte sie verbieten. Auch im Betrieb darf sperrige Weihnachtsdeko keine Fluchtwege blockieren. „Wer Kerzen oder einen Adventskranz aufstellt, sollte unbedingt den Brandschutz beachten. Auch hier kann der Chef sein Veto einlegen und echte Kerzen sind verboten. Elektrische Dekoartikel wie Lichterketten müssen ebenfalls ausreichend betriebssicher sein und am besten ein Prüfzeichen, zum Beispiel das GS-Siegel, haben“, so Brandl. Mitarbeiter sollten in jedem Fall die Haus- oder Brandschutzordnung beachten. Weihnachtspullis sind in den meisten Büros erlaubt, solange keine Schutz- oder Hygienekleidung gesetzlich vorgeschrieben ist. In manchen Betrieben gelten jedoch eigene Vorgaben zu einheitlicher Kleidung. Die Rechtsexpertin empfiehlt Arbeitnehmern, die sich unsicher sind, bei ihrem Chef nachzufragen, wie viel Weihnachtsstimmung sie verbreiten dürfen.
Glühweintasse vom Weihnachtsmarkt mitnehmen?
Glühwein, Kinderpunsch oder heiße Schokolade gibt es auf Weihnachtsmärkten meist in schönen, bunten Tassen. Doch dürfen Besucher diese als Erinnerung einfach mitnehmen? „Wer den Becher mit nach Hause nimmt, begeht rechtlich gesehen eine Straftat“, erläutert Brandl. „Verlangen Verkäufer Pfand, heißt das nicht, dass Besucher die Tasse erworben haben.“ Das Pfand hat nur den Zweck, dass der Becher zum Stand zurückkommt. Weihnachtsfans, die ihr Festtagsgeschirr aufstocken möchten, sollten einfach beim Standbesitzer nachfragen.
15.11.2023
Unterstützung für Pflegebedürftige
durch Smarthome
Im Alter wünschen sich viele, so lange
wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu
können. Vor allem für Menschen, die sich nicht komplett selbst
versorgen können und auf Pflege angewiesen sind, kann das schnell
schwierig werden. Smarthome-Systeme können nicht nur den Alltag von
Pflegebedürftigen enorm erleichtern, sondern auch bei der
medizinischen Versorgung unterstützen und die Sicherheit erhöhen.
Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung, informiert
über die Anwendungsmöglichkeiten der intelligenten Technik und
finanzielle Unterstützungsangebote.
Wie kann Smarthome Pflegebedürftige
im Alltag unterstützen?
Ein Smarthome-System kann dazu
beitragen, dass Pflegebedürftige lange daheim wohnen können und
ihnen den Alltag erleichtern. Im sogenannten intelligenten Zuhause
sind unterschiedliche Geräte wie Heizung, Lampen, Rollläden oder
Fenster miteinander vernetzt und reagieren automatisch oder lassen
sich zentral steuern, etwa per App. „Um Stürze zu vermeiden, sind
beispielsweise Bewegungsmelder für Lampen oder intelligente
Türöffnungssysteme sinnvoll“, informiert Birger Mählmann,
Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Auch die Haustür lässt sich
mit smarter Technik nachrüsten. Ein Haustürschloss mit
Fingerabdruckscanner erleichtert bei zittrigen Händen, einem
Rollator, Gicht oder Arthritis das mühsame Suchen des Schlüssels
und das Aufsperren. „Mit einer vernetzen Türklingel können
Pflegebedürftige nicht nur sehen, wer vor dem Eingang steht, sondern
diese auch bequem per Smartphone oder Tablet öffnen“, so Mählmann.
Darüber hinaus können Sprachassistenten das Smarthome ergänzen.
Sie ermöglichen das Bedienen von Fenstern, Heizung, Licht, Fernseher
und Co. per Stimme. Da der Umgang mit Smarthome-Geräten
Gewohnheitssache ist, empfiehlt der Pflegeexperte, Pflegebedürftige
möglichst früh in die Bedienung einzuweisen. Denn je
fortgeschrittener das Alter oder eine Demenz, desto schwerer fällt
die Handhabung.
Smarthome als medizinische Hilfe
Ein intelligentes Zuhause kann nicht
nur alltägliche Aufgaben erleichtern, sondern auch die Gesundheit
und Sicherheit von Senioren und Pflegebedürftigen unterstützen.
„Sturzerkennungssysteme, die über integrierte Sensoren in Wänden
oder Fußböden verfügen, können automatisch Angehörige, Pfleger
oder den Rettungsdienst informieren“, erläutert Mählmann. „Auch
smarte Matratzenauflagen, die bei Feuchtigkeit die pflegende Person
benachrichtigen, können für Menschen mit Inkontinenz hilfreich
sein.“ Demente Personen neigen dazu, nachts das Bett zu verlassen.
Damit ihnen dann nichts passiert und sie nicht weglaufen, können
beispielsweise ein Bettalarm, Sensortrittmatten oder ein
Alarmtürknauf Pflegende informieren. Zusätzlich senken
Elektrogeräte mit Abschaltautomatik das Risiko für Brände. „Die
vernetzten Geräte und automatischen Funktionen von Smarthome erhöhen
nicht nur Sicherheit. Es ist auch für Angehörige entlastend, wenn
sie wissen, dass ihren Liebsten im Notfall schnell geholfen werden
kann“, ergänzt der Pflegeexperte der IDEAL Versicherung.
Finanzielle Unterstützungsangebote
Vor allem umfangreiche
Smarthome-Systeme können schnell ein Loch in die meist ohnehin
schmale Haushaltskasse reißen. Finanzielle Unterstützung erhalten
Pflegebedürftige beispielsweise durch Zuschüsse oder Kredite der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). „Sie fördert
unterschiedliche Smarthome-Anwendungen sowie Maßnahmen zum
barrierefreien Umbau“, informiert der IDEAL-Experte. „Dazu zählen
beispielsweise der Einbau von Treppenlift und Dusche sowie die
Installation altersgerechter Assistenzsysteme.“ Zum sogenannten
Ambient Assisted Living (AAL) gehören etwa der Hausnotruf oder auch
die kontextabhängige Beleuchtungs-, Raumtemperatur- und
Musiksteuerung. Um die passende Förderung zu finden, empfiehlt
Mählmann, sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser kann
unter Umständen auch bei der Antragstellung unterstützen. „Darüber
hinaus bietet auch die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad einen
Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für sogenannte wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen“, so der Pflegeexperte. „Sie fördert Umbauten wie den
Abbau von Türschwellen, eine Türenverbreiterung, aber auch die
Installation einer Gegensprechanlage oder von Bewegungsmeldern.“
Wichtig: Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen
Pflegebedürftige den Antrag bei KfW und Pflegekassen stellen, bevor
sie mit den Umbaumaßnahmen loslegen.
15.11.2023
Black Friday: nachhaltig und günstig
einkaufen
Verbraucherzentrale gibt Tipps für Schnäppchenjagd ohne Reue
Verbraucherzentrale gibt Tipps für Schnäppchenjagd ohne Reue
Die beliebten Aktionstage Black Friday
und Cyber Monday sollen laut dem Handelsverband Deutschland (HDE) in
diesem Jahr wieder gigantische Umsätze von rund 5,7 Milliarden Euro
für den Handel bringen. Das wären satte 22 Prozent mehr als im
Vorjahr – trotz oder gerade wegen der Preiskrise. Die Hoffnung, die
ersten Weihnachtsgeschenke oder größere Anschaffungen möglichst
günstig kaufen zu können, lockt viele Menschen ins Rennen um die
angepriesenen hohen Rabatte.
„Die Rabatte fallen häufig gar nicht so saftig aus wie es die Werbung suggeriert. Das haben Untersuchungen in der Vergangenheit immer wieder gezeigt“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Vermeintliche Nachlässe verleiten eher dazu, spontan anders und mehr einzukaufen als eigentlich geplant.“ Dadurch entfällt nicht nur der Spareffekt, sondern der Kauf nicht benötigter Produkte trägt zur Verschwendung von Ressourcen bei. Produktion und Versand von Waren verursachen zudem Emissionen und belasten die Klimabilanz.
Verbraucherschutzministerin Katharina Binz mahnte zur Wachsamkeit: „Seien Sie bei allen Rabattaktionen kritisch und lassen sich auch durch einen künstlich erzeugten Zeitdruck oder gigantische Preisversprechen nicht hinters Licht führen. Es gibt in jedem Jahr wieder schwarze Schafe, die sich über „dark patterns“ oder „Fake-Shops“ an Ihnen bereichern wollen. Mit dieser Haltung unterstützen Sie auch die Unternehmerinnen und Unternehmer, die transparent und fair mit Ihnen umgehen. Für mich sind Events wie der Black Friday oder der Cyber Monday immer auch eine Chance, als Verbraucherinnen und Verbraucher ein Zeichen für nachhaltigen und sozial verantwortlichen Konsum zu setzen.“
Wer umdenkt, kann die Aktionstage zum Entdecken wirklich günstiger Schnäppchen statt unnützer Dinge nutzen. Und nebenbei zu einem sorgsameren Umgang mit unserem Planeten beitragen.
Diese Tipps der Verbraucherzentrale helfen beim Sparen und nachhaltig konsumieren:
„Die Rabatte fallen häufig gar nicht so saftig aus wie es die Werbung suggeriert. Das haben Untersuchungen in der Vergangenheit immer wieder gezeigt“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Vermeintliche Nachlässe verleiten eher dazu, spontan anders und mehr einzukaufen als eigentlich geplant.“ Dadurch entfällt nicht nur der Spareffekt, sondern der Kauf nicht benötigter Produkte trägt zur Verschwendung von Ressourcen bei. Produktion und Versand von Waren verursachen zudem Emissionen und belasten die Klimabilanz.
Verbraucherschutzministerin Katharina Binz mahnte zur Wachsamkeit: „Seien Sie bei allen Rabattaktionen kritisch und lassen sich auch durch einen künstlich erzeugten Zeitdruck oder gigantische Preisversprechen nicht hinters Licht führen. Es gibt in jedem Jahr wieder schwarze Schafe, die sich über „dark patterns“ oder „Fake-Shops“ an Ihnen bereichern wollen. Mit dieser Haltung unterstützen Sie auch die Unternehmerinnen und Unternehmer, die transparent und fair mit Ihnen umgehen. Für mich sind Events wie der Black Friday oder der Cyber Monday immer auch eine Chance, als Verbraucherinnen und Verbraucher ein Zeichen für nachhaltigen und sozial verantwortlichen Konsum zu setzen.“
Wer umdenkt, kann die Aktionstage zum Entdecken wirklich günstiger Schnäppchen statt unnützer Dinge nutzen. Und nebenbei zu einem sorgsameren Umgang mit unserem Planeten beitragen.
Diese Tipps der Verbraucherzentrale helfen beim Sparen und nachhaltig konsumieren:
- Sorgfältig planen
Eine Einkaufsliste der benötigten
Anschaffungen hilft beim überlegten Konsum und kann Spontankäufen
vorbeugen, die hinterher bereut werden. Achtung: Wer vor allem
deswegen kaufen will, weil es so günstig ist, tappt in die
Schnäppchenfalle.
- Alternativen prüfen
Vielleicht kann das Benötigte statt
neu gekauft auch geliehen oder gemietet oder ein vorhandenes Gerät
repariert werden. Günstiger und ressourcenschonender als der Kauf
von Neuware ist auch ein Gebrauchtkauf.
- Produkte und Preise recherchieren
Wer vorher schon weiß, welche Produkte
zum eigenen Bedarf passen, kann gezielt und schneller nach den
günstigsten Angeboten suchen und prüfen, zu welchem Preis das
Produkt üblicherweise angeboten wird. Preisvergleichsseiten im Netz
zeigen die Preise des gesamten letzten Jahres und nicht nur der
letzten 30 Tage an. So kann schnell zwischen echtem Schnäppchen und
reinem Blendwerk unterschieden werden.
- Billigprodukte meiden
Extrem billige Produkte sind häufig
auch extrem minderwertig. Solche Produkte haben oft nur eine kurze
Lebensdauer und landen im schlimmsten Fall nach kurzer Zeit im Müll.
Derartige Wegwerfartikel belasten nicht nur den Geldbeutel, sondern
auch das Klima.
- Retouren vermeiden
Verträge im Internet können zwar
binnen 14 Tagen widerrufen und die Ware zurückgeschickt werden.
Aber: Jede Rücksendung kostet Zeit, verursacht erneut Emissionen und
kann unter Umständen auch teuer werden: Manchmal müssen die
Rücksendekosten selbst getragen werden, wenn der Händler vorab
darüber informiert.
Weitere Tipps rund um die Schnäppchenjagd bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
Tipps zu Preisschwankungen
Alternativen zum Neukauf
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15.11.2023
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit –
Hygiene schützt!
Was ist die Hand-Fuß-Mund-Krankheit?
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit wird durch
Viren ausgelöst und geht mit einem Ausschlag im Mund sowie an den
Handflächen und Fußsohlen einher. Gesäß, Genitalbereich, Knie
oder Ellenbogen können auch betroffen sein. Eine Übertragung der
Viren – vor allem über die Hände – geschieht sehr leicht, da
das Ansteckungspotenzial dieser Viren sehr hoch ist.
Die Erreger
werden von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit
Körperflüssigkeiten übertragen. Mit dem Ausschlag bilden sich
Bläschen, die eine Flüssigkeit enthalten. Kommt diese Flüssigkeit
in Kontakt mit Hautpartieren anderer Personen, können die Viren
leicht übertragen werden. Aber auch eine Ansteckung über die Luft
ist möglich. Beim Husten oder Niesen gelangen kleinste virushaltige
Tröpfchen in die Luft und können von anderen Menschen in der Nähe
aufgenommen werden. Ebenso über gemeinsam genutzte Gegenstände, wie
beispielsweise Türgriffe, Haltegriffe oder Treppengeländer können
die Erreger weitergereicht werden.
Welche Symptome zeigen sich?
Mehr als 80 Prozent der Menschen, die
sich mit dem Virus angesteckt haben, zeigen keine Krankheitszeichen,
können das Virus aber trotzdem weiterverbreiten.
Die ersten Krankheitszeichen sind
üblicherweise Fieber, verminderter Appetit und Halsschmerzen. Ein
bis zwei Tage nach Einsetzen des Fiebers zeigen sich kleine rote
Flecken an der Mundschleimhaut, vor allem an Zunge und Zahnfleisch.
Im Verlauf der Erkrankung entwickeln sich daraus schmerzhafte
Bläschen. Nochmals ein bis zwei Tage später treten weitere rote
Flecken vor allem an Handflächen und Fußsohlen auf.
Verlauf der Krankheit
Normalerweise verläuft die
Hand-Fuß-Mund-Krankheit mild. Fast alle Betroffenen werden – auch
ohne ärztliche Behandlung – innerhalb von fünf bis sieben Tagen
wieder gesund.
Zwischen Ansteckung und Ausbruch der
Hand-Fuß-Mund-Krankheit liegen in der Regel drei bis zehn Tage.
Besonders die Flüssigkeit aus den Bläschen des Ausschlags ist hoch
ansteckend. Daher ist die Ansteckungsgefahr während der Zeit des
Ausschlags besonders hoch und sinkt erst mit dem Trocknen der
Bläschen. Nach Abklingen der Krankheitszeichen können die Viren
jedoch noch wochenlang über den Stuhl ausgeschieden und
weiterverbreitet werden.
An der Hand-Fuß-Mund-Krankheit kann jeder
erkranken, sie tritt aber vor allem bei Kindern unter zehn Jahren und
gehäuft im Spätsommer und Herbst auf. Eine Therapie gibt es nicht –
sie ist aber wegen des fast immer milden Verlaufs auch nicht nötig.
Schmerzstillende und fiebersenkende Mittel können die Beschwerden
lindern. Wichtig ist, dass erkrankte Kinder genug trinken.
Wie kann man sich schützen?
Vor allem konsequente Hygiene ist eine
Schutzmaßnahme gegen Ansteckung.
- Achten Sie auf eine gute Händehygiene. Waschen Sie sich regelmäßig und sorgfältig die Hände mit Seife, besonders, wenn Sie engen Körperkontakt mit Erkranken haben.
- Reinigen Sie Gegenstände wie Spielzeug, Türgriffe usw., mit denen Erkrankte in Kontakt waren, gründlich.
- Vermeiden Sie engen Körperkontakt
mit Erkrankten.
- Verwenden Sie stets getrennte
Trinkgefäße, Geschirr und Besteck.
- Jeder sollte sein eigenes Handtuch
haben.
- Obst und Gemüse gründlich vor dem
Verzehr waschen.
- Möglicherweise ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske wieder sinnvoll, wenn Sie mit einer erkrankten Person in geschlossenen Räumen eng zusammen sind.
- Eine Impfung gegen die
Hand-Fuß-Mund-Krankheit gibt es nicht.
Fragen Sie in Ihrer hausärztlichen
Praxis nach, wenn Sie weitere Informationen benötigen oder wenden Sie sich an das örtliche
Gesundheitsamt.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana,
E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
15.11.2023
Tipps für Langstreckenflüge
Vor allem in der kalten Jahreszeit
zieht es viele Deutsche in die Ferne. Dafür nehmen sie lange
Flugzeiten in Kauf. Damit der Flug so angenehm wie möglich ist, kann
es sinnvoll sein, einen Sitz möglichst weit hinten zu wählen. Denn
dort ist es wahrscheinlicher, dass Plätze frei bleiben.
Ob Gang oder Fenster, hängt von den
individuellen Bedürfnissen ab. Wer in Ruhe schlafen möchte, sollte
am Fenster sitzen, ein Platz am Gang ist besser, um öfter aufstehen
zu können. Die Luft im Flugzeug ist aufgrund der Klimaanlage meist
sehr trocken. Damit die Schleimhäute feucht bleiben, heißt es
daher: viel trinken. Wer besonders empfindlich reagiert, sollte zudem
Nasensprays, Feuchtigkeitscreme und Augentropfen einpacken.
Zusätzlich sorgen ein Schal, Pullover
und Socken dafür, nicht zu frieren und keine Erkältung zu
riskieren. Bereits ab sechs Stunden Flugzeit steigt das
Thromboserisiko. Daher ist es auf Langstreckenflügen wichtig,
regelmäßig aufzustehen, die Beine auszustrecken und mit den Zehen
zu wippen.
Passagiere, die generell zu
geschwollenen Beinen und Krampfadern neigen, sollten Stütz- oder
Thrombosestrümpfe tragen und sich vorab ärztlich beraten lassen.
Für einen erfrischten Urlaubsstart sorgen Zahnpasta und Deo – bis
maximal 100 Milliliter Inhalt – sowie Erfrischungstücher.
Zur Unterhaltung bieten die meisten
Airlines ein vielfältiges Entertainmentprogramm. Aber auch die
runtergeladene Lieblingsserie auf dem Laptop, Bücher, Zeitschriften
oder ein Reiseführer des Urlaubslandes können dafür sorgen, dass
die Zeit schnell vergeht.
Text: Birgit Dreyer, Expertin der ERGO
Reiseversicherung
13.11.2023
Schwangerschaftsdiabetes in der
Region steigt
Anlässlich des diesjährigen
Weltdiabetestages, am 14. November, möchte die IKK Südwest über
Schwangerschaftsdiabetes aufklären. Wie eine Auswertung ihrer
Versichertendaten zeigt, ist in den vergangenen Jahren ein deutlicher
Zuwachs des sogenannten Gestationsdiabetes zu verzeichnen. In
Zusammenarbeit mit dem Saarbrücker Gynäkologen Dr. Steffen Wagner
informiert die regionale Innungskrankenkasse über eine Form des
Diabetes mellitus Typ 2, die häufig unbemerkt bleibt.
Mehr als 60.000 Frauen erkranken im
Durchschnitt jedes Jahr an Schwangerschaftsdiabetes - mit steigender
Tendenz. Eine Auswertung unter den Versicherten der IKK Südwest in
Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland bestätigt diese Entwicklung.
Die Analyse zeigt, dass seit 2016 jedes Jahr mehr Frauen an
Schwangerschaftsdiabetes erkranken. Im Jahr 2022 haben sogar ein
Viertel aller Schwangeren, die bei der IKK Südwest versichert sind,
diese Diagnose erhalten.
„Durch einen solch starken Zuwachs,
drängt sich die Frage nach der Ursache auf. Ein
Schwangerschaftsdiabetes kann sich schon vor der Geburt negativ auf
die Gesundheit sowohl der Mutter als auch ihres Kindes auswirken“,
zeigt sich Professor Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest, über
das Ergebnis der Auswertung besorgt und ergänzt: „Wer die
Vorsorgeuntersuchungen gewissenhaft wahrnimmt, kann oft schon bei
ersten Auffälligkeiten gemeinsam mit dem Arzt dem
Schwangerschaftsdiabetes entgegenwirken. Je früher der
Schwangerschaftsdiabetes erkannt wird, umso geringer sind die
gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind.“ Der richtige
Lebensstil und damit die individuelle Gesundheitsprävention seien,
so Loth, bei der Vermeidung „hochentscheidend“.
Für einen Anstieg der Erkrankung in
den vergangenen Jahren nennt Dr. Steffen Wagner, Facharzt für
Gynäkologie und Geburtsmedizin aus Saarbrücken, unterschiedliche
Gründe, vor allem aber krankhaftes Übergewicht (Adipositas).
„Adipositas mindert nicht nur die Fruchtbarkeit, sondern sie
begünstigt auch das Entstehen eines Gestationsdiabetes. Zudem sind
Frauen, die schwanger werden, im Durschnitt immer älter. Mit
zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, eine
Zuckererkrankung zu entwickeln“, äußert sich der Gynäkologe.
Dr. Steffen Wagner empfiehlt daher,
dass sich Frauen schon bei der Planung ihrer Schwangerschaft mit dem
Thema Diabetes auseinanderzusetzen, um das eigene Risiko besser
abzuschätzen und um bereits im Voraus vorbeugende Maßnahmen
ergreifen zu können: Gibt es Fälle von Diabetes in meinem
familiären Umfeld? Könnte ich daher genetisch vorbelastet sein?
Besteht bei mir eine Adipositas?
Welche Folgen kann ein
Schwangerschaftsdiabetes haben?
Der Saarbrücker Mediziner weist darauf
hin einen Schwangerschaftsdiabetes ernst zu nehmen, da er sowohl
für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche Risiken birgt.
„Ein nicht erkannter Schwangerschaftsdiabetes kann zu einer zu
starken Gewichtszunahme des Kindes im Mutterleib führen mit der
Gefahr von Komplikationen bei der Geburt. Neugeborene von
diabetischen Müttern können in den ersten Tagen an
Blutzuckerschwankungen und Unreife leiden und müssen deshalb
intensiv überwacht werden. Zudem haben Kinder von diabetischen
Müttern selbst ein erhöhtes Risiko einen Diabetes zu entwickeln“,
erklärt Dr. Wagner.
Wie kann man einen
Schwangerschaftsdiabetes vermeiden?
Das Positive vorweg: in vielen Fällen
kann Schwangerschaftsdiabetes vermieden werden, sofern Risikofaktoren
frühzeitig erkannt und minimiert werden. So können ausgewogene
Ernährung und ausreichende Bewegung seiner Entstehung oft
entscheidend vorbeugen, meint Dr. Wagner und ergänzt: „Es ist
daher ratsam, dass sich Frauen mit Kinderwunsch bereits frühzeitig
körperlich auf die Schwangerschaft vorbereiten und ihre Lebensweise
sowie Ernährung anpassen.“
Doch wie funktioniert das am
besten? Bei der Ernährung sollte der Schwerpunkt auf
pflanzlichen Lebensmitteln wie Gemüse, Obst, Hülsenfrüchten und
Vollkornprodukten sowie kalorienarmen Getränken liegen. Auf
tierische Lebensmittel wie Milchprodukte, Fleisch und Eier muss man
nicht verzichten, sie sollten aber nicht den Hauptkalorienanteil
ausmachen. Sehr sparsam sollten Süßigkeiten, Snacks mit hohem
Anteil gesättigter Fettsäuren und zuckerhaltige Getränke verzehrt
werden. „Generell ist von Lebensmitteln mit hohem Zuckeranteil
abzuraten“, so die Empfehlung des Mediziners.
Krankenkassen übernehmen Kosten für
Glucosetest
Das Tückische am
Schwangerschaftsdiabetes: oft verläuft er ohne Symptome. Daher
würden viele werdende Mütter die Gefahr, die für sie und ihr Kind
davon ausgeht, zunächst nicht erkennen, so der Gynäkologe. „Die
sicherste Methode, einen Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig zu
diagnostizieren, ist der beim Frauenarzt routinemäßig durchgeführte
Glucosetest, den die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen“, sagt
Wagner. Dieser Test wird zwischen der 24. – 26.
Schwangerschaftswoche durchführt. Wenn dabei der Blutzucker
bestimmte Werte übersteigt, liegt ein Schwangerschaftsdiabetes vor.
„Ich empfehle allen Schwangeren,
diese Angebote zum eigenen und zu dem Wohle ihres Kindes zu nutzen.
Die Präventionsleistungen haben einen doppelten präventiven
Charakter, da durch sie sowohl die werdende Mutter als auch das
ungeborene Kind vor schweren gesundheitlichen Folgen geschützt
werden. Je früher eine Krankheit erkannt wird, umso besser lässt
sie sich medizinisch behandeln“, appelliert IKK-Vorstand Loth an
die Versicherten die Angebote der Gesundheitsvorsorge anzunehmen.
13.11.2023
Repräsentative Umfrage: Fast jeder
Dritte wurde gehackt
Verbraucherzentralen informieren zu Account-Hacking
Verbraucherzentralen informieren zu Account-Hacking
Der E-Mail-Account gehackt, aus dem
eigenen Bankkonto ausgesperrt – für die meisten Menschen ist das
ein Alptraum. Eine Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt
nun: Knapp ein Drittel aller befragten Internetnutzerinnen und
-nutzer musste bereits Erfahrungen mit Account-Hacking machen.
Besonders Social Media-Konten sind von solchen Angriffen
betroffen.
Bei 30 Prozent der befragten Internetnutzerinnen und -nutzer wurde bereits mindestens ein persönlicher Online-Account gehackt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Gelszus im Auftrag der Verbraucherzentralen. „Die Häufigkeit gekaperter Online-Konten ist erschreckend“, erklärt Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, und ergänzt: „Die Mehrheit der Befragten fürchtet einen Angriff auf Online-Banking und Finanzdienstleistungen. Tatsächlich betroffen sind aber vor allem Social Media-Accounts, wie die Ergebnisse zeigen.“
So geben immerhin 35 Prozent der Betroffenen an, Ziel des Angriffs sei ein Social Media-Account gewesen. 28 Prozent nennen E-Mail-Konten, 21 Prozent das Konto bei einem Online-Marktplatz sowie 16 Prozent den Bereich Finanzen.
Gefragt nach den fünf Accounts, bei denen ein Fremdzugriff besonders schlimm wäre, landet der Bereich Finanzen mit 84 Prozent auf Platz eins, gefolgt von E-Mail-Konten (73 Prozent) und Messenger-Diensten (75 Prozent).
Überraschend: Menschen in der Lebensmitte besonders betroffen
Von Account-Hacks am häufigsten betroffen, ist mit 33 Prozent die Altersgruppe der 30- bis 44-Jährigen. Sie nutzen das Internet mehrmals täglich. Die Befragung zeigt auch, dass die Betroffenen Passwörter ähnlich nutzen wie der Durchschnitt: 57 Prozent der Betroffenen sowie 56 Prozent aller Befragten geben an, für alle Accounts unterschiedliche Passwörter zu verwenden.
Branchenabhängig: Unterstützung durch Anbieter
Die gute Nachricht: 86 Prozent der Betroffenen konnten die Kontrolle über ihren Account wiedererlangen. Im Bereich Social Media war die Quote mit 81 Prozent am geringsten, für Finanz-Accounts mit 92 Prozent am höchsten. Das geht einher mit der erfahrenen Unterstützung durch die Anbieter: Bei einem gehackten Finanz-Account erhielten 74 Prozent der Betroffenen persönliche Hilfe, im Bereich Social Media waren es nur 42 Prozent.
„Die Umfrage zeigt: Im Fall eines Hacker-Angriffs lohnt es sich, den Anbieter einzuschalten“, sagt Gerhards. „97 Prozent derjenigen, die sich an den Anbieter wandten, konnten mit dessen Hilfe die Kontrolle über ihren Account zurückerlangen. Bei denjenigen, die keine persönliche Hilfe vom Anbieter hatten, gelang dies nur 74 Prozent. In der direkten Kommunikation kann oft eine schnellere Lösung gefunden werden. So können Betroffene notfalls mit Zahlungsinformationen oder Screenshots nachweisen, dass sie der rechtmäßige Besitzer des Accounts sind.“
Ausbaufähig: Hilfsangebote der Unternehmen
Im Falle eines Hacker-Angriffs wüsste nur die Hälfte der Befragten, wie sie sich verhalten sollen. Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich dabei vor allem Hilfe zur Selbsthilfe: Für 45 Prozent der Befragten ist das die bevorzugte Option. 30 Prozent bräuchten Unterstützung durch den Anbieter, insbesondere dem Kundensupport, und 17 Prozent würden Hilfe von Dritten, etwa von der Polizei oder aus dem privaten Umfeld, in Anspruch nehmen.
„Ein gehackter Account ist ein enormer Kontrollverlust, deshalb wollen die Betroffenen aktiv werden und die Kontrolle über die Situation zurückerlangen. Unternehmen sollten auf ihren Internetseiten möglichst konkrete Hilfestellungen anbieten und die wichtigsten Fragen für den Fall eines Hacker-Angriffs beantworten. Zudem sollten sie für Betroffene persönlich erreichbar sein, um ihnen schnell helfen zu können. Hier haben vor allem Social Media-Plattformen Nachholbedarf, wie unsere Umfrage zeigt“, so Verbraucherschützerin Gerhards.
Was tun im Hacking-Fall?
Die Verbraucherzentralen haben in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zusammengestellt, was man im Falle eines gehackten Online-Accounts tun kann und wie sich Datendiebstahl verhindern lässt.
Weitere Informationen zur Umfrage „Account gehackt“ auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Die Umfrage wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt.
Bei 30 Prozent der befragten Internetnutzerinnen und -nutzer wurde bereits mindestens ein persönlicher Online-Account gehackt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Gelszus im Auftrag der Verbraucherzentralen. „Die Häufigkeit gekaperter Online-Konten ist erschreckend“, erklärt Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, und ergänzt: „Die Mehrheit der Befragten fürchtet einen Angriff auf Online-Banking und Finanzdienstleistungen. Tatsächlich betroffen sind aber vor allem Social Media-Accounts, wie die Ergebnisse zeigen.“
So geben immerhin 35 Prozent der Betroffenen an, Ziel des Angriffs sei ein Social Media-Account gewesen. 28 Prozent nennen E-Mail-Konten, 21 Prozent das Konto bei einem Online-Marktplatz sowie 16 Prozent den Bereich Finanzen.
Gefragt nach den fünf Accounts, bei denen ein Fremdzugriff besonders schlimm wäre, landet der Bereich Finanzen mit 84 Prozent auf Platz eins, gefolgt von E-Mail-Konten (73 Prozent) und Messenger-Diensten (75 Prozent).
Überraschend: Menschen in der Lebensmitte besonders betroffen
Von Account-Hacks am häufigsten betroffen, ist mit 33 Prozent die Altersgruppe der 30- bis 44-Jährigen. Sie nutzen das Internet mehrmals täglich. Die Befragung zeigt auch, dass die Betroffenen Passwörter ähnlich nutzen wie der Durchschnitt: 57 Prozent der Betroffenen sowie 56 Prozent aller Befragten geben an, für alle Accounts unterschiedliche Passwörter zu verwenden.
Branchenabhängig: Unterstützung durch Anbieter
Die gute Nachricht: 86 Prozent der Betroffenen konnten die Kontrolle über ihren Account wiedererlangen. Im Bereich Social Media war die Quote mit 81 Prozent am geringsten, für Finanz-Accounts mit 92 Prozent am höchsten. Das geht einher mit der erfahrenen Unterstützung durch die Anbieter: Bei einem gehackten Finanz-Account erhielten 74 Prozent der Betroffenen persönliche Hilfe, im Bereich Social Media waren es nur 42 Prozent.
„Die Umfrage zeigt: Im Fall eines Hacker-Angriffs lohnt es sich, den Anbieter einzuschalten“, sagt Gerhards. „97 Prozent derjenigen, die sich an den Anbieter wandten, konnten mit dessen Hilfe die Kontrolle über ihren Account zurückerlangen. Bei denjenigen, die keine persönliche Hilfe vom Anbieter hatten, gelang dies nur 74 Prozent. In der direkten Kommunikation kann oft eine schnellere Lösung gefunden werden. So können Betroffene notfalls mit Zahlungsinformationen oder Screenshots nachweisen, dass sie der rechtmäßige Besitzer des Accounts sind.“
Ausbaufähig: Hilfsangebote der Unternehmen
Im Falle eines Hacker-Angriffs wüsste nur die Hälfte der Befragten, wie sie sich verhalten sollen. Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich dabei vor allem Hilfe zur Selbsthilfe: Für 45 Prozent der Befragten ist das die bevorzugte Option. 30 Prozent bräuchten Unterstützung durch den Anbieter, insbesondere dem Kundensupport, und 17 Prozent würden Hilfe von Dritten, etwa von der Polizei oder aus dem privaten Umfeld, in Anspruch nehmen.
„Ein gehackter Account ist ein enormer Kontrollverlust, deshalb wollen die Betroffenen aktiv werden und die Kontrolle über die Situation zurückerlangen. Unternehmen sollten auf ihren Internetseiten möglichst konkrete Hilfestellungen anbieten und die wichtigsten Fragen für den Fall eines Hacker-Angriffs beantworten. Zudem sollten sie für Betroffene persönlich erreichbar sein, um ihnen schnell helfen zu können. Hier haben vor allem Social Media-Plattformen Nachholbedarf, wie unsere Umfrage zeigt“, so Verbraucherschützerin Gerhards.
Was tun im Hacking-Fall?
Die Verbraucherzentralen haben in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zusammengestellt, was man im Falle eines gehackten Online-Accounts tun kann und wie sich Datendiebstahl verhindern lässt.
Weitere Informationen zur Umfrage „Account gehackt“ auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Die Umfrage wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt.
08.11.2023
Was gilt für Sehhilfen beim
Autofahren?
Viele Menschen sind auf eine Sehhilfe
angewiesen und müssen beim Autofahren Brille oder Kontaktlinsen
tragen. Daher ist ein Sehtest verpflichtend, um den Führerschein zu
erwerben. Wer nur mit Sehhilfe die geforderte Sehleistung von 70
Prozent erreicht, erhält einen entsprechenden Vermerk im
Führerschein.
Ob Fahrer eine Brille oder
Kontaktlinsen zum Fahren tragen müssen, kann die Polizei über die
sogenannte Schlüsselziffer auf der Rückseite des Führerscheins
erkennen. Ohne entsprechende Sehhilfe droht ein Verwarngeld von 25
Euro. Aber auch, wenn Autofahrer die „falsche“ Sehhilfe tragen,
kann ihnen unter Umständen eine Strafe drohen. Steht im Führerschein
explizit, dass sie beispielsweise eine Brille benötigen, ist das
Fahren mit Kontaktlinsen nicht gestattet.
Nur mit den Schlüsselziffern 01
(Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz) oder 01.06 (Brille
oder Kontaktlinsen) im Führerschein dürfen sie beides tragen. Es
ist jedoch möglich, den Führerschein umschreiben zu lassen und
beispielsweise Kontaktlinsen nachzutragen.
Übrigens: Wer etwa nach einer
Laser-Operation keine Sehhilfe mehr benötigt, sollte den Vermerk im
Führerschein streichen lassen, da sonst bei Nichttragen ebenfalls
ein Verwarngeld droht.
Text: Wolfgang Müller, Rechtsexperte
der IDEAL Versicherung
08.11.2023
Klimawerbung auf Lebensmitteln –
jetzt Klarheit schaffen
Verbraucherzentralen kritisieren in ihrem Marktcheck den unüberschaubaren Wildwuchs an Klimaaussagen
Verbraucherzentralen kritisieren in ihrem Marktcheck den unüberschaubaren Wildwuchs an Klimaaussagen
Klima und Nachhaltigkeit sind vielen
Menschen beim Einkauf wichtig. Das nutzen viele Unternehmen für sich
und werben mit zahlreichen Werbeaussagen auf Lebensmitteln. Den
Wildwuchs an Siegeln und Klimaaussagen zeigt auch eine Stichprobe der
Verbraucherzentralen. „Wir haben allein das ‚Klimaneutral‘-Zeichen
eines privaten Siegelgebers in sieben verschiedenen Varianten
gefunden“, erklärt Sophie Röckert, Fachbereichsleiterin
Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz.
Häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen
Am häufigsten wurde mit Klimaneutralität geworben (53 von 87 Produkte). Doch Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ können zu falschen Vorstellungen führen. „Aus Sicht der Verbraucherzentralen lassen sich solche Angaben nicht belegen“, erklärt Röckert, „sie sind für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Hilfe. Meist stecken dahinter Ausgleichszahlungen in Kompensationsprojekte, deren Berechnungsgrundlagen durchaus fragwürdig sein können. Lebensmittelhersteller sollten diese daher grundsätzlich nicht mehr verwenden.“
Bei einem Drittel der Produkte blieb unklar, worauf genau sich das Werbeversprechen bezieht. „Aussagen wie ‚24 % CO2-Reduzierung‘ sind nicht hilfreich, wenn nirgendwo angegeben ist, ob damit die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt gemeint ist“, kritisiert die Expertin. Außerdem wurde keine Vergleichsgröße genannt. Solche ergänzenden Erklärungen fehlten ebenfalls bei einem Drittel der Produkte. Häufig verwiesen die Unternehmen auf weiterführende Informationen im Internet (73 der 87 Produkte). Wesentliche Informationen zur Verständlichkeit von Klima- und CO2-Aussagen gehören jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen direkt auf die Verpackung.
Rechtliche Vorgaben dringend notwendig
Der Marktcheck macht deutlich, dass es ein gesetzliches, standardisiertes Regelwerk einschließlich entsprechendem Kontrollsystem für die Werbung mit Klima- und Umweltaussagen braucht. Das zeigt beispielsweise der Vergleich verschiedener Milchpackungen: Ein Produkt trug lediglich die Angabe „Klimaneutral“ mit Verweis auf „effektiven Klimaschutz“, ein anderes Produkt warb mit Aussagen und Erläuterungen auf allen Verpackungsseiten. Eindeutige Informationen lieferten diese jedoch auch nicht. Eine Einschätzung, welches der Produkte den größten Mehrwert für das Klima bringt, ist so für Verbraucher:innen nicht möglich.
Als vielversprechend werten die Verbraucherzentralen zwei Richtlinien zu Umweltaussagen, die die Europäische Kommission aktuell vorbereitet, um rechtliche Lücken zu schließen. Bis die Richtlinien umgesetzt werden und sich damit direkt auf Werbeaussagen auswirken, können jedoch noch Jahre vergehen. Unternehmen, die ihre Klimaschutzbemühungen deutlich machen wollen, sollten daher schon jetzt transparent und verständlich kommunizieren. „Die Werbung mit Klimaaussagen darf nicht dazu führen, dass Unternehmen Produkte besser darstellen als sie sind und Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch getäuscht werden“, fasst Röckert zusammen.
Hintergrund des Marktchecks
In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen im April 2023 Lebensmittel mit Klima- und CO2-Siegeln und Aussagen erfasst. Dazu wurde das Angebot in Discountern, Supermärkten, Biomärkten und Drogeriemärkten in zehn Bundesländern untersucht. Erfasst wurden 87 Produkte, die im Hauptsichtfeld mit Siegeln und Aussagen zu Klima und CO2 warben.
Der ausführliche Bericht zum aktuellen Marktcheck ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden. Tipps für eine klimafreundlichere Ernährung gibt es ebenfalls auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.
Häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen
Am häufigsten wurde mit Klimaneutralität geworben (53 von 87 Produkte). Doch Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ können zu falschen Vorstellungen führen. „Aus Sicht der Verbraucherzentralen lassen sich solche Angaben nicht belegen“, erklärt Röckert, „sie sind für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Hilfe. Meist stecken dahinter Ausgleichszahlungen in Kompensationsprojekte, deren Berechnungsgrundlagen durchaus fragwürdig sein können. Lebensmittelhersteller sollten diese daher grundsätzlich nicht mehr verwenden.“
Bei einem Drittel der Produkte blieb unklar, worauf genau sich das Werbeversprechen bezieht. „Aussagen wie ‚24 % CO2-Reduzierung‘ sind nicht hilfreich, wenn nirgendwo angegeben ist, ob damit die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt gemeint ist“, kritisiert die Expertin. Außerdem wurde keine Vergleichsgröße genannt. Solche ergänzenden Erklärungen fehlten ebenfalls bei einem Drittel der Produkte. Häufig verwiesen die Unternehmen auf weiterführende Informationen im Internet (73 der 87 Produkte). Wesentliche Informationen zur Verständlichkeit von Klima- und CO2-Aussagen gehören jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen direkt auf die Verpackung.
Rechtliche Vorgaben dringend notwendig
Der Marktcheck macht deutlich, dass es ein gesetzliches, standardisiertes Regelwerk einschließlich entsprechendem Kontrollsystem für die Werbung mit Klima- und Umweltaussagen braucht. Das zeigt beispielsweise der Vergleich verschiedener Milchpackungen: Ein Produkt trug lediglich die Angabe „Klimaneutral“ mit Verweis auf „effektiven Klimaschutz“, ein anderes Produkt warb mit Aussagen und Erläuterungen auf allen Verpackungsseiten. Eindeutige Informationen lieferten diese jedoch auch nicht. Eine Einschätzung, welches der Produkte den größten Mehrwert für das Klima bringt, ist so für Verbraucher:innen nicht möglich.
Als vielversprechend werten die Verbraucherzentralen zwei Richtlinien zu Umweltaussagen, die die Europäische Kommission aktuell vorbereitet, um rechtliche Lücken zu schließen. Bis die Richtlinien umgesetzt werden und sich damit direkt auf Werbeaussagen auswirken, können jedoch noch Jahre vergehen. Unternehmen, die ihre Klimaschutzbemühungen deutlich machen wollen, sollten daher schon jetzt transparent und verständlich kommunizieren. „Die Werbung mit Klimaaussagen darf nicht dazu führen, dass Unternehmen Produkte besser darstellen als sie sind und Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch getäuscht werden“, fasst Röckert zusammen.
Hintergrund des Marktchecks
In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen im April 2023 Lebensmittel mit Klima- und CO2-Siegeln und Aussagen erfasst. Dazu wurde das Angebot in Discountern, Supermärkten, Biomärkten und Drogeriemärkten in zehn Bundesländern untersucht. Erfasst wurden 87 Produkte, die im Hauptsichtfeld mit Siegeln und Aussagen zu Klima und CO2 warben.
Der ausführliche Bericht zum aktuellen Marktcheck ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden. Tipps für eine klimafreundlichere Ernährung gibt es ebenfalls auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.
06.11.2023
Auch im Winter sportlich aktiv
Outdoor-Sport ist gut für Körper
und Seele
Die Deutschen bewegen sich zu wenig:
Laut dem aktuellen DKV-Report erreichen nur vier von zehn Befragten
die Bewegungsempfehlungen zu Ausdauer und Muskelaktivität. Vor allem
im Winter fällt es vielen noch schwerer, aktiv zu sein. Wie sich das
auf die Gesundheit auswirkt und welche positiven Effekte gerade
Outdoor-Sport hat, erklärt Solveig Haw, Ärztin und
Gesundheitsexpertin der DKV. Sie weiß außerdem, worauf bei Kleidung
und Equipment zu achten ist.
Gesundheitliche Folgen von
Bewegungsmangel
Vor allem im Winter, wenn es draußen
kalt und lange dunkel ist, kann es schwerfallen, sich zum Sport
aufzuraffen. Viel bequemer ist es doch unter der Kuscheldecke auf dem
Sofa. Aber: „Zu wenig Bewegung ist ungesund. Das schwächt nicht
nur die Muskeln, sondern geht langfristig mit dem Risiko für
Erkrankungen wie Bluthochdruck, Osteoporose, Adipositas oder Diabetes
mellitus Typ 2“ einher, erklärt Solveig Haw, Ärztin und
Gesundheitsexpertin der DKV. Auch die Psyche leidet. „Wer sich zu
wenig bewegt, hat häufiger Schlafstörungen, schlechte Laune und
Stress“, so Haw. „Außerdem senkt Bewegungsmangel die
Lebenserwartung.“ Es spricht also vieles dafür, auch im Winter den
inneren Schweinehund zu überwinden.
Positiver Effekt von Outdoor-Sport
im Winter
Sport bei Kälte hält nicht nur fit,
sondern hat zudem noch weitere positive gesundheitliche Auswirkungen.
Die Bewegung im Freien stärkt das Immunsystem und beugt Erkältungen
vor. Die Temperaturunterschiede zwischen drinnen und draußen
stimulieren die körpereigene Abwehr, die Winterluft sorgt außerdem
für kühle, befeuchtete Schleimhäute, die durch die trockene
Heizungsluft oft leiden. „Das macht es Krankheitserregern schwerer,
sich anzusiedeln,“ erklärt die Gesundheitsexpertin. Sport im
Freien regt besonders an hellen Tagen die Vitamin-D-Produktion des
Körpers an. „Das stärkt Muskeln und Knochen und hebt die Laune“,
so Haw. Ein weiterer erfreulicher Nebeneffekt: Regelmäßige Bewegung
baut Muskeln auf. Dabei verbrennt der Körper mehr Energie und wärmt
sich so von innen. Mehr trainieren bedeutet also weniger frieren.
Die richtige Vorbereitung und
Technik
Vor allem im Winter ist Aufwärmen das
A und O vor dem Outdoor-Training, das beugt Verletzungen vor. Die DKV
Expertin empfiehlt, sich dazu ein paar Minuten zu dehnen und
Lockerungsübungen zu machen. Beim Sporteln an der frischen Luft
heißt es dann: Durch die Nase atmen. „Beim Atmen durch den Mund
trifft kalte Luft direkt auf die Rachenschleimhaut, was Entzündungen
der Atemwege begünstigen kann,“ erläutert Haw. Nach dem Training
ist es wichtig, nicht abzukühlen. Deshalb so schnell wie möglich
zurück ins Warme und die verschwitzte Kleidung ausziehen. Die
Gesundheitsexpertin erklärt: „Wer sich zu lange verschwitzt in der
Kälte aufhält, steigert das Erkältungsrisiko.“ Bei Fieber,
Infekten oder einer aufkommenden Erkältung ist es ratsam, sofort
eine Trainingspause einzulegen, bis die Symptome vollständig
verschwunden sind.
Kleidung und Equipment
Damit Freizeit-Sportler nicht frieren,
aber auch nicht zu schnell ins Schwitzen geraten, ist die richtige
Kleidung wichtig. Haw empfiehlt einen Zwiebellook aus mehreren
Schichten, um einen Wärmepuffer zu erzeugen. Besonders geeignet ist
zum Beispiel eine Kombination aus Funktionskleidung, Fleece sowie
einer wind- und wasserfesten Jacke. „Baumwoll-T-Shirts sind
hingegen nicht atmungsaktiv und können die Feuchtigkeit nicht nach
außen abgeben. Dadurch frieren Sportler schneller. Wer sich länger
draußen aufhält und schwitzt, sollte an Wechselsachen denken “,
erläutert die DKV-Expertin. Ein Ohrenschutz wie Mütze oder
Stirnband, Handschuhe und feste Schuhe mit einem guten Profil
ergänzen das Winter-Sportoutfit. Dämmert es oder ist es bereits
dunkel, erhöhen reflektierende Jacken, Hosen und Accessoires oder
eine Warnweste die eigene Sichtbarkeit und mindern so die
Unfallgefahr.
Von Spaziergang bis Eislaufen –
für jeden ist was dabei
Sport im Winter muss nicht gleich
Rodeln, Eislaufen oder Skifahren sein. Wie das ganze Jahr über geht
es auch in der kalten Jahreszeit vor allem um regelmäßige Bewegung
und um frische Luft. Das gelingt auch mit zügigen Spaziergängen
oder Wanderungen. Auch Nordic Walking ist für kalte Temperaturen
geeignet. Die Stöcke können zudem die Sicherheit auf nassen und
rutschigen Wegen erhöhen. „Joggen ist auch im Winter weiterhin gut
möglich“, weiß die Gesundheitsexpertin. „Wichtig ist dabei, die
Geschwindigkeit den witterungsbedingten Verhältnissen anzupassen.“
Liegt Schnee, ist auch Langlaufen eine gute Möglichkeit, Ausdauer
und Muskeln zu trainieren. Wer Ski Alpin plant, sollte sich einige
Wochen vorher mit Ski-Gymnastik gut darauf vorbereiten und so der
Verletzungsgefahr entgegenwirken. „Es gibt für jeden die
Möglichkeit, Sport und Bewegung passend zu den individuellen
Bedürfnissen in den Alltag zu integrieren und so der Gesundheit auch
während der kalten Monate etwas Gutes zu tun“, so die
DKV-Expertin.
01.11.2023
Alle Jahre wieder – die Grippe
Die kalte Jahreszeit rückt mit großen
Schritten näher – und damit auch die nächste Grippewelle. Da sich
neben den Grippe-Erkrankungen auch wieder die Corona-Infektionen
häufen, sind Überlegungen, wie man sich schützen und einer
Ansteckung vorbeugen kann, wichtig. Die Schutzimpfung verhindert
zudem eine Doppelinfektion mit Grippe- und Coronaviren. Sie trägt
zur allgemeinen Stärkung des Immunsystems bei, denn jede Impfung
gilt als eine Trainingseinheit für die Immunabwehr. Und es ist
mittlerweile möglich, gleichzeitig die beiden Impfungen gegen Grippe
und Corona zu erhalten.
Wer sollte sich impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am
Robert-Koch-Institut empfiehlt derzeit die Grippeschutzimpfung vor
allem für Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren
Infektionsverlauf. Dazu zählen:
Menschen über 60 Jahre
Menschen jeden Alters mit einer
Grunderkrankung, wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-
Krankheiten, Lungenerkrankungen (zum
Beispiel Asthma oder chronische Bronchitis), Leber- oder
Nierenerkrankungen, Immunschwächekrankheiten, Diabetes oder Multiple
Skle-
rose.
Menschen jeden Alters, die
beruflich oder privat viel mit diesen Risikogruppen zu tun haben,
also medizinisches Personal, Pflegepersonal, pflegende Angehörige
sowie Rettungskräfte und Polizeibeamtinnen und -beamte
Schwangere
Menschen jeden Alters, die
berufsbedingt viel Publikumsverkehr ausgesetzt sind.
Bis die Grippeschutzimpfung ihren
vollen Schutz entfaltet, dauert es rund zwei Wochen. Die Impfung
sollte also rechtzeitig im Herbst vorgenommen werden, um für die
winterliche Grippewelle gewappnet zu sein. Diese hat ihren Höhepunkt
erfahrungsgemäß im Januar und Februar.
Sollten auch Kinder geimpft werden?
Einige Stimmen empfehlen dies in der
Annahme, dass Kinder das Virus häufig in die Familien und damit in
die Risikogruppen tragen. Diese Meinung ist jedoch umstritten: Viele
Fachleute sehen keine Beweise dafür, dass Kinder entscheidend zur
Verbreitung der Grippe beitragen. Sie empfehlen deshalb, zunächst
nur Kinder mit Vorerkrankungen zu impfen.
Dennoch scheint die Impfung der
gesamten Bevölkerung, Kinder eingeschlossen, grundsätzlich sinnvoll
– denn es handelt sich bei der Grippe um eine Erkrankung, die auch
tödlich verlaufen kann. Da jedoch nur eine begrenzte Menge an
Impfstoff zur Verfügung steht, könnten am Ende ausgerechnet die
besonders gefährdeten Personen der Risikogruppe nicht geschützt
sein. Deshalb sehen viele Fachleute aus dem Gesundheitswesen von
einem entsprechenden Aufruf ab.
Wie viel Impfstoff wird gebraucht?
Der Impfstoff gegen Grippe muss jedes
Jahr aufwändig neu hergestellt werden – denn das Grippevirus
verändert sich ständig. Aufgrund der Erfahrungen in den Regionen
der Südhalbkugel, wo die Grippewelle zeitversetzt zur Nordhalbkugel
verläuft, versucht man die notwendigen Antikörper für das laufende
Jahr zu bestimmen. So bleibt nur eine kurze Zeitspanne für die
Herstellung des Impfstoffes, und er kann nicht wie andere, saisonal
unabhängige Impfstoffe, auf Vorrat hergestellt werden. Zudem ist die
Herstellung des Impfstoffes kompliziert und langwierig.
Ist die Grippeschutzimpfung
gefährlich?
Die Bedenken, die manche Menschen gegen
die Grippeimpfung hegen, sind medizinisch nicht belegt. Die Impfung
gilt im Gegenteil als gut verträglich. Es kann passieren, dass rund
um die Einstichstelle Hautrötungen, leichte Schmerzen und
Schwellungen auftreten. Eine verstopfte oder laufende Nase kann
genauso vorkommen wie die typischen Erkältungssymptome Fieber,
Schwitzen und Müdigkeit. Die Folgeerscheinungen halten in der Regel
ca. zwei Tage an – das ist die Zeit, in der sich das Immunsystem
mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Da der Grippeimpfstoff auf der
Basis von Hühnereiweiß hergestellt wird, sollten allergische
Personen dies in der Arztpraxis ansprechen.
Wichtig ist auch, dass man zum
Impfzeitpunkt weder Fieber hat, noch einen grippalen Infekt in sich
trägt. Deshalb fragen Ärztinnen und Ärzte vor der Impfung nach dem
Bestehen fieberhafter Infekte im direkten sozialen Umfeld.
Informieren Sie sich hier zum Impfcheck
der BzgA
AHA-Regeln nicht vergessen
Grippeviren können über
Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen sowie über Hände und
Oberflächen übertragen werden. Neben einer Impfung schützen daher
auch die während der Corona-Pandemie eingeübten AHA-Regeln vor
Grippe: Abstand halten, Hygiene – in Form von regelmäßigem,
gründlichem Händewaschen mit Seife – sowie Alltagsmasken.
Weitere Tipps zur Vorbeugung der
Grippe
Es kann sich positiv auf den Schutz vor
Grippe auswirken, die Schleimhäute in den Atemwegen feucht zu halten
– denn trockene Schleimhäute sind anfälliger für Viren. Hier
gilt: ausreichend trinken, circa zwei Liter am Tag. Zudem ist es im
Winter sinnvoll, regelmäßig zu stoßlüften.
Übrigens: Auch eine gesunde
Lebensführung dient dazu, einer Grippe vorzubeugen. Regelmäßige
Bewegung an der frischen Luft, Verzicht auf Rauchen und Alkohol sowie
eine ausgewogene Ernährung stärken die Abwehrkräfte.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
www.freistil-texte.de ▪ Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail: asudiana@lzg-rlp.de