Tipps und Informationen-05-2025 - Mainz-Neustadt.de

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Tipps und Informationen
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28.05.2025
Glasfaserverträge richtig kündigen
Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung verweigert?

Einen Glasfaservertrag zu schließen ist oft einfach – einen solchen jedoch wieder zu kündigen, ist oftmals schwieriger. Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen, dass dem Kündigungswunsch ihres Glasfaservertrages nicht entsprochen wird und der Anbieter diese erst einmal verweigert. Besonders in den Fällen, bei denen Verbraucher:innen schon seit einigen Jahren auf den Bau des Glasfaseranschlusses warten. Doch wie genau sind hier die Regelungen? Die in den AGB geregelte Laufzeit eines Glasfaservertrages beginnt grundsätzlich mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Dies hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil im Dezember 2024 bestätigt, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

„Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann. Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate, möglich. Ab dann kann der Vertrag monatlich gekündigt werden“, so Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale. Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.

Der Verbraucherzentrale liegen jedoch einige Fälle vor, bei denen Anbieter mit unterschiedlichen unrichtigen Begründungen die Kündigung generell verweigern. Beispielsweise wird geantwortet, dass ein Widerruf des Vertrages nicht mehr möglich sei, die Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden könne oder eine Kündigung aufgrund des noch nicht geschalteten Glasfaseranschlusses nicht möglich sei.

„Verbraucher:innen sollten sich mit solchen Erklärungen nicht abweisen lassen“ so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wichtig wäre in diesen Fällen beim Anbieter nochmal schriftlich nachzuhaken und auf die Kündigung zu bestehen. Weigert sich der Glasfaseranbieter dennoch, so sollten sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale wenden.

Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Internetseite weitere Informationen zu Abläufen und den Verträgen bei Glasfaser zusammengestellt.

27.05.2025
Kindergeld nach der Schule
Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden.

Zum baldigen Beginn der Sommerferien weist die Familienkasse in Mainz darauf hin, dass Eltern für Kinder auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld erhalten können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden.

Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen, der sich z.B. in Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen findet.

Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren.

Wichtig ist also immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem Schulabschluss rechtzeitig mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Aber auch wenn ein Kind nach dem Ende der keine Ausbildung anstrebt, kann ein Kindergeldanspruch bestehen, wenn sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldet.

27.05.2025
Die Auslandsreise-Krankenversicherung
Ein wichtiger Schutz

Zum Start der Reisesaison ist es sinnvoll, sich auch über Reiseversicherungen Gedanken zu machen. Wer den Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich unbedingt für den Krankheitsfall versichern, so der Rat der Verbraucherzentrale. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor potenziell hohen Kosten für medizinische Behandlungen oder für den Rücktransport in die Heimat im Ernstfall. So können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen!

Zwar gilt die elektronische Gesundheitskarte auch als europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), sodass Behandlungskosten in der EU und bestimmten Nachbarländern erstattet werden. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen nicht immer sämtliche Krankheitskosten, die in einem europäischen Reiseland anfallen. Im Regelfall erstatten sie diejenigen Behandlungskosten, die auch das Gesundheitssystem des Gastlandes bezahlt. Behandlungskosten und Kosten für Krankenhausaufenthalte, die außerhalb der Europäischen Union und angrenzenden Partnerländern anfallen, übernehmen die deutschen Krankenkassen nicht. Auch übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Privat Krankenversicherte sollten vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern oder - gehört dieser zum Leistungsumfang des privaten Vertrags - dann gegebenenfalls seine Selbstbeteiligung zu schonen.

„Die Versicherungssysteme der einzelnen Länder sind sehr unterschiedlich. In manchen Fällen übernehmen Krankenversicherungen Leistungen im Ausland nicht im selben Umfang wie in Deutschland oder es muss ein erheblicher Eigenanteil für die Behandlung bezahlt werden“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Auch nicht jede Arztpraxis im Reiseland akzeptiert die elektronische Gesundheitskarte. In diesem Fall müssen Kranke für die Behandlung in Vorleistung treten.“

Tipps der Verbraucherzentrale:
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte die “medizinisch sinnvolle“, und nicht nur eine “notwendige“ Rückführung abdecken.
  • Ausländische privatärztliche Rechnungen sollten im vollen Umfang erstattet werden.
  • Außergewöhnlicher Umstände wie Pandemien oder kriegsähnliche Ereignisse sollten in den Versicherungsbedingungen nicht generell ausgeschlossen sein.
  • Privat versicherte Reisende sollten vor Beginn der Reise prüfen, ob ihr Versicherungsschutz eine weltweite Deckung beinhaltet.
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte grundsätzlich für alle Reisen eines Jahres gelten und nicht nur für einzelne Reisen abgeschlossen werden. Für längere Auslandsaufenthalte gibt es spezielle Tarife. Policen für Einzelpersonen sind schon ab 15 Euro zu haben.

Fragen rund um Reiseversicherungen beantworten die Versicherungsberater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122.

Informationen rund um Reiseversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.  
21.05.2025
Unerwünschte Anrufe zu Pflegekursen
Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Aktuell melden sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz immer wieder verunsicherte Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgedrängt wurde, ohne dass sie zuvor in solche Werbeanrufe eingewilligt haben. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie sich wehren können. Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige, meist ältere oder alleinlebende Menschen betroffen, die die Regelungen der Pflegeversicherung und zu ungewollten Werbeanrufen nicht gut kennen. Dies nutzen die Anrufer:innen aus.

Die Masche mit den Pflegekursen
Pflegekurse werden als Kassenleistung von den Pflegekassen kostenlos angeboten. In den Kursen erhalten pflegende Angehörige praktisches Wissen rund um die Pflege und können gezielt eigene Fragen einbringen. Oft werden auch Pflegetechniken vermittelt, um die häusliche Pflege zu erleichtern und Informationen zur Organisation der Pflege und zu Beratungsmöglichkeiten in der Nähe gegeben. Dies kann dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten. Die konkreten Kurs-Angebote können bei der Pflegekasse jederzeit erfragt werden.

Bei der Verbraucherzentrale beschweren sich immer wieder Betroffene, dass sie ungefragt von Kursanbietern angerufen und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn nicht brauchen oder wollen. Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Darüber rechnen die Anbieter dann mit der Pflegekasse ab. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden.

Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?
Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch wird verhindert, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder ungewollt ein Angebot anzunehmen. Falls ein Vertrag doch unerwünscht zustande kommt, sollte er rasch widerrufen werden. In der Regel gilt ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Außerdem sollte man mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlung stoppen kann. Spätestens wenn die Angerufenen selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen erhalten, sollten sie sich Hilfe holen.

Doch woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der Betroffenen haben. Die Betroffenen haben jedoch das Recht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen. Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden.

Wo finden Betroffene Hilfe?
Ausführliche Informationen zum Thema haben die Verbraucherzentralen auf ihrer Webseite zusammengestellt.

Pflegebedürftige aus Rheinland-Pfalz können sich außerdem an die „Rechtsberatung Pflege und Wohnen im Alter“ bei der Verbraucherzentrale wenden. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer (06131) 28 48 810 und unter pflege@vz-rlp.de.

20.05.2025
Werbung mit Fruchtsüße und Co. auf Kinderprodukten: Was steckt dahinter?
Kinderlebensmittel richten sich in ihrer Aufmachung unter anderem durch bunte Farbe und verspielte Abbildungen direkt an die Kleinen. Süße-bezogene Werbebotschaften auf Kinderlebensmitteln können Eltern suggerieren, dass es sich hierbei um eine gesündere Wahl handelt. Dies zeigt eine repräsentative Verbraucherumfrage der Georg-August-Universität Göttingen. Beispielsweise wurde bei einem Kinderprodukt mit dem Süße-Claim „mit Apfelsüße“ eine positivere Gesundheitsbewertung und ein geringerer Zuckergehalt vermutet als in einem vergleichbaren Produkt ohne Claim.

Ein zu viel an freiem Zucker ist besonders bei Kindern schnell erreicht und begünstigt die Entstehung von Übergewicht, Diabetes, kardiovaskulären Erkrankungen sowie Karies.

In dem Marktcheck wurde überprüft, ob Eltern bei Produkten mit den Süße Claims „ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ von geringen Zuckermengen ausgehen können. Von 68 Kinderlebensmittel aus den Produktkategorien Quetschie, Riegel, Kekse, Fertigsoßen (Ketchup) und Frühstückscerealien, die die Süße-Claims „ohne Zuckerzusatz“ oder „Süße nur aus Früchten“ tragen, wurde der Zuckergehalt erfasst.

Der Marktcheck hat gezeigt, dass Kinderlebensmittel mit Süße-Claims beträchtliche Zuckermengen enthalten können. Insbesondere Riegel mit dem Süße-Claim „Ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ sowie Kekse mit dem Süße-Claim „Ohne Zuckerzusatz“ wiesen hohe Zuckergehalte auf. Hier lagen die durchschnittlichen Zuckergehalte zwischen 18 und 37 Gramm Zucker pro 100 Gramm.

Die höchsten Zuckergehalte wiesen Produkte mit dem Süße-Claim „Süße nur aus Früchten“ aus der Kategorie Riegel auf. Hierbei handelte es sich überwiegend um Frucht- oder Getreideriegel. Einige davon wiesen ähnlich hohe Zuckergehalte wie Schokoladenriegel auf. Damit liegt zwar rechtlich kein Verstoß vor, aber Verbraucher:innen wird durch Süße-Claims ein zuckerarmes Produkt suggeriert.

Auch bei Ketchup und Fertigsoßen zeigte sich, dass einige Produkte mit dem Süße-Claim „ohne Zuckerzusatz“ mehr eine Süßigkeit als eine Würzsauce darstellen. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte Ketchup, der sich in seiner Aufmachung an Kinder richtet, überhaupt keinen zugesetzten Zucker enthalten.

Zum aktuellen Zeitpunkt kann Eltern nicht empfohlen werden auf Süße-Claims wie „ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ zu achten, wenn sie für ihre Sprösslinge auf der Suche nach zuckerarmen Produkten sind. Verbraucher:innen, die Wert auf ein zuckerarmes Produkt legen, sollten daher einen Blick auf die Zutatenliste und die Nähwerttabelle werfen. Denn diese allein geben Aufschluss über die enthaltenen Zuckerarten und -mengen. Als Richtwert eignet sich hierbei der WHO-Grenzwert von maximal 12,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm.

Weitere Ergebnisse sind im kompletten Marktcheck auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.  

15.05.2025
Stottern – Ursache und Therapie
Viele Eltern kennen das: Bei kleineren Kindern sind die Gedanken oft schneller als der Mund. Vor allem, wenn aufregende Erlebnisse berichtet werden, wiederholen sie Silben und Wörter, brechen Sätze ab und geraten ins Stocken. Aber nicht immer liegen Störungen im Redefluss an der Aufregung. Bei rund fünf Prozent aller Zwei- bis Sechsjährigen tritt echtes Stottern auf, wobei Jungen häufiger betroffen sind als Mädchen. Meist verliert sich das Stottern wieder im Laufe der Entwicklung, aber bei etwa einem Viertel der Kinder verfestigt es sich. Je früher das Stottern erkannt und behandelt wird, desto besser ist es.

Wie äußert sich Stottern?
Stottern ist eine Störung des Sprechablaufs, auch Redeflussstörung genannt. Sie äußert sich durch häufiges Wiederholen oder Dehnen von Lauten, Silben oder Wörtern. Buchstaben oder Silben werden mehrfach wiederholt, manche Laute kommen explosionsartig hervor. Hinzu kommt oft ein Zögern oder gar das komplette Innehalten im Redefluss. Wer stottert, neigt zudem dazu, Füllwörter zu benutzen oder die gefürchteten Wörter zu umgehen. Bei vielen Betroffenen ist das Sprechen mit emotionalen und körperlichen Begleitsymptomen wie starkem Blinzeln, zitternden Lippen, übertrieben wirkender Mimik oder Schwitzen verbunden. Jedoch sind die Symptome des Stotterns sehr individuell und können bei jedem Menschen anders sein.

Mögliche Ursachen des Stotterns
Auch wenn manche Eltern dies befürchten: Stottern beruht nicht auf psychischen Problemen, sondern ist eine motorisch bedingte Sprechstörung. Ausnahmen können schwere traumatische Erfahrungen sein. Vor allem aber hat Stottern nichts mit der Intelligenz eines Kindes zu tun. Die Ursachen liegen in der Hirnkoordination: Bei Stotternden wird die Sprechmuskulatur angesteuert, bevor die Planung der Wörter abgeschlossen ist. Es gibt verschiedene Faktoren, die die Entstehung einer Stottersymptomatik begünstigen – dazu kann auch eine familiäre Vorbelastung gehören. Insgesamt sind die Ursachen jedoch nicht vollständig bekannt.

Stottern ist mehr als ein Sprachproblem
Wer stottert, für den ist jedes Gespräch, ja fast jeder persönliche Kontakt mit der bangen Frage verbunden: Werde ich meine Worte glatt und flüssig herausbringen können? Oder wird die Sprache wieder verrückt spielen? Stottern ist eine körperlich bedingte Störung, die ganz eng mit der seelischen Verfassung verknüpft ist. Schon bei Kindern ist Stottern schambesetzt, vor allem, wenn sie dafür gehänselt werden. Dazu kann Stress oder sogar Angst kommen, was zum Rückzug aus der Gemeinschaft führen kann. Kinder können Schüchternheit, Unsicherheit oder sogar Aggressivität entwickeln, weil sie sich in ihrer Umgebung ständig mit der Beeinträchtigung konfrontiert sehen. Etwas ältere Betroffene leiden auch darunter, dass sie ihre Gedanken oft nicht so aussprechen können, wie sie sie im Kopf haben. Als Ausweg bleibt nur, auf eine andere Aussage auszuweichen oder lieber gleich ganz zu verstummen.

Die wichtigsten Therapien
Ob sich das Stottern von Kindern „auswächst“, kann nicht vorhergesagt werden. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um die Sprachauffälligkeit zu kümmern. Denn je länger das Stottern andauert, desto schwerer kann es durch Therapie behoben werden. Spätestens, wenn ein Vermeidungsverhalten festgestellt wird, ist es Zeit, mit dem Kind in ärztliche Beratung zu gehen. Generell gilt: Stottern ist behandelbar, und zwar schon im frühen Kindesalter. Die Therapiemethoden für Stotternde lassen sich in zwei Hauptrichtungen unterteilen:

Erstens: Das Erlernen von Sprechtechniken – Fluency Shaping
Die Methode des „Fluency Shaping“ zielt auf das Erlernen einer kontrollierten Sprechweise mit Hilfe bestimmter Sprechtechniken. Dabei lernen die Betroffenen, flüssiger zu sprechen, indem sie einem bestimmten Rhythmus oder einer Melodie folgen. Zum Beispiel klappt Singen oder das Aufsagen von Gedichten oft ohne Stottern, weil der Rhythmus dem Gehirn hilft, die verschiedenen Gehirnbereiche fürs Sprechen besser aufeinander abzustimmen. In der Therapie wird zunächst ein langsamer Sprechrhythmus mit einem Computer vorgegeben. Die Betroffenen üben dann, mit sanfter Stimme und bewusstem Atmen zu sprechen und dabei dem Rhythmus zu folgen. Durch das regelmäßige Üben lernt das Gehirn, die Sprechbewegungen besser zu koordinieren.

Zweitens: „Nicht-Vermeidungs-Strategien“
Stotternde Menschen entwickeln oft Vermeidungsverhalten, um stressreiche Sprechsituationen zu umgehen, etwa indem sie bestimmte Wörter nicht benutzen, nicht telefonieren oder sich in der Schule nicht melden. Ziel der Behandlungsmethode ist es, dieses Vermeidungsverhalten abzubauen. Es kann zwar kurzfristig Stress reduzieren, verstärkt ihn aber langfristig, weil die Angst vor dem Sprechen erhalten bleibt oder wächst. Betroffene sollen lernen, die Störung zu akzeptieren, statt dauerhaft damit zu hadern. Entspannungs- und Beruhigungsmethoden können dabei unterstützen. Das angstfreie, selbstbewusste Sprechen, auch vor und mit Fremden, steht im Mittelpunkt der Therapie. Zudem helfen verschiedene Techniken der sogenannten Stotter-Modifikation, auftretende Stottersymptome aufzulösen.

Das Lidcombe-Programm für Kleinkinder
Für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren kommt auch das australische Lidcombe-Programm in Frage. Dabei werden die Eltern zu Co-Therapeuten herangebildet und lernen, Kinder in strukturierten Spielsituationen für flüssiges Sprechen zu loben und hin und wieder unverkrampft auf das Stottern hinzuweisen. Eine solche Verhaltenstherapie funktioniert aber nur bei jüngeren Kindern, weil sie besonders gut auf Lob reagieren.

Das können Sie als Eltern eines stotternden Kindes tun
Ganz wichtig ist, das Selbstvertrauen des Kindes zu stärken. Das heißt:

  • Nehmen Sie Ihr Kind mit seiner Sprechweise an. Nicht ohne Grund lautet das Motto der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe „Ich sag’s auf meine Weise“
  • Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, nicht gegen das Stottern anzukämpfen.
  • Hören Sie ruhig, zugewandt und geduldig zu, wenn Ihr Kind etwas erzählt.
  • Lassen Sie Ihr Kind zu Ende sprechen, ergänzen Sie Wörter und Sätze nicht, auch wenn Ihnen das Fehlende auf der Zunge liegt.
  • Halten Sie beim Zuhören Blickkontakt.
  • Machen Sie deutlich, dass es wichtig ist, WAS Ihr Kind sagt, und nicht, wie es etwas sagt.
  • Stehen Sie offen dazu, dass Ihr Kind stottert, und zeigen Sie so, dass es keinen Grund gibt, sich dafür zu schämen.
  • Achten Sie darauf, dass im Gespräch andere Geräuschquellen, wie z. B. Fernsehen oder Radio, ausgeschaltet sind.

Bei Entwicklungsstottern: Geduldig bleiben
Entwicklungsstottern tritt bei vielen Kindern zwischen zwei und vier Jahren auf, wenn sich die Sprache noch entwickelt. Dies sind altersgemäße Sprech-Unflüssigkeiten. Eltern sollten geduldig bleiben, ihr Kind ausreden lassen und nicht verbessern. Helfen können sie, indem sie die herausgesprudelte Geschichte geordnet wiederholen, die Erzählung des Kindes dabei bestätigen und ihm auch neue Wörter anbieten. Sprech-Unflüssigkeiten verschwinden in der Regel bis zum Schuleintritt.

Generell gilt: Wenn Sie die Sprechweise Ihres Kindes verunsichert oder ihr Kind darunter leidet, holen Sie sich ärztlichen Rat, zum Beispiel im Rahmen einer Früherkennungsuntersuchung. Die Sprachentwicklung ist hier immer ein Thema, besonders bei der U9 vor dem Schuleintritt. Ihre Kinderärztin oder Ihr Kinderarzt kann entscheiden, ob eine fachliche Beratung oder eine Therapie nötig ist.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, www.freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail: bkahl@lzg-rlp.de

15.05.2025
Snackautomaten fördern Zivilisationskrankheiten
IKK Südwest schlägt Alarm: Immer mehr Snackautomaten in der Nähe von Schulen

Sie locken mit quietschbunten Farben, originellen Verpackungen und internationalen Produkten – Snack- und Getränkeautomaten. Wie Pilze sind sie plötzlich überall aus dem Boden geschossen und stehen heute gefühlt an fast jeder Ecke. Besonders auffällig ist dabei ganz häufig die Platzierung dieser Automaten in der Nähe von Schulen. Kinder, welche eigentlich zu einer bewussten und gesunden Ernährung angeleitet werden sollen, werden somit tagtäglich in Versuchung gebracht. Ein Widerspruch, der aus Sicht der IKK Südwest nicht hinnehmbar ist.

Unsere Gesellschaft steht vor einer alarmierenden Entwicklung: Immer mehr Kinder und Jugendliche konsumieren in unverantwortlichem Ausmaß Zucker und ungesunde Zusatzstoffe – nicht zuletzt, weil sie durch Snack- und Getränkeautomaten an nahezu jeder Ecke dazu verleitet werden. Der Chef der IKK Südwest, Prof. Dr. Jörg Loth, hat diesem Geschäftsmodell den Kampf angesagt und möchte dessen Auswüchsen entgegenwirken:

„Schon von klein an sollten Kinder einen bewussten Umgang mit dem Thema Ernährung lernen. Nicht umsonst gibt es in vielen Schulen und Kitas Programme, die genau diese Ernährungsbildung fördern. Dazu gehören beispielsweise gesunde Cafeteria- und Mensa-Angebote sowie die Sensibilisierung für einen nachhaltigen und gesunden Lebensstil. Genau solche Einrichtungen unterstützen wir als IKK-Südwest auch aktiv mit unserem Ernährungspreis. Das Aufstellen von Getränke- und Snackautomaten wiederum, insbesondere in der Nähe von Schulen, unterläuft all dies wofür wir und viele andere engagiert arbeiten.“

Schon wenige Münzen genügen – und hochkalorische, zuckerreiche Snacks und Getränke sind jederzeit verfügbar. Die Folge: Kinder und Jugendliche entwickeln früh ungesunde Ernährungsgewohnheiten, die zu vermeidbaren Krankheiten wie Adipositas und Typ-2-Diabetes und langfristig zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.

Kommunen und Automatenbetreiber in der Verantwortung
Die IKK Südwest appelliert an die Kommunen, entschlossen gegen diese Fehlentwicklung vorzugehen. „Es kann nicht sein, dass öffentliche Institutionen auf der einen Seite Millionenbeträge in präventive Angebote investieren, aber auf der anderen Seite durch gesundheitsgefährdende Automaten an öffentlichen Plätzen, insbesondere in der Nähe von Schulen, ein wenig gesundes Angebot sehr einfach zugänglich machen. Hier müssen, sofern notwendig, klare Regelungen geschaffen werden: Automaten mit gesundheitsschädlichen Produkten dürfen nicht im Umfeld von Bildungseinrichtungen aufgestellt werden“, mahnt IKK-Südwest-Chef Prof. Dr. Jörg Loth.

Auch die Betreiber und Hersteller dieser Automaten müssen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Es reicht nicht aus, auf die Nachfrage zu verweisen – es ist die bewusste Entscheidung der Betreiber, Kinder und Jugendliche mit zuckerhaltigen Produkten zu locken und zu einem ungesunden Lebensstil verführen.

Gesunder Lebensstil muss stärker in den Fokus
Diese Gefahr droht insbesondere dann, wenn Kinder und Jugendliche nicht gut zu einer gesunden Ernährung aufgeklärt sind, erörtert IKK-Südwest Ernährungsexpertin Marina Tremmel: „Wenn Kinder oder Jugendliche weder gesunde Alternativen kennen, oder diese ihnen zur Verfügung stehen ist es fast schon vorprogrammiert, dass eine gesunde Lebensweise sehr schwer wird. Statt Snackautomaten voller Süßigkeiten und Zucker wären beispielweise kontrollierte Automaten und Kioske, die viel Gemüse, Obst, proteinreiche Sattmacher und Wasser enthalten, eine gute Alternative.“

Aus Sicht der IKK Südwest ist höchste Zeit, dieser besorgniserregenden Entwicklung einen Riegel vorzuschieben. Die regionale Krankenkasse stellt klar, dass die gesundheitliche Zukunft der kommenden Generation nicht von Profitinteressen untergraben werden darf. Zudem appelliert sie an die Politik, an Kommunen, an Schulen – und nicht zuletzt an die Eltern - dafür zu sorgen, dass Kinder in einem Umfeld aufwachsen, das sie zu gesunden Entscheidungen befähigt, anstatt sie krank zu machen!

14.05.2025
Kindermenüs im Restaurant: Zu viel Frittiertes, zu wenig Vielfalt
Verbraucherzentralen fordern mehr Auswahl für die Kinderteller

In Deutschland wird immer häufiger außer Haus gegessen. Dazu gehört auch der Restaurantbesuch mit der Familie. Wie ausgewogen Kinderteller sind, haben die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck anhand von 100 Kinderspeisekarten überprüft.

Wenig Abwechslung: Schnitzel und Pommes dominieren
Auf zwei Dritteln der Kinderkarten finden sich Schnitzel, sehr häufig serviert nur mit Pommes. Etwa die Hälfte der Restaurants bietet für Kinder Nudeln an, 40 Prozent servieren Nuggets. Von den erfassten 456 Gerichten sind fast 40 Prozent vegetarisch. Wenig abwechslungsreich handelt es sich dabei häufig lediglich um einen Teller Pommes. Dementsprechend fällt auch die Bewertung der Gerichte durch die Verbraucherzentralen eher negativ aus: Drei Viertel werden neutral oder als eher unausgewogen beurteilt, nur rund ein Viertel der Gerichte erreicht eine positive Punktzahl im Marktcheck. Sie glänzen zum Beispiel mit Gemüse, Vollkornprodukten oder mit naturbelassenem Fleisch oder Fisch. Mit vier Minuspunkten am schlechtesten schneidet ein paniertes Schnitzel mit Pommes frites und Champignon-Rahm-Soße ab. Am meisten Pluspunkte erzielen beispielsweise Vollkornnudeln mit frischer Tomatensoße und Parmesan.

Gemüse: Fehlanzeige
Während die Restaurants mehr als ein Drittel der Gerichte mit Pommes als Beilage anbieten, gibt es nur zu jedem zehnten Gericht eine Gemüsebeilage oder einen Salat. Sophie Ickler, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt: „Kinder sollten beim Restaurantbesuch die Möglichkeit erhalten, Gemüse auszuwählen und am besten selbst zu entscheiden“. So können verschiedene Beilagen zum Zusammenstellen das Restaurantessen für Kinder attraktiv machen. Zum Überbrücken der Wartezeit eignen sich auch kleine Gemüseportionen zum Knabbern, beispielsweise Karottensticks mit Dipp.

Extras: nicht immer eine positive Überraschung
Einige Restaurants bieten in ihren Kinderspeisekarten kleine Geschenke oder Überraschungen zu jeder Bestellung an. Während Ausmalbilder oder Rätsel eine schöne Beschäftigung sein können, treiben Extras wie Softdrinks, Eis oder Süßigkeiten den Zuckerkonsum in die Höhe. Besonders ärgerlich: Wenn süße Getränke oder Naschereien automatisch zum Kindermenü gehören.

Ausgezeichnet: Kleine Portionen der Erwachsenen-Speisekarte
Viele Kinderspeisen trugen kreative Namen wie „Leuchtturmwärter“ oder „Schneewittchen“, die die Auswahl spielerischer gestalteten. Für mehr Transparenz boten alle Restaurants außerdem detaillierte Beschreibungen der Gerichte.
In 9 der 100 Restaurants fällt der „Räuberteller“ positiv auf: Ein leerer, kostenloser Teller, der es Kindern ermöglicht, Portionen von den Tellern der Eltern zu "räubern" und damit zu probieren. Damit lassen sich auch die Kosten für ein separates Kindergericht sparen. Auch die Möglichkeit, alle regulären Gerichte in einer kindgerechten, kleinen Variante zu bestellen, erweitert das Kinderangebot auf einfache Weise – immerhin ein Restaurant bietet dies im Check an.

Verbraucherzentralen fordern: Kinderteller mit Qualität
„Es geht nicht darum, Klassiker wie Pommes zu verbannen, sondern das Angebot für Kinder ausgewogen zu erweitern“, sagt Ickler. Dafür braucht es aus Sicht der Verbraucherzentralen ein Umdenken der Gastronomie: Mehr Vielfalt, mehr Gemüse, mehr Vollkorn, dabei weniger Frittiertes. Tipps, wie eine ausgewogene Kinderspeisekarte aussehen könnte und worauf Eltern achten können, gibt es hier.

Hintergrund des Marktchecks
Im Rahmen einer bundesweiten Online-Recherche im Februar 2025 haben die Verbraucherzentralen 100 Speisekarten von Restaurants mit Kindergerichten analysiert. Dabei wurde eine breite Auswahl in (Groß-)Städten und ländlichen Regionen berücksichtigt – von kleinen, inhabergeführten Betrieben bis hin zu überregionalen Restaurantketten.

Die Bewertungsgrundlage waren die in der Speisekarte genannten Komponenten der Gerichte. Diese wurden einzeln bewertet und miteinander verrechnet. Angelehnt an die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gab es Minuspunkte jeweils für frittierte Fleisch- und Fischprodukte, frittierte und besonders fetthaltige Stärkebeilagen (z. B. Pommes frites, gebratener Reis), sahnige Soßen, Überbackenes sowie Speisen ohne Obst- oder Gemüseanteil. Süße Hauptgerichte wie Pancakes oder Milchreis wurden ebenfalls negativ bewertet. Pluspunkte erhielten Gerichte mit Obst oder Gemüse, naturbelassenem, magerem Fleisch oder Fisch ohne Panade, Beilagen wie Kartoffeln, Reis oder Nudeln ohne zusätzliches Fett sowie Vollkornprodukte und Hülsenfrüchte wie Linsen, Bohnen und Co.

Weitere Informationen und alle Ergebnisse zum Marktcheck.

01.05.2025
Mit Bewegung fit in die warme Jahreszeit
Die Tage werden länger, die Natur ist erwacht – eine Zeit, in der vermehrte Aktivität eigentlich naheliegt und wir voller Tatendrang sein müssten. Doch oft fühlt man sich gerade jetzt müde und schlapp, denn der Körper braucht eine gewisse Umstellungsphase, bis er sich an die veränderten Bedingungen angepasst hat. Bewegung ist der beste Weg, um wieder in Schwung zu kommen. Sie hilft nach den ruhigen, lichtarmen Wintermonaten, den Organismus auf die aktivere Jahreszeit vorzubereiten.

Warum ist Bewegung wichtig?
Wer sich bewegt, bringt Herz und Kreislauf auf Trab und regt den Stoffwechsel an. Ganz nebenbei vermittelt Bewegung auch Lebensfreude, steigert oder erhält die Leistungsfähigkeit und sorgt insgesamt für eine bessere gesundheitliche Verfassung. Tatsächlich ist unser Körper genetisch so angelegt, dass er regelmäßige Beanspruchung braucht, um gut zu funktionieren.

Regelmäßige Bewegung senkt das Risiko für viele Leiden, zum Beispiel für Herz-Kreislauf-Krankheiten, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), Osteoporose (Abnahme der Knochendichte), Krebserkrankungen, Adipositas (Fettleibigkeit) und Rückenleiden. Bewegung und gezieltes Training verbessern sogar den Gesundheitszustand von Menschen, die bereits an diesen oder an anderen Krankheiten, z. B. an Atemwegserkrankungen, leiden.

So stärkt Bewegung das Wohlbefinden
Körperliche Aktivität führt im Gehirn zur Ausschüttung von Stoffen, die für eine gute Stimmungslage sorgen. Noch dazu stärkt das Wissen um die eigene Leistungsfähigkeit das Selbstbewusstsein. So können sogar Menschen, die eine Depression haben, durch regelmäßiges Lauftraining eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes erzielen.

Bei erhöhter körperlicher Belastung pumpt das Herz mehr Blut in den Körper und versorgt ihn so vermehrt mit Sauerstoff. Davon profitieren alle Organe – auch das Gehirn. Die Gehirnzellen werden leistungsfähiger. Die Konzentrationsfähigkeit steigt. Bewegung soll generell die geistigen Fähigkeiten verbessern, da sie das Wachstum von Nervenzellen und ihre Vernetzung anregt.

Wie viel Bewegung ist richtig?
Grundsätzlich gilt, dass jede Bewegung besser ist als keine Bewegung. Für die Menge und Intensität muss jeder Mensch für sich seinen eigenen Maßstab finden. Es bringt nichts, sich zu stark zu belasten und nach kürzester Zeit Gelenkprobleme zu bekommen. Auch sollten die Ziele nicht zu hochgesteckt werden, denn dann ist die Frustrationsgrenze schnell erreicht. Schauen Sie sich eine typische Woche in Ihrem Leben an und bestimmen Sie Zeitfenster, in denen Sie etwas für sich tun können. Für manche ist eine Stunde Joggen vor dem Frühstück das Richtige, für andere ist ein Spaziergang nach dem Abendessen passend. Andere bringen schon allein durch das Prinzip „Treppe statt Aufzug“ oder „Fahrrad statt Auto“ Bewegung in ihr Leben.

Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist es ideal, wenn sich Erwachsene und Ältere mindestens 150 Minuten pro Woche (2,5 Stunden) bei mittlerer Intensität bewegen, Kinder und Jugendliche mindestens 60 Minuten pro Tag. Mit mittlerer Intensität ist man unterwegs, wenn man noch reden, aber nicht mehr singen kann. Dabei ist Stückeln erlaubt: Eine Einheit soll jedoch mindestens 10 Minuten dauern. Diese Vorgaben sind als Ziel zu verstehen – wenn man sie nicht auf Anhieb erfüllen kann, ist dies kein Grund aufzugeben! Wer mag, kann die eigenen Fortschritte mit einer Fitness-App auf dem Smartphone oder einer Fitness-Uhr beobachten.

Welche Art von Bewegung sollte es sein?
Wichtig bei der Wahl der Bewegungsform ist, dass sie Spaß macht, denn dann bleibt man am längsten dabei. Allgemein gelten Ausdauersportarten als besonders gesundheitsförderlich, weil sie das gesamte Herz-Kreislauf-System trainieren. Aber versuchen Sie, Ihre persönliche Lieblingssportart zu finden: Vom strammen Gehen über Nordic Walking, vom Radfahren, Joggen und Schwimmen bis zum Marathon-Training, von der Rückengymnastik bis zum Cross-fit ist alles möglich. In der Regel macht Sport in der Gemeinschaft mehr Spaß, es motiviert und ist für viele mit einer Verpflichtung im besten Sinne verbunden. Vielleicht können Sie sich einer Laufgruppe anschließen oder Sie finden selbst Gleichgesinnte, verabreden sich zu festen Terminen und unterstützen sich gegenseitig dabei, die persönlichen Ziele zu erreichen.

Die meisten Sportvereine haben unterschiedliche Fitness-Sportarten im Programm – hier lohnt sich auf jeden Fall ein Probetraining. Gerade im Frühjahr sind auch Wanderungen eine gute Wahl, um in Schwung zu kommen. In den meisten Regionen sind längere Routen ausgewiesen, die man an mehreren Wochenenden in Etappen bewältigen kann – am Ende fügen sich dann viele kleine Erfolge zu einem großen Erlebnis.

Und wie ist das mit den Pollen?
Wer unter einer Pollenallergie leidet, ist von Aktivitäten im Freien meist weniger begeistert. Dennoch ist Bewegung gerade für Allergie-Betroffene wichtig, sie verbessert nämlich u. a. die Lungenfunktion. Neben dem Ausweichen auf Hallensportarten helfen folgende Tipps, wenn Sie sich lieber draußen bewegen wollen:

  • Gehen Sie das Training im Frühjahr besonders langsam an, starten Sie mit einer behutsamen Aufwärmphase.
  • Meiden Sie stark pollenbelastete Tageszeiten für den Sport. In ländlichen Gegenden sind das die frühen Morgenstunden, während in der Stadt die Pollenbelastung abends besonders hoch ist.
  • Nach Regenfällen ist die Pollenbelastung in der Regel niedrig – achten Sie auch auf die Pollenflugvorhersage der Wetterdienste.
  • Um Strecken, die an Wiesen und Feldern vorbeiführen, sollten Sie besser einen Bogen machen.
  • Legen Sie zwischen den Bewegungsphasen immer mal kurze Pausen ein, damit sich der Kreislauf beruhigt.
  • Vielleicht haben Sie Spaß an Wassersport: Auf dem Wasser ist die Pollenbelastung deutlich geringer als an Land. Dasselbe gilt für Höhen von 1.500 bis 2.000 Meter über NN.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider; www.freistil-texte.de
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail: asudiana@lzg-rlp.de

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