Tipps und Informationen-08-2023 - Mainz-Neustadt.de

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Tipps und Informationen
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29.08.2023
Verjährungsfrist bei MPU?
Wer ein befristetes Fahrverbot erhält, bekommt den Führerschein nach Ablauf einer gewissen Zeit zurück. Ein Gericht oder die Straßenverkehrsbehörde können allerdings die Fahrerlaubnis auch dauerhaft entziehen – dadurch wird diese ungültig.

Betroffene Fahrer können dann meist nach einer Sperrfrist einen neuen Führerschein beantragen. Die Dauer ist vom Einzelfall abhängig und liegt bei Entziehung durch ein Gericht meist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Zusätzlich droht vor allem bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder bei acht Punkten in Flensburg eine sogenannte Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Sie besteht aus Fragebögen, einem Leistungstest bezüglich Reaktion und Wahrnehmung, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Die Untersuchung ist sehr teuer und schwierig zu bestehen. Eine Möglichkeit, ohne MPU wieder ans Steuer zu dürfen, ist: warten. Zwar können Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde nicht verjähren, allerdings muss sie laut Paragraf 29 des Straßenverkehrsgesetzes aufgrund der sogenannten Tilgungsfrist die dem Fahrerlaubnisentzug zugrunde liegenden Einträge nach zehn Jahren löschen.

Dann kann die Behörde mit diesen Einträgen auch keine MPU mehr begründen. Die Tilgungsfrist startet jedoch erst nach Ablauf der bis zu fünfjährigen Sperrfrist. Das bedeutet: Verkehrssünder, die sich während dieser Zeit ordnungsgemäß verhalten, können spätestens nach 15 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne bestandene MPU neu beantragen. Ob der erneute Besuch einer Fahrschule nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen verlangt die Behörde jedoch eine erneute Führerscheinprüfung, um die mittlerweile verlernten Fahrkenntnisse wieder aufzufrischen.

Text: Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH  

28.08.2023
Immer mehr Kinder in der Region stark übergewichtig
Zahl der Begleit- und Folgeerkrankungen steigt

Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung, hoher Medienkonsum – vor allem während Corona sind mehr Kinder und Jugendliche an Adipositas erkrankt. Aber nicht nur das: Auch die Zahl der Begleit- und Folgeerkrankungen steigt bei Betroffenen von starkem Übergewicht schon in jungen Jahren kontinuierlich an. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der IKK Südwest unter ihren Versicherten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, möchte Bundesernährungsminister Cem Özdemir Werbung für Süßigkeiten, die Kinder adressiert, verbieten. Die IKK Südwest spricht sich für weitergehende Maßnahmen aus.

Zwischen 2019 und 2021 sind die Zahlen der Adipositas-Neuerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von vier bis 19 Jahren um fast zehn Prozent angestiegen. Das zeigt eine Auswertung der IKK Südwest unter ihren Versicherten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest, erklärt: „Das ist eine alarmierende Entwicklung, zu der nicht nur die Corona-Pandemie einen Teil beigetragen hat. Auch ein wesentlich veränderter Lebensstil mit vielem Sitzen, zu wenig Bewegung und reduzierten Sozialkontakten tragen in Verbindung mit unserer genetischen Veranlagung zu einem unausgeglichenen Energiehaushalt bei, der Adipositas entstehen lässt. Adipositas bedeutet nicht bloß ein paar Kilos zu viel zu haben, sondern ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen langfristig gefährden kann.“

Denn: Mit Adipositas geht auch das Risiko weiterer Erkrankungen einher. Und diese sind in den vergangenen Jahren sogar noch stärker angestiegen: Insbesondere die Diagnosen Fettleber, Bluthochdruck oder Rückenleiden, aber auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen haben bei stark übergewichtigen Kindern und Jugendlichen immer weiter zugenommen – die Zahl hat sich zum Teil sogar mehr als verdoppelt.

„Nicht nur die Folge- oder Begleiterkrankungen, an denen Kinder und Jugendliche mit Adipositas in jungen Jahren schon leiden, geben Anlass zur Sorge. Übergewicht erhöht auch das Risiko, in späteren Jahren noch stärker unter gesundheitlichen Beschwerden zu leiden und beispielsweise an Typ-2-Diabetes zu erkranken – die Volkskrankheit Nummer eins in Deutschland“, so Loth.

In der Auswertung der regionalen Krankenkasse wurden Kinder und Jugendliche berücksichtigt, die mit ihrer Erkrankung in ärztlicher Behandlung sind. „Die Dunkelziffer könnte noch viel höher ausfallen“, so Loth. „Dieser Entwicklung muss dringend entgegengesteuert werden. Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen gesundheitlich schützen und für die Risiken und Gefahren von Übergewicht sensibilisieren“, ergänzt er. Einen entscheidenden Punkt sieht er dabei in der Aufklärung über eine gesunde Ernährung sowie ausreichend körperliche Bewegung.

Übergewicht sei ein vielschichtiges und gesamtgesellschaftliches Problem, an dessen Bekämpfung sich alle Akteure beteiligen müssen, allen voran die Politik. Sie müsse die Rahmenbedingungen für mehr Prävention und Aufklärung bereits im Kindes- und Jugendalter schaffen. Ein Werbeverbot von Süßigkeiten, die der Bundesernährungsminister Cem Özdemir anstrebt, kann dabei, so Loth, ein wichtiger Baustein sein. Präventive Maßnahmen müssten aber noch weiter gehen.

„Wir müssen überall da ansetzen, wo wir Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag erreichen.“ Dazu gehörten Schulen, aber auch Eltern, die den Kindern mit ihrem Verhalten als Vorbild dienten, oder Sportvereine. Die IKK Südwest fordert daher bereits seit Längerem, dass wichtige Themenfelder wie Bewegung, Ernährung und Krankheit stärker im schulischen Kontext verankert werden. Auch ein eigenständiges Schulfach, das aktuelle und alltagsnahe Inhalte zum Thema Gesundheit behandelt, müsse in diese Diskussion einfließen, findet Loth. „So wird die Gesundheitskompetenz aller Kinder sowohl aus bildungsnahen als auch -ferneren Schichten gestärkt und schon früh ein Bewusstsein für den eigenen Körper entwickelt“, erklärt er.  

26.08.2023
Im Urlaub den gesunden Durchblick behalten
Ferienzeit mit der richtigen Sonnenbrille genießen

Sonnenbrillen sind für viele gerade im Sommer ein trendiges Mode-Accessoire. Warum sie auch für die Gesundheit der Augen besonders wichtig sind, erklärt der Chefarzt für Augenheilkunde im Westpfalz-Klinikum, Dr. med. Ralf Grewing: „Der Mensch empfindet eine Lichtstärke bis ungefähr 2.000 cd/m² als komfortabel. Im Freien in der Sonne kann die Lichtstärke jedoch Werte von 3.000 – 7.000 cd/m² erreichen, durch Lichtreflektion am Strand und Wasser kann diese sogar bis zu 15.000 cd/m² betragen. Noch höhere Werte werden in schneebedeckten Bergregionen gemessen. Das Tragen einer Sonnenbrille ist daher unbedingt notwendig. Denn die für uns nicht sichtbaren UV-Anteile der Sonne sind für das Auge besonders schädlich und können mit geeigneten Sonnenschutzgläsern herausgefiltert werden.“

Kurzfristige Schäden am äußeren Auge machen sich laut dem Experten durch brennende und schmerzende Augen sowie eine unscharfe Sicht nach dem Aufenthalt in der Sonne bemerkbar. Häufig bilden die Symptome sich aufgrund der Regenerationsfähigkeit des Gewebes in ein bis zwei Tagen wieder zurück. Sind die Augen jedoch regelmäßig ungeschützt der intensiven Strahlung der Sonne ausgesetzt, können langfristige Schädigungen von Hornhaut oder Bindehaut die Folge sein. Eine chronische Strahlenbelastung kann außerdem zu einer Trübung der Augenlinse beitragen. Im schlimmsten Fall können Krebserkrankungen der Lidhaut entstehen. Bei schweren und langanhaltenden Beschwerden sollte daher immer ein Arzt zur Abklärung aufgesucht werden.

Worauf beim Sonnenbrillenkauf zu achten ist
Um Schäden wirksam vorzubeugen, ist die richtige Auswahl der Sonnenbrille entscheidend: „Eine Sonnenbrille sollte groß genug sein, um die Augen vollständig abzudecken und die seitliche Einstrahlung der Sonne zu verhindern. Sie sollte außerdem am oberen Brillenrand möglichst den Augenbrauen nahekommen, sodass ein Lichteinfall von oben vermieden wird. Breitere Bügel schützen zusätzlich vor Streulicht von der Seite“, so der Mediziner. Er rät außerdem zu Vorsicht bei älteren Brillenmodellen. Die Glasoberfläche sollte intakt und nicht verkratzt sein. Anderenfalls sollte die Brille ersetzt werden. „Beim Kauf einer neuen Sonnenbrille ist es wichtig, auf das CE-Zeichen sowie auf den UV-Schutz bis 400 mm zu achten“, sagt der Augenspezialist.

Richtiger Sonnenschutz für Kinder
„Bei Kindern sollte für einen guten Sitz der Sonnenbrille vor allem die individuelle Gesichtsform berücksichtigt werden. Hier ist die Unterstützung durch einen Augenoptiker sinnvoll“, betont Dr. med. Grewing.
Neben der passenden Sonnenbrille rät die IKK Südwest insbesondere bei Kindern zudem auf weitere Sonnenschutzmaßnahmen zu achten. Dazu gehören sonnengerechte Kleidung, schattige Plätze sowie Sonnenschutzmittel mit entsprechend hohem Lichtschutzfaktor. Aufenthalte in der direkten Sonne sollten vermieden werden.

22.08.2023
Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet?
Wer sein Fahrzeug für einen Kurztrip übers Wochenende, einen Umzug oder den Einkauf sperriger Möbel an einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn ausleiht, sollte vorher seinen Versicherungsschutz checken. Autobesitzer, die bei der Versicherung einen festgelegten Fahrerkreis angegeben haben, müssen ihrem Versicherer den zusätzlichen Fahrer vor dem Ausleihen melden. Denn sitzt ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer, droht Besitzern im Fall eines Unfalls eine Strafe.  

Für Schäden des Unfallgegners kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem auf und es erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt, falls vorhanden, die Vollkaskoversicherung auf. Autobesitzer müssen die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und erhalten ebenfalls die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch erhöht sich der jährliche Versicherungsbeitrag.  

Kfz-Besitzer, die keine Kaskoversicherung haben, müssen mögliche Reparaturen am eigenen Auto selbst bezahlen. Damit es im Falle eines Unfalls nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es sinnvoll, vorab einen sogenannten Leihvertrag mit dem Ausleihenden zu schließen. Darin können beide Parteien festlegen, wer bei einem Unfall die Kosten übernimmt. Musterformulare gibt es beispielsweise auf der Internetseite des ADAC zum Download.  

Hier können Autobesitzer zum Beispiel auch vorhandene Schäden eintragen, um spätere Unklarheiten bei einem Unfall zu vermeiden.

Text: Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO  

22.08.2023
Private Unfallversicherung – sinnvoll oder überflüssig?
Ein schwerer Unfall kann die Gesundheit dauerhaft beinträchtigen und sogar zur Berufsunfähigkeit führen. Viele Menschen schließen eine Unfallversicherung ab, um sich finanziell abzusichern. Laut dem Gesamtverband der Versicherer gibt es mehr als 25 Millionen private Unfallversicherungsverträge in Deutschland. Damit ist sie eine der am weiten verbreiteten Invaliditätsabsicherungen. „In mehr als 90 Prozent aller Fälle werden Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig und nicht nach einem Unfall. Aber bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit hilft die Unfallversicherung nicht“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „In diesem Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl, denn sie deckt dieses Risiko umfassender und kostengünstiger ab.“

Wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Menschen, die nicht berufstätig sind, oder Menschen mit hohem Unfallrisiko sowie für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, weil sie in ihrem Fall unerschwinglich ist. Alle anderen Personengruppen sind als Berufstätige im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität auf dem Hin- und Rückweg ebenfalls Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.  

Für Aktivitäten in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ebenfalls sinnvoll sein.

Die Verbraucherzentrale gibt folgende Tipps zum Abschluss einer Unfallversicherung:
  • Zunächst gilt es gründlich zu prüfen, ob eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist.
  • Die Beitrags- und Leistungsunterschiede von Unfallversicherungen sind gravierend. Daher lohnt es sich, Preisvergleiche anzustellen und Vergleichsangebote einzuholen. Einen aktuellen Vergleichstest bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de
  • Beim Antrag für eine Unfallversicherung sollten die Fragen zum Gesundheitszustand unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.
  • Tarifstufe und Beitrag richten sich nach den zu versichernden Risiken wie Beruf, Hobbies etc. Änderungen müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme orientiert sich bei Berufstätigen an Alter und Einkommen: 30-Jährige sollten ein sechsfaches Bruttojahreseinkommen absichern, 40-Jährige ein fünffaches Bruttojahreseinkommen und 50-Jährige ein vierfaches Bruttojahreseinkommen.

Eine unabhängige Erstberatung rund um Versicherungen erhalten Ratsuchende telefonisch unter (06131) 2848 122. Beratungszeiten sind montags 10-13 Uhr und mittwochs 14-17 Uhr.

Weitergehende Informationen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.

22.08.2023
Seefisch – von Natur aus eine gute Jodquelle
Wie Seefisch zur Jodversorgung beitragen kann. Beim Einkauf auf Nachhaltigkeit achten.

Der Tag der Fische am 22. August soll das Bewusstsein für den Artenschutz und nachhaltigen Fischfang stärken. Beides wichtige Anliegen, die dazu beitragen, dass Fisch und insbesondere Seefisch dem Menschen als hochwertige Nährstoffquelle weiterhin zur Verfügung stehen. Als maritimes Lebensmittel gehört Seefisch neben Meeresfrüchten und Algen zu der einzigen Lebensmittelgruppe, die von Natur aus größere Mengen an Jod enthält. „Jod wird im Körper für die Bildung der lebensnotwendigen Schilddrüsenhormone benötigt und muss als essenzielles Spurenelement über die Nahrung aufgenommen werden“, sagt Prof. Dr. Thomas Remer, ehemaliger Leiter des Außenlabors DONALD-Studie der Universität Bonn und 2. Vorsitzender des Arbeitskreises Jodmangel e. V. (AKJ). „Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, kurz DGE, empfiehlt erwachsenen Menschen eine Jodzufuhr von 200 Mikrogramm am Tag. Der regelmäßige Verzehr von Seefisch, aber auch Meeresfrüchten, kann dazu einen guten Beitrag leisten. Bei einigen Fischarten reicht schon eine Portion von rund 150 Gramm aus, um den täglichen Bedarf an Jod zu decken.“ Doch wie viel Jod liefern die beliebtesten Seefische hierzulande? Und worauf sollte man beim Kauf maritimer Lebensmittel achten?

Lachs, Hering und Co. – wie viel Jod steckt in beliebten Speisefischen?
Zu den beliebtesten Fischarten in Deutschland zählen unter anderem Lachs, Seelachs und Hering.1 Diese unterscheiden sich allerdings in ihrem Jodgehalt. So kommen Lachs und Hering durchschnittlich auf etwas mehr als 30 beziehungsweise 50 Mikrogramm (µg) Jod pro 100 Gramm. Dagegen enthalten 100 Gramm Seelachs bereits circa 120 Mikrogramm des Spurenelements. Auch Makrele, Schellfisch und Kabeljau sind mit rund 50, 130 und 230 Mikrogramm pro 100 Gramm gute Jodlieferanten.2 Süßwasserfische liefern hingegen nur sehr wenig Jod. „Der Jodgehalt der Speisefische variiert zum einen zwischen den unterschiedlichen Spezies und wird zum anderen durch Faktoren wie Alter der Tiere und Fanggebiet sowie von der späteren Zubereitungsart beeinflusst“, erklärt Professor Remer. Die DGE empfiehlt ein- bis zweimal pro Woche Fisch zu essen, was allgemein zur Jodversorgung und bei fettreichem Seefisch zusätzlich zur Versorgung mit Omega-3-Fettsäuren beiträgt. „Für eine ausreichende Jodzufuhr kommt es darauf an, dass möglichst viele unterschiedliche Jodquellen regelmäßig auf dem Speiseplan stehen. Neben den maritimen Lebensmitteln sind dies Milch und Milchprodukte, Hühnereier sowie jodiertes Speisesalz und damit hergestellte Lebensmittel wie Backwaren und Fleischerzeugnisse“, so der Ernährungswissenschaftler weiter.

Fisch aus nachhaltiger Fischerei oder Zucht
Verbraucherinnen und Verbrauchern wird empfohlen, beim Einkauf auf Fisch aus nachhaltiger Fischerei beziehungsweise nachhaltig betriebenen Aquakulturen zu achten. Eine Orientierungshilfe können dabei Gütesiegel wie das Marine Stewardship Council (MSC) und das Aquaculture Stewardship Council (ASC) sein. Bei den Zertifizierungsprozessen vergeben diese unabhängigen und gemeinnützigen Organisationen ihr Siegel bei umweltverträglichen Fangmethoden und verantwortungsvoller Nutzung der Fischbestände beziehungsweise umweltverträglich und verantwortungsbewusst gezüchteten Fischen und Meeresfrüchten. Daneben können Verbraucherinnen und Verbraucher für eine nachhaltigere Wahl auch zu maritimen Lebensmitteln mit Biosiegel greifen.

21.08.2023
Mit Teilen statt Kaufen zu mehr Klimaschutz
Sharing Economy: Was sind die Vorteile und was ist rechtlich zu beachten?

Immer mehr Menschen suchen nach einfachen Möglichkeiten, ihren Alltag klima- und umweltfreundlicher zu gestalten. Eine Option ist: Teilen statt Kaufen. Sharing Economy heißt das Konzept, bei dem sich Menschen Alltagsgegenstände leihen, statt sie sich zu kaufen. Wer zum Beispiel jetzt im Sommer mit geliehenem Equipment seinen Garten auf Vordermann bringt, spart damit nicht nur Ressourcen, sondern auch Geld. Welche Leih- und Mietmöglichkeiten es gibt und worauf dabei zu achten ist, erklären Experten von ERGO.

Teilen statt besitzen: Gut für Geldbeutel und Umwelt
Unter dem Begriff Sharing Economy sind viele verschiedene Modelle der gemeinsamen Nutzung von Dingen und Ressourcen zusammengefasst. Viele davon gab es schon lange, bevor der Sammelbegriff dafür gefunden wurde, zum Beispiel Bibliotheken oder Autovermietungen. Aber vor allem online sind in den vergangenen Jahren viele neue Anbieter dazu gekommen. Wer die Dinge, die er nutzt, mit anderen teilt, spart nicht nur Geld, sondern auch Ressourcen. „Gerade bei saisonalen oder anlassbezogenen Gegenständen wie Rasenmähern, Motorfräsen oder Bohrmaschinen bietet sich Sharing an“, erklärt Josef Pommerening, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung der ERGO Group.

Sharing: Welche Möglichkeiten gibt es?
Die Möglichkeiten zum Leihen und Teilen sind mittlerweile sehr vielfältig:

  • Private Initiativen und Nachbarschaftshilfen: Diese sind häufig über Facebook- oder WhatsApp-Gruppen organisiert und bieten meist Alltagsgegenstände zum Leihen oder Tauschen.
  • Kommerzielle Sharing-Anbieter: Hierbei handelt es sich um Plattformen, die gegen eine Gebühr Produkte oder Dienstleistungen an Nutzer vermitteln, zum Beispiel Autos, Werkzeuge, Baumaschinen, Kleidung oder Party-Ausstattung. Aber auch analog gibt es Miet-Angebote, zum Beispiel in Baumärkten.
  • Gemeinnützige Anbieter sind beispielsweise Foodsharer, die überschüssige Lebensmittel verschenken.
  • Öffentliche Angebote: Auch immer mehr Städte und Gemeinden initiieren Sharing Projekte – zum Beispiel sogenannte (Bücher-)Tauschschränke. Passanten können sich hier etwas herausnehmen und/oder hineinstellen. Die Standorte sind über eine Onlinesuche oder in den lokalen Zeitungen zu finden.

Leihen oder mieten?
„Juristisch gesehen gibt es zwischen Leihen und Mieten einen wichtigen Unterschied“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Wer etwas mietet, muss für die Nutzung zahlen. Leihen hingegen ist unentgeltlich.“ Es können jedoch möglicherweise Erhaltungskosten anfallen, etwa Motoröl für ein geliehenes Fahrzeug. „Leihen sich Gartenbesitzer über ein Sharing-Portal zum Beispiel einen Rasenmäher, handelt es sich hierbei aber trotzdem um ein Vertragsverhältnis“, erläutert Brandl. „Je nachdem, ob Tauschpartner einen Miet- oder sogenannten Leihvertrag abschließen, unterscheiden sich ihre Rechte und Pflichten.“ Außerdem wirkt es sich auf die Haftung aus. Beim Teilen von Auto, Gartengeräten oder Haushaltsgegenständen mit Nachbarn handelt sich meist um reine Gefälligkeit – ohne rechtliche Verbindlichkeiten. Spielen dagegen wirtschaftliche Interessen oder verbindliche Leihzeiten eine Rolle, ist eher von einem Vertragsverhältnis auszugehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich jemand einen Transporter unentgeltlich leiht, um damit wichtige Waren termingerecht abliefern zu können. Hier hat der Entleiher ein Interesse daran, dass die Absprache verbindlich ist und der Besitzer sein Fahrzeug nicht vorzeitig zurückfordert. Übrigens: „Geliehene Gegenstände dürfen Nutzer nicht einfach an eine andere Person weiterverleihen“, weiß die ERGO Juristin.

Vertragliche und gesetzliche Regelungen bei kommerziellen Anbietern
Nutzer von kommerziellen Sharing-Plattformen und -Anbietern haben je nach Angebot unterschiedliche Verbraucherrechte, zum Beispiel eine Stornierungsmöglichkeit, die jedoch mit Kosten verbunden sein kann. „Bei professionellen Anbietern ist zudem die Haftung bei Schäden klar geregelt“, so Brandl. Viele kommerzielle Carsharing-Portale schließen etwa eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung ein. „Um sicherzugehen, in welchen Fällen der Anbieter haftet und wann der Nutzer einen Schaden aus der eigenen Tasche begleichen muss, lohnt sich vorab ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, rät die Rechtsexpertin von ERGO.

Haftungsfrage beim privaten Sharing vorab klären
Auch beim privaten Sharing gilt: Wer etwas beschädigt oder verliert, das nicht ihm gehört, muss gegenüber dem Eigentümer für den Schaden haften. „Einige Privathaftpflichtversicherungen zahlen beim privaten Sharing nicht“, erläutert Brandl. „Entleiher sollten daher vorab ihre Versicherungsbedingungen prüfen.“ Für Abnutzungserscheinungen, die während der Leihe entstehen, müssen sie laut § 602 Bürgerliches Gesetzbuch jedoch nicht aufkommen. Dies gilt nach § 538 BGB ebenso bei einem Mietvertrag. Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die ERGO Juristin, die Haftung bei Schäden oder Verlust vorab zu klären und am besten schriftlich festzulegen. Auch Verleiher müssen unter Umständen haften: Wer beispielsweise bewusst einen Gegenstand verleiht, der nicht mehr funktionstüchtig ist, muss für Folgeschäden beim Tauschpartner aufkommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein defekter Rasenmäher einen Stromschlag beim Entleiher verursacht.

16.08.2023
Wasserschaden: Was tun?
Stehen zu Hause Küche oder Wohnzimmer unter Wasser, gilt es zuallererst, die Ursache zu finden. Tritt aufgrund eines Rohrbruchs oder eines defekten Geräts Wasser aus, handelt es sich um einen sogenannten Leitungswasserschaden.

Betroffene sollten dann umgehend versuchen, die Wasserzufuhr zu stoppen, indem sie das Hauptabsperrventil in Bad oder Küche zudrehen. Um einen Kurzschluss zu vermeiden, ist es sinnvoll, auch den Strom abzustellen. Damit der Schaden möglichst gering bleibt, anschließend zügig Möbel, Böden und Co. trockenlegen.

Gleichzeitig wird so eine mögliche Schimmelbildung vermieden und verhindert, dass durchsickerndes Wasser zusätzlich zu Schäden bei den Nachbarn führt. Betroffene sollten die entstandenen Schäden mit Fotos dokumentieren und ihrer Versicherung melden. Für zerstörte Möbel, Teppiche, Bekleidung, elektrische Geräte und Wertsachen kommt die Hausratversicherung auf. Eigentümer, bei denen Wände und Böden beispielsweise durch einen Rohrbruch durchfeuchtet sind, informieren ihre Wohngebäudeversicherung über den Vorfall.

Um Wasserschäden vorzubeugen, kann es helfen, vor einer längeren Abwesenheit den Zulauf für Wasch- und Spülmaschine zuzudrehen sowie einen Nachbarn darum zu bitten, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.

Text: Markus Gabriel, Schadenexperte der IDEAL Versicherung  

16.08.2023
Regeln rund ums Parken
Worauf beim Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu achten ist

Einen Parkplatz zu finden, kann für Autofahrer vor allem in Stadtzentren ein Albtraum sein. Das Parken in zweiter Reihe ist daher oft die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel mal schnell Brötchen zu kaufen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Diese und weitere rechtliche Fragen rund ums Parken von Auto, Motorrad und auch Anhängern erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Verkehrsteilnehmer dürfen parken, wo es nicht verboten ist
Wer für mehr als drei Minuten stehen bleibt oder sein Fahrzeug verlässt, parkt – bei kürzen Zeiträumen ist von Halten die Rede. „Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt Autofahrern das Halten und Parken überall dort, wo es nicht verboten ist“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Zusätzlich zu den üblichen Verkehrsschildern wie ‚Halteverbot‘ schränkt die StVO das Abstellen von Fahrzeugen auch in bestimmten Bereichen wie Feuerwehrzufahrten, an abgesenkten Bordsteinen oder gegenüber Einfahrten in schmalen Straßen und an Engstellen sowie in scharfen Kurven ein.“

Parken auf dem Gehweg
Auch kurz auf dem Gehweg zu halten oder zu parken ist keine gute Idee. „Denn die StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen“, so die ERGO Juristin. „Gehwege sind daher zum Befahren, Halten und Parken tabu.“ Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Zweiräder wie Mofas, Motorräder und E-Bikes. Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Gehwegparkverbot: Ist ein spezielles Verkehrszeichen oder eine entsprechende Parkflächenmarkierung vorhanden, ist es erlaubt, Fahrzeuge unter 2,8 t wie auf dem Schild abgebildet auf dem Gehweg abzustellen. „Viele Kommunen tolerieren auch das Parken von Mofa und Co. auf dem Bürgersteig – solange das abgestellte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert“, ergänzt Brandl. „Dennoch kann Fahrzeughaltern ein Bußgeld von bis zu 100 Euro drohen. Bei einer Behinderung von anderen ist sogar ein Punkt in Flensburg fällig.“

Parken auf Kanaldeckel und Co.
Darüber hinaus gibt es einige weitere Regelungen, die vielen Kfz-Besitzern nicht bewusst sind. So verbietet § 12 der StVO das Parken über Schachtdeckeln und ähnlichen Verschlüssen. Aber nur, wenn sich diese auf einem Gehweg befinden, der durch eine Beschilderung oder Markierung als Parkplatz gekennzeichnet ist. „Bei einer defekten Gasleitung beispielsweise müssen Einsatzkräfte möglichst schnell Zugang zu dem entsprechenden Schacht haben“, erklärt Brandl. „Wer dann auf dem Deckel parkt, wird unter Umständen abgeschleppt und muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen, bei längerer Parkdauer und Behinderung von anderen sogar mit 30 Euro.“

Halten und Parken in zweiter Reihe
Beim Halten und Parken in zweiter Reihe ist die Straßenverkehrsordnung eindeutig. „Beides ist verboten und kann nicht nur zu einem Bußgeld, sondern bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auch zu einem Punkt in Flensburg führen“, erklärt die Rechtsexpertin. Ausgenommen sind lediglich Taxifahrer: „Sie dürfen kurz in zweiter Reihe halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn es die Verkehrslage zulässt.“ Wer in zweiter Reihe hält und die Warnblinkanlage einschaltet, riskiert dafür übrigens ein zusätzliches Bußgeld. „Denn Autofahrer dürfen den Warnblinker nur nutzen, um andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen“, ergänzt die ERGO Juristin.

Frauenparkplatz, Elektroparkplatz und Co.
Besondere Stellflächen wie Frauen- oder Eltern-Kind-Parkplätze sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Was, wenn auch Männer oder Kinderlose ihr Auto dort abstellen? „In der StVO sind diese speziellen Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum nicht vorgesehen“, so Brandl. Das heißt: „Theoretisch darf hier jeder parken. Es ist aber ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, darauf zu verzichten.“ Außerdem: Parkt ein Mann in einem privaten Parkhaus auf einem gekennzeichneten Frauenparkplatz, muss er mit einem Hausverbot rechnen. Denn hier übt der Eigentümer sein Hausrecht aus. Auf Behinderten- und Elektroparkplätzen dürfen Fahrzeughalter nur stehen, wenn sie einen entsprechenden Ausweis beziehungsweise ein Auto mit einem „E“ im Kennzeichen haben. Auf öffentlichen Parkflächen riskieren sie ansonsten ein Bußgeld und das Abschleppen des Fahrzeugs durch die Polizei. Auf öffentlich zugänglichen privaten Parkflächen ist in der Regel wieder der Eigentümer zuständig. Viele Geschäftsinhaber lassen Falschparker heute durch gewerbliche Unternehmen abschleppen.

Wohnwagen und Anhänger abstellen
Ist die Campingsaison beendet, stellen sich viele Wohnwagenbesitzer die Frage, wo sie ihr Schmuckstück abstellen dürfen. „Laut StVO ist es erlaubt, Anhänger bis zwei Tonnen ohne Zugfahrzeug zwei Wochen lang auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen“, erklärt die Rechtsexpertin von ERGO. „Steht der Anhänger auch nach der Frist noch auf demselben Platz, droht ein Bußgeld von 20 Euro.“ Wer seinen Anhänger länger abstellen möchte, sollte dafür besser private Möglichkeiten wählen. Übrigens: Ragt die Deichsel – also die Zug- und Lenkvorrichtung – über die Markierung der Parkfläche hinaus, kann ebenfalls ein Bußgeld fällig sein. „Wohnanhänger, die dauerhaft auf demselben Grundstück stehen, könnten Behörden als Bauwerk bewerten. Sie müssten dann bestimmte baurechtliche Vorschriften einhalten, beispielsweise den Abstand zum Nachbargrundstück. Unter Umständen verlangt die Behörde für ein dauerhaftes Aufstellen sogar eine Baugenehmigung“, ergänzt Brandl.

15.08.2023
Kopfläuse – lästig und unangenehm
Ein Seufzer ist zu vernehmen, wenn im Kindergarten oder in der Schule der „Läusealarm“ ausgerufen wird. Für alle Eltern heißt es dann: Die Köpfe ihrer Kinder untersuchen und im Falle eines Läusebefalls schnell und richtig handeln. Denn wenn auch nur ein einziges Kind weiterhin mit Läusen in die Einrichtung kommt, ist die Mühe der anderen Eltern umsonst und die Plage beginnt von Neuem. Bei allen Unannehmlichkeiten ist es auf jeden Fall gut zu wissen: Läuse sind zwar lästig, aber ungefährlich.

Übertragung von Kopfläusen
Kopfläuse klettern flink von Haar zu Haar, fliegen oder springen können sie nicht. Für die Übertragung ist der direkte Körperkontakt wichtig, der bei Kindern keine Seltenheit ist. Vor allem kleinere Kinder stecken ihre Köpfe etwa beim Spielen oder Lernen viel enger zusammen als
Erwachsene. Die Haarlänge spielt bei der Übertragung der Läuse übrigens genauso wenig eine
Rolle wie die Anwesenheit eines Haustieres.

Parasit Kopflaus – ungefährlich, aber lästig
Die Kopflaus ist ein Parasit, dessen Lebensdauer etwa vier Wochen beträgt und der sich von Blut ernährt. Saugt er kein Blut, stirbt er spätestens nach zwei bis drei Tagen. Deshalb haftet die Laus auch so hartnäckig am Haar: Sie klammert sich mit Greifhaken fest, um nicht abzurutschen, denn schließlich geht es um ihr Überleben. Kopfläuse sind zwar nicht gefährlich, aber lästig. An das Blut des Menschen gelangen sie mit einem stechenden Saugrüssel. Der Stich ist nicht zu spüren und überträgt keine Krankheiten, er löst allerdings unangenehmen Juckreiz aus. Ein Läuseweibchen kann bis zu zehn Eier am Tag legen. Die Eier klebt es nahe der Kopfhaut an den Haaren fest. Diese weißen, schuppenartigen, klebrigen Hüllen des Eies werden als Nissen bezeichnet. Sie finden sich vor allem hinter den Ohren, im Nacken und an den Schläfen. Es dauert sieben bis zehn Tage, bis die Larve aus dem Ei geschlüpft ist und noch einmal so lange, bis sie erwachsen und geschlechtsreif ist.

So behandeln Sie die Kopfhaut gegen Läuse
Haben Sie bei Ihrem Kind Nissen oder Läuse festgestellt, müssen Sie kurzfristig in der Apotheke rezeptfreie Läusemittel zum Einreiben kaufen. Die Mittel müssen aus eigener Tasche bezahlt werden, es sei denn, die Kinderärztin oder der Kinderarzt verschreibt sie. Das klassische Medikament enthält ein Läuse-Nervengift mit dem Wirkstoff Pyrethrum, es gibt auch Mittel in ähnlicher Form mit dem Namen Permethrin oder Allethrin. Allerdings werden die Läuse zunehmend unempfindlich dagegen. Neue und ungiftige Läusemittel wirken auf der Basis von Ölen, zum Beispiel mit Hilfe des Silikonöls Dimeticon. Dieses dringt in die Atemöffnungen der Läuse ein und führt zum Ersticken. Für alle Mittel gilt: Die Behandlung muss unbedingt nach acht bis zehn Tagen wiederholt werden, um auch die zwischenzeitlich geschlüpften Jungtiere zu beseitigen! Da häufig durch die Läusemittel nicht alle Eier getötet werden, ist das mehrfache zusätzliche "nasse Auskämmen" unabdingbar: Schäumen Sie die nassen Haare mit einer Pflegespülung ein, so dass die Haare glatt werden. Kämmen Sie Strähne für Strähne mit einem feinzinkigen Nissenkamm – der Abstand der Zinken beträgt nur 0,2 Millimeter. Säubern Sie nach jedem Strich den Kamm mit einem weißen Tuch, so erkennen sie heraus gekämmte Läuse. Diese Methode ist somit auch zur Kontrolle geeignet. Geschwisterkinder, die im selben Haushalt leben, sollten Sie übrigens auch der Prozedur unterziehen. Wichtig nach der Durchführung ist: Legen Sie Kämme und Bürsten nach jeder Behandlung für zehn Minuten in heißes Wasser und reinigen Sie sie dann.

Übertragungswege und weitere Maßnahmen
Die Übertragung von Läusen findet nahezu ausschließlich durch einen Haar-zu-Haar-Kontakt statt, also dann, wenn die Kinder beim gemeinsamen Spielen und Toben ihre Köpfe zusammenstecken. Über Handtücher, Leib- und Bettwäsche werden Läuse so gut wie nicht übertragen, da die Parasiten hier nicht überleben können. Über gemeinsam benutzte Mützen werden Läuse nur dann übertragen, wenn diese innerhalb kurzer Zeit von mehreren Kindern aufgezogen wird. Eine Übertragung von Kopfläusen über Gegenstände ist sehr selten. Trotzdem fühlen sich viele Eltern wohler, wenn sie die Wäsche einmal bei 60 Grad waschen und Kuscheltiere beispielsweise für zwei bis drei Tage in einer Plastiktüte in der Gefriertruhe lagern. Desinfektionsmittel und Insektizide sind nicht notwendig. Intensives Staubsaugen der Wohnung und des Autos sind übrigens nicht zwingend notwendig. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass eine Laus von einem Haar herunterfällt, ist sehr gering.

Informationspflicht
Wenn Ihr Kind Läuse hat, sind Sie als Eltern dazu verpflichtet, dies an die Leitung des Kindergartens oder der Schule zu melden, damit die anderen Eltern informiert werden können. Sie als betroffene Eltern bekommen in der Regel ein Formblatt, auf dem Sie die Behandlung bestätigen. Peinlich muss dies niemandem sein, denn Kopfläuse sind nicht die Folge mangelnder Hygiene und kommen in allen sozialen Schichten vor. 85 Prozent aller Kinder werden irgendwann von Kopfläusen befallen.

Bereits am Tag nach Behandlungsbeginn darf Ihr Kind wieder zur Schule oder in den Kindergarten. Die erwähnte schriftliche Bestätigung reicht in den meisten Fällen aus. Manche Schulen und Kindergärten verlangen ein Attest, das die Behandlung durch die Ärztin oder den Arzt bescheinigt.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Dr. Beatrice Wagner, www.beatrice-wagner.de
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de

11.08.2023
Herzkrank sicher reisen - So verhindern Sie, dass Blutdruck, Herz und Kreislauf verrückt spielen
Wie die Vorbereitung auf den Urlaub in ungewohnter Umgebung perfekt gelingt– Experten-Tipps für Medikamente, Messwerte, Ernährung und Sport

Herzpatienten sollten auch auf Urlaubsreisen wärmere Temperaturen nicht unterschätzen und sich vor überschießenden Kreislaufreaktionen bis hin zu Herzrhythmusstörungen schützen. „Aus wissenschaftlicher Sicht nehmen wir die zunehmenden Hitzewellen sehr ernst und raten Menschen mit Herzerkrankungen dazu, sich auf die für ihren Körper herausfordernden Bedingungen einzustellen – insbesondere dann, wenn zu den hohen Temperaturen noch weitere Risikofaktoren wie beispielsweise Feinstaub hinzukommen“, warnt Professor Dr. Heribert Schunkert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Erwachsenenkardiologie am Deutschen Herzzentrum München. „Nach dem Einatmen gelangt der Feinstaub durch die Lungenbläschen hindurch ins Blut und belastet auch das Herz. Feinstaub löst Entzündungsreaktionen aus und gilt so als Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Oftmals realisieren die Patienten allerdings gar nicht, dass sie sich einer erhöhten Feinstaubbelastung aussetzen. Viele bringen Feinstaub nur mit dem Straßenverkehr in Verbindung. Er könne aber beispielsweise auch durch große Waldbrände oder durch intensive landwirtschaftliche Nutzung entstehen, so der Herzstiftungs-Experte. „Insofern kann man auch an der vermeintlich frischen Luft und in der Natur stärker belastet sein als man glaubt“, berichtet Schunkert. Für Menschen mit einer Herzerkrankung bietet die Herzstiftung hilfreiche Infos, darunter auch ein kostenfreies Reise-Set unter https://herzstiftung.de/urlaub-herzpatient

Herzpatienten bereits bei Temperaturen von etwa 30 Grad stärker belastet
Generell werden bereits Temperaturen von etwa 30 Grad und mehr zu einer körperlichen Belastung – vor allem für Menschen mit Herzproblemen. „Ein warmes Klima wird zwar von vielen Menschen als angenehm empfunden, und wir wissen auch aus südlichen Ländern, dass deren Bewohner statistisch gesehen seltener von Herzerkrankungen betroffen sind als ihre nördlicheren Nachbarn. Aber bei größeren Hitzewellen dreht sich der Spieß um: Dann sollten Herzpatienten besonders auf der Hut sein“, betont Schunkert und erklärt die physiologischen Zusammenhänge: „Einerseits geht viel Flüssigkeit über die Haut verloren, was gerade Patienten mit einer ohnehin bereits eingeschränkten Trinkmenge belastet. Ihnen droht ein akuter Flüssigkeitsmangel. Und andererseits wird der Kreislauf durch die vermehrte Durchblutung der Haut mehr gefordert. Beide Faktoren können leicht zu überschießenden Kreislaufreaktionen führen. Diese können sich vor allem für Menschen mit einem vorgeschädigten Herz negativ auswirken.“

Medikamente wegen Blutdruckschwankungen im Blick behalten
Zudem sollten Herzpatienten bei wärmeren Temperaturen ihre Medikamente stets im Blick behalten. Dies gelte insbesondere für blutdrucksende Arzneimittel. Der medizinische Hintergrund: Gerade Patienten mit einer Herzmuskelschwäche nehmen in der Regel Medikamente ein, die ihr Herz entlasten sollen. Dies geschieht zum Teil durch eine Blutdrucksenkung, etwa durch entwässernde Medikamente wie Diuretika. „Wenn zur Wirkung der Medikamente auch noch große Hitze und ein damit verbundener Flüssigkeitsverlust eintreten, dann kann es sein, dass der Blutdruck zu stark abfällt. Die Kombination dieser Faktoren kann zu einer überschießenden Reaktion des Kreislaufsystems führen“, weiß der Kardiologe und Hypertensiologe. Sein Tipp: gerade bei Hitze öfter mal den Blutdruck messen bzw. kontrollieren. Falls der Blutdruck unter einen Wert von 100 mmHg (systolisch) fällt, ist die Rücksprache mit einem Arzt ratsam. Umgekehrt kann der Blutdruck auch stark ansteigen, weil der Körper durch die Hitze unter großen Stress gerät. Infos unter https://herzstiftung.de/podcasts/tipps-hitze-herzmedikamente

Flüssigkeitsmangel nicht durch alkoholische Getränke ausgleichen
Übrigens: Auch die Wirkung von Alkohol bei Hitze werde noch immer oft unterschätzt, erinnert der stellvertretende Vorsitzende der Herzstiftung. „Bier oder Wein gegen den Durst zu trinken, ist der falsche Weg. Wer den Flüssigkeitsmangel auf diese Weise auszugleichen versucht, der riskiert ebenfalls eine überschießende Reaktion des Kreislaufsystems – insbesondere dann, wenn der Alkohol mit anderen Risikofaktoren für Herz-Kreislaufpatienten zusammenkommt“, warnt Schunkert.

Vorsicht in Höhen über 2500 Metern und bei extremem Klima
Neben der Hitze kann auch große Höhe den Körper unter Stress setzen – nicht nur bei Wanderungen in den Bergen, sondern auch Aufenthalten und beispielsweise Kulturreisen in hochgelegene Regionen. Bei leichter körperlicher Aktivität gilt dabei als kritische Grenze eine Höhe von 2500 Metern, bei intensiver Belastung (Berganstieg) liegt die allerdings schon deutlich darunter (zum Vergleich: Die Zugspitze ist 2962 Meter hoch, das ebenfalls per Seilbahn erreichbare Klein-Matterhorn bei Zermatt 3883 Meter, und die bolivianische Hauptstadt La Paz liegt auf 3869 Metern). Mit zunehmender Höhe wird die Luft dünner, es gelangt weniger Sauerstoff in die Arterien. Dadurch steigt die Herzschlagrate. Der hohe Puls kann insbesondere Menschen mit einer Herzschwäche enorm belasten. Zeitgleich wird durch die intensivere Atmung CO2 vermehrt abgeatmet, was den Säure-Basen-Haushalt im Blut durcheinander bringt. Eine langsame Akklimatisation kann dies wiederum günstig beeinflussen. Auch extremes Klima kann diesen Patienten besonders schaden. „Deshalb sind Höhenlagen sowie tropische und arktische Weltregionen für Herzpatienten nicht zu empfehlen. Das Klima dort strengt das Herz-Kreislauf-System einfach zu sehr an“, betont Professor Dr. Thomas Meinertz, früherer Vorsitzender der Herzstiftung und Chefredakteur der Herzstiftungs-Zeitschrift „Herz heute“. Sinnvoller sei es, an ein Urlaubsziel mit einem gewohnten Klima zu reisen. Als optimale Reisezeit für Herzpatienten schlägt der renommierte Kardiologe und Pharmakologe den Herbst und das Frühjahr vor..

Gründliche Planung mit Urlaubs-Paket der Herzstiftung als Sicherheits-Plus
Dabei ist eine gründliche Planung sinnvoll. Worauf es dabei ankommt, geht auch aus dem großen Urlaubs-Infopaket der Deutschen Herzstiftung hervor. Es beinhaltet neben vielen praktischen allgemeinen Tipps auch eine Reise-Checkliste und ein Reise-Set für Herzpatienten. Das Infopaket ist unter https://herzstiftung.de/urlaub-herzpatient oder telefonisch unter der Nummer 069 955128-400 zu bestellen. Zu einer guten Vorbereitung gehört auch, dass man sich über die Luftqualität am Urlaubsort informiert, gerade auch bei Städtereisen. Denn Schadstoffe in der Luft ­ neben Feinstaub beispielsweise auch Kohlenmonoxid und Stickoxide ­­­- können Entzündungen begünstigen und auch Gefäßerkrankungen wie Ablagerungen in den Wänden der Arterien (Arteriosklerose) befeuern. Gefährdet seien unter anderem Patienten mit einer Koronaren Herzkrankheit (KHK), Herzrhythmusstörungen oder Bluthochdruck. „Je nach Art der Herz- oder Kreislauferkrankung kann sich Luftverschmutzung am Reiseort bereits innerhalb kurzer Zeit ungünstig auf den Verlauf der Erkrankung auswirken, im schlimmsten Fall eine Komplikation wie Herz- oder Hirninfarkt auslösen oder bei Herzinsuffizienz-Patienten zu einem Krankenhausaufenthalt führen“, berichtet Meinertz. Informationen zur Luftqualität an Urlaubszielen weltweit finden Interessenten unter https://waqi.info/de/

Nach dem Anreisestress mit Augenmaß ins Urlaubsprogramm starten
Bei aller Planung sollte man allerdings auch darauf achten, das Urlaubsprogramm nicht zu voll zu packen. Vor allem nach dem Anreisestress benötige der Körper etwas Ruhe und eine gewisse Anpassungszeit am Ferienort. Konkret bedeutet das: Aktivität ja – aber bitte mit Augenmaß, rät die Herzstiftung. Verzichten Sie in den ersten Urlaubstagen auf anstrengende Bergtouren, lange Fahrradtouren oder ausgedehnte Sonnenbäder. Lieber moderate Belastung, und dabei sollten Sie möglichst die Mittagssonne meiden. Etwas Vorsicht ist gerade für Herzpatienten auch beim Baden geboten, vor allem in kalten Gewässern – sowohl beim Eintauchen als auch beim Verlassen des Wassers. „Dabei kann es unter Umständen zu Kreislaufproblemen kommen“, so Herzstiftungs-Experte Meinertz.

Ungewohnte Ernährung kann Wirkung von beeinflussen
Weil im Urlaub der Alltag oft anders abläuft als zuhause, sollten Herzpatienten die Einnahme ihrer Medikamente nicht vergessen. Bei deren Wirkung spielen übrigens auch die Essgewohnheiten eine Rolle. Betroffen sind beispielsweise Patienten, die aufgrund von Vorhofflimmern oder einer künstlichen Herzklappe das gerinnungshemmende Medikament Marcumar einnehmen müssen. Fettes Essen und viele Lebensmittel mit einem hohen Vitamin-K-Gehalt (etwa Spinat, Zwiebeln., Knoblauch, Mangold oder Linsen) können die Wirkung von Marcumar beeinflussen. Deshalb sollten diese Patienten die Werte ihrer Blutgerinnung in kürzeren Abständen kontrollieren.

Ausweis für Herzschrittmacher oder Defibrillator nicht vergessen
Die schönste Botschaft zur Urlaubszeit: Auch die meisten Herzpatienten können voller Vorfreude die Koffer packen und sicher verreisen. Wer jedoch einen Herzschrittmacher oder Defibrillator in seiner Brust trägt, der sollte den Ausweis für das Gerät nicht vergessen und diesen beispielsweise bei Sicherheitskontrollen am Flughafen vorzeigen. Durch die Kontrollschranken (jene, die aussehen wie Türrahmen) kann man zwar guten Gewissens gehen, eine Untersuchung mit einem händischen Metalldetektor ist eher ungünstig. Mehr Infos dazu gibt es unter https://herzstiftung.de/schrittmacher-defi-reise

Bei folgenden Erkrankungen lieber auf eine Urlaubsreise verzichten
In manchen Fällen sollten Herzpatienten auf eine Urlaubsreise verzichten – etwa dann, wenn sie unter folgenden Erkrankungen bzw. Symptomen leiden:
  • Angina pectoris (Brustenge) bei geringen Belastungen, wie z. B. Treppensteigen
  • mit zunehmender Stärke auftretende Angina pectoris (Brustenge),
  • Luftnot bei geringer Belastung wie Gehen zu ebener Erde oder Treppensteigen,
  • zunehmender Luftnot oder zunehmenden Ödemen (Wassereinlagerungen),
  • wiederholtem Schwindel
  • und plötzlichen Bewusstlosigkeiten (Synkopen)

– dann sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden.

11.08.2023
Vorsicht vor Betrügern am Telefon
LKA und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen


Die Betrugsmaschen am Telefon bleiben weiterhin ein probates Mittel für Straftäter, um schnell an Geld zu kommen. In Rheinland-Pfalz konnte im Juli dieses Jahres eine Anrufwelle mit über 1.000 Callcenter-Betrugsfällen, davon etwa 120 vollendete Taten, registriert werden. Vor kurzem schlugen falsche Polizisten im Raum Koblenz zu und konnten ihr Opfer um einen sechsstelligen Betrag betrügen.

Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände zu erbeuten.

Hier die gängigsten Maschen im Überblick:

Falsche Polizisten
Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon. Die Betrüger geben sich dabei als Amtsperson, oft als Polizeibeamte, aus. Häufig nutzen die Straftäter eine spezielle Technik, die auf dem Telefondisplay der Angerufenen die Notrufnummer 110 oder der örtlichen Polizeidienststelle anzeigt. Unter einem Vorwand wie beispielsweise, die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsse alles in Sicherheit gebracht werden und einem Polizisten in Zivil ausgehändigt werden, der vorbeikäme.

Enkeltrick
Beim Enkeltrick geben sich die Täter als Verwandter aus. Rhetorisch geschickt wird eine ausgeklügelte Geschichte erzählt, um das Vertrauen zu gewinnen. Hierbei wird eine finanzielle Notlage, wie beispielsweise eine Notoperation oder der Kauf einer Immobilie vorgetäuscht. Die Situation wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Der angebliche Enkel gibt an, dass jemand anderes das Geld abholen komme, da er selbst verhindert sei.

Messenger-Betrug
Weit verbreitet ist inzwischen auch die Betrugsmasche per Messenger-Dienst. Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne. Meist beginnt die Textnachrichten der Betrüger mit: "Hallo Mama/ hallo Papa, mein Handy ist kaputtgegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen." Das im Laufe des Gesprächs geforderte Geld, meist einige tausend Euro, landet auf einem Konto der Betrüger.

Falsche Bankmitarbeiter
Ebenfalls weit verbreitet und sehr erfolgreich agieren die Täter indem sie sich am Telefon als Bankmitarbeiter ausgeben. Meist haben die Täter bereits vor dem gezielten Anruf Zugang zum Online-Banking des Opfers. Daher verfügen die Täter über hinreichende Informationen und können die Opfer leicht täuschen. Im Gesprächsverlauf fordern die Täter die Bestätigung einer pushTAN um angeblich eine ungerechtfertigte Abbuchung zu verhindern. Durch die Bestätigung der pushTAN wird den Tätern ermöglicht, zahlreiche Abbuchungen durchzuführen. Die Schadenssumme variiert von tausend bis über hunderttausend Euro.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie sich und Ihre Angehörigen vor den Betrügereien schützen können:

  • Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an.
  • Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte!
  • Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon mit den Worten "Rate mal, wer hier spricht!" meldet, ohne sich selbst namentlich vorzustellen.
  • Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste! Geben Sie bei Rückfragen an die Polizei die Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst über die Tasten ein.
  • Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der Ihnen bekannten Nummer.
  • Ihre Bank benötigt keine pushTAN-Bestätigung um eine unberechtigte Überweisung zu stoppen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick
www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/sicher-im-messenger-dienst-schuetzen-sie-sich-und-ihre-kontakte-vor-betrug

www.youtube.com/watch?v=84ugug_ZYZ0
www.youtube.com/watch?v=gwMr8RxYh38

www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/hallo-mama-hallo-papa-betrugsversuche-ueber-whatsapp-und-sms-72910
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/unerwarteter-anruf-von-der-verbraucherzentrale-vorsicht-falle-11112

10.08.2023
Faulpelz-Tag“ am 10. August: Faulpelz wider Willen?
Drei Ursachen für Tagesmüdigkeit

Tagesmüdigkeit: ein Problem, das täglich nahezu jeden vierten Menschen in Deutschland betrifft. Alle Bemühungen, den Tag produktiv und energiegeladen zu meistern, wollen nicht gelingen. Man fühlt sich wie ein echter Faulpelz – und das wider Willen! Die vielfältigen Gründe für die Tagesmüdigkeit und die Antriebslosigkeit reichen von einfachen Lebensgewohnheiten bis hin zu tieferliegenden Gesundheitszuständen. Anlässlich des Faulpelz-Tags am 10. August wirft SchlafHarmonie einen genaueren Blick auf die drei Hauptursachen für Tagesmüdigkeit.

Mangelnder Schlaf, mangelnde Kraft
Der offensichtlichste Grund für Tagesmüdigkeit ist ein Mangel an Schlaf. Die hektische, moderne Welt bietet viele Möglichkeiten, die viel zu oft vom erholsamen Schlummern abhalten. Ob es nun in die Nacht rutschende Verpflichtungen wie späte Arbeitszeiten, Bildschirmzeiten oder persönliche Aktivitäten sind; Schlafmangel kann zu einer ständigen Erschöpfung am Tage führen. Eine unzureichende Schlafdauer sowie schlechte Schlafqualität beeinflussen den natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus des Körpers. Folgen sind dauernde Müdigkeit, oft zusammen mit Konzentrationsproblemen und verminderter Leistungsfähigkeit oder sogar dem gefährlichen Sekundenschlaf.

Die Lösung:
Schlafmangel lässt sich mit der richtigen Schlafhygiene verhindern. Hierfür wichtige Schritte: Regelmäßige Schlafenszeiten etablieren und genügend Schlafstunden einplanen. Eine ruhige Schlafumgebung, das Vermeiden von Schlafstörern wie Koffein, Alkohol oder späte Bildschirmzeiten vor dem Zu-Bett-gehen. Außerdem helfen abendliche Entspannungstechniken wie Meditation oder das Lesen eines Buches.

Andauernde Schlafstörungen
Dauerhafter Schlafmangel kann ernste gesundheitliche Probleme auslösen. Dafür können auch weitere Schlafstörer wie Schlafapnoe, Restless-Legs-Syndrom oder Insomnie verantwortlich sein. Diese Störungen beeinflussen den Schlafzyklus gravierend und verhindern eine ausreichende Erholung während der Nacht. Zum Beispiel wachen Menschen, die unter gefährlichem Schnarchen mit Atemaussetzern (obstruktive Schlafapnoe) leiden, bereits müde und matt auf und fühlen sich tagsüber erschöpft.

Die Lösung:
Wenn der Verdacht auf solch eine Schlafstörung vorliegt, ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen. Je nach Art der Schlafstörung gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten: Beispielsweise kann bei Schlafapnoe eine CPAP-Maske oder eine vom Zahnarzt individuell angepasste Unterkieferprotrusionsschiene (UKPS) helfen, dass die Atemluft wieder frei fließen kann. Bei Insomnie hilft die Einnahme bestimmter Medikamente. Die professionelle Behandlung verbessert vielfach die Schlafqualität und reduziert so auch die Tagesmüdigkeit.

Auch Lebensstil und Ernährung wirken sich auf den Schlaf aus
Ein ungesunder Lebensstil und eine unausgewogene Ernährung können ebenfalls zur Tagesmüdigkeit beitragen. Eine schlechte Ernährung mit reichlich verarbeiteten Lebensmitteln, Zucker, einfachen Kohlenhydraten oder Alkohol verursachen Energieeinbrüche und instabile Blutzuckerspiegel im Tagesverlauf. Darüber hinaus sind regelmäßige körperliche Aktivität sowie ausreichendes Trinken wichtig. Das unterstützt die Durchblutung des Körpers, und Bewegung unterbricht einschläfernde Monotonie bei der Schreibtischarbeit.

Die Lösung:
Gegen Tagesmüdigkeit gehört eine ausgewogene Ernährung auf den Tisch; also viel frisches Obst, Gemüse, Vollkornprodukte, Nüsse sowie magere Proteine. Regelmäßige körperliche Aktivität steigert die Energie am Tage und verbessert die Schlafqualität bei Nacht. Für die ausreichenden Flüssigkeitszufuhr sollte statt auf Koffein und Alkohol lieber auf Wasser oder ungesüßten Tee gesetzt werden – das ist besser für den Schlaf und den Energiehaushalt.

Das Fazit von SchlafHarmonie zum heutigen Thementag: Tun Sie was gegen den unerwünschten Faulpelz in sich. Ein gesunder Schlaf-Wach-Rhythmus, eine angemessene Schlafdauer, die Behandlung von Schlafstörungen sowie ein ausgewogener Lebensstil sind der Schlüssel zu einem energiegeladenen und erfüllten Leben. Und falls nötig, holen Sie sich Hilfe für gesunden, erholsamen Schlaf bei Ihrem Hausarzt, Schlafmediziner oder Zahnarzt.

08.08.2023
Wenn Milch auf den Magen schlägt
Laktoseintoleranz: Ursachen, Symptome und Behandlungsmöglichkeiten

Die Kugel Eis im Schwimmbad, der Frozen Joghurt im Garten oder der Latte Macchiato im Straßencafé – viele Sommerleckereien enthalten Laktose. Doch manche klagen nach dem Verzehr von Milch und Co. über Verdauungsprobleme. Die Ursache kann eine Laktoseintoleranz sein. Was genau das ist und welche Symptome auftreten, weiß Solveig Haw, Ärztin und Gesundheitsexpertin der DKV Deutsche Krankenversicherung. Sie erklärt außerdem, wie die Diagnose gestellt wird und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt.

Was ist Laktoseintoleranz?
Laktoseintoleranz ist eine Nahrungsmittelunverträglichkeit, genauer gesagt eine Zuckerverwertungsstörung – nicht zu verwechseln mit einer Milchallergie. Bei dieser reagiert das Immunsystem auf das in Milch und Milchprodukten enthaltene Eiweiß und bildet Antikörper dagegen. Bei Menschen mit einer Laktoseintoleranz macht hingegen die Verdauung des Milchzuckers, also der Laktose, Probleme. Normalerweise spaltet das Enzym Laktase den in Milchprodukten enthaltenen Zucker im Dünndarm auf. „Bei Menschen mit Laktoseintoleranz ist das Enzym nur in geringer Menge vorhanden oder fehlt ganz“, so Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. „Dadurch kann der Körper die Laktose nur teilweise oder gar nicht abbauen.“ Die Folge: Die Bakterien im Dickdarm zersetzen den unverdauten Milchzucker in kurzkettige Fettsäuren und Darmgase, die zu Völlegefühl, Blähungen, Krämpfen und Durchfall führen können. Wie ausgeprägt die Symptome auftreten, ist von individuellen Faktoren wie der Darmflora, der Leistungsfähigkeit des Dickdarms oder der Ernährung abhängig.

Ursachen: primäre und sekundäre Laktoseintoleranz
Ursache für Laktoseintoleranz kann ein angeborener Enzymmangel sein, deutlich häufiger entwickelt sich die Unverträglichkeit jedoch erst in der Jugend oder sogar im Erwachsenenalter. „Bei einer sogenannten primären Laktoseintoleranz produziert der Körper zu wenig oder überhaupt keine Laktase, während bei der sekundären Form eine andere Erkrankung die Ursache der Unverträglichkeit ist – etwa eine chronische Dünndarmentzündung wie Morbus Crohn, Zöliakie oder Diabetes“, so die DKV Gesundheitsexpertin. Außerdem sind hier die Symptome meist schwerwiegender und können sogar zu Mangelzuständen führen. „Um dem entgegenzuwirken, ist eine Behandlung der ursächlichen Erkrankung notwendig“, so Haw.

Diagnose durch Atemtest
Wer befürchtet, laktoseintolerant zu sein, sollte zunächst ein Ernährungs- und Symptomtagebuch führen: „Dadurch können Betroffene besser nachvollziehen, welche Beschwerden wann und bei welchen Lebensmitteln auftreten. Außerdem hilft es dem Arzt, eine Diagnose zu stellen.“ Um eine Laktoseintoleranz zu bestätigen, führt der Arzt dann meist einen sogenannten H2-Atemtest durch. „Nachdem Betroffene ein Gemisch aus Wasser und Laktose getrunken haben, wird über mehrere Stunden hinweg der Wasserstoffgehalt in der Atemluft gemessen“, so Haw. „Ist der Wasserstoffwert deutlich erhöht, liegt eine Unverträglichkeit vor.“

Laktosearme Ernährung oft ausreichend
Eine medikamentöse Behandlung von Laktoseintoleranz ist nicht möglich. Auch die Wirkung von speziellen Enzympräparaten ist wissenschaftlich nicht ausreichend belegt. „Um ihre Beschwerden zu lindern, sollten Betroffene ihre Ernährungsweise anpassen und auf laktosehaltige Nahrung verzichten beziehungsweise deren Konsum einschränken“, rät die DKV Gesundheitsexpertin. „In den meisten Fällen ist es nicht notwendig, komplett auf milchzuckerhaltige Lebensmittel zu verzichten. Eine laktosearme Ernährung reicht häufig aus, um beschwerdefrei zu bleiben.“ Wie diese konkret aussieht, kann sehr unterschiedlich sein. Um den passenden Ernährungsplan für die individuellen Bedürfnisse zu erstellen, sollten Betroffene sich von einem Arzt oder Ernährungsexperten beraten lassen.

07.08.2023
Erinnerungen festhalten
Wie die Digitalisierung alter Bilder und Videos gelingt
Bei vielen schlummern noch alte Fotos, Videokassetten oder sogar Dias in Kartons und Schubladen. Nicht nur deren Haltbarkeit ist begrenzt, oft mangelt es irgendwann auch an passenden Geräten zum Ansehen. Um die Erinnerungsstücke zu bewahren, hilft es, sie zu digitalisieren. Welche Möglichkeiten es dafür gibt und worauf zu achten ist, erklärt Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO.

Beste Ergebnisse durch gute Vorbereitung
Viele schauen gerne Kinderfotos, das Video der Hochzeitsfeier oder Dias von den Großeltern an, um in Erinnerungen zu schwelgen. „Damit solche emotional wertvollen Dinge möglichst lange erhalten bleiben, empfiehlt es sich, sie zu digitalisieren“, so Alina Gedde von ERGO. Wer das plant, sollte die analogen Originale zunächst sortieren und – insbesondere bei einem großen Fundus – eine Auswahl treffen. Außerdem empfiehlt es sich, vorab zu überlegen, in welcher Qualität und zu welchem Zweck sie in eine Datei umgewandelt werden sollen. Wer sie später ausdrucken oder vergrößern möchte, sollte eine hohe Auflösung wählen. Zum Speichern empfehlen sich für eine breite Kompatibilität die Dateiformate JPEG oder PNG. „Die qualitativ besten Ergebnisse erzielt das Digitalisieren von Negativen“, erläutert Gedde. „Sie haben die höchste Auflösung sowie Farbgenauigkeit und bieten den größten Kontrastumfang.“ Doch auch entwickelte Bilder lassen sich mit ein paar Kniffen gut digitalisieren.

Unkompliziert via Smartphone-Apps
So bietet etwa eine Scanner-App eine einfache Möglichkeit, alte Bilder mit dem Smartphone oder Tablet zu digitalisieren. Die Anwendungen nutzen dafür die Kamera des Geräts und ermöglichen es, das aufgenommene Bild zu korrigieren, zuzuschneiden und in verschiedenen Formaten zu speichern. Smartphone-Nutzer müssen dafür zum Beispiel das Bild aus mehreren Perspektiven abfotografieren. „Dabei sollten sie keinen Zoom verwenden und auf gute Lichtverhältnisse achten, um Reflektionen zu vermeiden“, rät die Digitalexpertin von ERGO. Die App erstellt dann aus den einzelnen Aufnahmen eine digitale Version. „Die Qualität hängt dabei allerdings stark von der Handykamera ab“, erklärt Gedde. Die Bilder werden automatisch auf dem Gerät gespeichert, mit dem sie aufgenommen wurden und können von dort aus etwa auf eine externe Festplatte gezogen werden. Einige Apps sind sogar kostenlos verfügbar.

Erinnerungen einscannen
Mit einem Multifunktionsscanner lassen sich nicht nur Dokumente, sondern auch alte Fotos in digitale Formate umwandeln. Moderne Scanner verfügen dabei bereits über eine hohe Auflösung und Farbtiefe, um eine qualitativ hochwertige Digitalisierung zu ermöglichen. Eine Auflösung von 500 oder 600 dpi (dots per inch) ist beispielsweise für den Druck eines hochwertigen Bildes notwendig. Für Internet oder Bildschirme reicht auch eine Auflösung von 72 oder 96 dpi – denn je höher die Auflösung desto größer die Datei. „Insgesamt eignet sich das Einscannen vor allem bei einzelnen Fotos und ist einfach in der Handhabung, nimmt allerdings viel Zeit in Anspruch“, so Gedde. Wer Fotoalben digitalisieren möchte, sollte zu einem sogenannten Albumscanner greifen. Dieser wird auf die Fotos gestellt und speichert sie auf einer SD-Karte. Übrigens: Mit vielen Modellen lassen sich auch Negative oder Dias digitalisieren.

Beim Abfotografieren auf gute Lichtverhältnisse achten
Eine weitere Möglichkeit ist das Abfotografieren mit einem Smartphone oder einer Kamera. Hierbei ist es wichtig, auf eine hohe Auflösung und einen guten Fotosensor zu achten. Ein Stativ und mehrere Lichtquellen, die nicht direkt auf das Foto gerichtet sind, sorgen zudem für klare und scharfe Bilder. „Darüber hinaus sollten die Fotografen eine Normalbrennweite mit einer Blende zwischen 5 und 8 einstellen“, rät die ERGO Digitalexpertin. „Um Spiegelungen zu vermeiden, gilt es zudem, den Blitz zu deaktivieren und gewölbte Bilder vorher zu glätten.“

Dias und Videokassetten digitalisieren
Nicht nur analoge Bilder, auch Dias und Videoaufnahmen können unbrauchbar werden, weil es die Abspielgeräte irgendwann nur noch sehr selten gibt. Dias lassen sich zum Beispiel mit speziellen Dia-Scannern digitalisieren. „Auch hier ist es wichtig, auf eine hohe Bildauflösung zu achten“, so Gedde. „Außerdem gilt es, die Dias vorher von Staub und Fingerabdrücken zu befreien sowie den Glasrahmen zu entfernen, um Reflexionen zu vermeiden.“ Wer noch alte VHS-Kassetten im Schrank hat, kann diese mit einem Video-Grabber oder einem Capture-Stick sowie den üblicherweise mitgelieferten Programmen für PC oder Laptop umwandeln.

Alternative: Professionelle Dienstleister
Wem diese Methoden alle zu aufwendig oder zeitintensiv sind, kann auch einen der zahlreichen Anbieter mit der Digitalisierung alter Bilder, Dias oder anderer Medien beauftragen. Auch hier gilt: „Bei besonders großen Sammlungen vorab eine Auswahl treffen“, so Gedde. „Das fällt analog oft leichter als digital und spart Geld.“ Die Digitalexpertin empfiehlt zudem: Wer seine privaten Fotos und Co. an Dritte aushändigt, sollte den Dienstleister sorgsam auswählen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen und auf Seriosität achten.

02.08.2023
Kinderunfälle vermeiden: Welche Schutzvorkehrungen hilfreich sind  
Wenn Kinder toben und spielen, bleiben kleinere Blessuren oder Schrammen nicht aus. Denn zu Hause, auf dem Spielplatz und im Straßenverkehr lauern für die Kleinen viele Gefahren. Welchen Unfallrisiken Kinder hier ausgesetzt sind und worauf Eltern achten sollten, um Verletzungen zu vermeiden, erklärt Stefanie Thon, Unfallexpertin der IDEAL Versicherung.

Haus und Wohnung kindersicher machen
Kinder sind ständig auf Achse. Durch ihr geringes Gefahrenbewusstsein kann das vor allem im Haushalt schnell zu Unfällen führen. „Mögliche Gefahrenquellen wie spitze Gegenstände, heiße Oberflächen und rutschende Teppiche lauern hier fast in jedem Raum und können schnell zu Stürzen, Schnittverletzungen oder Verbrühungen führen“, erläutert Stefanie Thon, Unfallexpertin der IDEAL Versicherung. In der Küche und im Bad kommen zusätzlich noch giftige oder ätzende Flüssigkeiten hinzu. Um die Unfallrisiken so gering wie möglich zu halten, sollten Eltern ihr Zuhause kindersicher gestalten und folgende Schutzvorkehrungen treffen:

  • Auf dem Fußboden herumliegende Gegenstände möglichst sofort wegräumen.
  • Scharfe, spitze oder elektrische Gegenstände sowie Kleinteile wie Feuerzeuge, Scheren, Batterien, Messer und Co. sicher verstauen.
  • Kabel und Tischdecken nicht herunterhängen lassen.
  • Elektrogeräte wie etwa einen Toaster abstecken oder in die oberen Regale räumen.
  • Ausschließlich TÜV-geprüfte Hochstühle nutzen und Kinder darin anschnallen.
  • Schwere Regale und Möbel an den Wänden befestigen.
  • Sicherheitsartikel wie Treppengitter, Herdschutzgitter, Eckenschützer und Steckdosenkappen anbringen.
  • Rutschfeste Teppiche auslegen oder rutschfeste Unterlagen verwenden.
  • Putz- und Waschmittel sowie sonstige giftige oder ätzende Flüssigkeiten und Medikamente außer Reichweite oder in verschlossenen Schränken aufbewahren.
  • Heiße Getränke, Kerzen, Vasen und andere gefährliche Gegenstände nicht an Tischkanten stellen.
         
Darüber hinaus können auch Anti-Rutsch-Socken sinnvoll sein, um das Unfallrisiko in der häuslichen Umgebung zu reduzieren. „Je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder sollten Eltern die passenden Maßnahmen ergreifen“, so die IDEAL-Expertin. Sie empfiehlt zudem, potenzielle Gefahrenquellen spielerisch zu erklären.

Klettern, Schaukeln und Co. ohne Blessuren
Auf dem Spielplatz können sich Kinder richtig austoben. Doch Klettergerüst, Schaukel, Rutsche und Wippe sind nicht ganz ungefährlich. „Eltern sollten daher darauf achten, einen altersgerechten Spielplatz zu besuchen“, so Thon. „Zudem kann es sinnvoll sein, vorab zu prüfen, ob alle Geräte fest verschraubt, frei von Rost, Rissen, Splittern und herausstehenden Nägeln sowie die Haltegriffe vollständig sind und stoßdämpfendes Material am Boden liegt.“ Gibt es keine Hinweisschilder oder ist er stark verunreinigt, ist es ratsam, auf einen anderen Spielplatz auszuweichen. Damit Kinder nirgends hängenbleiben, gilt bei der Kleidung: Auf einen bequemen Sitz achten sowie Kordeln, Schlüsselbänder, Schals und Ketten besser vermeiden. Die IDEAL-Expertin empfiehlt, mögliche Gefahrenquellen vorab zu zeigen und Spielregeln – beispielsweise nur im Sitzen und mit beiden Händen schaukeln – zu erklären. „Es ist außerdem wichtig, dass Kinder lernen, Rücksicht auf andere zu nehmen und nicht zu drängeln“, so Thon.

Augen auf im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr ist das Risiko für Kinder besonders groß: Ihnen fällt es noch schwer, Situationen einzuschätzen und den Überblick zu behalten. Hinzu kommt: Andere Verkehrsteilnehmer sehen sie häufig schlechter. „Daher ist es wichtig, dass Eltern ihren Nachwuchs so früh wie möglich an den Straßenverkehr gewöhnen und ihnen Verkehrsregeln sowie Verkehrszeichen erklären“, erklärt die IDEAL-Unfallexpertin. „Dazu eignen sich Merksätze wie ‚Bei Rot bleibe stehen, bei Grün darfst du gehen‘ besonders gut.“ Ab circa drei Jahren können Eltern diese dann spielerisch mit ihrem Nachwuchs einüben. Bis sie etwa fünf sind, sollten Kinder nur mit einer Begleitperson im Straßenverkehr unterwegs sein. Hier darauf achten, nur an gesicherten Übergängen die Straße zu überqueren. Mit heller, bunter Kleidung und Reflektoren wird der Nachwuchs – vor allem im Herbst und Winter – besser gesehen. Zusätzlich können spezielle LED-Bänder und Gurte für Arme und Beine die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit erhöhen. „Beim Fahrradfahren ist ein Helm Pflicht – auch wenn die Kleinen nur Mitfahrer sind“, so Thon. Außerdem sollten Eltern regelmäßig prüfen, ob das Rad verkehrstauglich ist und Bremsen, Reflektoren, Klingel, Lichter und Co. funktionieren. Generell gilt: „Eltern sind Vorbilder für ihre Kinder und sollten sich daher an alle Verkehrsregeln halten. Außerdem sollten sie bei der nächsten Radtour selbst einen Helm aufsetzen“, ergänzt Thon.

Hilfe für den Fall der Fälle
Trotz aller Vorsicht und Schutzvorkehrungen sind kleine Wunden und Blessuren bei Kindern keine Seltenheit. Meist lassen sich weniger schwere Verletzungen mit Pflaster und Salbe versorgen und verheilen schnell. „Hat der Nachwuchs allerdings etwas Giftiges geschluckt, heißt es, schnell zu reagieren“, so die IDEAL-Expertin. Die Giftnotrufzentrale hilft bei akuten Fällen und ist immer erreichbar. Die Nummer für ihre Stadt finden Eltern beispielsweise auf der Website des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. „Da die gesetzliche Unfallversicherung nur in Kita, Kindergarten und Schule schützt, kann es sinnvoll sein, zusätzlich auch schon für die ganz Kleinen über eine private Absicherung nachzudenken“, so Thon. „Die private Unfallversicherung leistet auch, wenn dem Nachwuchs zu Hause, auf dem Spielplatz, beim Hobby oder Sport etwas passiert.“

01.08.2023
Insektenstiche – was kann man tun?
Wir kennen es wohl alle – lästige, juckende, mitunter brennende Hautrötungen. Insektenstiche sind im Sommer nichts Ungewöhnliches. Mückenstiche sind dabei in der Regel harmlos, doch können Wespen und Bienenstiche für manche Menschen lebensbedrohlich werden. Gut also, wenn man schnell einschätzen kann, um welches Insekt es sich gehandelt hat, wie man die Beschwerden lindern kann und wann eine ärztliche Versorgung angeraten ist.

Welche Arten von Insektenstichen gibt es?
Es gibt hierzulande eine sehr große Anzahl von Insektenarten, die bei uns durch Stiche oder Bisse zu verschiedenen Beschwerden oder Krankheitserscheinungen führen kann. Am bekanntesten in unseren Breiten sind Stechmücken, Bienen, Wespen, Kopfläuse, Flöhe, Bremsen, Zecken und Bettwanzen.

Einige dieser Insekten wie Mücken, Zecken, Läuse oder Wanzen saugen dabei unser Blut, von dem sie sich ernähren. Die typischen Reaktionen sind hierbei Jucken, Brennen und Hautrötungen an der Bissstelle.

Andere Insektengruppen stechen mit einem Giftstachel – nicht um sich zu ernähren, sondern weil sie sich in Gefahr wähnen. Hierzu zählen Bienen, Wespen und auch Hornissen. Mit dem Stich injizieren die Insekten ihr Gift, was sofort zu Schmerzen, Rötungen und Schwellungen führt. Wespenstiche bergen dabei das größere Allergierisiko.

Während einheimische Insekten meist kein wesentliches Gesundheitsrisiko darstellen, können tropische Insekten zu schweren Erkrankungen führen. Die tropisch-subtropische Erkrankung Malaria wird beispielsweise von Mücken, den Anophelesmücken, übertragen. Informieren Sie sich vor Reisen in tropische Länder vor möglichen Erkrankungen, empfohlenen Impfungen und Infektionsprävention.

Mögliche Beschwerden und gesundheitliche Gefahren
Wenn auch viele Insektenstiche unangenehm sind, so sind sie doch zumeist harmlos und die Symptome wie Jucken und Rötungen verschwinden nach einigen Tagen wieder. Einige Insekten, wie z.B. Läuse, können jedoch nur durch eine Therapie behandelt werden, andere wiederum können schwerwiegendere Krankheitserreger übertragen oder Entzündungen hervorrufen, die bis zur Blutvergiftung führen können.

Bei ungefähr einem Viertel der Bevölkerung tritt nach einem Insektenstich eine allergische Reaktion auf, bei einigen Menschen kann dies lebensbedrohlich sein. Insbesondere Wespenstiche bergen ein großes Allergierisiko. In schweren Fällen kommt es zu Schwellungen an den betroffenen Körperregionen, zu großflächigen Rötungen und Quaddeln, Schwindelgefühl, Übelkeit und Herzrasen.

Die Gefahr einer Übertragung von Krankheiten ist bei Zeckenbissen gegeben. Diese Spinnentiere können Borreliose oder Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) übertragen.

Borreliose wird durch Bakterien verursacht, die im Darm der Zecken leben. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt erst nach 12 bis 24 Stunden, nach dem Festsaugen einer infizierten Zecke. Ein erstes Anzeichen einer Infizierung mit Borreliose zeigt sich zunächst durch die Wanderröte (Erythema migrans). Weitere Symptome können noch Wochen später hinzukommen, wie Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen. Unbehandelt kann die Symptomatik bis hin zu motorischen Einschränkungen reichen. Ratsam ist es daher, bei den ersten äußeren Anzeichen einer Borreliose ärztlichen Rat zu suchen.
Bei der FSME handelt es sich um eine Hirnhautentzündung. Diese wird von den Zecken durch das FSME-Virus übertragen. Größtenteils verläuft eine Ansteckung mit dem Virus symptomlos. Bei manchen Betroffenen kommt es allerdings zu Abgeschlagenheit, Fieber, Kopfschmerzen oder Nackensteifheit.

Nach dem Biss - was kann man selbst tun?
Handelt es sich bei dem Insektenüberfall um eine eher harmlose Attacke, wie einen Mückenstich, können die Symptome durch kühle, feuchte Tücher oder Kühlpads gelindert werden. Ein weiteres beliebtes Hausmittel sind aufgeschnittene Zwiebeln, welche auf die betroffenen Stellen gelegt werden. Sollten diese Tipps nicht helfen, werden Cremes mit Antihistaminika oder niedrig dosierte Kortisonpräparate empfohlen. Sie können auch in Ihrer hausärztlichen Praxis um Rat fragen, welches Präparat geeignet ist, um Juckreiz und Entzündungen entgegenzuwirken.

Bei einem Zeckenbiss ist es wichtig, die Zecke, sollte sie noch an der Haut anhaften, mit einer Zeckenzange oder einer spitzen Pinzette dicht über der Haut zu fassen und sie vollständig herauszuziehen, dabei nicht drehen. Sollte noch ein Teil der Zecke in der Haut stecken bleiben, nicht mehr daran ziehen, sondern gründlich desinfizieren und beobachten. Meist stößt der Körper den Fremdkörper von selbst ab.

Generell sollte nach einem Insektenstich die betroffene Stelle desinfiziert und beobachtet werden.

Und wann zum Arzt?
Bei einer normalen Symptomatik ist ein Arztbesuch in der Regel nicht notwendig.
Wer jedoch allergisch auf einen Insektenstich reagiert, also die typischen Symptome wie großflächige Schwellungen oder Rötungen, Quaddeln, Schwindelgefühl, Übelkeit oder Herzrasen aufweist, sollte allerdings sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch bei Anzeichen einer Infizierung mit Borreliose sollten Sie möglichst frühzeitig Ihre hausärztliche Praxis aufsuchen.  Wenn Sie von einer Allergie auf eine Insektenart bei sich selbst wissen, vergessen Sie nie, die entsprechenden Medikamente griffbereit mit sich zu führen.

Umgangssprachlich wird häufig von einer Zeckenimpfung gesprochen, doch gegen die Zecken selbst gibt es keinen Impfstoff. Eine Impfung gegen FSME ist ab einem Alter von sechs Jahren möglich. Sie wird vor allem empfohlen, wenn man sich viel im Freien aufhält. Ein Impfstoff gegen Borreliose existiert nicht.

Wie kann ich mich vor Insektenstichen schützen?
Am besten ist es natürlich, gar nicht erst gestochen zu werden. Mit folgenden Tipps verringern Sie die Gefahr eines Insektenstiches:

  • Tragen Sie möglichst helle Kleidung und Socken, die über die Fußknöchel reichen. Je dichter der Stoff gewebt ist, desto sicherer schützt er gegen die Stiche.
  • Lange Ärmel und Hosen tragen, vor allem gegen Abend.
  • Abwehrmittel (Repellents) enthalten chemische Stoffe oder ätherische Öle, die Insekten abschrecken. Vorsicht ist jedoch bei Kindern geboten, beachten Sie die Angaben zur Anwendung.
  • Nachts bieten Moskitonetze zuverlässigen Schutz.
  • Meiden Sie Parfüms, stark riechende Kosmetika und Deo Sprays. Das kann Insekten anlocken.
  • Meiden Sie Gebiete mit starkem Mückenvorkommen. Planen Sie Ihr Picknick zum Beispiel nicht in der Nähe von stehenden Gewässern.
  • Bestimmte Pflanzen (Duftgeranien, Lavendel, Tomaten) schrecken Mücken ab und sind ideal für Balkon oder Terrasse.
  • Lüften Sie abends nur, wenn im Zimmer kein Licht brennt. Sonst locken Sie die Insekten hinein.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text und Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail: asudiana@lzg-rlp.de

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