28.05.2025
Glasfaserverträge richtig kündigen
Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung verweigert?
Einen Glasfaservertrag zu schließen ist oft einfach – einen solchen jedoch wieder zu kündigen, ist oftmals schwieriger. Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen, dass dem Kündigungswunsch ihres Glasfaservertrages nicht entsprochen wird und der Anbieter diese erst einmal verweigert. Besonders in den Fällen, bei denen Verbraucher:innen schon seit einigen Jahren auf den Bau des Glasfaseranschlusses warten. Doch wie genau sind hier die Regelungen? Die in den AGB geregelte Laufzeit eines Glasfaservertrages beginnt grundsätzlich mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Dies hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil im Dezember 2024 bestätigt, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Glasfaserverträge richtig kündigen
Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung verweigert?
Einen Glasfaservertrag zu schließen ist oft einfach – einen solchen jedoch wieder zu kündigen, ist oftmals schwieriger. Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen, dass dem Kündigungswunsch ihres Glasfaservertrages nicht entsprochen wird und der Anbieter diese erst einmal verweigert. Besonders in den Fällen, bei denen Verbraucher:innen schon seit einigen Jahren auf den Bau des Glasfaseranschlusses warten. Doch wie genau sind hier die Regelungen? Die in den AGB geregelte Laufzeit eines Glasfaservertrages beginnt grundsätzlich mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Dies hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Urteil im Dezember 2024 bestätigt, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
„Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann. Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate, möglich. Ab dann kann der Vertrag monatlich gekündigt werden“, so Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale. Dies bedeutet, dass ein Glasfaservertrag auch dann gekündigt werden könnte, wenn beispielsweise zwei Jahre nach dem Vertragsabschluss noch gar keine Bauarbeiten stattgefunden haben.
Der Verbraucherzentrale liegen jedoch einige Fälle vor, bei denen Anbieter mit unterschiedlichen unrichtigen Begründungen die Kündigung generell verweigern. Beispielsweise wird geantwortet, dass ein Widerruf des Vertrages nicht mehr möglich sei, die Kündigung zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigt werden könne oder eine Kündigung aufgrund des noch nicht geschalteten Glasfaseranschlusses nicht möglich sei.
„Verbraucher:innen sollten sich mit solchen Erklärungen nicht abweisen lassen“ so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wichtig wäre in diesen Fällen beim Anbieter nochmal schriftlich nachzuhaken und auf die Kündigung zu bestehen. Weigert sich der Glasfaseranbieter dennoch, so sollten sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale wenden.
Die Verbraucherzentrale hat auf ihrer Internetseite weitere Informationen zu Abläufen und den Verträgen bei Glasfaser zusammengestellt.
27.05.2025
Kindergeld nach der Schule
Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden.
Kindergeld nach der Schule
Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten. Der Antrag hierzu sollte frühzeitig mit den erforderlichen Unterlagen online eingereicht werden.
Zum baldigen Beginn der Sommerferien
weist die Familienkasse in Mainz darauf hin, dass Eltern für Kinder
auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld erhalten können.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind eine Schul- oder
Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es
nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld
ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten
zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Auch während des
Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (FSJ,
FÖJ oder anerkannten Freiwilligendiensten im In- oder Ausland) kann
Kindergeld gezahlt werden.
Wenn sich die Unterbrechung
unverschuldet länger hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld
bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder
Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung
oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den
nächstmöglichen Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums handelt.
Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen
einschließlich deren Ergebnissen. Aus diesen muss der Ausbildungs-
oder Studienbeginn hervorgehen, der sich z.B. in
Ausbildungsverträgen, Immatrikulations- oder Schulbescheinigungen
findet.
Das Online-Angebot unter
www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie
zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie
Schulbescheinigungen, bequem und komplett online an die Familienkasse
zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18
Jahren.
Wichtig ist also immer, die Pläne des
Kindes für die Zeit nach dem Schulabschluss rechtzeitig mitzuteilen.
So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Aber auch wenn ein Kind nach dem Ende
der keine Ausbildung anstrebt, kann ein Kindergeldanspruch bestehen,
wenn sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldet.
27.05.2025
Die Auslandsreise-Krankenversicherung
Ein wichtiger Schutz
Zum Start der Reisesaison ist es sinnvoll, sich auch über Reiseversicherungen Gedanken zu machen. Wer den Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich unbedingt für den Krankheitsfall versichern, so der Rat der Verbraucherzentrale. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor potenziell hohen Kosten für medizinische Behandlungen oder für den Rücktransport in die Heimat im Ernstfall. So können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen!
Die Auslandsreise-Krankenversicherung
Ein wichtiger Schutz
Zum Start der Reisesaison ist es sinnvoll, sich auch über Reiseversicherungen Gedanken zu machen. Wer den Urlaub im Ausland verbringen möchte, sollte sich unbedingt für den Krankheitsfall versichern, so der Rat der Verbraucherzentrale. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor potenziell hohen Kosten für medizinische Behandlungen oder für den Rücktransport in die Heimat im Ernstfall. So können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen!
Zwar gilt die elektronische Gesundheitskarte auch als europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), sodass Behandlungskosten in der EU und bestimmten Nachbarländern erstattet werden. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen nicht immer sämtliche Krankheitskosten, die in einem europäischen Reiseland anfallen. Im Regelfall erstatten sie diejenigen Behandlungskosten, die auch das Gesundheitssystem des Gastlandes bezahlt. Behandlungskosten und Kosten für Krankenhausaufenthalte, die außerhalb der Europäischen Union und angrenzenden Partnerländern anfallen, übernehmen die deutschen Krankenkassen nicht. Auch übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Privat Krankenversicherte sollten vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um sich im Notfall den Rücktransport zu sichern oder - gehört dieser zum Leistungsumfang des privaten Vertrags - dann gegebenenfalls seine Selbstbeteiligung zu schonen.
„Die Versicherungssysteme der einzelnen Länder sind sehr unterschiedlich. In manchen Fällen übernehmen Krankenversicherungen Leistungen im Ausland nicht im selben Umfang wie in Deutschland oder es muss ein erheblicher Eigenanteil für die Behandlung bezahlt werden“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Auch nicht jede Arztpraxis im Reiseland akzeptiert die elektronische Gesundheitskarte. In diesem Fall müssen Kranke für die Behandlung in Vorleistung treten.“
Tipps der Verbraucherzentrale:
- Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte die “medizinisch sinnvolle“, und nicht nur eine “notwendige“ Rückführung abdecken.
- Ausländische privatärztliche Rechnungen sollten im vollen Umfang erstattet werden.
- Außergewöhnlicher Umstände wie Pandemien oder kriegsähnliche Ereignisse sollten in den Versicherungsbedingungen nicht generell ausgeschlossen sein.
- Privat versicherte Reisende sollten vor Beginn der Reise prüfen, ob ihr Versicherungsschutz eine weltweite Deckung beinhaltet.
- Die Auslandsreise-Krankenversicherung sollte grundsätzlich für alle Reisen eines Jahres gelten und nicht nur für einzelne Reisen abgeschlossen werden. Für längere Auslandsaufenthalte gibt es spezielle Tarife. Policen für Einzelpersonen sind schon ab 15 Euro zu haben.
Fragen rund um Reiseversicherungen beantworten die
Versicherungsberater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis
13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48
122.
Informationen rund um Reiseversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.
Informationen rund um Reiseversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.
21.05.2025
Unerwünschte Anrufe zu Pflegekursen
Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Aktuell melden sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz immer wieder verunsicherte Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgedrängt wurde, ohne dass sie zuvor in solche Werbeanrufe eingewilligt haben. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie sich wehren können. Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige, meist ältere oder alleinlebende Menschen betroffen, die die Regelungen der Pflegeversicherung und zu ungewollten Werbeanrufen nicht gut kennen. Dies nutzen die Anrufer:innen aus.
Unerwünschte Anrufe zu Pflegekursen
Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Aktuell melden sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz immer wieder verunsicherte Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgedrängt wurde, ohne dass sie zuvor in solche Werbeanrufe eingewilligt haben. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie sich wehren können. Besonders ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige, meist ältere oder alleinlebende Menschen betroffen, die die Regelungen der Pflegeversicherung und zu ungewollten Werbeanrufen nicht gut kennen. Dies nutzen die Anrufer:innen aus.
Die Masche mit den Pflegekursen
Pflegekurse werden als Kassenleistung von den Pflegekassen kostenlos angeboten. In den Kursen erhalten pflegende Angehörige praktisches Wissen rund um die Pflege und können gezielt eigene Fragen einbringen. Oft werden auch Pflegetechniken vermittelt, um die häusliche Pflege zu erleichtern und Informationen zur Organisation der Pflege und zu Beratungsmöglichkeiten in der Nähe gegeben. Dies kann dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten. Die konkreten Kurs-Angebote können bei der Pflegekasse jederzeit erfragt werden.
Bei der Verbraucherzentrale beschweren sich immer wieder Betroffene, dass sie ungefragt von Kursanbietern angerufen und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn nicht brauchen oder wollen. Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Darüber rechnen die Anbieter dann mit der Pflegekasse ab. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden.
Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?
Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch wird verhindert, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder ungewollt ein Angebot anzunehmen. Falls ein Vertrag doch unerwünscht zustande kommt, sollte er rasch widerrufen werden. In der Regel gilt ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Außerdem sollte man mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlung stoppen kann. Spätestens wenn die Angerufenen selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen erhalten, sollten sie sich Hilfe holen.
Doch woher kommen die Daten?
Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der Betroffenen haben. Die Betroffenen haben jedoch das Recht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen. Außerdem sollten Betroffene die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden.
Wo finden Betroffene Hilfe?
Ausführliche Informationen zum Thema haben die Verbraucherzentralen auf ihrer Webseite zusammengestellt.
Pflegebedürftige aus Rheinland-Pfalz können sich außerdem an die „Rechtsberatung Pflege und Wohnen im Alter“ bei der Verbraucherzentrale wenden. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer (06131) 28 48 810 und unter pflege@vz-rlp.de.
20.05.2025
Werbung mit Fruchtsüße und Co. auf Kinderprodukten: Was steckt dahinter?
Kinderlebensmittel richten sich in ihrer Aufmachung unter anderem durch bunte Farbe und verspielte Abbildungen direkt an die Kleinen. Süße-bezogene Werbebotschaften auf Kinderlebensmitteln können Eltern suggerieren, dass es sich hierbei um eine gesündere Wahl handelt. Dies zeigt eine repräsentative Verbraucherumfrage der Georg-August-Universität Göttingen. Beispielsweise wurde bei einem Kinderprodukt mit dem Süße-Claim „mit Apfelsüße“ eine positivere Gesundheitsbewertung und ein geringerer Zuckergehalt vermutet als in einem vergleichbaren Produkt ohne Claim.
Werbung mit Fruchtsüße und Co. auf Kinderprodukten: Was steckt dahinter?
Kinderlebensmittel richten sich in ihrer Aufmachung unter anderem durch bunte Farbe und verspielte Abbildungen direkt an die Kleinen. Süße-bezogene Werbebotschaften auf Kinderlebensmitteln können Eltern suggerieren, dass es sich hierbei um eine gesündere Wahl handelt. Dies zeigt eine repräsentative Verbraucherumfrage der Georg-August-Universität Göttingen. Beispielsweise wurde bei einem Kinderprodukt mit dem Süße-Claim „mit Apfelsüße“ eine positivere Gesundheitsbewertung und ein geringerer Zuckergehalt vermutet als in einem vergleichbaren Produkt ohne Claim.
Ein zu viel an freiem Zucker ist besonders bei Kindern schnell erreicht und begünstigt die Entstehung von Übergewicht, Diabetes, kardiovaskulären Erkrankungen sowie Karies.
In dem Marktcheck wurde überprüft, ob Eltern bei Produkten mit den Süße Claims „ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ von geringen Zuckermengen ausgehen können. Von 68 Kinderlebensmittel aus den Produktkategorien Quetschie, Riegel, Kekse, Fertigsoßen (Ketchup) und Frühstückscerealien, die die Süße-Claims „ohne Zuckerzusatz“ oder „Süße nur aus Früchten“ tragen, wurde der Zuckergehalt erfasst.
Der Marktcheck hat gezeigt, dass Kinderlebensmittel mit Süße-Claims beträchtliche Zuckermengen enthalten können. Insbesondere Riegel mit dem Süße-Claim „Ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ sowie Kekse mit dem Süße-Claim „Ohne Zuckerzusatz“ wiesen hohe Zuckergehalte auf. Hier lagen die durchschnittlichen Zuckergehalte zwischen 18 und 37 Gramm Zucker pro 100 Gramm.
Die höchsten Zuckergehalte wiesen Produkte mit dem Süße-Claim „Süße nur aus Früchten“ aus der Kategorie Riegel auf. Hierbei handelte es sich überwiegend um Frucht- oder Getreideriegel. Einige davon wiesen ähnlich hohe Zuckergehalte wie Schokoladenriegel auf. Damit liegt zwar rechtlich kein Verstoß vor, aber Verbraucher:innen wird durch Süße-Claims ein zuckerarmes Produkt suggeriert.
Auch bei Ketchup und Fertigsoßen zeigte sich, dass einige Produkte mit dem Süße-Claim „ohne Zuckerzusatz“ mehr eine Süßigkeit als eine Würzsauce darstellen. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte Ketchup, der sich in seiner Aufmachung an Kinder richtet, überhaupt keinen zugesetzten Zucker enthalten.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann Eltern nicht empfohlen werden auf Süße-Claims wie „ohne Zuckerzusatz“ und „Süße nur aus Früchten“ zu achten, wenn sie für ihre Sprösslinge auf der Suche nach zuckerarmen Produkten sind. Verbraucher:innen, die Wert auf ein zuckerarmes Produkt legen, sollten daher einen Blick auf die Zutatenliste und die Nähwerttabelle werfen. Denn diese allein geben Aufschluss über die enthaltenen Zuckerarten und -mengen. Als Richtwert eignet sich hierbei der WHO-Grenzwert von maximal 12,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm.
Weitere Ergebnisse sind im kompletten Marktcheck auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.
15.05.2025
Stottern – Ursache und Therapie
Viele Eltern kennen das: Bei kleineren Kindern sind die Gedanken oft schneller als der Mund. Vor allem, wenn aufregende Erlebnisse berichtet werden, wiederholen sie Silben und Wörter, brechen Sätze ab und geraten ins Stocken. Aber nicht immer liegen Störungen im Redefluss an der Aufregung. Bei rund fünf Prozent aller Zwei- bis Sechsjährigen tritt echtes Stottern auf, wobei Jungen häufiger betroffen sind als Mädchen. Meist verliert sich das Stottern wieder im Laufe der Entwicklung, aber bei etwa einem Viertel der Kinder verfestigt es sich. Je früher das Stottern erkannt und behandelt wird, desto besser ist es.
Stottern – Ursache und Therapie
Viele Eltern kennen das: Bei kleineren Kindern sind die Gedanken oft schneller als der Mund. Vor allem, wenn aufregende Erlebnisse berichtet werden, wiederholen sie Silben und Wörter, brechen Sätze ab und geraten ins Stocken. Aber nicht immer liegen Störungen im Redefluss an der Aufregung. Bei rund fünf Prozent aller Zwei- bis Sechsjährigen tritt echtes Stottern auf, wobei Jungen häufiger betroffen sind als Mädchen. Meist verliert sich das Stottern wieder im Laufe der Entwicklung, aber bei etwa einem Viertel der Kinder verfestigt es sich. Je früher das Stottern erkannt und behandelt wird, desto besser ist es.
Wie äußert sich Stottern?
Stottern ist eine Störung des
Sprechablaufs, auch Redeflussstörung genannt. Sie äußert sich
durch häufiges Wiederholen oder Dehnen von Lauten, Silben oder
Wörtern. Buchstaben oder Silben werden mehrfach wiederholt, manche
Laute kommen explosionsartig hervor. Hinzu kommt oft ein Zögern oder
gar das komplette Innehalten im Redefluss. Wer stottert, neigt zudem
dazu, Füllwörter zu benutzen oder die gefürchteten Wörter zu
umgehen. Bei vielen Betroffenen ist das Sprechen mit emotionalen und
körperlichen Begleitsymptomen wie starkem Blinzeln, zitternden
Lippen, übertrieben wirkender Mimik oder Schwitzen verbunden. Jedoch
sind die Symptome des Stotterns sehr individuell und können bei
jedem Menschen anders sein.
Mögliche Ursachen des Stotterns
Auch wenn manche Eltern dies
befürchten: Stottern beruht nicht auf psychischen Problemen, sondern
ist eine motorisch bedingte Sprechstörung. Ausnahmen können schwere
traumatische Erfahrungen sein. Vor allem aber hat Stottern nichts mit
der Intelligenz eines Kindes zu tun. Die Ursachen liegen in der
Hirnkoordination: Bei Stotternden wird die Sprechmuskulatur
angesteuert, bevor die Planung der Wörter abgeschlossen ist. Es gibt
verschiedene Faktoren, die die Entstehung einer Stottersymptomatik
begünstigen – dazu kann auch eine familiäre Vorbelastung gehören.
Insgesamt sind die Ursachen jedoch nicht vollständig bekannt.
Stottern ist mehr als ein
Sprachproblem
Wer stottert, für den ist jedes
Gespräch, ja fast jeder persönliche Kontakt mit der bangen Frage
verbunden: Werde ich meine Worte glatt und flüssig herausbringen
können? Oder wird die Sprache wieder verrückt spielen? Stottern ist
eine körperlich bedingte Störung, die ganz eng mit der seelischen
Verfassung verknüpft ist. Schon bei Kindern ist Stottern
schambesetzt, vor allem, wenn sie dafür gehänselt werden. Dazu kann
Stress oder sogar Angst kommen, was zum Rückzug aus der Gemeinschaft
führen kann. Kinder können Schüchternheit, Unsicherheit oder sogar
Aggressivität entwickeln, weil sie sich in ihrer Umgebung ständig
mit der Beeinträchtigung konfrontiert sehen. Etwas ältere
Betroffene leiden auch darunter, dass sie ihre Gedanken oft nicht so
aussprechen können, wie sie sie im Kopf haben. Als Ausweg bleibt
nur, auf eine andere Aussage auszuweichen oder lieber gleich ganz zu
verstummen.
Die wichtigsten Therapien
Ob sich das Stottern von Kindern
„auswächst“, kann nicht vorhergesagt werden. Deshalb ist es
wichtig, sich frühzeitig um die Sprachauffälligkeit zu kümmern.
Denn je länger das Stottern andauert, desto schwerer kann es durch
Therapie behoben werden. Spätestens, wenn ein Vermeidungsverhalten
festgestellt wird, ist es Zeit, mit dem Kind in ärztliche Beratung
zu gehen. Generell gilt: Stottern ist behandelbar, und zwar schon im
frühen Kindesalter. Die Therapiemethoden für Stotternde lassen sich
in zwei Hauptrichtungen unterteilen:
Erstens: Das Erlernen von
Sprechtechniken – Fluency Shaping
Die Methode des „Fluency Shaping“
zielt auf das Erlernen einer kontrollierten Sprechweise mit Hilfe
bestimmter Sprechtechniken. Dabei lernen die Betroffenen, flüssiger
zu sprechen, indem sie einem bestimmten Rhythmus oder einer Melodie
folgen. Zum Beispiel klappt Singen oder das Aufsagen von Gedichten
oft ohne Stottern, weil der Rhythmus dem Gehirn hilft, die
verschiedenen Gehirnbereiche fürs Sprechen besser aufeinander
abzustimmen. In der Therapie wird zunächst ein langsamer
Sprechrhythmus mit einem Computer vorgegeben. Die Betroffenen üben
dann, mit sanfter Stimme und bewusstem Atmen zu sprechen und dabei
dem Rhythmus zu folgen. Durch das regelmäßige Üben lernt das
Gehirn, die Sprechbewegungen besser zu koordinieren.
Zweitens:
„Nicht-Vermeidungs-Strategien“
Stotternde Menschen entwickeln oft
Vermeidungsverhalten, um stressreiche Sprechsituationen zu umgehen,
etwa indem sie bestimmte Wörter nicht benutzen, nicht telefonieren
oder sich in der Schule nicht melden. Ziel der Behandlungsmethode ist
es, dieses Vermeidungsverhalten abzubauen. Es kann zwar kurzfristig
Stress reduzieren, verstärkt ihn aber langfristig, weil die Angst
vor dem Sprechen erhalten bleibt oder wächst. Betroffene sollen
lernen, die Störung zu akzeptieren, statt dauerhaft damit zu hadern.
Entspannungs- und Beruhigungsmethoden können dabei unterstützen.
Das angstfreie, selbstbewusste Sprechen, auch vor und mit Fremden,
steht im Mittelpunkt der Therapie. Zudem helfen verschiedene
Techniken der sogenannten Stotter-Modifikation, auftretende
Stottersymptome aufzulösen.
Das Lidcombe-Programm für
Kleinkinder
Für Kinder im Alter von drei bis fünf
Jahren kommt auch das australische Lidcombe-Programm in Frage. Dabei
werden die Eltern zu Co-Therapeuten herangebildet und lernen, Kinder
in strukturierten Spielsituationen für flüssiges Sprechen zu loben
und hin und wieder unverkrampft auf das Stottern hinzuweisen. Eine
solche Verhaltenstherapie funktioniert aber nur bei jüngeren
Kindern, weil sie besonders gut auf Lob reagieren.
Das können Sie als Eltern eines
stotternden Kindes tun
Ganz wichtig ist, das Selbstvertrauen
des Kindes zu stärken. Das heißt:
- Nehmen Sie Ihr Kind mit seiner
Sprechweise an. Nicht ohne Grund lautet das Motto der
Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe „Ich sag’s auf meine
Weise“
- Unterstützen Sie Ihr Kind dabei,
nicht gegen das Stottern anzukämpfen.
- Hören Sie ruhig, zugewandt und
geduldig zu, wenn Ihr Kind etwas erzählt.
- Lassen Sie Ihr Kind zu Ende
sprechen, ergänzen Sie Wörter und Sätze nicht, auch wenn Ihnen das
Fehlende auf der Zunge liegt.
- Halten Sie beim Zuhören
Blickkontakt.
- Machen Sie deutlich, dass es
wichtig ist, WAS Ihr Kind sagt, und nicht, wie es etwas sagt.
- Stehen Sie offen dazu, dass Ihr
Kind stottert, und zeigen Sie so, dass es keinen Grund gibt, sich
dafür zu schämen.
- Achten Sie darauf, dass im Gespräch
andere Geräuschquellen, wie z. B. Fernsehen oder Radio,
ausgeschaltet sind.
Bei Entwicklungsstottern: Geduldig
bleiben
Entwicklungsstottern tritt bei vielen
Kindern zwischen zwei und vier Jahren auf, wenn sich die Sprache noch
entwickelt. Dies sind altersgemäße Sprech-Unflüssigkeiten. Eltern
sollten geduldig bleiben, ihr Kind ausreden lassen und nicht
verbessern. Helfen können sie, indem sie die herausgesprudelte
Geschichte geordnet wiederholen, die Erzählung des Kindes dabei
bestätigen und ihm auch neue Wörter anbieten.
Sprech-Unflüssigkeiten verschwinden in der Regel bis zum
Schuleintritt.
Generell gilt: Wenn Sie die Sprechweise
Ihres Kindes verunsichert oder ihr Kind darunter leidet, holen Sie
sich ärztlichen Rat, zum Beispiel im Rahmen einer
Früherkennungsuntersuchung. Die Sprachentwicklung ist hier immer ein
Thema, besonders bei der U9 vor dem Schuleintritt. Ihre Kinderärztin
oder Ihr Kinderarzt kann entscheiden, ob eine fachliche Beratung oder
eine Therapie nötig ist.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider,
www.freistil-texte.de; Redaktion: Birgit Kahl-Rüther, Mail:
bkahl@lzg-rlp.de
15.05.2025
Snackautomaten fördern Zivilisationskrankheiten
IKK Südwest schlägt Alarm: Immer mehr Snackautomaten in der Nähe von Schulen
Snackautomaten fördern Zivilisationskrankheiten
IKK Südwest schlägt Alarm: Immer mehr Snackautomaten in der Nähe von Schulen
Sie locken mit quietschbunten Farben,
originellen Verpackungen und internationalen Produkten – Snack- und
Getränkeautomaten. Wie Pilze sind sie plötzlich überall aus dem
Boden geschossen und stehen heute gefühlt an fast jeder Ecke.
Besonders auffällig ist dabei ganz häufig die Platzierung dieser
Automaten in der Nähe von Schulen. Kinder, welche eigentlich zu
einer bewussten und gesunden Ernährung angeleitet werden sollen,
werden somit tagtäglich in Versuchung gebracht. Ein Widerspruch, der
aus Sicht der IKK Südwest nicht hinnehmbar ist.
Unsere Gesellschaft steht vor einer
alarmierenden Entwicklung: Immer mehr Kinder und Jugendliche
konsumieren in unverantwortlichem Ausmaß Zucker und ungesunde
Zusatzstoffe – nicht zuletzt, weil sie durch Snack- und
Getränkeautomaten an nahezu jeder Ecke dazu verleitet werden. Der
Chef der IKK Südwest, Prof. Dr. Jörg Loth, hat diesem
Geschäftsmodell den Kampf angesagt und möchte dessen Auswüchsen
entgegenwirken:
„Schon von klein an sollten Kinder
einen bewussten Umgang mit dem Thema Ernährung lernen. Nicht umsonst
gibt es in vielen Schulen und Kitas Programme, die genau diese
Ernährungsbildung fördern. Dazu gehören beispielsweise gesunde
Cafeteria- und Mensa-Angebote sowie die Sensibilisierung für einen
nachhaltigen und gesunden Lebensstil. Genau solche Einrichtungen
unterstützen wir als IKK-Südwest auch aktiv mit unserem
Ernährungspreis. Das Aufstellen von Getränke- und Snackautomaten
wiederum, insbesondere in der Nähe von Schulen, unterläuft all dies
wofür wir und viele andere engagiert arbeiten.“
Schon wenige Münzen genügen – und
hochkalorische, zuckerreiche Snacks und Getränke sind jederzeit
verfügbar. Die Folge: Kinder und Jugendliche entwickeln früh
ungesunde Ernährungsgewohnheiten, die zu vermeidbaren Krankheiten
wie Adipositas und Typ-2-Diabetes und langfristig zu
Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.
Kommunen und Automatenbetreiber in
der Verantwortung
Die IKK Südwest appelliert an die
Kommunen, entschlossen gegen diese Fehlentwicklung vorzugehen. „Es
kann nicht sein, dass öffentliche Institutionen auf der einen Seite
Millionenbeträge in präventive Angebote investieren, aber auf der
anderen Seite durch gesundheitsgefährdende Automaten an öffentlichen
Plätzen, insbesondere in der Nähe von Schulen, ein wenig gesundes
Angebot sehr einfach zugänglich machen. Hier müssen, sofern
notwendig, klare Regelungen geschaffen werden: Automaten mit
gesundheitsschädlichen Produkten dürfen nicht im Umfeld von
Bildungseinrichtungen aufgestellt werden“, mahnt IKK-Südwest-Chef
Prof. Dr. Jörg Loth.
Auch die Betreiber und Hersteller
dieser Automaten müssen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung
stellen. Es reicht nicht aus, auf die Nachfrage zu verweisen – es
ist die bewusste Entscheidung der Betreiber, Kinder und Jugendliche
mit zuckerhaltigen Produkten zu locken und zu einem ungesunden
Lebensstil verführen.
Gesunder Lebensstil muss stärker in
den Fokus
Diese Gefahr droht insbesondere dann,
wenn Kinder und Jugendliche nicht gut zu einer gesunden Ernährung
aufgeklärt sind, erörtert IKK-Südwest Ernährungsexpertin Marina
Tremmel: „Wenn Kinder oder Jugendliche weder gesunde Alternativen
kennen, oder diese ihnen zur Verfügung stehen ist es fast schon
vorprogrammiert, dass eine gesunde Lebensweise sehr schwer wird.
Statt Snackautomaten voller Süßigkeiten und Zucker wären
beispielweise kontrollierte Automaten und Kioske, die viel Gemüse,
Obst, proteinreiche Sattmacher und Wasser enthalten, eine gute
Alternative.“
Aus Sicht der IKK Südwest ist höchste
Zeit, dieser besorgniserregenden Entwicklung einen Riegel
vorzuschieben. Die regionale Krankenkasse stellt klar, dass die
gesundheitliche Zukunft der kommenden Generation nicht von
Profitinteressen untergraben werden darf. Zudem appelliert sie an die
Politik, an Kommunen, an Schulen – und nicht zuletzt an die Eltern
- dafür zu sorgen, dass Kinder in einem Umfeld aufwachsen, das sie
zu gesunden Entscheidungen befähigt, anstatt sie krank zu machen!
14.05.2025
Kindermenüs im Restaurant: Zu viel Frittiertes, zu wenig Vielfalt
Verbraucherzentralen fordern mehr Auswahl für die Kinderteller
In Deutschland wird immer häufiger außer Haus gegessen. Dazu gehört auch der Restaurantbesuch mit der Familie. Wie ausgewogen Kinderteller sind, haben die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck anhand von 100 Kinderspeisekarten überprüft.
Kindermenüs im Restaurant: Zu viel Frittiertes, zu wenig Vielfalt
Verbraucherzentralen fordern mehr Auswahl für die Kinderteller
In Deutschland wird immer häufiger außer Haus gegessen. Dazu gehört auch der Restaurantbesuch mit der Familie. Wie ausgewogen Kinderteller sind, haben die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck anhand von 100 Kinderspeisekarten überprüft.
Wenig Abwechslung: Schnitzel und Pommes dominieren
Auf zwei Dritteln der Kinderkarten finden sich Schnitzel, sehr häufig serviert nur mit Pommes. Etwa die Hälfte der Restaurants bietet für Kinder Nudeln an, 40 Prozent servieren Nuggets. Von den erfassten 456 Gerichten sind fast 40 Prozent vegetarisch. Wenig abwechslungsreich handelt es sich dabei häufig lediglich um einen Teller Pommes. Dementsprechend fällt auch die Bewertung der Gerichte durch die Verbraucherzentralen eher negativ aus: Drei Viertel werden neutral oder als eher unausgewogen beurteilt, nur rund ein Viertel der Gerichte erreicht eine positive Punktzahl im Marktcheck. Sie glänzen zum Beispiel mit Gemüse, Vollkornprodukten oder mit naturbelassenem Fleisch oder Fisch. Mit vier Minuspunkten am schlechtesten schneidet ein paniertes Schnitzel mit Pommes frites und Champignon-Rahm-Soße ab. Am meisten Pluspunkte erzielen beispielsweise Vollkornnudeln mit frischer Tomatensoße und Parmesan.
Gemüse: Fehlanzeige
Während die Restaurants mehr als ein Drittel der Gerichte mit Pommes als Beilage anbieten, gibt es nur zu jedem zehnten Gericht eine Gemüsebeilage oder einen Salat. Sophie Ickler, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt: „Kinder sollten beim Restaurantbesuch die Möglichkeit erhalten, Gemüse auszuwählen und am besten selbst zu entscheiden“. So können verschiedene Beilagen zum Zusammenstellen das Restaurantessen für Kinder attraktiv machen. Zum Überbrücken der Wartezeit eignen sich auch kleine Gemüseportionen zum Knabbern, beispielsweise Karottensticks mit Dipp.
Extras: nicht immer eine positive Überraschung
Einige Restaurants bieten in ihren Kinderspeisekarten kleine Geschenke oder Überraschungen zu jeder Bestellung an. Während Ausmalbilder oder Rätsel eine schöne Beschäftigung sein können, treiben Extras wie Softdrinks, Eis oder Süßigkeiten den Zuckerkonsum in die Höhe. Besonders ärgerlich: Wenn süße Getränke oder Naschereien automatisch zum Kindermenü gehören.
Ausgezeichnet: Kleine Portionen der Erwachsenen-Speisekarte
Viele Kinderspeisen trugen kreative Namen wie „Leuchtturmwärter“ oder „Schneewittchen“, die die Auswahl spielerischer gestalteten. Für mehr Transparenz boten alle Restaurants außerdem detaillierte Beschreibungen der Gerichte.
In 9 der 100 Restaurants fällt der „Räuberteller“ positiv auf: Ein leerer, kostenloser Teller, der es Kindern ermöglicht, Portionen von den Tellern der Eltern zu "räubern" und damit zu probieren. Damit lassen sich auch die Kosten für ein separates Kindergericht sparen. Auch die Möglichkeit, alle regulären Gerichte in einer kindgerechten, kleinen Variante zu bestellen, erweitert das Kinderangebot auf einfache Weise – immerhin ein Restaurant bietet dies im Check an.
Verbraucherzentralen fordern: Kinderteller mit Qualität
„Es geht nicht darum, Klassiker wie Pommes zu verbannen, sondern das Angebot für Kinder ausgewogen zu erweitern“, sagt Ickler. Dafür braucht es aus Sicht der Verbraucherzentralen ein Umdenken der Gastronomie: Mehr Vielfalt, mehr Gemüse, mehr Vollkorn, dabei weniger Frittiertes. Tipps, wie eine ausgewogene Kinderspeisekarte aussehen könnte und worauf Eltern achten können, gibt es hier.
Hintergrund des Marktchecks
Im Rahmen einer bundesweiten Online-Recherche im Februar 2025 haben die Verbraucherzentralen 100 Speisekarten von Restaurants mit Kindergerichten analysiert. Dabei wurde eine breite Auswahl in (Groß-)Städten und ländlichen Regionen berücksichtigt – von kleinen, inhabergeführten Betrieben bis hin zu überregionalen Restaurantketten.
Die Bewertungsgrundlage waren die in der Speisekarte genannten Komponenten der Gerichte. Diese wurden einzeln bewertet und miteinander verrechnet. Angelehnt an die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gab es Minuspunkte jeweils für frittierte Fleisch- und Fischprodukte, frittierte und besonders fetthaltige Stärkebeilagen (z. B. Pommes frites, gebratener Reis), sahnige Soßen, Überbackenes sowie Speisen ohne Obst- oder Gemüseanteil. Süße Hauptgerichte wie Pancakes oder Milchreis wurden ebenfalls negativ bewertet. Pluspunkte erhielten Gerichte mit Obst oder Gemüse, naturbelassenem, magerem Fleisch oder Fisch ohne Panade, Beilagen wie Kartoffeln, Reis oder Nudeln ohne zusätzliches Fett sowie Vollkornprodukte und Hülsenfrüchte wie Linsen, Bohnen und Co.
Weitere Informationen und alle Ergebnisse zum Marktcheck.
01.05.2025
Mit Bewegung fit in die warme Jahreszeit
Mit Bewegung fit in die warme Jahreszeit
Die Tage werden länger, die Natur ist
erwacht – eine Zeit, in der vermehrte Aktivität eigentlich naheliegt und wir voller Tatendrang
sein müssten. Doch oft fühlt man sich gerade jetzt müde und schlapp, denn der Körper braucht
eine gewisse Umstellungsphase, bis er sich an die veränderten Bedingungen angepasst hat.
Bewegung ist der beste Weg, um wieder in Schwung zu kommen. Sie hilft nach den ruhigen,
lichtarmen Wintermonaten, den Organismus auf die aktivere Jahreszeit vorzubereiten.
Warum ist Bewegung wichtig?
Wer sich bewegt, bringt Herz und
Kreislauf auf Trab und regt den Stoffwechsel an. Ganz nebenbei vermittelt Bewegung auch Lebensfreude,
steigert oder erhält die Leistungsfähigkeit und sorgt insgesamt für eine bessere
gesundheitliche Verfassung. Tatsächlich ist unser Körper genetisch
so angelegt, dass er regelmäßige
Beanspruchung braucht, um gut zu funktionieren.
Regelmäßige Bewegung senkt das Risiko
für viele Leiden, zum Beispiel für Herz-Kreislauf-Krankheiten, Diabetes mellitus
(Zuckerkrankheit), Osteoporose (Abnahme der Knochendichte), Krebserkrankungen, Adipositas
(Fettleibigkeit) und Rückenleiden. Bewegung und gezieltes Training verbessern sogar den Gesundheitszustand
von Menschen, die bereits an diesen oder an anderen Krankheiten, z. B. an
Atemwegserkrankungen, leiden.
So stärkt Bewegung das Wohlbefinden
Körperliche Aktivität führt im
Gehirn zur Ausschüttung von Stoffen, die für eine gute Stimmungslage sorgen. Noch dazu stärkt das
Wissen um die eigene Leistungsfähigkeit das Selbstbewusstsein. So können sogar Menschen, die
eine Depression haben, durch regelmäßiges Lauftraining eine Verbesserung ihres
Gesundheitszustandes erzielen.
Bei erhöhter körperlicher Belastung
pumpt das Herz mehr Blut in den Körper und versorgt ihn so vermehrt mit Sauerstoff. Davon
profitieren alle Organe – auch das Gehirn. Die Gehirnzellen werden leistungsfähiger. Die
Konzentrationsfähigkeit steigt. Bewegung soll generell die geistigen Fähigkeiten verbessern, da sie das
Wachstum von Nervenzellen und ihre Vernetzung anregt.
Wie viel Bewegung ist richtig?
Grundsätzlich gilt, dass jede Bewegung
besser ist als keine Bewegung. Für die Menge und Intensität muss jeder Mensch für sich
seinen eigenen Maßstab finden. Es bringt nichts, sich zu stark zu belasten und nach kürzester Zeit
Gelenkprobleme zu bekommen. Auch sollten die Ziele nicht zu hochgesteckt werden, denn dann ist
die Frustrationsgrenze schnell erreicht. Schauen Sie sich eine typische Woche in Ihrem Leben an
und bestimmen Sie Zeitfenster, in denen Sie etwas für sich tun können. Für manche ist eine
Stunde Joggen vor dem Frühstück das Richtige, für andere ist ein Spaziergang nach dem Abendessen
passend. Andere bringen schon allein durch das Prinzip „Treppe statt Aufzug“ oder
„Fahrrad statt Auto“ Bewegung in ihr Leben.
Nach den Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist es ideal, wenn sich Erwachsene und Ältere mindestens 150 Minuten
pro Woche (2,5 Stunden) bei mittlerer Intensität bewegen, Kinder und Jugendliche
mindestens 60 Minuten pro Tag. Mit mittlerer Intensität ist man unterwegs, wenn man noch reden,
aber nicht mehr singen kann. Dabei ist Stückeln erlaubt: Eine Einheit soll jedoch mindestens 10
Minuten dauern. Diese Vorgaben sind als Ziel zu verstehen – wenn man sie nicht auf Anhieb
erfüllen kann, ist dies kein Grund aufzugeben! Wer mag, kann die eigenen Fortschritte mit einer
Fitness-App auf dem Smartphone oder einer Fitness-Uhr beobachten.
Welche Art von Bewegung sollte es
sein?
Wichtig bei der Wahl der Bewegungsform
ist, dass sie Spaß macht, denn dann bleibt man am längsten dabei. Allgemein gelten
Ausdauersportarten als besonders gesundheitsförderlich, weil sie das gesamte Herz-Kreislauf-System
trainieren. Aber versuchen Sie, Ihre persönliche Lieblingssportart zu finden: Vom strammen Gehen
über Nordic Walking, vom Radfahren, Joggen und Schwimmen bis zum Marathon-Training,
von der Rückengymnastik bis zum Cross-fit ist alles möglich. In der Regel macht Sport in
der Gemeinschaft mehr Spaß, es motiviert und ist für viele mit einer Verpflichtung im besten Sinne
verbunden. Vielleicht können Sie sich einer Laufgruppe anschließen oder Sie finden selbst
Gleichgesinnte, verabreden sich zu festen Terminen und unterstützen sich gegenseitig dabei,
die persönlichen Ziele zu erreichen.
Die meisten Sportvereine haben
unterschiedliche Fitness-Sportarten im Programm – hier lohnt sich auf jeden Fall ein Probetraining.
Gerade im Frühjahr sind auch Wanderungen eine gute Wahl, um in Schwung zu kommen. In den
meisten Regionen sind längere Routen ausgewiesen, die man an mehreren Wochenenden in
Etappen bewältigen kann – am Ende fügen sich dann viele kleine Erfolge zu einem großen
Erlebnis.
Und wie ist das mit den Pollen?
Wer unter einer Pollenallergie leidet,
ist von Aktivitäten im Freien meist weniger begeistert. Dennoch ist Bewegung gerade für
Allergie-Betroffene wichtig, sie verbessert nämlich u. a. die Lungenfunktion. Neben dem Ausweichen
auf Hallensportarten helfen folgende Tipps, wenn Sie sich lieber draußen bewegen wollen:
- Gehen Sie das Training im Frühjahr
besonders langsam an, starten Sie mit einer behutsamen Aufwärmphase.
- Meiden Sie stark pollenbelastete
Tageszeiten für den Sport. In ländlichen Gegenden sind das die frühen Morgenstunden, während in
der Stadt die Pollenbelastung abends besonders hoch ist.
- Nach Regenfällen ist die Pollenbelastung in der Regel niedrig – achten Sie auch auf die Pollenflugvorhersage der Wetterdienste.
- Um Strecken, die an Wiesen und Feldern vorbeiführen, sollten Sie besser einen Bogen machen.
- Legen Sie zwischen den Bewegungsphasen immer mal kurze Pausen ein, damit sich der Kreislauf beruhigt.
- Vielleicht haben Sie Spaß an Wassersport: Auf dem Wasser ist die Pollenbelastung deutlich geringer als an Land. Dasselbe gilt für Höhen von 1.500 bis 2.000 Meter über NN.
© Landeszentrale für
Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider;
www.freistil-texte.de
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail:
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