Tipps und Informationen-04-2025 - Mainz-Neustadt.de

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Tipps und Informationen
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30.04.2025
Was wird aus dem Gebäudeenergiegesetz?
Nachdem sich die Aufregung in der Öffentlichkeit nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor zwei Jahren etwas beruhigt hatte, sorgen die Ankündigungen der kommenden Bundesregierung wieder für Verunsicherung. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Ein eigenes Heizungsgesetz gibt es nicht. Gemeint ist der bei der letzten Novelle des GEG neu eingeführte Paragraf 71. Eine Streichung oder Änderung der darin formulierten Anforderungen an neue Heizungsanlagen hätte Auswirkungen sowohl gesamtwirtschaftlich betrachtet als auch für den einzelnen Hausbesitzer. Wenn durch eine Streichung dieses Paragrafen die bundesweiten Ziele zur CO2-Minderung im Gebäudesektor, die von der Europäischen Union (EU) auferlegt sind, deutlich verfehlt werden, wäre ein massiver Zukauf von CO2-Zertifikaten notwendig, der Deutschland teuer zu stehen käme.

Die Heizungsbranche braucht laut eigener Aussage Planungssicherheit und die Verbraucher:innen brauchen Technologiesicherheit zur Orientierung. Die oft zitierte Technologieoffenheit ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits im jetzigen Gesetz gegeben, weil dort sieben verschiedene Optionen genannt werden, mit denen man im Gebäude bei einer Heizungserneuerung die Anforderungen erfüllen kann.

„Verbraucher:innen tragen auch ohne das sogenannte Heizungsgesetz mit alten Heiztechniken wie Öl- und Gasheizungen auch künftig ein hohes Kostenrisiko,“ warnt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dies liegt an den ab 2027 voraussichtlich deutlich steigenden CO2-Preisen, die Haushalte mit Öl- oder Gasheizung zu zahlen hätten. Hinzu kommt ein weiteres Kostenrisiko für Betreiber von Erdgasheizungen: Mit weniger werdenden Erdgasnutzern werden die Gasnetzentgelte für die verbleibenden Nutzer deutlich ansteigen.

„Um den Hausbesitzer:innen den Einstieg in die Wärmewende zu erleichtern, wäre es notwendig, dass sowohl die Preise für die Wärmepumpen als auch für den zugehörigen Strom deutlich sinken. Hier sind die Hersteller, die Handwerker, die Stromversorger und die Politik gefragt, um die Randbedingungen deutlich zu verbessern und um die Nachfrage anzukurbeln,“ sagt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie, Klima und Bauen bei der Verbraucherzentrale. „Gleichzeitig muss im Bereich der Nah- und Fernwärme mehr Transparenz Einzug halten, insbesondere bei der Preisgestaltung. Wir freuen uns, dass das so auch im Koalitionsvertrag angekündigt wird.“

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung eines neuen Gebäudeenergiegesetzes rät die Verbraucherzentrale den Hausbesitzer:innen zu einem besonnenen Vorgehen:

  • Bei Heizungen, die nicht älter als fünfzehn Jahre sind, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Es lohnt sich jedoch, einen langfristigen Modernisierungsplan für das Haus zu entwickeln.
  • Bei Heizungen, die in den nächsten Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, ist eine Energieberatung sinnvoll, um ein nachhaltiges Heizungskonzept zu erstellen. Dabei sollten die Gesamtkosten über 20 Jahre betrachtet werden.
  • Auch die kommunale Wärmeplanung kann bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Es lohnt sich, bei der zuständigen Verwaltung nach aktuellen Planungen zu fragen.


23.04.2025
Sicher durch den Alltag: Kinder-Unfallversicherung und Schutz vor Invalidität
Was Eltern wissen sollten

Kinder sind abenteuerlustig und neugierig, was leider auch zu Unfällen führen kann. Ob beim Spielen oder Klettern - schnell ist etwas passiert. Glücklicherweise tragen nur etwa zwei Prozent der verunglückten Kinder lebenslange Schäden davon.

„Die größere Gefahr für Kinder sind Krankheiten oder Infektionen, die nicht im Zusammenhang mit einem Unfall stehen“, erklärt Versicherungsexperte Philipp Wolf. „Spezielle Kinderinvaliditätsversicherungen sind selten, aber eine Kinderunfallversicherung kann mit einer Zusatzklausel gegen Krankheitsfolgen erweitert werden.“

In der Unfallversicherung gelten für Kinder dieselben Regeln wie für Erwachsene. Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Unfall wird eine Entschädigung gezahlt. „Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro sind das zum Beispiel 5.000 Euro für einen Finger oder 50.000 Euro für ein Auge“, so Wolf. Eine Kinderinvaliditäts-Zusatzklausel sichert die Zukunft des Kindes, wenn es durch Krankheit oder Unfall schwer behindert wird. Ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zahlt die Versicherung eine lebenslange Rente.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beim Abschluss einer Kinderunfallversicherung auch eine Invaliditätsklausel zu vereinbaren. Dabei sollte auf folgende Punkte geachtet werden:  
  • Die Rente sollte mindestens 1.000 Euro monatlich betragen, um einen ausreichenden Lebensstandard zu sichern.
  • Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen genau und gewissenhaft beantwortet werden.
  • Eine Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist oft intransparent und unflexibel.
  • Zusatzklauseln werden ab dem ersten Geburtstag angeboten, manchmal schon ab sechs Wochen nach der Geburt. Ein Abschluss ist meist bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich - je früher, desto günstiger.
  • Ideal ist es, wenn nach Ablauf der Versicherungsdauer ein Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.
  • Die Preise liegen je nach Leistung zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr und ein Anbietervergleich lohnt sich.
Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

Fragen zur Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsversicherung beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06131 28 48 122

17.04.2025
Sicher angrillen – 5 Tipps zum Umgang mit dem Gasgrill
Sommer, Sonne, Grillvergnügen. Die warmen Tage werden vielerorts zum Angrillen genutzt, besonders Gasgrills bekommen vor Kohlegrills oft den Vorzug. Um den Grillspaß nicht zu trüben, ist aber auch bei Routinegriffen Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Die Zurich Versicherung hat die wichtigsten Tipps zum Umgang mit einem Gasgrill zusammengefasst:

1. Konzentrieren vor Grillieren
Auch wenn es beim Grillen oft trubelig zugehen kann, ist beim Umgang mit dem Gasgrill Konzentration gefordert. Erste Regel dabei: Immer den Grill-Deckel öffnen, bevor der Gashahn aufgedreht wird. Sonst kann sich Gas unter dem Deckel sammeln, das beim Entzünden zu einer Stichflamme führt. Nach dem Grillen erst den Regler am Grill schließen und dann das Flaschenventil zudrehen.

2. Komfortzone für den Grill
Eigentlich selbstverständlich, dennoch oft unterschätzt: Der Grill sollte nur im Freien und in ausreichendem Abstand zu entflammbaren Gegenständen stehen. Auch wenn keine Funken sprühen, die Hitze allein reicht oft schon aus, um Dinge zu entzünden. Das Grillgut sollte zudem nie unbeobachtet sein – besonders fettige Stücke können im schlimmsten Fall eine Stichflamme hervorrufen. Kommt es dennoch zu einem Brand und wird beispielsweise der Sonnenschirm des Nachbarn angesengt, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Wird das eigene Haus beschädigt, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.

3. Explosive Mischung
Gasflaschen sollten niemals in geschlossenen Räumen gelagert werden. Das Propangas, das zum Grillen verwendet wird, ist hochexplosiv. Die sogenannte Verpuffung entsteht, wenn sich Gas und Luft chemisch verbinden. Dabei entzündet sich das Gemisch und durch den Verbrennungsvorgang entsteht eine enorme Druckwelle. „Sollte eine Gasflasche in einem geschlossenen Raum explodieren, kann es sein, dass das ganze Gebäude einsturzgefährdet ist und Möbel und Einrichtungsgegenstände zerstört werden“, erklärt Christian Fritsch, Fachexperte für Sachversicherungen von der Zurich Gruppe Deutschland. „Zwar ist die Explosion im Rahmen der Feuer-Gefahr in der Gebäude- und Hausratversicherung mit abgedeckt, jedoch können damit nur die Kosten ersetzt werden. Werden Personen schwer verletzt oder kommen dabei ums Leben, ist dies natürlich nicht mit Geld auszugleichen. Durch einen umsichtigen Umgang mit Gasflaschen können diese schweren Fälle aber verhindert werden.“ Gasflaschen sollten daher in einem gut belüfteten Bereich bzw. im Freien auf einer ebenen, trockenen Fläche senkrecht gelagert werden. Auf keinen Fall in die Sonne stellen! Kälte überstehen Gasflaschen dagegen sehr gut. Zusätzlich sollten die Flaschen gegen ein mögliches Umfallen gesichert werden.

4. Sicherheitscheck für Schläuche & Co
Vor allem zu Beginn der Grill-Saison, aber auch regelmäßig über den Sommer hinweg sollten die Schläuche zwischen Grill und Flasche überprüft werden. Die Verbindungsstücke und der Schlauch müssen dicht sein. Das überprüft man am besten, indem man diese mit Seifenlauge aus Wasser und Flüssigseife bepinselt oder besprüht und dann langsam das Gas aufdreht. An undichten Stellen bilden sich Bläschen. Poröse oder beschädigte Schläuche und Dichtungen müssen umgehend ausgetauscht werden. Generell sollte der Schlauch alle drei bis fünf Jahre gewechselt werden, da er mit der Zeit porös wird.

5. Sauber grillt besser
Der Gasgrill sollte regelmäßig gereinigt werden, vor allem die Fettwanne und der Brenner. Fette und Marinaden können die Metalloberfläche angreifen und so eine elektrochemische Reaktion hervorrufen – im schlimmsten Fall sogar einen Fettbrand. Durch eine regelmäßige Reinigung werden zudem Bakterien minimiert, die in angebrannten Speiseresten sonst einen guten Nährboden zum Vermehren finden.

15.04.2025
Asthma bei Kindern
Asthma bronchiale – meist kurz Asthma genannt – gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Etwa zehn Prozent der Kinder sind betroffen. Auch wenn Asthma nicht heilbar ist, gibt es Medikamente, die meist gut helfen. Besonders wichtig ist, dass Eltern und Kinder viel über die Krankheit und ihre Symptome wissen – denn dann lässt sich der Alltag so gestalten, die Beschwerden seltener auftreten und das Kind ein weitgehend normales Leben führen kann.

Das passiert bei Asthma im Körper
Asthma bronchiale ist eine chronische Entzündung der Atemwege, die mit einer Überempfindlichkeit gegenüber verschiedenen Reizen verbunden ist. Dabei schwellen die Schleimhäute an, es bildet sich ein zäher Schleim und die Bronchien verkrampfen. Dies führt zu einer Verengung der Atemwege und damit zu Atemnot. Besonders das Ausatmen fällt schwer und wird oft von pfeifenden Atemgeräuschen begleitet.

Dieser Zustand kann sich anfallsweise verstärken, vor allem dann, wenn das betroffene Kind mit einem Asthma-Auslöser Kontakt hat. An erster Stelle sind dies Birke-, Haselnuss- und Gräserpollen, Hunde- und Katzenhaare, Hausstaubmilben, Schimmelpilzsporen und manchmal Nahrungsmittel. Grundsätzlich können alle Allergene, die Heuschnupfen verursachen, auch zu Asthma und Asthmaanfällen führen. Da die Bronchien der Erkrankten überempfindlich sind, vertragen sie oft weder Kälte und Staub noch körperliche Anstrengungen – vor allem, wenn Maximalleistungen gefordert sind, wie bei manchen Sportarten. Auch überwältigende Emotionen, wie Angst, Ärger oder große Freude, können einen Anfall auslösen.

Mit der Krankheit umgehen
Nach den Auslösern kann man Asthma in „nicht-allergisch“ und „allergisch“ verursacht einteilen. Bei Kindern liegt meist ein allergisch verursachtes Asthma vor, auch wenn manchmal die Asthma-Auslöser nicht sofort erkannt werden können. Diese herauszufinden, ist jedoch sehr wichtig, denn so kann man das Kind davon fernhalten. Häufig kann dann auch eine AllergieBehandlung durchgeführt werden.

Genauso wichtig wie die ärztliche Behandlung ist, dass Eltern und auch das asthmakranke Kind selbst zu Experten werden und lernen, den Zustand der Bronchien einzuschätzen. Schulungsprogramme für Kinder und ihre Eltern helfen dabei, mit der Krankheit umzugehen und sie selbst zu überwachen. Das Kind kann so lernen, wie viel Belastung es verträgt und welche Situationen es meiden muss.

Sport oder kein Sport?
Lange Zeit wurden asthmakranke Kinder vom Sportunterricht befreit, um sie zu schonen. Aber heute gibt es viele Spitzensportler, die mit ihrem Asthma Bestleistungen bringen, und man hat erkannt, dass Sport auch bei Asthma gesund ist. Zum einen stärkt eine gut dosierte Anstrengung die Atemwege und zum anderen müssen sich die Kinder nicht ausgegrenzt fühlen. Geeignet sind besonders Ausdauersportarten, wie Schwimmen, Radfahren, Joggen oder Fußballspielen. Sportarten mit kurzfristigen Höchstleistungen, zum Beispiel Judo oder Tischtennis sollten vorsichtig angegangen werden. Ganz wichtig ist, dass das Kind immer sein Notfallspray dabeihat, falls es zu plötzlicher Atemnot kommt. Generell müssen die Sportlehrkräfte beziehungsweise die Trainerin oder der Trainer über die Krankheit des Kindes informiert sein, damit es zwar gefordert, aber nicht überfordert wird. Schulgesundheitsfachkräfte, die es mittlerweile an mehreren Grundschulen in Rheinland-Pfalz gibt, spielen beim Umgang mit chronischen Erkrankungen eine wichtige Rolle. Sie können beim Inhalieren unterstützen und im Notfall professionell reagieren. Damit vermitteln sie dem Kind wie auch den Eltern und Lehrkräften ein Sicherheitsgefühl.

Haustiere? Auch ohne Fell schön!
Auch wenn sich die Fachmeinung zum Thema Sport geändert hat, ist das Thema Haustiere weiter schwierig. Zwar hat man festgestellt: Wächst ein Baby in einem Haushalt mit einem Hund auf, ist das Risiko, Allergien zu entwickeln, niedriger. Kommt das Tier erst ab einem späteren Zeitpunkt im Leben dazu, zählt der Effekt aber schon nicht mehr.

Wenn ein Kind schon Allergien oder sogar ein Asthma hat, sollte es nicht mit felltragenden Tieren in einem Haushalt leben. Denn das Risiko ist sehr hoch, dass sich ein Asthma entwickelt oder weiter verschlimmert – das ist übrigens auch noch nach Monaten oder Jahren möglich. Das Tier dann wegzugeben, ist für alle besonders schlimm, auch für das Tier. So sind Schildkröten oder Fische eine bessere und sichere Wahl.

Die Rolle der Eltern
Ist ein Asthma-Anfall aufgetreten und die Erkrankung diagnostiziert, müssen Eltern davon ausgehen, dass das Kind stark verunsichert ist und Angst vor einer Wiederholung der Atemnot hat. Hier sind Geduld und Einfühlungsvermögen gefordert, denn das Kind braucht eine stärkende Bezugsperson, wenn es sich verzweifelt, ängstlich und mutlos fühlt. An anderen Tagen wird es vielleicht wütend sein und rebellieren, wenn es wegen der Krankheit auf etwas verzichten muss. Eltern können ihrem Kind helfen, indem sie sich gut informieren und souverän mit der Erkrankung umgehen: Je mehr sie über die Krankheit wissen, desto berechenbarer wird sie, und desto genauer können Erwachsene ausloten, was ein Kind darf und verträgt. Das verringert das Risiko eines Anfalls und vermeidet unnötige Einschränkungen.

Stufen der Asthma-Erkrankung
Die Schwere einer Asthma-Erkrankung wird heute meist nach ihrer Kontrollierbarkeit eingestuft. Es gibt „kontrolliertes“, „teilweise kontrolliertes“ und „nicht kontrolliertes“ Asthma – abhängig davon, wie gut jemand auf die Behandlung anspricht, wie zuverlässig die Medikamente eingenommen werden oder ob eine Desensibilisierung durchgeführt werden kann. Die Desensibilisierung, auch Immuntherapie genannt, ist eine Art Impfung gegen die anfallsauslösenden Allergene. Sie funktioniert auch ohne Spritze, und zwar ganz einfach mit Tropfen oder Tabletten. Sie ist ein wesentlicher Faktor, um Asthma in den Griff zu bekommen. Besonders sinnvoll ist die Therapie zur Vorbeugung. Wenn sich Heuschnupfen entwickelt, kann damit die Verschlechterung hin zu einem Asthma bei einem großen Teil der Kinder vermieden werden.

Wichtig: optimistisch bleiben!
Kinder mit Asthma sollten wissen: Die Krankheit ist zwar nicht heilbar, aber mit modernen Medikamenten sehr gut zu kontrollieren, so dass ein normales Leben möglich ist. Die wichtigsten Substanzen, die zur Krankheitskontrolle eingesetzt werden, sind Cortisone. Diese haben, wenn sie inhaliert werden, kaum Nebenwirkungen.

Basis jeder guten Asthmabehandlung ist aber die Information: Je mehr man über sie weiß, desto leichter wird der Umgang mit ihr. Und: Es bestehen gute Chancen, dass sich die Krankheit auswächst oder zumindest mit dem Älterwerden verbessert.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail: bkahl@lzg-rlp.de

13.04.2025
Das geht auch kostenfrei
Für Online-Services etwa zum Postnachsendeauftrag braucht es keine teuren Dienstleister

Die Seiten „dein-rundfunkbeitrag.de“ sowie „post-nachsenden.de“ vermitteln den Eindruck, Angebote der Deutschen Post oder des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu sein. In Wirklichkeit ist der Betreiber der Webseiten das Unternehmen Digitaler Post Service - FZCO mit Sitz in Dubai.

Überflüssige Online-Dienstleistungen ohne Mehrwert
„Wer dort bestellt, erhält entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Erfahrung von Andrea Steinbach, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale. „Einige Unternehmen nehmen Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, die Leistung aber gar nicht selbst zu erbringen. Zum Beispiel wird kein eigener Nachsendeauftrag angeboten. Die Unternehmen reichen im Namen der Verbraucher:innen den Nachsendeauftrag lediglich an die Deutsche Post weiter.“

Eine Verbraucherin berichtet
„Im März waren wir auf der vermeintlich offiziellen Seite der Rundfunkanstalt, dein-rundfunkbeitrag.de, um die neue Bankverbindung einzugeben. Wir wurden nirgendwo darauf hingewiesen, dass eventuelle Kosten entstehen können. Umso erstaunter waren wir, dass wir im Anschluss an die Bestätigung per E-Mail auch eine Rechnung über 39,95 Euro erhalten haben.“ Erst hinterher sei ihr aufgefallen, dass die Seite dem Original sehr ähnlich ist und eine Änderung tatsächlich auf der richtigen Seite kostenlos ist.

Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, um zweifelhafte Online-Anbieter zu identifizieren und angemessen zu reagieren

Auf den ersten Blick ist nicht immer zu erkennen, ob man bei der offiziellen Seite eines Anbieters oder der zuständigen Behörde gelandet ist oder bei einem zweifelhaften Anbieter. Hier lohnt sich oft ein Blick ins Impressum. Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen und die Adresse anzugeben.
  • Am besten schaut man auch auf den Webseiten der eigenen Gemeinde bzw. der offiziellen Behörde/Rundfunkanstalt nach, ob die gesuchte Dienstleistung dort online kostenfrei angeboten wird. Die Verbraucherzentrale rät dringend dazu, bei der Beauftragung auf die URL und das Impressum der Webseite zu achten.
  • Bekommt man dennoch eine Rechnung oder Mahnung, sollte man sich dagegen wehren, auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
  • Für die aktuelle Masche der Betreiber von post-nachsenden.de und dein-rundfunkbeitrag.de stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.

04.04.2025
Stranded Traveller Scam“
Britische und irische Betrüger geben sich als gestrandete Touristen aus und täuschen eine Notlage vor

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, um sich vor einer europaweiten Betrugsmasche, bei der sich Täter als gestrandete Touristen ausgeben, zu schützen. Auch Rheinland-Pfalz ist hiervon betroffen.

Die Betrüger, die vorrangig britischer oder irischer Staatsbürgerschaft sind, täuschen eine finanzielle Notlage vor. Sie behaupten beispielsweise, durch Diebstahl ihre Dokumente und Geld verloren zu haben oder berichten von einer anderen akuten Notlage – etwa einer verlorenen EC-Karte oder einem abgeschleppten Auto.

An belebten Orten wie Bahnhöfen, Innenstädten, Supermarktparkplätzen oder Raststätten sprechen sie Passanten an und versuchen durch Ausnutzung der Hilfsbereitschaft an Bargeld zu gelangen. Zur Täuschung nutzen die Täter eine angebliche Banking-App, die den Anschein erwecken soll, dass der geforderte Geldbeitrag per Sofort-Überweisung zurückgezahlt wird.

Während das Opfer anwesend ist, wird eine Sofort-Überweisung vorgetäuscht. Doch tatsächlich wird die Transaktion entweder nie ausgeführt oder unmittelbar abgebrochen. Das Opfer bleibt auf dem Schaden sitzen, während die Betrüger längst verschwunden sind.

Um sich vor dieser Betrugsmasche zu schützen, geben die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz folgende Empfehlungen:
  • Seien Sie skeptisch, wenn Fremde Sie um Bargeld bitten. Besonders, wenn diese behaupten, das Geld sofort per Überweisung zurückzahlen zu können, sollten Sie skeptisch sein.
  • Hinterfragen Sie die geschilderte Notlage. Lassen Sie sich nicht von dramatischen Erzählungen unter Druck setzen.
  • Lassen Sie sich nicht emotional manipulieren. Betrüger nutzen gezielt Mitleid, um Ihre Hilfsbereitschaft auszunutzen.
  • Überprüfen Sie Überweisungen stets, bevor Sie Bargeld herausgeben. Stellen Sie sicher, dass das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist.
  • Die Polizei Rheinland-Pfalz bittet die Bevölkerung um Wachsamkeit und rät, Verdachtsfälle umgehend zu melden. Wer Zeuge eines solchen Betrugsversuchs wird oder selbst betroffen ist, sollte sich an die nächste Polizeidienststelle wenden oder die 110 wählen.

01.04.2025
Zucker – die süße Versuchung lauert auch zu Ostern
Zu Ostern landen wieder jede Menge Süßigkeiten in den Ostereiernestern und anschließend in unseren Mägen. Da kann man sich schon einmal fragen, warum Süßes so begehrt ist. Das Verlangen nach Süßem ist ein natürliches Phänomen und hat evolutionäre Wurzeln. Früher war Zucker eine seltene und kostbare Ressource. Das Verlangen nach Süßem veranlasste unsere Vorfahren, nach Früchten oder Honig zu suchen, die wiederum wichtige Energiequellen waren.

Warum essen wir so gerne Süßes?
Heutzutage ist Zucker leicht verfügbar und häufig wird er in unserer Ernährung überkonsumiert. Das zeigt sich insbesondere bei Fest- und Feiertagen – das Osterfest ist hier eine besonders „süße“ Versuchung.

Der Konsum von Zucker aktiviert das Belohnungssystem im Gehirn und löst positive Emotionen aus. Das macht es uns schwer, auf süße Lebensmittel zu verzichten. Es gibt auch eine kulturelle Komponente beim Verlangen nach Süßem: Süßigkeiten dienen oft als Belohnung, sind ein fester Bestandteil von Feierlichkeiten oder werden als eine Art Trostpflaster verwendet.

Wenn wir Süßes essen, befriedigen wir mehrere Bedürfnisse auf verschiedenen Ebenen. Zunächst
einmal stillen wir unser Hungergefühl, da Zucker eine schnelle Energiequelle ist. Wenn wir süße Lebensmittel konsumieren, wird auch unser Belohnungssystem im Gehirn aktiviert, was zu einer Freisetzung von Glückshormonen wie Serotonin und Dopamin führt. Dies kann uns in einen angenehmen und wohligen Gemütszustand versetzen.

Der Heißhunger auf Süßes
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verlangen nach Süßem oft auch aus emotionalen oder stressbedingten Gründen entstehen kann. Sogenannte Stressesser haben bei Anspannung häufig selbst dann Appetit, wenn ihr Körper gar keine Nahrung benötigt. Wer jedoch bei Stress dauerhaft zu viel Süßes und Fetthaltiges isst, nimmt die Konzentration der beiden Hormone Leptin und Insulin, die die Nahrungsaufnahme zügeln, nicht mehr richtig wahr. Insulin- und Leptinresistenz nennen Wissenschaftler dieses Phänomen. Die Folge ist Übergewicht. Oft geraten die Betroffenen in einen Teufelskreis: Weil ihrem Körper durch die unausgewogene Ernährung wichtige Mineralstoffe und Vitamine fehlen, neigen sie zu Heißhungerattacken. Die wiederum führen zu noch mehr Übergewicht und weiterem Stress.

Was macht Zucker ungesund?
Ein übermäßiger Konsum von Zucker kann zu gesundheitlichen Problemen wie Übergewicht, Karies, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Es ist daher ratsam, den Konsum von Zucker und süßen Lebensmitteln zu begrenzen und sich ausgewogen zu ernähren.

Hier sind einige der wichtigsten gesundheitlichen Auswirkungen von einem hohen Zuckerkonsum:
  • Übergewicht und Fettleibigkeit:
    Zucker kann zu einer erhöhten Kalorienzufuhr und damit zu einer Zunahme des Körpergewichts führen.
  • Diabetes:
    Ein hoher Zuckerkonsum kann zu Insulinresistenz und zur Entwicklung von Diabetes beitragen.
  • Herzerkrankungen:
    Ein hoher Zuckerkonsum kann das Risiko für Herzerkrankungen erhöhen, da er den Cholesterinspiegel und den Blutdruck negativ beeinflussen kann.
  • Karies:
    Zucker kann Karies verursachen, indem er die Zähne angreift und zu Löchern und Entkalkung führt.
  • Leberschäden:
    Zucker kann zur Bildung einer Fettleber beitragen.

Deshalb ist es wichtig, dass wir Zucker nur in Maßen zu uns nehmen und uns auf gesunde, nährstoffreiche Lebensmittel konzentrieren, um unsere Gesundheit zu erhalten. Eine ausgewogene Ernährung sollte reich an Früchten, Gemüse, Vollkornprodukten sein. Sie sollte mit „guten“ Fetten angereichert sein, zu denen z.B. Fischöl sowie pflanzliche Öle gehören, die alle reich an Omega-3-Fettsäuren sind. Zudem sollte sie proteinreiche Lebensmittel enthalten. Diese Zusammensetzung der Nährstoffe kann helfen, das Risiko von gesundheitlichen Problemen zu minimieren.

Sind Zuckerersatzstoffe die Lösung?
Es ist wichtig zu beachten, dass Zuckerersatzstoffe keine Wunderlösung für gesundheitliche Probleme darstellen und dass eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige körperliche Aktivität immer noch die besten Wege sind, um die Gesundheit zu fördern. Eine bewusste Ernährung, die reich an frischen Lebensmitteln ist, kann zudem helfen, die Lust auf Zucker zu reduzieren.

Zuckerersatzstoffe können in einigen Fällen eine Alternative zu zugesetztem Zucker sein, insbesondere für Menschen, die ihren Zuckerkonsum reduzieren möchten oder gesundheitliche Bedenken haben. Aber Achtung: Auch Zuckerersatzstoffe sollten nicht vorbehaltlos verwendet werden. Hier sind einige Punkte zu beachten.

Nachteile von Zuckerersatzstoffen und Süßstoffen:

Besonders beachten sollte man, dass Zuckerersatzstoffe bzw. Süßstoffe appetitanregend wirken können. Sie treiben den Insulinspiegel in die Höhe, wodurch der Aufbau von Fettgewebe gefördert und der Abbau von Fett erschwert wird.

Die Verwendung von Zuckersatzstoffen kann bewirken, dass man – weil man ja am Zucker spart – bei anderen Lebensmitteln ungehemmter zugreift. Das kann sogar dazu führen, dass Menschen,die zu viel Süßstoff zu sich nehmen, stärker zu Übergewicht neigen, als diejenigen, die weniger Zucker essen. Damit erreichen sie das Gegenteil von dem, was sie eigentlich wollen.

Ein erhöhter Zuckerkonsum kann sich sehr schnell ungünstig auf die Darmflora auswirken. Schon geringe Mengen an Zucker fördern die Vermehrung schädlicher Darmbakterien, was zu chronischen Darmentzündungen führen kann.

Einnahme von Zuckerersatzstoffen kann ein gesteigertes Risiko für den Diabetes Typ 2-Risiko
bedeuten.

Wie kann man Zucker umgehen?
Um Zucker zu umgehen, kann man einiges beachten:

Versteckte Zucker in Lebensmitteln erkennen
Viele verarbeitete Lebensmittel enthalten versteckten Zucker. Dessen sollte man sich beim Einkaufen bewusst sein. Es ist angeraten, die Nährwertangaben und Zutatenlisten auf den Verpackungen lesen, um die Zuckermengen zu erkennen.

Frische Lebensmittel bevorzugen
Frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Nüsse, Samen, Vollkornprodukte und mageres Fleisch und Fisch enthalten wenig bis keinen Zucker.

Süßgetränke vermeiden
Limonade, Energydrinks, gesüßte Tees und andere süße Getränke enthalten oft große Mengen an zugesetztem Zucker. Wasser, ungesüßter Tee und gering gezuckerte Fruchtsäfte sind gesündere Alternativen.

Natürliche Süßstoffe verwenden
Statt zugesetztem Zucker kann man natürliche Süßstoffe wie Honig, Ahornsirup oder Stevia verwenden, um Lebensmittel zu süßen.

Süßes in Maßen genießen
Es ist in Ordnung, ab und zu Süßigkeiten zu genießen, aber es ist wichtig, sie nur in Maßen zu konsumieren.

Bewegung und ausreichender Schlaf
Regelmäßige körperliche Aktivität und ausreichender Schlaf können helfen, das Verlangen nach Süßem zu reduzieren.

Wenn Sie diese Hinweise für eine ausgewogenere Ernährung beachten, reduzieren Sie Ihren Zuckerkonsum und stärken auf diese Weise Ihre Gesundheit. Dass eine solche Umstellung nicht von heute auf morgen geht, sollte man sich bewusst sein. Geben Sie sich die Zeit – gehen Sie Schritt für Schritt in eine zuckerarme Ernährung, um so etwas Gutes für Ihre Gesundheit zu tun. Und Ostern kann eine gute Gelegenheit sein, einen bewussten Umgang mit dem Zucker anzustreben.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana; E-Mail: asudiana@lzg-rlp.de

Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
nin@mainz-neustadt.de - Tel. 06131 6367034 (AB mit Rückruf) oder 01515 19 221 21
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